Sonderausgabe Makazin "Steuerlöscher"

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Infomagazin der AK Salzburg für Betriebsratsmitglieder & SVP | Sonderausgabe/Jänner 2011 www.ak-salzburg.at Für Recht und Gerechtigkeit. AK/ÖGB- Steuerlöscher: Holen Sie Ihr Geld zurück! Mit Wandzeitung zum Aufhängen!

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Infomagazin der AK Salzburg für Betriebsratsmitglieder & SVP

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Infomagazin der AK Salzburg für Betriebsratsmitglieder & SVP | Sonderausgabe/Jänner 2011 www.ak-salzburg.at

Für Recht und Gerechtigkeit.

AK/ÖGB-Steuerlöscher:

Holen Sie Ihr Geld zurück!

Mit Wandzeitung

zum Aufhängen!

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steuern löschen

Der Steuerlöscher von AK und ÖGB ist

aus Salzburg nicht mehr wegzudenken:

Seit 2008 holen sich die Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer mit Hilfe

dieses kostenlosen Services von Jahr

zu Jahr mehr Geld vom Finanzminister

zurück. Dass dies unkompliziert und

unbürokratisch funktioniert, dafür sorgt

das bewährte Steuerlöscher-Team von

Arbeiterkammer und Gewerkschaft.

3,5 Mio. für die KaufkraftIm Vorjahr kam dabei ein neuer Rekord

zustande: „Die über 3,5 Millionen Euro,

die das Steuerlöscher-Team im Vorjahr

an Steuergutschriften erreichte, waren

in der Tat ein kleines Konjunkturpaket

für die Arbeitnehmer und die Wirtschaft

in Salzburg. Die Kunden unserer Aktion

sind durchgehend keine Großverdiener.

Wir wissen aus der Beratung, dass die

Menschen die Steuergutschriften für

Anschaffungen oder notwendige Repa-

raturen dringend brauchen. Das heißt,

von unserer Aktion geht auch ein star-

ker wirtschaftlicher Impuls durch die

erhöhte Kaufkraft aus. Denn in der

aktuellen Lage ist privater Konsum als

Motor für die Konjunktur unverzichtbar“,

betont Siegfried Pichler, Präsident der

AK Salzburg.

Auch 2011 werden selbstverständlich

wieder die Steuern gelöscht: Nach dem

Aktionsstart am 5. Jänner ist das AK-

Servicecenter für Terminvereinbarungen

für die persönlichen Beratungen bis

4. März erreichbar (nähere Infos zum

Ablauf siehe Seite gegenüber).

Hotline-Start am 5. Jänner„Leider lassen die Salzburger im Jahr

aber noch immer rund 20 Millionen

Euro an zuviel bezahlter Lohnsteuer

beim Finanzminister liegen. Der AK/

ÖGB-Steuerlöscher ist ein unkomplizier-

ter, unbürokratischer Weg, sich das

Geld zurückzuholen. Nützen Sie die

Gelegenheit und machen auch Sie mit

Hilfe des Steuerlöscher-Teams Ihre

Arbeitnehmerveranlagung. Es zahlt sich

aus!“, appelliert AK-Präsident Pichler.

Impressum

Das Sparbudget der Regierung macht bei vie-

len Sozialleistungen Abstriche. Wieder schul-

tern überwiegend die Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer die Kosten der Krise. Wie eh

und je: Lohn- und Umsatzsteuer, die fast zwei

Drittel des gesamten Steuer- und Abgabenauf-

kommens des Bundes ausmachen, sind übri-

gens jene beiden Einnahmequellen des Staa-

tes, die seit 1995 am meisten zur Budgetfi-

nanzierung beigetragen haben. Geht es in der

politischen Diskussion aber um konkrete Maß-

nahmen zum „Fair-Steuern“, dann hagelt es

Gegenargumente, wie: Das trifft vor allem den

Mittelstand. Oder:

Vermögen, Wirt-

schaft und Arbeits-

plätze wandern

ab. Nicht jeder

dieser Standpunk-

te in der Vertei-

lungsdebatte ist richtig.

