Sicherheitseinweisung Stufe C für Partnerfirmen der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG Div....

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Sicherheitseinweisung Stufe C für Partnerfirmen der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG Div. Launch & Production Site Germany Stand: 01.01.2015

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Sicherheitseinweisung Stufe Cfür Partnerfirmen

der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG

Div. Launch & Production Site Germany

Stand: 01.01.2015

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Inhalte

• Zweck der Einweisung• Geltungsbereich• Zutritts- und Ausgangsregelungen• Notfallorganisation: Brandschutz, Gebäudealarm, Notfall

• Allgemeine Verhaltensregeln• Betriebliche Besonderheiten• Schutzmaßnahmen: PSA, Bekleidungsvorschriften, Gefahrenkennzeichen, Freigabe-/ Erlaubnisschein, Ex-Schutz, Höhen, Umweltschutz

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Zweck der Einweisung

Am Standort Ingelheim arbeiten die Menschen in chemisch- pharmazeutischen Betrieben, Laboren, Energie- und Lüftungszentralen, Werkstätten und der Verwaltung.

Einige Bereiche unterliegen besonders strengen Sicherheitsanforderungen. Diese Sicherheitseinweisung Stufe C soll die wichtigsten tätigkeitsbezogenen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln bekannt machen und auf mögliche Gefahren hinweisen.

Zusätzlich übernimmt die Partnerfirma die Gewähr dafür, dass alle bei Ausführung des Auftrags einzuhaltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und spezielle, auf den Auftrag bezogenen Vorschriften, eingehalten werden.

Die folgende Sicherheitseinweisung Stufe C ist für 1 Jahr gültig.

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Geltungsbereich

Diese Sicherheitseinweisung gilt für folgende Gebäude und Betreuungsbereiche am Standort Ingelheim:

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Gebäude Bezeichnung Betreuungsbereich

2021/ 2032A/B/C

LPC Plant Engineering

3165/ 3175 Sprühturm Plant Engineering

3242/ 3259/ 3269/ 3264

Pharma Herstellung / Verfahrensbearbeitung

Plant Engineering

3353 Hydriertechnikum Produktionsgruppe C

3371 Sozialgebäude Plant Engineering

3374 BfS-Betrieb Produktionsgruppe C

4139 Resomerbetrieb Produktionsgruppe C

4143 Palladiumveraschung Produktionsgruppe A

4211 Synthese 7Synthese 6/7, Alkaloide 3/7

Produktionsgruppe C

4214 Alkaloide 4 Produktionsgruppe B

4218 Pflanzenlager, Mahlanlage 1/ 2

Produktionsgruppe B

4224 A-D Alkaloide 2/5, Extraktion 1/ 2

Produktionsgruppe B

4231 Synthese 4/9 Produktionsgruppe B

4234 Alkaloide 1/6 Produktionsgruppe B

4238 Werkstatt Nord Produktionsgruppe B

4312 Lagerhalle BfS-Betrieb Produktionsgruppe C

4313 Respimat Plant Engineering

4327 Resomer Produktionsgruppe C

Gebäude Bezeichnung Betreuungsbereich

5211 A,B,C Synthese 8 Produktionsgruppe A

5215 Synthese A1 Produktionsgruppe A

5217 Betriebslager Synthesebetriebe

Produktionsgruppe A

5228 Tanklager Produktionsgruppe A

5310 ARA-Red Produktionsgruppe A

5312 ARA Produktionsgruppe A

5314 Pradaxa Plant Engineering

6218/ 6311 Lager Nord Produktionsgruppe C

6237 Gefahrstofflogistik Nord Produktionsgruppe C

6341 Energiezentrale PWB Produktionsgruppe B

6348 RNV Plant Engineering

6355 Bromlager Produktionsgruppe A

6365 Pharmawirkstoffbetrieb PWB

Produktionsgruppe B, C

6411 Technikum 1 Produktionsgruppe C

Zusätzlich wird von Plant Engineering die Medienversorgung (HVAC/Sanitär) der Produktionsgruppen A,B und C betreut

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Zutritts- und Ausgangsregelungen

Der Zutritt zu den Produktionsbereichen ist betriebsfremden BI- und Partnerfirmenmitarbeitern nur nach vorangegangener Anmeldung gestattet. Ebenso muss beim Verlassen der Produktionsbereiche eine Abmeldung erfolgen, da ansonsten bei einem Gebäudealarm die An- bzw. Abwesenheit nicht korrekt dargestellt wird und vermisste Personen ggf. nicht rechtzeitig gefunden werden.

