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STAATLICHE BAUAUF Vorschriften. Kommentare und Zusammenstellungen zur Stand- und Funktionssicherheit von Bauwerken. zur bauwirtschaftlichen Kontrolle sowie zur Arbeitsweise der St8A O, 60 M 1987 Nr.3 Inhalt Vorschrift 194/87 Dachkassettenplatten ohne Beschichtung 25 Kommentar t> zur Vorschrift 194/87 der Staatlichen Bauaufsicht "Dachkassettenplatten ohne 8eschichtung" 27 Ministerrat der DDR Ministerium für 8auwesen Staatliche Bauaufsicht Vorschrift 194/ 87 Verbindlich ab: 1. April 1987 Zur sofortigen Anwendung empfohlen I Gültig bis auf Widerruf Dächer Dachkassettenplatten Vorschrift Dachkassettenplatten ohne Beschichtung Ausgearbeitet: 8auakademie der DDR Institut für Wohnungs- und Gesellschaftsbau Bestätigt: Vorbemerkung Abt. Experimentelle Forschung Hohe Straße 48 Dresden 8027 Wohnungsbaukombinat Ne ubrandenburg Direktorat Technik Ihlenfelder Straße Neubrandenburg 2000 8erlin, den 5 . März 1987 Dipl.-Ing . Schütze Der Leiter Die Gebäude des komplexen Wohnungsbaus wer- den im Bereich des oberen Gebäudeabschlusses vorrangig als Kaltdächer ausgeführt. Die typische Lösung ist die auf Drempel und Rinnentrager aufliegende montagedichte Dach- kassettenplatte nach bzw . in Anlehnung an den Katalog W 8301 /1/ . Die Dachkassetten sind nach TGL 36 041/01 /2/ mit einer Wetter- schutzschicht zu versehen . In Abweichung von der TGL 36 041/01 /2/ bzw . der Vorläufer TGL 10 695 und werden auf der Grund - lage von Sondergenehmigungen der StBA seit 1977 16 Tm 2 Dachkassettenplatten ohne Beschichtung (d . h., ohne zusätzlichen Wit- terungsschutz) erfolgreich erprobt . Nach den vorliegenden Erfahrungen kann über einen längeren Zeitraum (etwa 10 Jahre) sichere Schutzfunktion gegen Witterungs e in- flüsse erreicht werden . Dana ch ist, wenn no twendig, ein Witterungsschutz vorzus e hen (s. Abschnitt 7) . 1. Geltungsbereich Diese Vorschrift gilt für Dächer aus Dach- kassettenplatten, die in Abweichung von der TGL 36 041/01 /2/ ohne Beschichtung a usge- führt werden. Die Anwendung von Dachka sset - tenplatten ist in allen Atmospharentypen nach TGL 18 /3/ zulässig, wenn die untere Grenzkonzentration des Aggressivitätsb e reichs A 1 nach TGL 33 408 /4/ nicht überschritten wird . Daraus ergibt sich der 8 eanspruchungs - grad I. 2. Konstruktion 2.1. Grundsätze Dachkassettenpl a tten , die ohne 8eschichtung den Witterungsschutz des zu überdeckenden Gebäudes sichern, sind nach folgend en Grund - satzen auszubilden: bewehrte Trsgrippen in der Spannrichtung der Elemente - bewehrte Querrippen an Auflag e rn (Breite der Elemente) - unbewehrter Betonspiegelbereich zwischen Trag- und Querrippen - Betonspiegel an Oberseite eben, Jedoch mit gewölbter Unterseite zwischen den Tragrippen - Wahl einer Außengeometrie, die mit der Montage einen vollen Witterungsschutz er- möglicht. BAUAKADEMIE DER DDR . BAUINFORMATION

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STAATLICHE BAUAUF

Vorschriften. Kommentare und Zusammenstellungen zur Stand- und Funktionssicherheit von Bauwerken. zur bauwirtschaftlichen Kontrolle sowie zur Arbeitsweise der St8A

O,60 M 1987 Nr.3

S~ite

Inhalt • Vorschrift 194/87

Dachkassettenplatten ohne Beschichtung 25

• Kommentar

t> zur Vorschrift 194/87 der Staatlichen Bauaufsicht "Dachkassettenplatten ohne 8eschichtung" 27

Ministerrat der DDR Ministerium für 8auwesen Staatliche Bauaufsicht

Vorschrift

194/87

Verbindlich ab: 1. April 1987 Zur sofortigen Anwendung empfohlen I Gültig bis auf Widerruf

