Sicherheitsbelehrung - Übersicht · - Sicheres Arbeiten - ... • Bei Arbeiten in Laboratorien mit...

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Sicherheitsbelehrung - Übersicht - Allgemeine Handlungsanweisung für Laboratorien Sicheres Arbeiten Persönliche Schutzausrüstung Hautschutz und Hautpflege Umgang mit Gefahrstoffen Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen Gentechnische Anlagen FG-Phytomedizin S1- und S2-Bereiche und Ansprechpartner Betriebsanweisung für Umgang mit GVOs Brandschutz Risikoeinstufung und Aufzeichnungspflicht von GVOs Sicherheitsbelehrung – Praktikum 2014

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Sicherheitsbelehrung - Übersicht -

• Allgemeine Handlungsanweisung für Laboratorien • Sicheres Arbeiten • Persönliche Schutzausrüstung • Hautschutz und Hautpflege

• Umgang mit Gefahrstoffen • Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen • Gentechnische Anlagen FG-Phytomedizin

• S1- und S2-Bereiche und Ansprechpartner • Betriebsanweisung für Umgang mit GVOs

• Brandschutz • Risikoeinstufung und Aufzeichnungspflicht von GVOs

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Allgemeine Handlungsanweisungen

für Laboratorien

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Zugangsbeschränkung zu Laboren der Sicherheitsstufe S1, S2 oder Umgang mit Biologischen Gefahrstoffen

Den Anweisungen der Betreuer ist Folge zu leisten

Betrieb von Geräten nur nach Einweisung durch Betreuer

Persönliche Schutzausrüstung tragen

Handlungsanweisungen für Labore - Sicheres Arbeiten -

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Handlungsanweisungen für Labore - Persönliche Schutzausrüstung -

Langärmeliger, geschlossener Laborkittel, schwer entflammbar

Geschlossene Schuhe

Schutzhandschuhe beim Umgang mit Gefahrstoffen

Schutzbrille beim Umgang mit Gefahrstoffen

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Essen, Trinken, Rauchen ist verboten in Laboren und Funktionsräumen

Alleinarbeit ist verboten

Mundpipettieren ist verboten. Immer geeignete Pipettierhilfen benutzen

Handlungsanweisungen für Labore - Sicheres Arbeiten -

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Planung von Experimenten!

Ordnung am Arbeitsplatz

Transport von Gefahrstoffen ausschließlich in unzerbrechlichen Gefäßen

Reinigung der Arbeitsplatzes und Geräten nach Beendigung der Arbeiten

Dekontamination von Arbeitsflächen und Geräten

zugelassene Desinfektionsmittel (Pursept A im Labor, Menno Florades im Gewächshaus)

Entsorgung Chemikalienentsorgung

Dekontamination von Biologischen Gefahrstoffen + GVOs Sicherheitsbelehrung – Praktikum 2014

Handlungsanweisungen für Labore - Sicheres Arbeiten -

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Papier

Restmüll

Wertstoffe (Grüner Punkt)

Glasabfall

Chemikalien

Gefahrstoffkontaminierte Feststoffe (Gebinde, Glas)

Scharfe/Spitze Gegenstände (Skalpelle, Kanülen, Rasierklingen etc.)

Mikrobiologische Abfälle/GVOs

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Handlungsanweisungen für Labore - Müllentsorgung-

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Handlungsanweisungen für Labore - Sicher Arbeiten -

Wo befinden sich die Erste Hilfe-Einrichtungen und wie funktionieren sie?