Nachfolgend aufgeführt sind die entsprechenden Anmeldeprozedere zu den jeweiligen Produktionsbereichen.

Die Durchführung der geplanten Tätigkeiten ist vor Arbeitsbeginn mit dem BI-Ansprechpartner durchzusprechen. Die Anmeldung vor Ort erfolgt bei den in der Liste genannten Ansprechpartnern.

Arbeiten nach 19:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen müssen frühzeitig dem Werkschutz bekannt sein (Abstimmung über BI-Ansprechpartner).

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Plant EngineeringProduktionsgruppe A

Produktionsgruppe B

Produktionsgruppe C

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Notfallorganisation: Brandschutz

Informieren Sie sich vor Ort anhand der ausgehängten Pläne über die Lage von Fluchtwegen und Sammelplatz!

Rettungs- und Fluchtwege freihalten,keine Brandlasten abstellen!

Einrichtung zur Brandbekämpfung, Brandmelder, Feuerlöscher, Wandhydrant

Brandschutztüren nicht verkeilen!

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Die Räume in Produktionsbereichen sind zur Früherkennung von Bränden mit automatischen Brandmeldeeinrichtungen ausgerüstet.

Wichtige Verhaltensweisen in brandüberwachten Räumen:

• Vermeiden Sie Rauch- und Staubentwicklungen• Vermeiden Sie handwerkliche Tätigkeiten wie z. B. Sägen,

Fräsen, Bohren, das Kehren von stark verschmutzten und trockenen Flächen und das Reinigen mit heißem Wasser (z. B. mit einem Dampfstrahler)

• Vermeiden Sie starke Hitzeentwicklung, z. B. durch das Abföhnen von Etiketten, Öffnen von heißen Trockenschränken, Schweißarbeiten

Sind Arbeiten durchzuführen, bei denen sich die oben aufgeführten Punkte nicht vermeiden lassen, veranlassen Sie bitte die Abschaltung der in den betroffenen Räumen befindlichen Melder!

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Notfallorganisation: Brandschutz

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Notfallorganisation: Gebäudealarm

• Auf Sirene und/oder Lautsprecherdurchsage achten, Hinweise der Rettungskräfte befolgen

• Gebäude über die nächstgelegenen Fluchtwege verlassen. Dabei Verletzte versorgen und mitnehmen.

• Unverzüglich den Sammelplatz aufsuchen (Lage siehe Aushang vor Ort)

• Treppenhäuser benutzen• Aufzüge unmittelbar verlassen und nicht mehr benutzen!

• Beim Sammelplatz die vollständige Anwesenheit prüfen und der Einsatzleitung der Werkfeuerwehr melden.

• Eigen– und Personenschutz hat immer höchste Priorität!

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Notfallorganisation: Gebäudealarm

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Gebäudealarm Synthese 8 Geb. 5211 A-C

20 Sekunden nach Auslösung eines Feueralarmes wird Kohlendioxid in den Betriebsraum eingedüst. Gefahr des Erstickens!

Gebäudealarm Bromlager Geb. 6355

Bei Alarmen, Feuerwehreinsätzen oder sonstigen Vorfällen beim Bromlager, Geb. 6355, ist umgehend die Arbeit in der Umgebung einzustellen und entgegen der Windrichtung, bevorzugt zum Sammelplatz, zu flüchten.

Gebäudealarm Respimat Geb. 4313

In der Technikzentrale 1.OG und in der Zwischendecke EG erfolgt eine Überwachung des Wasserstoffperoxidgehalts in der Luft. Bei Alarm/Durchsage ist das Gebäude sofort zu verlassen.

