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Inhalt

Teil A: Offizielle Wettbewerbe ....................................................... 3

Teil B: Einrichtungen und Anlagen ............................................... 4

Teil C: Ausrüstung .......................................................................... 5

Teil D: Personal ............................................................................... 6

Teil E: Wettbewerbsregeln ............................................................ 7

Teil F: Nachträge ........................................................................... 10

Als internationale Sportorganisation hat sich Special Olympics verpflichtet, alle Wettbewerbe

gemäß den Regeln der „Federation Internationale de Ski“ (FIS) für Snowboard

durchzuführen. Die Regeln der FIS gelten für alle Special Olympics Snowboard-

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Wettbewerbe, außer in den Fällen, wo Modifikationen zugunsten der Special Olympics

Athleten vorgenommen wurden, wie in den nachfolgenden offiziellen Special Olympics

Regeln dargestellt. In solchen Fällen gelten die Offiziellen Special Olympics Regeln.

Teil A: Offizielle Wettbewerbe Nachfolgend werden die offiziellen, bei Special Olympics vorhandenen Wettbewerbe

aufgelistet.

Es ist vorgesehen, Wettbewerbsmöglichkeiten für alle Athleten aller Leistungsklassen

anzubieten. Die einzelnen Programme legen die angebotenen Wettbewerbe fest, und falls

nötig, Richtlinien zur Durchführung dieser Wettbewerbe. Die Trainer sind für das Angebot

sowohl des Trainings als auch des Wettbewerbs gemäß der Fähigkeiten und Interessen jedes

einzelnen Athleten verantwortlich.

1. Super G für Fortgeschrittene

2. Riesenslalom für Fortgeschrittene

3. Slalom für Fortgeschrittene

4. Super G für Mittelstarke

5. Riesenslalom für Mittelstarke

6. Slalom für Mittelstarke

7. Super G für Anfänger

8. Riesenslalom für Anfänger

9. Slalom für Anfänger

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Teil B: Einrichtungen und Anlagen 1. Die Kurse und Anlagen müssen in Länge, Breite und Schwierigkeitsgrad entsprechend

dem Können der Snowboarder ausgesucht werden. Alle Trainings- und

Wettbewerbsstätten müssen für die Teilnehmer sicher sein.

2. Wenn möglich, sollten direkt an den Trainings- und Wettbewerbsstätten Lifte zum

Transport der Athleten vorhanden sein.

3. Der Zieleinlauf muss genügend Raum für einen sicheren Auslauf der Athleten bieten.

Wenn möglich, sollten durch Einzäunung des Zieleinlaufs vermieden werden, dass

Zuschauer den Bereich betreten.

4. Gelegenheiten zum Aufwärmen sollten leicht von der Wettbewerbsstätte erreichbar

sein. Diese Einrichtung muss so groß sein, dass im Falle schlechten Wetters die komplette

Special Olympics Gruppe untergebracht werden kann. Die Volunteerregistrierung sollte

innen, die Siegerehrung hingegen draußen im Freien sein und nur im Falle schlechten

Wetters innen stattfinden.

5. Der Parkbereich der Ski- bzw. Snowboardveranstaltung sollte so groß sein, dass er

Volunteers, Special Olympics Mitarbeitern, Trainern und Athleten genügend Platz bietet.

Weiterhin sollten Parkmöglichkeiten für Schwerstbehindertentransporte vorhanden sein,

die entsprechend günstig platziert sein müssen. Die Zufahrt für Rettungswagen muss

gewährleistet sein.

6. Zusätzliche Einrichtungen:

a. Lagerungsraum für Snowboards

b. Snowboard - Service Raum

c. Lagerungsraum für Special Olympics Material

d. Snowboardverleih

e. Raum für Trainermeetings

f. Überdachte Einrichtungen für

1) Jury, Schiedsgericht

2) Zeitnahme / EDV

3) Startzelt

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Teil C: Ausrüstung 1. In allen Trainings- und Wettbewerbssituationen gilt für alle Leistungsstufen der Athleten

und auch Vorläufer für alle Renndisziplinen Helmpflicht. Die Helme sollen für den

Snowboardsport adäquat passend sein.

