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SÜDWESTTEXT Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie WWW.SUEDWESTTEXTIL.DE HERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL AUGUST 2015 | NR. 95 Anfang August haben sich die EU und Vietnam auf die Eckpunkte eines Freihandelsabkommens geeinigt. EU- Handelskommissarin Malström spricht vom Abbau fast aller Handelsbarrieren. Das Abkommen soll bis Jahres- ende unterschriftsreif sein und könnte schon Ende 2017 in Kraft treten. Viet- nam gehört zu den größten Textilexporteuren welt- weit. 2014 hat Deutsch- land Textilien und Bekleidung für 890 Mio. Euro aus Vietnam importiert – 75 Prozent mehr als 2010. Noch bremsen strenge Ursprungsregeln den Handel. Doch Vietnam rüstet seine Vorstufen auf, auch mit Geld aus China und Indien. Bald könnten vietnamesische Waren leichter zollfrei in die EU gelangen als deutsche Waren in die Schweiz. Dass Brüssel für EU-Hersteller schlechtere Konditionen aushandelt als für Importeure, stößt vieler- orts auf Unverständnis. Unbehagen gibt es auch wegen mangelhafter Arbeits- und Sozialstandards. Während ausländisch investierte Be- triebe entsprechende Vor- schriften einhielten, böten Firmen in lokaler Hand häufig kein sicheres Arbeitsumfeld, heißt es selbstkritisch von der vietnamesischen Regierung. Freihandel auf Au- genhöhe? Die nächsten beiden Jahre werden zeigen, wie ernst das Thema tatsächlich genommen wird. Silvia Jungbauer Der Fall der Sanktionen gegenüber dem Iran ist eine Frage der Zeit. Investoren und Exporteure geben sich in Teheran bereits die Klinke in die Hand. Der Modehandel wächst real um 4 bis 5 Prozent pro Jahr. Westliche Marken profitieren bald besonders. Das Land ist ein attraktiver Ex- portmarkt sowohl für Mode als auch für technische Textilien. Fast 80 Millionen Menschen leben in dem Golfstaat, die Bevölkerung ist jung und auch im internationalen Ver- gleich gut ausgebildet. Verschärfte Sanktionen seit 2010, darunter das EU-Ölembargo, hatten die iranische Wirtschaft zuletzt arg gebeutelt. Nachdem die Öleinnahmen wieder sprudeln, geht es aufwärts. Zurück- gestellte Infrastrukturmaßnahmen, überfällige Investitionen in der In- dustrie und die anziehende Nach- frage im Automobilbau bedeuten Chancen für technische Anwen- dungen. Derzeit rollen im Iran jährlich ca. 850 000 Neuwagen vom Band. Iranische Medizintechnik ist im Mittleren Osten führend. Nach den Fortsetzung Seite 2 Textil- und Modemarkt Iran Chancen für den textilen Mittelstand Foto: © Zerophoto - Fotolia.com © Robert Kneschke - Fotolia.com »Lokale Hersteller müssen ihre Arbeitsbedingungen verbessern.« Phan Dang Tho, stv. Chefinspekteur des Arbeits- und Sozialministeriums Themen Verband + Industrie Zügig zum Ziel Seite 4 Bildung + Soziales „Komm in die Puschen!“ Seite 6 Recht + Steuern Neues zum Mindestlohn Seite 8 8 Zahl des Monats Der „Steuerzahlergedenktag“ fiel in diesem Jahr auf den 8. Juli. Was die Berufstätigen in Deutschland bis zu diesem Tag erarbeitet ha- ben, entspricht der Summe der staatlich bedingten Ausgaben, die sie in 2015 zu zahlen haben: 51,6 Prozent ihres Einkommens. Über die Summe, die von diesem Datum bis zum Jahresende verdient wird, kann jeder Arbeitnehmer nach Lust und Laune frei verfügen. Der Bund der Steuerzahler berechnet diesen fiktiven Tag jedes Jahr neu. In den vergangenen zwanzig Jahren lag er bis auf vier Mal immer in der zweiten Jahreshälfte. Das sah 1960 noch anders aus. Da waren die Steuern und Abgaben bereits am 27. Mai erarbeitet – mit einer Quote von 40,3 Prozent. Seit 2011 liegt sie über der 50-Prozent-Marke und und marschiert allmählich in Richtung 52 Prozent. Aktuell Am 5. Oktober startet der Landesver- band der Baden-Württembergischen Industrie (LVI) in seiner Geschäftsstelle in Ostfildern mit einem Workshop die Einführung eines Energieeffizi- enznetzwerks. Laut BAFA wird in der Regel in einem solchen Netzwerk bei jedem der teilnehmenden Un- ternehmen eine Energieberatung durchgeführt. Die Einladung wird in Kürze versandt. Gemischte Gefühle Mitarbeitermotivation Wir wollen besser werden Seite 3

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SÜDWESTTEXTZeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie

www.suedwesttextil.deHerausgegeben von südwesttextil august 2015 | nr. 95

Anfang August haben sich die EU und Vietnam auf die Eckpunkte eines Freihandelsabkommens geeinigt. EU-Handelskommissarin Malström spricht vom Abbau fast aller Handelsbarrieren. Das Abkommen soll bis Jahres-ende unterschriftsreif sein und könnte schon Ende 2017 in Kraft treten. Viet-nam gehört zu den größten Textilexporteuren welt-weit. 2014 hat Deutsch-land Textilien und Bekleidung für 890 Mio. Euro aus Vietnam importiert – 75 Prozent mehr als 2010. Noch bremsen strenge Ursprungsregeln den Handel. Doch Vietnam rüstet seine Vorstufen auf, auch mit Geld aus China und Indien. Bald könnten vietnamesische Waren

leichter zollfrei in die EU gelangen als deutsche Waren in die Schweiz. Dass Brüssel für EU-Hersteller schlechtere Konditionen aushandelt als für Importeure, stößt vieler-orts auf Unverständnis. Unbehagen gibt es auch wegen

mangelhafter Arbeits- und Sozialstandards. Während ausländisch investierte Be-triebe entsprechende Vor-schriften einhielten, böten Firmen in lokaler Hand

häufig kein sicheres Arbeitsumfeld, heißt es selbstkritisch von der vietnamesischen Regierung. Freihandel auf Au-genhöhe? Die nächsten beiden Jahre werden zeigen, wie ernst das Thema tatsächlich genommen wird.Silvia Jungbauer

Der Fall der Sanktionen gegenüber dem Iran ist eine Frage der Zeit. Investoren und Exporteure geben

sich in Teheran bereits die Klinke in die Hand. Der Modehandel wächst real um 4 bis 5 Prozent pro Jahr. Westliche Marken profitieren bald besonders.

Das Land ist ein attraktiver Ex-portmarkt sowohl für Mode als auch für technische Textilien. Fast 80 Millionen Menschen leben in dem Golfstaat, die Bevölkerung ist jung und auch im internationalen Ver-gleich gut ausgebildet. Verschärfte Sanktionen seit 2010, darunter das EU-Ölembargo, hatten die iranische

Wirtschaft zuletzt arg gebeutelt. Nachdem die Öleinnahmen wieder sprudeln, geht es aufwärts. Zurück-gestellte Infrastrukturmaßnahmen, überfällige Investitionen in der In-dustrie und die anziehende Nach-frage im Automobilbau bedeuten Chancen für technische Anwen-dungen.

Derzeit rollen im Iran jährlich ca. 850 000 Neuwagen vom Band. Iranische Medizintechnik ist im Mittleren Osten führend. Nach den Fortsetzung Seite 2

Textil- und Modemarkt IranChancen für den textilen Mittelstand

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»Lokale Hersteller müssen ihre Arbeitsbedingungen verbessern.«

Phan Dang Tho, stv. Chefinspekteur des Arbeits- und Sozialministeriums

Themen

Verband + IndustrieZügig zum Ziel Seite 4

Bildung + Soziales „Komm in die Puschen!“Seite 6

Recht + Steuern Neues zum MindestlohnSeite 8

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Zahl des MonatsDer „Steuerzahlergedenktag“ fiel in diesem Jahr auf den 8. Juli. Was die Berufstätigen in Deutschland bis zu diesem Tag erarbeitet ha-ben, entspricht der Summe der staatlich bedingten Ausgaben, die sie in 2015 zu zahlen haben: 51,6 Prozent ihres Einkommens. Über die Summe, die von diesem Datum bis zum Jahresende verdient wird, kann jeder Arbeitnehmer nach Lust und Laune frei verfügen. Der Bund der Steuerzahler berechnet diesen fiktiven Tag jedes Jahr neu. In den vergangenen zwanzig Jahren lag er bis auf vier Mal immer in der zweiten Jahreshälfte. Das sah 1960 noch anders aus. Da waren die Steuern und Abgaben bereits am 27. Mai erarbeitet – mit einer Quote von 40,3 Prozent. Seit 2011 liegt sie über der 50-Prozent-Marke und und marschiert allmählich in Richtung 52 Prozent.

AktuellAm 5. Oktober startet der Landesver-band der Baden-Württembergischen Industrie (LVI) in seiner Geschäftsstelle in Ostfildern mit einem Workshop die Einführung eines Energieeffizi-enznetzwerks. Laut BAFA wird in der Regel in einem solchen Netzwerk bei jedem der teilnehmenden Un-ternehmen eine Energieberatung durchgeführt. Die Einladung wird in Kürze versandt.

Gemischte Gefühle

Mitarbeitermotivation

Wir wollen besser werdenSeite 3

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August 2015 I Nr. 952 Verband + Industrie SÜDWESTTEXT

Krisenjahren 2012 und 2013 wächst das Land jetzt wieder mit 2,5 Prozent pro Jahr. Für 2017 prognos-tiziert die Weltbank ein Wachstum von bereits 6 Prozent.