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Notfallorganisation: Notfall

• Notruf absetzen! Werkstelefon: 112 Handy: (06132) 77 – 112 … oder Druckknopfmelder!

• An die 5 „W“s denken! - Wo ist es passiert ? (Gebäudenummer merken !) - Was ist passiert ?- Wie viele Verletzte ?- Welche Verletzungen ?- Warten auf Rückfragen!

• Notfalleinrichtungen vor Ort nutzen!

• Es besteht die Verpflichtung zur Leistung von Erster Hilfe!

• Bei allen Verletzungen Werksärztlichen Dienst (Gebäude 3362) aufsuchen.

Grundsätzlich muss jeder Arbeitsunfall auf dem Werksgelände auch an den BI–Betreuer gemeldet werden!

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Allgemeine Verhaltensregeln

• Innerhalb des Partnerfirmen-Gewerkes ist die Partnerfirma für Arbeitssicherheit selbst verantwortlich, auch für beauftragte Subunternehmer!

• Bei Gefahren für BI-Mitarbeiter oder andere Partnerfirmen unverzügliche Meldung an BI-Ansprechpartner machen, ggf. Arbeiten einstellen.

• Fallen Ihnen Abweichungen/Fehler oder Unregelmäßigkeiten zum Normalzustand einer Anlage/Räumlichkeit auf oder unterläuft Ihnen ein Missgeschick – benachrichtigen Sie ihren BI-Ansprechpartner !

• Der Werksausweis ist offen und sichtbar zu tragen.

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Allgemeine Verhaltensregeln

• Auf Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz ist zu achten.

• Der Arbeitsplatz ist nach Beendigung der Arbeiten gereinigt zu verlassen.

• Es besteht ein generelles Rauch-, Essens- und Trinkverbot in allen Gebäuden! Nutzen Sie die speziell hierfür ausgewiesenen Räumlichkeiten.

• Den Produktionsbereich nicht mit ansteckenden Krankheiten betreten! (Bitte auch bei Spontanerkrankung beachten Werkarzt!)

• Türen zu den Produktions- und Servicetrakten geschlossen halten.

• Alle benötigten Arbeitsmittel sind vom Auftragnehmer mitzubringen.

• Die Nutzung von im Betrieb vorgehaltenen Betriebsmitteln wie z.B. PSA, Leitern, Werkzeug ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des BI-Ansprechpartners gestattet.

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Allgemeine Verhaltensregeln

Das Arbeiten im Betrieb erfordert besondere Aufmerksamkeit, Konzentration, Sorgfalt und Sauberkeit.Arbeitsanweisungen (SOP) und Betriebsanweisungen (BA) regeln verbindlich spezielle wiederkehrende Arbeiten:Nicht nur der Umgang mit Gefahrstoffen, auch Tätigkeiten, wie die Wartung an produktkontaminierten Anlagen wird hier beschrieben.Informieren Sie sich vor Beginn ihrer Tätigkeit über gültige Anweisungen bei Ihrem BI-Ansprechpartner.Lesen Sie diese sorgfältig durch und verhalten sich entsprechend!

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Betreten von Kältezentralen Geb.3259, 4239 und 6341:Da sich in den Kältezentralen Ammoniak befindet, muss vor dem Betreten eine spezielle NH3-(Ammoniak)-Schulung absolviert werden. Hier wird auf das spezielle Gefahrenpotential und den Umgang mit Ammoniak eingegangen. Türen der Kältezentralen sind immer geschlossen zu halten!

Betreten von Elektroschalträumen:Diese dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden.Sofern in diesen Räumen Arbeiten von nicht befugten Personen ausgeführt werden müssen, sind diese nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft zulässig.

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Betriebliche Besonderheiten I

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Einige Zwischendecken/Arbeitsbereiche sind gemäß BGR117 als „Confined Spaces“ (Enge Räume) definiert.

