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Die amtlichen Seiten Amtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 3 | 75. Jahrgang www.erlangen.de/das 8. Februar 2018 Stadt Erlangen Inhalt Erlass des Bebauungsplans Nr. 345: Hans-Geiger-Straße mit integriertem Grünordnungsplan ..............................1 Ausschreibung der Bewerbung für die Erlanger Waldweihnacht 2018.......................................................................................3 Zweckverband Abfallwirtschaft Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 ..............................................................................................................................................3 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg: Hinweis auf Veröffentlichung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018...............................................................3 Bürgeramt, Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung: Öffentliche Zustellung Anhörungsschreiben vom 18.1.2018, Az. III/334/DJ005, Renner Johann Otto ...................3 Stadtjugendamt, Abteilung Soziale Dienste: Öffentliche Zustellung Bescheid vom 30.1.2018, Az. IV/511-2/LM026, Abdalla Abdulhakim .........................................4 Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A: Optische Kanaluntersuchung 2018 ...........................................................................4 Offenes Verfahren EU nach VOB/A: Gerüstbauarbeiten 2, Sanierung Heinrich-Lades-Halle .........................................4 Offenes Verfahren EU nach VOB/A: Baumeisterarbeiten, Generalsanierung Marie-Therese-Gymnasium............4 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Landschaftsgärtnerische Arbeiten, Sanierung Hort Reinigerstraße ................................................................................................4 Mandatswechsel im Stadtrat, Grüne Liste: Mandatsniederlegung Julia Bailey, Nachrücker Bernhard Gerkens...............................................................................................5 Zahlungstermine Gemeindesteuern und Hausabgaben ..........................................................................................................................5 Vollzug Wassergesetze: Wasserkraftanlage Neumühle, Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung ..................5 Jagdgenossenschaft Alterlangen: Jagdgenossenschaftsversammlung 2018..........................................................................5 Jagdgenossenschaft Dechsendorf: Jagdgenossenschaftsversammlung 2018.......................................................................5 Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Erlangen: Anmeldung Schuljahr 2018/2019...............................5 Schöffen gesucht..................................................................................................................................................................................................................5 Jugendschöffen gesucht .................................................................................................................................................................................................6 Sitzungskalender ..................................................................................................................................................................................................................6 Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent- schädigungspflichtigen beantragt (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile ein- getreten sind, die Fälligkeit des An- spruchs herbeigeführt wird. b) Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB: Unbeachtlich beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verlet- zung der dort bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- achtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Erlan- gen – Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung – unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Redaktionelle Anmerkungen zum In - halt des Bebauungsplanes (enthalten keine vollständige Wiedergabe des Planinhaltes und sind unabhängig von der vorausgehenden Bekanntma- chung) Ziel der Planung ist es, das bestehen- de Wohngebiet zwischen Nürnberger Straße und Paul-Gossen-Straße unter Berücksichtigung der bewohnten Be- reiche und des prägenden Baumbe- standes maßvoll nachzuverdichten. Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungspla- nes Nr. 345 - Hans-Geiger-Straße - mit integriertem Grünordnungsplan Der Stadtrat Erlangen hat am 07.12.2017 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebau- ungsplan Nr. 345 - Hans-Geiger-Straße - für das Gebiet nördlich der Paul-Gos- sen-Straße, westlich der Nürnberger Straße, südlich der Stintzingstraße und östlich der östlichen Grundstücke an der Aufseßstraße als Satzung be- schlossen. Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Nor- men und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. Stock) während der allgemeinen Dienststun- den bereitgehalten. Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 307 bei Frau Schubert, Tel. 86-1334, Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 345 - Hans-Geiger- Straße - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht. Erlangen, den 22.01.2018 Stadt Erlangen Dr. Janik Oberbürgermeister Hinweise zu dem Bebauungsplan a) Gemäß § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB): Der Bebauungsplan weist daher ein Allgemeines Wohngebiet und die Ver- kehrsflächen aus, die für die Er- schließung notwendig sind. Der Gel- tungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 17 ha. Der hohen Nachfrage nach Wohnraum im Stadtgebiet Erlangen soll somit Rechnung getragen werden. Der tatsächlich neu geschaffene Wohn- raum wird sich zwischen ca. 675 und 750 Wohneinheiten bewegen, 25% da- von werden im Bestand künftig EOF- gefördert sein. Im Plangebiet soll die bauliche Nach- verdichtung daher insbesondere ent- lang der Gebietsränder u.a. in Form von Lärmschutzbebauung entstehen und hier vorhandene Bebauung erset- zen. Im Bereich an der Stintzing-/ Hans-Geiger-Straße soll das Angebot an Nahversorgungseinrichtungen (z.B. Gastronomie, Läden und Dienstleis- tungen) erweitert und die Aufent- haltsqualität des Außenraums aufge- wertet werden. Der ruhende Verkehr wird im Zusammenhang mit der Neu- bebauung im Wesentlichen in Tiefga- ragen an den Rändern des Plange- biets untergebracht, um die Binnen- bereiche von Verkehr zu entlasten. Die Neubebauung wird auf bestehenden Privatgrundstücken an die vorhan- denen öffentlichen Erschließungs- straßen angebunden.

