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SIP 1. Vorarlberger SchülerInnenparlament 2011/2012 Delegiertenmappe Kontakt: Vorarlbergr Landesschülervertretung Reichsstraße 4 A-6900 Bregenz Claudia Satler - AHS [email protected] 0680/1302285 Leander Fritsche - BMHS [email protected] 0664/88546461 Ramon Hartlieb - BS [email protected] 0660/4744804

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SIP1. Vorarlberger SchülerInnenparlament 2011/2012

Delegiertenmappe

Kontakt:

Vorarlbergr LandesschülervertretungReichsstraße 4A-6900 Bregenz

Claudia Satler - AHS [email protected]/1302285

Leander Fritsche - [email protected]/88546461

Ramon Hartlieb - [email protected]/4744804

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Tagesordnung

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I. BegrüßungII. Feststellung der BeschlussfähigkeitIII. AbstimmungüberdieTagesordnungIV. VorstellungderAnträgezurGeschäftsordnungV. AbstimmungüberdieGeschäftsordnungVI. Vorstellung,DiskussionundAbstimmungderAnträge

1. Rechter der Schüler Dominik Tschabrun 2. Vereinheitlichte SchulsprecherInnenwahlen Anne Rauch 3. Mitsprache beim Schulweg (Zug-/Busverbind.) Kilian Schöch 4. Essen im Schulgebäude Matthias Pfefferkorn 5. Gesunde Jause in den Schulen Daniel Kohler 6. Verstärkter Einsatz freier Software an Schulen Alexander Hoor 7. Mehr Unterstützung für die SchülerInnenvert. Dara Jochum 8. Erfolg trotz 4er! Matthias Pfefferkorn 9. Diskussion über die Zentralmatura Marina Hagen 10. Information bei Schuländerungen Stephanie Maissen 11. Männer an HLW Sarah Giesinger 12. Nachsitzen? Nein, danke! Ronja Mathis 13. Mitspracherecht bei Unterrichtsgestaltung Dara Jochum 14. Schulrecht David Bernardo 15. LSV - Tour Fabienne Frank 16. Mehr Individualität bei Schulfächern Matthias Pfefferkorn 17. Anti-Rassismus an Schulen Marianna Nenning, Larissa Nenning 18. UnterstufensprecherInnen Vincent Czegka 19. Anti-Homophobie Alexander Hoor 20. Zahlen sagen nichts aus! Tess Herrmann

VII. Initiativ-AnträgeVIII. AllfälligesIX. Verabschiedung

Vorsitz: Vormittag: Leander Fritsche, BMHS Landesschulsprecher Nachmittag: Claudia Satler, AHS Landesschulsprecherin

Dauer: 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr

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Antrag 1

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Antragsteller:

Dominik TschabrunBRG/BORG Dornbirn-Schoren

Rechte der SchülerDie Schüler und Schülerinnen in Vorarlberg nehmen einen großen Teil der Gesellschaft ein. Sie leben in einem Demokratischen Land und werden in der Schule auch nach dessen Prinzipien unterrichtet. Den größten Teil der Zeit die SchülerInnen zur Verfügung haben, verbringen sie mit Arbeit für die Schule; es ist ihr größter Lebensinhalt.

Natürlich wollen sie dann auch in ihrem Leben mitbestimmen, deshalb gibt es die Schülervertretung im Land. Sie besteht aus einer beträchtlichen Anzahl gewählter Vertreter, die sich bemühen die Stimme der Schülerschaft nicht verstummen zu lassen.

Ich nahm an Veranstaltungen teil, wo den neuen Schülervertretern die Regeln und Abläufe erklärt wur-den. Mir fiel auf das viel Zeit investiert wird von Seiten der Schülervertretung, um das Mitspracherecht nicht versiegen zu lassen. Doch ein kleiner oder großer Aspekt brachte mich zum stutzen. Um Ideen und Forderungen der Landesregierung darbringen zu können, gibt es das Schülerinnenparla-ment. Dort diskutieren die Jugendlichen über ihren Alltag in der Schule und was dort verändert werden könnte. Am Ende des Tages werden die abgestimmten Resultate dem Landesschulrat dargelegt und es wird darüber verhandelt, ob die Anträge durchgesetzt werden.Der Punkt ist, dass es kein Verpflichtendes Mitspracherecht für Schülerinnen in der Landesregierung gibt, das heißt die Anträge die Vorgestellt werden, MÜSSEN NICHT vom Landesschulrat behandelt werden. Die Landesregierung handelt also nach ihrem Ermessen absolut und ohne festgelegtes Gesetz, das be-schreibt das Schüler und Schülerinnen das Recht auf ein verpflichtendes Mitspracherecht haben.

Also dient die ganze Arbeit, die die Schülervertretung mit ganzen Herzen verübt dem einem Sinn, dem Landesschulrat Vorschläge zu unterbringen, die aber nie behandelt werden müssen.

Mir ist das zu wenig! Deshalb fordere ich im Namen der gesamten Schülerschaft des Landes Vorarlbergs...

Forderung:

o Verpflichtendes Mitspracherecht der Schüler bei Schulischen Beschlüssen in der Landesregierung.

o Veto Recht auf Beschlüsse der Landesregierung Dies würde bewirken, dass nichts ohne die Stimme der Schüler bestimmt werden darf was im Schulalltag passiert. Schüler dürfen an ihrem Leben gezielt mitbestimmen!