Dächer Dachkassettenplatten Vorschrift

Dachkassettenplatten ohne Beschichtung

Ausgearbeitet: 8auakademie der DDR Institut für Wohnungs- und Gesellschaftsbau

Bestätigt:

Vorbemerkung

Abt. Experimentelle Forschung Hohe Straße 48 Dresden 8027

Wohnungsbaukombinat Ne ubrandenburg Direktorat Technik Ihlenfelder Straße Neubrandenburg 2000

8erlin, den 5 . März 1987

Dipl.-Ing . Schütze Der Leiter

Die Gebäude des komplexen Wohnungsbaus wer­den im Bereich des oberen Gebäudeabschlusses vorrangig als Kaltdächer ausgeführt. Die typische Lösung ist die auf Drempel und Rinnentrager aufliegende montagedichte Dach­kassettenplatte nach bzw . in Anlehnung an den Katalog W 8301 /1/ . Die Dachkassetten

sind nach TGL 36 041/01 /2/ mit einer Wetter­schutzschicht zu versehen . In Abweichung von der TGL 36 041/01 /2/ bzw . der Vorläufer TGL 10 695 und 116-088~ werden auf der Grund ­lage von Sondergenehmigungen der StBA seit 1977 16 Tm 2 Dachkassettenplatten ohne Beschichtung (d . h., ohne zusätzlichen Wit­terungsschutz) erfolgreich erprobt .

Nach den vorliegenden Erfahrungen kann e~ne über einen längeren Zeitraum (etwa 10 Jahre) sichere Schutzfunktion gegen Witterungs e in­flüsse erreicht werden . Dana ch ist, wenn no twendig, ein Witterungsschutz vorzuse hen (s. Abschnitt 7) .

1. Geltungsbereich

Diese Vorschrift gilt für Dächer aus Dach­kassettenplatten, die in Abweichung von der TGL 36 041/01 /2/ ohne Beschichtung a usge­führt werden. Die Anwendung von unbesch~chteten Dachka sset ­tenplatten ist in allen Atmospharentypen nach TGL 18 ~04 /3/ zulässig, wenn die untere Grenzkonzentration des Aggressivitätsbe reichs A 1 nach TGL 33 408 /4/ nicht überschritten wird . Daraus ergibt sich der 8eanspruchungs ­grad I.

2 . Konstruktion

2 . 1 . Grundsätze

Dachkassettenpla tten , die ohne 8eschichtung den Witterungsschutz des zu überdeckenden Gebäudes sichern, sind nach folgend e n Grund­satzen auszubilden:

bewehrte Trsgrippen in der Spannrichtung der Elemente

- bewehrte Querrippen an be~den Auflag e rn (Breite der Elemente)

- unbewehrter Betonspiegelbereich zwischen Trag- und Querrippen

- Betonspiegel an se~ner Oberseite eben, Jedoch mit gewölbter Unterseite zwischen den Tragrippen

- Wahl einer Außengeometrie, die mit der Montage einen vollen Witterungsschutz er­möglicht.

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Konstruktions- und Ausführungsbeispiele siehe /5/ und /6/.

2.2 . Konstr~ktive Forderungen

- Oberfläche: Die Oberfläche muß frei von Rissen sein, so daß sie grundsätzlich in der Druck­zone liegen muß.

- Bewehrung:

- Fugen­geometrie:

Langsrippen: mit schlaffer bzw. Spann­stahlbewehrung

Querrippen: mit schlaffer Bewehrung Mindestb~tondeckung zur Ober­fläche, die unmittelbar dem Niederschlag ausgesetzt ist: bei schlaffer Bewehrung und bei Spannstahl ~30 mm.

Längsfugen entweder analog Katalog W 8301 /1/ bzw. andere Ausbildung unter Beachtung des Prinzips "oberf l ächen­fertiges, montagedichtes Dach".

Unbeschichtete Dachkassettenplatten werden dem Alkaligefährdungsgrad (AGG) 111 der Vor­schrift 96/BO der StBA /7/ zugeordnet .

3. Qualitätsanforderungen

3.1. Beton (Frisch- und Festbeton)

Betonklasse > Bk 25 - Zuschlagstoffe nach TGL 33 412/01 /8/;

Sieblinienbereich zwischen A 16 und B 16, nahe der Grenzsieblinie B 16, Größtkorn 16 mm.

- Das Mischungsverhältnis ~st so zu projek­tieren, daß die Forderungen an die Frost­beständigkeit, Wasserdichtigkeit und das Porenvolumen zielsicher erreicht werden.

