Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 ....

121
März 2017 SKRIPTUM zur Vorlesung Buchhaltung im Versicherungswesen von Mag. Friedrich Wittmann (Mail: [email protected]) auf Basis des Skriptums von Prof. Leopold Mayer kpmg

Transcript of Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 ....

Page 1: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

März 2017

S K R I P T U M

zur Vorlesung

Buchhaltung im Versicherungswesen

von Mag. Friedrich Wittmann

(Mail: [email protected])

auf Basis des Skriptums von

Prof. Leopold Mayer

kpmg

Page 2: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

März 2017

Inhaltsverzeichnis

I. Die Hauptbereiche des Rechnungswesens .......................................................................... 1 II. Die gesetzlichen Vorschriften für die Buchführung .......................................................... 13 III. Die Arten von Büchern .................................................................................................. 17 IV. Der Inhalt der Konten .................................................................................................... 21 V. Die buchungspflichtigen Geschäftsfälle ........................................................................ 30 VI. Kontenrahmen und Kontenplan ..................................................................................... 33 VII. Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten .................... 37 VIII. Nebenbuchhaltungen .................................................................................................. 44 IX. Der Jahresabschluss ....................................................................................................... 47 X. Erläuterungen zum Buchführungsbeispiel ..................................................................... 57 XI. Die Technik des Jahresabschlusses ............................................................................... 69

Page 3: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 1

März 2017

I. Die Hauptbereiche des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen eines Unternehmens umfasst vier Hauptbereiche:

1. die Buchführung (Buchhaltung)1

2. die Kostenrechnung

3. die Statistik

4. die Planungsrechnung

Zu 1. Buchführung:

Die Buchführung ist der älteste und bestentwickelte Zweig des Rechnungswesens.

Die Aufgabe der Buchführung besteht in der laufenden, planmäßigen, vollständigen (lückenlosen) und systematisch geordneten Aufzeichnung (Erfassung) und Darstellung aller Geschäftsfälle einer Wirtschaftseinheit (eines Unternehmens) und in der Schaffung der Grundlagen für die Rechnungsabschlüsse. Die Buchführung hat in erster Linie Dokumen-tationsfunktion und ist insoweit vergangenheitsbezogen; sie soll jedoch insbesondere in größeren Unternehmen so gestaltet werden, dass sie auch geeignete und ausreichende Unterlagen für Planungsrechnungen und für die Kostenrechnung liefert.

Die Buchhaltung ist auch ein wichtiger Teil des internen Kontrollsystems eines Unter-nehmens; bei der organisatorischen Einordnung der Buchhaltung in die Unternehmens-organisation ist darauf zu achten, dass sie diese Funktion erfüllen kann.

Die Buchführung im weiteren Sinn besteht aus der Finanzbuchhaltung (Erfassung des Vermögens und des Kapitals und der Aufwendungen und Erträge) und der Betriebsbuch-haltung. Im engeren Sinn beschränkt sich die Buchführung auf die Finanzbuchhaltung; die Betriebsbuchhaltung kann als Bestandteil der Kostenrechnung angesehen werden.

Zu 2. Kostenrechnung:

Die Kostenrechnung gliedert sich in die Kostenartenrechnung, die Kostenstellenrechnung und die Kostenträgerrechnung.

1 unter Buchführung versteht man die funktionelle Tätigkeit und das Ergebnis der Aufzeichnungen, unter

Buchhaltung dagegen die institutionelle Einrichtung zur Ausführung dieser Funktion

Page 4: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 2

März 2017

Kosten werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder als bewerteter Güterverzehr definiert.

Ein wichtiger Grundsatz der Kostenrechnung ist der Grundsatz der verursachungsgemäßen Kostenzurechnung (auf Kostenstellen und Kostenträger).

Für die verursachungsgemäße Kostenzurechnung bestehen allerdings die folgenden Grenzen:

– Wirtschaftlichkeitsgrenzen, weil eine genaue Zurechnung von Kosten zu aufwendig wäre (die Genauigkeit der Ergebnisse der Kostenrechnung ist daher begrenzt)

– Grundsätzliche Grenzen. Diese Grenzen bestehen im Bereich zumindest eines Teiles der Bereitschaftskosten (dh der Kosten, die unabhängig davon anfallen, ob bzw in welcher Höhe Betriebsleistungen erstellt werden) und im Bereich der sogenannten Kuppel-produktion (technisch verbundene Erzeugnisse)

Nicht verursachungsgemäß zurechenbare Kosten werden den Kostenträgern vielfach nach der Tragfähigkeit zugeordnet.

In der Praxis wird nicht selten ein bestehender zeitlicher Zusammenhang mit einem verursachungsgemäßen Zusammenhang zwischen Kosten und bestimmten Betriebslei-stungen verwechselt. Ein Beispiel möge dies verdeutlichen: Wenn aufgrund eines Kapazi-tätsengpasses Überstunden geleistet werden, für die Lohn- und Gehaltszuschläge bezahlt werden müssen, wäre es nicht richtig, diese Mehrkosten jenem Auftrag zuzurechnen, bei dessen Ausführung die Überstunden angefallen sind; wurde hingegen trotz Vollauslastung eines Unternehmens ein weiterer Auftrag übernommen, der lediglich in Überstundenarbeit ausgeführt werden kann, sind die Mehrkosten der Überstundenarbeit diesem Auftrag auch dann anzulasten, wenn er während der Normalarbeitszeit ausgeführt wird.

Je nach ihrem Verhalten bei einer Änderung der Betriebsleistung werden die Kosten in folgende Kategorien eingeteilt:

– Feste Kosten (Bereitschaftskosten)

– Sprungfixe Kosten

– Variable Kosten

Die Übergänge zwischen diesen Kategorien sind fließend.

Auch ein Großteil der festen Kosten, die auch als Bereitschaftskosten bezeichnet werden, kann längerfristig abgebaut werden.

Die sprungfixen Kosten bleiben bei einer begrenzten Veränderung des Leistungsumfangs unverändert; bei Überschreiten einer bestimmten Grenze muss die Betriebsbereitschaft aus-geweitet werden, was einen "Kostensprung" zur Folge hat. Der Abbau sprungfixer Kosten bei Einschränkung des Leistungsumfangs geht im Allgemeinen langsamer vor sich als ihre

Page 5: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 3

März 2017

Erhöhung bei Ausweitung des Leistungsumfangs; diese Erscheinung wird als sogenannte "Remanenz der Kosten" bezeichnet.

Die variablen Kosten können eingeteilt werden in:

– Proportionale Kosten

– Degressive Kosten (das prozentuelle Ausmaß ihrer Veränderung ist geringer als das pro-zentuelle Ausmaß der Veränderung des Leistungsumfangs)

– Progressive Kosten (das prozentuelle Ausmaß ihrer Veränderung ist größer als das pro-zentuelle Ausmaß der Veränderung des Leistungsumfangs)

Degressive Kosten bestehen im Allgemeinen aus einer festen und einer proportionalen Komponente. Progressive Kosten fallen an, wenn der optimale Beschäftigungsgrad eines Unternehmens überschritten wird (Beispiel: Überstundenarbeit, zusätzlicher Anlagenver-schleiß wegen mangelhafter Wartung).

Die Kostenartenrechnung

In der Kostenartenrechnung wird der ordentliche betriebliche Aufwand (ordentlicher Aufwand zur Erstellung der Betriebsleistungen = Kosten) vom Aufwand lt Buchhaltung (Finanz-buchhaltung) nach Kostenarten gegliedert abgeleitet. Kostenarten sind beispielsweise die Materialkosten, die Energiekosten, die Löhne und Gehälter, die Lohn- und Gehaltsabgaben, die Mieten, die betrieblichen Steuern.

Aus den in der Finanzbuchhaltung erfassten Aufwendungen werden die neutralen Aufwen-dungen (außerordentliche, betriebsfremde und durch kalkulatorische Kosten ersetzte Auf-wendungen) ausgeschieden; die Zusatzkosten (kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen, Wagnisse, Unternehmerlohn) werden zu den Aufwendungen lt Finanzbuchhaltung hinzuge-rechnet.

In der Theorie besteht Übereinstimmung darüber, dass der Werteinsatz in der Kostenrechnung anders (Bewertung zu Tageswerten = Wiederbeschaffungskosten) zu bewerten ist als in der Finanzbuchhaltung (Bewertung zu Anschaffungskosten). In der Praxis ist allerdings derzeit die Bewertung zu Tageswerten wenig verbreitet; größere praktische Bedeutung hat die Bewertung der Kosten zu Tageswerten insbesondere in Zeiten stärkerer Geldentwertung.

Die Kostenstellenrechnung

Die Kostenstellenrechnung hat die Verteilung der Kosten nach betrieblichen oder funk-tionellen Bereichen, den sogenannten Kostenstellen zur Aufgabe. Die Kostenstellenrechnung

Page 6: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 4

März 2017

dient einerseits der Kostenkontrolle (am Ort der Kostenentstehung) und andererseits der Zurechnung der nicht direkt zurechenbaren Kosten (der sogenannten Gemeinkosten) auf die Kostenträger.

Man unterscheidet Hilfskostenstellen und Hauptkostenstellen. Die bei den Hilfskosten-stellen erfassten Kosten werden auf die Hauptkostenstellen weiterverrechnet, sodass letztlich alle Kosten (mit Ausnahme allfälliger Über- oder Unterdeckungen bei Hilfskostenstellen) den Hauptkostenstellen zugerechnet werden. Die bei den Hauptkostenstellen gesammelten Kosten werden im Zuge der Kostenträgerrechnung mit Hilfe geeigneter Schlüssel (Zuschlag-sätze, Kostensätze pro Zeiteinheit oder Mengeneinheit) auf die betrieblichen Leistungen, die Kostenträger weiterverrechnet.

Bezüglich der Zurechnungsmöglichkeit auf die Kostenstellen können direkt zurechenbare Kosten (Kostenstellen-Einzelkosten; zB Gehälter) und nur schlüsselmäßig zurechenbare Kosten (Kostenstellen-Gemeinkosten) unterschieden werden. Die schlüsselmäßige Zurech-nung von Kosten auf Kostenstellen ergibt sich in der Regel aus Wirtschaftlichkeitserwä-gungen: eine direkte Zurechnung (zB Verbrauch von Büromaterial) auf die einzelnen Ab-teilungen wäre zwar möglich, sie wird jedoch aus Wirtschaftlichkeitsgründen (dh wegen der mit der direkten Zurechnung verbundenen Kosten) nicht durchgeführt.

Hilfskostenstellen werden insbesondere aus folgenden Gründen eingerichtet:

– Sammlung von Kosten, die nach den gleichen Schlüsseln auf die einzelnen Betriebsabtei-lungen aufgeteilt werden; man erspart sich dadurch die Aufteilung jedes Einzelpostens.

– Kontrolle der Kosten innerbetrieblicher Leistungen.

Ein Beispiel dafür bieten die Raumkosten (Kosten der Büroräume), die bei einer Kostenstelle Büroräume erfasst und nach der Inanspruchnahme von Büroräumen (zB nach Quadratmetern Nutzfläche, allenfalls gewichtet nach der Qualität der Räume) auf die einzelnen Betriebs-abteilungen aufgeteilt (umgelegt) werden. Die Erfassung der Raumkosten bei einer Hilfs-kostenstelle dient sowohl der Vereinfachung der Kostenrechnung als auch der Kontrolle der Raumkosten, die zur Voraussetzung hat, dass diese Kosten insgesamt ermittelt werden.

Wenn den einzelnen Hauptkostenstellen nicht Anteile an den bei den Hilfskostenstellen tatsächlich angefallenen Kosten (Istkosten), sondern Anteile an Sollkosten zugerechnet werden, verbleiben bei den Hilfskostenstellen Unterschiedsbeträge zwischen den angefallenen Istkosten und den auf die Hauptkostenstellen mit standardisierten Verrechnungssätzen (zB pro m² Nutzfläche) weiterverrechneten Kosten (sogenannte Über- oder Unterdeckungen).

Die Kostenkontrolle erfolgt durch Gegenüberstellung der bei den einzelnen Kostenstellen tatsächlich angefallenen Kosten (Istkosten) mit Planwerten (Standard- oder Sollkosten).

Eine wirksame Kostenkontrolle setzt voraus, dass die Standard- oder Sollwerte für die von der Betriebsleistung abhängigen (variablen) Kosten für den tatsächlichen Leistungsumfang

Page 7: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 5

März 2017

vorgegeben werden; eine brauchbare Methode ist die sogenannte flexible Plankosten-rechnung. In Betrieben bzw Betriebsteilen, in denen die vom Leistungsumfang unabhängigen (festen) Kosten wesentlich größere Bedeutung haben als die vom Leistungsumfang ab-hängigen (variablen) Kosten – dazu gehören die meisten Betriebsabteilungen der Versiche-rungsunternehmen – ist die Ermittlung flexibler, dh an den jeweiligen Leistungsumfang angepasster Soll- bzw Standardwerte für die Kostenkontrolle von geringerer Bedeutung; in derartigen Betrieben bzw Betriebsteilen lässt sich eine wirksame Kostenkontrolle auch durch die wesentlich einfachere Gegenüberstellung der Istkosten mit starr budgetierten Sollkosten erreichen.

Eine Kostenkontrolle bei den einzelnen Kostenstellen ist nur für direkt zugerechnete Kosten möglich, da nur bei diesen Kosten die Kostenverursachung durch die einzelne Kostenstelle eindeutig feststeht.

Die Verteilung der Kosten auf Kostenstellen erfolgte in der Vergangenheit in Form eines sogenannten Betriebsabrechnungsbogens, in dem senkrecht untereinander die einzelnen Kostenarten und waagrecht nebeneinander die einzelnen Kostenstellen angeführt sind. Seit längerer Zeit werden mit Hilfe der Datenverarbeitungsanlage pro Kostenstelle Kostenstellen-blätter erstellt, auf denen die Kosten kostenartenweise angeführt sind; auf den Kosten-stellenblättern werden den Kosten der einzelnen Abrechnungsperiode meist Vergleichswerte (Sollwerte und/oder Vorjahreswerte) gegenübergestellt.

Ein Betriebsabrechnungsbogen bot einen übersichtlichen Überblick über die Aufteilung der gesamten Kosten auf die einzelnen Betriebsbereiche und über die Verteilung (Umlage) der Kosten von Hilfskostenstellen auf Hauptkostenstellen; ein Nachteil des Betriebsabrech-nungsbogens besteht darin, dass er nur eine begrenzte Anzahl von Kostenstellen aufnehmen kann, wenn die Übersichtlichkeit gewahrt bleiben soll und dass in einen Betriebsab-rechnungsbogen auch keine Vergleichswerte (Werte anderer Perioden oder Planwerte) auf-genommen werden können.

Eine sinnvolle Kombination von Kostenstellenblättern und Betriebsabrechnungsbogen kann darin bestehen, für Gruppen von Kostenstellen (Kostenstellenbereiche) Summenblätter zu erstellen und die Daten dieser Summenblätter in einem Betriebsabrechnungsbogen, der einen Überblick über die Zusammensetzung und Verteilung der gesamten Kosten bietet, zusammen-zufassen.

Die Kostenträgerrechnung

Aufgabe der Kostenträgerrechnung ist die Zurechnung der Kosten auf die einzelnen Betriebsleistungen = Kostenträger.

Page 8: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 6

März 2017

Kostenträger können entweder einzelne Aufträge oder einzelne Erzeugnisse oder Erzeugnis-gruppen sein. Auch innerbetriebliche Leistungen von Betriebsabteilungen können wie Kostenträger abgerechnet werden (zB Leistungen der Datenverarbeitungsabteilung); dies gilt auch für die bei den Hilfskostenstellen erbrachten innerbetrieblichen Leistungen.

Die Kostenträgerrechnung dient in erster Linie der nach Kostenträgern untergliederten Analyse des Ergebnisses (kalkulatorische Ergebnisrechnung) und der Preisfestsetzung für die betrieblichen Leistungen bzw der Preispolitik des Unternehmens. Bei Versiche-rungsunternehmen steht die Schaffung von Unterlagen für die kalkulatorische Ergebnis-rechnung im Vordergrund.

Die Kosten können den einzelnen Kostenträgern entweder direkt (Einzelkosten) oder über die Kostenstellenrechnung mit Hilfe der bei den Hauptkostenstellen ermittelten Ver-rechnungs- oder Kalkulationssätze indirekt (Gemeinkosten) zugerechnet werden.

Für die Zurechnung der Gemeinkosten (auf die Kostenträger) kommen folgende Verfahren in Betracht:

– Divisionskalkulation: Bei diesem Verfahren werden die Gesamtkosten (unter Umständen ohne Ausgliederung von Einzelkosten) durch die Anzahl der Kostenträger-Einheiten (Stückzahl, Gewicht, Fläche) dividiert.

Wenn in einem Betrieb nur ein einziges Produkt erzeugt wird, können die Gesamtkosten des Betriebes durch die Menge der erzeugten Produkte dividiert werden (einfache Divisionskalkulation). In der Regel kann das Divisionsverfahren allerdings nur für die bei einer Kostenstelle erfassten Kosten angewendet werden (stufenweise Divisionskalku-lation).

Beispiel: Die Kosten der Abteilung, die das mechanische Sammelinkasso von Prämien durchführt, werden durch die Anzahl der Inkassofälle dividiert.

– Äquivalenzziffernrechnung: Dieses Verfahren ist eine Verfeinerung der Divisions-kalkulation. Die in einem Betrieb bzw bei einer Kostenstelle anfallenden Kosten werden durch die gewichtete Menge von Produkten (Leistungseinheiten) dividiert, wobei die Gewichte der durch die einzelnen Produkte ausgelösten Kostenverursachung entsprechen sollen.

Beispiel: Es wird festgestellt, dass die Regulierung eines Haftpflichtschadens in der Kfz-Schadenabteilung im Durchschnitt doppelt so viel Zeit eines Schadenbearbeiters in An-spruch nimmt wie die Regulierung eines Fahrzeugschadens. Die Kosten der Abteilung werden durch die Summe aus Anzahl der Haftpflichtschäden x 2 und Anzahl der Fahrzeug-schäden x 1 dividiert. Der Durchschnittsaufwand für einen Haftpflichtschaden ist der doppelte Quotient, der Durchschnittsaufwand für einen Fahrzeugschaden ist der einfache Quotient.

Page 9: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 7

März 2017

– Zuschlagskalkulation: Die Gemeinkosten werden mit einem prozentuellen Zuschlag auf die Einzelkosten verrechnet; für die Ermittlung des Zuschlagsatzes sind die Gemeinkosten einer Periode durch die Einzelkosten der selben Periode zu dividieren.

Beispiel: Die Gehaltsabgaben für Außendienstmitarbeiter werden in Prozenten der Provisionen der Außendienstmitarbeiter ausgedrückt.

– Kalkulation mit Stundensätzen: Die Gemeinkosten oder die Gesamtkosten einer Kosten-stelle werden durch die Anzahl der Leistungsstunden der dort beschäftigten Mitarbeiter oder durch die Anzahl der Maschinenstunden dividiert. Für jeden Kostenträger muss die Anzahl der für die Herstellung angefallenen Leistungsstunden bzw Maschinenstunden erfasst werden.

Beispiel: Die Kosten einer Datenverarbeitungsanlage werden durch die Anzahl der Lauf-stunden dividiert. Für jeden Kostenträger (Arbeitsauftrag) wird die Anzahl der Laufstunden erfasst.

– Kuppelproduktkalkulation: Wenn bei einem Fertigungsprozess zwangsläufig mehrere Produkte anfallen, müssen die gesamten Kosten dieses Prozesses mit Hilfe zweckmäßiger Rechen(Aufteilungs)verfahren auf die einzelnen Produkte aufgeteilt werden. In diesem Fall liegt keine verursachungsgemäße Kostenrechnung mehr vor.

Bei der Verrechnung der bei Hauptkostenstellen erfassten Gemeinkosten auf Kostenträger ergeben sich vielfach Über- oder Unterdeckungen zwischen den angefallenen Istkosten und den auf die Kostenträger verrechneten Kosten. Diese Über- oder Unterdeckungen spielen vor allem dann eine größere Rolle, wenn die Kostenträgerrechnung als Standardkostenrechnung ausgebildet ist; die Über- oder Unterdeckungen werden in diesem Fall als Abweichungen bezeichnet, die nach Ursachen analysiert werden (Preis-, Mengen-, Leistungs-, Beschäftigungs- und Verfahrensabweichungen).

Sowohl in der Theorie als auch in der Praxis bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sämtliche Kosten (einschließlich der von der Betriebsleistung unabhängigen Bereit-schaftskosten) in die Kosten der einzelnen Kostenträger einbezogen werden sollen (Hinweis auf die Begriffe Vollkostenrechnung, Grenzkostenrechnung und Deckungsbeitragsrech-nung). Unbestritten ist dabei, dass anteilige feste Kosten nicht genutzter Kapazitäten (soge-nannte Leerkosten) den einzelnen Betriebsleistungen nicht zugerechnet werden sollen und dass die verursachungsgemäß zurechenbaren bzw zugerechneten und die nach anderen Grundsätzen zugeordneten Kosten in Kostenträgerrechnungen und Kostenträger-Ergebnis-rechnungen nicht vermischt werden sollen.

Page 10: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 8

März 2017

Die Kosten der einzelnen Kostenträger sollen wie folgt gegliedert werden:

Einzelkosten Variable Gemeinkosten Voll verursachungsgemäß zurechenbare Kosten (Zwischensumme 1) Anteilige Fixkosten begrenzter Kapazitäten (ohne Leerkosten) Bedingt verursachungsgemäß zurechenbare Kosten (Zwischensumme 2) Anteil an den allgemeinen Kosten der Kostenträgergruppe Anteil an den allgemeinen Kosten des Betriebs Selbstkosten Das Kalkulationsschema für die verursachungsgemäß zurechenbaren Kosten (Zwischensumme 2) enthält folgende Kostenkomponenten:

Fertigungsmaterialkosten Materialgemeinkosten Fertigungskosten Herstellkosten Verwaltungskosten Vertriebskosten Verursachungsgemäß zurechenbare Kosten insgesamt Der Großteil der Verwaltungs- und Vertriebskosten (mit Ausnahme der den einzelnen Kostenträgern direkt zurechenbaren Vertriebs-Sonderkosten) ist nicht verursachungsgemäß zurechenbar.

Page 11: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 9

März 2017

In der Kostenträger-Ergebnisrechnung können folgende Zwischenergebnisse ausgewiesen werden:

Erträge + ab: Einzelkosten – ab: Variable Gemeinkosten – Deckungsbeitrag I ± ab: Anteilige Fixkosten begrenzter Kapazitäten (ohne Leerkosten) – Deckungsbeitrag II ± ab: Anteil an den allgemeinen Kosten der Kostenträgergruppe2 – Deckungsbeitrag III ± ab: Anteil an den allgemeinen Kosten des Betriebs2 – Kostenträgerergebnis ± Das Unternehmensergebnis leitet sich von der Summe der kalkulatorischen Kostenträger-Ergebnisse wie folgt ab:

Summe der kalkulatorischen Ergebnisse ± ab: Nicht gedeckte Fixkosten (Leerkosten) – zu/ab: Unterschiede zwischen Kosten und Aufwendungen ± Unternehmensergebnis ± In der Versicherungswirtschaft gliedern sich die gesamten Kosten der Betriebsleistung (Tragung des Risikos) in folgende Hauptgruppen:

– Aufwendungen für Versicherungsfälle

– Provisionen

– Sonstige Kosten des Versicherungsbetriebs

Die Aufwendungen für Versicherungsfälle und die Provisionen sind Einzelkosten, die bei Bedarf jedem einzelnen Versicherungsvertrag direkt zugerechnet werden können.

Unter den Begriffen Kosten und Kostenrechnung werden in der Versicherungswirtschaft in der Regel lediglich die sonstigen Kosten des Versicherungsbetriebs und deren Verrechnung verstanden.

2 in der Regel nicht verursachungsgemäß zurechenbar (allgemeine Betriebs-, Verwaltungs- und

Vertriebskosten), die meist nach Tragfähigkeit zugeordnet werden

Page 12: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 10

März 2017

Für die sonstigen Kosten des Versicherungsbetriebs kommt weder der einzelne Versiche-rungsvertrag noch die Summe der Versicherungsverträge eines Versicherungsnehmers (Kunden) als Kostenträger einer regelmäßig erstellten Kostenträgerrechnung in Betracht. Die Zurechnung auf einzelne Versicherungsverträge bzw die Summe der Versicherungsverträge eines Kunden beschränkt sich im Allgemeinen auf die direkt zurechenbaren Aufwendungen für Versicherungsfälle und Provisionen; auf diese Weise wird der Deckungsbeitrag eines Ver-sicherungsvertrags bzw einer Gruppe von Versicherungsverträgen ermittelt.

Kostenträger waren bei Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit in erster Linie die einzelnen Versicherungssparten und -untersparten; für diese wurden Kostenträger-Ergebnisrechnungen erstellt. Von den Kosten des Versicherungsbetriebs, insbesondere von den Verwaltungs- und Vertriebskosten (mit Ausnahme der Provisionen) entfällt allerdings ein nicht unwesentlicher Teil auf Kosten, die sich einer verursachungsgemäßen Zurechnung auf die einzelnen Versicherungssparten entziehen.

Kalkulatorische Ergebnisrechnungen werden von Versicherungsunternehmen in zunehmen-dem Maße nicht nur für Versicherungssparten, sondern auch für Kundengruppen und für Vertriebsbereiche erstellt; bei der Ermittlung der Deckungsbeiträge bzw der Ergebnisse von Kundengruppen und Vertriebsbereichen sind diesen Bereichen neben den Aufwendungen für Versicherungsfälle und den Provisionen auch die sonstigen Kosten des Versicherungsbetriebs direkt oder schlüsselmäßig zuzuordnen.

Zu 3. Statistik:

In der Buchhaltung und Kostenrechnung können nur Wertgrößen erfasst und verarbeitet werden; jede in diese Bereiche des Rechnungswesens eingehende Größe muss in Geld-einheiten ausgedrückt werden. In der Statistik können hingegen auch andere Daten, insbesondere Mengendaten erfasst und verarbeitet werden.

In der Statistik können Zahlen der Buchhaltung und der Kostenrechnung außerhalb des geschlossenen Systems, das für diese beiden Bereiche des Rechnungswesens gilt, weiter untergliedert und analysiert werden. Insbesondere können verschiedene Grundzahlen zueinan-der in Beziehung gesetzt werden und es können dadurch Kennzahlen ermittelt werden; die Kennzahlen können entweder reine Mengenzahlen oder kombinierte Mengen- und Wertzahlen oder reine Wertzahlen sein.

Kennzahlen erlauben Rückschlüsse über den Stand und die Entwicklung eines Unternehmens, wenn man sie für Vergleiche verwendet. Man kann folgende Vergleiche unterscheiden:

– Innerbetriebliche Zeitvergleiche; das Ergebnis wird davon beeinflusst, welche Periode als Vergleichsperiode herangezogen wird.

– Zwischenbetriebliche Vergleiche; diese Vergleiche ermöglichen nur dann eine sinnvolle Aussage, wenn die Strukturen der verglichenen Unternehmen vergleichbar sind.

Page 13: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 11

März 2017

– Soll-Ist-Vergleiche; wichtig ist es, dass die Sollwerte richtig festgesetzt werden.

Man unterscheidet drei Gruppen von Kennzahlen:

a) Gliederungszahlen: Die Anteile einer Teilmenge an einer Gesamtmenge, die 100 % darstellt, werden ermittelt (zB Anteil der Prämien in den einzelnen Versicherungssparten an den gesamten Prämien). Bei Gliederungszahlen muss beachtet werden, dass jede Ver-änderung einer Teilmenge zur Folge hat, dass der prozentuelle Anteil aller anderen Teil-mengen sich verkehrt proportional verändert; bei einer Beurteilung der Veränderungen gegenüber einer früheren Periode ist es daher wichtig, jene Teilmenge zu erkennen, die als Auslöser dafür fungiert.

b) Indexzahlen: Die Entwicklung einer bestimmten Mengen- oder Wertgröße im Zeitver-gleich wird dargestellt, indem man die betreffende Größe in einem späteren Jahr in Pro-zenten dieser Größe im Referenzjahr ausdrückt (zB Prämien im Jahr 2016 in Prozenten der Prämien 2015 oder 2010 oder 2005); wichtig für die Aussagefähigkeit von Indexzahlen ist die sinnvolle Auswahl des Referenzjahres.

c) Beziehungszahlen: Zwei Mengen- oder Wertgrößen, die in einem Sinn- oder Kausalzu-sammenhang stehen werden zueinander in Beziehung gesetzt (zB abgegrenzte Schäden und abgegrenzte Prämien; als Kennzahl resultiert die Schadenquote). Beziehungszahlen können zu gefährlichen Fehlschlüssen führen, wenn zwischen den beiden Grunddaten kein Kausal-zusammenhang besteht oder der Kausalzusammenhang falsch interpretiert wird.

Für Beziehungszahlen können folgende Beispiele angeführt werden:

Eine ausschließlich mengenorientierte Kennzahl ist die sogenannte Schadenhäufigkeit, das ist das Verhältnis zwischen der Anzahl der gemeldeten Schäden und der Anzahl der Verträge in den einzelnen Sparten.

Der Durchschnittsaufwand pro Schadenfall bzw die Durchschnittsprämie pro Versiche-rungsvertrag sind Kennzahlen, bei denen Mengengrößen und Wertgrößen miteinander kombiniert werden.

Kennzahlen, die aus zwei Wertgrößen besteht, sind beispielsweise

– das Verhältnis zwischen Prämien und Schäden, die sogenannte Schadenquote, die für das gesamte Unternehmen, aber auch getrennt nach Sparten oder nach räumlichen oder personellen Arbeitsgebieten (zB Bundesländern, Vertriebsbereichen, Vertretern) errechnet werden kann oder

– das Verhältnis zwischen Prämien und Betriebsaufwendungen, die sogenannte Kosten-quote.

Page 14: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 12

März 2017

Zu 4. Planungsrechnung:

Die Planungsrechnung hat die Aufgabe, eine Vorschau auf die voraussichtliche (erwartete oder geplante bzw gewünschte) künftige Entwicklung des Unternehmens zu geben.

Planungsrechnungen können für verschiedene Bereiche eines Unternehmens erstellt werden: Verkaufspläne, Produktionspläne, Einkaufs(Beschaffungs)pläne, Finanzierungspläne, Ver-anlagungspläne, Personalpläne, Erlöspläne, Kostenpläne. Das Ergebnis dieser Teilpläne, die natürlich aufeinander abgestimmt werden müssen, ist der Planerfolg für die Planperiode.

Planperiode ist in der Regel ein Geschäftsjahr. Strategische Planungen befassen sich im Allgemeinen mit der Entwicklung des Unternehmens in mehreren künftigen Geschäftsjahren.

Durch die Aufstellung von Plänen wird die Unternehmensleitung gezwungen, sich systema-tisch mit der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens zu beschäftigen, sich Ziele zu setzen und sich darüber Rechenschaft abzulegen, welche Konsequenzen diese Ziel-setzungen für die Struktur und für das Ergebnis des Unternehmens haben.

Die Pläne bilden eine wichtige Grundlage für die laufende Kontrolle der tatsächlichen Entwicklung des Unternehmens. Der Vergleich der Istwerte mit den Planwerten zeigt, ob die Planwerte eingehalten werden; dieser Vergleich lässt erkennen, welche Folgen die Abwei-chungen zwischen dem Soll und dem Ist haben. Die Unternehmensleitung muss, wenn sich Abweichungen zwischen der geplanten und der tatsächlichen Entwicklung zeigen, entweder rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Erreichung des ursprünglich geplanten Zieles ergreifen oder – wenn dies nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sinnvoll ist – die Ziele entsprechend abändern; dabei muss stets angestrebt werden, dass auch bei geänderter Ziel-setzung noch ein positives Unternehmensergebnis erreicht werden kann.

Bei Aktiengesellschaften ist der Vorstand gemäß § 81 AktG verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Vorschaurechnung zu erstellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen. Mindestens vierteljährlich hat er dem Aufsichtsrat über die Lage des Unternehmens im Vergleich zur Vorschaurechnung zu berichten.