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Die amtlichen SeitenAmtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen

Nr. 3 | 75. Jahrgang www.erlangen.de/das 8. Februar 2018

Stadt Erlangen

InhaltErlass des Bebauungsplans Nr. 345: Hans-Geiger-Straße mit integriertem Grünordnungsplan ..............................1

Ausschreibung der Bewerbung für die Erlanger Waldweihnacht 2018.......................................................................................3

Zweckverband Abfallwirtschaft Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 ..............................................................................................................................................3

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg: Hinweis auf Veröffentlichung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018...............................................................3

Bürgeramt, Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung: Öffentliche Zustellung Anhörungsschreiben vom 18.1.2018, Az. III/334/DJ005, Renner Johann Otto ...................3

Stadtjugendamt, Abteilung Soziale Dienste: Öffentliche Zustellung Bescheid vom 30.1.2018, Az. IV/511-2/LM026, Abdalla Abdulhakim .........................................4

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A: Optische Kanaluntersuchung 2018 ...........................................................................4

Offenes Verfahren EU nach VOB/A: Gerüstbauarbeiten 2, Sanierung Heinrich-Lades-Halle .........................................4

Offenes Verfahren EU nach VOB/A: Baumeisterarbeiten, Generalsanierung Marie-Therese-Gymnasium............4

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Landschaftsgärtnerische Arbeiten, Sanierung Hort Reinigerstraße ................................................................................................4

Mandatswechsel im Stadtrat, Grüne Liste: Mandatsniederlegung Julia Bailey, Nachrücker Bernhard Gerkens...............................................................................................5

Zahlungstermine Gemeindesteuern und Hausabgaben ..........................................................................................................................5

Vollzug Wassergesetze: Wasserkraftanlage Neumühle, Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung..................5

Jagdgenossenschaft Alterlangen: Jagdgenossenschaftsversammlung 2018..........................................................................5

Jagdgenossenschaft Dechsendorf: Jagdgenossenschaftsversammlung 2018.......................................................................5

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Erlangen: Anmeldung Schuljahr 2018/2019...............................5

Schöffen gesucht..................................................................................................................................................................................................................5

Jugendschöffen gesucht.................................................................................................................................................................................................6

Sitzungskalender ..................................................................................................................................................................................................................6

Sind durch den Bebauungsplan die inden §§ 39 bis 42 BauGB bezeichne-ten Vermögensnachteile eingetreten,kann der EntschädigungsberechtigteEntschädigung verlangen. Er kann dieFälligkeit des Anspruches dadurchherbeiführen, dass er die Leistung derEntschädigung schriftlich bei dem Ent-schädigungspflichtigen beantragt (vgl.§ 44 Abs. 1 und 2 BauGB).

Ein Entschädigungsanspruch erlischt,wenn nicht innerhalb von drei Jahrennach Ablauf des Kalenderjahres, indem die in den §§ 39 bis 42 BauGBbezeichneten Vermögensnachteile ein-getreten sind, die Fälligkeit des An-spruchs herbeigeführt wird.

b) Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:

Unbeachtlich beim Zustandekommendieses Bebauungsplanes werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1bis 3 des BauGB beachtliche Verlet-zung der dort bezeichneten Verfah-rens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des BauGB beachtlicheVerletzung der Vorschriften über dasVerhältnis des Bebauungsplans unddes Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be-achtliche Mängel des Abwägungs-vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahresseit Bekanntmachung der Satzungschriftlich gegenüber der Stadt Erlan-gen – Amt für Stadtentwicklung undStadtplanung – unter Darlegung desdie Verletzung begründenden Sachver-halts geltend gemacht worden sind.

Redaktionelle Anmerkungen zum In-halt des Bebauungsplanes (enthaltenkeine vollständige Wiedergabe desPlaninhaltes und sind unabhängig vonder vorausgehenden Bekanntma-chung)

Ziel der Planung ist es, das bestehen-de Wohngebiet zwischen NürnbergerStraße und Paul-Gossen-Straße unterBerücksichtigung der bewohnten Be-reiche und des prägenden Baumbe-standes maßvoll nachzuverdichten.

Bekanntmachungüber den Erlass des Bebauungspla-nes Nr. 345 - Hans-Geiger-Straße -mit integriertem Grünordnungsplan

Der Stadtrat Erlangen hat am07.12.2017 gemäß § 10 Abs. 1 desBaugesetzbuches (BauGB) den Bebau-ungsplan Nr. 345 - Hans-Geiger-Straße- für das Gebiet nördlich der Paul-Gos-sen-Straße, westlich der NürnbergerStraße, südlich der Stintzingstraße undöstlich der östlichen Grundstücke ander Aufseßstraße als Satzung be-schlossen.

Der Bebauungsplan mit Begründungund zusammenfassender Erklärungsowie die in den Festsetzungen desBebauungsplanes genannten DIN-Nor-men und weitere Regelwerke werdenzu jedermanns Einsicht beim Amt fürStadtentwicklung und StadtplanungErlangen (Gebbertstraße 1, 3. Stock)

während der allgemeinen Dienststun-den bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über seinen Inhaltim Zimmer Nr. 307 bei Frau Schubert,Tel. 86-1334, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt derBebauungsplan Nr. 345 - Hans-Geiger-Straße - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB inKraft.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweisegemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2BauGB sind im Anschluss an dieseBekanntmachung veröffentlicht.

Erlangen, den 22.01.2018Stadt ErlangenDr. JanikOberbürgermeister

Hinweise zu dem Bebauungsplan

a) Gemäß § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch(BauGB):

Der Bebauungsplan weist daher einAllgemeines Wohngebiet und die Ver-kehrsflächen aus, die für die Er-schließung notwendig sind. Der Gel-tungsbereich umfasst eine Fläche vonca. 17 ha.

Der hohen Nachfrage nach Wohnraumim Stadtgebiet Erlangen soll somitRechnung getragen werden. Dertatsächlich neu geschaffene Wohn-raum wird sich zwischen ca. 675 und750 Wohneinheiten bewegen, 25% da-von werden im Bestand künftig EOF-gefördert sein.

