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Fassadengerüste Sicherheit bei der Montage und Demontage

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FassadengerüsteSicherheit bei der Montage und Demontage

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SuvaSchweizerische UnfallversicherungsanstaltArbeitssicherheitPostfach, 6002 Luzern

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FassadengerüsteSicherheit bei der Montage und Demontage

Verfasser: Urs Stüdeli, Bereich Bau

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.1. Auflage – Dezember 20062. Auflage – April 2007 – 7’000 bis 27’000

Bestellnummer: 44078.d

Das Montieren und Demontieren von Fassadengerüsten ist eine

körperlich strenge und zugleich gefährliche Arbeit. Es gibt nur

wenige Arbeiten, bei denen man im gleichen Mass dem Unfallrisiko

ausgesetzt ist.

Es bestehen heute wirksame Möglichkeiten, die Situation zu ver-

bessern, die Arbeit humaner zu gestalten und das Risiko zu sen-

ken. Das vorliegende Merkblatt zeigt Ihnen diese Möglichkeiten auf.

Es richtet sich an Gerüstbauer, d. h. Arbeitgeber und Arbeitneh-

mende, die selber Fassadengerüste erstellen. Gut gerüstet, gut gebaut.

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Inhalt

1 Gemeinsam für mehr Sicherheit! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1.1 Gerüstunfälle sind häufig und teuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.2 Gefordert sind alle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Grundsätzliche Sicherheitsüberlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2.1 Gefährdeter Personenkreis bei der Gerüstmontage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52.2 Wirkung von Sicherheitsmassnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52.3 Zielsetzung beim Erstellen von Gerüsten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

3 Montage und Demontage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

3.1 Arbeiten vorbereiten (AVOR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63.2 Gefahrenbereich sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63.3 Gerüst sicher ansetzen und ausrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73.4 Richtiger Fassadenabstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73.5 Die Montagereihenfolge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

4 Gerüstmontage auf Dächern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

4.1 Zugang auf das Dach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104.2 Arbeiten auf Steildächern (Neigung � 25 °) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104.3 Arbeiten auf flachen und leicht geneigten Dächern (Neigung < 25 °) . . . . . . . . . . . . . . . 104.4 Beschränkt durchbruchsichere Dachflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114.5 Nicht begehbare Dachflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

5 Gefahren aus Umfeld und Witterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

5.1 Umfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125.2 Natur und Witterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

6 Sicherer Lastentransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

6.1 Die Transportkette . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136.2 Heben und Tragen von Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146.3 Transportieren mit dem Kran. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

7 Weitere Sicherheitsaspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

7.1 Sicherheitskonforme Arbeitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167.2 Persönliche Schutzausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177.3 Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

8 Gesetzliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Anhang:

Zusammenfassung – Instruktionshilfe

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1 Gemeinsam für mehr Sicherheit!

1.2 Gefordert sind alle

Um bei der Montage und Demontage vonGerüsten mehr Sicherheit zu erreichen, brauchtes die Zusammenarbeit aller Beteiligten:

■ Wichtig ist die Haltung der Unternehmens-spitze der Gerüstbaufirma. Sie ist für dasbetriebliche Konzept zur Gewährleistungvon Sicherheit und Gesundheitsschutz ver-antwortlich und gibt die entscheidendenImpulse für ein sicheres Arbeiten im Alltag.

■ Auch die Mitarbeitenden müssen sichsicherheitsbewusst verhalten. Dazu brauchtes Schulung, Motivation und Kontrollen.Das Sicherheitsbewusstsein steigt, wenndie Belegschaft frühzeitig bei Fragen derArbeitssicherheit mit einbezogen wird.

■ Wichtig ist die professionelle Zusammen-arbeit mit dem Bauherrn und den Planern.Denn diese schaffen die Voraussetzungenfür ein gutes Gerüst und eine sichere Arbeitder Gerüstbauer. Weitere Informationendazu finden Sie in der Publikation «Fassa-dengerüste. Sicherheit durch Planung»(Suva-Bestell-Nr. 44077.d).

