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Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisungsbroschüre Firma ......................................................

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Sicherheit am Arbeitsplatz

Unterweisungsbroschüre

Firma ......................................................

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Sehr geehrte Mitarbeiterin,Sehr geehrter Mitarbeiter,

der Schutz vor Unfällen und Erkrankungen ist ein vorrangiges Ziel.Er ist nicht nur Selbstzweck, sonder dient der Erhaltung Ihrer Gesund-heit und damit Ihrer Arbeitskraft. Er trägt somit zum Erreichen unserer Unternehmensziele bei.

Führungskräfte haben im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine beson-dere Verantwortung. Mitarbeiter haben eine besondere Mitwirkungs-pflicht und tragen ein hohes Maß an Selbstverantwortung.

Im Ordner Arbeitssicherheit finden Sie alle relevanten Unterlagen. Er liegt zur Einsicht bei Frau/Herr ............................................................... . Hier liegen auch die relevanten Unfallvergütungsvorschriften aus.

Ihr .......................................................................................

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Sicherheit am Arbeitsplatz

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Der Arbeitgeber hat alle erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen:

- Erteilung geeigneter Anweisungen an die Beschäftigten.

- Überwachung der gegebenen Anweisungen.

- Stilllegung von Einrichtungen, wenn Mängel, die Personen und Sachwerte gefährden, nicht unverzüglich behoben wer den können.

- Geschlechtsspezifische Regelungen sind nur zulässig, wenn diese aus biologischen Gründen erforderlich sind.

- Der Arbeitgeber hat für eine geeignete Arbeitsorganisation mit abgegrenzten Verantwortungsbereichen zu sorgen und die erforderlichen Mittel dafür bereitzustellen.

- Die Kosten für Schutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

- Unfallverhütungsvorschriften sind an einer geeigneten Stelle, z.B. Schwarzes Brett, auszulegen.

- Beschäftigte sind über die bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung, vor der Beschäftigung und in angemessenen Zeiträumen (mindestens einmal jährlich) zu unterweisen.

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Pflichten des Unternehmers, der Verantwortlichen

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Die Beschäftigten:

- haben alle Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen

- haben Weisungen zum Zwecke der Unfallverhütung (Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) zu befolgen

- sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung zu benutzen

- brauchen offensichtlich unbegründete Weisungen nicht aus zuführen (Schutz vor Schikane)

- dürfen sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen.

Pflichten der Beschäftigten

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Versicherungsschutz

Als Arbeitnehmer von ................................ sind Sie bei der Berufsgenos-senschaft ................................ versichert.

Was ist versichert?

Arbeitsunfall Unfälle bei der Arbeit

DienstwegeunfälleUnfälle auf berufl ich bedingten Wegen - auf dem Betriebsgelände - im öff entlichen Straßenverkehr

WegeunfälleUnfälle auf dem Weg zur und von Arbeit - im öff entlichen Straßenverkehr

Was sind versicherte Wegeunfälle?

Versicherter Wegeunfall

auf unmittelbarem Wege auf einer Wegabweichung dritter Ort Unterbrechung des Weges

- nach oder vor dem Ort der Tätigkeit- zur oder von der Unter- kunft

- Nutzung einer Fahr- gemeinschaft- Kind zur Kita bringen

anderer Ausgangs-, oder Zielort als Wohnung

geringfügigeUnter-brechung

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Rettungszeichen

Als Rettungszeichen werden Piktogramme bezeichnet, die auf Einrich-tungen, Geräte oder Rettungswege hinweisen, die für die Rettung von Personen von Wichtigkeit sind. Folgende Rettungszeichen begegnen Ihnen im Betrieb :

Verbandkasten

Rettungsweg rechts

Rettungsweg links

Notausgang

Augenspülflasche

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Als Brandschutzzeichen werden Piktogramme bezeichnet, die Stand-orte relevanter Brandschutzeinrichtungen kennzeichnen. Folgende Brandschutzzeichen begegnen Ihnen im Betrieb :

Feuerlöscher

Prägen Sie sich die Fluchtwege, die Standorte der Wandhydranten, der Feuerlöscher und der Feuermelder gut ein. Notausgänge dürfen während der Arbeitszeit nie verschlossen sein. Versperren Sie keine Verkehrswege durch Abstellen oder Liegenlassen von Gegenständen. Verstellen Sie niemals Treppen, Ausgangstüren und Feuerlöscher. Halten Sie Rettungswege und Notausgänge frei. In der BGV A8 im Ordner Arbeitssicherheit finden Sie die Erklärung zu weiteren möglich Symbolen.

Unser Sammelplatz befindet sich ...................................................................... .

