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Stadt Luzern Umwelt- und Mobilitätsdirektion Stadt Luzern Stadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Telefon: 041 208 78 02 E-Mail: [email protected] www.stadtraum.stadtluzern.ch Ausschreibung - Unterlagen Ausschreibungsunterlagen Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz Ausschreibung 1. Auftraggeberin Stadt Luzern, vertreten durch die Umwelt- und Mobilitätsdirektion, Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a, 6002 Luzern, E-Mail: [email protected] 2. Gegenstand der Ausschreibung Verkehrsdienstregelung der Carverkehrsplätze auf dem Schwanen- und Löwenplatz in der Stadt Luzern. Der genaue Auftragsbeschrieb (Auftrag und Pflichten) sowie die Eignungs- und Zuschlagskriterien sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. 3. Verfahren Offenes Verfahren, dem GATT-WTO-Übereinkommen unterstellt. 4. Sprache Die Sprache des Vergabeverfahrens und des Angebots ist Deutsch. 5. Zeitdauer der Dienstleistung 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023, vorbehaltlich allfälliger Änderungen im städtischen Carparkierungskonzept. 6. Einreichung der Angebote Die Offerte ist im Doppel, in einem verschlossenen Couvert, mit der Bezeichnung «Ausschrei- bung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz» einzureichen an: Stadt Luzern, Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a, 6002 Luzern. Die verschlossene Offerte muss bis spätestens am Freitag, 28. September 2018, 16.00 Uhr bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen eintreffen. Der/die Anbietende ist da- für verantwortlich, dass die Offerte rechtzeitig bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veran- staltungen eintrifft.

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Page 1: Stadt Luzern Ausschreibungsunterlagen€¦ · Ausschreibung - Unterlagen Ausschreibungsunterlagen Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz Ausschreibung 1. Auftraggeberin

Stadt Luzern Umwelt- und Mobilitätsdirektion

Stadt LuzernStadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Telefon: 041 208 78 02 E-Mail: [email protected] www.stadtraum.stadtluzern.ch

Ausschreibung - Unterlagen

Ausschreibungsunterlagen Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz

Ausschreibung

1. Auftraggeberin

Stadt Luzern, vertreten durch die Umwelt- und Mobilitätsdirektion, Dienstabteilung Stadtraum

und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a, 6002 Luzern, E-Mail: [email protected]

2. Gegenstand der Ausschreibung

Verkehrsdienstregelung der Carverkehrsplätze auf dem Schwanen- und Löwenplatz in der

Stadt Luzern. Der genaue Auftragsbeschrieb (Auftrag und Pflichten) sowie die Eignungs- und

Zuschlagskriterien sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

3. Verfahren

Offenes Verfahren, dem GATT-WTO-Übereinkommen unterstellt.

4. Sprache

Die Sprache des Vergabeverfahrens und des Angebots ist Deutsch.

5. Zeitdauer der Dienstleistung

01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023, vorbehaltlich allfälliger Änderungen im städtischen

Carparkierungskonzept.

6. Einreichung der Angebote

Die Offerte ist im Doppel, in einem verschlossenen Couvert, mit der Bezeichnung «Ausschrei-

bung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz» einzureichen an: Stadt Luzern, Stadtraum

und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a, 6002 Luzern.

Die verschlossene Offerte muss bis spätestens am Freitag, 28. September 2018, 16.00 Uhr

bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen eintreffen. Der/die Anbietende ist da-

für verantwortlich, dass die Offerte rechtzeitig bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veran-

staltungen eintrifft.

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Ausschreibung - Unterlagen

7. Offertöffnung

Donnerstag, 04. Oktober 2018, 10.00 Uhr, im Sitzungszimmer Moritzli (0.503) im Innenhof des

Stadthauses, Obergrundstrasse 1a.

8. Verbindlichkeit des Angebots

bis 31. Dezember 2018

9. Aufwand Offertstellung

Der Aufwand für die Erstellung der Offerte geht zu Lasten des/der Anbietenden. Die Offerten

werden nicht zurückgegeben.

10. Vorbehalt

Vorliegende Submission erfolgt unter Vorbehalt der Finanzierungszusicherung durch die einfa-

chen Gesellschaften der jeweiligen Carverkehrsplätze gegenüber der Stadt Luzern.

11. Auskünfte

Zusätzliche Auskünfte werden erteilt durch die Umwelt- und Mobilitätsdirektion, Dienstabteilung

Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a, 6002 Luzern, Telefon: 041 208 78 02,

E-Mail: [email protected]

12. Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht

Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde einge-

reicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist

im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind

beizulegen.

