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1 07/17 24. Jahrgang 5. August 2017 Das nächste Amtsblatt erscheint voraussichtlich am 19. August Kristine Glatzel, ehemalige Vorsitzende des Vereins Schloss Schwarzburg Denkort der Demokratie e. V., freute sich über den Besuch von Ministerpräsident Bodo Ramelow und sein großes Inte- resse an Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des einzigartigen Schlosskomplexes. (Foto: cd) Mit seinen süßen Köstlichkeiten durfte das Saalfelder Schokoladenwerk auf der Kreis- tour nicht fehlen. Mitarbeiterin Nadine Kot- zerke sorgt für die Einhaltung des Firmen- mottos „Qualität steht über allem“. (Fotos: pl) Die Saalfelder Hebezeugbau GmbH beein- druckte die Delegation nicht nur mit ihren vollautomatischen Parksystemen, sondern auch mit diesem 50 Tonnen schweren Kran, an dem Holger Zeise aus Oberhain arbeite- te. Agraringenieur Martin Eglinski erläuterte bei dem Besuch der Fleischrind GmbH in Oberweissbach Interessantes zur Haltung der Rinderrassen Limousin und Fleckvieh. Zu den insgesamt 1.250 Tieren, die das Un- ternehmen hält, gehören auch Bisons. Landrat und Ministerpräsident auf Kreisbereisung Saalfeld, Oberweissbach, Schwarzburg – Ramelow zeigt sich beeindruckt von der Vielfalt des Landkreises Bergbahnkönigin Sylvia Darko (li.) und Katharina Eichhorn, Ge- schäftsführerin des Oberweißbacher Fröbelstadt Marketings, prä- sentierten dem Besuch aus Erfurt stolz ihre schöne Heimat, die mit einer Talfahrt im Cabriowagen der Oberweissbacher Berg- und Schwarzatalbahn glänzte. (Foto: pl)

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07/1724. Jahrgang

5. August 2017

Das nächste Amtsblatt erscheint voraussichtlich am 19. August

Kristine Glatzel, ehemalige Vorsitzende des Vereins Schloss Schwarzburg Denkort der Demokratie e. V., freute sich über den Besuch von Ministerpräsident Bodo Ramelow und sein großes Inte-resse an Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des einzigartigen Schlosskomplexes. (Foto: cd)

Mit seinen süßen Köstlichkeiten durfte das Saalfelder Schokoladenwerk auf der Kreis-tour nicht fehlen. Mitarbeiterin Nadine Kot-zerke sorgt für die Einhaltung des Firmen-mottos „Qualität steht über allem“. (Fotos: pl)

Die Saalfelder Hebezeugbau GmbH beein-druckte die Delegation nicht nur mit ihren vollautomatischen Parksystemen, sondern auch mit diesem 50 Tonnen schweren Kran, an dem Holger Zeise aus Oberhain arbeite-te.

Agraringenieur Martin Eglinski erläuterte bei dem Besuch der Fleischrind GmbH in Oberweissbach Interessantes zur Haltung der Rinderrassen Limousin und Fleckvieh. Zu den insgesamt 1.250 Tieren, die das Un-ternehmen hält, gehören auch Bisons.

Landrat und Ministerpräsident auf KreisbereisungSaalfeld, Oberweissbach, Schwarzburg – Ramelow zeigt sich beeindruckt von der Vielfalt des Landkreises

Bergbahnkönigin Sylvia Darko (li.) und Katharina Eichhorn, Ge-schäftsführerin des Oberweißbacher Fröbelstadt Marketings, prä-sentierten dem Besuch aus Erfurt stolz ihre schöne Heimat, die mit einer Talfahrt im Cabriowagen der Oberweissbacher Berg- und Schwarzatalbahn glänzte. (Foto: pl)

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Schwarzburger Waffensammlung kehrt an ihren Ursprung zurückBauliche Übergabe des Zeughauses auf Schloss Schwarzburg

Chinesische Gäste bei GATKooperation soll Zukunft in China ebnen

Mensching verlängert bis 2021Theaterintendant bleibt vorerst in Rudolstadt

Schwarzburg. Auf Schloss Schwarz-burg wurde kürzlich das Zeughaus von der Stiftung Thüringer Schlös-ser und Gärten an den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als künftigen Nutzer übergeben. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen, nun wird die hi-storische Waffensammlung mit ca. 5.000 Objekten wieder eingerich-tet. Im Mai 2018 soll die Eröffnung gefeiert werden. Mit der baulichen Übergabe samt den Alarmsystemen kann das Thüringer Landesmuse-um Heidecksburg nun mit der von langer Hand vorbereiteten Rück-führung der historischen Waffen beginnen, die seit 2007 Stück für Stück restauriert wurden. Allein an der wissenschaftlichen Aufberei-tung der Sammlung und am Dreh-

Stiftungsdirektorin Dr. Doris Fischer (li.) übergab den symbolischen Schlüs-sel für das Zeughaus an Landrat Marko Wolfram (Mitte) und Dr. Lutz Unbe-haun (re.), Direktor des Thüringer Landesmuseums Heidecksburg. (Foto: Dudkowiak)

Spyros Aroukatos (li.), Mehrheitsgesellschafter der GAT, erläutert Provinz-chefin Chen Xiuxian (re.) und ihrem Begleiter die Produktion. (Foto: Dudkowiak)

Der Fotoamateurclub Saalfeld-Rudolstadt stellt im Saalfelder Schloss aus: noch bis zum 29. September 2017 sind die fo-tografischen Künste der Clubmitglieder in der Galerie im Schloss zu den Öffnungszeiten des Amtes zu sehen. Beeindruckende Landschafts-aufnahmen, Porträts und Stillleben werden von den Mitgliedern des Vereins präsentiert. „Da jeder Fotograf unterschiedliche Spezialgebiete hat, ist es sehr abwechslungsreich gestaltet“, meint Anke Kachold, Ini-tiatorin der Ausstellung und zugleich Vorstandsmitglied. Der in der Re-gion bekannte Verein, der seit Mai 1992 besteht, kann auf eine Vielzahl von Ausstellungen zurückblicken. (Foto: A. Kachold)

buch arbeiteten Kustos Jens Henkel und seine Kollegen rund zehn Jah-re. Entwickelt anhand historischer Inventarlisten und Fotoaufnahmen, bildet es heute eine sichere Grund-lage für die Wiederherstellung der auf das 18. Jahrhundert zurückge-henden fürstlichen Waffenschau. In den kommenden sechs Monaten wird jede der knapp 5.000 Waffen und Ausrüstungsgegenstände aus dem 15. bis 19. Jahrhundert mit einer individuellen mechanischen Halterung befestigt. Diese Maßan-fertigungen sichern nicht nur die restauratorisch korrekte Befesti-gung, sondern machen auch eine Entnahme der kostbaren Waffen unmöglich.