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Wandhydrant

Brandschutzzeichen

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Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen

Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen

Stellen Sie fest wo sich an Ihrem Arbeitsplatz der Verbandkasten und die Augenspülflasche befinden. Orientieren Sie sich dabei insbeson-dere an den bereits vorgestellten Rettungs- und Brandschutzzeichen.

Beachten Sie den Aushang zur Ersten Hilfe mit seinen Angaben über Notruf, Verhaltensregeln, Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt.

Bei einem Unfall gelten folgende Grundsätze:

• Ruhe bewahren• Erkennen, Überlegen, Handeln• Zusätzliche Schädigungen verhindern• Unfallstelle absichern• Hilfe herbeiholen• Notruf absetzen• Verletzten möglichst nicht allein lassen• Verletzten aus dem Gefahr- bereich bringen

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Lassen Sie alle Verletzungen behandeln. Achten Sie darauf, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung eine Aufzeichnung im Verbandbuch gemacht wird – Unfallhergang, Art der Verletzung, Zeit, Ort, Zeugen.Suchen Sie einen Durchgangsarzt auf, wenn ein Arztbesuch erforder-lich und mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist. Unser Durchgangsarzt ist :

Unfall im Aussendienst

Inhalt der Meldung

• Datum und Uhrzeit• Ort• Unfallhergang• Zeugen• Art und Umfang der Verletzung• Erste-Hilfe-Maßnahmen• Durchgangsarzt• Behandelnder Arzt

Ihr Vorgesetzter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen um eine Un-fallanzeige für die Berufsgenossenschaft zu erstellen.

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Dr. med. ____________ ____________________________________________________________________________________________________

Dr. med. ________________________________________________________________________________________________________________

Tel. --- / -----

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Meldepflicht bei Arbeitsunfällen

Arbeitsunfälle mit Arbeitsausfall von mehr als 3 Tagen sind spätestens 3 Tage nach dem Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Die Meldung wird durch die Personalabteilung durchgeführt.

Unser Betrieb ist Mitglied der:

Berufsgenossenschaft

................................................................

................................................................

................................................................

Tel.: ......................................................Fax : ......................................................E-Mail: .................................................

Meldepflicht bei Arbeitsunfällen

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Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie die Maßnahmen, die Brände verhüten sollen.

Brandschutzordnung

Brände verhüten !Feuer, off enes Licht und Rauchen verboten

Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren

Brand melden

Löschversuch unternehmen

in Sicherheit bringen

Notruf ... ... ...Gefährdente Personendurch Ruf „Feuer“ warnen

Hilfl ose mitnehmenFenster und Türen schließenAufzug nicht benutzenFluchtwegen folgenSammelplatz: ........................

.......................... nutzen

.......................... nutzen

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Richtiger Einsatz von Feuerlöschern

Richtiger Einsatz von Feuerlöschern

Wir möchten Ihnen hier den richtigen Einsatz von Feuerlöschern zei-gen. Der richtige und rechtzeitige Einsatz von Feuerlöschern kann Le-ben retten und größere Sachschäden vermeiden.Feuerlöscher können nur zur Bekämpfung von Entstehungsbränden eingesetzt werden.

Lassen Sie sich die Feuerlöscher erklären:

Die Bedienungsanleitung be-schreibt die Vorgehensweise, um den Feuerlöscher einsatzbereit zu machen.Sie sollten prüfen ob ihr bereitge-stellter Feuerlöscher auch für die brennbaren Stoffe in ihrem Umkreis geeignet ist. Auf Ihrem Feuerlöscher ist eine Ge-brauchsanweisung aufgebracht, dort finden Sie kleine Piktogram-me, diese stellen die Brandklassen dar.

Schauen Sie sich unbedingt die Feuerlöscher in Ihrem Bereich an und prägen Sie sich die Gebrauchsanweisung ein!

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Brandklassen und Feuerlöscher

Die folgende Tabelle geben Ihnen Aufschluss über die Brandklassen und Eignung der verschiedenen Feuerlöscher/Löschmittel im Bezug auf die jeweilige Brandklasse.

Brandklassen und Feuerlöscher

Bei uns finden Sie Feuerlöscher des Typs ................................................ vor.

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Die richtige Anwendung von Feuerlöschern

Die richtige Anwendung von Feuerlöschern

RichtigFalsch

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Richtiges Heben und Tragen

Trotz der weiten Verbreitung von Transportmitteln wie z.B. Gabelstap-ler Hubwagen und Kräne müssen häufig Lasten von Hand gehoben und getragen werden.

Wie hebt und trägt man nun aber richtig?

