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75. Jahrgang 25.05.2012 Ausgabe 05/2012 - Großbrand in Bar- gensdorf - Unser Ehrenbürger Ernst Gay feiert seinen 85. Geburts- tag - Neuwahlen im Stargarder Behin- dertenverband e.V. - Kinderfest in Rowa - KUNST:OFFEN

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75. Jahrgang 25.05.2012 Ausgabe 05/2012

- Großbrand in Bar-gensdorf

- Unser Ehrenbürger Ernst Gay feiert seinen 85. Geburts-tag

- Neuwahlen im Stargarder Behin-dertenverband e. V.

- Kinderfest in Rowa

- KUNST:OFFEN

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STARGARDER ZEITUNG - 2 - Nr. 05/2012

Inhaltsverzeichnis

RathausinformationenGroße Gefahr abgewendet – Ein großes Dankeschön den Kameraden 3Ernst Gay 3

Tourismus- und KulturnachrichtenStadtbibliothek 4Veranstaltungskalender Mai/Juni 5

Amtliche BekanntmachungenStadt Burg Stargard Satzung Stadt Burg Stargard außer Ortsteile Teschen- dorf, Gramelow und Loitz über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 10Gemeinde Cölpin Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Boden- verbandes 13Gemeinde Cammin Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Boden- verbandes 14Gemeinde Lindetal Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Boden- verbandes 16

Schulen/Kitas/TagesmuttisGrundschule „Kletterrose“ Das Känguru springt 7 Unsere besten Mathematiker 8 Wer liest, ist echt im Vorteil … 8Kita „Am Märchenwald“ „Sport frei“ in der Kita „Am Märchenwald“ 18Zwerge in Cölpin Neues von den Zwergen in Cölpin 19Kindertagesstätte Ballwitz Tag der offenen Tür 19

Vereine und VerbändeAlarmstichwort „Feuer – groß“ Ort: Bargensdorf/Recyclinghof 19Amtsfeuerwehr Stargarder Land Wahl zum Amtswehrführer Stargarder Land 20Schützenverein Burg Stargard e. V. Maßnahmen und Veranstaltungen 21Stargarder Behindertenverband e. V. Neuwahlen 21Stargarder Burgverein e. V. Mitgliederversammlung 21 Forum des Vereins Kulturgut Mecklenburg-Strelitz e. V. 22Marie-Hager-Kunstverein Burg Stargard e. V. KUNST:OFFEN 22 Offene Gärten in M-V 22 Schnupperkurs „Malen mit Aquarell“ 23 Ferienmalkurs für Kinder 23Kulturverein Rowa Der Kulturverein Rowa lädt ein 23 Lesekreis Gemeinde Holldorf 23Kulturverein Groß Nemerow e. V. „Frühlingszauber“ 24Verein „Altes Hospital“ e. V. Aktuelles 24Jehovas Zeugen K. D. Ö. R. 1. Zusammenkünfte für die Öffentlichkeit 25Dorfclub Dewitz Kindertagsfeier 27Geburtstagsliste 0

Die nächste AusgabeSTARGARDER ZEITUNGerscheint am Freitag, dem 22.06.2012Anzeigenschluss ist am 11.06.2012Redaktionsschluss ist am 08.06.2012, um 15.00 Uhr

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Nr. 05/2012 - 3 - STARGARDER ZEITUNG

Rathausinformation

Große Gefahr abgewendet

Ein großes Dankeschön den Kameradinnen und Kameraden

Der Großbrand in Bargensdorf auf dem Gelände der Recy-clingfirma Wassermann forderte die weitreichende Aufbietung aller Einsatzkräfte. Die Alarmie-rung der Freiwilligen Feuerweh-ren erfolgte am 29. April 2012. „Feuer aus“ konnte am 1. April 2012 gemeldet werden. Jedoch auch eine Woche nach Feuer-ausbruch mussten immer noch Glutherde eingedämmt werden und Kameraden vor Ort in Be-reitschaft bleiben.

Neben den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Burg Stargard, Teschendorf und Lindetal, Dewitz, Ballin, Neu Käbelich und Cölpin kämpften die Wehren aus Groß Nemerow und Rowa sowie Neubranden-burg und Feldberg gegen das immer wieder ausbrechende Feuer.Unterstützt wurden die Kameraden durch Kräfte des Tech-nischen Hilfswerks Neubrandenburg und Waren sowie des Deutschen Roten Kreuzes Neubrandenburg und Neustrelitz.

Sie alle leisteten eine hervorragende Arbeit. Durch ihre Anstrengungen sowie Einsatz- und Hilfsbereitschaft ist es gelungen, die akute Gefahr schnell und erfolgreich zu be-kämpfen und große Gefahr abzuwenden.

Ich bedanke mich, auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Burg Stargard, bei allen Kameradinnen und Kameraden sowie Helferinnen und Helfern für die aufopferungsvolle Arbeit recht herzlich.

Tilo LorenzBürgermeister

Ernst Gay – der kleine Mann mit dem großen Herzen für Burg Stargard

Zum 85. Geburtstag unseres Ehrenbürgers, langjährigen Ortschronisten und Altbürgermeisters

Meine erste Begegnung mit dem kleinen Herrn im Anzug, mit Fotoapparat und seiner markanten Kopfbedeckung war während einer ABM-Maßnah-me 1993 auf der Burg. Welchen Einheimischen ich auch fragte, alle kannten „Papa Gay“. Stets interessierte er sich für die An-liegen der Menschen. Dass ich später einmal mit ihm zusam-menarbeiten würde ahn te ich damals noch nicht. Frau Ma-rianne Freitag, die Tochter un-

seres Ehrenbürgers, schreibt in einer Kolumne in der Sta-venhagener Zeitung über ihn: „Mein lieber Vater wird im Mai 85 Jahre alt! Viele Leute kennen ihn aus dem Stadtbild von Stavenhagen, wenn er mit Baskenmütze und Fotoapparat

immer auf der Suche nach guten Motiven unterwegs war. Das war sein Markenzeichen! Er sah immer aus wie ein kleiner Franzose“. Im Oktober 1995 zog er nach Stavenha-gen. Als Ortschronist war er in Burg Stargard von 1965 bis 2005, 40 Jahre aktiv. Zahlreiche gebundene Chronikmappen z. B. zur Eröffnung des Museums auf der Burg, zu Burg- und Stadtfesten und Baumaßnahmen stammen aus seiner Hand. Herr Gay war kein Mann langer Berichte, doch Dank seines Einsatzes finden wir wichtige Schriftstücke und Notizen, auf die wir heute zurückgreifen können, z. B. die Kopie eines Zeugnisses des Forst- und Gartenbautechnikums aus dem Jahr 1909, die er vom Enkel eines Obergärtner zugesandt bekommen hat, der einst das Technikum besuchte. Auch eine Liste der Bürgermeister nach 1945 hat er angefertigt, die wir weiterführen konnten. Vereine Burg Stargards luden ihn oft zu sich ein. Dazu schreibt Frau Freitag: Neben seiner Tätigkeit als Bürgermeister war mein Vater Ortschronist und hat akribisch alle Ereignisse der Stadt Burg Stargard foto-

Unser Ehrenbürger Ernst Gay feiert heute seinen 85. GeburtstagSehr geehrter Herr Gay, anlässlich Ihres 85. Geburtstages gratuliere ich, auch im Namen der

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Burg Stargard, recht herzlich. Wir senden Ihnen unsere herzlichsten Grüße, wünschen Ihnen Gesundheit und jeden Tag Freude am Leben.

Burg Stargard, den 25. Mai 2012

Tilo LorenzBürgermeister

Großbrand in Bargensdorf

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STARGARDER ZEITUNG - 4 - Nr. 05/2012

grafisch festgehalten und professionell geordnet – einfach bewundernswert. Oft sagten die Leute auf einer Veranstal-tung: „Es kann losgehen, der Ernst ist da.“ Ich glaube, wir können heute nicht ermessen wie viele ehrenamtliche Stun-den Herr Gay in diese Arbeit investiert hat. Dafür gebührt ihm an seinem 85. Geburtstag unser besonderer Dank. Am 25.05.1927 in Pankendorf geboren, besuchte er die Volks-schule von 1933 bis 1941, hatte dann eine kurze Anstellung als Laufbursche in Marienwerder, lernte im dortigen Land-ratsamt 1941–43 und arbeitete danach 3 Monate als Ver-waltungsangestellter. 1944 wurde er zum Reichsarbeits-dienst und zur Wehrmacht eingezogen. 1945 kam er in amerikanische Kriegsgefangenschaft. Danach arbeitete er vier Monate bei einem Bauern und drei Monate im Kohle-bergbau. Im Sommer 1946 zog er zu seinen Großeltern nach Burg Stargard. Im August fand Herr Gay eine Anstellung als Arbeiter in der Flachsröste. Er wollte sich weiterentwickeln. Im Juli 1947 war er Sachbearbeiter, danach Abteilungsleiter für Rohstoffeinkauf. Unser Ehrenbürger konnte sich noch gut daran erinnern, wie er Schülern der Schule über die Flachsverarbeitung in Burg Stargard erzählt hat. 1961–1964 qualifizierte er sich zum Industrie-Ökonom an der Fachschu-le für Industrieökonomie in Rodewisch im Vogtland. Nach dem Studium arbeitete er in seinem Betrieb als Planungs-leiter. Vom 16.10.1965 bis 30.06.1984 war Herr Gay dann Bürgermeister hier. Das ist eine Amtszeit von 19 Jahren. Engagiert hat er sich für die Interessen dieser Stadt und seiner Bürger eingesetzt. Für seine Verdienste um das Wohl-ergehen dieser Stadt wurde Ernst Gay in einer Sondersitzung der Stadtvertretung am 18.03.1998 zum Ehrenbürger er-nannt. In der Laudatio, die die damalige Leiterin der Stadt-bibliothek Rotraut Burghard hielt, heißt es: „Als Bürgermei-ster musste sich Herr Gay bewähren, das heißt die Ge-schicke der Stadt lagen in seiner Hand. Aus dem, was da war – und das war oft nicht viel – musste das Beste gemacht werden. Dafür suchte und fand er viele Helfer. Das größte Problem bestand in der Wohnungsnot. Es entstanden un-

sere ersten Neubaublocks in der Gartenstraße, am Wein-bergsweg, in der Etkar-Andrè-Siedlung und in Quastenberg, insgesamt 217 WE“. Federführend war er an der Organisa-tion der Feierlichkeiten zur 725-Jahrfeier der Stadt 1984 und der Vorbereitung der Festschrift beteiligt. Von 1984 bis 1990 arbeitete er dann beim Rat des Kreises Neubrandenburg als Leiter des Kreistagsbüros und stellvertretender Sekretär des Rates. Danach ging er in den Ruhestand. „Heute ist er im Seniorendomizil ‚Kursana‘ zuhause. Ich bin froh und beru-higt, dass er dort gut betreut wird. Beim Umzug ins Heim habe ich mit meinen Töchtern Unmengen von Alben, Map-pen und kistenweise Fotos sortiert. Es ist uns nicht leicht gefallen. Immer wieder saßen wir im Schneidersitz auf dem Teppich, um nie gesehene Fotos zu bestaunen“. So erzählt Frau Freitag in ihrer Kolumne. Sein Lebensabend wird über-schattet durch die Folgen von Demenz und der Alzheimer Krankheit. Jeden Tag besucht ihn seine Lebensgefährtin Helga im Seniorendomizil und kümmert sich mit seiner Fa-milie liebevoll um ihn. Wir wünschen unserem Ehrenbürger alles Gute zum 85. Geburtstag.

Claudia Beuthin, Bürgerarbeiterin „Chronik“ undMitglied der AG Chronik Burg Stargard

Tourismus- und Kulturnachrichten

Stadtbibliothek

Liebe Lesefreunde und Besucher der Stadtbibliothek

Allerhöchste Zeit, dass auch die Bibliothek sich mal wieder zu Wort meldet!Die unruhigen Tage des letzten Jahres und in den Anfängen des neuen Jahres sowie einige andere Unzulänglichkeiten ließen es einfach nicht, wie sonst gewohnt zu, Bericht zu erstatten und kleinere kulturelle Höhepunkte zu organisieren.Der Schuldige ist schnell gefunden, das Schaltjahr gibt sich die Ehre, welches sich, wenn man dem Volksmund Glauben schenken mag, zuweilen ja immer etwas schwieriger ge-staltet. Untätig war man trotz allem nicht. Die Wichtigkeiten waren nur etwas anders gelagert. So standen z. B. eine große Medienbestandspflege an, die bei Weitem noch nicht ab-geschlossen ist, sowie der Bücherflohmarkt, welcher noch bis Ende des Monats läuft. Die Veranstaltungsreihe Herbst/Winter 2012 ist bereits im Entstehen.Starten wir also jetzt durch! Alles hat seine Bewandtnis und so auch wieder wie gewohnt hier und jetzt unsere Wetter-prognose.

