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Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen Stadt Anzeiger Rathaus Leuna Jahrgang 5 · Nummer 3 Mittwoch, den 26. März 2014 „Mach Dich ran“ in Leuna Lesen Sie auf Seite 26! Karneval in Günthersdorf Lesen Sie auf Seite 14! © pixelio.de / Gerd Altmann Kinder, laßt uns Eier schmücken rot oder gelb, grün oder blau einerlei, es wird entzücken ein jeder komm `er her und schau. Linien ziehn wir zart und fein, da sitzt der Osterhase auf der Wiese, und das sollen seine Kinder sein, keine Eier sind so bunt wie diese! Und eh der Tag noch wird sich neigen haben wir sie hübsch gereiht, und schon hängen sie an Zweigen, was ihr doch für Künstler seid! Verfasser unbekannt Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest und geruhsame Feiertage im Kreise Ihrer Familie. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin Wolfgang Meisel Stadtratsvorsitzender

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Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen

StadtAnzeiger

Rathaus Leuna

Jahrgang 5 · Nummer 3Mittwoch, den 26. März 2014

„Mach Dich ran“ in Leuna Lesen Sie auf Seite 26!

Karneval in GünthersdorfLesen Sie auf Seite 14!

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Kinder, laßt uns Eier schmückenrot oder gelb, grün oder blaueinerlei, es wird entzückenein jeder komm `er her und schau.

Linien ziehn wir zart und fein,da sitzt der Osterhase auf der Wiese,und das sollen seine Kinder sein,keine Eier sind so bunt wie diese!

Und eh der Tag noch wird sich neigenhaben wir sie hübsch gereiht,und schon hängen sie an Zweigen,was ihr doch für Künstler seid!

Verfasser unbekannt

Wir wünschen Ihnenein frohes Osterfest und geruhsame Feiertage im Kreise Ihrer Familie.

Dr. Dietlind HagenauBürgermeisterin

Wolfgang MeiselStadtratsvorsitzender

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 2

TeleverwaltungSitz der Verwaltung: 06237 Leuna, Rathausstraße 1Vorwahl: 03461SachgebietZentrale 840-0Redaktion Stadtanzeiger 840-131 [email protected]

BürgermeisterBürgermeisterin Fr. Dr. Hagenau 840-100 [email protected] 0151 145 59 431Büro Bürgermeisterin Frau Becker 840-101 [email protected]

FB Allgemeine Verwaltung und BürgerserviceFachbereichsleiter Herr Lörzer 840-120 [email protected] 0151 145 59 432Personal/Organisation Frau Schwich 840-112 [email protected] Frau Stange 840-131 [email protected] Dienste Frau Fischer 840-201 [email protected] 840-115 [email protected]üro Frau Kaiser 840-132 [email protected]/Öffentliche Einrichtungen [email protected] Frau Herzog 840-116 [email protected] Frau Kitze 840-134 [email protected]/Passangelegenheiten Frau Hildebrandt 840-135 [email protected] Frau Boy 840-133 [email protected]/Chronik Herr Dr. Schade 814-959 [email protected] Leuna, Frau Schwope 814-989 [email protected]ße 18

FB FinanzenFachbereichsleiterin Frau Thiele 840-210 [email protected] Frau Hähnel 840-204 [email protected] Frau Jülich 840-209 [email protected]äfts- und Anlagenbuchhaltung Frau Frank 840-212 [email protected] Frau Thierbach 840-214 [email protected]/Vollstreckung Frau Jöhnk 840-203 [email protected] Frau Wagner 840-206 [email protected] Frau Jäckisch 840-202 [email protected] Vollstreckung-Außendienst Herr Klose, M. 840-207 [email protected] 0151 145 59 445Vollstreckung-Innendienst Frau Mangold 840-208 [email protected]

FB Soziales, Jugend, Sicherheit und OrdnungFachbereichsleiter Herr Dr. Stein 840-141 [email protected] 0151 145 59 433Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Herr Schröter 840-137 [email protected] 0151 145 59 442Ordnungsangelegenheiten/Straßenver- Herr Storbeck 0151 145 59 441kehrsangelegenheiten/Sondernutzungen Herr Reinsch 840-142 0151 145 59 448 [email protected]/Elternbeiträge Frau Dathe 840-150 [email protected]ägeFördermittel Jugendarbeit Frau Trabitzsch 840-151 [email protected] Jugendfreizeiteinrichtungen Herr Weigel 840-147 0151 145 59 141 [email protected]

FB BauFachbereichsleiter Herr Lämmerhirt 840-271 [email protected] 0151 145 59 434Tief- und Straßenbau Herr Jatz 840-275 [email protected]/Städtebau/Gartenstadt Frau Noßke 840-264 [email protected]/Bauordnung Frau Lux 840-276 [email protected]ßenausbaubeiträge/Hochbau Herr Reichenbecher 840-265 [email protected]/Pachten Frau Imhof 840-273 [email protected] und Landschaftsschutz Herr Klose, N. 840-281 [email protected]ßenunterhaltung/ Straßenbe- Herr Tauche 840-272 [email protected]/WinterdienstFriedhöfe/Kommunales Förderpro- Frau Albrecht 840-274 [email protected]/Kommunale WohnungenHochbau Herr Pforte 840-270 [email protected]

Faxanschluss Leuna 03461Büro Bürgermeisterin 813-222

Verwaltungsaußenstelle: 06237 Leuna OS Günthersdorf, Merseburger Landstraße 38Vorwahl: 034638Zentrale 56-0FB Allgemeine Verwaltung und BürgerserviceMeldewesen/Passangelegenheiten Frau Lange, G. 56-108 [email protected]

FB Soziales, Jugend, Sicherheit und OrdnungBürgerservice Frau Zuber 56-0 [email protected] Frau Köder 56-111 [email protected] 0151 145 59 443

Faxanschluss Verwaltungsaußenstelle 034638Ordnungsamt 56-114

Bauhofstützpunkte der Stadt LeunaKötschlitz Herr Jansen 0151 145 59 447 [email protected] 034638 285 72Schladebach Herr Kretzschmar 0151 145 59 123 [email protected] 03462 542 773Leuna Herr Schieck 0151 145 59 439Spergau Herr Schmidt 0151 145 59 133

Aus dem Inhalt Aus dem Rathaus Seite 2 Aus dem Stadtrat und seinen Ausschüssen Seite 7 Anregungen, Meinungen und Informationen von Mitgliedern des Stadtrates Seite 9 Informationen aus den Ortschaften Seite 11 Aktuelles Seite 20 Rückblick Seite 25

Feuerwehr Seite 27 Schulen und Kindereinrichtungen Seite 28 Parteien, Vereine und Verbände Seite 31 Kirchliche Nachrichten Seite 36 Wissenswertes Seite 47 Wir gratulieren Seite 52 Leserbriefe Seite 54

Aus dem Rathaus

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3 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltungim Rathaus Leuna und in der Außenstelle Ortschaft Gün-thersdorfDienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 UhrDonnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Sie erreichen unsere Mitarbeiter am Dienstag und Donners-tag zu den oben genannten Öffnungszeiten.Montag, Mittwoch und Freitag nach vorheriger Terminver-einbarung.Montag 9 - 12 Uhr und 13 - 15 UhrMittwoch und Freitag 9 - 12 Uhr

Stadt LeunaDie Bürgermeisterin

Ordnung und Sauberkeit!Gefällt Ihnen die Unordnung und ste-tige Verschmutzung in unserer Stadt auch nicht?Auf einer Fahrradtour von Kröllwitz über Wölkau-Wüsteneutzsch, Rich-tung Wallendorf - Zscherneddel- Rodden/Pissen, am Kanal entlang - wieder nach Schladebach und dann über Lennewitz zurück nach Kröll-witz - konnte ich leider die schöne Landschaft nicht richtig genießen, denn immer wieder fand ich Müll und Abfall am Rande der Feldwege. Nicht nur achtlos weggeworfene Klei-nigkeiten, nein - von Radkappen, Plastikmüll und Altpapier war leider alles im Angebot.Nun könnte man lange philosophieren, wer, wann, was zum Teil bewusst verunreinigt. Klar ist allerdings, dass die „Schweineigel“ sich nicht outen und den Dreck wahrschein-lich auch nicht beräumen.Deshalb mein Aufruf an alle, die unsere schöne Stadt, jede einzelne Ortschaft, sauber genießen wollen, helfen Sie mit, dies zu erreichen.

Am 5. April 2014 ab 9 Uhr werden in allen Ortschaften an den Dorfgemeinschaftshäusern oder den Bauhöfen die Ortsbürgermeister und Mitarbeiter der Bauhöfe Müllsä-cke ausgeben und die Routen etwas koordinieren. Viel-leicht können sich Vereine beteiligen und eine gewisse Versorgung der fleißigen Helfer organisieren.

Ich bin sicher, die fleißigen und ordnungsliebenden Men-schen sind in der Mehrheit. Zeigen wir den „Schweineigeln“ wie wir unsere Umwelt lieben.Die Ortsbürgermeister nehmen gern Vorschläge dazu an und in den Schaukästen der Stadt wird über alles weitere kurzfristig informiert.Von 9 bis 12 Uhr kann viel beräumt werden.

Folgende Treffpunkte:Friedensdorf - DorfgemeinschaftshausGünthersdorf - DorfgemeinschaftshausHorburg-Maßlau - Horburg, An der KircheKötzschau - DorfgemeinschaftshausKötschlitz - BauhofKreypau - DorfgemeinschaftshausLeuna - Ockendorf, Denkmalplatz - Kröllwitz, An der Antenne - Daspig, KircheRodden/Pissen - DorfgemeinschaftshausSpergau - BäckerplatzZöschen - Alte TurnhalleZweimen - Gemeindeamt

Dr. Dietlind HagenauBürgermeisterin

Der Bereitschaftsdienst der Stadt Leunaist außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung unter der Telefonnummer: 0151 14559444 zu erreichen.

Stadtwerke Leuna GmbHBereitschaft EURAWASSER0172 2878101

BürgertelefonTOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH0800 4848112

ZWA Bad DürrenbergBereitschaftstelefon: 0163 5425020

Kontakttelefon ImmissionsschutzBei besonderen, unüblichen Lärm- oder Geruchsbelästi-gungen (z. B. aus dem Chemiestandort Leuna) kann man bei folgenden Kontaktstellen nachfragen.

Eine telefonische Rückantwort sollte erbeten werden.

Leitstelle Chemiestandort Leuna03461 434333

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt(Bereich Immissionsschutz)0345 5142510

Landkreis Saalekreis(Umweltamt)03461 401410

Landkreis Saalekreis(Kreisleitstelle)03461 401255

Stadt Leuna(Ordnungsamt)03461 840141

Die nächste Ausgabe erscheint am:Mittwoch, dem 30. April 2014

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge und Anzeigen:Freitag, der 11. April 2014

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 4

Zum aktuellen Stand der Sanierung und Modernisierung unserer SchwimmhalleAufmerksame Betrachter des Baufortschritts an der Schwimm-halle haben es mit Zufriedenheit registriert registriert - Ende Feb-ruar wurden die Wände für das Kellergeschoss der neuen Sauna gesetzt. Damit nehmen nun für alle sichtbar auch die Umrisse des Saunaanbaues Gestalt an. Seitdem der Stadtrat im Septem-ber 2013 beschlossen hat, die Sanierung der Schwimmhalle auf der Grundlage eines durch das Planungsbüro PLINGEL erarbei-teten Projektentwurfes, der sich wesentlich vom Ausgangsent-wurf eines anderen Büros unterscheidet, fortzusetzen, wurden folgende wesentliche Bauleistungen realisiert:* das Technikgebäude wurde im Rohbau komplett fertigge-

stellt,* am Saunaanbau wurden vor dem Montieren der Stahlbeton-

wände die Grundleitungen und die Bodenplatte verlegt* im Hallenbereich wurden die Fundamentkörpern des Be-

standsbaues aufwändig unterfangen, damit der Saunaanbau und der Technikkeller tiefergelegt werden kann, es wurden neue Grundleitungen verlegt und die Bestandbodenplatte des Schwimmerbeckens ebenfalls unterfangen.

Derzeit bzw. in Kürze werden folgende Leistungen in Angriff ge-nommen:* im Saunagebäude beginnen die Tiefbauarbeiten im Erdge-

schoss, das Tauchbecken wird hergestellt und die Boden-platte für das Erdgeschoss wird vorbereitet

* im Hallenbereich werden die Vorbereitungen für das Gießen der Bodenplatte des Schwimmerbeckens getroffen und Ein-bauteile der Badewassertechnik in die Beckenschalung ein-gebracht.

Der Baufortschritt ist derzeit so gegeben, dass trotz einiger wit-terungsbedingter Unterbrechungen die Rohbauarbeiten, wie ge-plant im Oktober 2014 beendet sein werden und die Halle Mitte des Jahres 2015 in Betrieb gehen kann.Die Sanierung und Modernisierung der Halle ist eine rein frei-willige Leistung der Stadt im Interesse ihrer Einwohner und der Einwohner der näheren Umgebung, die nicht durch Fördermit-tel von Kreis, Land oder Bund unterstützt wird. Auf Grund des Rückganges von Gewerbesteuereinnahmen auf der einen und einer zusätzlich an das Land zu leistenden Finanzausgleichsab-gabe in Höhe von jährlich ca. 3,5 Mio. € auf der anderen Seite sind die finanziellen Spielräume um ein solches Vorhaben reali-sieren zu können auch für die Stadt Leuna geringer geworden. Dennoch besteht im Rat fraktionsübergreifend die feste Absicht, dieses Vorhaben zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Auch wenn es länger als ursprünglich erwartet dauert, die Sanierung der Schwimmhalle wird ein Erfolg werden und alle Freunde der Leunaer Schwimmhalle dürfen sich auf eine Halle freuen, die Zweckmäßigkeit mit dem Gefühl, sich hier wohlfühlen und fithal-ten zu können, verbindet.

Dr. Stein

In Leuna wird Sport groß geschriebenAm Freitag, dem 14. März 2014 fand im cCe Kulturhaus in Leuna der 7. Ball des Sports des Saalekreises statt. Gleichzeitig wur-den die Gewinner der 20. MZ Sportlerwahl bekannt gegeben. Es zeigte sich, dass sich Leunaer Sportvereine und Sportler großer Bekanntheit erfreuen.

Ausgezeichnet wurden der CV-Mitteldeutschland (2. Platz der besten Mannschaften), der TSV Leuna Abt. Hockey (3. Platz der besten Mannschaften); der Läufer Falk Cierpinski (bester Sportler), der Leichtathlet Philipp Röder (bester Nachwuchs-sportler), die Skilangläuferin Jessica Löschke (beste Nach-wuchssportlerin) und Leichtathletin Ina Adam (2. Platz beste Sportlerin).

A. Henze

Die Mannschaft des CV-Mitteldeutschland

Die Hockeymannschaft des TSV Leuna und Bürgermeisterin Frau Dr. Dietlind Hagenau

Die Bürgermeisterin gemeinsam mit den Mannschaften des TSV Leuna und CV-Mitteldeutschland

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5 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Gewässerschau in der Stadt LeunaDer Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein.Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer began-gen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Na-turschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen.Termin/Uhrzeit, Treffpunkt:09.04.2014/12.00 Uhr Kreypau ehem. Gemeindeamt Gewässer: „Bach“, Mittelgrund-, QuellgrabenInformationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“ Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra Tel./Fax: 034633 21086 oder Funk-Tel. 0170 2392421 Geschäftsführer: Herr KöcherBraunsbedra, d. 07.02.2014

gez. Petzold - Verbandsvorsteher - - Geschäftsführer -

Gewässerschau in der Stadt LeunaDer Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein.Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer began-gen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Na-turschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen.Termin/Uhrzeit, Treffpunkt:04.04.2014/11.00 Uhr Leuna, vor dem Rathaus Gewässer:Spergauer Graben und Zuläufe, Zuläufe zur SaaleInformationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“ Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra Tel./Fax: 034633 21086 oder Funk-Tel. 0170 2392421 Geschäftsführer: Herr KöcherBraunsbedra, d. 07.02.2014

gez. Petzold Köcher- Verbandsvorsteher - - Geschäftsführer -

Gewässerschau in der Stadt LeunaDer Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein.Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer began-gen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Na-turschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen.Termin/Uhrzeit, Treffpunkt:09.04.2014/13.00 Uhr Zöschen Parkplatz am SportplatzGewässer: Zuläufe zur LuppeInformationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“ Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra Tel./Fax: 034633 21086 oder Funk-Tel. 0170 2392421 Geschäftsführer: Herr KöcherBraunsbedra, d. 07.02.2014

gez. Petzold Köcher- Verbandsvorsteher - - Geschäftsführer -

Ina Adam (2. R. 1. v. l.), Jürgen Schulze, Präsident TSV Leuna (3. R. 1. v. r.)Frau Bürgermeisterin Dr. Dietlind Hagenau (v. l.) mit der Hockeymannschaft Leuna, Skilangläuferin Jes-sica Löschke (v. M.) und Leichtathlet Philipp Röder (v. r.) (alle TSV Leuna)

Die Bürgermeisterin mit Falk Cierpinski

Durchschnittswerte vom Februar 2014

Information der InfraLeuna GmbH, Servicebereich Wasserversorgung/Entsorgung/Analytik

Das Prüflaboratorium ist eine vom Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt gelistete Untersuchungsstelle für Trinkwasser gem. § 15 Abs. 4 Satz 1 der Trinkwasserverordnung 2001.

Prüfpunkt Maßeinheit Ergebnis Grenzwert Vorschrift

Härte °dH 8,31 DIN EN ISO 11885 Härtebereich 1 – weich DIN EN ISO 11885pH-Wert 7,9 min. 6,5 DIN EN ISO 10523 (C5) max. 9,5elektr. Leitf. (25°C) μS/cm 611 max. 2790 DIN EN 27888 C8 Säurekapazität, Ks (4,3) mmol/l 1,77 DIN 38409 H7 Chlorid mg/l 62,5 max. 250 DIN EN ISO 10304-1 Nitrit mg/l <0,0164 max. 0,500 DIN EN 26777 D10 Nitrat mg/l 2,51 max. 50,0 DIN EN ISO 10304-1 Sulfat mg/l 105 max. 250 DIN EN ISO 10304-1 Calcium mg/l 44,5 DIN EN ISO 11885 Eisen, ges. mg/l <0,014 max. 0,200 TGL 190-84/38 Kalium mg/l 3,41 DIN EN ISO 11885 Magnesium mg/l 9,05 DIN EN ISO 11885Mangan mg/l <0,005 max. 0,050 DIN EN ISO 11885 Natrium mg/l 61,7 max. 200 DIN EN ISO 11885 Phosphor (aus ortho-PO4) mg/l <0,030 DIN EN ISO 6878 freies Chlor mg/l 0,03 max. 0,30 DIN EN ISO 7393-2* Sauerstoff mg/l O2 9,6 DIN EN 25814 G22 Trübung TE/F <0,09 max. 1,00 DIN EN ISO 7027

Bei den mit * gekennzeichneten Verfahren handelt es sich um nicht akkreditierte Verfahren. Kommentare: Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 in der Neufassung vom 02.08.2013.

Trinkwasser-Prüfberichtfür das im Trinkwasserwerk Daspig der InfraLeuna GmbH erzeugte Trinkwasser

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 6

Ausschreibung einer PachtflächeDie Stadt Leuna bietet ab 1. Mai 2014 folgende Gartenpar-zelle zur Verpachtung an.Garten im OT Zöschen, gelegen am DruschplatzGemarkung Zöschen, Flur 2, Teilfläche von ca. 400 m2 aus dem Flurstück 492.Der Garten wird im unberäumten Zustand für ein Jahr mit der Option einer automatischen jährlichen Verlängerung verpachtet.Bewerbungen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax bis einschließlich 15. April 2014 (Ende der Abgabefrist) abzu-geben bei derStadt Leuna, Fachbereich Bau, Rathausstraße 1,06237 LeunaE-Mail: [email protected], Telefax: 03461 840163Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnum-mer: 03461 840273.

Information aus dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

Befahren von Feld- und Waldwegen

In der vergangenen Zeit konnten vermehrt Kraftfahrzeuge auf Feld- und Waldwegen beobachtet werden.Nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz des Landes Sach-sen-Anhalt ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen in Feld und Wald verboten. Ausgenommen sind - Personen mit Einwilligung des Grundstückseigentümers

oder des Nutzungsberechtigten, jedoch nicht zu motorsport-lichen Zwecken,

- Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung.Des Weiteren ist das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft, Fuhrwerken oder Schlittengespannen nur erlaubt für o. g. Per-sonen sowie für jede Person auf Privatwegen, die nach Breite und Oberflächenbeschaffenheit für ein Befahren geeignet sind, ohne dass Störungen anderer oder nachhaltige Schäden an den Wegen zu befürchten sind. Ein Anspruch auf Öffnung zulässiger Schranken besteht nicht.Verstöße werden mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ge-ahndet.

SG Sicherheit und Ordnung

Termin zur ZwangsversteigerungIm Wege der Zwangsvollstreckung soll amDienstag, dem 29. April 2014, 11:00 Uhr,im Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, Saal 5, zum Az.: 16 K 22/13 versteigert werden:Das im Grundbuch von Zöschen Blatt 51 eingetragenen Grundstück zur Anschrift:Altes Dorf 3706237 Leuna/OT ZöschenGesamtverkehrswert: 5.000,00 €Objektbeschreibung: Wohnhaus mit NebengebäudenDie detaillierte Objektbeschreibung sowie die Versteige-rungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Schaukasten des Rathauses oder dem Internetportal (www.zvg.com und www.zvg-portal.de) des Amtsgerichtes Merseburg.

Wahlen

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen in der Stadt Leuna am 25. Mai 2014

Einladung zu den ordentlichen Sitzungen des Gemeindewahlausschusses der Stadt Leuna am 9. April 2014 und am 2. Juni 2014

Der in Vorbereitung der Kommunalwahlen in der Stadt Leuna am 25.05.2014 gebildete Gemeindewahlausschuss tritt zu sei-nen öffentlichen Sitzungen zusammen:am 9. April 2014, 17:30 Uhr undam 2. Juni 2014, 17:30 Uhr.Tagesordnung 9. April 2014- Feststellung der Beschlussfähigkeit- Belehrung zur Verschwiegenheitspflicht- Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Kom-

munalwahlen- Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und

Wahlvorschlagsverbindungen zur Stadtratswahl der Stadt Leu-na und zu den Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften der Stadt Leuna gem. § 28 KWG LSA

Gewässerschau in der Stadt LeunaDer Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein.Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer began-gen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Na-turschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen.Termin/Uhrzeit, Treffpunkt:09.04.2014/11.00 Uhr Kötzschau ehem. Gemeindeamt Gewäs-ser: Zuläufe „Bach“ und FloßgrabenInformationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“ Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra Tel./Fax: 034633 21086 oder Funk-Tel. 0170 2392421 Geschäftsführer: Herr KöcherBraunsbedra, d. 07.02.2014

gez. Petzold - Verbandsvorsteher - - Geschäftsführer -

Tel./Fax: 034633 21086E-Mail: [email protected] oder: [email protected]: 0170 2392421, Internet: www.uhv-mswe.de

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7 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Tagesordnung 2. Juni 2014- Feststellung der Beschlussfähigkeit- Informationen zum Ablauf der Kommunalwahlen- Feststellung der Endergebnisse zur Stadtratswahl der Stadt

Leuna und zu den Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften der Stadt Leuna

Die Sitzung findet im Rathaus der Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, Ratssaal statt. Die Sitzungen des Gemeindewahl-ausschusses sind öffentlich. Der Zutritt zur Sitzung ist für jeder-mann frei. (Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Leuna am 07.03.2014).

gez. LörzerGemeindewahlleiter

Wahlschein und Briefwahlunterlagen1. Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts

einer Person in Europa, im Saalekreis, in der Stadt Leuna bzw. in deren Ortschaften. Er wird auf Antrag ausgestellt, Briefwahl- unterlagen werden grundsätzlich von Amts wegen beige-fügt.

2. Wer am Wahltag verhindert ist in seinem Wahlbezirk zu wählen, kann einen Wahlschein beantragen. Der Antrag kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder elektronisch (Internet, E-Mail), aber nicht telefonisch, bei der Stadt Leuna/Einwohnermeldeamt grundsätzlich bis zum 23. Mai 2014, 18 Uhr - in Ausnahmefäl-len (zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ein Wahlberechtigter nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ohne Verschulden die Antrags- und Ein-spruchsfrist versäumt hat) noch bis zum Wahltag, 15 Uhr - ge-stellt werden.

3. Spätestens bis zum 4. Mai 2014 benachrichtigt die Stadt Leu-na jeden Wahlberechtigten, der in das Wählerverzeichnis ein-getragen ist.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief (getrennt nach Europawahl und Kommunalwahl) informiert gleichzeitig über wichtige Ein-zelheiten der Wahl (u. a. Wahlraumanschrift, Wahlzeit, Wahl-

bezirks- und Wähler-Nr.). Ferner informiert der Benachrichti-gungsbrief über die Beantragung eines Wahlscheins und über die Übersendung von Briefwahlunterlagen. Auf der Rückseite befindet sich ein Vordruck für einen Antrag auf Ausstellung ei-nes Wahlscheins.

4. Wahlscheinanträge können schon vor der Erstellung des Wäh-lerverzeichnisses gestellt werden. Frühestmöglicher Termin für die Ausgabe von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen ist der 6. Mai 2014.

5. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten von der Stadt Leuna/Einwohnermeldeamt zugeschickt oder amtlich überbracht.

Der Wahlberechtigte kann den Wahlschein und die Briefwahl-unterlagen auch persönlich abholen.

6. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dürfen an einen anderen als den Wahlberechtigten nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vor-gelegt wird.

7. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wird glaubhaft versichert, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist, kann auf Antrag bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Kontaktdaten EinwohnermeldeamtLeuna, Rathausstraße 1 undVerwaltungsaußenstelle OS Günthersdorf,Merseburger Landstraße 38Telefon: 03461 840-135 und 0346 38 56 108Telefax: 03461 840-160 und 0346 38 56 114E-Mail: [email protected] und [email protected]:dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhrdonnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Schriftverkehr an folgende Anschrift zu senden: Stadt Leuna, Einwohnermeldeamt Rathausstraße 1, 06237 Leuna

Rahmenplan für die Arbeit des Stadtrates der Stadt Leuna und seiner Ausschüsse im Jahr 2014 (Stand 15.11.2013) (i. d. R. jeden 3. (i. d .R jeden 1. (i. d. R jeden (i. d. R jeden (i. d. R jeden Mo./Monat) Do./ Monat) 1. Di./ Monat) 2. Di./Monat) letzten Do./Monat) 17:30 Uhr 17:30 Uhr 17:30 Uhr 17:30 Uhr 17:30 Uhr

2014 Haupt-ausschuss

Finanz-ausschuss

Bau-, Wirtschafts-,Stadtentwicklungs- u. Umweltausschuss

Schul-, Kultur-,Sport- u. Sozial-ausschuss

Stadtratssitzung

April 14.04.14 03.04.14 01.04.14 08.04.14 24.04.14

Mai 12.05.14* 08.05.14* 06.05.14 13.05.14 22.05.14*

Juni 16.06.14 05.06.14 03.06.14 10.06.14 26.06.14

Neuer SR Juli 21.07.14 10.07.14 konst. Sitzung SR 31.07.14

August 18.08.14 07.08.14 05.08.14 12.08.14 28.08.14

September 15.09.14 04.09.14 02.09.14 09.09.14 25.09.14

Oktober 20.10.14 02.10.14 07.10.14 14.10.14 30.10.14

November 17.11.14 06.11.14 04.11.14 11.11.14 27.11.14

Dezember 08.12.14* 04.12.14 02.12.14 09.12.14 18.12.14*

* Abweichung vom Plan

Gesetzliche Feiertage im gesamten Bundesgebiet:18.04.14 Karfreitag 29.05.14 Christi Himmelfahrt21.04.14 Ostermontag 09.06.14 Pfingstmontag01.05.14 Tag der Arbeit 03.10.14 Tag der Deutschen Einheit 25.12.14 1. Weihnachtstag 26.12.14 2. WeihnachtstagGesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt:31.10.14 Reformationstag

Aus dem Stadtrat und seinen Ausschüssen

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 8

6. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna vom 27. Februar 2014Öffentliche BeschlüsseB 40/263/14 Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt

LeunaDer Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Erstellung eines Kli-maschutzkonzeptes für die Stadt Leuna.Des Weiteren wird beschlossen, dass der Stadtrat die Verwal-tung ermächtigt, einen Wettbewerb/Angebotseinholung durch-zuführen und den Auftrag zur Erstellung des Klimaschutzkon-zeptes zu erteilen.