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Antrag 2

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Antragstellerin:

Anne RauchHLW Rankweil

VereinheitlichteSchulsprecherInnenwahlen

Die Wahl der SchulsprecherInnen läuft nicht überall gleich ab. Ganz im Gegenteil, in der einen Schule werden die Stimmen in der Klasse von einer Lehrperson ausgezählt, in der anderen sitzen alle SchülerInnen in einem Raum zusammen und füllen dort auch anschließend den Wahlzettel aus.Dieser sieht jedoch auch von Schule zu Schule anders aus. Vom Punktesystem (die Person, die SchulsprecherIn werden soll, bekommt am meisten Punkte, 1. Stellvertretung am zweitmeisten, usw.) bis zur Möglichkeit, nur eine Stimme abzugeben, mag man meinen, dass der Kreativität keine Grenzen gesetzt sind.Ein weiterer Punkt, bei dem es Unterschiede gibt, ist die Differenzierung der Kandidatur als SchulsprecherIn oder Stellvertretung. An manchen Schulen wird es so gehandhabt, dass die Person mit den meisten Punkten automatisch SchulsprecherIn wird, an anderen gibt es für jedes Amt einen Durchgang.

Jedoch, wenn dies an allen Schulen vereinheitlicht wäre, gäbe es zum einen keine Diskus-sionen, wie die Wahl ablaufen muss, und zum anderen keine Verwirrung unter Lehrperso-nen, da diese oft nicht wissen, was zu tun ist, wenn sie die Stimmen auszählen müssen.

Forderungen:

o Ein einheitlich geregelter Ablauf der SchulsprecherInnenwahlen an allen Schulen.

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Antrag 3

Seite 4

Antragsteller:

Kilian SchöchSPG Dornbirn

MitsprachebeimSchulweg(Zug-/Busplan)

Wir alle haben einen Schulweg und oft werden Öffentliche Verkehrsmittel benutzt um diesen zurückzulegen. Doch wer garantiert uns, dass sich keine Änderungen im Fahrplan einschleichen die uns dann zu Verspätungen zwingen?

Mit einer einmaligen Verspätung des Zuges und/oder des Busses ist zu rechnen und die meisten Lehrer wissen mit einer Verspätung, an der man nicht selbst schuld ist, umzuge-hen. Logisch ist jedoch auch, dass kein Lehrer es duldet wenn die SchülerInnen regelmäßig zu spät kommen und genauso wenig können es sich die SchülerInnen leisten einen Teil der Stunde zu versäumen. Doch wie kann es passieren, dass ganze Züge gestrichen oder ver-schoben werden, ohne dass die Schüler die Chance haben mitzureden?Offensichtlich fehlt die Möglichkeit zur Mitsprache und die Möglichkeit zu Verbesserungs-vorschlägen vor und nach der Fahrplanänderung, die vor kurzem erfolgt ist.

Forderungen:

o Eine Anlaufstelle für SchülerInnen und Schulen, die wirklich beachtet wird.

o Eine Möglichkeit für SchülerInnen mitzureden bei Entscheidungen, die jedes Jahr aufs Neue getroffen werden.

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Antrag 4

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Antragsteller:

Matthias PfefferkornBG Bludenz

EssenimSchulgebäude

In vielen Schulen ist es nicht erlaubt im ganzen Schulgebäude warme Speisen, wie zum Beispiel Pizza, zu essen.

Hierbei nehme ich Bezug auf meine eigene Schule, in der uns, trotz zwei Aufenthaltsräumen, nur das Essen in der Cafeteria gestattet ist.

Es sollte jedoch uns Schülern erlaubt sein, diese Speisen dort zu essen wo wir wollen.

Forderung:

o Das Essen warmer Speisen im ganze Schulgebäude

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Antrag 5

Seite 6

Antragsteller:

Daniel KohlerHTL Bregenz

GesundeJausenindenSchulen

In manchen Schulen ist es üblich, dass der Elternverein ein paar Mal im Jahr eine sogenannte „gesunde Jause“ spendiert. Doch reicht dies wirklich aus, um das Interesse der Schüler ausreichend für gesunde Nahrung zu fördern?

Wahrscheinlich nicht.

Deshalb muss sich etwas im Angebot der jeweiligen Kantinen ändern und/ oder verbessern, um diese Lebensmittel attraktiver für den Gaumen zu machen. Dies könnte etwa durch ein vergrößertes Obstsortiment oder durch gesunde Pausenbrote passieren. Auch billigere Preise für gesunde Lebensmittel könnten fördernd und anregend wirken.

Forderungen:

o Mehr gesundes Essen in der Kantine

o Billigere Preise für gesunde Lebensmittel

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Antrag 6

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Antragsteller:

Alexander HoorHTL Dornbirn

VerstärkterEinsatzfreierSoftwareanSchulen

In vielen Schulen wird der Informatikunterricht mit proprietärer Software abgehalten. Dies hat zur Folge, dass SchülerInnen nur diese Software kennen und einsetzen können und Schulen mit hohen Lizenzgebühren belastet werden.