Darüber hinaus wartet eine breite Mittelschicht darauf, west-liche Qualitäts- und Markenmode einzukaufen. 2015 werden im or-ganisierten iranischen Mode-Retail schätzungsweise 5,2 Mrd. Euro um-gesetzt. Innerhalb von fünf Jahren soll der Modeabsatz um ein Fünftel wachsen. Das dynamischste Markt-segment ist dabei Kinderbekleidung (+27,5 Prozent bis 2019), gefolgt von Herrenmode, Wäsche, Acces-soires und Damenbekleidung.

In den Großstädten bekommen traditionelle Bazare und der nicht-organisierte Einzelhandel Kon-kurrenz von westlich geprägten Einkaufszentren. Auch wenn die Shopping Malls aussehen wie Ein-zelhandelszentren überall auf der Welt, sind die Marken, die es darin zu kaufen gibt, auf Umwegen in den Iran gelangt – über Händler in der Türkei oder in den Golfstaaten. Die Stores haben zu den Marken keine Verbindung. Dabei werden westliche Modemarken keines-wegs am Irangeschäft gehindert. Doch reguläre Geldtransfers sind

aufgrund der Sanktionen beinahe unmöglich. Viele internationale Marken sehen den Grauimport, der sich ihrer Kontrolle entzieht, mit Unbehagen. Derzeit betreiben nur wenige europäische Brands eigene Shops im Iran, darunter Mango, Be-netton und Escada.

Das könnte sich bald ändern. Trotz jahrelanger Sanktionen schätzt der IWF das jährliche Pro-Kopf-Einkommen im Iran auf ca. 16 500 US-Dollar pro Jahr. Damit hat der iranische Durchschnittskonsument mehr in der Tasche als die Käufer in den Schwellenländern Brasilien,

China, Indien oder Südafrika. Der iranische Mittelstand kauft mode-, marken- und qualitätsbewusst und ist gut über internationale Trends informiert. Teure Marken sind als Statussymbol wichtig. Der Preis für westliche Markenware, die deutlich teurer ist als im Ausland, wird dabei buchstäblich in Kauf genommen.

In Kürze

Caroline Schuon ist Ende Juli der diesjährige Designpreis der Fakultät Textil & Design der Hochschule Reutlingen verliehen worden. Die Masterabsolventin im Studiengang Modedesign hat gemeinsam mit der Weberei Hohmann und der Hoch-schule München schallabsorbierende Dekorationsstoffe entwickelt. Stoffe aus dieser Kollektion verkürzen die Nachhallzeit und verbessern damit das Sprachverhältnis in Räumen. Sie eignen sich also bestens für öffentliche Gebäude wie Hotels oder Tagungsstätten. Der Preis wurde von Campus Reutlingen gestiftet.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass kroatische Staatsangehörige ab dem 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden dürfen. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg begrüßen diesen Beschluss. Die Arbeitnehmerfrei-zügigkeit innerhalb der EU bietet eine große Chance zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union im Juli 2013 hatten Kroaten grundsätzlich noch eine Arbeits-genehmigung-EU (§ 284 SGB III) benötigt, um in Deutschland eine Beschäftigung ausüben zu können. Diese Übergangsregelung endete zum 30. Juni 2015. Deutschland nimmt eine nach EU-Recht mögliche Verlängerung der Übergangsrege-lung für die nächsten drei Jahre nicht in Anspruch.

Der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie HDS/L hat zum 1. Juli seine neuen Räum-lichkeiten in der Reinhardtstraße 14 in Berlin-Mitte bezogen – in Büro- gemeinschaft mit dem Gesamtver-band textil+mode. HDS/L Hauptge-schäftsführer Manfred Junkert hebt die Vorteile des Standortwechsels hervor: „Durch die neu geschaffene, enge Kooperation und gemeinsame Präsenz in der Hauptstadt können zahlreiche Synergien und Fach-kompetenzen genutzt werden.“ Neben der Hauptgeschäftsstelle verfügt der Verband noch über eine Geschäftsstelle in Pirmasens und Repräsentanten in München und Brüssel. Zuvor war der HDS/L in Offenbach beheimatet.

Fortsetzung von Seite 1

Textil- und Modemarkt Iran

Fragen an: Dipl.-Volkswirtin Silvia Jungbauer

Tel.: +49 711 [email protected]

Ab 1. November wird der Gesamt-verband textil+mode wieder einen eigenen t+m-Repräsentanten in enger Anbindung an den BDI in Brüssel haben: Felix Ebner wird die Interessenvertretung vor Ort über-nehmen. Der Diplom-Volkswirt mit postgradualem Masterstudium in internationalen Beziehungen verantwortet seit über sechs Jahren erfolgreich den vielfältigen Bereich

Außenwirtschaft bei t+m. Er ist da-her mit der Branche und ihren The-men im Detail vertraut sowie in der Industrie und Politik bestens ver-netzt. Schwerpunktmäßig bleibt der Außenwirtschaftsexperte weiterhin Ansprechpartner für die Verbände der Branche in allen Fragen der Handels-, Außenwirtschafts- und Zollpolitik, die im Zuständigkeits-bereich der EU liegt. textil+mode wird mit seinem Büro zusammen mit anderen deutschen Verbänden unter dem neuen Dach der „BDI/BDA – The German Business Re-presentation“, Rue Marie de Bour-gogne 58, 1000 Brussels, vertreten sein.

Seit Mitte Juli verantwortet Batzorig Daarten das Referat Recht und Steuern bei t+m in Berlin. Der Volljurist war nach seinem Dop-pelstudium Jura und Politikwissen-

schaften mit Stationen in Anwalts-kanzleien in Berlin und Brüssel für Reservon tätig. Ab dem 27. Juli ist nach ihrer Elternzeit Rechtsanwäl-tin Susanne Wicht auch wieder mit an Bord des Gesamtverbandteams. Sie ist weiterhin für Tarifpolitik sowie das Arbeits- und Sozialver-sicherungsrecht zuständig.

Simone Diebold

Nachrichten aus Berlin

Felix Ebner Batzorig Daarten

Modemarkt Iran: Prognose Retail-Umsatz (Reales Wachstum, zu Preisen von 2014)

Daten: Euromonitor International

0

0,5

1

1,5

2

2,5

3

3,5

2015 2016 2017 2018 2019

Mrd. Euro

Damen

Herren

Kinder

Wäsche

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August 2015 I Nr. 95 Verband + Industrie 3 SÜDWESTTEXT

Ein Geschäftsführer eines Textilun-ternehmens in Ostdeutschland hatte gezielt in moderne Maschinen und Ausrüstungen investiert, um Kun-denwünsche zu erfüllen, innova-tive Produkte anzubieten und dem Wettbewerb einen Schritt voraus zu sein. Doch er erkannte, dass dies alleine nicht ausreichen würde, um erfolgreich zu sein. Erst wenn es ihm gelänge, seine Mitarbeiter für die Neuerungen zu begeistern, ihnen das Rüstzeug zu geben, ei-genverantwortlich voranzugehen, Umsetzungsblockaden zu lösen und ihnen Zukunftsperspektiven zu eröffnen, würde sich der wahre Erfolg einstellen.

Zu diesem Zweck erarbeitete er mit externer Unterstützung ein Programm zur Weiterentwicklung seiner Führungskräfte und Mit-arbeiter, das über einen längeren Zeitraum zu unterschiedlichen The-men unter dem Motto „Wir wollen besser werden“ laufen sollte. Um eine Messbarkeit zu gewährleisten, wurde die Struktur der Programm-elemente nahezu gleich angelegt.

Im ersten Schritt sollten mit externer Unterstützung intensive Einzelgespräche mit Mitarbeitern der ersten und zweiten Führungs-ebene geführt werden, um ihre Einstellung und Beurteilung zum Unternehmen zu erfahren. Beim anschließenden Wochenendsemi-nars sollten die Teilnehmer sowohl durch Workshoparbeit, als auch „spielerisch“ an die jeweiligen Themen herangeführt werden. Um die Ergebnisse des Seminars abzusichern und ein Feedback der

Mitarbeiter zu erhalten, war gep-lant, ca. sechs Wochen nach dem Wochenendseminar ausführliche Feedbackgespräche zu führen. Im zweiten Schritt sollte ohne externe Beteiligung das Management die Themeninhalte, die vereinbarten Maßnahmen sowie die Verände-rungsbereitschaft und -fähigkeit der Mitarbeiter verfolgen, unterstützen und im Bewusstsein aller Beteili-gten präsent halten.

Begonnen wurde mit dem Themenschwerpunkt „Weiterent-wicklung von Kommunikation, Teamarbeit, Motivation, Kreativi-tät und Führung im Unternehmen“. Die Teilnehmer erhielten zur Vor-bereitung auf die Einzelgespräche einen Fragenkatalog. Ziel der Einzelgespräche war es, Vertrauen aufzubauen und dadurch Offenheit zu erreichen sowie durch Bewusst-seinsarbeit eine neue Sicht auf Pro-bleme, Ideen und Wege zu schaffen, eigene Blockaden aufzulösen und zu effizienten Maßnahmen zu ge-langen.

Das Wochenendseminar fand in entspanntem Ambiente außerhalb des Unternehmens statt, um ein positives Umfeld für das gemein-same Arbeiten zu schaffen, das sich aus teambildenden Aktivitäten und Workshoparbeit zusammensetzte. Als Ergebnis sind zwei Gruppen-arbeiten herauszuheben, bei denen neben der Sacharbeit das Bewusst-sein für notwendige Veränderung geschaffen wurde: In der ersten Gruppenarbeit wurde die klassische Frage nach den Stärken des Unter-nehmens erarbeitet und wie weit

diese von den Wettbewerbern be-setzt sind. Tatsächlich kam heraus, dass die am höchsten bewerteten Stärken überwiegend auch bei den Wettbewerbern vorhanden waren und somit keine strategischen Er-folgspositionen darstellten. Die anschließende Diskussion öffnete kreative Räume für Überlegungen und setzte Gedanken hinsichtlich der zukünftig zu schaffenden „be-sonderen“ Stärken frei. Ein heraus-forderndes Maßnahmenprogramm folgte als Konsequenz.