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang MeiselBürgermeisterin Vorsitzender des Stadtrates

B 40/264/14 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Süd-fläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Kötschlitz und Günthersdorf

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Kötschlitz und Günthersdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebau-ungsplanes ist in der Anlage 2 zeichnerisch dargestellt und Be-standteil der vorliegenden Beschlussvorlage. Gleichzeitig wird beschlossen, die erforderlichen Schritte zur Weiterentwicklung der Flächennutzungsplanung für diesen Bereich einzuleiten und vorzunehmen. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen in lan-des- und regionalplanerischer Hinsicht sind durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen Vertrag zur Durchführung der Verfahrensschritte und zur Übernahme der Verfahrenskosten rechtswirksam abzuschließen

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang MeiselBürgermeisterin Vorsitzender des Stadtrates

B 40/265/14 Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Öffentliche Spielbank“ der Stadt Leuna, Ortschaft Kötschlitz

1. Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebau-ungsplans Nr. 56 „Öffentliche Spielbank“ der Stadt Leuna, Ortschaft Kötschlitz. Weiterhin beschließt der Stadtrat die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und durch das Büro Niemann + Steege GmbH aus Düsseldorf, mit der erforderlichen rechtlichen Begleitung durch das Büro Heuking Kühn Lüer Wojtek, ebenfalls Düsseldorf, durchführen zu lassen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in Anlage 2 dargestellt und Bestandteil der Vorlage.

2. Des Weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a und § 13 BauGB die öffentliche Aus-legung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Öffentliche Spielbank“ und billigt zudem die Begrün-dung. Gleichzeitig sollen die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Planung unterrichtet und deren Stellungnahmen einge-holt werden. Schließlich soll, soweit erforderlich, ebenfalls die Abstimmung mit der Bauleitplanung benachbarter Ge-meinden vorgenommen werden. Die Planzeichnung und die Begründung sind als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt und Bestandteil dieser.

3. Weiterhin ermächtigt der Stadtrat die Verwaltung, den Be-schluss 40/265/14 ortsüblich bekannt zu machen und die er-forderlichen Maßnahmen zu deren Durchführung zu ergreifen.

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang MeiselBürgermeisterin Vorsitzender des Stadtrates

B 40/267/14 Beauftragung des Ortswehrleiters und des stell-vertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Spergau

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt,1. Ab 1. März 2014 Herrn Jens Franke zum Ortswehrleiter und

Herrn Kenny Grosch zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Spergau für die Dauer von zwei Jahren zu beauftragen.

2. Für die bisher geleistete Arbeit wird Herrn Ralf-Manfred Sieler als Ortswehrleiter und Herrn Herbert Latzel als stellvertreten-der Ortswehrleiter Dank und Anerkennung ausgesprochen.

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang MeiselBürgermeisterin Vorsitzender des Stadtrates

Nichtöffentlicher BeschlussB 40/266/14 Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft ZöschenDer Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, ein Grundstück zu ver-äußern.

gez. Dr. Dietlind Hagenau gez. Wolfgang MeiselBürgermeisterin Vorsitzender des Stadtrates

Bericht aus der öffentlichen/nichtöffentlichen Beratung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt am 04. März 2014I. Öffentlicher Teil1. Festlegungs- und Protokollkontrolle Das Protokoll der Beratung vom 04.02.2014 wurde ohne Än-

derungen bestätigt. Die Anregungen aus der Februarsitzungen – Richten eines

Steins an der Rössener Brücke und Abfallkörbe auf dem Platz an der Rudolf-Breitscheid-Straße – sind umgesetzt.

2. Vorstellung von Varianten einer Stellplatzordnung vor dem Rathaus

Es wurden drei Varianten einer Stellplatzordnung vorgestellt und diskutiert. Jede der Varianten bringt nur wenige Stell-plätze mehr, verursacht Kosten und schränkt den Verkehrs-raum ein.

Empfehlung: Istzustand bis zur grundhaften Straßensanie-rung belassen.

3. Bauantrag für den Bau eines Pflegeheimes an der Karl-Barth-Straße.

Durch den Investor wurde der beabsichtigte Bau eines Pfle-geheimes für 72 Betten vorgestellt.

Die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes Nr. 3, 1. Änderung werden eingehalten.

Es wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu er-teilen.

4. Vorstellung der Gestaltung der kleinen Freifläche am Jahn-weg.

Es wird empfohlen, entlang des Weges einseitig PKW-Stell-flächen zu schaffen, die Fläche mit Bodendeckern zu be-pflanzen und mit einer Hecke abzugrenzen.

5. Bauantrag/Bauvoranfrage/sanierungsrechtliche Genehmigung - Die Bauvoranfrage zum Bau von zwei Wohnhäusern und

einer Großgarage Friedrich-Ebert-Straße wird positiv be-schieden.

- Dem Antrag zur Erweiterung des Aufstellungsraumes Auto-haus in Wölkau wird zugestimmt.

- Aufstellen von Sichtschutzelementen, Haberstraße 36 Es wird empfohlen: •SichtschutzfürFreisitzsollanalogBalkonverkleidungerfol-

gen, maximal 1,60 m hoch auf der Ostseite

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9 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

•Die Höhe des Sichtschutzes an der Süd- und Westseitemax. 1,20 m

•AusnahmefürdenAnbaueinerTreppeaufderWestseite6. Information der Verwaltung Herr Lämmerhirt, Fachbereichsleiter Bau informierte: - Sanierung der B 181 in Zöschen Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ist abge-

schlossen. 21 Vorschläge bzw. Anträge wurden beim Landesamt Bau

eingereicht. Am 18.03.14 findet, gemeinsam mit dem Fachbereich Bau

Leuna, die Auswertung statt. - Dorfstraße Zweimen Wegen des umstrittenen Anschlusses der Oberflächenentwäs-

serung der Grundstücke wird erwartet, dass der Leiter der An-stalt öffentlichen Rechts im Stadtrat Stellung bezieht um eine ordnungsgemäße Realisierung der grundhaften Straßenerneu-erung zu sichern und die Bürgerbedenken auszuräumen.

- Beteiligung der Stadt Leuna am LEADER-Programm (Ver-netzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirt-schaft) der EU und des Bundes

Zwischenzeitlich haben sich die Städte Leuna, Bad Dürren-berg und die Gemeinde Schkopau der Region Weißenfels/Zeitz angeschlossen.

Es wurden Aufgabe, Organisationsstruktur und Fördermög-lichkeiten ab 2015 dieses Programms erläutert.

7. Anfragen/Informationen der Ausschussmitglieder - Es sollte geprüft werden, ob die Sanitäranlagen in der Ver-

waltungsbaracke Zöschen zwischenzeitlich bis zur Fertig-stellung des Dorfgemeinschaftshauses überholt werden können

- Gibt es zum Pflegeheim Kötschlitz einen neuen Stand? - Es gibt Beratungsbedarf zum Abriss Konsum und Dorfge-

meinschaftshaus in Spergau

II. Nichtöffentlicher TeilEs wurden Grundstücksangelegenheiten in der Kernstadt Leuna und in Friedensdorf beraten.

BürknerAusschussvorsitzende

Aus der Fraktion „Bündnis für Leuna“Sehr verehrte Einwohner der Stadt Leuna,am 6. März tagte der Hauptausschuss und der Finanzausschuss sowie alle interessierten Stadträte gemeinsam. Hauptthema war der Haushalt er Stadt Leuna für 2014. Die Mitarbeiter der Ver-waltung haben in den vergangenen Wochen sehr intensiv an diesem Entwurf des Haushaltes gearbeitet, damit am Ende ein sparsamer und genehmigungsfähiger Haushalt beschlossen werden kann.Natürlich ging es an diesem Tag nicht ohne Diskussionen und Einwände ab. Ich war aber über die Sachlichkeit der Diskussio-nen angenehm überrascht. Zeigte es doch, dass die Stadträte aller Fraktionen sowie die Ortsbürgermeister gewillt sind auch einmal Projekte weiter in die Ferne zu schieben damit wir am 27.03.2014 in der Stadtratssitzung einen ausgeglichenen Haus-halt beschließen können.So stellt sich unsere Fraktion die Zusammenarbeit in unserem Stadtrat auch zukünftig vor.Wichtig ist, dass die begonnenen Projekte sowie die Projekte in unseren Kitas und Schulen sowie auch die Vereinszuschüsse abgesichert sind.

Ein frohes Osterfest wünscht IhnenPeter EngelFraktionsvorsitzender BfL

Anregungen, Meinungen und Informationen von Mitgliedern des Stadtrates

Aus der Fraktion „Die Linke“Am 6. März wurde der Haushalt 2014 abschließend in den Aus-schüssen diskutiert. Er soll am 27. März 2014 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Er beinhaltet, dass die be-gonnenen Investitionen fortgeführt bzw. abgeschlossen werden. Neue Maßnahme soll u. a. die Horterweiterung in Kötzschau sein. Die oft diskutierte Horterweiterung an der Grundschule Wallendorf geht der Vollendung entgegen.

Bei der finanziellen Situation der Stadt konnten nicht alle Wün-sche erfüllt werden. Aber der vorliegende Entwurf erscheint uns ausgewogen und umsetzbar.

Nach CDU und SPD haben nun auch Die Linke ihre Kandidaten und deren Listenplätze gekürt. Wobei ein vorderer Listenplatz keine Garantie für die Wahl des Kandidaten ist. Die Kommunal-wahl ist meist eine Personenwahl. Im Stadtrat Leuna gab es bis auf wenige Ausnahmen keine Auseinandersetzung zwischen den parteigeführten Fraktionen. Es möge auch im hoffentlich „fairen Wahlkampf“ so bleiben. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten. Erstaunlich sind Wechsel von Unabhängig über CDU zu SPD oder Parteieintritte um einen vorderen Platz Lis-tenplatz zu erreichen. Unsere Kandidaten treten auf der offenen Liste Die Linke zur Wahl an.

Die Mitglieder unserer Fraktion hoffen, dass der Dauerbrenner – Grundstück für die Gedächtnisbaracke für die Zwangsarbeiter in Zöschen bald zu einem vernünftigen Ergebnis geführt wird, damit zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden kann.

Alle, die sich dafür interessieren, können die Fortschritte an der Schwimmhalle verfolgen. Es ist wie im Garten, wenn die Pflan-zen aus der Erde kommen, kann ihr Wachstum täglich verfolgt werden. So ist es auch bei der Schwimmhalle. Die Entschei-dung, die Sanierung der Schwimmhalle zu Ende zu führen, trägt unsere Fraktion mit. Wir freuen uns mit den Einwohnern auf das Anbaden im Mai 2015.

Der Bau der 2 Fluchtwege in den Kindergärten am Hügel und am Sonnenplatz nimmt auch Gestalt an. Dabei ist zu bedanken, dass die Realisierung während des vollen Betriebes der Einrich-tungen erfolgt.

BürknerFraktionsvorsitzende

Information ist unser Geschäft

Unsere Amtsblättergibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsenund Sachsen-Anhalt. w

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 10

Aus der SPD-Fraktion

Leuna und Ukraine

Was geht es uns an, wenn die Lage in der Ukraine hoffnungslos werden könnte, weil nicht bald diplomatische Lösungen gefun-den werden, insbesondere von Putin? Viel, sehr viel, denn ein neuer Kalter Krieg träfe Europa mit ungeahnter Wucht, weil Ost und West inzwischen wirtschaftlich stark voneinander abhän-gen.

Kann unsere Stadt etwas dazu beitragen? Auf den ersten Blick ist das kaum möglich, handelt es sich doch um große Politik. Aber angesichts der Ereignisse sollten Leunas Beziehungen zur westukrainischen Stadt Nowowolynsk weiter vertieft und auf ein Niveau gehoben werden, auf dem Austausch zu Völkerverstän-digung, Solidarität und Toleranz noch mehr im Mittelpunkt ste-hen. Kommunen sind die Basis für das Zusammenleben in der Demokratie und in ihnen lassen sich Nationalismus und Radika-lismus direkt bekämpfen.

Auf lokaler Demokratie und Selbstverwaltung beruhen die Grundwerte, von denen wir uns den Aufbau eines geeinten fried-lichen Europas versprechen. Mit kommunalen Partnerschaften lässt sich der Boden dafür bereiten, wenn das auch mühsam und kaum messbar ist. Vergleichbar mit Graswurzelarbeit, fast unsichtbar, liefern sie ein festes Geflecht von Beziehungen und fördern Zusammengehörigkeit. Gesellschaftspolitische Projekte Leunas mit Nowowolynsk haben jetzt einen hoch aktuellen Sinn erhalten.

Wir unterhalten mit dieser Stadt bereits seit Jahren einen regel-mäßigen Schüleraustausch. Es freut uns sehr, dass die jungen Menschen gern nach Deutschland kommen, um sich über die hiesigen Lebensverhältnisse zu informieren.

Diese gute Tradition wird auch in Zukunft gepflegt werden. Aber darüber hinausgehende Kontakte der Stadt beschränken sich bisher auf sporadische Treffen zwischen den Räten und der Ver-waltung. Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist das zu wenig und sollte ausgebaut werden. Denkbar sind kulturelle Aktivitäten wie etwa Ausstellungen, Gedenkstättenarbeit oder gemeinsame Seminare zu Verwaltungseffizienz, Stadtentwicklung, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, kommunale Wohnungswirtschaft, Rechtsstaatlichkeit und Korruption. Themen gibt es genug - wichtig sind die persönlichen Begegnungen.

Während unsere ukrainischen Partner diese engere Bindung schon seit längerem suchen, waren wir bisher zögerlich und wollten die Sache reifen lassen. Allerdings ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, den Ukrainern zu zeigen, wie sehr sie in unserer Stadt willkommen sind. Es war eine gute Geste von Bürgermeis-terin und Stadtrat, Nowovolynsks Bürgermeister Saposchnikow in den Tagen der blutigen Ereignisse auszusprechen, dass uns das Schicksal der Ukraine am Herzen liegt und wir an eine ge-meinsame Zukunft glauben.Ein aus Nowovolynsk stammender junger Arbeiter wurde auf dem Kiewer Maidan von einem Scharfschützen erschossen. Es ist jetzt bei uns aufgerufen, seine Familie mit einer Geldspende zu unterstützen.

Eine engere Bindung an Nowovolynsk lässt sich besonders wir-kungsvoll gestalten, weil die Stadt auch Partner unserer Partner-gemeinde Jaraczewo in Großpolen ist.

Ein solches trilaterales Netzwerk ist für uns Kommunen eine Chance, den europäischen Gedanken in die nächsten Generati-onen zu vermitteln.

Tilo HeuerFraktionsvorsitzender

Kranzniederlegung am Mahnmal für die MärzgefallenenDie Märzkämpfe des Jahres 1921 wurden in der DDR als kom-munistischer Massenaufstand dargestellt. Erst nach der Wende konnten unabhängige Historiker die Ereignisse aufarbeiten. Er-innert sei an die Geschichtsausstellung 1998 im Kraftwerk Vo-ckerode, an den Vortrag des halleschen Historikers Dr. Schmidt und an die umfangreichen stadtgeschichtlichen Beiträge unse-res Archivars Dr. Schade.Ab Anfang 1921 nahmen die sozialen Proteste in den großen Betrieben des Bergbaus und der chemischen Industrie eine Breite und Dynamik an, die die Region als besonderen Unruhe-herd erscheinen ließen. Anarchisten aus dem kommunistischen Spektrum versuchten, die Situation für eine geplante Weltrevo-lution zu nutzen.

Auf der Gegenseite wollte die BASF-Führung die Unruhen für eine umfassende Entlassung der gesamten Belegschaft nutzen, um sie anschließend nach einem strengen Auswahlverfahren wieder einzustellen.Leunaer Arbeiter griffen nicht in die Märzkämpfe ein, sondern bereiteten lediglich eine Verteidigung des von ihnen besetzten Werkes vor. Am Morgen des 29. März 1921 begann die Erstür-mung des Werkes. Das Artillerie-Feuer leitete der Direktor des Betriebes, Dr. Oster, der zuvor das Angebot der Aufständischen zur kampflosen Übergabe auf Weisung der BASF-Firmenleitung abgelehnt hatte. Der Widerstand war gering; ein Schutzpolizist wurde durch Querschläger getötet.

Auf seitens der Streikenden gab es 31 Todesopfer. Nicht bekannt sind die Gemordeten außerhalb des Werkes, in Wohnungen und vor allem nicht, die „auf der Flucht“ beim durchschwimmen der winterlichen Saale erschossen wurden. Diese ermordeten Arbei-ter sind die eigentlichen Opfer der Ereignisse im März 1921.

Nach der Wende habe ich bewusst an den jährlichen Kranznie-derlegungen des Stadtrates und der Stadtverwaltung Leuna in Kröllwitz teilgenommen, zum Gedenken aller im März 1921 ge-waltsam ums Leben gebrachten Menschen. Wir müssen aus der Geschichte lernen.

Horst FischerStadtrat SPD-Fraktion

BürgerzeitungWochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen

der Kommunalverwaltung

Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.

- Herausgeber: Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89 -0, Telefax: 0 35 35 / 4 89 -1 15, Fax-Redaktion 489-155- Geschäftsführer Andreas Barschtipan „www.wittich.de/agb/herzberg“- Verantwortlich: Die Bürgermeisterin- Anzeigenannahme: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89 -0, Telefax: 0 35 35 / 4 89 -1 15 Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna Fr. Friedrich, Telefon: 03 46 1 / 82 64 84, Telefax: 03 46 1 / 82 64 85, Funk: 01 71 / 4 14 40 53

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unse-re allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlos-sen.

„Die veröffentlichten Meinungen müssen nicht mit der Meinung der SAB-Redaktion übereinstimmen.“

Für den Inhalt der Artikel sind die Autoren selbst verantwortlich.IMPR

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11 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

OrtsbürgermeisterInnen und deren Rufnummern in den OrtschaftenOrtschaft FriedensdorfHerr Michael BedlaTel.: 034639 20360, Fax: 034639 20360Sprechzeit:jeden 1. Montag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhrund nach Vereinbarung

Ortschaft GünthersdorfFrau Marianne RiemeyerTel.: 034638 20335, Fax: 034638 20319Sprechzeit:jeden 1. Mittwoch im Monat von 16.00 - 17.00 Uhrund nach Vereinbarung

Ortschaft Horburg-MaßlauHerr Jürgen SeifertTel.: 034204 60040, Fax: 034204 64497Sprechzeit:jeden Mittwoch von 16:00 - 18:00 Uhrund nach Vereinbarung

Ortschaft KötschlitzHerr Andreas StolleTel.: 034638 20417, Fax: 034638 21853Sprechzeit:jeden letzten Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhrund nach Vereinbarung

Ortschaft KötzschauHerr Wolfgang WeiseTel.: 03462 87825, Fax: 03462 86344Sprechzeit:jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16:00 - 18:00 Uhr

Ortschaft KreypauHerr Peter EngelTel.: 03462 80348, Fax: 03462 80348Sprechzeit:jeden 1. Donnerstag im Monat von 14:00 - 17:00 Uhrund nach Vereinbarung

Ortschaft RoddenHerr Gerhard RödigerTel.: 034638 365175Sprechzeit:jeden 2. Montag im Monat von 17:00 - 19:00 Uhr

Ortschaft SpergauHerr Thomas ScholzTel.: 034446 20161Sprechzeit:jeden Dienstag von 15:30 Uhr - 18:00 Uhr

Ortschaft ZöschenHerr Richard SchaafTel.: 034639 806748Sprechzeit:jeden 1. Dienstag im Monat von 17:30 - 18:30 Uhrund nach Vereinbarung

Ortschaft ZweimenHerr Helmut RodeTel.: 034638 20265, Fax: 03461 813222Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhrund nach Vereinbarung

Liebe Friedensdorferinnen und Friedensdorfer, liebe Leser des Stadtanzeigers,in den Ortschaften wurde der Haushalt für 2014, die jeweiligen Ortschaften betreffend, ja bereits im Dezember des letzten Jah-res besprochen. In den städtischen Ausschüssen wie auch in der März Stadtratsitzung wurde der Gesamthaushalt der Stadt Leuna verabschiedet. Nunmehr entscheidet die Kommunalauf-sicht des Saalekreises noch über die Genehmigung des Haus-haltes.

Auch in diesem Jahr gestaltete sich die finanzielle Situation der Stadt Leuna schwierig. Aufgrund verschiedener Ursachen gin-gen auch bei uns die Einnahmen zurück. So dass die Wünsche auch auf den Prüfstand kamen. Vieles wurde auch zur Reali-sierung zunächst verschoben. Aber eins wurde klargestellt, alle begonnenen Investitionsvorhaben werden weitergeführt bzw. erfolgreich beendet.

Für unseren Ort Friedensdorf bedeutet das, dass Investitionen zum Anschluss des Rohrteiches an den Floßgraben 2014 reali-siert werden. Des Weiteren liefen ja für die Sanierung des Dorf-gemeinschaftshauses 2013 die Planungen.

Nachdem im Ortschaftsrat Friedensdorf das Projekt durch das Ing.-Büro Stein vorgestellt wurde, ist das Projekt auch bereits in der Februarsitzung im Bauausschuss der Stadt Leuna vorge-stellt worden.

Es wurde sich vom Ortschaftsrat und vom Bauausschuss ein-stimmig für den Ersatzneubau des Saalteils, der sanitären An-lagen und des Vorraumes der Kegelbahn entschieden. Das be-richtete ich bereits in der Januarausgabe. Die Veröffentlichung der Pläne werde ich in den Schaukästen vornehmen. Das Bau-vorhaben wurde über mehrere Jahresscheiben in den Investiti-onshaushalt aufgenommen und steht noch unter dem Vorbehalt der Fördermittelgewährung.

Nichts Neues könnte man sagen. Aber wir haben hier positive Signale im Vorfeld zur weiteren Klärung aller Voraussetzungen der Fördermittelgewährung erhalten. Hier auch schon einmal vielen Dank für die Unterstützung der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Letztlich bleibt aber noch die Entscheidung über die Gewährung der Fördermittel vom Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung abzuwarten.

Weitere Themen werden in diesem Jahr die Wahlen am 25. Mai sein. Insgesamt 5 verschiedene Wahlen finden in Sachsen-Anhalt statt. Ich möchte Sie wieder bitten Ihr Wahlrecht wahr-zunehmen und an den Wahlen sehr zahlreich teilzunehmen. Gerade kleinere Ortschaften können hier durch eine hohe Wahl-beteiligung punkten. Und wer verhindert ist bzw. was anderes geplant hat, kann sehr leicht seine Briefwahlunterlagen bei der Stadt beantragen.

Nun möchte ich Ihnen allen, Ihrer Familie, Freunden und Verwandten frohe Ostern und einen ebenso fleißigen Osterhasen wünschen. In diesem Sinne verabschiede ich mich bis zum nächsten Stadtanzeiger.

Ihr OrtsbürgermeisterMichael Bedla

Informationen aus den Ortschaften Ortschaft Friedensdorf

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 12

Wie tot ist der Günthersdorfer Eiskeller???

Teil 2: Rettung, die muss uns gelingen

Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leuna,Werte Stadträtinnen und Stadträte,

im Teil 1 (Stadtanzeiger v. 26.02.2014) haben wir versucht her-auszuarbeiten, welche enorme historische Bedeutung der Eis-keller für Günthersdorf und Umgebung hat und wie einzigartig die Geschichte des denkmalgeschützten Eiskellers ist.(Günthersdorf, Altranstädt und Quesitz waren in den Jahren 1706/1707 Europas politischer Mittelpunkt!)Mut gemacht hat uns der Präsident des Landesverwaltungsam-tes, Herr Thomas Pleye, der in der MZ vom 31.12.2013 an alle Verantwortlichen in Gemeinden und Städten appeliert: „Bau-denkmale sind Erinnerungen und Inspiration zu gleich und wir-ken als Identifikationsstifter.

Bei jeden der Objekte sollten wir nichts unversucht lassen, es als gemeinsames Erbe zu erhalten und wieder nutzbar zu machen.“Deshalb auch noch einmal unsere Bitte an die Stadträte, ihre Entscheidung aus der Vergangenheit noch einmal zu überden-ken. Hierzu einige Anmerkungen.

Im November 2006 wurde der denkmalgeschützte Eiskeller nach mehrjähriger Umbauzeit den 1996 gegründeten Günthers-dorfer Heimatverein als ständiges Domizil übergeben. Bis Ende Dezember 2010 wurde der Eiskeller neben dem Heimatverein auch von den übrigen Günthersdorfer Vereinen (Günthersdor-fer Karnevalsverein, SV Blau- Weiß Günthersdorf, Chorgemein-schaft „Harmonie“, Förderverein der FFW) genutzt. Viele Bürge-rinnen und Bürger aus nah und fern nutzten gegen ein Entgelt die Räumlichkeiten für private Feiern. Sein einzigartiges Flair und seine tolle historische Inneneinrichtung ließ die Benutzer ins Schwärmen geraten.

Gut erinnern wir beide uns daran, wie die Bürgermeisterin un-serer Stadt, Frau Dr. Hagenau, liebe Gäste aus der Partnerstadt Jaraczewo im Eiskeller begrüßte und Herr Gemeindevorsteher Strugala voll des Lobes war zum Mut des Günthersdorfer Ort-schaftsrates und des Heimatvereines zur Nutzung und Erhaltung dieses einzigartigen Baudenkmals.Auch wusste er aus der Geschichte, dass der Kurfürst von Sach-sen der auch gleichzeitig König von Polen war, am 17. Dezem-ber 1706 in Günthersdorf weilte und begrüßte das Geschichts-bewusstsein der Mitglieder des Heimatvereins.

Trotzdem musste im Dezember 2010 infolge großer Herbstnie-derschlagsmengen, welche durch die Mauern drängten, der Eis-keller geschlossen werden. Ungewöhnlich hohe Niederschläge in Form von Schnee im Winterhalbjahr 2010/2011 kamen un-glücklicherweise erschwerend hinzu.

Seit dieser Zeit (Frühjahr 2011) versuchen Ortschaftsrat, Hei-matverein und die Vorstände der übrigen Vereine den Eiskeller wieder der Öffentlichkeit zugängig zu machen. Ohne sichtbaren Erfolg.

Freude kam auf und Hoffnung keimte, als im Spätherbst 2011 anlässlich einer Sitzung des Ortschaftsrates verkündet wurde, dass die Stadt Leuna 43.000,00 € für die Sanierung und schnelle Wiedereröffnung des Eiskellers freigegeben hat. Von der Jahres-zeit viel zu spät, denn der Winter stand unmittelbar vor der Tür.Erfreulich dann aber die Nachricht aus Leuna vom 14. Februar 2012, dass o. g. Betrag im Haushalt 2012 übernommen wurde

und ein weiterer sehr hoher Betrag im Nachtragshaushalt einge-stellt worden ist. (Leider mit einem Sperrvermerk, wie wir heute wissen.)Jetzt im März 2014, müssen wir verwundert feststellen, dass die 43.000,00 € aus dem Haushalt 2012/2013 spurlos verschwun-den sind. Eine Erklärung kann uns niemand aus der Stadtver-waltung geben!

Der Betrag sollte genutzt werden, um die vom Bauordnungs-amt Merseburg- Untere Bauaufsichtsbehörde- und dem Ord-nungsamt SG Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungswesen am 23.05.2011 festgestellten Überprüfungsmängel bis zur Wie-deraufnahme der Nutzung des Eiskellers zu beheben. Damals wurden von der Beauftragten o. g. Institution folgende Mängel festgestellt:1. Im oberen Bereich des Notausstiegs ist eine zusätzlich Be-

leuchtung anzubringen.2. Der Notausgang ist von innen so zu gestalten, dass er mit

einem Handgriff uneingeschränkt zu öffnen ist.3. Die Leiter des Notausstiegs ist so auszuführen, dass einen

Gefährdung wegen unzureichender Auftrittsfläche ausge-schlossen werden kann.

4. Die lt. Baugenehmigung beauftragte Rauch- u. Wärmeab-zugsanlage ist nachzuweisen.

5. Der Einstieg zum 2. Flucht- u. Rettungsweg muss so gestal-tet werden, dass der bestehende Höhenunterschied (Fuß-boden Keller/Fußboden Notausstieg) kein unüberwindbares Hindernis darstellt.

Wir vertreten noch heute die Meinung, dass die Geldsumme ausgereicht hätte, die Mängel zu beseitigen. Zumal Bürger und Handwerksbetriebe (Sponsoren) durch ihre unentgeltliche Tätig-keit mitgeholfen hätten die Kosten noch einmal zu minimieren!Deshalb für große Bevölkerungsschichten der Auegemeinden und Vereine unverständlich die Empfehlung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt vom 1. Novem-ber 2011 an den Stadtrat- „ Keine weiteren Mittel in den Gün-thersdorfer Eiskeller zu stecken.“

Dazu fällt uns ein Zitat des deutschen Politikers Gustav Heine-mann ein, der da einmal gesagt hat:„Wer nichts verändern will, der wird auch das verlieren, was er eigentlich bewahren möchte.“Wie wahr.Auch möchten wir keines falls bestreiten, dass unserem Eiskeller vonseiten der Stadt Leuna weiterhin Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Es wurde nämlich ein Architektenbüro beauftragt, Kos-tenschätzungen zur Mängelbeseitigung bis zur Wiedereröffnung vorzunehmen. Es kamen astronomische Summen heraus, die sogar Leute von Fach in Erstaunen versetzten und nicht nach-vollziehbar waren.

