Sonderedition: betriebliche Vorsorge - AssCompact · 2015. 7. 8. · Grund, dass sich die...

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Mitarbeiter umfassend versorgen – mit attraktiven betrieblichen Zusatzleistungen.

Die betriebliche Krankenversicherung und die betriebliche Altersversorgung schaffen Sicherheit – für heute und für morgen. Die Allianz ist Marktführer im Bereich der bAV und verfügt über ein ausgeprägtes Know-how im Firmen geschäft. Mit der bKV bietet sie ein weiteres Personalinstrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung. So können Ihre Firmenkunden ihre Mitarbeiter aus einer Hand optimal versorgen. Einfach, transparent und service-stark. Mehr dazu bei Ihrem Maklerbetreuer oder unter www.allianz-fuer-makler.de/mitarbeiterversorgung

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Lukrativ, aber eben kein Massengeschäft

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Versicherungsmakler, die im Geschäftsfeld betriebliche Vorsorge tätig sind, wissen: Die Akquise von Firmenkunden ist schwierig und die Beratung langwierig und komplex. Ist das Gespräch mit Arbeit-geber und Arbeitnehmern schließlich erfolgreich und ein Vorsorge-system eingerichtet, dann beginnt mit der Betreuung erst noch die eigentliche Arbeit. Bevor es allerdings so weit ist, gilt es, sich mit steuerlichen und rechtlichen Fragen und politischer Wankelmütig-keit auseinander- und sich von seinen Wettbewerbern am Markt abzusetzen. Wer sich aber von all diesen Komponenten nicht ab-schrecken lässt, den erwartet der Lohn in Form von stabilen Um-sätzen, von Mehrerträgen durch Zusatzleistungen und von nach-haltigen Kundenbeziehungen.

Sowohl im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als auch der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sind die Erwartungen an eine kompetente Beratung und einen umfassenden Service hoch. Damit das Geschäftsfeld für unabhängige Vermittler lukrativ ist und bleibt, müssen die Maklerbüros zudem die administrativen Aufgaben in den Griff bekommen. Versicherungsmakler sind deshalb (immer mehr) auf die Unterstützung von Versicherern oder unabhängigen Dienstleistern angewiesen.

So stellen in dieser AssCompact Sonderedition „betriebliche Vorsorge“ Produktgeber und Dienstleister ihre Angebote vor. Zudem enthält die Ausgabe Know-how, Impulse und rechtliche Neuerungen für ein erfolgreiches bAV- und bKV-Geschäft aufseiten der unabhängigen Versicherungsvermittler.

Die Sonderedition erscheint anlässlich des AssCompact Wissen Forum „betriebliche Vorsorge“, das am 23.06.2015 in Kassel stattfindet. In AssCompact 07/2015 erfahren unsere Leser, wer die aktuellen bAV-Favoriten der unabhängigen Vermittler sind.

Viel Spaß beim Lesen wünschtIhr AssCompact Team

AssCompact TV Thementag „betriebliche Vorsorge“ am 17.09.2015 ab 9.00 Uhr auf www.asscompact.de/tv-thementag/betriebliche_vorsorge

EDITORIAL

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Einführung 6 Vorfahrt für das Geschäftsfeld betriebliche Vorsorge oder nicht?

10 Neues aus der Rechtsprechung in der bAV › von Rechtsanwältin Margret Kisters-Kölkes für die DMA

Produkte & Lösungen 12 bAV-Vorsorgekonzepte mit neuen Garantien › von Frank Hofmann, Allianz

14 Auslagerung vs. Ausfinanzierung – Umgang mit bestehenden Pensionszusagen › von Jochen Prost, ALTE LEIPZIGER

16 Branchenlösungen und Versorgungswerke als Vertriebschance › von Hans-Bert Schmitz, AXA

18 bAV bleibt attraktiv: die „Krise“ als Chance › von Michael Oliver Skudlarek, Kölner Pensionskasse

20 Die Zeit ist reif – für die Pensionszusage mit Fondsrückdeckung › von Angelika Schuhbauer, ebase

22 Betriebsrente mit neuem Garantiemodell › von Stephan Naskowiak, ERGO

24 Biometrie auf dem Prüfstand: Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV › von Dominik Stadelbauer, NÜRNBERGER

26 Tarif mit neuer Sicherheit plus Rendite › von Thomas A. Fornol, Swiss Life Deutschland

28 Gegen Fachkräftemangel: Gesundheitskonzepte für Unternehmen › von Dr. Ralf Kantak, SDK

30 Eine bKV, die auch für Betriebe mit nur einem Mitarbeiter funktioniert › von Armin Christofori, SIGNAL IDUNA

INHALT

6 Vorfahrt für das Geschäftsfeld betriebliche Vorsorge oder nicht?

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Beratung 32 bAV als Zukunftsbaustein für kleine und mittlere Unternehmen › von Ralph-Patrick Jochim, Canada Life

34 Wer schreibt, der bleibt!

› von Thomas Vietze, Continentale

36 Der Makler als Sachwalter des Kunden in der bAV › von Dr. Henriette Meissner, Stuttgarter

38 Wissen und Dienstleistung bringen Vermittler beim Arbeitgeber weiter › von Yvonne Becker, Wolters Kluwer, und Ulrike Hanisch, CAMPUS INSTITUT

40 Enorme Chancen durch betriebliche Versorgungssysteme › von Klaus-Peter Dorn, Württembergische Vertriebsservice

42 bKV-Beratungskonzept für das Gespräch mit dem Arbeitgeber › von Jörg Wieland, IVFP

Unterstützung 44 Raus aus der Admin-Falle der betrieblichen Altersversorgung › von Martin Bockelmann, xbAV

46 Ohne Rentenlücke in den Vorruhestand › von Sandra Spiecker, HDI

48 SSO-Brancheninitiative bietet mehr als einen einheitlichen Zugang › von Marek Ullrich, easy Login

50 Impressum

10 Neues aus der Rechtsprechung in der bAV

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EINFÜHRUNG

Vorfahrt für das Geschäftsfeld betriebliche Vorsorge oder nicht?(ac) Über die betriebliche Vorsorge wird viel gesprochen. Für die Versicherungs-wirtschaft ist es ein Wachstumssegment, dennoch ist Sand ins Vertriebsgetriebe geraten. Unabhängige Vermittler müssen sich mit Negativentwicklungen auseinandersetzen, um das Potenzial letztlich doch noch zu heben.

In den vergangenen Jahren haben sich vermehrt unabhängige Vermittler dem Geschäftsfeld der betrieblichen Vorsorge gewidmet. Unternehmen

müssten sich vor dem Hintergrund des erwarteten Fachkräftemangels als attraktive Arbeitgeber prä-

sentieren wol-len, so der Ge-danke. Und tat-sächlich galten betriebliche Altersvorsorge

und betriebliche Krankenversicherung lange als Wachstumsfelder. Und da der Staat die Sozialleis-tungen für seine Bürger immer weiter einschränkte, ergab sich daraus nicht nur eine gute Verkaufsstory, sondern auch eine gesellschaftliche Aufgabe.

Die Dynamik hat in den vergangenen Monaten jedoch in beiden Bereichen deutlich nachgelas-sen – und das aus mehreren Gründen. Die be-triebliche Krankenversicherung ist doch nicht so schnell in Schwung gekommen, wie viele dach-ten. Dem Vorbild der USA folgen in Deutschland

bisher nur relativ wenige Unter-nehmen. Zu unterschiedlich sind die Gesundheitssysteme in den beiden Ländern. Zudem hat der Fachkräftemangel die deutsche Wirtschaft bisher noch nicht so stark getroffen, wie dies Experten in ihren Prognosen vorausge-sagt haben. Nur wenige Einstei-ger fordern – trotz gegenteiliger Aussagen, die in zahlreichen Versicherer-Studien getroffen werden – aktiv weitere Sozial-leistungen, und damit besteht auch kein großer Druck auf Ar-beitgeberseite, sich dem Thema (jetzt schon) zuzuwenden. Und letztendlich werden der Kran-kenzusatzversicherung vom Chef auch noch von staatlicher Seite Steine in den Weg gelegt, wie jüngste steuerliche Ent-scheidungen zeigen. O

Die Dynamik der betrieblichen Vorsorge hat in den vergangenen Monaten aus

diversen Gründen nachgelassen.

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Mitarbeiter motivieren, fi nanzielle Belastungen senken – das sind zwei von vielen Argumenten, die für eine betriebliche Alters-versorgung sprechen. Als einer der führenden bAV-Versicherer unterstützen wir Unternehmen mit zukunftsfähigen Konzepten.

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EINFÜHRUNG

Quelle: AssCompact Marktstudie Betriebliche Altersversorgung 2014, eigene Darstellung

betriebliche Sachversicherungen

betriebliche Krankenversicherung

betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

betriebliche Unfallversicherung

Neukundenakquise

61,2%

42,1%

34,0 %

18,9%

Cross-Selling

63,5%

57,3%

48,2%

31,6%

Auch der zeitintensive Beratungsaufwand und die benötigte Ausdauer schrecken so manchen Ver-mittler vom Vertrieb der betrieblichen Kranken-versicherung ab. Aufwand und Ertrag stehen bei Gruppenverträgen oft noch nicht im richtigen Verhältnis. Viele Vermittler würden sich in dem Zusammenhang andere Provisionsmodelle auf-seiten der Versicherer wünschen. Zudem müssen erst einmal ziemlich viele Gespräch geführt wer-den – mit dem Arbeitgeber, aber eben auch mit anderen Institutionen wie etwas den Arbeitneh-mervertretern und dem Betriebsrat.

Unsicherheitsfaktor Politik

Betrachtet man das aktuelle Umfeld der betrieb-lichen Altersvorsorge, führt der erste Blick in Richtung Politik und Gesetzgeber. Die kontrovers

diskutierte „Nahles-Rente“ hat – obwohl in der Umsetzung noch völlig of-fen – heute schon eines er-

reicht: eine hohe Verdrossenheit sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer. Denn ohne Planungssicherheit wird die Betriebsrente weiter ins Stocken geraten.

Die Versicherungswirtschaft fordert nicht ohne Grund, dass sich die betriebliche Altersvorsorge aus der Stagnation herausbewegen müsse. Sie for-dert eine Vereinfachung der Betriebsrente. Erst vor Kurzem beklagte Frank-Henning Florian, Vor-sitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungs-

wirtschaft (GDV) und Vor-standsvorsitzender der R+V Le-bensversicherung AG: „Die be-triebliche Altersversorgung in Deutschland ist heute schon zu komplex. Das ist ein wesentli-cher Grund, warum ihre Ver-breitung vor allem in kleinen und mittelständischen Unter-nehmen stockt.“ In dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgeschlagenen Tariffonds sieht er nicht das Po-tenzial, um die Verbreitung der bAV anzustoßen.

Die Versicherer fordern die Ein-führung eines freiwilligen Op-ting-out. Dabei würde im Ar-beitsvertrag eine automatische Gehaltsumwandlung zum Be-triebsrentenaufbau verankert werden. Arbeitnehmer müssten sich dann aktiv gegen eine be-triebliche Altersvorsorge ent-scheiden. Um die bAV für Be-schäftigte attraktiver zu machen, sollte aus Sicht der Versicherer

Die Versicherer wollen, dass sich die betriebliche Altersvorsorge wieder

aus der Stagnation herausbewegt.

So bewerten Versicherungsmakler das Potenzial betrieblicher Vorsorge in Akquise und Cross-Selling

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die Belastung der bAV-Leistungen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gesenkt wer-den. Aktuell müssen auf die Betriebsrenten dau-erhaft Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-beiträge gezahlt werden. Angesetzt wird dabei der volle Beitragssatz. Das bedeutet für Betriebs-rentner eine Leistungskürzung von rund 20%, schätzt der Versichererverband.

Und um die Liste der negativen Entwicklungen noch zu vervollständigen: Niedrigzinsen lassen die Arbeitnehmer zögern und das LVRG macht auch vor der betrieblichen Altersversorgung nicht halt.

Potenzial für Cross-Selling und Akquise

Und dennoch: Trotz aller beschriebenen Hürden und Hemmnisse ist das Geschäftsfeld betriebliche Vorsorge für Versicherungsmakler und -berater at-traktiv. AssCompact Studien haben ergeben, dass insbesondere die betriebliche Altersversorgung von Versicherungsmaklern grundsätzlich attraktiv

eingestuft wird. Hier sei das Po-tenzial sowohl in der Neukun-denakquise als auch im Cross-Selling hoch. Verhaltener klingt dies bei der betrieblichen Kran-kenversicherung. Aber auch dort schätzen die Versicherungsmak-ler das Potenzial relativ hoch ein, wie nebenstehende Tabelle zeigt.

Wie kann also vor diesem Hin-tergrund die Beratung und Ver-mittlung erfolgen? Was benöti-gen unabhängige Vermittler, um Versorgungssysteme erfolgreich zu platzieren und gleichzeitig den Aufwand so zu steuern, dass er an die Ertragssituation ange-passt ist? Wie das Potenzial unter den aktuellen Rahmenbedin-gungen zu heben ist, erläutern die folgenden Beiträge. W

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EINFÜHRUNG

Neues aus der Rechtsprechung in der bAVRechtsanwältin und Steuerberaterin Margret Kisters-Kölkes informiert mit einer Auswahl an Gerichtsurteilen über interessante Fälle aus dem Bereich betriebliche Altersvorsorge.

Es ist Tradition bei der Deutsche Makler Akademie, über Aktuelles aus der Recht-sprechung der obersten Gerichte zu be-

richten. Im Folgenden wird ein Überblick über interessante Gerichtsurteile gegeben:

Aufklärungspflicht des ArbeitgebersMit einer Entscheidung vom 21.01.2014 (3 AZR 807/11) hat das BAG den seit Jahren geführten Streit darüber beendet, ob sich der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig macht, wenn er den Arbeit-nehmer nicht von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung aufmerksam macht. Der Arbeit-geber ist danach nicht verpflichtet, den Arbeitneh-mer aufzuklären, vielmehr muss dieser sich selbst informieren und beim Arbeitgeber die Entgeltum-wandlung verlangen. Im Anschluss daran muss der Arbeitgeber über den Versorgungsträger, den Durchführungsweg und die Zusageart informieren.

Unternehmerzusagen ohne InsolvenzschutzDas BAG hat mit Urteil vom 11.11.2014 (3 AZR 404/13) auch bestätigt, dass Unternehmerzusagen keinen gesetzlichen Insolvenzschutz genießen. Dies ist dann der Fall, wenn die im Unternehmen tätigen Gesellschafter nur sich selbst versorgt haben und nicht normale Arbeitnehmer begünstigt sind. In die-

sen Fällen ist ein privatrechtlicher Insolvenzschutz erforderlich.

Ausgleich von DifferenzrentenVon weitreichender Bedeutung ist auch eine Entscheidung des BAG vom 30.09.2014 (3 AZR 613/12), in der der Arbeitgeber verpflichtet wurde, Differenz-renten auszugleichen, die da-durch entstanden sind, dass eine Pensionskasse mit Zustimmung der BaFin jährlich die Renten herabgesetzt hat. In dieser Ent-scheidung ist das BAG zu dem Ergebnis gekommen, dass nur solche Pensionskassen unter die Escape-Klausel nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG fallen, die den Garantiezins verwenden. Im Üb-rigen gilt diese Vorschrift nur für Versorgungszusagen, die ab dem 16.05.1996 erteilt wurden. Diese Aussage gilt auch für Direktver-sicherungen. Allerdings wurden Direktversicherungen vor dem 01.01.2005 üblicherweise als

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Kapitalversicherungen und nicht als Rentenversicherungen abge-schlossen.

Bezugsrecht bei Direkt versicherungBei einer Direktversicherung kann dem Arbeitnehmer ein wi-derrufliches Bezugsrecht, ein un-widerrufliches Bezugsrecht oder ein unwiderrufliches Bezugsecht mit Vorbehalt (so BGH) einge-räumt sein. Geht der Arbeitgeber in die Insolvenz, gehört im erst-genannten Fall der Rückkaufs-wert zur Masse, im 2. Fall hat der Arbeitnehmer ein Absonde-rungsrecht und im letztgenann-ten Fall ist eine Auslegung nach der Interessenlage vorzunehmen. Ergibt die Auslegung, dass die Klausel bei einer insolvenzbe-dingten Beendigung des Arbeits-verhältnisses nicht anzuwenden ist, darf nicht widerrufen werden (BGH 22.01.2014, IV ZR 201/13).