Die meisten Dinge funktionieren mit Freeware und Open Source-Produkten ähnlich, wenn nicht sogar gleich. Das damit eingesparte Geld kann für neueres Equipment und andere Schulische Anfälligkeiten eingesetzt werden. Die Vorteile von Open Source ist die hohe Qualität der Software ohne Einschränkungen und Gebühren sowohl für den privaten als auch den professionellen Einsatz. Die wesentlichen Unterschiede bestehen nur in der Oberfläche und nicht im Funktionsumfang. Unterschiede bestehen auch in der Sicherheit, da es viele Viren hauptsächlich auf die Standardprogramme abzielen. Das Beste wäre eine gute Mischung aus freier und proprietärer Software, die kostengünstig und effizient ist.

Forderungen:

o Infomaterialien zum Thema OpenSource für Schulen

o Alternativliste oder Datenbank

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Antrag 7

Seite 8

Antragstellerin:

Dara JochumPG Riedenburg

MehrUnterstützungfürSchülerInnenvertretung

Für uns SchülervertreterInnen ist es nicht immer leicht mit den SchülerInnen direkt Kon-takt aufzunehmen, ihre Meinungen einzuholen und mit ihnen zu diskutieren. Genau dies ist aber unsere wichtigste Aufgabe, wir sind das Sprachrohr der SchülerInnen. Deshalb sollte die Möglichkeit bestehen, ein Mal im Semester SchülerInnenvollversamm-lungen auszurufen. Dort werden neuste Projekte und Ideen besprochen und die SchülerIn-nen können entscheiden, welche Positionen die SV im SGA vertreten soll. Das fordert nicht nur die Demokratie an Schulen, sondern bezieht die SchülerInnen aktiv in unsere Arbeit mit ein. Engagierte VertreterInnen wollen ja Schule verändern. Ein weiteres Problem ist aber, dass eine finanzielle Unterstützung der SV gesetzlich nicht verankert ist und auch der Elternver-ein nicht immer bereit ist, einen gewissen Betrag für diverse Projekte beizusteuern. Daher wäre es wichtig, dass der SV ein Budget zur Verfügung steht. So können Events und Projek-te geplant werden, um das Wohlbefinden in der Schule zu steigern.

Forderungen:

o Gesetzliche Verankerungen von SchülerInnenvollversammlungen.

o Fixes Budget für jede SchülerInnenvertretung.

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Antrag 8

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Antragsteller:

Matthias PfefferkornBG Bludenz

Erfolgtrotz4er!

Immer wieder haben Schüler, die eigentlich gut in der Schule sind, in einem Fach einen 4er. Dies kann bedingt sein durch eine schlechte Schularbeit oder einen schlechten Test.

Hierbei geht ihnen jedoch der Erfolg im Abschlusszeugnis verloren.

Forderung:

o Einen Erfolg trotz 4er im Zeugnis

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Antrag 9

Seite 10

Antragstellerin:

Marina HagenBG Lustenau

DiskussionüberdieZentralmaturaDie Grundidee der Zentralmatura ist an und für sich nicht zu beanstanden: nach der Matura sollen alle Absolventen und Absolventinnen auf dem gleichen Wissensstand sein. Dieser Bruch der Tradition - jede Schule hat bislang sozusagen „ihr eigenes Süppchen gekocht“ und war ihrer eigenen Meinung nach die beste – hat gravierende Auswirkungen.

Zum einen bröckelt die Sicherheit tatsächlich die beste aller Schulen zu sein, zum Andern sind die Stoffge-biete immens groß und erweitern sich laufend (EDV, Politische Bildung, Geschichte…). Sicherheitshalber, den gesamten Stoff den Schülern einzutrichtern stellt Lehrer wie Schüler vor größte Herausforderungen. Wir erstbetroffenen Schüler und Schülerinnen sind die ersten leidtragenden, da die Verunsicherung der Lehrpersonen direkt an uns weitergegeben wird.

Auf Fragen zur Thematik bekommen wir meist die Antworten „Das weiß ich selbst nicht genau“, „Das ist noch nicht entschieden“ oder „Das erfahren wir später“.Die Schulbücher sind in keiner Weise an die Zentralmatura angepasst. Deshalb sind unsere Lehrer und Lehrerinnen gezwungen, aus den wenigen Informationen, die sie haben, halbwegs passenden Unterrichtsstoff zusammenzusuchen. Die Fortbildungen für die Zentralmatura finden erst jetzt (!) und während der Unterrichtszeit statt. In den Hauptfächern entfallen uns teilweise 2/3 der Wochenstunden. Soll das heißen, wir müssen den Unterrichtsstoff allein erarbeiten!?Einen solch radikalen Umbruch umzusetzen, bedarf entsprechender und langfristiger Vorbereitungen. Ich wünsche mir daher, um das Projekt Zentralmatura nicht scheitern zu lassen:

Forderungen:

o Zielführende, verpflichtende Fortbildungen für LehrerInnen außerhalb der Unterrichtszeiten.o Schnellstmögliche Anpassung der Unterrichtsmaterialieno Bessere Informationsweitergabe an Eltern, Schuler und LEHRER !o Eventuelle Verschiebung der Zentralmatura um 2-3 Jahre

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Antrag 10

Seite 11

Antragstellerin:

Stephanie MaissenHLW Riedenburg

InformationenbeiSchuländerungen

In kaum einem Bereich gibt es momentan so viele Änderungen wie bei der Bildung. Zentralmatura, Schulversuche, Neue Mittelschule, Änderungen der Stundentafel in bestimmten Schulzweigen, die Aufzählung würde kaum ein Ende nehmen.

