Sozialkunde und Wirtschaftslehre - europa-lehrmittel.de · 3 Vorwort Vorwort Sozialkunde und...

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FACHBUCHREIHE für wirtschaftliche Bildung Demokratie gestalten Sozialkunde und Wirtschaftslehre Lernbausteine 1, 2, 3 10. Auflage Graupner Sauer-Beus VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße 23 42781 Haan-Gruiten Europa-Nr.: 82316

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FACHBUCHREIHEfür wirtschaftliche Bildung

Demokratie gestalten

Sozialkunde undWirtschaftslehreLernbausteine 1, 2, 3

10. Auflage

GraupnerSauer-Beus

VERLAG EUROPA-LEHRMITTELNourney, Vollmer GmbH & Co. KGDüsselberger Straße 2342781 Haan-Gruiten

Europa-Nr.: 82316

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Vorwort

VorwortSozialkunde und Wirtschaftslehre ist ein handlungsorientiertes und kompetenzvermittelndes Lehrbuch für Berufsschulen der gewerblich-technischen Ausbildungsberufe.

Es richtet sich u. a. an � Anlagenmechaniker/-innen für Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik � Bauzeichner/-innen � Elektroniker/-innen � Fahrzeuglackierer/-innen � Friseur/-innen � Industriemechaniker/-innen � Koch/Köchinnen � Konstruktionsmechaniker/-innen � Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen � Maler/-innen � Maurer/-innen � Metallbauer/-innen � Tischler/-innen � Zimmerer/-innen

sowie an Schüler/-innen und Lehrer/-innen in der Berufsfachschule II und der Höheren Berufsfachschule.

Grundlage ist der nach Lernbausteinen organisierte neue Lehrplan des Landes Rheinland-Pfalz für das Fach Sozialkunde/Wirtschaftslehre. Durch diese systematische Didaktik ist das Buch für Bundesländer einsetzbar, in denen das Fach Sozialkunde/Wirtschaftslehre unterrichtet wird.

Berücksichtigt werden die „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirt-schafts- und Sozialkunde“. Die Elemente sind auf entsprechende Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen gewerblich-technischer Ausbildungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung bezogen.

In jedem Lernbereich findet der/die Leser/in eine Lernsituation aus dem täglichen Leben oder aus dem Beruf, die dann in den jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhang ge-bracht wird und so für die Handlungsorientierung und Kompetenzvermittlung sorgt. Die vorlie-gende 10. Auflage berücksichtigt Wünsche und Anregungen von Kolleginnen und Kollegen sowie Änderungen wirtschaftlicher Daten und gesetzlicher Rahmenbedingungen bis zum 01.03.2019.

Hinweise zur Benutzung dieses Buches

Titelseiten zu Beginn der Lernbausteine zeigen im Überblick die behandelten Inhalte an und geben durch eine Abbildung die Möglichkeit mit einer Diskussion in das Thema einzusteigen.

Die LERN-BOX enthält wichtiges Wissen in Kurzform, das vorher in dem Lernbereich ausführlich behandelt wurde.

Im WISSENS-CHECK werden zu den Lernbereichen Fragen und Aufgaben gestellt, die auf der Grundlage der vorher bearbeitenden Inhalte beantwortet werden können. Der momentane Wis-sensstand kann hier selbstständig überprüft werden.

Im Pressespiegel dargestellte Pressetexte dienen als Grundlage für ausführliche Diskussionen.

Im Exkurs werden wichtige Themen sehr ausführlich kommentiert und/oder erläutert. Er bietet die Möglichkeit, Detailwissen zu fördern und weiter aufzubauen.

Einen kostenlosen Online-Support für Lehrer/-innen mit Arbeitsblättern und Folien einschließlich Lösungen zum Download finden Sie unter: www.europa-lehrmittel.de/sozialkunde-und-wirtschaftslehre- in-lernbausteinen. Nutzen Sie auch www.sowibrd.eu

Ihr Feedback nehmen wir unter [email protected] gerne auf.