Hier gibt es mögliche Gefährdungen durch:• unzureichende Rettungsmaßnahmen

• elektrischen Strom

• enge Zugangsöffnungen

• Gesundheitsgefährdung durch erhöhte körperliche Belastung

Diese Bereiche sind in den entsprechenden Geschoßplänen der Gebäude dokumentiert. Sie können z.B. im Service-Center W140 im Anmeldebereich der Partnerfirmen eingesehen werden.

Weitere Hinweise zum Thema „Enge Räume“ finden sich im Abschnitt Freigabe- und Erlaubnisschein.

Betriebliche Besonderheiten II

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Betriebliche Besonderheiten III

Arbeiten in Zwischendecken

Zwischendecken dürfen nur zu zweit begangen werden, bzw. der Vorgesetzte muss wissen, dass man sich in der Zwischendecke befindet! Lässt sich das alleinige Betreten der Zwischendecke nicht vermeiden (z.B. Bereitschaftseinsatz), so ist nach entsprechender Schulung auch das Verwenden eines PNA-Gerätes erlaubt. Prinzipiell muss immer mit großer Vorsicht die Zwischendecke begangen werden, da sie nur zu etwa 90% begehbar sind. Von den restlichen 10% Prozent sind etwa weitere 90-95% kenntlich gemacht bzw. abgesperrt. Absperrungen oder Abdeckungen dürfen nicht entfernt werden.Das Betreten der Förderbänder ist untersagt!

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Nicht begehbar !

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Betriebliche Besonderheiten IV

Arbeiten im Lagerbereich & FlurenBei Arbeiten im Lagerbereich oder auf Fluren ist auf die Flurförderzeuge zu achten! (Stapler; FTS usw.). Förderanlagen dürfen NICHT betreten werden!

Arbeiten in der Onkologie und im Technikum, Geb. 3259, UG

Der Zugang zum Onkologie/Technikum-Betrieb bedarf einer separaten Einweisung vom Betrieb, sowie der entsprechenden PSA!

Die Technikzentralen & Zwischendecken der Bereiche Onkologie und Technikum dürfen NICHT von weiblichen Mitarbeitern betreten werden!

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Betriebliche Besonderheiten V

Verhalten in Aufzügen • In allen Aufzügen ist eine Wechselsprechanlage zum

Werkschutz installiert.

• In Aufzügen ohne Fahrkorbtüren ist zum Schutz gegen Wandkontakt ein Lichtgitter eingebaut. Wird dieses unterbrochen, hält der Aufzug sofort an, und es muss zur Weiterfahrt ein neuer Fahrbefehl erteilt werden.

• Sobald Chemikalien in Aufzügen befördert werden, ist das Mitfahren verboten!

• Alle Aufzüge sind mit einer Evakuierungsfahrt (optische und akustische Anzeige) ausgerüstet – wirksam bei Gebäudealarm, Notstromfall oder Betätigung des Schlagtasters in der Kabine. Der Aufzug fährt dann ohne Zwischenhalt ins Erdgeschoss und muss dann verlassen werden. 18

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Schutzmaßnahmen: PSA

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient sowohl dem Schutz des Mitarbeiters als auch dem Schutz unserer Produkte.

• PSA ist vom Auftragnehmer mitzubringen und nach den geltenden Regeln einzusetzen. Hierzu gehört auch, dass diese aktuell geprüft ist!

• Grundsätzlich gilt das Tragen leitfähigen Sicherheitsschuhen und geeigneter Oberbekleidung.

• Je nach Tätigkeit und Gefahrenpotential muss weitere PSA getragen werden. Festgelegt ist dies z. B. in Arbeitsanweisungen (SOP), Betriebsanweisungen (BA) oder Freigabe- und Erlaubnisscheinen.

• Die mit Gebotsschildern im Gebäude ausgewiesene PSA ist generell ohne Aufforderung seitens BI zu tragen!