Luzern, 14. August 2018

Stadt Luzern

Umwelt- und Mobilitätsdirektion

Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen

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Stadt Luzern Umwelt- und Mobilitätsdirektion

Stadt LuzernStadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Telefon: 041 208 78 02 E-Mail: [email protected] www.stadtraum.stadtluzern.ch

Auftrag und Pflichten

Auftrag und Pflichten Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz

Auftrag

Ausgangslage: Der Schwanenplatz und der Löwenplatz gelten aus wirtschaftli-

cher Sicht als bedeutende Umschlagsplätze für Touristen-

Busse in der Stadt Luzern. Ein reibungsloser und sicherer Ab-

lauf des Verkehrs gilt als wichtiger Beitrag für die Reputation

der Stadt Luzern.

Zentrale Anspruchsgruppen bei den Carverkehrsplätzen sind:

Luzerner Polizei, Touristinnen/Touristen, Anrainergeschäfte,

Fussgängerinnen/Fussgänger, Velofahrende und motorisierter

Individualverkehr.

Auftrag: Saisonale Verkehrsdienstregelung der Carverkehrsplätze auf

dem Schwanen- und Löwenplatz in der Stadt Luzern.

Einsatzzeiten: Schwanenplatz

Hauptsaison: 1. April bis 30. September

Nebensaison: 1. Oktober bis 31. März

Nach dem chinesischen Neujahr (Januar/Februar) gelten für

zwei Wochen die Einsatzzeiten der Hauptsaison.

Löwenplatz

01. Mai bis 31. Oktober

An Veranstaltungen wie Fasnacht, Luzerner Fest, usw. gelten

angepasste Einsatzzeiten.

In der Disposition sind die detaillierten Einsatzzeiten aufgeführt.

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Auftrag und Pflichten

Pflichten

Hauptaufgaben: Sorgen für Sicherheit auf dem Platz

Sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs

Verkehrsregelung der Busse und Fahrzeuge

Informationserteilung an die Verkehrsteilnehmenden

Zählungen der Buszufahrten nach Auftrag

monatliches Reporting

Kompetenzen: Die Verkehrsdienstmitarbeitenden sind für die selbstständige

Durchführung ihres Tätigkeitsbereichs unter Berücksichtigung

der bestehenden Standards zuständig und erhalten dafür die

nötigen Kompetenzen.

Anforderungen: Berufskenntnisse, einwandfreie Deutschkenntnisse, gute

Englischkenntnisse, weitere Fremdprachen (f/i) erwünscht,

natürliche Autorität, Ordnungssinn, repräsentiert Gastfreund-

schaft, kontaktfreudig im Sinne der Hauptaufgaben.

Weiter müssen die Personen über eine Verkehrsdienstausbil-

dung der Luzerner Polizei verfügen.

Weiteres: Die Ausführung der Aufgabe erfolgt in Verkehrsdienstuniform

des Auftragnehmers.

Luzern, 14. August 2018

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Disposition Verkehrsdienst (Als Berechnungsgrundlage im Rahmen der Ausschreibung / Basis Abrechnung 2017)

Periode Tag VD1 VD2 VD3 h/W Periode VD1 VD2 VD3 h/W Total

Nebensaison Mo. 09.00-13.00 4.00

1. November bis 14.00-18.30 13.00-14.00 5.5031. März Di. 09.00-13.00 4.00

14.00-18.30 13.00-14.00 5.50(19 Wochen) Mi. 09.00-13.00 4.00

14.00-18.30 13.00-14.00 5.50Do. 09.00-13.00 4.00

14.00-18.30 13.00-14.00 5.50Fr. 09.00-13.00 4.00

14.00-18.30 13.00-14.00 5.50Sa. 09.00-13.00 4.00

14.00-18.30 13.00-14.00 5.50So.