Page 15: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 13

März 2017

II. Die gesetzlichen Vorschriften für die Buchführung

Für die Buchführung gibt es sowohl unternehmensrechtliche als auch steuerrechtliche Vor-schriften. Der Unternehmer ist sowohl nach dem Unternehmensgesetzbuch als auch nach der Bundesabgabenordnung verpflichtet, ordnungsmäßige Bücher zu führen. Das Aktiengesetz enthält für den Vorstand von Aktiengesellschaften zusätzliche Verpflichtungen; er hat dafür zu sorgen, dass ein den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Rechnungswesen und internes Kontrollsystem eingerichtet ist und regelmäßige Vorschaurechnungen erstellt werden. Diese Verpflichtung besteht auch für große Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch wenn sie nicht gewinnorientiert ist. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen sowie Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.

Durch das im Juni 1990 beschlossene Rechnungslegungsgesetz wurden modernisierte Vorschriften für die Buchführung und an die Richtlinien der Europäischen Union weit-gehend angeglichene Vorschriften über die Bilanzierung in das Unternehmensgesetzbuch aufgenommen. Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (in Kraft getreten ab 2016) wurden weitere Modernisierungsschritte unternommen.

Die Rechnungslegungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuchs enthalten Vorschriften für die Erstellung der Einzelabschlüsse, Vorschriften über die Erstellung von Konzernabschlüssen und Vorschriften über die Prüfung und Offenlegung der Jahresabschlüsse. Das Unternehmensgesetzbuch gliedert sich mit seinen Vorschriften zur Rechnungslegung im dritten Buch wie folgt:

– erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften (§§ 189-220 UGB)

– zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221-243 UGB)

– dritter Abschnitt: Konzernabschluss, Konzernlagebericht, konsolidierter Corporate Governance-Bericht und konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen (§§ 244-267 UGB)

– vierter Abschnitt: Vorschriften über die Prüfung, Offenlegung, Veröffentlichung und Zwangsstrafen (§§ 268-285 UGB)

Page 16: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 14

März 2017

Für Versicherungsunternehmen enthält das Versicherungsaufsichtsgesetz zusätzliche (ergän-zende) Rechnungslegungsvorschriften.

Gemäß § 190 Abs 1 UGB hat der Unternehmer Bücher zu führen und in diesen seine unternehmensbezogenen Geschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Gemäß § 190 Abs 2 UGB hat sich der Unternehmer bei der Führung der Bücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen einer lebenden Sprache zu bedienen.

Werden Abkürzungen, Zahlen, Buchstaben oder Symbole verwendet, muss im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen. Die Eintragungen in die Bücher und die sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr festzustellen ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später gemacht worden sind (§ 190 Abs 3 und 4 UGB).

Nach § 190 Abs 5 UGB kann sich der Unternehmer zur ordnungsmäßigen Buchführung und zur Aufbewahrung der Geschäftsbriefe Datenträger benutzen.

Gemäß § 191 UGB ist der Unternehmer zur Erstellung eines Inventars als Grundlage für die Erstellung der Jahresabschlüsse verpflichtet. § 193 UGB enthält die Verpflichtung des Unternehmers beim Beginn seines Unternehmens und für den Schluss jedes Geschäftsjahres, dessen Dauer 12 Monate nicht übersteigen darf, Jahresabschlüsse zu erstellen.

Gemäß § 212 HGB sind die Unternehmer verpflichtet, ihre Bücher, Inventare, Eröff-nungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse mit den zugehörigen Lage-berichten mindestens bis zum Ablauf von sieben Jahren ab dem Schluss des Kalenderjahres, für das die letzte Bucheintragung vorgenommen bzw das Inventar aufgestellt und der Jahresabschluss festgestellt wurde, aufzubewahren.

Eine Verletzung der unternehmensrechtlichen Buchführungspflichten kann im Insolvenzfall strafrechtliche Folgen haben, wenn die Insolvenz durch die mangelhafte Buchführung mitverschuldet wurde (fahrlässige oder vorsätzliche Krida).

Bei Fehlen einer ordnungsmäßigen Buchführung kann kein ordnungsmäßiger Jahresab-schluss erstellt werden; bei prüfungspflichtigen Unternehmen kann daher auch kein Be-stätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers erteilt werden.

Page 17: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 15

März 2017

Wenn keine bestätigten Jahresabschlüsse beim Firmenbuchgericht hinterlegt werden, kommt es zu einer Löschung des Unternehmens im Firmenbuch und damit zu dessen Auflösung.

Durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 wurde in § 82 Aktiengesetz die Bestimmung aufgenommen, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft dafür zu sorgen hat, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.

Gemäß § 81 Aktiengesetz und § 28 a GmbH-Gesetz hat der Vorstand bzw haben die Geschäftsführer dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik des Unternehmens zu berichten sowie die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anhand einer Vorschaurechnung darzustellen (Jahresbericht). Der Vorstand hat (Die Geschäftsführer haben) weiters dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu berichten (Quartalsbericht). Die Berichte sind schriftlich zu erstatten und über Verlangen des Aufsichtsrats mündlich zu erläutern.

Die Bundesabgabenordnung, die in erster Linie das Verfahren in Abgabenangelegenheiten regelt, enthält noch weitergehende Buchführungsvorschriften.

§ 124 BAO postuliert, dass wer nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabe-erhebung zu erfüllen hat.

Personen, deren Gesamtumsatz bestimmte Beträge überschreitet, sind – auch wenn für sie keine unternehmensrechtliche Verpflichtung zur Buchführung besteht – verpflichtet, für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen. Weitere Auf-zeichnungspflichten enthält das Umsatzsteuergesetz, das eine getrennte Erfassung der steuer-pflichtigen und steuerfreien Umsätze, der für diese Umsätze anfallenden Umsatzsteuer und der von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzugsfähigen Vorsteuern verlangt.

§ 131 BAO fordert, dass die Bücher im Inland zu führen sind und dass die Bücher in einer lebenden Sprache und mit den Schriftzeichen einer solchen geführt werden sollen. Soweit die Bücher nicht in deutscher Sprache geführt werden, hat der Steuerpflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde eine beglaubigte Übersetzung beizubringen und bei Betriebsprüfungen für die Beistellung eines Dolmetschers zu sorgen.

Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind mindestens einmal täglich aufzuzeichnen; bei anderen Geschäftsfällen wird die Buchung einmal monatlich noch als ausreichend angesehen.

Page 18: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 16

März 2017

Die Eintragungen sollen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen. An Stellen, die der Regel nach zu beschreiben sind, sollen keine Zwischenräume gelassen werden. Der ursprüngliche Inhalt einer Eintragung soll nicht mittels Durchstreichens oder auf andere Weise unleserlich gemacht werden; es soll nicht radiert werden und es sollen auch solche Veränderungen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit ungewiss lässt, ob sie bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später vorgenommen worden sind.

Die Bezeichnung der Konten und der Bücher soll erkennen lassen, welche Geschäftsfälle auf diesen Konten und in diesen Büchern verzeichnet sind. Konten, die den Verkehr mit Geschäftsfreunden verzeichnen, sollen die Namen und Anschriften dieser Geschäfts-freunde ausweisen.

Soweit Bücher und Aufzeichnungen gebunden geführt werden, sollen sie nach Maßgabe der Eintragung Blatt für Blatt oder Seite für Seite mit fortlaufenden Zahlen versehen werden. Werden Bücher oder Aufzeichnungen auf losen Blättern geführt, so sollen diese in einem laufend geführten Verzeichnis (Kontenregister) festgehalten werden.

Die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sollen derart geordnet aufbe-wahrt werden, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist.

Werden die Geschäftsfälle maschinell festgehalten, gelten die Bestimmungen des § 131 Abs 1 BAO sinngemäß mit der Maßgabe, dass durch gegenseitige Verweisungen oder Buchungszeichen der Zusammenhang zwischen den einzelnen Buchungen sowie der Zusammenhang zwischen den Buchungen und Belegen klar nachgewiesen werden soll. Durch entsprechende Einrichtungen soll der Nachweis der vollständigen und richtigen Erfassung der Geschäftsfälle leicht und sicher geführt werden können.

Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (sieben Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, für das die letzte Eintragung in die Bücher und sonstigen Aufzeichnungen vorgenommen worden ist) jederzeit gewährleistet ist.

Die Nichterfüllung der abgabenrechtlichen Buchführungspflichten kann als Verstoß gegen das Finanzstrafgesetz (zumindest als Ordnungswidrigkeit) finanzstrafrechtlich geahndet werden.

Die Formvorschriften über die Gestaltung der Buchhaltung sind, wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, verhältnismäßig weit gefasst und lassen für die organisatorische Gestaltung im Einzelfall verhältnismäßig weiten Raum. Die Einhaltung eines Teiles der Formvorschriften ist bei Buchhaltungen, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen geführt werden, im Nachhinein praktisch kaum nachprüfbar.

Page 19: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 17

März 2017

III. Die Arten von Büchern

Man unterscheidet zwei Arten von Büchern:

1. Die Grundbücher, in welche die Geschäftsfälle in zeitlicher Reihenfolge eingetragen werden. Die Grundbücher, die auch als Journale bezeichnet werden, sollen insbesondere die Vollständigkeit der Erfassung der Geschäftsfälle in den Büchern gewährleisten.

2. Das Hauptbuch, in welchem die Geschäftsfälle in systematischer Gliederung auf Konten erfasst werden. Ein Konto ist eine zweiseitige Rechnung über gleichartige Größen (Werte). Auf einem Konto werden jeweils sowohl Zugänge (Erhöhungen) als auch Abgänge (Verminderungen) bestimmter Wertgrößen bzw Vorgänge erfasst.

Im Laufe der Zeit haben sich sehr vielfältige Gestaltungen und Kombinationen von Grund-büchern und Hauptbüchern entwickelt.

Am Anfang der geschichtlichen Entwicklung stand die sogenannte Übertragungsbuch-haltung: die Geschäftsfälle wurden zunächst in einem einheitlichen Grundbuch erfasst, und aus diesem Grundbuch in das in verschiedenen Konten untergliederte Hauptbuch übertragen. Sowohl das Grundbuch als auch das Hauptbuch wurden in Form von gebundenen Büchern geführt.

Neben Buchhaltungssystemen, die ein einheitliches Grundbuch und eine einzelpostenweise Übertragung aller Geschäftsfälle in das Hauptbuch vorsahen, gab es auch Systeme, bei denen die Grundbücher in verschiedene Gruppen aufgeteilt waren und bei denen die Über-tragung eines Teiles der Buchungen in das Hauptbuch in verdichteter Form (im Wege sogenannter Sammelbuchungen) vorgenommen wurde. Durch die Aufteilung des Grundbuchs in mehrere Bücher wurde auch erreicht, dass mehrere Personen gleichzeitig mit Buchhaltungs-arbeiten befasst werden konnten.

Eine besondere Organisationsform stellt die sogenannte amerikanische Buchführung bzw das amerikanische Journal dar. Die chronologisch gebuchten Geschäftsfälle werden in der Querrichtung in verschiedene Spalten eingetragen, die den Hauptbuchkonten entsprechen; dadurch müssen Buchungsdatum, Beleghinweis und Buchungstext nur einmal geschrieben werden. Es ist naheliegend, dass diese Buchhaltungsform nur die Verwendung einer sehr begrenzten Anzahl von Hauptbuchkonten ermöglicht. Das amerikanische Journal ist daher für die Hauptbuchhaltung selbst eines kleinen Unternehmens nicht geeignet. Es kann jedoch durchaus sinnvoll sein, gewisse Grundbücher (zB das Kassabuch) durch zusätzliche Spalten nach Art eines amerikanischen Journals zu ergänzen, um auf diese Weise eine grobe Gruppierung des Buchungsstoffes vorzubereiten bzw bestimmte gleichartige Geschäftsfälle vorweg in den nach Art eines amerikanischen Journals eingerichteten Zusatzspalten zu erfassen und auf diese Weise Sammelbuchungen in der Hauptbuchhaltung vorzubereiten.

Page 20: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 18

März 2017

Muster eines amerikanischen Journals:

Grundbuch-Teil Hauptbuch-Teil

Datum Beleg Text Soll Haben Konto ..... Konto ..... Konto ..... Konto .....

Soll Haben Soll Haben Soll Haben Soll Haben

Durch Vergrößerung des Formats (DIN A 3) können bis zu 10 Doppelspalten (= Konten) für das Hauptbuch eingerichtet werden.

Eine grundlegende Weiterentwicklung brachte die sogenannte Durchschreibebuchhaltung. Die Entwicklung der Durchschreibebuchhaltung war davon abhängig, dass von den ge-bundenen Büchern abgegangen und zumindest das Hauptbuch auf lose Blätter aufgeteilt wurde. Bei der Durchschreibebuchhaltung erfolgt gleichzeitig die Buchung im Grundbuch und im Hauptbuch. Das Grundbuch hat bei den meisten Durchschreibebuchhaltungen nur noch eine Nachweis- und Sicherungsfunktion; es bietet die Möglichkeit, allenfalls verloren-gegangene Konten des Hauptbuchs zu rekonstruieren und erleichtert die laufende Abstim-mung zwischen allen Soll- und Habenbuchungen. Bei allen gängigen Formen der Durch-schreibebuchhaltung erfolgt die Originalbuchung auf dem Konto des Hauptbuchs und die Durchschrift im Grundbuch.

In früheren Jahren waren Abstimmungen aller Buchungen auf den Konten des Hauptbuchs mit der Summe aller Buchungen im Grundbuch üblich (sogenannte Summenkontrollen). Diese Kontrollen sind später bei Einsatz von rechnenden (saldierenden) Buchungs-maschinen und Buchungsautomaten häufig unterblieben, da auf den einzelnen Konten des Hauptbuchs die Summen aller Buchungsposten in der Regel nicht mehr ermittelt wurden; die Erstellung einer sogenannten Summenbilanz und die Abstimmung der Endsummen dieser Summenbilanz mit den Endsummen aller Blätter des Grundbuchs bzw der Grundbücher ist in diesem Fall ohne erhebliche Mehrarbeit nicht mehr möglich.

Die Leistungsfähigkeit der Buchungsmaschinen wurde durch Einführung der sogenannten Magnetkontenmaschinen wesentlich gesteigert; bei Verwendung von Buchungsautomaten, welche in der Lage sind, die auf Magnetstreifen der Konten gespeicherten Daten zu lesen, wurde die händische Eingabe des Saldovortrags in die Buchungsmaschine überflüssig und damit eine sehr bedeutende Fehlerquelle weitgehend ausgeschaltet. Die Kontensalden und

Page 21: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 19

März 2017

verschiedene andere Daten (zB Kontonummer, Soll- und Habensummen uä Angaben) wurden auf den Magnetstreifen der Konten gespeichert; sie wurden bei Einführung eines Kontos in die Rechenwerke des Buchungsautomaten eingelesen. Die Summen bzw Salden wurden durch die Buchung entsprechend verändert und die veränderten Summen und Salden wurden nach Durchführung der Buchung wieder auf den Magnetstreifen der Konten vermerkt; dabei wurden die früheren Daten automatisch gelöscht.

Etwa im Laufe der 1980er Jahre wurde die Durchschreibebuchhaltung, die als konventionelle Buchhaltung bezeichnet wurde und hauptsächlich mit Hilfe von Buchungsmaschinen (Buchungsautomaten) geführt wurde, durch Buchhaltungsorganisationen, die sich auf den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen stützen, abgelöst.

Bei Verwendung programmierter, mit Speichern versehener Datenverarbeitungsanlagen erfolgt in gleicher Weise wie bei der Durchschreibebuchhaltung eine einmalige Erfassung der Daten jedes Geschäftsfalls bzw jeder Buchungszeile. Die eingegebenen Daten werden aber nicht getrennt auf Konten des Hauptbuchs und im Grundbuch bzw in Grundbüchern (auf Papier) gespeichert, sondern es erfolgt eine einfache (einmalige) Speicherung in den externen Speichern der Anlage; die Darstellung der Daten in Form des Grundbuchs oder in Form von Konten des Hauptbuchs erfolgt aufgrund einer programmgesteuerten Sortie-rung anlässlich der Datenausgabe über Bildschirm oder Drucker.

Die modernste Form der Buchhaltung stellt die sogenannte Speicherbuchhaltung dar, die aufgrund von Änderungen des Unternehmensgesetzbuches und der Bundesabgabenordnung seit langer Zeit sowohl unternehmensrechtlich als auch steuerrechtlich zulässig ist. Bei der Speicherbuchhaltung werden die Daten auf optisch nicht lesbaren Datenträgern gespeichert und nur bei Bedarf in optisch lesbare Form gebracht; dies geschieht in der Regel über die Bildschirme der Geräte, in der Regel von Personal Computern, die bei der Dateneingabe verwendet werden. Ein Ausdruck der Daten erfolgt bei dieser Art der Buchhaltung bei Bedarf, vielfach nur am Jahresende.

Die Buchführungsmethode, die heute praktisch ausschließlich (auch von kleinen Unter-nehmen) angewendet wird, ist die sogenannte doppelte Buchführung. Das Wesen der doppelten Buchführung besteht darin, dass laufend eine geschlossene Vermögens- und Kapitalrechnung geführt wird und dass daher jeder Geschäftsfall wenigstens auf zwei Konten seinen Niederschlag findet. Sowohl das Grundbuch als auch jedes Konto verfügt über zwei Betragsspalten (Sollspalte und Habenspalte) und bei jedem Geschäftsfall werden in den Spalten für die Sollbuchungen und für die Habenbuchungen gleich hohe Beträge gebucht.

Werden durch die Buchung eines Geschäftsfalls lediglich zwei Konten berührt, dann spricht man von einem sogenannten einfachen Buchungssatz.

Page 22: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 20

März 2017

Beispiel: Zahlung einer Verbindlichkeit von € 10.000 an den Lieferanten L durch Über-weisung vom Kreditinstitut A:

Buchung auf dem Konto des Lieferanten L im Soll (Eingang = Abstattung der Verbindlichkeit): € 10.000

Buchung auf dem Konto Kreditinstitut A im Haben (Ausgang): € 10.000 Werden durch die Buchung eines Geschäftsfalls mehr als zwei Konten berührt, dann spricht man von einem sogenannten zusammengesetzten Buchungssatz.

Beispiel: Bei der Zahlung der Verbindlichkeit von € 10.000 werden € 300 Skonto abgezogen; die Abstattung erfolgt daher durch Überweisung eines Betrags von € 9.700:

Buchung auf dem Konto des Lieferanten L im Soll (Abstattung): € 10.000 Buchung auf dem Konto Kreditinstitut A im Haben (Ausgang): € 9.700 Buchung auf dem Bestands- bzw Aufwandskonto (Verminderung der

Anschaffungskosten bzw des Aufwands) € 300

Page 23: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 21

März 2017

IV. Der Inhalt der Konten

Jedes Konto, das – wie bereits erwähnt – eine zweiseitige Rechnung über gleichartige Größen (Werte) darstellt, enthält neben der Kontobezeichnung die folgenden Daten:

1. das Buchungsdatum

2. die Kontonummer

3. den Beleghinweis

4. die Beschreibung des Geschäftsfalls

5. den gebuchten Betrag in einer der beiden Betragsspalten (Sollspalte oder Habenspalte)

6. den Saldo, das ist der Unterschied zwischen den in den beiden Betragsspalten gebuchten Beträgen

Neben dem gebuchten Beträgen und dem Saldo können auf den Konten auch die Summen aller Soll- und Habenbuchungen (die Umsätze) laufend ausgewiesen werden.

Mitunter wird auf den Konten auch die Kontonummer des Gegenkontos vermerkt.

Ein Konto ist demnach im Allgemeinen wie folgt eingeteilt:

Kontenbezeichnung

Buchungs- datum

Konto- nummer

Beleg- nummer Text bzw Symbol

Buchungsbeträge (Umsätze) Saldo (Gegen-

konto) Soll Haben Soll Haben Zu den einzelnen Angaben auf den Konten werden die folgenden Erläuterungen gegeben:

1. Buchungsdatum

Durch die Angabe des Buchungsdatums wird unter anderem der Zusammenhang zwischen der Buchung auf dem Konto und der Buchung im Grundbuch hergestellt. Grundsätzlich soll

Page 24: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 22

März 2017

die Buchhaltung tagfertig sein, das heißt, die Geschäftsfälle sollen täglich und ohne zeitliche Verzögerung gebucht werden; es gilt jedoch nicht als ein Verstoß gegen die Ordnungs-mäßigkeit der Buchführung, wenn die Buchungen – insbesondere bei Führung der Bücher durch einen Dritten (Fernbuchhaltung durch Wirtschaftstreuhänder) – äußerstenfalls einmal im Monat ausgeführt werden, sofern die Aufzeichnung der Bargeldbewegungen im Kassa-buch laufend erfolgt und gewährleistet ist, dass alle Belege lückenlos gesammelt werden. Bei größeren Unternehmen und insbesondere bei Kreditinstituten ist die Tagfertigkeit der Buchhaltung Voraussetzung für die Wirtschaftstätigkeit.

2. Kontonummer

Die Eingabe der Kontonummer ist erforderlich, damit im Grundbuch festgestellt werden kann, auf welchem Konto die Buchung durchgeführt wurde. Außerdem kann auf den ein-zelnen Konten leicht optisch kontrolliert werden, ob die Buchungen auf dem richtigen Konto durchgeführt wurden (bei allen Buchungen auf einem Konto muss die gleiche Kontonummer angeführt sein). Die Kontrolle, ob die Buchung auf dem richtigen Konto erfolgt ist, funktioniert allerdings nur dann, wenn die Kontonummer bei der Buchung nicht vom Konto sondern vom kontierten Buchungsbeleg abgelesen wird.

Wird die Buchhaltung mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage geführt, dann wird durch die Eingabe der Kontonummer die Zuordnung der Buchung auf das richtige Konto veranlasst.

Unter Kontierung des Buchungsbelegs versteht man die Festlegung, auf welchen Konten der Geschäftsfall, der auf dem Beleg seinen Niederschlag gefunden hat, gebucht werden soll. Bei der Kontierung ist anzugeben, auf welchem Konto (welchen Konten) die Sollbuchung (Sollbuchungen) und auf welchem Konto (welchen Konten) die Habenbuchung (Haben-buchungen) vorzunehmen sind. Überdies sollte bei der Kontierung festgelegt werden, welcher Buchungstext bzw welches Buchungssymbol auf den Konten zu vermerken ist. Eine genaue Kontierung ist vor allem dann wichtig, wenn die Buchung selbst (zB an der Buchungs-maschine oder am Eingabegerät einer Datenverarbeitungsanlage) von Hilfskräften, die keine qualifizierten Kenntnisse der Buchführung haben, vorgenommen wird.

3. Beleghinweis

Durch den Beleghinweis (meist Angabe der Belegnummer) auf dem Konto wird das Auf-finden des Buchungsbeleges, auf dem der Geschäftsfall seinen Niederschlag gefunden hat, ermöglicht. Ein fundamentaler Grundsatz der ordnungsmäßigen Buchführung ist das sogenannte Belegprinzip, welches besagt, dass keine Buchung ohne Beleg vorgenommen werden darf.

Page 25: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 23

März 2017

Das Belegprinzip dient der internen Kontrolle des Unternehmens. Das interne Kontroll-system eines Unternehmens soll Vermögensverluste durch Unwirtschaftlichkeit und Un-redlichkeit vermeiden.

Die Buchhaltung ist ein wichtiger Bestandteil des internen Kontrollsystems. Sie hat die Aufgabe, zu kontrollieren, dass Ausgaben nur von dazu berechtigten Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern veranlasst werden; dies geschieht dadurch, dass in der Buchhaltungsabteilung anlässlich der Buchung geprüft wird, ob allen Ausgaben ordnungsgemäß angewiesene Belege zugrundeliegen. Es muss aber auch kontrolliert werden, dass die Abrechnungen über die Betriebsleistungen und sonstige Ansprüche des Unternehmens an Dritte vollständig und betragsmäßig richtig sind; auch die Belege über die betrieblichen Erträge müssen daher von berechtigten Funktionären kontrolliert und mit einem Kontrollvermerk versehen sein. Auch für bestimmte interne Buchungen (zB Abschreibungen von Forderungen) müssen ordnungsgemäß angewiesene Belege vorliegen.

Das Belegprinzip bildet aber nicht nur die Voraussetzung dafür, dass die Buchhaltung ihre Aufgaben im Rahmen des internen Kontrollsystems erfüllen kann; es ermöglicht auch eine Kontrolle durch externe und interne Prüfer, dass in der Buchhaltung nur Buchungen aufgrund ordnungsmäßig angewiesener Belege vorgenommen werden. Ohne dieses Erfor-dernis könnten beispielsweise von einem Buchhalter Forderungen an Geschäftsfreunde unberechtigterweise ausgebucht und damit das Unternehmen geschädigt werden.

Man unterscheidet folgende Arten von Belegen:

a) Externe und interne Belege

Die externen Belege halten Vorgänge zwischen dem buchführenden Unternehmen und anderen Wirtschaftssubjekten fest. Die internen Belege halten dagegen innerbetriebliche Vorgänge fest; in diesen Belegen werden insbesondere Daten, die für die Kostenrechnung, die Materialverrechnung und die Lohn- und Gehaltsverrechnung benötigt werden, festge-halten.

b) Originalbelege, Kopien und Ersatzbelege

Von den externen Eingangsbelegen (über Lieferungen Dritter an das Unternehmen) liegen im Unternehmen im Allgemeinen die Originalausfertigungen (zB Eingangsrechnungen) vor. Auch die internen Belege sind im Allgemeinen Originalbelege. Kopien liegen im Allge-meinen von externen Ausgangsbelegen vor (Kopien der Ausgangsrechnungen). Über externe Vorgänge, für die aus besonderen Gründen ein Originalbeleg nicht vorliegt (zB bei Verlust des Originalbelegs), muss ein Ersatzbeleg ausgefertigt werden. Die internen Belege und die Ersatzbelege werden auch als Eigenbelege bezeichnet.

Page 26: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 24

März 2017

c) Optisch und maschinell lesbare Belege

Die Daten der optisch lesbaren Belege sind nur durch das menschliche Auge lesbar.

Daten auf optisch und maschinell lesbaren Belegen können nicht nur mit dem Auge, son-dern auch von beleglesenden Maschinen gelesen werden. Bei Verwendung von Daten-verarbeitungsanlagen ist bei der Dateneingabe eine Übersetzung der Daten dieser Belege in maschinell lesbare Zeichen nicht mehr erforderlich, was zu einer erheblichen Arbeitserspar-nis und zur Vermeidung von Fehlern bei der Dateneingabe führt.

Belege, die nur maschinell lesbar sind, sind Datenträger wie Magnetbänder oder Disketten, auf denen buchungspflichtige Daten festgehalten werden (zB Magnetbänder oder Disketten, die von einem Kreditinstitut über die Zahlungseingänge für ein Konto an den Kontoinhaber übermittelt werden); auch bei Überspielung von Daten mittels E-Mail entstehen durch Speicherung dieser Daten in den eigenen Datenspeichern maschinell lesbare Belege. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Daten der maschinell lesbaren Belege nicht sofort in optisch lesbare Form übersetzt werden; sie können in der maschinell lesbaren Form auf Datenträgern aufbewahrt werden.

Es muss jedoch bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit eine Über-setzung in optisch lesbare Form möglich sein.

Die Nummerierung der Belege ist abhängig von der Art der Belegablage. Meist werden Gruppen von Belegen gebildet (zB Kassenbelege, Bankbelege, Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, sonstige Buchungsbelege) und innerhalb jeder dieser Gruppen werden die Belege chronologisch nummeriert. Wichtig ist, dass die Belegablage so organisiert ist, dass aufgrund des Beleghinweises auf den Konten jeder Beleg rasch und sicher aufgefunden werden kann.

4. Beschreibung des Geschäftsfalls

Die Beschreibung des Geschäftsfalls kann durch einen Text in Klarschrift oder durch Symbole erfolgen. Aus Rationalisierungsgründen wird meist versucht, den Text auf den Konten knapp zu halten. Dies ist im Allgemeinen bei der Mehrzahl der Buchungen ohne weiteres möglich, da sich die Art des Geschäftsfalls aus der Art des Kontos, des Beleges und der Buchung ziemlich eindeutig ergibt (zB bei Buchungen auf Kunden- und Lieferan-tenkonten: Ausgangs- bzw Eingangsrechnungen, Zahlungen, Gutschriften bzw Lastschriften, Saldenausbuchungen).

Der Buchungstext, für den in der Regel nur eine begrenzte Anzahl von Schreibstellen zur Verfügung steht, soll so abgefasst werden, dass er zusammen mit der Kontobezeichnung und dem Beleghinweis eine klare und eindeutige Aussage über den Geschäftsfall vermittelt.

Page 27: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 25

März 2017

Mangelhafte Texte bei jenen Buchungen, für die der Text zum Verständnis der Buchung (des Geschäftsfalls) erforderlich ist, verursachen insbesondere bei Prüfung der Bücher zusätzliche Arbeiten, da in diesem Fall häufig ein in der Regel zeitaufwendiger Rückgriff auf die Belege notwendig ist.

5. Betragsspalten für die Zugänge und Abgänge

Im System der doppelten Buchführung werden die Zugänge und Abgänge auf den ein-zelnen Konten in getrennten Betragsspalten erfasst. Die linke Betragsspalte wird dabei als die Sollspalte und die rechte Betragsspalte als die Habenspalte bezeichnet. Eine Buchung in der linken Betragsspalte wird als Belastung (das betreffende Konto wird belastet), eine Buchung in der rechten Betragsspalte als Gutschrift (das betreffende Konto wird erkannt) bezeichnet.

Auf den Buchungsbelegen, auf denen anlässlich der Kontierung die Buchungssätze vermerkt werden, werden in der Regel zuerst die Beträge, die in den Sollspalten und anschließend die Beträge, die in den Habenspalten gebucht werden, angeführt.

Beispiel (Zahlung einer Rechnung mit Skontoabzug):

Lieferantenkonto Zlg Re 736 10.000 / Bankkonto Ums 3.4. / 9.700 Anlagenkonto Skonto zu Re 736 / 300 Wie bereits erwähnt, ist jeder Geschäftsfall so zu erfassen, dass die Summe aller Soll-Buchungsbeträge gleich hoch ist wie die Summe aller Haben-Buchungsbeträge.

Man unterscheidet vier Arten von Konten:

a) Bestandskonten

Vermögenskonten Kapitalkonten

b) Erfolgskonten

Aufwandskonten Ertragskonten

Auf den Vermögenskonten werden die konkreten Vermögensgegenstände des Unter-nehmens (Betriebsanlagen, Vorräte, Forderungen, flüssige Mittel) erfasst. Jede Bestandser-höhung auf den Vermögenskonten wird in der Sollspalte, jede Bestandverminderung wird in der Habenspalte gebucht.

Page 28: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 26

März 2017

Auf den Kapitalkonten werden die Schulden des Unternehmens und die Differenzgröße zwischen den Vermögensgegenständen und den Schulden, das sogenannte Reinvermögen (= Eigenkapital) des Unternehmens erfasst. Jede Bestandserhöhung auf den Kapitalkonten wird in der Habenspalte, jede Bestandsverminderung wird in der Sollspalte gebucht.

Die Erfolgskonten sind Vorkonten des Eigenkapitalkontos (der Eigenkapitalkonten). In der Sollspalte werden die Aufwendungen und die Ertragsberichtigungen (Ertragsminderungen), in der Habenspalte werden die Erträge und die Aufwandsberichtigungen (Aufwandsminde-rungen) gebucht.

Jeder Aufwand bewirkt eine Schmälerung (Verminderung) des Eigenkapitals, jeder Ertrag bewirkt eine Stärkung (Erhöhung) des Eigenkapitals. Die Aufwands- und Ertragskonten werden am Jahresende über ein Sammelkonto (das Gewinn- und Verlustkonto) gegen die Eigenkapitalkonten abgeschlossen.

6. Betragsspalten für Umsätze

Betragsspalten für Umsätze werden auf jenen Konten, für die eine Umsatzfortschreibung vorgesehen ist, eingerichtet (vgl die Ausführungen im anschließenden Abschnitt 7.).

7. Betragsspalte für den Saldo

Den Unterschiedsbetrag zwischen allen in der Sollspalte und in der Habenspalte gebuchten Beträgen nennt man den Kontensaldo. Sind die Sollposten auf einem Konto höher als die Habenposten, dann spricht man von einem Sollsaldo, sind dagegen die Habenposten höher als die Sollposten, dann spricht man von einem Habensaldo. In der Betragsspalte für den Saldo muss jeweils durch ein Zeichen ersichtlich gemacht werden, ob der ausgewiesene Saldo ein Sollsaldo oder ein Habensaldo ist (Hinzufügung der Zeichen + oder – bzw S oder H bzw D oder C; Schrägstellen bzw Rotschreibung der Soll- oder Habensalden).