Linz am Rhein, 2019 Autoren und Verlag

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Inhalt

Lernbaustein 1In Arbeitswelt, Wirtschaft und Gesellschaft orientieren und handeln

Duales System ......................................................................................... 8

Berufsbildungsgesetz ......................................................................... 12

Jugendarbeitsschutzgesetz ............................................................... 12

Ausbildungsvertrag ............................................................................ 16

Wandel der Arbeitswelt ......................................................................... 20

Kündigungsschutzgesetz ....................................................................... 25

Mutterschutzgesetz ................................................................................ 26

Arbeitsgerichtsbarkeit ............................................................................ 27

Tarifverträge ............................................................................................ 30

Betriebsrat ............................................................................................... 41

Jugend- und Auszubildendenvertretung ............................................. 48

Einkommen und persönliche Ansprüche .............................................. 51

Wirtschaftliche Voraussetzungen .......................................................... 58

Ökonomisches Prinzip ............................................................................ 69

Monetäre Voraussetzungen ................................................................... 70

Rechts- und Geschäftsfähigkeit ............................................................. 94

Vertragswesen ........................................................................................ 102

Verbraucherschutz .................................................................................. 149

Privatinsolvenz ........................................................................................ 159

Unternehmen .......................................................................................... 163

Aufgaben von Betrieben .................................................................... 165

Stellung von Unternehmen in der Wirtschaft .................................. 166

Unternehmerische Zielsetzungen ..................................................... 167

Betriebliche Kennziffern .................................................................... 168

Unternehmensformen ............................................................................. 171

Betriebliche Insolvenz ............................................................................ 200

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Inhalt

Lernbaustein 2Am politischen und sozialen System der Bundesrepublik Deutschland aktiv teilhaben

UN-Menschenrechtserklärung .............................................................. 206

Menschenrechte – Grundrechte – Bürgerrechte .................................. 208

Nationalsozialismus ................................................................................ 209

Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen .................................. 213

Deutschland nach 1945 .......................................................................... 225

Leben in unterschiedlichen Systemen .............................................. 232

Vereinigungsprozess .......................................................................... 240

Probleme und Chancen im vereinten Deutschland ......................... 243

Parteien, Bürgerinitiativen, Verbände, Gewerkschaften und Kirchen ........................................................................................ 253

Wahlgrundsätze, Wahlverfahren, Wählerverhalten ............................. 284

Parlamentarisches Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland ........................................................................................ 303

Verfassungsgrundsätze ...................................................................... 304

Verfassungsorgane ............................................................................. 313

Technischer Fortschritt und Sozialer Wandel ....................................... 340

Prinzipien des Sozialstaates ................................................................... 341

Sozialversicherungen ............................................................................. 342

Sozialleistungen aus Steuergeldern ................................................. 375

Probleme der sozialen Sicherung und Zukunftstendenzen ................ 375

Sozialgerichtsbarkeit .............................................................................. 378

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Inhalt

Lernbaustein 3In Europa und der globalisierten Welt orientieren

Europäische Union – Entwicklung, Organe, Herausforderungen, Wirkungsmöglichkeiten .................................................................... 382

Entwicklung der EU und ihre Zukunftsperspektiven ..................... 383

Europäische Union: Gemeinsame Ziele der Mitglieder .................. 385

Organe der EU ................................................................................... 387

Probleme ausgewählter EU-Politikfelder ......................................... 391

Der europäische Eingungsprozess .................................................... 402

Die „EURO-Krise“ ............................................................................. 405

Herausforderungen der Europäischen Union .................................. 415

Wirkungsmöglichkeiten der Europäischen Union ........................... 417

Globalisierung ........................................................................................ 421

EU und Wechselwirkungen in der Globalisierung .......................... 433

Wandel der Arbeitsformen in der globalisierten Welt ..................... 434

Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt ..................................... 436

Entwicklungsländer – Entwicklungspolitik, Handel, Tourismus ........ 445

Friedensbedrohung – Nationalismus, Kampf um Naturressourcen, Ethnische Konflikte, Religion ............................................................ 453

Nationalismus ..................................................................................... 453

Kampf um Naturressourcen .............................................................. 455

Ethnische Konflikte ............................................................................ 459

Religion ............................................................................................... 460

Internationaler Terrorismus ................................................................... 460