Richtiges Heben und Tragen

1 Mit leicht gespreizten Beinen in die Knie gehen, die Wirbel- säule gerade halten und so die Last aufnehmen.

2 Die Last körpernah heben und tragen, nie ruckartig anheben.

3 Das Verdrehen der Wirbel säule beim Heben und Abstellen von Lasten ver- meiden.

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Stolpern, Rutschen ,Stürzen, Anstoßen

„Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen? Das passiert vielleicht den ande-ren, mir muss doch niemand erklären, wie man richtig geht!“Jeden Tag ereignen sich in der gewerblichen Wirtschaft etwa 1.000 Sturzunfälle. Und bei weitem nicht alle verlaufen glimpflich – ein gro-ßer Teil führt zu erheblichen Verletzungen, 5.000 Unfallopfer verletzten sich jedes Jahr sogar so stark, dass Sie aufgrund dauernder gesund-heitlicher Beeinträchtigungen eine Rente von der Berufsgenossen-schaft erhalten.

Die Berufsgenossenschaften wenden pro Jahr etwa 330 Millionen Euro für die Erstattung der Kosten aus Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen auf. Die Ausfallstunden, die den Betrieben darüber hinaus entstehen, schlagen mit etwa acht Milliarden Euro zu Buche – Jahr für Jahr.

Stolpern, Rutschen, Stürzen, Anstoßen

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Stellen Sie sich doch einmal folgende Fragen:

- Sind Verkehrswege und Arbeitsbereiche in Ihrem gesamten Betrieb überall eben und ohne Stolperstellen?- Achten Sie und die Vorgesetzten darauf, dass gelagertes Material nicht in Verkehrswege hineinragt?- Werden Kabel und Schläuche (z. B. von Schweißgeräten) so verlegt, dass keine Stolperstellen entstehen?- Werden unvermeidbare Bodenunebenheiten deutlich ge- kennzeichnet?- Werden Fußböden sauber gehalten und insbesondere Rutsch gefahren sofort beseitigt?- Ist Ihnen bekannt, dass Stolpern, Rutschen und Stürzen die häufigsten Unfallursachen darstellen- Tragen Sie geeignetes Schuhwerk?- Ist Ihnen bekannt, dass durch das Tragen von Schuhen mit halbhohem Schaft das Fußgelenk stabilisiert und die Um knickgefahr reduziert wird?- Benutzen Sie beim Treppensteigen den Handlauf?- Wird darauf geachtet, dass vor allem auf Treppen keine Gegenstände getragen werden, welche die Sicht ein- schränken? - Stehen Schubladen offen?

Stolpern, Rutschen, Stürzen, Anstoßen

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Umgang mit elektrischen Geräten

Informieren Sie sich vor der Benutzung von Elektrogeräten über die besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Dies können Betriebsanleitun-gen und Betriebsanweisungen sein. Benutzen Sie nur geprüfte Elek-trogeräte.Überzeugen Sie sich vor der Benutzung vom einwandfreien Zustand des Gerätes.

Verwenden Sie keine beschädigten Leitungen und Steckvorrichtungen und keine Betriebs-mittel mit defekter Abdeckung.

Sitzen die Schalter fest? Gibt es Schmorstellen?

Melden Sie Schäden oder ungewöhnliche Erscheinungen an elektrischen Geräten oder Anlagen sofort Ihrem Vorgesetzten.

Verwenden Sie Geräte bis zu ihrer Instandsetzung nicht weiter und entziehen Sie sie der Benutzung durch andere Personen.

Umgang mit elektrischen Geräten

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Nur die Elektrofachkraft ist zum Errichten, Ändern und Instandsetzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel befähigt und berechtigt.

Und hier noch die 5 Sicherheitsregeln

Unfälle durch elektrischen Strom

Zum Stromunfall kommt es durch direktes oder indirektes Berühren zweier stromführender Leiter verschiedener Polarität oder eines strom-führenden Leiters bei gleichzeitigem Erdschluss sowie Funkenschlag und Blitzschlag.

Unfälle durch elektrischen Strom

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Unbedingt beachten:

Nur wenn es nicht möglich ist, den Strom abzuschalten muss versucht werden, den Betroffenen mit Hilfe nicht-leitender Gegenstände wie trockene (!) Kleidungsstücke, Decken oder Holzgegenständen von der Stromquelle zu trennen. Dabei muss der Helfer - insbesondere in feuchten Räumen wie Badezimmer oder Waschküche - darauf achten, dass er selbst auf einer isolierenden Unterlage steht und keine ande-ren Gegenstände berührt. Bei Hochspannungsunfällen kann der Ersthelfer nur den Notruf ver-anlassen, da der Strom über mehrere Meter überspringen kann. Hier kann ausschließlich Fachpersonal den Betroffenen aus dem Gefahren-bereich retten. Erst danach ist weitere Hilfe möglich.

Grundsatz: Jeder Elektroverunfallte muss in ärztliche Untersu- chung, auch wenn keine äußeren Verletzungen feststellbar sind!