Bauernregel„Regnet’s am Pfingstmontag, so regnet’s noch sieben Sonntag.“

Wie bereits angekündigt, ist der Veranstaltungsplan der Bibliothek in Vorbereitung und verspricht wieder interessant zu werden. Wie gewohnt wird in den Stargarder Nachrich-ten, im Nordkurier und im Anzeigenkurier sowie mit Plaka-ten und Handzettel rechtzeitig auf diese kulturellen Höhe-punkte hingewiesen.Soviel sei vorab schon mal gesagt, es wird sich ständig bemüht, niveauvolle, unterhaltsame, aber auch nachhaltige Veranstaltungen zu präsentieren.Bereits am 24. September wird in unserer Bibliothek der erste kulturelle Höhepunkt gesetzt. Mit einer Nachmittags-veranstaltung, die wie gewohnt mittwochs um 14.00 Uhr stattfindet, wird Dr. Friedrich Käther aus seinem Buch „Die Strolche von Golchen“ lesen. Eine Erzählung, die in die späte Nachkriegszeit projiziert ist und zwar in einem offen-

Ernst Gay und Tochter Marianne Freitag

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Nr. 05/2012 - 5 - STARGARDER ZEITUNG

sichtlich verschlafenen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Tollensewinkel.Im Oktober gibt es einen plattdeutschen Nachmittag mit Annegret Voß. Der Tag der Bibliotheken am 24. Oktober wird mit einem Lyrikabend begangen. Am Abend des 1. November ist dann U. S. Levin mit seinen spitzen Satiren zu Gast. Die Neugier ist hoffentlich geweckt und macht Appetit auf mehr. Nun, man ist bemüht, auch in diesem Jahr einen besonderen Leckerbissen zu präsentieren, aber wie es sich eben so verhält mit Gourmets, diese Vertrags-absprachen brauchen Ausdauer, Verhandlungsgeschick und ’ne Menge Diplomatie, eine Menge ausgewählter Zutaten also.Selbstverständlich stehen auch wieder Kinder- und Ju-gendveranstaltungen auf dem Plan, welche einerseits das Lesen fördern sollen und andererseits gerade im Jugend-bereich Wissen vermitteln sollen.

Hier nun zur kleinen Einstimmung auf das Veranstaltungs-programm 2012 der Stadtbibliothek Burg Stargard

An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, ein herz-liches Dankeschön auszusenden. An Frau Strübing für die üppigen Grünpflanzen, welche jetzt die Bibliothek verschö-nern, sowie an all die vielen Buchspendern. Einen beson-deren Dank an Helga Vogt aus Lindetal für die vielen Bücher, darunter Klassiker, die bereits in den Bestand der Bibliothek mit aufgenommen sind.

„Wer sich viel mit Menschen herumärgern muss, erholt sich am besten davon in den Büchern.“ADOLF SPEMANN

In diesem Sinne wünsche ich allen eine schöne Zeit.

S. Schlüter

Lyrik am Abend mit Kathrina Uhl

Veranstaltungen Mai/Juni 2012

Tag Datum Uhrzeit Veranstaltung/Ort VeranstalterFr. 25.05.2012 18.00 Uhr Dorfkirche Zachow

„Offizielle Eröffnung zum 10. KUNST:OFFEN“Ausstellungseröffnung (siehe Ausstel-lungen)„Jazz trifft Klassik-Musik zu Bildern“Konzert mit den Gitarristen Eitner und Kell-ner

Zinnober Kulturkreis e. V.Zachow

Sa.So.Mo.

26.05.201227.05.201228.05.2012

jeweils 14.00 UhrBurg StargardÖffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

Fr.Sa.

So.

25.05.201226.05.2012

27.05.212

19.00 Uhr Große Rundfahrt Oldtimertreffen auf dem Gelände des Ifa LandesverbandesTeilemarkt, Kinderwiese, Ausfahrt, Abend-veranstaltung

Ifa Landesverband

Sa.So.

26.05.201227.05.212

10.00–17.00 Uhr „KUNST:OFFEN“im Marie-Hager-Haus

Marie-Hager-Kunstverein e. V.

So. 27.05.2012 10.00 Uhr Stadtkirche „St. Johannes“Konfirmationsgottesdienst

Kirchgemeinde Burg Star-gard

Mi. 30.05.2012 7.30 Uhr Fahrt zum Einkauf nach Polen Abfahrt 7.30 Uhr ab Parkplatz Walkmüllerweg (Preis pro Person 15,00 Euro)

Stargarder Behinderten-verband e. V.

Sa. 02.06.2012 14.00 Uhr Imkertreff in der Imkerei Dallmann in Plath oder Imkerei Sump Alt Käbelich

ImkervereinWindmühlenstadtWoldegk e. V.

Sa. 02.06.2012 Pragsdorfer HausseeSeeparty und Kindertagsfeier mit Livemusik

Angelverein Pragsdorf e.V.Gemeinde Pragsdorf

Lesung mit I. BrudnickiDiavortrag „Burg Stargard auf alten Postkarten“

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STARGARDER ZEITUNG - 6 - Nr. 05/2012

Sa.So.

02.06.201203.06.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg StargardÖffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

So. 03.06.2012 ab 15.00 Uhr Hotel „Zur Burg“Seniorentanz mit Kaffee und Kuchen

Hotel „Zur Burg“

So. 03.06.2012 10.00 Uhr St. Marien FriedlandPropsteitag der Propstei Stargard

Propstei Stargard

Di. 05.06.2012 19.00 Uhr Bürgerhaus Groß NemerowMalzirkel

Kulturverein Groß Neme-row e. V.

Mi. 06.06.2012 5 Tage Voranmeldung erforderlich

Geführte Kanutour- Natur erleben auf Me-cklenburger Gewässern, „Nachmittagstour auf dem Tollensefluß durch die Torfwiesen“ (Preis: 50,00 Euro/Person)

Gesundheitshaus „Le-bensfreude“

Mi. 06.06.2012 9.00-16.00 Uhr Fahrt nach Kambs zum FrühlingsfestAbfahrt: 9.00 Uhr Parkplatz Walkmüllerweg

Stargarder Behinderten-verband

Do. 07.06.2012 10.00–14.00 Uhr 10. Philharmonisches KonzertAbfahrt: 9.00 Uhr Parkplatz Walkmüllerweg

Stargarder Behinderten-verband

Sa.So.

09.06.201210.06.2012

jeweils10.00–17.00 Uhr

Offene Gärten Mecklenburg-VorpommernKräutergarten auf der BurgMarie-Hager-Haus und Garten

Stadt Burg StargardMarie-Hager-Kunstverein e. V.

Sa.So.

09.06.201210.06.2012

Tierpark Burg StargardKunstwochenende

Tierpark Burg Stargard

Sa. 09.06.2012 18.00 Uhr Gemeindehaus der Kirchgemeinde Burg StargardRock, Popp & Fußball, „Most Suspected“ – Pop aus Neubrandenburg, „Fishermans-band“ Rock aus Görlitz das Fußball-EM-Spiel ist live zu sehen

Kirchgemeinde Burg Star-gard

Sa. 09.06.2012 10.00–14.00 Uhr Gesundheitshaus LebensfreudeYoga Workshop: „Entdecke die 7 verbor-genen Schätze in Dir“ (Preis 45,00 Euro)

Shanti Martina Rauch

Sa.So.

09.06.201210.06.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg StargardÖffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

Mi. 13.06.2012 9.00–14.00 Uhr Mittelaltertag auf der BurgZum Schauen und Mitmachen

StadtBurg Stargard

Do. 14.06.2012 18.00 Uhr Gesundheitshaus „Lebensfreude“Infrarot-AbendSchmerzlinderung durch InfrarotwärmeEntspannung für zu HauseHeilende Wärme für jeden Tag

Gesundheitshaus „Le-bensfreude“

Sa. 16.06.2012 10.00–12.30 Uhr Gesundheitshaus „Lebensfreude“Vortragsreihe: Jetzt oder nie! Erfolgsblocka-den lösen und die persönlichen Ziele errei-chen. (Preis: 18,00 Euro/Person)

Gesundheitshaus „Le-bensfreude“

Sa. 16.06.2012 Pferdemarkt auf dem Reiterhof Gohrs

Reiterhof Gohrs

Sa. 16.06.2012 16.00 Uhr Alte Schmiede ZachowTanz-Tee mit dem Neustrelitzer Salonorche-ster, „Die schönsten Melodien aus Omas Zeiten“; Kaffee u. Kuchen

Zinnober Kulturkreis e. V.Zachow

Sa.So.

16.06.201217.06.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg StargardÖffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

So. 17.06.2012 10.00 Uhr Cammin SeewieseSee-Gottesdienst

Kirchgemeindeverband

Mi. 20.06.2012 14.30–16.30 Uhr Bowlingbahn Gaststätte „Zur Linde“, Bow-lingnachmittag Kaffee und Kuchen

Stargarder Behinderten-verband

Do. 21.06.2012 14.00–17.30 Uhr Innenhof Hotel „Zur Burg“ SommerfestKaffee, Kulturprogramm, Grillspezialitäten

Stargarder Behinderten-verband

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Nr. 05/2012 - 7 - STARGARDER ZEITUNG

Do. 21.06.2012 17.00 Uhr „Altes Hospital“ Hexenstammtisch

Festival- und Hospitalver-ein e. V.

Do. 21.06.2012 18.00 Uhr Marie-Hager-HausStammtisch

Marie-Hager-Kunstverein e. V.

Fr. 22.06.2012 20.00 Uhr Dorfkirche ZachowMittsommernachtskonzert mit „Zariza Gi-tara“ Zigeunermusik aus Russland

Zinnober Kulturkreis e. V.Zachow

Fr.Sa.So.

22.06.201223.06.201224.06.2012

10.00 Uhr Dorfanger Cölpin725 Jahre CölpinFestwochenende

De Cölpiner Dörpschaft e.V.

Sa.So.

23.06.201224.06.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg StargardÖffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

Sa. 23.06.2012 16.30 Uhr Kirche „St. Johannes“Kirchweihfest Burg StargardSommermusik, anschließend Ausstellungs-eröffnung mit Bildern von Norbert Landeck, gemütliches Beisammensein im Garten, Gottesdienst, Johannisfeuer

Kirchgemeinde Burg Star-gard

AusstellungenMai bis Okto-ber

12.05.2012bis10.06.2012

Mo.–So.10.00–17.00 Uhr

Ausstellung zur Stadt-, Burg- und Regio-nalgeschichte im Museum auf der Burg

Sonderausstellung Herrenhäuser im Wan-del der Zeiten – Eine Wanderausstellung der Stiftung Mecklenburg

Museum der Stadt Burg Stargard

Fr.

Sa.

So.

25.05.2012

26.05.2012bis01.07.2012

18.00 Uhr Ausstellungseröffnung in der Dorfkirche ZachowLilla von PuttkamerMalerei-BerlinLilla von PuttkamerMalerei-Berlin

Zinnober Kulturkreis e. V.Zachow

Sa.bisSo.

05.05.2012

10.06.2012

Öffnungszeiten:14.00–17.00 Uhr

Gemeinschaftsausstellung Malerei und Grafik KIK Marne und Marie-Hager-Kunst-verein anlässlich 10 Jahre Vereinspartner-schaft

Ausstellung Malerei GrafikKIK Marne und Marie-Hager-Kunstverein

Marie-Hager-Kunstverein Burg Stargard e. V.

Änderungen vorbehalten!

Weitere Veranstaltungshinweise finden Sie im Internet: www.amt-stargarder-land.deMöchten auch Sie Ihre Veranstaltung hier öffentlich bekannt geben?Melden Sie sich einfach unter: 039603/20895 oder [email protected]

Grundschule „Kletterrose“

Das Känguru springt

Im März ging das Känguru an den Start. Bundesweit be-teiligten sich Schüler der Klassen 3 bis 13 an diesem mathematischen Wettbewerb, der von der Humboldt- Uni-versität Berlin ausgetragen wird. Ziel ist es, möglichst viele Punkte zu sammeln. Es konnten 150 Punkte erreicht wer-den. Das war gar nicht so leicht! Anders als in einer Ma-

thematikarbeit, wurden die Punkte für eine falsch gelöste Aufgabe wieder abgezogen. Aus unserer Schule zeigten 17 Kinder ihr Talent am Knobeln. Es wurde gerechnet, probiert und kombiniert. Für jeden hat sich die Teilnahme gelohnt. Alle bekamen als Anerkennung eine Urkunde sowie ein interessantes Spiel. Jona Beigang aus der Klas-

Schulen – Kitas – Tagesmuttis

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STARGARDER ZEITUNG - 8 - Nr. 05/2012

Unsere besten Mathematiker

Am 23. April 2012 fand die Mathematikolympiade an un-serer Grundschule statt. Folgende Prädikate konnten vergeben werden: „teilgenommen“ Anna Sophie Bittins, Emma Berghoff, Alina Bahlke, Flotian Wilk, Lili-Rose Popko, Amelie Thoms, Elorie Schaefer, Silvan Wasmund, Ben Dreßler, Kevin Daedelow „mit Erfolg teilgenommen“ Pauline Steinsohn, Malena Hirsch, Henning Franz, Ole Bergmann, Charlotte Bühring, Joey Sternekieker, Nele Kröger, Nick Babick, Manuel Langner

„mit gutem Erfolg teilgenommen“ Josefi ne Schröder, Laura Freuer, Louis Krüger

„mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ Jona Beigang, Lene Hinz, Pierre Moder, Dries Abrahams, Jörn Groehn„mit ausgezeichnetem Erfolg“ Jasper Fritsche

Grundschule „Kletterrose“

Wer liest, ist echt im Vorteil … dem stimmen auch wir, die Grundschüler der ,,Kletterrose“ zu.