Im Plangebiet soll die bauliche Nach-verdichtung daher insbesondere ent-lang der Gebietsränder u.a. in Formvon Lärmschutzbebauung entstehenund hier vorhandene Bebauung erset-zen. Im Bereich an der Stintzing-/Hans-Geiger-Straße soll das Angebotan Nahversorgungseinrichtungen (z.B.Gastronomie, Läden und Dienstleis -tungen) erweitert und die Aufent -haltsqualität des Außenraums aufge-wertet werden. Der ruhende Verkehrwird im Zusammenhang mit der Neu-bebauung im Wesentlichen in Tiefga-ragen an den Rändern des Plange-biets untergebracht, um die Binnen-bereiche von Verkehr zu entlasten. DieNeubebauung wird auf bestehendenPrivatgrundstücken an die vorhan -denen öffentlichen Erschließungs-straßen angebunden.

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2 Bekanntmachungen Nr. 3 / 8.2.2018

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Nr. 3 / 8.2.2018 Bekanntmachungen 3

Haushaltssatzung undHaushaltsplan des Zweckverbandes Abfallwirt-schaft in der Stadt Erlangen und imLandkreis Erlangen-Höchstadt fürdas Haushaltsjahr 2018

Die Verbandsversammlung des Zweck-verbandes Abfallwirtschaft in der StadtErlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt beschloss am 11.12.2017gemäß Art. 40 Abs. 1 und Art. 41 desGesetzes über die kommunale Zusam-menarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff.der Gemeindeordnung und § 14 derVerbandssatzung über die Haushalts-satzung samt ihren Anlagen für dasHaushaltsjahr 2018.

Die amtliche Bekanntmachung derHaushaltssatzung erfolgt im Mittelfrän-

kischen Amtsblatt Nr. 2 am 15.2.2018.Haushaltssatzung und Haushaltsplandes Zweckverbandes für das Haus-haltsjahr 2018 liegen vom 16.2.2018bis einschließlich 23.2.2018 in der Ge-schäftsstelle des Zweckverbandes inErlangen (Karl-Zucker-Str. 2, 91052 Er-langen, Zimmer 3) während der allge-meinen Dienststunden öffentlich zurEinsichtnahme auf.

Haushaltssatzung und Haushaltsplandes Zweckverbandes für das Haus-haltsjahr 2018 treten damit rückwir-kend zum 1.1.2018 in Kraft.

Erlangen, 24.1.2018Zweckverband Abfallwirtschaft in derStadt Erlangen und im Landkreis Er-langen-HöchstadtDr. Florian Janik Verbandsvorsitzender

Haushaltssatzung des Zweckver-bandes Abfallwirtschaft in der StadtErlangen und im Landkreis Erlan-gen-Höchstadt für das Haushalts-jahr 2018

Aufgrund der Art. 40 Abs. 1 und Art. 41des Gesetzes über die kommunale Zu-sammenarbeit in Verbindung mit Art.63 ff. der Gemeindeordnung und den§§ 14 ff. der Verbandssatzung des"Zweckverbandes Abfallwirtschaft inder Stadt Erlangen und im LandkreisErlangen-Höchstadt" erläßt der Zweck-verband Abfallwirtschaft folgendeHaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushalts-plan für das Haushaltsjahr 2018 wirdhiermit festgestellt; er schließtim Verwaltungshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben mit9.309.300 Euround im Vermögenshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben mit2.037.200 Euro ab.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionensind nicht vorgesehen.

(2) Kreditaufnahmen für Investitionsför-derungsmaßnahmen sind ebenfallsnicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen im Vermögenshaus-halt wird auf 0,00 Euro Euro festge-setzt.

§ 4

(1) Zur Finanzierung des ungedecktenBedarfs im Verwaltungshaushaltwird eine Umlage von 5.347.100 Eu-ro festgesetzt.

(2) Eine Investitionsumlage wird nichterhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkreditezur rechtzeitigen Leistung von Ausga-ben nach dem Haushaltsplan wird auf1.100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft

Erlangen, 25.1.2018Dr. Florian JanikVerbandsvorsitzender

Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungs-dienst und FeuerwehralarmierungNürnberg für das Haushaltsjahr 2018;Hinweis auf die Bekanntmachungim Mittelfränkischen Amtsblatt

Die Haushaltssatzung des Zweckver-bandes für Rettungsdienst und Feuer-wehralarmierung Nürnberg für dasHaushaltsjahr 2018 wird im Mittelfrän-kischen Amtsblatt Nr. 2 am 15. Februar2018 amtlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan des Zweckverban-des für Rettungsdienst und Feuerwehr-alarmierung Nürnberg für das Haus-haltsjahr 2018 liegt vom 16.2.2018 bis23.2.2018 bei der Geschäftsstelle desZweckverbandes für Rettungsdienstund Feuerwehralarmierung Nürnbergbei der Stadt Nürnberg, Rechtsamt/Kreisverwaltungsbehörde, Hauptmarkt 16,2. Stock, Zi. 216, 90403 Nürnberg öf-fentlich auf.

Öffentliche ZustellungName, Vorname: Renner, Johann Otto

Zuletzt bekannte Anschrift: Schronfeld 83, 91054 Erlangen

Schreiben vom: 18.01.2018

Aktenzeichen: III/334/DJ005

Für die vorbezeichnete Person ist einSchreiben unter dem o.a. Aktenzeichenerstellt worden, welches nicht zuge-stellt werden konnte, da nach Art 15Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZVG der Aufent-haltsort des Empfängers unbekannt istund eine Zustellung an Vertreter oderZustellungsbevollmächtigten nichtmög lich ist.

Das oben genannte Schriftstück wirdhiermit gemäß Art. 15 VwZVG in derFassung der Bekanntmachung vom 11.November 1970 (BayRS II S. 232) öf-fentlich zugestellt.

