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Sonderschutzplan GABC Handlungsanweisungen für ein einheitliches Vorgehen bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern durch die Einheiten im Wetteraukreis SSP – 07/2020 Wetteraukreis Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr

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Sonderschutzplan GABC

Handlungsanweisungen für ein einheitliches Vorgehen bei Einsätzen mit

gefährlichen Stoffen und Gütern durch die Einheiten im Wetteraukreis

SSP – 07/2020

Wetteraukreis Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr

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GABC Az.: 2.3.6 - EP 003

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Seite 1 Wetteraukreis

Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr

Inhaltsverzeichnis

Einführung und Zielsetzung ............................................................................................... 3

Kapitel 1 Allgemeines .................................................................................................... 4

Kapitel 2 GABC-Einheiten im Wetteraukreis ................................................................ 5

2.1 Führung im GABC-Einsatz ................................................................................... 5

2.1.1. Fachberater ABC ............................................................................................. 5

2.1.2. Gefahrstoff-ABC-Messzentrale ...................................................................... 6

2.2. Messeinheiten im Wetteraukreis .......................................................................... 7

2.2.1. Örtliche Mess-Trupps ..................................................................................... 7

2.2.2. Gefahrstoff-ABC-Mess-Trupp ........................................................................ 8

2.2.3. Gefahrstoff-ABC-Mess-Gruppe ...................................................................... 9

2.3. Dekontaminationseinheiten im Wetteraukreis ...................................................10

2.3.1. Dekon-Einheit (kommunal) ............................................................................11

2.3.2. Dekon-Gruppe (Kreis) ....................................................................................12

2.3.3. Gefahrstoff-Dekontaminations-Zug ..............................................................13

2.4. Einheiten zur ABC-Gefahrenabwehr ...................................................................15

2.4.1. Gefahrstoff-Gruppe ........................................................................................16

2.4.2. Gefahrstoff-ABC-Zug .....................................................................................18

2.5. Sonderausrüstung GABC der Kommunen im Überblick ...................................19

Kapitel 3 Messtechnik und -taktik ................................................................................20

3.1. Grundlagen der Messorganisation im Wetteraukreis ........................................20

3.2. Vorhandene Mess- und Probenahmeausstattung ..............................................21

3.3. Umsetzung der KatS-DV 510 HE .........................................................................22

Kapitel 4 Dekon .............................................................................................................24

4.1. Definitionen der Dekonstufen ..............................................................................24

4.2. Dekontamination in drei Stufen ...........................................................................25

4.3. Gefahren- und Absperrbereich ............................................................................27

4.4. Schematischer Aufbau des Dekon-Platzes ........................................................28

4.5. Betrieb des Dekon-Platzes ..................................................................................33

4.5.1. Mannschaft der Dekon-Einheit ......................................................................34

Erstellt durch: Siehe Seite 57 Geltungsdauer: Vom: 01.08.2020 Bis: Widerruf Geltungsbereich: Wetteraukreis

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4.5.2. Einsatzmittel ...................................................................................................35

4.5.3. Dekonmittel ....................................................................................................36

4.5.4. Dekon-Ausstattung „Modell Wetterau“ ........................................................38

4.5.5. Betriebsablauf am Dekon-Platzes .................................................................39

4.5.6. Durchführung der Dekon ...............................................................................40

4.5.7. Aufgaben Dekon-Einheitsführer ...................................................................48

4.5.8. Aufgaben Rotbereich (Angriffstrupp) ...........................................................49

4.5.9. Aufgaben Gelbbereich (Wassertrupp) ..........................................................50

4.5.10. Aufgaben Grünbereich (Maschinist) .............................................................51

4.5.11. Weitere Kräfte ................................................................................................51

4.5.12. Dekon-Matrix ..................................................................................................52

4.5.13. Ablegen von Chemikalienschutzanzügen ....................................................53

Kapitel 5 Alarmierung ...................................................................................................54

5.1. Einsätze innerhalb des Landkreises ...................................................................54

5.2. Überörtliche Einsätze außerhalb des Landkreises ............................................54

Kapitel 6 Ausbildung ....................................................................................................55

Kapitel 7 Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst ..................................................55

Quellen- und Literaturverzeichnis .....................................................................................56

Abkürzungen ......................................................................................................................58

Anlagen…………….. ...........................................................................................................60

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Einführung und Zielsetzung

Durch das Inkrafttreten der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (FwDV 500) im Jahr 2004 sind grundlegende Einsatzgrundsätze und Abläufe gegenüber den Vorgänger-Dienstvorschriften neu geregelt und vereinheitlicht worden; die letzte Überarbeitung der FwDV 500 erfolgte im Jahr 2012. Ein Jahr später trat in Hessen die KatS-DV 510 HE in Kraft, mit der eine landesweite einheitliche Regelung zum Gefahrstoffnachweis und Probenahme getroffen wurde.

Da GABC-Einsätze in der Regel ein hohes Maß an technischer Ausstattung und Ausbildung abverlangen, wurde durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Feuerwehren im Wetteraukreis das bestehende System für die Dekontamination von Personen fortgeschrieben, die Ausstattung der Dekon-Rollwagen überarbeitet und weitergehende organisatorische Regelungen für GABC-Einsätze (insbesondere Messtechnik und -taktik) getroffen.

Ziel dieses Konzepts ist es, die genannten Dienstvorschriften sowie weitere verbindlich festgeschriebene Regelungen (Katastrophenschutz-Konzept Hessen, Feuerwehr-Organisationsverordnung, Festlegungen der Bedarfs- und Entwicklungspläne) in Bezug auf die kreisinternen Strukturen der Feuerwehren, KatS-Einheiten und der zugehörigen Alarm- und Einsatzpläne mit Leben zu füllen und damit eine einheitliche Grundlage für Einsätze mit GABC-Gefahrstoffen innerhalb des Wetteraukreises sowie bei überörtlicher Anforderungen von GABC-Einheiten zu schaffen.

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Kapitel 1 Allgemeines

Ergänzend zu den Rechtsgrundlagen

FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ KatS-DV 510 HE „Gefahrstoffnachweis und Notfallprobenahme im Katastrophenschutz

des Landes Hessen“ Katastrophenschutz-Konzept Hessen

werden mit dem vorliegenden Konzept Details, die über den Regelungsumfang der genannten Vorschriften und Konzepte hinausgehen, verbindlich festgeschrieben. Damit sollen Interpretationsspielräume vermieden und den Einsatzkräften klare Handlungsanweisungen für Ausbildung, Übungen und Einsätze gegeben werden.

Das vorliegende Papier basiert auf einer Fortschreibung des Dekon-Konzepts Wetterau und ist um organisatorische Festlegungen zur Aufstellung der GABC-Komponenten für Einsätze innerhalb des Kreisgebietes ergänzt worden.

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Kapitel 2 GABC-Einheiten im Wetteraukreis

2.1 Führung im GABC-Einsatz

Die Führung im GABC-Einsatz erfolgt gemäß HBKG und FwOV in Verbindung mit den FwDV 100, FwDV 500 und KatS-DV 510 HE. Weitergehende Regelungen sind an dieser Stelle nicht erforderlich, daher enthält dieses Konzept hierzu keinen weiteren Ausführungen.

Um die Ausbildung und die Einsatzplanung der Einheiten untereinander zu koordinieren, ist ein Kreisbrandmeister mit dem Aufgabengebiet GABC bestellt. Da die GABC-Einheiten Bestandteil des Katastrophenschutzes sind, erfolgen alle organisatorischen Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Unteren Katastrophenschutzbehörde des Wetteraukreises.

2.1.1. Fachberater ABC

Grundlage: GABC-Konzept Wetterau Standort: ohne festen Standort Erreichbarkeit: telefonisch / per Meldeempfänger

Beschreibung der Einheit:

Im Wetteraukreis sind Fachberater ABC bestellt, die im Einsatzfall dem Führungsstab beratend zur Seite stehen. Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Fachberater auf Anforderung des Brandschutzaufsichtsdienstes bei Einsätzen beratend telefonisch oder an der Einsatzstelle zu Rate zu ziehen.

Ernannte Fachberater: siehe Anlage 1

Aufgaben:

Beraten des Führungsstabes / KatS-Stabes Beraten der Gesamteinsatzleitung Beraten der Technischen Einsatzleitung Mitwirkung bei der Einsatzplanung Mitwirkung bei der Ausbildung

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2.1.2. Gefahrstoff-ABC-Messzentrale

Grundlage: KatS-Konzept Hessen Standort: Kreisverwaltung Europaplatz Friedberg Erreichbarkeit: Funkrufname „Messzentrale Wetterau“ TMO-Gruppe(n) für die Kommunikation mit der TEL bzw. mit den Messfahrzeugen ist zu erfragen1 Telefon (06031) 83-1418

Aufgaben: siehe KatS-Konzept Hessen sowie KatS-DV 510 HE

1 siehe auch Vorgaben KatS-DV 510 HE, Abschnitt 121.1

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2.2. Messeinheiten im Wetteraukreis

Kapitel 1 Die Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOV) und der Muster-Einsatzstichwortekatalog fordern Einheiten zur Messung von Gefahrstoffen in der täglichen Gefahrenabwehr. Hierauf aufbauend werden die im Wetteraukreis vorgehaltenen Einheiten in Ihrer Bezeichnung und der Ausstattung definiert. Diese werden im Folgenden als „Örtliche Mess-Trupps“ bezeichnet; es handelt sich hierbei um eine kreisinterne Festlegung für die tägliche Gefahrenabwehr auf kommunaler Ebene, nicht um KatS-Einheiten.

2.2.1. Örtliche Mess-Trupps

Örtliche Mess-Trupps Nach FwOV

Örtl MessTr

Stärke 0 1 1 2

Kommune

1

1

2 ELW 1 / GW-G / etc.

TF TM

Grundlage: FwOV Standorte: Gemeindeebene Hilfsfrist: 20 Minuten für Gefährdungsstufen ABC 2 und ABC 3

Beschreibung der Einheit:

Der Örtliche Mess-Trupp stellt die Einheit dar, die vor Ort als Erstmaßnahme Messungen vornehmen kann (sofern gemäß BEP gefordert). Messgeräte und Schutzkleidung sind in der FwOV beschrieben und werden entsprechend bei den kommunalen Feuerwehren vorgehalten. Die Messungen dienen dazu, Gefahrenbereiche schnell zu überprüfen, um die Gefährdung für Einsatzkräfte und andere Personen beurteilen zu können. Für die Vorhaltung der Messausstattung, die Ersatzbeschaffung von Verbrauchsmaterial und für die Ausbildung an den Geräten wird empfohlen, die interkommunale Zusammenarbeit auszubauen.