Auf manuell geführten Konten wird der Saldo ermittelt, indem sämtliche Beträge sowohl in der Sollspalte als auch in der Habenspalte addiert werden und der Saldo bei Bedarf als Unterschiedsbetrag zwischen der Summe aller Beträge in der Sollspalte und in der Haben-spalte errechnet wird.

Bei maschineller Buchführung ist es üblich, dass der Saldo nach jeder Buchung maschinell errechnet und auf dem Konto vermerkt wird. Dies hat allerdings zur Voraussetzung, dass vor jeder Buchung der Vorsaldo in die Rechenwerke der Buchungsmaschine eingelesen wird. Der neue Saldo, der im Rechenwerk der Buchungsmaschine errechnet und auf dem Konto angedruckt wird, ist nur dann richtig, wenn der Vorsaldo richtig eingegeben wurde. Um

Page 29: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 27

März 2017

Fehler bei der Eingabe des Vorsaldos zu vermeiden, wurden verschiedene Kontrollmethoden entwickelt, die allerdings in den meisten Fällen zusätzliche Arbeit verursachten.

Bei der Eingabe des Vorsaldos muss nicht nur der Betrag sondern auch das Vorzeichen dieses Betrags (Hinweis, ob es sich um einen Soll- oder Habensaldo handelt) eingegeben werden. Eingabefehler können nicht nur durch Eingabe eines falschen Betrags sondern auch durch Eingabe eines falschen Vorzeichens entstehen.

Die wichtigsten Kontrollmethoden für die Gewährleistung der richtigen Eingabe des Vor-saldos auf maschinell (ohne Magnetstreifen) geführten Konten waren die folgenden:

a) Ermittlung und Eingabe einer Kontrollzahl neben dem Saldo

Die Kontrollzahl wurde in der Regel maschinell durch Hinzuzählen bzw Abziehen der Konto-nummer oder eines Mehrfachen der Kontonummer vom Kontensaldo ermittelt. Vor der Buchung wurden der Vorsaldo, die Kontonummer und die neben dem Saldo auf dem Konto vermerkte Kontrollzahl in die Buchungsmaschine eingegeben; die Maschine prüfte durch Differenzrechnung, ob Vorsaldo zuzüglich bzw abzüglich Kontonummer mit der Kontrollzahl identisch ist und zeigte an, wenn dies nicht der Fall war.

Die Mehrarbeit aufgrund dieser Kontrollmaßnahme bestand darin, dass neben dem Vorsaldo jeweils eine etwa gleich große Kontrollzahl eingegeben werden musste.

b) Umsatzfortschreibung auf den Konten

Da bei Verwendung von Buchungsmaschinen die Kontensalden laufend (dh nach jeder Buchung) maschinell errechnet werden, ist eine Addition der in der Soll- und Habenspalte der einzelnen Konten gebuchten Beträge zur Ermittlung des Kontensaldos nicht erforderlich.

Bei manchen Konten (zB Kunden- und Lieferantenkonten) sind aber nicht nur die Salden, sondern auch die Summen der Soll- und Habenposten von Interesse; manche Organi-sationssysteme für Maschinenbuchhaltungen sahen daher vor, dass auf den Konten nicht nur die Salden, sondern auch jeweils die Summen aller gebuchten Soll- und Habenbeträge maschinell ermittelt und auf den Konten ausgedruckt wurden. Dies hatte zur Voraussetzung, dass vor jeder Buchung nicht nur der Vorsaldo, sondern auch die Summe aller Soll- und Habenposten, die in der letzten Buchungszeile vermerkt waren, in die Rechenwerke der Buchungsmaschine eingegeben wurden. Die eingegebenen Summen der Soll- und Haben-beträge wurden dabei zur maschinellen Kontrolle des eingegebenen Vorsaldos verwendet, da sich der Vorsaldo in jedem Fall als Differenz zwischen den Soll- und Habenposten errechnen lassen musste. Bei dieser Kontrollmethode mussten neben dem Vorsaldo zusätzlich die Summe der Soll- und Habenposten eingegeben werden; als zusätzliches Ergebnis waren auf den Konten jederzeit neben den Salden auch die Summen aller gebuchten Soll- und Habenbeträge ersichtlich. Eine Fehlergefahr verblieb bei dieser Kontrollmethode, wenn auf einem Konto nur Soll- oder Habenposten gebucht waren, da in diesem Fall zweimal der

Page 30: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 28

März 2017

gleiche Betrag vorgetragen wurde (die vorzutragende Summe der Soll- oder Habenbuchungen war in diesem Fall identisch mit dem vorzutragenden Saldo); es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer Eingabe zweimal der gleiche Fehler gemacht wurde.

Die Addition der Soll- und Habenposten eines Kontos führt nur dann zu aussagefähigen Summen, wenn Berichtigungen von Buchungen (insbesondere von Fehlbuchungen) nicht durch Buchung des Berichtigungsbetrags in der anderen Betragsspalte sondern durch eine Minus-Buchung in der gleichen Betragsspalte vorgenommen werden. Die Buchungsmaschi-nen ermöglichten in der Regel derartige Minusbuchungen (sogenannte Generalumkehr); manche Buchhaltungs-Standardprogramme für Datenverarbeitungsanlagen sahen in der ersten Zeit diese Möglichkeit nicht vor, was einen Mangel darstellte.

c) Optische Saldovortragskontrollen

Im allgemeinen wurden die vor der Buchung in die Buchungsmaschine eingegebenen Vor-salden und allfällige Kontrollzahlen und Kontrollsummen nicht auf dem Konto, sondern nur auf dem Grundbuch (Journal) angedruckt, da ansonsten das Format der Konten zu groß und unübersichtlich geworden wäre. Bei Buchungsmaschinen mit optischer Saldovortragskontrolle wurde der eingegebene Vorsaldo auf dem Konto an der gleichen Stelle angedruckt, an der der Vorsaldo stand. Unterschiede zwischen dem tatsächlichen und dem eingegebenen Vorsaldo, die auf Eingabefehler zurückzuführen waren, wurden dadurch optisch erkennbar, dass an den betreffenden Stellen zwei ungleiche Ziffern übereinander gedruckt waren. Voraussetzung für die Anwendung dieser Kontrollmethode war, dass die Einzugsvorrichtungen für die Hauptbuchkonten sehr exakt funktionierten.

Das Problem der richtigen Eingabe des Vorsaldos entfiel, als dieser von der Buchungs-maschine unmittelbar erfasst werden konnte, was bei Magnetkonten-Buchungsmaschinen der Fall war (maschinelle Ablesung vom Magnetstreifen des Kontos).

Bei Buchhaltungen, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen geführt werden, ist eine Eingabe des Vorsaldos nicht erforderlich, da der Saldo mit Hilfe des Verarbeitungspro-gramms bei jeder Abfrage aus den gebuchten Einzelposten eines Kontos maschinell errechnet wird. Auch die Berechnung der Summen der Soll- und Habenposten eines Kontos erfolgt maschinell.

8. Angabe des Gegenkontos

Die Angabe des Gegenkontos ist nur bei einfachen Buchungssätzen ohne weiteres möglich. Bei zusammengesetzten Buchungssätzen stehen der Buchung zumindest auf einem Konto Gegenbuchungen auf mehreren Konten gegenüber; die Angabe mehrerer Gegenkonten ist aber auf den Konten im Allgemeinen aus Platzgründen nicht möglich.

Page 31: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 29

März 2017

Die optische Gestaltung des Kontoblattes wird weitgehend von den verwendeten Organi-sationshilfsmitteln (Handbuchhaltung, konventionelle Maschinenbuchhaltung, Maschinen-buchhaltung unter Verwendung von Konten mit Magnetstreifen, Buchhaltung mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen) beeinflusst. Am flexibelsten war die Handbuchhaltung, deren Konten den individuellen Erfordernissen des Rechnungswesens eines Unternehmens am leichtesten angepasst werden konnten; diese war aber für mittlere und größere Unternehmen schon frühzeitig nicht ausreichend leistungsfähig.

Bei der Gestaltung der Konten von Maschinenbuchhaltungen war auf die technischen Gegebenheiten der Buchungsmaschinen (Zahl, Anordnung und Kapazität der Rechenwerke, Größe der Einführungsschächte für die Konten, Anzahl der Schreibstellen mit Buchstaben- und Ziffernschreibung) Bedacht zu nehmen.

Bei Führung der Bücher mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen ist bei Verwendung von Standardprogrammen deren Aufbau zu berücksichtigen. Die Anzahl der möglichen Schreib-stellen auf Konten und Journalen wird durch die diesbezügliche Kapazität der Drucker be-grenzt, wenn für jede Buchung jeweils nur eine Zeile zur Verfügung steht.

Page 32: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 30

März 2017

V. Die buchungspflichtigen Geschäftsfälle

Nicht jeder Geschäftsfall muss in die Bücher aufgenommen werden. Nach den bei uns gültigen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung werden Verträge, die noch von keinem der Vertragspartner erfüllt sind (sogenannte schwebende Geschäfte) in den Büchern noch nicht erfasst. In den Büchern finden lediglich die ausgeführten Geschäfte (Lieferungen und sonstige Leistungen; theoretisch im Zeitpunkt der Ausführung, praktisch im Zeitpunkt der Abrechnung) und die Zahlungsvorgänge ihren Niederschlag. Buchungspflichtig sind dem-nach alle Zahlungsvorgänge (Geldbewegungen) und alle ausgeführten Geschäfte, die zu einer Änderung der Zusammensetzung oder der Höhe des Vermögens oder Kapitals führen.

Inwieweit interne Vorgänge (zB Materialverbrauch, Handelswareneinsatz, Abschreibungen, Auflösungen von Rückstellungen, Ausbuchungen von Differenzbeträgen) während des Geschäftsjahrs gebucht werden, hängt von der Organisation des Rechnungswesens eines Unternehmens ab; insbesondere bei kleineren Unternehmen werden interne Vorgänge vielfach erst am Ende des Geschäftsjahrs anlässlich der Erstellung des Jahresabschlusses in den Büchern erfasst.

Nicht buchungspflichtige Geschäftsfälle können auf sogenannten Evidenzkonten erfasst werden; sie sind allerdings in der Regel nicht in den Jahresabschluss aufzunehmen (Aus-nahme: wenn aus schwebenden, dh beiderseits noch nicht erfüllten Verträgen Verluste für ein Unternehmen entstehen, ist für diese Verluste eine Rückstellung zu bilden).

Im Rahmen der Organisation des Unternehmens und des Rechnungswesens sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, dass der Buchhaltung alle buchungspflichtigen Vorgänge bekannt werden. Am wichtigsten sind die Vorkehrungen, die die vollständige Erfassung aller vom Unternehmen ausgeführten Lieferungen oder sonstigen Leistungen und aller Lieferungen und Leistungen Dritter an das Unternehmen sowie der darüber ausgestellten Rechnungen gewährleisten.

Man unterscheidet folgende Arten von Geschäftsfällen, die in den Büchern erfasst werden:

1. Erfolgsunwirksame Geschäftsfälle

a) Vermögensumschichtungen

b) Kapitalumschichtungen

c) Bilanzverlängerungen

d) Bilanzverkürzungen

Page 33: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 31

März 2017

2. Erfolgswirksame Geschäftsfälle

a) Erträge = Vermehrungen des Reinvermögens

b) Aufwendungen = Verminderungen des Reinvermögens

Vermögensumschichtungen liegen vor, wenn an die Stelle eines Vermögensgegenstandes ein anderer Vermögensgegenstand tritt.

Beispiel: Das Unternehmen erwirbt durch Barzahlung eine Maschine: an die Stelle des Bar-gelds (Kassakonto Haben) tritt eine Maschine (Maschinenkonto Soll).

Das Unternehmen kauft bei einem Kreditinstitut, bei dem ein Guthaben besteht, Wertpapiere: an die Stelle eines Bankguthabens (Bankkonto Haben) tritt ein Wertpapier (Wertpapierkonto Soll).

Kapitalumschichtungen liegen vor, wenn an die Stelle eines Schuldpostens ein anderer Schuldposten tritt.

Beispiel: Das Unternehmen zahlt mittels eines Bankkredits eine Schuld an einen Lieferanten: an die Stelle der Schuld gegenüber dem Lieferanten (Lieferantenkonto Soll) tritt die Schuld gegenüber dem Kreditinstitut (Bankkonto Haben).

Bei Bilanzverlängerungen ergibt sich gleichzeitig eine Vermehrung des Vermögens und der Schulden.

Beispiel: Das Unternehmen kauft Waren auf Ziel: es erhöhen sich sowohl die Vorräte (Warenvorräte Soll) als auch die Verbindlichkeiten gegen Lieferanten (Lieferantenkonto Haben).

Bei der Bilanzverkürzung handelt es sich um den entgegengesetzten Vorgang; es vermindern sich sowohl das Vermögen als auch die Schulden.

Beispiel: Das Unternehmen zahlt aus seinem Bankguthaben eine Verbindlichkeit gegenüber einem Lieferanten: es vermindern sich sowohl die Bankguthaben (Bankkonto Haben) als auch Verbindlichkeiten gegen Lieferanten (Lieferantenkonto Soll).

Die erfolgswirksamen Vorgänge sind Bilanzverlängerungen bzw Bilanzverkürzungen be-sonderer Art oder Kapitalumschichtungen. Jeder Ertrag erhöht das Eigenkapital, jeder Aufwand vermindert das Eigenkapital. Die erfolgswirksamen Vorgänge werden während des Geschäftsjahres nicht direkt auf dem Eigenkapitalkonto (den Eigenkapitalkonten) gebucht, sondern auf den Erfolgskonten (Ertrags- und Aufwandskonten) erfasst; diese Erfolgskonten werden am Jahresende über das Gewinn- und Verlustkonto gegen das Eigenkapitalkonto (die Eigenkapitalkonten) abgeschlossen.

Page 34: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 32

März 2017

Durch die Buchungen auf den Ertrags- und Aufwandskonten wird in den Büchern ersichtlich gemacht, wie das Jahresergebnis zustande gekommen ist; dh die Zusammensetzung und Struktur der Erträge und Aufwendungen kann aus den Konten der Finanzbuchhaltung ent-nommen werden. Für den Unternehmer bzw die Unternehmensleitung liefern die Ertrags- und Aufwandskonten im Allgemeinen wichtigere Informationen für die betriebliche Disposition als die Bestandskonten.

Page 35: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 33

März 2017

VI. Kontenrahmen und Kontenplan

Im Hauptbuch werden die Geschäftsfälle in systematischer Ordnung erfasst; gleichartige Geschäftsfälle werden jeweils auf einem Konto zusammengefasst.

Die Konten des Hauptbuches müssen in sinnvoller Weise systematisch geordnet werden. Ein Muster für eine systematische Ordnung der Konten bietet ein Kontenrahmen, in dem alle in Betracht kommenden Konten nach dem dekadischen System in zehn Kontenklassen (0 bis 9), bis zu 100 Kontengruppen (00 bis 99) und bis zu 1.000 Kontenuntergruppen (000 bis 999) eingeteilt werden.

Die spezifische Ordnung der Konten des Hauptbuchs eines bestimmten Unternehmens wird als Kontenplan bezeichnet.

Der Fachsenat für Betriebswirtschaft des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat im Jahre 1991 den Einheitskon-tenrahmen, den das Österreichische Zentrum für Produktivität und Wirtschaftlichkeit im Jahre 1975 veröffentlicht hatte, überarbeitet und diesen Einheitskontenrahmen an die Rechnungslegungsgrundsätze, die im Rechnungslegungsgesetz 1990 verankert waren, angeglichen. Die zuletzt erfolgte Überarbeitung des Einheitskontenrahmens durch den Fachsenat für Betriebswirtschaft der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom April 2016 war bedingt durch das Inkrafttreten des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014. Dieser Einheitskontenrahmen ist auf die Erfordernisse von Industrie-, Handels- und allgemeinen Dienstleistungsunternehmen zugeschnitten; für Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Pensionskassen ist dieser Kontenrahmen nicht geeignet.

Der Einheitskontenrahmen kann als Muster für die Gestaltung der betrieblichen Konten-pläne verwendet werden; er vermittelt überdies im Buchhaltungsunterricht einen Überblick über die in der Praxis vorkommenden Konten. Die Anlehnung der betrieblichen Kontenpläne (dh der Ordnung für die Konten der einzelnen Unternehmen) an den Aufbau des Einheits-kontenrahmens wird zwar empfohlen, ist aber nicht verbindlich.

Page 36: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 34

März 2017

Der vom Fachsenat für Betriebswirtschaft ausgearbeitete Einheitskontenrahmen in der Fassung vom April 2016 teilt die Konten in die folgenden Kontenklassen ein:

Kontenklasse 0: Anlagevermögen

Kontenklasse 1: Vorräte

Kontenklasse 2: Sonstiges Umlaufvermögen und (aktive) Rechnungsabgrenzungsposten

Kontenklasse 3: Rückstellungen, Verbindlichkeiten und (passive) Rechnungs-abgrenzungsposten

Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge

Kontenklasse 5: Materialaufwand und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

Kontenklasse 6: Personalaufwand

Kontenklasse 7: Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen

Kontenklasse 8: Finanzerträge und Finanzaufwendungen, [ao Erträge und ao Aufwendungen], Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Rücklagenbewegungen

Kontenklasse 9: Eigenkapital, [unversteuerte Rücklagen], Einlagen stiller Gesellschafter, Abschluss- und Evidenzkonten

Zum Anlagevermögen eines Unternehmens gehören alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen.

Das Umlaufvermögen ist dagegen dazu bestimmt, umgesetzt zu werden. Man unterscheidet im Umlaufvermögen die Umsatzträger (Erzeugnisse, Handelswaren, Dienstleistungen) und die Umsatzvermittler (Geldbestände im weiteren Sinn). Die Forderungen aufgrund von Lieferungen und Leistungen (an Abnehmer) haben eine Zwischenstellung zwischen den Umsatzträgern und den Umsatzvermittlern: sie entstehen durch die Lieferung der Umsatz-träger und verwandeln sich nach einiger Zeit in Geldbestände (Umsatzvermittler).

Ein Einheitskontenrahmen für Versicherungsunternehmen existiert nicht; die einzelnen Versicherungsunternehmen verwenden zum Teil recht unterschiedlich aufgebaute Konten-pläne.

Page 37: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 35

März 2017

Ein Beispiel für eine sinnvolle Gruppierung der Konten eines Versicherungsunternehmens ist in Beilage I dargestellt. In diesem Muster eines Kontenplanes sind die Konten in folgende Kontenklassen gegliedert:

Klasse 0: Kapitalanlagen und betriebliches Anlagevermögen

Klasse 1: Sonstige Aktiva und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Klasse 2: Verrechnungskonten

Klasse 3: Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Klasse 4: Versicherungstechnische Erträge

Klasse 5: Versicherungstechnische Aufwendungen

Klasse 6: Betriebsaufwendungen (Aufwandsarten)

Klasse 7: Nicht versicherungstechnische Erträge

Klasse 8: Nicht versicherungstechnische Aufwendungen

Klasse 9: Eigenkapital, [unversteuerte Rücklagen], Abschlusskonten und Evidenzkonten

Dieses Muster unterscheidet sich vom Einheitskontenrahmen hauptsächlich in folgenden Punkten:

In der Kontenklasse 0 überwiegt nicht das betriebliche Sachanlagevermögen sondern es überwiegen die Kapitalanlagen, die bei den meisten Versicherungsunternehmen insbeson-dere aus Finanzanlagen (Wertpapiere, Darlehen, zeitlich gebundene Guthaben bei Kreditin-stituten) bestehen; bei den Kapitalanlagen wird im übrigen nicht zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterschieden.

Die Vorräte sind bei Versicherungsunternehmen von untergeordneter Bedeutung; die Kontenklasse 1 kann daher für die Konten aller Vermögensgegenstände, die nicht zu den Kapitalanlagen und zum betrieblichen Anlagevermögen gehören, verwendet werden.

Charakteristisch für Versicherungsunternehmen ist, dass es verschiedene Nebenbuchhal-tungen gibt, in welchen sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten erfasst werden. Es verbessert die Systematik, wenn die Sammelkonten bzw die Verrechnungskonten zu diesen Nebenbuchhaltungen in einer Kontenklasse 2, die zwischen den Vermögenskonten und den Schuldenkonten (Fremdkapitalkonten) steht, eingerichtet werden. Die Salden dieser Sammel-konten können anlässlich der Bilanzerstellung auf Abschlusskonten in den Klassen 1 und 3 umgebucht werden.

In der Kontenklasse 4, die bei Industrie-, Handels- und allgemeinen Dienstleistungsunter-nehmen die Konten für die betrieblichen Erträge enthält, werden die Konten für die ver-sicherungstechnischen Erträge geführt.

Page 38: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 36

März 2017

In der Kontenklasse 5, in der bei Industrie-, Handels- und allgemeinen Dienstleistungsunter-nehmen die Konten für den Materialaufwand und für die Aufwendungen für bezogene Lei-stungen enthalten sind, werden die Konten für die versicherungstechnischen Aufwen-dungen zusammengefasst.

Es ist jedoch zweckmäßig, die Einzelkonten für die Betriebs-, Verwaltungs- und Ver-triebsaufwendungen nicht in der Kontenklasse 5, sondern in der Kontenklasse 6 einzu-richten, wo sie ohne Rücksicht auf den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Aufwandsarten erfasst werden; erst am Ende des Geschäftsjahrs werden die nach statistischen Methoden aufgeteilten Endzahlen dieser Konten auf die Abschlusskonten der Kontenklassen 5 (versicherungstechnische Aufwendungen) und 8 (nicht versicherungstechnische Aufwendun-gen = Aufwendungen für die Vermögensverwaltung und für Leistungen an Dritte) übertragen.

In den Kontenklassen 7 und 8 werden die nichtversicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen (die Erträge und Aufwendungen aus der Kapitalveranlagung, die sonstigen nichtversicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen, die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die Steuern vom Einkommen und die Veränderungen der Rücklagen) erfasst.

Die Aufteilung der Erträge und Aufwendungen in die beiden Hauptgruppen versiche-rungstechnische Erträge und Aufwendungen (Kontenklassen 4 und 5) und nicht ver-sicherungstechnische Erträge und Aufwendungen (Kontenklassen 7 und 8) entspricht den besonderen Gegebenheiten des Versicherungsgeschäfts und dem Ausweis der Erträge und Aufwendungen in den beiden Abschnitten der Gewinn- und Verlustrechnung.

Page 39: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 37

März 2017

VII. Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten

1. Wertberichtigungen

In den Kontenklassen 0, 1 und 2 des Einheitskontenrahmens sind Konten für Wertberichti-gungen zu den Vermögensgegenständen vorgesehen. Wertberichtigungen werden dann gebildet, wenn ein Vermögensgegenstand einen Wertverlust erleidet, aufgrund dieses Wertverlustes aber keine direkte Abschreibung (Abwertung) des betreffenden Vermögens-gegenstandes auf dem Konto, auf dem der Vermögensgegenstand verrechnet wird, vorge-nommen wird.

Die Wertberichtigungskonten weisen stets Habensalden auf. Die Salden dieser Konten be-richtigen (vermindern) die Buchwerte (= Sollsalden) jener Vermögensgegenstände, zu denen sie gebildet werden.

Beispiele:

a) Ein Unternehmen hat eine Forderung an einen Abnehmer; die wirtschaftliche Lage dieses Abnehmers ist ungünstig, die volle Einbringlichkeit der Forderung ist daher ungewiss. Um für das Risiko eines Ausfalls dieser Forderung vorzusorgen, bildet das Unternehmen eine Wertberichtigung in Höhe von 50 % des Nennwerts der Forderung (Buchungssatz: Zuwei-sung an die Wertberichtigung zu Forderungen = Aufwand : Soll, Wertberichtigung zu Forderungen : Haben). Durch die Bildung der Wertberichtigung wird der Wert der Forderung auf 50 % des Nennwertes herabgesetzt, ohne dass auf dem Forderungskonto unmittelbar eine Abwertung vorgenommen werden muss; auf dem Forderungskonto ist weiterhin der volle Nennwert der Forderung ausgewiesen.

b) In einem Unternehmen befinden sich Vorräte, deren Umschlag sehr niedrig ist. Der Wert dieser Vorräte dürfte daher – obwohl sich ihr Wiederbeschaffungswert nicht vermindert hat – niedriger sein als ihre Anschaffungskosten, die auf den Bestandskonten für diese Vorräte erfasst sind. Durch die Bildung einer Wertberichtigung kann diesem Wertverlust Rechnung getragen werden, ohne dass auf den Bestandskonten für die betreffenden Vorräte eine direkte Abwertung vorgenommen werden muss.

Page 40: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 38

März 2017

c) Ein Unternehmen besitzt Gegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist (zB Büromaschinen). Durch die laufende Nutzung und durch den Zeitablauf (technische und wirtschaftliche Abnutzung) verlieren diese Gegenstände allmählich ihren Wert. Diesem Wertverlust wird durch die Vornahme planmäßiger Abschreibungen Rechnung getragen; durch die Verrechnung der planmäßigen Abschreibungen werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gegenstände des Anlagevermögens während der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer dieser Gegenstände allmählich in den Aufwand überführt. Die Wertminderung der abnutzbaren Gegenstände des Anlage-vermögens kann in den Büchern durch Bildung von Wertberichtigungen zu den vollen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst werden (Buchungssatz: Anlagenabschrei-bungen = Aufwand: Soll, Wertberichtigungen zum Anlagevermögen = Berichtigungskonto zum Bestandskonto: Haben). Die in der Vergangenheit gebräuchliche Methode der direkten Verrechnung von Abschreibungen (Buchung der Abschreibungen auf der Habenseite des Bestandskontos) ist seit Inkrafttreten des Rechnungslegungsgesetzes bei den meisten Unternehmen weniger vorteilhaft geworden, da in den Jahresabschlüssen im sogenannten Anlagenspiegel (in der Regel im Anhang), der die Entwicklung der Bilanz-werte des Anlagevermögens zeigt, nicht nur die Restbuchwerte des Anlagevermögens, sondern auch die vollen Anschaffungskosten und die seit Nutzungsbeginn verrechneten kumulierten Abschreibungen ausgewiesen werden müssen; für die Versicherungsunter-nehmen gelten die Vorschriften über den Anlagenspiegel allerdings nicht.

Neben den planmäßigen Abschreibungen sind im Falle dauernder Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen vom Anlagevermögen vorzunehmen, die gleichfalls als Wertberichtigungen erfasst werden können. Außerplanmäßige Abschreibungen müssen durch Zuschreibungen wieder ausgeglichen werden, wenn der Grund für die Wertminderung wegfällt.

2. Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet für

a) Ungewisse Schulden

b) Verluste aus schwebenden Geschäften

c) Unterlassene bzw rückständige Aufwendungen

Rückstellungen zählen in jedem Fall zum Fremdkapital.

Ungewisse Schulden sind Schulden, bei denen

– der Bestand der Schuld (der Schuldgrund) und/oder

– die Höhe der Schuld und/oder

Page 41: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 39

März 2017

– die Fälligkeit der Schuld

ungewiss ist.

Schulden, deren Bestand ungewiss ist (dh, es ist ungewiss, ob überhaupt eine Schuld besteht), sind beispielsweise Ansprüche eines Dritten, die vom Unternehmen bestritten werden und vom Dritten im Prozesswege geltend gemacht werden (Rückstellungen für Prozessrisiken) oder Verbindlichkeiten, die sich im Falle einer noch ungewissen Inanspruchnahme des Unter-nehmens aufgrund von Bürgschaften, Garantien oder Gewährleistungsverpflichtungen ergeben (Rückstellungen für das Bürgschaftsobligo und für Gewährleistungen).

Bei Versicherungsunternehmen sind in der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Ver-sicherungsfälle häufig Rückstellungen für Schadenereignisse enthalten, bei denen die Leistungspflicht vom Versicherungsunternehmen bestritten wird; dies gilt insbesondere für Versicherungsfälle in den Haftpflichtsparten.

Schulden, deren Höhe ungewiss ist, sind beispielsweise alle Abfertigungs- und Pensions-verpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen; neben der Höhe ist insbesondere bei den Abfertigungsverpflichtungen auch die Fälligkeit ungewiss. Bei Versicherungsunternehmen ist die Höhe der für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle noch zu erbringenden Leistun-gen vielfach ungewiss. Die Ungewissheit bezüglich der Höhe kann nach unten bis zum Betrag Null gehen (Wegfall der Verpflichtungen, ohne dass das Unternehmen Zahlungen zu leisten hat). Auch die Höhe der Vergütungen für am Abschluss-Stichtag noch nicht abgerechnete Beratungsleistungen und die Höhe der künftigen Leibrentenzahlungen für Leibrentenver-pflichtungen ist ungewiss.

Verpflichtungen, deren Fälligkeit ungewiss ist, sind insbesondere Steuerverpflichtungen für noch nicht veranlagte Besteuerungsabschnitte; auch die Höhe der Steuerverpflichtungen kann strittig und daher ungewiss sein.

Verluste aus schwebenden Geschäften liegen vor, wenn ein Unternehmen Geschäfte getätigt hat, aufgrund derer es zur Erbringung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen verpflichtet ist, und die Erlöse für diese Geschäfte nicht ausreichen um alle für die Erbringung der geschuldeten Leistungen anfallenden Aufwendungen zu decken.

Verluste aus schwebenden Geschäfte können sich auch ergeben, wenn langfristige Be-schaffungsverträge bestehen, der Marktpreis für die zu beschaffenden Waren und Dienst-leistungen niedriger ist als der Preis, zu dem diese Waren oder Dienstleistungen vom Unternehmen abgenommen werden müssen und aus dieser Diskrepanz der Preise Verluste für das Unternehmen zu erwarten sind.

Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Geschäften können bei Versicherungsunter-nehmen insbesondere für drohende Verluste aus dem Versicherungsbestand zu bilden sein. Die Ermittlung dieses Rückstellungserfordernisses ist allerdings überaus schwierig, da die

Page 42: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 40

März 2017

künftige Schadenbelastung, die den wichtigsten künftigen Aufwandsfaktor darstellt, nur aus den Zahlen der Vergangenheit abgeleitet werden kann; die Ableitung des künftigen Schaden-aufwands aus den Zahlen der Vergangenheit ist aber mit hoher Ungewissheit belastet (richtige Beurteilung von Tendenzen, Berücksichtigung von Änderungen der Struktur des Versicherungsbestandes und des Prämienniveaus). Keine einheitliche Auffassung besteht auch darüber, wie die Risikogemeinschaft abzugrenzen ist, für die eine solche Rückstellung zu berechnen ist; eine Berechnung für jedes einzelne Geschäft (jeden einzelnen Versiche-rungsvertrag), wie sie in anderen Wirtschaftszweigen vorgenommen wird, würde den Be-sonderheiten des Versicherungsgeschäftes jedenfalls nicht entsprechen. Ebenso bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei Berechnung dieser Rückstellung neben den Prämien auch die Kapitalerträge aus der Veranlagung der versicherungstechnischen Rück-stellungen zu berücksichtigen sind.

Rückstellungen für unterlassene bzw rückständige Aufwendungen (sogenannte Auf-wandsrückstellungen) werden für die erst nach dem Abschluss-Stichtag anfallenden Auf-wendungen, die ursächlich mit bereits vor dem Abschluss-Stichtag angefallenen Erträgen zusammenhängen, gebildet. Es besteht zwar am Abschluss-Stichtag keine konkrete Verbindlichkeit, die bereits vereinnahmten Erträge sind aber durch künftige Aufwen-dungen belastet. Die Zulässigkeit der Bildung von Aufwandsrückstellungen ist strittig; dies gilt beispielsweise für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen. Unternehmensrechtlich gilt jedenfalls ein Wahlrecht; steuerlich werden diese Rückstellungen nicht anerkannt. Die Rückstellungen für Schadenregulierungsaufwendungen (für die noch nicht abgewickelten Schadenfälle) sind auch Aufwandsrückstellungen; diese Rückstellungen werden allerdings steuerlich anerkannt, da es sich dabei um gesetzlich vorgeschriebene versicherungstechnische Rückstellungen handelt, für die steuerliche Sondervorschriften bestehen.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

In den Kontenklassen 2 und 3 des Einheitskontenrahmens sind Kontengruppen für aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten vorgesehen. Zu diesen Rechnungsabgrenzungsposten ist erläuternd folgendes zu sagen:

Echte Rechnungsabgrenzungsposten (sogenannte transitorische Posten) sind Ausgaben, die wirtschaftlich noch in das Folgejahr hineinwirken (aktive Rechnungsabgrenzungs-posten) bzw Einnahmen, die erst im Folgejahr verdient werden (passive Rechnungsabgren-zungsposten).