Das Schriftstück gilt gemäß Art. 15Abs. 2 Satz 6 VwZVG als zugestellt,wenn seit dem Tag der Bekanntma-chung der Benachrichtigung 2 Wo-chen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieZustellung durch öffentliche Bekannt-machung Fristen in Gang setzen kann,nach deren Ablauf Rechtsverluste dro-hen können, oder durch Terminver-säumnisse Rechtsnachteile zu be-fürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlageeines gültigen Lichtbildausweises oderdurch einen bevollmächtigten Vertreterabgeholt werden oder eingesehenwer den bei: Stadt Erlangen, Bürgeramt– Abteilung öffentliche Sicherheit undOrdnung, Nägelsbachstraße 26, Zim-mer 510, 91052 Erlangen

Vor der Abholung des Anhörungs-schreibens ist Kontakt aufzunehmenmit: Sachbearbeiter: Herr Demele, Tele-fonnummer: +49(0)9131 86-1749

„Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz“26. November bis 24. Dezember 2018

Die „Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz“ ist ein kleiner aber feiner Weih-nachtsmarkt, der im Herzen der Innenstadt stattfindet und von einem vielsei-tigen kulturellen Programm umrahmt wird. In einem einer Waldlichtung nach-empfundenen Ambiente bieten die Händler ihre Waren an.

Öffnungs- und Verkaufszeiten: Eröffnungstag (26.11.2018): .....................................................................................18:00 Uhr bis 21:00 UhrMontag bis Freitag............................................................................................................10:00 Uhr bis 21:00 UhrSamstag ...........................................................................................................................................10:00 Uhr bis 22:00 UhrSonntag.............................................................................................................................................11:00 Uhr bis 21:00 UhrHeiliger Abend (24.12.2018) ...................................................................................11:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Zugelassen werden nur Hersteller, Händler und andere Gewerbetreibende, de-ren Waren zum Weihnachtsfest in enger Beziehung stehen oder üblicherWeise als Weihnachtsgeschenke verwendet werden; besonders Erzeugnissedes heimischen Handwerks oder Kunstgewerbes. Die Bewerbung von Kunst-handwerkern mit zeitweiligen Vorführungen wird begrüßt. Darüber hinauskann eine begrenzte Zahl von Ausschank- und Imbissbetrieben sowie einKinderkarussell zur Teilnahme zugelassen werden.

Die Platzvergabe erfolgt auf der Grundlage der Vergaberichtlinien für den Er-langer Weihnachtsmarkt. Dabei sind Zahlungsrückstände bei der Stadt Erlan-gen ein Ausschlusskriterium für die Zulassung.

Eine Gewähr, dass die Durchführung der Veranstaltung tatsächlich und zurangegebenen Zeit stattfindet, wird nicht übernommen.

Bewerbungen auf Zulassung zum 46. Erlanger Weihnachtsmarkt sind bisspätestens 30. April 2018 ausschließlich mit dem vorgegebenen Bewer-bungsformular und den ergänzenden Unterlagen an die Stadt Erlangen, Lie-genschaftsamt, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, zu richten.

Zur Bewerbung für die Erlanger Waldweihnacht sind die gültigen Vergabe-richtlinien zu beachten. Diese und das Bewerbungsformular mit dem Techni-schen Maßblatt stehen als Download unter www.erlangen.de (SuchbegriffWeihnachtsmarkt 2018, Bewerbungsvordruck) zur Verfügung oder können ge-gen Zusendung eines adressierten, mit 1,45 Euro frankierten Rückumschla-ges angefordert werden.

Der Eingang von Bewerbungen wird nicht bestätigt. Nach Fristablauf bei derStadt Erlangen eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nichtberücksichtigt.

Die Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Zulassung oder auf einenbestimmten Platz. Das Liegenschaftsamt behält sich ausdrücklich vor, Ein-schränkungen und Auflagen hinsichtlich der Standgröße und der Ausgestal-tung vorzunehmen.

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4 Bekanntmachungen Nr. 3 / 8.2.2018

Öffentliche ZustellungName, Vorname: Abdalla, Abdulhakim

Zuletzt bekannte Anschrift: Am Erlanger Weg 2a, 91052 Erlangen

Bescheid vom: 30.1.2018

Aktenzeichen: IV/511-2/LM026

Für die vorbezeichnete Person ist einBescheid unter dem o.a. Aktenzeichenerlassen worden, der nicht zugestelltwerden konnte, da eine Zustellungnach Art. 14 Verwaltungszustellungs-und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) kei-nen Erfolg verspricht. Eine Zustellungnach obiger Anschrift ist nicht mög-lich. Das oben genannte Schriftstückwird hiermit gemäß Art. 15 VwZVG inder Fassung der Bekanntmachungvom 11. November 1970 (BayRSII S.232) öffentlich zugestellt. Der Bescheidgilt gemäß Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVGals zugestellt, wenn seit dem Tag derBekanntmachung der Benachrichti-gung zwei Wochen vergangen sind. Eswird darauf hingewiesen, dass die Zu-stellung durch öffentliche Bekanntma-chung Fristen in Gang setzen kann,nach deren Ablauf Rechtsverluste dro-hen können oder durch Terminver-säumnisse Rechtsnachteile zu be-fürchten sind. Das Schriftstück kanngegen Vorlage eines gültigen Licht-bildausweises oder durch einen be-vollmächtigten Vertreter abgeholt odereingesehen werden bei:

Stadt Erlangen, Stadtjugendamt, Zim-mer 903, Rathausplatz 1, 91051 Erlangen.