Aufgaben:

Messen von Gefahrstoffen bei Austritten als Erstmaßnahme Überprüfen auf das Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphären Messen der Sauerstoffkonzentration Messen der Ortsdosisleistung

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2.2.2. Gefahrstoff-ABC-Mess-Trupp

GABC-Mess-Trupp Messkomponente2 / Messfahrzeug3

GABCMessTr

Messkomp. Stärke 0 1 3 4

Land / Bund

1

3

4 GW-ABC-Erk / CBRN-ErkW GF Kf

Grundlage: GABC-Konzept Wetterau Standort: Feuerwehr Friedberg

Beschreibung der Einheit:

Der GABC Mess-Trupp stellt die kleinste Form der zur Verfügung stehenden Einheiten auf Kreisebene zur Messung und Probenahme von Gefahrstoffen dar.

Als Fahrzeuge stehen der Gerätewagen ABC-Erkundung (GW-ABC-Erk) des Landes Hessen und der CBRN-Erkundungswagen (CBRN-ErkW) des Bundes zur Verfügung.

Aufgaben:

Messen von Gefahrstoffen Probenahme unbekannter Gefahrstoffe Unterstützung der Örtlichen Mess-Trupps

2 entspricht der Messkomponente des Musterstichwortekataloges 3 gemäß Stufe 3 der FwOV

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2.2.3. Gefahrstoff-ABC-Mess-Gruppe

GABC-Mess-Gruppe4 Gefahrstofferkundungsgruppe5

GABCMGr

FB

Mess-Gruppe Stärke 0 1 7 8

Bund

1

3

4 CBRN-ErkW GF Kf

Land

1

3

4 GW-ABC-Erk GF Kf

Grundlage: KatS-Konzept Hessen Standort: Feuerwehr Friedberg

Beschreibung der Einheit:

Die GABC-Messgruppe dient bei größeren Freisetzungen von Gefahrstoffen oder bei Bränden mit starker Rauchentwicklung als gemeinsame Messeinheit.

Bei einer Anforderung außerhalb des Wetteraukreises rücken beide Fahrzeuge als Einheit aus.

Bei kreisinternen Einsätzen rückt das erste Fahrzeug aus, sobald genügend Einsatzkräfte zur Besetzung eines Messfahrzeuges verfügbar sind. Insbesondere wegen der Anmarschzeiten innerhalb des Kreisgebietes ist ein Warten auf die Besatzung für beide Fahrzeuge und eine Kolonnenfahrt nicht zielführend. Der Fahrzeugführer des ersten ausrückenden Messfahrzeugs übernimmt die Aufgabe des Messgruppenführers.

Die GABC-Mess-Gruppe entspricht dem KatS-Konzept Hessen und wird auch in der täglichen Gefahrenabwehr eingesetzt. Die Messgruppe rückt mit der hier dargestellten Mindest-besatzung immer mit beiden Fahrzeugen zur Einsatzstelle aus.

Als Fahrzeuge stehen der Gerätewagen ABC-Erkundung (GW-ABC-Erk) des Landes Hessen und der CBRN-Erkundungswagen (CBRN-ErkW) des Bundes zur Verfügung.

4 nach KatS-Konzept Hessen 5 gemäß Musterstichwortekatalog

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Aufgaben: siehe KatS-Konzept Hessen

2.3. Dekontaminationseinheiten im Wetteraukreis

Im Wetteraukreis werden unterschiedliche Einheiten zur Dekontamination vorgehalten. Auf kommunaler Ebene wurden Dekon-Einheiten aufgestellt, die mit dem Dekon-Rollwagen in einer frühen Phase des Einsatzes in der Lage sind, einen Dekon-Platz aufzubauen. Teilweise wurde die Ausrüstung durch eine Dekon-Dusche ergänzt.

Die Dekon-Gruppe beinhaltet die technische Ausrüstung des GW-Dekon P. Es hat sich bewährt, dass neben dem GW-Dekon P weitere Fahrzeuge mitgeführt werden, um ausreichend Personal und Material an die Einsatzstellen zu bringen. Daher erfolgt hier eine genaue Definition der Einheit.

Gemäß KatS-Konzept Hessen ist im Wetteraukreis ein Gefahrstoff-Dekontaminations-Zug aufgestellt; die Dekon-Gruppe als kreisinterne Einheit und der G-Dekon-Zug werden von der Feuerwehr Ortenberg gestellt.

Zur Unterstützung der im Wetteraukreis vorgehaltenen Einheiten und Fahrzeuge können insbesondere auch die Abrollbehälter Dekon (AB-Dekon) der benachbarten Landkreise Gießen, Hochtaunus bzw. Main-Kinzig angefordert werden.

Details zu Ausstattung und Einsatzmöglichkeiten der AB-Dekon siehe Datenblatt im Anhang (Anlage 2).

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2.3.1. Dekon-Einheit (kommunal)

Dekon-Einheit (kommunal)

Dekon-E

Stärke 0 1 8 9

Kommune

1

5

6 TSF-W, MLF, LF 10, LF 20 GF AGT AGT AGT AGT Kf

Kommune

1

2

3 GW-L +

Dekon-Rollwagen TF TM Kf

Alternative Kommune

FwA + Dekon-Rollwagen

Grundlage: GABC-Konzept Wetterau Standorte: Feuerwehren mit Dekon-Rollwagen Hilfsfrist: nicht definiert6

Beschreibung der Einheit:

Die Dekon-Einheit ist die kommunale Dekontaminations-Komponente. Wesentliche Ausstattung sind die kreiseinheitlich bestückten Dekon-Rollwagen, ergänzt durch übliche Feuerwehrausrüstung des mitzuführenden Löschfahrzeugs (Atemschutz, Wasser- und Stromversorgung, Beleuchtung, Absperrmaterial usw.).

Die Feuerwehren, die über einen Dekon-Rollwagen verfügen und eine Dekon-Einheit stellen, sind mit ihrer überörtlichen Zuständigkeit der Anlage 4 zu entnehmen.

6 Gemäß FwDV 500, Ziffer 1.5.3.6, muss der Dekon-Platz spätestens 15 Minuten nach dem ersten Anlegen einer PSA (Anschluss des Pressluftatmers) betriebsbereit sein.

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Aufgaben: Aufbau und Betrieb eines Dekon-Platzes in Dekon-Stufe II (gemäß Dekon-Matrix, Anlage 2 der FwDV 500)

2.3.2. Dekon-Gruppe (Kreis)

Dekon-Gruppe (Kreis)

Dekon-Gr

Stärke 0 1 14 15

Bund

1

8

9 LF Kats GF AGT AGT AGT AGT TM Kf

Bund

1

5

6 GW-Dekon P StF AGT AGT AGT AGT Kf

Grundlage: GABC-Konzept Wetterau und FwOV Standort: Feuerwehr Ortenberg Hilfsfrist: 30 Minuten (GW-Dekon P7)

Beschreibung der Einheit:

Die Dekon-Gruppe bezeichnet die Grundeinheit mit Besatzung des GW-Dekon P (Staffelstärke), ergänzt um ein wasserführendes Löschfahrzeug (mind. Truppbesatzung). Die Dekon-Gruppe ist damit in der Lage, mittels GW-Dekon P einen Dekon-Platz aufzubauen, selbsttätig zu versorgen und zu betreiben. Die Bezeichnung „Gruppe“ stellt eine Mindestanforderung dar (Dekon-Staffel + selbstständiger Trupp = Gruppengleichwert); selbst-verständlich können und sollen beide Fahrzeuge möglichst komplett besetzt ausrücken, auch um eine Personalreserve zur Verfügung zu haben.

Aufgaben: Aufbau und Betrieb eines Dekon-Platzes in Dekon-Stufe III (gemäß Dekon-Matrix, Anlage 2 der FwDV 500)

7 gem. FwOV

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2.3.3. Gefahrstoff-Dekontaminations-Zug

Gefahrstoff-Dekontaminations-Zug

G-Dekon-Z

FB

Stärke 1 4 17 22

Kommune

1

3

4 ELW 1 ZF FüAss SpFu Kf

Bund

1

8

9 LF KatS GF AGT AGT AGT AGT FSan Kf

Bund

1

5

6 GW-Dekon P GF Kf

Kommune

1

2

3 GW-L1 + Rollwagen TF TM Kf

Grundlage: KatS-Konzept Hessen Standort: Feuerwehr Ortenberg Hilfsfrist: nicht definiert

Beschreibung der Einheit:

Der G-Dekon-Z verhindert oder verringert die Auswirkung der Gefahren und/oder Schäden auf Menschen, Tiere oder die natürlichen Lebensgrundlagen. Er dekontaminiert Menschen, Sachen und Gelände.

Aufgaben: siehe KatS-Konzept Hessen

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Ergänzung AB-Dekon

AB-Dekon

Stärke 0 1 2 3

Land/Kreis/Kommune

1

2

3 WLF für AB Dekon TF SpFu Kf

Land

AB Dekon

Grundlage: KatS-Konzept Hessen Standort: Feuerwehren in den Landkreisen Main-Taunus Kreis Hilfsfrist: nicht definiert Die Technische Einsatzleitung kann bei einer größeren Anzahl betroffener Personen den nächstgelegenen AB-Dekon über die Leitstelle anfordern.

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2.4. Einheiten zur ABC-Gefahrenabwehr

Gemäß der von den Kommunen erstellten Bedarfs- und Entwicklungspläne sind nicht in allen Gemeinden Sonderfahrzeuge, wie z.B. GW-G, vorzuhalten. In diesem Konzept wird zu den örtlich zuständigen GW-G auch jeweils eine Gruppe mit Löschfahrzeug zugeordnet, die das benötigte Personal zum Betrieb des GW-G bereitstellt. Ebenfalls zugeordnet ist ein ELW 1. Diese Einheit, bestehend aus ELW 1, LF und GW-G, wird als Gefahrstoff-Gruppe bezeichnet. Die Gefahrstoff-Gruppe stellt mindestens 2 Trupps mit CSA.

