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SoundPLAN GmbH Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Lärmaktionsplan 2015 / 2016 Gemeinde Holzmaden - Entwurf und Maßnahmenkonzeption - Projekt Nr.: 15-GS-045 Datum: 08. Februar 2016

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SoundPLAN GmbH Ingenieurbüro für

Softwareentwicklung Lärmschutz

Umweltplanung

Lärmaktionsplan 2015 / 2016 Gemeinde Holzmaden - Entwurf und Maßnahmenkonzeption -

Projekt Nr.: 15-GS-045

Datum: 08. Februar 2016

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Gemeinde Holzmaden Lärmaktionsplan 2015 / 2016

- Entwurf und Maßnahmenkonzeption -

Projekt Nr.: 15-GS-045

Berichtsdatum: 08.02.2016

Auftraggeber: Gemeinde Holzmaden

Bahnhofstraße 2 73271 Holzmaden

Bearbeiter: Dipl. Geogr. Jürgen Roth

Dipl. Geogr. Susanne Eberle-Roth

SoundPLAN GmbH Etzwiesenberg 15 | 71522 Backnang

Tel.:+49 (0) 7191 / 9144 -0 | Fax:+49 (0) 7191 / 9144 -24 GF: Dipl.-Math. (FH) Michael Gille | Dipl.-Ing. (FH) Jochen Schaal HRB Stuttgart 749021 | [email protected] | www.soundplan.de

Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008

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I N H A L T

1 EU UMGEBUNGSLÄRMRICHTLINIE .................................................................................. 2

1.1 Zielsetzung ....................................................................................................... 2 1.2 Grundlage: EU-Umgebungslärmrichtlinie ...................................................... 2

2 GEMEINDE HOLZMADEN................................................................................................. 3

3 METHODIK UND ABLAUF ................................................................................................ 3

4 ZEITLICHER VERLAUF DES LÄRMAKTIONSPLANES IN HOLZMADEN ................................. 5

5 LÄRMKARTIERUNG ......................................................................................................... 5

5.1 Verkehrsstärken, Geschwindigkeiten und Emissionspegel .......................... 5 5.2 Vorhandene Lärmschutzeinrichtungen .......................................................... 7

6 HINWEISE ZU DEN RECHENVERFAHREN .......................................................................... 7

7 LÄRMKARTIERUNG UND AUSWERTUNG NACH EU-UMGEBUNGSLÄRMRICHTLINIE ........ 7

7.1 Statistiken ......................................................................................................... 8

8 NEUBERECHNUNG NACH RLS-90 -- RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE BAULASTTRÄGER 9

9 WELCHE MÖGLICHEN MAßNAHMEN ZUR LÄRMMINDERUNG GIBT ES? ....................... 11

10 WAS BEWIRKEN EINZELNE MAßNAHMEN (BEISPIELE)? ................................................ 12

11 MAßNAHMEN ............................................................................................................... 13

12 ANLAGENVERZEICHNIS ................................................................................................. 18

13 LITERATUR .................................................................................................................... 19

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1 EU Umgebungslärmrichtlinie

1.1 Zielsetzung

Lärm ist für viele Menschen eines der drängendsten Umweltprobleme. In Deutschland fühlen sich über 60 % der Menschen durch Lärm, v.a. durch Verkehrslärm belastet. EU-weit hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert oder gemindert werden müssen. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt es nunmehr ein rechtliches Instrument, die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor einer künftigen Verlärmung zu schützen. So lassen sich nicht nur volkswirtschaftliche Schäden verringern, wie Gesundheitskosten oder Wertverluste an Immobilien, die Städte werden durch weniger Lärm auch lebenswerter.

1.2 Grundlage: EU-Umgebungslärmrichtlinie

Das Europäische Parlament hat 2002 mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ein Konzept vorgelegt, um die Lärmbelastung der Bürger zu mindern. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten sollen Lärmaktionspläne erstellt werden „…mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist.“ „Unter Umgebungslärm versteht man unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr, sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten …ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm innerhalb von Gebäuden wird nicht berücksichtigt.“ Sport- und Freizeitlärm werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Europäische Richtlinie wird über das BImSchG (§§ 47 a-f) und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt in zwei Stufen: Zunächst wurden in einer ersten Stufe die Hauptverkehrs-straßen > 16.400 Kfz/24h (6 Mio. Fahrzeuge / Jahr) untersucht. Die zweite zurzeit stattfindende Stufe betrifft die Hauptverkehrsstraßen > 8.200 Kfz/24h (3 Mio. Fahrzeuge / Jahr). Die wesentlichen Ziele der Lärmaktionsplanung sind zunächst eine Erfassung und Bewertung der Lärmsituation und nachfolgend die Formulierung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und Strategien unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Baulastträger, um eine lang-fristige Verringerung der Gesamtlärmbelastung zu erreichen. Gleichzeitig sollen „ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden, wobei es keine festgelegte Definition „ruhiger Gebiete“ seitens der Umgebungslärmrichtlinie gibt. Ruhige Gebiete zeichnen sich durch die Abwesenheit von Lärmquellen aus, z. B. Naherholungsflächen, Kurgebiete u.ä. Die Lärmaktionsplanungen (LAP) und daraus resultierende Maßnahmen liegen in der Planungshoheit der Kommunen.