Die Broschüre „Wir wollen Gerechtigkeit! Steuer-

mythen“ erklärt die wichtigsten Irrtümer und

kann gratis bezogen werden: Tel.: 0662-8687-

432; E-Mail: [email protected];

Download: www.ak-salzburg.at

Steuermythen!

Jetzt erst recht: Steuern löschen!„Das Sparbudget der Regierung ist enttäuschend und

ungerecht. Schenken Sie dem Finanzminister also

keinen Euro und holen Sie Ihr Geld zurück. Jetzt erst

recht!“, startet AK-Präsident Siegfried Pichler den

Steuerlöscher 2011.

Herausgeber, Medieninhaber und

Verleger: Kammer für Arbeiter und

Angestellte für Salzburg, Markus-Sit-

tikus-Straße 10, 5020 Salzburg. Für

den Inhalt verantwortlich: Roman

Hinterseer; Redaktion: Cornelia

Beens (CVD); Layout: Ursula

Brandecker; Fotos: acadmy, fotolia;

Homepage: www.ak-salzburg.at;

E-Mail: [email protected];

Druck: GWS Handel Produktions

GmbH Salzburg; P.b.b. „AK Report“

Nr. 1/2011; Z-Nr. 02Z031838M;

Verlagspostamt 5020 Salzburg

www.ak-salzburg.at 3

steuern löschen

Vom 5. Jänner bis 4. März können

beim Servicecenter der AK Salzburg

(Montag bis Donnerstag 8-16 Uhr,

Freitag 8-12 Uhr) unter der Hotline-

Nummer 0662-8687-86 die persön-

lichen Beratungstermine vereinbart

werden. Danach wird ein Bestäti-

gungsschreiben mit dem Beratungs-

termin und einer Checkliste zuge-

sandt und beim Beratungstermin

erhalten die Kunden den notwendi-

gen FinanzOnline-Code.

„Der FinanzOnline-Code ist der Schlüs-

sel zum persönlichen Steuerakt. Und

wir machen mit den Kunden über

FinanzOnline gemeinsam die jeweilige

Arbeitnehmerveranlagung. Eine mögli-

che Gutschrift wird sofort berechnet!",

erklärt der Leiter des Projekts Steuer-

löscher, Peter Lederer von der AK

Salzburg.

Weitere Infos zum Steuer-

löscher: www.ak-salz-

burg.at

Am 1. März 2011 starten

die persönlichen Bera-

tungen in der AK Salz-

burg. Anschließend wird

in den Bezirken beraten:

u Salzburg Stadt:

1. März bis 7. April

uHallein:

13. bis 21. April

uBischofshofen:

26. bis 29. April

uTamsweg:

26. bis 28. April

uZell am See:

3. bis 6. Mai

uNeumarkt:

jeweils Montag

7., 14., 21. und 28. März

Steuerlöscher gestartet – Hotline bereit!Die Erfolgsgeschichte Steuerlöscher wird von AK und ÖGB Salzburg mit voller Kraft auch heuer fortgesetzt – und so funktioniert der Steuerlöscher 2011:

Steuern löschen direkt im Betrieb:

Ein Zusatzangebot für Betriebsratskörperschaften als Service

und Möglichkeit der Mitgliedergewinnung ist der „ÖGB-Steuer-

löscher“ vor Ort. Dazu kommen Christoph Schulz und Sonja

Luginger vom ÖGB Salzburg (im Bild bei der Vorjahrsaktion mit

Miele-BRV Richard Pfeifenberger/links) zum Steuerlöschen

direkt in den Betrieb und helfen bei der Arbeitneh-

merveranlagung. Die Aktion, die im Vorjahr zum

ersten Mal durchgeführt wurde, fand sofort großen

Anklang: 43 Betriebsratskörperschaften nahmen

diese kostenlose Dienstleistung des ÖGB Salzburg

in Anspruch, für 311 ÖGB-Mitglieder konnten insge-

samt rund 238.000 Euro vom Finanzminister

zurückgeholt werden, was einem durchschnittlichen

Betrag von rund 765 Euro pro Person entspricht.