Vor der Abholung des Bescheides istKontakt aufzunehmen mit: Sachbear-beiter: Matthias Locher, Telefonnum-mer: 09131 86-1858

Erlangen, 31.1.2018gez. i.A. M. Locher

Öffentliche Bekanntmachung nach § 12 VOL/A

Optische Kanaluntersuchung 2018

Die Stadt Erlangen, vertreten durchden Entwässerungsbetrieb, beabsich-tigt auf dem Wege der öffentlichenAusschreibung nach VOL/A Leistungenfür die Optische Kanaluntersuchung2018 an leistungsfähige Unternehmerzu vergeben.

Angaben nach § 12 Abs. 2 VOL/A

a) Zur Angebotsabgabe aufforderndeund den Zuschlag erteilende Stelle:Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlan-gen (EBE), Schuhstraße 30, 91052 Er-langen, Telefon 09131 86-2932 oder -2345, Telefax 09131 86-2661

Stelle bei der die Angebote einzurei-chen sind: Stadt Erlangen, Amt für Ge-bäudemanagement (GME), Submis -

sionsstelle, EG, Zi. 11, Schuhstraße 40,91052 Erlangen

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

c) Form der Angebotsabgabe:schriftlich, deutsch

d) Art und Umfang der Leistung, Ortder Ausführung:

Kanaluntersuchung nach DIN EN13508-2:2003 in Verbindung mit Merk-blatt DWA-M 149-2:2013

• Kanaluntersuchung mit vorherigerSpezialreinigung von ca. 23 kmKanälen im Mischwassersystem.

• - ca. 9.610 m DN 150 bis DN 300• - ca. 7.280 m DN 350 bis DN 600• - ca. 970 m DN 650 bis DN 900• - ca. 900 m DN 950 bis DN 1200• - ca. 185 m DN 1250 bis DN 1500• - ca. 50 m DN 1500 bis DN 2000• - ca. 20 m Sonderprofil Rechteck

1450/600• - ca. 50 m Sonderprofil Rechteck

850/1100• - ca. 25 m Sonderprofil Rechteck

800/1200• - ca. 210 m Ei-Profil 500/ 750 bis

600/900• - ca. 3.960 m Ei-Profil 700/1050 bis

900/1350• - ca. 65 m Ei-Profil 1000/1500 bis

1200/1800

• Deformationsmessung von ca. 2.125m PP-Rohren DN 200 – DN 400

• Schachtuntersuchung mit vorherigerSpezialreinigung von ca. 510 Schäch-ten mittels Scanner.

Ort: Erlangen, verschiedene Stadtteile

e) Aufteilung in Lose: Nicht vorgesehen

f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfristen: Beginn: 16.4.2018Fertigstellung: 29.3.2019

h) Anforderung der Verdingungsunter-lagen:

- ab Mo., 12.2.2018, bei der Submissi-onsstelle der Stadt Erlangen im Gebäudemanagement, EG, Zim-mer 11, Schuhstraße 40, 91052 Erlan-gen, Tel. 09131 86-2327, Fax 0913186-2991

Ergänzende Informationen und Anga-ben zu den Verdingungsunterlagenkönnen eingeholt werden:

- beim Entwässerungsbetrieb derStadt Erlangen, Schuhstraße 30,91052 Erlangen, Frau Sponsel, Tel.09131 86-2592

i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebotseröffnung: Do., 8.3.2018, 10:00 Uhr

Bindefrist: bis Fr., 6.4.2018, 24:00 Uhr

j) Sicherheitsleistungen: Keine

k) Zahlungsbedingungen:- nach VOL/B- Zusätzlichen Vertragsbedingungen

l) Eignungsnachweise: Erklärung undNachweise gem. § 6 Abs. 3 VOL/A

Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch denEintrag in die Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmene.V. (Präqualifikationsverzeichnis). BeiEinsatz von Nachunternehmen ist aufgesondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikationerfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen ha-ben zum Nachweis der Eignung mitdem Angebot das aufgefüllte Formblatt124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor-zulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlan-gen die Eigenerklärungen auch fürdiese abzugeben. Sind die Nachunter-nehmen präqualifiziert, reicht die An-gabe der Nummer, unter der diese inder Liste des Vereins für die Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Prä-qualifikationsverzeichnis) geführt wer-den. Gelangt das Angebot in die enge-re Wahl, sind die Eigenerklärungen(auch die der Nachunternehmen) aufgesondertes Verlangen durch Vorlageder in der „Eigenerklärung zur Eig-nung“ genannten Bescheinigungenzuständiger Stellen zu bestätigen. Be-scheinigungen, die nicht in der deut-schen Sprache abgefasst sind, ist eineÜbersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zurEignung) ist erhältlich unter: http://www.innenministerium.bayern.de/as-sets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_verga-be_liefer_vhl_formulare.zip und liegtden Vergabeunterlagen bei.

Nachweis der technischen Leistungs-fähigkeit über:- Nachweis des RAL Gütezeichens,Gruppe „R“ und „I“ oder gleichwertig

- Nachweis der Qualifikation des ein-gesetzten Fachpersonals durch Refe-renzen

- Nachweis der Fähigkeit zur Befah-rung nach DIN EN 13508-2:2003 inVerbindung mit Merkblatt DWA-M149-2:2013 durch Referenzen

m) Kosten für die Unterlagen: Abgabegegen Barzahlung oder Verrechnungs-scheck in Höhe von 10 Euro Die Ent-schädigung wird nicht zurückerstattet.

n) Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot

Offenes Verfahren EU nach VOB/A

Gerüstbauarbeiten

Vergabeart: Offenes Verfahren EU nach VOB/A

Art der Leistung: Gerüstbauarbeiten 2,Sanierung Heinrich-Lades-Halle BA 4.2und 4.3

Ausführungsfrist: 16.4.2018 - 27.7.2018

Eröffnungstermin: 27.2.2018, 10:15 Uhr

Ablauf der Bindefrist: 27.4.2018

Gebühr Ausschreibungsunterlagen:entfällt

Ort der Leistung: Erlangen, Rathausplatz 2

Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Er-langen, Amt für Gebäudemanagement,Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Tel.09131 86-2327, Telefax 09131 86-2991,[email protected]

Hinweis: Der vollständige Bekanntma-chungstext sowie die Ausschreibungs-unterlagen sind unter www.erlangen.de/Ausschreibungen zu finden.

