Sicherheit im Labor – Die neue GUV-R 120 - uni … · Sicherheit im Labor ... Laboratorien im...

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Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Sicherheit im Labor – Die neue GUV-R 120 Dr. Birgit Wimmer Bayer. GUVV /Bayer. LUK März 2008

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Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen

Sicherheit im Labor –Die neue GUV-R 120

Dr. Birgit WimmerBayer. GUVV /Bayer. LUKMärz 2008

Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen

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Edgars Bemerkungen

Trotz fortschreitender Erkenntnisse der Wissenschaft ist es bisher im Vorschriftenwerk nicht gelungen zu definieren, was ein Labor ist. Entsprechend geht es in solchen Räumen zu.

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Labor: Biologie oder Chemie???

� Laborrichtlinie GUV-R 120: „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien“ (2008?) =>ohne Erläuterungen: TRGS 526 (2008)

� Merkblatt B 002 BG Chemie: „Ausstattung und organisatorische Maßnahmen: Laboratorien“ (1992)

� TRBA 100 „Schutzmaßnahmen.. in Laboratorien“ (2007)

� TRBA 500 „Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen“ (1999)

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Inhalt GUV- R 120 neu!!!

� Anwendungsbereich - Allgemeine Anforderungen� Gefährdungsbeurteilung und

Substitutionsprüfung� Übergreifende Betriebsbestimmungen� Spezielle Betriebsbestimmungen� Gefährliche Arbeiten� Technische Schutzmaßnahmen� Prüfungen

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Anwendungsbereich GUV-R 120� Diese Regel findet Anwendung auf Laboratorien, in

denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden ... mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.

� Für Gefährdungen aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor gilt zusätzlich die TRBA 100„Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“.

� In Laboratorien arbeiten Fachleute oder unterwiesene Personen

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Anwendungsbereich TRBA 100

� Laboratorien im Sinne der TRBA sind Räume, in denen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu Forschungs-, Entwicklungs-, Lehr- oder Untersuchungszwecken z. B. in der ...Medizin, Biologie, ... durchgeführt werden..

� Zu den Laboratorien gehören auch Multifunktionsräume und technische Nebenräume, wie Bruträume, Zentrifugenräume, Kühl- oder Tiefkühlräume sowie Räume zur Inaktivierung biologischer Arbeitsstoffe, wenn hier Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 4 und 5 der BioStoffV durchgeführt werden.

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Technische Schutzmaßnahmen

� Bedien- und Verkehrsflächen� Rettungswege� Türen, Böden� Lüftung� Absaugeinrichtungen (Abzüge)� Arbeitstische (DIN EN 13150) und

Abfallstauräume� Armaturen und Leitungen� Notduschen: Körperduschen, Augenduschen � Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

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Basis-Einrichtung

� Arbeitsflächen, Böden, Tische, Fluchtwege� Waschbecken, Hautschutz-, Reinigungs- und

und Pflegemittel, Einmalhandtücher� Lüftung (z.B. Abzug): 25 m³/h*m² (8-fach)� Sicherheitseinrichtungen: (Augen-)Notdusche� Erste-Hilfe-Einrichtungen� Einrichtungen für den Brandschutz� Türen, nach außen aufschlagend

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Erweiterte Einrichtung

� Sicherheitsschrank zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

� Sicherheitsschrank für Druckgasflaschen� Körperdusche� Sicherheitswerkbank� Autoklaven

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Stand der Laborrichtlinien

Der Arbeitgeber kann im Allgemeinen davon ausgehen, dass keine unzulässig hohe Exposition gegenüber Gefahrstoffen vorliegt, wenn

• fachkundiges und zuverlässiges Personal

• nach den einschlägigen Vorschriften und dem Standder Technik

• und insbesondere nach dieser Regel und laborüblichenBedingungen

arbeitet.

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Laborübliche Bedingungen

�Arbeitsverfahren:Arbeiten in Abzügen nach DIN 12924 oder DIN EN 14175 (unter Einhaltung der Spürgas-Höchstwerte)

�Mengenbeschränkungen für Druckgase:Kleine Gebinde (max. 50 l –Flaschen), bei sehr giftigen, CMR-Stoffen: lecture bottles, max. 10 l –Flaschen)

� Einhaltung von Gefahrstoffmengen:Maximale Einsatzmengen flüssig 2,5 l, fest 1 kg. Bei giftigen und CMR-Stoffen 0,5 l oder 0,5 kg.

Sehr giftige Stoffe 0,1 l oder 0,1 kg

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Lüftung

� Laborlüftung nach DIN 1946 Teil 7: 25 m³ / m² x h� Vorsicht bei Umluftabsaugungen mit Filter!!!!!!� Örtliche Absaugungen: 5 - 10 m³/h � Abzüge: alt: DIN 12924-1; neu: DIN EN 14175-1� Luftwechsel kann aufgrund der

Gefährdungsbeurteilung reduziert werden, aber.....!!!!!