Augendusche Notdusche Erste Hilfe Kasten Feuerlöscher zentrale Stromunterbrechung zentrale Gasunterbrechung vor den S2-Laboren (001, 007, 118)

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Vor Verlassen des Labors Hände waschen Wasser und Flüssigseife (Baktolin)

Hautschutz im nassen Milieu langes Handschuhtragen Vorher auf die Hände auftragen Stoko

ProGel oder Stoko Protect

Hautpflege Nach Beendigung der Arbeiten

Feuchtigkeitscreme oder Lotion (Baktolin lotion)

Handlungsanweisungen für Labore - Hautschutz und Hautpflege -

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Handlungsanweisungen für Labore - Hygieneplan -

Humboldt-Universität Berlin - HAUTSCHUTZPLAN - Labore

WAS Maßnahme

WANN Grundsatz

WOMIT Produkt

WIE Durchführung

Händedesinfektion

• wenn nach Hygieneplan

erforderlich

zuerst desinfizieren, dann ggf. waschen

(das Händedesinfektionsmittel bringt rückfettende Substanzen auf die Haut und wäscht körper-

eigenes Fett nicht ab)

ca. 3 ml Desinfektionslösung aus dem Wandspender: z.B. Sterillium classic pure (Fm. Bode), Softa-Man pure (Fm. Braun), Descoderm (Fm. Dr. Schu- macher)

Desinfektionslösung 30 Sekunden lang gleichmäßig bis zur Abtrocknung in die trockenen Hände einreiben. Problemzonen nicht vergessen! (siehe Piktogramm 2 - Rückseite)

Hautreinigung

• evt. vor Arbeitsbeginn • bei sichtbarer Verschmutzung • nach Kontakt mit Gefahrstoffen

so wenig und so kurz wie möglich

(durch Händewaschen wird die obere Hautfettschicht abgewaschen, sie erneuert sich nur alle 4 Wochen)

Flüssigseife aus dem Wandspender

Waschlotion aus dem Spender auf den feuchten Händen aufschäumen, mit handwarmem Wasser gut abspülen, sorgfältig abtrocknen. Keine Bürste verwenden!

Hautschutz

• mehrmals am Tag (5-10-mal) • vor Arbeitsbeginn • vor Feuchtarbeiten • nach Pausen

(Aufbau einer Sperrschicht für Schadstoffe, Verzöge-

rung der Aufquellung der Haut, Erleichterung der Hautreinigung, Schutz vor mechanischer Belastung)

Hautschutzemulsion 1. STOKO PROGEL (langes Handschuhtragen) 2. STOKO PROTECT+ - für wassermischbare Arbeitsstoffe, z.B. Des- infektionsmittel, Reinigungsmittel o. Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen

Auf sorgfältiges Auftragen insbeson- dere zwischen den Fingern, an den Nagelfalzen und auf dem Handrücken achten! (siehe Piktogramm 1 - Rückseite)

Handschuhe

• bei Kontakt mit potentiell infektiö-

sem Material oder Gefahrstoffen • bei längerem Kontakt mit Wasser • bei Kontakt mit Flächen- und

Instrumentendesinfektions- sowie Reinigungsmitteln

1. medizinische Einmalschutzhandschuhe -puderfreie Latexhandschuhe -Nitrilhandschuhe 2. Schutzhandschuhe mit Chemikalien- beständigkeit (EN 374-1-3)

- für den Zweck geeignete Hand- schuhe wählen (Durchbruchzeiten für Gefahrstoffe vom Hersteller erfragen) - Handschuhe kurz und gezielt tragen - nach Ablegen ggf. Händedesinfektion oder Händewaschen - bei Bedarf Baumwollhandschuhe unterziehen

Hautpflege

• am Arbeitsende • nicht während mit Chemikalien

gearbeitet wird

(zum Ersatz abgetragener körpereigener Fette und damit zur Regenerierung der Haut)

Hautpflegecreme

z.B. STOKOLAN unparfümiert

Praecutan sensitiv creme Stoko Vitan Lotion unparfümiert

Nach Arbeitsschluss Pflegeprodukt gründlich in beide Hände einmassieren. (siehe Piktogramm 1 - Rückseite)

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Handlungsanweisungen für Labore - Aushang Betriebsanweisung -