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Schutzmaßnahmen: PSA

Leitfähiges Schuhwerk/ Schutzschuhe benutzen

Augenschutz/ Gesichtsschutzschild benutzen

Gehörschutz benutzen

Schutzhelm benutzen

PSA in Kombination nutzen

Schutzhandschuhe/ mit Pulsschutz benutzen

Leichten Atemschutz/ Atemschutzmaske benutzen

Arbeitsschutzkleidung nutzen20

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Beispiele für Persönliche Schutzausrüstung (PSA):

• Schutzhandschuhe (z. B. Dermatril P, Camatril, Butoject, Vitoject)

• Schutzanzüge (Staubschutzanzug Tyvek, Chemikalienschutzanzug Tyvek orange)

• Ärmelschürzen• Gesichtsschutzschilde, Korbbrillen• Gehörschutz • Gummistiefel• Atemschutzmasken und Filter (z. B. Vollmaske )

Achtung! Vollmasken werden nach Benutzung durch die Feuerwehr gereinigt/fachgerecht entsorgt.

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Schutzmaßnahmen: PSA

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Schutzmaßnahmen: Bekleidungsvorschriften I

• Die Standard-Arbeitskleidung soll einen allgemeinen Schutz vor Verschmutzung bieten und daher die Hautoberfläche so weit wie möglich bedecken (lange Arbeitshose sowie Langarm-Arbeitsjacke). Ein Aufkrempeln der Ärmel ist nicht zulässig.

• Im Notfall muss sie möglichst schnell entfernt werden können, ohne kontaminierte Kleidungsstücke über den Kopf ziehen zu müssen.

• Da viele Produktionsbetriebe - vor allem in den Chemischen Betrieben - in Ex-Zonen eingestuft sind, muss die Arbeitskleidung eine entsprechende Ableitfähigkeit besitzen (Kennzeichnung bzw. bei Kleidung aus Mischgewebe i.d.R. bei einem Mischanteil an Baumwolle von 65%).

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Schutzmaßnahmen: Bekleidungsvorschriften II

• Das Tragen von Schmuck ist nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass dieser eng anliegend ist bzw. unter der Kleidung getragen wird und nicht (in Teilen) abfallen kann.

• Lange Haare müssen grundsätzlich zusammengebunden und sicher unter der Arbeitskleidung verborgen werden. Alternativ können Haarnetze verwendet werden.

• Das Tragen von Kontaktlinsen im Produktionsbereich und Technika ist grundsätzlich untersagt. Kontaktlinsen sind in der Regel nicht lösemittelfest und können schon beim Kontakt mit Lösemitteldämpfen quellen bzw. festkleben, was zu ernsten Augenschäden führen kann.

• In besonders gekennzeichneten GMP-Bereichen gelten erweiterte Bekleidungsvorschriften. Die Informationen Vor-Ort sind zu beachten!

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Schutzmaßnahmen: Verbotszeichen

Rauchverbot (gilt auch in Fahrzeugen)

Essen und Trinken verboten

Alkoholverbot (auf dem gesamten Werksgelände)

Feuer und Feuerarbeiten verboten

Zutritt für Unbefugte verboten

Fotografier- und Filmverbot

Mobilfunk verboten

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Schutzmaßnahmen: Gefahrstoffkennzeichnung

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Gefahr durch explosive Stoffe

Gefahr durch entzündbare Stoffe

Gefahr durch giftige Stoffe

Gefahr durch ätzende Stoffe

Gefahr durch umweltgefährdende Stoffe

Gefahr durch schwach toxische Stoffe

Gefahr durch CMR und stark sensibilisierende Stoffe

Gefahr durch unter Druck stehende Gase

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Schutzmaßnahmen: Warnhinweise

Warnung vor einer Gefahrenstelle

Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre

Warnung vor giftigen Stoffen

Warnung vor gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen

Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung

Warnung vor Flurförderzeugen

Warnung vor Gasflaschen

Warnung vor heißer Oberfläche

Warnung vor Kälte26

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Schutzmaßnahmen: Freigabe-/Erlaubnisschein

Werden Arbeiten an Anlagen, Anlagenteilen und Rohrleitungen z. B. zum Zwecke der Prüfung, der Instandhaltung, des Austauschs, des Umbaus oder zur Verschrottung durchgeführt, können Gefährdungen für Ausführende und Dritte entstehen. Um solchen Gefährdungen vorzubeugen, muss vor Arbeitsbeginn eine schriftliche Freigabe oder Erlaubnis der Arbeiten erfolgen. Damit soll der Schutz der Mitarbeiter und Dritter gewährleistet werden.