15.00-18.30 3.50Wochenstunden Nebensaison: 60.50 60.50Totalstunden Nebensaison: 1149.5 1'149.50

Hauptsaison Mo. 09.00-14.00 5.00 Hauptsaison 10.30-14.30 14.00-15.00 5.00

1. April bis 15.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 01. Mai bis 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.0031.Oktober Di. 09.00-14.00 5.00 31.Oktober 10.30-14.30 14.00-15.00 5.00

15.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.00(33 Wochen inkl. Mi. 09.00-14.00 5.00 (26 Wochen) 10.30-14.30 14.00-15.00 5.00chinesisches Neujahr ) 15.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.00

Do. 09.00-14.00 5.00 10.30-14.30 14.00-15.00 5.0015.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.00

Fr. 09.00-14.00 5.00 10.30-14.30 14.00-15.00 5.0015.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.00

Sa. 09.00-14.00 5.00 10.30-14.30 14.00-15.00 5.0015.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.00

So. 09.00-14.00 5.0015.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 14.00-19.00 16.00-19.00 8.00

Wochenstunden Hauptsaison: 108.50 98.00Totalstunden Hauptsaison: 3580.5 2'548.00 6'128.50

Totalstunden ganzes Jahr 7'278.00

Während dem chinesischen Neujahr (Februar) gelten während 2 Wochen die Einsatzzeiten der Hauptsaison.Diese Disposition gilt aus Grundlage zur Offerteinreichung im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens. Die definitiven Einsatzstunden können von dieser Disposition abweichen.

Abkürzungen: VD1-3 (jeweilige Verkehrsdienstpersonen)

14.08.2018

Schwanenplatz

Schwanenplatz

Löwenplatz

Löwenplatz

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Stadt Luzern Umwelt- und Mobilitätsdirektion

Stadt LuzernStadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Telefon: 041 208 78 02 E-Mail: [email protected] www.stadtraum.stadtluzern.ch

Kriterien

Kriterien Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz

1. Eignungskriterien:

In einer Grobevaluation wird anhand der Eignungskriterien die fachliche, wirtschaftliche, finanzielle

und organisatorische Leistungsfähigkeit der Anbietenden überprüft. Bei den Eignungskriterien han-

delt es sich um Ausschlusskriterien, die zwingend erfüllt sein müssen. Angebote von Anbietenden,

deren Eignung in Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien und der eingereichten Nachweise

die Anforderungen nicht erfüllen, werden im Rahmen der Zuschlagskriterien nicht mehr überprüft

und vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, die von den Anbietenden anzugebenden Referen-

zen zu prüfen und das Ergebnis in die Beurteilung der Eignung mit einzubeziehen.

Kriterium Erläuterung / Bemerkung Nachweis

Verkehrsdienst-

bewilligung

Die dienstleistende Unternehmung verfügt nach-

weislich über eine Verkehrsdienstbewilligung der

Luzerner Polizei.

Verkehrsdienstbewilligung

Leistungsfähig-

keit/Kapazität

Der Unternehmung verfügt über genügend zur

Verfügung stehende Mitarbeitende. Die Möglich-

keit für kurzfristige Planungsänderungen (Flexibil-

tät) ist vorhanden. Es besteht eine 7x24h Alarm-

/Einsatzbereitschaft.

Firmendokumentation (Grün-

dung, Anzahl Mitarbeitende,

Organigramm, usw.), Nach-

weis einer 7x24h Alarm/Ein-

satzbereitschaft

Ausrüstung Die Verkehrsdienstleistenden verfügen über eine

auf die jeweilige Saison abgestimmte Ausrüstung

zur Unterstützung ihrer Aufgaben (Leuchtstab,

Funk, Leuchtweste, Kopfbedeckung, Zählsystem

etc.).

Foto einer mitarbeitenden Per-

son in Verkehrsdienstuniform,

Beschreibung der weiteren

Ausrüstung

Finanzielle Si-

cherheit

Nachweis finanzieller Sicherheit für die Erfüllung

des Auftrages. Keine Verschuldung der Unterneh-

mung.

Betreibungsregisterauszug, Handelsregisterauszug, Ge-schäftsberichte der vergange-nen 2 Jahre

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Kriterien

Versicherung Seitens der dienstleistenden Unternehmung muss

nachweislich eine Versicherungsdeckung im Um-

fang von mind. CHF 20 Mio. (Personen- und

Sachschäden) abgeschlossen sein.

Versicherungsnachweis

Erfüllung der

öffentlich-

rechtlichen

Verpflichtungen

Die Anbietenden müssen allen öffentlich-rechtli-

chen Verpflichtungen, insbesondere der Bezah-

lung von Abgaben, Steuern und Sozialleistungen,

nachgekommen sein.