Kein Wunder, dass der Stadtrat die Freigabe der Mittel darauf-hin versagte. Wir wissen aber auch, wie Architektenleistungen vergütet werden.Mit der Einstellung eines neuen Mitarbeiters im Fachbereich Bau der Stadt Leuna keimte Hoffnung auf.Nach mehreren anfänglich positiven Beratungen mit Vertretern aus Ortschaftsrat und Heimatverein wurden uns von Leuna 3 Varianten zur Zukunft des Eiskellers empfohlen, die dem Ort-schaftsrat Günthersdorf am 10.09.2012 vorgestellt wurden.

Variante 1 - sah die Bauwerkserhaltung und Herrichtung des Eiskellers zur Nutzung für Ortschaftsrat u. Vereine vor;

Variante 2 - beinhaltete die Bauwerkserhaltung mit erhöhtem Aufwand, jedoch ohne künftige Nutzung für Jedermann;

Variante 3 - sah eine einfache Bauwerkserhaltung ohne künftige Nutzung für Ortschaftsrat- oder Vereinssitzungen und ohne Ein-beziehung des 2. Gewölbes vor.

Ortschaft Günthersdorf

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13 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Zu diesen 3 Varianten sollte der Ortschaftsrat ein Votum abge-ben und kam dieser Bitte nach. Nach Diskussion sah das Votum dann so aus, dass sich die Mitglieder des Ortschaftsrats mit gro-ßer Mehrheit für eine wie bis Dezember 2010 praktizierte Nut-zung aussprachen und zu erheblicher Kostenreduzierung durch Eigenleistung und Gewinnung von Sponsoren beitragen wollten.Am 10. Oktober 2012 wurde allen Mitgliedern des Ortschaftsrats eine Anmerkung vom Fachbereich Bau der Stadt Leuna zum Protokoll der Ortschaftsratssitzung vom 01.10.2012 überstellt.

(kann bei der Ortsbürgermeisterin eingesehen werden) Darin heißt es u. a.:„… die Verwaltung empfiehlt Variante 3 - Erhaltung des Eiskel-lers ohne Nutzung durch Vereine u. Ortschaftsratssitzung. Dazu soll der Eiskeller vor weiteren Wassereintritten geschützt/abge-dichtet werden und eine gesonderte Niederschlagswasserent-sorgung erhalten.“Der Bitte einiger Mitglieder des Ortschaftsrats zu einer Problem-diskussion in Leuna wurde entsprochen. (Teilnehmer: Udo Zuber, Siegfried Ratzsch - Ortschaftsrat) Beide baten in der Beratung die Verwaltung zu prüfen, ob es für die avisierten 130.000,00 € möglich wäre, die Auflagen des Bauordnungsamtes zu erfüllen und dafür im Gegenzug über den Heimatverein durch Erbrin-gung von Eigenleistungen eine gleichwertige Kostenreduzierung zu erhalten. (Ziel: Nutzung als Tagungsstätte für Vereine aus Va-riante 1 mit weniger Geld aus Variante 3)

Die Verwaltung sagte eine Prüfung des „Ansinnens“ (wörtlich) zu und wird eine Kostenberechnung für die erforderlichen Leistun-gen erarbeiten lassen.Erst nach Vorlage kann eine Realisierbarkeit dieses „Ansinnens“ eingeschätzt werden.

Auf diese Vorlage des Fachbereichs wartet der Ortschaftsrat bis zum heutigen Tag!(inzwischen sind 1,5 Jahre vergangen)Ortschaftsrat S. Ratzsch hat die versprochene Zuarbeit in der Ortschaftsratssitzung am 30. September 2013 angemahnt. Von der Verwaltung wurde daraufhin erklärt, dass in der nächsten Ortschaftsratssitzung (d. h. im Oktober 2013) die Zuarbeit vor-liegen würde. Inzwischen ist seit dem ein weiteres halbes Jahr!!! vergangen. Ohne Zuarbeit, ohne fehlende Entschuldigung, ohne neuen Termin. Da trifft wohl die Aussage des britischen Politi-kers Winston Churchill (1874 - 1965) voll und ganz zu: „Man löst keine Probleme in dem man sie auf Eis legt.“

Dem ist nichts hinzu zufügen. Nichts desto trotz, wir werden die Zuarbeit auch weiterhin anmahnen.

Hoffentlich diesmal mit Erfolg. Nach wie vor gibt es die Bereit-schaft von Günthersdorfer Bürgerinnen und Bürgern aber auch von Handwerksbetrieben, den Eiskeller wieder der breiten Be-völkerung zu erschließen.Wir glauben nicht, dass die Stadt Leuna und unsere Stadträ-te gemeinnützige, ehrenamtliche Arbeit von Bürgern ignorieren wollen.

Deshalb möchten wir die etwas ausführlich dargestellten Fak-ten mit den Worten des österreichischen Philosophen ernst von Feuersleben (1806 - 1849) schließen:„Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.“Wir verleihen der Hoffnung Ausdruck, dass im Haushaltsplan 2014, die vom Ortschaftsrat eingereichte Vorschlagsliste mit Prioritäten für dringend anstehende Maßnahmen (hier Eiskeller)Berücksichtigung findet, damit umgehend mit den erforderli-chen Sanierungsarbeiten begonnen werden kann.

Siegfried Ratzsch Erika RichterOrtschronist Vorsitzende HeimatvereinTräger d. Ehrennadel Günthersdorfder Stadt Leuna

Frauentagsfeier am 8. März 2014Ganz im Zeichen der Würdigung der Leistungen der Frauen fand am 8. März 2014 die nun schon traditionelle Frauentagsfeier im „Bürgerhaus“ in Günthersdorf statt.

Der Einladung waren 45 Frauen gefolgt.Mit dieser kleinen Feier sollten alle Frauen nicht nur einen ge-mütlichen Abend verbringen – es sollte gleichzeitig eine Traditi-on weiter gefestigt werden.

Das Team des Heimatvereins hatte im unermüdlichen Einsatz das Bürgerhaus für die Feier vorbereitet und bei netter männli-cher Bedienung wurde erzählt und gelacht.

So konnten sich alle Frauen am Kulturprogramm erfreuen. Als Gäste hatten wir „Heike und Kalle“ mit einem musikalischem Programm eingeladen.

Erst zum Schluss der Veranstaltung wussten wir, allen hat es ge-fallen, die Musik war auf unsere Gäste zugeschnitten, sie freuen sich schon auf die nächste Frauentagsfeier.

Vielleicht traut sich ja die Ein oder Andere Einwohnerin von Gün-thersdorf im nächsten Jahr noch zu uns.Wir würden uns freuen.Noch einmal herzlichen Dank an die alle Vereinsmitglieder wel-che die Feier mit vorbereitet haben.

Erika RichterVorsitzendeHeimatverein Günthersdorf e. V.

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 14

Gangster, Gauner und Ganoven in Günthersdorf

Das war Karneval mit Schuss

Vom 22. Februar bis 2. März waren in Günthersdorf die Narren – oder treffender gesagt – Gangster, Gauner und Ganoven los. Als auf dem Saal des Günthersdorfer Sportlerheims die Bösewich-te ihr Unwesen trieben, bleibt kein Auge im Publikum trocken. Al Capone, Egon Olsen und auch der eine oder andere Staats-mann sorgten für „zündende“ Unterhaltung. Bei so vielen zwie-lichtigen Gestalten musste natürlich auch einer für Ordnung und Sicherheit sorgen. „Kombiniere, kombiniere“, mit diesem be-kannten Spruch auf den Lippen hat Kommissar Nick Knatterton die dunklen Machenschaften durchschaut und den Verbrechern das Handwerk gelegt. Wäre da nicht Dynamit Harry gewesen ...

Die Günthersdorfer Karnevalisten luden ein zu einem spannen-den Karnevalsprogramm mit dem passenden Schuss Humor und ausgelassener Stimmung – ganz nach dem GCC-Motto „Feiern mit Freunden“. Auch die Lokalpolitik - ob Zöschener Straßensperrung, Leunaer Schwimmhalle oder Günthersdorfer Spielcasino - kam nicht zu kurz und wurde karnevalistisch aufs Korn genommen. Der Carnevalsclub hatte dabei für jedes Alter das passende Angebot: die beiden Abendveranstaltungen, den Sonntagskarneval für alle die lieber nachmittags feiern oder den Kinderfasching für die kleinen „Nachwuchs-Karnevalisten“. Da-bei durften selbstverständlich Pfannkuchen, jede Menge Luft-ballons und viele Spiele und Preise wieder nicht fehlen.

Viele Fotos vom Karneval in Günthersdorf und zukünftige Ver-anstaltungstermine sind im Internet unter www.gcc-blauweiss.de zu sehen. Wir freuen uns schon auf ein Wiedersehen beim 7. Günthersdorfer Sommernachtsball am 6. September 2014.

Günthersdorf Helau!Maik GutknechtPräsident

Allen beteiligten GCC-Mitgliedern und den kräftig mithelfenden Nicht-Mitgliedern sei an dieser Stelle für die Programmgestal-tung und das ganze Drumherum gedankt. Unseren zahlreichen Gästen, unseren Förderern und Unterstützern, der Stadt Leuna, den Ortschaften Günthersdorf und Kötschlitz und den regiona-len Unternehmen, sprechen die Günthersdorfer Karnevalisten ihr herzliches Dankeschön aus.

Ortschaft Kötzschlitz

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15 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Große Eröffnungsfeier Eisenbahnmuseum Kötzschau

Festwochenende 26./27. April 2014

Nach drei Jahren Bauzeit und eben so vielen Bauabschnit-ten ist es nun im Frühjahr 2014 endlich so weit, das Museum zur Geschichte der Eisenbahnstre-cke Leipzig – Großkorbetha kann an seinem neuen Standort im Bahnhofsgebäude Kötzschau eröffnet werden.Das soll am 26./27. April 2014 mit einem Festwochenende groß gefeiert werden. Los geht es am Samstag, dem 26. April 2014. Um 11:00 Uhr findet ein kleiner Festakt statt, an dem zahlreiche Gäste aus der Landes- und Lokalpolitik, Wirtschaft, von Vereinen usw. teilnehmen. Es singt dazu der Männerchor Schladebach 1852 e. V. Nach der feierlichen Eröffnung ist eine Besichtigung des Museums ab 13:00 Uhr möglich. Am folgenden Sonntag, dem 27. April 2014, öffnet das Museum abermals seine Türen anlässlich des Tages der Industriekultur in Sachsen-Anhalt. Ab 12:00 Uhr ist das Museum geöffnet. An beiden Tagen gibt es Leckeres vom Grill und Getränke. Eine Garteneisenbahn wird gezeigt und für die Kleinen wird es auch Spiel und Spaß geben. Änderungen und Ergänzungen sind natürlich vorbehalten.Wir freuen uns auch Sie als Besucher zu begrüßen.Weitere Informationen sowie das aktuelle Programm zum Eröff-nungswochenende können Sie auf unserer Internetseite einse-hen: www.eisenbahnfreunde-koetzschau.com

D. FalkVorsitzenderEisenbahnfreunde Kötzschau e. V.

Einladung zur WahlversammlungDie Jagdgenossenschaft Spergau informiert alle Eigentü-mer von Grund und Boden (bejagbare Fläche), dass am28. März 2014in Leuna OT Spergau, Franklebener Str. 14aum 18:00 Uhrim Verwaltungsgebäude der Ackerbau und Rinder GmbH eine Mitgliederversammlung mit Wahl eines neuen Jagdvor-standes stattfinden wird.Alle Eigentümer sind recht herzlich eingeladen.Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leuna, Herr Storbeck unter der Tel.-Nr. 03461 840136/Mobil 0151 14559441 zur Verfügung.

Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

Ortschaft Kötzschau

Der Männerchor Schladebach e. V. gratuliert im Monat April seinen Sangesbrüdern Manfred Friedrich, Ronald Weise und Jörg Tautenhahn recht herzlich.

Der Vorstand

Ortschaft Kreypau

Sehr verehrte Einwohner von Wölkau, Wüsteneutzsch und Kreypau,im Namen des Ortschaftsrates sowie na-türlich auch in meinem Namen, möchte ich Ihnen ein paar schöne Osterfeiertage im Kreise Ihrer Lieben wünschen. Dieses Jahr können unsere Kinder und Enkelkinder die Ostereier sicher im Grünen suchen.

Viel Spaß dabei wünscht euer Ortsbürger-meister

Peter Engel

Ortschaft Spergau

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 16

Die Mädels von der (neuen) Bank

Wie alles begann …

Folgendes hatte sich zugetragen. Eine Freundin aus der Stadt rief mich an: „Stell dir vor“, rief sie aufgebracht. „Mein Nachbar, ein älterer Herr, ist gestorben. Viele Jahre wohnte der schon hier. Wir haben nie miteinander geredet. Ich sah ihn nur manchmal kommen und gehen, gelegentlich haben wir uns gegrüßt, aber mehr nicht.

Nun ist er tot. Einsam und allein ist er gestorben. Ich bin erst mal rüber und habe auf sein Türschild gesehen, weil ich nicht einmal wusste, wie er heißt.“ Es folgte eine Weile schweigen. Dann sagte sie verbittert: „So ist das hier in der Stadt. Alles ist anonym. Man kennt nicht mal seinen Nachbar“ und fügte hinzu „Auf dem Dorf bei euch ist das anders. Da kennt jeder jeden. Da lebt man nicht so einsam und anonym. Habe ich recht?“ Das hatte sie. Zweifellos.

Sommerzeit – Urlaubszeit. Die Temperaturen haben die 30° - Marke längst überschritten. Die Straßen sind menschenleer. Überall herrscht Tristes. Für Zeitungsmacher ist Saure-Gurken-Zeit. Ich bekomme einen Tipp: „Schau doch mal ins Wendisch Ende!“ Gesagt – getan. Drei Bänke unter einem Schatten spen-denden Baum laden zum Verweilen ein. Dahinter ein Teich. Ei-nige ältere Spergauer Damen, die Namen will ich höflicherweise verschweigen, haben es sich, Schutz vor der Sonne suchend, bereits bequem gemacht.

Man unterhält sich angeregt über dies und das. Vom Frühjahr bis zum Herbst, so ist von ihnen zu erfahren, trifft man sich hier allabendlich, um miteinander, und natürlich auch übereinander, zu plaudern, zu lachen und zu diskutieren. Allmählich spürt man, dass das kein leeres Geschwätz ist, sondern das sich die Mä-dels von der Bank, wie sie inzwischen liebevoll genannt werden, damit aktiv am Dorfgeschehen beteiligen. Mit ihrem vermeint-lichem Geschwätz nehmen sie nämlich an den Menschen und Vorgängen um sich herum rege und leidenschaftlich Anteil. Und das mit ihrer eigenen ganzen Herzlichkeit. Das war im vorigen Jahr.

Bei einem Becher Kaffee und einer Spielrunde fühlen sich die „Mädels von der Bank“ sichtlich wohl

… und wie es weitergeht

„Rauswerfen ist Plicht!“, sagt Frau G. Und zack, schon hat die sonst liebevolle Frau den roten Spielkegel von Frau B. mit ihrem grünen Kegel rabiat vom Brett gefegt. Sprachloses Entsetzen bei Frau B. und Schadenfreude bei Frau G. Frau L. atmet er-leichtert auf. Ein Rauswurf ihres gelben Kegels so kurz vorm Ziel hätte ihr gerade noch gefehlt.

Mit einer schnell gewürfelten Zwei rettet sie ihre vierte Spielfigur im letzten Moment ins „Häuschen“ und ist damit Sieger.

So könnte sich das abgespielt haben als die Mädels von der Bank (s. oben) Besitz von ihrem neuen Domizil ergriffen haben. Um was es hier geht, ist wohl leicht zu erraten. „Mensch ärge-re Dich nicht!“, heißt das Spiel und das neue Domizil ist seit Kurzem der „Rastplatz an der alten Mühle“ in Spergau. Zu fin-den in der Franklebener Straße in der Nähe des ursprünglichen Standortes der Mühle, zwischen Dorf und dem Anschlussgleis der Leunaer Werkbahn.

Und dieser Rastplatz hat es in sich. Im wahrsten Sinne. In die Tischplatte hat sein Schöpfer nämlich jenes bekannte Spiel eingraviert und farblich unterlegt. Für sechs Spieler. Schöpfer dieses kleinen Kunstwerkes, so darf man den Rastplatz getrost bezeichnen, ist der Spergauer Robby Schulze. „Ich habe beob-achtet, dass viele Spergauer bei ihren Spaziergängen um das Dorf hier vorbeikommen.

Vor allem viele Ältere. Da kam mir die Idee, für die einen Rast-platz zu bauen.“ Als Kraftfahrer komme er viel rum und entdecke eben Dieses und Jenes. So auch einen Rastplatz für Spaziergän-ger. Robby Schulze ist als handwerklich geschickt bekannt. So wundert es kaum, dass er fast alles selbst gefertigt und aufge-stellt hat. „Bis auf die Räder, die seitlich an den Bänken montiert sind, ist alles Eigenbau“, erklärt und zeigt er. Nach denen hätte er lange suchen müssen, ist aber letztendlich fündig geworden.

Damit bei den Besuchern nicht Langeweile aufkommt, habe er eben jenes bekannte Spiel eingraviert, erzählt er. „Ich wollte ei-gentlich noch wegen des Standortes ein „Mühle-Spiel“ mit ein-gravieren, aber da können ja nur immer zwei Personen spielen,“ so Schulze

Was aber, außer dem eingravierten Spiel, ist nun anders an dem Rastplatz? Die Antwort ist bei einem Spaziergang dorthin leicht zu finden. Erstens! Nicht nur die Mädels von der Bank treffen sich dort. Nein, inzwischen sind auch Kinder mit ihren Eltern dort anzutreffen.

Denen macht das Würfelspiel eben soviel Spaß und für die Kin-der gibt es immer etwas Neues zu entdecken. Und zweitens! Es gibt sie immer wieder. Die Spergauer, die einfach, nur so, etwas erschaffen, um ihren Mitmenschen Freude zu bereiten. Der Er-bauer des Rastplatzes Robby Schulze gehört in jeden Fall dazu.

T. Buschendorf

„Mensch ärgere Dich nicht“ an der frischen Luft statt Compu-terspiele zu Hause. Auch die Spergauer Kinder mit ihren Eltern haben den Rastplatz an der alten Mühle für sich entdeckt.

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17 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Newcomer zeigen ihr Können

Tag der offenen Tür an der Freien Grundschule Spergau

Liebe Frau Koch,viel zu schnell vergeht die Zeit und nun bin ich schon ein hal-bes Jahr in der Schule. Gern möchte ich dich einladen, am 08.03.2014 zum Tag der offenen Tür an unserer Schule um 10.00 Uhr mein Gast zu sein. Hier kannst du sehen, was ich schon alles gelernt habe. Ich würde mich sehr freuen. Deine Elly

„Wenn man so eine nette Einladung bekommt, muss man hin-gehen. Da kann man gar nicht anders“, erzählt Frau Koch, Er-zieherin der Spergauer „Krümelkiste“ und hält freudestrahlend einen gelben Umschlag in ihrer Hand. Die Umschläge haben die Kinder selbst gebastelt. In diesem Fall war es Elly, die viel Mühe und Herzlichkeit in dieses Kunstwerk gesteckt hat.

Wie in jedem Frühjahr steht dieser Tag der offenen Tür wieder ganz im Zeichen der ersten Klassen. Nach einem halben Jahr Schule wollen die Erstklässler ihren Gästen zeigen, was sie bis zu diesem Tag in der Schule gelernt haben. Als Ehrengäste ha-ben sie sich die Erzieherinnen aus den Kindergärten, die sie vor ihrer Einschulung besuchten, eingeladen.

Unter ihnen auch Frau Koch. Nach ihren Erlebnissen befragt, wusste Frau Koch nur Gutes zu berichten. Sie durfte dabei sein, wie die Kinder eine Unterrichtsstunde im Fach Englisch de-monstrierten. Es sei einfach toll, zu sehen was ihre „Ehemaligen“ bereits alles können, erzählt sie voller Stolz und das zeige, dass das Erzieherteam aus der „Krümelkiste“ ihre Arbeit gut machen.

Erfolge fallen nicht vom Himmel. Unzweifelhaft hat das Lehrer-kollegium um Frau Dierks an dem bisher Erreichten den größten Anteil. Mit kindgerechten Antworten auf die Fragen der Schüler verstehen sie es Begeisterung für Naturwissenschaften, Technik und Sprachen zu wecken.

Der Tag bot aber auch für alle anderen Eltern und Interessen-ten der Region die Gelegenheit, die Schule, das Schulteam und natürlich das besondere naturwissenschaftlich-sprachlich orien-tierte Schulkonzept kennenzulernen. Ein buntes Programm mit Experimenten, Sportspielen, Bastelecke rundete diesen Tag ab. Dabei mitmachen durchaus erwünscht. Natürlich war wie immer auch für leibliche Wohl gesorgt.

T. Buschendorf

Tag der offenen Tür an der Freien Grundschule Spergau. Die musikalische Begrüßung der Gäste ist schon obligatorisch.

Liebe Zöschener Mitbürger und Mitbürgerinnen,das Projekt zum Straßenbau befindet sich nach der Anhörung im Überarbeitungsstatus.Viele Hinweise und Anregungen von Ihnen sind dankenswerter Weise eingegangen.Ob und wie sie in die Änderung des Projektes eingehen, kann ich bei Redaktionsschluss noch nicht sagen.Als Ortsbürgermeister habe ich die Ergebnisse der Versamm-lung mit den Anwohnern und Bürgern unseres Ortes zusam-mengefasst und die nachfolgend abgedruckte Stellungnahme an das Planungsbüro gesandt.

„Generell begrüßt der Ortschaftsrat die Maßnahmen des Ab-wasseranschlusses mit anschließender Sanierung der Bundes-straße.Wir fragen uns nur, soll beim Ausbau der Bundesstraße ein Ex-empel statuiert werden?Der Ausbau dieser Straße in unseren Nachbarorten Wallendorf und Günthersdorf verlief einfacher, schneller und ohne so gro-ße finanzielle Belastungen für die Anwohner. Es ist kein Vorteil mehr, an so einer belebten Fernverkehrsstraße zu leben. Auch ohne finanzielle Beteiligung der Anlieger sollte der jetzt erreichte Standard mit Parkmöglichkeiten vor den Grundstücken erhal-ten bleiben. Die jetzt vorgelegte Projektierung mit Fußweg auf der Südseite und Radweg auf der Nordseite von der Kreuzung bis Eichsfeld bzw. der vorhandene Radweg ab Eichsfeld bis Ortsausgang Richtung Leipzig soll bestehen bleiben. Ein zwei-ter Gehweg auf der Nordseite und eventuelle Parkflächen, die zu Lasten der Anlieger gehen sollen, ist aus unserer Sicht nicht notwendig und wird von den Planern im Bereich ehemals Roter Hirsch und Eichsfeld auch nicht vorgesehen. Im Gegenzug sollte der überregionale Radweg auf der Bahnlinie bis Pflaumenbaum-weg von Merseburg kommend und perspektivisch bis Leipzig führend realisiert werden.

Die von den Anliegern vor ihren Grundstücken mit Billigung der Gemeinde geschaffenen Parkmöglichkeiten sollen Bestands-schutz haben sofern sie nicht in den Verkehrsraum ragen.Die Bedarfsampel im Kreuzungsbereich Zöschener Dorfstraße/B 181/Am Friedhof hat sich bewährt. Vor allem landwirtschaftli-che Maschinen und Zugmaschinen mit Hänger haben Probleme beim Abbiegen von den Nebenstraßen, weil ihr Abbiegevorgang so langsam ist, dass besonders aus Richtung Merseburg kom-mende Fahrzeuge sehr schnell in den Kreuzungsbereich gelan-gen ohne vorher gesehen zu werden.Die Ampel soll Bestandsschutz behalten, zumal es in der Ver-gangenheit wegen schlechter Einsichtnahme aus den Neben-straßen zu Unfällen kam.

Da der Straßenbau in drei hintereinander folgenden Abschnitten mit einem Zeitaufwand von neun Monaten geplant ist, ist der Variante- alle drei Bauabschnitte in drei Monaten auszuführen. der Vorzug zu geben.Weiterhin ist dar zu stellen, warum eine Vollsperrung der B 181 generell notwendig ist. Die Variante - 4 Wochen Vollsperrung, 8 Wochen halbseitige Sperrung. soll geprüft werden, da ja in großen Teilen die alte Straßenbreite mit entsprechendem Unter-bau erhalten bleibt.“

Der Bau schreitet in diesem Jahr nicht so schnell voran, wie 2013, da die Baufirma mit Grundwasser zu kämpfen hat. Sicher sind Ihnen die Lanzenbrunnen zur Absenkung des Grundwasser schon aufgefallen.

Ortschaft Zöschen

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 18

Wir sind relativ zeitig ins Frühjahr gekommen und Frühjahrsputz steht überall schon an.Da der Bauhof Leuna das Gelände zwischen der Wehrbrücke bis zur Gemarkungsgrenze Zöschen nicht pflegen will, sich ebenso Wallendorf quer stellt, weil hier angeblich nur die Zöschener die Nutzer der Brücke seien, rufe ich für Sonnabend, den 29. März, 9.00 Uhr zu einem Arbeitseinsatz nördlich der Brücke auf. Aus organisatorischen Gründen melden sich Freiwillige bitte telefo-nisch bis zum 25.03.2014 bei mir, Telefon 034639 806748. Ich hoffe trotzdem noch auf Unterstützung des Bauhofes mit Fahr-zeug und Werkzeug.Unsere Amtszeit endet in Kürze. Wir tun uns als Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister damit sehr schwer, weil noch Projekte wie z. B. die Realisierung des Konzeptes Gemeindeholz mit Alter Turnhalle, Dorfgemeinschaftshaus, Gedenk- und Dokumentati-onszentrum, altes Feuerwehrhaus auf abschließende und ver-lässliche Entscheidungen durch den Stadtrat auf sich warten lassen und es unterschiedliche Meinungen zwischen der Stadt und dem Ortschaftsrat gibt, die nicht ausgeräumt werden konn-ten.Ich bin enttäuscht, dass in der vergangenen Wahlperiode die Unterschiede in den einzelnen Ortschaften nicht beseitigt wur-den. Ich mahne Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger in der Kernstadt und den Ortschaften an. Das ist eine Aufgabe, der sich die neuen Stadträte stellen sollten.

IhrOrtsbürgermeisterRichard Schaaf

Heimat- u. Geschichtsverein e. V. Zöschen

Herzliche Einladung

Im Rahmen des Frühlingsfestes der Sekundarschule Bertolt Brecht in Zöschen laden wir ein zu einem „Stadtrundgang“ der besonderen Art.Wir wandeln auf den Spuren von Zöschens wohl berühm-testen Sohn, dem Zoologen und Botaniker Dr. Georg Dieck.Alle Interessierten treffen sicham 26.04.2014 um 13.30 Uhram Haupteingang der Kirche. Über Oberhof, Park und Dr.-Georg-Dieck-Straße führt unser Weg zu seiner letzten Ru-hestätte auf dem örtlichen Friedhof. Hier legen wir zu seiner Ehrung ein Gebinde nieder und erinnern an die 167. Wie-derkehr seines Geburtstages.Wir freuen uns sehr über rege Teilnahme auch aus der Kernstadt und den anderen Ortschaften.

Edda SchaafVorsitzende

Liebe Mädchen und Jungen von Zöschen,

die in diesem Frühjahr das Fest der Kommunion, Kon-firmation oder Jugendweihe feiern.Dazu gratuliere ich euch von ganzem Herzen auch im Na-men des Ortschaftsrates von Zöschen.

Ich wünsche euch für den neuen Lebensabschnitt alles er-denklich Gute, Gesundheit vor allem und viel Freude und Erfolg beim Lernen.

Wissen ist Macht und wer immer bestrebt ist, bestmöglich für sich und seine Zukunft zu lernen, dem wird es auch gelingen, seinen Platz frei von Zukunftsängsten in unserer Gesellschaft zu finden.

Bislang seid ihr gut behütet durch euer Elternhaus heran-gewachsen.Mit eurem Fest werdet ihr in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen. Jetzt erwartet man von euch, dass ihr euch der großen Herausforderung, euch auch als Erwachsener zu bewähren, stellt.Dass euch das gelingen möge, das wünsche ich euch und der Gemeinschaft unseres Ortes wünsche ich, dass ihr euch aktiv in sie einbringt.