Einen weiteren Denkanstoß ergab die Gruppenarbeit, in der Ursachen und Möglichkeiten zur Reduzierung von II.-Wahl und in-ternen Retouren erarbeitet wurden. Das Ergebnis zeigte, dass es sich bei den Ursachen ausschließlich um solche handelte, bei denen das mittlere Management direkte Ver-antwortung für deren Vermeidung trug. Das so geschaffene Bewusst-sein bei den Führungskräften führte direkt zu intensiven Diskussionen und letztlich zu einem umfang-reichen Maßnahmenpaket.

Die nach sechs Wochen ge-führten Feedbackgespräche zeigten, dass die Teilnehmer extrem positive Veränderungen im Unternehmen empfanden – jedoch weniger bei sich selbst, als bei den anderen Führungskräften. Einige Monate nach diesen insgesamt positiven Aussagen hatte die Geschäftslei-tung den Eindruck, dass vieles wieder in den alten Trott verfällt. Die daraufhin geführten Gespräche machten deutlich, dass sich einige Veränderungen doch nicht nachhal-tig etabliert hatten. Die Geschäfts-leitung entschied daher, dass alte Themenschwerpunkte aufgefrischt und neue aktiv angegangen werden mussten.

Auch die Geschäftsleitung be-schäftigte sich selbst mit dem The-ma „Management und Führung im Unternehmen“. Die Antworten auf Fragen wie „Wie führen wir, die Geschäftsleitung, in unserem Unternehmen (Eigenbild – Fremd-bild)?“, „Wie beurteilen wir das Management- und Führungsver-halten unserer Abteilungsleiter und wie können wir dieses verbes-sern?“ oder „Wie können wir das Mitunternehmertum unserer Abtei-

lungsleiter/Mitarbeiter weiterent-wickeln und verbessern?“ waren sehr detailliert und unternehmens-spezifisch. Der Diskussionsbedarf innerhalb der Geschäftsleitung war sehr viel größerer als ursprünglich angenommen. Ein Zeichen dafür, dass entsprechende Gespräche im normalen Alltagsgeschäft nur un-zureichend geführt wurden.

Für die Mitarbeiter folgte dann zwei Monate später ein kurzes Projekt mit dem Themenschwer-punkt „Führen und geführt wer-den – Wege zur Verbesserung für Führungskräfte und Mitarbeiter“. Die auch hier geführten Einzel-gespräche ließen erkennen, dass längst als überwunden und gelöst geglaubte Schwierigkeiten noch oder wieder von Bedeutung waren. Die Erkenntnis, dass das mittlere Management unbefriedigende Si-tuationen zwar beklagte, sich aber zu wenig verantwortlich fühlte, um diese zu verändern, machte der Ge-schäftsleitung Sorge. Ein weiterer Schritt zum Thema „Wir brauchen Problemlöser und keine Problem-beschreiber“ folgte.

Die vom Unternehmen bisher durchgeführten und hier beschrie-benen Aktivitäten zeigen, dass es nicht einfach ist, „besser zu wer-den“. Der Rückfall in alte Ver-haltensmuster ist immer wieder festzustellen. Dennoch, der ein-geschlagene Weg hat sich gelohnt: die Effizienz wurde an vielen Stel-len gesteigert und Kosten konnten teilweise immens reduziert werden. Die Geschäftsführung beabsichtigt den Projektzyklus fortzusetzen, Themen erneut aufzugreifen und tiefer im Bewusstsein zu verankern sowie neue Themen anzugehen.

Wir wollen besser werden Mitarbeiter begeistern, Blockaden abbauen, Zukunftsperspektiven schaffen

Foto: © ChenPG - Fotolia.com

Dr.-Ing. Gert Stapelfeldt StU – Dr. Stapelfeldt Unternehmens-beratung, AachenTel.: +49-2408-2747E-Mail: [email protected]

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August 2015 I Nr. 954 Verband + Industrie SÜDWESTTEXT

Zahlungsverzug kostet die EU-Wirtschaft jedes Jahr Milliarden und gefährdet unzählige Arbeits-plätze. Die EU-Richtlinie zur Be-kämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sollte Abhilfe schaffen, Zahlungsfristen verkür-zen und den schlimmsten Aus-wüchsen einen Riegel vorschieben. Für den deutschen Mittelstand aber gibt es keine spürbare Verbesse-rung. Großkunden im Modehandel drängen ihre Lieferanten sogar, die Zahlungsziele noch weiter auszu-dehnen.

Firmeninsolvenzen durch säu-mige Schuldner – das ist in Europa leider keine Seltenheit. Zwar kommt es nicht immer ganz so schlimm. Doch auch 2014 haben deutsche Unternehmen schätzungsweise 2,5 Prozent ihres Gesamtumsatzes als uneinbringlich abgeschrieben. Europaweit waren es sogar 3,1 Pro-zent. Darunter leidet vor allem der industrielle Mittelstand. Finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners sind nach Meinung von 91 Prozent der Unternehmen der Hauptgrund für verspätete Zahlungen. Als zweithäufigste Ursache wird von 87 Prozent das absichtlich verzö-gerte Zahlen von Rechnungen an-gesehen – in keinem Land der EU sagen das so viele Gläubiger wie in Deutschland.

Die EU-Richtlinie zur Be-kämpfung von Zahlungsverzug aus dem Jahr 2011 schreibt höhere Verzugszinsen als bisher vor, soll Gläubiger vor ungerechtfertigt lan-gen Zahlungszielen schützen und empfiehlt eine Zahlungsfrist von maximal 60 Tagen für Unterneh-men und von 30 Tagen für öffent-lichen Auftraggeber. Dazu kommt

eine Mindestpauschale von 40 Euro als Verzugsschaden. Wie aus dem European Payment Index 2015 des Inkasso-Dienstleisters Intrum Ju-stitia hervorgeht, ist die Zahlungs-verzugsrichtlinie nur 24 Prozent

der deutschen Unternehmen ein Begriff. Europaweit gaben 31 Pro-zent der befragten Firmen an, die Richtlinie zu kennen. 86 Prozent der deutschen Umfrageteilnehmer können keinen positiven Einfluss der Richtlinie feststellen. Woran liegt das?

Am 29. Juli 2014, eineinhalb Jahre nach Ablauf der Umset-zungsfrist, ist in Deutschland das „Gesetz zur Bekämpfung von Zah-lungsverzug im Geschäftsverkehr zur Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2011/7/EU“ in Kraft getreten. Das Gesetz schreibt für private Un-ternehmen grundsätzlich die von Brüssel empfohlene Zahlungsfrist von 60 Tagen vor. Die Vertrags-partner dürfen davon jedoch ab-weichen, es sei denn, dies ist für den Gläubiger „grob nachteilig“. Wann die Grenze zum groben

Nachteil überschritten ist, kann allerdings nur im Zuge einer recht-lichen Auseinandersetzung geklärt werden. Darauf wird sich kaum ein Mittelständler einlassen, wenn der Großkunde König ist. In Deutsch-

land bleibt die 60-Tage-Regel damit ein Papiertiger, der große Handels-ketten nicht daran hindert, ihren mittelständischen Lieferanten lan-ge Zahlungsziele abzupressen. Neu ist in diesem Zusammenhang aller-dings das Verbandsklagerecht, das es Unternehmensverbänden grund-sätzlich ermöglicht, grob nachtei-lige Vertragsklauseln behördlich oder gerichtlich unterbinden zu lassen. Mit einem Verzugszins von 9 statt bisher 8 Prozentpunkten über dem Basissatz geht der deutsche Gesetzgeber leicht über die Brüs-seler Maßgaben hinaus.

Andere Mitgliedstaaten ergrei-fen rigorosere Maßnahmen, um die Zahlungsmoral zu heben. In Frankreich ist eine maximale Zah-lungsfrist von 60 Tagen bzw. von 45 Tagen ab Monatsende gesetzlich vorgeschrieben, außerdem ein Ver-

zugszinssatz von 10 Punkten über dem Leitzins. Unternehmen und Verbände bewerten den Staatsein-griff daher positiv: Er beschneide zwar die Vertragsfreiheit, verhel-fe aber Mittelständlern zu ihrem Geld. Spürbare Auswirkungen ste-hen zudem in EU-Ländern bevor, in denen bislang deutlich längere Zahlungsziele gebräuchlich sind wie etwa in Italien, oder in denen es keine so weite Regelung zum Verzugsschaden gibt wie z. B. in Großbritannien.

Quelle: Intrum Justitia European Payment Index 2015 / Ergebnisse Deutschland

Zügig zum ZielSchnelleres Bezahlen schafft Arbeitsplätze

Aus Zahlungsverzug resultierende Insolvenzen führten nach Angaben der EU-Kommission bereits zum eu-ropaweiten Verlust von einer halben Million Arbeitsplätzen. 77 Prozent der deutschen Unternehmen geben an, dass verspätete Zahlungen der Schuldner zu Einstellungsstopps führen. 75 Prozent glauben, dass ein schnelleres Bezahlen der Schuldner dazu führt, dass mehr Mitarbeiter eingestellt werden. Ein Drittel aller Unternehmen gibt an, aufgrund von nicht fristgerechter Bezahlung und Zahlungsausfällen keine neuen Mitarbeiter einstellen zu können, ein Viertel der Firmen muss des-wegen sogar über Entlassungen nachdenken. EU-Schätzungen zufolge ist ein Drittel aller Insol-venzen auf Zahlungsrückstände zurückzuführen.

