Stadt Erlangen - GBW Gruppe · PDF file39004/31-SM001-170053 Kostenrechnung...

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  • ffnungszeiten: Mo 08.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr; Di, Mi, Fr 08.00-12.00 Uhr; Do 08.00-14.00 Uhr Haltestelle: Neuer Markt Buslinien: 30, 30E, 201, 205, 253, 288, 289, 295

    Konten der Stadtkasse: Flessabank Erlangen Kto. 880 035 BLZ 793 301 11 Sparkasse Erlangen Kto. 31 BLZ 763 500 00 Raiffeisen-Volksbank Erlangen eG Kto. 400 BLZ 763 600 33 HypoVereinsbank Kto. 4 536 657 BLZ 763 200 72 Postbank Nrnberg Kto. 47 78-855 BLZ 760 100 85

    Hinweise zur elektronischen Kommunikation unter www.erlangen.de/kommunikation E:\data\temp\os_7306563141698846842.doc

    Stadt Erlangen

    I.

    Stadt Erlangen Postfach 3160 91051 Erlangen

    Amt fr Umweltschutz und Energiefragen

    GBW Management GmbH

    z. Hd. Herrn Hartung

    Dom-Pedro-Str. 19

    80637 Mnchen

    Gebude: Schuhstrae 40

    Zimmer: 423; 4. Stock

    Kontakt: Herr Biermann

    Telefon: 0 91 31 / 86 21 47

    Telefax: 0 91 31 / 86 29 56

    E-Mail: [email protected]

    http://www.erlangen.de

    Tipp: Fllantrag ab sofort online abrufbar !

    Unser Zeichen / Schreiben: Ihr Schreiben / Zeichen: Datum:

    I/31/BG004 17.01.2017 01.02.2017

    Vollzug der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Erlangen; (Baumschutzverordnung Amtsblatt d. Stadt Erlangen Nr. 6/1988 und Die amtlichen Seiten Nr. 8 vom 14. April 2011)

    Anlage: 1 Kostenrechnung

    Die Stadt Erlangen, - Amt fr Umweltschutz und Energiefragen , erlsst folgenden

    Bescheid: 1. Befreiung Der GBW Franken GmbH, vertreten durch die GBW Management GmbH, wird die Erlaubnis er-teilt, im Bereich des Bebauungsplans 345 der Stadt Erlangen Hans-Geiger-Strasse, 39 ge-schtzte Bume zu fllen. Die zu fllenden Bume sind in dem beigefgten Fll- und Rodungs-plan vom 24.01.2017 rot markiert. Der Baumrodungsplan M=1:500 vom 24.01.2017 ist Bestandteil dieses Bescheides und mit dem Stempel Stadt Erlangen, Amt fr Umweltschutz und Energiefra-gen gekennzeichnet. Der Ersatzwert der zu fllenden Bume, berechnet nach den Tabellen der Baumschutzverord-nung, betrgt 141.989,82 EUR. Auf die zum Antrag vorgelegte Baumliste/Baumbilanz der Land-schaftsarchitekten Ohnes & Schwan GmbH & Co. KG 170130_Liste_der zur Fllung beantragten Bume_Paul-Gossen-Str_1.BA wird Bezug genommen. 2. Dauer der Befreiung: Die Befreiung wird befristet auf die Dauer von 2 Jahren - gerechnet ab Unanfechtbarkeit dieses Bescheides - erteilt.