Unterstützung in Fragen der Arbeitssicherheiterhalten Sie

■ bei der Branchenlösung «Arbeitssicherheit+ Gesundheitsschutz» des SchweizerischenGerüstbau-Unternehmer-Verbandes (SGUV),der Hilfsmittel zur Verfügung stellt, und

■ bei der Suva, Bereich Bau

1.1 Gerüstunfälle sind häufig und teuer

Hier einige Fakten, die zu denken geben:

■ In der Schweiz ereignen sich jährlich rund3’000 Unfälle im Zusammenhang mitArbeitsgerüsten.

■ 4 % der Gerüstunfälle haben eine Invaliditätoder den Tod des Verunfallten zur Folge.

■ Die direkten Kosten (Heilkosten, Taggelder,Renten) für Unfälle im Zusammenhang mitArbeitsgerüsten betragen jährlich 80 Mio.Franken.

■ Die durchschnittlichen Kosten pro Fall be-laufen sich auf 27’000 Franken (zum Ver-gleich: im Bauhauptgewerbe sind es «nur»12’000 Franken).

■ 1 % der Unfälle verursachen 50 % derKosten. Vor allem die sehr schweren Unfällesind extrem kostenintensiv.

Gerüstbauunfälle

Jährlich kommt es zu rund 600 Unfällen von Gerüstbauern (20 % aller Gerüstunfälle). Pro Jahr verunfallt jeder 4. Gerüstbauerwährend der Arbeitszeit. Damit ist die Unfallhäufigkeit bei denGerüstbauern rund 25 % höher als bei den Beschäftigten imBauhauptgewerbe.

Unfallursachen bei den Gerüstbauern:

Ausrutschen, Stolpern, Stürzen 27 %

Getroffen werden (Vertikaltransport) 20 %

Abstürzen beim Montieren, Demontieren und Klettern 13 %

Einklemmen, Anstossen beim Auf-/Abladen und Transportieren 19 %

Heben und Tragen, Lasten bewegen 6 %

Verschiedenes 15 %

Unternehmen, die sich um die Gesundheitder Beschäftigten kümmern, reduzierennicht nur die Unfallzahlen. Sie erzielen auchwesentliche Kosteneinsparungen. WenigerUnfälle bedeuten:

– weniger Ausfalltage

– weniger Mitarbeiterfluktuation

– letztlich höhere Produktivität

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2 Grundsätzliche Sicherheitsüberlegungen

Bild 1 Wirksamkeit von Sicherheitsmassnahmen.

2.1 Gefährdeter Personenkreis bei der Gerüstmontage

Bei allen Sicherheitsüberlegungen für die Mon-tage bzw. Demontage muss man sich klar be-wusst sein, wie der örtliche Gefahrenbereichaussieht. Dabei darf man ruhig etwas gross-zügig sein und auch Eventualitäten mit berück-sichtigen. Mit dem Bild des Gefahrenbereichsim Kopf (oder auf einem Plan) ist zu überlegen,welche Personen sich in diesem Bereich auf-halten und gefährdet sein könnten:

■ Private (alle Personen ausserhalb der Bau-stelle, die allenfalls durch die Gerüstbauar-beiten betroffen sein können). Sie sind durchkollektive Schutzmassnahmen, z. B. Absper-rungen, ausserhalb der Gefahrenzone zuhalten.

■ Unbeteiligte Drittpersonen auf der Bau-stelle (auf der Baustelle Beschäftigte, diemit dem Gerüstbau nichts zu tun haben).Sie sind so weit wie möglich aus dem Ge-fahrenbereich hinauszuhalten. Wenn dasnicht geht, wirken nur kollektive Schutzmass-nahmen wie Absperrungen.

■ Am Gerüstbau beteiligte Drittpersonen(Kranführer, Maschinisten, Chauffeure, dievon aussen zudienen). Sie treten gelegent-lich in den Gefahrenbereich, kennen oft dieGefahren nicht und können sich überraschendfalsch verhalten. Auf sie ist ein besonderesAugenmerk zu richten.

■ Vorgesetzte (Chef, Bauführer, Poliere, dievorwiegend AVOR betreiben und Kontrollenvor Ort durchführen). Sie sind gelegentlichim Gefahrenbereich. Von ihrer Funktion hersind sie in der Lage, Sicherheitsmassnah-men anzuordnen und deren Wirksamkeit zuprüfen.