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2 Gemeinde Holzmaden

Die Gemeinde Holzmaden liegt im Vorland der Schwäbischen Alb zwischen Stuttgart und Ulm an der BAB A 8. Sie gehört zum Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg und hat eine Fläche von 3,09 km2. Sie liegt am Albtrauf in einer Höhe von 337 bis 388 Metern. Holzmaden hat mit den Autobahn-Anschlussstellen Aichelberg/Weinheim und Kirchheim-Ost eine gute Verkehrsanbindung. Am 31. Dezember 2013 hatte die Gemeinde 2116 Einwohner.

3 Methodik und Ablauf

Grundlage des Lärmaktionsplans ist die Lärmkartierung. Die Lärmkartierung der Stufe II erfolgt für Bundes- und Landesstraßen > 8.200 Kfz und für Straßen, die die Stadt oder Gemeinde mit in die Untersuchung einbeziehen möchte. Die Lärmkarten für die zweite Stufe wurden im Februar 2013 von der LUBW für Baden-Württemberg veröffentlicht. Diese Lärmkarten wurden mit den Berechnungsverfahren der 34. BImSchV (VBUS) berechnet und sind nicht direkt vergleichbar mit Berechnungen nach den RLS-90 und der 16. BImSchV. In den veröffentlichten Ergebnissen findet man Darstellungen (Karten) der Lärmbelastungen (24 Stunden und Zeitbereich Nacht) und in tabellarischer Form die geschätzte Zahl der Menschen, die sich vom Lärm betroffen fühlen, lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser. Die Berechnungsergebnisse bilden die Grundlagen für verschiedene Analysen, die dazu dienen, Konfliktbereiche zu definieren. Unter Einbeziehung der Bürger (Bürgerbeteiligung) werden Maßnahmen entworfen, um die Lärmsituation zu verbessern. Diese Maßnahmen müssen dann auf ihre Wirkungsweise und ggf. auf die Ausgewogenheit von Kosten und Nutzen untersucht werden. Die wesentlichen Ziele der Lärmaktionsplanung sind: s Bewertung der Lärmsituation. s Festlegung von kurz- und langfristigen Maßnahmen und Strategien s Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Baulastträger, s langfristige Verringerung der Gesamtlärmbelastung.

Als Ergebnis sollen Maßnahmen vorliegen, die von den Gemeinderäten verabschiedet werden.

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Projektbausteine1

Inhalte

Analyse der Lärm- und Konfliktsituation

ð Lärmanalysen ð Betroffenenanalysen ð Konfliktanalysen ð Verkehrliche Analysen ð Ermittlung ruhiger Gebiete

⇓ ⇓

Analyse vorhandener Planungen

ð Auswertung vorhandener Planungen auf gesamtstädti-scher und teilräumlicher Ebene;

ð Wirkungsanalyse Verkehr /Lärm und Betroffenheit / Konfliktbereiche und Qualitäts-Indikatoren-System

⇓ ⇓

Planaufstellung

ð Strategien und Rahmenkonzepte zur Lärm- minderung und zum Schutz ruhiger Gebiete

ð Prioritätensetzung ð kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmenkonzepte ð Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ð Öffentlichkeitsbeteiligung

⇓ ⇓

Gesamtkonzept und Wirkungsanalysen

ð Gesamtkonzept des Lärmaktionsplans ð Wirkungsanalysen Verkehr / Lärm / Konflikt ð Kosten-Nutzen-Analysen

⇓ ⇓

Maßnahmenkatalog

ð Herausarbeitung von Konflikttypen ð Untersuchung konkreter Maßnahmen ð Wirkungs- und Realisierungsaussagen ð Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs, sofern möglich

⇓ ⇓

Dokumentation

ð Berichterstellung und Veröffentlichung des Lärmakti-onsplans

Abbildung 1: Ablauf Lärmaktionsplan 1 Nach: LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung 2007

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4 Zeitlicher Verlauf des Lärmaktionsplanes in Holzmaden

Termin Zweck

11. Mai 2015 Vorbesprechung mit dem Gemeinderat

Sommer 2015 Ausarbeitung einer Maßnahmenkonzeption

16. November 2015 Vorstellung der Konzeption vor dem Gemeinderat

April 2016 Öffentlichkeitsbeteiligung und Offenlage

Bearbeitung der Stellungnahmen

Abstimmung / Beschluss

Die vorläufigen Berechnungsergebnisse, Analysen und erste Maßnahmenkonzeptionen wurden am 16.11.2015 in einer Gemeinderatssitzung in Holzmaden vorgestellt und die Offenlage für die Bürger und Träger öffentlicher Belange für das Frühjahr 2016 beschlossen.