- Frostbeständigkeit des Betons nach TGL 33 433/06 /9/, Ermittlung nach Pr~f­verfahren B; a n Bohrkernen ~ 100 FTW, bei zusätzlicher Prüfung an Würfeln ~ 150 FTW (Kantenlänge = 10 cm)

- Wasserdichtigkeit nach TGL 33 433/05 /10/, Druckstufe 0,4 MPa

_ Festbetonporengehalt ~ 16 Vol.-% gemäß TGL 33 412/01 /8/

- W/Z-Wert: 0,48 :x: 0,02 _ Verarbeitbarkeit (gemessen am Mischer) :

V 2

_ Oberflächenbeschaffenheit: geglätte~ und kal~briert.

3.2. Bewehrung _ Stahle der schlaffen Bewehrung - keine zusatzl~chen Forderungen

Spannstähle • dauerbeständ~ge Sicherung der Spannstahl­

enden vor möglicher Korrosion die gewählte betriebliche Lösung bedarf der Zustimmung der Bauakademie der DDR, Institut für Heizung, Lüftung und Grund­lagen der Bautechn~k (IHLGB), Zentral­laboratorium für Korrosionsschutz (ZLK).

4. Technologie

Die Qualität und das Gebrauchsverhalten des fertigen Dachs werden entscheidend durch die Vorfertigung bestimmt. Die durch Vorschrif­ten und Standards geregelten wichtigsten technologischen Kriterien, die zur Qualitäts­sicherung beitragen, s~nd nachfolgend auf­geführt:

- Minimierung der Verunreinigungen der Zuschlagstoffe

- Kontinuität bei der Gattierung von Zement und Zuschlagstoffen

- Einhaltung des W/Z-Werts

- Sicherung der Oterflächenbehandlung

- Sicherung des erlorderlichen und erprobten Temperatur- und Feuchtigkeitsregimes wäh­rend der Aufe~thaltszeit im Erhärtungs­tunnel bzw. in Gruben.

5. Lagerung und Transport

Unbeschichtete Dachkassettenplatten sind auf Stapelunterlagen aus Hartholz bzw. Hart­gummi - mindestens 60 mm x 60 mm x 300 mm -so zu lagern und zu transportieren, daß durch eine 4-Punkt-Lagerung die Dachober­fläche zugspannungsfre~ bleibt. /11/

6. Prüfungen . und Kontrollen

6.1. Eignungsprüfungen

Einführende Wohnungsbaukombinate haben vor der Serienproduktion folgende Nachweise zu führen und der StBA des MfB, Abteilung Bau­sicherheit, vorzulegen:

- Nachweis der Immissionswerte in der Luft nach TGL 1B 704 /3/ und Festlegung des Beanspruchungsgrades nach TGL 33 408/01 /4/

- Nachweis der in Abschnitt 3. genannten Qualitätsanforderungen.

6.2. Prüfungen währ end der Serienproduktion

6.2.1. Betonprüfungen

Die Durchführung der in Tabelle 1 aufgeführ­ten Prüfungen erfolgt durch den Hersteller.

Die Prüfergebnisse eines Jahres sind zusam­menzufassen und der StBA des jeweiligen Bezirks zur Kenntnis zu geben.

Bei negativen Prüfergebnissen sind die Ursa­chen umgehend zu ermitteln und abzustellen. Die Prüfungen sind .danach zu wiederholen.

6.2.2. Äußere Beschaffenheit

Unmittelbar nach dem Entschalen sind Sicht­kontrollen am Element durchzuführen. Mit dieser Bewertung wird entschieden, ob die gefertigten Dachkassettenplatten den Anforde­rungen eines unbeschichteten Elements ent­sprechen. Die wichtigsten Kriterien der visu­ellen Kontrollen sind:

- keine durchgehenden Risse glatte Oberfläche

- Abplatzungen im zulässigen Bereich.

Werden Mängel festgestellt, die zu einer Einschränkung des Gebrauchswerts führen, sind die betreffenden Dachplatten auszuson­dern, mit einer Beschichtung zu versehen und auf einem gesonderten Dach zu montieren. Die Verlegung beschichteter und unbeschich­teter Elemente in einer Dachfläche ist nicht zulässig.

6.2.3. Maßhaltigkeit

Das Anwenderkombinat hat entsprechend den gültigen Vorschriften mit dem Projekt die Genauigkeitsklassen festzulegen. Die Prüfun­gen· haben nach TGL 33 440 /15/ zu erfolgen.