Rechtsberatung und DokumentationNach den §§ 60 Abs. 1, 61 VVG ist der Makler verpflichtet, den Versicherungsnehmer zu bera-ten. Welchen Rat er erteilt hat, hat er zu dokumentieren. Unterlässt er eine solche Dokumentation oder legt er sie in einem gericht-lichen Verfahren nicht vor, kann dies nach einer Entscheidung des BGH zu einer Beweiserleichte-rung für den Versicherungsneh-mer oder gar zu einer Beweislas-tumkehr führen (13.11.2014, III ZR 544/13). Dies bedeutet, dass nicht der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass ihn der Makler falsch beraten hat, son-dern dass der Makler beweisen muss, dass er richtig beraten hat,

wenn eine Beweislastumkehr vorliegt. Bei einer Beweiserleichterung ist die Darlegungspflicht für den Versicherungsnehmer erleichtert.

Kassenorientierte Betrachtung maßgeblichAuch der BFH musste sich mit der betrieblichen Altersversorgung befassen. Unter dem 26.11.2014 (I R 37/13) hat er entschieden, dass für die Steuer-freiheit einer Gruppenunterstützungskasse die kassenorientierte Betrachtung maßgeblich ist, nicht eine segmentorientierte Betrachtung. Dies bedeutet, dass die Gruppenunterstützungskasse nur dann steuerfrei ist, wenn bezogen auf ihr gesamtes Vermögen eine Überdotierung vorliegt. Ergibt sich nur bei einem einzelnen Trägerunternehmen eine Überdotierung, ist dies für die Steuerfreiheit der Unterstützungskasse ohne jede Bedeutung. Für die Unterstützungskasse bedeutet dies, dass sie bei ei-nem Betriebsübergang oder Teilbetriebsübergang gem. § 613a BGB in der Regel kein Vermögen auf den neuen Arbeitgeber übertragen kann. Entweder der neue Arbeitgeber wird Trägerunternehmen dieser Unterstützungskasse oder die Rückdeckungs-versicherungen sind beitragsfrei zu stellen und der neue Arbeitgeber hat die betriebliche Altersversor-gung der auf ihn übergegangenen Arbeitnehmer in anderer Weise zu erfüllen. Gleiches gilt, wenn ein einzelner Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt und der neue Arbeitgeber die bestehende Versor-gung fortführen will.

AltersgrenzenFür den beherrschenden Gesellschafter-Ge-schäftsführer kann die Finanzverwaltung nicht verlangen, dass Pensionsrückstellungen mit ei-nem Alter von 66 beziehungsweise 67 Jahren ge-rechnet werden, wenn in der Versorgungszusage eine Altersgrenze von 65 Jahren vorgesehen ist (BFH, 26.11.2014, I R 2/14). W

Von Rechtsanwältin Margret Kisters-Kölkes für die Deutsche Makler Akademie (DMA) gGmbH

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bAV-Vorsorgekonzepte mit neuen GarantienKapitalmarktnahe Produkte spielen bei den Kunden der Allianz Leben eine immer größere Rolle. So auch in der bAV.

Die Kapitalmarktsituation ist für Vorsorge-sparer schwierig. Negativzinsen für Banken und Nullzinsen bei Tagesgeldkonten, vor fünf

Jahren noch undenkbar, sind heute Normalität. 10-jährige Bundesanleihen brachten Anfang Mai 2015 gerade einmal rund 0,5%. Im Mai 2010 lag der Zins bei knapp 3%. Wer bei diesen niedrigen Zinsen mit herkömmlichen, sicheren Anlageformen wie Tagesgeld oder Sparbuch für das Alter vor-sorgt, muss heute bis zu dreimal so viel Geld zu-rücklegen: Um ein Sparziel von 100.000 Euro über 35 Jahre zu erreichen, muss ein Sparer bei 6% Zins 71 Euro, bei 4% Zins bereits 109 Euro und bei 2% Zins stolze 163 Euro zurücklegen. Der Zinseszins-hebel wirkt immer weniger und ein Ende der Zins-flaute scheint nicht in Sicht.

Chancenorientiere Vorsorgekonzepte

Vor diesem Hintergrund werden neue und chan-cenreichere Vorsorgekonzepte in der privaten wie

betrieblichen Altersvorsorge immer wichtiger. Denn gerade das nachhaltige, deutsche Drei-Säulen-Modell, um das uns viele in Europa beneiden, ist eine herausragende Grundlage für einen finanziell ausgegli-chenen Ruhestand. Besonders die zweite Säule, die betriebli-che Altersvorsorge, kann dabei auf eine lange Erfolgsgeschich-te zurückblicken. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts und da-mit lange vor der ersten gesetz-lichen Absicherung zahlten Be-triebe Arbeitnehmern eine be-triebliche Vorsorgeleistung. Und Ende 2014 gab es fast 15 Millionen Verträge der versi-cherungsförmigen betrieblichen Altersversorgung.

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PRODUKTE & LÖSUNGEN

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In der Altersvorsorge geht es grundsätzlich um zwei Grund-bedürfnisse: Sicherheit und Ren-dite. Lange war das Angebot der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland dabei dominiert von Produkten, die sehr sicherheits-orientiert waren. Chancenorien-tierte Vorsorge fand aufgrund der Rahmenbedingungen – Haftungs-risiko der Arbeitgeber, auskömm-liche Renditen bei klassischen Produktlösungen und risikoaverse Arbeitnehmer – nur in einem sehr überschaubaren Umfang statt. Allianz Leben hat bereits 2007 angefangen, Produkte mit neuen Garantien auf den Markt zu bringen. Mit ihnen kann man renditeorientiert zum Beispiel in Aktien anlegen, ohne gleichzei-tig auf wesentliche Garantien zu verzichten. 2007 war es das Pro-dukt IndexSelect, 2009 Invest alpha-Balance und 2013 schließ-lich Perspektive.

Diese frühe Reaktion der Allianz zahlt sich jetzt aus. Um die Ren-ditechancen der Betriebsrente an-gesichts des Niedrigzinsumfeldes zu erhöhen, greifen heute immer mehr Arbeitgeber und Arbeit-nehmer zu diesen neuen, chancen-orientierten Vorsorgekonzepten. Die Zahlen sprechen eine deutli-che Sprache: So überzeugt bei-spielweise das von der Allianz im Sommer 2013 eingeführte Vor-sorgekonzept Perspektive die Fir-menkunden. Der Neugeschäfts-anteil von Perspektive stieg im Firmengeschäft der Allianz-Ver-treter bei den Altersvorsorge-produkten im zweiten Halbjahr 2014 auf knapp 25%. Bei den ka-pitalmarktnahen Produkten der Altersvorsorge hat sich der Neu-

geschäftsanteil im Firmengeschäft gar auf knapp 36% im zweiten Halbjahr 2014 gegenüber dem Vor-jahreszeitraum nahezu verdoppelt. Tendenz steigend.

Auf Sicherheit müssen die künftigen Betriebsrent-ner dabei nicht verzichten. Denn alle Konzepte bieten Garantien in dreifacher Hinsicht: Erstens garantieren sie bei Vertragsabschluss eine Mindest-rente in Euro, mit der ein Kunde sicher planen kann. Zweitens stehen die für die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garan-tiert bereit. Und drittens erhalten sie die Rente le-benslang – egal wie alt sie werden. Die chancenrei-chen Konzepte ermöglichen einen individuellen Ausgleich zwischen Sicherheit und Rendite und das jeweils passend zum Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.

Vorteile der bAV

Neben den höheren Renditechancen profitieren die Arbeitnehmer bei diesen Lösungen zudem von der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersver-sorgung. So müssen bei einer Entgeltumwandlung auf die monatlichen Beiträge, die bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze betragen können, keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Das reduziert den Nettoaufwand bei Durchschnittsver-dienern auf fast 50% der Beiträge. Der dadurch mögliche höhere Sparbeitrag und die in der Regel niedrigere Steuerbelastung in der Rentenphase füh-ren nach Berechnungen des unabhängigen Institutes für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) unter Be-rücksichtigung von Steuer und Sozialversicherung zu einer deutlich höheren Nettorente im Vergleich zur privaten Vorsorge. Günstige Gruppenkonditio-nen über den Arbeitgeber bieten weitere Vorteile.

Eine moderne bAV lohnt sich also. Dank staatli-cher Förderung und neuer, kapitalmarktnaher Garantiekonzepte erst recht in der aktuellen Niedrigzinsphase. W

Von Frank Hofmann, Leiter der zentralen Stabsabteilung betriebliche Altersversorgung

bei der Allianz Lebensversicherungs-AG

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Auslagerung vs. Ausfinanzierung – Umgang mit bestehenden PensionszusagenDie Auslagerung von Pensionszusagen ermöglicht Vermittlern ein breites Beratungsfeld und stellt die Frage nach Lösungsmodellen. Die ALTE LEIPZIGER begleitet Vermittler mit entsprechenden Konzepten und Vertriebsunterstützung vor Ort.

Seit 2002 Pensionsfonds in Deutschland ein-geführt wurden, haben die Unternehmen ein starkes Interesse an der Auslagerung von

Pensionszusagen auf andere Durchführungswege. Die Motive hierfür sind unterschiedlich. In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Verbes-serung der „Bilanzoptik“ und die mangelnde Aus-finanzierung im Fokus stehen. Meistens richtet sich die Nachfrage auf die klassische Lösung, nämlich die Auslagerung des Past-Service auf Pensions-fonds und des Future-Service auf eine Unterstüt-zungskasse, das sogenannte Kombinationsmodell. Nur selten wird dabei allerdings die konkrete Si-tuation des Unternehmens und der versorgungs-berechtigten Personen berücksichtigt.

Bei genauer Analyse der individuellen Situation des Unternehmens zeigt sich nämlich häufig, dass die intelligente Verknüpfung von bestehenden Durch-führungswegen mit der Auslagerung auf nur einen anderen Durchführungsweg oder das Festhalten an der Pensionszusage zielführender sein kann.

Handlungs- und Lösungs -alternativen zum Kombi -nationsmodell

1. Beibehalten der Pensions-zusage Die Unternehmen kennen meist die Gründe, die für eine Ausla-gerung sprechen. Welche Kon-sequenzen dieser Schritt hat, ist oft nicht bekannt. Das gilt etwa für die im Vergleich zur Pensi-onszusage etwas geringere Fle-xibilität bei Pensionsfonds und Unterstützungskasse. Ein Bei-spiel ist die mögliche komplette Abfindung bereits laufender Leistungen bei der Pensionszu-sage. Dies ist in der Praxis ins-besondere bei arbeitsrechtlich beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oft der aus-schlaggebende Punkt.

Bei inhabergeführten Unterneh-men spielt auch die „indirekte Vererblichkeit“ des investierten Kapitals eine sehr wichtige Rolle.

Von Jochen Prost, Leiter Betriebliche Altersversorgung Vertriebsunterstützung der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.

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Bei Wahl eines geeigneten Rückdeckungsversicherungsta-rifs (Kapitalleistung im Todes-fall während des Rentenbezugs) ist dieses gewährleistet.

2. Past-Service über Pensions-zusage und Future-Service über UnterstützungskasseOft bestehen bereits Rückde-ckungsversicherungen, durch die ein Teil der Altersrente aus-finanziert ist und häufig 100% der vorzeitigen Risiken abge-deckt sind. In solchen Fällen bietet sich in einem neuen Durchführungsweg wegen der möglicherweise nicht mehr ge-gebenen Versicherbarkeit der versorgungsberechtigten Perso-nen eine Aufteilung der Ge-samtversorgung an. Die vorzei-tigen biometrischen Risiken verbleiben zu 100% in der Pen-sionszusage ebenso wie die Al-tersrente in Höhe des durch die Rückdeckung ausfinanzierten Teils. Die nicht ausfinanzierte Altersrente wird auf die Unter-stützungskasse ausgelagert und mittels laufender Zuwendun-gen finanziert. Diese Kombina-tion verbindet die Bilanzneu-tralität der Unterstützungskasse intelligent mit der Variabilität der Pensionszusage.

3. Past-Service über Pensions-fonds und Future-Service über Pensionszusage Ähnlich wie bei Modell 2 ver-bleiben auch hier die vorzeitigen biometrischen Risiken zu 100% in der Pensionszusage, sofern diese über bestehende Rückde-ckungsversicherungen voll abge-deckt sind. Die nicht ausfinan-zierte Altersrente wird mittels

Einmalbeitrag auf den Pensionsfonds ausgelagert. Wahlweise kann die Zahlung des Einmalbeitrags über mehrere Jahre gestreckt werden. Auch hier sind sowohl Bilanzneutralität als auch Variabilität gewährleistet.

4. Auslagerung von Past- und Future-Service auf eine Unterstützungskasse Dieses Konzept kommt zum Tragen, wenn die so-fortige Bilanzbereinigung nicht im Vordergrund steht. Ist eine sofortige Bereinigung gewünscht, bietet sich dagegen die klassische Kombination von Pensionsfonds und Unterstützungskasse an.

Die komplette Auslagerung auf die Unterstüt-zungskasse hat den Charme, dass auch die Fi-nanzierung des Past-Service mittels laufender Zuwendungen erfolgt und ein liquiditätsbelas-tender Einmalbeitrag entfällt. Die Bilanzneutra-lität wird in der Steuerbilanz im Jahr der Ausla-gerung und in der Handelsbilanz nach zirka zwei bis drei Jahren erreicht. Darüber hinaus bleibt man in einem Durchführungsweg und wechselt nicht von einem in zwei Durchführungswege.

Fazit

Wie oben dargestellt, gibt es verschiedene Mög-lichkeiten, Durchführungswege zur Auslagerung beziehungsweise Ausfinanzierung von Pensions-zusagen zu kombinieren. Die Auslagerung be-ziehungsweise Ausfinanzierung von Pensionszu-sagen bietet viele Geschäftsmöglichkeiten. Um bedarfsgerechte und individuelle Lösungen an-zubieten, ist es unerlässlich, sich kompetenter Berater und eines Versicherers zu bedienen, der alle Durchführungswege vorhält. Bei der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. ist dies durch ALTE LEIPZIGER Pensionsfonds AG und ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse e.V. ge-geben. Zur Komplettierung ist mit der ALTE LEIPZIGER Treuhand GmbH das Thema CTA ebenfalls abgedeckt. Darüber hinaus steht die ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH für versicherungsmathematische und rechtliche Themen beratend zur Seite. Selbstverständlich wird auch eine entsprechende Begleitung zu Be-ratungsterminen vor Ort angeboten. W

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Branchenlösungen und Versorgungswerke als VertriebschanceSpezialisten haben auch in der bAV oft den größten Erfolg. Sie bieten Unter-nehmen und Mitarbeitern maßgeschneiderte Versorgungslösungen, die auch Besonderheiten wie tarifvertragliche Lösungen und Zuschüsse zur Entgelt-umwandung berücksichtigen. Die AXA steht hier ihren Partnern zur Seite.

Leider dauert es einige Zeit, bis man in der be-trieblichen Altersversorgung genug Erfahrung und Spezialwissen erworben hat, um diese in

neuen Branchen erfolgreich vermitteln zu können. Ei-ne Alternative bieten Branchenlösungen und Versor-gungswerke. Diese schrankfertigen Lösungen werden von einzelnen oder gemeinsam von mehreren Versi-cherern entwickelt. Oft sind Gewerkschaften oder Verbände an der Entwicklung beteiligt, um deren An-forderungen und das Branchen-Know-how berück-sichtigen zu können. Das Ergebnis sind Versorgungs-lösungen und -ordnungen, die auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern abgestimmt sind. Hinzukommen verbesserte Konditionen und vereinfachte Annahmeverfahren, die den Einstieg in das Gespräch mit Arbeitgebern erleichtern.

Wichtig für ein erfolgreiches Versorgungswerk sind branchenspezifisches Know-how und daraus abge-leitete Anforderungen. AXA hat Erfahrung im Grün-den und Verwalten von Versorgungswerken. Ein Partner dabei ist zum Beispiel u.di, das Unterstüt-

zungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V., dessen Erfahrungen insbesondere im öffentlichen Umfeld liegen.

