Sicherheitsmanagement in der Bewährungshilfe

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Mehr Sicherheit durch Hilfe und Kontrolle Das Sicherheitsmanagement in der Bewährungshilfe Hessen Andreas Nixdorff Fachbereichsleiter Sicherheitsmanagement Bewährungshelfer beim Landgericht Darmstadt Steubenplatz 9-11 64293 Darmstadt Tel. 0615136840-20 [email protected] Sicherheitsmanagement in der Bewährungshilfe

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Mehr Sicherheit durch Hilfe und Kontrolle

Das Sicherheitsmanagement in derBewährungshilfe Hessen

Andreas NixdorffFachbereichsleiter Sicherheitsmanagement

Bewährungshelfer beim Landgericht DarmstadtSteubenplatz 9-1164293 Darmstadt

Tel. [email protected]

Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe

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Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe

• Hilfe und Kontrolle – das doppelte Mandat• Risikoorientierte Bewährungshilfe• Struktur und inhaltliche Arbeit des

Sicherheitsmanagement (SIMA) der BWH Hessen

• Vernetzung des Sicherheitsmanagement• rechtliche Schnittstellen/Probleme• Allgemeine Informationen zum SIMA

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Definition: • Soziale Arbeit ist staatsvermittelnde Profession• Der Staat bzw. seine Instanzen erhalten die Kontrolle

über die Zwecke der sozialen Arbeit (gesetzlicher Rahmen)

• Die Profession bzw. die Fachkräfte sind in ihrer Wahl der Arbeitsmittel ‚technisch autonom’

(von Spiegel, methodisches Handeln in der Sozialarbeit, UTB, 2008)

Hilfe und Kontrolle - das „Doppelte Mandat“ in der Bewährungshilfe

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fünfziger Jahre:

• Allgemeine Kontrolle des Verhaltens eines Probanden• Proband soll eine positive Einstellung zur staatlichen Autorität und den

Ordnungsgesichtspunkten der staatlichen Gemeinschaft finden

sechziger Jahre

• Nicht nur Verbindungsmann, sondern Vertrauensmann zwischen Gericht und Verurteiltem

siebziger Jahre

• Nicht die Verantwortlichkeit des Täters für sein Handeln, sondern dessen Hilfsbedürftigkeit bestimmt das eigentliche Handeln des Bewährungshelfers

• Der Bewährungshelfer muss gegenüber dem Straffälligen eine normkritische, emanzipative, ihn akzeptierende, ermutigende und auf Kooperation anbietende Haltung einnehmen

Geschichtliche Entwicklung des „Doppelten Mandats“ innerhalb der Bewährungshilfe

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achtziger und neunziger Jahre:

• Anhörungen des Bewährungshelfers und Berichte sollten nur mit Zustimmung des Probanden erfolgen

• Der Bewährungshelfer dürfe nicht als „Helfer des Gerichts“ fungieren

• Bewährungshelfer empfinden die Kontrollaufgaben als unangenehm

• Der Kontrollauftrag innerhalb der Bewährungshilfe wird weitgehend negiert bzw. als notwendiges Übel erachtet

Geschichtliche Entwicklung des „Doppelten Mandats“ innerhalb der Bewährungshilfe

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aktuelle Diskussion:

• Beim Auflösen des doppelten Mandats wird der Bewährungshelfer entweder Teil des Klientensystems oder Handlanger der Institution

• Kein Dilemma sondern ein Wechselspiel

• Möglichkeit zwischen den Polen des doppelten Mandates zu vermitteln

• Bewährungshilfe ist vom Willen geleitet, ihre Probanden zum Überdenken ihres Handelns zu motivieren und sie zu befähigen sich als eigenverantwortliche Handelnde zu verstehen

Hilfe und Kontrolle - das „Doppelte Mandat“ in der Bewährungshilfe

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risikoorientierte Bewährungshilfe

• Stellt die Minderung des Rückfallrisikos der Probanden in den Vordergrund der Arbeit

• Richtet den Blick auf Verhinderung von Rückfällen und die Veränderungen, die dazu nötig sind

• Fokussiert die Arbeit auf die Einstellungen, Verhaltensweisen und Lebensumstände, die das Rückfallrisiko erhöhen

• Es ist nicht bedeutsam, ob das Handeln des Bewährungshelfers aus dem Bereich der freiwilligen Hilfe oder der erzwungenen Kontrolle kommt, sondern ob es der Minimierung des Rückfallrisikos dient. (vergl. Mayer,Schlatter,Zobrist; Das Konzept der risikoorientierten Bewährungshilfe,BewHi 1/2007)

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Arbeit im Sicherheitsmanagement

zuständig für:

• Alle Sexualstraftäter• Gewalttäter mit sexuellem Hintergrund• Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter• Probanden, bei denen die Elektronische Aufenthalts-

überwachung durchgeführt wird

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Proband ist noch inhaftiert:

• mind. 6 Monate vor Entlassung wird das Sima informiert• Es erfolgt eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem

Gefangenen und dem Mitarbeiter des Sozialdienstes.• Evt. erfolgen während der Resthaftzeit weitere Besuche

Kontaktaufnahme

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Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird:

• Gericht, Staatsanwaltschaft oder Jugendgerichtshilfe informieren das Sicherheitsmanagement. Die Bewährungshilfe nimmt Kontakt mit Verurteilten auf.