2. Das Skigebiet sollte mit entsprechenden Schneepflege- und Pistenpräparationsgerät für

alle Veranstaltungen ausgerüstet sein. Im Falle von sich verschlechternden

Schneebedingungen liegt es in der Verantwortung der Skigebiete diese

Verschlechterung mit Hilfe von Pistenraupen, chemischen Schneeverhärtern und auch

Schaufeln zu verhindern.

3. Die Slalom, Riesenslalom und auch Super G Tore bestehen aus zwei Stangen: eine äußere

Stange und einer inneren kleineren Stange. Dreieckige Banner werden zwischen den

Stangen gespannt, wobei die Unterseite den Schnee berühren sollte. Das kleine Ende des

Dreiecks soll nur in einer losen Verbindung mit der kleinen Stange befestigt sein, so dass

sie sich im Falle einer Kollision direkt lösen kann. Die Banner sollen für alle drei

Veranstaltungen verwendet werden. Das erste Tor nach dem Start sollte immer rot sein,

beginnend mit einem „Linksturn“.

4. Dem Kurssetzer soll ein Bohrer zur Verfügung gestellt werden, damit er die Stangen

setzen kann.

5. Entsprechende Schutzeinrichtungen für den gesamten Rennbereich müssen vorhanden

sein. Der Rennbereich sollte von der normalen Skipiste mit einem Zaun abgetrennt sein.

Dies liegt in der Verantwortung der Skigebiete.

6. Start- und Zielbanner sind zu benutzen.

7. Wenn möglich, sollte mit elektronischer Zeitmessung gearbeitet werden. Ist dies nicht

möglich, erfolgt eine manuelle Zeitnahme. Die Torrichter sind verantwortlich für die

Einhaltung der Zwei Minuten Regel.

8. Für die Bekanntgabe von Informationen und Resultaten sowie Kommentierung der

Rennen sollte eine Lautsprecheranlage zur Verfügung stehen.

9. Die Informationstafeln

a. Die Starttafel ist am Start aufzustellen und muss den Starternamen, die

Startreihenfolge, die Startnummer und andere entsprechende Hinweise anzeigen.

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b. Die Ergebnistafel wird außerhalb des Zieleinlaufes angebracht und zeigt die

Rennergebnisse an. Die Athleten werden wiederum mit Namen, Startnummern und

anderen wichtigen Hinweisen aufgeführt.

c. Die Hauptinformationstafel ist in der Nähe der Wettbewerbsstätte, des

Siegerehrungsbereich und des Aufenthaltsgebäudes anzubringen. Sie zeigt

generelle Informationen über den Wettbewerb an.

d. Alternativ zu diesen Tafeln können auch entsprechende Listen an die Coaches

ausgeben werden.

10. Im Skigebiet soll die Bergwacht einsatzbereit sein und alle medizinischen Belange der

Veranstaltung betreuen. Im Fall von medizinischen Ehrenamtlichen soll das Skigebiet

weit im Voraus informiert werden um die Einsätze zu koordinieren.

11. Entsprechende Snowboardservicearbeiten (auch in Rennsituationen) sollen von

qualifiziertem Personal ausgeführt werden.

12. Die Wettbewerbsstätte, das medizinische Personal, offizielle Mitarbeiter (auch mit Ski

alpin) und Koordinatoren der Volunteers sollten durch ein Kommunikationssystem

miteinander verbunden werden.

13. Zeitweise ist es hilfreich ein Identifikationssystem für die Wettbewerbsoffiziellen und

Volunteers zu schaffen. Hierzu soll kennzeichnende Kleidung zur Verfügung stehen.

14. Der Snowboardrennkurs sollte sich an einem anderen Ort befinden als die

Alpinskiwettbewerbe. Ist dies nicht möglich, werden anstatt der Alpintore die

Snowboardtore verwendet.