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DNTW: Phytomedizin

K u r z f a s s u n g B E T R I E B S A N W E I S U N G

f ü r d e n L a b o r b e r e i c h a r b e i t s b e r e i c h s b e z o g e n n a c h § 1 2 ( 1 )

B i o s t o f f v e r o r d n u n g u n d § 1 4 G e f a h r s t o f f v e r o r d n u n g

Stand: Oktober 2011 Haus: LE55/57 Räume: K12/K14/K17B/ 009/010

G E F A H R E N B E Z E I C H N U N G Umgang mit biologischen, chemischen und physikalischen Gefahrstoffen

Laborleiterin: Prof. Dr. Carmen Büttner

G E F A H R E N F Ü R M E N S C H U N D U M W E L T

• Umgang mit biologischen, chemischen oder physikalischen Gefahrstoffen ist nur eingewiesenen Personen gestattet, um eine Gefährdung von Menschen und der Umwelt zu vermeiden

• Betriebsfremde Personen dürfen sich nur mit Erlaubnis des für das Labor Verantwortlichen und in Begleitung sachkundiger Personen im Labor aufhalten

S C H U T Z M A ß N A H M E N U N D V E R H A L T E N S R E G E L N

• Im Labor geschlossenen Laborkittel, festes und geschlossenes Schuhwerk tragen. • Bei Umgang mit Gefahrstoffen geeignete, chemikalienbeständige Handschuhe (Semperguard) benutzen

und wenn angezeigt ggf. Schutzbrille bzw. Atemschutzmaske verwenden • Türen und Fenster während der Arbeiten geschlossen halten (Brandschutz und ausreichender

Luftwechsel) • Bei Arbeiten in Laboratorien mit Gefahrstoffen muss stets eine weitere, fachlich qualifizierte Person

anwesend sein (Alleinarbeitsverbot) • Flüchtige Gefahrstoffe sind unter dem Abzug zu handhaben • Elektrische Geräte dürfen nur nach Einweisung durch Sachkundige und zum vorgesehenen Zweck

betrieben werden (Betriebsanleitungen beachten!) • Es ist verboten, defekte Geräte bis zur Reparatur weiter zu betreiben

• Spritzen, Kanülen und Skalpelle nur wenn unbedingt nötig benutzen. Benutzte Kanülen etc. in die Kanülenabfallbehälter geben

• Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber halten • Nach Beendigung der Arbeiten Hände mit Wasser und Seife waschen. Danach Hautpflege gemäß

Hautschutzplan vornehmen. • Im Labor nicht Essen, Rauchen, Trinken, oder Kosmetika auftragen • Gefahrstoffe dürfen nicht in Lebensmittelverpackungen umgefüllt/aufbewahrt werden • Notausgänge, Fluchtwege, Durchgänge, Treppen sowie Zugänge zu Feuerlöschern, Notduschen und

Erste-Hilfe-Einrichtungen dürfen nicht zugestellt werden • Überflüssige Brandlasten sind zu entfernen. Eine besondere Gefahr geht von styroporhaltigen

Verpackungsmaterialien aus, da sie im Brandfall zu extremer Rauchentwicklung führen • Laborkittel und Straßenkleidung sind getrennt aufzubewahren. Die Straßenkleidung darf nicht im Labor

aufbewahrt werden. Hierfür stehen abschließbare Schränke zur Verfügung. Räume wie Cafeteria, Pausenräume, Bibliotheken usw. dürfen nicht mit Laborkittel und Schutzhandschuhen betreten werden

• Alle Mitarbeiter müssen vor ihrem Ausscheiden aus dem Fachgebiet ihren Arbeitsplatz aufgeräumt und sicher übergeben

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Umgang mit Gefahrstoffen

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Umgang mit Gefahrstoffen - GHS, CLP, H- und P-Sätze -

Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Stoffgemische (Zubereitungen)