Ich bin Malena Hirsch und lese gerne Romane der ver-schiedensten Art. Aber auch wissenschaftliche Bücher und Tierbücher interessieren mich. Je mehr ich lese und mich in Büchern informiere, weiß ich auch. Manchmal mehr als andere. Wenn ich lese, bin ich in einer anderen Welt. Dabei merke ich gar nicht, was um mich herum passiert. Jedes Buch hat einen anderen Sinn und Zweck. Will man ein Buch kaufen, sollte es genau zu einem passen. So wie zu mir halt am Besten Romane passen. Für mich muss ein Roman spannend, romantisch und auch gleichzeitig sinnvoll sein. Manche Bücher können auch Informationen in sich tragen. Für jemand anderen muss ein Lesetext ganz anders sein. Deshalb dürfen wir auch zur Buchvorstellung unser eigenes Buch mitbringen. Das macht natürlich viel Spaß. Man lernt auch über seine Mitschüler eine Menge. Aber noch besser fi nde ich die Lesewettbewerbe und die Leserallyes an unserer Grundschule „Kletterrose“. Dort kann man sein Können zeigen und seine Lesekünste zur Schau stellen. Ähnlich wie eine Klassenfahrt ist unsere Lesenacht. Dabei lernen die Kinder viel Neues dazu, über soziales Zusam-

menleben, die Umwelt. Diese ganzen Sachen und noch mehr bietet die Grundschule Kletterrose den Kindern.

Malena Hirsch 4 b

Mein Name ist Celine Schulze. Ich gehe in die Klasse 4a. Am liebsten lese ich Jugendbücher. Zum Beispiel gefällt mir „Rosas schlimmsten Jahre“.Ich fi nde darum unsere Lesezeit toll und wichtig, weil man da ganz viel Zeit hat, um schöne Bücher zu lesen. Bei uns werden sogar in einigen Klassen Lesenächte durchgeführt. Da schläft man an einem Tag irgendwo und kann sich beim Lesen viel Zeit lassen. Die Buchvorstellung einzelner Schü-ler ist ein fester Bestandteil des Unterrichts. Dabei kann man sich ein Buch nach seinen Interessen aussuchen und zeigen was man gern liest. Dann übt man fast nebenbei auch noch das Lesen.

Celine Schulze

se 4 b erhielt als erfolgreichster Knobler unserer Schule das Känguru-T-Shirt.

Hier noch einmal alle emsigen Tüftler im Überblick! Sarah- Michelle Schulz Klasse 3 b 64,75 Punkte Jane Jähnert Klasse 3 a 63,75 Punkte Josefi ne Schröder Klasse 3 c 60,00 Punkte Dries Abrahams Klasse 3 a 52,00 Punkte Emma Berghoff Klasse 3 c 48,75 Punkte Nora Jacobs Klasse 3 b 46,75 Punkte Henning Franz Klasse 3 a 40,50 Punkte Jonas Grundtmann Klasse 3 b 38,75 Punkte Jannes Natzius Klasse 3 c 32,50 PunkteJona Beigang Klasse 4 b 78,75 Punkte Pierre Moder Klasse 4 c 67,50 Punkte Danny Kühn Klasse 4 a 65,25 PunkteEwa Staszewska Klasse 4 a 65,00 Punkte Jasper Fritsche Klasse 4 c 60,50 Punkte Lena Hinz Klasse 4 a 59,25 Punkte Eric Habedank Klasse 4 c 52,00 Punkte Nora Kunz Klasse 4 b 43,75 Punkte

Grundschule „Kletterrose“

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Nr. 05/2012 - 9 - STARGARDER ZEITUNG

Amtliche Bekanntmachungender Stadt Burg Stargard, Amt Stargarder Land,

der Gemeinden Cammin, Cölpin, Groß Nemerow,Lindetal, Holldorf, Pragsdorf, sowie dem ABZV

Tollensesee, dem Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg und

des Amtsgerichts Neubrandenburg

75. JAHRGANG 25. MAI 2012 AUSGABE 05/2012

Stadt Burg Stargard Satzung Stadt Burg Stargard außer Ortsteile Teschendorf, Gramelow und Loitz über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe S. 10

Gemeinde Cölpin Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes S. 13

Gemeinde Cammin Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes S. 14

Gemeinde Lindetal Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes S. 16

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STARGARDER ZEITUNG - 10 - Nr. 05/2012

SatzungStadt Burg Stargard außer Ortsteile Teschendorf, Gramelow und Loitz über die Entsorgung von

Grundstücksentwässerungsanlagen und zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe

Aufgrund der §§ 2, 5 und 15 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der derzeitigen Fassung, der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabenge-setzes (KAG M-V) in der derzeitigen Fassung, § 40 Abs. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpom-mern (LWaG M-V) in der derzeitigen Fassung, des Abwas-serabgabengesetzes in der derzeitigen Fassung und dem Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeitigen Fassung, der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpom-mern (LBauO M-V) in der derzeitigen Fassung und der Abwasserbeseitigungs- und -anschIuss-Satzung der Stadt Burg Stargard wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 28.03.2012 folgende Satzung erlassen.

Inhaltsübersicht§ 1 Allgemeines§ 2 Begriffe§ 3 Anschluss- und Benutzungszwang§ 4 Einleitungsbedingungen§ 5 Entsorgung§ 6 Prüfungsrecht, Auskünfte- und Anzeigepflicht§ 7 Haftung§ 8 Erhebungsgrundsatz§ 9 Gebührenmaßstab§ 10 Entsorgungsgebühr§ 11 Gebührenschuld, Veranlagungszeitraum§ 12 Kleineinleiterabgabe§ 13 Ordnungswidrigkeiten§ 14 Inkrafttreten

§ 1Allgemeines

(1) Die Stadt Burg Stargard ist gemäß § 40 (1) des Landes-wassergesetzes M-V verpflichtet, abflusslose Gruben sowie Kleinkläranlagen (im Folgenden Grundstücks-entwässerungsanlagen genannt) zu entsorgen. Die Stadt Burg Stargard kann sich zur Erfüllung dieser Aufgabe Dritter bedienen.

(2) Die Entsorgung umfasst die Entleerung der Grund-stücksentwässerungsanlagen im Sinne des Absatzes 1 sowie den Transport und schadlose Beseitigung der Anlageninhalte.

(3) Die Entsorgung berührt nicht die Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer und Nutzungsberechtigten im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.

Nießbraucher sowie aller sonstigen zum Besitz eines Grundstückes dinglich Berechtigten für den ordnungs-gemäßen Zustand, Betrieb und die Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen sowie die Einhal-tung der bau- und wasserrechtlichen Vorschriften.

(4) Durch diese Satzung wird die Entleerung von Jauche-gruben nicht geregelt.

Ebenso wenig fallen in den Geltungsbereich der Satzung Rückstände aus Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidem sowie Neutralisationsanlagen und dergleichen.

(5) Der Inhalt beweglicher Abwasserbehältnisse aus Wohnmobilen, fahrbaren Unterkünften bzw. Aufent-haltsräumen, Miettoiletten, Flugzeugen, Schiffen und dergleichen sind durch die Eigentümer bzw. Nutzungs-berechtigten selbst anzuliefern. Die Annahmestelle ist die Kläranlage der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH. Jahnstraße 104 in 17033 Neubrandenburg. Dazu sind vom Anlieferer mit dem Entsorger geson-derte vertragliche Regelungen zu den Annahmebedin-gungen zu treffen.

§ 2Begriffe

(1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist, unabhängig von der Eintragung im Liegenschaftskataster oder im Grundbuch und ohne Rücksicht auf die Grundstücks-bezeichnung, jeder Grundbesitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet.

(2) Anschluss- und Benutzungspflichtige sind im Sinne dieser Satzunga) Grundstückseigentümer,b) Erbbauberechtigte,c) Eigentümer eines Gebäudes, wenn das Eigentum

an einem Grundstück und einem Gebäude infolge der Regelung des § 286 des Zivilgesetzbuches vom 19. Juni 1995 (GBI. DDR S 465) getrennt ist,

d) Nießbraucher,e) sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Grund-

stücken.§ 3

Anschluss- und Benutzungszwang(1) Die Anschluss- und Benutzungspflichtigen der Grund-

stücksentwässerungsanlagen sind verpflichtet, unter Beachtung der Bedingungen des § 4 die Anlagen ent-sorgen zu lassen. Sie sind verpflichtet, die Entleerung anzufordern.

(2) Ein Anschluss- und Benutzungspflichtiger wird von sei-nen Verpflichtungen nicht dadurch befreit, dass außer ihm noch andere Anschluss- und Benutzungspflichtige vorhanden sind.

(3) Wer entsprechend § 6 der Abwasserbeseitigungs- und -anschluss-Satzung zum Anschluss an die öffent-liche Abwasserentsorgung verpflichtet ist, hat nach Herstellung des betriebsfertigen Anschlusses das auf dem Grundstück anfallende Abwasser in die öffent-liche Abwasseranlage (auch bei Vorhandensein einer eigenen separaten Anlage) einzuleiten. Es besteht Benutzungszwang.

§ 4Einleitbedingungen

(1) In die Grundstücksentwässerungsanlagen darf nur häusliches oder damit vergleichbares Abwasser einge-leitet werden. Von einer Einleitung sind insbesondere ausgeschlossen:a) Stoffe, die geeignet sind, die bei der Entleerung

und Abfuhr eingesetzten Geräte und Fahrzeuge sowie die Abwasserbehandlungsanlagen und zugehörigen Kanalisationen in ihrer Funktion zu beeinträchtigen, zu beschädigen oder zu zerstören

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Nr. 05/2012 - 11 - STARGARDER ZEITUNG

b) Stoffe, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder das Personal bei der Beseitigung gesundheitlich beeinträchtigt werden können

(2) Das Einleitungsverbot gilt insbesondere füra) Niederschlagswasser, Grund- und Quellwasser,

Kühlwasser, Gülle,b) Stoffe, auch im zerkleinerten Zustand, wie Keh-

richt, Schutt, Mist, Sand, Asche, Küchenabfälle, Zellstoffe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester, Hefe, Teer, Pappe, Zement, Kunstharze,

c) flüssige Stoffe, die erhärten.d) feuergefährliche, explosible, giftige, fett- oder

ölhaltige Stoffe, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, infektiöse Stoffe, Medikamente, radioaktive Stoffe,

e) Farbstoffe, deren Entfärbung in der Kläranlage nicht gewährleistet ist,

f) Abwasser, das nicht den Bestimmungen der jeweils geltenden Entwässerungssatzung entspricht.

(3) Absatz 2 gilt nicht für Stoffe, die sich als geringfügige Mengen üblicherweise im häuslichen Abwasser befin-den.

§ 5Entsorgung

(1) Die Entleerung der Grundstücksentwässerungsan-lagen ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr durchführen zu lassen.

Bedarf besteht, wenna) Ablagerungen die Betriebsfähigkeit und Betriebs-

sicherheit der Grundstücksentwässerungsanlagen zu beeinträchtigen drohen,

b) abflusslose Gruben bis 50 cm unter dem Zulauf gefüllt sind.

(2) Der Anschluss- und Benutzungspflichtige hat den Bedarf rechtzeitig, mind. 14 Tage vor Eintritt der Be-dingungen nach Absatz 1 beim Entsorger anzuzeigen.

Er ist für jeden Schaden selbst haftbar, der durch Ver-zögerung oder Unterlassung des Antrages entsteht.

(3) Mit dem Verladen des Inhaltes der Grundstücksent-wässerungsanlagen auf das Fahrzeug erlangt der Entsorger die Verfügungsbefugnis. Er ist nicht ver-pflichtet, in ihm nach verlorenen Gegenständen zu suchen. Aufgefundene Wertgegenstände werden als Fundsache behandelt.

(4) Die Anschluss- und Benutzungspflichtigen werden vom Entsorger innerhalb der angemeldeten 14 Tage über den Abfuhrtermin informiert. Im Falle einer Verhin-derung ist der Entsorger rechtzeitig darüber schriftlich zu unterrichten und ein neuer Termin abzustimmen. Bei Unterlassung einer Absage sind durch den An-schluss- und Benutzungspflichtigen die Kosten einer vergeblichen Vorfahrt zu tragen.

(5) Die Grundstücksentwässerungsanlagen müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass sie über einen verkehrssicheren Zuweg für die Entsorgungsfahrzeuge erreichbar sind und entleert sowie überwacht werden können. Ihre Abdeckungen müssen dauerhaft, ver-kehrssicher und so beschaffen sein, dass Gefahren nicht entstehen können. Nach Aufforderung sind festgestellte Mängel, die einer ordnungsgemäßen Ent-

sorgung entgegenstehen, durch den Anschluss- und Benutzungspflichtigen umgehend zu beseitigen.

