Sorrent - Ruhr Nachrichten-Lesereise

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Der Golf von Sorrent Ein mediterraner Traum 26.04. bis 03.05.2016 Sorrent – Positano – Amalfi – Ravello – Neapel – Pompeji – Vesuv – Paestum Umfangreiches Erlebnispaket buchbar Halbpension inklusive Übernachtung im Mittelklasse-Hotel Flüge ab/bis Dortmund Ihr Reisepreis pro Person im Doppelzimmer: € 849,-

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Der Golf von SorrentEin mediterraner Traum

26.04. bis 03.05.2016

Sorrent – Positano – Amalfi – Ravello – Neapel –Pompeji – Vesuv – Paestum

Umfangreiches Erlebnispaket buchbar

Halbpension inklusive

Übernachtung im Mittelklasse-Hotel

Flüge ab/bis Dortmund

Ihr Reisepreis

pro Person im Doppelzimmer:

€ 849,-

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DER GOLF VON SORRENT

Die Region ist sicherlich eines

der klassischen europäischen

Reiseziele überhaupt - gera-

dezu ein Muss für jeden Kul-

turreisenden. Lassen Sie sich

von dem einmaligen Char-

me Kampaniens verzaubern!

1. Tag: Flug nach Neapel

Flug von Dortmund nach Neapel. Empfang

durch Ihre Deutsch sprechende Reiseleitung

und Transfer zu Ihrem Hotel in Sorrent.

Abendessen und Übernachtung im Hotel.

2. Tag: zur freien Verfügung / Erlebnispaket -

Halbtagesausflug Sorrent inkl. Besuch einer

landestypischen Masseria mit Weinprobe und

Verkostung

Frühstück im Hotel. Auf diesem Ausflug lernen Sie

die sorrentinische Halbinsel kennen und haben

zwei wunderbare Panoramastopps an den zwei

Golfen, Golf von Neapel und Golf von Salerno.

Weiterfahrt ins Zentrum von Sorrent, Spaziergang

durch die engen Gassen mit Besichtigung der Kirche

San Antonio und des Klosters San Francisco. Danach

besuchen Sie einen typischen, landwirtschaftlichen

Familienbetrieb, der Teil einer ehemaligen Klosteranla-

ge ist. Im Weinkeller des Klosters probieren Sie verschie-

dene Liköre und machen anschließend einen Rundgang

durch die Zitronenhaine. Bei einem kleinen Imbiss kön-

nen Sie sich von der Qualität der Produkte und des Weines

überzeugen. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung.

Abendessen und Übernachtung im Hotel.

3. Tag: zur freien Verfügung / Erlebnispaket - Ganz-

tagesausflug Positano - Amalfi - Ravello

Nach dem Frühstück fahren Sie nach Positano, das male-

risch an einer Felswand über dem Meer gelegen ist, ein

Panorama, das seinesgleichen sucht. Anschließend geht es

weiter nach Amalfi, einer der ältesten Seerepubliken Itali-

ens. Oberhalb von Amalfi liegt Ravello, eine alte Stadt in

ausgesprochen romantischer Lage. Nach der Besichtigung

Rückfahrt nach Sorrent und Abendessen. Übernachtung im

Hotel.

4. Tag: zur freien Verfügung / Erlebnispaket - Ganz-

tagesausflug Neapel

Frühstück im Hotel. Heute besichtigen Sie Neapel, die

dreitausend Jahre alte Stadt, in die sich auch Goethe ver-

liebte. Die Vielfalt der Kirchen, Paläste, Konvente und

Herrenhäuser umfasst die ganze architektonische Band-

breite von der Renaissance, dem Barock und Rokoko bis

zum Klassizismus. Treppenartige, enge Gassen führen

durch die Altstadt, überragt von schönen Balkonen. Im

archäologischen Nationalmuseum erhalten Sie einen

guten Überblick über die dreitausendjährige Geschichte.

Rückfahrt zum Hotel. Abendessen und Übernachtung im

Hotel.

5. Tag: zur freien Verfügung/ Fakultativ: Ganztagesausflug

Capri - Anacapri

Frühstück im Hotel. Genießen Sie die Annehmlichkei-

ten des Hotels oder nutzen den Tag für einen Ein-

kaufsbummel. Alternativ können Sie an einem Zu-

satzausflug teilnehmen: Sie fahren mit dem Bus

zum Hafen, um mit der Fähre nach Capri über-

zusetzen. Die Insel mit ihren schroffen Kalkstein-

wänden ragt bis zu einer Höhe von 600 m aus

dem Meer heraus. In der Stadt Capri beginnt die

Rundfahrt, die Sie nach Anacapri führt. Hier

besichtigen Sie die Villa San Michele, die der

schwedische Arzt und Schriftsteller Axel Munthe

erbauen ließ. Von den Augustus-Gärten aus

haben Sie einen wunderbaren Ausblick auf die

Felsenformation ‚I Faraglioni‘, dem Wahrzeichen

Capris. Bei ruhiger See können Sie eine Boots-

tour in die ‚Blauen Grotten‘ unternehmen.