Der Freigabeschein gilt für Arbeiten an Anlagen, Anlagenteilen oder Rohr-leitungen in denen sich gefährliche Stoffe befinden oder befunden haben oder für Arbeiten an Anlagen, bei denen der sichere Produktionsablauf gestört werden kann.Bestehen besondere Gefährdungen, ist ein Erlaubnisschein (eventuell auch zusätzlich zu dem Freigabeschein) erforderlich. 27

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Schutzmaßnahmen: Freigabe-/Erlaubnisschein

Funktionen und Zuständigkeiten

Betreuende TechnikBetreuende Technik / Betriebstechnik sind z. B. die Betriebs- oder Fachingenieure bzw. deren Assistenten.

AufsichtsführendeAufsichtsführende sind Mitarbeiter des Betriebes, die die betriebliche Freigabe erteilen und die freigabepflichtigen Arbeiten überwachen und ggf. koordinieren.

ArbeitsverantwortlicheArbeitsverantwortliche sind Personen, die beauftragt sind, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen.

BetriebspersonalBetriebliches Personal sind alle Mitarbeiter des Betriebes.

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Schutzmaßnahmen: Freigabeschein

Der Freigabeschein gilt für

• Arbeiten an Anlagenteilen, die gefährliche Stoffe enthalten oder enthalten haben, wie zum Beispiel:

- Gefahrstoffe, Pharmawirkstoffe, Treibstoffe oder energiereiche Gase

• Arbeiten an Anlagen, bei denen der sichere Produktionsablauf gestört werden kann, wie zum Beispiel:

- Arbeiten, bei denen die Medien- oder Energiezufuhr (nicht elektrische Energie) hergestellt bzw. unterbrochen werden muss

- Arbeiten an Anlagen, Anlagenteilen und Rohrleitungen, bei denen diese geöffnet werden müssen

Der Freigabeschein besteht aus dem weißen Original und den Durchschlägen Blau (Begleitschein – für interne Zwecke)Grün (Fertigmeldung nach Beendigung der Arbeiten) undGelb (Dokumentation Arbeitsbeginn).

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Schutzmaßnahmen: Freigabeschein

Allgemeine Handhabung FreigabescheinDie Freigabe mittels Freigabeschein gilt von der Freigabe bis zur Fertigmeldung nach Beendigung der Arbeit und ist örtlich begrenzt. Vor Beginn der Arbeiten sind die Gefährdungen vom Aufsichtsführenden zu beurteilen und der Freigabeschein auszufüllen.Der Betrieb nimmt die Anlage produktionstechnisch außer Betrieb (z.B. durch Reparaturschild oder LOTO), sichert sie gegen Wiederinbetriebnahme, dokumentiert seine Gefährdungsbeurteilung auf dem Freigabeschein und erteilt die betriebliche Freigabe durch die Unterschrift des Aufsichtsführenden.Es dürfen nur die im Freigabeschein aufgeführten Arbeiten durchgeführt werden. Bei zusätzlichen Arbeiten muss der Aufsichtsführende informiert und die Gefährdung neu beurteilt werden.Der Aufsichtsführende entscheidet, ob die Arbeiten erlaubnisscheinpflichtig sind. Wenn ja, muss zusätzlich zum Freigabeschein ein Erlaubnisschein ausgestellt werden.

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Schutzmaßnahmen: Freigabeschein

Ablauf

Der Arbeitsverantwortliche meldet sich beim Aufsichtsführenden und wird von diesem anhand des ausgefüllten Freigabescheins eingewiesen. Er bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Freigabeschein den Arbeitsbeginn. Die Ausfertigung gelb verbleibt als Bestätigung beim Aufsichtsführenden.

