Sichere Fassadengerüste Suva Bereich Bau Schulung - Foliensatz.
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Sichere Fassadengerüste
Suva Bereich Bau
Schulung - Foliensatz
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Zahlen die zu denken geben!
50 Mio. Franken Unfallkosten auf
25 Mio. m2 Fassadengerüst / Jahr entsprechen:
2.- Franken / m2
oder 600 Vollzeitstellen / Jahr
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Unsere wichtigste Botschaft
Koordination
bringt
Sicherheit!
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Hauptaufgaben der Beteiligten
Planer und Bauleiter:
"Ich verlange und akzeptiere nur sichere Gerüste"
Gerüstersteller:
"Ich erstelle Gerüste korrekt und sicher"
Gerüstbenutzer:
"Ich arbeite nur auf sicheren Gerüsten"
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Planer und Bauleiter Verantwortung und Aufgaben
Er kennt die wesentlichen Gerüstkriterien.Er schreibt die erforderlichen Gerüste aus
und sorgt dafür, dass diese Bestandteil des Werkvertrages sind.
Er koordiniert die Montage- und Demontage- arbeiten.
Er übernimmt das Gerüst und regelt die Instandhaltung.
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Gerüstersteller Verantwortung und Aufgaben
Er überprüft die Gerüstvorgaben des Planers und ergänzt diese falls notwendig.
Er erstellt das Gerüst in der erforderlichen Qualität.
Er stellt sicher, dass er die Vorschriften über die Arbeitssicherheit bei der Montage und Demontage der Gerüste einhält.
Nach der Montage überprüft er das Gerüst, dokumentiert dies und übergibt es der Bauleitung zur Nutzung.
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Gerüstbenutzer Verantwortung und Aufgaben
Er stellt sicher, dass die zur Erstellung seiner Leistungen erforderlichen Gerüste im Werkvertrag enthalten sind.
Er kontrolliert die Gerüste bevor er sie benutzt und meldet allfällige Mängel der Bauleitung.
Er benutzt nur sichere Gerüste.Er nimmt selber keine Änderungen am Gerüst
vor.
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Kernelemente der Planung
Rahmenbedingungen / Detailplanung / Kontrolle:
1.Technisches Umfeld
2.Natürliches Umfeld
3.Objektspezifische Gegebenheiten
4.Detailplanung + Aufbau
5.Kontrolle
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1. Technisches Umfeld
Öffentlichkeit Passanten, Strassenverkehr
Freileitungen Fahrleitungen, Transportleitungen,
Telefon
Baustellen Werkverkehr, Zugänglichkeit,
Kraninstallation
Industrieanlagen diverse
Aufzählung nicht abschliessend!
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1. Technisches UmfeldZuständigkeiten
Kanton, Gemeinde, PrivateVertreten durch Polizei / Baupolizei
SuvaVerkehrsbetriebe
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Durchgang / Durchfahrt
1. Technisches Umfeld
min. 1.50m
Fassadenbereich geschlossenBelag für dynamische Belastung ausgelegt
Personen, H 2.50mAuto, H 4.50m
45°
H
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2. Natürliches Umfeld
Jahreszeiten Kälte, Vereisung
Windverhältnisse geographische Lage,
Meereshöhe, Gebäudehöhe
Fundation Baugrund
Terrainverhältnisse Steilheit
Arbeiten am, über Wasser Hochwasser, Geschiebe
Aufzählung nicht abschliessend!
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3. Objektspezifische Gegebenheiten
Neubau, Umbau, Sanierung, Brandobjekt
Arbeitsgattungen Architektur Fassadenaufbau Statik Gebäudeabmessungen
Alle diese Kriterien sind bei der Detailplanung und beim Auf- und Abbauen der Fassadengerüste zu berücksichtigen!