Offenes Verfahren EU nach VOB/A

Baumeisterarbeiten

Vergabeart: Offenes Verfahren EU nach VOB/A

Art der Leistung: BaumeisterarbeitenBA1, Generalsanierung Marie-Therese-Gymnasium

Ausführungsfrist: 22.5.2018 - 21.12.2018

Eröffnungstermin: 8.3.2018, 10:15 Uhr

Ablauf der Bindefrist: 27.4.2018

Gebühr für Ausschreibungsunterlagen:entfällt

Ort der Leistung: Erlangen, Schillerstraße 12

Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Er-langen, Amt für Gebäudemanagement,Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Tel.09131 86-2327, Telefax 09131 86-2991,[email protected]

Hinweis: Der vollständige Bekanntma-chungstext sowie die Ausschreibungs-unterlagen sind unter www.erlangen.de/Ausschreibungen zu finden.

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Landschaftsgärtnerische Arbeiten

Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Er-langen, Schuhstr. 40, 91052 Erlangen,

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Nr. 3 / 8.2.2018 Bekanntmachungen 5

Tel. 09131 86-2327, Fax 09131 86-2991,[email protected]

Hinweis: Der vollständige Bekanntma-chungstext ist unter www.erlangen.de,unter „Rathaus/Ausschreibungen“ zufinden

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Ort der Leistung: Stadt Erlangen, Reinigerstraße

Art der Leistung: Landschaftsgärtnerische Arbeiten

Ausführungsfrist: 2.5.2018 - 17.8.2018

Eröffnungstermin: 1.3.2018, 10:00 Uhr

Ablauf der Zuschlagsfrist: 29.3.2018

Mandatswechsel im Stadtrat Erlangen

Julia Bailey, Stadtratsmitglied der Grü-nen Liste, hat ihr Stadtratsmandat ausberuflichen Gründen zum Ablauf desMonats Januar niedergelegt. Der Stadt -rat hat der Mandatsniederlegung inder Sitzung am 18.1.2018 zugestimmt.

Als Nachrücker aus dem Wahlvor-schlag „Grüne Liste“ gehört mit Wir-kung vom 1.2.2018 Bernhard Gerkensdem Stadtrat Erlangen an.

Zahlungstermine für Gemeindesteuern und Hausabgaben

Am 15. Februar 2018 werden folgendeGemeindesteuern und Hausabgabenfällig:

Grundstückslasten

Grundsteuer, Abfallentsorgungs- undStraßenreinigungsgebühren für das 1. Vierteljahr 2018 nach dem zuletzt erteilten Grundabgabenbescheid.

Niederschlagswasser

für das 1. Vierteljahr 2018 nach demzuletzt erteilten Gebührenbescheid.

Gewerbesteuern

Vorauszahlungen für das 1. Vierteljahr2018 nach dem zuletzt erteilten Ge-werbesteuerbescheid.

An die Zahlung dieser Steuern und Ab -gaben wird hiermit öffentlich erinnert.Die Stadtkasse bittet, die Steuern undAbgaben bis 15. Februar 2018 auf dasKonto 31 bei der Stadt- und Kreisspar-kasse Erlangen (IBAN: DE79 7635 00000000 0000 31, BIC: BYLADEM1ERH)oder auf ein anderes Bankkonto derStadtkasse einzuzahlen bzw. zu über-weisen. Damit die Zahlungen ord-nungsgemäß verbucht werden kön-

nen, ist auf dem Einzahlungs- oderÜberweisungsbeleg das Kassenzei-chen zu vermerken. Sofern eine Ein-zugsermächtigung erteilt wurde, wer-den die Steuern und Abgaben durchdie Stadtkasse abgebucht.

Stadt Erlangen

Vollzug der WassergesetzeWasserkraftanlage Neumühle, Antragauf wasserrechtliche Genehmigung

Die Firma GHP – German Hydro PowerAG, Neumühle 24-26, 91056 Erlangen,hat mit Antrag vom 1.10.2017, ergänztdurch Antrag vom 12.1.2018, die was-serrechtliche Bewilligung nach § 8Wasserhaushaltsgesetze (WHG) für dieWiederinbetriebnahme der Wasser-kraftanlage Neumühle in der Regnitzbeantragt.

Demnach sollen die bestehenden Ma-schinenhäuser und die vorhandenenWehranlagen an den beiden Regnitz -armen abgebrochen und durch Neu-bauten ersetzt werden. Es ist vorgese-hen, in die Triebwerksanlagen an denbeiden Seitenarmen der Regnitz je-weils eine Kaplanturbine zur Stromer-zeugung einzubauen. Zur Herstellungder ökologischen Durchgängigkeit derRegnitz ist geplant, an beiden Gewäs-serarmen Fischtreppen zu errichten.

Für die Stau- und TriebwerksanlageNeumühle besteht ein sogenanntes„Altes Recht“ im Sinne des § 20 Abs. 1 WHG. Die Stadt Erlangen hat dieStauhöhe der Regnitz für die Neumüh-le in Erlangen mit Bewilligungsbe-scheid vom 19.8.1997 auf eine Höhevon 272,65 m üNN festgesetzt.