Während der Arbeit ist der Freigabeschein (weißes Original und Ausfertigung grün) sichtbar an der betroffenen Anlage aufzubewahren.

Nach Beendigung der Arbeit erfolgt die Fertigmeldung durch den Arbeitsverantwortlichen sowie die Übernahme durch den Aufsichtsführenden durch Unterschrift auf dem Freigabeschein. Sind mehrere Gewerke an der Ausführung beteiligt, unterschreiben diese die Fertigmeldung separat auf der Rückseite der Ausfertigung grün.

Die Ausfertigung grün verleibt beim Betrieb, das weiße Original verbleibt beim Arbeitsverantwortlichen.

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Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein

Der Erlaubnisschein gilt für Arbeiten, die zur Gefährdung von Personen, Sachgütern und Umwelt führen können.Je nach Gefahrenpotential der durchzuführenden Arbeiten ist eine "Kleine" Erlaubnis oder "Große" Erlaubnis auszustellen.

Eine Große Erlaubnis ist für folgende Arbeiten zwingend:

• Einsteigen in Behälter und enge Räume• Feuerarbeiten mit Gefahr des Funkenfluges oder offener

Flamme (z. B. Schweißen, Löten, Einsatz von Trennschleifern)

Die "Große" Erlaubnis darf nur für max. 24 Stunden ausgestellt werden. Eine Verlängerung durch den Aufsichtsführenden ist möglich, wenn sich die Betriebssituation nicht geändert hat.Bei Neubauten, Baustelleneinrichtungen, größeren Umbauten, Reparatur- und Wartungsarbeiten kann der Erlaubnisschein in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr auch für einen größeren Zeitraum ausgestellt werden.

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Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein

Eine Kleine Erlaubnis kann z.B. für folgende Arbeiten erteilt werden.

• Arbeiten mit Zündgefahren in Ex-Bereichen (z. B. Arbeiten mit ortsveränderlichen nicht ex-geschützten elektrischen Betriebsmitteln). Vor und während dieser Arbeiten ist der Einsatz eines geeigneten Messgerätes obligatorisch.

• Arbeiten in Zwischendecken mit Absturzgefahr• Arbeiten unter Spannungen ≥ 50 V (AC) oder ≥ 120 V

(DC) in elektrisch stationären Anlagen• Sonstige Arbeiten mit Sicherheitsmaßnahmen (z. B. auf

Dächern ohne bauliche Absturzsicherung)

Die "Kleine" Erlaubnis kann für max. 7 Tage gelten.Sie verliert nach Ende der Arbeiten, spätestens nach Ablauf der Freigabezeit, ihre Gültigkeit und kann nicht verlängert werden. 

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Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein

Der Erlaubnisschein besteht aus dem weißen Original und den Durchschlägen Grün (Fertigmeldung) Gelb (Dokumentation Arbeitsbeginn) undRot (Werkfeuerwehr)

Die Ausfertigung rot ist im Bedarfsfall und im Falle einer "Großen" Erlaubnis zwingend für die Werkfeuerwehr bestimmt. Sind Brandschutzmaßnahmen und nach Arbeitsende Kontrollgänge erforderlich, wird diese Ausfertigung auch im Falle der kleinen Erlaubnis nach Einholen der Unterschrift der Werkfeuerwehrausgehändigt.

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Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein

Allgemeine Handhabung Erlaubnisschein

Die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen ist der wichtigste Teil des Erlaubnisscheins. Sie hat durch den Betreiber und den Aufsichtsführenden zu erfolgen.

Der Aufsichtsführende sorgt dafür, dass von betrieblicher Seite keine Gefährdungen ausgehen können und die Arbeit sicher durchgeführt werden kann. Er ist Ansprechpartner für den Arbeitsverantwortlichen. Er überwacht während der Durchführung der Arbeiten, das die Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden und das ggf. notwendige Maßnahmen nach Beendigung der Arbeit durchgeführt werden.