Nato und Vereinte Nationen (UNO) ..................................................... 464

Multikulturelle Gesellschaft, Integration und Zuwanderung ............. 469

Sachwortverzeichnis ............................................................................... 489

Lernbaustein 1 In Arbeitswelt, Wirtschaft und Gesellschaft orientieren und handeln

Duales System (8) Berufsbildungsgesetz (12) Jugendarbeitsschutzgesetz (12) Ausbildungsvertrag (16)Wandel der Arbeitswelt (20) Kündigungsschutzgesetz (25) Mutterschutzgesetz (26)Arbeitsgerichtsbarkeit (27) Tarifverträge (30) Betriebsrat (41) Jugend- und Auszubildendenvertretung (48) Einkommen und persönliche Ansprüche (51) Werbung 53) Wirtschaftliche Voraussetzungen (58) Ökonomisches Prinzip (69) Monetäre Voraussetzungen (70) Zahlungsmöglichkeiten (72) Kredite (85) Rechts- und Geschäftsfähigkeit (94) Besitz und Eigentum (96) Vertragswesen (102) Kaufvertrag (112) Kaufvertragsstörungen (120) Mietvertrag (139) Leasing (145) Werkvertrag (147) Werklieferungsvertrag (148) Pachtvertrag (148) Dienstvertrag 149) Verbraucherschutz (149) Privatinsolvenz (159) Unternehmen (163) Unternehmensgründung (171) Unternehmensformen (171) Betriebliche Insolvenz (200)

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Duales SystemLernbaustein 1

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Duales System

Volker (15) hat vergangenes Schuljahr die Berufsreife (Abschluss nach Klasse 9) erfolgreich abgelegt. Seit etwa einem Jahr überlegt er, welchen Beruf er erlernen soll.

So wie Volker geht es fast allen Jugendlichen, die nach der Realschuleplus vor der Berufswahl stehen.

Viele Motive und Einflüsse wirken auf die Berufswahlentscheidung.

Bevor die Entscheidung zur Berufswahl vorgenommen werden kann, sind sämtliche Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Es findet ein vielfäl-tiger und wechselhafter Abwägeprozess statt, an dessen Ende sich der gewünschte bzw. der am Ausbildungsmarkt mögliche Ausbildungsberuf herauskristallisiert.

Volker hat sich entschieden. Nach einem mehrwöchigen Praktikum in ei-ner Tischlerei ist ihm die Entscheidung leicht gefallen. Er möchte den Be-ruf des Tischlers erlernen.

Da Ausbildungsstellen knapp sind, muss sich Volker bei mehreren Tisch-lereibetrieben in der Umgebung bewerben. Gemeinsam mit seinen Eltern beschließt er, nicht wie üblich mit einer schriftlichen Bewerbungsmappe auf sich aufmerksam zu machen, sondern die in Frage kommenden Be-triebe persönlich zu besuchen und sich gleich vorzustellen.

Nach mehreren erfolglosen Vorstellungsgesprächen hat Volker doch noch Glück. Er kann in einer 20 Kilometer von seinem Heimatort entfernten Tischlerei die Ausbildung zum 1. August beginnen.

Voraussetzung für eine spätere

Erwerbsarbeit ist eine qualifizierte

Berufsausbildung

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Duales System Lernbaustein 1

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Die Berufsausbildung erfolgt für Volker in Partnerschaft zwischen Betrieb und Berufsschule (Duales System). Das heißt, die Berufsschule führt als gleichberechtigte Partnerin der betrieblichen Berufsausbildung zu berufs-qualifizierenden Abschlüssen.

Die Berufsschule

➤ vermittelt die für den Beruf erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

➤ fördert die Allgemeinbildung

➤ verleiht unter bestimmten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausbildungsabschlussprüfung und dem Hauptschulabschluss ei-nen dem qualifizierten Sekundarabschluss I gleichwertigen Bildungs-stand für die Aufnahme in weiterführende Schulen.

Sie wird von Jugendlichen besucht, die eine berufliche Erstausbildung durchlaufen, in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen sowie von Ju-gendlichen ohne Beschäftigung.

Für alle Jugendlichen besteht eine gesetzliche Schulpflicht von 12 Jahren.