Änderungen an unserem Schulsystem gehen uns alle etwas an, darum sollen korrekte Informationen möglichst schnell an alle SchülerInnen bzw. die Sven aller Schulen weitergegeben werden. Die alleinige Informationsweitergabe durch Medien ist keineswegs ausreichend, denn so entstehen Missverständnisse und Unklarheiten, die es von Seiten des Bildungsministeriums zu verhindern gilt!

Zudem kann durch das schnelle weiterreichen der Informationen gewährleistet werden, dass, wenn nötig, etwas gegen diese Änderungen unternommen werden kann.

Wir alle haben das Recht zu erfahren, was für Änderungen diskutiert werden und was be-reits fixiert wurde.

Forderungen:

verpflichtende Informationsweitergabe der/deso Direktion an die SV der Schuleo Bildungsministeriums an die LSVo Bildungsministeriums an die SV in Form von z.B eines Newsletters

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Antrag 11

Seite 12

Antragstellerin:

Sarah GiesingerHLW Rankweil

MänneranHLW

HLW’s sind Mädchenschulen in die sich nur selten Jungen verirren. Dies liegt einerseits daran, dass die HLW-Marienberg, HLW-Feldkirch und die HLW-Riedenburg private und reine Mädchenschulen sind.

Jungen ist es nicht gestattet diese zu besuchen. Die einzige Möglichkeit besteht in der HLW-Rankweil – die eine gemischte Schule sein könnte, welche aber derzeit nur ein Mann besucht.

Das ist auf ihren Ruf als reine Mädchenschule zurückzuführen.

Forderungen:

o Jungen sollte es auch gestattet werden alle HLW’s des Landes besuchen zu können.

o Es sollte gegen den Ruf der HLW als reine Mädchenschule durch bessere Publicity entgegengewirkt werden.

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Antrag 12

Seite 13

Antragstellerin:

Ronja MathisHTL Dornbirn

Nachsitzen?Neindanke!

Schon seit Jahren ist das Nachsitzen in Österreich verboten. Trotzdem finden immer wieder Lehrpersonen bzw. Schulen eine Lücke im Gesetz, das sogenannte „Nachholen versäumter Pflichten“.

Ein Großteil der SchülerInnen, die auf Grund dieser Grauzone oft in ihrer Freizeit in die Schule zitiert werden, wissen gar nicht, dass die Zeile wörtlich „Erteilen von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten“ (§8 Abs. 1 b) heißt.

In einer Erläuterung des BMUKK wird bei diesem Erziehungsmittel genau erklärt, dass hier ausdrücklich kein Nachsitzen gemeint ist. Viele Lehrpersonen bzw. Schulen sehen dies jedoch nicht als Anlass, SchülerInnen auch noch außerhalb des Unterrichts zu verpflichten.

Dies kann und darf einfach nicht so bleiben.

Forderungen:

o ein eindeutiges Verbot vom Nachsitzen und jeglicher anderer Formulierung, die SchülerInnen in ihrer Freizeit in die Schule holen können

o Konsequenzen für Lehrpersonen und Schulen, die diese Regelung nicht einhalten

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Antrag 13

Seite 14

Antragstellerin:

Dara JochumPG Riedenburg

MitsprachebeiderUnterrichtsgestaltung

Zwar steht im Gesetz, dass SchülerInnen 25% des Unterrichts selber gestalten dürfen, doch welche Lehrperson nimmt das wirklich ernst? Es ist so, dass die meisten SchülerInnen nicht einmal von diesem Gesetz bescheid wissen, weshalb oft nur frontal unterrichtet wird.

Um dies zu verhindern, müsste jede Lehrperson verpflichtet sein, den Lehrstoff am Beginn des Jahres bekannt zugeben, damit sich die SchülerInnen darauf vorbereiten können und dementsprechend auch für sie interessante Themen auswählen und näher behandeln können. So wird der Unterricht sofort spannender und die SchülerInnen nehmen aktiver daran teil.

Auch wichtig ist, dass mehr Wert auf die Behandlung weltweiter aber auch lokaler, aktuel-ler Themen gelegt wird. So lernen SchülerInnen zur politische, soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten eine Meinung zu bilden und diese dann innerhalb des Klassenverbands aktiv in Diskussionen zu vertreten.

Forderungen:

o Mehr Mitbestimmung im Unterricht.

o Behandlung von aktuellen Themen.

o Eine Verpflichtende Aufstellung der Unterrichtsziele am Anfang des Jahres.

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Antrag 14

Seite 15

Antragsteller:

David BernardoHTL Dornbirn

Schulrecht

Fight for your rights!

Ob es geglaubt wird oder nicht: wir SchülerInnen haben auch Rechte. Nur weiß so gut wie niemand, welche das sind und wie wir sie einsetzen können.

Oft droht eine Lehrperson mit Phrasen, die angeblich im Schulunterrichtsgesetz stehen, doch niemand weiß, ob das auch stimmt. Meistens werden Halbwahrheiten zusammengereimt, damit sie ihren Unterricht so machen können, wie sie wollen.

Hier ist es wichtig, dass sich die LandesschülerInnenvertretung dafür einsetzt, dass alle SchülerInnen besser über ihre Rechte Bescheid wissen und diese auch einfordern können!