Kirchhasel. Im Juli begrüßte Landrat Marko Wolfram eine chi-nesische Delegation aus der Pro-vinz Yiwu, die in der Firma GAT (Gesellschaft für Kraftstoff- und Automobiltechnologie GmbH) mit Sitz in Kirchhasel zu Gast war. GAT-Geschäftsführerin Dr. Gaby Urban und ihr Team freuten sich nach der gemeinsamen Be-triebsbesichtigung über das große Interesse der Chinesen und die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung. „Wir sehen ein großes Potenti-al in der Firma und ihren Pro-dukten und sagen Ihnen heute unsere volle Unterstützung für eine Zukunft in China zu“, ver-sicherte Chen Xiuxian, Chefin der Provinz Yiwu. Die Provinz im Osten des Landes mit rund

Rudolstadt. Steffen Mensching (im Bild) bleibt bis 2021 Inten-dant und Geschäftsführer der Thüringer Landestheater und Thüringer Symphoniker Saal-feld-Rudolstadt GmbH. Der seit 2008 amtierende Theaterleiter setzte seine Unterschrift nun un-ter die Vertragsverlängerung, die zuvor vom Aufsichtsrat beschlos-sen wurde. Steffen Mensching, 1958 in Berlin (Ost) geboren, wurde vor allem durch die ge-meinsamen Clownsprogramme mit Hans-Eckhardt Wenzel be-kannt, darunter u.a. „Letztes aus der DaDaeR“. Er veröffent-lichte mehrere Romane und Ly-rik-Sammlungen und arbeitete zudem als Regisseur. Mit Beginn

2 Millionen Einwohnern ist für chinesische Verhältnisse ver-gleichsweise klein, gilt aber als aufstrebende Industrieregion. „China speziell und Asien gene-rell sind für uns wichtige Märk-te“, sagte Urban. Forschung sei ihr wichtigstes Kapital, deshalb arbeitet GAT eng mit drei deut-schen Universitäten zusammen. Das Unternehmen wurde vor drei Jahren gegründet, ist seit einem Jahr in Kirchhasel und verfügt über 20 Jahre Markterfahrung. Spezialisiert auf die Herstellung, Entwicklung und den Vertrieb von chemischen Produkten für die Automobilbranche zählt GAT derzeit 23 Mitarbeiter. Die Produkte liefern Urban und ihr mehrsprachiges Team mittler-weile in über 60 Länder.

der Spielzeit 2008/2009 über-nahm er das Zwei-Sparten-The-ater in Rudolstadt, wo er neben seiner Tätigkeit als Intendant und Geschäftsführer das Haus auch als Stückautor, Übersetzer, Regis-seur und Schauspieler maßgeb-lich prägt.

Foto: Modes

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Rolf Weigel folgt auf Hans Eberhardt als Chef der Thüringen-KlinikenVerabschiedung nach 27 Jahren an der Spitze von „Georgius Agricola“

2. Platz für PaulaWir gratulieren!

ErinnerungskulturVortrag in „Laura“

Neues Rudolstädter HeimatheftSommerausgabe 7/8 mit buntem Themenmix

Mosaik-Jubiläumsheft spielt auf HeidecksburgRudolstädter Residenzschloss im 500. Band

Paderborn. An der Kreismusik-schule Rudolstadt freut man sich sehr über den Erfolg der 17-jäh-rigen Gesangsschülerin Paula Jorks. Die Schülerin der Gesangs-pädagogin Franziska Erdmann erreichte beim Bundeswettbe-werb „Jugend musiziert“ in Pa-derborn einen beachtenswerten 2. Preis.

Schmiedebach. Am Samstag, 19. Au-gust, um 17 Uhr, fi ndet der Vortrag „‘Der Schein der Normalität‘. For-men der Erinnerung an ehemalige Außenlager des KZ Flossenbürg“ in der KZ-Gedenkstätte Laura in Schmiedebach statt. Die Kulmba-cher Studentin Lisa Hain unter-suchte in ihrer Zulassungsarbeit die Form der Erinnerung in den fünf oberfränkischen Orten, an denen sich während der NS-Zeit Außenla-ger des KZ Flossenbürg befanden. Ihr Fazit einer „bewussten Verdrän-gung der Geschichte“ ist ernüch-ternd. Der Vortrag bietet einen span-nenden Einblick in ihre Arbeit mit Blick auf die ehemaligen Lager in Hof, Bayreuth, Gundelsdorf und Pot-tenstein. Der Vortrag ist kostenfrei! Infos unter: Tel.: 03 66 53/26 46 75.

Rudolstadt. Seit Ende Juli ist der Mosaik-Jubiläumsband 500 am Kiosk erhältlich. Aus Sicht unserer Region besonders er-freulich: Die Zeichner kehren in ihren Reformationsgeschich-ten nochmal auf die Heidecks-burg zurück – gewissermaßen als ein Finale für Adrian von

Saalfeld. Nach 27 Jahren an der Spitze der Thüringen-Kliniken übergab Hans Eberhardt sei-ne Position zum 1. Juli 2017 an Rolf Weigel. Zur offi ziellen Ver-abschiedung Eberhardts blickten Landrat Marko Wolfram und Lau-dator Wilhelm Hecker, Staatsse-kretär a.D., auf den Lebensweg des gebürtigen Ludwigsstädters zurück. Er war nach Stationen in der Textilindustrie in den Ge-sundheitsbereich gewechselt und schließlich stellvertretender Ver-waltungsdirektor im Kreiskran-kenhaus Kronach geworden. Mit der politischen Wende wurde er gebeten, in Saalfeld, der Heimat seiner Großeltern, Verantwortung zu übernehmen. „Und ich habe dies gern gemacht, all die Jahre“, sagte Hans Eberhardt. Er freue Saalfeld. Ein besonderes Buch

in der Historischen Bibliothek in Rudolstadt und die Einführung der Reformation in der Graf-schaft Schwarzburg sind zwei der Themen in der Sommerausgabe 7/8 2017 der Rudolstädter Hei-mathefte. Die Autoren befassen sich des Weiteren mit dem Mo-saik-Comic auf der Heidecks-burg, der Erzbahn der Maximi-lianshütte Unterwellenborn und der Fröbelschule Keilhau. Der längste Beitrag im Heft stammt von Manfred Raue, er spürt dem Rittergut der Adelsfamilie von Röder in Dörnfeld an der Heide nach. Das aktuelle Heft ist im

sich, ein gut aufgestelltes Haus zu übernehmen, sagte Rolf Weigel, 52, zum Amtsantritt. Die Thürin-gen-Kliniken, ein kommunales Unternehmen mit Standorten in Saalfeld, Rudolstadt und Pößneck und rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, versorgen etwa 65.000 stationäre und ambulante Patienten im Jahr. Dafür stehen 20 Kliniken bzw. Abteilungen sowie 23 Arztpraxen im Medi-zinischen Versorgungszentrum (MVZ) bereit. In den 27 Jahren ihres Bestehens haben die Thü-ringen-Kliniken bislang jährlich ein ausgeglichenes und positives Jahresergebnis ausgewiesen. Rolf Weigel sieht daneben auch einen guten Mix im Behandlungsange-bot und hält das Unternehmen für zukunftssicher aufgestellt. In den kommenden Wochen und Monaten wolle er sich einen Über-blick verschaff en, um dann eine Strategie für die Thüringen-Kli-niken bis in das Jahr 2025 hinein zu entwickeln. Der gebürtige Gießener war seit 2010 Geschäfts-führer des St. Georg Klinikums Eisenach, davor u.a. Verwaltungs-leiter. Nach seiner Ausbildung zum Diplom-Betriebswirt war Rolf Weigel Krankenhausreferent bei verschiedenen Krankenkas-sen, anschließend absolvierte er erfolgreich ein Masterstudium an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.