Auch Volker wird während seiner Ausbildungszeit die Berufsschule an ein bis zwei Wochentagen besuchen.

Der Ausbildungsbetrieb

➤ vermittelt fachpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse

➤ ermöglicht den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung

Quelle: Die Berufsbildende Schule in Rheinland-Pfalz

Berufsschule + Betrieb= Duales System

Duales SystemLernbaustein 1

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„Bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule wirken die Schülerinnen und Schüler durch ihre Vertretungen eigenverantwortlich mit.“

Schulgesetz § 31 (1)

Das Schulgesetz schreibt eine umfassende Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am Schulleben vor. Sie sollen an der Erziehungs- und Unter-richtsarbeit mitwirken. Um dabei Schule erfolgreich mitzugestalten, bün-deln sie ihre Interessen in der Schülervertretung.

Die Schülervertretung stellt sich somit als Sprachrohr für die gesamte Schülerschaft dar, ist aber auch unter Umständen Anwalt eines einzel-nen Schülers. Sie wird aufgefordert, bei der Gestaltung des Unterrichtes mitzuwirken.

Gerade neuere, auf Selbsttätigkeit der Schüler zielende Unterrichtsformen räumen den Schülern viele Möglichkeiten ein, sich an der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung des Unterrichtes zu beteiligen.

Kritisches Lesebuch; Merkur-Verlag, Rinteln

Schülerinnen und Schüler Vertretungen

Tipps für den SV-Konferenz-

teilnehmer

Duales System Lernbaustein 1

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Für die Mitwirkung der Schülervertretungen gilt, was der deutsche Bil-dungsrat zu Schüler-Vollversammlungen feststellte:

„Schüler lernen, miteinander zu diskutieren, einer Minderheit oder Mehrheit anzugehören, Argumente und Gegenargumente oder auch Scheinargumente abzuwägen; selbst Versuche der Manipulation und Demagogie sind als Erfahrungen zu begreifen, die für den politischen Bildungsprozess von erheblicher Bedeutung sind.“

Das Leben und die Entwicklung einer Schule hängt entscheidend von dem Engagement und der Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit „ihrer“ Schule ab.

Eine solche aktive Identifikation kann sich entwickeln, wenn man andere und ihre Meinung respektiert und bereit ist, voneinander zu lernen.

Verhalten in Konfliktsituationen

Was erschwert ⊝, was erleichtert ⊕ die Lösung eines Konfliktes?

Quelle: SV-Handbuch, MBWW Rheinland-Pfalz

Lernbaustein 2 Am politischen und sozialen System der Bundesrepublik Deutschland aktiv teilhaben

UN-Menschenrechtserklärung (206) Menschenrechte – Grundrechte – Bürgerrechte (208) Nationalsozialismus (209) Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen (213) Deutschland nach 1945 (225) Parteien, Bürgerinitiativen, Verbände, Gewerkschaften, Kirchen (253) Wahlgrundsätze, Wahlverfahren, Wählerverhalten (284) Parlamentarisches Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland (303)Verfassungsgrundsätze (304) Verfassungsorgane (313) Technischer Fortschritt und Sozialer Wandel (340) Prinzipien des Sozialstaates (341) Sozialversicherungen (342) Probleme der sozialen Sicherung und Zukunftstendenzen (375) Sozialgerichtsbarkeit (378)

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Lernbaustein 2

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UN-Menschenrechtserklärung

UN-Menschenrechtserklärung

Die ausdrückliche Verkündigung von Menschenrechten stellt etwas ver-hältnismäßig Neues dar, auch wenn ihre geistigen Wurzeln bis in die grie-chische Philosophie zurückreichen.

Eine der ältesten Menschenrechtserklärung ist die „Virginia Bill of Rights“ von 1776, die im Rahmen der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung entstand. Hierbei erhält erstmals eine Menschenrechtserklärung den Rang einer Verfassung, da Freiheits-, Gleichheits- und Unabhängigkeitsgrund-sätze in Regeln oder Gesetze gefasst wurden.