5 Lärmkartierung

Für die Berechnungen wurde ein 3D-Datenmodell aufgebaut. Die Daten wurden aus folgenden Quellen übernommen: s Daten aus der Lärmkartierung Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umwelt,

Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Gebäude, Geländedaten, Einwohnerdaten). s Kataster von der Gemeinde Holzmaden s Verkehrszahlen für die A 8 von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

Baden-Württemberg s Verkehrszahlen der innerörtlichen Straßen aus der Verkehrsanalyse der Planungsgruppe Kölz

2015 s Lärmschutzanlagen aus der Lärmkartierung Baden-Württemberg von der Landesanstalt für

Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Die Lärmkartierung soll auch Aufschluss darüber geben, ob es durch Addition der Schallpegel der BAB A8 und der innerörtlichen Straßen verstärkt zu Überschreitungen der Auslösewerte für die Lärmakti-onsplanung kommt (vergl. Kap.7).

5.1 Verkehrsstärken, Geschwindigkeiten und Emissionspegel

Die Untersuchung betrifft den Themenbereich Straßenverkehrslärm Stufe II mit den Straßen > 8.200 Kfz/24h inkl. A 8. Die Gemeinde Holzmaden hat mit der Verkehrsanalyse 2015 der Planungsgruppe Kölz und der damit verbundenen Straßenverkehrszählung 2015 alle relevanten Straßen innerhalb der Gemeinde unter-suchen lassen, um die Gesamtlärmsituation der Gemeinde realistisch abzubilden. Sie geht damit weit über den von der Lärmaktionsplanung gesteckten Rahmen hinaus. Folgende innerörtliche Straßen unter 8.200 Kfz/24h wurden mit in die Untersuchung einbezogen:

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L 1200 Bahnhofstraße, Johannes-Rau-Straße, K 1201 Hirtenstraße, K 1201 Weilheimer Straße, K 1201 Aichelberger Straße und Ohmdener Straße. Die Verkehrszahlen wurden der Verkehrsanalyse 2015 der Planungsgruppe Kölz entnommen. Die Daten für die BAB A8 stammen von der LUBW.

Abschnitt Verkehrszahlen Emissionspegel dB(A)*1

DTV pd% pe% pn% LmEd LmEe LmEn K 1201 Aichelberger Straße westl. 3.286 5,6 2,2 3,3 57,3-61,4 53,8-58,0 47,3-51,4

K 1201 Aichelberger Straße östlich 2.486 6,3 2,1 4,8 56,4 52,5 46,8

K 1201 Weilheimer Straße 3.374 5,1 1,9 7,6 57,2-59,4 53,7-56,0 49,3-51,5

K 1201 Hirtenstraße 3.463 5,2 1,9 7,4 57,3-58,0 53,9-54,5 49,3-49,9

K 1201 Bahnhofstraße 3.641 7,3 3,3 5,0 58,4 54,9 48,6

Kreisverkehr Bahnhofstraße 5.924 8,0 6,0 4,0 60,8 58,3 50,2

L 1200 Bahnhofstraße östlich 7.992 7,0 3,8 5,7 61,7 58,6 52,3

L 1200 Bahnhofstraße westlich 9.768 6,1 2,9 6,1 62,2 59,0 53,3

Johannes-Rau-Straße 2.295 20,5 18,9 20,4 59,7-61,4 57,7-59,4 50,7-52,5

Ohmdener Straße 2.131 5,0 1,4 1,5 55,1 51,4 44,3

*1 Pegelschwankungen wegen unterschiedlicher Steigungen und/oder Mehrfachreflexionen (RLS-90, Abs. 4.4.1.4.1)

In den Tabellen werden folgende Abkürzungen verwendet:

Zeichen Einheit Bedeutung DTV Kfz/24 h Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

pd % Maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) tags, 6.00 bis 18:00 Uhr

pe % Maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) abends, 18:00 bis 22:00 Uhr

pn % Maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) nachts, 22:00 bis 6:00 Uhr

LmEd dB(A) Emissionspegel tags 6:00 bis 18:00 Uhr

LmEe dB(A) Emissionspegel abends 18:00 bis 22:00 Uhr

LmEn dB(A) Emissionspegel nachts 22:00 bis 6.00Uhr

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5.2 Vorhandene Lärmschutzeinrichtungen

An der A8 besteht von Westen kommend auf der linken Straßenseite eine Lärmschutzwand zum Schutz von Holzmaden. Diese wird durch ein Tor an der Behelfsausfahrt in Höhe der Brücke über die L 1200 (Bahnhofstraße) unterbrochen. Im Anschluss daran erstreckt sich ein Lärmschutzwall, der durch die Brücke der Holzmadener Straße unterbrochen wird und anschließend noch ca. 250 m weiter nach Osten verläuft.