Gefahrstoffe sind in der EU harmornisiert (GHS) seit 1.12.2010 gemäß Klassifikation, Kennzeichnung, Verpackung zu kennzeichnen (CLP-Verordnung 1272/2008)

Gefährlichkeit eines Stoffes oder einer Zubereitung wird angegeben durch Gefahren-Piktogramme in Verbindung mit 1 von 2 Signalwörtern (Gefahr, Achtung) sowie H-Sätze = hazard statements, Gefahrenhinweise P-Sätze = precautionary statements,

Sicherheitshinweise

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Umgang mit Gefahrstoffen - GHS, Piktogramme -

Physikalische, Gesundheits-, und Umweltgefahren

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Umgang mit Gefahrstoffen - Wichtige Informationen -

VORHER Kenntnisse erwerben über

Umgang mit Gefahrstoffen

• Gesundheits-, Umwelt-, physikal. Gefahren

• Sicherheitshinweise

• Transport

• Lagerung

• Entsorgung

Maßnahmen im Falle eines Unfalls

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Umgang mit Gefahrstoffen - Informationen zu Gefahrstoffen -

IMMER VOR BEGINN DER ARBEITEN INFORMIEREN! • Schnellinformationen

• Erstinformationen auf Chemikalien- bzw. Gefahrstoffbehältern • Detailinformation (online)

• Chemikalien-Datenbank Merck: http://www.chemdat.info (auch in Englisch u.a.)

• GESTIS Stoff-Datenbank (Berufsgenossenschaft) http://www.hvbg.de/d/bia/fac/stoffdb/

• Die Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL) http://www.gefahrstoff-info.de/

• Sicherheitsdatenblätter http://www.eusdb.de/ (auch in Englisch u.a.) http://www.chemdat.de/mda/de/

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Umgang mit Gefahrstoffen - Arbeiten mit flüchtigen Gefahrstoffen (Abzug) -

flüchtige mutagene/krebserregende/fruchtschädigende Gefahrstoffe unter dem Abzug handhaben!

Abzüge in allen drei Laboren sowie Raum 009 Frontschieber immer geschlossen halten Gefahrenquellen kennzeichnen (aktuell, Arbeitsverfahren) benutzte Gerätschaften nicht im Abzug verstreuen (Wanne) nur unbedingt für den Arbeitsschritt notwendige Chemikalien unter

dem Abzug Flaschen müssen dicht schließen (Deckeldichtung prüfen) Arbeitsflächen nach Beendigung reinigen Beherrschen von Einfüll- und Umfüllvorgängen Lagerung ausschließlich in Gefahrstoffschränken (R010, K08)

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Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen

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Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen - Übersicht -

Schnell muss es gehen !!!

VORHER Kenntnisse über

Gefahrstoffe und geeignete Maßnahmen im Falle eines Unfalls sowie

Lage und Funktion der Rettungseinrichtungen

erwerben Sicherheitsbelehrung – Praktikum 2014

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Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen - Erste Hilfe Einrichtungen -

Notdusche über den Labortüren

Zentrale Stromunterbrechung neben Labortüren S2-

Bereich (001, 007, 008, 118) Feuerlöscher

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Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen - Erste Hilfe, Chemikalie und Augenkontakt -

Nächste Augenspüleinrichtung sollte jeder mit geschlossenen Augen finden – jede Sekunde zählt !

Mindestens 10 min spülen Lidschließreflex bei starken

Schmerzen. Problem Chemikalien-Nester

(v.a. schwerlösliche Feststoffe) Opfer soll beim Spülen "mit den Augen rollen„ Kontrolle durch Ersthelfer (Ober-/Unterlid).

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Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen - Funktion der Augendusche -

Duschkopf herausnehmen und Wasserstart durch betätigen des grünen Hebels

Wasser startet nicht automatisch!