(6) Der Anschluss- und Benutzungspflichtige hat auf dem Begleitschein folgende Angaben mit Datum und Unterschrift zu bestätigen:a) Menge des übernommenen Abwassers bzw. der

Rückständeb) Übereinstimmung der Abwasserqualität mit den in

§ 4 dieser Satzung genannten Bedingungen(7) Der Anschluss- und Benutzungspflichtige hat die ihm

überlassene Durchschrift des Begleitscheines sowie sonstige Kontrollnachweise während der Dauer von mindestens zwei Jahren auf dem Grundstück aufzu-bewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

(8) Wenn der Anschluss- und Benutzungspflichtige einer Anzeige zur Entleerung entsprechend Absatz 1 und 2 nicht nachkommt, veranlasst der Entsorger eine ordnungsgemäße Entleerung nach Anforderung durch die Stadt Burg Stargard für die Grundstücksentwäs-serungsanlage entsprechend den technischen Regeln und Empfehlungen. Die Kosten sind durch den An-schluss- und Benutzungspflichtigen zu tragen.

§ 6Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht

(1) Den Beauftragten der Stadt Burg Stargard ist zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und der bau- und wasserrechtlichen Genehmigung erfüllt werden, ungehinderter Zutritt zu allen hierfür in Be-tracht kommenden Grundstücksteilen zu gewähren. Die Beauftragten der Stadt Burg Stargard haben sich auf Verlangen durch einen Dienstausweis oder eine Vollmacht auszuweisen.

(2) Die Anschluss- und Benutzungspflichtigen haben über alle die Prüfung gemäß Absatz 1 betreffenden Fragen Auskunft zu geben.

(3) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen nach § 1 Absatz 1 sind der Stadt Burg Stargard vom An-schluss- und Benutzungspflichtigen innerhalb eines Monats nach Inkraftsetzen dieser Satzung anzuzeigen. Bei Neuerrichtung einer Grundstücksentwässerungs-anlage hat die Anzeige gegenüber der Stadt Burg Stargard innerhalb eines Monats vor Inbetriebnahme zu erfolgen. Die Anzeige hat auch zu erfolgen, wenn die Anlage außer Betrieb genommen wird.

(4) Wechselt der Anschluss- und Benutzungspflichtige, so haben sowohl der bisherige als auch der neue Anschluss- und Benutzungspflichtige die Stadt Burg Stargard unverzüglich über den Wechsel zu benach-richtigen. Gleiches gilt bei Veränderungen der Art der Grundstücksentwässerungsanlage und der Menge des Abwassers.

(5) Die Anzeigen nach Absatz 3 und 4 haben schriftlich zu erfolgen.

§ 7Haftung

(1) Der Anschluss- und Benutzungspflichtige haftet der Stadt Burg Stargard für Schäden infolge mangelhaften Zustandes oder unsachgemäßer oder satzungswid-riger Benutzung seiner Grundstücksentwässerungsan-lage. Er hat die Stadt Burg Stargard vor Ersatzansprü-chen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Mehrere Ersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.

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STARGARDER ZEITUNG - 12 - Nr. 05/2012

(2) Die Haftung des Anschluss- und Benutzungspfl ichti-gen für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Grund-stücksentwässerungsanlage wird durch diese Satzung und die nach ihr durchgeführten Entleerungen nicht berührt.

(3) Kann die Entleerung infolge höherer Gewalt oder be-hördlicher Verfügungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt oder verspätet durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

§ 8Erhebungsgrundsatz

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Entsorgung nach § 1 werden zur Kostendeckung durch die Stadt Burg Star-gard Gebühren erhoben.

§ 9Gebührenmaßstab

(1) Die Entsorgungsgebühr wird für jede Entsorgung ge-sondert festgesetzt.

(2) Die entsorgte Menge bemisst sich nach der Messvor-richtung des Spezialfahrzeuges.

(3) Das für die Entleerung eventuell erforderliche Wasser zur Verdünnung ist vom Anschluss- und Benutzungs-pfl ichtigen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

(4) Die Berechnungseinheit für die Entsorgungsgebühr ist ein Kubikmeter (m3) der gebührenpfl ichtigen Abwas-sermenge. Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.

(5) Die nach Absatz 2 ermittelte Menge ist vom Anschluss- und Benutzungspfl ichtigen oder einem von ihm Beauf-tragten nach § 5 Absatz 6 schriftlich zu bestätigen.

§ 10Entsorgungsgebühr

(1) Nach genannter Satzung erhebt die Stadt Burg Star-gard für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abfl usslosen Gruben eine Entsorgungsgebühr, die durch eine Gebührensatzung geregelt wird.

§ 11Gebührenschuld, Veranlagungszeitraum

(1) Gebührenschuldner ist. wer zum Zeitpunkt der durchge-führten Entleerung für die betreffenden Grundstücks-entwässerungsanlagen Anschluss- und Benutzungs-pfl ichtiger war.

Mehrere Anschluss- und Benutzungspfl ichtige sind Gesamtschuldner.

(2) Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid, der mit einem Bescheid über andere Abgaben verbun-den werden kann. Die Entsorgungsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 12Kleineinleiterabgabe

(1) Gegenstand der Abgaben Zur Deckung der Abwasserabgabe für Einleiter,

die im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m3 je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser unmittelbar in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten, erhebt die Stadt Burg Star-gard eine Abgabe.

(2) Abgabenmaßstab und Abgabensatza) Eine Abgabe für Kleineinleiter nach § 8 des Ge-

setzes über Abgaben für das Einleiten von Ab-wasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz

in der gültigen Fassung) wird nach Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Einwohner und Jahr erhoben.

b) Eine Befreiung von der Kleineinleiterabgabe wird erteilt, wenn eine den allgemein anerkannten Re-geln der Technik (defi niert in der KKA-VwV nach dem Erlass des Umweltministers vom 7. Dezem-ber 1993, VIII 360a- 5242.2.113) entsprechende Abwasserbehandlungsanlage betrieben wird.

(3) Abgabepfl ichta) Abgabepfl ichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekannt-

gabe des Abgabebescheides der Anschluss- und Benutzungspfl ichtige entsprechend § 2 Absatz 2 ist.

b) Bei Eigentumswechsel wird der neue Anschluss- und Benutzungspfl ichtige von Beginn des Jahres an, das auf die Rechtsänderung folgt, abgabe-pfl ichtig.

(4) Entstehung und Beendigung der Abgabenpfl ichta) Die Abgabenpfl icht entsteht jeweils zu Beginn eines

Kalenderjahres, das auf den Beginn der Einleitung folgt.

b) Die Abgabenpfl icht endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Einleitung entfällt und dies der Stadt Burg Stargard schriftlich mitgeteilt wird. Sie endet außerdem mit dem Anschluss an das zentrale Ab-wassersystem oder bei Untergang des Wohn- und Betriebsgebäudes.

c) Die Erhebung der Kleineinleiterabgabe erfolgt jährlich. Sie wird in Verbindung mit der Entsor-gungsgebühr einmal jährlich fällig.

§ 13Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig nach § 17 Absatz 1 und 2 des KAG M-V handelt, wer entgegen § 6 dieser Satzung einer Auskunfts- und Anzeigepfl icht nicht nachkommt.

(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer dem Anschluss- und Benutzungszwang nach dieser Satzung zuwider handelt.

(3) Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer entgegen § 5 Absatz 1 dieser Satzung handelt.

(4) Ordnungswidrigkeiten können entsprechend § 17 Absatz 1 und 2 des KAG M-V mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

§ 14Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Kleineinleitersatzung vom 28. Novem-ber 1996 außer Kraft.

Burg Stargard, 28.03.2012

Tilo LorenzBürgermeister

BekanntmachungsanordnungDer vorstehende Satzungsbeschluss Satzung der Stadt Burg Stargard über die Entsorgung von Grundstücksent-

Burg Stargard, 28.03.2012

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Nr. 05/2012 - 13 - STARGARDER ZEITUNG

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen

des Wasser und Bodenverbandes

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabga-bengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Cölpin vom 23.02.2012 folgende Satzung erlassen:

§ 1Allgemeines

(1) Die Gemeinde Cölpin ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpfl icht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenver-bandes „Landgraben“, der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

(2) Die Gemeinde Cölpin hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasser-verbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbandsän-derungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§ 2Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Cölpin nach § 1 Abs. 2 zu leisten-den Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrich-tungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt.

Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder son-stigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpfl ichti-gen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Cölpin, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen.

Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Summe der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Gebührenpfl ichtigen im Gebiet der Gemeinde Cölpin.

(2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebüh-renpfl ichtige nicht herangezogen, soweit sie für das

jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbands-beiträge zu leisten haben.

§ 3Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche „Nutzungsartenerlass“ des Innenministeriums vom 10.07.2009, veröffentlicht im Amtsblatt für M-V S. 261).

(2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Bo-denverbandes „Landgraben“ für die Gemeinde Cölpin. Darüber führt die Gemeinde Cölpin ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist.

(3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 01. Oktober des dem Erhebungsjahr vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nach-gewiesen sein.

(4) Je Gebührenpfl ichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten.

§ 4Gebührensatz

(1) Es gelten folgende Gebührensätze:

Nr. Nutzungsart Gebühr (Euro)

Einheit

1 Gebäude u. Freifl ächenParkplatz

2,10 1000 m2

2 Freifl äche 1,24 1000 m2

3 Betriebsfl ., Abbauland/Halde 1,24 1000 m2

4 Betriebsfl ., Lagerpl./Ver-/Ent-sorg. anl.

2,10 1000 m2

5 Betriebsfl . Unbenutzbar 1,24 1000 m2

6 Sportfl äche/Grünanlage/Cam-pingplatz

1,24 1000 m2

7 Straße 2,47 1000 m2

8 Fahrweg 1,85 1000 m2

9 Eisenbahn 1,24 1000 m2

10 Schiffsv./Verkehrsfl ., ungenutz/Verk.begleitfl äche

1,24 1000 m2

11 Acker-/Grün-/Gartenland/Weingarten

1,24 1000 m2

12 Moor/Heide 1,24 1000 m2

wässerungsanlagen und zur Erhebung der Kleineinleiterab-gabe wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf eines Jahres ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvor-schriften, die in der Kommunalverfassung M-V enthalten sind oder aufgrund der Kommunalverfassung M-V erlassen worden sind, nicht mehr geltend gemacht werden kann (§ 5 Absatz 5 der Kommunatverfassung M-V in der gültigen Fassung).

Burg Stargard, 28.03.2012

Tilo LorenzBürgermeister

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STARGARDER ZEITUNG - 14 - Nr. 05/2012

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen

des Wasser und Bodenverbandes

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabga-bengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Cammin vom 07.05.2012 folgende Satzung erlassen:

§ 1Allgemeines

(1) Die Gemeinde Cammin ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpfl icht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Boden-verbandes „Landgraben“, der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

(2) Die Gemeinde Cammin hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasser-

verbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbandsän-derungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§ 2Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Cammin nach § 1 Abs.2 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grund-sätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt.

Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder son-stigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpfl ichti-gen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Cammin, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen.

Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Summe der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Gebührenpfl ichtigen im Gebiet der Gemeinde Cammin.

13 Obstanbaufl ./Lawi Betriebsfl ./Brachland

0,62 1000 m2

14 Laub-/Nadel-/Mischwald/Ge-hölz

0,62 1000 m2

15 Forstw. Betriebsfl . 1,24 1000 m2

16 Fluss/Kanal/Hafen/Bach/Gra-ben

0,00 1000 m2

17 See/Küstenwasser/Teich, Wei-her/Sumpf

0,62 1000 m2

18 Übungsfl ./Schutzfl ./Histor. An-lage/Friedhof

1,24 1000 m2

19 Unland 0,62 1000 m2

(2) Weisen Teilfl ächen eines Grundstückes unterschied-liche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfl äche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenfl ächen).

(3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 19 unter 1.000 m² werden auf volle 1.000 m² aufgerundet.

§ 5Gebührenpfl ichtige

(1) Gebührenpfl ichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entste-hung der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbaube-rechtigter des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffi ndbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigte.

(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentums-anteil gebührenpfl ichtig.

(3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamt-schuldner.

(4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§ 6Entstehen der Gebührenschuld,

Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Gebührenschuld entsteht am 1. Januar des jewei-

ligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr.

(2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erst-maliger Festsetzung nach dem 1. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

§ 7Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zu-wider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

§ 8Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.05.2008 außer Kraft.

Cölpin, 12.04.2012

JüngerBürgermeister

Cölpin, 12.04.2012

JüngerBürgermeister

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Nr. 05/2012 - 15 - STARGARDER ZEITUNG

(2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebüh-renpfl ichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbands-beiträge zu leisten haben.

§ 3Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche „Nutzungsartenerlass“ des Innenministeriums vom 29. Januar 1998, veröf-fentlicht im Amtsblatt für M-V Nr. 18 vom 15.04.1998).

(2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ für die Gemeinde Cammin. Darüber führt die Gemeinde Cammin ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschrei-ben ist.

(3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 01. Oktober des, des Erhebungsjahres vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nach-gewiesen sein.

(4) Je Gebührenpfl ichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten.