Richard SchaafOrtsbürgermeister

Wir laden die Einwohnerinnen und Einwohner von Zöschen mit Kind und Kegel zum traditionellen Osterfeuer am Oster-sonnabend, 19. April 2014 ein.Wir treffen uns ab 18.00 Uhr mit Lampions und Fackeln auf dem Druschplatz.Ab 19.30 Uhr marschieren wir ge-meinsam mit unserer Blaskapel-le über die Zöschener Dorfstraße, die Dr.-Dieck-Straße zurück zum Druschplatz. Dort erwarten Sie wie immer Ostereier, Grillwürste und na-türlich etwas zum Trinken.Gastronomische Versorgung ist ab 18.00 Uhr, also Abendes-sen auf dem Druschplatz! Fackeln werden vorhanden sein.Wir freuen uns, wenn viele kommen, um mit uns dem Winter den Garaus zu machen.

Der Heimat- und Geschichtsverein und der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr laden herzlich ein

5. KindersachenbörseSonntag 06.04.2014, 14:00 bis 16:30 Uhr„Alte Turnhalle“ ZöschenKinderbekleidung Frühling/Sommer Gr. 50 bis 164 für Mäd-chen und Jungs, Spielzeug, Bücher, Kinderwagen, Baby-ausstattung, usw. ...Diesmal mit Ausverkauf ausgelaufener Trikotsätze des SV ZöschenSTANDANMELDUNGEN BEI FRAU WARNKE 0177 6742874Es gibt wieder einen tollen Kuchenba-sar – der Erlös der leckeren Kuchen und Torten geht wieder an das Kinderhospiz „Bärenherz“ in Leipzig. Wir freuen uns über jeden fleißigen Kuchenbäcker.

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19 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Der Nachwuchs des SV Zöschen 1912 e. V. und seine Kooperationspartner im Wettspielbetrieb auf Kreis- und Landesebene in Spielgemeinschaften

Von der „Traubenbildung“ im Bambini-Fußball bis zur Einordnung in bestimmte SpielsystemeDer Werdegang in der Entwicklung des Nachwuchsfußballes im Wettspielbetrieb vollzieht sich in nachfolgend aufgeführten we-sentlichen Zeitabschnitten• Übergang vom Bambini-Fußballsport zum Wettspielbetrieb

F/E-Juniorinnen und gleichartig zu den F-Junioren• ÜbergangvondenE-JuniorenzudenD-Junioren (verkürztes

Großfeld)• ÜbergangvondenD-JuniorenzudenC-Junioren(Großfeld)• ÜbergangvondenD-JuniorinnenzudenC-Juniorinnen (ver-

kürztes Großfeld)Diese vorgenannten Zeitabschnitte bestimmen die Anzahl der Spielerinnen und Spieler und die Art der Durchführung der Übungsstunden sowie der Spielausführung.„Man merkt nie, was schon getan wurde, man sieht immer nur, was noch zu tun bleibt“ von Marie Curie1 MSG Zöschen/Kötzschau/Mücheln-E/F-Juniorinnen (federführend SV Zöschen) Ausgangsbasis: •BambiniMädchenmannschaft,sieheLeunaerStadtanzeiger

2/2014/24 •AG-FußballderGrundschuleinWallendorf Hallen-Landesmeisterschaften Sachsen Anhalt am

16.02.2014 in Dessau-Roßlau 1. Kreisauswahl Bitterfeld 2. Stephaneum Aschersleben 3. Magdeburger FFC 4. MSG Zöschen/Kötzschau/Mücheln 5. Germania Wernigerode 6. Eintracht Bad Dürrenberg/Saaletal 7. Berwitz/Bad Schmiedeberg Folgende Spielerinnen nahmen daran teil: Alina Müller, Vanessa

Schmidt, Marla Freier, Lena Niedergesäß, Meggy Niedergesäß (alle SV Zöschen) und 5 Spielerinnen von (Sportring Mücheln). Die Mannschaft wurde vorbereitet von Frau Heike Kern (Ger-mania Kötzschau), Wolfgang Voigt (SV Zöschen), Wolfgang Krakowiak (Sportring Mücheln)

Überraschende Ergebnisse-kontinuierliche Entwicklung!2 JSG Zöschen/Wallendorf F-Junioren (federführend SV Zö-

schen) Ausgangsbasis I. Bambinimannschaft (siehe nachfolgendes

Foto Bambini-Weihnachtsturnier 2013) Folgende Spieler von links nach rechts: Luke Stuke, Wito

Weinkauf, Dominik Leipelt, Jean Eckensberger, Urs Hoyer, Lu-kas Heldt, Niklas Funke, Devin Berger

Mannschaftsbetreuer und Co Übungsleiter der F-Junioren: F.P. Dell

Verantwortlicher Übungsleiter: Wolfgang Voigt Übungsleiterassistenten im Spielbetrieb: Lisa Hoyer und

Vanessa Helbig

F-Junioren Punktspielbetrieb auf Kreisebene Saison 2013/2014

Getreu dem Motto „Für Wunder muss man beten, für Verän-derungen muss man arbeiten“ von Thomas von Aguin wurde mit viel Umsicht und Fleiß durch ÜL Jens Kittner unter Mitar-beit von F. P. Dell die „neue“ F-Junioren zusammengestellt. Die neuformierte Mannschaft aus Mädchen und Jungen erreichte Plazierungen im unteren Drittel der Kreisklasse. Es ist ein Er-folg, dass diese Mannschaft spielfähig wurde und auch einzelne Achtungserfolge erreichte. Nachstehendes Foto zeigt die F-Ju-niorenmannschaft mit folgenden Spielerinnen und Spielern: Sa-mantha Mai, Anton Schaaf, Tobias Kramer, Henning Betz, Lena Niedergesäß, Meggy Niedergesäß, Devin Berger, Wito Weinkauf, Henry Raabe

Vielen Dank den Eltern und den Kooperationspartnern für die Unterstützung. Die Situation bei den D-Juniorinnen und C-Juniorinnen sowie E-Junioren und C-Junioren wird in der nächsten Ausgabe dargestellt.

Wolfgang VoigtÜbungsleiterNachwuchsbereich SV Zöschen

Ortschaft Zweimen

Osterfeuer in ZweimenKleinen Blumenstrauß für dich,unbedeutend an für sich,nur damit du nicht vergisst,dass bald Ostersonntag ist.

Ruth-Ursula Westerop

In diesem Sinne laden wir zum traditionel-len Osterfeuer in Zweimen am Ostersonn-abend, 19. April 2014, um 20:00 Uhr herz-lich ein.

Es erwarteten Sie Ostereier, Grillwürste und natürlich etwas zum Trinken.

Die Umweltschutzgruppe Zweimen

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 20

Einladung zum Frühlingskonzert des Kammerchores Leuna

Der Kammerchor Leuna unter der Leitung von Ralf Malke beginnt seine dies-jährige Konzertsaison mit einem Frühlingskonzert am Samstag, dem 5. April, 15:00 Uhr im Restaurant des Klubhauses Leuna und lädt dazu herzlich ein.Es werden insbesondere bekannte Frühlingslieder gesungen, fröhliche Tex-te vorgetragen und es ist mehrfach Gelegenheit zum Mitsingen. Das Restaurant bietet in bewährter Weise Kaffee und Kuchen an, so-dass es ein richtig gemüt-licher Nachmittag werden wird.Der Eintritt ist frei. R. Neumann

Aktuelles

HELLDENMUT – KUNST AUS ÖSTERREICH

Eine Ausstellung in der Galerie im cCe Kulturhaus Leuna vom 20. März bis 09. Mai 2014

Ausstellungseröffnung am 20. März 2014, 17.00 Uhr

Zur Eröffnung der Ausstellung

HELLDENMUT – KUNST AUS ÖSTERREICHam Donnerstag, dem 20. März 2014, um 17.00 Uhr

laden wir Sie und Ihre Freunde in die Galerie im cCe Kulturhaus Leuna herzlich ein.

Begrüßung: Werner Popp, Vorsitzender des Fördervereins Kulturhaus Leuna e. V.

Einführung: Professor Joachim-Lothar Gartner, Präsident des Vereins für Bildende Kunst,

Fotografie und Choreografie, Vorm. Präsident Künstlerhaus Wien

Martin K. Halliger, Geschäftsführer der cCe Kulturhaus Leuna GmbH

Anne Wiederhold, amtierende Leiterin der Galerie

Mit freundlicher Unterstützung der Ernst & Young GmbH

OsterfeuerDer Dorfverein Leuna - Kröllwitz e. V. lädt ein:

am 19. April 2014ab 19:30 Uhr

auf dem Angerin Leuna - Kröllwitz

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21 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Der unter dem Pseudonym „HELLDENMUT“ arbeitende Künstlerwurde 1961 in Melk (Niederösterreich, Wachau) geboren. Seine Schaffens- und Lebensmittelpunkte liegen in Wien, Annaberg (NÖ) und Venedig.

Neben Ausstellungen u. a. in Frankreich, der Schweiz, Italien undÖsterreich hat nun die Galerie im cCe Kulturhaus in Leuna dieMöglichkeit Ihnen diesen Künstler vorzustellen.

Die Arbeiten des Künstlers sind sowohl in der Materialität, wieauch der Farbgebung sehr vielfältig. Neben den hier in der Ausstellung vertretenen opulenten Glasobjekten, die „HELLDENMUT“ in Murano (Italien) fertigen lässt und seinen in Öl- und Acryl ausgeführten farbenprächtigen Bildwerken, sind zudem druckgrafische Arbeiten in der Ausstellung vertreten.

Öffnungszeiten: Dienstag 11.00 Uhr – 17.00 UhrMittwoch 11.00 Uhr – 19.00 UhrDonnerstag 11.00 Uhr – 17.00 UhrFreitag 11.00 Uhr – 13.00 UhrSamstag am 29. März 2014 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Kontakt: Galerie im cCe Kulturhaus LeunaSpergauer Straße 41a, 06237 Leuna

Telefon/Fax: (0 34 61) 43 58 23 / (0 34 61) 43 58 25 E-Mail: [email protected] Internet: www.cce-leuna.de

Ansprechpartnerin: Anne Wiederhold, amt. Galerieleiterin

Abbildung rechts: Wir. Glas (Murano). H 45,3 cmAbbildung Titel: Time. 2013. 60 x 120 cm

Veranstaltungen im cCe Kulturhaus Leuna (Auszug):

23. März 2014, 19.00 Uhr AMAZING SHADOWS – das visuelle Spektakel der Extraklasse für die ganze Familie

11. April 2014, 20.00 Uhr Nacht der Operette – ein „Best of“ der Operette der letzten 150 Jahre

08. November 2014, 19.30 Uhr Amigos – „Im Herzen jung“-Tour 2014

Vorankündigung:

22. Mai – 04. Juli 2014 In die Werkstatt geschaut V – Der Malzirkel der Galerie im cCe Kulturhaus stellt sich vor

11. September – 10. Oktober 2014 Ecce homo: „Siehe, der Mensch“ – Ernst-Ulrich Jacobi, Charlott Szukala, Steffen O. Rumpf, Andreas Hornbogen

03. Dezember 2014, 18.00 Uhr 16. Leunaer Kunstmarkt

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 22

Hexenzauber zur Walpurgisnacht in LeunaAm 30. April ab 19:30 Uhr wird in Leuna wieder Walpurgis gefei-ert. Gestartet wird dieses Event vom Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr, Feldstraße 11, mit einem Fackelumzug angeführt von den Spergauer Flachlandkfinken. Begleitet von den Kame-radinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr geht es zum Festplatz auf der alten Rollschuhbahn, wo dann das Wal-purgisfeuer entzündet wird.Dies ist gleichzeitig der Auftakt für Udo und Leo’s Videodisco-thek, welche wieder mit Musik für Jung und Junggebliebene bis in die Nacht hinein zum Tanz einladen.Selbstverständlich werden wir auch wieder die am schönsten verkleideten kleinen Hexen und Teufel prämieren.Eine kleine Feuershow rundet das Programm ab.Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich auch gesorgt.Also liebe großen und kleinen Hexen und Teufel, Besen starten und auf geht‘s, zum Leunaer Walpurgisspektakel …

Anke StenzelStadtinformation

12. Deutsch-Polnisch-Ukrainische Jugendbegegnung im Kinder- und Jugenderholungszentrum (KiEZ) Hölzerner See in Bestensee/Königs WusterhausenIn den Sommerferien 2014 findet in Bestensee/Königswuster-hausen die 12. Deutsch-Polnisch-Ukrainische Jugendbegeg-nung statt. Langfristig wird dieses Treffen vorbereitet.Für die Teilnahme können sich Kinder und Jugendliche (5. - 9. Klasse) einschließlich aller Ortsteile der Stadt Leuna anmelden.Termin des Treffens: 16. - 24. August 2014Kosten für Teilnehmer: 100 EuroAnmeldungen sind bis zum 16. Mai 2014 unter den folgenden Telefonnummern möglich:03461 840117 bzw. 0151 14559141 bei Herrn Weigel oder unter 03461 519161 bei Herrn Frauendorf.

Leuna, den 26.02.2014

Ab sofort ist die „Captain Fu“ wieder auf der Saale zwischen Merseburg und Leuna unterwegs.

Jeden Sonntag geht es ab 13:00 Uhr und 15:00 Uhr vom Schiffsanleger unterhalb des Plastikparkes bis nach Merse-burg und wieder zurück.

Anke StenzelStadtinformation

Stadtbibliothek LeunaRathausstr. 1, 06237 Leuna (im Rathaus)Telefon Ausleihe/Verlängerungen: 03461 840144Telefon Leiterin Frau Petrahn: 03461 840145E-Mail: [email protected]ÖffnungszeitenMontag 10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 UhrDienstag 10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 UhrMittwoch geschlossen Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 UhrFreitag 10.00 - 12.00 Uhr

Die Bibliothek befindet sich im Kel-lergeschoss des Rathauses. Den Ein-gang erreicht man über die Hofseite.

Recherchieren im Katalog der Stadt-bibliothek Leuna, Neuerwerbungen, selbstständiges Verlängern der aus-geliehenen Medien sowie Vormerken von Medien können Sie über den Web-Opac auf der Internet-Seite der Stadt Leuna (www.leuna-stadt.de).Link: Stadtbibliothek Leuna - Bibliotheksrecherche- und In-formationssystem - Online-Katalog

Lesestammtisch in der Stadtbibliothekfür Erwachseneam 02.04.2014um 16.00 Uhrim Leseraumder Stadtbibliothek LeunaRathausstraße 106237 LeunaTel. 03461 840144

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23 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Ludwig Schumannliest am 26.03.2014 um 17.00 Uhr in derStadtbibliothek Leuna, Rathausstraße 1

Große Zeit starker Frauen

Unterwegs auf der Straße der Romanik

Die Lesung wird von der Landeszentrale für poli-tische Bildung Sachsen-Anhalt gefördert.

Neuerwerbungen März 2014Röbel, Angelika Die Fesseln der roten Erde (Roman)Rogal, Stefan Verliebt, verschneit, verzaubert (Roman)Williams, Tad Der Drachenbein-Thron (Roman)Blómkwist, Stella Der falsche Mörder; Ein Island-Krimi (Roman)Tyler, L. C. Im Tweedköstum auf Mörderjagd (Roman)Lechner, Anni Die Berghebamme (Roman)London, Cait Atemlos (Roman)Kent, Alison Chili extra hot (Roman)Eik, Jan Poesie ist kein Beweis (Roman)Fforde, Katie Sommer der Liebe (Roman)Oelker, Petra Ein Garten mit Elbblick (Roman)Cabot, Meg Darf‘s ein bisschen mehr sein? (Roman)Bennett, Ava Das Haus an der Montego Bay (Roman)Kliesch, Vincent Die Reinheit des Todes (Thriller)Davenat, Colette Die Favoritin (Roman)Hoag, Tami Tödlich ist die Nacht (Roman)Bonelli, Florencia Dem Sturm entgegen (Roman)Sternberg, Emma Liebe und Marillenknödel (Roman)Iles, Greg Geraubte Erinnerung (Thriller)

EinladungIm April beginnt nun endlich der Lesestart in unserer Bib-liothek.Dazu laden wir recht herzlich ein.Wann: Mittwoch, 09.04.2014Uhrzeit: 16.30 UhrWo: Stadtbibliothek Leuna Rathausstraße 1 (Eingang Hofseite) 06237 Leuna

Bitte sichern Sie die Teilnahme mit einer kleinen Rückinfo ab!Tel.: 03461 840144 oder 840145 oder per Mail: [email protected]

Mit freundlichen GrüßenDas Team der Stadtbibliothek

Großer Alt-Buchverkauf

in der Woche vom14.04.2014 - 17.04.2014 (vor Ostern)während der Öffnungszeiten derStadtbibliothek LeunaRathausstraße 1

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 24

Aus dem Karten- und Veranstaltungsangebot der Stadtinformation LeunaRudolf- Breitscheid–Straße 18 (im Gesundheitszentrum); Tel. 03461 814961Internet: www.leuna-stadtinformation.de; Mail: [email protected]

Auf Wunsch bekommen Sie bei uns unter anderem für folgende Veranstaltungen die Karten:

1. April 2014, 20:00 Uhr Grease - Das Musical Leipzig, Arena4. April 2014, 20:00 Uhr Atze Schröder: Richtig Fremdgehen - Das Vorspiel Leipzig, Haus Auensee6. April 2014, 14:30 Uhr Die große MDR Sachsen Schlagerstarparade Leipzig, Arena7. April 2014, 20:00 Uhr Adel Tawil - Lieder Tour 2014 Leipzig, Arena7. April 2014, 20:00 Uhr Die schönsten Opernchöre Leipzig, Gewandhaus8. April 2014, 20:00 Uhr Hansi Hinterseer & das Tiroler Echo Leipzig, Arena8. April2014, 20:00 Uhr Sweet Leipzig, Haus Auensee11. April 2014, 20:00 Uhr Nacht der Operette Leuna, cCe Kulturhaus11. April 2014, 19:00 Uhr Jürgen Karney präsentiert: Das Beste aus Bong Leipzig, Arena13. April 2014, 16:00 Uhr Frank Schöbel & Band: Sternenzeiten Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen17. April 2014, 20:00 Uhr Howard Carpendale Leipzig, Arena22.April 2014, 20:00 Uhr Letz Zep – Die Beste Led Zeppelin Show der Welt Leipzig, Gewandhaus24. April 2014, 20:00 Uhr Cindy aus Marzahn: pink is bjutiful Leipzig, Arena25. April 2014, 20:00 Uhr The 12 Tenors Leipzig, Gewandhaus2. Mai 2014, 20:00 Uhr DJ Bobo: Circus Tour 2014 Leipzig. Arena4. Mai 2014, 18:00 Uhr Elektra Leipzig, Opernhaus9. Mai 2014, 20:00 Uhr A Tribute To Simon Garfunkel & Leipziger

Philharmonic Orchester Leipzig, Peterskirche

10. Mai 2014, 20:00 Uhr The Firebirds: Das Exklusive Konzert Leipzig, Haus Leipzig13. Mai 2014, 20:00 Uhr Annett Louisan Halle, G.-F.-Händel Halle21. Mai 2014, 20:00 Uhr Markus Maria Profitlich: Halbzeit Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen24. Mai 2014, 20:00 Uhr Paul Panzer: Alles auf Anfang Leipzig, Arena27. Mai 2014, 20:00 Uhr Jan Josef Liefers & Oblivion Leipzig, Haus Auensee30. Mai 2014, 20:00 Uhr Johann König: Feuer im Haus ist teuergeh raus! Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen13. Juni 2014, 20:00 Uhr Udo Lindenberg 2014 Leipzig, Rad Bull Arena3. Juli 2014, 20:00 Uhr Die Rockys, Olaf Schubert & Freunde Leipzig, Parkbühne18. Juli 2014, 20:00 Uhr Xavier Naidoo: Hört, Hört Open- Air 2014 Leipzig, Völkerschlachtdenkmal2. August 2014, 20:00 Uhr Matthias Reim- Open Air - Live 2014 Landsberg-Halle, Freilichtbühne23. August 2014, 19:00 Uhr Olaf Schubert: So Halle, Peißnitzbühne27. August 2014, 20:00 Uhr Helge Schneider - Pretty Joe & die Dorfschönheiten Leipzig, Parkbühne06. September 2014, 20:00 Uhr Silly: Kopfan Kopf Tour - Teil II Halle, Peißnitzbühne27. September 2014, 16:00 Uhr Oktoberfest der Blasmusik: Original Kapelle Ergerland Halle, Steintor4. Oktober 2014, 20:00 Uhr Peter Kraus: Das Beste kommt zum Schluss Halle, G.-F.-Händel Halle5. Oktober 2014, 15:30 Uhr Die Große JohannStrauß Gala Halle, Ulrichskirche6. - 7. Oktober 2014, 20:00 Uhr Helene Fischer: Farbenspiel Tournee 2014 Leipzig, Arena10. Oktober 2014, 20:00 Uhr NENA Leipzig, Arena11. Oktober 2014, 20:00 Uhr Rock Legenden - Puhdys, City, Karat - Live 2014 Leipzig, Arena11.Oktober 2014, 20:00 Uhr Stahlzeit - Das große Rammstein Tribute Konzert Halle, Steintor14. Oktober 2014, 20:00 Uhr David Garrett Leipzig, Arena16. Oktober 2014, 20:00 Uhr Kaya Yanar: Around the World Halle, Steintor17. Oktober 2014, 20:00 Uhr Kaya Yanar - Around the World Leipzig, Arena17. Oktober 2014, 20:00 Uhr Johann König: Feuer im Haus ist teuer, geh raus! Halle, Steintor18. Oktober 2014, 20:00 Uhr Foreigner: Acoustique Tour 2014 Halle, G.-F.-Händel-Halle22. Oktober 2014, 20:00 Uhr Peter Kraus: Das Beste kommtzum Schluss Leipzig, Gewandhaus22. Oktober 2014, 20:00 Uhr Jürgen von der Lippe: Wie soll ich sagen …? Halle,23. Oktober 2014, 20:00 Uhr Jürgen von der Lippe: Wie sol lich sagen…? Leipzig, Haus Auensee24. Oktober 2014, 20:00 Uhr Roger Cicero & Big Band Leipzig, Gewandhaus24. Oktober 2014, 20:00 Uhr ABBA today - A Tribute to ABBA Halle, Steintor25. Oktober 2014, 20:00 Uhr Karat Halle, Steintor25. Oktober 2014, 16:00 Uhr Goldenes Herbstfest: Oswald Sattler Leipzig, Haus Auensee26. Oktober 2014, 16.00 Uhr Goldenes Herbstfest: Oswald Sattler Halle, Steintor1. November 2014,19.30 Uhr Gothic Meets Klassik Leipzig, Haus Auensee2. November 2014, 16:00 Uhr Angelika Milster: Classic meets Musical Halle, Ulrichskirche5. November 2014, 20:00 Uhr Sascha Grammel - Keine Ahnung Leipzig, Arena6. November 2014, 20:00 Uhr Rüdiger Hoffmann: Aprikosenmarmelade Leipzig, Gewandhaus

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25 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

8. November 2014, 20:00Uhr Die Amigos Leuna, cCe Kulturhaus10. November 2014, 20:00 Uhr Olaf Schubert: So! Leipzig, Arena12.November 2014, 20:00 Uhr Schwarze Augen oder eine Nacht im Russenpuff Halle, Steintor14. November 2014, 20:00Uhr Dr. Mark Benecke – Kriminalbiologe Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen15. November 2014, 20:00 Uhr Ingo Appelt – Frauen sind Göttinnen Leipzig,Theater-Fabrik-Sachsen16. November 2014, 17:00 Uhr Ute Freudenberg Halle, Ulrichskirche17. November 2014, 20:00 Uhr Udo Jürgens – Mitten im Leben Leipzig, Arena18. November 2014, 20:00 Uhr Höhner - Tour 2014 Halle, Steintor22.November 2014, 20:00 Uhr Pankow Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen28. November 2014, 20:00 Uhr Michael Wendler in Concert 2014 Leipzig, Haus Auensee28. November 2014, 20:00 Uhr Ralf Schmitz: Aus dem Häuschen -

Das neue ProgammLeipzig, Theater-Fabrik-Sachsen

4. Dezember 2014, 20:00 Uhr Matthias Reim Leipzig, Haus Auensee12. Dezember 2014, 20:00 Uhr Katrin Weber. Oh die Fröhliche Halle, Steintor14. Dezember 2014,20:00 Uhr Klaus Hoffmann: Sehnsucht Tour 2014 Leipzig, Gewandhaus17. Dezember 2014, 20:00 Uhr Herr Holm: Stille Nacht Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen17. Dezember 2014, 19:30 Uhr Weihnachten mit Marshall & Alexander 2014 Halle, Ulrichkirche20. Dezember 2014, 16:00 Uhr Der Traumzauberbaum 4: Halle, G.-F.-Händel Halle21. Dezember 2014, 17:00 Uhr Heinz Rennhack: Lass mich froh und munter sein Halle, Ulrichskirche5. Januar 2015, 19:00 Uhr Feuerwerk der Turnkunst – Vertigo Leipzig, Arena6. Januar 2015, 17:00 Uhr Feuerwerk der Trunkunst – Vertigo Halle, Messe Arena9. Januar 2015, 20:00 Uhr The Ten Tenors: On Broadway Halle, Steintor16. Januar 2015, 20:00 Uhr Bülent Ceylan: Haardrock Leipzig, Arena16. Januar 2015, 19:30 Uhr A Spectacular Night of Queen Halle Ulrichskirche23. Januar 2015, 19:30 Uhr Musical StarNights – The Best of Musicals Halle, Ulrichkirche23.Januar 2015, 19:30 Uhr Militär- und Blasmusikparade Leipzig, Arena18.Februar 2015, 19:30 Uhr The 12 Tenors Halle, Ulrichskirche10. März 2015, 20:00 Uhr Dr. med. Eckart von Hirschhausen: Wunderheiler Halle, Steintor14. März 2015,14:00 u.20:00 Uhr Apassionata: Die goldene Spur Leipzig, Arena15. März 2015, 14:00 Uhr Apassionata: Die goldene Spur Leipzig, Arena20. März 2015, 20:00 Uhr Kaya Yanar: Around the World Halle, Steintor

Rückblick

Karl-Barth-Stadtrundgang

erfuhren, dass das im Rahmen der Nachnutzung der durch den Kiesabbau (Baustoff für den Siedlungsbau) entstandenen Grube errichtete Stadion auch bei der Bewerbung Deutschlands für die Olympischen Spiele eine Rolle spielte und das sich die Athleten bei der sog. „Winterspielwoche“ unter anderem im „Weit- und Schnellschusseln“ gemessen haben. Danach führte die Stre-cke in die Handwerkersiedlung, die auf Initiative von Barth im Zeitraum 1922 bis 1928 auf Kosten der jeweiligen Bauherren („Kleingenossenschaften“) errichtet wurde. Einige Rundgangs-teilnehmer waren zum ersten Mal in den Schlippen der Hand-werkersiedlung und zeigten sich erstaunt, wie angenehm es sich in der Siedlung mittlerweile wohnen lässt. Der Weg führte weiter zur „Barth-Villa“ in der Friedrich-Ebert-Straße und zur Rössener Brücke. Höhepunkt war die Merseburger Straße 21, hier erfolgte am 21.01.1917 der erste Spatenstich – fast ausschließlich durch Frauen - für die Werkssiedlung Neu-Rössen. In den angrenzen-den Baufeldern 1 und 2 erfolgten Erläuterungen zum Aufbau der Gartenstadt wobei die sog. „Tummelplätze“ bei einigen Teilneh-mern Erinnerungen an die eigene Kindheit weckten. Festgestellt wurde auch, dass in den sog. „Zwergenhäusern“ keine Zwerge untergebracht waren sondern diese der Kleintierhaltung und in den Zeiten des Wohlstands dem Unterstellen des ersten Mo-torrads dienten. Der Weg ging weiter zum Standort Mersebur-ger Straße 67 (Gebäude gibt es – bis auf einen Pfeiler - nicht mehr). Hier waren im Windmüllerhaus die erste Wohnung der Familie Barth und das von Barth geleitete Siedlungsbaubüro un-

Am 15.03.2014 führte der Verein „Geschichte lebt Leuna“ die trotz kühlen und regnerischen Wetters zahlreich erschienenen Interessierten wieder einmal durch Leuna. Der Stadtrundgang begann mit einer Einführung und der Präsentation von Bildtafeln im Stadtarchiv Leuna. Daran schloss sich unter sachkundiger Führung eine Spurensuche im Stadtgebiet an. Der Rundgang begann auf dem Haupttorplatz der nach Ansicht vieler Teilneh-mer nach wie vor nicht unbedingt eine „Symbiose“ mit der Wohn-siedlung bildet und führte zum Standort des ehemaligen Stadi-ons in der Spergauer Straße wo die Teilnehmer von Ralf Schade

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 26

tergebracht. Die letzten Stationen waren der Standort der alten Bockwindmühle Rössen (Eingang Plastikpark), das Brunnen-häuschen mit der vom Steinmetzmeister Eimann jun. sehr schön gestalteten Gedenktafel und der Bayernring.

