Sprockhövel 27.11.20021 Ziele und aktueller Verhandlungsstand zwischen IG Metall NRW und Metall NRW...

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Sprockhövel 27.11.2002 1 Ziele und aktueller Verhandlungsstand zwischen IG Metall NRW und Metall NRW IG Metall Nordrhein- Westfalen präsentiert: Stand März 2001 1 era. Punkt für Punkt mehr Gerechtigkeit. D e r n e u e T a r i f v e r t r a g

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Sprockhövel 27.11.2002 1

Ziele und aktueller Verhandlungsstand

zwischen IG Metall NRW und Metall NRW

IG Metall Nordrhein-Westfalen

präsentiert:

Stand März 2001 1

era. Punkt für Punkt mehr Gerechtigkeit.D e r n e u e T a r i f v e r t r a g

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Ziele der IG Metall bei der Grundentgeltdifferenzierung

• Verringerung der Konkurrenz unter den abhängig Beschäftigten

• Vereinheitlichung der Entgelt-Kriterien und der Leistungsbedingungen von Arbeitern und Angestellten

• Durchlässigkeit• Gesamtbetrachtung der erforderlichen Qualifikation (statt

„überwiegender Tätigkeit“)• multifunktionaler Einsatz führt zu höherer Bewertung –

Bildung soll sich lohnen (Bezahlung „vorgehaltener“ Qualifikationen)

• Klarheit und Durchsetzbarkeit der Ansprüche

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Themenschwerpunkte

• Arbeitsbewertung– Grundsätze der Eingruppierung– Anforderungsmerkmale– tarifliche Niveaubeispiele– Reklamationsverfahren– Entgeltgruppen

• Leistungsentgelt• Belastungen• Kostenentwicklung

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Stand der Gespräche zu einem neuen era.IG Metall / Metall NRW

Grundsätze der Eingruppierung: Arbeitsaufgabe wird ganzheitlich bewertet Sie kann eine Einzelaufgabe oder ein Arbeitsbereich sein Alle Tätigkeiten werden bewertet, unabhängig davon,

wie oft oder wie lange sie ausgeführt werden

Arbeitgeber legt die Aufgabenbereiche der Beschäftigten fest

Einstufung der Arbeitsaufgabe gemäß der vereinbarten Anforderungsmerkmale

Die Anforderungsmerkmale werden jeweils in einer Rangreihe bewertet (Stufen – Wertzahl – Verfahren)

Zusammenfassung von Punktebündeln zu Entgeltgruppen

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Stand der Gespräche zu einem neuen era.IG Metall / Metall NRW

Anforderungsmerkmale:

• Können – Arbeitskenntnisse – Fachkenntnisse

• Berufserfahrung

• Handlungs- und Entscheidungsspielraum

• Kooperation • Mitarbeiterführung

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Stand der Gespräche zu einem neuen era.IG Metall / Metall NRW

Anforderungsmerkmal „Können”:

Gesamtheit der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

Durch “Anlernen” (Einarbeiten und Einüben), Ausbildung, Berufserfahrung

Nicht nur (”in der Regel”) durch zertifizierte Ausbildungsgänge, sondern immer auch “auf anderem Weg”

Bei der erforderlichen Zeitdauer ist die “tarifliche Bezugsleistung” maßgeblich

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Die tarifliche Bezugsleistung ist die Leistung, die von einem für die auszuführende Arbeit genügend- geeigneten,- eingearbeiteten und- eingeübten

Beschäftigten ohne gesteigerte Anstrengung bei menschengerechter Gestaltung von

- Arbeitsplatz,- Arbeitsablauf und- Arbeitsumgebung

auf Dauererreicht und erwartet werden kann

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Anforderungsmerkmal „Handlungs- und Entscheidungsspielraum”

Zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe erforderlicher Spielraum,

erforderliche Umsicht, Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit für Planung und/oder Ausführung für Verbesserung des Arbeits- und Betriebsablaufes,

gesundheitsförderliches, umwelt- und ressourcen-schonendes Arbeiten

Bewertung innerhalb der übertragenen Arbeitsaufgabe

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Anforderungsmerkmale

„Kooperation“ Voraussetzungen, um sachgerecht zu kommunizieren, zusammenzuarbeiten und die Arbeit abzustimmen

„Mitarbeiterführung” Voraussetzungen, um fachlich anzuweisen, anzuleiten, zu beaufsichtigen, die Kooperation zu fördern, Arbeitsziele vorzugeben oder zu vereinbaren, Beschäftigte zur Zielerfüllung einzusetzen, sie zu führen und zu fördern und damit zu motivieren

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Anforderungsstufen „Können“1

Arbeitskenntnisse

BeschreibungStufe

1Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen von bis zu einer Woche erworben wird.

3Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen ab vier Wochen erworben wird.

2Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen von weniger als vier Wochen erworben wird.

4Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen ab drei Monaten erworben wird.

5Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen ab sechs Monaten erworben wird.

6Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen ab einem Jahrerworben wird.

6

12

18

25

32

40

Punkte

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Anforderungsstufen „Können“ (Fortsetzung)

7Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vonmindestens zweijähriger Regelausbildungsdauer erworben wird.

8Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das in der Regel durch eineabgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens dreijähriger Regelausbildungsdauer erworben wird.

Fachkenntnisse

BeschreibungStufe

Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das in der Regel• durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf• und durch eine zusätzliche anerkannte ein jährige Fachausbildungerworben wird.

