Säkularisation – das Ende der westfälischen Klöster? Zäsur ... · Säkularisation – das...

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256 Geographische Kommission für Westfalen Gebiet und Identität Naturraum Bevölkerung Siedlung Wirtschaft und Verkehr Bildung, Kultur und Sport Gesellschaft und Politik Säkularisation – das Ende der westfälischen Klöster? Zäsur – Umbruch – Neubeginn Der Reichsdeputationshauptschluss vom Februar 1803 bedeutete für die Klöster und Stifte das Ende ihrer bishe- rigen Daseinsform. In Westfalen gab es seit dem frühen Mittelalter eine Vielzahl von Kloster- und Stiftsgründungen (s. Beitrag SCHNIETZ, S. 254), die einerseits durch ihr bauliches Erscheinungsbild, andererseits durch ihre geistlich-geisti- gen Leistungen Westfalen bis in die Neuzeit entscheidend prägten. Das Ende dieser westfälischen Klosterlandschaft kommt einer Zäsur gleich, denn immer- hin wurde dadurch eine Jahrhunderte überdauernde Tradition und Kultur gelöscht. Gleichzeitig lag in diesem Umbruch auch ein Neubeginn für West- falen, ein Aufbruch in die moderne Zeit. Die Auflösung der von Fürstbischöfen regierten Territiorien durch die Preußen schuf die Grundlage für ökonomischen, politischen und industriellen Fortschritt. Nicht zuletzt die neue Nutzung von Klosteranlagen zu Domänen , psychiatri- schen Anstalten, Landarmen- und Arbeitshäusern oder industriellem Gewerbe geben Zeugnis eines neuen Zeitgeistes. Die Säkularisation von 1803 Im Geiste der Aufklärung kritisierten viele Zeitgenossen um 1800 die monas- tische Lebensweise. Sie hinterfragten den Sinn und den Nutzen von Klöstern, die man vielfach als rückständig und zu reinen Versorgungsanstalten für adelige Zöglinge herabgesunken betrachtete. FRANZ WILHELM VON SPIEGEL ZUM DESENBERG (1752–1815), der selbst – wenn auch nur widerwillig – eine geist- liche Laufbahn eingeschlagen hatte, verfasste im Jahre 1802 eine Denk- schrift, die sich mit der Aufhebung der Klöster und Stifte im Herzogtum West- falen befasste. Darin macht er Vorschlä- ge, wie die Güter der säkularisierten Klöster genutzt werden könnten. Die Verpachtung der Klostergüter auf Zeit an sachverständige Landwirte unter bestimmten Auflagen sollte den Anstoß zu landwirtschaftlichen Reformen ge- ben, die in dem auch in dieser Hinsicht rückständigen Westfalen vonnöten waren. Mental hatte man sich also schon lange vor dem Reichsdeputationshaupt- schluss (RDHS) auf die Aufhebung der Klöster und Stifte vorbereitet, der dann am 25. Februar 1803 die juristischen Grundlagen schuf. Der RDHS war ein 89 Paragraphen umfassendes Gesetz, welches die Ent- schädigungen für die seit 1795 an Frankreich verlorenen linksrheinischen Gebiete regelte. Im vorhergegangenen Frieden von Luneville (9. Februar 1801) zwischen Frankreich und Österreich einigte man sich darauf, die rechtsrhei- nischen von Fürstbischöfen regierten Territorien, Klöster und Stifte zu säkula- risieren und als Entschädigung an die Fürsten zu verteilen, die ihren linksrhei- nischen Besitz an Frankreich verloren hatten. Für die westfälischen Klöster und Stifte bedeutete das der Anfang vom Ende, denn in §35 des RDHS heißt es: „alle Güter der fundierten Stifter, Abteyen und Klöster […] der freien und vollen Disposition der respectiven Lan- desherrn, sowohl zum Behuf des Auf- wandes für Gottesdienst, Unterrichts und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen“ zu überlassen. Hinter dieser umständlichen Formulierung verbarg sich die gesetzli- che Legitimierung der Vermögenssäku- larisation. Jeder Landesherr konnte sich das Vermögen der in seinen Territorien befindlichen Klöster aneignen. Der Aufhebungsprozess Preußen, welches die Bistümer Paderborn und Hildesheim, den östli- chen Teil des Oberstifts Münster sowie die Stifte Essen, Werden und Elten erhielt, ging unverzüg- lich daran, die fundierten (vermögenden) Männer- klöster zu säkularisieren. Dazu gehörten in West- falen die Klöster Dal- heim (Abb. 1), Marien- feld, Hardehausen, Graf- schaft, Liesborn und Cappenberg. So ge- nannte Spezialorganisa- tionskommissionen soll- ten Vermögen und Besitz dieser Klöster erfassen, wodurch die Preußen nach Abzug der für die Mönche bestimmten Pensionen ihren Gewinn ermittelten. Das Klosterinven- tar wurde verkauft, und in Verkennung des Wertes von liturgischem Gerät und Klosterinventar gingen oft wertvolle Objekte der Nachwelt für immer verlo- ren. Mönche und Äbte mussten ihre Klöster verlassen. Ebenso verloren die Klosterbediensteten, das Gesinde, ihre Arbeitsstelle und Unterkunft. Vom Kloster zur Domäne Man könnte geneigt sein, an dieser Stel- le die Geschichte der Klöster für besie- gelt zu erklären. In gewissem Sinne stimmt das auch. Doch verfolgt man die Geschichte der Klostergebäude weiter, stellt man fest, dass ebendort völlig neues, andersgeartetes Leben einzog. Die verlassenen Klosteranlagen standen nicht lange leer. Im Gegenteil! Es war ein großes Anliegen der Reformer gewesen, die Aufhebung der Klöster „für die umliegende Gegend in staats- wirthschaftlicher Hinsicht wohltaetig“ (F. W. VON SPIEGEL, Denkschrift 1802) zu nutzen. Und auch die Preußen hatten ein Interesse an neuen Nutzungsmög- lichkeiten alter Klosteranlagen, da sie sich dadurch Gewinn für ihre Staatskas- se versprachen. Doch wofür eigneten sich die riesigen Klosteranlagen? Am Abb. 1: Wirtschaftsgebäude im Kloster Dal- heim (Foto: H. POHLMANN) Stand: 2008