§ 4Gebührensatz

(1) Es gelten folgende Gebührensätze:

Nr. Nutzungsart Gebühr (Euro)

Einheit

1 Gebäude und Freifl ächen 1,48 1000 m2

2 Freifl äche 0,74 1000 m2

3 Betriebsfl ., Abbauland/Halde 0,74 1000 m2

4 Betriebsfl ., Lagerpl./Ver-/Ent-sorg.anl.

1,48 1000 m2

5 Betriebsfl . Unbenutzbar 0,74 1000 m2

6 Sportfl äche/Grünanlage/Cam-pingplatz

0,74 1000 m2

7 Straße/Weg/Platz/Bahngelän-de/Flugplatz

1,48 1000 m2

8 Schiffsv./Verkehrsfl . ungenutz/Verk.begleitfl äche

0,74 1000 m2

9 Acker-/Grün-/Gartenland/Weingarten

0,74 1000 m2

10 Moor/Heide 1,11 1000 m2

11 Obstanbaufl ./LawiBetriebsfl ./Brachland

0,37 1000 m2

12 Laub-/Nadel-/Mischwald/Ge-hölz

0,37 1000 m2

13 Forstw. Betriebsfl . 0,74 1000 m2

14 Fluss/Kanal/Hafen/Bach/Gra-ben

0,00 1000 m2

15 See/Küstenwasser/Teich, Wei-her/Sumpf

0,37 1000 m2

16 Übungsfl ./Schutzfl ./Histor. An-lage/ Friedhof

0,74 1000 m2

17 Unland 0,37 1000 m2

(2) Weisen Teilfl ächen eines Grundstückes unterschied-liche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfl äche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenfl ächen).

(3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 unter 1000 m² werden auf volle 1000 m² aufgerundet.

§ 5Gebührenpfl ichtige

(1) Gebührenpfl ichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entste-hung der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbaube-rechtigter des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffi ndbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigte.

(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentum-santeil gebührenpfl ichtig.

(3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamt-schuldner.

(4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§ 6Entstehen der Gebührenschuld,

Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Gebührenschuld entsteht am 1. Januar des jewei-

ligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr.

(2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erst-maliger Festsetzung nach dem 1. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

§ 7Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zu-wider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

§ 8Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.04.2008 außer Kraft.

Cammin, 15.05.2012

SternBürgermeisterin

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.04.2008 außer Kraft.

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STARGARDER ZEITUNG - 16 - Nr. 05/2012

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen

des Wasser und Bodenverbandes

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabga-bengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Lindetal vom 19.04.2012 folgende Satzung erlassen:

§ 1Allgemeines

(1) Die Gemeinde Lindetal ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Boden-verbandes „Landgraben“, der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

(2) Die Gemeinde Lindetal hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasser-verbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbands-änderungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§ 2Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Lindetal nach § 1 Abs.2 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grund-sätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt.

Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder son-stigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichti-gen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Lindetal, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen.

Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Summe der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Gebührenpflichtigen im Gebiet der Gemeinde Lindetal.

(2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebüh-renpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbands-beiträge zu leisten haben.

§ 3Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche „Nutzungsartenerlass“ des Innenministeriums vom 29. Januar 1998, veröf-fentlicht im Amtsblatt für M-V Nr. 18 vom 15.04.1998).

(2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und

Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ für die Gemeinde Lindetal. Darüber führt die Gemeinde Lindetal ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschrei-ben ist.

(3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 1. Oktober des des Erhebungsjahres vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nach-gewiesen sein. Je Gebührenpflichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten.

§ 4Gebührensatz

(1) Es gelten folgende Gebührensätze:

Nr. Nutzungs-gruppe nach Nut-zungs-artenerlass

Nutzungsart Gebühr(Euro)

Einheit

1 100–289 Gebäude u. Freiflächen

1,58 1000 m2

2 290–299 Freifläche 0,79 1000 m2

3 310–329 Betiebsfl., Ab-bauland/Halde

0,79 1000 m2

4 330–359 Betriebsfl. La-gerpl./Ver-/Ent-sorg.anl.

1,58 1000 m2

5 360–369 Betriebsfl. Un-benutzbar

0,79 1000 m2

6 410–439 Sportfläche/Grünanlage/Campingplatz

0,79 1000 m2

7 510–559 Straße/Weg/Platz/Bahnge-lände/Flugplatz

1,58 1000 m2

8 560–599 Schiffsv./Ver-kehrsfl., unge-nutz/Verk.be-gleitfläche

0,79 1000 m2

9 610–649 Acker-/Grün-/Gartenland/Weingarten

0,79 1000 m2

10 650–669 Moor/Heide 1,18 1000 m2

11 670–699 Obstanbaufl./LawiBetriebsfl./Brachland

0,39 1000 m2

12 710–749 Laub-/Nadel-/Mischwald/Ge-hölz

0,39 1000 m2

13 760–769 Forstw. Be-triebsfl.

0,79 1000 m2

14 810–859 Fluss/Kanal/Ha-fen/Bach/Gra-ben

0,00 1000 m2

Page 17: sta_2012_Ausgabe_05

Nr. 05/2012 - 17 - STARGARDER ZEITUNG

15 860–899 See/Küstenwas-ser/Teich, Wei-her/Sumpf

0,39 1000 m2

16 910–949 Übungsfl ./Schutzfl ./Histor.Anlage/Friedhof

0,79 1000 m2

17 950–959 Unland 0,39 1000 m2

(2) Weisen Teilfl ächen eines Grundstückes unterschied-liche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfl äche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenfl ächen).

(3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 unter 1000 m² werden auf volle 1000 m² aufgerundet.

§ 5Gebührenpfl ichtige

(1) Gebührenpfl ichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entste-hung der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbaube-rechtigter des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffi ndbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigte.

(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentum-santeil gebührenpfl ichtig.

(3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamt-schuldner.

(4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§ 6Entstehen der Gebührenschuld,

Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Gebührenschuld entsteht am 1. Januar des jewei-

ligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr.

(2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erst-maliger Festsetzung nach dem 1. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

§ 7Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zu-wider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

§ 8Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.07.2008 außer Kraft.

Lindetal, 08.05.2012

KrohBürgermeisterin

Lindetal, 08.05.2012

Bekanntmachungen Ende

Hände weg vom Kauf oder Vertragsveränderungen an der Haustür oder am Telefon!

Warnung vor unseriösen Geschäftspraktiken zu Ihrem Nachteil!

Zurzeit laufen wieder viele Vertreter mit Telefon- und Internetverträgen (auch im Bereich LTE) von Tür zur Tür oder verkaufen am Telefon. Oft weiß der Kunde gar nicht welche Firma dahinter steckt, weil nur mit dem Marken-namen des verkauften Produkts gehandelt wird. Man muss hier den Markennamen des verkauften Produkts und den Namen der Firma die das Produkt verkauft unterscheiden. So fehlt im Nachhinein jeglicher An-sprechpartner (dazu gehört auch ein Firmenname, mit Anschrift und Telefonnummer). Bei Firmen vor Ort, die das gleiche Produkt verkaufen und noch einen besseren und teils kostenlosen Service mit dauerhaftem Ansprech-partner gewährleisten, kann man dann keine kostenlose, sondern nur kostenpfl ichtige Hilfe erwarten.

Bekannte Vorgehensweisen:- Sie erhalten einen Anruf eines großen Telefonanbie-

ters, obwohl Sie kein Einverständnis zu Werbean-rufen gegeben haben. (In Wirklichkeit missbraucht das anrufende Unternehmen hier den guten Ruf der von ihm vertriebenen Produkte, ohne sich selbst zu nennen.)

- Es wird ein Termin für den nächsten Tag vereinbart, weil gerade ein „Berater“ vor Ort ist.

- Oder man kommt direkt auf Empfehlung des Nach-barn.

- Ihnen wird sonst etwas erzählt, um gleich einen Vertrag abzuschließen.

Verhalten Sie sich klug zu Ihrem Schutz:1. Lassen Sie sich den Personalausweis zeigen und

eine professionelle Visitenkarte aushändigen.2. Schreiben Sie sich auf, mit wem Sie es zu tun ha-

ben: Name, Firma und Telefonnummer.3. Hände weg von Verträgen an der Haustür oder

Telefon!4. Holen Sie sich die Meinung eines guten Bekannten

ein.5. Nehmen Sie Kontakt mit dem nächsten stationären

Fachhandel auf!

Stargarder Service Center, Andreas Rösler, Marktstr. 3, 17094 Burg Stargard, Mo.-Sa. 9-12 Uhr u. Mo.-Fr. 15-18 Uhr, Tel: 039603 27447.

Page 18: sta_2012_Ausgabe_05

STARGARDER ZEITUNG - 18 - Nr. 05/2012

Ich finde Lesen macht Spaß. Bücher sind spannend, ro-mantisch, gruselig …Durch Lesen erfahre ich sooo viel. Zum Beispiel, was in der Welt passiert.Wenn ich einen Text nicht so interessant finde, blättere ich meistens um und suche mir etwas anderes heraus. Zurzeit lese ich Comicromane. Mir gefallen aber auch andere Bü-cher. Darum mein Tipp an alle: Lest doch auch einmal wieder!

Johanna Höcker, 4 b

Hallo, ich bin Pierre Moder aus der 4 c und lese wirklich gern. Am liebsten mag ich Zeitreisebücher und BEAST QUEST. Das ist eine Buchreihe. An unserem Tag des Buches konnte ich ohne Pause 180 min. darin lesen. In diesem Schuljahr durfte jeder in unserer Klasse zwei Bücher

vorstellen. Da kann man sich dann auch eine gute Zensur holen und zeigen, wie man beim Lesen vorankommt. Ich hatte bisher nur Einsen. Bei unseren Lesewettbewerben treten die besten Leser jeder Klasse an. Da locken auch die tollen Preise!

Mein Name ist Celine Haruni. Wenn ich mit dem Lesen anfange, kann ich kaum noch aufhören. Ich tauche gedank-lich tief in ein Buch ein. Ich mag gern das „Magische Baumhaus“. Das ist einfach spannend. Ich glaube niemand würde lesen, wenn die Geschichten uninteressant wären. Wir haben zum Glück an unserer Schule viele Möglich-keiten, schöne Texte zu lesen. Wir nutzen das im Unterricht, beim Tag des Lesens, der Leserallye, beim Wettbewerb. Bestimmt geht es den meisten Kindern wie mir: Lesen ist einfach toll!

Celine Haruni

Kita „Am Märchenwald“

„Sport frei“ in der Kita „Am Märchenwald“

Am 09.06.2012 heißt es in der Kita „Am Märchenwald“ in Burg Stargard „Sport frei“. Beim jährlichen Familienfest in diesem Jahr geht es um Sport und Spiel für die ganze Familie. Die Kinder der einzelnen Gruppen bereiten sich schon im Kitaalltag auf die kommenden Herausforderungen gut vor. Sei es durch das Laufen, Werfen, Balancieren oder Springen, alles wird mit viel Eifer und Freude von den Kin-dern ausprobiert und trainiert. Die Vorschulgruppen der Kita konnten sich auch schon bei dem Vorschulsportfest in Neustrelitz erfolgreich unter Beweis stellen und sind dementsprechend hoch motiviert. Auch für die Eltern, Großeltern, Freunde und Bekannten wird es an diesem Tage die eine oder andere Herausforderung auf dem Ge-lände der Kita geben. Ob es nun Torwandschießen, Baum-stammwerfen, Sumoringen, Bogenschießen, Hundestaffel oder eines der anderen Angebote sein soll, kann jeder dann für sich selber herausfinden. Damit das Fest auch ein vol-ler Erfolg wird, gibt es Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung zum Beispiel von der Barmer Ersatzkas-se, dem Haus Lebensfreude, den Eltern der Kinder und vielen anderen. Auch für das gesundheitliche und leibliche

Wohl, wird wie jedes Jahr gesorgt werden. Nun hoffen die Kinder und Erzieher der Kita „Am Märchenwald“ auf gutes Wetter und viele Gäste in angemessener Kleidung um an den Aktivitäten und Spielen teilnehmen zu können. Der Startschuss wird am 09.06.2012 um 15.00 Uhr erfolgen.