■ Neue oder temporäre Mitarbeiter. Siesind vor Arbeitsbeginn zu instruieren, weilsie die Verhältnisse nicht kennen und des-halb besonders gefährdet sind.

■ Gerüstbauarbeiter (Arbeiter, Vorarbeiter,evtl. Poliere, die handwerkliche Arbeiten aus-führen). Sie befinden sich praktisch immer

im Gefahrenbereich. Die Sicherheitsmass-nahmen sollen in erster Linie ihnen zugute-kommen.

2.2 Wirkung von Sicherheitsmass-nahmen

■ Kollektive Massnahmen (Stufe 1 bis 3), z. B. Geländer gegen Absturz, sind wirksa-mer und nachhaltiger als individuelle Mass-nahmen. Sie dienen mehreren Personen, jasogar mehreren Unternehmungen.

■ Individuelle Massnahmen (Stufe 4 und 5) wieVerhaltensregeln und das Tragen von per-sönlichen Schutzausrüstungen sind wenigerwirksam. Sie sind an die menschlichen«Schwächen» geknüpft und ihre Wirkungverpufft leicht. Verhaltensregeln werden vonden Arbeitnehmenden oft schlecht akzeptiert.

2.3 Zielsetzung beim Erstellen von Gerüsten

Auch wenn heute oft nicht einmal die Wirkungvon Stufe 5 erreicht wird (wenn der Betriebkeine Verhaltensregeln festgelegt hat), ist allesdaran zu setzen, die heute gängigen Massnah-men in Richtung der nächst sichereren Stufezu entwickeln.

Mittelfristig wird für die Gerüstbauarbeiter dieStufe 3 angestrebt.

Beseitigung der Gefahr

Entfernen der Person

Abschirmung der Gefahr

Schutz der Person

Verhaltensregeln

Mensch Massnahmen Gefahr Wirksamkeit

1 100 %

75%

50%

25%

10%

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3 Montage und Demontage

3.1 Arbeiten vorbereiten (AVOR)

Eine gute AVOR ist das A und O einer erfolg-reichen und sicheren Montage oder Demon-tage. Sie beginnt, bevor das erste Gerüstteil indie Hand genommen wird.

Ein wichtiges Element der AVOR ist die Aus-bildung und Auswahl des Arbeitsteams. Dabeiist speziell darauf zu achten, ob neue odertemporäre Mitarbeiter eingesetzt werden sol-len. Gegebenenfalls ist der Zeitbedarf für derenAusbildung/Instruktion zu berücksichtigen.

Ein weiteres Element der AVOR ist die Berück-sichtigung der objektabhängigen Randbedin-gungen. Dazu sind die Bedingungen des Werk-vertrags zu studieren. Zudem muss sicherge-stellt werden, dass die konkreten Verhältnisseam Ort des Auftrags bekannt sind (Orts- undObjektkenntnisse).

3.2 Gefahrenbereich sichern

Der Montagebereich ist so zu organisieren,dass Personen auf der Baustelle durch herun-terfallende Gegenstände nicht gefährdet wer-den (Bild 2).

Sind Dritte und die Öffentlichkeit gefährdet,müssen Signalisationen, Abschrankungen,Schutzwände usw. geplant und ausgeführtwerden. Weitere Informationen dazu enthältKapitel 5.1.

Arbeitsgrundlage für die AVOR von Montageund Demontage ist die Aufbau- und Ver-wendungsanleitung des Gerüstherstellers.Darin sind die einzelnen Schritte des siche-ren Gerüstauf- und -abbaus detailliert be-schrieben.

Bild 2

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3.3 Gerüst sicher ansetzen und ausrichten

Jedes Gerüst braucht ein gutes Fundament.

Die Stützfüsse sind so zu unterbauen, dassdie vertikalen Lasten gleichmässig und dauer-haft in den Boden abgeleitet werden.

Der unterste Gerüstgang ist in allen 3 Rich-tungen möglichst exakt auszurichten (sieheBild 3). So wird die Montage einfacher, dasGerüst steht stabil und das Gerüstmaterialwird geschont.

3.4 Richtiger Fassadenabstand

Der Abstand zwischen Gerüst und Fassadedarf am fertig montierten Gerüst an keinerStelle grösser sein als 30 cm. Sonst könnenPersonen zwischen Gerüst und Fassade ab-stürzen (Bild 4).