Bestätigung der Steuerbehör-den über die Bezahlung der fälligen Steuern (nicht älter als ein Jahr): - kantonales Steueramt

- eidg. Finanzdepartement

(MWST)

Bestätigung über die Bezah-

lung der Sozialleistungen

Arbeitsschutz Der Auftrag wird nur an Anbieter/innen vergeben,

die gewährleisten, dass sie die massgebenden

schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und

Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer, die einschlägigen Bedingun-

gen der Gesamtarbeitsverträge (sofern vorhan-

den) und die Gleichbehandlung von Mann und

Frau einhalten.

Mitarbeitende müssen im Angestelltenverhältnis

stehen. Keine Freelancer oder Untervergabe des

Auftrages.

Bestätigung über die Einhal-tung der Arbeitsschutzsbe-stimmungen, die Bedingungen der GAV und der Gleichbe-handlung von Mann und Frau

Es müssen alle geforderten Angaben und Nachweise eingereicht werden. Sind die Unterlagen

nicht vollständig, wird das Angebot nicht weiter geprüft und vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Zuschlagskriterien:

Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes, welches schliesslich den Zuschlag erhält,

erfolgt im Rahmen der Feinevaluation gestützt auf die nachstehend aufgelisteten Zuschlagskrite-

rien. Die Zuschlagskriterien sind entsprechend ihrer Bedeutung für die Auftraggeberin mit Angabe

von Prozentzahlen individuell gewichtet.

Kriterium Erläuterung / Bemerkung / Nachweis Nachweis Gewichtung

Preis Preisangebot. Nettopreis nach Abzug von

Preisnachlässen exkl. MWST

Angebot 50%

Erfahrung Nachweisliche Erfahrung in der Verkehrs-

dienstregelung im vergleichbaren Rah-

men wie die ausgeschriebene Dienstleis-

tung.

3 Referenzschreiben

für Verkehrsdienst-

leistungen innerhalb

der letzten 3 Jahre

30%

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Kriterien

Qualifikation der

Mitarbeitenden

Ausbildung des Personals in der Ver-

kehrsdienstregelung. Laufende Weiterbil-

dungen des Personals.

Aus- und Weiterbil-

dungsdauer, -um-

fang, -inhalt und Zer-

tifizierungen sind an-

zugeben.

20%

Die erreichte Punktzahl (0-10 Punkte) fliesst entsprechend der prozentualen Gewichtung des je-

weiligen Zuschlagskriteriums in die Gesamtwertung ein (Nutzwertanalyse).

Preis

Im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Angebote prüft die Auftraggeberin den Netto-

preis. Die Preise sind jeweils exklusive Mehrwertsteuer anzugeben.

Das niedrigste Angebot erhält die Höchstnote von 10 Punkten. Angebote, welche hinsichtlich des

Nettopreises um 30% oder mehr über diesem niedrigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte. Für

alle übrigen dazwischen liegenden Angeboten werden die Punkte linear abgestuft vergeben, wobei

jeweils auf die nächst höhere Stelle nach dem Komma aufgerundet wird.

Erfahrung

Anhand der eingereichten Referenzschreiben wird die Erfahrung in der Verkehrsdienstregelung im

vergleichbaren Rahmen wie die ausgeschriebene Dienstleistung wie folgt bewertet:

> 3 Jahre: 10 Punkte

2-3 Jahre: 8 Punkte

1-2 Jahre: 6 Punkte

0-1 Jahre: 4 Punkte

keine Erfahrung: 0 Punkte

Ausbildung/Weiterbildung

Die belegten Nachweise werden von der Auftraggeberin bewertet, wobei je nach Angemessenheit,

Praktikabilität und qualitativen Auswirkungen der angebotenen Aus-/ und Weiterbildung zwischen 0

(ganz schlechte Lösung) und maximal 10 Punkte (besonders gute Lösung) vergeben werden. Da-

bei werden die Aus- und Weiterbildungsdauer, Umfang, Inhalt und die Zertifizierung berückichtigt.

Luzern, 14. August 2018

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Einzureichende Unterlagen

Einzureichende Unterlagen Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz

Verkehrsdienstbewilligung der Luzerner Polizei

Firmendokumentation

Diverse Firmeninformationen (Gründung, Anzahl Mitarbeitende, bisherige Tätigkeitsfelder, etc.)