Kita „Am Märchenwald“Gruppe: „Tapfere Schneiderlein“

Erzieher: Sabine Schönfeld und Dirk Mieling

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Nr. 05/2012 - 19 - STARGARDER ZEITUNG

Hallo, all ihr kleinen Leute und natürlich auch die Gro-ßen.Heute werde ich, Ronja (bald 2 Jahre), einige neue Dinge berichten. Ich bin doch jetzt die Große bei uns Zwerge. Wir sind vor kur-zem alle wieder gesund und munter aus dem Urlaub gekommen. Aber nicht alle, denn Vivien ist nicht mehr da. Sie geht jetzt in den Kindergarten und wir haben sie verabschiedet. Nun

spiele ich mit Tamina und Julian. Mit den beiden und mit Marion (unserer Tagesmutti) gehe ich täglich raus. Uns stört es dann auch nicht, wenn es ein bisschen nieselt . Natürlich haben wir mehr Spaß, wenn die Sonne scheint. Wir entde-cken fast immer etwas Neues und das wird dann ganz genau untersucht. Nach unserem Urlaub hatte Marion auch eine Überraschung für uns. Und soll ich euch erzählen was? Na einen neuen Sandkasten. Nun brauchen wir nur noch schönes Wetter, damit wir ihn ausprobieren können. An-

Zwerge in Cölpin

Neues von den Zwergen in Cölpin

sonsten spielen und toben wir drin. Da haben wir auch eine Menge Spaß. Wir üben Singen und Tanzen oder gehen in unser „Tobezimmer“ und können so richtig Quatsch machen. Auch malen und basteln gibt es bei uns. Ich wusste noch gar nicht, dass ich das schon kann. Mit Ma-rion schauen wir uns Bücher an. Jeder versucht dann zu erzählen, was da zu sehen ist. Und ich darf auch mal ein Plüschtier mitbringen. Da hat Marion nichts dagegen.Außerdem haben wir noch unser Paulchen. So heißt unser Meerschweinchen, das darf ich auch schon mal füttern. Wenn wir unsere „Obstmalzeit“ haben, dann bekommt Paulchen auch etwas ab.So, nun freuen wir uns auf schönes Wetter, damit wir auf unseren tollen Spielplatz gehen können.Na, ihr kleinen Leute, habe ich euch neugierig gemacht? Dann kommt doch einfach mit Mama und Papa vorbei, dann können wir alle rausgehen und spielen. Es sind noch freie Plätze bei unserer Tagesmutti in Cölpin, Leppiner Weg 2.Wir freuen uns auf euch und sind schon neugierig, ob ihr euch meldet. Bis zum nächsten mal.

Eure Ronja

PS: Vielen Dank, liebe Ronja an dich und deine Eltern für die lieben Worte sagt – Tagesmutti Marion.

Ronja

Tag der offenen TürWir feiern:

40 Jahre Kindertagesstätte BallwitzNamensgebung

Abschiedsfeier der Vorschulkinder9. Juni 2012

10.00–14.00 UhrWir laden herzlich alle ein, die von 1972–2012 unsere Kindertagesstätte besucht haben oder hier gearbeitet haben und alle die uns kennenlernen möchten.10.00 Uhr Begrüßung Grußworte : Bürgermeister M Borchardt AWO Geschäftsf. M. Hartung

Verabschiedung der Vorschulkinder Namensgebung11.00 Uhr Kinderprogramm – Zauberschow Kinderschminken Ponyreiten FlohmarktFür das leibliche Wohl sorgt S-Bachs Bauernstube/Dolgen, Kaffee und Kuchen stehen vor Ort gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. Kontakt LeiterinKindertagesstätte Ballwitz Martina WowarraDorfstr. 10 Tel. :039603/20 83217094 BallwitzE-Mail: [email protected]

Vereine

Alarmstichwort „Feuer – groß“

Ort: Bargensdorf/Recyclinghof

Durch die „Feuerwehr – Rettungsleitstelle der Mecklenbur-gischen Seenplatte“ wurden am 29.04.2012 um 09.20 Uhr die Freiwilligen Feuerwehren Burg Stargard/Teschendorf und Lindetal/Dewitz/Ballin/Neu Käbelich/Cölpin alarmiert.Das Alarmstichwort „Feuer – groß“ galt für den Großbrand im Bargensdorfer Recyclinghof. Der Recyclinghof, seit einem Jahr insolvent, brannte als Müllhalde mit den Aus-maßen: Länge 60 m x Breite 40 m, Höhe 10 m. Zur weite-ren Unterstützung mussten die Wehren aus Rowa und Groß Nemerow alarmiert werden. Das Feuer mit dunklem Qualm stieg bis 100 m hoch und der Qualm wurde durch den Wind

in Richtung Neubrandenburg „Am Waldrand“ bis Groß Nemerow geweht. Zur Prüfung der Rauchwolke, auf Ge-fahrstoffe, kam der ABC Erkunder und die Drehleiter aus Neubrandenburg zum Einsatz. Durch die großen unbe-kannten Müllmengen waren diese Prüfmaßnahmen not-wendig und über den Rundfunk die Bevölkerung aufgeru-fen „ Fenster und Türen geschlossen zu halten. Zu allem Unglück gab es auch noch einen Kfz- Auffahrunfall auf der nahen Kreisstraße am Ortseingang Bargensdorf. Die Poli-zeieinsatzkräfte, die die gesamte Zufahrtsstraße absperr-ten, übernahmen die Aufnahme des Unfalls.

Page 20: sta_2012_Ausgabe_05

STARGARDER ZEITUNG - 20 - Nr. 05/2012

Leider kam es, wie häufig zu beobachten, zu „Gaffern“ die auf der Kreisstraße die anrückenden Einsatzfahrzeuge behinderten und sogar zu Fuß mit Kindern über ein Getrei-defeld bis an den brennenden Hof gingen.Zur weiteren Unterstützung mussten ab 10.00 Uhr die Wehren Neubrandenburg Innenstadt, Feldberg (SW 2000), Neustrelitz (ABC Erkunder), Berufsfeuerwehr Neubranden-burg (TLF 24/50), das Technische Hilfswerk Waren (Radla-ger), Neubrandenburg (ELW 2), DRK Neustrelitz (RTW) und DRK Neubrandenburg (Betreuungszug) gerufen werden.Zur Wasserversorgung waren zwei Leitungen mit einer Länge von je 2 km zu verlegen, da nur ein Hydrant am Brandobjekt zur Verfügung stand. Zur weiteren Brandbe-kämpfung alarmierte die Einsatzleitung die Berufsfeuerwehr Neubrandenburg (KEF Schaumbildner, DLK 23/12), die Schaumbildner der FTZ Neustrelitz und Altentreptow.Die Einsatzleitung war ständig bemüht die eintreffenden Kräfte auf die einzelnen Abschnitte aufzuteilen, Reserven zu bilden mit dem Schwerpunkt PA-Träger immer in Bereit-schaft zu haben.Gegen 18.00 Uhr konnte und mussten, aufgrund der La-geeinschätzung, die Kräfte abgelöst werden. Zur Ablösung wurden die Wehren Rühlow Sponholz, Pragsdorf,Wulkenzin,Quadenschönfeld, Blumenholz/Usadel, Hohenzieritz, Blan-kensee, das THW Neubrandenburg (GKW Beleuchtung) Neustrelitz (ABC Erkunder/der Wind hatte gedreht) alarmiertDie eingesetzten Kräfte wuchsen zeitweise auf eine Stärke von 165 Einsatzkräften und 45 Einsatzfahrzeugen an. Am Tag und der folgenden Nacht flammten immer wieder neue Brandnester auf, wodurch ständig neue Lagen ent-

standen und die Einsatzkräfte nicht zur Ruhe kamen. Durch den Einsatz von Fremdfirmen mit Baggern und Radladern wurden durchgehend Schneisen in die Halde gebaggert und das Recyclingmaterial umgelagert. Ständig waren Kühlung mit Löschwasser und die Abdeckung mit Schaum notwendig. Am 30.04.2012 morgens wurden wiederum Kräfte aus dem Amtsbereich Stargarder Land zur Ablösungder Brandwache Nacht alarmiert. Den ganzen Tag musste weiterhin gelöscht, geschäumt und gebaggert werden. Spe-ziell Bagger und Radlager waren durchgehend im Einsatz.Mit einer weiteren Ablösung der Einsatzkräfte vor Ort am 01.05.2012 gegen 00.01 Uhr wurden die Kameraden vom ersten Einsatztag wieder zur Brandwache gerufen.Eine weiterer Austausch der Kräfte erfolgte um 00.06 Uhr. Die Einsatzleitung konnte nun die Lage als „ruhig aber nicht stabil“ einschätzen.Um 11.12 Uhr wurde die Meldung „Feuer aus“ an die Leit-stelle abgesetzt.Eine Restablösung als Brandwache erfolgte 11.16 Uhr und um 19.07 Uhr kam die Meldung „Restkräfte Rücken ab“Dieser Brand war im Bereich Stargarder Land in den letzten Jahren der größte Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren und Unterstützungskräften. Die gezogenen Erfahrungen werden in den nächsten Ausbildungen und Übungen ihre Auswir-kungen in den einzelnen Wehren haben.

Amtspressewart/HauptlöschmeisterChristoph Breßler

Amtsfeuerwehr Stargarder Land

Wahl zum Amtswehrführer Stargarder Land

Am 11.05.2012 wurde durch die Wehrführer der Berufsfeu-erwehrmann Hans-Jürgen Lohde einstimmig zum Amts-wehrführer des Amtes Stargarder Land gewählt, da der bisherige Amtswehrführer Bernd Rohloff aus beruflichen Gründen diese Funktion nicht mehr ausüben kann. Der neue Amtswehrführer Kamerad Lohde ist 49 Jahre alt, hat alle Qualifikationen für diese Funktion, gehört zur Freiwil-ligen Feuerwehr Rowa, wurde gemäß dem Brandschutz-gesetz § 12 für 6 Jahre gewählt und durch den Burg Stargarder Bürgermeister und stellvertretenden Amtsleiter Thilo Lorenz zum Ehrenbeamten ernannt. Der als Gast anwesende Kreisbrandmeister Norbert Rieger wünschte dem neuen Amtswehrführer viel Erfolg und Glück für die anstehenden Aufgaben. Der Amtswehrfüher eines Amts-bereiches berät die Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden in fachlichen und organisasatorischen Fragen, koordiniert die Ausbildung, wirkt bei der Aufstellung von Einsatz- und Alarmplänen mit, berät die Amtsverwaltung zur Finanzausstattung und trifft alle erforderlichen Maß-nahmen, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Amtsbereich zu sichern. Er ist darüber hinaus Bindeglied zwischen dem Kreiswehrführer und den Gemeindewehr-fürern.

Amtspressewart/HauptlöschmeisterChristoph Breßler

V. l. n. r. Wehrführer Mario Drawert, Ortswehrführer Wolfram Glaß, Wehrführer/stellv. Amtswehrführer Bernd Rohloff, Kreisbrandmeister Norbert Rieger, Amtswehrführer/stellv. Wehrführer Hans-Jürgen Lohde, Wehrführer Peer Karg, Wehrführer Holger Runge, Stadtwehrführer Wilfried Krage, Wehrführer Andreas Stern

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Nr. 05/2012 - 21 - STARGARDER ZEITUNG

Schützenverein Burg Stargard e. V.Maßnahmen und Veranstaltungen

1. Öffentliche Schießzeiten Schießplatz Quastenberg- Samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (mit Anmeldung) - Sonntags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr tel. Anmeldungen auch für andere Tage: 039603/20338 (Dieter Schnabel) 039603/21138 (Vorsitzender) 039603/21137 (Fax) Öffentliche Schießveranstaltungen (siehe Öff-

nungszeiten) können von jedem Mann und jeder Frau genutzt werden. Ausleihmöglichkeiten für Bockdoppelflinten sind vorhanden.

2. Termine05.06.2012 Vorstandssitzung, Schießplatz Quasten-

berg (öffentlich für alle Mitglieder), Beginn: 19.00 Uhr

Arbeitseinsätze Abzuleistende Arbeitsstunden können an jedem 1. Samstag im Monat ausge-führt werden.

Jeden Mittwoch Training der Frauenmannschaft, Schieß-platz Quastenberg, Beginn: 17.00 Uhr

26.05.2012 Landesmeisterschaft Stralsund–Lüs-sow, Vorderlader, Beginn: 9.00 Uhr

02.06..2012 Kreismeisterschaft, Schönhausen, KK-Gewehr, Beginn 9.00 Uhr

Der VorstandSchützenverein Burg Stargard

Stargarder Behindertenverband e. V.Neuwahlen im SBV e. V.

55 der insgesamt über 200 Mitglieder des Stargarder Be-hindertenverbandes e. V. wählten am 17. April 2012 im Saal des Gasthofes „Zur Linde“ einen neuen (und weitgehend alten) Vorstand des Verbandes.Nach üblichem Jahresbericht des Vorstandes, Rechen-schaftsbericht des Schatzmeisters sowie Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstandes wurde der neue Vorstand einstimmig in die Funktionen gewählt: Peter Braun, alter und neuer Vorsitzender des SBV e. V., Heidrun Lips, alte und neue stellvertretende Vorsitzende, Ursule Klimmt, neu in der Funktion der Schatzmeisterin, Sylvia Ehlers, neu in der Funktion der Schriftführerin, Hil-degard Hormann, Rosemarie Krause und Lotti Müller als alte und neue Beisitzerinnen im Vorstand sowie Eleonore Koch, Dieter Köpnick und Alfons Menzel als Revisoren.Die Versammlung gratulierte dem neuen Vorstand und verabschiedete gleichzeitig Frau Ingrid Hinz und Olaf Köl-pin, die aus dem Vorstand aus persönlichen Gründen ausschieden.

Der Neue Vorstand: v. l. Hildegard Hormann, Rosemarie Krause, Ursula Klimmt, Sylvia Ehlers, Heidrun Lips – vorn: Peter Braun

Stargarder Burgverein e. V.

Mitgliederversammlung des Stargarder Burgverein e. V.