Erfolgreich im Umfeld des öffentlichen Dienstes

Während im öffentlichen Dienst der Vertrieb der betrieblichen Al-tersversorgung selten möglich ist, stehen im Umfeld des öffentlichen Dienstes die Arbeitgeber und Ar-beitnehmer der Einführung oder Erweiterung einer betrieblichen Altersversorgung aufgeschlossen gegenüber. Ein Grund dafür ist, dass für die Unternehmen im Umfeld von Bund, Ländern und Gemeinden keine Verpflichtung besteht, eine betriebliche Alters-versorgung anzubieten. Gleichzei-

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tig sind oft die Gehälter nicht sehr hoch, sodass eine zusätzliche Vor-sorge unverzichtbar ist. Ein be-sonders großer Bereich im Um-feld des öffentlichen Dienstes mit rund fünf Millionen Beschäftig-ten ist das Erziehungs-, Gesund-heits- und Sozialwesen. AXA bie-tet Branchenlösungen, die auf die-sen Markt abzielen. Durch deren große Flexibilität lassen sich stan-dardisierte wie auch individuelle Lösungen umsetzen, die eine ho-he Akzeptanz bei den Arbeitneh-mern finden.

GesundheitsRente Die GesundheitsRente wurde von den Tarifvertragsparteien ins Le-ben gerufen und steht medizini-schen Fachangestellten in ärztli-chen, zahnärztlichen und tier-ärztlichen Praxen offen. Zusätz-lich zu den Sonderkonditionen bekommen Mitarbeiter attraktive Arbeitgeberbeiträge und einen hohen Zuschuss zur Entgeltum-wandlung. Das gilt auch für Mit-arbeiter in Apotheken.

ESP-Versorgungswerk Die Abkürzung ESP steht für Er-ziehung, Soziale Dienste und Pflege. Dazu gehören Kindergär-ten, ambulante Pflegedienste und Seniorenstifte. Vor allem bei Ein-richtungen von privaten Trägern haben viele Mitarbeiter noch kei-ne betriebliche Altersversorgung.

KlinikRente Die KlinikRente hat sich zum Branchenstandard für öffentliche und private Krankenhäuser ent-wickelt. Neben Verträgen mit Krankenhäusern, durch die Pfle-gekräfte und Ärzte versichert werden können, eröffnen spezielle

Vereinbarungen mit dem Mar-burger Bund wie die Entgeltum-wandlung von Ärzten neue Mög-lichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung. Dadurch ist bei einem Wechsel des Arbeitge-bers die Fortführung des Vertra-ges für Arbeitnehmer und Ar-beitgeber sehr einfach möglich.

Weitere BranchenlösungenAuch außerhalb des Umfeldes des öffentlichen Dienstes erleichtern Branchenlösungen und Versor-gungswerke die Ansprache und die Beratung, wie die beiden fol-genden Beispiele zeigen.

Presseversorgung Versicherbar über das Presseversorgungswerk sind Mitarbeiter in Zeitungs- und Buchverlagen sowie alle Mitarbeiter im Kommunikations- und Me-dienbereich. Für den privaten Bereich stehen leis-tungsstarke Versorgungslösungen der Schichten 1 und 3 zur Verfügung, die auch Angehörigen und Freiberuflern offenstehen.

Versorgungswerk für Dentallabore Mitarbeiter können im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung besondere Konditionen und ein vereinfachtes Annahmeverfahren in der BU-Ver-sorgung nutzen. Neben Direktversicherungsproduk-ten (Altersvorsorge und BU) stehen Rückde-ckungslösungen zur Verfügung. Damit lässt sich höherer Absicherungsbedarf, der bei dieser Ziel-gruppe oft vorhanden ist, abdecken.

AXA bietet spezielle, auf Branchen abgestimmte, rechtssichere Versorgungswerke und Branchenlö-sungen. Vertriebspartner haben damit die Chance, diese Lösungen zu nutzen und vom Start weg er-folgreich zu sein. W

Von Hans-Bert Schmitz, Senior Account Manager im Geschäftsfeld bAV der AXA

Vorteile der Versorgungs-werke und Branchen -lösungen auf einen Blick:

W Auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmte Lösungen

W Verbesserte Leistungen durch Sonderkonditionen

W Vereinfachtes Annahme-verfahren und verkürzte Risikoprüfung

W Nutzung tarifvertraglicher Zuschussregelungen für höhere Akzeptanz

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bAV bleibt attraktiv: die „Krise“ als Chance Die bAV bleibt trotz Niedrigzinsen weiter eine wichtige Sparform für das Alter. Denn Tarife wie die der Kölner Pensionskasse sichern nicht nur das Langlebigkeitsrisiko ab, sondern zusätzlich weitere biometrische Risiken.

Trotz anhaltender Schuldenkrise, langer Nied-rigzinsphase und starker Kursschwankungen an den Aktienmärkten ist die finanzielle und

wirtschaftliche Situation in Deutschland stabil. Die Steuereinnahmen steigen und die wirtschaftlichen Rahmendaten sind weiterhin positiv. Die Inflation liegt immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau. Auch deshalb gibt es viele Gründe, warum sich niemand um die betriebliche und private Alters-versorgung Sorgen machen muss – auch wenn viel Gegenteiliges behauptet wird.

Wenn es um die Sicherstellung einer lebenslangen garantierten Altersrente geht, können sich Kunden und Makler auf die Produkte der Rentenversicherer und damit auch auf die Tarife der Kölner Pensions-kasse verlassen. Diese gewährleisten durch ihre die Lebenserwartung berücksichtigende Beitragskalku-

lation eine Altersvorsorge bis zum Tode des Versicherten, unabhän-gig vom tatsächlich auf den Ver-trag eingezahlten Kapital und den daraus erzielten Erträgen. Genau hierin liegt der Vorteil einer Ren-tenversicherung. Auch mit dem abgesenkten Garantiezins von 1,25% ist die bAV konkurrenzlos.

Rundumschutz bei Invalidität und Tod

Zusätzlich zu einer lebenslangen Altersrente können Kunden in dem Tarif 62 B UNI select der Kölner Pensionskasse optional das Risiko einer vorzeitigen Inva-

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lidität sowie das Risiko eines To-desfalls mitabsichern. Das Leis-tungsspektrum bei der Erwerbs-minderung reicht von der Bei-tragsbefreiung für diejenigen, die dieses Risiko bereits anderweitig versichert haben, bis zur Erwerbs-minderungsrente in Höhe von 100% oder bei erhöhtem Bedarf 200% der Altersrente zum 62. Le-bensjahr. Der Versicherer leistet bereits bei teilweiser Erwerbsmin-derung. Es wird dabei bei Ver-tragsabschluss auf eine Gesund-heitsprüfung verzichtet. Nach Ab-lauf einer dreijährigen Wartezeit besteht voller Versicherungs-schutz. Bei Arbeitsunfällen wird ohne jegliche Wartezeit geleistet.

Im Fall der Hinterbliebenenver-sorgung zahlt die Kölner Pensi-onskasse nach erfüllter Wartezeit eine Hinterbliebenenrente in Hö-he von 60% der Altersrente zum 62. Lebensjahr sowie eine Wai-senrente für Kinder unter 18 Jah-ren bzw. bis unter 25 Jahren, so-fern sie sich in Ausbildung befin-den. Die Halbwaisenrente beträgt für jedes Kind 15%, Vollwaisen erhalten 25%. Die Zahlung der Hinterbliebenenrente erfolgt an den Ehegatten, die/den eingetra-gene(n) Lebenspartnerin/Le-benspartner oder die/den Le-bensgefährtin/Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft.

Flexible Tarife und Flexibilität der Beitragszahlung

Eine betriebliche oder private Rentenversicherung erfordert ei-nen Sparprozess, der je nach Ver-tragsbeginn mehr als 30 Jahre be-tragen kann. In dieser Zeit kann sich viel ereignen, daher ist es be-

sonders wichtig, die Altersversorgung entsprechend der persönlichen und wirtschaftlichen Situation kostenneutral gestalten zu können. Neben den dargestellten Optionen bei der Invaliditäts- und Hin-terbliebenenversorgung ist in dem Tarifwerk der Kölner Pensionskasse der Rentenbeginn zwischen dem 62. und dem 67. Lebensjahr wählbar. Die Kun-den können monatliche Beiträge wie auch jährliche Sonderzahlungen auf den Vertrag einzahlen. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten wiederum können sie den Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen oder den Beitrag herabsetzen. Der Beitrag kann stets (wieder) erhöht werden. Im Fall einer längeren Arbeitslosig-keit findet bei einer bAV durch Entgeltumwandlung in der Ansparphase keine Anrechnung auf das Ar-beitslosengeld II (Hartz IV) statt. In diesem Fall kön-nen Kunden den Vertrag vorübergehend oder auf Dauer beitragsfrei stellen, privat fortführen und/ oder den Beitrag reduzieren. Wichtig: Es fallen bei Vertragsanpassungen in den Tarifen der Kölner Pensionskasse keine Bearbeitungsgebühren an.

Viele Gründe für die bAV

Die Betriebsrente ist aufgrund von Steuervorteilen, der geringen Kosten und der hohen Sicherheitsstan-dards besonders attraktiv. Sie lohnt sich für fast je-den Arbeitnehmer – egal, wie viel er verdient und wie er krankenversichert ist. Bei einer Entgeltum-wandlung können 4% der Beitragsbemessungsgren-ze der gesetzlichen Rentenversicherung West steuer- und sozialabgabenfrei (2015 max. 2.904 Euro jähr-lich) als Beiträge zur bAV eingezahlt werden. Au-ßerdem ist selbst ein Garantiezins von 1,25% derzeit noch immer mehr wert als die Geldanlage auf Spar-büchern oder Tagesgeldkonten. Nicht ausschließen sollte man auch, dass der Rechnungszins in Zukunft wieder steigt und die Phase niedriger Zinsen keine dauerhafte Erscheinung bleibt. Aber letzten Endes ist eine Rentenversicherung keine Kapitalanlage, sondern immer eine Versicherung, die Risiken trägt, die die einzelne Person nicht tragen kann. W

Von Michael Oliver Skudlarek, Leiter Produktmarketing der Kölner Pensionskasse VVaG

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Die Zeit ist reif – für die Pensionszusage mit FondsrückdeckungDie anhaltende Niedrigzinsphase führt zu hohen Deckungslücken bei der Pensionszusage und belastet dadurch insbesondere den Mittelstand sowie die Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern. Eine flexible Lösung bietet die Fondsrückdeckung der ebase.

Wenn es um die betriebliche Altersversor-gung geht, greifen Gesellschafter- Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

auch heute noch am liebsten zur Pensionszusage. Aber wer nicht aufpasst, handelt sich am Ende erhebliche Finanzierungsprobleme ein.

In der Vergangenheit wurden zur Ausfinanzierung von Pensionszusagen häufig Rückdeckungsversiche-rungen abgeschlossen. Die hierin für die Leistungs-phase prognostizierten Ablaufleistungen können heute zum größten Teil nicht mehr erreicht werden. Hintergrund ist in erster Linie die anhaltende Nied-rigzinsphase. Das Inkrafttreten des LVRG dürfte die Ablaufleistungen der Lebens- und Rentenversiche-rungen nochmals drastisch mindern, sodass die Lücke zwischen Zusage und Absicherung mit jedem Jahr wächst, in dem das Zinsniveau niedrig bleibt.

Deckungslücken belasten Unternehmen

Die Niedrigzinsphase wirkt sich in der Bilanz nicht nur auf der Aktivseite aus – auch auf der Pas-sivseite werden Unternehmen dies in den nächsten

Jahren schmerzlich spüren. Denn der für die Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz seit BilMoG gel-tende Referenzzinssatz (durch-schnittlicher Marktzinssatz der letzten sieben Jahre, ermittelt auf Grundlage einer um einen Aufschlag erhöhten Null-Ku-pon-Euro-Zinsswapkurve) bil-det das derzeitig niedrige Zins-niveau nur mit Verzögerung ab. Lag der Referenzzinssatz zum Beispiel Ende 2012 noch bei 5,04%, ist dieser Ende 2014 bereits auf 4,53% gesunken. Ein Ende des Abwärtstrends ist nicht in Sicht. Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass ein Zinsrückgang um ei-nen Prozentpunkt eine Erhöhung der Pensionsrückstellungen (ab-hängig von der Zusammenset-zung und Ausgestaltung der Pen-sionszusagen) zwischen 10 und

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25% verursachen wird. Wird auf der Aktivseite der Handelsbilanz kein entsprechendes Kapital ge-halten, entstehen erhebliche De-ckungslücken – die Pensionsrück-stellungen belasten die Bilanzen der Unternehmen und die Pensi-onsverpflichtungen müssen in der Leistungsphase aus dem laufen-den Cashflow des Unternehmens bezuschusst werden.

Darüber hinaus erschweren Pensi-onslasten ohne entsprechende Gegenhaltung von Kapital die Kreditvergabe im Bankenrating sowie auch die Suche eines Nach-folgers, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst in Rente ge-hen will. Die genannten Gründe können das Engagement von Un-ternehmen bei der betrieblichen Altersversorgung hemmen, ob-wohl die Pensionszusage für alle Beteiligten auch große Vorteile bietet. Gerade nicht sozialver -sicherungspflichtige (beherrschen-de) Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind da-rauf angewiesen, selbst etwas für ihre Altersversorgung zu tun, da sie meist keine oder nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Altersversorgung erwarten kön-nen. Die Pensionszusage bietet hierfür die flexibelste Lösung in-nerhalb der fünf Durchführungs-wege. Und sie eröffnet die Mög-lichkeit, steuer begünstigt ein hohes Versorgungsniveau zu erreichen.

Allerdings konnte die reine Ver-sicherungsrückdeckung die von den Unternehmen in der Vergan-genheit in sie gesetzten Erwar-tungen nicht vollständig erfüllen. Daher sind Vermittler und Un-ternehmen vermehrt auf der

Suche nach alternativen Lösungen zur Schließung der Versorgungslücke – und finden diese in der Fondsrückdeckung.

Fondsrückdeckung bietet ideale Ergänzung

Mit der Fondsrückdeckung erhalten Unternehmen eine flexible und renditestarke Kapitalanlagemöglich-keit mit Steuervorteilen insbesondere für Kapitalge-sellschaften. Denn im Gegensatz zu Versicherungsta-rifen bietet die Fondsrückdeckung Unternehmen ma-ximale Freiheiten hinsichtlich der Höhe und dem Turnus der Ein- und Auszahlungen. Mit der Fonds-rückdeckung profitieren Unternehmen zum einen vom Steuerstundungseffekt – das Fondsguthaben ist in der Steuerbilanz mit den Anschaffungskosten nach Niederstwertprinzip zu aktivieren, wodurch Wertstei-gerungen bis zur Veräußerung des Fonds unberück-sichtigt bleiben. Zum anderen können Kapitalgesell-schaften bei der Veräußerung von Fonds die Steuer-begünstigung für Kursgewinne bei Aktienfonds für sich nutzen – diese sind nach heutigem Stand zu 95% von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Obendrein partizipieren das Unternehmen und der Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. die Versorgungs-berechtigten mit der langfristigen Rückdeckung in Investmentfonds an der Entwicklung der Kapital-märkte. Verlustrisiken lassen sich wiederum durch ei-ne gezielte Gestaltung der Kapitalanlage im Einklang mit den Pensionsverbindlichkeiten minimieren.

Neben Steuer- und Renditegesichtspunkten sind für Unternehmen auch die Kosten sowie ein Insolvenz-schutz entscheidend. All diese Kriterien erfüllt die ebase mit ihrem bAV Depot in idealer Weise. Ver-mittler und Unternehmen erhalten mit der Fonds-rückdeckung – gerade für die Ausfinanzierung von Deckungslücken – eine flexible, effiziente und rendi-testarke Kapitalanlagemöglichkeit mit vielen Zusatz-dienstleistungen, die in Kombination mit der profes-sionellen und über Jahre bewährten Depotlösung der ebase eine ideale Ergänzung oder Alternative zur reinen Versicherungsrückdeckung darstellt. W

Von Angelika Schuhbauer, Spezialistin Pension Management/Prokuristin bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase)

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Betriebsrente mit neuem GarantiemodellDie neue Generation der ERGO-Rentenversicherungen ist nun auch in das bAV-Geschäft eingezogen. Sie ist eine fondsgebundene Direktversicherung und setzt auf ein neues Garantiesystem.

Das Konzept der klassischen Lebensversiche-rung hat viele Jahre erfolgreich funktioniert. Insbesondere Kunden mit hohen Garantie-

zinsen werden auch noch heute sehr zufrieden mit ihrer Produktwahl sein. Und mit ihrer aktuellen Über-schussbeteiligung ist die ERGO Lebensversicherung im derzeitigen Niedrigzinsumfeld immer noch gut aufgestellt.