Ein Beispiel für aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellen Versicherungsprämien dar, die von einem Unternehmen im vorhinein (zB für die Zeit vom 1. Juli des Geschäftsjahrs bis 30. Juni des Folgejahres) entrichtet werden. Wird bei dem Unternehmen ein Rechnungs-abschluss zum 31. Dezember erstellt, dann ist die Hälfte dieser Versicherungsprämien als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen. Es handelt sich bei diesem Rechnungsabgrenzungsposten um keine Geldforderung. Das Versicherungsunternehmen ist in

Page 43: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 41

März 2017

der Regel nicht verpflichtet, die bereits bezahlten Prämien zurückzuerstatten; das Unternehmen ist aber berechtigt, aufgrund der Prämienzahlungen im Geschäftsjahr im Folgejahr noch in der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni ohne weiteres Entgelt Leistungen des Versicherungsunternehmens (Versicherungsschutz) in Anspruch zu nehmen. Das Unternehmen hat demnach noch einen Anspruch auf Empfang von Leistungen im Folgejahr (gewissermaßen eine Forderung an die nächste Rechnungsperiode, die durch die Zahlung im abgelaufenen Jahr begründet wurde).

Ein Beispiel für passive Rechnungsabgrenzungsposten stellen die vom Darlehensgeber im vorhinein empfangenen Zinsen für einen über den Bilanzstichtag hinausreichenden Zeit-raum dar. Der Darlehensgeber ist aufgrund des Empfangs dieser Zinsen verpflichtet, das Darlehen dem Darlehensnehmer ohne weiteres Entgelt über den Bilanzstichtag hinaus zur Verfügung zu stellen; er hat zwar keine Geldschuld, wohl aber eine Leistungsschuld an den Darlehensnehmer. Diese Verpflichtung kann auch als eine Verpflichtung gegenüber der nächsten Rechnungsperiode angesehen werden.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten von besonderer Bedeutung sind bei Versicherungs-unternehmen die über den Bilanzstichtag hinausreichenden Teile der den Versicherungs-nehmern in Rechnung gestellten Prämien. Diese Rechnungsabgrenzungsposten werden bei Versicherungsunternehmen in einem besonderen Bilanzposten, den Prämienüberträgen, ausgewiesen.

In der Praxis wurden in der Vergangenheit häufig auch die sogenannten antizipativen Posten als Rechnungsabgrenzungsposten (im weiteren Sinn) ausgewiesen. Es handelt sich dabei um echte Forderungen bzw Verbindlichkeiten, die nach den österreichischen Rechnungs-legungsvorschriften in der Bilanz als solche und nicht als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen sind. Die Behandlung dieser Posten als Rechnungsabgrenzungsposten war in der Vergangenheit darauf zurückzuführen, dass über diese Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag vielfach keine Stichtagsabrechnungen vorliegen, sondern dass sie durch eine mehr oder weniger genaue Berechnung (Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen) ermittelt werden müssen. Als Beispiele für die unechten Rechnungsabgrenzungsposten (antizipativen Posten) seien angeführt:

a) anteilige Zinsen für Darlehen oder Wertpapiere, die erst im Nachhinein bezahlt werden: der Darlehensgeber beziehungsweise der Eigentümer der Wertpapiere hat in diesem Fall am Bilanzstichtag für die seit dem letzten Fälligkeitszeitpunkt entstandenen Zinsen eine echte Forderung an den Darlehensschuldner oder Wertpapierschuldner, die allerdings noch nicht fällig ist;

b) anteilige Telefonkosten für die Zeit von der letzten Vorschreibung bis zum Bilanz-stichtag: auch in diesem Fall besteht eine echte Geldverpflichtung gegenüber der Post- und Telegraphenverwaltung, die allerdings erst bei der nächsten Gebührenvorschreibung fällig wird.

Page 44: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 42

März 2017

Es gibt eine Bilanztheorie, welche fast alle Posten der Bilanz als eine Art Rechnungsab-grenzungsposten ansieht (dynamische Bilanztheorie).

Man unterscheidet grundsätzlich die sogenannte statische und die sogenannte dynamische Bilanzauffassung.

Nach der statischen Bilanzauffassung ist die Bilanz der wichtigste Teil des Rechnungsab-schlusses. Aus der Bilanz sollen in erster Linie die Vermögens- und Kapitalstruktur und die Finanzierungsverhältnisse des Unternehmens entnommen werden können. Gegen die Zielsetzung der statischen Bilanzauffassung wird eingewendet, dass ein richtiger Vermögens-ausweis (und damit auch ein richtiger Ausweis des Eigenkapitals = Reinvermögens) wegen der Schwierigkeit der richtigen Bewertung des Vermögens und mitunter auch der Schulden überaus problematisch ist. Die unter Beachtung der Bewertungsvorschriften des Unternehmens- und Steuerrechts erstellten Bilanzen bringen insbesondere in Zeiten der Geldentwertung die tatsächliche Vermögenslage nicht richtig zum Ausdruck.

Nach der dynamischen Bilanzauffassung wird der Rechnungsabschluss in erster Linie zur Ermittlung des richtigen wirtschaftlichen Ergebnisses erstellt. Einen Unternehmer soll in erster Linie das Ergebnis seines wirtschaftlichen Handelns interessieren, Geldzählen allein ist unproduktiv. Im Vordergrund des Jahresabschlusses steht die Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung); die Bilanz ist in erster Linie dazu da, die Ausgaben, die noch nicht zum Aufwand geworden sind (Sachanlagen, Vorräte) und die Erträge, die noch nicht Einnahmen geworden sind (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie die Aufwendungen, die noch nicht Ausgaben geworden sind (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Rückstellungen) und die Einnahmen, die noch nicht Erträge geworden sind (Anzahlungen von Kunden) zu speichern, dh die Ergebnisse der einzelnen Rechnungsperioden wirtschaftlich richtig voneinander abzugrenzen.

Es steht außer Zweifel, dass bei der Erstellung eines aussagefähigen Rechnungsabschlusses sowohl statische als auch dynamische Gesichtspunkte beachtet werden sollen (Hinweis auf die sogenannte organische Bilanztheorie).

Nach § 222 Abs 2 UGB hat der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Wenn dies aus besonderen Umständen nicht gelingt, sind im Anhang die erforderlichen zusätzlichen Angaben zu machen.

Man muss sich allerdings der Tatsache bewusst sein, dass Jahresabschlüsse, die unter Be-achtung der gesetzlichen Vorschriften erstellt werden, nicht immer einen sicheren Einblick in die Vermögens- und Kapitalstruktur und in die Ertragslage eines Unternehmens gewähren; dies kann auch durch zusätzliche Angaben im Anhang nicht immer erreicht werden. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Entstehung stiller Rücklagen durch Wertänderungen am ruhenden Vermögen, die aufgrund des Umstandes, dass die Anschaf-fungskosten die Obergrenze für die Bewertung bilden, zwangsläufig entstehen und darauf,

Page 45: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 43

März 2017

dass die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in der Bilanz keinen Niederschlag finden können.

Page 46: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 44

März 2017

VIII. Nebenbuchhaltungen

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Buchhaltung werden im Allgemeinen Bereiche, die viele gleichartige Konten umfassen, in Nebenbuchhaltungen ausgegliedert. In der Hauptbuchhaltung wird in diesem Fall meist ein Sammelkonto geführt, auf dem sämtliche Buchungen, die auf den einzelnen Konten der Nebenbuchhaltung vorgenommen werden, in gesammelter Form (dh in Form von Sammelbuchungen) durchgeführt werden. Die Salden sämtlicher Konten der Nebenbuchhaltung müssen jeweils mit dem Saldo des Sammel-kontos der Hauptbuchhaltung übereinstimmen.

Die Verbindung mit der Nebenbuchhaltung kann auch über ein Verrechnungskonto hergestellt werden. Über das Verrechnungskonto zur Nebenbuchhaltung werden sämtliche Buchungsposten, die auf den einzelnen Konten der Nebenbuchhaltung zu buchen sind, in der Regel gleichfalls in gesammelter Form von der Hauptbuchhaltung in die Nebenbuchhal-tung übertragen. In der Nebenbuchhaltung wird ein Verrechnungskonto zur Hauptbuch-haltung geführt, auf dem seitenverkehrt die gleichen Beträge gebucht werden müssen, wie auf dem Verrechnungskonto in der Hauptbuchhaltung; die Buchung auf dem Verrechnungs-konto bildet die Gegenbuchung zu den Buchungen auf den einzelnen Konten der Neben-buchhaltung. Jeder Geschäftsfall, die sowohl ein Konto der Hauptbuchhaltung als auch ein Konto der Nebenbuchhaltung berührt, löst demnach sowohl einen Buchungssatz (Konto und Gegenkonto) in der Hauptbuchhaltung als auch einen Buchungssatz in der Nebenbuch-haltung aus. In jeder der beiden Buchhaltungen erfolgt (seitenverkehrt) eine der beiden Buchungen auf dem Verrechnungskonto mit dem anderen Kontenkreis.

Beispiel:

Zahlungseingang auf einem Bankkonto in der Hauptbuchhaltung, der auf dem Konto des Versicherungsnehmers N in der Inkasso-Nebenbuchhaltung gebucht werden soll.

Buchung in der Hauptbuchhaltung: Bankguthaben Soll, Verrechnungskonto Inkassobuch-haltung Haben.

Buchung in der Inkassobuchhaltung: Verrechnungskonto Hauptbuchhaltung Soll, Konto des Versicherungsnehmers N Haben.

Ob in einer Nebenbuchhaltung der Saldo eines Sammelkontos der Hauptbuchhaltung in Einzelkonten aufgegliedert wird oder ob die Nebenbuchhaltung einen selbständigen Ver-rechnungskreis bildet, der über ein Verrechnungskonto mit der Hauptbuchhaltung verbunden ist, ist eine Frage der organisatorischen Gestaltung ohne wesentliche materielle Aus-wirkungen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass eine in sich geschlossene Nebenbuch-haltung mit einem Verrechnungskonto zur Hauptbuchhaltung einen selbständigen, in sich abstimmbaren Verrechnungskreis bildet und dass daher eine solche Nebenbuchhaltung sowohl räumlich als auch zeitlich unabhängiger von der Hauptbuchhaltung und damit

Page 47: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 45

März 2017

flexibler ist als eine Nebenbuchhaltung, die lediglich ein Sammelkonto der Hauptbuchhaltung in Einzelkonten aufgliedert. In beiden Fällen muss durch geeignete organisatorische Vorkeh-rungen erreicht werden, dass in der Hauptbuchhaltung nur wenige Buchungen (Sammel-buchungen) auf dem Sammelkonto oder auf dem Verrechnungskonto vorgenommen werden müssen. Dies hat zur Voraussetzung, dass die in der Nebenbuchhaltung vorzunehmenden bzw vorgenommenen Buchungen summiert werden. Die Summierung kann beispielsweise in der Weise erfolgen, dass die Buchungen in der Nebenbuchhaltung in einem gesonderten Grundbuch (Journal) erfasst werden; die Summe aller Soll- und Habenbuchungen in dem Journal der Nebenbuchhaltung wird in Form einer Sammelbuchung auf dem Ver-rechnungskonto zur Hauptbuchhaltung und in der Hauptbuchhaltung auf dem Sammelkonto und dem Verrechnungskonto zur Nebenbuchhaltung gebucht.

Bei Industrie- und Handelsunternehmen werden in der Regel Nebenbuchhaltungen für das Anlagevermögen (Anlagenbuchhaltung), für die Vorräte (Lagerbuchhaltung), für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Kundenbuchhaltung) und für die Verbind-lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Lieferantenbuchhaltung) eingerichtet.

Bei Versicherungsunternehmen können insbesondere die folgenden Nebenbuchhaltungen eingerichtet werden:

– Verrechnung mit den Versicherungsnehmern (Inkassobuchhaltung)

– Verrechnung mit den Vertretern (Provisionsbuchhaltung)

– Verrechnung mit Versicherungsunternehmen aus der Mitversicherungsverrechnung

– Verrechnung mit Versicherungsunternehmen aus der Rückversicherungsverrechnung

– Kapitalanlagen (Wertpapiere, Ausleihungen, Grundbesitz)

– Betriebliche Sachanlagen

Daneben können auch Einzelheiten über die Versicherungsleistungen (Aufgliederungen der Versicherungsleistungen nach Sparten, Jahrgängen und Gebieten) und über die Prämien im Rahmen von Nebenbuchhaltungen erfasst werden.

Die Abgrenzung zwischen Nebenbuchhaltungen im herkömmlichen Sinn und Aufgliede-rungen von Salden der Finanzbuchhaltung auf statistischem Weg ist insbesondere beim Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen fließend.

In erster Linie die Inkassobuchhaltung, in geringerem Maße auch die Provisionsbuchhaltung enthalten eine überaus große Anzahl von Einzelkonten. Die Anzahl der Einzelkonten in der Inkassobuchhaltung stimmt nahezu mit der Anzahl der Versicherungsverträge überein, die Anzahl der Konten in der Provisionsbuchhaltung mit der Anzahl der haupt- und nebenberuf-lichen Vertreter und Makler. Diese Nebenbuchhaltungen werden von den Versicherungs-unternehmen mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen geführt, was nicht nur eine

Page 48: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 46

März 2017

automatisierte Abstimmung mit der Hauptbuchhaltung, sondern auch die automatische Abwicklung des Mahnverfahrens in den ersten Stufen ermöglicht.

Neben den Verrechnungskonten mit Nebenbuchhaltungen gibt es auch Verrechnungskonten mit Betriebsstätten, die einen selbständigen geschlossenen Verrechnungskreis bilden. Es handelt sich bei den Versicherungsunternehmen insbesondere um die Filial- und Landes-direktionen, die selbständige Buchhaltungen besitzen. Während des Jahres können bei diesen Betriebsstätten vollkommen selbständige Buchhaltungen mit eigenen Bestands- und Erfolgskonten geführt werden, die über ein Verrechnungskonto, welches mit dem Gegenkonto in der Zentrale jeweils abgestimmt werden muss, mit der Zentrale verbunden sind. Am Jahresende müssen allerdings die Salden der Bestandskonten und der Erfolgskonten in den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) der Zentrale übernommen werden. Dies kann durch förmliche Umbuchung der Salden über das Verrechnungskonto auf die entsprechenden Konten der Zentralbuchhaltung oder aber auch auf statistischem Weg geschehen. In diesem zweiten Fall werden von den einzelnen Filialen selbständige Teil-bilanzen und Teil-Erfolgsrechnungen erstellt, die mit der Bilanz und der Erfolgsrechnung der Zentrale statistisch (dh außerhalb der Konten der Buchhaltung) zusammengefasst werden. Die Salden der Verrechnungskonten der Zentrale mit den einzelnen Filialen werden am Jahresende durch die Salden sämtlicher Bestands- und Erfolgskonten der einzelnen Filialen (mit Ausnahme der bei den Filialen geführten Verrechnungskonten mit der Zentrale) ersetzt. Diese Salden müssen, wenn die Verrechnungskonten bei den Filialen mit den Verrechnungskonten bei der Zentrale betragsmäßig (seitenverkehrt) übereinstimmen, per Saldo den gleichen Betrag ergeben wie die Salden der Verrechnungskonten. Bei der statistischen Zusammenfassung der Bilanzen und der Erfolgsrechnungen der Zentrale und der Filialen bleibt die Übereinstimmung aller Soll- und Habenposten gewahrt; die Ver-rechnungskonten bei der Zentrale und bei den Filialen verschwinden, da sich deren Soll- und Habensalden gegenseitig aufheben.

Page 49: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 47

März 2017

IX. Der Jahresabschluss

1. Vorbemerkung

Im Unternehmensgesetzbuch ist vorgesehen, dass der Unternehmer Bücher zu führen hat und in diesen seine unternehmensbezogenen Geschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen hat. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann; die Geschäftsfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Der geforderte Überblick über die Lage des Unternehmens kann bei den meisten Unternehmen auch aus ordnungsgemäß geführten Büchern nicht gewonnen werden, da die Entwicklung des Bestandes und des Wertes bestimmter Vermögensgegenstände und Schulden nicht laufend erfasst wird und da auch nicht täglich sämtliche erforderlichen Erfolgsabgrenzungen vorgenommen werden. Bei kleineren Industrie- und Handelsunternehmen werden vielfach die Vorräte und der Materialverbrauch nicht laufend erfasst; ebenso werden die Abschreibungen vom Anlagevermögen nicht laufend vorgenommen. Bei Versicherungsunternehmen wird zumindest ein Teil der versicherungstechnischen Rückstellungen nicht laufend sondern nur zu bestimmten Stichtagen ermittelt; auch die Bewertung der Kapitalanlagen und die Abgrenzung ihrer Erträge wird in der Regel nur zu bestimmten Stichtagen vorgenommen.

Wenigstens einmal im Jahr (zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres) muss der Unternehmer eine genaue Erfassung des Vermögens und der Schulden vornehmen (ein Inventar aufstellen) und aufgrund dieser Erfassung einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen. Die Aufstellung eines Jahresabschlusses ist sowohl unternehmens- als auch steuerrechtlich einmal im Jahr zwingend vorgeschrieben, wobei das Geschäftsjahr keinesfalls mehr als 12 Monate umfassen darf. Soll daher der Bilanzstichtag zeitlich verschoben werden, dann muss ein sogenanntes Rumpfgeschäftsjahr, das weniger als 12 Monate umfasst, eingeführt werden (Beispiel: der Bilanzstichtag, der bisher der 31. Dezember war, soll auf den 31. Jänner verlegt werden; es muss daher für den Zeitraum 1. bis 31. Jänner des Umstellungsjahrs ein Rumpfgeschäftsjahr eingeführt werden).

Für Versicherungsunternehmen ist zwingend der 31. Dezember als Bilanzstichtag vorge-schrieben.

Page 50: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 48

März 2017

2. Die Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden

Grundlage jedes Jahresabschlusses muss eine Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden bilden. Der Gesetzgeber geht von der Vorstellung einer körperlichen Aufnahme der Vermögensgegenstände aus, was bei der Aufnahme der Vorräte auch häufig geschieht.

Die körperliche Aufnahme erfolgte ursprünglich stets am Bilanzstichtag (Stichtags-inventur). Sie kann jedoch auch bis zu drei Monate vorher oder bis zu zwei Monate nachher vorgenommen werden, wenn die Bestandsänderungen zwischen dem Aufnahmetag und dem Bilanzstichtag entsprechend erfasst werden (verschobene Stichtagsinventur).

In den letzten Jahrzehnten hat sich bei der Erfassung der Vorräte in größeren Unternehmen das Verfahren der sogenannten permanenten Inventur eingebürgert. Voraussetzung dafür ist eine laufende, zumindest mengenmäßige Erfassung aller Zugänge ins Lager und aller Abgänge vom Lager, sodass aus den laufend geführten Aufzeichnungen am Bilanzstichtag für jeden einzelnen Artikel der Sollbestand hervorgeht. Mindestens einmal im Jahr muss jeder Artikel körperlich aufgenommen werden und es muss bei dieser Gelegenheit der in den Aufzeichnungen (Kartei bzw Datei) erfasste Bestand an den bei der körperlichen Aufnahme tatsächlich festgestellten Bestand angeglichen werden. Eine permanente Inventur wird nur dann als ordnungsmäßig anerkannt, wenn die Bestandsdifferenzen anlässlich der körperlichen Aufnahme der einzelnen Artikel nicht groß sind.

Der Bestand von Vermögensgegenständen darf bei der Inventur nach Art, Menge und Wert auch mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden aufgrund von Stich-proben ermittelt werden. Das Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-führung entsprechen, der Aussagewert des auf diese Weise aufgestellten Inventars muss dem Aussagewert eines aufgrund einer herkömmlichen Bestandsaufnahme aufgestellten Inventars gleichkommen.

Die körperliche Bestandsaufnahme soll sich nicht auf die Vorräte beschränken, sondern auch das Sachanlagevermögen umfassen. Beim Sachanlagevermögen ist allerdings eine jährliche Bestandsaufnahme nur bei Gegenständen, die auch außerhalb fester Betriebsstätten des Unternehmens eingesetzt werden (Baumaschinen, Kraftfahrzeuge) üblich.

Eine körperliche Bestandsaufnahme erfolgt am Bilanzstichtag auch für die Kassenbestände (Bargeld und Schecks) und für die Wertpapiere (einschließlich Wechsel). Bei Wertpapieren, die in einem Depot eines Kreditinstituts hinterlegt sind (dies ist bei den Wertpapieren der Versicherungsunternehmen regelmäßig der Fall) ersetzt eine Depotbestätigung des ver-wahrenden Kreditinstituts (Depotauszug) die körperliche Aufnahme.

Bei den Forderungen und Schulden besteht die Bestandsaufnahme darin, dass Verzeichnisse der Einzelposten erstellt werden und bei dieser Gelegenheit die Richtigkeit der in der Buchhaltung verzeichneten Salden geprüft wird. Dies ist am leichtesten bei den Salden der Bankkonten, die zivilrechtlich Forderungen oder Schulden darstellen, möglich (an

Page 51: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 49

März 2017

Hand der Kontoauszüge bzw Abschlussbestätigungen der Kreditinstitute). Manche Unter-nehmen versenden auch über andere Forderungen und Verbindlichkeiten Saldomitteilungen an ihre Geschäftspartner und ersuchen diese, die Salden zu bestätigen. In der Versicherungswirtschaft geschieht dies in der Regel im Rückversicherungs- und Mitversicherungsverkehr dadurch, dass in den Abrechnungen von dem Versicherungsunter-nehmen, das die Abrechnung erstellt (führendes Versicherungsunternehmen bzw Zedent) auch der Verrechnungssaldo angegeben wird. Auch mit Versicherungsnehmern, mit denen die Prämienverrechnung über Kontokorrentkonten abgewickelt wird, kommen Saldenabstim-mungen vor.

Hinweise auf Verrechnungsdifferenzen mit Schuldnern und Gläubigern liefert häufig eine Durchsicht der Konten. Wenn Beträge lange Zeit überfällig sind und trotz Mahnung nicht bezahlt werden oder wenn Rechnungen nur teilweise bezahlt werden, dann deutet dies darauf hin, dass der Geschäftspartner entweder zahlungsunfähig ist, oder dass die in der Buchhaltung ausgewiesenen Forderungen bzw Verbindlichkeiten nicht anerkannt werden bzw dass Skontoabzüge und andere Abzüge, die vom Schuldner bei der Bezahlung vorgenommen wurden, beim Zahlungsempfänger auf den Konten nicht erfasst wurden. Bei den Verbindlichkeiten können Einwände grundsätzlich nur vom bilanzierenden Unter-nehmen selbst kommen (zB Einwendungen der für die Rechnungskontrolle zuständigen Abteilung des Unternehmens, die der Buchhaltung noch nicht bekannt geworden sind).

Die auf den Konten vermerkten Schillingbeträge von Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen können – wenn die Fremdwährungskonten nicht in Original-währung geführt werden – auch aufgrund von noch nicht gebuchten Änderungen des Devisenkurses Differenzen aufweisen.

Im Zuge der Erstellung des Inventars (der Verzeichnisse) der Forderungen und Verbind-lichkeiten sind die auf den Konten ausgewiesenen Salden erforderlichenfalls zu berichtigen, damit in die Bilanz die richtigen Forderungs- und Verbindlichkeitsbeträge aufgenommen werden.

Wichtig ist die vollständige Erfassung des Vermögens und der Schulden im Rechnungs-abschluss.

Bei den Vermögensgegenständen besteht die Möglichkeit, dass die Buchhaltung über buchungspflichtige Geschäftsfälle, die zur Begründung von Vermögensgegenständen ge-führt haben (insbesondere Ausgangsrechnungen und andere Lastschriften an Geschäftspartner) nicht informiert wird, oder dass über abgeschlossene und bereits in Durchführung befindliche Geschäfte (Versicherungsverträge) noch keine zur Buchung bestimmten Belege (Polizzen bzw Polizzenkopien) erstellt wurden. Das Bestreben, den Jahresabschluss rasch fertigzustellen, führt bei Versicherungsunternehmen häufig dazu, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt Erst- und Stornoprämien nicht mehr in der Buchhaltung für das Geschäftsjahr erfasst werden. Bei den Erstprämien ist der daraus resultierende Fehler verhältnismäßig gering, da der größte Teil dieser Prämien in das nächste Rechnungsjahr hinüberreicht und

Page 52: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 50

März 2017

daher im Wege der Prämienüberträge abzugrenzen wäre. Größere Auswirkungen ergeben sich jedoch aus der verspäteten Erfassung von Stornoprämien; zu den Prämienaußenständen müssen daher angemessene Wertberichtigungen gebildet werden, bei deren Bemessung allerdings die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass im Falle der Abbuchung von Prämien auch die mit diesen Prämien verbundene Versicherungssteuer und die damit verbundenen Provisionen und Mit- und Rückversicherungsprämien sowie die für diese Prämien ge-bildeten Prämienüberträge und (in der Lebensversicherung) die Deckungsrückstellung entsprechend zu berichtigen sind.

Einen schwerwiegenderen Fehler als die unvollständige Erfassung von Vermögensgegen-ständen bildet die unvollständige Erfassung von Schulden, da durch einen solchen Fehler die Bilanzen nicht zu schlecht, sondern zu gut gestaltet werden und derartige Fehler unter Umständen längere Zeit nicht erkannt werden. In jedem Unternehmen müssen daher aus-reichende und geeignete organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, um sicher-zustellen, dass die empfangenen Lieferungen und Leistungen vollständig erfasst und in Evidenz gehalten und die einlangenden Rechnungen ohne Verzögerung der Buchhaltung zugeleitet werden. Am Jahresende muss geprüft werden, ob für alle bereits empfangenen Lieferungen und Leistungen anderer Unternehmen Rechnungen eingelangt sind, oder ob solche noch fehlen. Für fehlende Rechnungen müssen in der Bilanz Rückstellungen gebildet werden.

Bei Versicherungsunternehmen ist das Hauptproblem der vollständigen Erfassung der Schulden die vollständige Erfassung der offenen Schäden. Es müssen daher zunächst Vor-kehrungen getroffen werden, dass alle gemeldeten Schäden ordnungsmäßig registriert und bis zur Erledigung in Evidenz gehalten werden. Darüber hinaus muss die Tatsache berücksichtigt werden, dass erfahrungsgemäß nicht wenige Schäden erst einige Zeit nach dem Eintritt des Schadens gemeldet werden; für derartige, bereits vor dem Bilanzstichtag eingetretene, dem Versicherungsunternehmen aber noch nicht bekannte Schäden muss aufgrund von Er-fahrungswerten der Vergangenheit eine Vorsorge im Wege einer sogenannten Rückstellung für Spätschäden gebildet werden. Bei der Bemessung einer solchen Rückstellung für Spätschäden müssen auch Änderungen in der Struktur einer Versicherungssparte (Hin-weis auf die Einführung der Bonus-Malus-Regelung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, von der ein Ansteigen der verspätet gemeldeten Schäden erwartet wurde, die dann allerdings nicht tatsächlich eingetreten ist) und andere Einflussgrößen (zB Witterungsverhältnisse in den letzten Tagen eines Kalenderjahres in den Kraftfahrzeugsparten und in der Leitungs-wassersparte) in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Schulden, mit deren Erfüllung nicht mehr gerechnet werden muss, sind auszuscheiden und in der Bilanz nicht mehr zu berücksichtigen. Im Schadenbereich bestehen keine ganz einheitlichen Auffassungen darüber, wann gemeldete Schäden, die vom Anmelder nicht weiter verfolgt werden bzw bei denen das Versicherungsunternehmen seine Leistungsver-pflichtung abgelehnt hat, ohne dass dieser Standpunkt vom Versicherungsnehmer bzw vom Geschädigten formell anerkannt worden wäre, außer Evidenz genommen werden können.

Page 53: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 51

März 2017

Auf alle Fälle sind Schulden, die verjährt sind, außer Evidenz zu nehmen, obwohl nicht die Schuld an sich, sondern lediglich die Haftung des Schuldners für die Erfüllung der Schuld verjährt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen beträgt drei Jahre; ein vom Versicherer abgelehnter Leistungsanspruch muss innerhalb von einem Jahr nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden. Neben der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist ist in § 12 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) in bestimmten Fällen, in denen der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt ist, eine absolute zehnjährige Verjährungsfrist vorgesehen. Handlungen, welche von einem Gläubiger zur Eintreibung seiner Forderung unternommen werden, unterbrechen die Verjährung; dh, dass die Verjährungsfrist ab einer solchen Handlung jeweils neu zu laufen beginnt. Nach Ablauf von 30 Jahren ab Entstehung einer Forderung tritt allerdings absolute Verjährung ein.

In manchen Versicherungssparten, in denen es erfahrungsgemäß regelmäßig vorkommt, dass für einen Teil der gemeldeten Schäden keine Leistungen erbracht werden müssen, werden von den Versicherungsnehmern bzw von den Geschädigten nicht weiterverfolgte Schäden bereits früher (dh vor dem Ablauf der Verjährungsfrist) außer Evidenz genommen; dies ist insbesondere in den Sparten Kfz-Haftpflicht und Kfz-Fahrzeug der Fall.

Zur Aufnahme (Inventur) der Vermögensgegenstände und Schulden gehört auch die Feststellung der Abgrenzungsposten für Aufwendungen und Erträge.

3. Die Bewertung im Jahresabschluss

An die mengenmäßige Erfassung der Vermögensgegenstände und Schulden schließt sich deren Bewertung an. Es gibt sowohl unternehmensrechtliche als auch steuerrechtliche Bewertungsvorschriften.

Die unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften für die Bewertung in den Jahresab-schlüssen sind in den §§ 201 ff des Unternehmensgesetzbuches enthalten.

In § 201 UGB sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze geregelt. Es sind dies

– der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit: die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beizubehalten; ein Abweichen von diesem Grundsatz ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Diese Bestimmung ist in allen jenen Fällen von Bedeutung, in denen Bewertungswahlrechte bestehen;

– der Grundsatz der Fortführung des Unternehmens, solange nicht tatsächliche oder recht-liche Gründe entgegenstehen;

– der Grundsatz der Einzelbewertung: die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschluss-Stichtag einzeln zu bewerten;

Page 54: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 52

März 2017

– der Grundsatz der Vorsicht: nur am Abschluss-Stichtag verwirklichte Gewinn sind aus-zuweisen; erkennbare Risiken und drohende Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, sind zu berücksichtigen, selbst wenn diese Umstände erst zwischen dem Abschluss-Stichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Wertminderungen sind unabhängig davon zu berücksichtigen, ob das Geschäftsjahr mit einem Gewinn oder einem Verlust abschließt

– der Grundsatz der Bilanzkontinuität: die Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres muss mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen

– der Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung: Erträge und Aufwendungen sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung im Jahresabschluss zu berücksichtigen

Ist die Bestimmung eines Wertes nur auf Basis von Schätzungen möglich, so müssen diese auf einer umsichtigen Beurteilung beruhen. Liegen statistisch ermittelbare Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten vor, so sind diese zu berücksichtigen.

Das Gesetz enthält konkrete Bewertungsvorschriften

– für Einlagen und Zuwendungen sowie Entnahmen

– für Gegenstände des Anlagevermögens

– für Gegensätze des Umlaufvermögens

– für Passivposten

Einlagen und Zuwendungen sowie Entnahmen sind mit dem Wert anzusetzen, der ihnen im Zeitpunkt ihrer Leistung beizulegen ist, soweit sich nicht aus der Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen ein geringerer Wert ergibt. Bei Einlagen, die im Zusammenhang mit Um-strukturierungen von Unternehmen getätigt werden, ist die im Umgründungssteuergesetz für die Zwecke der Besteuerung vorgeschriebene Fortführung der Buchwerte auch unternehmensrechtlich zulässig.

Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen anzusetzen.

Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern; der Abschreibungsplan hat die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der Vermögensgegenstand wirtschaftlich genutzt werden kann.

Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen müssen Gegenstände des Anlagever-mögens ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, durch außerplan-mäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert, der ihnen am Abschluss-Stichtag beizu-legen ist, unter Bedachtnahme auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen abgeschrieben werden. Für Gegenstände des Finanzanlagevermögens besteht bei nicht dauernden Wert-

Page 55: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 53

März 2017

minderungen ein Wahlrecht, ob außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden oder nicht (gemilderter Niederstwertgrundsatz).

Außerplanmäßige Abschreibungen müssen, wenn sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen im Umfang der Werterhöhung zugeschrieben (durch Zuschreibung ausgeglichen) werden; die planmäßigen Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, sind dabei zu berücksichtigen.

Gegenstände des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren Börsenkurs oder Marktpreis am Ab-schluss-Stichtag oder auf den niedrigeren Wert, der dem Vermögensgegenstand am Ab-schluss-Stichtag beizulegen ist, anzusetzen (strenger Niederstwertgrundsatz). Eine darüber hinausgehende Abschreibung (Abwertung) ist zulässig, soweit diese nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung notwendig ist, um zu verhindern, dass der Wertansatz des Ver-mögensgegenstandes in der nächsten Zukunft aufgrund von Wertschwankungen geändert werden muss. Auch bei diesen Gegenständen ist eine Abwertung auf den niedrigeren Wert am Abschluss-Stichtag durch Aufwertung auszugleichen, wenn es später zu einer Werterhöhung kommt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen sind zum Barwert der zukünftigen Auszahlungen anzusetzen; Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen, der bestmöglich zu schätzen ist. Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen, Pensionen, Jubiläumsgeldzusagen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen sind mit dem sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ergebenden Betrag anzusetzen.

Das Unternehmensgesetzbuch enthält demnach die nachstehenden Bewertungsregeln:

– den Anschaffungswertgrundsatz

– den gemilderten Niederstwertgrundsatz

– den strengen Niederstwertgrundsatz in Verbindung mit dem sogenannten imparitäti-schen Realisationsprinzip

Der Anschaffungswertgrundsatz gilt für das Sachanlagevermögen und für das imma-terielle Anlagevermögen. Bei begrenzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer sind die Anschaf-fungs- oder Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen zu vermindern; außerplanmäßige Abschreibungen sind vorzunehmen, wenn sich der Nutzwert des Anlage-gegenstandes für das Unternehmen dauerhaft vermindert.

Für das Finanzanlagevermögen (Beteiligungen, sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens) gilt grundsätzlich der gemilderte Niederstwertgrundsatz. Diese Vermögensgegenstände können auch dann, wenn ihr Wert am Abschluss-Stichtag vorübergehend niedriger ist, zu Anschaffungskosten bewertet werden; dauernde Wertminderungen sind aber durch eine

Page 56: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 54

März 2017

Abwertung auf den niedrigeren Tageswert zu berücksichtigen. Im Versicherungsaufsichts-gesetz wird für die Versicherungsunternehmen angeordnet, dass der gemilderte Niederst-wertgrundsatz nur für festverzinsliche Wertpapiere angewendet werden darf; Aktien, Partizipationsscheine, Investmentfondsanteile, Genussrechte und Ergänzungskapitalanleihen sind nach dem strengen Niederstwertgrundsatz zu bewerten (Ausnahme: Anwendung der Bewertungserleichterungen im Sinne der §§ 149 Abs 2 zweiter Satz bzw. Abs 3 VAG). In der Praxis werden von Versicherungsunternehmen auch die festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens (Kapitalanlagen) vielfach nach dem strengen Niederstwertgrundsatz bewertet.

Der strenge Niederstwertgrundsatz gilt zwingend für die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Diese Vermögensgegenstände sind entweder zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Tageswert (dh zum Börse- oder Marktpreis des Abschluss-Stichtages bzw bei Fehlen eines solchen Preises zu dem Wert, der den Gegenständen am Abschluss-Stichtag zukommt) zu bewerten. Ist der Tageswert höher als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, dann dürfen nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden. Aus dieser Bewertungsvorschrift leitet sich das sogenannte imparitätische Realisationsprinzip ab: nicht realisierte Gewinne (dh Wert-steigerungen des ruhenden Vermögens) dürfen nicht ausgewiesen werden (Höchstbewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten), nicht realisierte Verluste (Wertminderungen des ruhenden Vermögens) müssen dagegen ausgewiesen werden (zwingende Bewertung zum niedrigeren Tageswert).

Eine Bewertung von Schulden kommt insbesondere bei Schulden in ausländischen Währungen oder bei wertgesicherten Schulden in Betracht. Forderungen und Schulden in ausländischen Währungen müssen von Versicherungsunternehmen aufgrund einer besonde-ren Bewertungsvorschrift im Versicherungsaufsichtsgesetz nicht nach dem Niederstwert-grundsatz, sondern stets zum Tageswert (dh zum Devisen-Mittelkurs vom Abschluss-Stichtag) bewertet werden. Ein Großteil der Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen, die hauptsächlich aus dem übernommenen Rückversicherungs-geschäft herrühren, wird ziemlich kurzfristig durch Zahlung ausgeglichen. Die genaue Beachtung des Niederst- bzw Höchstwertgrundsatzes wäre bei diesen Forderungen und Verbindlichkeiten verhältnismäßig kompliziert und würde auch die grundsätzliche Frage nach dem Anschaffungstag aufwerfen (ist die Forderung bzw Verbindlichkeit am Ende der Abrechnungsperiode oder im Zeitpunkt des Eingangs der Abrechnung entstanden?); sie hätte auch im Allgemeinen keine wesentlichen materiellen Auswirkungen.

Größere Bedeutung als die Bewertung (Umrechnung) der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen hat die Bewertung der versicherungs-technischen Rückstellungen und der Depotforderungen in ausländischen Währungen, die besonders im Rahmen des indirekten Geschäfts (Rückversicherungs-Übernahmen) vor-kommen.

Page 57: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 55

März 2017

Die größte Bewertungsunsicherheit besteht bei Verpflichtungen, deren Grund, Höhe oder Fälligkeit ungewiss ist (Rückstellungen).

Die Bewertungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuches sind verbindlich anzuwenden. Von diesen Vorschriften darf grundsätzlich weder nach oben noch nach unten abgewichen werden; die willkürliche Bildung von stillen Rücklagen ist daher nicht zulässig. Ein gewisser Bewertungsspielraum verbleibt den Unternehmen bei der Bewertung der ungewissen Schulden; auch bei diesen Posten ist allerdings eine willkürliche Überbewertung nicht zulässig.

Die Bewertungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes sind, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich ein Bewertungswahlrecht vorgesehen ist, gleichfalls als zwingende Bewer-tungsvorschriften anzusehen; sie unterscheiden sich nicht wesentlich von den Bewertungs-vorschriften des Unternehmensgesetzbuchs.

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Ab-schreibungen (Absetzungen für Abnutzung oder Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert) zu bewerten sind und allen übrigen Wirtschaftsgütern, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Teilwert zu bewerten sind. Die Bewertung zum niedrigeren Teilwert ist zwingend vorzunehmen, wenn die Grundsätze ordnungs-mäßiger Bilanzierung diese niedrigere Bewertung erforderlich machen, was für das Um-laufvermögen immer und für das Anlagevermögen nur bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung gilt.

Unter dem Teilwert wird jener Preis verstanden, den ein Erwerber des Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für ein bestimmtes Wirtschaftsgut bezahlen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt; dh, es handelt sich beim Teilwert um einen betrieblichen Eignungswert und nicht um einen Einzelveräußerungswert (Liquidationswert). Die genaue Feststellung des Teilwertes stößt bei Gegenständen, die keinen Börsen- oder Marktpreis haben, häufig auf Schwierigkeiten.

Auch die abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können zum niedrigeren Teilwert bewertet werden, wenn eine über die laufenden Abschreibungen hinausgehende nachhaltige Entwertung eingetreten ist. Für diese Wirtschaftsgüter gilt in der Steuerbilanz der sogenannte uneingeschränkte Wertzusammenhang; dieser besagt, dass diese Wirt-schaftsgüter keinesfalls höher bewertet werden dürfen als im vorangegangenen Jahres-abschluss. Eine Ausnahme von diesem uneingeschränkten Wertzusammenhang ergibt sich, wenn im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss von protokollierten Gewerbetreibenden eine Aufwertung (durch Zuschreibung) vorgenommen wird.

Bei den übrigen Wirtschaftsgütern kann der Teilwert in der Steuerbilanz auch dann angesetzt werden, wenn er höher ist als der Bilanzwert im vorangegangenen Jahres-

Page 58: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 56

März 2017

abschluss; die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden aber auch bei diesen Wirt-schaftsgütern die Bewertungsobergrenze.

Zu beachten ist noch der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz; er besagt, dass ein nach den unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gebotener Wertansatz auch bei der steuerlichen Gewinnermittlung der in das Firmenbuch eingetragenen Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, anzuerkennen ist, sofern er nicht zu zwingenden steuerlichen Bewertungsvorschriften in Widerspruch steht. Von diesem Grundsatz leitet sich auch die Konsequenz ab, dass der niedrigere Teilwert, der unternehmensrechtlich geboten ist, auch in der Steuerbilanz anzusetzen ist.

Bezüglich der allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze und der Gliederungsvorschriften für den Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) wird auf die Ausführungen im Skriptum zur Vorlesung Versicherungswirtschaftslehre verwiesen.

Page 59: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 57

März 2017

X. Erläuterungen zum Buchführungsbeispiel

Die im Buchführungsbeispiel (Beilage II) angeführten Buchungen werden von den folgenden Arten von Belegen abgeleitet:

1. Prämienverzeichnisse (über Prämienvorschreibungen und Prämienstorni)

2. Prämienabrechnungen mit Mitversicherern (mit beteiligten Versicherungsunternehmen)

3. Provisionsabrechnungen

4. Kassabelege

5. Zum Kontoauszug eines Kreditinstituts gehörende Zahlungsbelege

6. Allgemeiner Buchungsbeleg

Zu 1.: Prämienverzeichnisse

Die Prämienvorschreibungen an die einzelnen Versicherungsnehmer entsprechen bei einem Versicherungsunternehmen den Ausgangsrechnungen (über die Lieferungen oder sonstigen Leistungen des Unternehmens) der Industrie-, Handels- und sonstigen Dienstleistungsunter-nehmen. Es ist bei Versicherungsunternehmen üblich, dass die einzelnen Vorschreibungen monatlich in Verzeichnissen zusammengefasst werden und dass in der Buchhaltung lediglich die Endbeträge auf dem Inkassokonto (im Soll) und auf dem Prämienkonto, dem Konto für Nebenleistungen der Versicherungsnehmer, dem Konto für eingenommene Feuerschutzsteuer, dem Verrechnungskonto für Versicherungssteuer und dem Verrechnungskonto für Prämienanteile der Mitversicherer (im Haben) gebucht werden.

Neben den Verzeichnissen über die vorgeschriebenen Prämien (meist getrennt in Ver-zeichnisse über Folgeprämien und über Erstprämien) gibt es Verzeichnisse über die stor-nierten (rückverrechneten) Prämien, die seitenverkehrt gebucht werden (Prämienkonto und andere Ertrags- und Verrechnungskonten Soll, Inkassokonto Haben).

Das Inkassokonto wird stets in einer Nebenbuchhaltung (der Inkassobuchhaltung) nach Versicherungsnehmern aufgegliedert. Die Inkassobuchführung wird in der Regel mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen geführt, und zwar meist im Wege der Speicherbuchführung; dh, die einzelnen Buchungen werden auf maschinell lesbaren Datenspeichern gespeichert und werden nur bei Bedarf in optisch lesbare Form gebracht. Früher war die Inkassobuchhaltung meist als eine Art Offene-Posten-Buchhaltung eingerichtet; dh, es wurden für die einzelnen Versicherungsnehmer nicht echte Konten eingerichtet, sondern die Abstattung der Prämien wurde in den Prämienverzeichnissen vermerkt. Aus den Prämienverzeichnissen konnten jederzeit die offenen (noch nicht abgestatteten) Posten entnommen werden. Eine kontoförmige Verrechnung im engeren Sinn wurde und wird im Allgemeinen mit

Page 60: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 58

März 2017

größeren Versicherungsnehmern (über sogenannte Kunden- oder Parteienkonten) durchgeführt.

Die Gegenbuchung zur Buchung auf dem Inkassokonto, auf dem die Bruttobeträge der an die Versicherungsnehmer vorgeschriebenen Prämien bzw der stornierten Prämien gebucht werden, erfolgt nicht nur auf dem Prämienkonto (Nettoprämien) sondern auch auf Ertrags-konten für Nebenleistungen der Versicherungsnehmer und allenfalls für Feuerschutz-steuer (im Buchhaltungsbeispiel nicht vorgesehen) sowie auf Verrechnungskonten für Ver-sicherungssteuer und für die an die Mitversicherer abzugebenden Prämienteile (Prämien, die bei den Versicherungsnehmern für Rechnung der Mitversicherer eingehoben werden). Wenn die an die Versicherungsnehmer vorgeschriebenen Prämien um gegenverrechnete Gewinnanteile oder Prämienrückerstattungen gekürzt sind, müssen diese Beträge ge-sondert (auf der Sollseite eines Kontos für ausgezahlte bzw verrechnete Gewinnanteile und Prämienrückerstattungen) gebucht werden.

Die Buchung der Prämien kann entweder auf einem einzigen Prämienkonto (Prämien-Sammelkonto), das statistisch aufgegliedert wird (die Aufgliederung der Prämien nach Sparten ist unbedingt erforderlich) oder auf gesonderten Prämienkonten pro Sparte (Prämien-Einzelkonten) erfolgen. Im Buchführungsbeispiel ist die Buchung der gesamten Prämien auf einem einzigen Prämienkonto (Prämien-Sammelkonto) vorgesehen.

Die Versicherungssteuer wird von den Versicherungsunternehmen bei den Versicherungs-nehmern eingehoben; diese Beträge sind an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern abzuführen. Die auf dem Versicherungssteuer-Verrechnungskonto ausgewiesenen Beträge sind eine Verbindlichkeit gegen das Finanzamt.

Im Buchführungsbeispiel sind in den Prämienverzeichnissen auch Angaben über die an Mitversicherer abgegebenen Prämien (Anteile der Mitversicherer an den Nettoprämien) und über die für die vorgeschriebenen bzw stornierten Prämien anfallenden Provisionen bzw Provisionsstorni enthalten. Die Angaben über die Provisionen dienen nur als Abstimmungs-größen für die in den Provisionsabrechnungen ausgewiesenen Endbeträge; die Provisionen werden nicht aufgrund der Prämienverzeichnisse, sondern aufgrund der Provisions-abrechnungen gebucht.

Die an die Mitversicherer abzugebenden Prämien (zuzüglich der für diese Prämien einge-hobenen Versicherungssteuer) sollen dagegen bereits bei der Buchung der Prämien auf einem Verrechnungskonto erfasst werden, da die Prämienanteile der Mitversicherer beim führenden Versicherungsunternehmen keine Prämienerträge darstellen und daher überhaupt nicht (also auch nicht vorübergehend) auf dem Prämienkonto zu erfassen sind. Bei manchen Versicherungsunternehmen kommt es allerdings vor, dass zunächst die gesamten an die Versicherungsnehmer vorgeschriebenen Prämien auf dem Prämien(ertrags)konto (im Haben) gebucht werden und dass die an die Mitversicherer weitergegebenen Prämien aufgrund der Abrechnungen mit den Mitversicherern vom Prämien(ertrags)konto (im Soll) wieder abgebucht werden. Diese Methode hat ua den Nachteil, dass die in die Abrechnungen mit den

Page 61: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 59

März 2017

einzelnen Mitversicherern aufgenommenen Prämien keiner automatischen Abstimmung unterliegen; dies ist hingegen der Fall, wenn ein Verrechnungskonto für Prämienanteile der Mitversicherer geführt wird und dieses Konto nach Buchung aller Abrechnungen mit den Mitversicherern den Saldo Null aufweist.

Zu 2.: Prämienabrechnungen mit Mitversicherern

Derartige Abrechnungen werden monatlich mit jedem Versicherungsunternehmen, an das in dem betreffenden Monat Mitversicherungsprämien abgegeben werden, erstellt. In diese Abrechnungen werden vom führenden Versicherungsunternehmen die auf den einzelnen Mitversicherer entfallenen Anteile an den Folge-, Erst- und Stornoprämien (Nettoprämien, Versicherungssteuer, Feuerschutzsteuer und Bruttoprämien) und die dafür zu vergütenden Provisionen aufgenommen. Die Versicherungssteuer und die Feuerschutzsteuer für die Prämienanteile der Mitversicherer ist von den Mitversicherern an das Finanzamt abzuführen, da es sich ja um Prämien des Mitversicherers im direkten Geschäft handelt.

Die Endsalden der einzelnen Abrechnungen werden auf den Verrechnungskonten der einzelnen Mitversicherer, die vielfach in einer Nebenbuchhaltung geführt werden, gebucht. In der Hauptbuchhaltung werden die Buchungen aufgrund einer Zusammenfassung sämt-licher Abrechnungen vorgenommen, und zwar einerseits auf dem Mitversicherer-Sammel-konto (Sammelkonto für die Verrechnungskonten mit den einzelnen Mitversicherern) und andererseits auf den Konten Verrechnungskonto für Prämienanteile der Mitversicherer (Auflösung dieses Kontos = Soll) und Provisionen für Mitversicherungsabgaben (Ertrag = Haben).

Die von den Mitversicherern vergüteten Provisionen setzen sich aus den Anteilen der Mitversicherer an den Originalprovisionen und aus den sogenannten Führungsprovisionen (Vergütungen für die vom führenden Versicherungsunternehmen geleisteten Verwaltungs-arbeiten wie Verkehr mit dem Versicherungsnehmer, Prämieninkasso und Schadenregu-lierung) zusammen.

Zu 3.: Provisionsabrechnungen

Für jeden einzelnen Vertreter wird in der Regel monatlich eine Abrechnung erstellt, in der sämtliche Folge-, Erst- und Stornoprovisionen des Vertreters angeführt sind. Der Endsaldo dieser Abrechnung wird in der Provisionsbuchhaltung (Nebenbuchhaltung für die Ver-rechnungskonten mit den einzelnen Vertretern) auf den Verrechnungskonten mit den ein-zelnen Vertretern gebucht. In der Hauptbuchhaltung werden aufgrund einer Zusammen-fassung sämtlicher Abrechnungen mit den Vertretern nur Sammelbuchungen auf dem

Page 62: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 60

März 2017

Provisionsaufwandskonto (Aufwand = Soll) und auf dem Vertreter-Sammelkonto (Ver-bindlichkeit = Haben) vorgenommen.

Anstelle eines einzigen Provisionsaufwandskontos, das allenfalls statistisch nach Sparten und Provisionsarten aufgegliedert wird, können in der Hauptbuchhaltung auch mehrere Provi-sionsaufwandskonten (aufgegliedert nach Sparten und nach Provisionsarten, wie Abschluss-provisionen, Folgeprovision und Superprovisionen) geführt werden.

Zu 4.: Kassabelege

Für jede einzelne Bargeldbewegung (Einzahlung und Auszahlung) muss ein Kassabeleg erstellt werden, der zunächst in das Kassabuch (Grundbuch für Bargeldbewegungen) ein-getragen wird. Am Ende jedes Tages gelangt das Kassabuch mit allen dazugehörigen Belegen (Einzahlungs- und Auszahlungsquittungen, Abrechnungen) in die Buchhaltung; eine Durch-schrift des Kassabuches verbleibt in der Regel beim Kassier. In der Buchhaltung wird das Kassabuch kontiert; dh, es wird für jeden einzelnen Kasseneingang und Kassenausgang festgelegt, auf welchem Konto diese Bargeldbewegung gebucht werden soll.

In dem Buchführungsbeispiel ist angenommen, dass bei dem Versicherungsunternehmen nur ein einziges Schadenaufwandskonto (Sammelkonto), auf dem sämtliche Schadenzahlungen und Regresseingänge für sämtliche Sparten und sämtliche Schadenjahre gebucht werden, eingerichtet ist; die Aufteilung dieses Schadenaufwandskontos müsste (zumindest nach Sparten und nach Schäden des Rechnungsjahres und Schäden aus Vorjahren) entweder in einer Nebenbuchhaltung oder auf statistischem Wege vorgenommen werden.

Wenn Geld von einem Kreditinstitut abgehoben oder bei einem Kreditinstitut erlegt wird, erfolgt die Buchung dieser Bargeldbewegung nicht unmittelbar auf dem Bankkonto, da es ansonsten zu einer Doppelbuchung (einmal aufgrund des Kassabelegs und einmal aufgrund des zum Kontoauszug des Kreditinstituts gehörenden Zahlungsbelegs) kommen könnte. Es ist üblich, die Buchung sowohl aufgrund des Kassabelegs als auch aufgrund des Belegs über die Ein- oder Auszahlung beim Kreditinstitut jeweils (seitenverkehrt) auf einem Zwischenkonto Kassa-Bank vorzunehmen. Die Buchung über ein Zwischenkonto, das auch zwischen-geschaltet wird, wenn eine Überweisung von einem Bankkonto auf ein anderes vorgenommen wird, hat den Vorteil, dass der Ausgleich dieser Zwischenkonten eine automatische Kontrolle dafür bietet, dass die Abhebungen, die Einlagen und die Über-weisungen von einem Bankkonto auf ein anderes vollständig und richtig durchgeführt werden. Solange das Zwischenkonto bzw die Zwischenkonten noch nicht ausgeglichen sind, befinden sich noch schwebende Überweisungen unterwegs oder sind Abhebungen bzw Einzahlungen von Bargeld auf den Bankkonten noch nicht erfasst.

Auf dem Kassakonto wird nicht jeder einzelne Geschäftsfall, sondern die Summe aller Einzahlungen und Auszahlungen eines Tages (der Tagesumsatz) gebucht. Normalerweise

Page 63: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 61

März 2017

interessiert die Zusammensetzung der Tagesumsätze nicht; sollte einmal eine solche Auf-gliederung benötigt werden, dann bietet das Kassabuch des betreffenden Tages (= Grundbuch) den erforderlichen Aufschluss. Nach Buchung des Tagesumsatzes muss der Saldo des Kassa-kontos mit dem Endbestand laut Kassabuch (= tatsächlicher Kassenbestand) über-einstimmen. Das Kassakonto darf nie einen Habensaldo aufweisen, da es einen negativen Kassenbestand nicht geben kann.

Zu 5.: Zum Kontoauszug eines Kreditinstituts gehörende Zahlungsbelege

Auf den Kontoauszügen der Kreditinstitute sind teilweise Einzelbuchungen und teilweise Sammelbuchungen angeführt. Die einzelnen Buchungszeilen werden entweder durch Symbole oder durch einen Kurztext (linker Teil des Textes im Muster des Kontoauszuges auf Seite 6 des Buchführungsbeispiels) erläutert; der auf dem Konto zu buchende Text zur Bezeichnung des Geschäftsfalls auf dem Konto muss anlässlich der Kontierung im Unter-nehmen hinzugefügt werden.

Grundlage für die Kontierung bilden die Durchschriften der eigenen Überweisungs-aufträge an die Bank (Zeilen 1 bis 3 des Kontoauszuges), die vom Kreditinstitut über-mittelten Überweisungsaufträge der Geschäftspartner (Zeilen 4, 7 und 8 des Kontoaus-zuges) und Abrechnungen des Kreditinstituts (Zeilen 5, 9 und 10 des Kontoauszuges). Über die Abhebung von Bargeld mittels Barschecks (Zeile 6 des Kontoauszuges) muss eine Auf-zeichnung im Scheckheft des Versicherungsunternehmens vorliegen.

Auf dem Kontoauszug des Kreditinstituts scheint neben den einzelnen Buchungen der Tagesumsatz, der Saldovortrag und der Endsaldo auf; die einzelnen Buchungen sind so dar-gestellt, wie sie sich aus der Sicht des Kreditinstituts ergeben. Beim Geschäftspartner des Kreditinstituts werden daher alle Buchungen seitenverkehrt vorgenommen (Beispiel: scheint auf dem Kontoauszug des Kreditinstituts ein Habensaldo auf, dann heißt das, das Kredit-institut ist seinem Kunden etwas schuldig; beim Kunden weist daher das Bankkonto einen Sollsaldo = Guthaben auf).

Da auf dem Kontoauszug zum Teil Sammelbuchungen aufscheinen und manche Zahlungs-vorgänge (Ein- oder Auszahlungen) mehrere Konten berühren (zusammengesetzte Buchungs-sätze) erfolgt vielfach die Kontierung nicht auf dem Kontoauszug selbst, sondern es wird ein Kontierungsblatt für den Kontoauszug angelegt, auf dem alle Einzelbuchungen angeführt werden; es wäre aber auch möglich, die Kontierung auf den einzelnen zum Kontoauszug ge-hörenden Belegen vorzunehmen.

Bei der Auszahlung von Bezügen handelt es sich beim Bankausgang (ausgehende Über-weisung) um eine Saldogröße, die auf einem Bezugs-Verrechnungskonto gebucht wird.

Page 64: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 62

März 2017

Der Saldo dieses Verrechnungskontos wird aufgrund der monatlich von der Personalabteilung erstellten Gehaltsabrechnung, aus der die Bruttobezüge und die verschiedenen davon abgezogenen Abzugsposten (einbehaltene Steuern, Abgaben, Beiträge und Rückzahlungen von Vorschüssen) getrennt hervorgehen, aufgelöst. Die Auflösung wird mit Hilfe eines allgemeinen Buchungsbelegs durchgeführt; sie wird dort näher erläutert.

Die zweite Buchungszeile auf dem Auszug des Kreditinstituts enthält eine Sammelbuchung (Zusammenfassung von sieben Überweisungsaufträgen des Versicherungsunternehmens). Die Aufgliederung dieser Überweisungsaufträge, deren Durchschriften beim Versicherungs-unternehmen verblieben sind, ist auf Seite 7 des Buchführungsbeispiels dargestellt.

In dem Beispiel ist angenommen, dass die Zahlung der Rechnung über die Lieferung einer Datenverarbeitungsanlage, der Telefongebührenrechnung und der Reisekostenabrechnung auf den Bestands- bzw Aufwandskonten gebucht wird. Diese Buchungsmethode ist bei Ver-sicherungsunternehmen allgemein gebräuchlich, entspricht aber nicht den in anderen Wirt-schaftszweigen üblichen Buchführungsgrundsätzen. In anderen Wirtschaftszweigen ist es üblich, dass zunächst die eingehenden Rechnungen gebucht werden (Datenverarbeitungs-anlagen Soll, Verbindlichkeit gegen Lieferanten Haben; Telefongebühren Soll, Verbindlich-keit gegen Lieferanten Haben; Reisekosten Soll, Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter aus Reisekostenabrechnungen Haben) und dass im Zeitpunkt der Zahlung die Sollbuchung nicht auf den aktiven Bestandskonten oder auf den Aufwandskonten, sondern auf der Sollseite der Verbindlichkeitskonten (Verbindlichkeiten gegen Lieferanten, Verbindlichkeiten gegen Mit-arbeiter aus Reisekostenabrechnungen) vorgenommen wird.

Der Rechnungsbetrag für die Datenverarbeitungsanlage (€ 120.000) setzt sich aus dem Netto-Kaufpreis von € 100.000 und der in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer (€ 20.000) zusammen.

Bei Unternehmen, die steuerpflichtige oder echt steuerbefreite Umsätze ausführen, bilden die Netto-Kaufpreise die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände bzw der in Anspruch genommenen Leistungen; die vom Lieferanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird auf einem Vorsteuer-Verrechnungskonto (Forderung an das Finanzamt) im Soll gebucht.

Bei Unternehmen, die nur unecht steuerbefreite Umsätze ausführen und die daher keinen Vorsteuerabzug vornehmen können, bilden die Brutto-Rechnungsbeträge die Anschaf-fungskosten.

Page 65: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 63

März 2017

In dem Beispiel wird angenommen, dass die Datenverarbeitungsanlage zu je 50 % für die Ausführung steuerpflichtiger und unecht steuerbefreiter Umsätze verwendet wird. Der Brutto-Rechnungsbetrag und die Nettozahlung (nach Abzug des 3 %igen Skontos) wird daher wie folgt gebucht:

Brutto- Nettozahlung Rechnungsbetrag € € Anschaffungskosten Netto-Kaufpreis 100.000 97.000 50 % der Umsatzsteuer 10.000 9.700 110.000 106.700 Abziehbare Vorsteuer 50 % der Umsatzsteuer 10.000 9.700 120.000 116.400 Wird eine Rechnung mit Skonto bezahlt (im Beispiel die Rechnung über die Lieferung von Datenverarbeitungsanlagen), dann stellt der von der Rechnung abgezogene Skonto eine Ver-minderung der Anschaffungskosten bzw des Aufwands dar. Es ist wirtschaftlich richtig, den Skonto als eine Verminderung der Anschaffungskosten bzw des Aufwands anzusehen, da der um den Skonto verminderte Betrag dem Barpreis (Preis bei kurzfristiger Barzahlung) entspricht; im vollen Fakturenpreis sind indirekt auch Zinsen für die Kreditgewährung durch den Lieferanten enthalten, die eigentlich nicht mehr zu den Anschaffungskosten bzw zu dem mit der Rechnung des Lieferanten abgerechneten Aufwand gehören, sondern einen Zinsenaufwand darstellen.

In der Vergangenheit war die Methode ziemlich verbreitet, die vollen Fakturenbeträge als Anschaffungskosten bzw als Aufwand und den bei der Zahlung einbehaltenen Skonto als Ertrag zu behandeln. Als Begründung für diese in der Praxis verbreitete Vorgangsweise wurde angeführt, dass bei sofortiger Buchung der eingehenden Rechnungen im Zeitpunkt der Buchung dieser Rechnungen noch nicht bekannt ist, ob der Skonto ausgenützt wird oder nicht und dass daher in diesem Zeitpunkt zunächst auf den Bestandskonten bzw auf den Auf-wandskonten (Gegenbuchung: Verbindlichkeit gegen Lieferanten Haben) der volle Rech-nungsbetrag gebucht wird; die spätere Berichtigung der Buchung auf den Bestands- und Auf-wandskonten hätte einen erheblichen Aufwand verursacht.

Dieses Problem besteht unverändert weiter, doch ist in den Rechnungslegungsvorschriften nunmehr ausdrücklich vorgeschrieben, dass Anschaffungspreisminderungen von den An-schaffungskosten abzuziehen sind (§ 203 Abs 2 UGB).

Eine in der Theorie empfohlene, in der Praxis allerdings kaum angewandte Methode der Behandlung der Skonti besteht darin, im Zeitpunkt des Eingangs der Rechnung auf den Bestandskonten bzw auf den Aufwandskonten gleich den um den höchstmöglichen Skonto verminderten Betrag zu buchen und diesen Skontobetrag einem Skonto-Aufwandskonto

Page 66: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 64

März 2017

anzulasten; auf den Lieferantenkonten wird in gleicher Weise wie bei Anwendung der konventionellen Buchungsmethode der volle Rechnungsbetrag gebucht. Der tatsächlich ausgenützte Skonto wird dann im Zeitpunkt der Ausnützung dem Skonto-Aufwandskonto gutgeschrieben (keine Buchung auf einem Ertragskonto sondern auf der Habenseite des Aufwandskontos). Auf dem Skonto-Aufwandskonto verbleibt der vom Unternehmen nicht ausgenützte Skonto als Aufwand; er wird nicht als Teil der Anschaffungskosten aus-gewiesen.

Der Saldoausgleich mit dem Mitversicherer B wird in der Hauptbuchhaltung auf dem Mitversicherer-Sammelkonto und in der Nebenbuchhaltung auf dem Verrechnungskonto mit dem Versicherungsunternehmen B gebucht.

Das Darlehen an die Firma L wird mit einem Disagio von 2 % = € 4.000 zugezählt; dh, der Darlehensnehmer erhält nur € 196.000, muss aber € 200.000 zurückzahlen.