Am Freitag, dem 20. April 2012, fand im Vereinsraum in der Querdielenscheune die erste ordentliche Mitgliederver-sammlung des Burgvereins in diesem Jahr statt. Nach der Begrüßung und dem Bericht des Vorsitzenden hat unser Schatzmeister einen Einblick in die Schatztruhe des Vereins gegeben. Nachdem die Rechnungsprüfer in den Wochen vor der Mitgliederversammlung fleißig die Bücher gewälzt haben, wurde die Empfehlung an die anwesenden Mitglie-der zur Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2011 ge-geben, welche auch einstimmig erfolgte. Danach gaben die Arbeitsgruppenleiter einen Überblick über die erfolgten und geplanten Aktivitäten der einzelnen

Arbeitsgruppen. Nach einer kurzen Pause warteten die Vereinsmitglieder mit Spannung auf die Vorstellung des Programms für das diesjährige Burgfest. Und eines kann an dieser Stelle schon verraten werden: neben den statt-findenden Festlichkeiten nimmt eine unheilvolle Ahnung auf der Burg Gestalt an und hat für ganz Deutschland und Europa unvorstellbare und schreckliche Auswir-kungen.Im Anschluss an die Mitgliederversammlung folgte ein interessanter Vortrag von Frank Saß zu unserem Vereins-gebäude: „Die Geschichte der Querdielenscheune“. Für Imbiss und Getränke war gut gesorgt.

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STARGARDER ZEITUNG - 22 - Nr. 05/2012

Forum des Vereins Kulturgut Mecklenburg-Strelitz e. V.

Zu Beginn des Jahres 2012 erhielt der Stargarder Burgver-ein eine Einladung zum 5. Mai 2012 zu einem Forum des Vereins Kulturgut Mecklenburg-Strelitz e. V. in den Ritter-keller auf die Schlossinsel Mirow im „Herzen des Herzog-tums“. Gerne nahm unser Verein diese herzliche Einladung, von Herrn Kärger als Landrat unterzeichnet, an und nutze die Gelegenheit, unseren Verein und unsere Vereinsarbeit vorzustellen. Da wir in unserer Dienstkleidung, sprich mit-telalterlicher Gewandung, anreisten, sorgten wir bereits vor Beginn der Veranstaltung für reges Aufsehen und kamen mit den anwesenden Teilnehmern sehr schnell ins Ge-spräch.

Insgesamt 16 Vereine, angefangen vom Gastgeber, über den Landesheimatverband bis hin zum Mühlenheimatver-ein Woldegk stellten ihre Arbeit im Dienste der Heimatkul-tur vor. Im Anschluss an die Veranstaltung nutzen wir die Möglich-keit, unter Führung von Frau Jamm vom Kirchturm Mirow e. V., den Erlebniskirchturm der Johanniterkirche auf fünf Etagen mit Aussichtsplattform zu besichtigen. Dort erwar-tete uns ein Johannitermuseum, eine Galerie und Bücher-basar, der Glockenstuhl und Ausstellungsstücke zur Ver-einsgeschichte. Die Erinnerung an einen atemberaubenden Ausblick von der Aussichtsplattform auf die Stadt Mirow und den See nahmen wir mit auf den Heimweg.

Gudrun KämingAG Werbung

Marie-Hager-Kunstverein Burg Stargard e. V.KUNST:OFFEN

Zum 10. Mal findet in diesem Jahr die Aktion KUNST:OFFEN statt. Zu Pfingsten öffnen zahlreiche Künstler und Galerien der Region Mecklenburgische-Seenplatte ihre Türen. In Burg Stargard beteiligt sich das Marie-Hager-Haus an dieser Aktion. Die Besucher können sich bei Führungen durch das ehemalige Wohn- und Arbeitshaus der Malerin Marie Hager über Leben und Werk der Künstlerin informie-ren. Im Obergeschoss des Hauses stellen Künstler des Fördervereins „KIK“ – Kultur in Dithmarschen und Mitglie-der des Marie-Hager-Kunstvereins ihre Bilder aus. Die anwesenden Mitglieder des Vereins geben Auskunft zu ihren Bildern und zu ihrer künstlerischen Arbeit. Bei Kaffee und Kuchen können die Gespräche fortgeführt werden.Interessierte Besucher können sich von den Motiven in Garten und Haus inspirieren lassen und selbst künstlerisch tätig werden. Das Haus ist am 26. und 27. Mai von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Uwe Bastian

Offene Gärten in M-V

Das Marie-Hager-Haus und der Marie-Hager-Kunstverein beteiligen sich in diesem Jahr an der landesweiten Aktion „Offenen Gärten in M-V“. Wir wollen die Verbindung von Kunst und Garten zeigen und welche Bedeutung der Gar-ten für die Künstlerin Marie Hager hatte. Zahlreiche Gemälde und Schautafeln zu diesem Thema sollen das deutlich machen.

Herr und Frau Lauterbach, Heiko Kärger, Frau und Herr Käming

Herr Käming, Herr Quade, Frau Jomm und Herr Lauterbach

Vorderansicht Marie-Hager-Haus

Hofansich Marie-Hager-Haus

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Nr. 05/2012 - 23 - STARGARDER ZEITUNG

Mitglieder und Freunde des Vereins haben den Garten, ins-besondere das Rosenbeet, das Rosenrondell und das Stau-denbeet in mehreren Arbeitseinsätzen in einen vorzeigbaren Zustand gebracht. Mit zahlreichen Spenden konnten Rosen gekauft werden und damit eine Annäherung an den Zustand, wie wir von dem Gemälde von Marie Hager kennen, erreicht werden. Mit der Herbstpflanzung wird weiter vervollständigt.Bei Kaffee und Kuchen können die Besucher mit den Mit-gliedern des Vereins ins Gespräch kommen. Wir danken den Mitgliedern und Freunden des Vereins für ihre tatkräftige Hilfe und für ihre Spenden in Geld oder Pflanzen in Vorbereitung der Aktion „Offene Gärten“. Für Anregungen, Ideen und Spenden zur Rekonstruktion des Marie-Hager-Gartens sind wir sehr dankbar.Garten und Haus können am 09.06. und 10.06.2012 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr besucht werden.

Uwe Bastian

Schnupperkurs „Malen mit Aquarell“

Am Sonnabend, dem 09.06.12, von 10.30 Uhr bis 14.00 Uhr wird Frau Heike Camp interessierten Besuchern An-leitung zur Anfertigung eines Aquarells geben. Anmeldung hierzu bitte im Marie-Hager-Haus (039603/21152 oder E-Mail: [email protected]). Malmaterialien sind bitte mitzubringen.

Aufruf

Während der Wintermonate sind dem Marie-Hager-Haus die Bierzeltgarnituren entwendet worden. Zur Durchführung der geplanten Aktionen (KUNST:OFFEN, Offene Gärten, Kunst-und Krempelmarkt) in Haus und Garten benötigen wir dringend Tische und Stühle. Wer Bierzeltgarnituren, Tische, Stühle, Stapelstühle aus Plast usw. abzugeben hat, melde sich bitte im Marie-Hager-Haus.

Zum Herbstsemester 2012 wird im Marie-Hager-Haus ein Kurs „Malen mit Aquarell“ unter der Leitung von Frau Camp stattfinden. Anmeldungen und weitere Anfragen bitte an die Kreisvolkshochschule des Landkreises Mecklenbur-gische Seenplatte, Standort Neustrelitz, Hittenkofer Straße 28, Telefon: 03981/205262.

Ferienmalkurs für Kinder

Auch in diesem Jahr findet in den großen Ferien ein Malkurs für Kinder im Marie-Hager-Haus statt. Vom 16.07. bis 20.07 und vom 23.07. bis 27.07.2012 kön-nen sie ihr Talent im Malen erproben und unter fachkundiger Anleitung vervollständigen. Anmeldungen sind sofort im Marie-Hager-Haus möglich.

Kulturverein RowaDer Kulturverein Rowa lädt ein

Am 03.06.12 findet unser Kinderfest in Rowa statt, dazu sind alle Kinder und Eltern herzlich eingeladen. Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf dem Sportplatz.

Gemeinsam mit den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr möchten wir für Euch einen Nachmittag mit viel Spaß und Unterhaltung gestalten.

Was erwartet Euch?- Luftballonmodellieren- Kinderschminken und Glitzertatoos- Hüpfburg- Torwand mit Radar-Schuss-Meßgerät „Wer hat den

stärksten Schuss?“

Für das leibliche Wohl gibt es Kaffee und Kuchen sowie Leckeres vom Grill.

Alle Interessenten sind zur Teilnahme an unserer tra-ditionellen Radwanderung unter der bewährten Füh-rung von Frau A. Feist aufgerufen.Treffpunkt ist am 02.06.12 um 10:00 Uhr auf dem Park-platz am Hotel „Zur Burg“ in Burg Stargard.

Erstmalig können wir Gäste aus unserer polnischen Part-nergemeinde Rogowo begrüßen. Unsere gemeinsame Tour wird ca. 6 Stunden dauern. Lassen Sie sich von einer ab-wechslungsreichen Streckenführung überraschen.Für Essen und Trinken ist gesorgt.Wir freuen uns auf eine interessante Radwanderung!

K. Scheller

Lesekreis Gemeinde Holldorf

Auf Initiative von Frau Viola Kühn aus Rowa gründete sich am 14.03.2012 der Lesekreis der Gemeinde Holldorf, un-terstützt wurde dieses durch den Kulturverein Rowa.Die Grundidee des Lesevereins, alle 4–6 Wochen stellen abwechselnde Akteure aus der Gemeinde Holldorf inte-ressante Bücher zur Diskussion vor, fand lebhaften Anklang. Der Lesekreis konzentriert sich in der Auswahl der Bücher auf folgende Schwerpunkte: Belletristik , Krimis , Regionale Literatur, Historische Ereignisse, Alltagswissen/-ratgeber.

Die ersten Lesungen fanden bereits statt. Frau Dennert stellte den Thriller von J. Harris „Das verbotene Haus“ vor und Frau Kühn legte Ihre Ansichten zu dem modernen Mär-chen „Ich schreibe Dir morgen wieder“ von C. Ahern dar.Durch alle Beteiligten wurde der Grundstock für eine Hand-bibliothek zur allgemeinen Nutzung gelegt.Weitere Lesefreunde aus der Gemeinde Holldorf sind gern gesehene Mitgestalter.

K.Scheller

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STARGARDER ZEITUNG - 24 - Nr. 05/2012

Kulturverein Groß Nemerow e. V.

„Frühlingszauber“

Die Landfrauen wollen mit dem Aktionstag am 5. Mai zei-gen, dass sie das dörfliche Leben aktiv mitgestalten und dem Motto des Verbandes „Land braucht Leben“ auf die-se Weise gerecht werden. Die Rosen wurden in 28 Gemein-den in Mecklenburg Vorpommern an öffentlichen Plätzen gepflanzt.

Es wird nierote Rosen

regnen.

Wenn wir mehr Rosenwollen,

müssen wir mehr Rosenpflanzen.

GEORGE ELIOT

Anfang der Woche haben die Landfrauen mit Ihrer Vorsit-zenden Hannelore Arndt eine Probepflanzung vorgenom-men. Der Kulturverein und die Landfrauen sind gute Part-ner und arbeiten schon lange eng zusammen. Den Platz für die Rosen am Bürgerhaus haben die Landfrauen aus-gesucht, da dies der zentrale Platz im Ort ist. Vor dem Pflanzen war natürlich Vorarbeit notwendig und hier haben sich die Landfrauen einen Fachmann geholt. Klaus Tietschert gab die richtigen Anleitungen, Lehmboden wurde benötigt um einen guten Pflanzenwuchs zu bekom-men. Nachdem die Vorarbeiten abgeschlossen waren

konnten die Landfrauen ihre Rosen pflanzen. Für alle die diesem schönen Ereignis beiwohnten bzw. der Einladung gefolgt sind, gab es nach der Pflanzung noch selbst ge-machte Schmalzbrote, Kaffee und natürlich zum Anstoßen Sekt. Gefreut haben sich alle über den Besuch von Frau Eichler der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises die sich den Aktionstag in einigen Orten Mecklenburg Vor-pommerns anschaute. Damit die Rosen gut gedeihen lies Familie Lembke weiße Tauben als Glücksboten aufsteigen.

B. RecknagelVereinsvorsitzender

Verein „Altes Hospital“ e. V.

AktuellesAm 30. April feierten die Hexen und ihre Freunde wieder die Walpurgisnacht auf der Burg Stargard. Die Hexen vom „Al-ten Hospital“ boten diesmal in der Kapelle Hexenspeisen und -tränke an. So konnten Muffins, prickelnde Kekse und Brezel genascht werden und wer kennt das Hexen-Elixier oder gar den Hexenkaffee? Viele der Gäste waren angenehm überrascht wie gut diese Hexentränke schmecken. Am liebsten wurde aber bei der grünen (mit Alkohol) und der gelben (alkoholfreien) Schleimbowle zugegriffen.