6 Hinweise zu den Rechenverfahren

Die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtline und deren Umsetzung in deutsches Recht erfordern zwei gesonderte Berechnungsverfahren, deren Ergebnisse nur bedingt vergleichbar sind. Sowohl die Berechnungsmethoden nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (VBUS, VBEB), als auch die Berechnungen nach deutschem Recht (RLS-90) beinhalten u. a. als Eingangsparameter:

• Gelände, Gebäude und Straßen (3 D-Modell)

• Verkehrsstärken, Schwerverkehrsanteile, zulässige Geschwindigkeiten und Straßen-querschnitte

• Mehrfachreflexionen des Schalls zwischen den Gebäuden

In den Berechnungen wird der vorhandene schadhafte Fahrbahnbelag dadurch berücksichtigt, dass die Emission um 2 dB(A) höher angesetzt wird als bei einem neuwertigen Belag (Recheneinstellungen: DStro = +2 ). Nicht berücksichtigt werden einzelne Schadstellen am Belag. Durch tiefliegende Regeneinläufe und/oder Schachtdeckel entstehen einzelne, z.T. sehr laute Schallereignisse bis hin zu Erschütterungen an Gebäuden. Diese „Einzelereignisse“ werden nicht durch die Berechnungsverfahren abgedeckt, können aber im Maßnahmenplan berücksichtigt werden.

7 Lärmkartierung und Auswertung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Die Berechnungen erfolgen zunächst nach den Vorgaben der EU - Umgebungslärmrichtline und nach den dafür geschaffenen Rechenverfahren (Straße: VBUS) - nicht nach den Rechenverfahren nach deutschem Recht (RLS-90). Die EU - Umgebungslärmrichtlinie verwendet drei Zeitbereiche: day (6:00 bis 18:00 Uhr), evening (18:00 bis 22:00 Uhr), night (22:00 bis 6:00 Uhr). In Darstellungen und Auswertungen werden die drei Zeitbereiche zu einem gewichteten 24-Stunden-Pegel zusammengefasst LDEN. Der Nachtpegel LNIGHT bezieht sich nur auf den Nacht - Zeitraum. Mit Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) an die Kommunen vom 11.Oktober 2013 „Lärmaktionsplanung – Neuer Musterbericht und EU-Pilotverfahren“ wird dargestellt, dass Lärmaktionspläne grundsätzlich für alle Bereiche aufzustellen sind, in denen Betroffene von Lärmbelastungen > 55 dB(A) bezogen auf den Lärmindex LDEN und > 50 dB(A) bezogen auf den Lärmindex LNight. (gemäß §4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV) ausgewiesen sind.

Im gleichen Schreiben wird darauf hingewiesen, dass Bereiche über den Lärmpegeln > 65 dB(A) LDEN

bzw. > 55 dB(A) LNight auf jeden Fall zu berücksichtigen sind.

Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Bereichen mit sehr hohen Lärmbelastungen > 70 dB(A) LDEN bzw. > 60 dB(A) LNight.

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Diese berechneten Bereiche dienen als Grundlage für weitere Betrachtungen und Maßnahmenkon-zeptionen in der Lärmaktionsplanung. Hierbei müssen auch weitere Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. die örtliche und verkehrliche Situation im Einzelfall, verkehrsfunktionale Beziehungen, künf-tige Entwicklungen und die Durchführbarkeit straßenverkehrsrechtlicher und baulicher Maßnahmen.

Zum Vergleich werden hier die für die Lärmaktionsplanung unverbindlichen Lärmgrenz- und Orientie-rungswerte der „16. BImSchV - Neubau oder wesentliche Änderung einer Straße“ aufgeführt, die in Deutschland im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr für Allgemeine Wohngebiete WA gelten:

59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts und die Werte der „DIN 18005 – Bebauungsplan“: 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts.