Nachweis einer 7x24h Alarmbereitschaft

Ausrüstung/Uniform

Foto einer mitarbeitenden Person in Verkehrsdienstuniform

Beschrieb der weiteren Ausrüstung

Betreibungsregisterauszug

über die letzten 2 Jahre

Handelsregisterauszug

Geschäftsberichte

der vergangenen 2 Jahre

Versicherungsnachweis

Versicherungsdeckung von mind. CHF 20 Mio. (Personen- und Sachschaden)

Bestätigung der Steuerbehörden über die Bezahlung der fälligen Steuern

- kantonales Steueramt

- eidg. Finanzdepartement (MWST)

nicht älter als ein Jahr

Sozialleistungen

Bestätigung über die Bezahlung der fälligen Sozialleistungen

Arbeitsschutzbestimmungen

Bestätigung über die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen, der Bedingungen

der Gesamtarbeitsverträge (sofern vorhanden) und der Gleichbehandlung von Mann und Frau

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Einzureichende Unterlagen

Preisangebot

Betrag für den Verkehrsdienst während des Kalenderjahres gemäss Stundenannahme in der

Disposition

Allfällige Kosten für Mehrstunden pro Jahr (Bruttobetrag pro Stunde)

Referenzschreiben

Drei Referenzschreiben für Verkehrsdienstleistungen im vergleichbaren Rahmen innerhalb der

vergangenen drei Jahre

Anforderungen Personal

Beschrieb über die Anforderungen an das Personal

Weiterbildungsprogramm

Beschreib über geplante interne und externe Schulungen des Personals

Nachweise, Zertifikate (z. Bsp. EDUQUA)

Weitere Unterlagen

Allfällige Diplome, Nachweis Zugehörigkeit eines Fachverbandes, Bestätigungen und

Zeugnisse

Die Unterlagen sind bis 28. September 2018 an folgende Adresse einzureichen:

Stadt Luzern

Stadtraum und Veranstaltungen

«Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz»

Winkelriedstrasse 12a

6002 Luzern

Luzern, 14. August 2018

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Platzlayouts

Platzübersicht Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz

Löwenplatz

Schwanenplatz

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Platzlayouts

Schwanenplatz:

Löwenplatz:

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Um einen möglichst optimalen Verkehrsfluss zu garantieren, wird der Schwanenplatz während den Haupt-verkehrszeiten entlastet.

Der Ausstieg am Schwanenplatz ist jederzeit möglich. Ab 17.00 bis 20.00 Uhr ist das Einsteigen nicht mehr gestattet. Der Ein- und Ausstieg am Löwenplatz und am Kasernenplatz ist jederzeit möglich. Das Parkieren am Löwenplatz und am Kasernenplatz ist zwischen 16.00 und 20.00 Uhr nicht mehr gestattet.

Der Fussweg vom Schwanen- zum Löwenplatz ist auf der Karte (s. Rückseite) eingezeichnet. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen der Verkehrslotsen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und einen schönen Aufenthalt in Luzern!

Carparkplätze in der Stadt Luzern Nach dem Ausstieg fährt Ihr Car weiter zu einem der verfügbaren Carparkplätze (P1–P6) und wartet dort, bis die Gruppe abholbereit ist (siehe Karte auf der Rückseite). Bitte beachten Sie die Angaben vor Ort.

Stand: April 2018

Caranhalteplätze in der Stadt Luzern (1. Mai – 31. Oktober)

HERZLICH WILLKOMMEN IN LUZERNAus- und Einstieg für Carreisende am Schwanenplatz, Kasernenplatz & Löwenplatz

SchwanenplatzAusstieg Jederzeit möglich

Einstieg Zwischen 17.00 und 20.00 Uhr nicht gestattet

Nr. Name Carparkplatz GPS-KoordinatenP1 Kasernenplatz (Parkieren ist von 16.00 bis 20.00 Uhr nicht gestattet, Mai – Okt.) 47.05165/8.30006

P2 Inseli (1. – 24. Oktober gesperrt) 47.04879/8.31416

P3 Landenbergstrasse / Alpenquai 47.04687/8.31551

P4 Lido / Brüel (Verkehrshaus) Reisebusse dürfen die Busspur Haldenstrasse benützen

47.0493/8.34172

P5 Löwenplatz (Parkieren ist von 16.00 bis 20.00 Uhr nicht gestattet, Mai – Okt.) 47.05668/8.31087

Löwenplatz / KasernenplatzEin- und Ausstieg Jederzeit möglich

Parking Zwischen 16.00 und 20.00 Uhr nicht gestattet

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Luzern Tourismus | Tourist Information | Zentralstrasse 5 | CH-6002 Luzern

Tel. +41 (0)41 227 17 17 | [email protected] | www.luzern.com

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P5

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WC WC

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WCi

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Löwen-platz

10 min.