Forderungen:

o Bessere Aufklärung der SchülerInnen über ihre Rechte

o eine Info-Kampagne der LSV zum Thema Schulrecht

o Überarbeiten des Schulunterrichtsgesetzes, um Grauzonen zu entfernen

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Antrag 15

Seite 16

Antragstellerin:

Fabienne FrankHLW Riedenburg

LSVTour

Die LSV ist eines der wichtigsten unterstützenden und beratenden Anlaufstellen für Schülerinnen und Schüler, daher ist es wichtig das nicht nur Mitglieder der SV wissen wer in der LSV sitzt , sondern auch alle anderen, um zu wissen wer außer der eigenen SV noch Ansprechpartner sein kann.

Zudem gibt es jeder Schülerin und jedem Schüler mehr Vertrauen, da man weiß an wen man sich wenden kann, vor allem wer für den jeweiligen Bereich wie (zB. AHS, BMHS, BS etc.) zuständig ist und die jeweilige Person direkt kontaktieren kann.

Es werden zwar immer wieder die Namen erwähnt, aber die persönliche Ebene geht dabei verloren und die LSV scheint eher unerreichbar, obwohl sie eigentlich für jede Schülerin und jeden Schüler da sein sollte.

Forderung:

o eine LSV-Tour bei dem der/die jeweilige LandesschulsprecherIn mindestens einmal im Jahr an jeder Schule war, um sich vorzustellen.

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Antrag 16

Seite 17

Antragsteller:

Matthias PfefferkornBG Bludenz

MehrIndividualitätbeiSchulfächern

Dieser Antrag bezieht sich nur auf die AHS.Zwar entscheidet man sich am Anfang seiner Schullaufbahn, spätestens aber mit dem Übertritt in die Oberstufe, für einen Schulzweig, sei es im sprachlichen-, mathematischen- oder musikalischen Bereich.

Mein Vorschlag ist es, diese Strukturen zu öffnen, und mehr Platz für Individualität zu lassen. Die Hauptfächer bleiben als Pflichtfächer bestehen, die Nebenfächer sollten jedoch frei wählbar sein.

Damit aber die Klassenzahl gewährleistet werden kann, sollte es für die gesamte Schulstufe gelten. So kann der Unterricht kreativer gestaltet werden, und es entsteht eine entspanntere Unterrichtsatmosphäre, weil nur interessierte Schüler am Unterricht

teilnehmen und nicht nur in der Schule sitzen, um sich zu langweilen.

Forderungen:

o Auflösung der bisherigen Klassenstukturen

o Freie Wahl der Nebenfächer ab der Oberstufe

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Antrag 17

Seite 18

Antragstellerin:

Marianna Nenning, Larissa NenningBORG EGG

„TagderToleranz“/Anti-Rassismus-ArbeitanSchulen

In unserer multikulturellen Gesellschaft kommt auch immer wieder Rassismus an Schulen vor. Für die betroffenen SchülerInnen stellt dies eine große Belastung dar.Um Rassismus an Schulen und als Folge auch im Alltag zu bekämpfen und so ein besseres Schulklima und mehr Toleranz zu schaffen, fordern wir...

Forderungen:

o Anti-Rassismus-Unterlagen für den Unterricht an jeder Schule

o „Tag der Toleranz“ für alle interessierten SchülerInnen, organisiert von der LSV

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Antrag 18

Seite 19

Antragsteller:

Vincent CzegkaLSV Vorarlberg

UnterstufensprecherInnenDerzeit sind die Schülervertretungswahlen der Oberstufe gesetzlich verankert. An manchen Schulengibt es schon UnterstufensprecherInnen, die aber meist von den UnterstufenklassenprecherInnen gewählt sind. Zudem ist diese Wahl für keine Schule verpflichtend und daher sind UnterstufensprecherInnen meist selten. Aber warum soll es in der Unterstufe nicht gesetzlich gleich undverpflichtend festgelegt sein?

UnterstufensprecherInnen sollte es aber nicht nur an AHS, BMHS oder BS geben, sondern auch anHauptschulen. Dort ist die Situation noch schwieriger, weil die Hauptschulen keine Art von Schülerver-tretung haben. Es wäre aber schon längst an der Zeit auch an Hauptschulen eine gesetzlich festgelegte Schülervertretung einzuführen.Im Idealfall wählt die Unterstufe aus ihren Reihen eine/n UnterstufensprecherIn und einen Stellvertreter.Der/die UnterstufensprecherIn soll eine beratende Funktion in der Schülervertretungeinnehmen. Aber auch sollten die UnterstufensprecherInnen nicht von der Landesschülervertretungim Stich gelassen werden. Informationstage mit den UnterstufensprecherInnen sollenstattfinden. Dies bedeutet nicht, dass die UnterstufensprecherInnen die Landesschülervertretungwählen können, sondern nur von dieser unterstützt werden.

In Hauptschulen soll endlich auch eine gesetzlich festgelegte Schülervertretung eingeführt werden.Diese sollte im Idealfall gleich ausschauen wie die bestehende für AHS, BMHS und BS. Zu einer ordentlichen Schülervertretung braucht es auch ein Schulgemeinschaftsausschuss in den Hauptschulen.Auch die HauptschulsprecherInnen werden von der Landesschülervertretung betreut undunterstützt. Dazu gehören wie oben genannt Informationstage, die den Aufbau unseres Schülervertre-tungssystems näher bringen sollen und die Möglichkeiten einer Schülervertretung zeigen, usw.Durch die Verankerung von UnterstufensprecherInnen und HauptschulsprecherInnen wird dasSchülervertretungssystem in Österreich, das europaweit einzigartig ist, um ein vielfaches verbessertund demokratischer.