Berechnet werden zunächst sog. Rasterlärmkarten, die die flächenhafte Lärmausbreitung (des Stra-ßenverkehrslärms) in 4 m Höhe über Gelände dokumentieren. Die Ergebnisse sind in folgenden Kar-ten dokumentiert: Karte 1: Rasterlärmkarte: 24-Stunden-Pegel, LDEN Karte 2: Rasterlärmkarte: Nachtpegel (LNIGHT) (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Ebenfalls in 4 m Höhe werden an allen Fassaden der Wohngebäude Punkte festgelegt, an denen je-weils im Abstand von 2,5 m die Lärmpegel berechnet werden (sogen. Gebäudelärmkarten). In Karte 3: Lärmpegel an Gebäuden LDEN/ LNIGHT (s. Anhang) werden diese Bereiche mit folgender Skala dargestellt:

Die nach VBUS berechneten Daten müssen der LUBW nach Beendigung des Lärmaktionsplans über-mittelt werden.

7.1 Statistiken

Die so gewonnenen Daten werden durch Analyse- und statistische Methoden weiter untersucht. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verlangt statistische Auswertungen über betroffene Personen, Gebäu-de und Flächenangaben bestimmter Lärmpegelbereiche. Anhand der ermittelten Daten lassen sich folgende Statistiken erstellen:

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Einwohnerstatistik* nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Straße

EU Einwohnerstatistik Straße

Intervalle Einwohner Lden Lnight

50 - 55 658 781

55 - 60 1034 162

60 - 65 428 5

65 - 70 101 --

70 - 75 4 --

> 75 -- --

* Die Tabellen zur Einwohnerstatistik können folgendermaßen gelesen werden: In Holzmaden leben z.B. 101 Einwohner in einem Lärmpegelbereich von 65-70 dB(A) (gemittelt über 24 h); bezogen auf die Nachtstunden gibt es keine Einwohner in diesem Pegelbereich.

Tabelle 2: Flächenstatistik** nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Straße Intervalle Größe [km2] Anzahl Wohnungen Anzahl Schulen

Lden Lnight Lden Lnight Lden Lnight

> 55 1,32 0,65 821 179 3 --

> 65 0,42 0,16 87 -- -- --

> 75 0,25 0,12 -- -- -- -- ** Die Tabellen zur Flächenstatistik können folgendermaßen gelesen werden: In Holzmaden liegen z.B. 1,32 km2 über dem Pegel von 55 dB(A) (gemittelt über 24 h); bezogen auf die Nachtstunden sind es 0,65 km2. 821 Wohnungen liegen (gemittelt über 24 h) über diesem Pegel.

8 Neuberechnung nach RLS-90 -- Rahmenbedingungen für die Baulastträger

Die Rahmenbedingungen zur Durchsetzung von straßenbaulichen und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen gegenüber den Baulastträgern sind im sogenannten „Kooperationserlass“ festgelegt (Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg vom 23. März 2012 MVI). Demnach müssen die Berechnungen nach den national geltenden Rechenrichtlinien (RLS-90) durchgeführt und bewertet werden. Bei der Lärmbewertung nach RLS-90 werden die Geräuschimmissionen jedes Stockwerks betrachtet, wohingegen nach VBUS die Lärmpegel an den Fassaden in einer Höhe von 4m über Gelände ermittelt werden. Im Gegensatz zur EU-Richtlinie kennt die deutsche Gesetzgebung (16. BImSch) nur zwei Zeitbe-reiche: Tag von 6:00 bis 22:00 Uhr und Nacht von 22:00 bis 6:00 Uhr.

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Voraussetzung für die Durchführung straßenbaulicher und straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen ist laut diesem Schreiben, dass die folgenden Immissionsgrenzwerte überschritten werden, die für die Lärmsanierung für Bundesfern- und Landesstraßen durch den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 09. August 2010 festgelegt wurden:

Immissionsgrenzwerte in dB(A)

Tag Nacht Krankenhäuser, Kurheime und Schulen 67 57

Wohngebiete 67 57

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 59

Gewerbegebiete 72 62

Die Maßnahmen müssen jedoch auch verhältnismäßig im Sinne des Fachrechts sein. Wenn jedoch die folgenden Schwellen zur Gesundheitsgefährdung überschritten werden, müssen bestehende Konflikte abwägungsgerecht gelöst werden: s 70 dB(A) Tag zwischen 6:00 und 22:00 Uhr s 60 dB(A) Nacht zwischen 22:00 und 6:00 Uhr s in Gewerbegebieten erfolgt ein Zuschlag von 5 dB(A)

Hieraus kann sich eine konkrete Umsetzungspflicht ergeben. Eine Pflicht zur Anordnung bzw. Durchführung von solchen Maßnahmen besteht, wenn die genannten Werte um 3 dB(A) überschritten werden: s 73 dB(A) Tag zwischen 6:00 und 22:00 Uhr s 63 dB(A) Nacht zwischen 22:00 und 6:00 Uhr Weitere Erläuterungen können dem oben zitierten Kooperationserlass entnommen werden.