Uwe Berthold

„Mach dich ran“ bei der Freiwilligen Feuerwehr in LeunaAm 28. Februar zeichnete das „MDR Mach dich ran Team“ das Spiel zur gleichnamigen Fernsehsendung bei der Feuerwehr in Leuna auf.

Einige Hundert Schaulustige waren bei der Aufzeichnung mit da-bei und gaben natürlich auch ihre Tipps für das Spiel welches der Moderator Mario D. Richardt bestehen musste ab. Der Moderator sollte einer Kameradin und zwei Kameraden der Freiwilligen Feu-erwehr je ein Würstchen vom Grill, Kartoffelsalat und Getränke in einer Zeit von unter fünf Minuten servieren. Einfacher gesagt, als getan … Es kam erschwerend hinzu, dass dem Moderator durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Hagenau eine Brille aufgesetzt wurde, mit der er alles seitenverkehrt sah. Sollte er die Aufgabe innerhalb der festgesetzten fünf Minuten nicht bestehen, hieß es für ihn als Strafe, von einem Sprungturm zu springen. Schon nach dem Startschuss des Spieles war es offensichtlich, das der Moderator es nicht schaffen konnte.

Allein um den Weg zum Grill zu finden, benötigte er weit über zwei Minuten. Unter schallendem Gelächter der Zuschauer be-mühte Mario sich stellenweise erst einmal vergebens die Aufgabe zu lösen. Schlussendlich hatten die drei „Hungrigen“ nach einer Zeit von 16 Minuten und 13 Sekunden ihre Würstchen und Ge-tränke. Von den Zuschauern tippte Nico Klose, selbst Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr Leuna, am genausten und schaffte somit die erste Hürde zu seinem anstehenden Geldgewinn. Für ihn hieß es nun, zu entscheiden ob das „Mach dich ran Team“ die Tagesaufgabe erfüllt oder nicht?

Die Tagesaufgabe führte das Team zu einer Familie nach Alten-burg. Der Sohn benötigte dringend Spezialhandschuhe, da ihm durch seine deformierten Finger handelsübliche Handschuhe nicht passten. Leider lehnte die Krankenkasse die Übernahme der Kosten zur Herstellung der Handschuhe ab. Nun hieß es für Herrn Klose zu tippen, ob es das Team schafft, jemanden zu finden, der solche Handschuhe für den jungen Mann kostenfrei produziert. Nico Klose war sofort überzeugt, dass diese Aufgabe gelöst wird … und sie haben es tatsächlich geschafft. Die Alten-burger Familie hat sich genauso gefreut wie Nico Klose, der somit die Summe von 979 Euro gewonnen hat.

Einen Teil des Gewinnes spendet er der Freiwilligen Feuerwehr. Am 24. März 2014 wurde die Sendung um 19:50 Uhr im MDR ausgestrahlt.

Anke StenzelStadtinformation

„Wie kommt der Kartoffelsalat auf die Teller?“

„Bitte nicht kleckern …“

Fasching im Jugendclub am 28. FebruarDie Organisatoren waren gut vorbereitet, Einladungen wurden im Schulhort verteilt, aber leider kamen nur wenige Kinder. Trotzdem war es lustig, es gab flotte Musik und lustige Spie-le. Die Kinder konnten sich richtig austoben und erlebten einen schönen Nachmittag. Im nächsten Jahr werden wir noch mehr Reklame machen.

Ute Fischer, Elke Lippold

Ambulance Merseburg GmbH bekam QualitätszertifikatAm 26. Februar 2014 bekam die Ambulance Merseburg GmbH die Zertifizierungsurkunde nach DIN EN ISO 9001-2008 feierlich von der ICG-GZBB GmbH, in Person von Herrn Rüdiger Kunz, überreicht. Neben dem Standort Merseburg gehören hierzu auch die Standorte Leuna/Ortsteil Kötschlitz, Kabelsketal OT Zwintschöna, Bad Dürrenberg und Halle.

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27 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Mit dem Zertifikat werden Firmen ausgezeichnet, welche sich durch ein kompetentes Management- und Personalsystem her-vorgetan haben. Die Idee, die Ambulance Merseburg GmbH zertifizieren zu lassen, kam im Jahr 2012 mit der Firmenver-größerung. Die gesamten Arbeitsabläufe sind fortan im Intranet zusammengefasst, zu dem jeder der 90 Mitarbeiter Zugriff hat. Angefangen von der Firmenstruktur bis hin zu einem Handbuch für neue Mitarbeiter, findet sich hier alles wieder. Es wurde so-mit ein Arbeitswerkzeug zur besseren Unternehmensführung geschaffen. Als einen großen Pluspunkt wird sich das Zertifikat sicherlich bei den Bewerbungskriterien, für die im Saalekreis alle sechs Jahre stattfindende Ausschreibung des Rettungsdienstes, erweisen. Der Kreistag trifft hierzu im Mai eine Entscheidung.Bis dahin heißt es Daumen drücken.

Anke Stenzel, Stadtinformation

v. l. n. r. Frau Eckardt (Stadt Bad Dürrenberg), Herr Bühligen (Oberbürgermeister Merseburg), Frau Dr. Hagenau (Bürgermeis-terin Stadt Leuna), Herr Steinborn (GF Ambulance Merseburg) , Herr Zimmermann (Ambulance Merseburg), Herr Kunz (IC-GZBB GmbH), Herr Quant (GF Ambulance Merseburg), Herr Hand-schak (Landkreis Saalekreis), Prof Meißner (ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes)

theoretische und praktische Einweisung in den Aufbau des BHP 50 erhalten.Diese 4 Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna sind jetzt in die bestehende Alarm- und Ausrückordnung des Landkreises aufgenommen worden, um im Einsatzfall sofort Hilfe zu leisten. In der Planung befindet sich eine weitere Ausbil-dungsveranstaltung für das 2. Halbjahr 2014 im dann fertig ge-stellten neuen Feuerwehrhaus Zöschen/Zweimen, um die rest-lichen Kameradinnen und Kameraden der 4 Ortsfeuerwehren in den BHP 50 einzuweisen.

Text:Martin PochertStadtwehrleitung FF Leuna

Foto: Andrea Spitzer LK/SK

Feuerwehr

Zusatzausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna für den SaalekreisDer Landkreis hält für Schadensereignisse oder Vorkommnisse mit dem Auftreten einer größeren Anzahl von verletzten Men-schen einen Behandlungsplatz 50 (BHP) bereit.Ein Behandlungsplatz wird immer dann benötigt, wenn vor Ort weitere medizinische Maßnahmen notwendig sind, um die Transportstabilität von Patienten herzustellen, aber nicht ausrei-chend Rettungsmittel zur Verfügung stehen. (wikipedia.de)Mit dem BHP kann am Schadensort eine geordnete Versorgung von bis zu 50 Patienten durch Notärzte, Rettungssanitäter und medizinisch ausgebildetem Personal vorgenommen und der Transport der Patienten an eine geeignete Behandlungseinrich-tung organisiert werden.Die Lagerung des BHP 50 erfolgt in einem Abrollbehälter beim Feuerwehrtechnischem Zentrum Blösien und wird im Einsatzfall von dort aus zur Einsatzstelle gebracht.Damit der Aufbau des Behandlungsplatzes zügig und funkti-onsfähig erfolgen kann, werden durch den Landkreis Saalekreis ausgesuchte Freiwillige Feuerwehren mit den Aufbau geschult.Bei 2 dieser Ausbildungsveranstaltungen am 15. und 22. Feb-ruar 2014 haben insgesamt 30 Kameraden der Ortsfeuerweh-ren Kreypau, Spergau, Zöschen und Zweimen eine umfassende

NachrufDie Freiwillige Feuerwehr Horburg-Maßlau

trauert um ihren Kameraden

Werner Hesselbarth

der im Februar 2014 im Alter von 89 Jahren verstarb.Werner war 66 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.

Trotz seines hohen Alters nahm Werner gern an den Aktivitäten seiner Feuerwehr teil.

Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seinen Kindern.Wir werden Werner stets in ehrenvoller Erinnerung

behalten.

Die Kameradender Freiwilligen Feuerwehr Horburg-Maßlau

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 28

Wieder samstags Schule in Zöschen?Ja, aber nur wenn ein Schulfest anliegt!Wir wollten jetzt wirklich niemand erschrecken, sondern nur alle neugierig machen:

Hallo liebe Schüler, Geschwister, Eltern, Lehrer und Freunde der Bertold-Brecht-Schule in Zöschen!Wir laden Euch herzlich zu unserem Schulfestam Samstag, dem 26.04.14, ab 10.00 Uhrauf dem Schulgelände in Zöschen ein.Für das leibliche Wohl, musikalische Unterhaltung und kleine kulturelle Darbietung ist gesorgt. Ebenso bieten wir zur sportli-chen Betätigung Slackline u. a. mehr an.In Zusammenarbeit mit mehreren Vereinen und Institutionen der Region ist es uns auch gelungen, vielseitige Präsentationen an-kündigen zu können (Feuerwehr, Heimatverein usw.)Trotz Baustelle ist unsere schöne Schule sehr gut erreichbar.Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

D. LitscheMitglied des Schulelternrates

Offene Türen für interessierte SchülerSchülerinnen und Schüler der 4. Klasse der „Friedrich Ludwig Jahn Grundschule“ Leuna besuchten im Rahmen des Sach-kundeunterrichtes die Kläranlage Leuna, um zu erfahren, wie aus Schmutzwasser sauberes Wasser wird. Dabei konnten die Mitarbeiter der EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsor-gungsgesellschaft Saale Unstrut mbH bei ihrer Führung über die Anlage schon auf umfangreich vorhandenes Wissen der Kinder zum Thema Wasser aufbauen. „Wir sehen uns als wasserwirt-schaftliches Unternehmen mit einem klaren Bildungsauftrag. Das Selbstverständnis bei den Kindern weicht der Anerkennung für die enormen Aufwendungen zur Sicherung einer ausge-zeichneten und stetigen Trinkwasserqualität und Abwasserbe-handlung“, stellen Marten Eger und Christoph Maschek von der Unternehmensführung zufrieden fest. Der bevorstehende inter-nationale Tag des Wassers am 22. März 2014 bietet einen pas-senden Rahmen, um sich intensiver mit dem Thema Wasser zu beschäftigen. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Wasser & Energie“. Besichtigungen der Kläranlage sind nach vorheriger Anmeldung unter 03461 3057-14 möglich.

Ass. jur. Ulf RiskaWasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbHLeitung Recht/Personalentwicklung

Die Schulkinder bei der Besichtigung der Kläranlage LeunaFoto: EWSU GmbH

GeburtstagsgrüßeDer Vorstand des Vereins zur Traditionspflege der Feuerwehr e. V. Rampitz/Thalschütz grüßt alle Mitglieder, die im Monat April Geburtstag haben, auf das Herzlichste und wünscht ihnen alles erdenklich Gute zum Ehrentag sowie Glück, Ge-sundheit, Erfolg und Schaffenskraft für das neue Lebensjahr.

Anja Jäger – Vorstand Kultur- & ÖffentlichkeitsarbeitVerein zur Traditionspflege der Feuerwehr e. V.Rampitz/Thalschütz

Osterfeuer in ThalschützTraditionell am Karsamstag, dem 19. April 2014, lodern bei Einbruch der Dunkelheit die Flammen des Oster-feuers in Thalschütz um den Winter zu vertreiben. Liebe Einwohner von Kötzschau und den umliegenden Ortschaften, Sie sind herzlich einge-laden mit uns, dem Verein zur Traditionspflege der Feuer-wehr e. V., am Feuer den Frühling einzuläuten. Neben Fass-bier und Glühwein halten die Vereinsmitglieder zahlreiche Leckereien vom Grill für Sie bereit. Und wie in den Jahren zuvor können alle kleinen Besucher Knüppelkuchen über dem Feuer rösten. Schauen Sie vorbei – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Anja Jäger – Vorstand Kultur- & ÖffentlichkeitsarbeitVerein zur Traditionspflege der Feuerwehr e. V.Rampitz/Thalschütz

Schulen und Kindereinrichtungen

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29 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Pyjamaparty im Hort der Friedrich- Ludwig-Jahn-GrundschuleAm letzten Ferientag, dem 12.02.2014, stellte sich mir eine Frage: Hat-ten die Kinder am Morgen vergessen sich umzuziehen? Denn überall wo ich hinsah, waren Kinder in kurzen, bunten oder langen Schlafan-zügen. Schnell wurde ich jedoch eines besseren belehrt, denn heu-te war doch unsere Pyjamaparty. In der Turnhalle wurden dann auch die letzten munter, mit fröhlicher Musik ging es zuerst einmal über den „Laufsteg“. Kommentiert von Frau Kern, konnten die Kinder ihre Schlafanzüge präsentieren. Danach standen Teppich- Rutschen, „Rei-se nach Jerusalem“ und Kissen-Hockey auf dem Programm, in kleinen Gruppen konnten die Kinder so ihren Teamgeist unter Beweis stellen. Zum großen Finale gab es dann noch eine Kuscheltier- Schlacht, mit großem Eifer wurde versucht, möglichst viele Kuscheltiere auf dem Feld der gegnerischen Mannschaft zu platzieren. Alle Kinder und Erzie-her waren sich einig – das war ein toller Vormittag!

Nane JahnAuszubildende Erzieherin

Langeweile – schadet das dem Kind?Warum Langeweile besser ist als ihr Ruf. Wer sich treiben lässt oder still vor sich hin schaut, wird oft gefragt:„Was machst du eigentlich?“ „Hast du nichts zu tun?“Eltern haben oft die Befürchtung, dass ihr Kind unterfordert ist.Zudem sind wir Erwachsenen die „besten“ Vorbilder. Zeit ist Geld, Arbeits- und Freizeit müssen stets optimal genutzt werden.5 Gründe, warum Erwachsene Langeweile zulassen sollten und ihr Kind dabei stark machen:1. Langeweile hilft sich selbst zu spüren:Das Kind wird auf sich selbst zurückgeworfen und nimmt sich selbst wahr „Was will ich?“ und „Was macht mir Freude?“2. Langeweile macht glücklich:Die Angebote für Kinder sind oft nicht selbst bestimmt, sondern durch Erwachsene gelenkt und bestimmt. Selber denken, selber tun, selbst wirksam sein macht Kinder stolz und glücklich.3. Langeweile stärkt die Ausdauer:Langweile fördert freies, selbst gewähltes Spiel. Dies hilft dem Kind bei Rückschlägen und Widerständen nicht vorschnell aufzugeben.Kennen Sie das nicht auch von sich?Wenn Sie etwas tun müssen, das Sie gar nicht wollen, neigen Sie viel schneller zum Aufgeben.4. Langeweile regt die Sinne an:Beim Nichtstun erwachen alle Sinne. Nur in einer langen Weile können die Kinder sich in ihrer Wahrnehmung vertiefen und ihre Sinneserfah-rungen ausdifferenzieren. Sie können dadurch kognitiv leichter lernen.5. Langweile darf aber kein Dauerzustand sein:Wenn Kinder sich ständig langweilen, sollten Erwachsene genauer hinsehen und mögliche Ursachen herausfinden (Einsamkeit, Un-terforderung, Reizüberflutung, Sorgen und Ängste).Lernen kann durch Beschleunigen und ständiges Fördern inten-siviert werden. Es geschieht mit der nötigen Ruhe, ausreichend Anregungen und vielen Möglichkeiten zum Selbsttun.Schon vor rund 200 Jahren sprach dies Jean Paul aus:„Kinder und Uhren dürfen nicht ständig aufgezogen werden, man muss sie auch mal gehen lassen.“

Quelle: Praxisgestaltung in der KitaFrau Kern, Erzieherin

Grundschule „Thomas Müntzer“Es ist uns wichtig, unsere tolle Schule vielen Menschen vorzustel-len! Schaut her, wie wir in Kötzschau lernen, spielen und unse-re Freizeit verbringen. Deshalb laden wir unsere zukünftigen und ehemaligen Schüler mit deren Eltern sowie alle Neugierigen am 25.04.2014, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in unsere Schule ein.

Die Schüler und Pädagogen der GS „Thomas Müntzer“

5. Borlachcup am 15. Februar 2014Am 15.02.2014 trafen sich die Grundschulen Kötzschau, Tollwitz und die Siedlungsgrundschule in der Jahrhunderthalle in Spergau zum 5. Borlachcup im Fußball. Zuerst spielten die Grundschulen Tollwitz und die Siedlungsgrundschule gegeneinander. Man konn-te schon feststellen, dass diese Mannschaften leicht zu besiegen sind. Danach trat die Grundschule Kötzschau gegen Tollwitz an. Das sensationelle Ergebnis war 8 : 0 für Kötzschau. Fast jeder aus der Mannschaft schoss ein Tor. Danach ging es weiter mit der Par-tie Kötzschau gegen Siedlungsgrundschule. Der Gegner war dies-mal stärker, schaffte aber trotzdem kein Tor und keinen Sieg. Aber dafür Kötzschau umso mehr: 3 Tore. Alle jubelten wie wild: sogar unsere Betreuer Herr Ebert und Frau Pfützner waren stolz. Und wir bekamen eine Urkunde, eine Medaille und einen Gutschein von McDonalds.

1. Platz - GS Kötzschau

Unser Team:(von links nach rechts und von oben nach unten)Lutz Ebert (Trainer), Erik, Hatrung, Tim, Florian, Nikolas (Co-Trainer), Lukas, Marius, Thorben, Marvin

Tim LampeSchulreporter

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 30

Danke»Des Schülers Kraft entzündet sicham Meister – doch schürt seinjugendlicher Hauch zum Dank desMeisters Feuer auch.«Emanuel Geibel (*1815 – †1884)

Nach dreieinhalb Jahren beende ich nun meine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin. Es ist kaum zu glauben, wie die Zeit ver-gangen ist. Im August 2010 durfte ich meine Lehre in der Kita „Son-nenkäfer“ beginnen. In dieser prägenden Zeit haben zwei Personen mich am intensivsten begleitet. Von meiner Mentorin, Frau Heldt, konnte ich viel lernen. Ihr möchte ich einen besonderen Dank für die Unterstützung, Geduld und Hilfsbereitschaft zukommen lassen. Aber auch meiner Leiterin, Frau Rehfeld, möchte ich meinen Dank aussprechen. Sie gab mir stets Rückhalt und die Kraft, weitere Her-ausforderungen zu meistern. Nach meinen Prüfungen habe ich mich für einen Schulwechsel entschlossen und es ergab sich die Möglich-keit mein Anerkennungsjahr zu verkürzen. Dabei durfte ich Beistand von der Stadt Leuna erfahren. In diesem Sinne möchte ich, Anika Heider, mich bei der Stadt Leuna für dreieinhalb Jahre Ausbildung bedanken. »DANKESCHÖN« Ich freue mich auf die Arbeit in der Einrichtung und auf viele weitere schöne Jahre bei der Stadt Leuna.

Anika HeiderErzieherin

Sonne, Mond und SterneDie große Gruppe der Kindertagesstätte Sonnenkäfer Zöschen, hat in den letzten Wochen an dem Projekt „Sonne, Mond und Sterne“ gearbeitet. Die Kinder haben in vielen verschiedenen An-geboten, wie Gesprächskreisen, Buchbetrachtungen, Geschich-ten aus dem Buch „Sonne, Mond und Sterne“ gehört, bei einem Besuch im Planetarium erfuhren die Kinder viel Interessantes über die Himmelskörper, im Angebot ihre Sternbilder ausgemalt, Son-nenkronen gebastelt, Sterne und Mond ausgeschnitten als Raum Deko und für zu Hause, wir haben Planeten aus Luftballons und Zeitungspapier geklebt und bemalt und hörten CDs über den Welt-raum uns an. Es wurden Experimente zum Thema durchgeführt: wie entsteht Tag und Nacht (eine Zeitungskugel mit Alufolie umwi-ckelt als Erde und bunten Fähnchen auf der Kugel und eine Lampe war unsere Sonne), eine Rakete fliegt zum Mond (wie funktioniert der Antrieb einer Rakete) (ein Luftballon fliegt an einem Trinkhalm zum Mond an die Zimmerdecke als Rakete, der Antrieb wurde da-mit demonstriert), Raketen gebastelt und für den Tag eine Schlaf-maske gestaltet. Geschichte über Hell und Dunkel gehört, sowie eine Geschichte über Tag und Nacht aus dem Buch „Was macht die Sonne in der Nacht“.Eine Buchbetrachtung über den Mond gehörte auch dazu.Die Planeten sind getrocknet und wir haben hier nun in der Kita unseren eigenen Weltraum gestaltet. Wir möchten uns auch auf diesem Weg, bei Frau Funke bedanken, sie hatte den Termin für das Planetarium besorgt und uns begleitet. Bei der Stadtbibliothek Leuna, möchten wir uns ebenfalls recht herzlich bedanken, durch sie erhielten wir sehr schönes Buchmaterial und konnten dadurch viel interessantes über den Weltraum bzw. Sonne, Mond und Ster-ne erfahren.

Erzieherin Christine Zschäpe

Jubel, Trubel, Heiterkeit in allen Räumen der KitaWie jedes Jahr feierten wir ausgelassen unseren Fasching. Nicht nur unsere Kinder sondern alle Mitarbeiterinnen der Einrichtung kamen in bunten Kostümen und es war ein ausgelassenes, lus-tiges Treiben in allen Räumen.

Dank der vielen von unseren Eltern gesponserten Nasche-reien, Knabbereien, Obst, Ku-chen, Würstchen, Getränke und Luftballons fehlte es an nichts und so konnten wir nach Herzenslust schlemmen und es uns gut gehen lassen.Wir möchten uns bei allen El-tern für die tolle Unterstützung recht herzlich bedanken.

Im Namen der KitaS. Hoffmann

„Wo kommt unser Essen und Trinken her?“Mit dieser Frage beschäftigen sich die Kinder der „Schmetter-lingsgruppe“ der Kita „Am Sonnenplatz“ seit Längerem.Vieles haben wir schon erfahren und erforscht. Ein besonderer Höhepunkt war der Besuch bei Frau Erika Muchau und Bauer Peter Hillmann in Leuna – Kröllwitz.

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Viele Kinder haben noch nie so nah Hühner, Kaninchen, Kühe, Schweine und ein Pferd erlebt.Viel Interessantes gab es zu entdecken und unsere Kinder erfuh-ren viel über die Tiere.Wir bedanken uns recht herzlich bei Frau Muchau und Herrn Hillmann, dass wir sie besuchen durften.Wir möchten uns auch bei Frau Sleziona für ihre Begleitung be-danken.

SchmetterlingsgruppeKita „Am Sonnenplatz“

Eine ganz besondere Geburtstagsfeier in der Schmetterlingsgruppe der Kita „Am Sonnenplatz“ LeunaFür jedes Kind in der Kita ist die Geburtstagsfeier immer ein be-sonderer Tag.So auch der 6. Geburtstag von Josephine.

Eine ganz besondere Überraschung hatte ihre Mutti organisiert. Clown Eddy vom „Fahrenden Märchenmobil“ war extra ange-reist, um diesen Vormittag zu einem ganz besonderen Erlebnis werden zu lassen.Alle Kinder hatten bei seinem lustigen Mitmachprogramm riesi-gen Spaß.

Wir möchten uns bei Frau Kunze für die gelungene, gesponserte Überraschung recht herzlich bedanken.

Alle Kinder und Erzieherinnen der Schmetterlingsgruppe

Parteien, Vereine und Verbände

5. Glück-Auf-Pokal in GersdorfJörg Schreyer vom Sportverein Chemie Leuna e. V. starte-te am 15.02. beim 5. Glück-Auf-Pokalturnen in Gersdorf in der Nähe von Hohenstein-Ernstthal. 5 Turner aus Gersdorf, Burgstädt, Chemnitz, Garnsdorf und Leuna bildeten das Starterfeld in der Leistungsklasse KM 4 männlich. In die-sem Jahr wurden 5 Geräte geturnt und bei jedem Starter die niedrigste Wertung gestrichen. Dies führte dazu, dass die Punktabstände zwischen den einzelnen Turnern sehr knapp ausfielen. Jörg startete mit einer sicheren Übung an den Ringen in den Wettkampf. Auch an den anderen Geräten gelangen, dem Trainingsstand entsprechende, Übungen. Die Wertung am Boden wurde bei ihm als Niedrigste gestri-chen. In der Endauswertung belegte Jörg mit einem halben Punkt Rückstand auf Platz 2 den 4. Rang.

Ute Schreyer, Chemie Leuna e. V.

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 32

Jugendabteilung Fußball TSV LeunaDie E- und F-Jugend des TSV Leu-na nahmen in den Wintermonaten an einigen Turnieren teil und ab-solvierten eine gute Hallensaison mit mehreren 1. und 2. Plätzen. Die Turniere waren eine willkom-mene Abwechslung zum Training, da wir ja in der Winterpause wa-ren. Die F-Jugend bestritt im Fe-bruar einige Testspiele, die erfolgreich für die Mannschaft aus-gingen. Am 01.03.2014 ging die Rückrunde für die F-Jugend los. Sie spielten zu Hause gegen SG Spergau/Wengelsdorf und konnten diese Partie klar mit 10 : 0 für sich entscheiden.Am 08.03.2014 musste die F-Jugend zum Pokalspiel bei SV Merseburg-Meuschau.

Dieses Spiel ging mit 7 : 1 leider verloren und die Mannschaft schied leider aus dem Pokal aus.Die E-Jugend startete am 22.02.2014 in die Rückrunde und musste zu Blau-Weiß Günthersdorf. Dieses Spiel konnte die Mannschaft mit 6 : 2 für sich entscheiden.

Am 01.03.2014 musste die Mannschaft nach Knapendorf und musste sich mit einem 1 : 1 unentschieden zufrieden geben.

Am 08.03.2014 kam dann SV Traktor Teicha zum Pokalspiel nach Leuna. Nach hartem Kampf konnte die Mannschaft mit ei-nem 3 : 0-Sieg vom Platz gehen.Die Mannschaft zog in die nächste Runde des Kreispokals ein.

Der TSV Leuna sucht weiterhin Nachwuchs ab 5 Jahren und Trainer sowie Betreuer für alle AltersklassenTel. bei Interesse: 0173 6158777

Ingo BüchnerJugendleiter des TSV Leuna

MR Bautechnik Cup – Turnier der G-Junioren in LeunaHeute fand in Leuna der „MR Bautechnik Cup“, ein Turnier für die Bambinis statt. Was soll man sagen, es war wieder eine Freude, den Kleinsten zuzuschauen. Es traten an: Rot-Weiß Weißenfels, SG Spergau, SV Zöschen 1 und 2 und natürlich TSV Leuna. Die Jungs und Mädels waren eben so aufgeregt, wie die Eltern. Wenn man sieht, was die Kleinen teilweise schon kön-nen, kann man wirklich den Hut ziehen vor den Übungsleitern: Wir sahen 10 spannende Spiele mit vielen schönen Toren und teilweise schon schönen Spielzügen.

Am Ende standen folgende Platzierungen:1: SG Spergau2: Rot-Weiß Weißenfels3: TSV Leuna4: SV Zöschen 15: SV Zöschen 2

Wir hoffen, dass alle ihren Spaß hatten. Vielen Dank an die Schiedsrichter Hartwig Starke, Marcus Schneidereit, Manuel Büchner und die Sportlergaststätte Habekuss für die Verpfle-gung.Am Ende bedanken wir uns nochmals bei Muhamet Rashiti, In-haber der Firma MR Bautechnik für die Ausrichtung des Turniers.

Ingo BüchnerJugendleiter des TSV Leuna

Abteilung TennisAm 14. Februar 2014 fand im Rahmen der Jahreshauptver-sammlung neben der Auswertung des Jahres 2013 und Vorbe-reitung der neuen Saison 2014 auch die turnusmäßige Neuwahl des Vorstandes statt.Für seine langjährige und ehrenamtliche Tätigkeit als Abtei-lungsleiter möchten wir uns an dieser Stelle bei Horst Paeslack bedanken.

Neuwahl VorstandAbteilungsleiter: Thomas HilbigStellv. Abteilungsleiter: Reiner RockstuhlKassenwart: Jeannette GühneSportwart/Jugendwart: Max BehlingBreitensport: Andre SchmittInternet: Silke Koch

Am 26. April findet der bundesweite Tennisaktionstag statt. Auch unsere Abteilung beteiligt sich und lädt alle Interessierten zum „Schnuppern“ ein. Schauen Sie einfach vorbei, lassen Sie sich inspirieren von einer Sportart, die neben Schnelligkeit und Kondition auch die Konzentration fördert.