-

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Tabelle 1 Prüfungen und Kontrollen

Prüfgegenstand bzw . nachzuweisendes Material

Ort und Zeitpunkt der Probeentnahme/Prüfdichte

Durchführung und Auswertung der Prüfung

Zuschlags toffe

Mischrezeptur überprüfung bei Wechsel der lieferanten bzw . mind. 2 x/Jahr, bei jeder Veränderung Festlegung einer neuen Rezeptur

nach TGl 33 432/01 /13/

Zement W/Z-Wert 0,48 ± 0,02 überprüfung mind. aller 500

Mischerfüllungen nach TGl 33 432/01 /13/

Bewehrung

Betondeckung ~ 30 mm überprüfung mit Gliedermaßstab. mind. an jeder 50. Dachpla te

Beton Festbetonporengehalt " 16 Vol.-%

Bestimmung vierteljährlich bei gleichbleibender Mischrezeptur bzw. bei jeder Veränderung der Mischrezeptur; ProbenahMe aus dem Element

nach TGl 21 094/02 /14/

Wasserdichtigkeit Druckstufe 0,4 MPa

Bestimmung vierteljahrlich; Nachweis an Bohrkernen aus dem Element

nach TGl 33 433/05 /10/

Frostwiderstand ~ 100 FTW an Bohrkernen

Nachweis an Bohrkernen aus dem Element; 2 Prüfungen im Jahr

nach TGl 33 433/06 /9/

7. Bewertungskriterien für den Oberflächen-schutz (Instandsetzung)

Der jetzige Erkenntnisstand sichert bei sorgfältiger Fertigung der Dachkassetten einen ausreichenden Wi tterungsschutz von mindestens 10 Jahren. Daraus folgt, daß der Nutzer (Rechtsträger) frühestens ab diesem Zeitpunkt bezüglich der unbeschichteten Dachplatten zu Kontrollen verpflichtet wird.

Die Notwendigkeit eines ersten Oberflächen­schutzes ist dann gegeben, wenn die Dach­kassettenplatten nicht mehr funktionssicher sind . Die Kriterien sind:

Eintritt von Feuchtigkeit in den Drempel­raum, z . B. Wasser tropft an der Unter­seite der Dachplatten ab

- Zerstörung der Betonoberfläche durch Korrosionserscheinungen mit sichtbarer Veränderung der Betonstruktur, z. B. starker Abrieb, durchgehende löcher im Spiegelbereich, RIßbildungen über Bewehrung.

Die Kontrollen sind visuell durchzuführen und zu dokumentieren .

8 . Hinweise

Die Vorschrift nimmt auf folgende Standards, Vorschriften und Dokumentationen Bezug:

/1/ Dach- und Drempelelemente WBS 70/ Bauakademie der DDR. - Berlin, 1983 (Katalogwerk Bauwesen, W 8301, AE 1, Kurzbezeichnung 11)

/2/ TGL 36 041/01 Dachdeckungen

/3/ TGl 18 704 Korrosion und Korrosionsschutz

/4/ TGl 33 408/01 Betonbau; Korrosion und Korrosionsschutz

/5/ WP 158 264 Dachelement

/6/ Elementekatalog WBS 70/VE WBK r eubran­denburg (Anwendungsbeispiel)

/7/ Vorschrift 96/80 der Staatlichen Bau­aufSicht Vermeidung von betonschädigenden Alkali­Kieselsäure-Reaktionen

/8/ TGl 33 412/01 Herstellen des 8etons; Betonbestand­teile, Zusammensetzung

/9/ TGl 33 433/06 Prüfung des erhärteten Betons; Bestim­mung des Frostwiderstandes

/10/ TGl 33 433/05 Prüfung des erhärteten Betons: Bestim­mung der Wasserdichtigkeit

/11/ Werkstandard Dachkassettenplatten als unbeschichtete Dachelemente, Stand Mai 1985 / VE WBK Neubrandenburg

/12/ TGl 33 432/01 Prüfung des erhärteten Betons; Allgemeine Forderungen

/13/ TGl 33 432/01 Prüfung des Frischbetons; Durchführung der Mischungsanalyse

/14/ TGl 21 094/02 Prüfung des erhärteten Betons; Rein­dichte, Rohdichte , Porosi ät

/15/ TGL 33 440 Geometrische Genauigkeit von vorgefer ­tigten Betonerzeugnissen

Kommentar zur Vorschrift 194/87 der Staatlichen Bauaufsicht "Oachkassettenplatten ohne Beschichtung-

Mit der Einführung von unbeschichteten Dächern kann ein weiterer okonomischef Effekt im industriellen Wohnungsbau erzielt werden .