örtlichen Buchhandel erhältlich, viele ältere Einzelhefte ab 1992 und Abos über das Presse- und Kulturamt, Martin Modes, 0 36 71/8 23-2 10.

Hans Eberhardt erhielt als Ab-schiedsgeschenk eine Büste mit seinem Bild. (Foto: Lahann)

Paula Jorks (li.) mit ihrer Gesangs-lehrerin Franziska Erdmann.

Landrat Marko Wolfram mit dem neuen Geschäftsführer Rolf Weigel (li.).

Foto: Dudkowiak

Schwarzburg. Nicht nur die-ser Nachfahre König Günthers XXI. von Schwarzburg und die Heidecksburg um 1520 spielen eine Rolle, sondern auch die „Pferdeschwemme“ im Innenhof der Heidecksburg. Dort nehmen nicht nur die Pferde ihr Bad, aber lesen Sie selbst!

© Mosaik-Die Abrafaxe 2017

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Deine

Zukunft

beginnt heute!Wir suchen moti vierte und engagierte Auszubildende für die abwechslungsreiche Arbeit in unserer Kreisverwaltung! Wenn du Abitur oder Realschulabschluss hast und deine berufl iche Zukunft im öff entlichen Dienst starten willst, dann bist du bei uns genau richti g!

Studienbeginn: 1. Oktober 2018

Ausbildungsbeginn: 1. September 2018

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen: für alle Studienplätze ist die all-gemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife.

Beamtenanwärter/innen zur Laufb ahnausbildung für den gehobenen nichtt echnischen VerwaltungsdienstBesondere Zugangsvoraussetzungen: Die persönliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis.Bachelor of Arts (B.A.): Studiengang Soziale Dienste

Verwaltungsfachangestellte/rZugangsvoraussetzungen: allgemeine Hochschul-/ Fachhochschul-reife oder Realschulabschluss mit einem Notendurchschnitt in Deutsch, Mathemati k und Englisch von mindestens 2,0 Kaufmann/Kauff rau für BüromanagementZugangsvoraussetzungen: Realschulabschluss mit einem Noten-durchschnitt in Deutsch, Mathemati k und Englisch von mindestens 2,5

Wenn einer der angebotenen Studien- und Ausbildungsplätze dein Interesse geweckt hat, richte deine Bewerbung (Bewerbungsschrei-ben, tabellarischer Lebenslauf & Kopien der Abschlusszeugnisse 9. Klasse, 10. Klasse, Fachabitur oder Abitur) bis zum 1. Oktober 2017 an das

Landratsamt Saalfeld–Rudolstadt / Personalamt Schloßstraße 2407318 Saalfeld

Für elektronische Bewerbungen verwende bitt e die Adresse [email protected] mit dem Betreff „Bewerbung 2017-002_Ausbildung im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt“. Alle Dokumente sollten im PDF-Format vorliegen und die Gesamtgröße von 10 Mega-byte nicht überschreiten.

Mehr Infos unter: htt p://azubi.kreis-slf.de

Warum zu uns?Jana, 28 Jahre, hat sich nach einigen Jahren im Arbeitsleben für eine berufl iche Veränderung entschieden: eine Laufb ahn-ausbildung für den gehobenen nichtt echnischen Dienst im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt. Wir fragen nach ...

Jana, warum haben Sie sich für dieses Studium entschieden?

Jana: Durch das Studium erhalte ich die einmalige Chance, meine Liebe zur Heimat mit meiner Begeisterung für das Arbeiten mit dem Gesetz zu verbinden. Ein professioneller Ausbildungsplan, die enge Verzahnung von Theorie und Praxis und die langjährige Erfahrung der Mitarbeiter machen das Landratsamt außerdem zu einer renommierten Ausbildungs-behörde für Auszubildende aller Altersklassen.

Sie sind jetzt seit einem Jahr bei uns,was gefällt Ihnen besonders?

Jana: Besonders angesprochen hat mich die Dienstleistungsorienti erung, mit der die Mitarbeiter auf die Belange der Bürger eingehen.Daher freue ich mich schon darauf,nach dem Studium durch meine tägliche Arbeit einen Beitrag für die Menschen in unserem Landkreis leisten zu können.

Sie sind jetzt seit einem Jahr bei uns,was gefällt Ihnen besonders?

Besonders angesprochen hat mich die Dienstleistungsorienti erung, mit der die Mitarbeiter auf die Belange der Bürger eingehen.Daher freue ich mich schon darauf,nach dem Studium durch meine tägliche Arbeit einen Beitrag für die Menschen in unserem Landkreis leisten zu können.

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Stellenausschreibung

Das Theater Rudolstadt liegt im landschaftlich und kulturell attrak-tiven Südosten Thüringens, nahe Erfurt, Weimar und Jena. Es ist ein lebendiges Zwei-Sparten-Haus (Or-chester und Schauspiel) mit rund 160 Mitarbeitern, das auf eine über 200-jährige Tradition zurückblicken kann und heute als kulturelles Zentrum der Region wahrgenommen wird. Mit den rund 20 Premieren (Schauspiel, Musiktheater, Kinder- und Ju-gendtheater) sowie zahlreichen Konzerten und Sonderveranstaltungen bietet das Theater Rudolstadt in jeder Saison ein umfangreiches Pro-gramm für unterschiedliche Zielgruppen an. Einmal jährlich ist es zu-dem einer der Austragungsorte des Rudolstadt-Festivals, dem größten Folk-Roots-Weltmusik-Festival Deutschlands mit rund 100.000 Besu-chern.In der Thüringer Landestheater Rudolstadt – Thüringer Symphoni-ker Saalfeld-Rudolstadt GmbH (Anger 1, 07407 Rudolstadt) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeit-Stelle (40 Stunden/Woche) als

Personalsachbearbeiter/in mit Schwerpunkt Lohn und Gehalt

zu besetzen. Die Stelle ist zunächst für zwei Jahre befristet und kann nach Vereinbarung auch in Teilzeit besetzt werden. Ihre Aufgaben:• Berechnung und Zahlbarmachung des Entgelts der tarifl ich Beschäf-

tigten nach Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) und Normalvertrag (NV) Bühne sowie der nicht tarifgebundenen und der geringfügig Beschäftigten mittels spezieller Software (SP-Data)

• Bearbeitung von Steuer- und Sozialversicherungs-, Renten-, BVK- und ZVK-Angelegenheiten sowie die Abrechnung von abhängigen und selbstständigen Gästen