9

10

Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das in der Regel• durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf• und durch eine zusätzliche anerkannte zweijährige Fachausbildungerworben wird.

Punkte

48

58

69

81

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Anforderungsstufen „Können“ (Fortsetzung)

11Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das in der Regel durch eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung erworben wird.

12Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das in der Regel durch eineabgeschlossene Hochschulausbildung erworben wird.

BeschreibungStufe

Berufserfahrungen

BeschreibungStufe

1Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen vonmindestens einem Jahr bis zu drei Jahren erfordern.

2Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mehr als drei Jahren erfordern.

Fachkenntnisse

1 Die Arbeits-/Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten können auch auf anderem Wege erworben worden sein.Die Arbeitskenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten können entweder durch zusammenhängende Anlernzeiten oder durch zeitlich getrenntes, aufeinander aufbauendes Anlernen erworben worden sein. Im zweiten Fall ergibt sich die Dauer aus der Summe der aufeinander aufbauenden Anlernzeiten.

Punkte

94

108

Punkte

6

12

Maximum 120

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Anforderungsstufen Handlungs- und Entscheidungsspielraum

Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist im Einzelnen vorgegeben.

Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist weitgehend vorgegeben.

Beschreibung2Stufe

1

2

3 Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben ist teilweise vorgegeben.

4Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfolgt überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbständig.

5Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfolgt weitgehend ohne Vorgaben selbständig.

2 Unter Vorgaben in diesem Sinne sind Anweisungen und Richtlinien zu verstehen. Üblicherweise schränken Anweisungen den Handlungs- und

Entscheidungsspielraum stärker ein als Richtlinien. Anweisungen legen fest, wie die Arbeitsaufgabe im Einzelnen auszuführen ist. Richtlinien

bestimmen, was bei der Erfüllung der Arbeitsaufgabe im Allgemeinen zu beachten ist.

Punkte

2

10

18

30

40

Maximum 40

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Anforderungsstufen „Kooperation“

Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert kaum Kommunikation und Zusammenarbeit.

Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit.

Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit sowie gelegentliche Abstimmung.

BeschreibungStufe

1

2

3

4Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert regelmäßige Kommunikation,Zusammenarbeit und Abstimmung.

5Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert in hohem Maße Kommunikation,Zusammenarbeit und Abstimmung.

Punkte

2

4

10

15

20

Maximum 20

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Anforderungsstufen „Mitarbeiterführung“

Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert kein Führen.3

Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert, Beschäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unterstützen.

BeschreibungStufe

1

2

3

4

Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert, Beschäftigte zur Zielerreichung zweckmäßig einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren.

Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert, Ziele zu entwickeln und die Beschäftigten zweckmäßig zur Zielerreichung einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren.

3 Diese Stufe stellt sich in ihrer Wertigkeit als „Null-Stufe“ dar.

Punkte

0

5

10

20

Maximum 20

Gesamtsumme 200

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Tarifliche Niveaubeispiele

Sollen die Anwendung des Bewertungssystems beispielhaft erläutern

Wurden für wesentliche Bereiche eines Metall-Betriebes gebildet

Bisher 110 Beispiele gemeinsam beschrieben und bewertet

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Beispiel für die Anwendung:

Können Stufe 8 58 Pkte Berufserfahrung Stufe 1 6 Pkte

H. & E.Sp. Stufe 3 18 Pkte Kooperation Stufe 3 10 Pkte Mitarbeiterführung Stufe 1 0 Pkte

_________Ergebnis: 92 Pkte

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Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 6 7

Punktespanne 10-15 16-21 22-28 29-35 36-43 44-54 55-68

Entgeltgruppe 8* 9 10 11 12 13 14

Punktespanne * Berufseinsteiger

69-77 78-88 89-101 102-112 113-128 129-142 > 142

Gesprächsstand vom 16.04.2002

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Anmerkungen zur Entgeltgruppentabelle:•E1 hat das künftige Gesamt-Entgelt-

Niveau von LG2 (+16% - 10%)•E14 hat das künftige Gesamt-Entgelt-Niveau von K/T 6 (Ende) (+4% - 10%)•E13 hat ein Gesamt-Entgelt-Niveau oberhalb K/T5 (Ende)

•E13 und E14 haben je 4 Stufen (nach Beschäftigungsjahren)•Niveaubeispiele ab 170 Punkten sind AT-Beispiele

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Wie geht’s jetzt weiter (1) ?

•Festlegung von weiteren tariflichen Niveaubeispielen (bisher ca. 110)•Kostenrechnung: 2,79 %

•Bewertung der Niveaubeispiele nach era. und nach LRA / GRA•Fertigstellen von „Modellbetrieben“ auf Grundlage der Untersuchung des IAT (Institut Arbeit & Technik, Gelsenkirchen)

•Zuordnung von Entgelten bis Mitte 2003

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Wie geht’s jetzt weiter (2) ?Klärungsbedarf:

„Überschreiter“ und Absicherung (era.-Einführungs-TV)Reklamation bei der Arbeitsbewertung und EingruppierungLeistungsentgelt und Reklamationsrecht bei ÜberforderungBelastungen

„era. 2“ VerhandlungenAuswirkung des era. auf andere Tarifverträge – z.B.:

Zusätzliche UrlaubsvergütungBMTVGeltungsbereich / AT-Angestellte