Fragen an: Dipl.-Volkswirtin Silvia Jungbauer

Tel.: +49 711 [email protected]

Textilbündnis: neuer Steuerungskreis seit 1. August im AmtEnde Juli hat das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller initiierte Textilbündnis einen neuen Steuerungskreis gewählt. Er besteht aus vier Ver-tretern der Wirtschaft, drei Vertretern von Nicht-Regierungsorganisationen, drei Vertretern der Bundesregierung sowie jeweils einem Vertreter der Ge-werkschaften und nicht-kommerziellen Standardorganisationen. Aus der Wirtschaft gehören diesem Kreis an: der Gesamtverband textil+mode, vertre-ten durch Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura, der Handelsverband Deutschland (HDE), vertreten durch Hauptgeschäftsführer Stefan Genth, die Otto Group, vertreten durch Johannes Merck, Director Corporate Responsibility, und die Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co KG, vertreten durch den Head of CSR Nico Kemmler. Vertreter der Nicht-Regierungsorganisationen sind die Christliche Initiative Romero, Femnet und das Inkota Netzwerk. Von der Bundesregierung gehören dem Gremium an: das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesmini-sterium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Von Gewerkschaftsseite dabei ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (Frank Zach) als Vertreter der nicht kommerziellen Standardorganisationen wurde der Global Organic Textile Stan-dard (GOTS, Claudia Kersten) gewählt. Das neue Gremium ist nahezu deckungsgleich mit dem seit Dezember 2014 tätigen Interims-Steuerungskreis.

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August 2015 I Nr. 95 Verband + Industrie 5 SÜDWESTTEXT

Während Sport und sportlicher Life-style im Zeichen von Gesundheit, Wellness und Bodystyling nahezu obligatorisch geworden sind, gestal-tet sich die Lage für den deutschen Outdoor-Markt wenig erfreulich. Nach nunmehr fünf Jahren mit sta-gnierenden Marktzahlen herrscht Ernüchterung. Obwohl das Spiel läuft, sitzt die Branche sozusagen auf der Bank. Zwar pendelte sich das Umsatzvolumen auf dem aktu-ellen Niveau von 1 777 Millionen Euro ein. Doch der Markt tritt auf der Stelle. Allerdings macht die neue Kooperationsstudie „Markt: Moni-tor Outdoor 2015“ von BBE Han-delsberatung und Marketmedia24 Hoffnung auf Zuwachs, denn das Marktszenario weist im günstigs-ten Fall bis 2020 einen Anstieg des Marktvolumens auf 1,98 Milliarden Euro aus.

Gründe und Hintergründe für diese Diskrepanz? Tatsächlich haben in den letzten acht Jahren außer dem Facheinzelhandel, der sich behaupten konnte, alle ande-ren Anbieterformate zugunsten des Internet-basierten Versand- und Online-Handels mehr oder weniger große Marktanteile abgeben müs-sen. Würde man die Online-Umsätze der Stationären hinzurechnen, wäre

der absolute Zuwachs sogar noch stärker. Und die Zukunft scheint klar vorgezeichnet: Die technischen Entwicklungen werden noch viele neue Türen öffnen. So können zum Beispiel Produkte viel leichter als

bisher personalisiert und die bislang auf exklusive Anbieter beschränkte Maßanfertigung zum Normalfall werden: Die Kreativität beim On-lineshoppen hat also noch lange keine Grenzen erreicht.

Wer sich in diesem Szenario behaupten will, muss sich jetzt in Position bringen. Warum kaufen Kunden welche Marken und bei welchem Anbieter? Die Antworten

auf diese Fragen müssten den Kurs für Industriemarken bzw. Handels-strategien liefern. Denn Preise und „me-too“-Produkte binden keinen Kunden. Schon gar nicht die Kun-den, denen – wie den meisten – die

Orientierung fehlt. Immer mehr An-bieter und insbesondere die speziali-sierten Outdoor-Geschäfte und Mar-ken-Stores folgen der sogenannten Multichannel-Strategie und verkau-fen nicht nur in ihren stationären Ge-schäften, sondern parallel dazu auch über das Internet. Dennoch wird der stationäre Fachhandel das Spielfeld nicht verlassen, sagt BBE-Bran-chenexperte Dominik Nuss: „Es gibt

genügend Gründe und Kräfte für die Zukunft des Fachhandels. Outdoor-Artikel sind beratungsintensiv, und kompetente Beratung gibt es fast ausschließlich im Fachgeschäft bzw. Fachmarkt. Selbst komplexe Inter-netauftritte mit Beratungsleitfäden oder Beratungsvideos können das persönliche Gespräch mit dem meist selbst sportlich aktiven Verkäufer nicht ersetzen.“ Insofern fördert der Online-Auftritt sogar den stationären Umsatz.

Gelingt es den Marktteilneh-mern auf allen Marktstufen dage-gen nicht, sich jenseits der Preis-orientierung mit Marken bzw. Mehrwerten zu positionieren, wird der durchschnittliche Verbraucher deswegen nicht auf Outdoor-Ak-tivitäten verzichten. Doch diesen könnte er mangels entsprechenden Angeboten durchaus auch auf kos-tengünstige Weise nachkommen. Dieses pessimistische Marktszenario schießt den Ball komplett ins Feld der preisorientierten Vertriebswege, was auch für Markenstrategien kon-traproduktiv sein wird.

Die neue BBE-Markt: Monitor-Studie „Outdoor 2015“ ist zu bezie-hen unter [email protected] Diebold

„Markt: Monitor Outdoor 2015“ – Hoffnung auf ZuwachsObwohl das Spiel läuft, sitzt die Branche auf der Bank

Wer sich in diesem Szenario behaupten will, muss sich jetzt in Position brin-gen. Warum kaufen Kunden welche Marken und bei welchem Anbieter? Die Antworten auf diese Fragen müssten den Kurs für Industrie-Marken bzw. Handelsstrategien liefern. Denn Preise und „me-too“-Produkte binden keinen Kunden. Schon gar nicht die Kunden, denen – wie den meisten – die Orien-tierung fehlt.

Immer mehr Anbieter und insbesondere die spezialisierten Outdoor-Geschäfte und Marken-Stores folgen der sogenannten Multichannel-Strategie und verkaufen nicht nur in ihren stationären Geschäften, sondern parallel dazu auch über das Internet. Dennoch wird der stationäre Fachhan-del das Spielfeld nicht verlassen, sagt BBE-Branchenexperte Dominik Nuss: „Es gibt genügend Gründe und Kräfte für die Zukunft des Fachhandels. Outdoor-Artikel sind beratungsintensiv, und kompetente Beratung gibt es fast ausschließlich im Fachgeschäft bzw. Fachmarkt. Selbst komplexe Internet-auftritte mit Beratungsleitfäden oder Beratungsvideos können das persönli-che Gespräch mit dem meist selbst sportlich aktiven Verkäufer nicht erset-zen.“ Insofern fördert der Online-Auftritt sogar den stationären Umsatz. Gelingt es den Marktteilnehmern auf allen Marktstufen dagegen nicht, sich jenseits der Preisorientierung mit Marken bzw. Mehrwerten zu positionieren, wird der durchschnittliche Verbraucher deswegen nicht auf Outdoor-Aktivitäten verzichten. Doch diesen könnte er mangels entsprechenden An-geboten durchaus auch auf kostengünstige Weise nachkommen. Dieses pessimistische Marktszenario schießt den Ball komplett ins Feld der preisori-entierten Vertriebswege, was auch für Markenstrategien kontraproduktiv sein wird.

Olymp: Eine Chance für Flüchtlingskinder in Bietigheim-Bissingen

Durch die seit Monaten zunehmend umfangreichere und schwieriger werdende Flüchtlingssituation in Europa und in Deutschland ist auch immer mehr direktes bürgerliches Engagement auf allen Ebenen notwendig. Die wichtigste Grundlage für eine In-tegration ist jedoch die gemeinsame Sprache. Der Asylkreis Bietigheim-Bissingen hat sich daher ent-schlossen, einen „Arbeitskreis Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen“ ins Leben zu rufen. Die Olymp-Bezner-Stiftung hat für dieses Projekt spontan 10 000 Euro zur Verfügung gestellt. Das neue Projekt des Asylkreises Bietigheim-Bissingen soll sich zunächst auf Grundschulkinder konzentrieren, dann aber auch, je nach Bedarf, ältere Kinder und Jugendliche in wei-terführenden Schulen einbeziehen. Es werden zwar vorzugsweise Flüchtlingskinder, aber auch andere

Kinder mit Migrationshintergrund, die nach wie vor Sprachschwierigkeiten und Integrationsprobleme haben, gefördert. Der Schwerpunkt dieser Hilfsmaßnahmen soll auf dem Einsatz ehrenamtlicher Lern- und Hilfskräfte für Flüchtlingskinder aus Syrien, Afrika und Südosteuropa liegen. Diese Arbeit soll in enger Kooperation mit den örtlichen Schulen in Bietigheim-Bissingen, dem staatlichen Schulamt Ludwigsburg und dem städtischen Familienbüro durchgeführt werden.

Hornschuch – vierter Red Dot Design Award Mit dem Trend Guide 24/7 holt Hornschuch den insgesamt vierten Red Dot Design Award nach Weißbach. Das Buch ist als Fortsetzung des Design Guides Werkzeug und roter Faden für das Hornschuch Design Team und seine Kunden. Die Art und Weise wie das zweigeteilte Werk Design vermittelt, ist völlig neu und einzigartig: Trendrecherche im ersten Teil und die Produkt-vielfalt in der Anwendung im zweiten, interaktiven 24/7 Teil.

Der Asylkreis Bietigheim-Bissingen freute sich über die Scheck-übergabe von Mathias Eggle, Vorstand der Olymp-Bezner-Stif-tung. Foto: Olymp

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6 Bildung + Soziales SÜDWESTTEXT August 2015 I Nr. 95

KOMM IN DIE PUSCHEN.Die deutsche Textil- und Modeindustrie wirbt mit Kurzfilmen und Komplettinfos um Auszubildende

01 NEUER LOOK UND RESPONSIVE DESIGN

Die Webseite präsentiert sich im neuen Look. Die Seite ist moderner gestaltet und arbeitet mit neuen Kampag­nen motiven. Wesentliche technische Änderung ist ein Respon sive Design, das Seitenaufrufe auch auf mobilen Endgeräten optimal darstellt. Dadurch wird der Nutzer­komfort auf Smartphones und Tablets wesentlich grö­ßer. Eine neue Menüanordnung trägt dem Rechnung.