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Säkularisation – das Ende der westfälischen Klöster?Zäsur – Umbruch – Neubeginn

Der Reichsdeputationshauptschlussvom Februar 1803 bedeutete für dieKlöster und Stifte das Ende ihrer bishe-rigen Daseinsform. In Westfalen gab esseit dem frühen Mittelalter eine Vielzahlvon Kloster- und Stiftsgründungen (s.Beitrag SCHNIETZ, S. 254), die einerseitsdurch ihr bauliches Erscheinungsbild,andererseits durch ihre geistlich-geisti-gen Leistungen Westfalen bis in dieNeuzeit entscheidend prägten. Das Endedieser westfälischen Klosterlandschaftkommt einer Zäsur gleich, denn immer-hin wurde dadurch eine Jahrhunderteüberdauernde Tradition und Kulturgelöscht. Gleichzeitig lag in diesemUmbruch auch ein Neubeginn für West-falen, ein Aufbruch in die moderne Zeit.Die Auflösung der von Fürstbischöfenregierten Territiorien durch die Preußenschuf die Grundlage für ökonomischen,politischen und industriellen Fortschritt.Nicht zuletzt die neue Nutzung vonKlos teranlagen zu Domänen, psychiatri-schen Anstalten, Landarmen- undArbeitshäusern oder industriellemGewerbe geben Zeugnis eines neuenZeitgeistes.