Teil D: Personal 1. Snowboard Jury

a. Technische Delegation

b. Schiedsrichter

c. Chefrennleiter

d. Chefkursrichter

e. Startrichter

f. Zielrichter

g. Schiedsrichterassistent

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2. Offizielle (Nicht Jury Mitglieder)

a. Chef Torrichter

b. Chef Zeitnehmungsrichter

c. Sekretär des Rennens

d. Chef des medizinischen Bereiches

e. Chef der Informationsweitergabe

f. Chef der Rennausrüstung

g. Kurssetzer

h. Kurssetzerassistenz

3. Zusätzliche freiwillige Rennhelfer

a. Torrichter

b. Vorläufer

c. Kursmarshals

d. Kurscrew

e. Zeitnehmung und Berechnung

f. Mediziner / Bergwacht

g. Rennläufer

h. Assistenten für die Start- und Zielrichter

i. Ansager/ Sprecher

Teil E: Wettbewerbsregeln 1. Generelle Regeln

a. Die FIS Regeln ermöglichen den Special Olympics Athleten und Renndirektoren eine

Standardisierung aller Snowboardwettbewerbe weltweit. Dabei muss allerdings

beachtet werden, dass die FIS Regeln für Wettkämpfe erstellt wurden, bei denen nur

Athleten höchster Könnensstufen teilnehmen. Nur ein kleiner Prozentsatz der Special

Olympics Snowboarder haben bisher ein so hohes technisches Level erreicht. Darum

müssen Regeln erstellt werden, die für alle Special Olympics Snowboarder gelten

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können. Die FIS Regeln für Snowboarder (Anzahl der Tore, Torkombinationen und

Hangneigung) erfordern Pisten, die meistens in ihrer Steilheit und Länge zu

anspruchsvoll für die Special Olympics Snowboarder sind. Die FIS Regeln wurden

modifiziert, so dass sie auf die Special Olympics Athleten angewandt werden können.

Die Regeln, die die Kurssetzung, die Anzahl der Tore und die Start- und

Zielregelungen betreffen, sind nur in gewissem Maße von den FIS Regeln

abgewandelt. Spezielle Snowboardmodifikationen sollen FIS Regeln ersetzen, die in

den offiziellen Special Olympics Wintersportregeln festgesetzt sind.

b. Divisionings

1. Alle Trainer werden dazu angehalten, die Special Olympics Wintersportregeln in

Bezug auf die Einteilung in Alters- und Leistungsgruppen zu kennen.

2. Anfänger, Mittelstarke und Fortgeschrittene durchfahren zweimal einen

modifizierten Riesenslalomkurs, der dem Leistungsstand der Teilnehmer

entspricht. Die schnellste Zeit aus beiden Läufen entscheidet über die Einteilung

in die entsprechende Leistungsgruppe. Wenn es die Zeiteinteilung erlaubt,

können die Organisatoren auch Läufe in allen Disziplinen durchführen, um für

jede Disziplin einzelne Einteilungen vorzunehmen. Als erster jeder Gruppe startet

der jeweils schnellste Läufer aus den Einteilungsläufen. Entsprechend startet als

letzter in den drei Gruppen derjenige, der in den Einteilungsläufen die längste

Zeit gebraucht hat.

c. Alle Startbereiche sollen flach sein, so dass die Athleten entspannt in ihrer

Startposition stehen können. Es muss gewährleistet sein, dass der Startbereich leicht

zu erreichen ist, weiterhin muss der Startbereich von dem normalen Skibetrieb

abgegrenzt sein.

d. Die zwei Minuten Regel: Sollte der Athlet während seines Laufes durch Sturz,

Verfehlen eines Tores etc. den Kurs verlassen, so hat er zwei Minuten vom Verlassen

des Kurses an Zeit, in diesen wieder einzusteigen. Kann die Zwei Minuten Regel nicht

eingehalten werden, oder benötigt der Athlet jegliche Hilfe von außen, so wird er/sie

disqualifiziert. Die Disqualifikation muss von dem Torrichter ausgesprochen werden,

der am nächsten an dem Regelverstoß zugegen ist. Dieser ist verpflichtet, die zwei

Minuten zu stoppen.