Aber jede Medaille hat zwei Seiten: Gerade auf steigende Marktzinsen können klassische LV-Produkte nur mit jahrelangem Verzug reagieren. Geht der Marktzins nach oben, kann die Gesamt-verzinsung nur schleppend folgen. Was bei fallen-den Zinsmärkten der vergangenen Jahre ein Vor-teil war („Sicherung historisch hoher Renditen“), wird bei schnell steigendem Zinsniveau ein Pro-duktnachteil klassischer Produkte sein, da aktuell

niedrige Zinsen anlagebedingt lange erhalten bleiben.

Die neue Generation der ERGO Rentenversicherungen hat diesen Nachteil nicht. Kunden profitieren hier viel schneller von veränder-ten Marktentwicklungen. Außer-dem ist die neue Produktgenera-tion der ERGO flexibler und passt sich stärker an die Lebensphasen der Kunden an.

Fondsgebundene Direktversicherung

Mit der neuen ERGO Betriebs-Rente Garantie findet die aktuel-

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le Produktgeneration jetzt Ein-gang ins bAV-Geschäft. ERGO als traditionsreicher bAV-Anbie-ter richtet sich hier speziell auf kleine und mittelständische Be-triebe aus. Als fondsgebundene Direktversicherung spielt die ERGO Betriebs-Rente Garantie drei Trümpfe aus. Denn das dy-namische Anlagekonzept ver-teilt jeden einzelnen Beitrag in-telligent auf schwankungsarme und wachstumsorientierte Anla-gen. Zusätzlich fließt ein Teil des Beitrags in ein neuartiges Rück-versicherungsguthaben.

In der Wachstumskomponente wird ein Teil der Beiträge dyna-misch angelegt, um einen mög-lichst hohen Wertzuwachs zu er-reichen. Diesem Baustein liegt ein Anlagekonzept zugrunde, das sich in der Vergangenheit be-währt hat. In ungünstigen Phasen reduziert es Verluste. Bei güns-tigen Phasen nutzt es zunehmend die Chancen am Markt. Damit reagiert das Produkt auf jede Marktphase adäquat.

Ein Teil der Beiträge wird in die Stabilitätskomponente investiert, die aus besonders sicheren Zins-anlagen besteht. Sie besitzen meist eine solide Wertentwicklung und sichern so den Werterhalt.

Puffer gegen Wertverlust

Als dritte Komponente sichert eine Garantie der ERGO Lebens-versicherung die eingezahlten Bei-träge gegen Wertverlust ab. Hier liegt die eigentliche Innovation des Produkts. Ein kleiner Teil der Beiträge wird direkt in einen Rückversicherungsvertrag inves-

tiert. Dieser bildet ein Rückversicherungsgutha-ben, dessen Wert je nach Kapitalmarktlage schwankt. Dieses Guthaben dient als zusätzlicher Puffer, weil es der Kapitalmarktsituation entgegen-steuert und beispielsweise Wertverluste reduziert. Sollte es nicht so gut laufen, schließt es zu Beginn der Verfügungsphase die Lücke zum Mindestver-tragsguthaben. Und auch während der Anspar-phase, zum Beispiel bei Kündigung des Vertrags, erhöht es das Vertragsguthaben und wird zusam-men mit dem Fondsguthaben ausgezahlt.

Traditionelle Rentenversicherungen verzinsen das Rentenkapital mit dem garantierten Zinssatz, der bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. ERGO dagegen vergleicht bei Rentenbeginn. Ist der dann gültige gesetzliche Garantiezins höher als der Zins, den ERGO bei Vertragsabschluss für die Rentenphase garantierte? Wenn ja, dann berechnet ERGO die tatsächliche Rente mit diesem Höchstrechnungs-zins. Der Vorteil: Neben der Garantie auf eine Min-destrente erhalten die Versicherten zusätzlich die Chance, an einer möglichen positiven Zinsentwick-lung teilzuhaben. Im Ergebnis erhalten sie in diesem Fall mehr Rente als ursprünglich berechnet.

Immer bedeutender aufgrund sich wandelnder Er-werbsbiografien ist die Flexibilität bei Eintritt in die Rentenphase. Deshalb gibt es bei der ERGO Betriebs-Rente Garantie eine neue Verfügungs-phase. Diese liegt zwischen der Aufschubphase und der Rentenphase und ist auf die Belange der Direkt-versicherung zugeschnitten. Zum Beginn der Ver-fügungsphase kann die versicherte Person ent-scheiden, ob sie den Rentenbeginn nach hinten schieben möchte – maximal bis zum Alter von 70 Jahren. Das Besondere: Die Beiträge können weiter gezahlt werden. Das Mindestvertragsguthaben bleibt erhalten und erhöht sich durch weitere Bei-tragszahlungen. Die zusätzlichen Beiträge sind mit einer Garantie versehen. W

Von Stephan Naskowiak, Regionaldirektor Hannover bei der ERGO Beratung und Vertrieb AG

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Biometrie auf dem Prüfstand: Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAVIn der Beratungspraxis wird oft diskutiert, ob die Absicherung des Berufs -unfähigkeitsrisikos innerhalb der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Die folgenden Ausführungen sollen die unterschiedlichen Möglichkeiten der privaten und betrieblichen Absicherung der Arbeitskraft kurz erläutern und Hilfestellung bei der Einord-nung der betriebswirtschaftlichen Folgen geben.

Aufgrund der unzähligen Reformen der letzten Jahre hat sich die Absicherung der Arbeits-kraft durch die deutsche Rentenversicherung

zunehmend verschlechtert. Zum einen wurde mit der stundenabhängigen Bewertung des Restarbeits-vermögens das Erreichen der Erwerbsminderungs-rente erschwert und zum anderen auch das Renten-niveau gesenkt. Um nun zumindest das Netto -einkommen vor dem Erwerbsminderungsfall wie-derherzustellen, besteht für den Erwerbstätigen die Möglichkeit einer privaten oder einer betrieblichen BU-Absicherung. Der Vergleich der beiden Wege ist jedoch oft schwierig. Während bei der privaten BU-Variante die Abgaben (Steuer und Sozialversiche-rung) in der Ansparphase höher sind als in der Leis-tungsphase, ist es in der bAV in der Regel genau anders herum.

Im Rahmen einer gewissenhaften Beratung kann der Ausgangspunkt jeweils nur der Versorgungsbe-darf sein. Er entspricht regelmäßig dem aktuellen Nettoeinkommen, das sowohl in der Anwartschaft wie auch in der Leistungsphase erreicht werden soll.

Abhängig von den Umständen des Einzelfalls wird das Ergebnis unterschiedlich ausfallen. Im neben-

stehend dargestellten Beispielfall ist dem BU-Schutz über die bAV der Vorzug zu geben. Der Arbeit-nehmer hat, sofern er nicht be-rufsunfähig wird, während der Ansparphase nach Steuer und Sozialbeiträgen einen geringeren Beitrag zu zahlen als in der pri-vaten Variante. Bei einem Brutto-einkommen von 3.000 Euro hat er sogar noch etwa 27 Euro (Diffe-renz zwischen 112 Euro und 85 Euro) für eine zusätzliche Alters-vorsorge monatlich zu Verfügung. Hieraus könnte (inkl. Beitrags-befreiung bei BU) eine zusätzliche monatliche Gesamtrente von ca. 115 Euro pro Monat resultieren.

Im angeführten Beispiel hat der Arbeitnehmer bereits Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenver-sicherung in Form einer Erwerbs-minderungsrente erworben. Es gibt jedoch viele Arbeitnehmer, die hier keine oder nur geringe Ansprüche haben, durch längere Ausbildungszeiten und kürzere Lebensarbeitszeiten wird dieser Effekt noch verstärkt. Gerade

Von Dominik Stadelbauer, Leiter der bAV-Grundsatzabteilung der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe

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diese Klientel gilt es, für das Thema BU zu sensibilisieren und für sie über die Analyse der in -dividuellen Situation, der Pläne und Erwartungen für die Zu-kunft einen bedarfsgerechten Schutz sicherzustellen.

Das angeführte Beispiel hat ge-zeigt, dass sich die Absicherung der Arbeitskraft im Wege einer bAV für den Arbeitnehmer positiv auswirken kann. Der Vorteil kann durch Arbeitgeberzuschüsse und -beiträge noch zusätzlich gestei-gert und der Eigenaufwand des Arbeitnehmers hierdurch noch erheblich reduziert werden. Vo-raussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber die BU-Versicherung über eine bAV auch gestattet.

Positive Effekte für beide Seiten

Häufig wird Arbeitgebern mit Verweis auf mögliche Haftungsri-siken davon abgeraten, BU-Leis-tungen in die bAV zu integrieren. Die vorgebrachten Argumente sind jedoch häufig nicht zutref-

fend. Eine ordnungsgemäß eingerichtete BU-Absi-cherung über die bAV bietet für den Arbeitgeber keine Haftungsrisiken. Insbesondere muss er nicht für die Verletzung von vorvertraglichen Anzeige-pflichten durch den Arbeitnehmer einstehen. Hier fehlt es bereits am Verschulden des Arbeitgebers.

Im Gegenteil ist anzumerken, dass sich durch die Integration des BU-Risikos in das betriebliche Ver-sorgungsmanagement für beide Seiten – Arbeitge-ber und Arbeitnehmer – positive Effekte erzielen lassen. Für Arbeitnehmer kann die bAV-Variante für weitere Beitragsersparnis über Gruppenkondi-tionen und erleichterten Zugang zur BU-Absiche-rung sorgen, beispielsweise über eine vereinfachte Gesundheitsprüfung oder Dienstobliegenheitser-klärung, sorgen. Für Arbeitgeber bietet die bAV bei einer Entgeltumwandlung die Möglichkeit, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ein -zusparen und im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter langfristig bestehen zu können.

Die NÜRNBERGER unterstützt Vermittler, Arbeit-geber und Arbeitnehmer unter anderem durch Be-reitstellen von Berechnungsmodulen und die Möglichkeit von Haftungsfreistellungserklärungen sowie den unkomplizierten Zugang zu Gruppen-verträgen und Dienstobliegenheitserklärungen. Des Weiteren können Vermittler in der NÜRNBERGER bAV-Infothek eigene Kalkulationen vornehmen (www.bav-infothek.de). W

Beispielfall

Berechnungsgrundlage: Geburtsdatum: 02.02.1985, BG3, Endalter 67, ledig, Bayern, kirchensteuerpflichtig, Zuschlag für Kinder-lose, gesetzliche KV, Zusatzbeitrag GKV, keine Schul-Studienzeit ab dem 17. Lebensjahr, Eintritt ins Berufsleben: 2001, erstes monatliches Brutto: 1.000 Euro, 12 Gehälter, Annahmen für die Zukunft: Inflation 2%, Gehaltssteigerung 1% Quelle: NÜRNBERGER

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Tarif mit neuer Sicherheit plus RenditeDer Schweizer Lebensversicherer Swiss Life bietet mit seinem Produkt Swiss Life Maximo, einem neuen Garantiekonzept, neben Renditemöglichkeiten auch die Garantie, die eingezahlten Beiträge zu erhalten.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge möch-ten viele Arbeitgeber nicht nur den An-spruch auf Entgeltumwandlung für ihre Ar-

beitnehmer erfüllen, sondern darüber hinaus auch attraktive Lösungen für sich und ihre Führungskräfte nutzen. Swiss Life Maximo ist ein solches Produkt und bietet insbesondere dem Vermittler die Mög-lichkeit, alle Zielgruppen mit nur einem Produkt umfassend zu versorgen. Als Schweizer Lebensver-sicherer mit über 150 Jahren Erfahrung bietet Swiss Life nicht nur hohe Renditechancen, son-dern darüber hinaus bei jeder Laufzeit die Garan-tie auf den Erhalt der eingezahlten Beiträge. Das ist vor allem in der bAV von besonderer Bedeutung.

Swiss Life Maximo ist so konzipiert, dass es sowohl zur Absicherung gesamter Belegschaften eingesetzt werden kann – Alter und Beitragshöhe spielen quasi keine Rolle – als auch den besonders hohen Versorgungsbedarf einzelner Personen abdeckt. Das Produkt gibt es daher in allen drei klassischen Durchführungswegen der bAV: Direktversicherung, Unterstützungskasse und Rückdeckungsversicherung von Pensionszusagen.

Garantiezusagen

Die Garantie auf die Summe der eingezahlten Bei-träge ist ein Plus in der heutigen Niedrigzinsphase.

Mit Swiss Life Maximo können Vermittler ihren Kunden zudem alle Garantien der klassischen Produktwelt anbieten, wie sie in der bAV erforderlich sind. Swiss Life Maximo bietet aber noch mehr: Mit einer Günstigerprüfung zu Rentenbeginn kann der Arbeit-nehmer nur gewinnen: Ergibt die Verrentung des angesparten Ka-pitals anhand der zu diesem Zeit-punkt gültigen Rechnungsgrund-lagen von Swiss Life eine höhere Rente als Swiss Life Maximo, wird automatisch diese gewährt. Dank der kurzen Mindestver-tragslaufzeiten von zwei Jahren, einem Eintrittsalter von 15 bis 65 Jahren und einem monatli-chen Mindestbetrag von 25 Euro bietet Swiss Life Maximo sowohl als Direktversicherung als auch in der Unterstützungskasse und Pensionszusage eine Vorsorgelö-sung für die gesamte Unterneh-mensbelegschaft. Die Beiträge können arbeitgeberfinanziert sein, vom Arbeitnehmer über eine Ent-geltumwandlung eingezahlt oder

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von beiden Parteien gemeinsam erbracht werden. Damit ist Swiss Life Maximo eine Vorsor-gelösung für alle – vom Auszu-bildenden bis zum Geschäfts-führer. Dank der Möglichkeit von Kollektivanmeldungen kön-nen große Personenkreise und auch die gesamte Belegschaft ohne hohen Verwaltungsauf-wand versorgt werden.

Vermögensaufbau mit indi -viduellen Gestaltungsrechten

Swiss Life Maximo verbindet feste Sicherheiten mit hohen Renditechancen. Dafür werden die Kundengelder in attraktive Fonds namhafter Kapitalanlage-gesellschaften investiert. Zudem erfolgt während der gesamten Vertragsdauer ein tägliches Mo-nitoring des Kapitalmarktes, das im Bedarfsfall sofort eingreift, um die Investments zu sichern. Mit dieser tagesaktuellen Kon-trollfunktion hebt sich Swiss Life deutlich von anderen Produkten am Markt ab. Im Zentrum des Vermögensaufbaus können die Kunden, je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis und ge-wünschter Rendite, aus drei ak-tiv gemanagten Anlagestrate-gien wählen: eine sicherheits-orientierte Variante mit einem sehr hohen Rentenanteil, eine ausgewogene Variante mit aus-geglichenem Renten- und Ak-tienanteil oder schließlich eine chancenorientierte Variante mit einem sehr hohen Aktienanteil. Zudem kann der Kunde seine Fondsanlage völlig flexibel selbst zusammenstellen, damit ist für jeden Anlegertyp das Richtige dabei.

Anpassungen jederzeit möglich

Swiss Life Maximo folgt der Erwerbsbiografie und erlaubt es, jederzeit Anpassungen vorzunehmen, wenn sich die Lebensumstände ändern. So kann zum Beispiel ein Azubi, der zu Beginn seiner Ar-beitstätigkeit nur einen kleinen monatlichen Be-trag eingezahlt hat, diesen mit Abschluss der Aus-bildung einfach erhöhen. Und Angestellte, die in Elternzeit gehen möchten oder vorübergehend ar-beitslos werden sollten, können Beiträge reduzieren oder sogar ganz aussetzen. Auch flexible Einmal-einlagen aus Tantiemen-Umwandlungen oder Bo-ni können getätigt werden. Wenn dann der Ren-tenbeginn näher rückt, lässt sich das erreichte Ver-tragsguthaben sukzessive sichern – hier greift ein intelligentes Ablaufmanagement. Optional kann ein Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden, der im Fall von Berufsunfähigkeit die Beiträge der bAV weiter zahlt.