Rückfahrt nach Sorrent. Abendessen und Über-

nachtung im Hotel.

6. Tag: zur freien Verfügung / Erlebnispaket -

Ganztagesausflug Pompeji und Vesuv mit Wein-

probe und Snacks

Frühstück im Hotel. 20 km südlich von Neapel

am Fuße des Vesuvs liegt Pompeji, die im Jahre

79 n. Chr. durch den Ausbruch des Vulkans

verschüttete Stadt. Konserviert durch meterhohe

Ascheberge präsentiert sich Pompeji heute als

eine der besterhaltenen Städte der Antike.

Ausführliche Besichtigung der Ausgrabungen.

Anschließend fahren Sie, unterhalb des Vul-

kans, zu einem 12 Hektar großen Weingut. Dort

wird der weltweit einzigartige Wein „Lacryma

Christi” (die Tränen Christi) angebaut. Dieser

zeichnet sich durch seinen Geschmack aus,

welcher durch den Anbau auf dem Vulkan-

boden maßgeblich beeinflusst wird. Hier pro-

bieren Sie 4 verschiedene Weine bei kleinen,

hausgemachten Snacks. Dann geht es mit dem

Bus bis auf 1000 m über den Meeresspiegel den

Vesuv hinauf. Von hier können Sie zu Fuß den

Aufstieg zum Krater in Angriff nehmen. Ein

großartiges Panorama entlohnt Sie am Krater-

rand. Rückfahrt zum Hotel und Abendessen.

7. Tag: zur freien Verfügung / Fakultativ: Ganz-

tagesausflug Paestum mit Besuch einer Mozz-

arella-Farm

Frühstück im Hotel. Heute fahren Sie zur Besich-

tigung der berühmten Ausgrabungen von Paestum

und Besuch des angeschlossenen Museums.

Die hervorragend erhaltenen dorischen Tempel

in einsamer Landschaft versetzten schon Goethe

in Erstaunen und Bewunderung. Die Gründung

dieser Stadt geht auf das Jahr 600 v. Chr. zurück.

Während einer interessanten Führung sehen

Sie viele der Tempelanlagen und Säulen, die

heute noch sehr gut erhalten sind und den Be-

suchern eine ungefähre Vorstellung über das

damalige Leben verschaffen. Auf einer Mozzarella-

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Farm lernen Sie mehr über das Nationalprodukt

der Region. Bei einer Probe können Sie sich von

der Qualität des Mozzarellas überzeugen. Abend-

essen und Übernachtung im Hotel.

8. Tag: Rückflug nach Dortmund

Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen

von Neapel und Rückflug nach Dortmund.

Programm-, Flugzeiten- und Hoteländerungen

sind vorbehalten!

Termin: 26.04. - 03.05.2016

Ziel: März April Mai

Sorrent 15 18 22

GUT ZU WISSEN...

Hotel:Conca Park - Hotel der Mittelklasse

(Landeskategorie 4****)

Lage: Das Hotel Conca Park ist unweit des

Zentrums von Sorrent, aber dennoch ruhig,

gelegen.

Ausstattung: Landeskategorie: 4 Sterne. Es

verfügt über Rezeption, Lift, Restaurant und

Bar. Des Weiteren bietet es einen SPA-Bereich

(Aufpreis), sowie einen Außenpool und eine

gemütliche Terrasse.

Zimmer: Die gut ausgestatten Zimmer verfü-

gen alle über Bad oder DU/WC, Fön, Sat-TV,

Telefon, Safe, Minibar, Klimaanlage, Balkon/

Terrasse und gegen Aufpreis Panoramablick.

Die Standardzimmer liegen mit Sicht auf eine

natürliche, mit Pflanzen bewachsene Felswand

ohne besonderen Ausblick.

Verpflegung: Halbpension. (Frühstücks- und

Abendessenbuffet)

Klimatabelle:Folgende durchschnittliche Tageshöchsttem-

peraturen werden in den genannten Monaten

erfahrungsgemäß erreicht. (Untenstehende An-

gaben in Grad Celsius).

Einreisevorschriften:Zur Einreise nach Italien benötigen deutsche

Staatsbürger einen gültigen Personalausweis

oder Reisepass.

Gesundheitsvorsorge:Es sind keine Impfungen für Italien vorgeschrie-

ben oder empfohlen. Das Land verfügt über

eine sehr gute medizinische Infrastruktur.

IM PREIS EINGESCHLOSSEN:

• Flug mit Germania (oder vergleichbarer

Fluggesellschaft) von Dortmund nach Neapel und zu-

rück

• Empfangsgetränk am Ankunftstag im Hotel

• 7 Übernachtungen im genannten (oder gleichwertigen)

Hotel der Mittelklasse (Landeskategorie 4-Sterne) im

Doppelzimmer mit Bad/Dusche und WC

• 7 x Frühstücksbuffet

• 7 x Abendessen im Hotel

• Transfers und Ausflüge in modernem Reisebus mit

Klimaanlage

• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung

• Reiseunterlagen inkl. Reiseführer

• Alle Flughafensteuern und -gebühren

NICHT EINGESCHLOSSEN:

• Persönliche Ausgaben

• Eintrittsgelder

• Trinkgelder

• Optionale Zusatzausflüge/-leistungen

• Reiseversicherungen

VORAB BUCHBAR:

• Erlebnispaket: €149,- p. P.