Forderungen:

o Die gesetzliche Verankerung eines UnterstufensprechersIn in der AHS, BMHS und BSo Die gesetzliche Gleichstellung von Hauptschulen im Bereich Schülervertretung

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Antrag 19

Seite 20

Antragsteller:

Alexander HoorHTL Dornbirn

Anti-HomophobieHomophobie stellt in unserer Gesellschaft ein großes Problem dar. Schätzungen zufolge soll jeder dritte Selbstmord von Jugendlichen in Österreich aufgrund von Traumata, während ihrer oder seiner Coming-Out Phase und das Gefühl von Fremdheit und „Anders sein“ zurückzuführen sein.

Diese erschreckenden Zahlen sollten uns zu bedenken geben, was unsere persönliche Haltung und unsere Vorurteile gegenüber Homo-, Bi-, und Transsexuellen / Transidenten Personen sind. Wir alle müssen diese durchbrechen, um eine offene, aufgeklärte und nicht homophobe Gesell-schaft zu bekommen.

Die Schule ist der erste Ort, wo wir aktiv etwas verändern können. Homophobe Aussagen oder Eigenschaften als homosexuell abzustempeln, dürfen nicht einfach so hingenommen werden, es muss Sensibilisierungsarbeit geleistet werden, damit diese Stereotypen abgebaut werden.

Die Ansicht, dass Heterosexualität die Norm darstellt und alles andere irgendwelche Abweichungen davon sind, gilt es zu reflektieren und abzulehnen.Auch Lehrpersonen müssen anfangen, ihre eigene Homophobie zu überwinden, um den SchülerInnen keine falschen Vorurteile und Ansichten zu vermitteln.

Forderungen:

o Workshops der LSV zu Anti-Homophobieo Ausbildung von Mediationsteams an Schulen für Sensibilisierungsarbeito Konsequenzen für Diskriminierung im Schulumfeldo In den Schulbüchern und im Sexualunterricht soll auf Homosexualität eingegangen werden

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Antrag 20

Seite 21

Antragstellerin:

Tess HerrmannPG Riedenburg

Zahlensagennichtsaus!Prüfungen, Tests, Schularbeiten etc. – ständig und fortwehrend werden wir Schülerinnen und Schüler examiniert und getestet; am Wichtigsten, natürlich, die Semester- und Jahreszeugnisse. Hierbei kommt den Lehrerpersonen selbstverständlich das alt-bewehrte Notensystem zur Hilfe, das uns SchülerInnen in eine Schublade von Zahlen wirft. Anscheinend sind wir nicht mehr als 1, 2, 3, 4, oder 5. Immer wieder müssen wir uns mit jenen „Noten“ auseinandersetzen, die alles über unsere Fähigkeiten in den jeweiligen Fächern aussagen sollen.

Egal wie fair Lehrpersonen sind oder zu sein meinen, das jetztige Notensystem macht es praktisch unmöglich, neutral und genau benoten zu können. Oft können wir ihren Beurteilungen überhaupt nicht folgen, da uns vorenthalten wird, wie die Noten überhaupt zu Stande kommen. Und einige weigern sich sogar strikt, mit uns darüber zu reden.Aber das Unglaubliche dabei ist, dass wir SchülerInnen meist einfach zu unmotiviert sind, um wirklich un-ser Bestes zu zeigen. Das liegt sicherlich nicht nur an uns. Eine Note soll über unsere Intelligenz aussagen. Wir wissen einfach ganz genau, dass am Ende des Tages, nur unsere Leistungen zählen; abhängig vom Lernstoff, vom Potenzial der Lehrpersonen beim Erklären, von ihrer Motivationsfähigkeit,... Das ist alles zu oberflächlich.

Dabei würde eigentlich so viel in uns stecken. Wir sind kreativ, sozial engagiert, und überhaupt immer auf irgendeine Art und Weise begabt. Jene Eigenschaften und Talente haben jedoch keinen Einfluss auf unse-re Noten, obwohl sie doch eigentlich viel mehr von ausmachen, viel mehr aussagen als ein „Nicht Genügend“ im Latein-Vokabeltest, oder ein Aufsatz, bei dem drunter mit roter Farbe geschrieben steht: THEMA VERFEHLT! Wir brauchen Motivation. Wir brauchen „wollen“, und nicht „müssen“.

Forderungen:

o Zusätzlich zum Zeugnis, eine verpflichtende, schriftliche Beurteilung für jeden und jede einmal pro Semester.

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Anhang: Statut

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AllgemeineBestimmungen

§ 1 Das SchülerInnenparlament (im Folgenden auch SIP genannt)ist das höchsteentscheidungsfindige Gremium der Vorarlberger SchülerInnenvertretung.

§ 2 Die Landesschülervertretung (im Folgenden auch LSV genannt) bildet die Exekutive des SIPs. Die LSV ist daher an die Beschlüsse des SIPs gebunden, insofern deren Durchführung im Rahmen der Möglichkeiten der LSV liegt. Sie vertritt diese außerdem nach außen. Die LSV muß außerdem dem SIP über ihre Tätigkeiten berichten.

§ 3 Jede/r hat das Recht, den Sitzungen des SIPs beizuwohnen.

§ 4 Das SiP hat sein Statut in der ersten Sitzung beschlossen.