Gemäß KatS-Konzept Hessen stellt der Wetteraukreis einen Gefahrstoff-ABC-Zug, der als autarke Einheit ABC-Einsatzlagen abarbeiten kann. Im Gegensatz zur Gefahrstoff-Gruppe verfügt der GABC-Zug standardmäßig über einen GW-G (bzw. WLF mit AB-G), nicht über einen GW-L mit Zusatzbeladung, so dass eine umfangreiche Sonderausrüstung zur Verfügung steht.

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2.4.1. Gefahrstoff-Gruppe

Gefahrstoff-Gruppe (kommunal)

GefStGr

GefStGr Stärke 0 1 14 15

Kommune

1

2

3 ELW 1 TF SpFu Kf

Kommune

1

8

9 LF, HLF GF CSA CSA CSA CSA Kf Kommune

1

2

3 GW-G TF TM Kf

Alternative 1

Kommune

1

2

3 Wechsellader TF TM Kf

Kommune

AB-G

Alternative 2

Kommune

GW-G/L8 TF TM Kf

8 gemäß Baurichtlinie Hessen

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Grundlage: GABC-Konzept Wetterau Standorte: Feuerwehren Altenstadt, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach Hilfsfrist: 20 Minuten (ABC 2), 30 Minuten (ABC 3)9

Beschreibung der Einheit:

Jedem GW-G wird eine Gruppe mit Löschgruppenfahrzeug sowie ein ELW 1 zugeordnet. Die Löschgruppe fungiert als Bedienpersonal des GW-G und muss über mindestens 4 CSA-Träger verfügen. Der ELW 1 dient dem Gruppenführer zur Unterstützung bei der Informations-beschaffung und Einsatzdokumentation. Die Gefahrstoff-Gruppe unterstützt die örtlich zuständigen Einsatzkräfte in der GABC-Gefahrenabwehr.

Die Feuerwehren, die eine Gefahrstoff-Gruppe stellen, sind mit ihrer örtlichen Zuständigkeit der Anlage 4 zu entnehmen.

Aufgaben:

Tätigkeiten unter CSA (Erkundung, Rettung, Messen, Probenahme usw.) Abdichtmaßnahmen Auffangen von Gefahrstoffen

9 Spätestens nach 20 bzw. 30 Minuten müssen die Einheiten eingetroffen sein (vgl. FwOV).

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2.4.2. Gefahrstoff-ABC-Zug

Gefahrstoff-ABC-Zug

GABC-Z

FB

GABC-Z Stärke 1 5 16 22

Kommune

1

1

2

4 ELW 1 ZF FüAss SpFu Kf

Kommune/Land

1

8

9 LF 10 KatS GF CSA CSA CSA CSA Kf Kommune

1

2

3 GW-G TF TM Kf

Alternative Kommune

1

2

3 WLF TF TM Kf

Kommune

AB-G

Kommune

1

2

3 TLF 24/50 TF TM Kf

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Kreis

1

2

3 WLF (für AB-AS) TF TM Kf

Kreis

AB-AS

Grundlage: KatS-Konzept Hessen Standort: Feuerwehr Bad Nauheim Hilfsfrist: nicht definiert

Beschreibung der Einheit:

Der GABC-Z stellt die von radioaktiven, biologischen und chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren fest und verhindert oder verringert die Auswirkung der Gefahren und/oder Schäden auf Menschen, Tiere oder die natürlichen Lebensgrundlagen. Er dekontaminiert Menschen, Sachen und Gelände.

Aufgaben: siehe KatS-Konzept Hessen

2.5. Sonderausrüstung GABC der Kommunen im Überblick

Die Feuerwehren, mit ihrer ABC-Sonderausrüstung in Form von kommunaler, Kreis-, Landes- und Bundesausstattung, sind in Anlage 3 aufgeführt (Stand Oktober 2019).

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Kapitel 3 Messtechnik und -taktik

3.1. Grundlagen der Messorganisation im Wetteraukreis

Örtliche Mess-Trupps

Bei allen Einsatzlagen der täglichen Gefahrenabwehr, bei denen der Verdacht auf eine Gefahrstofffreisetzung vorliegt, stellen die Örtlichen Mess-Trupps die Basiseinheit für Messaufgaben dar.

In Abhängigkeit vom jeweiligen Bedarfs- und Entwicklungsplan, der Alarm- und Ausrückeordnung sowie anderen kommunalinternen Festlegungen, werden Messgeräte auf einem oder mehreren Fahrzeugen vorgehalten, sofern nicht durch Normbeladung die Messausrüstung bestimmten Fahrzeugen standardmäßig zugeordnet ist. Im Einsatz werden die Örtlichen Mess-Trupps gemäß den Weisungen der Technischen Einsatzleitung tätig.

GABC-Mess-Trupp

Zur Unterstützung der örtlichen Mess-Trupps sowie bei bestimmten Einsatzstichworten (z.B. H Gefahr 1), wird der GABC-Mess-Trupp mitalarmiert. Er untersteht der Technischen Einsatzleitung der Feuerwehr des Schadensortes, führt Messungen und Probenahmen durch und unterstützt ggf. die Örtlichen Mess-Trupps.

GABC-Mess-Gruppe

Die GABC-Mess-Gruppe kann als KatS-Einheit (gemäß KatS-Konzept) sowohl in der täglichen Gefahrenabwehr tätig werden (z.B. beim Einsatzstichwort H Gefahr 2), als auch zur überörtlichen Unterstützung außerhalb des Wetteraukreises angefordert werden. Ebenso können im Bedarfsfall die GABC-Mess-Gruppen anderer Gebietskörperschaften angefordert werden, wenn eine größere Schadenslage im Wetteraukreis dies erfordert.

GABC-Messzentrale

Die GABC-Messzentrale als ortsfeste Einrichtung (gemäß KatS-Konzept) führt die Messwerte zusammen und wertet diese aus, wenn mehrere GABC-Mess-Gruppen (mit CBRN-ErkW und GW-ABC-Erk) in einem Schadensgebiet tätig sind.

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3.2. Vorhandene Mess- und Probenahmeausstattung

Die bei den Feuerwehren im Wetteraukreis vorhandenen Messgeräte und Schutzausrüstung sind in Anlage 3 zusammengestellt. Hierbei ist zu beachten, dass diese Aufstellung als Gesamtübersicht eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Erhebung darstellt und daher ggf. nicht dem tatsächlichen aktuellen Bestand entspricht.

Zusammenarbeit

Es wird empfohlen, bei der Beschaffung von Messgeräten und dem zugehörigen Verbrauchsmaterial (z.B. Prüfröhrchen) eine Kooperation mit anderen Gemeinden – interkommunale Zusammenarbeit – anzustreben. Neben der Wirtschaftlichkeit bringt dies auch Vorteile hinsichtlich einheitlicher Ausbildung, Geräteprüfung, Kompatibilität im Einsatz und Vorhaltung von Ersatzteilen/Verbrauchsmaterial mit sich.

Messtechnik

Bei der Handhabung von Messgeräten sind stets die Vorgaben des Herstellers zu beachten! Dies betrifft u.a. (Aufzählung nicht abschließend):

Messbereich(e) Toleranzen Alarm- und Warnschwellen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, elektromagnetische Felder,

Vorhandensein anderer Stoffe usw.) Querempfindlichkeiten Einsatzmöglichkeiten Einsatzgrenzen Kalibrierung und Justierung Zubehörteile und deren korrekte Verwendung Störungsanzeigen Wartung und Reparaturen

Die Nichtbeachtung dieser Punkte kann im schlimmsten Fall neben falschen Messergebnissen zu ausbleibenden Warnungen/Alarmen (trügerische Sicherheit) oder zu einer Explosionsgefahr (z.B. durch nicht ex-geschützte Geräte in einer explosionsfähigen Atmosphäre) führen!

Auch wenn Komponenten verschiedener Hersteller mechanisch kompatibel sind (z.B. Prüfröhrchen des Herstellers A passen mechanisch zur Spürpumpe des Herstellers B), ist genau zu prüfen, ob eine derartige Kombination zulässig ist! Im Zweifelsfall sind die aufeinander abgestimmten Komponenten eines Herstellers zu verwenden.

Auch hinsichtlich Messbereichserweiterungen von Prüfröhrchen (z.B. 10-fache Anzahl der vorgegebenen Hübe, anschließend abgelesenen Wert durch 10 teilen) sind die Vorgaben der Hersteller zu beachten. Bei den Explosionsgrenzenwarngeräten („Ex-Meter“) ist zu beachten, auf welches Gas das Gerät kalibriert ist bzw. welche UEG das Kalibriergas besitzt.

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3.3. Umsetzung der KatS-DV 510 HE

Abschnitt 115, Stufen der Einsatzstrategie

Stufe 1 (Erstmaßnahmen)

Feuerwehr des Schadensortes GAMS-Regel Örtlicher Mess-Trupp Dekon-Einheit

Stufe 2 (Abschätzen)

wie Stufe 1, zusätzlich: GABC-Mess-Trupp Gefahrstoff-Gruppe Dekon-Gruppe nach Bedarf: TUIS

Stufe 3 (Eingrenzen)

wie Stufe 2, zusätzlich: GABC-Mess-Gruppe (2. Messfahrzeug zum vorgenannten GABC-Mess-Trupp) GABC-Zug GABC-Dekon-Zug Fachberater

Stufe 4 (Berechnen)

Wie Stufe 3, zusätzlich: GABC-Mess-Gruppe(n) aus der Umgebung GABC-Messzentrale nach Bedarf: ATF, MLK, AB-Dekon und weitere überörtliche Kräfte/Einheiten

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Software Memplex

Die Software „Memplex“, die als Datenbank umfangreiche chemisch-physikalische, einsatztaktische und medizinische Informationen zu Gefahrstoffen liefert, ist bei folgenden Fahrzeugen, Einheiten und Einrichtungen im Wetteraukreis vorhanden:

ELW 2 Leitstelle10 GABC-Messzentrale GW-ABC-Erk CBRN-ErkW

Neben den Gefahrstoffinformationen ist auch eine Ausbreitungsabschätzung auf Basis des „Modells für Effekte mit toxischen Gasen“ (MET) möglich, physikalische Daten, Grenzwerte und Abschirmberechnungen für radioaktive Stoffe sowie mikrobiologische, toxikologische und pharmazeutische Informationen für die medizinische Behandlung bei Kontamination und Inkorporation von A-, B- und C-Gefahrstoffen.