• Zusammenarbeit mit den Trägern im Sozialvorsorgesystem• Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen• Erstellung von Auswertungen und Berichten, einschließlich Hoch-

rechnungen und Prognosen Voraussetzungen/Anforderungen: • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfach-

angestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r oder ein vergleichbarer kaufmännischer Berufsabschluss, vorzugsweise mit Weiterbildung im Personalbereich (z. B. Personalfachkaufmann/-kauffrau)

• einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Lohn- und Gehaltssach-bearbeitung ist wünschenswert; die Bereitschaft, diese Kenntnisse zügig zu erwerben, wird vorausgesetzt

• fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Tarif-, Lohnsteuer- und Sozialversi-cherungsrecht

• grundlegende Kenntnisse des Personalrechts im öffentlichen Dienst sind von Vorteil

• Berufserfahrung in der Gehaltsabrechnung mittels Software (vor-zugsweise SP-Data)

• sicherer Umgang mit IT-Anwendungen (Word, Excel)• sorgfältiges, selbstständiges und strukturiertes Arbeiten sowie analy-

tisches Denkvermögen• ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Diskretion• Dienstleistungsorientierung, Freude am Mandantenkontakt sowie

gewandtes Auftreten Vergütung: Die Vergütung der Stelle erfolgt auf Vereinbarungsbasis.

Personalsachbearbeiter/in mit Schwerpunkt Lohn und Gehalt

Sonstiges: Das Ausschreibungsverfahren wird durch das Personalamt des Land-ratsamtes Saalfeld-Rudolstadt im Auftrag der Thüringer Landestheater Rudolstadt – Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt GmbH durch-geführt. Auskünfte zum Ablauf des Auswahlverfahrens erteilt das Personalamt unter der Telefonnummer 03671/823-257 oder der ePost-Adresse [email protected] .Fachliche Fragen zu dieser Stelle beantwortet Ihnen auch gern der Ver-waltungsdirektor der Thüringer Landestheater Rudolstadt – Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt GmbH, Herr Mathias Moersch (Tele-fon: 03672/450 2901, ePost: [email protected]). Hinweis: Bis zum 29. August 2017 befi ndet sich das Theater Rudolstadt in der Spielzeitpause. Aufgrund dessen ist die telefonische Erreichbar-keit eingeschränkt. Bitte richten Sie Ihr Anliegen ggf. schriftlich an o. g. ePost-Adresse.Die Einarbeitung in das Tätigkeitsfeld der Lohn- und Gehaltssachbearbei-tung wird in Kooperation mit dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, der Stadtverwaltung Saalfeld bzw. der Stadtverwaltung Rudolstadt erfolgen. Bewerbungsfrist und -anschrift:Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunter-lagen mit Angabe zu Ihrer Gehaltsvorstellung senden Sie bitte bis zum 27. August 2017 an das

Landratsamt Saalfeld-RudolstadtPersonalamt Schloßstraße 2407318 Saalfeld

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte ver-wenden Sie hierfür die Adresse [email protected] und den Betreff „Bewerbung 2017_047 Personalsachbearbeiter/in Landestheater Rudol-stadt“. Die Dokumente sollen im PDF-Format vorliegen und die Gesamt-größe von 8 Megabyte nicht überschreiten.Die Bewerbung von Frauen ist im Rahmen der Gleichstellung besonders erwünscht. Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückge-sandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen vernichtet. Bitte fügen Sie deshalb den Bewerbungsunterlagen keine Originale bei.Durch die Bewerbung entstehende Kosten sowie Reisekosten für das Vorstellungsgespräch können nicht erstattet werden.Schwerbehinderte werden im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes berücksichtigt.

ImpressumHerausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch Landrat Marko Wolfram; Schloßstraße 24, 07318 SaalfeldStadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Frank Persike, Markt 1, 07422 Bad BlankenburgStadt Rudolstadt, vertreten durch Bürgermeister Jörg Reichl, Markt 7, 07407 RudolstadtStadt Saalfeld, vertreten durch Bürgermeister Matthias Graul, Markt 1, 07318 SaalfeldAufl age: 61.960 Exemplare Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich jeweils am 2. Samstag im Monat, Schieberecht an Feier-tagen. Es wird an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei der AMK Dienstleistungs GmbH, Ludwig-Jahn-Str. 4a, 07907 Schleiz, Tel.: 03663-425294, Fax: 03663-425295 zum Einzelpreis von 3,50€ inkl. Porto und MwST. bezogen werden.Verantwortliche Gesamtleitung: Manuel Metzner, Tel.: 03663-425294, Fax: [email protected] Redakteur und Gestaltungsleitung: Manuel MetznerRedaktionsschluss: In der Regel 14 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.Verantwortlich für den Anzeigenteil: AMK Dienstleistungs GmbH, GF: Manuel Metzner, Tel. 03663-425294, Fax: 03663-425295Anzeigenberater: Dirk Gründlich, Tel. 0152/28817148, [email protected] Metzner, Tel. 03663/425294, [email protected]: AROPRINT Druck- und Verlagshaus GmbH, Hallesche Landstraße 111, 06406 BernburgVerantwortlich für die kostenlose Verteilung: Allgemeiner Anzeiger GmbH, Gottstedter Landstraße 6, 99092 ErfurtFür die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich.Für unverlangt eingereichte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Es gilt die Preisliste Nr. 2 vom 01. Januar 2017 und die Geschäftsbedingungen, die wir auf begründete Anfrage Ihnen gern zusenden. Für Schäden, die Durch Druckfehler, fehlerhafte oder unterbliebene Einträge entstehen, wird nicht gehaftet. Nachdruck, Abdruck, fotomechanische Wiedergabe und jedwede elektronische Nutzung oder Vervielfältigung ist nur mit Genehmigung gestattet. Für den Inhalt der Anzeigen sind die jeweiligen Auftraggeber verantwortlich Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am 19.08.2017

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Stellenausschreibungen

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist einer der größten Landkreise Thüringens. Die herrliche Landschaft des Thüringer Waldes mit seinen Stauseen bietet einen hohen Freizeitwert. Zahlreiche Museen, Schlösser, unsere kreiseigenen Musikschulen und ein namhaftes Theater spiegeln die Jahrhunderte alten kulturellen Traditionen wider. Daneben ist der Landkreis auch industriell gut aufgestellt.

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt möchte zur gezielten Nachwuchs-gewinnung die Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst durchführen. Nach Prüfung der laufbahnspezifischen Voraussetzungen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst findet mit den geeigneten Bewerbern eine Eignungsauswahl nach ThürFwLAPO bei der Berufsfeu-erwehr Erfurt im Oktober 2017 statt.

Die Ausbildung koordiniert der Landkreis gemeinsam mit der Stadt Er-furt. Ein perspektivischer Einsatz nach der Ausbildung ist beim Landkreis in der Leitstelle und im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes möglich.

Die zweijährige Ausbildung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Thü-ringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (ThürF-wLAPO). Sie umfasst die Grundausbildung bei einer Berufsfeuerwehr sowie Praktika und Lehrgänge an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab. Der praktische Teil der Ausbildung wird innerhalb der Berufsfeuerwehr Erfurt absolviert.