02 NEUE VISUALS: KURZVIDEOS UND POSTKARTENMOTIVE

Die neuen Visuals leiten die nächste Phase der Nachwuchs­kampagne GoTextile! ein. Mit provokanten Kurzfilmen von etwa 17 Sekunden Dauer und passenden Postkartenmotiven wirbt die Textil­ und Modebranche intensiv um Nachwuchs­kräfte: „Komm in die Puschen! Sei keine trübe Tasse! Nicht verpennen! Arsch hoch! Jetzt bewerben!“ Kurze Aufforderun­gen, in den Filmen von einem markanten Hupton unterbro­chen, regen zum Schmunzeln und zur eigenen Handlung an.

Die Videos finden sich unter anderem im Youtube­Channel von GoTextile! (www.youtube.com/user/GoTextile) und können von dort von den Mitgliedsunternehmen in ihre Webseiten eingebunden werden. Außerdem gibt es die Mög­lichkeit, die Videos als „Vorhang“ vor eigene Webseiten zu „hängen“; eine Anleitung dazu gibt es unter www.go-textile.de/die-kampagne. Dies ist eine erstklassige Möglichkeit, die attraktive Textil­ und Modebranche mit ihren interessan­ten Ausbildungsangeboten noch bekannter zu machen!

Nach sechs Jahren erfolgreichen Jahren dreht GoTextile! – die Nachwuchskampagne der Textil- und Modeindustrie – nochmal so richtig auf. Hier die wesentlichen Neuerungen:

Die Postkartenmotive können bei jedem Kontakt mit po­tenziellen Zielgruppen − Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, Schulen und andere Bildungsträger − als aufmerk­samkeitsstarke „give aways“ eingesetzt werden. Die Post­karten können über Südwesttextil bei Christine Schneider ([email protected]) angefordert werden.

03 STARK GESTIEGENE ZAHL DER SEITENAUFRUFE

Hoch erfreulich ist die stark angestiegene Zahl der Seitenauf­rufe: Im ersten Halbjahr 2015 lagen sie bei rund 420 000 und haben sich seit dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Auch die Zahl der Nutzer ist kontinuierlich gestiegen. Dies ist das Re­sultat der zahlreichen Online­Aktivitäten, der kontinuierlichen Suchmaschinenoptimierung und der intensiven Vernetzung der Webseite. Auch die Zahl der Facebook­Freunde hat sich seit Anfang 2014 nahezu verdreifacht. Die 2014 im Arbeits­kreis GoTextile! beschlossene Konzentration auf Maßnah­men zur Steigerung der Reichweite hat sich voll bewährt. Die Betreuung der Kampagne liegt seit ihrem Start im Jahr 2009 in den Händen der Agentur die wegmeister, Stuttgart.

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Bildung + Soziales 7 SÜDWESTTEXTAugust 2015 I Nr. 95

Seminare Bildungswerk

Seminarangebot der Akade- mie für Personal- und Organi- sationsentwicklung im Bil-dungswerk der Baden-Würt-tembergischen Wirtschaft in Kooperation mit Südwesttextil.

Führen: Ergebnisse verant-worten – Freiräume zulassen14. bis 15. September 2015,Haus Bleibach

Wertstromanalyse plus in der Administration 28. September 2015,Haus Steinheim

Selbstmanagement für Führungskräfte 29. bis 30. September 2015,Haus Steinheim

www.biwe-akademie.de

IAB-Kurzbericht zur Weiterbildung in Deutschland

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im August einen Kurzbericht zur Weiterbildung in Deutschland veröffentlicht. Datengrundlage des Kurzberichts bildet das IAB-Betriebspanel, bei dem jährlich rund 16 000 Betriebe befragt werden. Referenzzeitraum für das Angebot an Weiterbildung sowie die Teilnahme hieran ist jeweils das erste Halbjahr eines Jahres. Das Weiterbildungsengagement deutscher Unternehmen ist in den letzten Jahren gewachsen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Im 1. Halbjahr 2014 engagierten sich insgesamt 54 Prozent aller deutschen Betriebe für Weiterbildungsmaßnahmen, indem sie Weiterbildungskosten zumindest teilweise übernahmen und/oder Mitarbeiter zur Teilnahme freistellten. Dies waren 2 Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie nie zuvor seit Beginn des neuen Jahrtausends (plus 17 Prozent). Der Durchschnittswert ist jedoch stark geprägt von der Zahl der Kleinstbetriebe ohne Weiterbildungsengagement. Bei kleinen und mittleren Betrieben ist die Weiterbildungsbeteiligung deutlich höher (50 bis 249 Mitarbeiter: 91 Prozent; 250 und mehr Mitarbeiter: 97 Prozent). Gerade sie haben in den letzten Jahren deutlich aufgeholt und sind für den Gesamtanstieg der betrieblichen Weiterbildungsaktivität in Deutschland verantwortlich. So ist die Weiterbildungsbeteiligung von Betrieben mit 10 bis 49 Mitarbeitern seit 2000 um 16,7 Prozent gestiegen. Die Zahlen belegen das wachsende Weiterbildungsengagement der Unternehmen, um den Qualifikationsbedarf bei Fachkräfteengpässen zu sichern. Zudem wird in der Analyse sichtbar, dass auch kleine Betriebe sich umfänglich für Weiterbildung engagieren. Ihre Entscheidung, in Weiterbildung zu investie-ren, ist lediglich stärker vom kurzfristigen Bedarf und der wirtschaftlichen Gesamtsituation getrieben, als dies bei größeren Betrieben der Fall ist.

Der IAB-Kurzbericht kann unter www.suedwesttextil.de heruntergeladen werden.

Textile Prüfungen

Termin1. Modul 19. – 20. Januar 2016

Textile Prüfungen

Termin2. Modul 8. –9. März 2016

Textile Prüfungen

Termin4. Modul 10. –11. Mai 2016

Textile Prüfungen

Termin3. Modul 19. – 20. April 2016

Verantwortung von Führungskräften – Haftung für Personal und ProduktionTermin18. Mai 2016

Textiles Grundwissen für Kaufleute und AuszubildendeTermin14. – 18. März 2016

Textiles Grundwissen – TextiltechnikTermin26. – 28. Oktober 2015

Textiles Grundwissen – TextilveredlungTermin23. – 25. November 2015

Seminarkalender2. Halbjahr 2015 / 1. Halbjahr 2016

Textiles Grundwissen für Kaufleute und AuszubildendeTermin5. – 9. September 2016

JETZT ANMELDEN!

www.die-gatex.de

IAB KurzberichtAktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

In aller Kürze � Das Weiterbildungsengagement

deutscher Betriebe ist seit der Jahr-tausendwende deutlich gestiegen (vgl. Abbildung 1). Das gilt vor allem für kleine und mittelgroße Betriebe, auch wenn diese ihre Weiterbil-dungsaktivitäten während der Fi-nanzkrise vorübergehend reduziert hatten.

� Knapp ein Viertel der Kleinstbe-triebe mit weniger als zehn Mit-arbeitern engagiert sich auch über einen längeren Zeitraum nicht in der Weiterbildung. Allerdings be-ziehen kleine Betriebe, die sich an der Weiterbildung beteiligen, relativ viele ihrer Mitarbeiter ein. Damit ist die durchschnittliche Weiterbil-dungsteilnahme der Beschäftigten aus kleinen und großen Betrieben insgesamt nahezu gleich.

� Die befragten Betriebe sehen im Ausbau der Weiterbildung von Mit-arbeitern ein bedeutsames Instru-ment zur Sicherung ihres Qualifika-tionsbedarfs.

� Trotz des steigenden Weiterbil-dungsengagements deutscher Be-triebe nehmen vor allem Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten immer noch relativ selten an betrieblicher Weiterbildung teil.

Weiterbildung ist ein wichtiges Instru-ment, um den betrieblichen Bedarf an Qualifikationen zu decken. Zudem dient sie der Sicherung der Wettbewerbsfä-higkeit einzelner Betriebe. Mit ihrer Hilfe können Fertigkeiten und Qualifikationen an technische und organisatorische Än-derungen angepasst oder im betrieblichen Rahmen erworben werden, wenn die ent-sprechenden Qualifikationen auf dem ex-ternen Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind. Überdies kann das Weiterbildungsengage-ment der Arbeitgeber die Motivation und Produktivität der Beschäftigten stärken.

Das Weiterbildungsengagement deutscher Firmen ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen, insbesondere weil die kleinen und mittelgroßen Betriebe sich stärker für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter einge-setzt haben. Allerdings war die Weiterbil-dungsbeteiligung in den Krisenjahren 2009 und 2010 kurzfristig eingebrochen. Anhand des IAB-Betriebspanels (vgl. Infokasten auf Seite 4) wird in diesem Kurzbericht das

Weiterbildung in Deutschland

Engagement der Betriebe steigt weiter von Simon Janssen und Ute Leber

Weiterbildungsverhalten von Betrieben ver- schiedener Größenklassen untersucht. Wir zeigen ihre Qualifizierungsaktivitäten im Zeitverlauf und gehen der Frage nach, unter welchen Bedingungen Betriebe diese ver-stärken, reduzieren oder einstellen. Zudem

13/2015

Abbildung 1

Weiterbildungsengagement der Betriebe im ZeitverlaufAnteil der Firmen mit Weiterbildungsbeteiligung* 2000 bis 2014, in Prozent

* Betriebe, die Weiterbildungskosten zumindest teilweise übernahmen oder Mitarbeiter zur Teilnahme freistellten. Für die Jahre 2002, 2004 und 2006 sind keine Informationen verfügbar.

Quelle: Eigene Berechnungen mit dem IAB-Betriebspanel. © IAB

2000

2001

2003

2005

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

42

36

4345

49

45 44

53 53 5254

37

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8 Recht + Steuern SÜDWESTTEXT August 2015 I Nr. 95

Im Rahmen des Mindestlohnge-setzes können bestimmte Praktika absolviert werden, ohne dass der Mindestlohn zwingend zu zahlen ist. Ausgenommen sind:

• Pflichtpraktika sind Prakti-ka, die aufgrund einer schul-rechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestim-mung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie ge-leistet werden

• Orientierungspraktika sind Praktika von bis zu drei Mona-ten, zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums

• Begleitende Praktika sind Praktika von bis zu drei Mona-ten, begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit dem-selben Ausbildenden bestanden hat

Oft wollen aber Praktikanten und Unternehmen mehrere Prakti-kantenverhältnisse vereinbaren.