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Gentechnische Anlagen 351/99 (S1) 501/01 (S2)

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Projektleiter: Prof. Dr. Carmen Büttner

Beauftragte für Biologische Sicherheit: Dr. Susanne von Bargen

Dr. Michael Kube

Sicherheitsbelehrung - Gentechnische Anlage, Verantwortliche -

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Gentechnische Anlagen - S1- und S2-Bereiche -

Sicherheitsstufe S1 351/99

Labor - 001, 007, 118 Funktionsraum K06 (Brutraum, GVO-Lagerung) K07C (Klimakammer) K07B (Klimakammer) K14B (Kühlraum) K14B (Kühlraum) K14C (Lichtmikroskopie) K14C (Lichtmikroskopie) K20 (Brutraum, GVO-Lagerung) 008 (Spülraum, Autoklav) 008 (Spülraum, Autoklav) Gewächshaus Trakt C - (Verbinder 4 mit Autoklav, 8 Kabinen)

Sicherheitsstufe S2 501/01

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Betriebsanweisung für S1- und S2-Bereiche

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Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche - Kennzeichnungs-, Zutrittsregelung -

Durchführung gentechnischer Arbeiten und Lagerung von GVO´s nur in zugelassenen Bereichen, die als solche gekennzeichnet sind.

Zutrittsbeschränkung bzw. Verbot für nicht eingewiesene Personen

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Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche - Sicherer Umgang mit GVO´s -

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Beim Umgang mit GVOs Türen und Fenster geschlossen halten!

Aerosolbildung vermeiden (Mischen, Pipettiern etc.)

Umgang mit scharfen Gegenständen vermeiden

Transport von GVOs ausschließlich in unzerbrechlichen, geschlossenen Gefäßen

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Im Falle einer Schwangerschaft ist der Projektleiter sowie der Beauftragte für biologische Sicherheit unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen

S1-Arbeiten sind in diesem Falle so lange einzustellen, bis eine Genehmigung durch den Betriebsarzt vorliegt

Das Arbeiten in einer S2-Anlage ist unter diesen Umständen verboten!

Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche - Sicherer Umgang mit GVO´s -

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Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche - Inaktivierung mikrobiologischer und GVO-Abfall -

Feste und flüssige Abfälle, die GVO´s enthalten, vor der Entsorgung inaktivieren

Abfälle bis zur Inaktivierung in dafür vorgesehenen Behältern sammeln

Inaktivierung erfolgt durch Autoklavieren 121°C für 20 min

Mikrobiologische/S1-Abfälle Varioklav 135S (GWH, Verbinder Trakt C) Varioklav 75S (R008)

Mikrobiologische/S2-Abfälle ausschließlich im Varioklav 75S (R008)

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S1/S2 und Mikrobiologischer Abfall S1/S2 and microbiological waste

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Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche - Stör- und Notfälle -

Verletzung, Unfall Soweit möglich, sind Wunden im

Rahmen der Erstversorgung zu desinfizieren und zu verbinden.

Jegliche Verletzung im Zusammenhang mit GVO´s ist dem Projektleiter zu melden und ins Verbandbuch einzutragen.

Betriebsärztin Fr. Dr. Pohling (AMZ, Campus Virchow)

Durchgangsarzt Dr. Lazar (Schlossstr.)

Notfallplan für die gentechnische Anlage Nr. 501/01

1. Ruhe bewahren

2. Brand bzw. Unfall melden 2.1. Feuerwehr 112 bzw. 0112 - Feuermelder betätigen (falls vorhanden)

2.2. Name des Projektleiters: Prof. Dr. Carmen Büttner Tel. Nr. dienstl. ..030-2093-46445 Tel. Nr. privat ……030-83229090

2.3. Name des BBS: Dr. Susanne von Bargen Tel. Nr. dienstl. ..030-2093-46447 Tel. Nr. privat ……030-89735789

2.4. Name des 2. BBS Dr. Maria Landgraf Tel. Nr. dienstl. ..030-2093-46451 Tel. Nr. privat …...030-2021-4772

3. Inhalt der Meldung - Was ist passiert? - Wo ist es passiert? Genlabor S 2 - Sind Menschen in Gefahr? - Wer meldet (Name, Tel.)?