Ausbildungsbeginn ist der 1. April 2018.

Für unsere Sachgebiete Brand- und Katastrophenschutz und der Leitstel-le sind die Stellen der

Beamtenanwärter/-in zur Laufbahnausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

zu besetzen. Voraussetzungen/Anforderungen: • zum Einstellungstag das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet• mindestens einen Realschulabschluss• eine für den Feuerwehrdienst geeignete erfolgreich abgeschlossene

berufliche Ausbildung im handwerklich-technischen Bereich (wie z.B. Metallbauer, Kfz-Mechaniker)

• persönliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf im feuerwehrtechnischen Dienst

• Feuerwehrdiensttauglichkeit• Bestehen des Eignungstests nach ThürFwLAPO bei der Berufsfeuer-

wehr Erfurt • gesundheitliche Eignung sowie psychische Stabilität• Führerschein Klasse B (wünschenswert wäre Klasse C) und die Be-

reitschaft, das Privatfahrzeug auch für dienstliche Zwecke zu nutzen, sind wünschenswert

Von Vorteil ist:• erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung zum/-r staatlich aner-

kannten Rettungsassistent/-in bzw. des Lehrgangs zum/-r Rettungs-sanitäter/-in

• aktive Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis• Wohnsitz im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt• abgeschlossene Multiplikatoren-Ausbildung an der Internationalen

Feuerwehrakademie Balsthal

Aufgaben im SG Brand- und Katastrophenschutz nach der Aus-bildung:• Beschaffung von Lösch- und Sonderfahrzeugen, feuerwehrtech-

nischer und medizinischer Ausrüstung• Kreisbrandmeister für Tunneleinsätze am Straßen- und den ICE-Tun-

neln

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist einer der größten Landkreise Thüringens. Die herrliche Landschaft des Thüringer Waldes mit seinen Stauseen bietet einen hohen Freizeitwert. Zahlreiche Museen, Schlösser, unsere kreiseigenen Musikschulen und ein namhaftes Theater spiegeln die Jahrhunderte alten kulturellen Traditionen wider. Daneben ist der Landkreis auch industriell gut aufgestellt.

In unserem Amt für EDV ist zum 1. Oktober 2017 eine unbefristete Voll-zeit-Stelle (40 Stunden/Woche) als

GIS-Beauftragte/r und Sachbearbeiter/in für die technische Betreuung des „elektronischen Doku-

mentenmanagementsystems (DMS/ECM)“zu besetzen.

Ihre Aufgaben als Sachbearbeiter/in des „elektronischen Doku-mentenmanagementsystems (DMS/ECM)“: • technische Koordination, Steuerung und Management der Projekt-

und Teilprozesse unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehen-den Rahmenbedingungen (Termine, Haushalt, personelle Ressour-cen)

• Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen• enge Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Softwarepart-

nern• Administration der DMS/ECM Datenbank - Applikations- und Server

Dienste• Administration von Schnittstellen zu anderen Fachanwendungen der

Verwaltung • Beratung der Projektleitung DMS/ECM hinsichtlich technischer Fra-

gen und Probleme• Konfigurieren von Fallakten/Workflows entsprechend der Vorgaben

der Projektleitung bzw. Organisationseinheiten• Benutzer- und Berechtigungsverwaltung DMS einschließlich der

Durchführung anfallender Updates sowie Fehleranalyse und -beseiti-gung im DMS/ECM

Beamtenanwärter/-in zur Laufbahnausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

GIS-Beauftragte/r und Sachbearbeiter/in für die technische Betreuung des „elektronischen Doku-mentenmanagementsystems (DMS/ECM)“

• Mitarbeit im Einsatzführungsdienst des Landkreises zur Vertretung des Kreisbrandinspektors

• Vorbereitung von Übungen und Ausbildungsveranstaltungen des Be-völkerungsschutzes

• Kontrolle und Aufsicht über die Katastrophenschutzeinheiten des Brandschutzdienstes und des Logistikzuges im Landkreis

• Mitarbeit im Verfahren zur Genehmigung von Veranstaltungen • Mitarbeit bei der Erstellung und Fortschreibung von Alarm- und Ein-

satzplänen• Abwicklung von Schäden an Ausrüstung und Material• Mitarbeit in verantwortlicher Position im Katastrophenschutzstab

und der Technischen Einsatzleitung des Landkreises• Allgemeine Dienstobliegenheiten zur Gewährleistung der Arbeitsfä-

higkeit des Sachgebietes

Aufgaben im SG Leitstelle nach der Ausbildung:• Entgegennahme von Notrufen der Bevölkerung• eigenständige Disposition von Einsatzmitteln der Feuerwehr, des Ret-

tungsdienstes und Krankentransportes im Landkreis Saalfeld-Rudol-stadt und im Saale-Orla-Kreis sowie die Alarmweitergabe an andere Stellen

• der Einsatz erfolgt nach einem Dienstplan in Wechselschichten

Hohes Engagement sowie eine positive Einstellung zur Arbeit und eine teamorientierte Arbeitsweise zählen zu Ihren Qualifikationen. Weitere Auskünfte erteilt das Personalamt unter der Telefonnummer 03671 / 823-257 oder der ePost-Adresse [email protected] .

Bewerbungsfrist: 15. August 2017

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Ihre Aufgaben als GIS- Beauftragter/in:• Koordinierung der GIS-Aktivitäten innerhalb des Landratsamtes Saal-

feld-Rudolstadt• Beratung und Unterstützung der Organisationseinheiten bei allen zu

treffenden Entscheidungen im GIS-Bereich sowie Erarbeitung von Lö-sungen und Umsetzungsstrategien mit den Nutzern

• Erstellung von Konzepten mit fachlicher Empfehlung und Stellung-nahme zu Hard- und Softwarefragen bezüglich der GIS-Anwen-dungen

• Leitung des GIS-Arbeitskreises des Landratsamtes Saalfeld-Rudol-stadt

• Erstellen von Jahresplanungen und Jahresberichten• Koordinierung der Zusammenarbeit des Landratsamtes Saalfeld-Ru-

dolstadt mit sämtlichen Landesbehörden und -anstalten hinsichtlich der GIS-Daten des Landkreises

• Mitarbeit des Landkreises auf Landesebene in GIS-Angelegenheiten• Administration des GIS Servers (ArcGIS 10.x) und der Anwendung

Map Solution

Voraussetzungen/Anforderungen: • ein abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium der Geoinformatik

oder Informatik• fundierte Kenntnisse in der Administration von GIS Servern, Web-Ser-

vern, GIS Clientanwendungen und geographischen Informations- systemen

• fundierte Kenntnisse der Datenbanksprachen (SQL, PostScript, etc.)• grundlegende Kenntnisse in der Administration von DMS/ECM Syste-

men• tiefgründige Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Datenbank-

wartungen (Backup, Recovery, etc.)• die Fähigkeit zum frühzeitigen Erkennen und Lösen von Konflikten• projektbezogenes und damit amtsübergreifendes Denken und Han-

deln• selbständige, verantwortungsbewusste und zuverlässige Arbeitswei-

se sowie Teamfähigkeit• Führerschein Klasse B und die Bereitschaft, das Privatfahrzeug auch

für dienstliche Zwecke zu nutzen, sind wünschenswert

Weitere Auskünfte erteilt das Personalamt unter der Telefonnummer 03671 / 823-257 oder der ePost-Adresse [email protected] .