• Der Verurteilte meldet sich selbständig bei der Bewährungshilfe.

Kontaktaufnahme

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Risikoeinschätzung

Übertragung der Gesamtpunkteauf die jeweilige Risikokategorie:

0 – 1 niedriges Rückfallrisiko2 – 3 niedrig bis durchschnittliches

Rückfallrisiko4 – 5 durchschnittlich bis hohes

Rückfallrisiko5 – 6 durchschnittlich bis hohes

Rückfallrisiko6+ hohes Rückfallrisiko

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Einstufung der Betreuungsintensität nach risikoorientierten Gesichtspunkten

Dies bedeutet:

Erste Eingruppierung nach Static99(Version 2003)

• Fünf und mehr Score = wöchentlicher Kontakt• Weniger als fünf Score = zweiwöchiger Kontakt

Wenn Static nicht angewandt werden kann:

• mit Endstrafe Entlassene = wöchentlicher Kontakt• vorzeitige Entlassung oder Bew.-strafen = zweiwöchiger Kontakt

4 Prioritätsstufen - Priorität I wöchentlicher Kontakt (i.d.R. monatl. Hausbesuch)

- Priorität II zweiwöchentlicher Kontakt (i.d.R. zweimonatl. Hausbesuch) - Priorität II monatlicher Kontakt (i.d.R. dreimonatl. Hausbesuch) - Priorität IV zweimonatlicher Kontakt (i.d.R. viermonatl. Hausbesuch)

Arbeit im Sicherheitsmanagement

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Arbeit im Sicherheitsmanagement

Wöchentliche Fallkonferenz

Bei jedem Fall erfolgt :• Eine erste Vorstellung innerhalb von 3 Monaten

nach Übernahme• Eine Vorstellung des Probanden alle 4 Monate • Vorstellung bei besonderen Vorkommnissen

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Regelmäßige Bestandteile der Fallkonferenz: • Ausgangssituation des Probanden bei Übernahme oder

letzter Vorstellung

• Ziele der Betreuungsarbeit einschließlich deren Erreichung und Fortschreibung

• Acute2007 – Merkmale sind zu berücksichtigen

• Entscheidungen über Ab- und Aufstufungen (zu Beginn ist frühestens nach 7 Monaten eine Abstufung möglich)

Arbeit im Sicherheitsmanagement

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Die Acute2007 Merkmale:- der Zugang zu Opfern- Emotionaler Zusammenbruch- Zusammenbruch der sozialen Unterstützung- Feindseligkeit- Substanzmissbrauch- Vereinnahmung von sexuellen Bedürfnissen- Verweigerung professioneller Unterstützung

hinzugenommen vom Sicherheitsmanagement: - allgemeine Faktoren, wie beispielsweise

Wohnungslosigkeit und Verweigerung notwendige psychiatrische Medikation.

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Arbeit im Sicherheitsmanagement

Fallkonferenz

• Für jeden Fall muss ein Protokoll erstellt werden

• In diesem Protokoll sind evtl. Empfehlungen der Fallkonferenz für die weitere Betreuung zu notieren

• Monatlich findet eine Fallkonferenz mit einer/m Richter/in der Führungsaufsichtstelle statt

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Inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit

• Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben

• Beobachtung der Lebensführung, insbesondere im Hinblick auf Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken

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Inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit

• Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben• Beobachtung der Lebensführung, insbesondere im

Hinblick auf Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken• Motivation zur Aufnahme therapeutischer

Behandlung, bzw. Überwachung einer entsprechenden gerichtlichen Weisung

Arbeit im Sicherheitsmanagement

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Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe

Inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit

• Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben• Beobachtung der Lebensführung, insbesondere im Hinblick auf

Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken

• Motivation zur Aufnahme therapeutischer Behandlung, bzw. Überwachung einer entsprechenden gerichtlichen Weisung

• Förderung der Auseinandersetzung mit der Tat und den Tatfolgen

a. Erarbeitung des Deliktmusters

Arbeit im Sicherheitsmanagement

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Deliktmuster

Ist eine Abfolge von:• Situationen• Ereignissen• Verhaltensweisen• Gefühlen• Gedanken• Phantasien