Im Rahmen des wasserrechtlichenVerfahrens liegen die Antragsunterla-gen in der Zeit vom 13.2.2018 bis12.3.2018 während der Dienststundenbei der Stadt Erlangen, Amt für Um-weltschutz und Energiefragen, Schuh-straße 40, 4. OG, Zimmer 408, zur Ein-sichtnahme aus. Zusätzlich wird dasVorhaben auch im Internet bekanntge-macht. Die Bekanntmachung und diedazugehörigen Planunterlagen sindunter folgender Internetadresse einzu-sehen: http://www.erlangen.de.

Einwendungen gegen das Vorhabenkönnen bis 2 Wochen nach dem Endeder Auslegungsfrist beim Amt für Um-weltschutz und Energiefragen schrift-lich oder zur Niederschrift vorgebrachtwerden. Über die rechtzeitig erhobe-nen Einwendungen findet eine Erörte-rung statt, deren Termin gesondert be-kannt gemacht wird. Später eingehen-

de Einwendungen können beim Erör-terungstermin nicht berücksichtigtwerden, finden jedoch Aufnahme indie Begründung der das Verfahren ab-schließenden Entscheidung.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sindalle Einwendungen ausgeschlossen,die nicht auf besonderen privatrechtli-chen Titeln beruhen (Art. 69 Satz 2BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3und 4 des Bayerischen Verwaltungs-verfahrensgesetzes –BayVwVfG-).

Beim Ausbleiben eines Beteiligten andem Erörterungstermin kann auch oh-ne ihn verhandelt werden.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigun-gen oder Zustellungen vorzunehmensind, können die Personen, die Ein-wendungen erhoben haben, von demErörterungstermin durch öffentlicheBekanntmachung benachrichtigt wer-den bzw. kann die Zustellung der Ent-scheidung über die Einwendungendurch öffentliche Bekanntmachung er-setzt werden.

Stadt Erlangen - Amt für Umweltschutzund Energiefragen

Jagdgenossenschaft AlterlangenJagdgenossenschaftsversammlung2018

Die Mitglieder der Jagdgenossen-schaft Alterlangen werden hiermit zurJagdgenossenschaftsversammlung2018 eingeladen. Die Versammlungfindet am Mittwoch, 28.2.2018, um10:00 Uhr, im Gasthaus "Drei Linden"(Krapp), Alterlanger Straße 6 in 91056Erlangen, statt.

Tagesordnung:1. Bericht des 1. Vorstandes2. Bericht des Kassenwartes 3. Verwendung des Reinertrags der

Jagdnutzung4. Sonstiges

Die Versammlung ist nicht öffentlich.

Die JagdvorsteherKnapp Hermann

Jagdgenossenschaft DechsendorfEinladung zur Jagdversammlung

Die Mitglieder der Jagdgenossen-schaft werden hiermit zur Versamm-lung eingeladen.

Die Versammlung findet am Freitag,2.3.2018, um 18:30 Uhr im GasthofRangau, Röttenbacher Str. 9, 91056 Er-langen statt.

Tagesordnung:1. Begrüßung und Bericht des Jagd-

vorstandes2. Bericht des Kassiers3. Entlastung der Vorstandschaft4. Verwendung des Reinertrages der

Jagdnutzung5. Verschiedenes6. Gemeinsames Jagdessen

Die Versammlung ist nicht öffentlich.

Vorstand Karlheinz Wirth

Anmeldungen für das Schuljahr 2018/2019 an derStaatlichen Fachoberschule und Be-rufsoberschule Erlangen vom 26. Fe -bruar bis 9. März 2018

Die Fachoberschule umfasst die Jahr-gangsstufen 11 bis 13. Sie führt dieAusbildungsrichtungen Technik, Wirt-schaft und Verwaltung sowie Sozialwe-sen. Aufnahmevoraussetzung ist einmittlerer Schulabschluss. In zwei Jah-ren wird das Fachabitur erreicht. Be-sonders begabte Absolventen könnennach der Fachhochschulreifeprüfungdie 13. Jahrgangsstufe besuchen unddie fachgebundene oder allgemeineHochschulreife erwerben.

Die Berufsoberschule umfasst dieJahrgangsstufe 12, bei entsprechenderTeilnehmerzahl auch die Jahrgangs-stufe 13 der AusbildungsrichtungenTechnik sowie Wirtschaft und Verwal-tung. Aufnahmevoraussetzung ist einmittlerer Schulabschluss und eine ent-sprechende Berufsausbildung.

Die Anmeldung für den Vorkurs unddie Vorklasse findet ebenfalls im ge-nannten Zeitraum statt.

Das Sekretariat in der Drausnickstr. 1cnimmt die Anmeldungen montags bisfreitags von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr undvon 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr entgegen.

gez. Kretz, StDin

Kontakt: Tel.: 09131 5067090, Fax: 09131 50670829, E-Mail: [email protected], Internet: www.fosbos-erlangen.de

Schöffen gesuchtIn diesem Jahr werden die Schöffenfür die Amtsperiode vom 1.1.2019 bis31.12.2023 gewählt. Hierzu stellt derStadtrat eine Vorschlagsliste auf, in die67 Personen aufzunehmen sind. Durchden beim Amtsgericht Erlangen zu bil-denden Wahlausschuss wird hieraus

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6 Bekanntmachungen Nr. 3 / 8.2.2018

eine bestimmte Anzahl von Personenfür dieses Ehrenamt ausgewählt.

Das verantwortungsvolle Amt desSchöffen erfordert in hohem Maße Un-parteilichkeit, Selbstständigkeit undReife des Urteils, aber auch geistigeBeweglichkeit und - wegen des an-strengenden Sitzungsdienstes - kör-perliche Eignung. Die Schöffen neh-men in der Verhandlung das Richter-amt in vollem Umfang und mit glei-chem Stimmrecht wie die Berufsrichterund -richterinnen wahr.