Vergütung: Die Planstelle ist mit der Entgeltgruppe 9b TVöD ausgewiesen. Eine end-gültige Bewertung erfolgt nach abschließender Aufgabenzuweisung.

Bewerbungsfrist: 13. August 2017

Sollten Sie Interesse an einer dieser Tätigkeiten haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Posteingang) an das

Landratsamt Saalfeld-RudolstadtPersonalamt Schloßstraße 2407318 Saalfeld

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte ver-wenden Sie hierfür die Adresse [email protected] und folgenden Betreff:

Bezeichnung der Stelle Betreff für elektronische Bewerbung

Beamtenanwärter/-in zur Laufbahnausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

„Bewerbung 2017_043 Anwärter mD“

Allgemeinverfügungdes Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Aufhe-bung des Gemeingebrauchs und Einschränkung der Nutzung des Chrysopraswehres in der Ortslage Bad Blankenburg

Die amtliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgte im Bekanntmachungsteil der Ostthüringer Zeitung vom Dienstag, 27. Juni 2017, Ausgaben Saalfeld und Rudolstadt. Somit ist die Allgemeinverfü-gung seit 28. Juli 2017 rechtskräftig.

Rechtsgrundlage: Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2017 (BGBI. I S. 626) und Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBI. S. 648).Aufgrund des § 100 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. den §§ 84 und 105 Thü-ringer Wassergesetz erlässt das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als sach-lich und örtlich zuständige Behörde folgende

Allgemeinverfügung:1. In dem in der Anlage zu dieser Verordnung schraffiert gekennzeichneten

Gebiet der Schwarza am Chrysopraswehr in der Stadt Bad Blankenburg ist ab sofort jede Nutzung sowie das Betreten der Wehranlage untersagt. Der Gemeingebrauch wird gemäß § 37 Abs. 4 Nr. 1 ThürWG aufgehoben.

Die äußere Begrenzung des Gebietes wird wie folgt beschrieben:- Obere Grenze: 100 m oberhalb des Wehres (eine Kennzeichnung ist

vorzunehmen)- Untere Grenze: Brücke über die Schwarza unterhalb des Wehres- Seitliche Grenze: linker und rechter Uferbereich der Schwarza

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-machung in der Ostthüringer Zeitung in Kraft.

BegründungDas Chrysopraswehr befindet sich im Eigentum des Freistaates Thüringen und in der Unterhaltungspflicht der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Im Zuge eines Standfestigkeitsgutachtens liegt eine An-ordnung zur Herstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit vor. Aufgrund des aktuell nicht standsicheren Zustandes besteht dringender Handlungsbe-darf, damit es zu keine weiteren Beeinträchtigungen für die Umwelt und für das Wohl der Allgemeinheit kommen kann. Zur Abwehr der Gefahren und zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit durch die Nutzung bzw. das Betreten der Wehranlage ist eine zeitweilige Einschränkung des Gemeingebrauchs im Bereich des Chrysopraswehres so-wie oberhalb und unterhalb der Wehranlage erforderlich.Gemäß § 84 Abs. 1 ThürWG hat die zuständige Wasserbehörde die nach

GIS-Beauftragte/r und Sachbe-arbeiter/in für die technische Betreuung des „elektronischen Dokumentenmanagementsy-stems (DMS/ECM)“

„Bewerbung 2017_040 Sachbe-arbeiter/in DMS und GIS-Beauf-tragte/r“

Die Dokumente sollen im PDF-Format vorliegen und die Gesamtgröße von 8 Megabyte nicht überschreiten.

Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht.Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückge-sandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen vernichtet. Bitte fügen Sie deshalb den Bewerbungsunterlagen keine Originale bei.Durch die Bewerbung entstehende Kosten sowie Reisekosten für das Vorstellungsgespräch können nicht erstattet werden.Schwerbehinderte werden im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes berücksichtigt.

Bewerbungsanschrift für beide Ausschreibungen

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Allgemeinverfügungdes Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Aufhe-bung des Gemeingebrauchs und Einschränkung der Nutzung des Göritzmühlenwehres in der Orts-lage Saalfeld

Die amtliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgte im Bekanntmachungsteil der Ostthüringer Zeitung vom Dienstag, 27. Juni 2017, Ausgaben Saalfeld und Rudolstadt. Somit ist die Allgemeinverfü-gung seit 28. Juli 2017 rechtskräftig.

Rechtsgrundlage: Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2017 (BGBI. I S. 626) und Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntma-chung vom 18. August 2009 (GVBI. S. 648).Aufgrund des § 100 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. den §§ 84 und 105 Thü-ringer Wassergesetz erlässt das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als sach-lich und örtlich zuständige Behörde folgende

Allgemeinverfügung:3. In dem in der Anlage zu dieser Verordnung schraffi ert gekennzeichne-

ten Gebiet der Saale am Göritzmühlenwehr in der Stadt Saalfeld ist ab sofort jede Nutzung sowie das Betreten der Wehranlage untersagt. Der Gemeingebrauch wird gemäß § 37 Abs. 4 Nr. 1 ThürWG aufgehoben.

Die äußere Begrenzung des Gebietes wird wie folgt beschrieben:- Obere Grenze: Bootseinstiegsstelle unterhalb des Wehres- Untere Grenze: Bootsausstiegsstelle oberhalb des Wehres- Seitliche Grenze: linker und rechter Uferbereich der Saale

4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-machung in der Ostthüringer Zeitung in Kraft.

Staatlicher FischereischeinPrüfung und Lehrgänge 2017 im LandkreisDie Untere Fischereibehörde informiert über den diesjährigen Termin für die Prüfung am 30. September 2017.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als untere Fischereibehörde hat den Samstag, 30. September 2017 als Termin für die Prüfung zur Erlangung des ersten staatlichen Fischereischeins festgelegt. Die Prüfung fi ndet in Saalfeld statt.Informationen zur Zulassung und zum Prüfungsort erhalten Interessenten in den gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgängen. Weitere Auskünfte erhal-ten Sie auch im SG Jagd-, Fischerei- und Waffenrecht bei Christoph Schütze unter 0 36 72/8 23-2 29.Nach Kenntnisstand des Landratsamtes werden in diesem Herbst folgende Lehrgänge im Landkreis angeboten:

Angelschule Sitzendorf Beginn des Lehrgangs 9. September 2017 Infos/Anmeldung: Leiter der Fischerschule Oliver Süßmilch, Tel. 03 67 30/3 15 04 oder 01 51/25 21 37 34