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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs

Geschlossener Frontschieber

-Normalbetrieb-

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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs

Geöffneter Frontschieber:

Gefahr durch Schadstoffausbruch im Einatembereich

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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs

Störung der Luftwalze durch „ Sperrige Aufbauten“

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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs

Vermeidung der Störung der Luftwalze durch „ Sperrige Aufbauten“

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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs

Störung der Luftwalze durch thermische Ablasten im vorderen Bereich des Abzugs

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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs

Aufhebung der Störung der Luftwalze durch thermische Ablasten im vorderen Bereich des Abzugs

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Abzüge: Zusammenfassung

� Schutz vor Gasen und Dämpfen, aber auch Splittern und Spritzern

� Betriebsanweisung beachten� Auf einwandfreie lufttechnische Funktion achten� Frontschieber möglichst geschlossen halten� Auf Ordnung und Sauberkeit achten� Regelmäßig prüfen

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Sicherheitsschränke - Lagerung

� Brennbare Flüssigkeiten: In Lagerschränken nach DIN 12 925-1 bzw. neu: DIN EN 14 470-1

� Lagerung geregelt durch TRbF 20� Druckgasflaschen: DIN EN 14 470-2

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Sicherheitsschrank

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Edgars Bemerkungen

Druckgasflaschen nicht anketten oder sonstwie sichern. Eine umfallende Flasche kann praktische Durchreichen über mehrere Räume schaffen.

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Beispiele Lagerschränke

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Edgars Bemerkungen

Werden brennbare Flüssigkeiten in der Nähe von Zündquellen gehandhabt, empfiehlt es sich, vorher die Heizung abzustellen, es wäre sonst Energieverschwendung.

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Kühlgeräte 2

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Übergreifende Betriebsbestimmungen

� Unterweisung� Betriebsanweisung� Allgemeine Organisation

– Übertragung von Arbeiten, Alleinarbeit, Mängelmeldung, Überwachung und Sicherung, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen....

� Kleidung und Schuhwerk� PSA� Hygiene� Erste Hilfe

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Notduschen

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Übergreifende Betriebsbestimmungen

� Brandschutz� Aufbewahren und Bereithalten von

Gefahrstoffen� .....� Sicherheitseinrichtungen� Ergonomie� Tätigkeiten fremder Personen im Labor� ...

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Bestimmungsgemäße Verwendung

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Unterweisungen werden nicht durchgeführt. Wie soll man seinen Mitarbeitern vermitteln, was man selbst nicht weiß.

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Spezielle Betriebsbestimmungen

� Gasbrenner� Kühlgeräte� Tiefkühlung

flüssiger Stickstoff, Dewar...� Druckgasflaschen� Druckgeräte (Autoklaven)� Zentrifugen� ....

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Handschuhe werden ständig getragen. Man weiß ja schließlich, wie die Kollegen arbeiten.

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Der Aberglaube, eine 0.1 mm dicke Latex-Haut könne genauso zuverlässig vor Chemikalien, wie vor Infektionen schützen, ist weit verbreitet.

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Auswahl von Schutzhandschuhen

Hilfsmittel und Informationsquellen: � Sicherheitsdatenblatt� Hersteller von Handschuhen (KCL...)� Gestis – Stoffdatenbank� Bundesverband Hautschutz

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Prüfungen

� Gasarmaturen und Leitungen� Notduschen� Druckbehälter� Abzüge� Elektrische Anlagen und Betriebsmittel� ...

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Art

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Vorschläge / Vorgaben für

Höchst-Fristen für

wiederkehrende Prüfungen

Grundlage PrüferMindestanforderung an

Prüfer

Arbeitsm ittel allgem ein x vor jeder Benutzung

Anhang 2 2.4 BetrSichV: Prüfung auf Mängel

Benutzer A - C: unterw iesene Benutzer

Abzügex

arbeits täglich Handlungsanleitung BG Chem ie

Benutzer A, B, C, D, E: Benutzer : unterw iesen in Um gang m it Abzug und seine Funk t ionen

Abzüge

x

jähr lich GUV-R 120 Abschnitt 11.5; Handlungs -anleitung BG Chem ie

befähigte Person B, C, D, E: Sachkundiger : s iehe Hinw eis der BG Chem ie; Teilnahm e an Lehrgang bei Abzugshers teller

Zentr ifugen

x

jähr lich BGR 500 Kap. 2.11, Teil 3, Abschnitt 3.5.2

befähigte Person D, E: Sachkundiger , Mitarbeiter Technik m it Er fahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschr if ten

Zentr ifugenx

alle 3 Jahre (Ultrazentr ifugen

jähr lich)

BGR 500 Kap. 2.11, Teil 3, Abschnitt 3.5.2

befähigte Person D, E: Sachkundiger , Mitarbeiter Technik m it Er fahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschr if ten

Flüss iggasanlagen m it or ts fes ten Verbrauchsanlagen

x xalle 4 Jahre GUV-V D34, § 33 Abs . 3 befähigte Person D, E: Sachkundiger , Mitarbeiter

Technik m it Er fahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschr if ten

selbs ttätige Feuer löschanlagen

x

alle 3 Jahre SPrüfV Bayern (Sicherheitsanlagen-prüfverordnung)

Sachvers tändiger bzw . Sachkundiger m it besonderer Qualif ikat ion

Sachvers tändiger bzw . Sachkundiger m it besonderer Qualif ikation

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Literatur

� BG/BGIA-Empfehlungen: Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert

– http://www.dguv.de/bgia/de/pra/bg_bgia_empfehlungen/index.html

� Edgars Bemerkungen (Stabsstelle Sicherheit des DKFZ Heidelberg)

– http://www.dkfz.de/abt2114/edgar.htm

� Gestis– http://www.dguv.de/bgia/de/gestis/stoffdb/index.html#

� BG Chemie Handlungsanleitung zur Prüfung von Abzügen– http://www.bgchemie.de/files/81/Handlungsanleitung_Abzugspruefung.pdf

� BG Chemie Medienshop– http://bgcshop.jedermann.de/bgcshop2/index.html