Wird ein Abstand von mehr als 30 cm benö-tigt, muss unmittelbar nach der Montage desSeitenschutzes ein Innengeländer montiertwerden. Das Innengeländer dient bereits demGerüstmonteur als Absturzsicherung (Bild 5).

Hinweis

Bei Neubauten muss das Hinterfüllungsma-terial der Umfassungswände ausreichend verdichtet werden, bevor das Gerüst daraufgestellt wird.

Bild 3

Bild 4 Bild 5

� �Belag – Fassade max. 30 cm

grösser 30 cm

Innengeländer

Seitenschutz

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3.5 Die Montagereihenfolge

3.5.1 Montage von Gerüstgang zu Gerüstgang

Die Montagereihenfolge wird in Bild 6 darge-stellt.

Grundsatz

Ab einer Höhe von mehr als 2 m sind Mass-nahmen gegen Absturz zu treffen.

Bild 6

3.5.2 Montage von Feld zu Feld

Grundsätzlich sind die Montage- und Demon-tagearbeiten so auszuführen, dass die Ab-sturzgefahr so gering wie möglich ist. Rah-mengerüste sind Feld für Feld zu montieren(Bild 6). Dabei ist nach dem Stellen des nächst-gelegenen Gerüstrahmens (Bild 7) der Seiten-schutz zu montieren (Bild 8). So muss sich derGerüstmonteur nie über mehr als ein Gerüst-feld (Länge: üblicherweise 2,50 m) ohne Ab-sturzsicherung bewegen. Es ist sicherzustel-len, dass diese Tätigkeit nur von geschultenund erfahrenen Mitarbeitenden ausgeführtwird, die über die nötigen Voraussetzungen fürdas Arbeiten in der Höhe verfügen.

Mon

tage

Dem

onta

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� Fundation und 1. Belag

� 1. Laufgang� Treppe� 2. Laufgang� Verankern� Treppe

Montagevorgang – Schritte

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Mitarbeitende, die nicht nur kurzfristig an ab-sturzexponierten Stellen arbeiten, wie diesbeispielsweise an Materialübergabestellen derFall ist (siehe Titelbild), sind immer gegen Ab-sturz zu sichern (beispielsweise Montage einesSeitenschutzes oder Verwenden von Auffang-gurt und Seilsicherung).

3.5.3 Montagereihenfolge innerhalb des Feldes

Die folgende Reihenfolge ist – ausgehend vomZugang – konsequent einzuhalten:

■ Rahmen stellen (Bild 7)

■ Seitenschutz aussen (Geländerholm [Bild 8],Zwischenholm, Bordbrett)

■ Seitenschutz innen (bei mehr als 30 cmFassadenabstand)

■ Diagonalen (bei Bedarf)

■ Nächster Rahmen

3.5.4 Gerüst verankern

Die Verankerungen sind mit dem Montage-Fort-schritt fortlaufend anzubringen bzw. währendder Demontage fortlaufend wieder zu entfernen.

3.5.5 Sichere Zugänge, Treppen

Zu allen Arbeitsplätzen werden sichere Zu-gänge verlangt.

Bei der Demontage wird der Zugang erst de-montiert, wenn der obere Gerüstgang vollstän-dig abgebaut ist.

Bild 7 Bild 8

Gerüstanker müssen die erforderliche Zug-und Druckfestigkeit aufweisen.

Am Gerüst herumzuklettern ist nicht erlaubt.Dieser Grundsatz gilt bereits für die Montage.Vor dem Hochsteigen auf die obere Belags-ebene muss zuerst das nächste Treppen-element montiert werden (Bild 6).

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4 Gerüstmontage auf Dächern

Die folgenden Schutzmassnahmen sind vorBeginn der eigentlichen Gerüstmontage zutreffen:

4.1 Zugang auf das Dach

Zu allen Gerüsten, die auf Dächern aufgebautwerden, braucht es sichere Zugänge (Treppen-haus, Fassadenlift, Gerüst, Anstellleiter).