Delegierte

§5 Ordentliche Delegierte zum SiP sind alle SchulsprecherInnen und deren StellvertreterInnen, sowie die Mitglieder der LSV. Diese besitzen allerdings kein Stimmrecht.

§ 6 Bei Verhinderung von ordentlichen Delegierten können diese ihr Stimmrecht an ein Ersatzmitglied der SchülerInnenvertretung der jeweiligen Schule weitergeben.

§ 7 Jede/r ordentliche Delegierte hat eine Stimme, die er zustimmend oder ablehnend einsetzen kann.

§ 8 Die Delegierten müssen sich beim Vorsitz anmelden.

§ 9 Gastdelegierte können nach einer Anfrage beim Vorsitz und einer positiven Bestätigung ebenfalls, aber ohne Stimmrecht, an der Plenarsitzung und an den Ausschüssen teilnehmen. Die Anfrage muß spä-testens bei Sitzungsbeginn erfolgen.

Beschlussfähigkeit,Beschlüsse,Vorsitz

§ 10 Das SIP ist ab einer Anwesenheit von einem repräsentativen Teil aller Stimmberechtigten beschlussfähig.

§ 11 Anträge gelten mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen als angenommen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

§ 12 Die Abstimmung erfolgt mittels farbigen Stimmkärtchen. Auf Beschluss des SIPs oder der LSV wird die Abstimmung geheim durchgeführt.

§ 13 Den Vorsitz führt eine/r der Landesschulsprecherlnnen. Er/Sie hat während des Vorsitzes kein Rederecht und hat die Sitzung im Sinne des Statut und der Geschäftsordnung zu leiten. Der Vorsitz kann nach jedem Antrag zwischen den Landesschulsprecherlnnen wechseln.

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Anhang: Statut

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Anträge

§ 14 Jede/r ordentliche Delegierte hat das Recht einen Antrag, Gegenantrag oder Abänderungsantrag sowie Erweiterungsantrag zu stellen.

§ 15 Alle Arten von Anträgen (ausgenommen Anträge zur Abänderung der Geschäftsordnung) können zu jeder Zeit schriftliche beim Vorsitz eingereicht werden.

§ 16 Der/Die Antragstellern hat das Recht als Erstes zum Antrag Stellung zu nehmen.

§ 17 Sollten zu einem Antrag Gegenanträge oder Abänderungsanträge gestellt werden, so wird zuerst der Gegenantrag, dann der Abänderungsantrag und dann der Antrag selbst abgestimmt. Sollte der Gegen-antrag angenommen werden, so verfallen die übrigen Anträge. Sollte ein Abänderungsantrag angenommen werden, muß diese Abänderung in den eigentlichen Antrag aufgenommen werden.Es wird dann über den abgeänderten Antrag abgestimmt.

§ 18 Jede/r ordentliche Delegierte kann außerdem Anträge zur Geschäftsordnung stellen.Diese sind allen anderen Wortmeldungen vorzuziehen und müssen, nachdem ein Contra-Redner das Wort ergriffen hatte, unverzüglich zur Abstimmung gebracht werden.

Ausschüsse

§ 19 Ausschüsse werden mittels eines Beschlusses des Plenums eingerichtet und von einem Mitglied der LSV geleitet. Sie sind zu bestimmten Themen und Projekten frei wählbar und können auch unter dem Jahr wechseln. Sie dienen dazu, zu diesen Themengebieten und Projekten näheres auszuarbeiten und festzulegen.

§ 20 Ausschüsse können zeitlich und örtlich unabhängig vom SIP tagen.

§ 21 Die Entscheidungen eines Ausschusses müssen nicht von der LSV oder dem Vorsitz des SIPs nach außen hin vertreten werden.

§ 22 Die LSV ist Ausschüssen nicht weisungsgebunden.

Schlussbestimmungen

§ 23 Dieses Statut erhält seine Gültigkeit durch einmaligen Beschluss des SIPs. Es behält seine Gültigkeit daher auch nach Wechsel der LSV. Zur Abänderung dieses Statuts ist eine Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Anträge auf Abänderung des Statuts müssen vor Sitzungsbeginn gestellt werden und treten bei Beschluss erst mit Beginn der nächsten Sitzung in Kraft.

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Anhang: Geschäftsordnung

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SitzungenundEinberufungderSitzungen

§ 1 Pro Semester findet zumindest eine Plenarsitzung statt, zu welcher je drei Delegierte proSchule eingeladen sind. Die Terminfindung und Bekanntgabe erfolgt durch den Vorsitz.

§ 2 Die einzelnen Ausschüsse können örtlich und zeitlich unabhängig von diesen tagen, dieAnzahl der Ausschusstreffen ist nicht festgelegt. Die Terminfindung und Bekanntgabe erfolgt durch den Vorsitz.

§ 3 Die Einladung erfolgt schriftlich (Brief oder E-Mail). Jede/r Delegierte muss spätestens 14Kalendertage vor Sitzungsbeginn offiziell unter der Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Teilnahme an der Sitzung sollte nach Möglichkeit im Vorfeld bestätigt werden.

AufgabenundRechtedesVorsitzenden

§4 Der/Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladenwurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

§ 5 Der/Die Vorsitzende leitet die Diskussion im Plenum, führt die Rednerinnenliste, erteiltdas Wort und bringt Anträge zur Abstimmung.

§ 6 Der/Die Vorsitzende ist für einen geordneten Ablauf im Sinne der Geschäftsordnungverantwortlich.