Für Führungskräfte geeignet

Zusätzlich zur Ausschöpfung der steuerlichen För-derung einer Direktversicherung kann der Vorsor-gebedarf bei höheren Einkommensgruppen wie leitenden Angestellten, Fach- und Führungskräften sowie bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Vorständen über die Unterstützungskasse oder Pen-sionszusage geleistet werden. Dafür können bei der Unterstützungskasse Beiträge in nahezu unbe-grenzter Höhe eingezahlt werden, ohne sich auf die Bilanz beim Arbeitgeber auszuwirken. Um die Möglichkeiten und Vorteile von Swiss Life Maximo voll ausschöpfen zu können, stehen den Vermittlern die bAV-Experten von Swiss Life in den acht Re-gionaldirektionen auch jederzeit als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. So können sich die Makler auf ein ganzheitliches Konzept bei der Firmenbetreuung mit einem breiten Service- und Produktangebot verlassen. W

Von Thomas A. Fornol, Leiter Intermediärvertrieb bei der Swiss Life Deutschland

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PRODUKTE & LÖSUNGEN

Gegen Fachkräftemangel: Gesundheitskonzepte für UnternehmenUnternehmen können ihre Wettbewerber mit qualitativ guten Produkten, kundenfreundlichem Service, aber vor allem mit dem besten Team abhängen. Letzteres zu stellen, wird angesichts des Fachkräftemangels immer mehr zur Herausforderung. Mit der betrieblichen Krankenver -sicherung (bKV) als Personalinstrument lässt sich hier gegensteuern.

In seinem „Arbeitskräftereport“ warnt das Bun-desministerium für Arbeit und Soziales vor der demografischen Entwicklung. In den kommen-

den fünfzehn Jahren verliere Deutschland sechs Millionen Arbeitskräfte. Es gebe ein Fünftel weni-ger Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlas-sen und Ausbildungsplätze suchen. „Uns geht nicht die Arbeit aus, uns gehen die Menschen aus“, so das Fazit. Deshalb sucht die Bundesregierung nach Strategien, um Fachkräfte von außerhalb anzuwer-ben. Unabhängig davon suchen die Firmen schon jetzt nach Mitteln und Wegen, um gute Mitarbeiter

zu finden und sie dauerhaft an das Unternehmen zu binden.

Dabei entdecken sie die Gesund-heitsvorsorge als wirksames Mittel zur Leistungssteigerung. Befragt man Firmen, fällt dieses Stichwort noch vor Nebenleistungen wie Al-tersvorsorge, Kinderbetreuung oder flexiblen Arbeitszeiten. Ein Instrument dabei ist die betriebli-che Krankenversicherung, mit

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welcher Mitarbeiter Lücken im gesetzlichen Kassenschutz schlie-ßen und damit ihren Versiche-rungsschutz im Krankheitsfall op-timieren können. Für Arbeitgeber ist die betriebliche Krankenversi-cherung eine attraktive Sozialleis-tung, welche die Mitarbeiter moti-viert und bindet, zugleich aber nur mit minimalem Verwaltungs-aufwand verbunden ist. Die be-triebliche Krankenversicherung funktioniert ähnlich wie die be-triebliche Altersvorsorge, nur dass Zusatzversicherungen für Kassenpatienten und keine Vor-sorgeprodukte für die Rente an-geboten werden. Da in der ge-setzlichen Krankenversicherung Leistungskürzungen jederzeit möglich sind, müssen Versicher-te immer stärker selbst vorsor-gen. Bestes Beispiel ist der Be-such beim Zahnarzt. Hohe Ei-genanteile für Kronen oder Im-plantate sind mittlerweile aus ei-gener Tasche zu bezahlen, sofern keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde.

Familien sind mit im Boot

Der Arbeitgeber kann die bKV-Beiträge für seine Mitarbeiter übernehmen, muss es aber nicht. Richtet er einen Rahmenvertrag mit der Versicherung ein, profi-tieren die Mitarbeiter auch dann von vielen Vorteilen, wenn sie die Kosten selbst tragen müssen. Denn die Beiträge für Zusatzver-sicherungen sind günstiger, wenn sie über die Firma abgeschlossen werden. Versicherer räumen Ra-batte ein. Außerdem sind Famili-enangehörige mitversicherbar, bei der SDK beispielsweise zu glei-chen Konditionen wie die Mitar-

beiter. Unter bestimmten Voraussetzungen verzich-ten Versicherer wie die SDK auf die sonst obligatori-sche Gesundheitsprüfung – eine weitere Besonder-heit der betrieblichen Krankenversicherung.

Das verschafft den Versicherten Zugang zu den re-gulären Tarifen, die normalerweise eine Gesund-heitsprüfung erfordern. Besonders günstig sind die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Gesund-heitsfragen beim arbeitgeberfinanzierten Modell, welches sich zunehmend gegenüber der arbeitneh-merfinanzierten Variante durchsetzt. Wenig über -raschend: 82% der Fachkräfte in Deutschland wün-schen sich ein arbeitgeberfinanziertes Modell der betrieblichen Krankenversicherung. Bei der SDK kann aus einem Angebot von unterschiedlichen Tarifbausteinen für jedes Unternehmen eine indivi-duelle Lösung zusammengestellt werden, beispiels-weise für Zahnersatz, Implantate, Zahnprophylaxe, Naturheilverfahren, Vorsorgeuntersuchungen usw.

Mehrwerte für Vermittler

Nicht nur für Arbeitgeber und Mitarbeiter, sondern auch für die Vermittler selbst bietet die betriebliche Krankenversicherung interessante Mehrwerte. Bei der SDK finden Vermittler genauso Unterstützung in fachlichen Fragen wie die Begleitung zu Terminen mit der Geschäftsführung oder dem Betriebsrat. Mithilfe der betrieblichen Gesundheitsvorsorge po-sitionieren sich Vermittler bei Personalverantwortli-chen als Ansprechpartner für weitere Absicherungs-fragen. Neben dem Firmenkundengeschäft verbes-sert sich über die betriebliche Vorsorge außerdem der Kontakt zu den Mitarbeitern, die als Privatkunde Bedarf für sich und ihre Familie in weiteren Absiche-rungsbereichen sehen. Zwar erfordert die Installati-on einer betrieblichen Krankenversicherung einiges an Vorarbeit, doch dafür wird der Vermittler be-lohnt, wenn der Gruppenvertrag mit gleich mehre-ren Personen in Kraft tritt. W

Von Dr. Ralf Kantak, Vorsitzender des Vorstands der SDK-Gruppe

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PRODUKTE & LÖSUNGEN

Eine bKV, die auch für Betriebe mit nur einem Mitarbeiter funktioniertDie bKV der SIGNAL IDUNA bietet ein zweistufiges Versorgungskonzept. Die bKV ist in einer arbeitgeber- und einer arbeitnehmerfinanzierten Variante er-hältlich. So können völlig flexible Lösungen angeboten werden, und das be-reits für Betriebe mit nur einem Mitarbeiter.

Versicherungsmakler erwarten flexible Lösun-gen, wenn es um die bKV geht. Sie schätzen daher flexible Versorgungskonzepte, die die

Bedürfnisse sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer berücksichtigen. Die Mitarbeiter pro-fitieren von einer umfangreichen Gesundheitsvor-sorge. Der Betrieb profiliert sich als Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern einen sofortigen Mehrwert bietet, und kann langfristig sogar die betrieblichen Krankheitskosten reduzieren.

Aufeinander abgestuftes Versorgungskonzept

Die SIGNAL IDUNA Gruppe hat hierzu ein zwei-stufiges Konzept aufgelegt. Die bKV ist in einer

arbeitgeber- und einer arbeit-nehmerfinanzierten Variante er-hältlich. So kann ein Arbeitneh-mer die arbeitgeberfinanzierte bKV durch eigenständige arbeit-nehmerfinanzierte Varianten op-timal ergänzen. Scheidet ein Ar-beitnehmer aus dem Unterneh-men aus, kann er seine bisher arbeitgeberfinanzierte bKV in der entsprechenden arbeitneh-merfinanzierten Variante pro-blemlos fortführen. Dabei ist es völlig egal, ob der Arbeitnehmer wegen Eintritts in den Ruhe-

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stand oder wegen eines Wech-sels ausscheidet.

Zusätzlich enthalten sind indivi-duelle Upgrade-Möglichkeiten für Arbeitnehmer. So kann der Ver-sicherungsschutz auch auf die Angehörigen ausgeweitet werden. SIGNAL IDUNA bietet die bKV in sechs Leistungsbereichen an:

W VorsorgeW UnfallW KrankenhausW ZahnarztW AmbulantW Verdienstausfall

Die jeweiligen Bausteine können beliebig miteinander kombiniert werden. Eine Gesundheitsprü-fung ist in der arbeitgeberfinan-zierten bKV ebenso wenig vorge-sehen wie Wartezeiten. Dazu gibt es ein Novum am Markt: Die bKV kann bereits ab einem einzigen Mitarbeiter im Betrieb abge-schlossen werden. Lediglich für zwei Spezialtarife sind höhere Mitarbeiterzahlen erforderlich. Der Kollektivvertrag wird für zwei Jahre abgeschlossen und endet stets am 30.06. des zweiten Versi-cherungsjahres. Danach kann der Arbeitgeber von Jahr zu Jahr ent-scheiden, ob er verlängern möch-te. Damit wird die für den Arbeit-geber wünschenswerte Flexibilität optimal gewährleistet. Nimmt er dieses Angebot nicht an, haben die versicherten Mitarbeiter die Möglichkeit, ihre Verträge in der arbeitnehmerfinanzierten Varian-te fortzuführen. Als weitere Be-sonderheiten erwähnt seien die Prämienbefreiung nach Wegfall der Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit, die Vorsor-

gegutscheine für Arbeitnehmer plus Zuschüsse zum Fitnessstudio-Beitrag sowie eine modulare Zahnversicherung bis zu 90% für Zahnersatz sowie Zahnbehandlung und -prophylaxe.

Erweiterte Chancen für Vermittler

Das bKV-Konzept der SIGNAL IDUNA richtet sich an freie Vermittler, die Belegschaften absichern – unabhängig davon, ob es sich um große oder kleine Betriebe handelt. Da die bKV auch für Kleinstbe-triebe ab einem Arbeitnehmer abgeschlossen wer-den kann, sind auch bAV-Vermittler angesprochen sowie Gewerbemakler, die neue Geschäftsfelder für sich erobern wollen. Denn wer bereits über Arbeit-geber-Bestandskunden verfügt und womöglich be-reits eine bAV-Lösung vermittelt hat, verfügt über gute Ansätze für das Cross-Selling der bKV.

Für bKV-Verträge bis 249 Arbeitnehmer steht Maklern ein spezielles Beratungstool der SIGNAL IDUNA zur Angebotserstellung zur Verfügung, ab 250 wird das Angebot individuell von der Haupt-verwaltung des Versicherers erstellt. Makler können Arbeitgebern zudem einen weiteren besonderen Service bieten. Das Arbeitgeberportal der SIGNAL IDUNA bietet Arbeitgebern eine einfache und si-chere Verwaltung ihrer versicherten Mitarbeiter und ihrer Verträge. Rund um die Uhr kann per Mausklick auf die Verträge zugegriffen werden. Das Arbeitgeberportal hilft, das Änderungsge-schäft möglichst automatisiert zu verarbeiten, den Antragsprozess zu verschlanken und selbst Verträge für große Belegschaften maschinell zu bearbeiten. Es können auch mehrere Nutzer des Portals mit definierten Handlungsbefugnissen eingestellt werden, beispielsweise bei mehreren Standorten. SIGNAL IDUNA legt neben zielfüh-renden bKV-Produkten großen Wert auf ein ent-sprechendes Instrumentarium für die Makler zur Abwicklung und Verwaltung der Verträge. W

Von Armin Christofori, Leiter des freien Vertriebs der SIGNAL IDUNA

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bAV als Zukunftsbaustein für kleine und mittlere UnternehmenKleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden, setzen Personalverantwortliche zunehmend auch auf die Betriebsrente. Canada Life unterstützt Vermittler mit ganzheitlichen Beratungskonzepten.

Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit fehlen dieses Jahr rund 6,5 Millionen Fach-kräfte auf dem Arbeitsmarkt. Wer sich als

Firma im Wettstreit um gute Arbeitskräfte behaup-ten will, muss also etwas bieten. Die betriebliche Altersversorgung stellt hier ein besonders sinnvol-les Angebot dar: Das Nettorentenniveau wird bis 2030 auf rund 43% abgesenkt, und die wenigsten Menschen haben bereits selbst ausreichend Mittel für ihren Ruhestand angespart. Wer die Altersvor-sorge seiner Mitarbeiter mit einer Betriebsrente unterstützt, kann die eigene Attraktivität dauerhaft steigern. Zudem kann die bAV auch der Kostenop-timierung dienen – angesichts des Kostendrucks im globalen Wettbewerb ein wichtiger Faktor.

Mit Beratungskompetenz zur hohen bAV-Durchdringungsquote

Damit die bAV ihre Wirkung entfalten und zum Unternehmenserfolg beitragen kann, gilt es einiges zu beachten. Kompetente Beratung hilft dabei, Betriebsrenten rechtssicher und verwaltungsarm

zu gestalten. Unternehmer kön-nen ihren Mitarbeitern unter-schiedliche bAV-Module für ihre Vorsorge anbieten – so kann man die gesamte Belegschaft im Rahmen der Möglichkeiten eines Unternehmens vorsorgen.

Der Versicherer Canada Life hat sich auf die Betreuung kleiner und mittlerer Betriebe bis zu 250 Mitarbeiter besonders ausgerich-tet. Im Rahmen einer konzeptio-nellen bAV werden folgende Durchführungswege angeboten: Die Direktversicherung als Basis-baustein für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltum-wandlung, darauf aufbauend die Unterstützungskasse und die Direktzusage zur Darstellung von Vollversorgungsmodellen für lei-tende Angestellte, Gesellschafter-

BERATUNG

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Geschäftsführer und Vorstände. Um die Einrichtung einer Lösung und aller zugehörigen Schritte bestmöglich zu begleiten, hat Canada Life spezialisierte bAV-Teams aufgebaut. Abgerundet werden die Bausteine durch bAV-Dienstleistungen wie einen Pen-sionszusagen-Check, die Imple-mentierung einer Versorgungs-ordnung oder Opting-out- Modelle, die entweder selbst oder durch spezialisierte Dienstleister erbracht werden. Wesentlich für den Erfolg der Betriebsrente ist jedoch die Akzeptanz beim Arbeitnehmer. Mit speziell auf die Firma zugeschnittenen bAV-Konzeptmappen kann Canada Life eine hohe Identifikation der Arbeitnehmer mit „ihrer“ Be-triebsrente schaffen.

Kostenlose Beratungssoftware

Für Vermittler bietet Canada Life zudem die kostenlose Beratungs-software VorsorgePLANER, die spezielle bAV-Rechner bereithält wie etwa den bAV-Produktrech-ner und den bAV-Brutto/Netto-Rechner. Die Vorteile für Arbeit-geber beleuchtet der bAV- Arbeitgeber-Förder-Rechner; der bAV-Kollektiv-Angebots-Rechner erstellt Berechnungen für die gesamte Belegschaft.

Zukunftssichere Anbieter und Produkte

Da Unternehmen mit der Imple-mentierung von bAV-Lösungen für einen längeren Zeitraum Ver-antwortung übernehmen, kommt es hier besonders auf langfristig funktionierende Lösungen und finanziell stark aufgestellte An-

bieter an. Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen ist die Rendite-Frage bei Rentenversicherungen in den Vordergrund gerückt, wovon ertragsorien-tierte Modelle mit Garantien profitieren. Auch im Rahmen von Pensionszusagen-Checks können solche Lösungen helfen, Finanzierungslücken noch aufzufüllen.

Canada Life bietet eine renditeorientierte und sichere Lösung für die bAV: GENERATION business nach dem Unitised-With-Profits (UWP)-Prinzip. Sachwerte sorgen hier für Streu-ung und mehr Ertragschancen. So erwirtschaftete der Fonds 6,9% p. a. tatsächliche Wertentwick-lung zum 30.04.2015 seit Auflegung (31.01.2004) – nach Fondskosten und trotz Finanzkrise und Niedrigzins. Auf Sicherheit brauchen Kunden da-bei nicht zu verzichten. Ein geglätteter Wert gleicht Markt einbrüche aus und sorgt für min-destens 1,5% Wertzuwachs pro Jahr. Für die letz-ten zehn Jahre lag er im Schnitt bei rund 3% p. a. (Stichtag 30.04.2015). Steht am Ende der Laufzeit eine gute Fondsperformance, erhalten die Kun-den den höheren Wert ausbezahlt.