Die Französische Revolution 1789 benutzt die Erklärung und Verkündung der Menschenrechte als Grundlage für die Forderung einer radikalen Um-änderung des Staates. Diese Erklärung, die später auch Eingang in die erste französische Verfassung findet und Vorbild für zahlreiche Verfassun-gen in Europa ist, legt in 17 Artikeln die einzelnen Grundrechte des Men-schen dar.

Die Menschen sind und bleiben von Geburt an frei und gleich an Rech-ten ...

Das Ziel einer jeden politischen Vereinigung besteht in der Erhaltung der natürlichen und der unantastbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung ...

Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was dem anderen nicht schadet ...

Freie Gedanken- und Meinungsfreiheit ist eines der kostbarsten Men-schenrechte ...

Da das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht ist, kann es niemanden genommen werden ...

„Virginia Billof Rights“

vom 12. Juni 1776

„Erklärung derMenschen- und

Bürgerrechte“ vom 26. August 1789

vor der National-versammlung

Artikel I

Artikel II

Artikel IV

Artikel XI

Artikel XVII

Lernbaustein 2

207

UN-Menschenrechtserklärung

Mit dieser Erklärung setzen die Vereinten Nationen einen Meilenstein in der Entwicklung der Menschenrechtsidee und ihrer Verwirklichung. Erstmals verschafft ein Weltforum den Menschenrechten universalen Gel-tungsanspruch. Obwohl die Erklärung zunächst nur den Charakter einer mehr oder weniger unverbindlichen Empfehlung besaß, gingen von ihr große Wirkungen aus: Zahlreiche Konventionen und Pakte regionaler und globaler Bedeutung sowie viele Verfassungen (so auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) entstanden unter dem Einfluss dieser Erklärung.

Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ enthält in ihren 30 Arti-keln einige allgemeine Bestimmungen (Art. 1 und 2), sodann einen Ka-talog der Freiheitsrechte (Art. 3–20) und politischen Betätigungsrechte (Art. 21), gefolgt von Gleichheitsrechten in den Artikeln 22–28. Die Art. 29 und 30 enthalten Einschränkungsmöglichkeiten und entsprechende Erläuterungen.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Jedermann hat Anspruch auf die in dieser Erklärung proklamierten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung ...

Jedermann hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder ernied-rigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskrimi-nierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

(1) Jedermann hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewe-gen und seinen Wohnsitz frei zu wählen ...

(1) Jedermann hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen ...

Jedermannhat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfrei-heit ...

Jedermann hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungs- äußerung.

(1) Jedermann hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfrei-heit ...

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 7

Artikel 9

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

„AllgemeineErklärung derMenschenrechte“ vom 10. Dezember 1948 der Vereinten Nationen

Lernbaustein 3 In Europa und der globalisierten Welt orientieren

Europäische Union – Entwicklung, Organe, Herausforderungen, Wirkungsmöglichkeiten (382) Globalisierung – Entwicklung, Auswirkungen (421) EU und Wechselwirkungen in der Globalisierung (433) Wandel der Arbeitsformen in der globalisierten Welt (434) Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt (436) Entwicklungsländer – Entwicklungspolitik, Handel, Tourismus (445) Friedensbedrohung – Nationalismus, Kampf um Naturressourcen, Ethnische Konflikte, Religion (453) Internationaler Terrorismus (460) NATO und Vereinte Nationen (UNO) (464) Multikulturelle Gesellschaft, Integration und Zuwanderung (469)

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Lernbaustein 3

382

Europäische Union – Entwicklung, Organe, Herausforderungen, Wirkungsmöglichkeiten

Europäische Union – Entwicklung, Organe,

Herausforderungen, Wirkungsmöglichkeiten

Gestern noch hieß es: „Wir sind ein Volk!“

und heute schon: „Wir sind Europäer?“

Der Umbruch in Europa findet in verschiedenen Geschwindigkeiten auf dem politischen Parkett einerseits und in den Köpfen der Bürger anderer-seits statt. Die Entwicklung scheint den einen rasant, den anderen geht der Prozess der Integration und der Erweiterung zu langsam. Die einen rücken die wirtschaftlichen Vorteile einer starken Europäischen Union in den Vordergrund; die anderen erheben massive Vorwürfe:

Schwieriges Tauziehen um Europa

Contra Europa

Verstärkter Wettbewerb

Bürokratismus

Unterschiedliche Sozialstandards

Pro Europa

Zahler ) Empfänger

Nationalismus ) Europa

Europa erstrecke sich aufgrund der Ost-Erweiterung schließlich von Gib-raltar bis zur russischen Grenze. Die Mehrzahl der Bundesbürger sieht der EU-Erweiterung allerdings optimistisch entgegen.