10 Die Leitstelle sollte aufgrund ihrer Aufgaben nur für eine Erstinformation, nicht jedoch für umfangreiche Stoffrecherchen und Ausbreitungsabschätzungen in Anspruch genommen werden!

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Kapitel 4 Dekon

(Auszug aus der FwDV 500)

Grundsätzliches

Eine Inkorporation von Gefahrstoffen ist auszuschließen! Eine Kontamination ist zu vermeiden, zumindest ist sie so gering wie möglich zu

halten! Eine Kontaminationsverschleppung ist zu verhindern!

4.1. Definitionen der Dekonstufen

Das grundlegende Regelwerk zur Dekontamination im Feuerwehrbereich ist die FwDV 500 (hier insbesondere Ziffer 1.5.3.6). Wenn Proben von kontaminierten Gegenständen genommen werden sollen, ist die KatS-DV 510 HE zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der Hersteller aller Gerätschaften und Materialien zu beachten, die bei der Dekontamination bzw. am Dekon-Platz Verwendung finden.

Wertvolle Informationen sind zudem der vfdb-Richtlinie 10/04 „Dekontamination bei Einsätzen mit ABC-Gefahren“ zu entnehmen.

Der Dekon-Platz muss gemäß FwDV 500 spätestens 15 Minuten nach dem ersten Anlegen der persönlichen Sonderausrüstung (Anatmen des Pressluftatmers) betriebs-bereit sein! Zur Menschenrettung kann der Einsatzleiter Ausnahmen zulassen.

Je nach Einsatzlage kann es notwendig sein, mehrere Dekon-Plätze parallel aufzubauen. Der Personalbedarf eines Dekon-Platzes ist mindestens eine Staffel (1/5) sowie Unterstützungs-personal, darauf abgestimmt sind die Ausrüstungsgegenstände der Dekon-Rollwagen und die hier beschriebene Vorgehensweise.

Dekontamination durch die Feuerwehr im Sinne der vfdb-Richtlinie 10/04 (Stand 2014) ist die Grobreinigung von Einsatzkräften einschließlich ihrer Schutzkleidung, von anderen Personen sowie Geräten. In besonderen Fällen versteht man darunter auch die Reduzierung der Kontamination der Oberfläche von Lebewesen, Boden, Gewässern und/oder Gegenständen, soweit dies die personellen und technischen Möglichkeiten der Feuerwehr zulassen.

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4.2. Dekontamination in drei Stufen

Die Dekontamination gemäß vorliegendem Konzept soll auf alle Einsatzarten anwendbar sein:

Einsatz mit chemischen Stoffen Einsatz mit radioaktiven Stoffen Einsatz mit biologischen und infektiösen Stoffen Brandeinsatz mit starker Verschmutzung durch Brandrauch und Ruß

Zur Anwendung kommt hierbei die Ausrüstung von Dekon-Rollwagen, GW-Dekon P sowie die übliche Fahrzeug- und Geräteausstattung der Feuerwehr.

Dekontamination Stufe I (Not-Dekon)

Material

übliche Feuerwehrausstattung auf Löschfahrzeugen (Wasser, Seife, Handdesinfektionsmittel)

Möglichkeit zur Wasserabgabe, z.B. Schlauchende mit Kugelhahn (wichtig: geringer Pumpendruck bzw. kein Vollstrahl bei Strahlrohren)

Erste-Hilfe-Ausstattung (DIN 14142), ggf. mit Augenspülflasche Anwendung

Sofortmaßnahme bei Verdacht der Kontaminationsverschleppung auf die Haut (Einsatzkräfte, betroffene Personen)

bei beschädigter Schutzkleidung einfache Dekon V allgemeine Hygiene (Hände waschen, Händedesinfektion) ggf. Trocken-Dekon (siehe Anlage 12)

Dekontamination Stufe II (Standard-Dekon)

Material

eine Dekon-Einheit mit Dekon-Rollwagen für ABC- und Brandeinsätze, zusätzlich ein Wannenbehältnis

übliche Feuerwehrausstattung (Wasser- und Stromversorgung, Beleuchtung, Absperrmaterial, Atemschutz)

Anwendung

bei Verdacht der Kontaminationsverschleppung auf die Haut (Einsatzkräfte, betroffene Personen)

Einwirken lassen von Desinfektions- und Reinigungsmitteln Kontaminationsnachweis (A-Einsatz) Auffangen der Reinigungsflüssigkeit

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einfache Gerätedekontamination

Dekontamination Stufe III (Erweiterte Dekon)

Material

zwei Dekon-Einheiten mit Dekon-Rollwagen für ABC- und Brandeinsätze, zusätzlich Wannenbehältnisse

Dekon-Gruppe mit GW-Dekon P mit Einmanndusche und Duschzelt GABC-Dekon-Zug / AB-Dekon nach Bedarf

Anwendung

Bei Verdacht der Kontaminationsverschleppung auf die Haut (Einsatzkräfte, betroffene Personen), insbesondere bei größerer Personenzahl und/oder stark anhaftenden Kontaminationen. Ansonsten wie Stufe II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).

Möglichkeit der Dekontamination mit warmen Wasser Ablegen der gesamten Kleidung (auch Unterbekleidung) Auffangen der Reinigungsflüssigkeit Dekon V (in Abstimmung mit LNA/OLRD, sofern dies nicht durch

Rettungsdienstpersonal erfolgt) größere Gerätedekontamination

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4.3. Gefahren- und Absperrbereich

Bei allen ABC-Einsätzen sind um das Schadenobjekt ein Gefahrenbereich und ein Absperrbereich zu bilden. Dabei sind bezüglich der möglichen Ausbreitung die meteorologischen und topographischen Verhältnisse zu berücksichtigen. Im Gefahrenbereich ist das Rauchen, Essen und Trinken verboten (Einsatzstellenhygiene); im Absperrbereich ist das Rauchen insbesondere in der Nähe des Dekon-Platzes verboten, wenn dort mit alkoholhaltigem Desinfektionsmittel gearbeitet wird (Brandgefahr). Der Absperrbereich dient als Aufstell-, Bewegungs- und Bereitstellungsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst. Folgende Abstände vom Schadenobjekt sind einzuhalten:

Gefahrenbereich (rot) kürzester Abstand ca. 50 m

Zutritt nur für Einsatzkräfte unter persönlicher Sonderausrüstung Festlegen, Markieren und Sichern durch die Feuerwehr

Absperrbereich (grün) kürzester Abstand ca.100 m

Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte Markieren und Sichern im Regelfall durch die Polizei

Abb. 1: Gefahren- und Absperrbereich

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Bei der Festlegung der Grenzen sind die Windverhältnisse zu berücksichtigen. Bereiche mit Verdacht auf Kontamination sind in den Gefahrenbereich mit einzubeziehen. Ergibt die weitere Erkundung genauere Erkenntnisse über die Gefahrenlage, so sind Gefahrenbereich und Absperrbereich entsprechend anzupassen. Ist weder eine Gefährdung der Umgebung zu erkennen noch eine Gefahr außerhalb des Schadenobjektes gegeben, kann die Grenze des Gefahrenbereichs bis auf fünf Meter an das Schadenobjekt herangezogen werden.

Ist mit Sicherheit, z.B. durch Ortskenntnis oder weitere Erkundung, davon auszugehen, dass eine Gefährdung nur in einem bestimmten Teilbereich eines Gebäudes oder einer Anlage besteht, so kann die Grenze des Gefahrenbereichs auf Weisung des Einsatzleiters in das Gebäude oder die Anlage verlegt werden. Bei bestehender Explosions- oder Zerknallgefahr ist der Gefahrenbereich erheblich zu erweitern und jede Deckungsmöglichkeit zu nutzen.

Die Lage des Dekon-Platzes wird durch den Dekon-Einheitsführer oder den Abschnittsleiter Dekon in Absprache mit der Einsatzleitung festgelegt. Er sollte an der windzugewandten Seite außerhalb des Gefahrenbereichs liegen. Feste und ebene Flächen sind am besten geeignet. Außerdem ist auf die gute Erreichbarkeit (z.B. für Rettungsdienst zum Grünbereich) und auf die Versorgungsmöglichkeiten (Strom, Wasser) zu achten.

Der Dekon-Platz ist in drei Bereiche (Rot-, Gelb- und Grünbereich) unterteilt. Grenzen, Zugangswege und Trennlinien sind deutlich zu markieren. Am Dekon-Platz werden die aus dem Einsatz im Gefahrenbereich kommenden Einsatzkräfte und ihr Gerät auf Kontamination überprüft und je nach Lage grob dekontaminiert und die kontaminierte Schutzkleidung abgelegt. Erst dann dürfen sie den Grünbereich betreten.

4.4. Schematischer Aufbau des Dekon-Platzes

Rotbereich zur Dekontamination/Desinfektion

Gelbbereich zum Ablegen der (Schutz-)Kleidung und Verpacken in Foliensäcke

Grünbereich zum Ankleiden und zur Registrierung

Abb. 2: schematischer Aufbau des Dekon-Platzes

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Abb. 3: Ansicht des Dekon-Platzes aus der Luft

Abb. 4: Dekon-Platz, wie ihn der ankommende Trupp sieht

Mit der Ausrüstung des Dekon-Rollwagens und weiterer, üblicher Feuerwehrausrüstung wird der Dekon-Platz aufgebaut. Der Dekon-Platz ist als solcher zu kennzeichnen und mit geeigneten Hilfsmitteln (Absperrband, Ketten etc.) abzugrenzen, so dass der vorgegebene Weg vom Gefahrenbereich für alle Personen (Einsatzkräfte und Betroffene) nur über den Dekon-Platz in der Abfolge

1. Rot-, 2. Gelb- und 3. Grünbereich

führt.