Nach der vom Verwaltungsgerichtshof bestätigten Ansicht der Abgabenbehörden ist das Zuzählungsdisagio lediglich eine Feinregulierung des Zinssatzes. Der Betrag von € 4.000, der bei der Darlehenszuzählung einbehalten wurde, mindert nach dieser Auffassung nicht den Buchwert der Darlehensforderung, sondern ist unabhängig von der Rückzahlung des Darlehens auf dessen ganze Laufzeit zu verteilen. Dies geschieht in der Form, dass bei der Darlehenszuzählung auf dem Darlehenskonto ein Betrag von € 200.000 im Soll und der Differenzbetrag (€ 4.000) auf einem passiven Rechnungsabgrenzungskonto (Disagioverrechnung) im Haben gebucht wird. Dieser passive Rechnungsabgrenzungsposten wird während der Laufzeit des Darlehens zeitanteilig ertragserhöhend aufgelöst (Buchungssatz: Passive Rechnungsabgrenzung Soll, vereinnahmtes Zuzählungsdisagio = Ertrag Haben).

Die Überweisungen der Versicherungsnehmer, die mit Hilfe der vom Versicherungsunter-nehmen ausgesandten Überweisungsträger vorgenommen werden, können beim Kredit-institut maschinell gelesen werden. Als Belege über diese Überweisungen werden vom Kreditinstitut an das Versicherungsunternehmen nicht die einzelnen Überweisungsträger, sondern ein Magnetband oder eine Diskette übermittelt, auf dem die von den Über-weisungsträgern abgelesenen Daten (im Allgemeinen Polizzen-Nummer und Einzahlungs-betrag) gespeichert sind und das beim Versicherungsunternehmen unmittelbar maschinell verarbeitet werden kann. Die Buchung erfolgt mit dem Endbetrag der Prämieneinzahlungen auf dem Inkasso-Sammelkonto der Hauptbuchhaltung und mit den Einzelbeträgen auf den Einzelkonten der Inkasso-Nebenbuchhaltung.

Beim Kauf festverzinslicher Wertpapiere muss der Käufer dem Verkäufer neben dem Kaufpreis (Börsenwert) für das Wertpapier die Zinsen für die Zeit von der letzten Zinsen-fälligkeit bis zum Fälligkeitstag des Kaufpreises (Kassatag) - die sogenannten Stückzinsen - vergüten, da der Käufer bei der nächsten Zinsenfälligkeit die gesamten Zinsen seit der letzten Zinsenfälligkeit erhält. Diese Stückzinsen zählen nicht zu den Anschaffungskosten des Wertpapiers, sondern sind im Voraus bezahlte Berichtigungen der künftigen

Page 67: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 65

März 2017

Zinsenerträge; sie sind daher auf der Sollseite des Kontos Wertpapierzinsenerträge und nicht auf einem Zinsenaufwandskonto zu buchen. Die Ankaufsspesen gehören dagegen zu den Anschaffungskosten des Wertpapiers.

Beim Kauf von Aktien werden keine Stückzinsen verrechnet, da weder die Höhe noch die Fälligkeit der nächsten Dividende feststeht. Aus diesem Grund erhöht sich der Kurs der Aktien in der Regel in der Zeit zwischen einer Hauptversammlung und der nächsten, wenn die Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr einen Gewinn erzielt und daher eine Dividendenaus-schüttung erwartet wird; nach Auszahlung der Dividende tritt in der Regel ein Kurs-rückgang in Höhe der ausgezahlten Dividende ein (sogenannter Dividendenabschlag). Der Kaufpreis für eine Aktie kann, auch wenn die Aktie kurz vor dem Zeitpunkt einer Dividendenzahlung gekauft wird, nicht in einen niedrigeren Netto-Anschaffungspreis und in eine Dividendenvergütung an den Verkäufer, die in gleicher Weise wie die Stückzinsen zu buchen wäre, aufgespalten werden.

Gleiches gilt für Investmentfondsanteile, bei denen die Fondserträge während des Rech-nungsjahrs gleichfalls zu einer Erhöhung des Kurses bzw des rechnerischen Werts der Anteile führen. Wenn Investmentfondsanteile kurz vor dem Ausschüttungszeitpunkt (die Aus-schüttung findet häufig in den Monaten November und Dezember statt) angeschafft werden, führt die Behandlung des gesamten Kaufpreises als Anschaffungskosten häufig zu buch-mäßigen Kursverlusten, die wirtschaftlich eine Berichtigung der zu hohen laufenden Erträge (Ausschüttung) darstellen. Insbesondere bei Rentenfonds, bei denen die Ausschüt-tungen in den einzelnen Jahren keinen großen Schwankungen unterliegen, wird daher der Kaufpreis von Versicherungs- und Kreditunternehmen häufig kalkulatorisch in kalkula-torische Stückzinsen und die nach deren Abzug verbleibenden Anschaffungskosten im engeren Sinn aufgespalten.

Bei der in Form einer Einzelbuchung in den Kontoauszug aufgenommenen Prämienzahlung eines Versicherungsnehmers handelt es sich um eine Prämienzahlung mittels eines beim Kreditinstitut maschinell nicht lesbaren Überweisungsträgers. Diese Prämienzahlung wird vom Versicherungsunternehmen in gleicher Weise gebucht wie die Prämienzahlungen, die auf dem vom Kreditinstitut gelieferten maschinell lesbaren Datenträger verzeichnet sind; sie muss allerdings gesondert in das Datenverarbeitungssystem eingegeben werden, wenn die Inkasso-Nebenbuchhaltung mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung geführt wird.

Aus der von der Firma N überwiesenen Darlehensannuität muss der im überwiesenen Gesamtbetrag enthaltene Zinsenbetrag ausgeschieden werden. Die Aufteilung der Annuität in die Kapitalrückzahlung und in die Zinsen erfolgt in der Regel an Hand eines Tilgungs-planes. Bei gleichbleibenden Annuitäten steigt von Zahlung zu Zahlung die in der Annuität enthaltene Kapitalrückzahlung an; der in der Annuität enthaltene Zinsenbetrag nimmt im gleichen Ausmaß ab.

Page 68: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 66

März 2017

Die Zahlungen von Mietern (bzw bei Soll-Buchung der Mieten die Vorschreibungen an Mieter) enthalten in der Regel folgende Posten

– Hauptmietzins

– Vergütungen der mit den Mietern verrechenbaren Liegenschaftsaufwendungen (Betriebs-kosten)

– Umsatzsteuer

Die Hauptmietzinse werden einem Ertragskonto gutgeschrieben.

Die Vergütungen der Mieter für verrechenbare Betriebsaufwendungen werden dem Betriebskosten-Verrechnungskonto bzw Verrechnungskonten gutgeschrieben. Auf den Betriebskosten-Verrechnungskonten werden die Zahlungen von Betriebskosten und die Vergütungen der Mieter (während des Jahres meist aconto-Beträge) erfasst. Die Salden auf den Betriebskosten-Verrechnungskonten, die pro Liegenschaft und innerhalb jeder Liegen-schaft pro Betriebskostenart (zB allgemeine Betriebskosten, Heizungskosten, Aufzugskosten) – vielfach in einer Nebenbuchhaltung – geführt werden, werden als Forderungen oder Verbindlichkeiten an die Mieter in die Bilanz eingestellt.

Wohnungsmieten sind umsatzsteuerpflichtig (ermäßigter Steuersatz = 10 %). Mieten für Geschäftsräume sind unecht umsatzsteuerbefreit; auf die Umsatzsteuerbefreiung kann jedoch verzichtet werden (Umsatzsteueroption). Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist die Summe aus den Hauptmietzinsen und den Betriebskostenvergütungen.

Auch auf den Bankkonten werden, in gleicher Weise wie auf dem Kassakonto, nur die Tagesumsätze in einer Sammelbuchung gebucht. Nach Buchung der Tagesumsätze muss der Saldo des Bankkontos mit dem Saldo des Kontoauszuges übereinstimmen.

Zu 6.: Allgemeiner Buchungsbeleg

Als allgemeiner Buchungsbeleg ist in dem Buchführungsbeispiel die monatliche Gehaltsabrechnung und die Abrechnung über die Gehaltsabgaben (Dienstgeberanteile) und sonstige Beiträge des Dienstgebers dargestellt.

Auf Grund der Gehaltsabrechnung wird das Bezugs-Verrechnungskonto wie folgt auf-gelöst:

Die in den Bruttobezügen enthaltenen Gehälter und Überstundenvergütungen werden auf der Sollseite von Aufwandskonten gebucht. Die in die Gehaltsabrechnung einbezogenen Provisionen von hauptberuflichen Vertretern sind nicht mehr als Aufwand zu buchen (die Aufwandsbuchung erfolgte bereits aufgrund der Provisionsabrechnung), sondern auf der Soll-seite des Vertreter-Sammelkontos (Abstattung von Verbindlichkeiten gegen Vertreter). In

Page 69: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 67

März 2017

der Provisionsbuchhaltung (Nebenbuchhaltung) müssen diese Provisionen auf den einzelnen Vertreterkonten gebucht werden. An die hauptberuflichen Vertreter können nicht die Brutto-beträge der in den Provisionsabrechnungen enthaltenen Provisionen ausgezahlt werden, da diese Provisionen steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich als ein Teil der Dienst-bezüge gelten und der Dienstgeber daher von diesen Provisionen Lohnsteuer und Sozial-versicherungsbeiträge einbehalten muss; er darf nur den nach Abzug dieser Beträge verbleibenden Rest an die Vertreter auszahlen.

Die einbehaltenen Abzüge werden teils auf der Habenseite von Verbindlichkeitskonten (Lohnsteuer = Verbindlichkeit gegen das Finanzamt; einbehaltene Dienstnehmeranteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen = Verbindlichkeit gegenüber der Gebietskrankenkasse; einbe-haltene freiwillige Krankenversicherungsbeiträge = Verbindlichkeit gegenüber dem privaten Krankenversicherungsunternehmen) und teilweise auf der Habenseite von Forderungs-konten (einbehaltene Rückzahlungen von Vorschüssen) gebucht.

Die Einschaltung eines Bezugs-Verrechnungskontos ist vor allem dann zweckmäßig, wenn die Nettobezüge zu verschiedenen Zeitpunkten bzw von verschiedenen Auszahlungs-stellen ausgezahlt werden. Sämtliche ausgezahlte Nettobezüge eines Monats werden auf dem Gehalts-Verrechnungskonto (Sollseite) gesammelt; aufgrund der Gehaltsabrechnung für den betreffenden Monat wird dieses Konto aufgelöst, sodass auf den Gegenkonten monatlich jeweils nur eine einzige Buchung vorgenommen werden muss.

Zum Beleg über die Gehaltsabgaben wird folgende Erläuterung gegeben: Der Dienstgeber muss zusammen mit der von den Dienstnehmern einbehaltenen Lohnsteuer den Beitrag an den Familienbeihilfen-Ausgleichsfonds (4,5 % der Gehaltssumme) und einen Kammer-beitrag (0,4 % der Gehaltssumme) an das Finanzamt und zusammen mit den von den Dienstnehmern einbehaltenen Anteilen an den Sozialversicherungsbeiträgen die Dienstgeber-anteile an diesen Beiträgen an die Gebietskrankenkasse abführen. An die Gemeinden, in denen sich Betriebsstätten befinden, ist Kommunalsteuer (3 % der Gehaltssumme) ab-zuführen und schließlich wird in dem Beispiel angenommen, dass der Dienstgeber auch einen Zuschuss zu den Prämien der privaten Krankenversicherung der Dienstnehmer leistet (freiwilliger Sozialaufwand des Dienstgebers).

Es handelt sich bei allen vier Posten um Beträge, die einerseits (Sollbuchung) auf Aufwandskonten und andererseits (Habenbuchung) auf Verbindlichkeitskonten zu buchen sind. Auf den Verrechnungskonten mit dem Finanzamt, mit der Gebietskrankenkasse und mit dem Versicherungsunternehmen N kommen diese Beträge zu den auf diesen Konten bereits gebuchten Beträgen, die von den Dienstnehmern einbehalten wurden, hinzu. Die gesamten auf den Konten 329, 340, 341 und 342 ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden bei Fällig-keit (das ist für die meisten Abgaben jeweils der 15. des Folgemonats) an die Gläubiger (Finanzamt, Gebietskrankenkasse, Gemeindekasse, Versicherungsunternehmen N) über-wiesen. Durch diese Überweisung (Buchungssatz: Verrechnungskonten 329, 340, 341 und 342 Soll, Bankkonto Haben) werden die Verrechnungskonten 329, 340, 341 und 342 ausgeglichen.

Page 70: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 68

März 2017

Auf den Seiten 10 und 11 des Buchführungsbeispiels sind sämtliche in diesem Beispiel von Buchungen berührten Konten einzeln angeführt.

Ausschnitte der einzelnen Konten, auf denen sämtliche im Buchführungsbeispiel vor-gesehenen Buchungen angeführt sind, sind auf den Seiten 12 bis 20 des Beispiels dargestellt. Die vor der ersten Buchung in der Spalte Saldo angeführten Saldovorträge stimmen lediglich beim Kassakonto und beim Bankkonto mit den Angaben im Buchführungsbeispiel überein; bei allen übrigen Konten stehen die angeführten Saldovorträge mit dem Buchführungsbeispiel in keinem Zusammenhang.

Es wird in dem Beispiel angenommen, dass die Salden der Konten 010 (Wertpapiere), 140 (Gehaltsdarlehen), 141 (Gehaltsvorschüsse), 200 (Inkassokonto), 210 (Vertreterkonto), 220 (Verrechnung mit Mitversicherern), 400 (Verrechnete Prämien) und 500 (Zahlungen für Versicherungsfälle) in Nebenbuchhaltungen in Einzelkonten bzw nach Sparten aufgegliedert werden.

Page 71: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 69

März 2017

XI. Die Technik des Jahresabschlusses

1. Die Hauptabschlussübersicht

Die Technik des Jahresabschlusses ist in dem als Beilage III beigeschlossenen Abschluss-beispiel dargestellt.

Als Hilfsmittel für die Aufstellung des Jahresabschlusses kann eine sogenannte Haupt-abschlussübersicht erstellt werden. In dieser Hauptabschlussübersicht werden in die beiden ersten Spalten die Salden sämtlicher Konten der Buchhaltung eingetragen (sogenannte Saldenbilanz). Die beiden nächsten Spalten sind für die Aufnahme von Um- und Nach-buchungen, die im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden müssen, bestimmt und die letzten vier Spalten nehmen die aufgrund der Um- und Nachbuchungen berichtigten endgültigen Salden der aktiven und passiven Bestandskonten und der Aufwands- und Ertragskonten auf. Die Differenz zwischen der Summe der Salden aller aktiven und passiven Bestandskonten (viert- und drittletzte Spalte) und der Salden aller Aufwands- und Ertragskonten (vorletzte und letzte Spalte) muss jeweils gleich hoch sein; sie zeigt den Jahresgewinn bzw den Jahresverlust.

Bei Buchhaltungen, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen geführt werden, kann die Aufstellung einer Hauptabschlussübersicht entfallen. Auch in einem solchen Fall muss jedoch zunächst ein Verzeichnis sämtlicher Kontensalden erstellt werden und es müssen an-schließend die für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Umbuchungen fest-gelegt und in das Datenverarbeitungssystem eingegeben werden, damit schließlich die – in der Regel nach Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gruppierten - aktiven und passiven Bestandskonten und Aufwands- und Ertragskonten in der endgültigen Fassung aus-gedruckt werden.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wird zunächst das unversteuerte Jahresergebnis ermittelt, da erst aufgrund dieser Größe der Aufwand für die Steuern vom Einkommen er-rechnet werden kann.

Bereits vor Anlage der beiden ersten Spalten der Hauptabschlussübersicht (Saldenverzeichnisse sämtlicher Konten) wird man bestrebt sein, möglichst viele der für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Buchungen (zB Auflösung bzw Neubildung von Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen, Erfassung von nach dem Bilanzstichtag eingelangten Eingangsrechnungen, planmäßige Anlagenabschreibungen, Berichtigungen von Differenzen auf Forderungs- und Schuldkonten) auf den Konten vorzunehmen, damit die Anzahl der in die Hauptabschlussübersicht aufzunehmenden Um- und Nachbuchungen klein gehalten werden kann.

Wenn der Großteil der Buchungen des Jahres auf den Konten erfasst ist, wird eine Kontenabstimmung vorgenommen, welche die betragsmäßige Übereinstimmung

Page 72: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 70

März 2017

sämtlicher Soll- und Habensalden ergeben muss. Diese Abstimmung wird durch Addition der entweder in die beiden ersten Spalten der Hauptabschlussübersicht eingetragenen oder aus den Speichern der Datenverarbeitungsanlage in einer Liste ausgedruckten Kontensalden vorgenommen. Wenn die Summe der Sollsalden und der Habensalden sämtlicher Konten übereinstimmt, dann begründet dies die Vermutung, dass sämtliche Konten erfasst wurden und dass die Salden dieser Konten richtig ermittelt und richtig in die Hauptabschlussübersicht übernommen wurden. Eine absolute Gewähr, dass diese Vermutung richtig ist, besteht allerdings nicht, da die Möglichkeit besteht, dass sich gleich große Fehler auf der Soll- und der Habenseite kompensieren. Ein höheres Ausmaß von Sicherheit für die Richtigkeit der in die Hauptabschlussübersicht aufgenommenen Konten-salden könnte dadurch erreicht werden, dass nicht nur die Salden, sondern auch die Summen aller Buchungen auf sämtlichen Konten zusammengezählt und mit der Summe aller Buchungen in sämtlichen Journalen der Hauptbuchhaltung abgestimmt werden. Diese sogenannte Summenkontrolle war früher allgemein üblich, wird aber derzeit kaum noch vorgenommen.

Bei Buchhaltungen, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen geführt werden, besteht ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit, dass die Salden aller in den Speichern der Daten-verarbeitungsanlage erfassten Konten bei Erstellung der Saldenbilanz ausgedruckt oder auf einem Bildschirm gezeigt werden; ein zufälliger Verlust von Konten ist kaum möglich. In diesem Fall wäre eine Summenkontrolle - bei entsprechender Programmierung der Listen-erstellung und Summierung aller in den Grundbüchern erfassten Beträge - ohne besondere Mehrarbeit möglich.

Nach vollständiger Erfassung sämtlicher Konten und Abstimmung der Richtigkeit der Salden durch Feststellung der Übereinstimmung der Summe aller Soll- und Habensalden wird jedes einzelne Konto daraufhin geprüft, ob der Saldo des betreffenden Kontos in die Bilanz bzw in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen werden kann, oder ob vorher noch eine Berichtigung des (mengenmäßigen) Bestands oder der Bewertung vorzunehmen ist. Ist eine Berichtigung erforderlich, dann sind die erforderlichen Umbuchungen bzw Nach-buchungen auf den Konten durchzuführen. Bei sämtlichen Um- und Nachbuchungen müssen stets die Sollposten und die Habenposten betragsmäßig übereinstimmen. Wird eine Hauptabschlussübersicht erstellt, kann dieses Erfordernis dadurch kontrolliert werden, dass sowohl sämtliche in die Sollspalte als auch sämtliche in die Habenspalte der Umbuchungsspalten eingetragenen Beträge der Um- und Nachbuchungen addiert werden; die Summe aller Sollposten muss mit der Summe aller Habenposten übereinstimmen.

2. Um- und Nachbuchungen im Abschlussbeispiel (Beilage III)

Die auf den Seiten 6 bis 8 des Abschlussbeispiels angeführten Angaben machen die folgenden Umbuchungen erforderlich:

Page 73: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 71

März 2017

Soll Haben € €

1. 810 Buchmäßige Kursverluste 40.236,00 010 Wertpapiere 40.236,00 Abbuchung der buchmäßigen Kursverluste an

Wertpapieren

2. 820 Abschreibungen vom Grundbesitz 106.500,00 050 Grundstücke und Bauten 106.500,00 Buchung der Gebäudeabschreibungen für das

Geschäftsjahr

3. 821 Abschreibung von Mietzinsen 5.300,00 148 Rückständige Mieten (Forderungen an Mieter) 5.300,00 Abschreibung uneinbringlicher Mietenrückstände

4. 670 Abschreibungen von der Betriebs- und Geschäftsausstattung 190.530,00

080 Datenverarbeitungsanlagen 86.420,00 081 Büroeinrichtung und Betriebsausstattung 43.640,00 082 Kraftfahrzeuge 60.470,00 Buchung der Abschreibungen von der Betriebs-

und Geschäftsausstattung für das Geschäftsjahr

5. 120 Prämienforderungen an Versicherungsnehmer (Abschlusskonto) 2.160.587,00

320 Prämienvorauszahlungen von Versicherungs-nehmern (Abschlusskonto) 522.968,00

200 Inkassokonto (Sammelkonto) 1.637.619,00 Auflösung des Inkassokontos (Sammelkonto)

auf das aktive und passive Bestandskonto (Abschlusskonten)

6. 121 Forderungen an Vertreter (Abschlusskonto) 59.547,00

321 Verbindlichkeiten an Vertreter (Abschlusskonto) 348.964,00 210 Vertreterkonto (Sammelkonto) 289.417,00 Auflösung des Vertreterkontos (Sammelkonto)

auf das aktive und passive Bestandskonto (Abschlusskonten)

Page 74: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 72

März 2017

Soll Haben € €

7. 130 Forderungen an Versicherungsunternehmen – Mitversicherungsverrechnung (Abschlusskonto) 436.517,00

330 Verbindlichkeiten gegen Versicherungsunter-nehmen – Mitversicherungsverrechnung (Abschlusskonto) 126.391,00

230 Mitversicherungsunternehmen (Sammelkonto) 310.126,00 Auflösung des Sammelkontos für die Verrechnung

mit den Mitversicherern auf das aktive und passive Bestandskonto (Abschlusskonten)

8. 430 Verrechnete Rückversicherungsprämien 2.536.518,00

530 Leistungen der Rückversicherer 1.692.962,00 740 Vergütungen der Rückversicherer 583.399,00 339 Depotverbindlichkeiten gegen Rückversicherer 1.890.637,00 1.941.211,00 800 Zinsenaufwand (Depotzinsen) 37.813,00 240 Rückversicherungsunternehmen (Sammelkonto) 247.396,00 Einbuchung der Rückversicherungsabrechnung für

das 2. Halbjahr

9. 131 Forderungen an Versicherungsunternehmen – Rückversicherungsverrechnung (Abschlusskonto) 37.959,00

331 Verbindlichkeiten gegen Versicherungsunter-nehmen – Rückversicherungsverrechnung (Abschlusskonto) 199.453,00

240 Rückversicherungsunternehmen (Sammelkonto) 161.494,00 Auflösung des Sammelkontos für die Verrechnung

mit den Rückversicherern auf das aktive und passive Bestandskonto (Abschlusskonten)

10. 630 Zuweisung an die Pensionsrückstellung 171.780,00

300 Pensionsrückstellung 171.780,00 Auffüllung der Pensionsrückstellung auf den

erforderlichen Stand (€ 1.098.360,00)

Page 75: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 73

März 2017

Soll Haben € €

11. 631 Zuweisung an die Abfertigungsrückstellung 28.650,00 301 Abfertigungsrückstellung 28.650,0 Auffüllung der Abfertigungsrückstellung auf den

erforderlichen Stand (€ 648.360,00)

12. 311 Sonstige Rückstellungen 130.000,00 660 Verschiedene Sachaufwendungen 130.000,00 Verwendung (€ 119.600,00) und Auflösung

(€ 10.400,00) der in der Vorjahresbilanz gebildeten Rückstellungen für verschiedene Sachaufwendungen

13. 660 Verschiedene Sachaufwendungen 150.000,00

311 Sonstige Rückstellungen 150.000,00 Neubildung von Rückstellungen für verschiedene

Sachaufwendungen des Geschäftsjahres, deren Höhe betragsmäßig noch nicht genau feststeht (zB Prüfungs- und Beratungskosten, Kosten der Bilanzveröffentlichung)

14. 409 Veränderung der Brutto-Prämienüberträge 970.555,00

439 Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Prämienüberträgen 218.716,00

330 Prämienüberträge 218.716,00 970.555,00 Buchung der Veränderung der Prämienüberträge

15. 509 Veränderung der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 3.300.840,00

539 Veränderung des Anteils der Rückversicherer an der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1.892.999,00

331 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1.892.999,00 3.300.840,00

Buchung der Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Page 76: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 74

März 2017

Soll Haben € €

16. 539 Veränderung der Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung 50.435,00

332 Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung

50.435,00

Buchung der Veränderung der Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung

17. 660 Verschiedene Sachaufwendungen 71.508,00

340 Verbindlichkeiten aufgrund von Lieferungen und Leistungen

71.058,00

Buchung verschiedener Rechnungen über Sachaufwendungen, die nach Erstellung der Saldenbilanz eingelangt sind

18. 510 Aufwendungen für Schadenregulierung 848.864,00

578 Aufwendungen für den Versicherungsabschluss 2.575.351,00 579 Sonstige Aufwendungen für den

Versicherungsbetrieb 2.396.973,00 830 Aufwendungen für die Vermögensverwaltung 136.443,00 600 Gehälter Innendienst 1.486.820,00 610 Gehälter Außendienst 1.036.310,00 611 Provisionsverdienstentgangsentschädigungen 134.615,00 620 Gesetzliche soziale Leistungen Innendienst 266.414,00 625 Gesetzliche soziale Leistungen Außendienst 326.304,00 621 Beiträge an den Familienbeihilfen-

Ausgleichsfonds Innendienst 66.907,00 626 Beiträge an den Familienbeihilfen-

Ausgleichsfonds Außendienst 103.752,00 622 Kommunalsteuer Innendienst 44.605,00 627 Kommunalsteuer Außendienst 69.112,00 624 Freiwillige soziale Aufwendungen Innendienst 187.750,00 629 Freiwillige soziale Aufwendungen Außendienst 57.313,00 630 Zuweisung an die Pensionsrückstellung 171.780,00 631 Zuweisung an die Abfertigungsrückstellung 28.650,00 640 Reisekosten Innendienst 127.981,00 645 Reisekosten Außendienst 486.217,00

Page 77: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 75

März 2017

Soll Haben € € 650 Aufsichtsratsvergütungen 20.000,00 660 Werbeaufwand 289.618,00 670 Verschiedene Sachaufwendungen 845.637,00 680 Verschiedene Steuern 17.316,00 690 Abschreibungen von der Betriebs- und

Geschäftsausstattung

190.530,00 Übertrag der Salden der Aufwandskonten der

Kontenklasse 6 auf die Abschlusskonten der Kontenklassen 5 und 8 (lt Kostenaufteilungs-bogen)

Die Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen werden in der Gewinn- und Ver-lustrechnung nach betrieblichen Funktionen (Schadenregulierung, Abschluss von Versiche-rungsverträgen, Versicherungsbetrieb, Vermögensverwaltung, Leistungen für Dritte) ge-gliedert ausgewiesen. Die nach Aufwandsarten gebuchten Aufwendungen müssen in be-sonderen statistischen Aufstellungen (im Abschlussbeispiel: Kostenaufteilungsbogen auf Seite 9) nach betrieblichen Funktionen aufgeteilt werden.

3. Die Ermittlung des unversteuerten Jahresergebnisses und die Steuerberechnung

Wenn alle Um- und Nachbuchungen vorgenommen sind und die betragsmäßige Überein-stimmung aller Soll- und Habenposten in den Umbuchungsspalten kontrolliert ist, werden die berichtigten Kontensalden durch Querrechnung (ursprüngliche Salden gemäß Spalten 1 und 2 zuzüglich bzw abzüglich Umbuchungen gemäß Spalten 3 und 4) ermittelt und je nach der Art des Kontos in die Spalten für aktive und passive Bestandskonten (5 und 6) oder in die Spalten für Aufwendungen und Erträge (7 und 8) eingetragen. Bei richtiger Quer-rechnung müssen die Summen aller berichtigten Sollsalden und aller berichtigten Haben-salden betragsmäßig übereinstimmen.

Der Unterschiedsbetrag zwischen den Salden aller aktiven und passiven Bestandskonten muss daher auch identisch sein mit dem Unterschiedsbetrag zwischen den Salden aller Aufwands- und Ertragskonten. Dieser Unterschiedsbetrag zeigt den unversteuerten Jahresgewinn bzw Jahresverlust. Auf Grund dieses unversteuerten Ergebnisses muss schließlich der Körperschaftsteueraufwand berechnet werden (siehe Berechnung auf Seite 11 des Abschlussbeispiels).

Page 78: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 76

März 2017

In der Hauptabschlussübersicht sind die für das Geschäftsjahr geleisteten Vorauszahlungen von Körperschaftsteuer in der Regel als Aktivposten ausgewiesen (aktiviert), damit die betragsmäßig mehr oder weniger zufälligen Vorauszahlungen das Jahresergebnis nicht beein-flussen. Wenn anschließend der Steueraufwand für das Geschäftsjahr berechnet ist, können entweder die geleisteten Vorauszahlungen in der Bilanz als Vermögensposten belassen und für den gesamten errechneten Steueraufwand Rückstellungen (für ungewisse Schulden) gebildet werden (sogenannte Bruttobilanzierung der Steuern) oder aber es werden in der Bilanz nur die Unterschiedsbeträge zwischen dem errechneten Steueraufwand und den bereits geleisteten Vorauszahlungen als Forderungen (Steuerüberzahlungen) bzw als Rück-stellungen ausgewiesen (sogenannte Nettobilanzierung der Steuern). Die Nettobilanzierung der Steuern ist im Allgemeinen vorzuziehen, da durch sie eine wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Aufblähung der Bilanzsumme (Verrechnungsposten auf der Aktivseite und Rückstellungen) vermieden wird.

Schließlich wird aus den in den letzten vier Spalten der Hauptabschlussübersicht angeführten Kontensalden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung in der dem Schema für den Jahresabschluss entsprechenden Gliederung zusammengestellt. In dem Abschlussbeispiel ist bei jedem Konto angemerkt, in welchen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung es einbezogen wird.

4. Der förmliche Kontenabschluss

Zuletzt ist der förmliche Kontenabschluss vorzunehmen. Dieser geht in der Weise vor sich, dass die nach Einbuchung der Um- und Nachbuchungen verbleibenden Salden auf den Bestandskonten durch die Abschlussbuchungen (bei aktiven Bestandskonten auf der Haben-seite, bei passiven Bestandskonten auf der Sollseite) auf das Schlussbilanzkonto und die Salden auf den Erfolgskonten durch die Abschlussbuchungen (bei Aufwandskonten auf der Habenseite, bei Ertragskonten auf der Sollseite) auf das Gewinn- und Verlustkonto übertragen werden. Durch diese Abschlussbuchungen wird auf sämtlichen Bestands- und Erfolgskonten der Saldo Null erzeugt. Auf Grund der Gegenbuchungen zu den Abschluss-buchungen scheinen die Salden aller aktiven Bestandskonten auf der Sollseite und die Salden aller passiven Bestandskonten auf der Habenseite des Schlussbilanzkontos, die Salden aller Aufwandskonten auf der Sollseite und die Salden aller Ertragskonten auf der Habenseite des Gewinn- und Verlustkontos auf. Zuletzt wird dann das Gewinn- und Verlustkonto (durch Übertrag seines Saldos) gegen das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, das nach diesem Über-trag gleichfalls den Saldo Null aufweist.

Der förmliche Kontenabschluss durch Vornahme der geschilderten Abschlussbuchungen auf den Konten kann durch einen Abschluss im Rahmen einer ordentlich und übersichtlich angelegten Hauptabschlussübersicht ersetzt werden. In diesem Fall werden die in den Umbuchungsspalten der Hauptabschlussübersicht vorgenommenen Um- und Nachbuchungen auf den Konten der Hauptbuchhaltung nicht mehr gebucht. Die Salden der Konten werden bei

Page 79: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen 77

März 2017

Anwendung dieser Methode in die Hauptabschlussübersicht übernommen und in dieser nach Durchführung der erforderlichen Um- und Nachbuchungen in die Spalten für die Bilanz und für die Gewinn- und Verlustrechnung (die letzten vier Spalten der Hauptabschlussübersicht) eingestellt.

Bei Buchhaltungen, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen geführt werden, wird ein förmlicher Kontenabschluss entweder überhaupt nicht oder mit Hilfe eines geeigneten Programms automatisch vorgenommen.