Karte 4 Tag und 5 Nacht: Pegel an Fassaden - Gebäude über Lärmsanierung und über MVI-Vorgaben 70/60 dB(A) Die Auswertung in den Karten 4 und 5 berücksichtigen diese Vorgaben. In den Karten werden diese Kriterien durch farbliche Kennzeichnung der Gebäude wie folgt dargestellt: Zeitbereich Tag

Zeitbereich Nacht

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9 Welche möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung gibt es?

Aktive Maßnahmen Aktive Maßnahmen setzen an der Lärmquelle oder zumindest quellnah an (Bsp.): s Lärmmindernde Aphaltdeckschichten. Für Straßen außerorts stehen eine Reihe von lärmmin-

dernden Fahrbahnbelägen zur Verfügung (u.a. offenporiger Asphalt OPA, lärmarmer Gussasphalt MA LA, Splittmastixasphalt etc.). Für Straßen innerorts mit niedrigeren Geschwindigkeiten kom-men der lärmarme Splittmastixasphalt SMA LA, lärmoptimierte Asphaltdeckschichten LOA 5 D u.a. zur Anwendung. (s. Umweltbundesamt; 2014: „Lärmmindernde Fahrbahnbeläge“). Je nach Ausführung des Belags können lärmmindernde Effekte bis zu 5-8 dB(A) erreicht werden. (LUBW)

s Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge. Lärmintensive und schadhafte Fahrbahnen führen

zu erhöhten Emissionen. Die Berechnungsvorschriften in der Lärmkartierung enthalten Korrek-turwerte für unterschiedliche Straßenoberflächen. Instandsetzung und Erneuerung von Fahr-bahnoberflächen können spürbare Verbesserungen bringen.

s Lärmschutzwände und - wälle, Troglagen, Teilabdeckungen, Tunnel. Diese Lärmschutzeinrich-

tungen unterbrechen die direkte Lärmausbreitung von der Quelle zum Immissionsort. Sie sollten möglichst quellnah platziert werden. Entscheidend für die Wirksamkeit ist die richtige, an die konkreten Umstände angepasste, Dimensionierung.

Passive Maßnahmen Passive Maßnahmen werden am Immissionsort selbst platziert bei den Betroffenen am Haus oder der Wohnung, wenn aktive Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht möglich sind (Bsp.): s Lärmschutzfenster und Schalldämmlüfter. Lärmschutzfenster werden in Schallschutzklassen ein-

geteilt. Die erforderliche Schallschutzklasse hängt vom gewünschten Innenpegel (Ziel: 40 dB(A) tags/30 dB(A) nachts sollten nicht überschritten werden DIN 4109) und vom vorhandenen Au-ßenpegel ab. Lärmschutzfensterprogramme (nach 24. BImSchV, Freiwillige Sanierungsprogram-me des Bundes VLärmSchR 97, regionale oder kommunale Schallschutzfensterprogramme).

s Dämmung am Haus (Rollladenkästen,, Außentüren, Dächer etc.) Planerische und organisatorische Maßnahmen Planerische und organisatorische Maßnahmen zielen darauf ab, die Stärke des Straßenverkehrs zu reduzieren (Bsp.): s Verkehrslenkung- und Verlagerung wie LKW-Routenkonzepte, Parkleitsysteme, Einbahnstraßen-

systeme, Umgehungsstraßen etc. s Verkehrsbeschränkung wie „Anlieger frei“, Sperrung für Lkw etc. s Geschwindigkeitsbeschränkungen (mit Überwachung und/oder baulichen Maßnahmen) s Verstetigung des Verkehrsflusses (Kreisverkehre, Optimierung Ampelschaltung) s Straßenraumgestaltung s städtebauliche Maßnahmen (Abschirmung durch Schließung von Baulücken; Grundrissgestaltung

von Neubauten etc.)

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Weitere mögliche Maßnahmen:

s ÖPNV-Förderung s Aufstellen von Schildern (z.B. „Hier spielen Kinder“, „Schule“ etc.) s Ausweisung von „Park & Ride“ Plätzen s Förderung von E-Bikes und / oder Car-Sharing s Ausbau Radwegenetz s Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene

10 Was bewirken einzelne Maßnahmen (Beispiele)?

Lärmschutzwand / Lärmschutzwall (je nach Lage zur Straße): ca.3- 8 dB(A) (in innerstädtischen Be-reichen oft nicht realisierbar) Temporeduzierung 50 km/h auf 30 km/h: ca. 2 - 3 dB(A) Temporeduzierung 50 km/h auf 40 km/h: ca. 1,5 dB(A) Auswechseln eines defekten Fahrbahnbelags durch einen neuen Standardbelag: mindestens 2 dB(A) Einsatz eines lärmarmen Asphalts innerorts: mindestens 3 dB(A) Einsatz eines z.B. offenporigen Asphalts (OPA) außerorts: ca. 5-8 dB(A) Sperrung für Lastkraftwagen (je nach %-Anteil am Gesamtverkehr): bis zu 5-6 dB(A). Hierzu muss eine Analyse über die Umverteilung des Schwerverkehrs vorliegen.