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e. Das Startsignal: Für alle Special Olympics Snowboardwettkämpfe in allen

Könnensstufen gilt folgende Startregelung: „5,4,3,2,1,GO!“. Die Zeitnahme beginnt,

wenn der vordere Schuh des Athleten die Startlinie kreuzt, oder die elektrische

Zeitnehmung aktiviert wurde.

f. Ein regelgerechtes Passieren des Tores ist dann erfolgt, wenn die Nose und beide

Boots das Tor passiert haben. Dieses gilt auch für die Start- und Ziellinie.

g. Sollte ein Athlet die innere Stange des Tores aus seiner vertikalen Position bringen

bevor seine Boardnose und seine Schuhe das Tor passiert haben, so müssen erst die

Nose und beide Schuhe das Originaltor passieren.

2. Kursspezifikationen

Anfänger (Novice)

Mittleres Niveau (Intermediate)

Fortgeschrittene

Wettbewerb

Anzahl Tore

Hangneigung

Kursbreite

Pisteneinteilung

Slalom 5 bis 15 15 bis 50m 40m Anfänger

Riesenslalom 5 bis 15 20 bis 70m 40m Anfänger

Super G 5 bis 12 25 bis 70m 40m Anfänger

Wettbewerb Anzahl Tore Hangneigung Kursbreite Pisteneinteilung

Slalom 15 bis 30 30 bis 100m 40m Anfänger

Riesenslalom 15 bis 30 50 bis 150m 40m Anfänger

Super G 10 bis 20 50 bis 200m 40m Anfänger

Wettbewerb Anzahl Tore Hangneigung Kursbreite Pisteneinteilung

Slalom 20 bis 45 60 bis 200m 40m Mittel

Riesenslalom 20 bis 40 100 bis 300m 40m Mittel

Super G 15 bis 35 150 bis 350m 30m Mittel

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3. Veranstaltungen

a. Riesenslalom und Slalom

1. Die Slalom und Riesenslalom Veranstaltungen bestehen jeweils aus zwei Läufen.

Die kombinierte Zeit dieser beiden Läufe ergibt die Gesamtzeit, die als Ergebnis

gewertet wird.

2. Eine eventuelle Neusetzung des Kurses für den zweiten Lauf wird durch die Jury

festgesetzt.

3. Im Slalom und Riesenslalom ist die Zeit des ersten Laufes entscheident für die

Startposition im zweiten Lauf in der jeweilige Leistungsgruppe. Der Langsamste

des ersten Laufes startet in der Leistungsgruppe als Erster, der Schnellste als

Letzter. Disqualifizierte Läufer haben einen zweiten Lauf als letzter Starter in

ihrer Leistungsgruppe

b. Super G

1. die Rennorganisation setzt den Super G Kurs entsprechend dem Leistungsstand

der Athleten.

2. Ein Trainingslauf vor dem eigentlichen Rennlauf wird auf dem Rennkurs von allen

Athleten verlangt.

3. Die Rennorganisation kann diesen Trainingslauf stoppen, die Zeit hat aber keinen

Einfluss auf die Startposition während des eigentlichen Wettbewerbs.

4. Es gibt nur einen Lauf im Bereich des Super G.

Teil F: Nachträge Abschnitt A - Offizielle Wettbewerbe

Zusätzliche Disziplinen zum offiziellen :Wettbewerbsprogramm von SOI;

1. Unified® Super G für Anfänger, Mittelstarke und Fortgeschrittene

2. Unified® Riesenslalom für Anfänger, Mittelstarke und Fortgeschrittene

3. Unified® Slalom für Anfänger, Mittelstarke und Fortgeschrittene

4. Glide – Wettbewerbe für leistungsschwächere Athleten

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Abschnitt E – Wettbewerbsregeln

Unified Veranstaltungen:

Jedes Unified Team besteht aus einem Athleten und seinem Partner.

Die Endzeit des Unified Teams setzt sich aus den beiden Gesamtzeiten jeweils des Athleten

und seines Partners zusammen. Es gelten die allgemeinen Special Olympics Rules zum

Bereich „Unified®“