Thomas HilbigAbteilungsleiter Tenniswww.tennis-leuna.de

In der TSV-Chronik geblättert109. Fortsetzung

Im Rahmen der Rechenschaftslegung für das Jahr 1976 wurden für die Erfüllung der Wett-bewerbsauflagen die Sektionen Eishockey, Eisschnelllauf, Fechten, Federball, Fußball, Ge-wichtheben, Handball, Hockey, Kanu, Kegeln, Leichtathletik, Ringen, Schwimmen, Tennis, Turnen/Gymnastik und Volleyball mit einer Geldprämie ausgezeichnet.Der Mitgliederstand der Sektionen im Jahre 1976 lautete: Bas-ketball 69, Billard 5, Boxen 22, Wandern, Bergsteigen, Orientie-rungslauf (W.B.O.) 243, Eishockey 51, Eisschnelllauf 177, Faust-ball 18, Federball 38, Fechten 29. Fußball 286, Gewichtheben 74, Handball 192, Hockey 173, Kanu 212, Kegeln 107, Leicht-athletik 206, Pferdesport 50, Ringen 143, Schach 45, Schwim-men 154. Ski 192, Tennis 152, Tischtennis 85, Turnen und Gym-nastik 224 und Volleyball 56.Gesamtmitgliederstand: 3003.In unseren Sektionen waren 240 Übungsleiter sowie 254 Schieds- und Kampfrichter tätig.Das Spendenaufkommen belief sich auf 13469,-M und für das Turn- und Sportfest betrug die Sammlung 30000,-M.Für die guten Leistungen bei der Füllung des Sportplanes 1976 erhielt die BSG Chemie Leuna im Februar 1977 eine Ehrenur-kunde des Deutschen Turn- und Sportbundes.Ergänzend zu den bisherigen Darlegungen folgen nun einige Ausführungen zu den sportlichen Aktivitäten der einzelnen Sek-tionen im Jahre 1976. Auf Grund fehlender Unterlagen erheben diese jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stützen sich im Wesentlichen auf Veröffentlichungen in der Tagespresse und der Betriebszeitung „Leuna – Echo“.BoxenDas von der Sektionsleitung am 12. November 1975 aufgestellte Arbeitsprogramm wurde dank des Einsatzes der passiven Mit-glieder der Sektion erfüllt. Es gelang aber nicht junge Menschen für diese Sportart zu begeistern. Das führte Mitte des Jahres zur Einstellung des Trainingsbetriebes. In einer vom Kreisvorstand angesetzten Beratung am 14. Oktober 1976 mit den Fachaus-schussvorsitzenden des Kreises und Bezirkes gab es eine ent-sprechende Kritik. Der BSG – Vorstand wandte sich daher an die noch verbliebenen Funktionäre der Sektion Boxen, um mit ihnen über die zukünftige Arbeit zu beraten.

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EishockeyIm letzten Vorbereitungsspiel auf die Bezirksmeisterschaften konnte unsere Mannschaft Anfang Januar 1976 einen klaren Sieg mit 14 : 2 Toren über Aufbau Böhlitz - Ehrenberg erringen.EisschnelllaufDie Kinder- und Jugendspartakiade des Kreises Merseburg in den Eislaufdisziplinen fand am 31. Januar und am 1. Februar 1976 auf unserem Eisstadion statt. Am Start waren 160 Kin-der und Jugendliche. Die Wettkämpfe wurden auf Normal- und Schnelllaufkufen ausgetragen. Am Start waren 13 Schulen aus Merseburg, Bad Dürrenberg, Schkopau und Leuna. In der Schul-wertung kam auf den 1. Platz die Ernst–Thälmann–Oberschule Leuna und den 2. sicherte sich die August–Bebel–Oberschule Leuna.FederballIn Halle - Neustadt fanden im Januar 1976 die 16. Bezirksmeis-terschaften der Jugend statt. Von unserer Sektion hatte sich die 17-jährige Angela Mandler qualifiziert. Sie belegte den 2. Platz und wurde somit Vizemeister.Mit dieser Platzierung erreichte sie die Vorrunde zur DDR–Ein-zelmeisterschaft.Anfang Februar 1976 wurde der Tabellenzweite der Bezirksli-ga Aufbau Nienburg in eigener Halle nach einer Spielzeit über sechs Stunden mit 7 : 4 Punkten besiegt. Für Leuna spielten Karin Michel, Petra Prehm, Klaus Michel, Wolf Noack, Manfred Kaufhold und Karl Pohlenz.Bei den Kreismeisterschaften der „Allgemeinen Klasse“ in Leuna wurden zwei zweite Plätze und ein 3. Platz errungen.Im März 1976 fand in Eberswalde die Vorrunde zur DDR–Meis-terschaft der Jugend statt, an der unsere Sportfreundin Angela Madler teilnahm. Sie beendete diese erfolgreich und qualifizierte sich damit für die Endrunde der DDR–Meisterschaft.FußballDas Halbfinale um den Fußball-Kreispokal fand im Januar 1976 statt. Der Gegner Rotation Merseburg wurde mit 3 : 2 Toren be-zwungen.

Auch wurden im Januar 1976 die Punktspiele in der Bezirks-klasse 5 der Serie 1975/76 fortgesetzt.Nach Abschluss dieser Pflichtspielrunde belegte unsere 1. Fußballmannschaft den 9. Tabellenplatz (siehe nachstehende Tabelle).Im September 1976 begannen die Punktspiele der Serie 1976/77 für die 1. Fußballmannschaft in der Bezirksklasse 5. In dieser Staffel trafen sie auf die Mannschaften von ZWK Nebra, Stahl Merseburg, WBK 67 Halle-Neustadt, IMO Merseburg, Aktivist Geiseltal, Motor Weißenfels, Aktivist Geiseltal Mitte, Lokomotive Halle, Chemie Buna Schkopau II, Rotation Merseburg, Aktivist Beuna, TSG Freyburg und Einheit Querfurt. Als neuer Übungs-leiter fungierte Lothar Seitz.GewichthebenEnde Januar 1976 musste unsere Vertretung eine knappe Nie-derlage im Kampf in der Bezirksliga der Senioren gegen Mü-cheln mit 1270 kp zu 1290 kp hinnehmen. Leuna startete mit den Sportfreunden Wachsmann, Nehler, Kanz, Müller, Henkel und Meißner.

Bei den Bezirksmeisterschaften der Jugend in Köthen Ende Fe-bruar 1976 konnten die Sportfreunde M. Kanz und A. Vater Ju-gendbezirksmeister werden.Die Qualifikation im März 1976 zum Gruppenausscheid für die DDR-Meisterschaften erreichten die Sportfreunde Katzenmeier, Fleischmann, Magdans, Deckner und Böhme.Die diesjährigen Kreismeisterschaften fanden im März in Bad Dürrenberg statt. Schüler und Jugendliche zeigten gute Leistun-gen. Die Schüler erkämpften fünf 1., fünf 2. und sechs 3. Plätze. Die Jugendlichen erreichten sieben erste Plätze. Kreismeister der Junioren wurden die Sportfreunde Holger Müller und Andre-as Hoppe und bei den Senioren die Sportfreunde Hans–Joachim Kanz und Manfred Nößler.Im März 1976 wurden auch der Gruppenausscheid zur DDR-Meisterschaft der Schüler abgeschlossen. Karsten Deckner ver-tritt die BSG Chemie Leuna als einziger Gewichtheber bei den DDR - Meisterschaften in Suhl.Bei einem Pokalkampf im Oktober 1976 gegen Motor Schleusin-gen verlor Chemie Leuna mit 1455 kp zu 1412 kp.Am 3. Oktober 1976 fand in Rudolstadt der Gruppenausscheid um den Pionierpokal statt. Hier waren die Bezirke Suhl, Karl–Marx–Stadt, Potsdam, Halle und Gera angetreten. Ein Kopf an Kopf–Rennen entspann sich zwischen den Vertretungen des Be-zirkes Suhl und Halle. Durch gute Leistungen erkämpften sich unsere Schüler den ersten Platz und Berechtigung zur Teilnah-me am Endkampf in Meißen. Hier mussten sich unsere Schüler mit einem 7. Platz abfinden.HandballDie 1. Männermannschaft konnte sich in der Bezirksklasse Mitte von Beginn der Punktspiele im vorderen Feld der Tabelle fest-setzen. Nach Abschluss der Saison wurde der 3. Tabellenplatz erkämpft. Erneut gab es auch in dieser Saison spannende Spie-le gegen den Kreisrivalen Stahl Frankleben. Beide Spiele waren an Dramatik nicht zu überbieten. Jedoch siegten die Stahlwer-ker mit 15 : 14 in Frankleben und mit 16 : 18 Toren in Leuna. In der Bezirksklasse Mitte hatte unsere Vertretung folgende Gegner: Wissenschaft Halle, Chemie Buna Schkopau, WBK 67 Halle-Neustadt, Motor Ammendorf, SG Spergau, Motor Queis, Lokomotive Merseburg, Lokomotive Halle und Einheit Halle-Neustadt.In den Punktspielen kamen u. a. folgende Sportfreunde zum Ein-satz: Schröder, Bande, Westphal, Weihrauch, Armes, Hunold, Brosig, Müller, Paatz und Schulz.Eine Frauenmannschaft befand sich auch im Spielbetrieb.HockeyMitte Januar 1976 trug die 1. Männermannschaft im Rahmen der Hallenhockey-Verbandsliga ihre Punktspiele aus. Durch Siege über Motor Meerane und Empor Leipzig–Lindenau mit 7 : 3 bzw. 8 : 5 Toren wurde der dritte Tabellenplatz gefestigt und die Chance zur Teilnahme an der Endrunde der DDR– Meister-schaft gewahrt. In der letzten Punktspielrunde holte sich unsere Mannschaft in Dresden mit einem 5 : 3–Sieg über Lokomotive Dresden den noch fehlenden Punkt um an der Endrunde der DDR–Meisterschaft teilnehmen zu können.Mit der Auszeichnung unseres Sportfreundes Klaus-Dieter Schaltonat als „Meister des Sports“ wurden seine guten Leis-tungen bei internationalen Einsätzen gewürdigt.Am 15. Februar 1976 fand die letzte Punktspielrunde für die Ju-gendmannschaft statt. Hier besiegte sie Optima Erfurt mit 5 : 2 und Motor Köthen mit 6 : 1 Toren, verlor jedoch gegen Loko-motive Schwerin mit 3 : 5 Toren. Damit erreichte sie auch dank der guten Arbeit des Übungsleiters H.-G. Poczatek ebenfalls die Endrunde der DDR–Meisterschaft.Die Endspiele um die DDR–Meisterschaft wurden am 27. und 28. Februar 1976 in der Hermann–Gieseler–Sporthalle Magde-burg ausgetragen. Die Männermannschaft hatte sich mit den Vertretungen von Traktor Osternienburg, Einheit Zentrum Leip-zig und Lokomotive Magdeburg auseinander zu setzen. Unse-re Mannschaft enttäuschte und erreichte nur den 5. Platz nach Abschluss der Meisterschaft. Erfolgreicher war unsere Jugend-mannschaft und wurde DDR-Vizemeister.

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Für die 1. Männermannschaft gab es wieder im Rahmen der in-ternationalen Sportarbeit eine Reise in VR Polen vom 30. April bis zum 2. Mai 1976. Sie waren Gast von HKS Sieminanowice. Sie trug dort ein Spiel gegen den Gastgeber aus und gewann mit 2 : 1 Toren. Ein weiteres Spiel fand gegen Gornik Sieminanowice statt, welches mit 3 : 1 Toren gewonnen wurde.Mit dem 5. Platz und einem Punktestand von 11 : 5 begann die Rückrunde der Saison 1975/76 in der Verbandsliga im Feldho-ckey für unsere 1. Männermannschaft im April 1976. Die geg-nerischen Mannschaften kamen aus Güstrow, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Berlin, Erfurt, Osternienburg, Magdeburg und Stralsund. Es wurde gewonnen und verloren.Nach Beendigung der Pflichtspiele der Saison 1975/76 im Feld-hockey der Verbandsliga belegte Traktor Osternienburg den 1., Einheit Zentrum Leipzig den 2. Chemie Leuna den 3., Dynamo Berlin den 4. und Lokomotive Güstrow den 5. Platz in der Tabel-le. Damit wurde erstmalig eine Medaille im Feldhockey von einer Mannschaft der BSG Leuna errungen.Unsere männliche Jugendmannschaft hatte sich für die End-runde der DDR-Meisterschaft qualifiziert. Diese fand Ende Juni 1976 in Osternienburg statt. Nach einem Unentschieden (0 : 0) gegen Einheit Zentrum Leipzig, einer Niederlage gegen Traktor Osternienburg (0 : 5) und einem Sieg gegen Motor Köthen (4 : 1) wurde der DDR–Vizemeistertitel erkämpft. DDR–Meister wurde die Mannschaft von Traktor Osternienburg.Im September 1976 begann die neue Saison 1976/77 im Feld-hockey in der Verbandsliga. Es fanden bis Ende Oktober 1976 folgende Spiele statt: 5. September Leuna – Einheit Zentrum Leipzig (0:2). 12. September Leuna – Carl Zeiss Jena (1 : 1), 2. Oktober Leuna – Lokomotive Magdeburg (4 : 1), 3. Oktober Leu-na – Dynamo Berlin (4 : 1), 23. Oktober Carl Zeiss Jena – Leuna (1 : 4) und 24. Oktober Optima Erfurt – Leuna (0 : 3). Nach diesen sechs Spielen wurde ein Punktestand von 9 : 3 erreicht.Im Oktober 1976 nahm unsere 1. Männermannschaft in Kö-then an einem Hallenhockeyturnier teil. Es wurde der 2. Platz erkämpft.Am 13. November 1976 veranstaltete unsere Sektion ein Turnier im Hallenhockey um den „Chemiepokal“ in der Sporthalle von Halle-Neustadt. Es konnten fünf Gastmannschaften als Teilneh-mer begrüßt werden. Der Gastgeber war mit zwei Mannschaften vertreten. Es siegte Traktor Osternienburg vor Einheit Zentrum Leipzig und Lokomotive Güstrow. Unsere Mannschaften beleg-ten die Plätze 4 und 6.Für die Saison 1976/77 im Hallenhockey der Verbandsliga wur-den die Sportfreunde Schaltonat, Müller, Wagenbrenner, Kasch, Kintscher, Tippelt, Thiemann, A. Hoffmann und Th. Hoffmann (Münch) nominiert:Im Dezember 1976 begannen im Hallenhockey die Punktspiele der Verbandsliga. Leider konnten die ersten beiden Spiele am 12. Dezember 1976 nicht gewonnen werden, gegen Einheit Zent- rum Leipzig wurde mit 0 : 2 Toren verloren und gegen Carl Zeiss Jena reichte es nur zu einem Unentschieden mit 1 : 1 Toren.

KanuKanuten unserer BSG Leuna erkämpften im Juni 1976 189 Spar-takiademedaillen, davon 66 x Gold, 66 x Silber und 57 x Bronze bei der XII. Kinder- und Jugendspartakiade unseres Kreises in Bad - Dürrenberg.Unsere Sektion war am 9. und 10. Juli 1976 Gastgeber der Kin-der- und Jugendspartakiade des Bezirkes.Einen 3. Platz belegten die Kanuten der BSG Leuna bei der DD –Bestenermittlung im September 1976 der Erwachsenen in Bad Dürrenberg.Ein Sichtungswettkampf der DDR im Kanu–Slalom für Schüler der 5. und 6. Klasse fand am 26. September 1976 in Bad Dür-renberg statt. Die 187 Starter mussten auf der schwierigen Stre-cke unter der Eisenbahnbrücke ihr ganzes Können aufbieten. Unsere Sektion war mit sieben Schülern in diesem Wettbewerb vertreten. Die von ihnen gezeigten Leistungen ermöglichten das Erreichen des dritten Platzes in der Gesamtwertung der Sport-gemeinschaften.

LeichtathletikLeunas Leichtathleten aus dem Trainingszentrum und der Sek-tion konnten durchaus auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. An erster Stelle stand das gute Abschneiden unserer Teilnehmer bei den DDR–Meisterschaften der Schüler und Jugendlichen in Jena und Neubrandenburg. Die Schülerin Silvia Madetzki errang den Meistertitel im Kugelstoßen und Diskuswurf. Einen weiteren Titel errang der Jugendliche Volker Sieber im Diskuswurf. Die-se Leistungen führten zur Delegierung in den Sportclub Chemie Halle. Auch die Leistungen auf der Kinder- und Jugendsparta-kiade des Bezirkes sind erwähnenswert. Insgesamt wurden hier 12 Medaillen gewonnen, darunter waren vier goldene Ellen Dus-ke, Bärbel Reinsberger. Mario Weber und Silvia Madetzki). Gol-dene Medaillen gab es auch auf der Kreisspartakiade der Kinder und Jugendlichen (U. Weber, A. Leutert, B. Heinemann, Karla Hecht, Th. Habermann, und Dirk Klemt).Auf den weiterhin veranstalteten Kreis- und Bezirksmeister-schaften konnten sich unsere Athleten gut in Szene setzen. Sie errangen Titel und Platzierungen.Einen entscheidenden Anteil an den Erfolgen hatten die Übungs-leiter Ilona Bonatzki und Hans Zacher.SchachDie Schachsportler trugen ihre Wettkämpfe in der Bezirksklasse aus. Nach dem sie in der Spielrunde 1974/75 den Aufstieg in die Bezirksliga knapp verfehlt hatten, gelang im Spieljahr 1975/76 durch großen Einsatz und Kampfgeist der Aufstieg.SchwimmenAm 11. Januar 1976 nahmen unsere Schwimmer am ersten Prü-fungswettkampf des Bezirkes teil. Die Wettkämpfe für die Alters-klasse 4 und Junioren fanden in Halle und für die Altersklassen 2 und 3 in Leuna. Unsere Teilnehmer warteten teilweise mit gu-ten Leistungen auf, so z. B. Susanne Schulz, Dietmar Johne, Antje Geyer in Halle und Cornelia Götze. Auch die Starter in un-serer Schwimmhalle erzielten gute Platzierungen durch Ursula Peter, Franka Tillack und Antje Rüger.Am 1. Februar 1976 beteiligten wir uns mit acht Schwimmern der Altersklasse 2 - 4 am Qualifikationswettkampf zur Bezirks-spartakiade in Naumburg. Es wurde ein 1., zwei 2. und vier 3. Plätze belegt.Bei den am 13. und 14. März 1976 durchgeführten Bezirks-meisterschaften in Halle der Altersklassen 3 und 4 wurde un-sere Schwimmerin Birgit Pötzsch mit einmal Silber und dreimal Bronze erfolgreichste Schwimmerin. Eine weitere Bronzemedail-le erkämpfte sich in der Altersklasse 3 Ursula Peter im Brust-schwimmen.Im Mai 1976 weilten unsere Schwimmer in einem 14-tägigen Trainingslager in Ahrensdorf/Templin zur Vorbereitung der Kreis-, Kinder- und Jugendspartakiade. Dieses war die Grundlage für das erfolgreiche Abschneiden unserer Teilnehmer. Sie erkämpf-ten 37 Gold-, 47 Silber- und 35 Bronzemedaillen.Auch auf der Bezirksspartakiade wurden gute Ergebnisse erzielt. Es wurden 2 Gold- und 5 Bronzemedaillen nach Leuna entführt.Zum Abschluss des Wettkampfjahres wurden die Sektionsmeis-terschaften in unserer Schwimmhalle am 25. November und 2. Dezember 1976 für die Altersklassen1-5 ausgetragen. Die Pa-tenbetriebsdirektion Erdöl und Olefine stiftete hierzu vier Pokale.

SkiAm 7. November 1976 weilten Skilangläufer unseres Trainings-stützpunktes in Friedrichsbrunn. Obwohl das Starterfeld durch die Teilnahme von Skiläufern aus dem Bezirk Magdeburg sich erweitert hatte, konnten unsere Jungen und Mädchen erfolg-reich abschneiden. 1. Plätze belegten Martina Ecke AK 10 und Anke Kresse AK 11. Einen 3. Platz eroberten sich Norbert Wend-ler AK 12 und Betina Lange AK 13.

TennisBei den im März 1976 durchgeführten Bestenermittlung des Tennis–Nachwuchses erkämpfte sich der Schüler Ralf Lich-tenfeld zwei Meistertitel. Einen dritten Platz erkämpfte sich die Schülerin Wehner im Doppel.

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Die mehrmalige DDR-Meisterin Veronika Haake-Koch gewann souverän das Dameneinzel.Bei der DDR-Meisterschaften der Schüler im Tennis, die vom 22. bis 25. Juli 1976 in Zwickau stattfanden, erkämpfte sich Ralf Lichtenfeld drei Meistertitel. Im Einzel setzte er sich in der End-runde gegen den Zeitzer Schmidt durch. Im Jungen-Doppel ge-wann er auch mit seinem Partner gegen eine Kombination Erfurt/Dresden den Meistertitel. Eine große Überraschung vollbrachte er mit seiner Partnerin Richter aus Dresden. Sie gewannen auch dieses Endspiel im gemischten Doppel.Ein weiteres gutes Ergebnis erzielte Katrin Wehner mit der Errei-chung des 3. Platzes im Mädchen – Doppel. Im Einzel belegte sie den 8. Platz.Im Juni 1976 belegten bei den Tennis - Bezirksmeisterschaften in Halle unsere Spieler ausgezeichnete Platzierungen. Veronika Haake-Koch gewann das Dameneinzel.Mit einem großen Erfolg für die Sportfreundin Veronika Koch-Haake, endeten die DDR-Meisterschaften am 19. September 1976 in Leipzig. Sie konnte den DDR-Meistertitel im Damen-Doppel und im Mix erringen und wurde im Einzel Vizemeister.Bei der inoffiziellen DDR-Junioren – Bestenermittlung im Okto-ber 1976 konnte der Vertreter unserer BSG in Magdeburg, Rü-diger Koch, den 3. Platz im Einzel und im Doppel den 1. Platz belegen. Ralf Lichtenfeld erkämpfte sich einen beachtlichen 6. Platz im Einzel.Nach Abschluss der Saison konnte die Sektion Tennis unserer BSG Leuna auf ein erfolgreiches Jahr zurück blicken. Die 1. Damen- und 1. Herrenmannschaften sicherten sich in der Verbandsliga nicht nur den Klassenerhalt, sondern belegten auch mit Platz 2 und 4 vordere Plätze.Im Schüler- und Jugendbereich wurden drei Bezirks-Mann-schaftsmeistertitel erkämpft. Die männliche Schülermannschaft erkämpfte den DDR-Meistertitel.Veronika Haake-Koch erzielte zwei 1. Plätze und einen 2. Platz. Ralf Lichtenfeld belegte drei 1. Plätze bei den DDR-Schüler-meisterschaften. Im Bezirksmaßstab holten Veronika Haake-Koch, Ralf Lichtenfeld, Frank Wehner und Rüdiger Koch 8 Be-zirksmeistertitel nach Leuna.TischtennisDie Sektion hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich entwi-ckelt. Im Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vier Männermannschaften sowie zwei Nachwuchsmannschaften im männlichen Bereich. Die 1. Mann-schaft schaffte den Aufstieg in die Bezirkssonderliga. Die Sekti-on zählt zur Zeit 85 Mitglieder.

Volleyball1976 wurde unter Leitung des Sportfreundes Fischer eine weib-liche Schülermannschaft (AK 11) als Mitglieder unserer Sektion gewonnen. Ein Sportfreund qualifizierte sich zum Übungsleiter.Die AK 14 männlich belegte beim Kreispokal den 2. und beim FDJ - Bezirkspokal den 4. Platz.Drei Mitgliederversammlungen und zwei Kulturveranstaltungen wurden durchgeführt. Die Mitgliederzahl betrug am Jahresende 56, davon 30 über 18 Jahre.

WandernBereits im Januar und Februar 1976 waren die Mitglieder der Sektion Wandern sehr aktiv. Die Klettergruppe unter Leitung von Fritz Hecker trainierte in der Thälmann – Schule für das Felsklet-tern. Winterwanderungen mit Kindern und Jugendlichen leitete Adam Müller.Im April und Mai 1976 verzeichneten die Mitglieder der Sektion eine Teilnahme am Orientierungslauf (Purfürst – Lauf) in Bad Kö-sen und am Leistungswandern in der Dübener Heide. Außerdem fand eine mehrtägige Wander- und Kletterfahrt in die Sächsi-sche Schweiz statt.Anfang Juni 1976 weilte Adam Müller mit einer Wandergruppe in unserer Ski- und Wander-Hütte Gehlberg. Von hier aus wurden verschiedene Wanderungen vorgenommen.

Anlässlich des Schönburgfestes, am 3. und 4. Juli 1976, zeltete dort eine Wandergruppe. Auch gab es noch in diesem Monat eine mehrtägige Wanderfahrt in die Sächsische Schweiz.An zwei Arbeitseinsätzen beim Bau des Eisstadions beteilig-ten sich die Wanderfreunde. Das 3. Quartal 1976 wurde mit der Teilnahme an Leistungswanderung Schwarzburg – Saalfeld abgeschlossen. Im Oktober 1976 gab es Teilnahme am Orien-tierungslauf in Dessau und am Wahlsonntag den Einsatz der Tanzgruppe in Leuna und Merseburg. Mit zwei Fahrten ins Elb-sandstein – Gebirge endeten die Aktivitäten des Jahres 1976.

(In dieser Artikelserie fanden neben vereinseigenen Materialien auch Erkenntnisse aus Unterlagen des Historischen Stadtar-chivs Merseburg, des Stadtarchivs Leuna und der Redaktion der Betriebszeitung „Leuna-Echo“ Verwendung.)

Fortsetzung folgt!

H. u. E. Kaesler

Die Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Leuna e. V.

wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein schönes Osterfest und erholsame Feiertage.

Im Namen des AWO-VorstandesSilke MäuerLeiterin der AWO-Einrichtung

Termine im Monat April 14

„Haus der Begegnung“ AWO Leuna

Zirkel:Montag: 10.00 - 11.00 Uhr Gymnastik unter Anleitung 14.30 - 16.30 Uhr Klöppeln 17.00 - 19.00 Uhr Töpfern unter Anleitung 19.00 - 21.00 Uhr Töpfern unter Anleitung 19.30 - 21.30 Uhr Probe „Kammerchor Leuna“Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr Kreativzirkel 17.00 - 19.00 Uhr Kreativzirkel (14-täglich)Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Tiffany unter Anleitung 10.00 - 12.00 Uhr Seniorentanz 18.00 - 20.00 Uhr Malen unter AnleitungDonnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr Töpfern unter Anleitung 14.00 - 16.00 Uhr RommeeTermine:Mittwoch, 09.04.1414.00 Uhr Kaffeetrinken mit anschließendem Vortrag zum

Thema „Daheim statt Heim“ Referenten werden sein Herr Ralf Schibrowski, GPS Gesundheit Pflege Soziales GmbH Bad Dürrenberg und Frau Haslbeck, Wohnungswirtschaft Leuna GmbHVorschau:Donnerstag, 01.05.1410.00 Uhr Maifeier auf dem Hof bei Bratwurst, Bier und MusikMittwoch, 14.05.1414.00 Uhr Frühlingskonzert mit den Künstlern der Oper Halle (Teilnahme nur mit Voranmeldung möglich!)

Für jeden Bürger bieten wir von Montag bis Freitag in der Zeit von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr einen stationären preiswerten Mit-tagstisch an. Bei Interesse im „Haus der Begegnung“ der AWO Leuna melden: Frau Mäuer, Tel. 03461 813897

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 36

7 Wochen Pause!

Mehr Genuss im Alltag und frisch in den Frühling

Es ist wieder so weit! Am Aschermittwoch beginnt die landes-weite Aktion „7 Wochen Pause“ (05.03.2014 – 19.04.2014). Die Aktion lädt dazu ein, sich eine Pause von den alltäglichen Ge-wohnheiten zu nehmen. Dieses Vorhaben soll die eigenen all-täglichen Verhaltensmuster oder Konsumgewohnheiten aus der Beiläufigkeit und Selbstverständlichkeit herausnehmen und sie für 7 Wochen ins „Rampenlicht“ der eigenen Aufmerksamkeit holen.Wichtig ist es, sich realistische und konkrete Ziele zu setzen! Wem der gänzliche Verzicht auf die „netten Alltagsbegleiter“ zu viel ist, könnte beispielsweise seinen Alkohol-, Süßigkeiten und/oder Kaffeekonsum nur auf das Wochenende beschränken, den Fernseher erst ab 20 Uhr oder nur zur Lieblingssendung einschalten, Süßes nur in Form von Obst verspeisen. Weitere Beispiele für bedenkenswerte Alltagsgewohnheiten sind auch das Surfen im Internet, die Nutzung des Handys oder das Ein-nehmen von Medikamenten zur Ermunterung oder Beruhigung. Denkbar ist auch, sich innerhalb dieser Zeit einen begrenzten Zeitrahmen zu setzen (z. B. 14 Tage), in dem Sie die Verzichts-übung umsetzen möchten.Neugier und Freude an neuen Erfahrungen sind wichtige Vo-raussetzungen, um diese Zeit als persönlichen Gewinn zu er-fahren. Möglicherweise erfahren Sie neue Kontrolle über Ihre „Alltagslaster“ und neue Genuss- und Erlebnismöglichkeiten als Bereicherung. Die Untersuchung einer suchtpräventiven Ver-zichtsübung an Schulen ergab, dass ein gelungener Verzicht zu einer überproportionalen und nachhaltigen Reduzierung des Konsums bei den Schülern führte (3 – 4 Monate später).Lassen Sie sich anstecken und machen mit bei dieser Aktion! Leichter wird es übrigens, wenn Sie sich verbünden mit Famili-enangehörigen, Arbeitskollegen oder Freunden.