Information und Anmeldung:

E-Mail: [email protected] oder Telefon:

0662-881646-218.

Auch von der Salzburger Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) wurde das

Instrument „Steuerlöscher“ übrigens aufgegriffen: seit 2010

nahmen rund 190 Jugendliche das Angebot in Anspruch, sich

bei der Arbeitnehmerveranlagung beraten zu lassen. Als beson-

deres Service besuchte die Gewerkschaftsjugend die Jugendli-

chen vor und in den Berufsschulen.

Service für ÖGB-Mitglieder

Unser Tipp: Seit der Steuerreform 2009 sind Kinderbetreuungs-

kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich

absetzbar! Das gilt für Kinder bis zum 10. Lebens-

jahr, pro Kind und Jahr sind das maximal 2.300 Euro. Auch Kinderfreibeträge können steuerlich gel-

tend gemacht werden. Nutzen Sie diese Steuervor-

teile – mehr auf der Rückseite dieser Ausgabe.

Peter Lederer, AK-Salzburg

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Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2009 („Lohnsteuerausgleich“) sind Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Begünstigt sind nur Kinder bis zum 10. Lebensjahr (behinderte Kinder bis zum 16. Lebensjahr). Beispiel: Das Kind ist im Jänner 2010 zehn Jahre alt geworden, die Kosten für das Jahr 2010 sind noch absetzbar. Für das Kind muss länger als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag bzw. der Unterhaltsabsetzbetrag zustehen.

Welche Kosten sind absetzbar?

Belege für das Finanzamt

Allgemeine Voraussetzungen

Personen, denen der Kinderabsetzbetrag für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, oderdessen (Ehe)Partner/in, oder der unterhaltsverpflichtete (z.B. geschiedene) Elternteil, wenn ihm der Unterhaltsabsetz-betrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, soweit die Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum Unter-halt geleistet wurden.

Abzugsfähig sind nur die unmittelbaren Kosten für die Kinderbetreuung. Bis zum Besuch der Pflichtschule ist immer von Kinderbetreuung auszugehen. Danach sind die Aufwendungen für den Schulbesuch und für die Betreuung außerhalb der Schulzeit zu trennen. Die Nachmittagsbetreuung und die Betreuung in einer Ferienschule oder einem Ferienlager sind absetzbar, wenn die Be-treuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Nicht absetzbar sind die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager und Kosten für Nachhilfeunterricht. In der Rechnung hat eine detaillierte Darstellung zu erfolgen, aus der die Gesamtkosten und die abzugsfähigen Kosten für die Kinderbetreuung hervorgehen.

Zum Nachweis der Kinderbetreuungskosten hat die Kinderbetreuungseinrichtung oder die pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson eine Rechnung bzw. einen Zahlungsbeleg auszustellen, der folgende Angaben enthalten soll:• Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes,• Zeitraum der Kinderbetreuung,• bei Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift,• bei privaten Einrichtungen Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung,• bei pädagogisch qualifizierten Personen Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und Vorliegen der konkreten

Qualifikationen durch Beilage einer Kopie des entsprechenden Zeugnisses (z.B. Kursbestätigung). • Wie alle Belege sind auch diese sieben Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Finanzamt vorzuweisen.

Info KinderbetreuungskostenHier ein Überblick über die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Nähere Infos unter www.ak-salzburg.at („Steuerlöscher“)

oder direkt im AK-Lohnsteuerreferat anrufen: Tel. 0662-8687-93

Wer kann die Kosten absetzen?