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Inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit

• Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben• Beobachtung der Lebensführung, insbesondere im Hinblick auf

Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken

• Motivation zur Aufnahme therapeutischer Behandlung, bzw. Überwachung einer entsprechenden gerichtlichen Weisung

• Förderung der Auseinandersetzung mit der Tat und den

Tatfolgen

a. Erarbeitung des Deliktmusters

b. Bearbeitung der „Denkfehler“, „verzerrte Gedanken“

Arbeit im Sicherheitsmanagement

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Denkfehler - verzerrte Gedanken• sind unangemessene und schädliche Interpretationen von

Ereignissen

• Der Täter benutzt sie um seine Tat zu rechtfertigen

Oft vorkommende Denkfehler sind:

• Es ist einfach so passiert • Er/Sie sagt zwar nein, meint es aber nicht so• Ich war betrunken• Ich habe nicht gewusst, was ich getan habe• Ich hätte es nie getan, wenn sie es nicht gewollt hätte• Ich brauche Liebe und Aufmerksamkeit• Sie/Er hat sich nicht gewehrt

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Inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit

• Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben• Beobachtung der Lebensführung, insbesondere im Hinblick auf

Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken

• Motivation zur Aufnahme therapeutischer Behandlung, bzw. Überwachung einer entsprechenden gerichtlichen Weisung

• Förderung der Auseinandersetzung mit der Tat und den Tatfolgen

a. Erarbeitung des Deliktmusters b. Bearbeitung der „Denkfehler“,

„verzerrte Gedanken“ c. Wie kann ein Rückfall vermieden werden

Arbeit im Sicherheitsmanagement

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RückfallvermeidungErarbeitung von Möglichkeiten, wie er sich in

Zukunft vor einem Rückfall schützt

• Darstellung des typischen Rückfallprozesses• Individuelle Warnzeichen erkennen• Entscheidungstafel (Weg der roten Ampeln)

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Rückfallvermeidung

Kommunikation mit der Therapeutin bzw. dem Therapeuten

• Schweigepflichtentbindung des Probanden bezügl. der regelmäßigen Teilnahme bzw. Abbruch der Therapie

• zur Verfügung stellen von Urteil, Gutachten etc.

• Information des Sicherheitsmanagements an den Therapeuten, wenn Besonderheiten und Gefahrenpunkte erkannt werden

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Rückfallvermeidung

Kommunikation mit der Polizei bei Probanden mit Führungsaufsicht

• Fallbesprechungen mit der Zentralstelle für rückfallgefährdete Sexualstraftäter (ZÜRS)

• Absprachen und Koordinationsgespräche mit Polizei vor Ort.

• Information des Sicherheitsmanagements an die Polizei wenn unmittelbare Gefahr gesehen wird

• „Runde Tische“ mit Polizei, FA-Stelle, STA und andere im Fall involvierte Institutionen

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Rückfallvermeidung

Kommunikation mit Jugendamt, Angehörigen, etc. bei Probanden mit Führungs- und Bewährungsaufsicht

• Kindesmissbraucher ist/geht in Beziehung zu Frau mit minderjährigen Kindern

• Inzesttäter sucht den Kontakt zu Opfer und/oder deren Geschwister

• Kindesmissbraucher beginnt z.B. in der kirchlichen Jugendarbeit

• Vergewaltiger geht wieder Beziehung ein

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rechtliche Schnittstellen/Probleme

• StGB § 203 Strafbarkeit bei Verletzung von Privatgeheimnissen

• StGB § 34 Rechtfertigender Notstand

• StGB § 68a Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz

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Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe

Statistische und sonstige Informationen

• 727 verurteilte Täter (Stand 01.01.2012)

davon wegen :sexueller Missbrauch Kindern, Jugendlichen 33%sexuelle Gewalt 46%Verbreitung Kinder-, Gewalt-, Jugend-, Tierpornografischer Schriften

9%Hands-off-Delikte 7%sonstige 5%

• 27,5 Bew.-Helferstellen in 9 Landgerichten

• Intensive Schulung der Bewährungshelfer

• Alle Bewährungshelfer sind in der Anwendung des Rückfallprognoseinstrument Static, Stable, Acute geschult

• Übernahme der Therapiekosten durch das Land Hessen

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Vielen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit

Andreas Nixdorff

Bewährungshelfer im Sicherheitsmanagement

bei dem Landgericht Darmstadt

Fachbereichsleiter

Steubenplatz 9-11, 64293 Darmstadt

Tel. 06151/36840-20; Mail:[email protected]

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