Die finanzielle Standfestigkeit der Canada Life dokumentieren Ratings seit Jahren: Führende internationale Ratingagenturen bestätigen der Muttergesellschaft, The Canada Life Assurance Company, immer wieder hervorragende Finanz-stärke. Und die deutsche Assekuranz-Rating -agentur Assekurata bescheinigte Canada Life Deutschland zum dritten Mal in Folge eine sehr starke Finanzkraft (AA-) mit stabilem Ausblick.

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Von Ralph-Patrick Jochim, Leiter Direktionsbeauftragter bAV bei Canada Life

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BERATUNG

Wer schreibt, der bleibt!Hat der Mitarbeiter seinen bAV-Vertrag abgeschlossen, denkt mancher Arbeitgeber, seine Arbeit wäre getan. Doch das ist falsch, denn er muss Auf-zeichnungs- und Mitteilungspflichten erfüllen. Vergisst er diese, muss er im schlimmsten Fall für den entstandenen finanziellen Schaden haften. Auf diese Pflichten hinzuweisen, gehört zu einer qualifizierten bAV-Beratung dazu.

Der Fall Ariane Müller: Die ambitionierte Werbe-kauffrau hatte vor fünf Jahren eine Entgelt -umwandlung von 150 Euro vereinbart, die als

Beitrag in eine Direktversicherung fließen. Nach einer Gehaltserhöhung vor zwei Jahren investierte Frau Müller 50 Euro mehr in den Vertrag. Das wurde dem Versicherer mitgeteilt und der höhere Beitrag floss. Ihr Arbeitgeber hatte jedoch versäumt, dies in der Entgeltumwandlungsvereinbarung zu hinterlegen. Als Frau Müller den Arbeitsplatz wechselte, kam es zum Streit, ob der höhere Beitrag wirklich gewollt war. Ihr Arbeitgeber musste die Erhöhung rückwir-kend als Lohn nachzahlen, weil er die Entgeltum-wandlungsvereinbarung nicht geändert hatte.

Für jeden Arbeitnehmer eigenes Lohnkonto führen

Seit 2007 gelten Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter bAV über die Durchführungswege Pensionskasse, Pensions-

fonds oder Direktversicherung anbieten. Sie müssen folgende Daten aufzeichnen bzw. melden:

W Für jeden Arbeitnehmer muss ein eigenes Lohnkonto geführt werden, in dem die steuerfreien Bezüge gemäß § 3 Nr. 63 EStG sowie gege-benenfalls die pauschalbe-steuerten Bezüge gemäß § 40b EStG hinterlegt werden.

W Bei den steuerfreien Bezügen muss außerdem aufgezeichnet werden, wann diese Zusage erteilt wurde. Das gilt auch für Änderungen.

W Die jeweils geleisteten Bei-träge je Arbeitnehmer und wie diese steuerlich zu behandeln sind, müssen dem Versor-

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gungsträger mitgeteilt wer-den. Ausnahme: Die Versor-gungseinrichtung kennt die steuerliche Behandlung der Beiträge oder kann sie aus den vorliegenden Daten fest-stellen und bestätigt dies.

Kündigt der Mitarbeiter und nimmt seine bAV zum neuen Arbeitgeber mit, muss der Zeit-punkt der Übertragung auf -gezeichnet werden. Übrigens: Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf die schriftliche Abfas-sung seiner Versorgungszusage (§ 2 Nachweisgesetz) und kann einen Schadensersatz anspruch geltend machen, wenn diese vertraglichen Nebenpflichten verletzt werden.

Verträge mit kleinen Tücken

Weitere Stolperfallen lauern bei Verträgen, die nach altem Recht – also vor 2005 – geschlossen wurden. Ein Beispiel: Reinhard Schulz hatte 2004 über seinen Arbeitgeber eine Pensionskasse abgeschlossen. Von 2003 bis 2005 war in diesem Durchführungs-weg sowohl eine Pauschal -besteuerung nach § 40 b EStG als auch eine steuerfreie Umwand-lung nach § 3 Nr. 63 EStG mög-lich. Herr Schulz hatte verein-bart, dass seine Beiträge pauschal mit 20% versteuert werden. Auf die daraus resultierenden Ein-künfte muss er später also keine Abgaben* zahlen. Anfang 2015 wechselte Herr Schulz den Job. Der neue Arbeitgeber versäumte es, die Bestätigung vom alten Ar-beitgeber einzuholen, dass die Zusage vor 2005 erteilt worden ist und die Beiträge bisher pau-

schal versteuert wurden. Auch die erneute Ver-zichtserklärung auf die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG ließ sich der neue Arbeitgeber nicht von Herrn Schulz unterschreiben. Bei einer Betriebs-prüfung wurde diesem Vertrag deshalb die Pau-schalversteuerung rückwirkend aberkannt.

Altes Recht, neue Pflicht

Für bAV-Verträge nach altem Recht muss der Arbeitgeber unabhängig vom Versicherungsver-trag daher Folgendes dokumentieren:

W Inhalt der am 31.12.2004 bestehenden ZusageW alle Änderungen der Zusage seit dem 01.01.2005W gegebenenfalls die Verzichtserklärung des Ar-

beitnehmers auf Förderung

Bei Übernahme oder Übertragung einer Altzusage muss darüber informiert werden, dass die Zusage vor dem 01.01.2005 erteilt und bis zur Übernahme nicht als Neuzusage behandelt wurde.

Fazit

Das Thema Aufzeichnungs- und Mitteilungs-pflichten ist in vielen Unternehmen nicht aus -reichend bekannt. Es bietet sich also als Einstieg für ein Beratungsgespräch mit Interessenten an. Außerdem sollte der zuständige bAV-Vermittler bei Vertragsänderungen oder Arbeitgeberwechseln immer eingebunden sein, um den Kunden noch einmal daran erinnern zu können, dass auch die entsprechende Zusage geändert werden muss. So bleiben alle Beteiligten auf der sicheren Seite. Die bAV-Experten der Continentale stellen hierfür übrigens gerne Musterunterlagen zur Verfügung und beantworten Fragen rund um das Thema. W

*Rentenzahlungen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern, eine

Kapitalzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, bei

GKV-Versicherten fällt die KVdR und PV an.

Von Thomas Vietze, Leiter Betriebliche Altersversorgung im Continentale Versicherungsverbund

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BERATUNG

Der Makler als Sachwalter des Kunden in der bAVDer Versicherungsmakler hat in der bAV-Beratung eine Schlüsselrolle inne und kann zahlreiche Dienstleistungen für die Unternehmen übernehmen. Hier finden sich einige Felder, bei denen gesondertes Honorar angesetzt werden kann.

Der Makler ist als treuhänderischer Sachwal-ter seines Kunden tätig. Das erlegt ihm um-fangreiche Pflichten auf. Er muss von sich

aus tätig werden, wenn ihm neue Risiken bekannt werden, muss den Bedarf und die Risiken des Kun-den ermitteln, sachgerechte Vorschläge machen und last, but not least muss er dies auch dokumentie-ren. Gleichzeitig eröffnen ihm diese Pflichten aber auch Chancen. Denn immer häufiger kommt es zum Beispiel in der bAV vor, dass der Makler eine vielfältige Versicherungslandschaft beim Arbeitge-ber vorfindet und sich daraus auch die Möglichkeit zur Honorarberatung ergibt.

Neben betriebswirtschaftlichen und organisato-rischen Aufgaben eröffnet § 34d Gewerbeordnung (GewO) dabei auch die Beratung zu bereits beste-henden Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt. Es zeigt sich in der Praxis, dass dadurch ein neuer Markt erschlossen werden kann. Dabei ist es wichtig, nicht auf den „Abweg“ der unerlaub-ten Rechtsberatung zu geraten. Für rechtliche Frage-

stellungen, die über die erlaubte Nebenleistung eines Maklers hi-nausgehen, hat sich schon länger die Einbindung von spezialisier-ten Rechtsdienstleistern be-währt, die ihrerseits wiederum keine Versicherungsvermittlung betreiben dürfen. Es ist natürlich auch transparent zu machen, welche Dienstleistungen durch die Courtage abgegolten sind („Basisleistungen“) und welche Dienstleistungen gegen geson-dertes Honorar erbracht werden.

Dienstleistungen gegen Honorar

Hier einige Anregungen dazu, wo Dienstleistungen des auf bAV spezialisierten Maklers ansetzen können:

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Es beginnt mit der Bestandsauf-nahme der bestehenden bAV-Lösungen im Unternehmen. Zum einen muss schlicht einmal auf-gelistet werden, was wann für wen und bei welchem Versorgungsträ-ger gemacht worden ist. Dies hört sich einfach an, wird aber schon bei mittelständischen Unterneh-men zur zeitraubenden Aufgabe, die sich zur Honorarberatung geradezu anbietet. Damit einher-gehend kann gleich die Analyse und Überprüfung von bestehen-den Verträgen und Gruppenver-trägen erfolgen. Ist danach eine Sanierung oder Betreuung von Verträgen oder Vertragskonstel-lationen gewünscht, können hier entsprechende Dienstleistungen gegen Honorar angesetzt werden.

Eine weitere denkbare Dienstleis-tung ist die Schulung der Perso-nalabteilung bzw. Lohnbuchhal-tung zu wichtigen Prozessen und Anforderungen, die von deren Seite gewährleistet sein müssen, damit die bAV reibungslos läuft. Häufig benötigt das Unterneh-men auch Unterstützung zu Fra-gen von Mitarbeitern oder „Per-sonalern“ zu schon bestehenden Verträgen: Dienstaustritt, Dienst-eintritt und Störfälle wie zum Beispiel Elternzeit, längere Er-krankung oder Wechsel von Voll- in Teilzeit erfordern immer wie-der qualifizierte Beratung zu den betroffenen Versicherungsverträ-gen. Dazu gehört auch die Ein-bindung und Information des Betriebsrates zu Fragen der be-trieblichen Altersversorgung.

Gesetzliche Rahmenbedingungen, die Ausrichtung der Unterneh-men und auch die Versicherungs-

landschaft ändern sich. Daher gehören – wie im Sachversicherungsbereich – auch regelmäßige Jahres-gespräche zu einem möglichen Leistungsumfang, den der Makler anbieten kann.

Schlüsselrolle beim Kunden

Manche Konzepte wie beispielsweise das Opting-out oder das Kombimodell Unterstützungskasse plus Direktversicherung, um den Förderrahmen für Entgeltumwandlung und eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung auszuweiten, sind an sich schon bera-tungsintensiv. Bei solch komplexen Lösungen lohnt es sich, vor der Installation und während der lau-fenden Installation Serviceleistungen zu integrieren.

Dieser kurze Überblick zeigt, weshalb der profes-sionell arbeitende Versicherungsmakler schon immer eine hohe Wertschätzung sowohl von Unternehmens-seite als auch vom Versicherer erfahren hat. Denn beide sind auf ihn angewiesen, damit Versicherungs-lösungen passgenau platziert und nachhaltig gepflegt werden können. Versicherer wie die Stuttgarter Lebensversicherung a.G., die sich als Partner der freien Vermittler verstehen, unterstützen diese Rolle.

Die Honorarberatung im Bereich der bAV setzt vo-raus, dass der Makler entsprechend qualifiziert ist. Gleichzeitig muss er sich auf dieses neue Geschäfts-modell vorbereiten. Dazu gehören entsprechende Prozesse, die Anpassung der eigenen Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung, aber auch Muster-verträge. Denn Maklerverträge und Honorarverein-barungen müssen sich ergänzen und die Rechte und Pflichten aller Parteien, auch die der Arbeitgeber, müssen klar definiert sein.

Makler haben es jetzt in der Hand, aus ihrer Rolle als Sachwalter des Kunden mehr zu machen und sich dadurch eine Schlüsselrolle bei ihren Kunden zu erhalten. Dadurch eröffnen sich neue Chancen und die Weichen für die Zukunft sind richtig gestellt. W

Von Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

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Wissen und Dienstleistung bringen Vermittler beim Arbeitgeber weiterVermittler können bei Arbeitgebern mit spezifischem bAV-Wissen punkten, um sich dort als Dienstleister nachhaltig zu positionieren. Das notwendige Know-how dazu liefern Wolters Kluwer und das CAMPUS INSTITUT.

Die Frage, wie sich Vermittler beim Arbeitge-ber bei der Einrichtung einer bAV profilie-ren können und wie bAV-Materialien von

Wolters Kluwer und CAMPUS INSTITUT dabei untersützen können, lässt sich an zwei Beispielen zeigen. Beispiel 1: Immer häufiger wollen Arbeitge-ber (AG) ihren Arbeitnehmern (AN) ein „Mehr“ an bAV bieten. Zusätzlich zur Entgeltumwandlung soll es auch noch eine arbeitgeberfinanzierte Ver-sorgung geben. Doch hier stößt die Praxis mit dem Förderrahmen des § 3 Nr. 63 EStG von 4% der Bei-tragsbemessungsgrenze (BBG) schnell an ihre Grenzen. Damit sowohl die Entgeltumwandlung als auch die arbeitgeberfinanzierte bAV steuer- und sozialversicherungsfrei sind, werden häufig zwei Durchführungswege, nämlich die Direktversi-cherung und die rückgedeckte Unterstützungskas-se kombiniert. Diese Kombination erhöht die Komplexität deutlich. Denn häufig gehen AG wie AN davon aus, dass es sich in beiden Fällen um Versicherungen mit selben Spielregeln handelt. Das ist aber nicht der Fall: Vermittler müssen des-halb bei der Installation einer solchen Kombinati-on und bei dem Eintritt eines „Störfalles“ AG und AN gut über die Unterschiede informieren. Hier hilft die nebenstehende Checkliste aus dem Praxis-handbuch bAV von Wolters Kluwer dem Praktiker schnell und gut weiter.

Verknüpfung mit Lohnbuchhaltung

Ein zweites Beispiel für die Positionierung des Ver-mittlers beim AG liegt in der Kommunikation –

insbesondere in der Kommuni-kation mit der Lohnbuchhaltung. Denn hier „knirscht“ es schnell bei der Einrichtung einer bAV: Vermittler und Lohnbuchhalter sprechen nicht die gleiche Spra-che, zudem birgt die bAV Beson-derheiten, die nicht zum Alltag der Lohnbuchhalter gehören.

Die Broschüre „bAV und Lohn-buchhaltung“ von Wolters Klu-wer schlägt hier die Brücke. Dr. Henriette Meissner und Torsten Franke, zwei erfahrene Prakti-ker, haben darin Fallkonstella-tionen, die Rechenschritte für die Lohnbuchhaltung und viele Tipps für den Lohnbuchhalter zusammengestellt.

Beide Autoren sind Absolventen des Studiums Betriebswirt/-in bAV (FH), das vom CAMPUS INSTITUT in München angebo-ten wird. In der bAV muss der Experte heute nicht nur gutes Fachwissen haben, sondern auch weitere Dienstleistungen – eventuell gegen Honorar – an-bieten. Der auf Berufstätige zu-geschnittene Studiengang Be-triebswirt/-in bAV wie auch das Praxishandbuch bAV und die Leitfäden bAV des Wolters Klu-wer Verlages schaffen hier die Grundlage für den Einstieg in ein neues Geschäftsfeld. W

Von Yvonne Becker, Wolters Kluwer, und Ulrike Hanisch, CAMPUS INSTITUT

BERATUNG

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Rechtsanspruch

Voraussetzung für die Körper -schaftsteuerfreiheit der UK

Versicherungsnehmer

Verpfändung

Steuerfreiheit

Sozialversicherungsfreiheit

Voraussetzung für Steuerfreiheit/ Betriebsausgabenabzug

PSV-Pflicht

Entgeltlose Zeiten

Versicherungsvertragliches Verfahren mit Anspruchsbegrenzung

Versicherungsnehmerwechsel auf AN

Private Fortführung mit eigenen Beiträgen

Übertragung des Deckungskapitals bei Arbeitgeberwechsel

Weitere Verpflichtungen des AG

Übernahme der Zusage durch neuen AG

Durchführung der Versteuerung/Verbeitragung

PSV-Beiträge

Anpassungsprüfungspflicht

Versteuerung von laufenden Leistungen

Versteuerung von Kapitalleistungen

Direktversicherung

Eigenes Bezugsrecht des AN

Entfällt

AG

Entfällt

Bis 4 % der BBG zusätzlich ggf. 1.800 EUR

Bis 4 % der BBG, wenn Beiträge steuerfrei

Erstes Dienstverhältnis

Nur im Ausnahmefall

Private Fortführung möglich

Ja

Regelmäßig

Regelmäßig möglich

Regelmäßig im Rahmen des Über-tragungsabkommens möglich

Regelmäßig nein

Regelmäßig möglich

Versteuerung: AN;Verbeitragung: Versicherer (bei Kapitalleistungen: AN)

Regelmäßig nein

Regelmäßig nein aufgrund der „Escape-Klauseln“ des § 16 Abs. 3 BetrAVG

§ 22 Nr. 5 EStG

§ 22 Nr. 5 EStG

Rückgedeckte Unterstützungskasse (UK)

Kein Rechtsanspruch gegenüber der UK, aber gegenüber dem AG; AN muss „Revers“ gegenzeichnen.