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Lärmaktionsplan Gemeinde Holzmaden - Entwurf Seite 13 / 20

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11 Maßnahmen

Beschlossene Maßnahmen in einem Lärmaktionsplan wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, neue Fahrbahnbeläge oder Lärmschutzwände liegen grundsätzlich in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Baulastträgers (nicht in der Gemeinde Holzmaden) und werden in Abstimmung mit den Fachbehörden nach den rechtlichen Vorgaben beurteilt und ausgeführt. Die Festsetzungen im Lärmaktionsplan dienen als planerische Grundlage für die Beurteilung. Maßnahme 1 – Berechnung nach VBUS

Straßen Autobahn A 8 im Bereich Holzmaden

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Straßen Autobahn A 8 im Bereich Holzmaden Maßnahmen (an der BAB A8 liegen in der Baulast des Bundes): Neuer lärmarmer Fahrbahnbelag (bisher Betonplatten) und als Übergangsmaßnahme -> Temporeduzierung auf 120 km/h Begründung: (Berechnung nach VBUS) Bestehende Gebäude über 65/55 dB(A) sind im LAP zu berücksichtigen (nach MVI,2013) und bestehende Gebäude über 70/60 dB(A) unterliegen einem vordringlichen Handlungsbedarf im LAP (nach MVI, 2013) und die Analyse einer getrennten alleinigen Berechnung der BAB A8 stellt die direkt durch den Lärm der A8 betroffenen Gebäude über 65 dB(A) Lden /55 dB(A) Lnight dar.

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Maßnahme 2 - Berechnung nach VBUS

Straßen Autobahn A 8 im Bereich Holzmaden -> Tor Behelfsausfahrt

Maßnahme: Das Tor der Behelfsausfahrt soll nur im Notfall geöffnet werden und sollte danach wieder ge-schlossen werden! -> Das Tor wird momentan baulich verändert und mit einer Fernbedienung ausgestattet. Begründung: Klagen von Anwohnern, dass das Tor nach Benutzung längere Zeit offensteht und dadurch der Lärmschutz nicht mehr gewährleistet ist.

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Maßnahme 3 – Berechnung nach RLS-90

Straßen L 1200 Bahnhofstraße und Ortsdurchfahrt K 1201 Hirtenstraße, Weilhei-mer Straße, Aichelberger Straße

Maßnahme (an Landesstraßen liegen in der Baulast des Regierungspräsidiums, an Kreisstraßen in der Baulast des Landratsamtes): LKW- Durchfahrtsverbot in der Nacht (vorrangig) und Temporeduzierung auf 30 km/h in der Nacht (22:00 bis 6:00) auf der L 1200 Bahnhofstraße bis südl. Ortsende und entlang der Ortsdurchfahrt K 1201 Hirtenstraße, Weilheimer Straße, Aichel-berger Straße (Reduzierung um ca. 2-3 dB(A) Begründung: (RLS-90 – Berechnung) Bestehende Gebäude über Lärmsanierungswerten nachts und über 60 dB/(A) und 63 dB(A) nachts entlang der Ortsdurchfahrt. Bei diesen Werten besteht laut MVI (2013) eine Pflicht zur Durchführung von Maßnahmen.

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Kosten für die aufgeführten Maßnahmen Je nach Maßnahme /Maßnahmenbereich können unterschiedliche Kosten anfallen, die noch ermittelt werden müssen. Kosten entstehen für: s Aufstellung von Verkehrsschildern (30 Km/h) -> gering

s Lärmarmer Fahrbahnbelag -> ca. 10-15 % Mehrkosten gegenüber Standardbelag

s Lärmschutzfenster -> je nach notwendiger Schallschutzklasse (keine Angaben)

Werden die Lärmsanierungswerte an bestehenden Straßen des Bundes überschritten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Mittel für Lärmminderungsmaßnahmen, insbesondere für den Einbau von Lärmschutzfenstern, als freiwillige Leistung vom Baulastträger gewährt zu bekommen. In der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) zur Durchführung des Landesgemeindefinanzierungsgesetzes für den kommunalen Straßenbau (VwV-LGVFG KStB vom 2. Mai 2014) wird aufgeführt, welche Maßnahmen durch das MIV gefördert werden können: „Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen umfassen Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm. Dazu gehören bauliche Schutzmaßnahmen an diesen Straßen (aktiver Lärmschutz) oder an den vom Lärm betroffenen baulichen Anlagen (passiver Lärmschutz). Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen in einem Lärmaktionsplan nach § 47 BImSchG oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan enthalten sind und die für Bundesfern- und Landesstraßen geltenden Immissionsgrenzwerte für Lärmsanierung überschritten sind. Dazu ist die vorhandene Lärmbelastung über Beurteilungspegel nachzuweisen, die nach RLS-90 zu ermitteln ist.”