§ 7 Der/Die Vorsitzende hat das Recht, per Ordnungsruf auf die Geschäftsordnung und dasStatut zu verweisen.§ 8 Der/Die Vorsitzende vertagt bzw. schließt die Sitzung.

Tagesordnung

§9 Zu Beginn der Sitzung wird die Tagesordnung von dem/der Vorsitzenden bekanntgegeben und anschließend wird über diese abgestimmt.

§ 10 Die Tagesordnung kann durch einen mehrheitlichen Beschluss jederzeit abgeändert werden.

§ 11 Im Punkt Allfälliges können keine ordentlichen Anträge mehr gestellt bzw. abgestimmt werden.

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Anhang: Geschäftsordnung

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Anträge

§ 12 Jede/r ordentliche Delegierte kann einen Antrag einbringen. Dieser ist dem Vorsitz schriftlich beizulegen und muss vom Vorsitz nach Abschluss der Diskussion zur Abstimmung gebracht werden.

§ 13 Anträge sind dem Vorsitz möglichst früh zu übermitteln, damit dieser für die Reproduktion in benötigter Zahl sorgen kann.

Beschlüsse

§ 14 Das Plenum ist bei der Anwesenheit von einem repräsentativen Teil seiner ordentlichen Delegierten beschlussfähig. Die Entscheidung über die gegebene Beschlussfähigkeit obliegt dem Vorsitz.

§ 15 Für die Beschlussfassung zu ordentlichen Anträgen und der Geschäftsordnung gilt dieeinfache Mehrheit, für die Änderung des Statutes bedarf es der Anwesenheit vonmindestens der Hälfte aller Delegierten.

WahlderOrgane

§ 16 Die Vorsitzenden des Plenums werden bei der Wahl zur LSV bestimmt. Es sind dies die drei Landesschulsprecherlnnen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden innerhalb der LSV gewählt. Die Funktionsdauer endet mit der Eröffnung der ersten Sitzung durch den/die Nachfolgerin.

Protokoll

§ 17 Der/Die Vorsitzende hat vor jeder Sitzung eine Person zu benennen, die über die Sitzung des SIPs Protokoll führt. Das Protokoll hat den verlauf der Sitzung möglichst genau darzustellen und besonders die Anträge und Abstimmungsergebnisse zu dokumentieren.

§ 18 Das Protokoll muss innerhalb von zwei Wochen an die ordentlichen Delegierten ausgeschickt wer-den.

Diskussionsordnung

§ 19 Der Ablauf der Diskussion wird durch eine Rednerinnenliste geregelt, wobei immer ein/e Delegierte/r die Möglichkeit bekommt seine/ihre Meinung zu einem Thema oder Projekt vorzutragen. Der zeitliche Rahmen wird auf fünf Minuten beschränkt und kann durch den Vorsitz auf sieben Minuten verlängert werden. Eine Eintragung auf der Rednerinnenliste kann gefordert werden, indem ein Wunsch auf Redezeit beim Vorsitz eingereicht wird.

§ 20 Während der Diskussion sind keine Beleidigungen oder persönliche Angriffe auszusprechen.

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Anhang: Geschäftsordnung

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§ 21 Der/Die Vorsitzende kann per Ordnungsruf auf Verstöße gegen die Geschäftsordnung oder das Statut aufmerksam machen. Beim dritten Ordnungsruf wird dem/der Rednerin automatisch das Wort entzogen.

§ 22 Jede/r ordentliche Delegierte kann Anträge auf Schluss der Debatte Vertagung der Debatte Schluss der Rednerinnenliste stellen. Diese Anträge sind als Anträge zur Geschäftsordnung zu behandeln und sind in der Rednerinnenliste vorzuziehen. Der/Die Antragsstellerln hat das Recht zum Antrag Stellung zu nehmen. Die Redezeit hierfür, sowie auch für die Contra-Rede, beschränkt sich auf drei Minuten und kann durch den Vorsitz auf fünf Minuten verlängert werden. Geschäftsordnungsanträge sind unverzüglich nach der Contra-Rede abzustimmen. Für deren Durchführung ist der Vorsitz zuständig.

§ 23 Für Wortmeldungen von Antragsstellerinnen zur Erläuterung ihrer Anträge beschränkt sich der zeitliche Rahmen auf zehn Minuten und kann vom Vorsitz auf 12 Minuten verlängert werden. Erläuterun-gen zu Gegenanträgen und Abänderungsanträgen sind wie normale Wortmeldungen zu behandeln.

§ 24 Mitglieder der LSV werden auf jeden Fall auf der Rednerinnenliste vorgezogen, sofern sie dies wünschen.

§ 25 Vorgezogen werden ebenfalls Wortmeldungen zur tatsächlichen Berichtigung. Sie beschränken sich auf den gleichen zeitlichen Rahmen wie Contra-Reden.

AbänderungundInkrafttretendesStatutes

§ 26 Diese Geschäftsordnung tritt mit gültigem Beschluss durch das SIP in Kraft. Zur Abänderung dieser Geschäftsordnung ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Anträge auf Abänderungen des Statutes müssen vor Sitzungsbeginn gestellt werden und treten bei Beschluss erst mit Beginn der nächsten Sitzung in Kraft.

F.d.R.d.A.Claudia Satler, AHS LandesschulprecherinLeande Fritsche, BMHS LandesschulsprecherRamon Hartlieb, BS Landesschulspercher