In der folgenden Tabelle kann abgelesen werden, was nach der-zeitigem Stand der Rechtsprechung und Auslegung an Kombinationen der Praktika bei demselben Ar-beitgeber möglich ist und welche Praktikumsart sich an welches Vor-praktikum anschließen darf, ohne dass es zu einer Mindestlohnpflicht kommt. Wichtig ist gerade bei der Aneinanderreihung mehrerer Prak-tika direkt hintereinander, dass die Praktikantenverträge deutlich von-einander getrennt werden.

Muster der einzelnen Verträge finden sich im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de.

Neues zum MindestlohnDie Besonderheiten bei Praktika

Fragen an: RAin Hannah Bussmann

Tel.: +49 711 [email protected]

1. Praktikum 2. Praktikum Kombination möglich (ohne Mindestlohnpflicht auszulösen)?

Besonderheiten, Erläuterungen

Pflichtpraktikum Pflichtpraktikum Ja

Pflichtpraktikum Orientierungspraktikumbis 3 Monate

NeinMindestlohnpflicht bei zweitem Praktikum

Orientierung ist in der Regel nicht mehr für die Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung möglich, wenn bereits zuvor (zumindest im gleichen Studien- oder Ausbildungsgebiet) ein Pflichtpraktikum absolviert wurde.

Pflichtpraktikum Begleitendes Praktikumbis 3 Monate

Ja Das MiLoG verbietet nur „zuvor ein solches Pflichtpraktikumsverhältnis“ bei begleitenden Praktika.

Orientierungs-praktikumbis 3 Monate

Orientierungspraktikumbis 3 Monate

NeinMindestlohnpflicht ggf. für beide Praktika

Achtung! Hier könnten dann beide Praktikumsverhältnisse (rückwirkend) mindestlohnpflichtig werden (derzeit strittig). Begründung ist, dass man sich nicht zweimal (zumindest im gleichen Studien- und Ausbildungsgebiet) orien-tieren kann.

Orientierungs-praktikumbis 3 Monate

Pflichtpraktikum Ja

Orientierungs-praktikumbis 3 Monate

Begleitendes Praktikum bis 3 Monate

Ja Das MiLoG verbietet nur „zuvor ein solches Praktikumsverhältnis“ bei begleitenden Praktika.

Begleitendes Praktikumbis 3 Monate

Begleitendes Praktikumbis 3 Monate

NeinMindestlohnpflicht ggf. für beide Praktika

Achtung! Hier könnten dann beide Praktikumsverhältnisse (rückwirkend) mindestlohnpflichtig werden (derzeit strittig). Das Gesetz nimmt solche Praktika nur von der Pflicht aus „wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsver-hältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat“.

Begleitendes Praktikum bis 3 Monate

Pflichtpraktikum Ja

Begleitendes Praktikumbis 3 Monate

Orientierungspraktikumbis 3 Monate

Nein Mindestlohnpflicht ggf. für beide Praktika

Achtung! Hier könnten dann beide Praktikumsverhältnisse (rückwirkend) mindestlohnpflichtig werden (derzeit strittig). Orientierung ist in der Regel nicht mehr für die Aufnahme möglich, wenn bereits zuvor (zumindest im gleichen Studien- und Ausbildungs-gebiet) ein begleitendes Praktikum absolviert wurde.

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Recht + Steuern 9 SÜDWESTTEXTAugust 2015 I Nr. 95

res empfiehlt der Verband insbe-sondere vor dem Hintergrund der vorrangigen Freistellung nach dem Bildungszeitgesetz auch bei Maß-nahmen der Aus-, Fort-, und Wei-terbildung nach dem Tarifvertrag.

Die vor einer Kündigung notwen-dige Betriebsratsanhörung stellt eine erhebliche Fehlerquelle dar. Häufig werden Arbeitsgerichtspro-zesse auf dieser eher formalisti-schen Ebene zugunsten des Arbeit-nehmers entschieden, auch wenn der Kündigungsgrund eigentlich schwerwiegend ist. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber in der Betriebs-ratsanhörung den Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss herge-

leitet wird, so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche ei-gene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden. Die Vollstän-digkeit der Informationen an den Betriebsrat ist jedoch nicht unter objektiven Gesichtspunkten zu prüfen, sondern steht unter einer subjektiven Determination. Das bedeutet, dass vom Arbeitgeber nur die für ihn ausschlaggebenden Umstände für den Kündigungsent-schluss mitgeteilt werden müssen.

Wird im Gerichtsprozess fest-gestellt, dass die Betriebsratsanhö-rung unter diesem Gesichtspunkt nicht vollständig war, so bleibt für den Arbeitgeber nur eine letzte Ret-tung: Er kann Tatsachen, die er dem Betriebsrat zwar aktuell nicht mit-geteilt hat, diesem jedoch bekannt sind, unter gewissen Umständen in den Kündigungsschutzprozess einführen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Betriebsrat in

der Betriebsratsanhörung erfährt, auf welche relevanten Tatsachen-komplexe die Kündigung gestützt wird.

In einem aktuellen Fall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass dem dann nicht genüge getan sei, wenn der Arbeitgeber sich le-diglich pauschal auf die dem Be-triebsrat bereits bekannten Vorwür-fen in Bezug auf Straftaten beziehe, ohne diese näher zu nennen. Das Gericht sah es auch nicht als aus-reichend an, dass der Arbeitgeber der Betriebsratsanhörung ein Proto-koll der Anhörung des betroffenen Mitarbeiters beigefügt hat. Zwar waren in diesem Protokoll auch die Vorwürfe aufgeführt, auf die sich der Arbeitgeber schlussend-lich im Prozess bezog. Da jedoch noch weitere Themenkomplexe im Gespräch mit dem Mitarbeiter an-gesprochen wurden und von diesem glaubhaft widerlegt wurden, urteilte das Gericht, dass dem Betriebsrat im Rahmen der Betriebsratsanhö-rung der vom Arbeitgeber heran-

gezogene Kündigungsgrund nicht hinreichend erkennbar bezeichnet wurde. Der Betriebsrat sei so nicht in der Lage, seine Rechte abschlie-ßend wahrnehmen zu können und zu entscheiden, inwiefern er Ar-beitnehmer befragen oder sonstige Erkundigungen im Betrieb einholen soll.

Für die Praxis ist deshalb zu empfehlen, die Kündigungsgründe, auch wenn diese dem Betriebsrat hinreichend bekannt sind, möglichst konkret zu bezeichnen. Dies sollte aus Nachweisgründen in einer schriftlichen Anhörung geschehen. Das Beifügen von Anhörungsproto-kollen ist unbedingt zu empfehlen, macht jedoch die Bezeichnung der Kündigungsgründe grundsätzlich nicht entbehrlich.

Vorsicht bei BetriebsratsanhörungenKündigungsgrund muss trotz weitreichender Kenntnis des Betriebsrats näher bezeichnet werden

Foto: © Coloures-pic - Fotolia.com

Das Bundeskabinett hat Anfang Juli den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Recht-sprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Bundes-verfassungsgericht hatte in einem Urteil Ende 2014 die bestehende Verschonungsregelung für betriebliches Vermögen zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten, um Unternehmen in ihrem Bestand zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Das Gericht hielt die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen jedoch teilweise mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes für unvereinbar. In den aktuellen Steuernachrichten wird ausführlich auf die Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts eingegangen und die Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs im Einzelnen erläutert.

Diese und weitere Auslegungen zum Steuerrecht finden sich in den aktu-ellen Steuernachrichten im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de.

Aktuelle Steuer-Nachrichten

Fragen an: RA Kai-Uwe Götz

Tel.: +49 711 [email protected]

Fragen an: RA Boris Behringer

Tel.: +49 711 [email protected]

Bildungszeitanträge genau prüfenDas für Fragen rund um die Bil-dungszeit zuständige Regierungs-präsidium (RP) Karlsruhe hat mit einem unter www.bildungszeitge-setz.de online gestellten Antrags-formular für Wirbel gesorgt: Der Arbeitgeber soll auf dem vom Arbeitnehmer verwendeten An-tragsformular auf Bildungszeit den Empfang bestätigen. Doch Vorsicht! Unter der Überschrift „Empfangsbestätigung des Arbeit-gebers“ bestätigt der Arbeitgeber in dem Formular nicht nur den Empfang des Antrags, sondern darüber hinaus auch, dass dieser „fristgerecht“ bei ihm eingegan-gen ist. Diese Bestätigung sollten Arbeitgeber nicht bzw. nur nach entsprechender Prüfung abgeben. Der Arbeitnehmer hat den Antrag spätestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme einzurei-chen.

Prüfen sollte der Arbeitgeber nicht nur, ob die im Antrag ange-gebene Bildungseinrichtung ent-sprechend anerkannt ist − die Liste der anerkannten Bildungsträger

kann auf der oben benannten Inter-netseite des RP aktuell abgerufen werden. Da die von den Einrich-tungen angebotenen Bildungsmaß-nahmen an sich nicht vom RP auf die Vereinbarkeit mit dem Gesetz geprüft werden, gilt es, hier genau hinzuschauen. Für Veranstaltungen, die von der Zugehörigkeit einer Partei oder Gewerkschaft abhän-gig gemacht werden, die der Er-holung, aber auch der sportlichen oder künstlerischen Ertüchtigung dienen, ist keine Freistellung zu gewähren.