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4. Detailplanung und Aufbau
4.1 Tragfähigkeit und Belagsbreite
4.2 Gebäudeabmessung
4.3 Fundation + Bauablauf
4.4 Fassadenaufbau
4.5 Gerüstzugänge
4.6 Gerüstgang
4.7 Verankerung
4.8 Dachrand
4.9 Podeste + Aufzüge
4.10 Bemessung von Bauteilen (im Anhang)
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4.1 Tragfähigkeit und Belagsbreite
16
4.2 Gebäudeabmessung
Einteilung horizontal
17
Einteilung vertikal
4.2 Gebäudeabmessung
18
Anzahl Gerüstzugänge
4.2 Gebäudeabmessung
19
4.3 Fundation + Bauablauf
1
3
5
2
4
Phase 4 unbedingt vor Phase 5
mind. 80 cm
mind. 80 cm
UG
EG
OG
20
4.3 Fundation + BauablaufKonsole - Ausleger
21
4.3 Fundation (Basis)
22
4.3 Fundation (Lastübertragung)
Ansetzen (Blei, Senkel)
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4.4 Arbeiten an der FassadeFassadenabstand Variante Innengeländer
Doppeltes Innengeländer
Seitenschutz
> 30cm
(im Element- und Skelettbau)
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4.4 Arbeiten an der FassadeVariante Innenrohr Variante Konsolgänge
0 bis 10cm
Innenrohre: Nur wo Konsolgänge nicht möglich sind
25
4.4 Arbeiten an der Fassade
Maurergerüstvorgezogen(z.B. für nachträglichHochgezogenesSichtmauerwerk)
26
4.4 Arbeiten an der Fassade
Maurergerüst vorgezogen
(nachträglich hochgezogenes Putzmauerwerk)
1. Vorgängig müssen 60 cm-Innenkonsolen auf die ganze Höhe montiert werden
2. Isolationsarbeiten von 60 cm-Konsole ausführen
3. Beim Aufmauern di 60er- durch 30er-Konsolen ersetzen
Beispiel mit 25cm Fassadenstärke
min. 60
ma
x.1
00
min
. 8
0
Belag für dynamische Belastung ausgelegt
27
4.5 Gerüstzugang Hinweistafel / Signalisation
28
4.6 Gerüstgang Rahmenverbindung/Steckbolzen
29
4.6 Gerüstgang / GerüstbelägeBelagsöffnungen
30
4.6 GerüstgangSpannweiten von Gerüstbrettern
31
4.6 Gerüstgang / Seitenschutz
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4.7 VerankerungVerankerung ohne Netz
Herstellerangaben sind zu beachten
(Fau
stre
gel)
33
4.7 VerankerungVerankerung mit Netz
Herstellerangaben sind zu beachten
(Fau
stre
geln
)
34
4.7 VerankerungVerankerung mit Netz – Stirnseite
35
4.7 Verankerung/AussenabstützungAussenabstützungen
Wandschleifer
Fusspunkt verankert
Aussteifung quer
Aussteifung längs
H max. 6.0m
Abstützung min.: jeden 2. Ständer
Belag für dynamische Belastung ausgelegt
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4.8 Dachrand / SpenglergangbelagSpenglergangbelag für dynamische Belastung
ausgelegt (Steil- und Flachdach)
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4.8 DachrandDachneigung bis 25°
Belag für dynamische Belastung ausgelegt
max. 30
≥ 80
≤ 10
0
≥ 60
≤ 5
05
05
05
0
≥ 80
≤ 10
0
≥ 60
38
4.8 DachrandDachneigung ab 25° bis 60°
Belag für dynamische Belastung ausgelegt
grösser 25°
Öffn
unge
n m
ax.
100c
m2
≤ 10
0≥
80
25≤
25
2525
≥ 60
max. 30
39
4.8 DachrandTraufrinne wechseln
bis 25°
Belag für dynamische Belastung ausgelegt
≥ 80
≤ 10
0
50
50
50
50
≥ 60
mind. Bordbrett
40
4.8 DachrandFlachdach bis 10°
Belag für dynamische Belastung ausgelegt
≥ 80
≥ 60
Doppeltes Innengeländer
≤ 10
0 ≥ 30
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4.8 DachrandGiebelseite
≥ 80
Belag für dynamische Belastung ausgelegt
≥ 60
Giebelseite
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4.8 DachrandSkelettbau
Belag für dynamische Belastung ausgelegt
Doppeltes Innengeländer
Auffangnetz
Konsole, wenn Dach vor Fassade erstellt wird
≤ 10
0
≥ 80
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4.9 Umschlagpodeste
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5. Kontrolle
A Kontrolle durch den Ersteller
B Kontrolle durch Besteller
C Kontrolle durch Benutzer
D Genehmigung des Werkes
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A Kontrolle durch Ersteller
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 32a
Verwendung von Arbeitsmitteln1 Arbeitsmittel (dazu gehören u. A. Baugerüste, Rollgerüste,Temporäre Aufzüge) müssen bestimmungsgemässverwendet werden. Vorgaben des Herstellers über dieVerwendung sind zu berücksichtigen.3 Arbeitsmittel, die an verschiedenen Orten zum Einsatzgelangen, sind nach jeder Montage darauf hin zuüberprüfen, ob sie korrekt montiert sind, einwandfreifunktionieren und bestimmungsgemäss verwendet werdenkönnen. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
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B Kontrolle Besteller
SIA Norm 118/222: 2012 Art. 1.3.1Besondere Pflichten der VertragspartnerMit Der Übername des Gerüstes zum Gebrauchgeht die Aufsichtspflicht an den Besteller über.
