Social Media für Anwälte

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Facebook, Twitter, Blogs & Co.: Die Nutzung sozialer Medien für die eigene Kanzlei Rechtsanwalt Henning Krieg LL.M. www.kriegs-recht.de

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Präsentation zum Vortrag "Die Nutzung sozialer Medien für die eigene Kanzlei" von Rechtsanwalt Henning Krieg auf der Herbsttagung 2012 der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV.

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Facebook, Twitter, Blogs & Co.:

Die Nutzung sozialer Medienfür die eigene Kanzlei

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Wer bin ich?

• Rechtsanwalt Henning Krieg, LL.M. (London)

• Legal Counsel Mittel- und Osteuropa der Lumesse-Gruppe

• Schwerpunkte im IT-, Online-, Datenschutz- und Wirtschaftsrecht

• Blog: www.kriegs-recht.de (seit gut fünf Jahren)

• Twitter: www.twitter.com/kriegs_recht (seit gut vier Jahren)

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Der Rechtsrahmen für anwaltliche Werbung

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Der Rechtsrahmen für anwaltliche Werbung

§ 43b BRAOWerbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

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Der Rechtsrahmen für anwaltliche Werbung

• Näher ausgestaltet ist die anwaltliche Werbung in den §§ 6 – 10 BORA:– Gebot der Sachlichkeit und Berufsbezogenheit (§ 6 Abs. I BORA);– Verbot der Angabe von Erfolgs-/Umsatzzahlen (§ 6 Abs. II Satz 1 BORA);– Hinweise auf Mandate und Mandanten (§ 6 Abs. II Satz 2 BORA);– Anwaltliche Werbung durch Dritte (§ 6 Abs. III BORA).

• Zudem relevant: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), bspw. das Verbot der irreführenden Werbung in §§ 3, 5 UWG.

• § 43b BRAO und §§ 6-10 BORA sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG; ein Verstoß ist wettbewerbswidrig und kann Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.

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Der Rechtsrahmen für anwaltliche Werbung

Bemerkenswerte bisherige Entscheidungen:

•Anzeigen-Überschrift „Wenn der Steuerberater 3x klingelt“ wurde beanstandet, da keine formal und inhaltlich sachliche Unterrichtung über die Anwaltstätigkeit (OLG Oldenburg, Urt. v. 5.4.2001, 1 U 125/00).

•Gästebuch auf Anwalts-Homepage wurde beanstandet, da nach Lebens-erfahrung hier mit (unsachlichem) Lob für den Anwalt zu rechnen sei (OLG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 23.3.1999, 3 U 3977/98).

•ABER: Bislang keine allgemeine „harte Linie“ gegenüber anwaltlichen Tätigkeiten in Social Media erkennbar.

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Der Rechtsrahmen für anwaltliche Werbung

Fazit:

•Anwaltliche Werbung ist grundsätzlich auch mittels Social Media zulässig.

•Die allgemeinen berufsrechtlichen Beschränkungen greifen aber auch hier.

•Aufgrund des häufig informelleren Kommunikationsstils in Social Media sollte man nicht auf „Autopilot“ schalten.

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Die Praxis

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Social Media Plattformen

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Studie: Wie nutzen deutsche Juristen Twitter?

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Quelle: www.kriegs-recht.de/wie-nutzen-deutsche-juristen-twitter

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Chancen

• Reputationsaufbau, -gestaltung und –steuerung• Marketing und PR• Networking• Erreichen von Multiplikatoren• Inhaltliche Diskussion (rechtlich und/oder politisch)• Einfach handhabbar• (Technische) Unterstützung zu günstigen Preisen erhältlich• Kostenersparnis• Hineinstoßen in eine Lücke („Vorsprung durch Vorsprung“)• Senden UND Empfangen – Social Media als Informationsquellen• „Spaß und Freude“