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Nach der Auswahl der vorgesehenen Fläche für den Dekon-Platz werden die rote, gelbe und grüne Plane ausgelegt. Wobei „rot“ den unreinen Bereich, „gelb“ den Auskleidebereich (ebenfalls unrein) und „grün“ den reinen Bereich darstellt. Je nach Art des Schadstoffes und Intensität der Verschmutzung kann es notwendig sein, eine oder zwei Wannen zur Vorreinigung der Stiefel aufzustellen.

Abb. 5: Vorreinigung der Stiefel

Um eine Kontaminationsverschleppung am Dekon-Platz zu vermeiden, werden die drei Planen so ausgelegt, dass die gelbe Plane die rote um ca. 10 cm überdeckt und ebenso die grüne Plane die gelbe um ca. 10 cm überdeckt. Sollte Reinigungsflüssigkeit bei leichtem Gefälle des Untergrundes von der roten zur gelben Plane fließen, so fließt die Flüssigkeit unter und nicht auf die gelbe Plane. Dies gilt ebenso am Übergangsbereich gelb-grün.

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Abb. 6: Planenüberdeckung (schematisch)

Zur Reinigung im Rotbereich kann ein Becken, bestehend aus vier Steckleiterteilen und einer Folie/Plane, aufgebaut werden. Ebenso können die im Fachhandel erhältlichen Dekon-Wannen/-Behälter genutzt werden. Alternativ ist ein Ring aus 4 Saugschläuchen mit einer Folien/Plane Auffangbehälter möglich; diese Variante bietet sich an, wenn nur geringe Mengen an Reinigungswasser anfallen (nur wenige CSA-Träger, geringe Benetzung der CSA, gut wasserlösliche Substanz usw.).

Abb. 7: Becken aus Steckleiterteilen

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Abb. 8: Ring aus Saugschläuchen

Abb. 9: flaches Becken mit Folie über dem Saugschlauch-Ring

Abb. 10: Der Saugschlauchring kann auch unter die rote Plane gelegt werden

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Abb. 11: Becken aus Saugschlauch-Ring unter der roten Plane

4.5. Betrieb des Dekon-Platzes

Zum Betrieb des Dekon-Platzes ist in der Regel eine Staffelstärke (1/5) ausreichend. Beim Aufbau und Nachschub unterstützen die Kräfte mit ausrückenden Löschfahrzeuges. Ist es an größeren Einsatzstellen erforderlich, mehr als eine Person gleichzeitig zu dekontaminieren, sind frühzeitig weitere Kräfte/Einheiten über die Technische Einsatzleitung anzufordern.

Die Dekon-Einheit gliedert sich wie folgt:

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4.5.1. Mannschaft der Dekon-Einheit

Der Dekon-Einheitsführer

legt in Abstimmung mit dem Einsatzleiter bzw. dem zuständigen Abschnittsleiter den Ort des Dekon-Platzes fest, teilt das Dekon-Personal ein und ordnet notwendige Dekon-Maßnahmen an. Er ist verantwortlich für die fachgerechte Verpackung und Kennzeichnung kontaminierten Materials und stimmt sich mit den zuständigen Behörden und der Einsatzleitung hinsichtlich der fachgerechten Reinigung bzw. späteren Entsorgung ab. Er ist als Einheitsführer an keinen bestimmten Platz gebunden.

Qualifikation: Gruppenführer, Kenntnisse Dekon-Konzept Empfehlung: Lehrgang „GABC-Führen“ (analog KatS-Konzept)

Der Angriffstrupp der Dekon-Einheit

rüstet sich direkt nach dem Eintreffen mit der persönlichen Schutzausrüstung (Form 2) aus, um für sofortiges Eingreifen (Notdekon) bereit zu stehen. D.h. er unterstützt nicht beim Aufbau des Dekon-Platzes.

Der Angriffstrupp führt die Grobreinigung der CSA-Träger durch bzw. trägt Desinfektionsmittel auf; jeweils nach Beachtung der Dringlichkeit (Atemluftvorrat). Er weist die Einsatzkräfte ein und leitet sie geordnet zum Gelbbereich weiter.

Qualifikation: Atemschutzgeräteträger mit gültiger G26.3, Kenntnisse Dekon-Konzept Empfehlung: CSA-Lehrgang

Der Wassertrupp der Dekon-Einheit

richtet den Dekon-Platz durch Auslegen der roten, gelben und grünen Plane ein. Er legt die für den Rot- und Gelbbereich benötigten Materialien (Foliensäcke, Atemfilter, Kontaminationsnachweisgerät usw.) dort bereit und baut sie ggf. mit Unterstützung des Maschinisten auf.

Der Wassertrupp übernimmt Personen aus dem Rotbereich, kleidet CSA-Träger aus bzw. unterstützt beim Ablegen der (Schutz-)Kleidung und verpackt CSA und Kleidung. Das Auskleiden der CSA erfolgt gemäß der Beschreibungen in der Lernunterlage „Atemschutzgeräteträger II (CSA)“. Achtung! Vorherige Absprache innerhalb des Wassertrupps, wer den CSA von außen anfasst und wer von innen. Dies darf während des Betriebes nicht mehr gewechselt werden!

Qualifikation: Atemschutzgeräteträger mit gültiger G26.3, Kenntnisse Dekon-Konzept und CSA-Handhabung (insbesondere Ablegen von CSA) Empfehlung: CSA-Lehrgang Bei A-Einsätzen: Kenntnisse im Kontaminationsnachweis (z.B. Lehrgang „GABC-Einsatz“, „Strahlenschutz I“ oder vergleichbar)

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Der Maschinist der Dekon-Einheit

hilft den Trupps beim Anlegen der Ausrüstung und bei der Entnahme der Geräte, sorgt bei Bedarf zusammen mit den Kräften des Löschfahrzeugs für die Beleuchtung. Er bedient die Aggregate außerhalb des Dekon-Platzes, stellt die Ersatzkleidung im Grünbereich bereit und unterstützt nach Weisung. Er bleibt „sauber“, d.h. er unterstützt nicht bei der Reinigung/Desinfektion oder Verpacken der Schutzkleidung. Er übernimmt die Registrierung im Grünbereich.

Qualifikation: Maschinist für Löschfahrzeuge, Kenntnisse Dekon-Konzept

4.5.2. Einsatzmittel

Als Standardschutz für das Personal am Dekon-Platz im Rot- und Gelbbereich (Angriffs- und Wassertrupp) sind Einweg-Schutzanzüge Form 2 (darunter Feuerwehrschutzanzug gemäß FwDV 1, Ziffer 2.1), Chemikalien-Schutzhandschuhe, Gummistiefel und Atemanschluss (Vollmaske) mit Filter vorgesehen.

In Abhängigkeit von Art und Menge des ABC-Gefahrstoffs ist die Schutzausrüstung durch Schürzen zu ergänzen. Diese Schutzausrüstung ist in jeder Kiste (Rot- und Gelb-Kiste) redundant vorhanden.

Über Abweichungen vom Standardschutz entscheidet der Dekon-Einheitsführer in Abstimmung mit der Einsatz- bzw. Abschnittsleitung. Für jede im Gefahrenbereich unter Isoliergerät eingesetzte Einsatzkraft muss ein für den verwendeten Atemanschluss geeigneter ABEK2-P3-Filter am Dekon-Platz vorhanden sein, um sofort den Filter in den Atemanschluss einsetzen zu können. Zuvor ist abzuklären, ob Atemanschlüsse mit Rund- oder metrischem Gewinde verwendet werden, um die passenden Atemfilter bereithalten zu können.

Im Anschluss kann eine Dekontamination des Dekon-Personals erforderlich sein.

Neben der Dekon-Ausstattung wird zum Betrieb des Dekon-Platzes allgemeine Feuer-wehrausrüstung benötigt, z.B.

Wasserversorgung Stromversorgung und Beleuchtung Absperrmaterial Atemschutz (Masken, Filter)

Dies ist vor allem Aufgabe der Kräfte des mit ausrückenden Löschfahrzeuges. Aufbau und Handhabung der Wasserversorgung, Stromversorgung und Beleuchtung richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben der FwDV 3 und der Gerätehersteller, daher erfolgen an dieser Stelle keine weitergehenden Erläuterungen hierzu.

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4.5.3. Dekonmittel

Zur Dekontamination können je nach Einsatzsituation (A-, B- oder C-Einsatz) verschiedene Dekonmittel zur Anwendung kommen:

Wasser zur Notdekon und als Standard-Dekonmittel, auch zum Abspülen kontaminierter Hautpartien und zur Augenspülung. Vor allem bei Säuren und Laugen anzuwenden (Verdünnungseffekt).

Schmierseife wird bei der Dekontamination von Mineralölprodukten, Fetten und anderen nicht-wasserlöslichen Kohlenwasserstoffen eingesetzt. Sie wirkt leicht alkalisch und kann auch bei Säurekontamination mit eingesetzt werden. Auch bei A-Kontaminationen kann Schmierseife eingesetzt werden. Anwendung an der Schutzkleidung (CSA) und auch auf kontaminierten Hautpartien.

Polyethylenglykol 400 (PEG) zur Dekontamination von Aromaten (z.B. Benzol, Phenol, Kresole, Xylenole). Anwendung an der Schutzkleidung (CSA) und auch auf kontaminierten Hautpartien.

Zitronensäure kommt als 3 %ige Zitronensäurelösung bei A-Kontaminationen der Haut zum Einsatz; Anmischen siehe Anlage 7.

Peressigsäure11 wird als 2 %ige Gebrauchslösung inklusive Pufferadditiv angemischt; ist ein Breitband-Desinfektionsmittel, das die Wirkbereiche A und B (Bakterien, Pilze, Pilzsporen und Viren) nach RKI abdeckt. In der 2 %igen Konzentration ist Peressigsäure nur zur Flächendesinfektion (z.B. für CSA) zugelassen, nicht zur Hautdesinfektion!