- Ganztagesausflug Positano-Amalfi-Ravello

- Ganztagesausflug Pompeji-Vesuv

inkl. Weinprobe und Snacks

- Ganztagesausflug Neapel

- Halbtagesausflug Sorrent inkl. Besuch

einer landestypischen Masseria inkl.

Weinprobe und Imbiss

• Zusatzausflug

Paestum & Mozzarella-Farm: € 49,- p. P.

• Zusatzausflug Capri & Anacapri: € 79,- p. P.

• Zuschlag Zimmer mit Panoramablick: € 70,-

• Reiserücktrittskostenversicherung

(mit 20% Selbstbehalt) p. P. € 29,-

Mindestteilnehmerzahl

- für den Sonderflug: 126 Personen

- pro Bus: 30 Personen

BESONDERER HINWEIS:

Für Sorrent und die sorrentinische Halb-

insel wird eine Kurtaxe erhoben. Diese

beträgt ca. € 1,50,- pro Person und

Nacht und ist direkt im Hotel zu

bezahlen.

PREISE:

€ 849,-pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmerzuschlag: € 199,-

Beratung und Buchung:

Reisebüro LensingSilberstr. 21

44137 [email protected]

Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 09:30 - 17:30 Uhr

Sa.: 10:00 - 14:00 Uhrwww.lensingreisen.de

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungenmundo Reisen GmbH & Co. KG

1. Abschluss des ReisevertragesDer Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Rei-sebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die An-meldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vor-genommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende ge-sonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner be-stimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Rei-severanstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Rei-sende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssi-ge Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.

2. BezahlungBei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eineAnzahlung von mindestens 15 % des Reisepreises zu leisten.Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein(für die geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restlicheReisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

3. LeistungenDer Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus derLeistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus denhierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungenverändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nichteingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahl- zeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trink- gelder, Telefon, Minibar.Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflich-tet den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reise-veranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren.Wechselt die für den Reisenden als ausführende Fluggesell-schaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unver-züglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustel-len, dass der Reisende so rasch wie möglich über einen Wech-sel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.

4. Leistungs- und Preisänderungen4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungenvon dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstal- ter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sindnur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisenicht beeinträchtigen.4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungs-kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages beste-henden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoff-kosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann derReiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver- langen.b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunterneh-men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför- derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbartenBeförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö- hungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vomReisenden verlangen.2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenAbgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber demReiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent- sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss desReisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöhtwerden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalterverteuert hat.4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags-schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags-schluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informie-ren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind un-wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten

oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem An-gebot anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, ErsatzpersonDer Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reisezurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung istder Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vomReisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zu- rückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstaltervom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berück- sichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und desdurch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhn- lich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht derNachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder we- sentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen geltenals Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pau- schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer wer- den berechnet:bis 60 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreisesbis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreisesbis 15 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreisesbis 07 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreisesab 06 Tage vor Reiseantritt bis Abreisetag: 85 % des ReisepreisesEintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungnur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %) er- stattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.

6. Rücktritt und Kündigung durch den ReiseveranstalterDer Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt derReise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt derReise den Reisevertrag kündigen:a) Ohne Einhaltung einer Frist.

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den An-spruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an-rechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutge-brachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt.Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behörd-lich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Rei-seausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Min-destteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück-trittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein wei-tergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte be-reits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

7. ReiseversicherungenZu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den recht-zeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzei-tiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versi-cherungs-Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit.

8. Haftung des Reiseveranstalters8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-

tungsträger;3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich verein-

barten Reiseleistung.8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausge-stellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleis-tungen.

9. Beschränkung der Haftung9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschä-den – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens

eines Leistungsträgers verantwortlich ist.9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungenim Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, The-aterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseaus-schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeich-net werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkom- men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädi-gungen von Gepäck.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umge-hend zu benachrichtigen.10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist be-auftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist; ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Bean-standungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zen-trale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufer-tigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reise-leitung bzw. Agentur nicht befugt.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und GesundheitsvorschriftenDer Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devi-sen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrif-ten erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich die-se Vorschriften nach der Buchung geändert haben.

12. EintrittskartenFür im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durch- führung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rück- trittsbedingungen (s. Ziffer 5).

13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und VerjährungIm Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Gel-tendmachung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Jahren.

14. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrageshat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrageszur Folge.

15. GerichtsstandDer Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisendenist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, dieKlage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oderderen Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällenist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

mundo Reisen GmbH & Co. KGJahnstraße 64 D-63150 HeusenstammTelefon: +49 (0) 6104/407 41 - 0Telefax: +49 (0) 6104/407 41 - 99E-Mail: [email protected]: www.mundo-reisen.de