4. In Sicherheit bringen - Gefährdete Personen warnen - Hilflose in Sicherheit bringen - Türen und Fenster schließen - Gekennzeichneten Fluchtweg benutzen

(oder andere Schilder nach DIN 4844)

5. Löschversuch unternehmen - Vorhandene Löschgeräte benutzen

6. Desinfektionsmaßnahmen - Mittel zur Flächendesinfektion: Pursept A - Mittel zur Wunddesinfektion: wie bei Erstversorgung.

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Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche - Störfall, Austreten oder Verschütten biologischen Materials -

Wird biologisches Material verschüttet, ist der betroffene Bereich zu sichern. Ausgetretenes oder verschüttetes biologisches Material, welches GVO´s enthalten kann,

muss sofort inaktiviert werden. Flächen/Geräte • Schutzhandschuhe anziehen • Ausgetretenes/verschüttetes Material mit autoklavierbarem Material

(z.B. Papiertücher) aufnehmen und autoklavieren • kontaminierten Bereich/Gerät anschließend desinfizieren z.B.

Pursept A (Laborbereich) oder Menno Florades (GWH)

Information des Projektleiters sowie des Beauftragten für biologische Sicherheit.

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Paniktür Notausgang

Zugang Chipkarte

Schleuse

Schiebetür Schiebetür Schiebetür Schiebetür Schiebetür Schiebetür Schiebetür Schiebetür

W A Stahlschrank und Arbeitstische mobiler

Topftisch mobiler

Topftisch TK

A: Autoklav TK: Tiefkühlschrank W: Waschtisch Gewächshaustisch

Betriebsanweisung S1-Gewächshaus - Übersicht S1-Bereich im Forschungsgwächshaus -

C8a

C8b

C7a

C7b

C6a

C6b

C5a

C5b

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Betriebsanweisung S1-Gewächshaus - Allgemeine Handlungsanweisung -

Rauchen verboten im S1-Trakt TMV-Kontaminationsgefahr

Raucher müssen bei Arbeiten immer Handschuhe tragen!

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Brandschutz

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Brandschutz

- Löscheinrichtungen -

Pulverlöscher

CO2-Löscher

ABC-Löscher Alle Flure

Treppenhäuser Heizung

Lüfterzentrale

CO2-Löscher (B) Alle Labore Elektroräume Lüfterzentrale

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Verhalten im Brandfall

Brand

Feueralarm: Gellender Signalton

Gefährdete Personen warnen

In Sicherheit bringen

Türen und Fenster schließen

Die gültigen Notstandspläne des Institutes sind zu befolgen.

Notruf: Tel. 0 – 112

Sammelplatz Gehweg Lentzeallee 55

Notfallplan für die gentechnische Anlage Nr. 501/01

1. Ruhe bewahren

2. Brand bzw. Unfall melden 2.1. Feuerwehr 112 bzw. 0112 - Feuermelder betätigen (falls vorhanden)

2.2. Name des Projektleiters: Prof. Dr. Carmen Büttner Tel. Nr. dienstl. ..030-2093-46445 Tel. Nr. privat ……030-83229090

2.3. Name des BBS: Dr. Susanne von Bargen Tel. Nr. dienstl. ..030-2093-46447 Tel. Nr. privat ……030-89735789

2.4. Name des 2. BBS Dr. Maria Landgraf Tel. Nr. dienstl. ..030-2093-46451 Tel. Nr. privat …...030-2021-4772

3. Inhalt der Meldung - Was ist passiert? - Wo ist es passiert? Genlabor S 2 - Sind Menschen in Gefahr? - Wer meldet (Name, Tel.)?