Gewählter Beirat

UK

Regelmäßig zugunsten der AN

Unbegrenzt und zusätzlich zu einer bestehenden Direktversicherung

AN-finanziert: zusätzlich bis 4 % der BBG;AG-finanziert: unbegrenzt

1. Vollendung des 27. Lebensjahres oder unverfallbare Anwartschaft2. Steigende oder gleich bleibende Beiträge, keine Einmalbeiträge

Immer ab gesetzlicher Unverfallbarkeit

Private Fortführung wegen mangelnder steuerlicher Flankierung nicht möglich

Nein, aber bei beitragsorientierten Leistungszusagen Begrenzung auf „erreichte Anwartschaft“

Nicht möglich (Ausnahme Abfindung im Rahmen des § 3 BetrAVG)

Steuerlich nicht möglich

Übertragungsabkommen durch BMF nicht genehmigt

PSV-Pflicht und Honorare für UK bleiben

Mit Hürden: Neuer AG ist PSV-pflichtig für gesamte Versorgung; Nachschuss-pflichten bei Leistungszusagen denkbar.

AG, ggf. nach Honorarvereinbarung durch UK

Ja

Regelmäßig ja; bestenfalls 1 % p. a. – nicht immer durch Rückdeckungs -versicherung abgedeckt, d.h. ggf. Nachschusspflicht des AG.

§ 19 Abs. 2 EStG als nachträglicher Lohn aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Anwendbarkeit der Fünftelungsregelung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG

Checkliste für die Beratung

Quelle: Praxishandbuch bAV, Wolters Kluwer

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Enorme Chancen durch betriebliche Versorgungssysteme Die Parameter für betriebliche Versorgungssysteme haben sich trotz aller Diskussionen nicht geändert – weder aufseiten der Arbeitgeber noch aufseiten der Arbeitnehmer. Für Vermittler ist dies eine Chance.

Wenn man die aktuelle Diskussion und Ent-wicklung der zukünftigen Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung beob-

achtet, kann man eines mit Sicherheit feststellen: Die Rahmenbedingungen sollen verbessert werden. So möchte die Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles (SPD) mit ihrem Konzept eines neu-en Sozialpartnermodells „Betriebsrente“ vor allem in kleineren und mittelgroßen Betrieben zu einer stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersver-sorgung beitragen. Die bisherigen Kernpunkte se-hen eine generelle Vereinfachung vor: Die Arbeitge-ber sollen von der Haftung bei bAV-Zusagen befreit werden und zugleich sollen die Ansprüche der Ar-beitnehmer aus der bAV abgesichert werden.

Die Schaffung von Tariffonds wird hingegen von der Mehrzahl der Beteiligten als kritisch betrachtet. Viel-mehr geht es auch darum, verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, Sonderlasten in der Kranken- und Pflegeversicherung im Rentenbe-

zug zu beseitigen und die Anrech-nung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung abzuschaffen. Betrachtet man die Hintergründe genauer, haben sich wichtige Pa-rameter in der Implementierung betrieblicher Versorgungssysteme nicht entscheidend verändert. Unter dem Gesichtspunkt der de-mografischen Entwicklung haben sowohl die Arbeitgeber als auch die angestellten Mitarbeiter einen hohen Absicherungsbedarf.

Fachkräftemangel aus Sicht der Arbeitgeber

Für die Arbeitgeberseite wird beispielhaft für Baden-Württem-berg ein Engpass im Jahr 2020 von rund 233.000 Fachkräften

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BERATUNG

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prognostiziert. Bis dahin sind es lediglich fünf Jahre. 2021 wächst der Engpass auf rund 270.000 Fachkräfte an (Quelle: fk-moni-toring.de – WIFOR GmbH Stand 05.2015). Die möglichen Konsequenzen sind: Nachwuchs wird knapper, der Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte, der „War of talents“, wird sich verschärfen, die Mitarbeiter wer-den sich den Arbeitgeber aussu-chen, das Fluktuationsrisiko steigt, die emotionale Bindung zum Arbeitgeber wird geringer.

Notwendige Altersvorsorge aufseiten der Mitarbeiter

Für die Mitarbeiter stellt sich wei-terhin die Frage, wie sie ihre zu-sätzliche Altersversorgung über die gesetzliche Rentenversiche-rung hinaus aufbauen sollen. Das Standardrentenniveau betrug 2013 mit 45 Versicherungsjahren brutto 15.177 Euro und netto vor Steuern 13.612 (Quelle: Statisti-sches Bundesamt, BMAS, Deut-sche Rentenversicherung Bund, Stand Schätzung: Mai 2014 alte Bundesländer). Das Standardren-tenniveau verschleiert allerdings den Blick, denn viele Versicherte mit weniger als 45 Beitragsjahren müssen mit 900 oder 1.000 Euro monatlich auskommen.

Hinzu kommt sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Ar-beitnehmerseite das aktuelle Niedrigzinsniveau, welches die Arbeitgeber und auch externe Versorgungsträger bei der Ausfi-nanzierung bestehender Versor-gungszusagen vor Herausforde-rungen stellt. Der Arbeitnehmer wird feststellen, dass bei einem

angestrebten Versorgungskapital in 25 Jahren in Höhe von 100.000 Euro bei einer bisherigen Zins-erwartung von zum Beispiel 4,5% bislang rund 180 Euro Sparbeitrag monatlich nötig waren, um dieses Ziel zu erreichen. Künftig werden das bei einer Er-wartung von 2,5% etwa 240 Euro sein. Er muss also in Zukunft mehr als 30% mehr aufwenden, um das gleiche Versorgungsziel zu erreichen. Im Übrigen würde bei einem unterstellten Zins von 3,0% eine monatliche Kapitalentnahme in Höhe von 1.000 Euro nicht einmal zehn Jahre reichen. Spätestens an diesem Punkt wird dem Arbeitnehmer bewusst werden, was Demografie für ihn bedeutet.

Vermittler und Versicherer als Risikomanager

Wenn man als Dienstleister für betriebliche Versor-gungssysteme Demografie als Chance begreift und den damit verbundenen Wandel aktiv auf Arbeitge-ber- und Arbeitnehmerseite qualifiziert anspricht, sind die Chancen enorm. Der Dienstleister wird mehr und mehr als „Risikomanager“ betrachtet wer-den. Hierbei gilt es, die betriebliche Altersversorgung nicht als isoliertes System zu betrachten. Es geht viel-mehr verstärkt darum, mit dem Arbeitgeber ein Ge-samtversorgungssystem auf dessen eigene Bedürfnis-se und auf die seiner Mitarbeiter abzustimmen. Dies kann und sollte auch weiterhin auf freiwilliger Basis geschehen. Ein Opting-out-Modell oder eine auto-matische Entgeltumwandlung, wie etwa die W&WAutEnt der Württembergischen Versicherung, kann hierbei hilfreich sein. Erfahrungen der jüngsten Zeit zeigen zudem, dass ein durch Gesundheitskurse oder Vorträge zu Gesundheitsthemen „erlebbares“ Versorgungssystem, welches in Teilen arbeitgeberfi-nanziert ist, eine zusätzliche Motivation für die Mit-arbeiter und somit für das Unternehmen schafft. Die betrieblichen Kranken- und Unfallversicherungen in Ergänzung mit der Gesundheitsfürsorge können hierzu ideal eingesetzt werden. Das ist natürlich auch bei bestehenden Versorgungswerken möglich, um ei-ne deutlich höhere Durchdringung zu erreichen. W

Von Klaus-Peter Dorn, Vertriebsdirektor Key Account bei der Württembergische Vertriebsservice GmbH

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bKV-Beratungskonzept für das Gespräch mit dem ArbeitgeberDie bKV wird von Versicherern wie Vermittlern als erfolgversprechendes Geschäftsfeld gesehen. Allerdings stellen sich die erwarteten Vermittlungser-folge noch nicht im erhofften Maße ein. Dabei beginnt der Erfolg im ersten Gespräch mit dem Arbeitgeber. Ein paar Tipps.

Die betriebliche Krankenversicherung bringt dem Arbeitgeber viele Vorteile. In den Be-ratungen werden besonders die Themen

Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterfindung in den Vordergrund gestellt. Angesichts des steigen-den Fachkräftemangels sind dies sicherlich wichtige Themen – nur nicht für jeden Arbeitgeber. Zum einen gibt es die Firmen, die immer noch leicht Mitarbeiter finden. Zum anderen jene, die zwar massive Probleme haben, Mitarbeiter für sich zu gewinnen, aber sagen: „Mein Standort ist so abge-legen, da will keiner arbeiten. Selbst wenn ich einen vergoldeten Porsche als Dienstwagen bieten würde, kämen die nicht!“

Und damit sind wir bei den beiden grundlegenden Wirkungsrichtungen der bKV:

W Erhöhung der Leistungsbereitschaft (Motivation, Mitarbeiterfindung und -bindung)

W Erhöhung der Leistungsfähigkeit (geringe Fehl-zeiten, voll leistungsfähige Mitarbeiter)

Wie schafft man es, diese beiden bKV-Wirkungen dem Arbeitgeber zu vermitteln und von ihm zu erfahren, welche Effekte für ihn wichtig sind und warum?

Wer fragt, der führt

Viele Beratungsgespräche zur bKV sind vorwiegend Produktpräsentationen. Es werden Vorteile ge-

nannt, die Produktfeatures er-klären. Oftmals ist dem Berater nach einer solchen Präsentation selbst nicht klar, was für den Arbeitgeber die gewünschten Effekte sind und warum diese für ihn wichtig sind.

Deshalb gibt es nun ein Bera-tungskonzept mit Karten, die am Anfang der Beratung eingesetzt werden (siehe Schaubild). Zu-nächst wird erörtert, dass die bKV zwei grundsätzliche Wirkungen hat: die Förderung der Leistungs-bereitschaft und die der Leis-tungsfähigkeit. Um diese Karten mit den beiden Hauptwirkungen werden dann weitere Karten mit potenziellen positiven Effekten für den Unternehmer gelegt und kurz erklärt. Im Anschluss bittet man den Arbeitgeber, jene The-men herauszusuchen, die aus seiner Sicht für sein Unterneh-men am wichtigsten sind.

Vermittler sollten sich vom Ar-beitgeber auch erklären lassen, warum gerade diese Effekte für ihn bedeutend sind. In dem Ge-spräch erfährt der Vermittler die Gründe des Arbeitgebers, um in die bKV zu investieren. Die Be-weggründe werden dann auf ei-nem Dokumentationsblatt notiert. Warum? Ein Problem in der

Von Jörg Wieland, Trainer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) und Entwickler eines bKV-Beratungskonzepts

BERATUNG

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bKV-Beratung ist oft, dass man zunächst nicht direkt mit dem Entscheider spricht oder dass nach dem Gespräch mit dem Entscheider andere Gremien, wie zum Beispiel der Betriebsrat, in-formiert werden müssen. Hierzu ist es sehr hilfreich, immer wie-der unterstreichen zu können, welche Effekte aus welchen Grün-den für das Unternehmen von Bedeutung sind.

Reflektion der Arbeitgeber

Das Institut für Vorsorge und Fi-nanzplanung hat 2014 einen dreitägigen zertifizierten Lehr-gang zum Berater für betriebli-che Krankenversicherung aufge-legt und bis dato mehrfach durchgeführt. Die Praxisumset-zung seitens der Teilnehmer zeig-te, dass sich die Arbeitgeber sehr für die Themen rund um die Er-höhung der Leistungsfähigkeit interessieren. Verringerung der Fehlzeiten und eine höhere Leis-tungsfähigkeit der Mitarbeiter

aufgrund optimaler medizinischer Versorgung wer-den von den meisten Entscheidern gewünscht.

Mit wenigen Folien kann man dem Unternehmer darlegen, warum die bKV diesbezüglich die ge-wünschten Effekte erzielt. Dabei zeigt die Erfah-rung, dass man am besten mit den Themen der Er-höhung der Leistungsfähigkeit beginnt und etwa mit den Aspekten der Erhöhung der Leistungsbe-reitschaft und Motivation abschließt. Die Arbeit-geber schätzen bei dieser Vorgehensweise sehr, dass ein individuelles Gespräch geführt wird und ihre Bedürfnisse klar im Vordergrund stehen.

Der Markt bietet viele verschiedene Lösungen zur bKV mit Produktbausteinen, die sich ent-sprechend den individuellen Bedürfnissen des Arbeitgebers und der verschiedenen Mitarbei-tergruppen zusammenstellen lassen. Das Ange-bot hierzu sollte in einem zweiten Beratungsge-spräch unterbreitet werden. Wichtig ist es, im ersten Gespräch zu klären, wer an den Entschei-dungen beteiligt werden sollte (zum Beispiel Be-triebsrat, Steuerberater), um diese zum zweiten Gespräch mit einzuladen. Denn: Intensive Be-darfserarbeitung und Begleitung des Kommuni-kations- und Entscheidungsprozesses im Unter-nehmen sind entscheidend für eine erfolgreiche Platzierung der bKV. W

Beratung per Kartenspiel: „Welche Wirkungen der bKV sind für Ihr Unternehmen interessant?“

Quelle: bKV-Beratungskonzept Jörg Wieland

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Raus aus der Admin-Falle der betrieblichen AltersversorgungSinkende Vergütung, längere Stornohaftzeiten und der stark wachsende Ver-waltungsaufwand sind das Ergebnis der Reformen seit 2001. Wie bleibt das Geschäft für den bAV-Berater dennoch rentabel? Die externe bAV-Verwaltung von xbAV schafft dank digitaler Prozesse einen Wettbewerbsvorteil.

Verwaltungsaufgaben in der bAV sind von je-her zeitintensiv. Gesetzesänderungen, Produkt-vielfalt und oftmals fehlende digitale Prozesse

machen die bAV-Administration geradezu hoch-komplex. Insbesondere die Übernahme bestehender Versorgungsanwartschaften ist aufwendig: Durch-schnittlich sechs Monate dauert die Übertragung eines bestehenden Vertrags vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber. Die Deckungskapitalübertragung erfordert sogar um die 30 Einzelschritte. Auch die Korrespondenz und das Meldewesen mit den be-teiligten Versicherern, die Kontenklärung und die Abrechnung der bAV im Gehalt kosten Zeit. Fristen und sich ändernde Gesetzes- und Datenschutzbe-stimmungen müssen dabei durchgängig Berück-sichtigung finden. Im Sinne aller Beteiligten braucht es Lösungen, die Fehler in der bAV-Verwaltung weitestmöglich ausschließen.

Vorteil: Outsourcing

Um im Wettbewerb bestehen zu können, haben bAV-Vermittler in der Vergangenheit Verwaltungs-tätigkeiten für Arbeitgeber oft unentgeltlich über-

nommen. Spätestens nach dem LVRG sind diese Serviceverspre-chen schwer finanzierbar; schließ-lich erfolgt bei der bAV-Vermitt-lung die Vergütung nur einmal bei Vertragsabschluss, und das macht eine fortlaufende unent-geltliche Verwaltung in der bAV für Vermittler unmöglich. Eine Lösung ist die Trennung von Ver-trieb und Verwaltung: So kann sich der Vermittler wieder auf sein Kerngeschäft konzentrieren: seine Beratungsleistung und das Neugeschäft.

Vermittler und Berater reagieren natürlich auf die Reformen und überprüfen stets ihr Geschäfts-modell. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist: Biete ich Verwaltungs-tätigkeiten weiter an und stelle auf Vergütung um oder lohnt sich die Partnerschaft mit einem speziali-sierten Dienstleister? Outsourcing hat den Vorteil, dass sich der Be-rater wieder auf sein (Neu-)Ge-schäft konzentrieren kann. Die

Von Martin Bockelmann, Geschäftsführer der xbAV GmbH

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bAV ist ein erklärungsbedürfti-ges Produkt und deshalb bera-tungs- wie auch zeitintensiv. Wer aufwendige Verwaltungstätigkei-ten Hand in Hand mit einem spezialisierten Dienstleister an-bietet, stärkt dadurch auch seine Wettbewerbsfähigkeit.