Die Säkularisation von 1803Im Geiste der Aufklärung kritisiertenviele Zeitgenossen um 1800 die monas -tische Lebensweise. Sie hinterfragtenden Sinn und den Nutzen von Klöstern,die man vielfach als rückständig und zureinen Versorgungsanstalten für adeligeZöglinge herabgesunken betrachtete.FRANZ WILHELM VON SPIEGEL ZUM

DESENBERG (1752–1815), der selbst –wenn auch nur widerwillig – eine geist-liche Laufbahn eingeschlagen hatte,verfasste im Jahre 1802 eine Denk-schrift, die sich mit der Aufhebung derKlöster und Stifte im Herzogtum West-falen befasste. Darin macht er Vorschlä-ge, wie die Güter der säkularisiertenKlöster ge nutzt werden könnten. DieVerpachtung der Klostergüter auf Zeitan sachverständige Landwirte unterbestimmten Auflagen sollte den Anstoßzu landwirtschaftlichen Reformen ge -ben, die in dem auch in dieser Hinsichtrückständigen Westfalen vonnötenwaren. Mental hatte man sich also schonlange vor dem Reichsdeputationshaupt-schluss (RDHS) auf die Aufhebung der

Klöster und Stifte vorbereitet, der dannam 25. Februar 1803 die juristischenGrundlagen schuf.

Der RDHS war ein 89 Paragraphenumfassendes Gesetz, welches die Ent-schädigungen für die seit 1795 anFrankreich verlorenen linksrheinischenGebiete regelte. Im vorhergegangenenFrieden von Luneville (9. Februar 1801)zwischen Frankreich und Österreicheinigte man sich darauf, die rechtsrhei-nischen von Fürstbischöfen regiertenTerritorien, Klöster und Stifte zu säkula-risieren und als Entschädigung an dieFürsten zu verteilen, die ihren linksrhei-nischen Besitz an Frankreich verlorenhatten. Für die westfälischen Klösterund Stifte bedeutete das der Anfangvom Ende, denn in §35 des RDHS heißtes: „alle Güter der fundierten Stifter,Abteyen und Klöster […] der freien undvollen Disposition der respectiven Lan-desherrn, sowohl zum Behuf des Auf-wandes für Gottesdienst, Unterrichtsund andere gemeinnützige Anstalten, alszur Erleichterung ihrer Finanzen“ zuüberlassen. Hinter dieser umständlichenFormulierung verbarg sich die gesetzli-che Legitimierung der Vermögenssäku-larisation. Jeder Landesherr konnte sichdas Vermögen der in seinen Territorienbefindlichen Klöster aneignen.

Der AufhebungsprozessPreußen, welches dieBistümer Paderborn undHildesheim, den östli-chen Teil des OberstiftsMünster sowie die StifteEssen, Werden und Eltenerhielt, ging unverzüg-lich daran, die fundierten(vermögenden) Männer -klöster zu säkularisieren.Dazu ge hörten in West-falen die Klöster Dal-heim (Abb. 1), Marien-feld, Hardehausen, Graf-schaft, Liesborn undCappenberg. So ge -nannte Spezialorganisa-tionskommissionen soll-ten Vermögen und Besitzdieser Klös ter erfassen,wodurch die Preußennach Abzug der für die

Mönche bestimmten Pensionen ihrenGewinn ermittelten. Das Klosterinven-tar wurde verkauft, und in Verkennungdes Wertes von liturgischem Gerät undKlos terinventar gingen oft wertvolleOb jekte der Nachwelt für immer verlo-ren. Mönche und Äbte mussten ihreKlöster verlassen. Ebenso verloren dieKlosterbediensteten, das Gesinde, ihreArbeitsstelle und Unterkunft.