Unfälle durch elektrischen Strom

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Beanspruchungen durch Bildschirmarbeit

- der Gelenkknorpel und der Bandscheiben- im Hand-Arm-Bereich

Ermüdung der Augenbereiche Akkomodation (Scharfeinstellung)

- Adaption (Hell-Dunkel-Anpassung)- Vergenz (Ausrichtung der Blicklinien beider Augen im Raum)

Gestaltung des Arbeitsplatzes

Gestaltung des Arbeitsplatzes

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Ladungssicherung - Verantwortlichkeiten und Bußgelder

Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert 50 €, 1 Pkt.

Mit Gefährdung 75 €, 3 Pkt.

Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht 25 €.

Ladung gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert 10 €.

Die Ladung muss so gesichert sein, dass unter verkehrsüblichen Fahrzuständen weder einzelne Ladegüter noch die gesamte Ladung unzulässig verrutschen, umfallen, verrollen, sich verdrehen oder he-rabfallen kann. Zu den üblichen bzw. normalen Gegebenheiten des Straßenverkehres gehören auch Vollbremsungen, Ausweichmanöver und schlechte Wegstrecken.

Ladungssicherung - Verantwortlichkeiten und Bußgelder

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Betriebsanweisungen

Mit Betriebsanweisungen sollen Gefahren verhindert und Folgen von Arbeitsunfällen gemildert werden. Ihnen ist Folge zu leisten. Ein Nicht-beachten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zur Folge haben.Deshalb ist Ihre Mitarbeit gefragt. Melden Sie unschlüssige Punkte oder Fehler Ihrem Vorgesetzten.

Betriebsanweisungen beinhalten folgende Punkte

Betriebsanweisungen

1. Anwendungsbereich 2. Gefahren für Mensch und Umwelt 3. Schutzmaßnahmen und Verhal- tensregeln 4. Verhalten bei Störungen 5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe 6. Sachgerechte Entsorgung / In- standhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen) 7. Folgen der Nichtbeachtung

Folgende Betriebsanweisungen sind erlassen

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Der Genuss von Alkohol wird dem privaten Bereich zugeordnet. Ein Arbeitsunfall ist dann nicht gegeben, wenn die alkoholische Beein-flussung für den Eintritt des Unfalles derart bedeutsam war, dass dem-gegenüber die betrieblichen Umstände in den Hintergrund gedrängt und bedeutungslos werden. Das bedeutet, dass von der Berufsgenos-senschaft keine Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Alkohol- und Rauchverbot

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Unfallverhütungsvorschrift ,,Grundsätze der Prävention” BGV A1, § 15 (2) (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand verset-zen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Deshalb gilt für alle Mitarbeiter ein absolutes Alkoholverbot wäh-rend der Arbeitszeit und der Arbeitspausen.

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Alkoholverbot

Rund 2,4 % der Verkehrsunfälle mit Personenschaden und etwa 11 % der Verkehrstoten werden auf Alkoholeinfluss zurückgeführt!

In ähnlicher Größenordnung dürfte die Alkoholbeteiligung bei Ar-beitsunfällen sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Vier-tel aller Arbeitsunfälle durch „Alkohol” verursacht werden.

Schon bei geringen Mengen Alkohol steigt die Unfallgefahr erheblich. Sie gefährden durch Alkoholgenuss am Arbeitsplatz sich und Ihre Kol-legen!

Alkoholmissbrauch kann eine Kündigung zur Folge haben.

RauchverbotRauchverbote am Arbeitsplatz sind unbedingt einzuhalten. Unterlassen Sie das Rauchen in allen Betriebsbereichen, wo Sie folgende Verbotszeichen vorfinden.

Alkohol- und Rauchverbot

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Zusätzliche Themen

Zusätzliche Themen

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Folgend Fragen sollten Sie nach dem Lesen dieser Broschürebeantworten können.

Wer ist für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich?

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mitarbeiter?

Welche Unfälle sind über die BG versichert?

Bei welcher BG ist unsere Firma Mitglied?

Welcher Arzt ist bei einem Arbeitsunfall aufzusuchen?

Was ist das Verbandbuch?

Was wird bei einem Unfall ins Verbandbuch eingetragen?

Welche Rufnummer ist bei einem Unfall/Brand zu wählen?

Welche Stoffe lassen sich mit einem Pulverlöscher löschen?

Wer darf elektrische Betriebsmittel instand setzen?

Müssen Betriebsanweisungen beachtet werden?

An wen richten sich Betriebsanweisungen?

Darf im Betrieb Alkohol getrunken werden?

Wo ist der Sammelplatz?

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Gartenstr. 3 06242 BraunsbedraTel.: 034633 - 90662

[email protected]

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