BegründungDas Göritzmühlenwehr befi ndet sich im Eigentum des Freistaates Thüringen und in der Unterhaltungspfl icht der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Im Zuge eines Standfestigkeitsgutachtens sowie der Tat-sache, dass der Wehrkörper im Februar 2017 gebrochen ist, liegt eine Anord-nung zur Herstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit vor. Aufgrund des aktuell nicht standsicheren Zustandes besteht dringender Handlungsbedarf, damit es zu keine weiteren Beeinträchtigungen für die Umwelt und für das Wohl der Allgemeinheit kommen kann. Zur Abwehr der Gefahren und zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit durch die Nutzung bzw. das Betreten der Wehranlage ist eine zeitweilige Einschränkung des Gemeingebrauchs im Bereich des Göritzmühlenwehres sowie oberhalb und unterhalb der Wehranlage erforderlich.Gemäß § 84 Abs. 1 ThürWG hat die zuständige Wasserbehörde die nach pfl ichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder dem Gewässer Gefahren abzuweh-ren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer und Wehran-lagen hervorgerufen werden. Die unter Ziffer 1 angeordnete Maßnahme ist im öffentlichen Interesse zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als Untere Wasserbehörde ist gemäß § 105 Abs. 1 ThürWG die für den Erlass dieser Allgemeinverfügung zustän-dige Behörde.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffent-licher Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Hinweis: Die Erhebung des Widerspruchs durch E-Mail ist nicht zulässig.

Rudolstadt, den 16.06.2017gez. Marko WolframLandrat

pfl ichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder dem Gewässer Gefahren abzuweh-ren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer und Wehran-lagen hervorgerufen werden.Die unter Ziffer 1 angeordnete Maßnahme ist im öffentlichen Interesse zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als Untere Wasserbehörde ist gemäß § 105 Abs. 1 ThürWG die für den Erlass dieser Allgemeinverfügung zustän-dige Behörde.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffent-licher Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweis: Die Erhebung des Widerspruchs durch E-Mail ist nicht zulässig.

Rudolstadt, den 16.06.2017gez. Marko WolframLandrat

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5. August 2017_07/17

Information der Unteren WaffenbehördeÄnderungen im Waffengesetz (WaffG) sind seit 06.07.2017 in KraftAmnestieregelung zur straffreien Abgabe von un-erlaubt im Besitz befi ndlichen Waffen und Muniti-on gilt bis 01.07.2018

Das 2. Gesetz zur Änderung des WaffG und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG) ist am 06.07.2017 in Kraft getreten.Danach ist der Umgang mit nachfolgend aufgeführter Munition und Ge-schosse verboten:

• Panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, so-weit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind (Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5).

• Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte –) enthalten, sowie entspre-chende Geschosse (ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestim-mungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient, Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.4).

Mit dem neu gefassten § 58 Abs. 7 und Abs. 8 Satz 1 WaffG ist eine Am-nestieregelung zur straffreien Abgabe von unerlaubt im Besitz befi ndlichen Waffen und Munition in Kraft getreten.Besitzt eine Person am 6. Juli 2017 ein Geschoss, das nicht dem bis zum 5. Juli 2017 geltenden Verbot der Anlage 2 Abschnitt 1, Nummer 1.5.4 unter-fi el, so wird das Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.4 gegenüber dieser Person nicht wirksam, wenn sie bis zum 1. Juli 2018 einen Antrag nach § 40 Absatz 4 WaffG stellt und ihr daraufhin eine Erlaubnis nach § 40 Absatz 4 WaffG erteilt wird. Diese Geschosse können auch im Rahmen der Amnestieregelung abgegeben werden.

Wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen uner-laubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft. Diese Begünstigung gilt nur für den direkten Weg von dem Ort, an dem die Waffen und Munition auf-bewahrt sind, zu dem Ort der Übergabe an eine Waffenbehörde oder Poli-zeidienststelle.

Für weitere Fragen und Terminabsprachen stehen die Mitarbeiter der Waf-fenbehörde zur Verfügung.

Angelverein Hohenwarte-Kaulsdorf e.V., Lehrgang vom 9. bis 17. September 2017, Anmeldung über Herrn Bartsch, Tel.: 036733/21783, in der Angelhütte Ho-henwarte oder im Internet unter: http://www.saaleangeln.de Rubrik Fische-reischein.

Angelschule das VANT Informationsveranstaltung 5. August 2017 in NiederkrossenAnmeldung: „[email protected]

Saalfelder Fischerschule Informationsveranstaltung am 2. September 2017Infos und Anmeldung: Friedrich Bethke, Lendenstreichstrasse 23, 07318 Saalfeld. Tel.: 0 36 71/629 95 76 oder 01 70/96 18 695; E-Mail: [email protected]

Christoph SchützeUntere Fischereibehörde

Landratsamt Saalfeld-RudolstadtSG Jagd-, Fischerei- und WaffenrechtSchwarzburger Chaussee 1207407 RudolstadtTelefon: 0 36 72/8 23-2 [email protected]

Carmen HerzigSachgebietsleiterin

TheaterzweckverbandZweckverband Thüringer Landestheater Rudolstadt und Thüringer Symphoniker Saalfeld-RudolstadtBeschlussveröffentlichung der Verbandsversamm-lung vom 21.06.2017

Beschluss Nr. 148/2017Die Verbandsversammlung bestätigt das Protokoll der Zweckverbandsver-sammlung vom 17.11.2016.

Beschluss Nr. 149/2017Die Zweckverbandsversammlung stellt die Jahresrechnung für das Haus-haltsjahr 2016 fest.

Beschluss Nr. 150/2017Die Zweckverbandsversammlung entlastet den Verbandsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2016.

AuslegungshinweisDie Jahresrechnung 2016 sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Prüfung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 des Zweckverbandes Thüringer Landestheater Rudol-stadt und Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt sowie der Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung und zur Entlastung des Verbandsvor-sitzenden liegt in der Zeit vom 8. bis 22. August 2017 (2 Wochen lt. § 36 Abs. 1 ThüKGG i. V. m. § 80 Abs.4 ThürKO) in der Geschäftsstelle des Zweck-verbandes im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Beteiligungsmanagement, Zimmer 412, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld, zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

Bekanntmachungdes Zweckverbandes Wasserversor-gung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt

Beschlüsse der 1. Verbandsversammlung 2017 am 21.06.2017Öffentlicher Teil Beschluss-Nr.:Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,Bestätigung der Tagesordnung der 1. Verbands-versammlung 2017 VV-Ö-1-01/2017Protokollbestätigung zum öffentlichen Teil der 2. Verbandsversammlung 2016 VV-Ö-2-01/2017Beschluss zur Aktualisierung des Investitionsprogrammes 2017 VV-Ö-3-01/2017

Saalfeld, 23.06.2017

gez.Marten -Dienstsiegel-Verbandsvorsitzender

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07/17_5. August 2017

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Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2017 die folgenden Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 zu-gelassen:

Listen-Nr.