Sterillium Virugard, voll viruzides Handdesinfektionsmittel, A/B-gelistet (RKI), Einwirkzeit 2 Minuten.

Neben der Anwendung der genannten Dekonmittel ist auch eine Trocken-Dekontamination möglich, siehe hierzu Anlage 12.

11 wird nur in Ortenberg zentral vorgehalten

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Anwendungsbereiche der Dekonmittel12:

A-Kontaminationen

CSA (außen) Gerätschaften Haut Augen

Wasser

Schmierseife

Zitronensäure 3 %

B-Kontaminationen

CSA (außen) Gerätschaften Haut Augen

Wasser 13

Peressigsäure 2 %

Sterillium Virugard C-Kontaminationen

CSA (außen) Gerätschaften Haut Augen

Wasser

Schmierseife

PEG 400

12 als Arbeitskarte in Anlage 8 zusammengefasst 13 nur zur Spülung bei Spritzern ins Auge, keine desinfizierende Wirkung

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4.5.4. Dekon-Ausstattung „Modell Wetterau“

Abb. 12: Dekon-Rollwagen „Wetterau“

2x Kiste Rotbereich PSA für Angriffstrupp 2x Kiste Gelbbereich PSA für Wassertrupp 1x Kiste Grünbereich Wechselwäsche 1x Kiste Hygiene Händehygiene 1x Kiste Dekonmittel Dekonmittel 1x Kiste Verpackung Foliensäcke, Müllbeutel 1x Kiste Schreibmaterial Schreibmaterial/Dokumentation 2x Wanne Stiefelwäsche/Vorreinigung 2x Eimer Dekonmittel 2x Handdruckspritzen Desinfektion 3x Kunststofffass14 Entsorgung von Material 3x Plane (rot, gelb, grün) Bereichskennzeichnung

14 Aus Platzgründen nicht im Rollwagen selbst mit untergebracht.

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4.5.5. Betriebsablauf am Dekon-Platzes

Der Angriffstrupp rüstet sich unmittelbar mit der persönlichen Schutzausrüstung aus, um für eine ggf. erforderliche Notdekon einsatzbereit zu sein, auch wenn der Dekon-Platz noch nicht fertig aufgebaut und betriebsbereit ist. Erst wenn der Dekon-Platz mit allen erforderlichen Materialien und Gerätschaften aufgebaut ist und auch der Wassertrupp sich mit der zugewiesenen PSA ausgerüstet hat, meldet der Dekon-Einheitsführer der zuständigen, übergeordneten Führungskraft die Betriebsbereitschaft des Dekon-Platzes.

Abb. 13: Mannschaft am Dekon-Platz

Der Angriffstrupp nimmt die zu dekontaminierenden Personen im Empfang, dabei haben die Atemschutzgeräte-/CSA-Träger im Trupp Vorrang, die den niedrigeren Flaschenfülldruck haben.

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Abb. 14: schematischer Betrieb des Dekon-Platzes

4.5.6. Durchführung der Dekon

Grundsätzliches:

Ordnung des Raumes! Der Dekon-Platz ist keine „allgemeine Geräteablage“ für nicht mehr benötigte Gerätschaften.

Kontaminierte Gerätschaften aus dem Gefahrenbereich, die durch nachfolgende Trupps (Ablösung) weiterverwendet werden sollen, sind im Gefahrenbereich zu belassen.

Nur bei Kontamination (bzw. bei Verdacht) werden Ausrüstungsgegenstände am Dekon-Platz abgelegt und verpackt. Mit allen übrigen Ausrüstungsteilen wird wie gewohnt verfahren (erneute Verwendung im Einsatz oder Verladung auf Fahrzeug).

Kontaminierte Kleidung (Einsatzkleidung, Zivilkleidung) wird nicht dekontaminiert,

sondern ist abzulegen und zu verpacken. Oberbekleidung, die zum An- und Ausziehen über den Kopf gezogen wird (Pullover, T-

Shirt) ist bei Kontamination im Brust- oder Bauchbereich nicht über den Kopf auszuziehen, sondern aufzuschneiden, so dass das Gesicht nicht in Berührung mit der kontaminierten Vorderseite kommen kann.

Bei Kontamination des Pressluftatmers wird dieser abgelegt und der Träger erhält

einen Atemfilter. Kontaminierte Atemschutzausrüstung (insbesondere

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Atemanschlüsse) sind getrennt von anderen kontaminierten Gegenständen zu verpacken, um Kontaminationsverschleppung auf Atemanschlüsse (sensible Ausrüstungsgegenstände!) zu vermeiden.

Offene Wunden sind steril abzudecken und durch den Rettungsdienst mit Kochsalzlösung auszuspülen. Benachbarte, unverletzte Hautareale sind vorsichtig mit Wasser abzuwaschen. Dabei ist darauf zu achten, dass keinesfalls Spülwasser in die Wunde gelangt!

Lebensrettende medizinische Maßnahmen haben Vorrang vor Dekontamination! Anstelle einer vollständigen Dekontamination mit dem Durchlaufen der drei Bereiche rot, gelb und grün sind bei medizinischer Dringlichkeit ggf. lediglich Notdekon-Maßnahmen durchzuführen. Hier ist eine besonders enge Abstimmung zwischen Dekon-Personal und Rettungsdienst erforderlich.

Betrieb des Dekon-Platzes bei einer A-Lage

Achtung, nur mit Strahlenschutz-Sonderausrüstung (FwDV 500, 2.2.3) und mit Einsatzkräften, die für A-Lagen (insbesondere Kontaminationsnachweis) entsprechend ausgebildet sind!

Aufbau des Dekon-Platzes (s.o.)

Zunächst mit dem Kontaminationsnachweisgerät die Nullrate vor Ort ermitteln, ab dreifachem der Nullrate liegt eine Kontamination vor (FwDV 500, 2.3.2.3).

Vor dem Rotbereich: ggf. Vorkontrolle auf Kontamination durch den Angriffstruppführer der Dekon-Einheit (wenn zwei Kontaminationsnachweisgeräte vorhanden sind), Vorreinigung bzw. Stiefelwäsche in der dafür vorbereiteten Vorreinigungswanne mit Unterstützung des Angriffstruppmanns.

Rotbereich: Grobreinigung nur bei CSA! Der Schutzanzugträger bleibt im Rotbereich an der Grenze zum Gelbbereich stehen und wird vom Wassertruppführer auf Kontamination überprüft. Dazu ist ein Stück Folie als Standfläche für den Schutzanzugträger auszulegen, das bei eventueller Kontamination schnell entfernt werden kann (Vermeidung von Kontaminationsverschleppung über die rote Plane für nachfolgende Personen). Achtung, Rutschgefahr bei Feuchtigkeit auf der Folie!

Der Angriffstruppmann führt bei Bedarf die Dekontamination durch (CSA, Hautoberfläche).

Bei Hautkontamination werden max. zwei Dekon-Versuche unternommen, um die Haut nicht unnötig durch starkes Reiben zu schädigen (Inkorporationsgefahr!). Diese Hautkontaminationen werden wie offene Wunden behandelt, d.h. (sterile) Abdeckung

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und Dekontamination in einer geeigneten Klinik (z.B. mit Nuklearmedizinischer Abteilung oder Regionales Strahlenschutzzentrum).

Abb. 15: Kontaminationsnachweis am Übergang vom Rot- zum Gelbbereich

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Abb. 16: Ablauf des Kontaminationsnachweises

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Gelbbereich: Der Wassertruppführer steht im Gelbbereich und führt den Kontaminationsnachweis durch. Der Schutzanzugträger bleibt dabei auf den untergelegten Folien im Rotbereich stehen und bewegt sich nur nach Anweisung des Wassertruppführers. Der Wassertruppmann unterstützt beim Ablegen der Kleidung/Ausrüstung und verpackt kontaminierte Gegenstände in PE-Säcke. Er berührt den Schutzanzugträger nicht und ist auch nicht beim Auskleiden behilflich!

Diese Aufgabenteilung (Wassertruppführer = „sauber“, Wassertruppmann = „schmutzig“) ist strikt einzuhalten und darf während des Betriebes nicht gewechselt werden!

Grünbereich: Der Maschinist übernimmt die Ausgabe von Ersatzkleidung und Dokumentation von Personendaten und Messergebnissen.

Die endgültige Entscheidung über die Freigabe dekontaminierter Gegenstände aus dem Gefahrenbereich treffen die Strahlenschutzfachkräfte des Umweltressorts des Landes Hessen (siehe Gemeinsamer Runderlass zu Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen); dies ist weder Aufgabe noch Kompetenz der Feuerwehr!

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Betrieb des Dekon-Platzes bei einer B-Lage

Aufbau des Dekon-Platzes (s.o.)

Ermitteln des Erregers, bei Bedarf Peressigsäure als Desinfektionsmittel einsetzen (siehe Anlage 5). Anmischen der Desinfektionslösung laut Anleitung des Herstellers.

Vor dem Rotbereich: Vorreinigung bzw. Stiefelwäsche in der dafür vorbereiteten Vorreinigungswanne, Unterstützung durch den Angriffstrupp der Dekon-Einheit.

Rotbereich: Auftragen des Desinfektionsmittels mit Handdruckspritze oder Wischtuch (Einwirkzeit beachten!) durch den Angriffstrupp, Übergabe an den Gelbbereich.

Gelbbereich: Auskleiden der CSA/Schutzkleidung in dem bereitgelegten Rund

bodensack, anschließend wird der Sack mit der kontaminierter Schutzkleidung verschlossen. Vorherige Absprache innerhalb des Wassertrupps, wer den CSA von außen anfasst und wer von innen. Dies darf während des Betriebes nicht mehr gewechselt werden!

Grünbereich: Der Maschinist übernimmt die Ausgabe von Ersatzkleidung und Dokumentation von Personendaten.

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Betrieb des Dekon-Platzes bei einer C-Lage

Aufbau des Dekon-Platzes (s.o.)

Gefahrstoff über die Einsatzleitung erfragen und klären, ob Wasseranwendung möglich ist.