Falls Sie Unterstützung bei der Suche nach realistischen und sinnvollen Zielen für dieses Vorhaben oder bei der Aufrechter-haltung dieser benötigen, steht Ihnen Claudia Hammer, AWO Fachstelle für Suchtprävention im Saalekreis, gern beratend un-ter 03461 - 259206 zur Seite.Fachstelle für Suchtprävention SaalekreisAWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbHSixtistraße 16a06217 MerseburgFon: 03461-259206Fax: 03461-259208E-Mail: [email protected]: http://www.awo-halle-merseburg.de/fachstelle-fuer-

suchtpraevention-saalekreis

Der DRK Ortsverein Leunalädt alle Blutspender herzlich

zum nächsten

Blutspendetermin

am Mittwoch, dem 23. April 2014von 16:00 bis 19:30 Uhr

in den Räumen unseres DRK Ortsvereins,Gesundheitszentrum, Sockelgeschoss ein.

Schenke Leben – Spende Blut!

Maritta Morgner und Anne-Kathrin JuliusVorstandsmitglieder

Kirchliche Nachrichten

Verzicht auf große Worte?Am Aschermittwoch ist alles vorbei … heißt es in einem alten Karnevalslied. Vorbei das Vergnügen, vorbei der Spaß, vorbei die übermütige ungebremste Lebensfreude des Karnevals. Car-ne vale – das ist der lateinische Ursprung des Wortes Karneval – bedeutet: Lebe wohl, Fleisch! Will sagen: jetzt ist für sieben Wochen Schluss mit gutem Essen. Keine Völlerei mehr, sondern Verzicht ist angesagt bis Ostern.Warum sollten wir das tun? Ist das heute noch zeitgemäß? Kön-nen wir damit etwa bei Gott was gut machen, Punkte sammeln für unser Seelenheil?Wir Protestanten wissen seit Luther, dass wir das nicht nötig haben. Wir müssen Gott nichts beweisen, wir müssen uns bei ihm nicht lieb Kind machen, weil er uns schon längst liebt, weil er bedingungslos zu uns hält.Also nicht Fasten als religiöse Leistung! Aber warum dann?Die Bibel lehrt uns, dass Fasten eine gute Sache für uns ist: mal wieder den Kopf frei kriegen, mal wieder reinen Tisch ma-chen, sich auf das Wesentliche besinnen, die Dinge von einem anderen Standpunkt aus ganz neu in die Blick nehmen. Fasten kann gut sein für uns: Es kann uns Abhängigkeiten bewusst ma-chen, kann uns vor Augen führen, wo wir gefangen, eingefahren, festgehalten in Gewohnheiten stecken.„7 Wochen ohne“ – die Fastenaktion der Evangelischen Kirche regt uns jedes Jahr an, uns diese Abhängigkeiten bewusst zu machen, um frei zu werden für Neues in unserem Leben.In diesem Jahr werden wir angeregt, auf große Worte zu ver-zichten. Flüchte dich nicht in große bedeutungsvolle Worte. Sag, was du denkst, klar und deutlich und schlicht.

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37 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

Ich bin gespannt, wie ich in den kommenden 7 Wochen damit klar komme. Vielleicht werden mir manche Worte ganz neu wich-tig. Vielleicht merke ich, wie oft ich mich in Plattitüden verliere. Vielleicht bekommen so manche der großen Worte wie Liebe, Gott, Gnade einen ganz neuen Klang und eine neue tiefe Be-deutung für mich.Ich freue mich auf das Abenteuer: Verzicht auf große Worte und ich freue mich darauf, mit Ihnen darüber ins Gespräch zu kommen.

Ihre Pfarrerin Antje Böhme

Evangelisches Kirchspiel Leuna

Gottesdienste

Sonntag, 30.03.2014, Laetare10.30 Uhr Gemeindehaus an der Friedenskirche Familiengottesdienst mit Abendmahl Pfarrer KatzmannSonntag, 06.04.2014, Judika10.30 Uhr Gemeindehaus an der Friedenskirche Gottesdienst mit Pfarrer KatzmannSonntag, 13.04.2014, Palmsonntag10.30 Uhr Gemeindehaus an der Friedenskirche Gottesdienst mit Superintendentin KellnerSonntag, 13.04.2014, Palmsonntag10.30 Uhr Sakristei Friedenskirche Kindergottesdienst mit Frau KatzmannDonnerstag, 17.04.2014, Gründonnerstag19.00 Uhr Kirche Daspig Gottesdienst mit Tischabendmahl Pfarrer KatzmannFreitag, 18.04.2014, Karfreitag10.30 Uhr Gnadenkirche Ockendorf Gottesdienst mit Abendmahl Pfarrer KatzmannSonnabend, 19.04.2014, Karsamstag21.00 Uhr Friedenskirche Feier der Osternacht mit Abendmahl Diplom-Gemeindepädagogin Aechtner-Lörzer, Pfarrer KatzmannSonntag, 20.04.2014, Ostersonntag10.30 Uhr Kirche Kröllwitz Gottesdienst mit Abendmahl Pfarrer KatzmannSonntag, 27.04.2014, Quasimodogeniti10.30 Uhr Friedenskirche Familiengottesdienst mit Diplom-Gemeindepäda-

gogin Aechtner-Lörzer

Information des Gemeindekirchenrates

Der Gemeindekirchenrat teilt mit, dass Herr Peter Rink sein Mandat im Gemeindekirchenrat niedergelegt hat. Es wurde kein Nachfolgekandidat gewählt, der als stimmberechtigtes Mitglied nachrücken kann.

Kirchenputz in der Friedenskirche

Um die Friedenskirche nach Ostern wieder regelmäßig für un-sere Gottesdienste nutzen zu können, wird zum Kirchenputz mit anschließendem Frühstück, am Samstag, dem 29.03.2014, um 08.00 Uhr eingeladen. Jede helfende Hand ist willkommen!

Besondere Veranstaltungen

Einladung mittwochs – die neue Reihemittwochs – die neue Reihe ist ein Angebot von Gesprächs-abenden in loser Folge über Kunst, Literatur, Religion und Ge-sellschaft.Die nächste Veranstaltung im Rahmen mittwochs - die neue Rei-he findet am Mittwoch, dem 2. April, 20.00 Uhr im Gemeinde-haus Friedenskirche statt.Pfarrer Warner spricht mit Lichtbildern über „August Hermann

Francke und die Toleranz“.Dazu laden wir herzlich ein. Wie üblich ist nach dem Vortrag Ge-legenheit zum persönlichen Austausch bei einem Glas Wein.Martin Luther führte den Begriff der Toleranz in die deutsche Sprach ein.Er bezeichnete damit aber nur das Ertragen verschiedener Re-ligionen. 200 Jahre später sorgte August Hermann Francke in Halle wesentlich für die Verbreitung und Fortentwicklung von Luthers Lehren.Er überwand dabei konfessionelle Grenzen, suchte vielfältig den Dialog mit Vertretern anderer Religionen. Durch die Verwüstungen der Konfessionskriege war hier die Erkenntnis gewachsen, dass Toleranz auch die jeweils andere Wahrheit wertschätzen soll.

Ihre gez. Dr. Neumann und gez. H. Fischer

PassionsandachtenAm 14., 15., 16.04.2014, jeweils um 19.00 Uhr, Passionsandach-ten in der Friedenskirche Leuna

Bibel halb acht!Mittwoch, 16.04.2014, 19.30 UhrGemeindehaus an der Friedenskirche, Kirchplatz 1, 06237 LeunaThema: Auf dem Weg zum Osterfest

Feier der OsternachtSonnabend, 19. April 2014, 21.00 Uhr, Friedenskirche LeunaSchon seit vielen Jahren feiern wir unser Osterfest in dieser besonderen Weise.Ostern beginnt mitten in der Nacht. Nach der biblischen Bot-schaft kamen die Frauen am Ostermorgen zum Grab Jesu und fanden es leer. Sie verstanden sehr schnell, dass das Grab nicht das Ende Jesu bei den Menschen war. Jesus ist auferstanden von den Toten und mitten unter den Lebenden.Das immer wieder neu zu erfahren, deswegen treffen wir uns in dieser Nacht in der dunklen Kirche, denken noch einmal an Jesu Tod, um dann das neue Licht in die Kirche zu bringen und miteinander Abendmahl zu feiern. Auch Sie, liebe Lese-rinnen und Leser sind herzlich eingeladen.Die Feier selbst dauert etwa eine Stunde. Danach ist noch Gelegenheit miteinander bei Wein und Osterbrot im Gemein-dehaus zusammen zu sein.

Christine Aechtner-LörzerDiplom-Gemeindepädagogin

SeniorenkreisGemeinschaft, Kaffee & Kuchen, Gespräch, Andacht, Gedanken der Bibel zum LebenSie sind herzlich eingeladen, am Dienstag, 29. April 2014, von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Gemeindehaus an der Friedenskirche, Kirchplatz 1, 06237 Leuna, mit Pfarrer Katzmann.

Regelmäßige Veranstaltungen

Einladung zum MittagsgebetJeden Dienstag, um 12.00 Uhr, ist Mittagsgebet in der Frie-denskirche. Zu einer heilsamen Unterbrechung im Alltag wird herzlich eingeladen.

Bastelkreis Frau AechtnerDer Bastelkreis trifft sich jeden Mittwoch, um 14.00 Uhr, im Sta-renweg 1. Interessierte können jederzeit daran teilnehmen und mitmachen.Ansprechpartnerin: Frau Herta Aechtner, Starenweg 1, 06237 Leuna (Tel. 03461 813161)

Kreativkreis Frau BernsteinAnsprechpartnerin: Frau Inge Bernstein, Leunatorstraße 10, 06237 Leuna(Tel. 03461 812985)

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Chor - Ökumenische RegionalkantoreiDer Chor der Ökumenischen Regionalkantorei trifft sich jeden Dienstag, um 19.00 Uhr, im Gemeindehaus an der Friedenskir-che zur Probe. Wer Lust am Gesang und Freude an der Chorar-beit hat, ist jederzeit herzlich willkommen.Ansprechpartnerin: Frau Mücksch (Kontaktdaten siehe unten)

Posaunenchor Leuna - Bad DürrenbergDer Posaunenchor trifft sich zu seiner Probe an jedem Freitag, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus an der Friedenskirche, Kirch-platz 1, 06237 Leuna.Wer gern ein Blechblasinstrument erlernen möchte oder bereits spielen kann, ist herzlich eingeladen mit zu proben und mit zu musizieren.Ansprechpartner: Herr Lörzer (Kontaktdaten siehe unten)

Nachlese

Kirchtürme weisen den WegMit dem Bild eines hohen, schlanken Kirchturmes begann die Kunsthistorikerin Mechthild Werner den Abend „Kirchen als Wegweiser und Schatzkammern“ im Rahmen mittwochs - die neue Reihe. Ja, die Kirchtürme zeigen besondere Orte an, Orte an denen jahrhundertealte Geschichte vorübergezogen und auch abzulesen ist, äußerlich und auch im Inneren. Mechthild Werner hat mit ihrem umfangreichen Bildmaterial darauf auf-merksam gemacht. Ausgehend von dem Standort besonderer Kirchen, bis hin zur Hagia Sophia in Istanbul, führte sie ein in die vielfältige Bilderwelt im Inneren der Kirchen und ihre Dar-stellungen und Widerspiegelungen der jeweiligen Zeit. Beispiele dafür waren Throne und Stühle mit kostbarem Brokat bespannt, waren Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens wie Körbe, Krüge, Feuerstellen wie auch Menschen der jeweiligen Zeit bei ihren täglichen Arbeiten aber auch in ihrer Machtposition. Diese Darstellungen erfolgten mit verschiedenen Materialien, als Bild, als Steinmetzarbeit oder auch insbesondere in den Glasfens-tern, von denen es aus romanischer Zeit nur noch wenige Bei-spiele gibt, wohingegen das Mittelalter reichlich Beispiele bietet. Aber auch in neuerer Zeit gibt es beachtliche Werke, z. B. im Merseburger Dom Fenster von Carl Crodel, leider schwer sicht-bar, da sie sich hinter dem Barockaltar befinden.Die fünfzig Besucher des Abends erlebten einen faktenreichen und rhetorisch herausragenden Abend und dankten mit reichli-chem Beifall.Rainer Neumann

Weltgebetstag: Der Nil - wasserspendende LebensaderWas hat der Nil mit dem Weltgebetstag, der fälschlicherweise meist noch als Weltgebetstag der Frauen benannt wird, aber Weltgebetstag - Frauen laden ein, richtigerweise heißt, denn Frauen eines Landes arbeiten die Gottesdienstordnung aus, aber alle sind dazu eingeladen. Diesmal waren es ägyptische Frauen, die zum Weltgebetstag die Ordnung erstellt hatten und dazu einluden. So ist es gut verständlich, dass der Nil, die natür-liche Lebensquelle Ägyptens, im Mittelpunkt stand. In dem Bild, das für diesen Anlass von der ägyptischen Künstlerin Suoad Ab-delrasoul gemalt wurde ist symbolisch der Fluss als frucht- und lebensbringende Quelle dargestellt, der letztlich als vielfarbige Blüte in das Meer mündet.Auch in diesem Jahr haben viele Gemeindeglieder diesen fest-lichen Gottesdienst vorbereitet, wie immer im großen Gemein-desaal, wo sich etwa 80 Gemeindeglieder trafen, um diesen Gottesdienst zu feiern. Der Saalboden, mit vielen Accessoires aus Ägypten geschmückt, war der Platz an dem sich die „ägyp-tischen“ Frauen in herrlichen Kostümen trafen und von ihrem Leben berichteten und Bezug nahmen auf die christlichen Tradt-ionen, die auch in Ägypten ihre Wurzeln haben, wie schon im Buch des Propheten Jesaja steht: Gesegnet sei Ägypten, mein Volk, und alle einluden mit ihnen zu singen und zu beten.Im Anschluss an den gottesdienstlichen Teil waren alle an die ägyptische Tafel eingeladen, um zu essen und zu trinken. Wel-che unglaubliche Vielfalt.

Von der chilischarfen Knoblauchsoße über Bohnen- und Linsen-gerichte, Couscous und Milchreis bis hin zu leckerem Rosinen-Mandel-Auflauf und den exquisiten Pralinen verschiedener Art reichte das Angebot.Ein Dank allen fleißigen Vorbereitern des geistlichen wie des ku-linarischen Teils.

Rainer Neumann

AnsprechpartnerPfarrerPhilipp KatzmannKirchplatz 106237 LeunaTel.: 03461 822776Mobil: 0163 9700389Fax: 03461 814649E-Mail: [email protected]

Vorsitzender des GemeindekirchenratesEkkehard LörzerStarenweg 1, 06237 LeunaTel.: 03461 309765Fax: 03461 309892E-Mail: [email protected]

Diplom-GemeindepädagoginChristine Aechtner-LörzerStarenweg 1, 06237 LeunaTel.: 03461 810913Fax: 03461 309892E-Mail: [email protected]

KirchenmusikerinKatharina MückschLauchstädter Str. 2, 06277 MerseburgTel.: 03461 213598E-Mail: [email protected]

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Postanschrift Pfarramt/Pfarrbüro im Gemeindehaus an der FriedenskircheEvangelisches Kirchspiel LeunaKirchplatz 1, 06237 LeunaTel.: 03461 822935Fax: 03461 814649E-Mail: [email protected]

ÖffnungszeitenDas Pfarrbüro ist am Dienstag, von 15.30 bis 17.30 Uhr und amDonnerstag, von 09.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.Die Einzahlung von Friedhofs- und Wassergeld ist in dieser Zeit möglich.

Friedhofs- und WassergeldFolgende Friedhofs- und Wassergeldgebühren sind zu entrich-ten:Urnengrab 5,00 Euro pro JahrEinzelgrab 7,50 Euro pro JahrDoppelgrab 12,50 Euro pro JahrKontoverbindung Friedhofs- und Wassergeld:Empfänger: Kreiskirchenamt MerseburgBank: KD Bank DuisburgKontonummer: 1 550 105 027Bankleitzahl: 350 601 90Zahlungsgrund: RT 69, Friedhofs- oder Wassergeld, Name Friedhof, Name Nutzungsberechtigter

Kontoverbindung für Gemeindebeitrag:Empfänger: Kreiskirchenamt MerseburgBank: EKK EisenachKontonummer: 8 002 738Bankleitzahl: 520 604 10Zahlungsgrund: RT 69, Gemeindebeitrag „Name“

Kontoverbindung für Spenden:Empfänger: Kreiskirchenamt MerseburgBank: KD Bank DuisburgKontonummer: 1 550 105 027Bankleitzahl: 350 601 90Zahlungsgrund: RT 69, Spende „Zweck“

Kirchengemeinde SpergauGottesdienste30.03.14 Spergau 10.00 Uhr18.04.14 Kirchfährendorf 16.00 Uhr (A) Spergau 17.00 Uhr (A)21.04.14 Spergau 10.00 Uhr

VeranstaltungenDo., 27.03.1419.00 Uhr Spergau BibelwochenabendFr., 04.04.1419.00 Uhr Kirchfährendorf Filmabend: „Wie im Himmel“ (Schwedischer Spielfilm)Eintritt frei – am Ausgang wird um eine Spende gebeten für die Werterhaltung der KircheFr., 11.04.1417.00 Uhr Weißenfels JugendkreuzwegSa., 12.04.1410.00 Uhr Großkorbetha VorschulkreisDi., 22.04.1417.00 Uhr Großkorbetha Bibelgespräch für InteressierteDo., 24.04.1414.00 Uhr Spergau FrauenhilfeDi., 29.04.1416.30 Uhr Großkorbetha Konfirmanden 8. Klasse

Spruch zum NachdenkenDer Karfreitag geht zu Ende. Ostern dauert an. (Ernst R. Hauschke)

AnsprechpartnerEvangelisches PfarramtPfarrer Uwe HoffWeißenfelser Straße 406688 GroßkorbethaTel./Fax: 034446 20260E-Mail: [email protected]:Friedensstraße 3306688 GroßkorbethaTel./Fax.: 034446 20318

Kirchengemeinden Horburg, Kötschlitz, Zweimen, Kötzschau, Pissen, Thalschütz, Schladebach, Friedensdorf, KreypauWir laden ein zu den Gottesdiensten in unseren Kirchenge-meinden:Sonntag, Lätare, 30.03.10.00 Uhr Gottesdienst in SchladebachSonntag Judika, 06.04.10.00 Uhr Gottesdienst in Zöschen10.00 Uhr Gottesdienst zur Diamantenen Konfirmation Kötz-

schau14.00 Uhr Taufgottesdienst in Kreypau14.00 Uhr Gottesdienst in PissenPalmsonntag, 13.04.10.00 Uhr Gottesdienst in Pissen14.00 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag in Horburg (wei-

tere Informationen siehe unten)

Gottesdienste in der Karwoche

Gründonnerstag, 17.04.14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Lössen16.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in KötschlitzKarfreitag, 18.04.10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Zöschen10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Kötzschau10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Horburg14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Schladebach14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Wallendorf16.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Ermlitz16.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in PissenKarsamstag, 19.04.18.30 Uhr Osternachtsandacht mit anschließendem Oster-

feuer in Thalschütz22.00 Uhr Osternacht mit Taufen in SchladebachOstersonntag, 20.04. 6.00 Uhr Osternacht mit anschließendem Osterfrühstück in

Zweimen 9.30 Uhr Ostergottesdienst in Wallendorf11.00 Uhr Regionalgottesdienst zu Ostern in KötzschauOstermontag, 21.04.10.00 Uhr Familiengottesdienst zu Ostern mit der Kinderkir-

che in Zöschen14.00 Uhr Ostergottesdienst in FriedensdorfSamstag, 26.04.14.00 Taufgottesdienst in WallendorfSonntag, Quasimodogeniti, 27.04.14.00 Uhr Eiserne Konfirmation in SchladebachSonntag, Miserikordias Domini, 04.05.14.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden in

Horburg

Weitere Informationen

Informationen des GemeindekirchenratesDer Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Wallendorf hat nach intensiver Beratung und Diskussion für die Friedhöfe Friedens-dorf, Lössen, Wallendorf und Zöschen eine Friedhofssatzung verabschiedet.

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Die Mustersatzung der evangelischen Kirche Mitteldeutschlands wurde dazu überarbeitet und an unsere Verhältnisse angepasst.In den nächsten Wochen werden die Gemeindekirchenräte alle Friedhöfe besuchen und sich ein Bild von der dort herrschenden Situation machen.Wir haben mit Zöschen begonnen und wie sie sicher schon ge-sehen haben auch schon etwas zur Unterhaltung dieses Fried-hofes getan. Die Birken wurden durch eine Fachfirma begutachtet.Leider mussten die meisten auf Grund von Krankheiten gefällt werden. Die gesunden wurden gepflegt und verschnitten. Als nächsten soll das Holz an der Trauerhalle gestrichen werden.Nach der Besichtigung wurde einstimmig von den Gemeindekir-chenräten festgestellt, dass der Friedhof Zöschen sehr gepflegt und ansprechend ist.Dank gilt hier allen Ehrenamtlichen die zum Erhalt des Friedho-fes beitragen.Yvonne Schwope, Gemeindekirchenrat Kirchspiel Wallendorf

Osternacht um 6.00 in ZweimenJa, spinnen die jetzt vollkommen? Zu einer so unmöglichen Zeit Gottesdienst feiern? Was soll das? Ich möchte Sie neugierig machen und herzlich einladen, einen ungewöhnlichen Gottes-dienst zu einer ungewöhnlichen Zeit zu erleben! Wir beginnen um 6.00 Uhr morgens in der dunklen Kirche und erleben die Situation und Stimmung der Freundinnen und Freun-de Jesu nach dem Karfreitag. Wenn dann das Osterlicht in die Kirche hineingetragen wird, er-fahren wir hautnah, was Ostern mit uns macht. Im Anschluss an den Gottesdienst sind Sie herzlich zum Osterfrühstück eingela-den.Sie helfen uns sehr bei der Planung, wenn Sie sich im Pfarramt Wallendorf unter 034638 20244 anmelden. Aber auch, wenn Sie sich spontan entschließen zu kommen, sind Sie herzlich will-kommen. Möchte jemand etwas zur Osterfrühstückstafel beitra-gen? Bitte, lassen Sie es mich wissen. Ich freue mich schon sehr darauf, diesen ganz besonderen Gottesdienst mit Ihnen gemein-sam zu feiern und zu erleben!

KinderkircheZum nächsten Treffen der Kinderkirche laden wir herzlich ein:Ostermontag, 21.04.2014, 10.00 Uhr in ZöschenBitte schon einmal vormerken: Am Samstag, 10.05. treffen wir uns um 10.00 Uhr in Kötzschau. Wir wollen gemeinsam ein Singspiel einstudieren, das wir am Nachmittag um 14.00 Uhr aufführen werden.Wir brauchen viele Kinder, die gern singen! Bringt gerne Freunde mit, die Spaß am Singen haben!

Frauenhilfe, 13.04.14.00 Uhr Weltgebetstag der Frauen in der Marienkirche

Horburg Frauen aus Ägypten laden uns ein unter dem The-

ma: „Wasserströme in der Wüste“

Ein Bus der PNVG Merseburg fährt nach folgendem Fahrplan unsere Gemeinden an:12.50 Uhr Lössen12.55 Uhr Tragarth13.00 Uhr Friedensdorf13.05 Uhr Wallendorf, Anker13.06 Uhr Wallendorf, Bergschänke13.10 Uhr Zöschen13.15 Uhr Göhren13.25 Uhr Schladebach (Martinsohn)13.30 Uhr Kötzschau13.33 Uhr Witschersdorf13.25 Uhr Rodden/Pissen13.40 Uhr Günthersdorf13.45 Uhr Kötschlitz13.50 Uhr Horburg

Nach dem Kaffeetrinken in der Samariterherberge erfolgt die Rückfahrt in umgekehrter Reihenfolge.25.03. 14.00 Uhr Frauenhilfe Friedensdorf in Wüsteneutzsch26.03. 14.30 Uhr Frauenhilfe in Zöschen26.03. 14.00 Uhr Frauenhilfe Schladebach02.04. 14.30 Uhr Frauenhilfe in Wallendorf

Bibelwoche zur Josefsgeschichte vom 31.03. bis 04.04.In diesem Jahr werden wir über die Josefsgeschichte nachdenken: Josef oder das Glück in der Fremde. Es wäre schön, wenn Sie sich in dieser Woche Zeit nehmen für eine überaus spannende Reise in die Geschichte Israels. Vielleicht entdecken wir gemeinsam, wie die Geschichten aus alter Zeit auch unser Leben berühren.Montag, 31.03. 19.00 Uhr PissenDienstag, 01.04. 19.00 Uhr HorburgMittwoch, 02.04. 19.00 Uhr WallendorfDonnerstag, 03.04. 19.00 Uhr KötzschauFreitag, 04.04. 19.00 Uhr Zöschen

AnsprechpartnerPfarrerin Antje BöhmeMühlstraße 1006258 Schkopau OT WallendorfTel.: 034639 20244Fax: 034639 80958E-Mail: [email protected]

Ord. Gemeindepädagoge Andreas TrelenbergBauernstr. Schladebach 2006237 Leuna OT SchladebachTel.: 03462 510105Fax: 03462 51016E-Mail: [email protected]

Friedhofssatzung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiel Wallendorf vom 01.01.2014Inhaltsübersicht:Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen§ 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofs§ 2 Friedhofszweck§ 3 Bestattungsbezirke§ 4 Nutzungsbeschränkung, Schließung und EntwidmungAbschnitt 2: Ordnungsvorschriften§ 5 Öffnungszeiten§ 6 Verhalten auf dem Friedhof§ 7 Grabmal- und Bepflanzungsordnung§ 8 Gewerbliche Betätigung auf dem FriedhofAbschnitt 3: Bestattungsvorschriften§ 9 Anzeigepflicht und Bestattungszeit§ 10 Kirchliche Bestattungen§ 11 Särge, Urnen und Trauergebinde§ 12 Ausheben der Gräber, Grabgewölbe§ 13 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung§ 14 Umbettungen§ 15 RuhezeitenAbschnitt 4: Grabstätten§ 16 Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte§ 17 Reihengrabstätten§ 18 Wahlgrabstätten§ 19 Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten§ 20 Benutzung von Wahlgrabstätten§ 21 Gemeinschaftsgrabanlagen§ 22 EhrengrabstättenAbschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten§ 23 Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand§ 24 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten, Ver-

kehrssicherheit

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41 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

§ 25 Verantwortliche, Pflichten§ 26 Grabmale§ 27 Errichtung und Instandhaltung der Grabmale§ 28 Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke§ 29 Entfernung von GrabmalenAbschnitt 6: Bestattungen und Feiern§ 30 Bestattungs- und Beisetzungsfeiern§ 31 Friedhofskapelle und Kirche§ 32 Andere Bestattungsfeiern am GrabeAbschnitt 7: Schlussbestimmungen§ 33 Alte Rechte§ 34 Haftungsausschluss§ 35 Gebühren§ 36 Zuwiderhandlungen§ 37 Öffentliche Bekanntmachungen§ 38 Rechtsmittel§ 39 Gleichstellungsklausel§ 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofs

(1) Die Friedhöfe in Schkopau OT Lössen und OT Wallendorf und in Leuna OT Friedensdorf und OT Zöschen stehen in der Träger-schaft des Evangelischen Kirchspiel Wallendorf.(2) Die Leitung und Aufsicht liegen beim Gemeindekirchenrat. Zur Unterstützung der Verwaltung kann der Friedhofsträger ei-nen Ausschuss einsetzen und mit der Leitung beauftragen. Er kann sich auch Beauftragter bedienen.(3) Kirchliche Aufsichtsbehörde ist das Kreiskirchenamt Merse-burg.

§ 2 Friedhofszweck

(1) Der Friedhof dient der Bestattung Verstorbener und der Pfle-ge der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. Er ist zugleich Stätte der Verkündigung des christlichen Auferstehungsglaubens.(2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, diea) bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Leuna der Ortstei-

le Friedensdorf, Zöschen und der Gemeinde Schkopau der Ortsteile Wallendorf, Luppenau waren oder

b) bei ihrem Ableben ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder

c) innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde beigesetzt werden.

(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zu-stimmung (Erlaubnis) des Friedhofsträgers. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.