Familienname Vornamen

Beruf oder Stand Geburts- jahr

Geburtsort Anschrift Name der Partei Kurzbezeich-nung der Partei/Kennwort

1 Weiler, Albert Helmut

Dipl.-Verwaltungs-wirt/Betriebswirt

1965 Mayen Zimmritz 14 a,07751 Milda

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

2 Kalich, Ralf

Elektromonteur, MdL 1961 Lobenstein Schulstraße 9,07366 Blankenstein

DIE LINKE DIE LINKE

Öffentliche Bekanntmachungder vom Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 28. Juli 2017 zugelassenen Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 195 Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis

Bundestagswahl 2017

3 Meinhardt-Heib, Alexander

Berufssoldat 1971 Dillingen/Saar Viehberg 26,07407 Rudolstadt

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

4 Prof. Dr. Kaufmann, Michael Heinz

Ingenieur 1964 Gera Maurerstraße 3,07749 Jena

Alternative für Deutschland

AfD

5 Erben, Stephanie

Kulturmanagerin 1971 Riesa Oststraße 27,07407 Rudolstadt

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

GRÜNE

6 - - - - - Nationaldemokratische Partei Deutschlands

NPD

10 - - - - - Ökologisch-Demokratische Partei / Familie, Gerechtigkeit, Umwelt

ÖDP / Familie ..

8 - - - - - Piratenpartei Deutschland PIRATEN

11 - - - - - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

MLPD

12 - - - - - Bündnis Grundeinkommen Die Grundeinkommenspartei

BGE

13 - - - - - Deutsche Mitte Politik geht anders...

DM

14 - - - - - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

15 - - - - - V-Partei³ - Partei für Verände-rung, Vegetarier und Veganer

V-Partei³

16 Meißner, Wilfried Kurt Albin

Arzt 1957 Eckartsberga Zum Eckardtsanger 21, 07318 Saalfeld/Saale

- Anti-Korruption

17 Metzler, Günter Eitel Walter

Dipl.-agr. Ing. ök./Rentner

1944 Rausdorf Dorfstraße 10,07646 Karlsdorf

- Gerecht

9 Streubel, Jens

Kfz-Sachverstän-diger

1977 Jena Wilsdorf 26,07774 Dornburg- Camburg

FREIE WÄHLER in Thüringen FREIE WÄHLER

7 Hanke, Reginald

Selbstständiger Malermeister

1956 Schwerin Breternitz 58,07338 Kaulsdorf

Freie Demokratische Partei FDP

Schleiz, den 28. Juli 2017

Claudia LuckhardtKreiswahlleiterin WK 195

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5. August 2017_07/17

Haushaltssatzung 2017

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 30.05.2017 mit Beschluss-Nr.: 164-20/17 die Haushaltssatzung 2017, den Haushaltsplan 2017 mit seinen An-lagen und mit Beschluss-Nr.: 165-20/17 den Finanzplan 2017 beschlossen.

Mit Schreiben vom 31.05.2017 wurden die o. g. Beschlüsse dem Thürin-ger Landesverwaltungsamt Weimar als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese genehmigte die genehmigungspflichtigen Bestandteile mit Bescheid vom 25.07.2017 (Az.: 240.3-1512-003/17-SLF) und würdigte die Haushaltssatzung im Übrigen.

Entsprechend der Vorschriften des § 57 in Verbindung mit § 114 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind Haushaltssatzungen mit genehmigungs-pflichtigen Bestandteilen nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu ma-chen.

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gibt bekannt:

HAUSHALTSSATZUNG DES LANDKREISES SAALFELD-RUDOLSTADT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017

Auf der Grundlage des § 114 i. V. m. § 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558) erlässt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die nachfolgende Haushaltssatzung:

§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im

Verwaltungshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben mit 134.336.450 €und imVermögenshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben mit 17.329.000 €

§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 1.638.400 € festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.495.000 € festgesetzt.

§ 4Der durch die Kreisumlage gedeckte Finanzbedarf beträgt 35.233.200 € (Umlagesoll = ungedeckter Finanzbedarf). Die Umlagekraft des Landkreises (§ 25 Abs. 4 ThürFAG) beträgt 85.737.080 €. Zur Deckung des ungedeckten Finanzbedarfes wird der Hebesatz der Kreisumlage auf 41,094 v. H. fest-gesetzt.

Der ungedeckte Finanzbedarf des Landkreises für die Grund- und Regel-schulen beträgt 3.792.300 €. Hiervon 80 v. H. = 3.033.850 € (Umlagesoll), werden als Schulumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Schulträger sind, umgelegt. Die Umlagekraft des Landkreises ohne Schul-träger beträgt 45.533.095 €. Zur Deckung des ungedeckten Finanzbedarfes für die Grund- und Regelschulen wird der Hebesatz für die Schulumlage auf 6,663 v. H. festgesetzt.

Für rückständige Beträge bei der Kreisumlage und/oder bei der Schulumla-ge erhebt der Landkreis Verzugszinsen i. H. v. 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausga-

ben nach dem Haushaltsplan wird auf 22.446.000 € festgesetzt.

§ 6Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird festgesetzt.

§ 7Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

Saalfeld, 31.07.2017

Marko WolframLandrat

Der Haushaltsplan liegt ab dem 08.08.2017 bis zum 23.08.2017 im Land-ratsamt Saalfeld-Rudolstadt in Saalfeld, Schloßstraße 24, Zimmer 336, wäh-rend der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Darüber hinaus wird der Haushaltsplan 2017 bis zur Entlastung und Be-schlussfassung über die Jahresrechnung 2017 zur Einsichtnahme am glei-chen Ort zur Verfügung gehalten.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung be-treffen, können gegenüber dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstö-ße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Der Gemeinschaftsjagdbezirk Heilsberg mit seiner Angliederungsgenos-senschaft, mit einer Gesamtgröße von ca.760 ha, soll in Form der Einho-lung schriftlicher Gebote als Hochwildjagdbezirk für 12 Jahre, beginnend ab dem 01.04.2018, neu verpachtet werden.

Pachtbedingungen:

• zulässig sind nur Bewerber mit Hauptwohnsitz im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt

• keine Bindung der Mitgliederversammlung an des Höchstangebot• vollständige Übernahme des Wildschadens• Vergabe kostenloser Begehungsscheine nur in Abstimmung mit der

Jagdgenossenschaft

Entsprechende Gebote sind bis zum 31.10.2017 in einem zweiten ver-schlossenen Umschlag schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Gerhard HillerDorfstraße 1107318 Saalfeld/OT Crösten

Gemeinschaftsjagdbezirk Heilsberg

Jagdverpachtung

Landkreis. Am 16. und 17. Au-gust ist die Bevölkerung zur diesjährigen OrgelFahrt ent-lang der Saale mit dem Kan-tor der Dresdner Frauenkirche Matthias Grünert eingeladen. Auf dem Tourenplan im Land-kreis Saalfeld-Rudolstadt ste-

hen am 16. August die Kirchen in Meuselbach, Mellenbach, Johanneskirche Saalfeld und Hoheneiche. Am 17. August spielt Grünert in den Kirchen in Altenbeuthen, Leutenberg, Kaulsdorf, Lositz. Mehr: www.orgelfahrt.de

OrgelFahrt 2017 „Entlang der Saale“ 16./17.08.