Vor dem Rotbereich: Vorreinigung bzw. Stiefelwäsche in der dafür vorbereiteten Vorreinigungswanne, Unterstützung durch den Angriffstrupp der Dekon-Einheit

Rotbereich: Durchführung der Grobreinigung der CSA-Träger, Übergabe an den Gelbbereich.

Abb. 17: Grobreinigung im Rotbereich

Gelbbereich: Auskleiden der CSA/Schutzkleidung in dem bereitgelegten Rund-bodensack, anschließend wird der Sack mit der kontaminierter Schutzkleidung verschlossen. Vorherige Absprache innerhalb des Wassertrupps, wer den CSA von außen anfasst und wer von innen. Dies darf während des Betriebes nicht mehr gewechselt werden!

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Abb. 18: Auskleiden eines CSA-Trägers im Gelbbereich

Grünbereich: Der Maschinist übernimmt die Ausgabe von Ersatzkleidung und Dokumentation von Personendaten.

Schmutzwasser nach Abstimmung mit der Einsatzleitung von Fachfirma entsorgen lassen.

Abb. 19: Übergang vom Gelb- zum Grünbereich

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Betrieb des Dekon-Platzes bei einem Brandeinsatz

Bei größeren Anzahl von Personen, die infolge eines Brandereignisses mit Ruß o.ä. kontaminiert sind, ist die Anforderung des GW-Dekon P und/oder eines AB-Dekon (Land) zu prüfen; die Ausstattung der Dekon-Rollwagen kann hier nur behelfsweise dienen, da keine Duschmöglichkeit besteht.

Aufbau des Dekon-Platzes (s.o.) Vor dem Rotbereich: Vorreinigung bzw. Stiefelwäsche in der dafür vorbereiteten

Vorreinigungswanne, Unterstützung durch den Angriffstrupp der Dekon-Einheit. Rotbereich: Ablegen stark verschmutzter Kleidung und Weitergabe an Gelbbereich

zum Verpacken. Grobreinigung verschmutzter Hautpartien mit Wasser und Seife.

Gelbbereich: Verpacken der verschmutzten Kleidung in Säcke zwecks späterem Waschen/Reinigen.

Grünbereich: Der Maschinist übernimmt die Ausgabe von Ersatzkleidung und Dokumentation von Personendaten (sofern erforderlich).

4.5.7. Aufgaben Dekon-Einheitsführer

Aufbau: - Festlegung des Dekon-Platzes in Abstimmung mit der

Einsatzleitung bzw. der zuständigen Abschnittsleitung - Überwachung des Aufbaus

Schutzkleidung: Persönliche Schutzausrüstung gemäß FwDV 1, Ziffer 2.1, d.h. keine persönliche Sonderausrüstung für den GABC-Einsatz erforderlich.

Ggf. Kennzeichnung mittels weißer Kennzeichnungsweste, sofern der Dekon-Einheitsführer als „Abschnittsleiter Dekon“ fungiert.

Aufgaben: Verantwortlich für den Dekon-Platz

- Informationen zum vorliegenden ABC-Gefahrstoff und zur Lage von der Einsatzleitung einholen (Gefährdungspotenzial, Aggregatzustand, ausgetretene Menge, Reaktion mit Wasser, Anzahl der Kräfte im Gefahrenbereich, nur Einsatzkräfte in Schutzkleidung oder auch Zivilpersonen betroffen usw.).

- Verantwortlich für die Maßnahmen am Dekon-Platz - Abstimmung mit Rettungsdienst/LNA/OLRD bzgl. der Prioritäten

bei der Dekontamination von Verletzten.

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4.5.8. Aufgaben Rotbereich (Angriffstrupp)

Aufbau: - Keine Aufgaben beim Aufbau des Dekon-Platzes! - Der Angriffstrupp rüstet sich unmittelbar mit persönlicher

Schutzausrüstung aus, um für eine eventuelle Notdekon schnellstmöglich bereit zu stehen.

- Ausrüsten mit Schutzkleidung

Schutzkleidung: Standardschutzkleidung Kisten „Rotbereich“ sowie Atemanschluss nach Lage:

- Gummistiefel - Einwegschutzanzug - Chemikalienschutzhandschuhe - Atemanschluss mit ABEK2-P3-Filter - Gummischürze

Bei besonderen Lagen kann auf Anweisung der Einsatzleitung bzw. des Dekon-Einheitsführers von den Standardschutzmaßnahmen abgewichen werden.

Aufgaben: - Einweisung der Personen über den Ablauf der Dekonmaßnahmen - Einteilung der Reihenfolge (Dringlichkeit / Restdruck) - Überwachen der Vorreinigung von Stiefeln und Handschuhen bei

CSA-Trägern - Aufschrauben der Atemfilter - Auftragen Dekonmittel/Desinfektionsmittel

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4.5.9. Aufgaben Gelbbereich (Wassertrupp)

Aufbau: - Auslegen der roten, gelben und grünen Planen - Foliensäcke für kontaminierte Kleidung - Kontaminationsnachweisgerät (nur A-Einsatz) - Wegeführung zum Dekon-Platz - Kunststofffässer für kontaminierte Gegenstände - Wasserversorgung - Reinigungsbecken - Dekonmittel/Desinfektionsmittel, ggf. Handdruckspritze - Bürste, Papiertücher - Atemfilter ABEK2-P3 - Ausrüsten mit Schutzkleidung

Schutzkleidung: Standardschutzkleidung Kisten „Gelbbereich“ sowie Atemschutz nach

Lage:

- Einwegschutzanzug - Chemikalienschutzhandschuhe - Atemanschluss mit ABEK2-P3-Filter - Gummischürze

Bei besonderen Lagen kann auf Anweisung der Einsatzleitung bzw. des Dekon-Einheitsführers von den Standardschutzmaßnahmen abgewichen werden.

Aufgaben: - Auskleiden - Verpacken von kontaminierter Kleidung - Kontaminationsnachweis (A-Einsatz)

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4.5.10. Aufgaben Grünbereich (Maschinist)

Aufbau: - unterstützt bei der Entnahme der Geräte vom Fahrzeug bzw. vom

Dekon-Rollwagen - unterstützt Angriffs- und Wassertrupp beim Anlegen der

Schutzausrüstung - Ersatzkleidung im Grünbereich bereitstellen

Schutzkleidung: Persönliche Schutzausrüstung gemäß FwDV 1, Ziffer 2.1, d.h. keine

persönliche Sonderausrüstung für den ABC-Einsatz erforderlich.

Aufgaben: Verantwortlich für den Grünbereich:

- Registrierung - Bereitstellung von Ersatzkleidung - ggf. Bereitstellung der Feuerwehrstiefel der CSA-Träger - Hilfestellung beim Ankleiden

4.5.11. Weitere Kräfte

Die weiteren Kräfte (Besatzung des Löschfahrzeuges) unterstützen beim Aufbau des Dekon-Platzes, insbesondere bei der Absperrung (auch während des Aufbaus!), Wasserversorgung, Stromversorgung und ggf. Beleuchtung. Sie leisten logistische Unterstützung und reichen z.B. Verbrauchsmaterial an.

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4.5.12. Dekon-Matrix

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4.5.13. Ablegen von Chemikalienschutzanzügen

(Auszug aus der Lernunterlage „Chemikalienschutzkleidung“ (F-Atr II) der HLFS) Vom CSA-Träger und seinem Helfer (Wassertruppmann) sind folgende Tätigkeiten in der genannten Reihenfolge durchzuführen:

1. Der Helfer fasst die Fingerspitzen eines Handschuhes, der CSA-Träger zieht den Arm aus dem Ärmel.

2. Der Helfer fasst die Fingerspitzen des anderen Handschuhes, der CSA-Träger zieht den Arm aus dem Ärmel.

3. Der CSA-Träger hält im Anzuginnern die Sichtscheibe fest und der Helfer öffnet den Reißverschluss.

4. Der Helfer fasst das Kopfteil des Anzuges und hebt das Rückenteil vom Pressluftatmer, der CSA-Träger sichert den Sitz des Atemanschlusses.

5. Der Helfer legt das Oberteil des Schutzanzuges auf die Matte (bzw. in den Foliensack), der CSA-Träger streift die Hosenbeine herunter.

6. Der CSA-Träger steigt aus den Stiefeln und tritt auf die Innenseite des CSA. 7. Der CSA-Träger von der Innenseite des CSA auf eine nicht kontaminierte Fläche

(Gelbbereich) oder in die bereitgestellten Stiefel. 8. Der Helfer verpackt den CSA in den Foliensack.

Es ist sinnvoll, den verpackten CSA – möglichst an der Außenseite der Verpackung – mit Angaben über die Art des Gefahrstoffs, den Zeitpunkt der Kontamination, Einwirkdauer des Gefahrstoffs und den Namen des CSA-Trägers zu versehen. Durch diese Angaben können bei der Beurteilung der Wiederverwendung bzw. Dekontamination Rückschlüsse auf die Schädigung durch die Gefahrstoffe gezogen werden. Bei einem eventuell beschädigten CSA ist so auch nachvollziehbar, wer den Anzug getragen hat.

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Kapitel 5 Alarmierung

5.1. Einsätze innerhalb des Landkreises

Für jede Kommune sind eine zuständige Gefahrstoff-Gruppe sowie eine zuständige Dekon-Einheit definiert (sofern diese Einheiten nicht selbst gestellt werden). Die örtlichen Mess-Trupps werden als erste Mess-Einheit tätig; der Bedarf ergibt sich aus den Festlegungen des jeweiligen BEP, kommunalintern sind Details in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) zu regeln.

Je nach Einsatzstichwort werden überörtliche Einheiten mitalarmiert bzw. können durch die Technische Einsatzleitung angefordert werden; dies betrifft sowohl die wetterau-internen Einheiten, als auch die KatS-Einheiten und -Einrichtungen.

Übersicht der Kommunen im Wetteraukreis mit den zugeordneten Gefahrstoff-Gruppe und Dekon-Einheiten siehe Anlage 4.

5.2. Überörtliche Einsätze außerhalb des Landkreises

Bei überörtlicher Anforderung der KatS-Einheiten

GABC-Mess-Gruppe Gefahrstoff-Dekontaminations-Zug GABC-Zug

werden die zuständigen Feuerwehren alarmiert und rücken gemäß Anforderung geschlossen aus.