Page 80: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage I/1

März 2017

Beispiel der Kontenklassen und Kontengruppen eines Kontenplans eines Versicherungsunternehmens

Klasse 0: Kapitalanlagen und sonstiges Anlagevermögen

00 Zeitlich gebundene Guthaben bei Kreditinstituten 01 Wertpapiere 02/03 Ausleihungen (Darlehensforderungen) 04 Vorauszahlungen auf Polizzen 05 Grundstücke und Bauten 06 Beteiligungen 07 Forderungen aus Krediten gemäß § 80 AktG 08 Bewegliches Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögensgegenstände 09 Wertberichtigungen zu den Kapitalanlagen, zum beweglichen Sach-

anlagevermögen und zu den immateriellen Vermögensgegenständen

Page 81: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage I/2

März 2017

Klasse 1: Sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzung

10 Kassenbestand 11 Guthaben bei Kreditinstituten ohne zeitliche Bindung 12 Forderungen an Versicherungsnehmer und Vertreter (Abschlusskonten) 13 Forderungen an Versicherungsunternehmen (Abschlusskonten) 14/15 Sonstige Forderungen (einschließlich rückständige Zinsen und Mieten) 16 Andere Vermögensgegenstände 17 Anteilige Zinsen und Mieten 18 Rechnungsabgrenzungsposten 19 Wertberichtigungen zu den sonstigen Vermögensgegenständen

Page 82: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage I/3

März 2017

Klasse 2: Verrechnungskonten

20 Konten für die Prämienverrechnung mit den Versicherungsnehmern 21 Konten für die Provisionsverrechnung mit den Vertretern 22 Konten für Verrechnungen mit Mitversicherern 23 Konten für Verrechnungen mit Rückversicherern 24 Konten für sonstige Verrechnungen mit Versicherungsunternehmen 25 Konten für die Verrechnung der Bezüge der Mitarbeiter 26 Umsatzsteuer-Verrechnungskonten 27 Verrechnungskonten für Betriebskosten der Liegenschaften 28 frei 29 Sonstige Verrechnungskonten

Page 83: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage I/4

März 2017

Klasse 3: Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung

30 Nichtversicherungstechnische Rückstellungen 31 Verbindlichkeiten gegen Versicherungsnehmer und Vertreter (Abschlusskonten) 32 Verbindlichkeiten gegen Versicherungsunternehmen (Abschlusskonten) 33 Versicherungstechnische Rückstellungen 34 Steuer-, Abgaben- und Beitragsverbindlichkeiten 35 Andere sonstige Verbindlichkeiten 36 frei 37 frei 38 Rechnungsabgrenzungsposten 39 frei

Page 84: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage I/5

März 2017

Klasse 4: Versicherungstechnische Erträge

40 Abgegrenzte Prämien brutto 41 Abgegrenzte Rückversicherungsprämien 42 Technische Kapitalerträge 43 frei 44 frei 45 frei 46 Verminderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen 47 frei 48 Auflösung der Schwankungsrückstellung 49 Sonstige versicherungstechnische Erträge

Page 85: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage I/6

März 2017

Klasse 5: Versicherungstechnische Aufwendungen

50 Aufwendungen für Versicherungsfälle brutto 51 Abgegrenzte Schadenregulierungsaufwendungen und

Schadenverhütungsaufwendungen 52 Anteil der Rückversicherer an den Aufwendungen für Versicherungsfälle 53 Aufwendungen für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung brutto 54 Anteil der Rückversicherer an den Aufwendungen für erfolgsunabhängige

Prämienrückerstattung 55 Aufwendungen für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung 56 Erhöhung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen 57 Provisionen, Vergütungen der Rückversicherer und Abschlusskonten für die

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 58 Zuweisung an die Schwankungsrückstellung 59 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

Page 86: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage I/7

März 2017

Klasse 6: Betriebsaufwendungen (Kosten)

(60 Provisionsaufwendungen)1 61 Gehälter und sonstige Vergütungen an Mitarbeiter 62 Soziale Leistungen und gehaltsabhängige Abgaben 63 Pensions- und Abfertigungsaufwand 64 Reise- und Fahrtaufwand 65 Sachaufwand für die Datenverarbeitung, Raumaufwand, Büroaufwand und

Nachrichtenaufwand 66 Werbeaufwand, Akquisitionsaufwand und Schulungsaufwand 67 Sonstige Sachaufwendungen 68 Abschreibungen mit dem Charakter von Betriebsaufwendungen, sonstige Steuern

und Abgaben, Funktionsgebühren und Sitzungsgelder 69 Verrechnung der Betriebsaufwendungen auf Abschlusskonten

1 diese Aufwendungen können auch direkt in der Klasse 5 erfasst werden

Page 87: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage I/8

März 2017

Klasse 7: Nichtversicherungstechnische Erträge

70 Zinsen- und Dividendenerträge aus Kapitalanlagen (mit Ausnahme der Beteiligungen) und andere Zinsenerträge

71 Erträge und Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude 72 Erträge und Aufwendungen für Beteiligungen 73 Erträge aus Zuschreibungen 74 Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen 75 Verrechnung der technischen Kapitalerträge 76 Sonstige nichtversicherungstechnische Erträge 77 Außerordentliche Erträge 78 Erträge aus der Auflösung von Rücklagen 79 frei

Page 88: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage I/9

März 2017

Klasse 8: Nichtversicherungstechnische Aufwendungen

80 Zinsenaufwendungen und andere Aufwendungen für Kapitalanlagen 81 Abschreibungen vom Grundbesitz und von Finanz-Kapitalanlagen 82 Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen 83 Abschlusskonto für Aufwendungen für die Vermögensverwaltung 84 Sonstige nichtversicherungstechnische Aufwendungen 85 Außerordentliche Aufwendungen 86 Steuern vom Einkommen 87 Zuweisungen an Rücklagen 88 frei 89 frei

Page 89: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage I/10

März 2017

Klasse 9: Eigenkapital, Verrechnungskonten, Abschlusskonten, Evidenzkonten

90 Grundkapital 91 Versteuerte Rücklagen 92 Risikorücklage gemäß § 143 VAG 93 Verrechnungskonten mit anderen Bilanzabteilungen 94 Verrechnungskonten mit Filialdirektionen und Geschäftsstellen 95 Bilanzkonten (Eröffnungs- und Schlussbilanzkonto) 96 Gewinn- und Verlustkonto 97 Aktive Evidenzkonten 98 Passive Evidenzkonten 99 frei

Page 90: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/1

März 2017

Buchführungsbeispiel

zur Vorlesung

Buchhaltung im Versicherungswesen

Page 91: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/2

März 2017

A. Prämienvorschreibung für den Monat Februar 2010 (PV 2)

Netto-prämien

Versiche- rungs- steuer

Brutto- Prämien

Mitver- sicherungs-

prämien netto

Provi- sionen

€ € € % € € 1. Folgeprämienliste

Pol Nr 1.057.320 1/1 3.200,00 352,00 3.552,00 40 1.280,00 320,00 Pol Nr 1.057.325 1/1 800,00 88,00 888,00 0 0,00 80,00 Pol Nr 1.057.331 ½ 600,00 66,00 666,00 0 0,00 60,00 Pol Nr 1.057.340 ¼ 1.000,00 110,00 1.110,00 20 200,00 70,00 . . . . . . . . . . . . . . Summe der Vorschreibungen 210.500,00 23.155,00 233.655,0 x 16.800,00 17.800,00 Summe der Mitversichereranteile -16.800,00 -1.848,00 -18.648,00 Summe für eigene Rechnung 193.700,00 21.307,00 215.007,00

Kontierung: Soll € 233.655,00 200/ - Haben € 193.700,00 -/ 400 (€ 210.500,00 abz € 16.800,00) € 21.307,00 -/ 343 ( 11,0 % von €193.700,00) € 18.648,00 -/ 229 ( 111,0 % von € 16.800,00)

2. Erstprämienliste

Pol Nr 1.138.200 (Ers 1.085.360) 2.000,00 220,00 2.220,00 30 600,00 500,00 Pol Nr 1.138.201 (Ers 1.102.412) 900,00 99,00 999,00 0 0,00 180,00 Pol Nr 1.138.202 (neu) 1.400,00 154,00 1.554,00 0 0,00 0,00 . . . . . . . . . . . . . . Summe der Vorschreibungen 24.300,00 2.673,00 26.973,00 x 2.800,00 7.200,00 Summe der Mitversichereranteile -2.800,00 -308,00 -3.108,00 Summe für eigene Rechnung 21.500,00 2.365,00 23.865,00

Kontierung: Soll € 26.973,00 200/ - Haben € 21.500,00 -/ 400 (€ 24.300,00 abz € 2.800,00) € 2.365,00 -/ 343 ( 11,0 % von € 21.500,00) € 3.108,00 -/ 229 ( 111,0 % von € 2.800,00)

3. Stornoprämienliste

Pol Nr 1.059.327 (Totalstorno) 1.000,00 110,00 1.110,00 0 0,00 100,00 . . . . . . . . . . . . . . Pol Nr 1.085.360 (Ers 1.138.200) 1.500,00 165,00 1.665,00 30 450,00 180,00 . . . . . . . . . . . . . Pol Nr 1.102.412 (Ers 1.138.201) 1.200,00 132,00 1.332,00 0 0,00 96,00 Summe der Vorschreibungen 10.300,00 1.133,00 11.433,00 x 1.900,00 1.240,00 Summe der Mitversichereranteile -1.900,00 -209,00 -2.109,00 Summe für eigene Rechnung 8.400,00 924,00 9.324,00

Kontierung: Soll € 8.400,00 400/ - (€ 10.300,00 abz € 1.900,00) € 924,00 343/ - ( 11,0 % von € 8.400,00) € 2.109,00 229/ - ( 111,0 % von € 1.900,00) Haben € 11.433,00 -/ 200

Page 92: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/3

März 2017

B. Mitversicherungsabrechnung (Abgaben) für den Monat Februar 2010 (MA 2)

Netto- prämien

Versiche- rungs- steuer

Brutto- prämien

Provi- sionen

€ € € €

1. Abrechnung mit dem Versicherungsunternehmen B

Folge 1.057.320 1.280,00 141,00 1.421,00 192,00 Erst 1.138.200 600,00 66,00 666,00 72,00 Storno 1.085.360 450,00 CR 50,00 CR 500,00 CR 54,00 CR 1.430,00 157,00 1.587,00 210,00

2. Zusammenfassung (Rekapitulation) +)

Folgeprämien 16.800,00 1.848,00 18.648,00 1.920,00 Erstprämien 2.800,00 308,00 3.108,00 326,00 Stornoprämien 1.900,00 CR 209,00 CR 2.109,00 CR 212,00 CR 17.700,00 1.947,00 19.647,00 2.034,00

Kontierung: Soll € 19.647,00 229/ - € 2.034,00 220/ - Haben € 19.647,00 -/ 220 € 2.034,00 -/ 575

+) Zusammenfassung der Abrechnungen mit allen Mitversicherern

Page 93: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/4

März 2017

C. Provisionsabrechnung für den Monat Februar 2010 (PA 2)

1. Abrechnung mit dem hauptberuflichen Vertreter C

Folge Abschluss Insgesamt € € € Pol 1.057.320 (Folge) 100 % 320,00 0,00 320,00 Pol 1.057.325 (Folge) 50 % 40,00 0,00 40,00 Pol 1.138.200 (Erst-Ersatz) 80 % 0,00 400,00 400,00 Pol 1.085.360 (Storno-Ersatz) 80 % 120,00 CR 24,00 CR 144,00 CR 240,00 376,00 616,00

2. Abrechnung mit dem nebenberuflichen Vertreter D

Folge Abschluss Insgesamt € € € Pol 1.057.325 (Folge) 50 % 40,00 0,00 40,00 Pol 1.057.331 (Folge) 100 % 60,00 0,00 60,00 Pol 1.138.200 (Erst-Ersatz) 20 % 0,00 100,00 100,00 Pol 1.085.360 (Storno-Ersatz) 20 % 30,00 CR 6,00 CR 36,00 CR 70,00 94,00 164,00

3. Zusammenfassung (Rekapitulation)+)

Folge Abschluss Insgesamt € € € Provisionen für Folgeprämien 17.800,00 0,00 17.800,00 Provisionen für Erstprämien 0,00 7.200,00 7.200,00 Provisionen für Stornoprämien 960,00 CR 280,00 CR 1.240,00 CR 16.840,00 6.920,00 23.760,00

Kontierung: Soll € 23.760,00 570/ - Haben € 23.760,00 -/ 210

+) Zusammenfassung der Abrechnungen mit allen Vertretern

Page 94: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/5

März 2017

D. Kassabuch vom 28. März 2010 (K 58)

Einnahmen Ausgaben Konto € € Erlag Prämie Pol 1.057.320 3.552,00 200 Zahlung Schaden 3.623/10/98 2.160,00 500 Zahlung Provision an nebenberuflichen Mitarbeiter D 4.126,00 210 Eingang Regress zu Schaden 4.357/10/99 535,00 500 Zahlung Schaden 7.612/5/98 3.216,00 500 Zahlung Schaden 326/6/99 (Kosten) 324,00 500 Zahlung Schaden 23/10/98 1.612,00 500 Erlag Prämie Pol 1.057.340 (Teilzahlung) 900,00 200 Rückzahlung Gehaltsdarlehen E 1.000,00 140 Abhebung von der A-Bank 10.000,00 970 Einkauf von Bürobedarf 680,00 662 Fahrscheine (für Stadtfahrten) 240,00 641 Porto 45,00 650 Tagesumsatz 15.987,00 12.403,00 100/100 Saldovortrag (Anfangsbestand) 9.436,00 Endbestand 0,00 13.020,00 25.423,00 25.423,00

Page 95: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/6

März 2017

E. Kontoauszug der A-Bank vom 29. März 2010 (A 57)

Lastschrift Gutschrift € € Überweisungen lt Liste (Gehälter) 82.376,00 Überweisungen lt Liste (Verschiedene Belege) 142.806,00 Überweisung (Darlehen an Firma L)1 196.000,00 Überweisungen lt Magnetband (Prämienzahlungen) 36.369,00 Wertpapierabrechnung (Wertpapierkauf) 20.211,00 Scheck (Abhebung durch Kassa) 10.000,00 Überweisung (Prämienzahlung

Pol 1.059.500) 1.438,00 Überweisung (Darlehensannuität Firma M)2 22.600,00 Überweisung (Gebäudemieten April)3 19.415,00 Wertpapier-Zinsenabrechnung (Wertpapierzinsen)4 1.700,00 Bankspesen 20,00 Tagesumsatz 451.413,00 81.522,00 Saldovortrag: 429.637,00 H Neuer Saldo: 59.746,00 H

1 Nom € 200.000,00, Zuzählungskurs 98 % 2 Rückzahlung = € 20.000,00 (Zuzählungskurs 97 %), Zinsen = € 2.600,00 3 Hauptmietzins = € 12.650,00, Betriebskosten-aconto = € 5.000,00, Umsatzsteuer = € 1.765,00 (10 % von

€ 17.650,00) 4 8 1/2 % Zinsen für Nom € 20.000,00 Bundesanleihe 2004

Page 96: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/7

März 2017

Verzeichnis der Überweisungsaufträge

€ Vers Nehmer F Schaden 1.296/10/99 8.331,00 Vers Nehmer G Schaden 389/6/98 6.211,00 Vers Nehmer H Prämienguthaben Pol 1.138.201 333,00 Firma J Re über Datenverarbeitungsanlage 116.400,00 Vers Unternehmen B Saldoausgleich Mitversicherungsabrechnung 3.486,00 Telekom Austria Telefongebühren für März 2010 6.829,00 Mitarbeiter K Reiserechnung für Reise vom 20.3.2010 1.216,00 142.806,00

Abrechnung über einen Wertpapierkauf

€ Nom € 20.000 6 1/2 % Energieanleihe 2006 á S 98,00 19.600,00 Zinsen ab dem letzten Fälligkeitstag 325,00 Spesen 286,00 20.211,00

Bezahlung der Datenverarbeitungsanlage Z

€ Nettopreis 100.000,00 Umsatzsteuer 20.000,00 Rechnungsbetrag 120.000,00

ab: 3 % Skonto 3.600,00 Zahlungsbetrag 116.400,00 Die Datenverarbeitungsanlage Z wird zu je 50 % zur Ausführung steuerpflichtiger und unecht

steuerbefreiter Umsätze verwendet.

Page 97: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/8

März 2017

Kontierungsblatt für den Kontoauszug der A-Bank vom 29. März 2010

Soll Haben Konto € € Nettobezug für April 2010 82.376,00 250 Schaden 1296/10/99 8.331,00 500 Schaden 389/ 6/98 6.211,00 500 Rückzahlung Prämienguthaben 1,138.201 333,00 200 Kauf Datenverarbeitungsanlage Z 106.700,00 080 Vorsteuer für Datenverarbeitungsanlage 9.700,00 261 Saldoausgleich mit Versicherungsunternehmen B 3.486,00 220 Telefongebühren März 2010 6.829,00 651 Reise K 20.3.2000 1.216,00 640 Zuzählung Nom € 200.000 an Firma L 200.000,00 030 Disagio Darlehen Firma L 4.000,00 039 Prämienzahlungen Sammelbeleg 36.369,00 200 Kauf Nom € 20.000 Energieanleihe 2006 19.886,00 010 Stückzinsen Energieanleihe 2006 (Nom € 20.000) 325,00 700 Scheckeinlösung 10.000,00 970 Prämienzahlung Einzelbeleg 1,059.500 1.438,00 200 Rückzahlung Darlehen M (Nom € 20.000) 20.000,00 031 Zinsen Darlehen M 2.600,00 701 Miete April für Liegenschaft X 12.650,00 710 (Betriebskosten)-Aconto April für Liegenschaft X 5.000,00 270 (Umsatzsteuer für) Miete der Liegenschaft X 1.765,00 260 Zinsen Bundesanleihe 2004 (Nom € 20.000) 1.700,00 700 Bankspesen 20,00 652 455.413,00 85.522,00 x Umsatz A-Bank 81.522,00 451.413,00 111/111 536.935,00 536.935,00

Page 98: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/9

März 2017

F. Gehaltsabrechnung und Buchungsbeleg für Gehaltsabgaben (BA 12)

€ Konto

1. Gehaltsabrechnung für April 2010 Normalgehälter April 88.250,00 610 S Überstundenvergütungen März 1.851,00 611 S Provisionen (hauptberufliche Mitarbeiter) 37.296,00 210 S Bruttobezüge insgesamt 127.397,00 ab: Lohnsteuer -28.637,00 340 H Arbeitnehmer – Sozialversicherungsbeiträge -14.324,00 341 H Arbeitnehmer – Beiträge für Krankenzusatzversicherungen1) -860,00 329 H Gehaltsvorschüsse -1.200,00 141 H Nettobezüge (Auszahlung) 82.376,00 250 H

Betrag Soll Haben €

2. Buchungsbeleg für Gehaltsabgaben für April 2010 Beiträge an den Familienbeihilfen-Ausgleichsfonds 5.733,00 621 340 Arbeitgeber – Sozialversicherungsbeiträge 15.624,00 620 341 Kommunalsteuer 3.822,00 622 342 Dienstgeber-Kammerbeitrag 510,00 623 340 Arbeitgeber – Beiträge für Krankenzusatzversicherungen 1) 1.720,00 624 329

1) Versicherungsunternehmen N 1) Versicherungsunternehmen N

Page 99: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/10

März 2017

G. Verzeichnis der von Buchungen berührten Konten

010 Wertpapiere (Sammelkonto) 030 Darlehensforderung an Firma L 031 Darlehensforderung an Firma M 039 Abgegrenztes (noch nicht verdientes) Zuzählungsdisagio 080 Datenverarbeitungsanlagen 100 Hauptkasse 111 Guthaben bei der A-Bank 140 Gehaltsdarlehen (Sammelkonto) 141 Gehaltsvorschüsse (Sammelkonto) 200 Inkassokonto (Sammelkonto) 210 Vertreterkonto (Sammelkonto) 220 Mitversicherungsunternehmen (Sammelkonto) 229 Verrechnungskonto für abzugebende Mitversicherungsprämien 250 Bezugs-Verrechnungskonto 260 Geschuldete Umsatzsteuer 261 Verrechenbare Vorsteuer 270 Liegenschaftsbetriebskosten-Verrechnung 329 Versicherungsunternehmen N (Krankenversicherungsbeiträge) 340 Gehaltsabgaben-Verbindlichkeit (Finanzamt für Körperschaften) 341 Sozialabgaben-Verbindlichkeit (Wiener Gebietskrankenkasse) 342 Kommunalsteuer-Verbindlichkeit (Stadt Wien) 343 Versicherungssteuer-Verbindlichkeit (Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern)

Page 100: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/11

März 2017

400 Verrechnete Prämien (Sammelkonto) 500 Zahlungen für Versicherungsfälle (Sammelkonto) 570 Provisionsaufwand für Verträge in eigener Führung 575 Provisionserträge für Mitversicherungsabgaben 610 Normalgehälter 611 Überstundenvergütungen 620 Sozialversicherungsbeiträge 621 Beiträge an den Familienbeihilfen-Ausgleichsfonds 622 Kommunalsteuer 623 Dienstgeber-Kammerbeitrag 624 Beiträge für Krankenzusatzversicherungen 640 Reisekosten 641 Stadtfahrten 650 Porti 651 Telefongebühren 652 Bankspesen 662 Bürobedarf 700 Wertpapierzinsenerträge 701 Zinsenerträge für Darlehensforderungen 710 Liegenschaftserträge 970 Zwischenkonto Kassa – Bank

Page 101: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/12

März 2017

H. Auszüge der Konten

010 Wertpapiere (Sammelkonto) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 463.215,00 S 29.3. A 57 Kauf Nom € 20.0000 EA 2006 19.886,00 483.101,00 S 030 Darlehensforderung an Firma L (Zuzählungskurs 98 %) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 29.3. A 57 Zuzählung Nom € 200.000 an Firma L 200.000,00 200.000,00 S 031 Darlehensforderung an Firma M (Zuzählungskurs 97 %) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 100.000,00 S 29.3. A 57 Rückzahlung Darlehen M

(Nom € 20.000) 20.000,00 80.000,00 S 039 Abgegrenztes (noch nicht verdientes) Zuzählungsdisagio Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 136.000,00 H 29.3. A 57 Disagio Darlehen Firma L 4.000,00 140.000,00 H 080 Datenverarbeitungsanlagen Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 48.237,00 S 29.3. A 57 Kauf Datenverarbeitungsanlage Z 106.700,00 154.937,00 S 100 Hauptkasse Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 9.436,00 S 28.3. K 58 Umsatz 28.3. 15.987,00 12.403,00 13.020,00 S

Page 102: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/13

März 2017

111 Guthaben bei der A-Bank Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 429.637,00 S 29.3 A 57 Umsatz 29.3. 81.522,00 451.413,00 59.746,00 S 140 Gehaltsdarlehen (Sammelkonto) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 14.800,00 S 28.3. K 58 Rückzahlung Gehaltsdarlehen E 1.000,00 13.800,00 S 141 Gehaltsvorschüsse (Sammelkonto) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 1.200,00 S 31.3. BA 12 Einbehalt Gehälter April 1.200,00 0,00 S 200 Inkassokonto (Sammelkonto) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 326.437,00 S 10.3. PV 2 Folgeprämien Februar 233.655,00 Erstprämien Februar 26.973,00 Stornoprämien Februar 11.433,00 575.632,00 S . . . . . . . . . . . . . . . . 417.629,00 S 28.3. K 58 Pol 1.057.320 3.552,00 Pol 1.057.340 900,00 413.177,00 S 29.3. A 57 Zahlungen lt Sammelbeleg 36.369,00 Pol 1.059.500 1.438,00 Pol 1.138.201 333,00 375.703,00 S

Page 103: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/14

März 2017

210 Vertreterkonto (Sammelkonto) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 96.387,00 H 10.3. PA 2 Folgeprovisionen Februar 16.840,00 10.3. Abschlussprovisionen Februar 6.920,00 120.147,00 H . . . . . . . . . . . . 102.128,00 H 28.3. K 58 Auszahlung Prov an D 4.126,00 98.002,00 H 31.3. BA 12 Gehaltsabrechnung April 37.296,00 60.706,00 H 220 Mitversicherungsunternehmen – (Sammelkonto) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 32.357,00 H 10.3. MA 2 Abrechnung Februar 2.034,00 19.647,00 49.970,00 H . . . . . . . . . . . . . . . . 17.639,00 H 29.3. A 57 Saldoausgleich B 3.486,00 14.153,00 H 229 Verrechnungskonto für abzugebende Mitversicherungsprämien Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 0,00 S 10.3. PV 2 Folgeprämien Februar 18.648,00 Erstprämien Februar 3.108,00 Stornoprämien Februar 2.109,00 19.647,00 H 10.3. MA 2 Auflösung des Verrechnungskontos 19.647,00 0,00 S 250 Bezugs-Verrechnungskonto Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 29.3. A 57 Nettobezüge April 82.376,00 82.376,00 S . . . . 82.376,00 S 31.3. BA 12 Normalgehälter April 88.250,00 Überstundenvergütungen März 1.851,00 Provisionen (hauptber Mitarbeiter) 37.296,00 Lohnsteuer 28.637,00 Sozialversicherungsbeiträge 14.324,00 Beiträge für Krankenzusatz-

versicherungen 860,00 Gehaltsvorschüsse 1.200,00 0,00 S

Page 104: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/15

März 2017

260 Geschuldete Umsatzsteuer Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 56.430,00 H 29.3. A 57 Miete Liegenschaft X 1.765,00 58.195,00 H 261 Vorsteuer-Verrechnung Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 26.357,00 S 29.3. A 57 Kauf Datenverarbeitungsanlage Z 9.700,00 36.057,00 S 270 Liegenschaftsbetriebskosten-Verrechnung Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 9.136,00 S 29.3. A 57 Aconto April für Liegenschaft X 5.000,00 14.136,00 S 329 Versicherungsunternehmen N – Krankenversicherungsbeiträge Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 0,00 31.3. BA 12 Arbeitnehmeranteile April 860,00 Arbeitgeberanteil April 1.720,00 2.580,00 H 340 Gehaltsabgaben – Verbindlichkeit (Finanzamt für Körperschaften) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 36.387,00 H 31.3. BA 12 Lohnsteuer April 28.637,00 Beiträge FBAF April 5.730,00 Kammerbeitrag April 510,00 71.264,00 H 341 Sozialabgaben – Verbindlichkeit (Gebietskrankenkasse) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 29.836,00 H 31.3. BA 12 Arbeitnehmeranteile April 14.324,00 Arbeitgeberanteile April 15.624,00 59.784,00 H

Page 105: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/16

März 2017

342 Kommunalsteuer – Verbindlichkeit (Stadt Wien) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 0,00 31.3. BA 12 April 3.822,00 3.822,00 H 343 Versicherungssteuer – Verbindlichkeit (Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 17.652,00 H 10.3. PV 2 Folgeprämien Februar 21.307,00 Erstprämien Februar 2.365,00 Stornoprämien Februar 924,00 40.400,00 H 400 Verrechnete Prämien (Sammelkonto) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 756.580,00 H 10.3. PV 2 Folgeprämien Februar 193.700,00 Erstprämien Februar 21.500,00 Stornoprämien Februar 8.400,00 963.380,00 H 500 Zahlungen für Versicherungsfälle (Sammelkonto) Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 739.670,00 S 28.3. K 58 Schaden 3623/10/98 2.160,00 Regresseingang zu Schaden 4357/10/99 535,00 Schaden 7612/5/98 3.216,00 Schaden 326/6/99 (Kosten) 324,00 Schaden 23/10/98 1.612,00 746.447,00 S 29.3. A 57 Schaden 1296/10/99 8.331,00 Schaden 389/6/98 6.211,00 760.989,00 S 570 Provisionsaufwand für Verträge in eigener Führung Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 76.940,00 S 10.3. PA 2 Folgeprovisionen Februar 16.840,00 Abschlussprovisionen Februar 6.920,00 100.700,00 S

Page 106: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/17

März 2017

575 Provisionserträge für Mitversicherungsabgaben Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 420,00 H 10.3. MA 2 Abgabeverrechnung für Februar 2.034,00 2.454,00 H 610 Normalgehälter Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 258.640,00 S 31.3. BA 12 Gehälter April 88.250,00 346.890,00 S 611 Überstundenvergütungen Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 13.614,00 S 31.3. BA 12 Vergütungen März 1.851,00 15.465,00 S 620 Sozialversicherungsbeiträge Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 44.836,00 S 31.3. BA 12 April 15.624,00 60.460,00 S 621 Beiträge an den Familienbeihilfen – Ausgleichsfonds Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 23.610,00 S 31.3. BA 12 April 5.730,00 29.340,00 S 622 Kommunalsteuer Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 10.410,00 S 31.3. BA 12 April 3.822,00 14.232,00 S 624 Dienstgeber – Kammerbeiträge Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 820,00 S 31.3. BA 12 April 510,00 1.330,00 S

Page 107: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/18

März 2017

629 Beiträge für Krankenzusatzversicherungen Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 5.240,00 S 31.3. BA 12 April 1.720,00 6.960,00 S 640 Reisekosten Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 17.836,00 S 29.12. A 57 Reise K vom 20.3.2010 1.216,00 19.052,00 S 641 Stadtfahrten Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 1.986,00 S 28.11 K 58 Fahrscheine 240,00 2.226,00 S 650 Porti Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 9.864,00 S 28.3. K 58 Porto 45,00 9.909,00 S 651 Telefongebühren Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 14.623,00 S 29.3. A 57 Telefongebühren März 2010 6.829,00 21.452,00 S 652 Bankspesen Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 736,00 S 29.3. A 57 Spesen Auszug 57 20,00 756,00 S 662 Bürobedarf Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 21.640,00 S 28.3. K 58 Einkauf von Bürobedarf 680,00 22.320,00 S

Page 108: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage II/19

März 2017

700 Wertpapierzinsenerträge Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 9.360,00 H 29.3. A 57 Stückzinsen Energieanleihe 2006

(Nom € 20.000) 325,00 Zinsen Bundesanleihe 2004

(Nom € 20.000) 1.700,00 10.735,00 H 701 Zinsenerträge für Darlehensforderungen Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 12.350,00 H 29.3. A 57 Zinsen Darlehen M 2.600,00 14.950,00 H 710 Liegenschaftserträge Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 48.320,00 H 29.3. A 57 Miete April für Liegenschaft X 12.650,00 60.970,00 H 970 Zwischenkonto Kassa – Bank Datum Beleg Text Soll Haben Saldo 0,00 28.3. K 58 Barabhebung 28.3. 10.000,00 10.000,00 H 29.3. A 57 Barabhebung 28.3. 10.000,00 0,00

Page 109: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/1

März 2017

Abschlussbeispiel

zur Vorlesung

Buchhaltung im Versicherungswesen

Page 110: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/2

März 2017

I. Hauptabschlussübersicht zum 31. Dezember 2015

S a l d e n b i l a n z U m b u c h u n g e n B i l a n z E r f o l g s r e c h n u n gSoll Haben Nr Soll Haben Aktiva Passiva Aufwendungen Erträge

€ € € € € € € €

000 Guthaben bei der B-Bank 1) 1.610.262,00 0,00 0,00 0,00 1.610.262,00 0,00 A II3 / 0,00 0,00010 Wertpapiere (Sammelkonto) 9.326.260,00 0,00 / 1 0,00 40.236,00 9.286.024,00 0,00 A II1 / 0,00 0,00030 Darlehen an die Republik Österreich 4.321.000,00 0,00 0,00 0,00 4.321.000,00 0,00 A II2 / 0,00 0,00031 Darlehen an das Land Kärnten 850.000,00 0,00 0,00 0,00 850.000,00 0,00 A II2 / 0,00 0,00032 Darlehen an die Firma G 200.000,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 0,00 A II2 / 0,00 0,00033 Darlehen an die Firma H 2.160.000,00 0,00 0,00 0,00 2.160.000,00 0,00 A II2 / 0,00 0,00034 Darlehen an die Firma I 1.960.000,00 0,00 0,00 0,00 1.960.000,00 0,00 A II2 / 0,00 0,00038 Autodarlehen an Vertreter (Sammelkonto) 187.400,00 0,00 0,00 0,00 187.400,00 0,00 A II2 / 0,00 0,00050 Grundstücke und Bauten (Sammelkonto) 5.320.000,00 0,00 / 2 0,00 106.500,00 5.213.500,00 0,00 A I / 0,00 0,00080 Datenverarbeitungsanlagen 368.590,00 0,00 / 4 0,00 86.420,00 282.170,00 0,00 D I / 0,00 0,00081 Büroeinrichtung und Betriebsausstattung 267.580,00 0,00 / 4 0,00 43.640,00 223.940,00 0,00 D I / 0,00 0,00082 Kraftfahrzeuge 192.540,00 0,00 / 4 0,00 60.470,00 132.070,00 0,00 D I / 0,00 0,00