Je näher jedoch die Menschen zu den Ostgrenzen leben, um so pessi-mistischer werden die wirtschaftlichen und politischen Veränderungen gesehen.

Sorgen bereiten den Deutschen bei der Ost-Erweiterung die eventuelle Zunahme der Kriminalität durch die offenen Grenzen und eine Verstär-kung der europäischen Bürokratie.

Die EU-Neulinge haben erhebliche Bedenken hinsichtlich steigender Preise und einer weiteren Verschärfung der Konflikte zwischen den armen und reichen Bevölkerungsgruppen.

Winston Churchills in Zürich vorgetragene Vision von den „Vereinigten Staaten von Europa“ entsprang der bitteren Erfahrung des Zweiten Welt-krieges und führte zur Gründung des Europarates.

EU: Einstellungen,

Ängste,Erwartungen

Lernbaustein 3

383

Europäische Union – Entwicklung, Organe, Herausforderungen, Wirkungsmöglichkeiten

Die damals genannten Motive für die europäische Integration sind bis heute aktuell:

➤ die Sicherung von Frieden und Sicherheit,

➤ der Abbau der Grenzen,

➤ die wirtschaftliche Gesundung,

➤ die Überwindung des Nationalismus.

Entwicklung der EU und ihre

Zukunftsperspektiven

Im Jahre 1929 erlebte der europäische Gedanke seinen ersten großen Auf-tritt. Der als Pionier der europäischen Entwicklung zu beschreibende fran-zösische Außenminister Aristide Briand (1862–1932) forderte in einer Rede vor dem Völkerbund eine föderative Union für Europa.

Obwohl der deutsche Außenminister Gustav Stresemann dem Plan auf wirtschaftlichem Gebiet zustimmte, fanden die Gedanken Briands für die Organisation einer europäischen Bundesordnung in den übrigen Staaten Europas wenig Sympathie.

Zu berücksichtigen ist, dass um diese Zeit der Boden für Briands Bestrebun-gen der Vernunft immer rascher durch die Weltwirtschaftskrise sowie das An-schwellen radikaler und nationalistischer Kräfte in Europa unterspült wurde.

Die europäische Union: Zeittafel der europäischen Einigung

09. Mai 1950: Erklärung von Robert Schumann

„Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zu­sammenfassung: es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen. Die Vereinigung der europäischen Nationen erfordert, dass der Jahrhunderte alte Gegensatz zwischen Frankreich und Deutschland ausgelöscht wird. Das begonnene Werk muss in erster Linie Deutschland und Frankreich erfassen.

Zu diesem Zweck schlägt die französische Regierung vor, in einem begrenzten, doch entscheidenden Punkt sofort zur Tat zu schreiten. Die französische Regierung schlägt vor, die Gesamtheit der fran­zösisch­deutschen Kohlen­ und Stahlproduktion unter eine gemeinsame Oberste Aufsichtsbehörde zu stellen, in einer Organisation, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offensteht.“

1951: Gründung der EGKS (Montanunion)

Sechs Staaten (Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) gründeten in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Dadurch wurde der Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft der europäischen Staaten ge-legt. Der Vertrag trat am 23. Juli 1952 in Kraft.

1957: Gründung der EWG

Die sechs EGKS­Staaten gründeten in Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). In der EWG wird die gemeinsame Politik vom vom Be­reich Kohle und Stahl auf weitere Bereiche der Wirtschaft (z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrs­wesen, Wettbewerbsrecht und Außenhandel) ausgedehnt. Der Vertrag trat am 01.01.1958 in Kraft.