Wird während des Arbeitsablaufs unvorhergesehen eine Tätigkeit notwendig, die bisher mit einer "Kleinen" Erlaubnis durchgeführt wurde und eine "Große" Erlaubnis erforderlich macht, so ist die Arbeit einzustellen und eine "Große" Erlaubnis anzufordern.

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Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein

Ablauf

Der Arbeitsverantwortliche meldet sich beim Aufsichtsführenden und wird von diesem anhand des ausgefüllten Erlaubnisscheins eingewiesen. Er bestätigt durch seine Unterschrift auf der Rückseite der Ausfertigung gelb (Teil A), dass er die anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelten Sicherungsmaßnahmen verstanden hat und dass diese eingehalten werden. Die Ausfertigung gelb verbleibt als Bestätigung beim Aufsichtsführenden.

Während der Arbeit ist der Freigabeschein (weißes Original und Ausfertigung grün) sichtbar an der betroffenen Anlage aufzubewahren.

Wurde die Arbeit ordnungsgemäß beendet, bestätigt der Arbeitsverantwortliche dies auf der Rückseite der Ausfertigung grün (Teil B) und übergibt diese dem Aufsichtsführenden.

Die Ausfertigung grün verleibt beim Betrieb, das weiße Original verbleibt beim Arbeitsverantwortlichen.

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Schutzmaßnahmen: Explosionsschutz

In einigen Anlagen ist mit explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen. Diese Bereiche sind besonders gekennzeichnet.Innerhalb dieser Ex-Bereiche gelten besondere Regelungen:

• Verbot jeglicher Zündquellen, incl. Handyverbot!• Das Mitführen betriebsbereiter Nicht-Ex-Geräte in den Ex-Bereich ohne entsprechenden Erlaubnisschein ist nicht gestattet! Handyverbot! Rauchverbot!

• Nur Ex-geprüfte Leitern & Werkzeuge benutzen!•Elektrowerkzeuge (Handbohrmaschine usw.) dürfen nur über einen PRCD-S-Adapter betrieben werden (Personenschutz–Stecker).

• Nur ableitfähige Schuhe und Arbeitskleidung benutzen!• Freigabe- und Erlaubnisschein beachten!

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Schutzmaßnahmen: Arbeiten in großen Höhen

Beim Betreten von Dächern, Arbeiten in großen Höhen, auf Gerüsten etc. sind wir verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt.

• Nur durch Gerüstersteller freigegebene Gerüste betreten.

• Nutzung von Hubsteigern nur durch eingewiesenes Personal

• Nutzung von Sicherheitsgurt/Fallschutzeinrichtungen, wo erforderlich.

• Dächer nur mit Genehmigung und auf den dafür vorgesehenen Wegen betreten. Lichtkuppeln dürfen nicht betreten werden! Bei Arbeiten am Dachrand ist eine Absturzsicherung zu tragen.

• Auf Dächern können weitere Gefährdungen durch Starkstromleitungen, Mobilfunkantennen, Ex-Abluft entstehen.

Informieren Sie sich vor Arbeitsbeginn über die Gefährdungen!

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• Eigener Abfall ist selbst sachgerecht zu entsorgen!• Durch Arbeitseinsätze erzeugte Abfälle/Stoffe sind von der Partnerfirma außerhalb des Werkes dem Entsorgungskreislauf zuzuführen oder in Abstimmung mit dem BI-Ansprechpartner der Entsorgungseinrichtung am Standort anzudienen (Geb.7432, Ansprechpartner Tel. 8528).

• Schmutzwasser und Chemikalien, Farbreste, Lösungsmittel und Kraftstoffe etc. dürfen niemals in die Abwasserkanalisation (roter Kanaldeckel) oder in den Regenwasserkanal (grüner Kanaldeckel) eingeleitet werden.

• Bei Havarien sofort Notruf absetzen! Werkstelefon: 112

Handy: (06132) 77 – 112

Kläranlage: 7404

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Schutzmaßnahmen: Umweltschutz – Abfallentsorgung, Gewässerschutz

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Noch Fragen?Unklare Situation vor Ort?Ihr BI-Ansprechpartner hilft weiter!

Vielen Dank!