Cie Vorschr1ft 194/B7 der StBA gibt inter­eSS1erten Wohnungsbau kombinaten der DDR die erforderlichen Hinw~1se zur qualitätsgerech­ten Herstellung und Sicherung des Gebrauchs­,ustands von unbeschichteten Dachern.

Bei Erarbeitung der Vorschrift lagen bereits Erfahrungen einer etwa 10jährigen Nutzung unbeschichteter Dachplstten vor, so daß für alle Anwender ausreichende Sicherheiten vor­handen sind. Zur Anwendung von unbeschichte ­ten Dachplatten werden folgende Erläuterun­gen gegeben:

StBA , , (1 987)3 27

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- Die Konstruktion erfolgt analog zu der im WBK Neubrq ndenburg erprobten Geometrie, wobei der Spiegel ohne Bewehrung und die Unterseite des Betonspiegels gewölbt aus­zub ilden is t •

Die Ge ometr i e der Fugen kan n durch die Anwenderk ombi nate unter Beachtung der Fuge n1nstruktion unter s ch1edlich gelöst werde n . Die Tragbewehrung der Lä ngsrippen 1st in schlaffer Bewehrung und mit Spann­stählen realisierbar. Von großer Wichtig­keit ist der dauerhafte Rostschutz der Spannstahlenden bei Ausführung von Spann­beton. Die Maximalabmessungen der erprob­ten Elemente sind 6000 mm Länge, 3000 mm Breite und 260 mm Dicke in den Rippen. Abweichungen von diesen Grenzwerten bedür­fen einer zusätzlichen Nachweisführung.

- Im Bereich der Vorfertigung kommt es darauf an, die genannten Parameter für Frisch-und Festbeton unbedingt einzuhalten. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung stellen Minimalforderungen dar. Während der Ver­suchsproduktion hat es sich gezeigt, daß z. B. Verunreinigungen der Zuschlagstoffe, Dosierungenauigkeiten und mangelhafte Sorgfalt beim Betonierprozeß die Ursachen für Qualitätsmängel waren.

Deshalb ist das Hauptaugenmerk bei der Vorbereitung der Produktion und während der Serienfertigung auf den Bereich der Vorfertigung zu richten. Darin inbegriffen ist die Durchführung der genannten Prü­fungen für Frisch- und Festbeton.

- Die Anwender unbeschichteter Dachplatten sind verpflichtet, bei ihrer zuständigen Bezirkshygieneinspektion die Schadstoff­belastung der Luft durch Schwefeldioxid zu erfragen. Dabei kann sich ergeben, daß es in den Bezirken Standorte gibt, bei denen die Anwendung unbeschichteter Dächer durch die überschreitung des Aggressivi­tätsbereichs A 1 nicht mehr möglich ist . Diese Einschränkungen sind im Hinblick auf die verstärkte Betonkorrosion unbedingt zu beachten. Durch den Entwickler sind diesbezüglich ~angzeituntersuchungen durchgeführt worden. So zeigen z. B. die im Klimagarten des Chemischen Kombinats Bitterfeld ausgelagerten Dachplatten eine vielfach höhere Betonkorrosion als die gleichen im Neubrandenburger Raum verleg­ten Elemente.

- Für Transport- und Baustellenprozesse ist generell die exakte Einhaltung der vor­gegebenen Stapelordnung notwendig . Die Verwendung kantengeschädigter Elemente muß ausgeschlossen werden, da jede ' Nach­besserung unter Baustellenbedingungen eine Qualitätsanforderung für den unbe­schichteten Einbau nicht erreicht . Daraus folgt eine Sorgfalt beim Umgang mit den Dachkassetten, wie es z. B. bei Fassaden­elementen eber.falls unumgängl~ch ist • .

- In den Dachkassetten sind möglichst keine öffnungen oder Durchführungen vorzusehen. Ist das nicht zu umgehen, sind spezielle Ausbaukonstruktionen für die Ausbildung und Einschichtung notwendig. Es s1nd für alle bisher erkennbaren Einsatzfälle Lösun­gen entwickelt worden.

- Vom WBK Neubrandenburg wi r d dem Nutzer (Rechtsträger), abweichend von der übli­chen Garantie für Bauleistungen, eine um ein Jahr verlängerte Garantie zugesichert. Diese bezieht sich auf die volle Funktions­fah1gkeit der unbeschichteten Dachkassette.