Vom Kloster zur DomäneMan könnte geneigt sein, an dieser Stel-le die Geschichte der Klöster für besie-gelt zu erklären. In gewissem Sinnestimmt das auch. Doch verfolgt man dieGeschichte der Klostergebäude weiter,stellt man fest, dass ebendort völligneues, andersgeartetes Leben einzog.Die verlassenen Klosteranlagen standennicht lange leer. Im Gegenteil! Es warein großes Anliegen der Reformergewesen, die Aufhebung der Klöster„für die umliegende Gegend in staats-wirthschaftlicher Hinsicht wohltaetig“(F. W. VON SPIEGEL, Denkschrift 1802)zu nutzen. Und auch die Preußen hattenein Interesse an neuen Nutzungsmög-lichkeiten alter Klosteranlagen, da siesich dadurch Ge winn für ihre Staatskas-se versprachen. Doch wofür eignetensich die riesigen Klosteranlagen? Am

Abb. 1: Wirtschaftsgebäude im Kloster Dal-heim (Foto: H. POHLMANN)

Stand: 2008

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WESTFALEN REGIONAL

Säkularisation

Beispiel des Klosterbesitzes desAugus tiner-Chorherrenstiftes Dalheimbei Lichtenau wird die Größe einesklösterlichen Areals ersichtlich: Diepreußischen Aufhebungskommissarevon Pestel und Schwarz errechneten1803 einen Grundbesitz von 20 186Morgen Land, wovon 1 314 Morgenverpachtet waren und 926 Morgen inEigenwirtschaft beackert wurden.Dazu gehörten 185 Morgen Wiesen, 24Morgen Gärten, 10 Morgen Fischtei-che, 7 002 Morgen Wald, 3 Mühlen und2 Branntweinbrennereien, die riesigenWirtschaftgebäude (Abb. 1) sowie dasKlostergeviert mit zwei angebautenGebäudeflügeln. Es liegt eigentlich aufder Hand, dass die Preußen an die klös -terliche landwirtschaftliche Wirtschaftanknüpften und das aufgehobene Klos -ter in eine Domäne umwandelten. Ineinem agrartechnisch so rückständigenLandstrich wie Westfalen planten diePreußen aus der Domäne Dalheimeinen landwirtschaftlichen Musterbe-trieb zu machen, der als Vorbild und

Lehrstück den Bauern der Umgebungdienen sollte. Nach den Plänen desOberpräsidenten Ludwig Freiherr vonVincke, der sich intensiv mit der fort-schrittlichsten Agrarwissenschaft sei-ner Zeit, also der englischen Landwirt-schaft, beschäftigt hatte, sollte dieDomäne Dalheim neue Produkte undProduktionsweisen, Anbau und Dünge-methoden, Tierhaltung und -züchtungausprobieren. Der beachtliche klöster-liche Bestand von rund 1 000 Schafenermöglichte es dem ersten Pächter,Gottfried Nordmann, die Schafzuchtweiter zu entwi ckeln. Zur Verfeinerungder Wolle wurden Merinoschafe einge-kreuzt. Unter schwierigen Bedingun-gen, wie Missernten, niedrigen Woll-preisen, extrem hohen Pachtzahlungenund der mangelnden Unterstützung derRegierung, die für die Instandsetzungder Gebäude und benötigten Neubau-ten zuständig war, gelang es erst ab1827 unter dem Pächter Otto Engel-brecht den staatlichen Gutsbetrieb zumErfolg zu führen.

Alte Mauern eröffnen neue Möglich-keitenEine ganz andere Form der neuen Nut-zung erfuhr das Kapuzinerkloster inMarsberg. Im Jahre 1812 aufgehoben,öffnete bereits ein Jahr später eine„Irrenheil- und Pflegeanstalt“ in denehemaligen Klostergebäuden ihre Pfor-ten. Dabei waren anfangs nur wenigebauliche Veränderungen zur Unterbrin-gung der Kranken nötig.