Wie bereits in der Tagespresse zu lesen war, veranstaltet der Nordkurier wieder seine Sommertour und kommt am 21. Juni 2012 in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr auf den Walpurgisnacht 2012

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Nr. 05/2012 - 25 - STARGARDER ZEITUNG

Jehovas Zeugen K. D. Ö. R in Burg Stargard

1. Zusammenkünfte für die Öffentlichkeit im Monat Juni 2012

Termine und Themen:• Sonntag,d.3.Juni Keine Zusammenkunft• Sonntag,d.10.Juni Ihr Eltern – baut ihr mit feuerbeständigem Material?• Sonntag,d.17.Juni Diene Jehova mit einem freudigen Herzen• FreitagbisSonntag(22.bis24.Juni) Bezirkskongress in Berlin Motto: „Behüte dein Herz!“

Jeweils um 9.15 Uhr im Königreichssaal von Jehovas Zeu-gen in Burg Stargard, Fichtenweg 32.

Der Eintritt ist frei, es wird keine Kollekte erhoben.

Kontaktadresse E-Mail:[email protected]

Unter http://www.jw.org können Sie viele weitere interes-sante Beiträge sowie Informationen zum Bezirkskongress nachlesen.

Der Bürgermeister der Stadt Burg Stargard, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden sowie der Amtsvorsteher des Amtes Stargarder Land gratulieren allen Jubilaren, die im Zeitraum vom 25.05.2012 bis 21.06.2012 Geburtstag haben recht herzlich.

Beglückwünscht werden alle nachfolgend Genannten, die in dieser Zeit 60 Jahre und älter werden.

Wir gratulieren den Jubilaren zum Geburtstag im Mai/Juni 2012

Ziegenmarkt. Der Verein und das „Alte Hospital“ freuen sich sehr, diese Aktion zu unterstützen. Da an diesem Tag auch unser Hexen-Stammtisch stattfindet, werden wir nochmals Hexenspeisen und -tränke anbieten. Und noch Einiges mehr! Wer also am 30.04.12 nicht die Gelegenheit zum Probieren hatte, hat an jenem Tag die Möglichkeit hierzu.

Auch weiterhin sammelt der Verein für den Erhalt des “Al-ten Hospitals” Altpapier und Altmetall, defekte Waschma-schinen und Herde. Denn jedes Gramm zählt und bringt uns unseren Zielen näher. Ansprechpartner: Herr Clemens, Telefon-Nr.: 0170/3644689 oder 039603/27579 an, E-Mail: [email protected]. Vielen Dank!

Stadt Burg StargardHerr Leo Ludkowski am 25.05. zum 82.Frau Marianne Brüning am 25.05. zum 73.Frau Hildegard Busse am 26.05. zum 81.Frau Gisela Freitag am 26.05. zum 61.Herr Horst Büning am 26.05. zum 82.Frau Erika Zerlang am 26.05. zum 72.Herr Klaus- Dietmar Brandt am 27.05. zum 73.Herr Willi Bremer am 27.05. zum 65.Herr Erwin Kowarik am 27.05. zum 60.Herr Reinhard Krämer am 27.05. zum 61.Frau Ingrid Franz am 27.05. zum 75.Herr Gerhard Siwek am 27.05. zum 79.Herr Friedrich Greiner am 28.05. zum 65.Frau Ilse Stark am 28.05. zum 81.Herr Wolfgang Ahnsehl am 28.05. zum 69.Frau Renate Briese am 28.05. zum 76.Herr Hans Tiedt am 28.05. zum 75.Frau Christine Bastian am 30.05. zum 68.Herr Rolf- Günter Bredemeier am 30.05. zum 61.Herr Hermann Schmiel am 30.05. zum 87.Frau Irmgard Ihloff am 31.05. zum 78.Herr Kurt Milinski am 31.05. zum 86.Frau Gudrun Beltz am 01.06. zum 63.Frau Rita Matew am 01.06. zum 60.Frau Irma Bartsch am 02.06. zum 84.Frau Henni Freitag am 02.06. zum 84.Frau Brigitte Juranek am 02.06. zum 74.Frau Helge Schade am 02.06. zum 76.Herr Uwe Bastian am 04.06. zum 69.Herr Andreas Schumann am 04.06. zum 63.Frau Marlis Weiß am 04.06. zum 61.Frau Ursula Freitag am 05.06. zum 61.Herr Helmut Grindel am 05.06. zum 63.

Frau Ursula Löhnert am 05.06. zum 60.Frau Regina Oertel am 05.06. zum 70.Herr Erich Dobberphul am 06.06. zum 87.Herr Lothar Jaroschewski am 06.06. zum 65.Herr Reinhold Piossek am 06.06. zum 70.Frau Heidemarie Tiedt am 06.06. zum 68.Frau Heidemarie Jarosch am 07.06. zum 69.Herr Klaus Lewerenz am 07.06. zum 62.Herr Peter Schmidt am 07.06. zum 63.Frau Irmengard Kähler am 08.06. zum 92.Herr Horst Böhm am 08.06. zum 60.Herr Klaus Dieter Fettkulin am 08.06. zum 67.Herr Helmut Völker am 08.06. zum 61.Herr Georg Bendier am 09.06. zum 77.Herr Klaus Lewandowski am 09.06. zum 60.Herr Hans- Joachim Knoblauch am 09.06. zum 83.Frau Gisela Meinke am 09.06. zum 78.Herr Wilfried Wessel am 09.06. zum 61.Herr Alfred Grimm am 10.06. zum 80.Frau Waltraut Schulz am 10.06. zum 79.Frau Gertrud Tramp am 10.06. zum 87.Frau Maria Weiß am 10.06. zum 64.Herr Willi Ahnsehl am 11.06. zum 75.Herr Werner Bombis am 11.06. zum 72.Herr Konrad Paap am 11.06. zum 80.Herr Günter Voß am 11.06. zum 83.Frau Anna Schroeder am 12.06. zum 84.Frau Liesbeth Nowotny am 12.06. zum 75.Frau Wally Lenz am 13.06. zum 77.Frau Astrid Rost am 14.06. zum 60.Frau Gisela Walter am 14.06. zum 82.Frau Luzie Böttcher am 15.06. zum 76.Frau Dorothea- Elisabeth Hänisch am 15.06. zum 68.

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STARGARDER ZEITUNG - 26 - Nr. 05/2012

Frau Anna Westphal am 15.06. zum 88.Frau Margit Ziethmann am 15.06. zum 72.Herr Erwin Hinz am 15.06. zum 79.Herr Reinhard Palzer am 16.06. zum 70.Herr Konrad Rose am 16.06. zum 75.Frau Renate Eckelmann am 17.06. zum 73.Frau Monika Ahnsehl am 18.06. zum 68.Herr Peter Freitag am 18.06. zum 62.Frau Ingrid- Brigitta Hinz am 18.06. zum 75.Herr Jürgen Rost am 19.06. zum 61.Herr Rainer Wegner am 19.06. zum 67.Frau Renate Lüttke am 19.06. zum 74.Frau Heidemarie Küssner am 20.06. zum 68.Herr Bernd Lesniewicz am 20.06. zum 60.Herr Jürgen Müller am 20.06. zum 61.Herr Harald Schade am 20.06. zum 82.Herr Erich Schulz am 20.06. zum 78.Frau Barbara Schönfeldt am 21.06. zum 69.Herr Siegfried Herzberg am 21.06. zum 62.Herr Reinhard Lehky am 26.05. zum 71.

Gemeinde CamminFrau Renate Lorenz am 10.06. zum 66.Herr Günter Jock am 21.06. zum 62.

Gemeinde CölpinFrau Lieselotte Schulz am 26.05. zum 80.Herr Erhad Neumann am 26.05. zum 86.Frau Rosemarie Eckermann am 26.05. zum 64.Frau Rosemarie Wiesjahn am 26.05. zum 72.Frau Hilde Mielke am 28.05. zum 74.Herr Udo Beyer am 29.05. zum 61.Herr Jaroslav Konicek am 29.05. zum 64.Frau Renate Hösel am 30.05. zum 73.Frau Gertrud Reich am 04.06. zum 85.Frau Dorit Krakow am 06.06. zum 62.Frau Gabriele Freese am 11.06. zum 61.Herr Klaus Spiegel am 11.06. zum 61.Herr Wolfgang Welter am 11.06. zum 65.Herr Adolf Förster am 12.06. zum 71.Frau Olga Lindhorst am 13.06. zum 83.Herr Eberhard Richter am 13.06. zum 71.Frau Gisela Nagel- Heyer am 14.06. zum 73.Herr Gerhard Tessendorf am 14.06. zum 63.Frau Brigitte Schulz am 17.06. zum 71.Herr Johannes Herrmann am 22.06. zum 77.

Gemeinde Groß NemerowFrau Inge Heuwold am 25.05. zum 62.Herr Hans Höpfner am 25.05. zum 88.Herr Karl- Heinz Krott am 30.05. zum 61.Frau Beate Fritsche am 31.05. zum 67.Frau Sylvia Busse am 02.06. zum 63.Herr Siegfried Schmidt am 02.06. zum 71.Frau Renate Starck am 03.06. zum 60.Herr Jürgen Stegemann am 03.06. zum 61.Herr Wolfgang Kabisch am 04.06. zum 63.Frau Karola Vogt am 05.06. zum 72.Herr Heino Vieth am 08.06. zum 65.Frau Renate Kruse am 09.06. zum 62.Herr Wilfried Stegemann am 09.06. zum 60.

Herr Peter Genning am 11.06. zum 71.Frau Erika Sturm am 11.06. zum 69.Frau Gisela Birr am 12.06. zum 62.Herr Willi Drosdatis am 13.06. zum 71.Herr Günter Lorenz am 13.06. zum 75.Herr Rudi Rossow am 13.06. zum 73.Frau Anneliese Lenk am 13.06. zum 73.Herr Udo Maßmann am 14.06. zum 60.Frau Annemarie Kühn am 15.06. zum 85.Frau Vera Schultz am 16.06. zum 62.Frau Ruth Runge am 18.06. zum 74.Herr Gunter Bretschneider am 19.06. zum 68.Frau Brigitte Krause am 19.06. zum 74.Frau Elisabeth Koch am 20.06. zum 83.Frau Ruth Schendel am 21.06. zum 88.Herr Gerhard Israel am 21.06. zum 78.

Gemeinde HolldorfFrau Ella Simon am 28.05. zum 79.Herr Klaus- Ulrich Scheller am 29.05. zum 62.Frau Brigitte Wegner am 31.05. zum 61.Herr Helmut Laß am 04.06. zum 65.Herr Heinz Wasmund am 10.06. zum 61.Frau Erna Schulz am 15.06. zum 76.Herr Manfred Lück am 16.06. zum 64.

Gemeinde LindetalFrau Marie- Luise Czaplinski am 25.05. zum 68.Frau Waltraud Thürk am 26.05. zum 69.Frau Helga Bigus am 27.05. zum 71.Frau Karin Korth am 27.05. zum 65.Frau Grete Krause am 27.05. zum 100.Herr Horst Dallmann am 29.05. zum 81.Frau Edith Gramke am 31.05. zum 83.Frau Edith Ekruth am 03.06. zum 79.Frau Gertrud Hermann am 03.06. zum 81.Herr Werner Holz am 03.06. zum 82.Herr Axel Krösing am 04.06. zum 63.Frau Gerda Holz am 04.06. zum 69.Herr Herbert Sump am 07.06. zum 71.Frau Ursula Beyer am 08.06. zum 78.Frau Ortrun Röder am 08.06. zum 69.Herr Helmut Singer am 08.06. zum 73.Frau Anna Pautz am 09.06. zum 84.Frau Irmgard Walter am 09.06. zum 75.Frau Christine Schenk am 11.06. zum 78.Herr Helmuth Arnholz am 16.06. zum 62.Frau Renate Bratz am 17.06. zum 62.Herr Günter Meyer am 17.06. zum 72.Herr Willi Ratzmann am 17.06. zum 61.Frau Hanna Klebs am 19.06. zum 74.Herr Werner Giese am 21.06. zum 84.Herr Hans- Achim Plautz am 21.06. zum 77.

Gemeinde PragsdorfHerr Dieter Handt am 30.05. zum 63.Herr Klaus Logos am 02.06. zum 61.Frau Ingrid Schneider am 03.06. zum 63.Frau Bärbel Koppitsch am 09.06. zum 60.Frau Margret Hoppert am 16.06. zum 65.Herr Helmut Vettermann am 16.06. zum 77.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name und Geburtstag hier erscheinen, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt.Dieses wird Sie über die verschiedenen melderechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten informieren.

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Nr. 05/2012 - 27 - STARGARDER ZEITUNG

Der Dorfklub Dewitz lädt ein zurKindertagsfeier

am 1. Juni 2012 von 18.00 bis 20.00 Uhr

auf dem Dorfplatz in Dewitz.

Verschiedene Stationen laden zum Mitmachen ein.Die Sieger im Fünfkampf werden prämiert.

Ab 20.00 Uhr wollen wir gemütlich bei Musik am Lagerfeuer sitzen und grillen.

Würstchen sind selbst mitzubringen, Grill und Zubehör wird bereitgestellt.

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STARGARDER ZEITUNG - 28 - Nr. 05/2012