  • 3. Auflagen:

    Der Antragsteller hat gem dem Pflege- und Entwicklungsplan, Teil I, Plannr. PG_PEPLI_1000, vom 31.01.2017, im Bauabschnitt I Ersatzpflanzungen in Form von 39 Bumen im Wert von 141.989,82 EUR entsprechend der bersicht geplante Baumneupflanzungen im gesamten Gel-tungsbereich - Index A des Bebauungsplanes 345, zu leisten und auf Dauer zu erhalten. Die bersicht ist Bestandteil dieses Bescheides und mit dem Stempel Stadt Erlangen, Amt fr Um-weltschutz und Energiefragen gekennzeichnet. Die naturschutzfachlichen Angaben der speziellen artenschutzrechtlichen Prfungen (saP) vom November 2016 fr das Vorhaben Bebauungsplan Hans-Geiger-Str, die vom Bro Ohnes & Schwan durchgefhrt worden sind, sind zu beachten und einzuhalten. Insbesondere sind die Baumfllungen in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzufhren.

    Whrend der Fllmanahmen ist eine fachliche bzw. kologische Baubegleitung, die auch fr Fragen von Brgern zur Verfgung steht, vor Ort dauerhaft sicher zu stellen und gegenber der unteren Naturschutzbehrde vor Ausfhrung der Baumfllungen zu benennen.

    Weitere Auflagen bleiben vorbehalten.

    4. Kosten: Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Fr diesen Bescheid wird eine Gebhr in Hhe von 625,- EUR festgesetzt.

    Grnde:

    I.

    Mit Datum vom 17.01.2017 hat die GBW Franken GmbH, vertreten durch die GBW Management GmbH beantragt, die o. g. Bume fllen zu drfen.

    II.

    Die sachliche und rtliche Zustndigkeit der Stadt Erlangen zum Erlass dieses Bescheides ergibt sich aus Art. 56 Satz 1 Halbsatz 1, Art. 44 Abs. 2 Satz 1 und Art. 43 Abs. 2 Nr. 3 des Bayer. Na-turschutzgesetzes in Verbindung mit 4 Abs. 1 Satz 1 der Baumschutzverordnung und Art. 22 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO).

    Die Bume werden aufgrund ihres Stammumfanges von mind. 80 cm, gemessen in einem Meter Hhe ber dem Erdboden, von den Bestimmungen der Baumschutzverordnung der Stadt Erlan-gen erfasst ( 2 Abs. 1 der Verordnung). Die Beseitigung bedarf einer naturschutzrechtlichen Be-freiung (= Genehmigung) nach Art. 56 Satz 1 BayNatSchG in Verbindung mit 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und 4 der Baumschutzverordnung. Dem Antrag auf Erteilung der Befreiung konnte stattgegeben werden, da zurzeit ein Bebauungsplanverfahren fr das Vorhaben Hans-Geiger-Str. durchgefhrt wird und die Umsetzung der Bebauungsplanung die Fllung der Bume erfordert. Damit der Zeitplan fr die Entwicklung des Gebietes eingehalten werden kann, ist es aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben erforderlich, die Bume bereits bis Ende Februar des Jahres zu fllen.

    Die Befristung der Befreiung gem Ziffer 2 dieses Bescheides ergibt sich aus Art. 36 Abs. 2 Nr. 1 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).

    Zum Schutz und zur Pflege des Stadtbildes sowie zur Klimaverbesserung der bebauten Ortsteile Erlangens kann die Befreiung gem 4 der Baumschutzverordnung mit der Auflage verbunden werden, eine entsprechende Ersatzpflanzung durchzufhren. Die Festsetzung der Auflage ergibt sich aus Art. 36 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG. Dabei entspricht die Anordnung zur Ersatzpflanzung

  • pflichtgemem Ermessen (Art. 40 BayVwVfG). Die Ersatzpflanzung dient dazu, den Baumbe-stand im Stadtgebiet Erlangen zu erhalten. Fr diesen Zweck ist die Auflage geeignet, da sie zum Ziel fhrt. Die Ersatzpflanzung ist das mildeste Mittel, um den Baumbestand zu erhalten; sie ist somit erforderlich. Nach Abwgung von Einzel- und Allgemeininteresse ist eine Ersatzpflanzung angemessen, da hier das allgemeine Interesse an der Erhaltung des Baumbestands durch eine Ersatzpflanzung berwiegt.

    Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 1, 2,5, 6 ff. des Kostengesetzes in der Fassung der Be-kanntmachung vom 20.02.1998 in Verbindung mit lfd.Nr.8.III.0/Tarifstelle 12 des Kostenverzeich-nisses zum Kostengesetz (GVBl. Nr. 07/2014), insbesondere sind der mit dem Bescheid verbun-dene Verwaltungsaufwand aller beteiligten Behrden und Stellen sowie die Bedeutung der Ange-legenheit fr den Antragsteller zu bercksichtigen.

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge-schftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Klger, die Beklagte (Stadt Erlangen) und den Gegenstand des Klagebegeh-rens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begrndung dienenden Tat-sachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefgt werden. Der Klage und allen Schriftstzen sollen Abschriften fr die brigen Beteiligten beigefgt werden.

    Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

    - Das Widerspruchsverfahren wurde im hier einschlgigen Rechtsbereich abgeschafft. - Es besteht keine Mglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulssig. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzantrgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004

    grundstzlich ein Gebhrenvorschuss zu entrichten.

    Lennemann

  • Stadt Erlangen

    II.

    Stadt Erlangen Postfach 3160 91051 Erlangen

    Amt fr Umweltschutz und Energiefragen

    GBW Franken GmbH

    z. Hd. Herrn Hartung

    Dom-Pedro-Str. 19

    80637 Mnchen

    Gebude: Schuhstrae 40

    Zimmer: 423

    Kontakt: Herr Biermann

    Telefon: 0 91 31 / 86 21 47

    Telefax: 0 91 31 / 86 29 56

    E-Mail: [email protected]

    Internet: http://www.erlangen.de

    Unser Zeichen / Schreiben: Ihr Schreiben / Zeichen: Datum:

    I/31/BG004 17.01.2017 01.02.2017

    Belegnummer:

    Fr berweisungen aus dem Ausland:

    BIC: BYLADEM1ERH

    IBAN: DE79763500000000000031

    39004/31-SM001-170053

    Kostenrechnung DebitorenNr./Externe BelegNr. Bei Zahlungen unbedingt angeben

    Pos. Menge Preis/Einheit Bezeichnung der Lieferung/Leistung Betrag

    Vollzug der Baumschutzverordnung

    1 625,00 Gebhr fr Bescheid I/31/BG004 vom 01.02.2017

    625,00

    Gesamtbetrag: 625,00

    Zu zahlen bis: 12.02.2017

    III. Kopie und

    ffnungszeiten: Mo 08.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr; Di, Mi, Fr 08.00-12.00 Uhr; Do 08.00-14.00 Uhr Haltestelle: Neuer Markt Buslinien: 30, 30E, 201, 203, 205, 253, 254, 281, 283, 288, 289, 295 Konten der Stadtkasse: Sparkasse Erlangen Kto. 31 BLZ 763 500 00 BIC-/SWIFT-Code: BYLADEM1ERH IBAN DE79 7635 0000 0000 0000 31

    VR-Bank EHH eG Kto. 400 BLZ 763 600 33 BIC-/SWIFT-Code: GENODEF1ER1 IBAN DE25 7636 0033 0000 0004 00

    Flessabank Erlangen Kto. 880 035 BLZ 793 301 11 BIC-/SWIFT-Code: FLESDEMM793 IBAN DE03 7933 0111 0000 8800 35

    HypoVereinsbank Kto. 4 536 657 BLZ 763 200 72 BIC-/SWIFT-Code: HYVEDEMM417 IBAN DE84 7632 0072 0004 5366 57

    Postbank Nrnberg Kto. 47 78 855 BLZ 760 100 85 BIC-/SWIFT-Code: PBNKDEFF760 IBAN DE92 7601 0085 0004 7788 55

    Hinweise zur elektronischen Kommunikation unter www.erlangen.de/kommunikation