Aber auch eine industrielle Nutzungvon Klosteranlagen war nichts Unge-wöhnliches. Nachdem das Zisterzien-serkloster Bredelar 1804 als Domäne für12 Jahre verpachtet wurde, kaufte deraus Brilon stammende Theodor Ulrichdas Gut und machte daraus eine Eisen-hütte. In der ehemaligen Klosterkirchewurden Hochöfen aufgestellt, die Roh-eisen produzierten. In der Theodorshüt-te wurden aber auch Eisengusswarengefertigt (s. Beitrag WALTER, Bd. 1).Weitere Beispiele für die industrielleNutzung ehemaliger Klöster sind dasZisterzienserinnenklos ter Gravenhorstund das adelige Damenstift Herford, woeine Baumwollspinnerei eingerichtetwurde.

Das Prämonstratenserkloster Cap-penberg wurde zu einem privatenWohnsitz umgestaltet. 1816 kaufte diegesamte Anlage kein geringerer als KarlReichsfreiherr vom und zum Stein, derals Präsident der Kriegs- und Domänen-kammer direkt für die Säkularisationdes preußisch gewordenen Westfalenzuständig war. Vom Stein genoss seinenRuhestand in dem nunmehr als SchlossCappenberg bekannten Besitz und ver-starb dort 1831.

Andere Klöster dienten als Kaser-nen, Krankenhäuser, Strafanstalten,Landarmen- und Arbeitshäuser, Verwal-tungssitze oder wurden einfach abgeris-sen. Erstaunlich ist, dass in den meistenFällen, trotz Jahrzehnte der Umnutzung,der klosterbauliche Charakter dieserAnlagen noch erkennbar ist und damitals stummer Zeuge auf die klösterlichenWurzeln verweist. So leisteten die Klös -ter indirekt und auf ihre baulichen Anla-gen reduziert einen Beitrag zum Fort-schritt in die moderne Zeit.

CHRISTINA KUBATZKI

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Entwurf: CHR. KUBATZKIQuelle: K. HENGST

1803 – 1834 aufge-löstes Kloster

30 km

BöddeckenBöddeckenBöddeckenDalheimDalheimDalheim

HardehausenHardehausenHardehausen

Marien-Marien-Marien-münstermünstermünster

NeuenheerseNeuenheerseNeuenheersePaderbornPaderbornPaderborn

Wille-Wille-Wille-badessenbadessenbadessen

DrolshagenDrolshagenDrolshagen

OelinghausenOelinghausenOelinghausenRumbeckRumbeckRumbeck

WedinghausenWedinghausenWedinghausen

EwigEwigEwig AttendornAttendornAttendorn

EikelohEikelohEikeloh

BredelarBredelarBredelar

GrafschaftGrafschaftGrafschaft

GlindfeldGlindfeldGlindfeld

HimmelpfortenHimmelpfortenHimmelpfortenRüthenRüthenRüthen

Benning-Benning-Benning-hausenhausenhausen

Stör-Stör-Stör-medemedemede

Gsk.Gsk.Gsk.

OdackerOdackerOdacker MarsbergMarsbergMarsberg

MeschedeMeschedeMeschede

MülheimMülheimMülheimWerlWerlWerl

BrunnenBrunnenBrunnen

Bentlage

CappenbergCappenbergCappenberg

ClarholzClarholzClarholzHerzebrockHerzebrockHerzebrock

LiesbornLiesbornLiesborn

MarienfeldMarienfeldMarienfeldMünsterMünsterMünster

VarlarVarlarVarlar

Burgstein-Burgstein-Burgstein-furtfurtfurt

HorstmarHorstmarHorstmar

GravenhorstGravenhorstGravenhorst

WiedenbrückWiedenbrückWiedenbrück

BorghorstBorghorstBorghorst

Frecken-Frecken-Frecken-horsthorsthorst

LangenhorstLangenhorstLangenhorstMetelenMetelenMetelen

VredenVredenVreden

Leeden

Gsk. = Geseke

Abb. 2: Die wichtigsten, im Zeitraum 1803 – 1834 aufgelösten Klös -ter und Stifte Westfalens(Entwurf: CHR. KUBATZKI, Quelle: K. HENGST)