Lernbaustein 3

384

Europäische Union – Entwicklung, Organe, Herausforderungen, Wirkungsmöglichkeiten

In der Präambel des EWG-Vertrages heißt es, dass die Staats- und Regie-rungschefs der sechs Länder beschlossen haben, eine Europäische Wirt-schaftsgemeinschaft zu gründen:

� in dem festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusam-menschluss der europäischen Völker zu schaffen,

� in dem Entschluss, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,

� in dem Bestreben, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmo-nische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen den einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,

� in dem Wunsch, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschrei-tenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirt-schaftsverkehr beizutragen,

� mit dem Ziel, durch diesen Zusammenschluss ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforde-rung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen.

1968: Vollendung der Zollunion

Die EWG hat die Zollunion vollendet. Von nun an sind Import und Export zwischen den EWG­Staaten zollfrei.

1973: Erster Beitritt

Dänemark, Irland, Großbritannien treten der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bei.

1979: Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments

Zum ersten Mal werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments direkt gewählt.

1981: Zehn Mitgliedsstaaten

Griechenland tritt als 10. Staat der EWG bei.

1986: 12 Staaten

Die Anzahl der Mitgliedsstaaten erhöht sich durch den Beitritt von Spanien und Portugal auf zwölf.

1992: Maastrichter Vertrag

Die Regierungen unterzeichnen in Maastricht den „Vertrag über die Europäische Union“. Sie erweitern damit die Bereiche der Politik, in denen sie zusammenarbeiten, z. B. Bildung, Kultur, Außen­ und Sicherheitspolitik, Justiz.

1993: EU-Binnenmarkt

Am 1. November 1993 tritt der Vertrag über die Europäische Union in Kraft, damit ist die EU gegründet.

1995: 15 Mitgliedsstaaten

Drei weitere Staaten treten der EU bei: Finnland, Österreich und Schweden.

1999: Europäische Währungsunion

Die Europäische Währungsunion tritt in Kraft.

2002: Euro

Alle Euro­Staaten führen das neue Bargeld ein.

Lernbaustein 3

385

Europäische Union – Entwicklung, Organe, Herausforderungen, Wirkungsmöglichkeiten

2004: EU-Erweiterung

Seit 1. Mai 2004 gehören Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Tschechien, Slowe­nien, Ungarn und Zypern (griech. Teil) zur EU. Der Beitritt des türkischen Teils Zyperns zur EU scheiterte auf Grund einer Volksabstimmung an der Zustimmung durch den griechischen Teil. Die EU umfasst nun 25 Mitgliedsstaaten mit rund 452 Mio. Mitbürgern.

2005: Ablehnung der EU-Verfassung, Beitrittsverhandlungen

Mit einem Nein zur EU­Verfassung haben bei Volksabstimmungen die Wähler in Frankreich und den Niederlande der Einigung Europas einen schweren Rückschlag versetzt.Am 3. Oktober 2005 beginnen die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien.

2007: Slowenien bekommt den Euro, EU-Erweiterung

Am 1. Januar 2007 wird in Slowenien der Euro eingeführt. Damit löst die europäische Währung den Tolar als Währung Sloweniens ab.

Seit dem 1. Januar 2007 sind Rumänien und Bulgarien Mitglieder der Europäischen Union.

2008: Malta und Zypern bekommen den Euro

2009: Die Slowakei erhält den Euro

Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon (01.12.2009)

2011: Einführung des Euro in Estland

2013: Kroatien tritt als 28. Mitglied in die EU ein

Weitere Bewerberländer sind: Albanien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und die Türkei.

Europäische Union: Gemeinsame Ziele der MitgliederIn den vergangenen Jahren und Jahrzehnten war die EU darauf ausge-richtet, hauptsächlich mit dem Wegfall der Zölle die Erweiterung des eu-ropäischen Marktes voranzutreiben.

Inzwischen gehören neben der Stärkung der Mitgliedsstaaten gegenüber der restlichen Welt die Außen- und Sicherheitspolitik, die Wäh-rungs politik, die Umwelt- und Bildungspolitik zu den gemein-samen Aufgaben der Europä-ischen Union. Mit allen Mit-gliedsstaaten bei wichtigen Entscheidungen einen Konsens zu erzielen, ist naturgemäß nicht einfach.