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12 Anlagenverzeichnis

Karten: Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG und Auswertungen nach RLS-90 Karte 1

Straßenverkehrslärm 24 Stunden, Lden, Berechnungen nach VBUS

Karte 2

Straßenverkehrslärm Nacht, Lnight, Berechnungen nach VBUS

Karte 3 Lärmpegel an Gebäuden LDEN/ LNIGHT , Berechnungen nach VBUS

Karte 4 Pegel an Fassaden - Gebäude über Lärmsanierung und über MVI-Vorgaben 70/60 dB(A) – Tag, Berechnung nach RLS-90

Karte 5 Pegel an Fassaden - Gebäude über Lärmsanierung und über MVI-Vorgaben 70/60 dB(A) – Nacht, Berechnung nach RLS-90

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13 Literatur

[1] Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union: Richtlinie 2002/49/EG des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.

[2] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), vom 26. September 2002, zuletzt geändert am 22. Dezember 2004

[3] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - § 47 BImSchG Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Landesverordnungen ; §47a-f

[4] Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) 22. Mai 2006; Bundesanzeiger Jg. 58 Nummer 154a

[5] Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) – Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) 22. Mai 2006; Bundesanzeiger Jg. 58 Nummer 154a

[6] Der Bundestag und Bundesrat: Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005. Bundesgesetzblatt Jg. 2005 Teil I Nr. 38

[7] Bundesrat: Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Strategische Lärmkartierung – 34. BImSchV). Drucksache 95/05 vom 02.02.05; Köln

[8] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Verkehrslärmschutzverordnung - (16. BImSchV), vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 27/1990, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990

[9] RLS-90, Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990

[10] Umweltbundesamt (Hrsg.): LAI-Hinweise zur Lärmkartierung (in der Fassung des Beschlusses der 121. Sitzung der LAI vom 2. bis 3. März 2011)

[11] Umweltbundesamt (Hrsg.):LAI-AG Aktionsplanung. LAI - Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Aktualisierte Fassung vom 18. Juni 2012

[12] Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: LUBW (Hrsg.): Lärmaktionsplanung. Informationen für die Kommunen in Baden-Württemberg. 2., unveränderter Nachdruck Januar 2008, Karlsruhe, 2011

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[13] Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Baden-Württemberg: Regelung zum Verkehrslärmschutz an Straßen. Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfern- und Landesstraßen. Schreiben an die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg vom 9. August 2010

[14] Kupfer, Dominik: Lärmaktionsplanung – Effektives Instrument zum Schutz der Bevölkerung vor Umgebungslärm? Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Nr. 13 / 2012, Seite 777 bis 840.

[15] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart: Lärmaktionsplanung, Verfahren zur Aufstellung und Bindungswirkung. Schreiben an die Kommunen des Landes Baden-Württemberg vom 23. März 2012.

[16] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart (Hrsg.): Strategie für einen lärmarmen Verdichtungsraum. Leitfaden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen in interkommunaler Zusammenarbeit. Stuttgart, 2011.

[17] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart: Lärmaktionsplanung – aktuelle Informationen. Schreiben an die von der Lärmkartierung 2012 der Hauptverkehrsstraßen betroffenen Gemeinden vom 12. April 2012.

[18] Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Durchführung des Landesgemeindefinanzierungsgesetzes für den kommunalen Straßenbau (VwV-LGVFG KStB ). Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, Az.: 2-3932/253, 2. Mai 2014

[19] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart: Lärmaktionsplanung – Neuer Musterbericht und EU-Pilotverfahren. Schreiben an die von der Lärmkartierung 2012 der Hauptverkehrsstraßen betroffenen Gemeinden vom 11. Oktober 2013.

[20] Planungsgruppe Kölz: Holzmaden-Verkehrsanalyse 2015.

[21] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart: Lärmaktionsplanung – Aktuelle Informationen. Schreiben an die von der Lärmkartierung 2012 der Hauptverkehrsstraßen betroffenen Gemeinden vom 12. April 2013.

[22] Umweltbundesamt: Lärmmindernde Fahrbahnbeläge. Ein Überblick über den Stand der Technik. Aktualisierte Überarbeitung. Texte 20/2014

[23] Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: Internetseite zum Thema Umgebungslärm – Schallschutzfenster; 2015

[24] Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Durchführung des Landesgemeindefinanzierungsgesetzes für den kommunalen Straßenbau (VwV-LGVFG KStB). Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, Az.: 2-3932/253, 2. Mai 2014