Anstellleitern (Bild 9) sollten nur für kurzzeitigeArbeiten als Zugang verwendet werden. Dabeimuss die Leiter

■ 1 m über die Ausstiegskante hinausragen

■ einen Anstellwinkel von ca. 70° aufweisen

■ gegen Wegrutschen gesichert sein

■ gegen seitliches Kippen gesichert sein

4.2 Arbeiten auf Steildächern (Neigung �� 25°)

Bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 m sindgeeignete Sicherheitsmassnahmen gegenAbsturz zu treffen. Geeignet sind:

■ Auffanggurt und Seil (Bild 10) oder

■ Arbeiten innerhalb einer Dachfangwand

4.3 Arbeiten auf flachen und leicht geneigten Dächern (Neigung < 25°)

Bei einer Absturzhöhe von mehr als 5 m sindgeeignete Sicherheitsmassnahmen gegenAbsturz zu treffen. Geeignet sind:

■ Auffanggurt und Seil oder

■ Arbeiten innerhalb eines Seitenschutzes amDachrand (auf Bild 11 wird ein Seitenschutzmontiert)

Bild 9

Bild 10

Bild 11

Leiter gegen Kippen und Wegrutschen sichern

min. 1,00 m

70°

> 5,0 m

> 3,0 m

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4.4 Beschränkt durchbruchsichere Dachflächen

Für den Zugang sind Laufstege von min. 60 cm Breite anzubringen. Sie müssen auchbenutzt werden (Bild 12).

4.5 Nicht begehbare Dachflächen

Diese sind im Arbeitsbereich trittfest abzude-cken und mit Geländern gegen unbeabsichtig-tes Betreten zu schützen.

Bild 12

Breite min. 0,6 m

nicht begehbar

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5 Gefahren aus Umfeld und Witterung

5.1 Umfeld

Das Umfeld mit seinen Einflüssen ist in denmeisten Fällen gegeben und kann nicht verän-dert werden. Durch geeignete Massnahmenist diesen spezifischen Risiken entgegenzutre-ten.

Dazu ein wichtiger Hinweis: Die Werkeigen-tümer (von Freileitungen, Bahnen usw.) sind inBezug auf Sicherheitsmassnahmen die richti-gen Ansprechpartner. Sie sind weisungsbefugtund können in der Regel Massnahmen durch-setzen.

Gewässer: Wird über oder entlang eines Ge-wässers gearbeitet und besteht ein Absturz-risiko, sind Schwimmwesten zu tragen. SieheSuva-Checkliste 67038.d (erhältlich ab Mitte2007).

Strassen-/Werkverkehr: Gerüst und Verkehrsind so zu trennen, dass beidseitig kein Scha-den entstehen kann. Beim kurzfristigen Arbei-ten im Gefahrenbereich, beim Erstellen vonAbsperrungen und Anbringen von Signalisa-tionstafeln sind Warnwesten zu tragen.

Produktionsanlagen: Beim Arbeiten in Indus-trieanlagen erkundigt man sich über die örtli-chen Sicherheitsauflagen und hält diese ein.

Bahnanlagen: Die Betreibergesellschaft gibtAuskunft über notwendige Schutzerdungen,die einzuhaltenden Lichtraumprofile, die mini-mal notwendigen Abstände zu elektrischenLeitungen und weitere Massnahmen.

Fahr- und Freileitungen: Der Leitungseigen-tümer gibt Auskunft über notwendige Schutz-erdungen, die einzuhaltenden Lichtraumprofile,die minimal notwendigen Abstände zu elektri-schen Leitungen und weitere Massnahmen.

5.2 Natur und Witterung

Gerüstbauer bzw. Bauarbeiter bewegen sichim Freien. Bei der Arbeit sind die Einflüsse ausNatur und Witterung zu berücksichtigen.

■ Bei Hitze und Sonneneinstrahlung solltendie Beschäftigten genügend Flüssigkeit zusich nehmen (keinen Alkohol), und auchdem Sonnenschutz ist Rechnung zu tragen(Sonnenbrille, Sonnencreme, nicht mitnacktem Oberkörper arbeiten).

■ Die Jahreszeiten bedingen angepasste funk-tionelle Bekleidung. Sie beugt Erkältungenund rheumatischen Erkrankungen vor.

■ Bei Nässe und Regen müssen Regenklei-der und Handschuhe zur Verfügung stehen.

■ Bei Schnee und Eis besteht die Gefahr desAusgleitens und Herunterfallens. Deshalb:Schnee und Eis räumen, Sand streuen.