Die zukünftigen Anwender erhalten einen über­blick über die Kontrollergebnisse aller bis­her verlegten unbesch1chteten Dächer. Nach­folgende Tabelle unterscheidet Dachplatten der Breiten 1,50 und 3,00 m:

28 StBA 11 (1987)3

~~!~~~~S- Verle gte Dachka sset t enplatten Bre ite 1 . 50 •

Kategorie Stuck m2

K 1 25 225 .. 2 206 1B54 K 3 1423 12B07

Ges81111t 1654 148B6

K 1 - Kategorie 1:

K 2 - Kategorie 2:

% Bre it e 3 , 00 m

S tuck m2 %

1, 51 3 54 2 , 5 12 , 46 9 162 7 , 5 86 , 03 lOB 1944 90 , 0

lOC , OO 120 2160 100 , 0

Dachplatten, die in ihrem Gebrauchswert stark einge­schränkt bzw . nicht mehr funktionsfähig sind . Im Anwendungsfall des WBK Neubrandenburg sind dies ausschließlich Elemente, die durch Alkali-Kiesel­säure-Reaktion starke Rißbildungen aufweisen . Die Beschichtung dieser Elemente ist erforder­lich.

Fehlerhafte Dachplatten (Einzelrisse, abgewitter­te Oberfläche , Einschlüs­se und Löcher) , deren Ge­brauchswert jedoch noch nicht eingeschränkt ist . Eine sofortige Beschich­tung ist nicht erforder­lich; zur Feststellung dieses Zeitpunkts erfolgt eine jährliche Kontrolle.

K 3 - Kategorie 3: Dachplatten ohne bzw . mit geringfüg~gen Schäden .

Für die Instandsetzung geschädigter Elemente sind spezielle Technologien entwickelt wor­den . Es sind aber darüber h~naus alle weite­ren Beschichtungslösungen anwendbar.

Hinweis

Konsultationspartner bei der Einführung sind:

Bauakademie der DDR Institut für Wohnungs­und Gesellschaftsbau Abt . Experimentelle Forschung Hohe Straße 4B Dresden 8027 Telefon: 47 51 66

Dipl.-Ing . Ch. Jähnig

VE Wohnungsbau­kombinat Neubranden ­burg Direktorat für Technik Ihlenfelder Straße Neubrandenburg 2000 Telefon: 58 34 90

Dipl .- Ing . oec . K. Ramdohr

!ltCfii MItteIlungsblatt STAATLICHE BAUAUFSICHT 11. Jahrgang 1987

VeröffentlIchung, Druck und Vertneb erfolgen auf der Grundlage der Ordnung der wissenschaftllch-technrsche" InformatIOn im Bauwesen vom 5. September 1980. HERAUSGE8ER . Leiter der Staatlichen BauaufsIcht Im MinIsterium fur Bauwesen, 1026 Berhn, Scharren.tr 2/ 3 - DRUCK. 8auakademleder DDR, (76) Baulnfonnatron, 1020 Berl,", Wallstr 27 - REDAKTION . Dlpl. -Ing Wilfned Schütze, Prof Dr.-I"g Hermann Elze, Dlpl.-Gewl . Baulng HanSJDachlm Berg, Dlpl.-Jur Ingrrd GII!. Baulng. Helmut Bönrsch, Dlpl. -Ing. Hanfred GetzJaff, Dlpl. -Arch. Karl Danz, Dlpl .-Ing Hllde Stubler, Dlpl.-Ing. Wilh Schnateer, Ing. oec. IIse Hertzer, Baulng. Bngltte Hombogen (Chetredak1eur) - GESTALTUNG : Hans Frreseke - ANSCHRIFT DER REDAKTJON : WIe Herausgeber. - SITZ . 1020 Berhn, Neue Schön hauser Straße 5. Tel 2873231 Veröffentlicht unter Lrzenznummer 775 des Presseamtes beIm VorsItzenden des M,nISterrates der Deutschen DemokratIschen Republik - ERSCHEINUNGSWEISE monathch - ~UGSHINWEISE Bestellungen nImmt bIS zum 10. des Vormonats des VlertelJilhrtlchen InkassozeItraumes der JeweIls zuständIge Postzeltungsvertneb ent. gegen - A80HNEMENTPREIS fur eIn Vierteljahr 1,80 Mark, EINZELVERKAUFS PREIS 0.60 M.rk - AN (EDV) 39938 87212 ISSN 0323-8547