Sichere Technologie

Wichtig für alle Beteiligten – Ver-sicherer, Arbeitgeber, Vermittler und Versicherte – ist eine fortlau-fende und korrekte Abwicklung der Administration. Änderungen wie Arbeitgeberwechsel, Eltern-zeiten oder Ausfälle durch Krank-heit müssen ordnungsgemäß und innerhalb der Fristen geregelt sein. Ein zuverlässiger Austausch der Daten und deren Weiterver-arbeitung sind dabei unabding-bar. Ermöglichen kann dies eine

sichere und datenschutzkonfor-me Technologie, die anbieter-übergreifend und neutral agiert.

Arbeitgeber, Versicherungsun-ternehmen, Vermittler und Ar-beitnehmer profitieren von di-gitalen, effizienten und zuver-lässigen Prozessen. Immer mehr KMU erkennen die damit ver-bundene Kostenersparnis bei gleichzeitigem Effizienzgewinn. Andere Bereiche wie beispiels-weise die Lohnabrechnung wer-den in dieser Unternehmens-größe aus den gleichen Gründen ebenfalls extern organsiert. Als Schnittstelle zwischen allen Be-teiligten in der betrieblichen Altersversorgung und als Partner vieler großer Versicherungsunterneh-men und bAV-Anbieter treibt xbAV mit seiner si-cheren und datenschutzkonformen Technologie die Digitalisierung innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge weiter voran. W

Zu xbAV

Als unabhängiger Partner ent-wickelt xbAV technologische Lösungen für eine effiziente Prozessoptimierung in der bAV. Die sichere und daten-schutzkonforme Technologie reduziert den Aufwand für alle Beteiligten auf ein Mini-mum. xbAV ist Mitglied der BIPRO e.V., der neutralen Organisation der Finanzdienst-leistungsbranche, bei der fachliche und technische Nor-men zur Qualitätssteigerung entwickelt werden.

Darstellung der komplexen Prozesse bei der Deckungskapitalübertragung

Autorisierte Transaktionen: 0%; manuelle Transaktionen: 100%; Dauer: 6 Monate Quelle: xbav GmbH

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Ohne Rentenlücke in den Vorruhestand Die Rente mit 63 steht hoch im Kurs. Doch können nur die wenigsten Arbeit-nehmer davon profitieren. Für alle anderen, die vorzeitig aussteigen möchten, heißt es, Initiative ergreifen und rechtzeitig planen. Vermittler können diesen Kunden mit dem HDI-Vorruhestandsplaner helfen.

Viele Arbeitnehmer träumen davon, früh in Rente zu gehen. Rund 60% der Deutschen würden dem Arbeitsleben sogar noch früher

als gesetzlich vorgesehen den Rücken kehren. Das ergab die Umfrage „ARD-Deutschlandtrend“ des Marktforschungsinstituts Infratest Dimap aus April 2014. Doch der vorzeitige Abschied vom Job ist teuer. Je früher der Renteneintritt, desto höher die Abzüge von der gesetzlichen Rente. Wer nach 1964 geboren wurde, muss in der Regel bis zum 67. Le-bensjahr arbeiten. Der früheste Renteneintritt ist oft erst mit 63 Jahren möglich; dann aber mit doppeltem Abschlag: Jeder vorgezogene Monat bedeutet eine Rentenkürzung um 0,3%; hinzu kommt eine Kür-zung aufgrund fehlender Beitragsjahre. Im Extrem-fall beträgt die Einbuße rund 25%. So entsteht eine dauerhafte Rentenlücke, die Arbeitnehmer früh-zeitig schließen sollten. Genau hier setzt der „HDI

Vorruhestandsplaner“ an. Mit-hilfe eines online-basierten Ana-lyse- und Beratungsprogramms wird sowohl die Höhe der Ren-tenkürzung bestimmt als auch die Möglichkeiten zum Ausgleich der Lücke dargestellt.

Früher vorsorgen heißt früher in Rente gehen

Wie groß die Rentenlücke bei vorgezogenem Ruhestand aus-fallen kann, zeigt ein Praxisbei-spiel: Ein heute 40-jähriger Bank-kaufmann könnte im Jahr 2042 ohne Abschläge in Rente gehen. Er wäre dann 67 Jahre alt, hätte

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40 Jahre lang gearbeitet und durchschnittlich 40.000 Euro brut-to pro Jahr verdient. Seine volle gesetzliche Altersrente läge bei 1.055 Euro monatlich. Will er den Renteneintritt um vier Jahre vor-ziehen, schrumpft die Rente auf 791 Euro pro Monat zusammen. Seine Rentenlücke beläuft sich al-so lebenslang auf 264 Euro mo-natlich. Schließt der Bankkauf-mann heute eine Direktversiche-rung ab, muss er monatlich 122 Euro aufwenden, um die Renten-lücke zu schließen.

In allen Schichten heißt die De-vise: je länger die Ansparphase, desto kleiner der monatliche Beitrag, der zum Vorsorgeziel führt. Deshalb ist der „HDI Vor-ruhestandsplaner“ vor allem für Kunden zwischen 30 und 50 Jahren eine sinnvolle Lösung.

Der Kunde nennt seine Rahmen-daten und bestimmt den Wunsch-termin, zu dem er gerne in Rente gehen möchte. Der „HDI Vorru-hestandsplaner“ berechnet dann die lebenslange Rentenlücke, die sich durch den vorzeitigen Ruhe-stand ergibt. Jetzt heißt es, einen Finanzierungsplan aufzustellen, um die Einbußen kostengünstig auszugleichen. Hier bietet der online-basierte Rechner gleich alle drei Versorgungsschichten an. Eine Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung ist für den Kunden meist die kosten-günstigste Lösung, da die Beiträge bei der Entgeltumwandlung in der Ansparphase bekanntlich in bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Al-ternativ kann die Rentenlücke auch über die staatlich geförderte

Basisrente oder über die private Vorsorge ge-schlossen werden. Für alle drei Varianten lassen sich mit dem Online-Programm Versorgungsvor-schläge samt Anträgen erstellen.

Instrument zur Personal planung für Unternehmen

Auch für Arbeitgeber ist die Ruhestandsplanung ein wichtiges Thema. Mehr als die Hälfte aller Firmen in Deutschland rechnet damit, dass der Fachkräftemangel für sie künftig zum Problem wird. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags vom Dezem-ber 2010. Mehr als zwei Drittel aller Firmenchefs betrachten zudem die Altersstruktur ihrer Beleg-schaft mit Sorge, wie eine Umfrage des Bera-tungshauses TowersWatson 2013 ergab. Ein vorausschauendes Personalmanagement ist daher heute wichtiger denn je. Der vorzeitige Ruhe-stand langjähriger Mitarbeiter kann ein Instru-ment sein, um Schlüsselpositionen zum gewünschten Zeitpunkt neu zu besetzen. Wird der Vorruhestand mit einer Direktversicherung finanziert, kann der Arbeitgeber zudem bares Geld sparen. Denn die Steuer- und Sozialab -gabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung kommt auch ihm zugute. Die eingesparten Lohnneben-kosten kann das Unternehmen beispielweise für Arbeitgeberzuschüsse zur bAV verwenden und damit sein Arbeitgeber-Image positiv stärken.

Für Vermittler heißt das: Sie können das Thema Vorruhestand sowohl bei Arbeitnehmern als auch in Unternehmen platzieren. Die Kombination eines angenehmen Themas, um Kunden anzusprechen, verbunden mit einer anschaulichen optischen Darstellung ist einfach zu beraten und schnell um-zusetzen. Der „HDI Vorruhestandsplaner“ ist unter www.hdi.de/vorruhestandsplaner frei erhältlich und läuft auf allen gängigen Betriebssystemen, mit allen Internet-Browsern und auf mobilen Endgeräten. W

Von Sandra Spiecker, Leiterin Fachcenter bAV bei der HDI Lebensversicherung

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SSO-Brancheninitiative bietet mehr als einen einheitlichen ZugangDie Brancheninitiative Single Sign-On e.V. ist seit ihrer Gründung im Jahr 2009 zu einer festen Größe bei den Vermittlern geworden. Über 12.000 Makler nutzen inzwischen den Single Sign-On Service. Und seit Mitte Mai ist nun auch das Makler-Extranet der ERGO angebunden. Dabei bietet easy Login weitaus mehr als einen einheitlichen Zugang.

Die Brancheninitiative Single Sign-On e.V. hat ein neues Mitglied. Seit Mai 2015 ist das Maklerportal von ERGO über das Webportal

easy Login erreichbar. Stephan Schinnenburg, der im Vorstand der ERGO Beratung und Ver-trieb AG den Maklervertrieb verantwortet, ist von der Brancheninitiative überzeugt: „Unser Ziel ist es, noch stärker auf die Bedürfnisse der unabhängigen Vermittler einzugehen. Das Haupt-augenmerk liegt auf der Verbesserung der Services und der Prozesse. Unser Engagement bei der Brancheninitiative Single Sign-On ist daher ein bedeutsamer Schritt: easy Login ermöglicht einen einfachen, bequemen und sicheren Einstieg in unser Maklerportal.“

Verschiedene Zugangswege

Inklusive der ERGO können Makler über das Single Sign-On Portal nun auf 18 verschiedene Produktanbieter zugreifen. Mak-ler stehen hierbei verschiedene Zugangswege zur Verfügung. Ei-ne Anmeldung bei easy Login ist sowohl mit einem Hardware-To-ken, der Vermittlern kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, als auch über Mobile TAN oder den neuen Personalausweis (nPA) möglich. Auch die teilnehmen-den Versicherer haben die Wahl. Sie können entweder das klassi-sche Verfahren mit Einrichtung einer Zugriffsberechtigung für Von Marek Ullrich, Geschäftsführer der easy Login GmbH

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den Vertriebspartner wählen oder sich für das sogenannte „Account-Linking“ entscheiden.

easy Client ermöglicht einheitliche elektronische Kommunikation

Über die von der Branchenini-tiative kostenfrei angebotene Software easy Client können die Nutzer von easy Login sogar insgesamt 21 Produktanbieter erreichen. Mit der Software easy Client stehen den Maklern vier verschiedene Funktionen zur Ver-fügung, die den Arbeitsalltag der Makler noch mehr erleichtern:

W Linkliste: Single Sign-On mit zusätzlichen Gesellschaften

W Postkorb: Post der Gesell-schaften (Policen, Vertrags-änderungen, Provisions -abrechnungen etc.) abholen

W Portal-Komforteinstieg: Deep-Links in die Maklerportale

W Tarifrechner: Angebote und Anträge aus den Systemen der Gesellschaften

Nachfrage nach einheitlichem Login ungebrochen

Der stetige Zuwachs an aktivierten Zugängen bei easy Login zeigt, dass die Nachfrage der Makler nach einem einheitlichen Login ungebrochen ist. Erstmals ist die Zahl der aktivierten Zugänge auf mehr als 12.000 angestiegen.

Thomas Billerbeck, Vorstand des Single Sign-On e.V. und Geschäftsführer eines Maklerunterneh-mens, unterstreicht die Bedeutung von easy Login: „Bereits jetzt vertreten wir 20% der Makler. Unsere Zielgruppe sind vor allem die kleinen Makler, aber auch mittelständische Makler, für die easy Login eine sehr große Arbeitserleichterung ist. Denn die Authentifizierung unterscheidet sich je nach Versi-cherer zum Teil erheblich und die Einbindung der Schnittstellen in gängige Maklerverwaltungspro-gramme ist schwierig und sehr zeitaufwendig.“ W

Gesellschaften und Funktionen im easy Login Portal und in der Software easy Client

Quelle: easy Login GmbH, Stand: 21.05.2015

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Verlag & Herausgeber: bbg Betriebsberatungs GmbH Postfach 10 02 52 95402 Bayreuth

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Sonderedition betriebliche Vorsorge Die dargelegten Informationen unterliegen ei-ner besonderen Dynamik. Aus diesem Grund können weder Verlag noch Redaktion eine Haftung für die Richtigkeit des Inhaltes übernehmen, es sei denn, es besteht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder. Für den Inhalt ist der Verlag nicht verantwortlich. Der Inhalt dient lediglich der Unterrichtung und ist keine Auf-forderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpa-pieren. Der Verlag haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustratio-nen. Alle Urhe ber- und Verlagsrechte, insbe-sondere im Hinblick auf jede Art der Vervielfäl-tigung, bleiben vorbehalten. Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Das gilt auch für die Aufnahme in elektroni-sche Datenbanken und Vervielfältigungen auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern.

EinführungMargret Kisters-Kölkes Deutsche Makler Akademie (DMA) gGmbH Unter den Eichen 7 65195 Wiesbaden Tel. 0611 17 463 7780 www.deutsche-makler-akademie.de info@ deutsche-makler-akademie.de

Produkte & LösungenArmin Christofori SIGNAL IDUNA Joseph-Scherer-Str. 3 44139 Dortmund Tel. 0231 1357300 www.signal-iduna.de [email protected]

Thomas A. Fornol Swiss Life Deutschland Zeppelinstraße 1 85739 Garching Tel. 089 381090 www.swisslife.de [email protected]

Frank Hofmann Allianz Lebensversicherungs-AG Reinsburgstraße 19 70178 Stuttgart Tel. 0711 6630 www.allianz.de [email protected]

Dr. Ralf Kantak SDK-Gruppe Raiffeisenplatz 5 70736 Fellbach Tel. 0711 57780 www.sdk.de [email protected]

Stephan Naskowiak ERGO Beratung und Vertrieb AG Victoriaplatz 2 40198 Düsseldorf Tel. 0211 4770 www.ergo.com [email protected]

Jochen Prost ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel Tel. 06171 6600 www.alte-leipziger.de [email protected]

Hans-Bert Schmitz AXA Konzern AG Colonia Allee 10–20 51067 Köln Tel. 0221 148101 www.axa.de [email protected]

Angelika Schuhbauer European Bank for Financial Services GmbH (ebase) Bahnhofstr. 20 85609 Aschheim Tel. 089 45460100 www.ebase.com [email protected]

Michael Oliver Skudlarek Kölner Pensionskasse VVaG Dürener Str. 341 50935 Köln Tel. 0211 9438020 www.koelner-pensionskasse.de info@ koelner-pensionskasse.de

Dominik Stadelbauer Nürnberger Versicherungsgruppe Ostendstraße 100 90334 Nürnberg Tel. 0911 531 0 www.nuernberger.de kommunikation@ nuernberger.de

BeratungYvonne Becker Wolters Kluwer Deutschland GmbH Luxemburger Straße 449 50939 Köln Tel. 0221 94373 7000 www.wolterskluwer.de [email protected]

Ulrike Hanisch CAMPUS INSTITUT AG Keltenring 11 82041 Oberhaching Tel. 089 628338 25 www.campus-institut.de info@ campus-institut.de

Klaus-Peter Dorn Württembergische Vertriebsservice GmbH Gutenbergstraße 30 70176 Stuttgart, Deutschland Tel. 0711 662 0 www.wuerttembergische.de info@ wuerttembergische.de

Ralph-Patrick Jochim Canada Life Höninger Weg 153A 50969 Köln Tel. 06102 3061900 www.canadalife.de [email protected]

Dr. Henriette Meissner Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Rotebühlstraße 120 70197 Stuttgart Tel. 0711 6650 www.stuttgarter.de [email protected]

Thomas Vietze Continentale Versicherungsverbund Ruhrallee 92 44139 Dortmund Tel. 0231 9194412 www.continentale.de [email protected]

Jörg Wieland Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH Auf der Haide 1 92665 Altenstadt/WN Tel. 09602 944 928 0 www.vorsorge-finanzplanung.de info@ vorsorge-finanzplanung.de

UnterstützungMartin Bockelmann Geschäftsführer der xbAV GmbH Bayerstraße 1 80335 München Tel. 089 20001750 www.xbav.de [email protected]

Sandra Spiecker HDI Lebensversicherung AG Charles-de-Gaulle-Platz 1 50679 Köln Tel. 0221 1441 www.hdi.de [email protected]

Marek Ullrich easy Login GmbH Bindlacher Straße 4 95448 Bayreuth Tel. 0921 75758555 www.easy-login.de [email protected]

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Page 51: Sonderedition: betriebliche Vorsorge - AssCompact · 2015. 7. 8. · Grund, dass sich die betriebliche Altersvorsorge aus der Stagnation herausbewegen müsse. Sie for-dert eine Vereinfachung

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