Im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de sind im Bereich „Sonstige Muster für die Personalarbeit“ Formulare sowohl für die Bewilligung als auch die Ablehnung eines Antrags auf Bil-dungszeit bereitgestellt. Darüber hinaus gibt es ein allgemeines Muster für die Vereinbarung einer Qualifizierungsmaßnahme mit dem Arbeitnehmer. Dieses kann auch für Maßnahmen nach dem Tarifvertrag Aus-. Fort-, und Weiterbildung (TV AFW) verwendet werden. Letzte-

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10 Technik + Umwelt SÜDWESTTEXT August 2015 I Nr. 95

Am 22. April ist die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft getreten. Sie sieht für alle Unternehmen jeglicher Wirtschaftszweige, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen (bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR), die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits vor. Diese Ver-pflichtung ist von den betroffenen Unternehmen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 zu erfüllen. An-schließend muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre erfolgen.

Für die Nicht-KMU-Unterneh-men, die bisher keine Energieaudits durchgeführt haben, ist zunächst abzuklären welches System zu ih-nen passt und wie die daraus ab-geleiteten Ziele am besten erreicht werden können. Es ist daher kurz-fristig eine Entscheidung zu treffen, ob ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) oder ein Energiemanagementsys-tem eingeführt werden soll. Daher ist der vorgegebene Zeitrahmen für die Unternehmen, neben den vie-

len anderen gesetzlichen Verpflich-tungen, die zu erfüllen sind, sehr eng. Dieser Zeitdruck behindert das eigentliche Ziel, nämlich einer möglichst durchdachten Steigerung der Energieeffizienz.

In Deutschland ging man noch im April davon aus, dass etwa 50 000 Unternehmen unter die „Nicht-KMU-Definition“ fallen. Nach aktuellen Schätzungen besitzen mittlerweile über 100 000 Firmen diesen Status. Das verschärft die Situation für die Unternehmen, denn vielerorts mangelt es an ak-kreditierten Auditoren, geschultem Fachpersonal in den Firmen selbst und schlichtweg an der Zeit, bis zum Stichtag 5. Dezember alles gesetzeskonform für die meist meh-reren Betriebsstandorte zu erfassen.

Da das neue Gesetz Bezug auf die DIN EN 16247-1 nimmt, die einen Energiemanagement-Beauf-tragten fordert, bieten daher aktuell einige IHKs einen entsprechenden Lehrgang zur Qualifizierung der innerbetrieblichen Energiebeauf-tragten an. Auch die großen Ener-gieversorger, wie EnBW, EON etc. bieten Services an. Die Verbände Südwesttextil und Gesamtmasche sowie der VTB unterstützen ihre Mitglieder über die langjährige Partnerschaft mit der Energie Con-sulting GmbH (ECG) in Kehl.

Laut Bundesregierung soll auf-grund des engen Zeitrahmens bei der Anwendung des Gesetzes auf die Unternehmen Rücksicht ge-nommen werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrol-le (BAFA) soll bei der anstehenden Prüfung dem Umstand Rechnung tragen, dass den betroffenen Unter-nehmen aufgrund der kurzen Frist nur wenig Zeit zur Durchführung

eines ersten Energieaudits ver-bleibt.

Ebenfalls soll eine verlängerte Frist bei Einführung eines aufwen-digen Managementsystems als Al-ternative zum Energieaudit gewährt werden. Bei der Überprüfung durch das BAFA müssen die Unterneh-men bis zum 31. Dezember 2016 lediglich den Nachweis über den Beginn der Einrichtung eines ent-sprechenden Managementsystems erbringen. Dieser erfolgt durch die Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Erklärung der Ge-schäftsführung. Das Unternehmen verpflichtet sich damit, ein Ener-giemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanage-mentsystem nach EMAS einzufüh-ren. Die Einführung eines solchen Systems gilt als begonnen, wenn für ein Managementsystem nach ISO 50001 mindestens die energetische Bewertung nach Nummer 4.4.3 der Norm erfolgt ist. Für ein Umwelt-managementsystem nach EMAS muss mindestens die Erfassung, Dokumentation und Analyse ein-gesetzter Energieträger mit einer Bestandsaufnahme der Energie-ströme und Energieträger und der Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozen-tualen Einsatzmengen (inklusive monetärer Einheiten) erfolgt sein.

Auch eine Vereinfachung für verbundene Unternehmen im Wie-derholungsaudit soll ermöglicht werden. Die Bundesregierung prüft, wie bei verbundenen Unternehmen mit besonders geringen Verbräu-chen Wiederholungsaudits wesent-lich vereinfacht werden können. Weitere Konkretisierungen werden in Form von Handreichungen bzw. Merkblättern durch das BAFA ge-geben.

Generell gilt, dass diese Art von „Stresstests“ für die deutsche Wirtschaft seitens der Gesetzge-bung mittlerweile nicht nur im Energiebereich eher die Regel und nicht die Ausnahme sind – ein Um-stand der so nicht bleiben kann.

Termine

Bayreuther Polymersymposium Vom 20. bis 22. September findet an der Universität Bayreuth zum 14. Mal das Bayreuther Polymer Symposium (BPS) statt. Das wis-senschaftliche Programm dieser internationalen, englischsprachigen Veranstaltung umfasst Grundla-genbereiche wie Makromolekulare Chemie, Physikalische Chemie der Polymere, Polymere Werkstoffe und Biomaterialien und spricht damit ein breites Fachpublikum an. Weitere Informationen zur Veranstaltung unter www.bps-bayreuth.de.

Leichtbau-Technologieseminar Am 21. September veranstaltet das Fraunhofer IPA und die Universität Stuttgart das Leichtbau-Technolo-gieseminar „Leichtbauwerkstoffe spanend bearbeiten“. Themen sind u. a. die Eigenschaften und Einsatzfelder von Leichtbauwerk-stoffen, die Zerspanungstechnologie beim Bohren, Fräsen und Sägen, Werkzeuge und Schneidstoffe für die Bearbeitung sowie die Auswahl wirtschaftlicher Prozessparameter, die Beurteilung der Bearbeitungs-qualität und der Werkzeugverschleiß. Veranstaltungsort ist die Universität Stuttgart. Anmeldung unter www.stuttgarter-produktionsakademie.de

DITF – Tag der offenen TürDie DITF öffnet am 26. September von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr ihre Technika und Labore und zeigen der Öffentlichkeit spannende Beispiele aus allen Forschungsbereichen und informieren über Förderprojekte des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, wie zum Beispiel das High Perfor-mance Fiber Center oder die neue Heizpresse. Dabei wird mit einem abwechslungsreichen Programm auch der wissenschaftliche Nach-wuchs angesprochen.

Einsatz von Schutzkleidung Der Wirtschaftsverband Textil Ser-vice – WIRTEX – bietet anlässlich der Arbeitsschutzmesse A+A in Düsseldorf vom 27. bis 30. Oktober am Stand D52 in Halle 9 kosten-freie Expertengespräche über den richtigen Einsatz und Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) an. Anmeldung unter www.wirtex.de.

Umsetzung des EnergiedienstleistungsgesetzesAktueller Stand für die „Nicht-KMU-Textiler“

Aktuelle Veranstaltungen zum Thema:

• 16. September Kompaktseminar „Mittelstand: Fördermittel zur Steigerung der Ener-gieeffizienz“ veranstaltet vom BDI und der ECG, bei der IHK Darmstadt

• 30. September Anwenderworkshop SET – Save Energy in Textile veranstaltet von den Pro-jektpartnern DITF-MR Denkendorf und der IVGT, bei der IVGT in Frankfurt

Fragen an: Dipl.-Ing.(FH) Stefan Thumm

Tel.: +49 151 281 090 [email protected]

Foto: © Maksym Yemelyanov - Fotolia.com

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Technik + Umwelt 11 SÜDWESTTEXTAugust 2015 I Nr. 95

ECHA veröffentlicht Restictions-Dossier für D4 und D5 Siloxane

Das vereinigte Königreich (UK) schlägt vor, die Verwendung beider Siloxane EU-weit gesetzlich zu beschränken. Die beiden cyclischen Sili-konverbindungen D4 und D5 (chemisch Octamethylcyclotetrasiloxan und Decamethylcyclopentasiloxan) sind laut Restriction-Dossier, langlebige Chemikalien, die sich in Organismen anreichern. Diese Bewertung als vPvB (very Persistent, very Bioaccumulative) bestätigte vor kurzem der Mitgliedstaatenausschuss der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Wegen der angeblich besonders besorgniserregenden Eigenschaften hält auch das Umweltbundesamt (UBA) eine Aufnahme von D4 und D5 in die REACH-Kandidatenliste für sinnvoll. Der GSC (Global Silicone Council) kommt, was die Persistenz und Bioakkumulation anbelangt, aufgrund eingehender Studien zu ganz anderen Ergebnissen. Im Internet wurde dazu die Plattform „Cyclosiloxan-Information Center“ vom GSC eingerichtet. Beide Verbindungen sind sehr wichtige Zwischenstufen bzw. Ausgangsstoffe für viele Silikon-Produkte, die in den unterschiedlichsten Industriezweigen zur Anwendung kommen. Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in der Silikon-Chemie sind D4 und D5 daher auch in Zubereitungen und fertigen Erzeugnissen enthalten. Besonders D4 findet sich als Zusatz in verschiedenen Körperpflegeprodukten und darauf zielt das Restriction-Dossier zunächst spezifisch ab. Beide Zwischenprodukte sind aber auch für die Textilindustrie äußerst relevant und finden sich über Äquilibrierungsreaktionen, die zu spezifischen Silikon-Rohstoffen führen, u.a. in Faserpräparationen für Elasthanfasern, Entschäumern, Nähgarnavivagen, Weichgriffmittlen sowie Silikonelastomeren für die Airbagbeschichtung wieder. Daher haben das Dossier und die Einstu-fungen der ECHA auch für die Textilindustrie eine sehr große Bedeutung.