Dies zeigte sich schon bei der Euro-Einführung im Jahre 2002, bei der Schweden und Großbritannien den Euro nicht einführten, sondern ihre alten Währungen behielten. Mitt-lerweile möchten die Bürge-rinnen und Bürger des Verei-nigten Königreichs nach einer Abstimmung im Jahre 2016 aus der EU austreten (Brexit).

Lernbaustein 3

386

Europäische Union – Entwicklung, Organe, Herausforderungen, Wirkungsmöglichkeiten

Die erste Säule umfasst den alten EWG-Vertrag. Zu den alten Bereichen Zollunion, Binnenmarkt, Agrarmarkt und Handelspolitik treten neue Felder der Integration: eine Währungsunion, Verbraucher- und Umwelt-schutz, Gesundheitswesen, Bildung und Sozialpolitik, wobei die Zustän-digkeiten der EU in den einzelnen Politikbereichen sehr unterschiedlich sind. Dazu wird eine „Unionsbürgerschaft“ eingeführt.

Neu aufgenommen wurden die Verpflichtungen zu größerer Bürgernähe und die Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments.

Die zweite Säule bezieht sich auf die Außen- und Sicherheitspolitik. Der Vertragstext spricht zurückhaltend davon, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu erarbeiten und zu entwickeln.

Nach bestimmten Verhaltensregeln können die Mitgliedstaaten zu ge-meinsamen Positionen und Aktionen gelangen.

Die dritte Säule sieht eine Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpo-litik vor, nennt Stichworte wie Asyl- und Einwanderungsfragen, Kampf gegen Drogen und Kriminalität und empfiehlt eine engere polizeiliche Zusammenarbeit.

Erste Säule:Europäische

Gemeinschaft

Zweite Säule:Gemeinsame

Außen- und Sicherheitspolitik

Dritte Säule:Zusammenarbeit

bei Innen- und Justizpolitik

Lernbaustein 3

387

Europäische Union – Entwicklung, Organe, Herausforderungen, Wirkungsmöglichkeiten

Organe der EU

Die Europäische Union ist kein souveräner Staat, aber sie nimmt Funk-tionen wahr, die sonst nur Staaten zustehen. Ihre auf einzelnen Gebie-ten weitreichenden Entscheidungsbefugnisse sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten und für alle Bürger. Damit die EU nun ihre Aufgaben wahrnehmen kann, bedarf es einiger Organe, die die verschie-denen Aufgaben erledigen.

Die Europäische Kom- mission („Regierung“) mit Sitz in Brüssel besteht aus 28 Mitglie- dern.

Ihre durch die Mitglieds- regierungen für jeweils fünf Jahre ernannten Mitglieder bilden ein von den Einzelstaaten un- abhängiges Gremium, das vom Europäischen

Parlament bestätigt wird, sein Amt jedoch unabhängig ausübt. Die Kom-mission ist einerseits ein „Kontrollorgan“, indem es die Einhaltung der Verträge überwacht, andererseits ein ausführendes Organ („Exekutiv-organ“), da es die Beschlüsse des Ministerrates durchführt. Darüber hi-naus kann die Kommission Vorschläge erarbeiten und dem Ministerrat unterbreiten („Initiativorgan“).

Der Europäische Rat als höchste Instanz besteht aus den 28 Staats- und Regierungschefs sowie dem Kommissionspräsidenten und trifft Grund-satzentscheidungen von weitreichender Bedeutung. Darüber hinaus be-fasst sich der Europäische Rat mit den Integrationsvorgängen außerhalb der EU-Verträge und erlässt Leitlinien einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Der Europäische Rat tagt mindestens zweimal jährlich.

Die Zuständigkeit für alle wichtigen Entscheidungen liegt beim Minister-rat; er erlässt die Gesetze der Gemeinschaft. Zu den Sitzungen entsenden die nationalen Regierungen ihren für die anstehenden Fragen jeweils zu-ständigen Fachminister. Der Vorsitz im Ministerrat wechselt halb jährlich.

Sitz des Europäischen Parlamentes in Straßburg

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Europäische Kommission

Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel

Europäischer Rat

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Ministerrat

Europäisches Parlament