4. In Sicherheit bringen - Gefährdete Personen warnen - Hilflose in Sicherheit bringen - Türen und Fenster schließen - Gekennzeichneten Fluchtweg benutzen

(oder andere Schilder nach DIN 4844)

5. Löschversuch unternehmen - Vorhandene Löschgeräte benutzen

6. Desinfektionsmaßnahmen - Mittel zur Flächendesinfektion: Pursept A - Mittel zur Wunddesinfektion: wie bei Erstversorgung.

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Was ist ein GVO der Sicherheitsstufe S1 bzw. S2?

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Gentechnische Anlage - gentechnisch veränderter Organismus (GVO) -

Vektorkonstrukt Rekombinantes Plasmid

(Vektor mit Fremd-DNA)

GVO - ein reproduktionsfähiges Lebewesen! Sicherheitsbelehrung – Praktikum 2014

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Gentechnische Anlage - Gefahren für Arbeitnehmer und Umwelt -

Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen. S1

Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen.

Gefahr einer Verbreitung: groß! Vorbeugung und Behandlung: NICHT möglich!

S4

Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen.

Gefahr einer Verbreitung: latent! Vorbeugung und Behandlung: möglich!

S3

Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen. Gefahr einer Verbreitung: unwahrscheinlich!

Vorbeugung und Behandlung: möglich! S2

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Gentechnische Anlage - Risikoeinstufung GVO´s im Laborbereich -

Liste bewerteter Organismen (15. Juni 2010) http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/06_Gentechnik/register_datenbanken/organismenliste.pdf?__blob=publicationFile

Organismen-Datenbank http://apps2.bvl.bund.de/CGI/Lasso/organismen/action.lasso?-response=search.lasso

Vektoren http://apps2.bvl.bund.de/vectorwww/protected/main/vector.do

Zelllinien http://apps2.bvl.bund.de/cellswww/protected/main/cell.do

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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Gentechnische Anlage - Aufzeichnungspflicht -

Für die Herstellung und Lagerung von GVO´s besteht Aufzeichnungspflicht!

Die Aufzeichnungen sind in deutscher oder englischer Sprache zu führen und verbleiben für mindestens zehn

Jahre in der Gentechnischen Anlage

Sicherheitsbelehrung – Praktikum 2014

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Gentechnische Anlage - Aufzeichnungspflicht -

Sicherheitsbelehrung – Praktikum 2014

Vorblatt • Laufende Nummer • Thema • Sicherheitsstufe (S1 oder S2) • Beginn der Arbeiten mit GVOs (Herstellung, Erhalt, Lagerung)

AUFZEICHNUNG FÜR EINE GENTECHNISCHE ARBEIT NACH GENTAUFZV

1. Name und Anschrift des Betreibers HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN, UNTER DEN LINDEN 6, 10099 BERLIN

2. Lage der gentechnischen Anlage LENTZEALLEE 55/57, 14195 BERLIN

3. Nr. der Anlage: 351/99 4. Projektleiter (ggf. weitere PL) A

Prof. Dr. Carmen Büttner

5. Beauftragter für die Biologische Sicherheit A Dr. Susanne von Bargen Dr. Maria Landgraf

6. Ab Sicherheitsstufe 2: Bei Umgang mit humanpathogenen Organismen Personen, die in der gentechnischen Anlage tätig sind A

entfällt

7. Nr. der Arbeit: 17 8. Thema der Arbeit (bei weiteren S1-Arbeiten Beschreibung und Zielsetzung B)

Übernahme Stammsammlung Prof. Mühlbach Universität Hamburg

9. Sicherheitsstufe S1 X S2 S3 S4

10. Datum des Bescheides oder der Eingangsbestätigung: 11. Zeitpunkt des Beginns und Abschlusses der gentechnischen Arbeiten

Beginn: 23.7.2012 Abschluss: 12. Besondere Vorkommnisse A

Keine

A bei Platzmangel gesondertes Blatt verwenden B bitte Anlage verwenden

• ggf. Ende der Arbeiten (nach Inaktivierung und Entsorgung)

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Fortlaufende Liste mit GVO´s

13. Angaben zu den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) der Arbeit Nr.: 17 in der Anlage Nr.: 351/99 Abkürzungen bitte erläutern, ggf. Abkürzungsverzeichnis verwenden (Anlage)

Lfd. Nr.