Bürger und Bürgerinnen der Stadt Er-langen, die Interesse an der Ausübungdes Schöffenamtes haben, die deut-sche Staatsangehörigkeit besitzen,zwischen 25 und 69 Jahre alt sindund einen einwandfreien Leumundaufweisen, können nach schriftlicherMeldung in die Liste der Bewerber undBewerberinnen aufgenommen werden.Diese Meldungen werden bis spätes -tens 25. März 2018 vom Rechtsamtder Stadt Erlangen, Rathausplatz 1,91052 Erlangen, Zimmer 1406, Telefon09131 86-1519 oder -2489, entgegen-genommen. Das dafür notwendigeFormblatt finden Sie zum Herunterla-den auf unserer Internetseite www.er-langen.de, unter dem Suchbegriff„Schöffen“. Alternativ können Sie esunter den oben genannten Telefon-nummern oder über das E-Mail-Postfach [email protected] anfordern.

Jugendschöffen gesuchtFür die Sitzungen des Jugendschöf-fengerichts beim Amtsgericht Erlangenund der Jugendkammer beim Landge-richt Nürnberg-Fürth werden 22 Ju-gendschöffen für die neue Sitzungspe-riode vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 ge-sucht. Das Jugendamt der Stadt Erlan-gen nimmt die Bewerbungen entge-gen, legt dann die Vorschlagsliste demJugendhilfeausschuss vor und leitetdiese nach der Beschlussfassung zurWahl an das Amtsgericht weiter.

Die Jugendschöffen werden für dieDauer von 5 Jahren gewählt. Das ver-antwortungsvolle Jugendschöffenamtverlangt in hohem Maße Unparteilich-keit, Selbständigkeit und Reife des Ur-teils. Es setzt erzieherische Befähigungund Erfahrung im Umgang mit Ju-gendlichen voraus. Wegen des an-strengenden Sitzungsdienstes ist aucheine gute körperliche Verfassung not-wendig.

Die Jugendschöffen sollten zu Beginnder neuen Wahlperiode im Alter zwi-schen 25 bis 69 Jahren sein und zum

Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlags-liste in der Stadt Erlangen wohnen.

Beim Schöffenamt handelt es sich umein Ehrenamt, das nur von deutschenStaatsangehörigen ausgeübt werdenkann. Nach Möglichkeit sollen geeig-nete Personen aus allen Kreisen derBevölkerung, vor allem auch Elternund Ausbilder, berücksichtigt werdenund es müssen je zur Hälfte Männerund Frauen vorgeschlagen werden.

Geeignete Persönlichkeiten, die ihrenWohnsitz in Erlangen haben und da -ran interessiert sind, das Amt eines Ju -gendschöffen zu übernehmen, werdengebeten, sich ab Montag, 12.2.2018 bisFreitag, 16.3.2018 beim Jugendamt derStadt Erlangen, Jugendgerichtshilfe,Rathausplatz 1, 91052 Erlangen unterAngabe von- Familienname/Geburtsname- Vorname- Adresse- Geburtsdatum und -ort- deutsche Staatsangehörigkeit- Beruf- erzieherischer Befähigung und Erfah-rung im Umgang mit Jugendlichen

- gegebenenfalls früheren Schöffen tä tig keiten

- Begründung für die Bewerbung (freiwillige Angabe)

um dieses Amt zu bewerben. WeitereAuskünfte erteilt ab Montag, 12.2.2018das Jugendamt der Stadt Erlangen un-ter Telefon 09131 86-2105 oder -2376.

Zusätzliche Informationen finden Sieim Internet unter www.erlangen.de/jugendamt

Wenn Sie auf dieser Seite nach untenscrollen, finden Sie unter „Weiter-führende Informationen“ einen Link„Jugendschöffenwahl“ oder Sie rufendie Information direkt auf: https://www.erlangen.de/jugendschöffen

SitzungskalenderWeitere Informationen: ratsinfo.erlangen.de

Donnerstag, 8.2.2018:Jugendhilfeausschuss

Ausländer- und Integrationsbeirat

Montag, 19.2.2018:Stadtteilbeirat Alterlangen

Dienstag, 20.2.2018:Umwelt-, Verkehrs- und Planungsaus-schuss / Werkausschuss für den Be-trieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft undStraßenreinigung; Umwelt-, Verkehrs-und Planungsbeirat

Mittwoch, 21.2.2018:Haupt-, Finanz- u. PersonalausschussOrtsbeirat Frauenaurach

Donnerstag, 22.2.2018:Stadtrat

Die amtlichen SeitenAmtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen

Stadt Erlangen

Herausgeber:Stadt Erlangen, Bürgermeister- und Presseamt,Zentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Rathausplatz 1, 91051 Erlangen

Redaktion: Dr. Christofer Zwanzig (verantwortlich)Christina Fink

Auflage: 400 Stück

Erscheinungsweise: 14-tägigGedruckt erhältlich: Rathaus (Infotresen), Volkshoch-schule (Friedrichstraße 19), Stadtbibliothek (Markt-platz 1), Sparkasse Hauptfiliale (Hugenottenplatz 5),Tourist-Information (Goethestraße 21a)Außerdem kann das Amtsblatt als Newsletter per E-Mail abonniert werden. Anmeldung [email protected] und vergangene Ausgaben finden Sie zudem im Internet unter www.erlangen.de/das.

Druck: Druckhaus Haspel Erlangen, Inh. M. HaspelWilli-Grasser-Straße 13a, 91056 Erlangen,Telefon 9 20 07 70, Telefax 9 20 07 60Gedruckt auf 100% Recycling-Altpapier

Redaktionsschluss für Ausgabe 4/2018:Donnerstag, 15. Februar 2018, 11:00 Uhr