100 Hauptkasse 10.327,00 0,00 0,00 0,00 10.327,00 0,00 D II / 0,00 0,00101 Nebenkasse 267,00 0,00 0,00 0,00 267,00 0,00 D II / 0,00 0,00110 Guthaben bei der Österreichischen Postsparkasse 91.327,00 0,00 0,00 0,00 91.327,00 0,00 D II / 0,00 0,00111 Guthaben bei der A-Bank 2) 137.560,00 0,00 0,00 0,00 137.560,00 0,00 D II / 0,00 0,00120 Prämienforderungen an Versicherungsnehmer-

Abschlusskonto 0,00 0,00 5 / 2.160.587,00 0,00 2.160.587,00 0,00 B I1 / 0,00 0,00121 Forderungen an Vertreter-Abschlusskonto 0,00 0,00 6 / 59.547,00 0,00 59.547,00 0,00 B I2 / 0,00 0,00130 Forderungen an Versicherungsunternehmen

(Mitversicherung) - Abschlusskonto 0,00 0,00 7 / 436.517,00 0,00 436.517,00 0,00 B I3 / 0,00 0,00131 Forderungen an Versicherungsunternehmen

(Rückversicherung) - Abschlusskonto 0,00 0,00 9 / 37.959,00 0,00 37.959,00 0,00 B II / 0,00 0,00140 Gehaltsdarlehen (Sammelkonto) 105.630,00 0,00 0,00 0,00 105.630,00 0,00 B III / 0,00 0,00141 Gehaltsvorschüsse (Sammelkonto) 32.620,00 0,00 0,00 0,00 32.620,00 0,00 B III / 0,00 0,00142 Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 325.000,00 0,00 0,00 0,00 (325.000,00 ) 0,00 B III / 0,00 0,00148 Rückständige Mieten 19.620,00 0,00 / 3 0,00 5.300,00 14.320,00 0,00 B III / 0,00 0,00149 Verschiedene Forderungen 89.463,00 0,00 0,00 0,00 89.463,00 0,00 B III / 0,00 0,00171 Anteilige Zinsen 216.358,00 0,00 / 19 200.000,00 0,00 416.358,00 0,00 C / 0,00 0,00180 Aktive Rechnungsabgrenzung 326.960,00 0,00 0,00 0,00 326.960,00 0,00 E / 0,00 0,00

Übertrag: 28.118.764,00 0,00 2.894.610,00 342.566,00 30.670.808,00 0,00 0,00 0,00

______________________1) Festgeldguthaben2) täglich fälliges Guthaben

Page 111: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/3

März 2017

S a l d e n b i l a n z U m b u c h u n g e n B i l a n z E r f o l g s r e c h n u n gSoll Haben Nr Soll Haben Aktiva Passiva Aufwendungen Erträge

€ € € € € € € €

Übertrag: 28.118.764,00 0,00 2.894.610,00 342.566,00 30.670.808,00 0,00 0,00 0,00

200 Inkassokonto (Sammelkonto) 1.637.619,00 0,00 / 5 0,00 1.637.619,00 0,00 0,00 0,00 0,00210 Vertreterkonto (Sammelkonto) 0,00 289.417,00 6 / 289.417,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00220 Mitversicherungsunternehmen (Sammelkonto) 310.126,00 0,00 / 7 0,00 310.126,00 0,00 0,00 0,00 0,00230 Rückversicherungsunternehmen (Sammelkonto) 85.902,00 0,00 9 / 8 161.494,00 247.396,00 0,00 0,00 0,00 0,00

300 Pensionsrückstellung 0,00 926.580,00 / 10 0,00 171.780,00 0,00 1.098.360,00 /D II 0,00 0,00301 Abfertigungsrückstellung 0,00 619.710,00 / 11 0,00 28.650,00 0,00 648.360,00 /D I 0,00 0,00305 Rückstellungen für Steuern 0,00 320.600,00 0,00 0,00 0,00 320.600,00 /D III 0,00 0,00306 Sonstige Rückstellungen 0,00 130.000,00 12 / 13 130.000,00 150.000,00 0,00 150.000,00 /D IV 0,00 0,00311 Prämienvorauszahlungen von Versicherungs-

nehmern - Abschlusskonto 0,00 0,00 / 5 0,00 522.968,00 0,00 522.968,00 /F I1 0,00 0,00312 Verbindlichkeiten an Vertreter - Abschlusskonto 0,00 0,00 / 6 0,00 348.964,00 0,00 348.964,00 /F I2 0,00 0,00320 Verbindlichkeiten gegen Versicherungsunternehmen

(Mitversicherung) - Abschlusskonto 0,00 0,00 / 7 0,00 126.391,00 0,00 126.391,00 /F I3 0,00 0,00321 Verbindlichkeiten gegen Versicherungsunternehmen

(Rückversicherung) - Abschlusskonto 0,00 0,00 / 9 0,00 199.453,00 0,00 199.453,00 /F II 0,00 0,00328 Depotverbindlichkeiten gegen Rückversicherer 0,00 1.890.637,00 8 / 8 1.890.637,00 1.941.211,00 0,00 1.941.211,00 /E 0,00 0,00330 Prämienüberträge 0,00 4.126.308,00 / 14 218.716,00 970.555,00 0,00 4.878.147,00 /C I 0,00 0,00331 Rückstellung für noch nicht abgewickelte

Versicherungsfälle 1) 0,00 9.702.789,00 / 15 1.892.999,00 3.300.840,00 0,00 11.110.630,00 /C II 0,00 0,00332 Rückstellung für erfolgsunabhängige

Prämienrückerstattung 0,00 436.905,00 / 16 0,00 50.435,00 0,00 487.340,00 /C III 0,00 0,00340 Gehaltsabgaben - Verbindlichkeit 0,00 37.916,00 0,00 0,00 0,00 37.916,00 /F III 0,00 0,00341 Sozialabgaben - Verbindlichkeit 0,00 18.417,00 0,00 0,00 0,00 18.417,00 /F III 0,00 0,00342 Kommunalsteuer - Verbindlichkeit 0,00 2.680,00 0,00 0,00 0,00 2.680,00 /F III 0,00 0,00343 Versicherungssteuer - Verbindlichkeit 0,00 360.808,00 0,00 0,00 0,00 360.808,00 /F III 0,00 0,00350 Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen 0,00 59.464,00 / 17 0,00 71.058,00 0,00 130.522,00 /F III 0,00 0,00351 Verschiedene Verbindlichkeiten 0,00 76.912,00 0,00 0,00 0,00 76.912,00 /F III 0,00 0,00380 Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 49.425,00 0,00 0,00 0,00 49.425,00 /G 0,00 0,00

400 Verrechnete Prämien 0,00 20.873.055,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I 1aa 0,00 20.873.055,00401 Nebenleistungen der Versicherungsnehmer 0,00 137.615,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I 1aa 0,00 137.615,00409 Veränderung der Prämienüberträge 0,00 0,00 14 / 970.555,00 0,00 0,00 0,00 I 1ba 0,00 -970.555,00410 Verrechnete Rückversicherungsprämien 2.316.510,00 0,00 8 / 2.536.518,00 0,00 0,00 0,00 I 1ab 4.853.028,00 0,00419 Veränderung des Anteils der Rückversicherer

an den Prämienüberträgen 0,00 0,00 / 14 0,00 218.716,00 0,00 0,00 I 1bb -218.716,00 0,00

Übertrag: 32.468.921,00 40.059.238,00 10.984.946,00 10.638.728,00 30.670.808,00 22.509.104,00 4.634.312,00 20.040.115,00____________________________1) davon € 420.700,00 (Saldenbilanz) bzw € 530.400,00 (Bilanz) Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen

Page 112: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/4

März 2017

S a l d e n b i l a n z U m b u c h u n g e n B i l a n z E r f o l g s r e c h n u n gSoll Haben Nr Soll Haben Aktiva Passiva Aufwendungen Erträge

€ € € € € € € €

Übertrag: 32.468.921,00 40.059.238,00 10.984.946,00 10.638.728,00 30.670.808,00 22.509.104,00 4.634.312,00 20.040.115,00

500 Zahlungen für Versicherungsfälle 11.339.017,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I 3aa 11.339.017,00 0,00509 Veränderung der Rückstellung für noch nicht

abgewickelte Versicherungsfälle 1) 0,00 0,00 15 / 3.300.840,00 0,00 0,00 0,00 I 3ba 3.300.840,00 0,00510 Aufwendungen für die Schadenregulierung

- Abschlusskonto 0,00 0,00 18 / 848.864,00 0,00 0,00 0,00 I 3aa 848.864,00 0,00511 Aufwendungen für die Schadenverhütung 50.200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I 3aa 50.200,00 0,00520 Leistungen der Rückversicherer 0,00 1.216.500,00 / 8 0,00 1.692.962,00 0,00 0,00 I 3ab 0,00 2.909.462,00529 Veränderung des Anteils der Rückversicherer an

der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 0,00 0,00 15 / 0,00 1.892.999,00 0,00 0,00 I 3bb 0,00 1.892.999,00

530 Auszahlungen für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung 418.316,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I 4a 418.316,00 0,00

539 Veränderung der Rückstellung für erfolgsunabhängigePrämienrückerstattung 0,00 0,00 16 / 50.435,00 0,00 0,00 0,00 I 4a 50.435,00 0,00

570 Provisionsaufwand für Verträge in eigener Führung 1.819.186,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I 5a 1.819.186,00 0,00571 Provisionsaufwand für Verträge in fremder Führung 217.659,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I 5a 217.659,00 0,00575 Provisionserträge für Mitversicherungsabgaben 0,00 317.568,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I 5a -317.568,00 0,00577 Vergütungen der Rückversicherer 0,00 532.757,00 / 8 0,00 583.399,00 0,00 0,00 I 5c 0,00 1.116.156,00578 Aufwendungen für den Versicherungsabschluss -

Abschlusskonto 0,00 0,00 18 / 2.575.351,00 0,00 0,00 0,00 I 5a 2.575.351,00 0,00579 Sonstige Aufwendungen für den Versicherungs-

betrieb - Abschlusskonto 0,00 0,00 18 / 2.396.973,00 0,00 0,00 0,00 I 5b 2.396.973,00 0,00

610 Gehälter Innendienst 1.486.820,00 0,00 / 18 0,00 1.486.820,00 0,00 0,00 0,00 0,00615 Gehälter Außendienst 1.036.310,00 0,00 / 18 0,00 1.036.310,00 0,00 0,00 0,00 0,00616 Provisionsverdienstentgangs-Entschädigung 134.615,00 0,00 / 18 0,00 134.615,00 0,00 0,00 0,00 0,00620 Sozialversicherungsbeiträge - Innendienst 266.414,00 0,00 / 18 0,00 266.414,00 0,00 0,00 0,00 0,00621 Beiträge an den Familienbeihilfen-

Ausgleichsfonds - Innendienst 66.907,00 0,00 / 18 0,00 66.907,00 0,00 0,00 0,00 0,00622 Kommunalsteuer - Innendienst 44.605,00 0,00 / 18 0,00 44.605,00 0,00 0,00 0,00 0,00624 Freiwillige soziale Aufwendungen - Innendienst 187.750,00 0,00 / 18 0,00 187.750,00 0,00 0,00 0,00 0,00625 Sozialversicherungsbeiträge - Außendienst 326.304,00 0,00 / 18 0,00 326.304,00 0,00 0,00 0,00 0,00626 Beiträge an den Familienbeihilfen-

Ausgleichsfonds - Außendienst 103.752,00 0,00 0,00 103.752,00 0,00 0,00 0,00 0,00627 Kommunalsteuer - Außendienst 69.112,00 0,00 / 18 0,00 69.112,00 0,00 0,00 0,00 0,00629 Freiwillige soziale Aufwendungen - Außendienst 57.313,00 0,00 / 18 0,00 57.313,00 0,00 0,00 0,00 0,00630 Zuweisung an die Pensionsrückstellung 0,00 0,00 10 / 18 171.780,00 171.780,00 0,00 0,00 0,00 0,00631 Zuweisung an die Abfertigungsrückstellung 0,00 0,00 11 / 18 28.650,00 28.650,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Übertrag: 50.093.201,00 42.126.063,00 20.357.839,00 18.788.420,00 30.670.808,00 22.509.104,00 27.333.585,00 25.958.732,00________________________1) davon € 109.700,00 Erhöhung der Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen

Page 113: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/5

März 2017

S a l d e n b i l a n z U m b u c h u n g e n B i l a n z E r f o l g s r e c h n u n gSoll Haben Nr Soll Haben Aktiva Passiva Aufwendungen Erträge

€ € € € € € € €

Übertrag: 50.093.201,00 42.126.063,00 20.357.839,00 18.788.420,00 30.670.808,00 22.509.104,00 27.333.585,00 25.958.732,00

640 Reiseaufwendungen - Innendienst 127.981,00 0,00 / 18 0,00 127.981,00 0,00 0,00 0,00 0,00645 Reiseaufwendungen - Außendienst 486.217,00 0,00 / 18 0,00 486.217,00 0,00 0,00 0,00 0,00660 Werbeaufwand 289.618,00 0,00 / 18 0,00 289.618,00 0,00 0,00 0,00 0,00670 Vergütungen an den Aufsichtsrat 20.000,00 0,00 / 18 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00671 Verschiedene Sachaufwendungen 754.579,00 0,00 13 / 12 150.000,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00

17 / 18 71.058,00 845.637,00680 Verschiedene Steuern 17.316,00 0,00 / 18 0,00 17.316,00 0,00 0,00 0,00 0,00685 Abschreibungen von der Betriebs- und

Geschäftsausstattung 0,00 0,00 4 / 18 190.530,00 190.530,00 0,00 0,00 0,00 0,00

700 Wertpapierzinsenerträge 0,00 738.750,00 / 19 0,00 100.000,00 0,00 0,00 II 2b 0,00 838.750,00701 Zinsenerträge für Darlehensforderungen 0,00 805.638,00 / 19 0,00 100.000,00 0,00 0,00 II 2b 0,00 905.638,00710 Liegenschaftserträge 0,00 617.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II 2a 0,00 617.400,00730 Gewinne aus Kapitalanlagen 0,00 14.626,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II 2c 0,00 14.626,00760 Außerordentliche Erträge 0,00 10.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II 6 0,00 10.400,00

800 Zinsenaufwand 41.653,00 0,00 8 / 37.813,00 0,00 0,00 0,00 II 3c 79.466,00 0,00810 Buchmäßige Kursverluste 0,00 0,00 1 / 40.236,00 0,00 0,00 0,00 II 3b 40.236,00 0,00820 Abschreibungen vom Grundbesitz 0,00 0,00 2 / 106.500,00 0,00 0,00 0,00 II 3b 106.500,00 0,00821 Abschreibungen von Mietzinsen 0,00 0,00 3 / 5.300,00 0,00 0,00 0,00 II 3d 5.300,00 0,00830 Aufwendungen für die Vermögensverwaltung

- Abschlusskonto 0,00 0,00 18 / 136.443,00 0,00 0,00 0,00 II 3a 136.443,00 0,00850 Außerordentliche Aufwendungen 107.312,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II 7 107.312,00 0,00860 Körperschaftsteuer 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00870 Zuweisung an die Risikorücklage gemäß § 143 VAG 60.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II 11a 60.000,00 0,00

900 Grundkapital 0,00 5.000.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000.000,00 /A I 0,00 0,00910 Gebundene Kapitalrücklagen 0,00 1.200.000,00 0,00 0,00 0,00 1.200.000,00 /A II 0,00 0,00915 Freie Gewinnrücklage 0,00 1.300.000,00 0,00 0,00 0,00 1.300.000,00 /A III 0,00 0,00920 Risikorücklage gemäß § 143 VAG 0,00 200.000,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 /B I 0,00 0,00

971 Zwischenkonto Bank - Bank 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 0,00 D II / 0,00 0,0052.012.877,00 52.012.877,00 21.095.719,00 21.095.719,00 30.685.808,00 30.209.104,00 27.868.842,00 28.345.546,00

Rohgewinn 0,00 476.704,00 /A IV 476.704,00 0,0030.685.808,00 30.685.808,00 28.345.546,00 28.345.546,00

Page 114: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/6

März 2017

II. Angaben für die Ableitung der Rohbilanz aus der Saldenbilanz

1. Die Börsewerte verschiedener Wertpapiere sind am Bilanzstichtag um € 40.236,00 niedriger als die Buchwerte.

2. Die planmäßigen Abschreibungen von den Gebäuden für das Geschäftsjahr betragen € 106.500,00.

3. Von den Mietenrückständen sind € 5.300,00 abzuschreiben.

4. Die planmäßigen Abschreibungen für das Geschäftsjahr betragen: für Datenverarbeitungsanlagen € 86.420,00 für Büroeinrichtung und Betriebsausstattung € 43.640,00 für Kraftfahrzeuge € 60.470,00

5. Das mit Hilfe der Datenverarbeitungsanlage erstellte Saldenverzeichnis der Prämien-

verrechnungskonten mit den Versicherungsnehmern zeigt folgendes Ergebnis: Forderungen an Versicherungsnehmer (3.617 Posten) € 2.160.587,00 Verbindlichkeiten gegen Versicherungsnehmer (613 Posten) € 522.968,00

6. Das mit Hilfe der Datenverarbeitungsanlage erstellte Saldenverzeichnis der Verrech-

nungskonten mit den Vertretern zeigt folgendes Ergebnis: Forderungen an Vertreter (17 Posten) € 59.547,00 Verbindlichkeiten gegen Vertreter (189 Posten) € 384.964,00

7. Ein Saldenverzeichnis der Nebenbuchhaltung für die Mitversicherungsverrechnung zeigt

folgendes Ergebnis: Forderungen an Versicherungsunternehmen (12 Posten) € 436.517,00 Verbindlichkeiten gegen Versicherungsunternehmen (6 Posten) € 126.391,00

8. Aus der Rückversicherungsverrechnung (Abgaben) waren vor Buchung der Abrechnung

für das 2. Halbjahr des Geschäftsjahres folgende Salden offen: Rückversicherer D € 136.917,00 Soll Rückversicherer E € 51.015,00 Haben

Page 115: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/7

März 2017

Die noch nicht gebuchte Rückversicherungsabrechnung für das 2. Halbjahr des Ge-schäftsjahrs zeigt folgendes Ergebnis: Rückversicherungsprämien € 2.536.518,00 Provisionen (23 % von € 2.536.518,00) € -583.399,00 Zahlungen für Versicherungsfälle € -1.692.962,00 Depotfreigabe € 1.890.637,00 Depoteinbehalt (40 % von € 4.853.028,00) € -1.941.211,00 Depotzinsen (4 % für ein halbes Jahr) € 37.813,00 € 247.396,00 davon Rückversicherer D 40 % € 98.958,00

Rückversicherer E 60 % € 148.438,00 9. Nach Einbuchung der Abrechnung für das 2. Halbjahr des Geschäftsjahres ergeben sich

folgende Salden: Rückversicherer D € 136.917,00 abz € 98.958,00 = € 37.959,00 Soll Rückversicherer E € 51.015,00 zuz € 148.438,00 = € 199.453,00 Haben

10. Die Pensionsrückstellung beträgt am Bilanzstichtag € 1.098.360,00.

11. Die Abfertigungsrückstellung beträgt am Bilanzstichtag € 648.360,00.

12. Von den sonstigen Rückstellungen (für verschiedene Sachaufwendungen) wurden € 119.600,00 verbraucht; € 10.400,00 sind aufzulösen.

13. Für das Geschäftsjahr sind sonstige Rückstellungen (für verschiedene Sachaufwen-dungen) in Höhe von € 150.000,00 neu zu bilden.

14. Die Prämienüberträge am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres betragen: am Anfang am Ende Veränderung € € € Brutto 5.363.500,00 6.334.055,00 970.555,00 Anteil der Rückversicherer 1.237.192,00 1.455.908,00 218.716,00 Eigenbehalt 4.126.308,00 4.878.147,00 751.839,00

Page 116: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/8

März 2017

15. Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres betragen: am Anfang am Ende Veränderung € € € Brutto 12.136.300,00 15.437.140,00 3.300.840,00 Anteil der Rückversicherer 2.433.511,00 4.326.510,00 1.892.999,00 Eigenbehalt 9.702.789,00 11.110.630,00 1.407.841,00 davon Rückstellung für Schaden-regulierungsaufwendungen (brutto = Eigenbehalt) 420.700,00 530.400,00 109.700,00

16. Die Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung beträgt am Ende des

Geschäftsjahres € 487.340,00 (brutto = Eigenbehalt).

17. Verschiedene Rechnungen für Sachaufwendungen im Geschäftsjahr im Betrag von € 71.058,00 waren bei Erstellung der Saldenbilanz noch nicht gebucht.

18. Aus dem Kostenaufteilungsbogen für das Geschäftsjahr ergibt sich, dass die in der Kontenklasse 6 gebuchten Aufwendungen auf folgende Abschlusskonten aufzuteilen sind: € Aufwendungen für die Schadenregulierung 848.864,00 Aufwendungen für den Versicherungsabschluss 2.575.351,00 Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 2.396.973,00 Aufwendungen für die Vermögensverwaltung 136.443,00 5.957.631,00

19. Bei Überprüfung der Abgrenzung der Zinsen für Wertpapiere und für Darlehensforde-

rungen wird festgestellt, dass die anteiligen Zinsen um je € 100.000,00 höher sind als die bereits gebuchten Beträge.

Page 117: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/9

März 2017

III. Kostenaufteilungsbogen für das Jahr 2015Gesamt- Aufwendungen Sonstiger Aufwand (Versicherungsbetrieb)aufwand für den Insgesamt Schaden- Vermögens- Sonstige Auf-

Versicherungs- regulierung verwaltung wendungen fürabschluss +) den Versiche-

rungsbetrieb€ € € € € €

610 Gehälter Innendienst 1.486.820,00 0,00 1.486.820,00 416.211,00 a) 66.909,00 b) 1.003.700,00615 Gehälter Außendienst 1.036.310,00 1.036.310,00 0,00 0,00 0,00 0,00616 Provisionsverdienstentgang-Entschädigungen 134.615,00 134.615,00 0,00 0,00 0,00 0,00620 Sozialversicherungsbeiträge - Innendienst 266.414,00 0,00 266.414,00 74.596,00 c) 11.989,00 e) 179.829,00625 Sozialversicherungsbeiträge - Außendienst 326.304,00 326.304,00 0,00 0,00 0,00 0,00621 Beiträge an den Familienbeihilfen-Ausgleichsfonds Innendienst 66.907,00 0,00 66.907,00 18.734,00 c) 3.011,00 e) 45.162,00626 Beiträge an den Familienbeihilfen-Ausgleichsfonds Außendienst 103.752,00 103.752,00 0,00 0,00 0,00 0,00622 Kommunalsteuer Innendienst 44.605,00 0,00 44.605,00 12.489,00 c) 2.007,00 e) 30.109,00627 Kommunalsteuer Außendienst 69.112,00 69.112,00 0,00 0,00 0,00 0,00624 Freiwillige soziale Aufwendungen Innendienst 187.750,00 0,00 187.750,00 52.570,00 c) 8.449,00 e) 126.731,00629 Freiwillige soziale Aufwendungen Außendienst 57.313,00 57.313,00 0,00 0,00 0,00 0,00640 Reiseaufwendungen Innendienst 127.981,00 0,00 127.981,00 35.835,00 c) 5.759,00 e) 86.387,00645 Reiseaufwendungen Außendienst 486.217,00 486.217,00 0,00 0,00 0,00 0,00660 Werbeaufwand 289.618,00 289.618,00 0,00 0,00 0,00 0,00670 Vergütungen an den Aufsichtsrat 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00671 Verschiedene Sachaufwendungen 845.637,00 0,00 845.637,00 144.303,00 c) 23.192,00 e) 678.142,00680 Sonstige Steuern 17.316,00 0,00 17.316,00 4.848,00 d) 779,00 f) 11.689,00

5.566.671,00 2.503.241,00 3.063.430,00 759.586,00 122.095,00 2.181.749,00

630 Zuweisung an die Pensionsrückstellung 171.780,00 13.420,00 158.360,00 44.341,00 d) 7.126,00 f) 106.893,00631 Zuweisung an die Abfertigungsrückstellung 28.650,00 12.870,00 15.780,00 4.418,00 d) 710,00 f) 10.652,00685 Abschreibungen von der Betriebs- und Geschäftsausstattung 190.530,00 45.820,00 144.710,00 40.519,00 d) 6.512,00 f) 97.679,00

5.957.631,00 2.575.351,00 3.382.280,00 848.864,00 136.443,00 2.396.973,00___________________________________

+) nur Aufwendungen für den Außendienst und Werbeaufwendungen

a) direkte Ermittlung (28,0 % von € 1.486.820,00)b) direkte Ermittlung (4,5 % von € 1.486.820,00)c) 28,0 % von € 266.414,00 bzw € 66.907,00 bzw € 44.605,00 bzw € 187.750,00 bzw € 127.981,00 bzw € 515.369,00 (Raum-, Büro- und Nachrichtenkosten)d) 28,0 % von € 17.316,00 bzw € 158.360,00 bzw € 15.780,00 bzw € 144.710,00e) 4,5 % von € 266.414,00 bzw € 66.907,00 bzw € 44.605,00 bzw € 187.750,00 bzw € 127.981,00 bzw € 515.369,00 (Raum-, Büro- und Nachrichtenkosten)f) 4,5 % von € 17.316,00 bzw € 158.360,00 bzw € 15.780,00 bzw € 144.710,00

Page 118: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/10

März 2017

IV. Berechnung des Körperschaftsteueraufwands

€ €

1. Unversteuerter Gewinn lt Hauptabschlussübersicht 476.704,00 2. Zurechnungsposten Körperschaftsteuer

50 % der Vergütungen an den Aufsichtsrat 10.000,00 Nicht abzugsfähige Sachaufwendungen 207.304,00 217.304,00

3. Steuerpflichtiger Gewinn 694.008,00

4. Körperschaftsteuer (25 % von € 694.008,00) 173.502,00

V. Ableitung des versteuerten Jahresgewinns aus dem unversteuerten Gewinn

€ Unversteuerter Gewinn lt Hauptabschlussübersicht 476.704,00 ab: Körperschaftsteuer -173.500,00 1 Versteuerter Jahresgewinn 303.204,00

VI. Ausweis des Körperschaftsteueraufwands in der Bilanz

€ Vorauszahlungen 325.000,00 Errechneter Steueraufwand -173.500,00 Aktivierte Überzahlung (Posten Sonstige Forderungen) 151.500,00

1 einschließlich € 2,00 Abrundung

Page 119: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/11

März 2017

Bilanz zum 31. Dezember 2015Aktiva: Passiva:

€ € € € € €A. Kapitalanlagen A. Eigenkapital

I. Grundstücke und Bauten 5.213.500,00 I. Grundkapital 5.000.000,00II. Sonstige Kapitalanlagen II. Gebundene Kapitalrücklage 1.200.000,00

1. Schuldverschreibungen und andere III. Freie Rücklagen 1.300.000,00festverzinsliche Wertpapiere 9.286.024,00 IV. Risikorücklage gemäß § 143 VAG 200.000,00

2. Sonstige Ausleihungen 9.678.400,00 V. Bilanzgewinn 303.204,00 8.003.204,003. Guthaben bei Kreditinstituten 1.610.262,00 20.574.686,00 25.788.186,00

B. Versicherungstechnische RückstellungenB. Forderungen im Eigenbehalt

I. Forderungen aus dem direkten I. PrämienüberträgeVersicherungsgeschäft 1. Gesamtrechnung 6.334.055,001. an Versicherungsnehmer 2.160.587,00 2. Anteil der Rückversicherer 1.455.908,00 4.878.147,002. an Versicherungsvermittler 59.547,00 II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte3. an Versicherungsunternehmen 436.517,00 2.656.651,00 Versicherungsfälle

II. Abrechnungsforderungen aus dem 1. Gesamtbetrag 15.437.140,00Rückversicherungsgeschäft 37.959,00 2. Anteil der Rückversicherer 4.326.510,00 11.110.630,00

III. Sonstige Forderungen 393.533,00 1) 3.088.143,00 III. Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung1. Gesamtrechnung 487.340,00

C. Anteilige Zinsen und Mieten 416.358,00 2. Anteil der Rückversicherer 0,00 487.340,00 16.476.117,00

D. Sonstige Vermögensgegenstände C. Nichtversicherungstechnische RückstellungenI. Bewegliche Sachanlagen 638.180,00 I. Rückstellungen für Abfertigungen 648.360,00

II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, II. Rückstellungen für Pensionen 1.098.360,00Schecks und Kassenbestand 254.481,00 892.661,00 III. Steuerrückstellungen 320.600,00

IV. Sonstige Rückstellungen 150.000,00 2.217.320,00E. Rechnungsabgrenzungsposten 326.960,00

D. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenenRückversicherungsgeschäft 1.941.211,00

E. Sonstige VerbindlichkeitenI. Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft

1. an Versicherungsnehmer 522.968,002. an Versicherungsvermittler 348.964,003. an Versicherungsunternehmen 126.391,00 998.323,00

II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus demRückversicherungsgeschäft 199.453,00

III. Andere Verbindlichkeiten 627.255,00 1.825.031,00

F. Rechnungsabgrenzungsposten 49.425,0030.512.308,00 30.512.308,00

1) einschl € 151.500,00 Körperschaftsteuer-Überzahlung

Page 120: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/12

März 2017

Gewinn- und Verlustrechnung für 2015

€ € €I. Versicherungstechnische Rechnung

1. Abgegrenzte Prämiena) Verrechnete Prämien

aa) Gesamtrechnung 21.010.670,00ab) Abgegebene Rückversicherungs-

prämien -4.853.028,00 16.157.642,00b) Veränderung durch Prämien-

abgrenzungba) Gesamtrechnung 970.555,00bb) Anteil der Rückversicherer -218.716,00 -751.839,00 15.405.803,00

2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts 80.000,00 1)

3. Aufwendungen für Versicherungsfällea) Zahlungen für Versicherungsfälle

aa) Gesamtrechnung 12.238.081,00ab) Anteil der Rückversicherer -2.909.462,00 9.328.619,00

b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälleba) Gesamtrechnung 3.300.840,00bb) Anteil der Rückversicherer -1.892.999,00 1.407.841,00 -10.736.460,00

4. Aufwendungen für erfolgsunabhängigePrämienrückerstattunga) Gesamtrechnung 468.751,00b) Anteil der Rückversicherer 0,00 -468.751,00

5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieba) Aufwendungen für den

Versicherungsabschluss 4.294.628,00b) Sonstige Aufwendungen für den

Versicherungsbetrieb 2.396.973,00c) Rückversicherungsprovisionen -1.116.156,00 -5.575.445,00

6. Versicherungstechnisches Ergebnis -1.294.853,00

______________________________1) durch besondere Berechnung ermittelter Betrag (vgl Posten II.4)

Page 121: Skriptum/Buchhaltung im Vers - TU Wien · 2017. 3. 3. · Buchhaltung im Versicherungswesen . 2 . März 2017 . Kosten. werden als zur Leistungserstellung bestimmter Werteinsatz oder

Buchhaltung im Versicherungswesen Beilage III/13

März 2017

€ €

II. Nichtversicherungstechnische Rechnung1. Versicherungstechnisches Ergebnis -1.294.853,00

2. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträgea) Erträge aus Grundstücken und Bauten 617.400,00b) Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 1.744.388,00c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 14.626,00 2.376.414,00

3. Aufwendungen für Kapitalanlagen undZinsenaufwendungena) Aufwendungen für die Vermögensverwaltung 136.443,00b) Abschreibungen von Kapitalanlagen 146.736,00c) Zinsenaufwendungen 79.466,00d) Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen 5.300,00 -367.945,00

4. In die versicherungstechnische Rechnungübertragene Kapitalerträge -80.000,00

5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 633.616,00

6. Außerordentliche Erträge 10.400,00

7. Außerordentliche Aufwendungen -107.312,00

8. Außerordentliches Ergebnis -96.912,00

9. Steuern vom Einkommen -173.500,0010. Jahresüberschuss 363.204,00

11. Zuweisung an Rücklagenan die Risikorücklage gemäß § 143 VAG -60.000,00

12. Jahresgewinn 303.204,00

13. Gewinnvortrag 0,0014. Bilanzgewinn 303.204,00