Spender Empfänger Vektor A übertragene Nukleinsäure GVO

Bezeichnung RG B Bezeichnung RG Bezeichnung Bezeichnung Gefährdungspotential vorhanden?C

Bezeichnung RG erzeugt oder erhalten am

entsorgt am

1 EMARaV 1 A. tumefaciens GV2260

1 pCambia 1302 G1-ORF nein ja weil: pflanzenvirales Strukturprotein

G1; Agros G1; A. tumefaciens GV2260 G1; A. tumefaciens GV2260-HYG G1

1 23.7.12

2 EMARaV 1 A. tumefaciens GV2260

1 pCambia 1302 G2-ORF nein ja weil: pflanzenvirales Strukturprotein

G2; Agros G2; A. tumefaciens GV2260 G2; A. tumefaciens GV2260-HYG G2

1 23.7.12

3 EMARaV 1 A. tumefaciens GV2260

1 pCambia 1302 P2-ORF nein ja weil: pflanzenviraler Strukturprotein-Precursor

Agros p2.6; A. tumefaciens GV2260 p2.6; A. tumefaciens GV2260 p2026, A. tumefaciens p2.6; P2.6

1 23.7.12

4 EMARaV 1 A. tumefaciens GV2260

1 pCambia 1302 P3-ORF nein ja weil: pflanzenvirales Nucleocapsidprotein

Agros p3; A. tumefaciens GV2260 p3; A. tumefaciens GV2260 pCAm p3.1, P3-1; P3-2

1 23.7.12

5 EMARaV 1 E. coli DH5alpha

1 pCambia 1302 P2-ORF nein ja weil: pflanzenviraler Strukturprotein-Precursor

pCambia-p2 1 23.7.12

14. Inaktivierung des Abfalls durch: Autoklavieren anderes Verfahren: _____________________________________ 15. Kenntnisnahme: FunktionD: Unterschrift: Datum:

Angabe eines Stichwortes zur Begründung der Auswahl zum Risikopotential Nein, weil unvollständiges Gen definiertes Gen replikationsdefektes Virusgenom Ja, weil Toxingen Onkogen vollständiges Genom

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Anlage 2 Aufzeichnungen • Abkürzungsverzeichnis

Anlage zu den Aufzeichnungen Arbeit Nr.: 17 Anlage Nr.: 351/99 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen: Abkürzung Erläuterung

EMARaV European mountain ash ringspot-associated virus

G1 Glycoprotein 1 des EMARaV

ORF open reading frame, offener Leserahmen

A. tumefaciens Agrobacterium tumefaciens

G2 Glycoprotein 2 des EMARaV

P2 Vorläuferprotein P2 der Glycoproteine 1 und 2 des EMARaV

E. coli Escherichia coli

P3 Nucleocapsidprotein des EMARaV

HCPro Gene silencing supressor Protein des PVY

PVY Potato virus Y

TSWV Tomato spotted wilt virus

NSs Gene silencing supressor Protein des TSWV

GFP Green fluorescent protein aus A. victoria

dsGFP Destabilized green fluorescent protein aus A. victoria

L. esculentum Lycopersicon esculentum

S25 Ribosomales Protein S25 aus Tomate

Beta-Gluc Beta-Glucosidase der Tomate

Pro-Inh Proteinase Inhibitor der Tomate

myb Myb-ähnlicher Transkriptionsfaktor aus Tomate