■ Bei Wind und Sturm besteht die Gefahr,dass Mitarbeitende das Gleichgewicht ver-lieren und dass ungenügend gesicherteGerüstteile umstürzen. Deshalb: RechtzeitigMassnahmen treffen, Arbeiten einstellen.

■ Gewitter und Blitzschlag: Arbeiten einstel-len, Lebensgefahr!

Bild 13

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6 Sicherer Lastentransport

6.1 Die Transportkette

Eine durchdachte Transport- und Montage-logistik trägt zur Erhöhung der Arbeitssicher-heit bei. Je besser diese Aufgabe gelöst wird,umso geringer ist das Unfallrisiko.

Die Transportkette beginnt mit dem Bereitstel-len des Gerüstmaterials im Magazin und endetvorerst mit der Fertigstellung des Gerüsts aufder Baustelle. Danach beginnt die Transport-kette mit der Demontage und der Bereitstellungdes Gerüstmaterials auf der Baustelle undendet im Magazin oder mit der Fertigstellungdes Gerüsts auf einer anderen Baustelle.

In dieser Kette ist Folgendes sicherzustellen:

■ Aussortieren von defektem Material(Bild 14): Dies geschieht vorzugsweisebereits bei der Demontage, spätestens abervor jeder Montage. Defektes Material wirdzur Instandstellung ins Magazin zurückge-schoben oder entsorgt.

■ Ladegut sichern. Das Ladegut darf sichwährend des Transports nicht verschiebenund ist entsprechend zu sichern (Bild 15).Dies wirkt sich auch vorteilhaft aus beimEntladen und bei der Bereitstellung desMaterials.

■ Lückenlose Transportkette: Das Auf- undAbladen mit unterschiedlichen Mitteln (Stapler,Kran) wie auch der Transport sollen aufei-nander abgestimmt sein.

Das heisst:

■ Kleinteile gehören in stabile, für den Kran-transport geeignete Behältnisse (Bild 16).

■ Gerüstelemente werden sortengetrennt inBarellen transportiert (Bild 17).

■ Gerüstrahmen und Gerüstbretter sind vor-zugsweise ebenfalls in Barellen zu transpor-tieren, oder sie sind sauber zu stapeln undfestzuzurren.

Bild 17

Bild 16

Bild 15

Bild 14

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6.2 Heben und Tragen von Hand

Das Heben und Tragen von Lasten strapaziertden menschlichen Körper und kann zu körper-lichen Schäden führen.

Das Gewicht der einzelnen Gerüstbauteile istnicht das eigentliche Problem. Dieses liegt viel-mehr in der gesamten bewegten Masse proMitarbeiter: Heute sind Tages-Hebeleistungenvon 8 bis 12 Tonnen üblich. Das ist eindeutigzu viel.

Wenn immer möglich sind für Transportarbei-ten Hilfsmittel einzusetzen. Hebearbeiten vonHand werden trotzdem nötig bleiben. Deshalbsind die Arbeitnehmenden über die mit demHandhaben von Lasten verbundenen Gesund-heitsgefahren zu informieren und zum richtigenHeben und Tragen anzuleiten (siehe Suva-Pu-blikation 44018/2 «Hebe richtig – trage richtig.Informationen für das Baugewerbe»).

Bild 18

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Bild 19

6.3 Transportieren mit dem Kran

Beim Auf- und Ablad mit Kranen – sei es mitBaustellenkranen oder LKW-Ladekranen –besteht eine erhebliche Gefährdung. Diesekann sowohl durch das Verhalten des Gerüst-bauarbeiters wie auch durch den Kranführerausgelöst werden. Was ist zu tun?

■ Alle Mitarbeitenden im Anschlagen vonLasten schulen (siehe Suva-Lerneinheit88801 und 88802 über das Anschlagenvon Lasten).

■ Alle Mitarbeitenden in der korrekten Zeichen-gebung für den Krantransport instruieren(Bild 19).

■ Zustand der Anschlagmittel (Ketten, Seile,Gurten) vor dem ersten Einsatz kontrollieren.

■ Wenn man den Kranführer noch nicht kennt:Nach Ausweis fragen, Zeichengebung ab-sprechen, Kranzüge besprechen.