Weitere Informationen finden sich unter: http://www.echa.europa.eu/en/web/guest/about-us/who-we-are/member-state-committee/opinions-of-the-msc-adopted-under-specific-echa-s-executive-director-requests

Tag des Gläsernen Labors 2015

Anlässlich der Einweihung des erweiterten William-Küster-Baus und dem 20-jährigen Jubiläum des Fachbereichs Hygiene, Umwelt & Medizin öffnen die Hohenstein Institute in Bönnigheim am 12. September ihre Pforten für die breite Öffentlichkeit. „Unter dem Motto 20 Jahre Life-Science an den Hohenstein Instituten möchten wir den Bewohnern unserer Region sowie den Angehörigen unserer Mitarbeiter die Möglichkeit einräumen, unseren Experten bei der Arbeit über die Schulter zu schauen“, erklärt der Leiter der internationalen Prüf- und Forschungseinrichtung Prof. Dr. Stefan Mecheels. Am „Tag des Gläsernen Labors“ gibt es zwischen 11 und 17 Uhr ein umfangreiches Programm: So wird z. B. im William-Küster-Bau ein Rundgang durch die Labore des Fachbereichs Hygiene, Umwelt & Medizin angeboten und im Josef-Kurz-Bau präsentieren sich weitere ausgewählte Arbeitsbereiche. Auch die Historie von Schloss Hohenstein und den Hohenstein Instituten wird neben vielen aktuellen Forschungsprojekten dargestellt. Erstmals werden auch die Auszubil-denden ihre Berufe, wie z. B. den Textillaboranten, Fachinformatiker für Systemintegration und Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung oder den Kaufmann für Büromanagement, vorstellen und Einblicke in ihre Berufswelt geben. Für Bewirtung sorgt der „Adler am Schloss“ aus Bönnigheim in einem großen Zelt. Nähere Informationen zum Tag des Gläsernen Labors gibt es unter www.hohenstein.de/tgl.

Die seit 1. September 2013 rechts-gültige EU-Biozidverordnung hat eklatante Mängel, die auch ins-besondere im Zulassungsverfah-ren für die Wirkstoffe begründet sind. Für die nachgeschalteten Verwender-Industrien ergeben sich daraus oftmals sehr teure Fol-gethematiken, weil das laufende Zulassungsverfahren ggf. einem Reifenwechsel in voller Fahrt während eines Formel-1-Rennens gleichkommt, ohne das die Teams wissen, ob die neuen Reifensätze überhaupt regelkonform sind. Was in der automobilen Königsklasse trotz höchstem Kapital- und Mate-rialeinsatz nicht möglich ist, wird aber übertragen auf die BiozidVO von innovativen Textilern verlangt.

Die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung der EU-Biozidver-ordnung lassen Probleme erahnen. Denn bei der Neuentwicklung von Textilinnovationen mit biozider

Funktion gibt es immer wieder Schwierigkeiten mit nicht zur Zu-lassung angemeldeten Wirkstoffen,

unvollständigen Zulassungsdos-siers der Wirkstoffhersteller und vor allem mit der Geschwindigkeit der Zulassungsverfahren in den entsprechenden textilrelevanten Produktklassen selbst. Opfer sind u.a. innovative Textiler, die als nachgeschalteter Verwender dieser

bioziden Wirkstoffe oftmals nicht wissen, welche Überraschungen in diesem System liegen können.

Aktuell ist nur ein Wirkstoff für die Behandlung von Textilien in der entsprechenden Produktklasse PT 9 für die nächsten 10 Jahre zuge-lassen. Aber wer kennt schon Pro-piconazol? Planungsicherheit für neue Innovationen sieht anders aus.

So gab es Fälle, in denen

Innovationen, die kurz vor der Produkteinführungphase stan-den, gestoppt werden mussten, da sie aufgrund nicht BiozidVO-konformer Wirkstoffe bzw. Bio-zidprodukte nicht verkehrsfähig waren. In einigen Fällen konnten die Produkte noch schnell auf zur Zulassung registrierte Wirkstoffe umgestellt werden, in anderen Fäl-len mussten die gesamten Entwick-lungs- und gegebenenfalls bereits angefallenen Produkteinführungs-kosten abgeschrieben werden.

Aus gegebenem Anlass wird sich der Biozidworkshop am 8. Oktober in Filderstadt mit die-ser Thematik noch eingehender beschäftigen, um die Risiken für die Unternehmen zu minimieren.

Fragen an: Dipl.-Ing.(FH) Stefan Thumm

Tel.: +49 151 281 090 [email protected]

Special Biozid-Workshop Lösungen für die Entwicklung von biozid-funktionalisierten Textilinnovationen

Workshop Biozid

8. Oktober 2015, Filharmonie Filderstadt

wir laden sie ein!

Tag DES gläSErnEn laborS Besichtigung der Fachlabore

Einblick in interessante Forschungsarbeiten

Informationsprogramm

20 jahrelife science

an denhohensteininstituten

liebe Besucher,

im Jahr 2008 haben wir anlässlich der Ehrung als „ausgewählter ort im land der Ideen“ zum letzten Mal der

breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, unseren Experten bei der arbeit über die Schulter zu schauen.

Wir haben doppelten grund zur Freude und daran möchten wir Sie mit unserem Tag des Gläsernen labors am

12. September 2015 teilhaben lassen. Feiern Sie mit uns die Einweihung des erweiterten William-Küster-baus und

begehen Sie das Jubiläum des Fachbereichs Hygiene, Umwelt und Medizin - kurz HUM genannt - unter dem Motto

20 Jahre life sciences an den Hohenstein instituten. nutzen Sie die einmalige Chance, um zwischen 11.00

und 17.00 Uhr einen blick hinter die Kulissen des HUM und weiterer ausgewählter arbeitsbereiche zu werfen.

es ist keine anmeldung notwendig - wir freuen uns auf ihren Besuch!

Prof. Dr. Stefan Mecheels | leiter der Hohenstein Institute

Page 12: SÜDWESTTET · SÜDWESTTET Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie HERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL AUGUST 2015 | N R. 95 Anfang August haben sich die EU und Vietnam auf

August 2015 I Nr. 95SÜDWESTTEXT

Arbeitnehmer kann auf Reisen unbeschwert knabbern

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Rundschreiben Nr. 36/2014 vom 18. November 2014 über die Reform des steuerlichen Reise-kostenrechts ab 1. Januar 2014 und das ergänzte Anwendungsschreiben vom 24. Oktober 2014 informiert. Trotz dieses Anwendungsschreibens sind in der Praxis Fragen offen geblieben und konnten nicht abschließend geklärt werden. Wichtige Punkte hat das BMF in einem Schreiben vom 19. Mai 2015 geklärt. Danach erfüllen beispielsweise eine Chipstüte, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder eine vergleichbare andere Knabberei, die Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Flugzeug, Zug oder Schiff erhalten, nicht die Kriterien einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeit und führen daher auch nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale (vgl. dazu auch Rz. 65, 74 und 130 des BMF-Schreibens vom 24. Oktober 2014). Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Bestätigung von Rechtsansichten, mit denen sich die BOA zusammen mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirt-schaft an das BMF gewandt hat.

12 Zu guter Letzt

Impressum© Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers.

Verband der Südwestdeutschen Textil- und BekleidungsindustrieSüdwesttextil e. V.Kernerstraße 5970182 Stuttgart

Postfach 10 50 2270044 StuttgartTelefon +49 711 21050-0Telefax +49 711 233718Internet www.suedwesttextil.de

PräsidentBodo Th. Bölzle

HauptgeschäftsführerDr. Markus H. Ostrop

Verantwortlich für Inhalt und LayoutSimone Diebold

Gestaltungwww.die-wegmeister.com

DruckGress-Druck GmbH, Fellbach

Auflage1 300 Exemplare

Der Bezug der Südwesttext ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Zitat

»Auf Ihre Frage, wie ich mich fit halte: Ich bin fit. Ich empfehle Trennkost, ich trenne scharf zwischen dem was ich mag, und dem was ich nicht mag.« Prof. Birgit Keil, Direktorin des Badischen Staatsballetts Karlsruhe, beim 79. Schloßgarten-Gespräch am 26. Juni in Stuttgart

Mit einer Modenschau als finales Projekt präsentierten die 19 Ab-solventen der Staatlichen Mode-schule Stuttgart am 16. und 17. Juli die Abschlussarbeiten ihrer viersemestrigen Ausbildung zum Produktentwickler Mode in der Basis Stuttgart. Die Inszenierung übernahm zum 14. Mal der Choreo-graf des Stuttgarter Balletts, Marco Goecke. Gigantische Dimensionen bot die ca. 10 000 qm große Halle mit Fabrikcharakter für die Show: großzügige Laufwege und eine unmittelbare Nähe zu den Modells mit ihren Kreationen unterstrichen von besonderen Sound- und Licht-momenten.

Der Vorlauf für die Entwicklung der Kollektion ist ca. ein halbes Jahr. Nach intensivem Trendre-search in London entwickeln die Studenten − 15 Frauen und vier Männer − aus den aktuellen Ten-denzen und Strömungen das The-ma für ihre Kreationen: „social vanity“ − Frauenbilder und -rollen, geprägt und beeinflusst durch ge-sellschaftliche Erwartungen und Vorstellungen war die Wahl des diesjährigen Abschlussjahrgangs. Die Kleidung der Frau muss in allen Lifestyle-Bereichen funk-tionieren. Sie ändert sich mehr-mals am Tag vom Business-Look über die sportive Alltagsmode bis

zum glamourösen Abend-Outfit. Und die Übergänge sind fließend: weiße, den Körper leicht umspie-lende Stoffe, dazu flache Sandalen, üppige Materialien und betonte Schulterpartien oder ein strenges schwarzes Kleid mit auffälliger Goldverzierung.

Parallel zu Prüfungen und Ab-gabeterminen lief die Bewerbungs-phase. Nahezu alle Absolventen haben bereits eine Einstiegsopti-on in der Modeindustrie bzw. kre-ativen angrenzenden Branchen wie Agentur, Theater und Bühne.

Simone Diebold

„social vanity“

Die Kleidung der Frau ist vielfältig: bunte Blümchen-Modelle, kombiniert mit sportlichen Stilelementen im Alltag, extravagante Outfits für den Abend oder weiße, köperumspielende Kleider in der Freizeit. Fotos: frankundsteff.de

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