SIA Norm 118/222: 2012 Art. 4.1 Besondere Pflichten der VertragspartnerÄnderungen am Gerüst dürfen nur mit Zustimmungder Bauleitung (respektive dem Gerüstbesitzer)und durch den Gerüstersteller vorgenommen werden.
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C Kontrolle durch Benutzer
Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 49
Benützung und Unterhalt1 Das Gerüst ist durch jeden Benützer und jedeBenützerin täglich einer Sichtkontrolle zuunterziehen. Weist es Mängel auf so darf es nichtbenützt werden.2 Auf Gerüstbelägen sowie auf Zugängen mussüberflüssiges Material entfernt werden.
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D Genehmigung des Werkes
Obligationenrecht (OR) Art. 370
Genehmigung des Werkes 1 Wird das abgelieferte Werk vom Bestellerausdrücklich oder stillschweigend genehmigt, soist der Unternehmer von seiner Haftpflicht befreit,soweit es sich um Mängel handelt, die bei derAbnahme und ordnungsgemässen Prüfung nichterkennbar waren oder vom Unternehmerabsichtlich verschwiegen wurden.
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Anhang:Bemessung von Gerüstbauteilen
Prüfverfahren Gerüstbelag
Prüfverfahren Spenglergangbelag
Prüfverfahren Dachdeckerschutzwand
Bemessung von Seitenschutzbauteilen
Zulässige Gerüsthöhen
50
Prüfverfahren Gerüstbelag
Stand der Technik
51
Prüfverfahren SpenglergangbelagDer Hersteller von Gerüstbelägen muss Beläge für den Spenglergang einem Fallversuch unterziehen.
• Ein Fallkörper (Stahlkugel mit R=50cm) mit einer Masse von 100kg wird aus 2.50m mit einer Klinkvorrichtung fallen gelassen. An der Aufprallstelle wird ein genau definiertes Dämpfungselement auf den Gerüstbelag gelegt (= Simulation der Steifigkeit des menschlichen Körpers)
• Der Fallkörper wird pro Belag nur einmal fallen gelassen. Der Test gilt als bestanden, wenn der Belag eine Resttragfähigkeit von 150kg aufweist (=Bergung sichergestellt)
• Der Versuch wird an drei Belägen in Belagsmitte sowie an drei Belägen am Rand (35cm ab Systemachse) durchgeführt.
• Bleibende Verformungen oder örtliche Beschädigungen sind zulässig:
• Die Tragfähigkeit ist nachgewiesen, wenn die Kugel kein Prüfstück durchbricht und der Belag nach der Prüfung noch 150kg Tragkraft aufweist..
• Jeder Belag wird nur einem Aufprall ausgesetzt! Ein dem Fallversuch ausgesetzter Belag muss entsorgt werden und darf nicht mehr eingesetzt werden.
2.50
m
100kg
Die relevante Norm ist SN-EN12811-1:2003
Wichtig: Der oberste Belag ist immer wie ein Spenglergang zu betrachten! (Auch bei einem Flachdach)
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Prüfverfahren Dachdeckerschutzwand (Spenglergang)
Die relevante Prüfnorm ist SN-EN13374
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Bemessung von SeitenschutzbauteilenBei Seitenschutzbauteilen, die für die unten stehenden Einwirkungen bemessen werden, ist davon auszugehen, dass sie die Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen.
Zusätzlich müssen alle Bauteile einer Vertikallast von 0.3KN (30kg)von unten nach oben widerstehen. Die Lasten sind an der ungünstigsten Stelle aufzubringen.
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Zulässige Gerüsthöhen
Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers sagt
aus, ob Mehrhöhen zugelassen sind. Ist dies nicht der Fall
ist das Gerüst (in der Regel mittig) mittels Konsolen oder
Auslegern abzufangen.
Rahmen-Ständerrohr mit 48,3 mm AussendurchmesserS = Wandstärke in mm
maximale. Bauhöhen in m
Nutzlast - 2,0 kN/m2 Nutzlast - 3,00 kN/m2 Nutzlast - 4,50 kN/m2
Mit Konsolen von 60 cm 30 cm maximal1 Konsole
30 cm maximal 1 Konsole
30 cm maximal1 Konsole
Stahl, S= 3.2 20 30 50 20 30 15 25
Aluminium, S = 4.0 14 20 30 12 20 10 15
Suva Bereich Bau 041 419 50 49 [email protected]
Wir danken für Ihre Mithilfe
Kampagne "Sichere Arbeitsgerüste"