■ Ist der Transportweg vom Kranführer nichteinsehbar, sind Hilfspersonen einzusetzen(Bild 19).

Fahrtrichtung

Kräftige seitlicheBewegungen mitausgestrecktemArm ausführen

STOP

Ab

Auf

Die wichtigsten Zeichen

Hilfspersonal

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7 Weitere Sicherheitsaspekte

7.1 Sicherheitskonforme Arbeitsmittel

Unter den Begriff «Arbeitsmittel» fallen Maschi-nen, Anlagen, Apparate und Werkzeuge, diebei der Arbeit benutzt werden.

Für den Gerüstbauer heisst das: Alles, was erfür seine Arbeit in die Hände nimmt (Werk-zeuge, Gerüstmaterial usw.), und alle verwen-deten Maschinen (Schrauber, Bohrmaschine,Krane, Fahrzeuge usw.) sind Arbeitsmittel.

Allgemeine Arbeitsmittel (Handwerkzeuge,Maschinen, loses Gerüstmaterial, Beläge usw.),die an verschiedenen Orten zum Einsatz ge-langen, sind vor jeder Montage daraufhin zuüberprüfen, ob sie einwandfrei funktionierenund bestimmungsgemäss verwendet werdenkönnen.

Montiertes Gerüstmaterial (Baugerüste, Roll-gerüste, temporäre Aufzüge usw.) ist nach derMontage daraufhin zu prüfen, ob es im Ver-bund richtig montiert ist und die gewünschtenEigenschaften aufweist (Tragfähigkeit, Stabilität,Sollabstände usw.).

Bild 20

Arbeitsmittel müssen nach den Angaben desHerstellers verwendet werden, und sie sindfachgerecht instand zu halten.

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7.2 Persönliche Schutzausrüstung

Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durchtechnische oder organisatorische Massnahmennicht oder nicht vollständig ausgeschlossenwerden, so muss der Arbeitgeber den Arbeit-nehmenden zumutbare persönliche Schutz-ausrüstungen (PSA) zur Verfügung stellen.

Die Akzeptanz, die persönliche Schutzausrüs-tung zu tragen, muss erarbeitet werden. Dasbraucht Geduld und Zeit. Doch es gilt: DieArbeitnehmenden sind ihrerseits verpflichtet,die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen.Die Mitarbeitenden müssen die vom Arbeitge-ber vorgegebenen PSA benützen und dürfendiese in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigen.

Im Gerüstbau werden vor allem folgende PSAverwendet:

■ hohe Sicherheitsschuhe

■ Schutzhandschuhe

■ Warnweste

■ Schutzbrille

■ Schutzhelm

■ Auffanggurt und Seil, Höhensicherungsgerät

■ evtl. Schwimmweste bei Arbeiten im Bereichvon Gewässern

Bild 22

In Zusammenhang mit schweren Unfällen istdie Nummer 144 (Ambulanz) die wichtigste.

Bei einem Anruf bei dieser Nummer istsichergestellt, dass

■ die richtigen Fragen gestellt werden

■ Anweisungen erteilt werden, die den richtigen Umgang mit dem Patienten betreffen

■ auch bei Stossverkehr ein Durchkommen auf den Strassen möglich ist (Ambulanz-wagen)

Bild 21

� Ambulanz Tel. 144

� Feuerwehr Tel. 118

� Polizei Tel. 117

� Chef

7.3 Erste Hilfe

Die Rettung von Verunfallten muss jederzeitgewährleistet sein.

Bei Unfällen, auch bei leichten, entsteht sehrschnell eine Stresssituation. So können sichleicht Fehler zulasten des Verunfallten ein-schleichen.

Dies lässt sich vermeiden, wenn pro Team

■ mindestens ein ausgebildeter Nothelfer

■ eine Erste-Hilfe-Box und

■ eine Alarmliste

vorhanden sind.

● ●

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8 Gesetzliche Bestimmungen

Der Gerüstersteller trägt als Arbeitgeber undErsteller eines Werkes, des Gerüstes, einehohe Verantwortung:

■ Als Arbeitgeber (oberste Geschäftsleitung)trägt er die Verantwortung für eine sicher-heitsgerechte Arbeitsorganisation, für funk-tionstüchtige Schutzeinrichtungen undSchutzausrüstungen. Er hat dafür zu sorgen,dass die Vorgesetzten aller Stufen die gel-tenden Sicherheitsvorschriften bekannt ge-ben, wirksam kontrollieren und durchsetzen.