Bei überörtlicher Anforderung von Wetterauer Einheiten ist der/die Leiter der betroffenen Feuerwehr(en) sowie der Brandschutzaufsichtsdienst zu informieren.

Neben der überörtlichen Anforderung kompletter Einheiten ist auch die Anforderung von Einzelfahrzeugen möglich. Hier erfolgt die Alarmierung gemäß der Alarmpläne wie bei einer kreisinternen Anforderung; auch hier sind der zuständige Leiter der Feuerwehr sowie der Brandschutzaufsichtsdienst zu informieren.

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Sonderschutzplan Plan-Nr.: SSP-03/2020

GABC Az.: 2.3.6 - EP 003

Stand: 07/2020

Seite 55 Wetteraukreis

Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr

Kapitel 6 Ausbildung

Die (Mindest-)Ausbildung der Kräfte der KatS-Einheiten richtet sich nach Anlage 2 des Katastrophenschutz-Konzeptes Hessen. Diese Vorgabe ist sinngemäß auch auf die kommunalen und die kreisweiten Einheiten anzuwenden. Die örtlichen Mess-Trupps (insbesondere in Kommunen, die nicht über GABC-Sonderausrüstung verfügen) müssen Grundkenntnisse über GABC-Einsätze besitzen und an den vorgehaltenen Messgeräten ausgebildet sein.

Das vorliegende Konzept wird den Einsatzkräften im Wetteraukreis durch Multiplikatoren der kommunalen Feuerwehren vermittelt. Hierzu benennt jede Kommune einen Vertreter. Die Multiplikatoren treffen sich regelmäßig auf Einladung des Wetteraukreises, um Erfahrungen auszutauschen, Anregungen zur Fortschreibung des GABC-Konzeptes zu sammeln usw.

Kapitel 7 Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst

Die Alarmpläne sehen vor, dass bei den relevanten Einsatzstichworten (z.B. H Gefahrgut) stets mindestens ein RTW aus der Regelvorhaltung mitalarmiert wird. Je nach Meldebild und Anzahl der betroffenen Personen zudem weitere Rettungsmittel (auch notärztlich besetzt) sowie LNA und OLRD.

Hinsichtlich der Thematik „Dekontamination verletzter Personen“ (Dekon V) und der Zusammenarbeit des Dekon-Personals mit dem Rettungsdienst können an dieser Stelle keine weiteren Ausführungen gemacht werden, da dies den Rahmen des Konzeptes sprengen würde. Die vielfältigen gesundheitlichen Auswirkungen von A-, B- und C-Gefahrstoffen und deren Einwirkungsart (Kontaminationen, Inkorporation, Einwirkung von außen usw.) betreffen mehrere medizinische Fachgebiete und Versorgungsstrategien, so dass das Vorgehen im Einzelfall zwischen Dekon-Personal und Notarzt/Rettungsdienst abgestimmt werden muss. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen (Aufzählung nicht abschließend):

Anzahl der betroffenen Personen/Patienten Art der Einwirkung (Kontamination, Inkorporation, äußerliche Einwirkung) offene Wunden ja/nein vitale Bedrohung zur Verfügung stehende Dekonmittel (Dekontamination vor Ort möglich?) zur Verfügung stehende Medikamente und Antidote Transport- und Versorgungskapazitäten Eigenschutz des medizinischen Personals psychische/seelsorgerische Betreuung der Betroffenen

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GABC Az.: 2.3.6 - EP 003

Stand: 07/2020

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Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr

Quellen- und Literaturverzeichnis

ELBASYOUNY, A., GABLER, W.: Dekontamination von Chemikalienanzügen, Verlag Weka Media, Kissing 2001 FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz, 2012 HERBST, W.: Hygiene im Einsatz, Rotes Heft Nr. 67, Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 1998 Sonderschutzplan "Maßnahmen bei Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen“ des Landes Hessen / Runderlass St.Anz. 34/2019 S. 764 Hessische Landesfeuerwehrschule: Lernunterlage Chemikalienschutzkleidung (F-Atr II), 2015 KatS-DV 510 HE: Gefahrstoffnachweis und Notfallprobenahme im Katastrophenschutz des Landes Hessen, 2013 KÜHAR, A.: Dekontamination, Rotes Heft Nr. 88, Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 2007 MAURER, K., MITSCHKE, T. (Hrsg.), SCHREIBER, J.: MANV mit CBRN-kontaminierten Verletzten (SEGmente Band 6), Verlag Stumpf & Kossendey, Edewecht 2011 RUMP, A.: Gift-, Chemie- und Brandunfälle – Toxikologie für Notärzte, Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Schattauer-Verlag, Stuttgart 1999 SPORS, J., POPP, W., WERFEL, U., HANSEN, D., LEMBECK, T.: Infektionsgefahren im Einsatzdienst, Lehmanns Media, Berlin 2004 Strahlenschutzkommission (SSK): Der Strahlenunfall – Ein Leitfaden für Erstmaßnahmen, 2006 Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb): Dekontamination bei Einsätzen mit ABC-Gefahren (Richtlinie 10/04), 2014 WICKERT, L., HOLZAPFEL, B.; B-Einsatz, Rotes Heft Nr. 91, Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 2008 Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung FwOV) GVBl. Nr. 30 vom 23. Dezember 2013, Seite 693

Katastrophenschutz-Konzept Hessen St.Anz. 1/2016

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Stand: 07/2020

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Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr

Bildquellen

Abb. 2 und 14 bearbeitet nach Grafikvorlage des Landkreises Gießen

Abb. 15 mit freundlicher Genehmigung der Hessischen Landesfeuerwehrschule Alle übrigen Abbildungen sind von den Verfassern selbst aufgenommen bzw. erstellt. © Wetteraukreis

Hinweis auf geschlechtsneutrale Begriffe

Um die Lesbarkeit nicht zu erschweren und den Schriftfluss in diesem Dokument nicht durch ständige Doppelnennung der weiblichen und männlichen Form zu stören, wurde bei den Ausdrücken

„die Dekon-Einheitsführerin / der Dekon-Einheitsführer“, „die Maschinistin / der Maschinist“ usw. auf die Doppelschreibweise verzichtet. Alle Funktionsbezeichnungen gelten geschlechts-neutral für alle Feuerwehrangehörigen (m/w/d).

Mitarbeiter dieses Konzeptes Jens Christiansen (Wetteraukreis) Leon Gierhardt (Wetteraukreis) Mathias Henritzi (Friedberg) Jan Hoffmann (Niddatal) Andreas Jöckel (Ortenberg) Heiko Kieckhäfer (Wetteraukreis) Michael Kinnel (Wetteraukreis) Jens Kröll (Altenstadt) Sebastian Lang (Friedberg) Dr. Stefan Lugert (Butzbach) Mario Migdalski (Bad Vilbel) Michael Ruppert (Ranstadt)

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Stand: 07/2020

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Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr

Abkürzungen

A Listung Desinfektionsmittel; zur Abtötung von vegetativen Bakterien einschließlich Mykobakterien sowie von Pilzen einschließlich Pilzsporen geeignet

AB Abrollbehälter

ABC atomar, biologisch, chemisch

ABEK2-P3 Atemfilter mit Filterwirkung gegen organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C (A), anorganische Gase und Dämpfe (B), saure Gase (E), Ammoniak und organische Ammoniakverbindungen (K) der Filterklassen 2 sowie Partikel (P) der Filterklasse 3

ATF Analytische Task Force

B Listung Desinfektionsmittel; zur Inaktivierung von Viren geeignet, entspricht der Definition „viruzid“ – wirksam gegen behüllte und unbehüllte Viren

BEP Bedarfs- und Entwicklungsplan

CBRN chemisch, biologisch, radioaktiv, nuklear (synonym zu ABC)

CBRN-ErkW CBRN-Erkundungswagen (Bund)

cm Zentimeter

CSA Chemikalienschutzanzug

Dekon G Dekontamination von Gerätschaften

Dekon P Dekontamination von (unverletzten) Personen

Dekon V Dekontamination von Verletzten

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

ELW Einsatzleitwagen

FF Freiwillige Feuerwehr

FwDV Feuerwehr-Dienstvorschrift

FwOV Feuerwehr-Organisationsverordnung

GABC Gefahrstoff-ABC

GAMS Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung, Spezialkräfte

GW-ABC-Erk Gerätewagen ABC-Erkundung (Land)

GW-Dekon P Gerätewagen Dekontamination Personen

HBKG Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

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Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr

HLFS Hessische Landesfeuerwehrschule

KatS Katastrophenschutz

KatS-DV Katastrophenschutz-Dienstvorschrift

LNA Leitender Notarzt

MANV Massenanfall von Verletzten

MET Modell für Effekte mit toxischen Gasen

MLK Messleitkomponente

OLRD Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

PE Polyethylen

PEG Polyethylenglykol

PSA Persönliche Schutzausrüstung

RKI Robert-Koch-Institut

TEL Technische Einsatzleitung

TMO Trunked Mode Operation (Netzmodus im Digitalfunk)

TUIS Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem

vfdb Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.

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Stand: 07/2020

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Anlagen

Anlage 1: ABC-Fachberater

Anlage 2: Datenblatt AB-Dekon

Anlage 3: Übersicht der Messgeräte und Schutzanzüge der Wetterauer Feuerwehren

Anlage 4: Zuordnung Gefahrstoff-Gruppen und Dekon-Einheiten

Anlage 5: Handlungsanweisung Peressigsäure

Anlage 6: Handlungsanweisung Sterillium Virugard

Anlage 7: Handlungsanleitung Zitronensäure

Anlage 8: Übersicht Anwendung der Dekonmittel

Anlage 9: Beladeliste mit Bezugsquellen

Anlage 10: Beladeliste zur Beschriftung der Kisten

Anlage 11: Formblatt Dekon-Dokumentation

Anlage 12: Trocken-Dekontamination

Verteiler - Mitglieder Führungsstab - Zentrale Leitstelle - Brandschutzaufsicht - Leiter der Feuerwehren - Gefahrstoff-ABC-Einheiten

Datum Genehmigt

Datum Genehmigt

23.07.2020

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(KBI)