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Risiken

• Grundsätzlich ungeeignetes, weil unseriöses Umfeld? • Grundsätzlich ungeeignetes Umfeld, weil Zielgruppe hier nicht

erreicht werden kann?• Grundsätzlich ungeeignet, weil negative Sicht durch Zielgruppe?• Vermengung beruflichen und privaten Auftretens?• Erforderliche Skills nicht vorhanden• Erforderliche Ressourcen nicht vorhanden• Kontrollverlust, Risiko negativer Kommentare („Shitstorm“)• Eigene Rechtsverstöße („Social Media Recht“)• Manifestierung rechtlicher Fehleinschätzungen• Positionierung in Rechtsfragen, was später zum Bumerang wird• Ist der Zug schon abgefahren?

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Ausgangspunkt: Situationsanalyse

• Was sind die Ziele?

• Kann die Zielgruppe über Social Media erreicht werden?

• Wenn ja, dann über welche Plattform(en)?

• Sind die erforderlichen persönlichen Fähigkeiten vorhanden?

• Sind die erforderlichen Ressourcen vorhanden?

• Ist die Motivation vorhanden?

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Beispiele für erfolgreiche Nischenangebote

• www.kartellblog.deDr. Johannes Zöttl, Jones Day

• www.spielerecht.deKonstantin Ewald et al., Osborne Clarke

• www.germanitlaw.com JBB Rechtsanwälte

• www.fosspatents.comFlorian Müller (Consultant, kein RA)

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Fokus Blog – Tipps für die Praxis

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Technik

• Blogplattform vs. eigene URL / Blog auf Kanzleiseite

• Wordpress das am weitesten verbreitete System

• Bedeutung eines professionellen Layouts nicht zu unterschätzen

• Professionelle Templates kostenlos oder für „kleines Geld“

• Plugins nutzen (Leseempfehlung: www.bit.ly/zoettl-plugins)

• Professionelle Hilfe ebenfalls für „kleines Geld“

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Inhalt

• Die richtige Ausrichtung suchen – und ausprobieren

• Zielgruppenorientiertes Schreiben

• Nach Möglichkeit (auch) aktuelle Themen aufgreifen

• Leser lieben Listen!

• Mehrfachverwertung von Inhalten – Newsletter, Presse etc.

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Reichweite

• Gut für den Start: www.jurablogs.de

• Blogadresse in E-Mail Signatur aufnehmen

• Einfache Suchmaschinenoptimierung

• „Linkliebe“, insbesondere auch für andere Blogs

• Themen aufgreifen, die auf anderen Blogs aktuell sind

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Weiterführende Quellen

• Carolyn Elefant / Nicole Black:„Social Media for Lawyers“ABA 2010, 79,95 US$

• Christian Oberwetter:„Social Media für Rechtsanwälte“Luchterhand 2012, 39,90 EUR

• David Hoeflmayr:„Kanzleimarketing für anwaltliche und steuerberatende Praxis“Erich Schmidt Verlag 2012, 42 EUR

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Weiterführende Quellen

• Dr. Volker Meise: „Soziale Netzwerke und deren Rolle für das Anwaltsmarketing“www.bit.ly/drmeise

• Interview mit RA Sebastian Dosch (PodCast):„Warum bloggt ein Anwalt?“www.bit.ly/sebdosch

• RA Henning Krieg„Wie nutzen deutsche Juristen Twitter?“www.bit.ly/juristentwitter

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Weiterführende Quellen

• Prof. Dr. Thomas Hoeren / RA Henning Krieg„Sollten Juristen Social Media nutzen?“freischuss 2011/2012, www.bit.ly/freischuss

• Marie-Christine Schindler / Tapio Liller„PR im Social Web“O‘Reilleys 2012 (2. Auflage), 29,90 EUR

• RA Thomas Schwenke„Social Media Marketing und Recht“O‘Reilleys 2012, 29,90 EUR

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Henning Krieg, LL.M. (London)RechtsanwaltLegal Counsel CEE Lumesse

Blog & Kontakt: www.kriegs-recht.deTwitter: www.twitter.com/kriegs_recht