■ Als Ersteller trägt er die Verantwortung dafür,dass das Gerüst gemäss der Aufbau- undVerwendungsanleitung des Gerüstherstel-lers montiert und demontiert wird.

Im diesem Zusammenhang verweisen wir auffolgende Gesetzesbestimmungen:

UVG Art. 82 Unfallversicherungsgesetz1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhü-tung von Berufsunfällen und Berufskrank-heiten alle Massnahmen zu treffen, die nachder Erfahrung notwendig, nach dem Standder Technik anwendbar und den gegebenenVerhältnissen angemessen sind.

StGB Art. 229 Gefährdung durch Verletzung der Regelnder Baukunde

Wer bei der Leitung oder Ausführung einesBauwerkes oder eines Abbruches die aner-kannten Regeln der Baukunde (= Normen,Fachliteratur, Vorschriften) ausser acht lässtund dadurch Leib und Leben von Mitmen-schen gefährdet, wird bestraft.

Das Erstellen eines Gerüstes wird in straf-rechtlichen Belangen als Bauwerk be-trachtet.

BauAV Art. 3 Planung von Bauarbeiten1 Bauarbeiten müssen so geplant werden,dass das Risiko von Unfällen und Gesund-heitsbeeinträchtigungen möglichst klein istund die notwendigen Sicherheitsmassnah-men, namentlich auch bei der Verwendungvon Arbeitsmitteln, eingehalten werden kön-nen.

UVG = UnfallversicherungsgesetzStGB = Schweizerisches StrafgesetzbuchBauAV = Bauarbeitenverordnung

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Bestellnummer: 44078.d

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Sichere Montage und Demontage von Fassadengerüsten. Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden!

Fahrtrichtung

Kräftige seitlicheBewegungen mit ausgestrecktem Armausführen

STOP

Ab

Auf

Mon

tage

Dem

onta

ge

� Fundation und 1. Belag

� 1. Laufgang� Treppe� 2. Laufgang� Verankern� Treppe

grösser 30 cm

Belag – Fassade max. 30 cm

Leiter gegen Kippen und Wegrutschen sichern

Breite min. 0,6 m

> 5,0 m

min. 1,00 m

70 °

> 3,0 m

nicht begehbarInnengeländer

Seitenschutz

� �

��

� �

Arbeiten auf Dächern

Persönliche Schutzausrüstung

Montagereihenfolge

Gefahren aus dem Umfeld

Transport

Ala

rmlis

te

Warnwesten

Hohe Sicherheitsschuhe

Schutzhelm

Auf Flachdächern < 25 °

Auf Steildächern �� 25 °

Beschränkt durchbruchsicher

Schutzbrille

Seilsicherung an kritischen Stellen

Handschuhe

Ladegut befestigen

Heben – Tragen

Behälter einsetzen

Zeichengebung

Arbeitsplatzorganisation

� Ambulanz Tel. 144

� Feuerwehr Tel. 118

� Polizei Tel. 117

� Chef

● ●

Suva, Arbeitssicherheit, Postfach, 6002 Luzern, www.suva.ch/waswo, Fax 041 419 59 17, Tel. 041 419 58 51Bes

telln

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er:

4407

8/1.

d –

Ap

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007

� � �

�5,00 m

5,00 m

5,00

m5,

00 m

� Fundation und 1. Belag

Fassadenabstand

� A. Rahmen setzen

� B. Geländer + Zwischenholm

� C. Windverband + Bordbrett

� D. evtl. Innengeländer

� Nächsten Rahmen setzen

� Hilfspersonal

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Die beiliegende Zusammenfassung dient als Instruktionshilfe und kann auch zu Kontrollzwecken

verwendet werden. Die bildlichen Darstellungen widerspiegeln die gesetzlichen Bestimmungen

und gleichzeitig den ordnungsgemässen Ablauf einer Fassadengerüst-Montage bzw. -Demon-

tage. Dieser Anhang ist auch als separate Publikation erhältlich (Bestellnummer 44078/1.d).

Anhang:Zusammenfassung – Instruktionshilfe