§ 3 Bestattungsbezirke

(1) Bestattungsbezirk LeunaFriedhof FriedensdorfFriedhof Zöschen(2) Bestattungsbezirk SchkopauFriedhof WallendorfFriedhof Lössen(3) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen zulassen.

§ 4 Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung

(1) Der Friedhofsträger kann bestimmen, dassa) auf dem Friedhof oder Teilen davon keine Nutzungsrechte

mehr überlassen werden (Nutzungsbeschränkung),b) der Friedhof oder Teile davon für weitere Bestattungen ge-

sperrt werden (Schließung),c) der Friedhof oder Teile davon einer anderen Verwendung zu-

geführt werden (Entwidmung).(2) Im Fall der Nutzungsbeschränkung sind Bestattungen nur noch zulässig, soweit die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der

Nutzungsbeschränkung bestehenden Bestattungsrechte noch nicht ausgeübt worden sind (reservierte Bestattungsrechte). Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist lediglich zur Anpas-sung an die regelmäßige Ruhezeit zulässig.(3) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestat-tungen ausgeschlossen. Soweit im Fall einer Teilschließung des Friedhofs das Recht auf weitere Bestattungen in einer Wahl-grabstätte erlischt, kann dem Nutzungsberechtigten für die rest-liche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte (Ersatzwahlgrabstätte) zur Verfügung gestellt werden sowie die Umbettung bereits be-statteter Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten des Friedhofsträgers ermöglicht werden.(4) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren und es wird die volle Verkehrs-fähigkeit des Grundstücks wiederhergestellt. Die Entwidmung eines Friedhofs oder eines Friedhofsteils ist erst nach seiner Schließung und nach Ablauf der Ruhezeit nach der letzten Be-stattung sowie nach Ablauf aller Nutzungsrechte möglich.(5) Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung des Friedhofs oder Teilen davon werden öffentlich bekannt gege-ben. Nutzungsberechtigte von Wahlgrabstätten erhalten einen schriftlichen Bescheid, sofern ihr Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist.(6) Umbettungstermine werden einen Monat vorher in ortsübli-cher Weise öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig sind sie bei Reihengrabstätten einem Angehörigen des Verstorbenen, bei Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen.(7) Ersatzgrabstätten werden vom Friedhofsträger auf seine Kos-ten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlossenen Friedhof hergerichtet. Die Ersatzwahlgrab-stätten werden Gegenstand des bestehenden Nutzungsrechtes.

Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften

§ 5 Öffnungszeiten

Der Friedhof ist während der durch den Friedhofsträger festge-setzten Zeiten geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aus-hang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben. Sonderre-gelungen können durch den Friedhofsträger getroffen werden.

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof

(1) Die Friedhofsbesucher haben sich der Würde des Ortes ent-sprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Friedhofsträgers beziehungsweise des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.(2) Innerhalb des Friedhofs ist nicht gestattet:a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht

eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge des Friedhofsträgers und Fahrzeuge, die im Auf-trag des Friedhofsträgers eingesetzt werden,

b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze, nicht ge-nehmigte gewerbliche Dienste oder nicht angezeigte Dienst-leistungen anzubieten oder dafür zu werben,

c) Dienstleistungen oder störende Arbeiten an Sonn- und Feier-tagen sowie an Werktagen in der Nähe einer Bestattung oder Beisetzung auszuführen,

d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten beziehungs-weise ohne Zustimmung des Friedhofsträgers gewerbsmä-ßig zu fotografieren,

e) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen sind Drucksa-chen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind,

f) den Friedhof und seine Anlagen und Einrichtungen zu verun-reinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfas-sungen unberechtigt zu betreten,

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g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgese-henen Plätze abzulegen,

h) Tiere mitzubringen; ausgenommen sind Blindenhunde,i) Ansprachen und musikalische Darbietungen außerhalb von

Bestattungsfeiern ohne Genehmigung des Friedhofsträgers abzuhalten,

j) Gläser, Blechdosen und ähnliche Behältnisse als Vasen oder Schalen zu verwenden,

k) Unkrautvertilgungsmittel und chemische Schädlingsbe-kämpfungsmittel, Pestizide sowie ätzende Steinreiniger zu verwenden,

l) Gießkannen, Gartengeräte und Materialien jeglicher Art auf den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in Anpflan-zungen aufzubewahren,

m) Ruhebänke neben Grabstellen oder in deren Nähe aufzustel-len.

Der Friedhofsträger ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Buchstaben j), l), m) unpassende Gegenstände entfernen zu las-sen.(3) Von den Bestimmungen des Absatzes 2 kann der Friedhof-sträger Ausnahmen zulassen, soweit diese mit dem Zweck des Friedhofs und dieser Satzung vereinbar sind. Erforderliche Ge-nehmigungen sind rechtzeitig beim Friedhofsträger einzuholen.

§ 7 Grabmal- und Bepflanzungsordnung

Für die Gestaltung der Grabstätten (Grabmal, gärtnerische Ge-staltung und dergleichen) kann der Friedhofsträger eine beson-dere Ordnung erlassen. Diese ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung.

§ 8 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof

(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter, andere Gewerbe-treibende und sonstige Dienstleistungserbringer (im Folgenden: Gewerbetreibende) haben ihre Tätigkeit auf dem Friedhof dem Friedhofsträger vorher anzuzeigen. Sie erhalten nach der An-zeige vom Friedhofsträger für längstens ein Jahr eine Anzeige-bestätigung, sofern die in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Antrag kann eine Zulassung für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt werden.(2) Der Gewerbetreibende muss in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und hat dem Friedhofs-träger nachzuweisen, dass er einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt. Wird ein Antrag auf Zulassung nach Absatz 1 Satz 3 gestellt, ist die Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen (zum Bei-spiel bei Handwerkern durch den Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder bei Gärtnern durch den Nachweis der Anerkennung durch die Landwirtschaftskammer) nachzuweisen.(3) Der Gewerbetreibende hat die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen (zum Beispiel eine Grabmal- und Be-pflanzungsordnung) schriftlich anzuerkennen und zu beachten.(4) Der Friedhofsträger stellt für jeden Gewerbetreibenden nach Absatz 1 einen schriftlichen Berechtigungsbeleg aus. Die Ge-werbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienste-tenausweis auszustellen. Der Berechtigungsbeleg und der Be-dienstetenausweis sind dem Friedhofsträger beziehungsweise dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.(5) Der Gewerbetreibende haftet für alle Schäden, die er oder seine Bediensteten im Zusammenhang mit der Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. Entstehen durch Verlet-zung der Verkehrssicherungspflichten Schäden bei Dritten, hat der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger von der Haftung freizustellen.(6) Gewerbliche Arbeiten und Dienstleistungen auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öff-nungszeit des Friedhofs, jedoch spätestens um 19.00 Uhr, an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen spätestens um

13.00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7.00 Uhr begonnen werden. Der Friedhofsträger kann eine Verlängerung der Arbeitszeit zulassen. § 6 Absatz 2 Buchstabe c) bleibt unberührt.(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materi-alien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend an den vom Friedhofsträger genehmigten Stellen gelagert werden. Nach Be-endigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Gewerbe-treibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Fried-hofs gereinigt werden.(8) Der Friedhofsträger kann die Tätigkeit der Gewerbetreiben-den, die trotz Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssat-zung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die Mahnung entbehrlich.

Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften

§ 9 Anzeigepflicht und Bestattungszeit

(1) Eine auf dem Friedhof gewünschte Bestattung ist beim Friedhofsträger unter Vorlage der Bescheinigungen des Stan-desamtes über die Beurkundung des Todesfalles oder eines Be-erdigungserlaubnisscheines der Ordnungsbehörde rechtzeitig anzumelden.(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrab-stätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.(3) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheini-gung über die Einäscherung vorzulegen.(4) Als anzeigeberechtigt und verpflichtet gelten, soweit der Ver-storbene nicht eine anderweitige Verfügung getroffen hat, die Angehörigen in der Reihenfolge gemäß Anlage 1.1. Kommen für die Bestattungspflicht mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren Person vor. Beauftragte gehen Angehörigen vor. Dieser Reihenfolge eventuell nach dem jeweiligen Landesrecht entgegenstehende Festlegungen gehen vor.

§ 10 Kirchliche Bestattungen

(1) Kirchliche Bestattungen sind gottesdienstliche Handlungen.(2) Der Friedhofsträger setzt Ort und Zeit der Bestattung im Ein-vernehmen mit den Angehörigen, dem zuständigen Pfarrer und dem Bestattungsunternehmen fest.(3) Die Bestattung durch einen anderen Pfarrer bedarf der Zustim-mung des Friedhofsträgers. Die Bestimmungen der Kirche über die Erteilung des Erlaubnisscheines (Dimissoriale) bleiben unbe-rührt. Das Auftreten fremder Bestattungsredner ist dem Friedhof-sträger rechtzeitig vor Beginn der Trauerfeier anzuzeigen.

§ 11 Särge, Urnen und Trauergebinde

(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sär-ge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen her-gestellt sein. Das Verwenden von mit bioziden Holzschutzmitteln behandelten Särgen, das Verwenden von Särgen aus Tropenholz und die Verwendung von paradichlorbenzolhaltigen Duftsteinen ist nicht gestattet und muss vom Friedhofsträger zurückgewie-sen werden.(2) Särge sollen höchstens 2,10 m lang, im Mittelmaß 0,65 m hoch und 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Sär-ge erforderlich, ist die Zustimmung des Friedhofsträgers bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.

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(3) Särge von Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis zum vollendeten fünften Lebensjahr verstorben sind, dürfen höchs-tens 1,60 m lang, 0,60 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein.(4) Das Einsenken von Särgen in Gräber, in denen sich Schlamm oder Wasser befindet, ist unzulässig.(5) Urnenkapseln müssen aus zersetzbarem Material sein. Das gilt auch für Überurnen, sofern es sich um eine unterirdische Bestattung handelt.(6) Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichem, biolo-gisch abbaubarem Material hergestellt sein.

§ 12 Ausheben der Gräber, Grabgewölbe

(1) Die Gräber werden von einem dazu berechtigten Bestat-tungsunternehmen ausgehoben und wieder zugefüllt.(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante einer Urne mindestens 0,50 m.(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.(4) Das Ausmauern von Gräbern und das Einsetzen von Grab-kammern sind unzulässig.(5) Vorhandene Gewölbegräber dürfen grundsätzlich nicht weiter belegt werden, es sei denn, dass die Gewölbe entfernt und ver-füllt werden. Der Friedhofsträger kann hiervon Ausnahmen zulas-sen; diese bedürfen der Zustimmung des Kreiskirchenamtes.(6) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor dem Aus-heben der Gräber entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör entfernt werden müssen, hat der Nutzungsberechtigte die dadurch entstehen-den Kosten zu erstatten.

§ 13 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung

(1) In einem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, eine verstorbene Mutter mit ihrem gleichzeitig verstorbenen neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstor-bene Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg zu bestatten.(2) Vor Ablauf der in dieser Friedhofssatzung festgelegten Ruhe-zeiten darf ein Grab nicht wieder belegt werden.(3) Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Wiederbelegung Sarg-teile, Gebeine oder Urnenreste aufgefunden werden, sind diese sofort mindestens 0,30 m unter der Sohle des neu aufgeworfenen Grabes zu versenken. Werden noch nicht verweste Leichenteile vorgefunden, so ist das Grab sofort wieder zu schließen und für künftige Nutzung als Bestattungsstätte zu sperren.(4) Das Ausgraben einer Leiche und das Öffnen eines Grabes bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers und - soweit das Landesrecht dies vorsieht - der Genehmigung der zuständi-gen staatlichen Behörde. Dies gilt nicht für eine durch richterli-chen Beschluss angeordnete Leichenschau.

§ 14 Umbettungen

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.(2) Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbescha-det der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der Erlaubnis des Friedhofsträgers. Die Erlaubnis wird nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt. Soweit Landesrecht im ersten Jahr der Ruhezeit eine Umbettung zulässt, ist zusätzlich ein dringen-des öffentliches Interesse erforderlich. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte oder Umbet-tungen aus Gemeinschaftsanlagen sind nicht zulässig; ausge-nommen sind Umbettungen von Amts wegen. § 4 Absatz 2 und 3 bleiben unberührt.(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste dürfen nur mit Erlaubnis des Friedhofsträgers in belegte Grabstätten umgebettet werden.(4) Die Erlaubnis zur Umbettung wird aufgrund eines schriftli-chen Antrags erteilt. Antragsberechtigt ist

a) bei Umbettungen aus Reihengrabstätten der verfügungsbe-rechtigte Angehörige des Verstorbenen,

b) bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nut-zungsberechtigte.

Mit dem Antrag sind entweder der Nutzungsvertrag, eine Ver-leihungsurkunde oder die Grabnummerkarte beziehungsweise ein vom Friedhofsträger ausgestellter gleichwertiger Nachweis vorzulegen.(5) Die Durchführung der Umbettungen erfolgt durch vom Fried-hofsträger hierzu mit einer Erlaubnis versehene Berechtigte. Der Zeitpunkt der Umbettung wird vom Friedhofsträger festgesetzt. Umbettungen von Erdbestattungen finden in der Regel nur in den Monaten Dezember bis Mitte März statt.(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbet-tung entstehen und nicht durch den Friedhofsträger grob fahr-lässig oder schuldhaft verursacht worden sind, hat der Antrag-steller oder der Veranlasser zu tragen.(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.(8) Das Ausgraben von Leichen, Särgen, Aschen oder Urnen zu anderen Zwecken als der Umbettung bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung.

§ 15 Ruhezeiten

(1) Die Ruhezeit bei Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen beträgt in der Regel 20 Jahre. Der Friedhofsträger kann kürze-re Ruhezeiten festlegen, soweit das jeweilige Landesrecht dies zulässt. Längere Ruhezeiten kann der Friedhofsträger jederzeit festlegen.(2) Grabstätten dürfen erst nach Ablauf der festgelegten Ruhe-zeit wiederbelegt oder anderweitig verwendet werden.

Abschnitt 4: Grabstätten

§ 16 Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte

(1) Grabstätten werden unterschieden in:a) Reihengrabstätten,b) Wahlgrabstätten,c) Gemeinschaftsgrabanlagen,d) Ehrengrabstätten.(2) Nutzungsrechte an Grabstätten werden nur unter den in die-ser Satzung aufgestellten Bedingungen vergeben. Die Grabstät-ten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen bestehen nur Rechte nach dieser Satzung.(3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb oder Verlängerung ei-nes Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grab-stätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.(4) Für Wahlgrabstätten wird die Vergabe von Nutzungsrechten abhängig gemacht von der schriftlichen Anerkennung dieser Satzung sowie der Grabmal- und Bepflanzungsordnung, sofern der Friedhofsträger eine solche erlassen hat.(5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich für die Nutzungsberech-tigten die Verpflichtung zur Anlage und Pflege der Grabstätten. Eine vorfristige Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grab-stätte ist grundsätzlich nicht möglich.Ausnahmen kann der Friedhofsträger im begründeten Einzelfall zulassen.(6) Nutzungsberechtigte haben dem Friedhofsträger jede Än-derung ihrer Anschrift mitzuteilen. Für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich aus der Unterlassung einer solchen Mittei-lung ergeben, ist der Friedhofsträger nicht ersatzpflichtig.

§ 17 Reihengrabstätten

(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Sargbestattungen oder Urnenbeisetzungen, die im Bestattungsfall der Reihe nach und einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden.

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(2) Reihengräber werden eingerichtet für:a) Sargbestattungen, die Größe der Grabstätte beträgt 2,30 m mal 1,30 m bei einer Höhe des Grabhügels von bis zu 15 cm,b) Urnenbeisetzungen, die Größe der Grabstätte beträgt 1,00 m mal 1,00 m.(3) In einer Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet be-ziehungsweise nur eine Urne beigesetzt werden.(4) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Reihengrab-stätte erteilt der Friedhofsträger eine schriftliche Bestätigung. In ihr ist die genaue Lage der Reihengrabstätte anzugeben.(5) Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte erlischt mit Ab-lauf der in dieser Satzung festgelegten Ruhezeit. Ruhezeit und Nutzungsrecht können nicht verlängert werden.(6) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten ist sechs Monate vorher in ortsüb-licher Weise öffentlich sowie durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt zu machen.

§ 18 Wahlgrabstätten

(1) Eine Wahlgrabstätte ist eine Grabstätte für eine Sargbestat-tung oder Urnenbeisetzung, an der der Erwerber ein Nutzungs-recht für die Dauer von bis zu 20 Jahren (erste und zweite Be-legung gemäß der in § 15 festgelegten Ruhezeit) erwirbt und deren Lage im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt wird.(2) Für Wahlgrabstätten gelten folgende Abmessungen:a) Sargbestattungen: Länge 2,50 m, Breite 1,25 m,b) Urnenbestattungen: Länge 1,50 m, Breite 1,50 m.Maße auf alten Grabfeldern werden hiervon nicht berührt.(3) In einer Wahlgrabstätte darf bei Sargbestattungen nur eine Leiche bestattet werden. In einer mit einem Sarg belegten Wahl-grabstätte können zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt wer-den. In einer Wahlgrabstätte ohne Sarg können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die für eine Urne bestimmte Mindestfläche beträgt 0,25 m2. Für eine Doppelwahlgrabstätte gilt die doppelte Belegungszahl.(4) Die Ruhezeit bei Wahlgrabstätten ergibt sich aus § 15. Vor Ablauf der Ruhezeit ist eine Wiederbelegung der Wahlgrabstätte nicht zulässig.

§ 19 Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten

(1) Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles vergeben. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Tag der Zuweisung.(2) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrab-stätte erteilt der Friedhofsträger eine schriftliche Bestätigung. In ihr wird die genaue Lage der Wahlgrabstätte und die Dauer der Nutzungszeit angegeben. Dabei wird darauf verwiesen, dass der Inhalt des Nutzungsrechtes sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Friedhofssatzung richtet.(3) Mit Ablauf der Nutzungszeit erlischt das Nutzungsrecht. Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann es verlängert werden. Der Antrag ist vor Ablauf des Nutzungsrechts zu stellen. § 16 Absatz 3 bleibt unberührt.(4) Überschreitet bei einer weiteren Belegung oder Wiederbele-gung von Wahlgrabstätten die neu begründete Ruhezeit die lau-fende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht für die zur Wah-rung der Ruhezeit notwendigen Jahre für die Wahlgrabstätte zu verlängern. Bei mehrstelligen Grabstätten ist die Verlängerung für sämtliche Gräber der Grabstätten einheitlich vorzunehmen.(5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der Nutzungsbe-rechtigte sechs Monate vorher schriftlich hingewiesen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder kann er nicht ohne besonderen Aufwand ermittelt werden, ist durch öffentliche Bekanntmachung sowie für die Dauer von drei Monaten durch Hinweis auf der Grabstätte auf den Ablauf des Nutzungsrechtes hinzuweisen.(6) Der Erwerber des Nutzungsrechtes soll schon bei der Verlei-hung des Nutzungsrechtes für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungs-

recht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Das Nutzungsrecht kann nur auf eine Person aus dem Kreis der in Anlage 1.1 dieser Satzung genannten Personen übertragen werden. Die Übertra-gung bedarf der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers.(7) Trifft der Nutzungsberechtigte bis zu seinem Ableben keine Regelung nach Absatz 6, geht das Nutzungsrecht in der Rei-henfolge gemäß Anlage 1.1 dieser Satzung auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über. Innerhalb der ein-zelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter. Der Rechtsnachfolger hat die Übernahme des Nutzungsrechtes dem Friedhofsträger schriftlich anzuzeigen.(8) Die Übertragung des Nutzungsrechtes wird dem neuen Nut-zungsberechtigten schriftlich bestätigt. Solange das nicht ge-schehen ist, können Bestattungen in Wahlgrabstätten nicht ver-langt werden.(9) Ist keine Person zur Übernahme des Nutzungsrechtes bereit oder wird die Übernahme des Nutzungsrechtes dem Friedhof-sträger nicht schriftlich angezeigt, so endet das Nutzungsrecht an der Grabstätte nach einer öffentlichen Aufforderung, in der auf den Entzug des Nutzungsrechtes hingewiesen wird.(10) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jeder-zeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ru-hezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur einheitlich für die gesamte Grabstätte möglich.

§ 20 Benutzung von Wahlgrabstätten

(1) In Wahlgrabstätten können nur der Nutzungsberechtigte und seine Angehörigen bestattet werden.(2) Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmungen gelten:a) Ehegatten,b) der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft,c) Verwandte auf- und absteigender Linie sowie Geschwister

und Geschwisterkinder,d) die Ehegatten der unter Buchstabe c) bezeichneten Perso-

nen.(3) Auf Wunsch des Nutzungsberechtigten können darüber hin-aus mit Zustimmung des Friedhofsträgers auch andere Verstor-bene beigesetzt werden.

§ 21 Gemeinschaftsgrabanlagen

(1) Gemeinschaftsgrabanlagen sind Grabstätten, auf denen Ur-nenbeisetzungen vorgenommen werden können. Die Namen und Daten der Verstorbenen sind auf einem gemeinsamen Ge-denkstein vermerkt.(2) Anonyme Bestattungen ohne Angaben der Namen der Ver-storbenen an oder auf der Grabstelle sowie das Verstreuen von Asche von Verstorbenen sind unzulässig.(3) Die Grabgestaltung und -pflege von Gemeinschaftsgrabanla-gen erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers. Eine individu-elle Mitgestaltung ist unzulässig.

§ 22 Ehrengrabstätten

(1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Eh-rengrabstätten obliegt dem Friedhofsträger.(2) Gräber der Opfer von Krieg- und Gewaltherrschaft bleiben dauernd bestehen. Die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Grä-ber regelt das Gräbergesetz.(3) Gedenkfeiern bedürfen des Einvernehmens des Friedhofs-trägers.

Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten

§ 23 Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand

(1) Der Friedhofsträger führt einen Friedhofs- und Belegungs-plan. Gibt es auf dem Friedhof verschiedene Abteilungen, so werden diese im Belegungsplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, entsprechend ausgewiesen.

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(2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtne-rischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt allein dem Friedhofsträger. Entstehen dadurch Schäden an Grabstätten, haftet der Friedhofsträger nur bei Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit.(3) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz. Das Pflanzen von Bäumen auf Grabstätten ist untersagt.

§ 24 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten, Verkehrssicherheit

(1) Grabstätten sind unbeschadet eventueller Anforderungen aus der Grabmal- und Bepflanzungsordnung so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs ge-wahrt bleibt. Sie dürfen nur bis höchstens zu einem Drittel der Fläche mit wasserundurchlässigem Material bedeckt werden. Bepflanzungen sind so zu gestalten, dass andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt wer-den. Für die Bepflanzung sind ausschließlich standortgerechte und heimische Pflanzen zu verwenden.(2) Das Anliefern und Verwenden von Kunststoffen für die Grab-gestaltung und als Grabschmuck ist untersagt. Dies gilt insbe-sondere für Plastikblumen, Plastiktöpfe und Plastikschalen.(3) Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sowie die Anwen-dung jeglicher Pestizide bei der Grabpflege sind verboten.(4)Grabschmuck ist instand zu halten. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Gräbern zu entfernen.(5) Die Nutzungsberechtigten beziehungsweise die für die Grab-stätte Verantwortlichen haben für die Verkehrssicherheit auf den Grabstätten zu sorgen. Aufforderungen des Friedhofsträgers zur Herstellung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ha-ben sie unverzüglich auf eigene Kosten Folge zu leisten. Entste-hen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten Schäden bei Dritten, hat der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger von der Haftung freizustellen.

§ 25 Verantwortliche, Pflichten

(1) Für die Herrichtung, die Instandhaltung und die Verkehrssi-cherheit von Wahlgrabstätten ist der Nutzungsberechtigte ver-antwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhe-zeit oder des Nutzungsrechtes.(2) Für die Errichtung und jede wesentliche Änderung von Grabma-len oder baulichen Anlagen sowie einzelner Teile davon gilt § 26 Ab-satz 2. Der Antragsteller hat bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. Sofern es zum Verständnis erforderlich ist, kann der Friedhofsträger die Vorlage einer maßstäblichen Detailzeichnung mit den erforderlichen Einzelangaben verlangen.(3) Die Grabstätten müssen spätestens sechs Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes sowie nach jeder Bestattung be-ziehungsweise Beisetzung baldmöglichst ordnungsgemäß her-gerichtet werden.(4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grab-stätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gewerbe-treibenden oder Dienstleister beauftragen. Dabei sind die Anfor-derungen des § 8 zu beachten.(5) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung des Friedhofsträgers die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzuset-zenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Ver-antwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer von acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte.(6) Bei Wahlgrabstätten kann der Friedhofsträger die Grabstät-ten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht entziehen. Grabmale und andere Baulichkeiten gehen ab dem Zeitpunkt des Nut-zungsrechtsentzugs in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträ-gers über. Vor Entzug des Nutzungsrechtes ist der Nutzungs-berechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder

nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal die entspre-chende öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer von acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte zu erfol-gen. In dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigte aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entzie-hungsbescheides zu entfernen.(7) Der Friedhofsträger kann verlangen, dass der Nutzungsbe-rechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nut-zungsrechtes abräumt.(8) Weitere Gestaltungsvorschriften ergeben sich aus der jeweils gültigen Grabmal- und Bepflanzungsordnung des Friedhofsträ-gers.

§ 26 Grabmale

(1) Gestaltung und Inschrift von Grabmalen dürfen das christli-che Empfinden nicht verletzen.(2) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und der damit zusammenhängenden baulichen Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Friedhofsträgers. Mit der Durchführung dürfen nur Gewerbetreibende und Dienstleis-ter beauftragt werden. Die Bestimmungen dieser Satzung, ins-besondere § 8, sind zu beachten.(3) Die Genehmigung ist vom Nutzungsberechtigten rechtzeitig vor der Vergabe des Auftrages und der Vorlage von maßstäb-lichen Zeichnungen und mit genauen Angaben über Art und Bearbeitung des Werkstoffes, über Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift einzuholen. Über den Antrag entscheidet der Fried-hofsträger unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Ge-nehmigung als erteilt.(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sons-tige bauliche Anlage nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.(5) Entspricht die Ausführung des Grabmales nicht dem geneh-migten Antrag, wird dem Nutzungsberechtigten eine Frist von drei Monaten zur Änderung oder Beseitigung des Grabmales gesetzt. Gleiches gilt, wenn Grabmale und Anlagen ohne Ge-nehmigung errichtet oder verändert worden sind. Hier wird dem Nutzungsberechtigten eine nachträgliche Beantragungsfrist von drei Monaten gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird das Grabmal auf Kosten des Nutzungsberechtigten von der Grabstelle ent-fernt, gelagert und zur Abholung bereitgestellt. Werden auch die zur Abholung abgeräumten und bereitgestellten Grabmale vom Nutzungsberechtigten innerhalb von drei Monaten nicht abge-holt, gehen sie in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über. In diesem Fall kann der Friedhofsträger die Grabmale auf Kosten des Nutzungsberechtigten entsorgen lassen.(6) Werden bis zur Errichtung der endgültigen Grabmale provi-sorische Grabmale errichtet, so sind diese nicht zustimmungs-pflichtig. Die Verwendung der nichtzustimmungspflichtigen Grabmale darf längstens bis zu einem Jahr nach der Bestattung bzw. Beisetzung erfolgen.

§ 27 Errichtung und Instandhaltung der Grabmale

(1) Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerkes so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.(2) Die beauftragten Gewerbetreibenden oder Dienstleister ha-ben nach den Vorschriften der jeweils geltenden Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) die Grabmale und baulichen Anlagen zu planen, zu errichten und zu prüfen. Dabei sind die Grabsteine so zu fundamentieren, dass es nur zu geringen Setzungen kommen kann und Setzun-gen gegebenenfalls durch einen wirtschaftlich vertretbaren Auf-wand korrigiert werden können. Der Übergabe eines Grabmales und von baulichen Anlagen an den Nutzungsberechtigten hat

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eine Abnahmeprüfung vorauszugehen. Der Friedhofsträger kann überprüfen, ob die Arbeiten gemäß der genehmigten Vorlagen ausgeführt worden sind.(3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale ge-währleisten. Der Friedhofsträger kann in einer Grabmal- und Be-pflanzungsordnung Näheres regeln.(4) Für den verkehrssicheren Zustand eines Grabmales und sei-ner sonstigen baulichen Anlagen ist der jeweilige Nutzungsbe-rechtigte verantwortlich.(5) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann der Friedhofsträger auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (zum Bei-spiel die Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungs-widrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung des Friedhof-strägers nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist der Friedhofsträger berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Der Friedhofsträger ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Mo-nate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Auf-forderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der Grabstätte, der für die Dauer von einem Monat angebracht wird.(6) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der aus mangelhafter Standsicherheit oder durch das Umstürzen von Grabmalen, Grabmalteilen oder einer baulichen Anlage verur-sacht wird. Sie stellen den Friedhofsträger von Ansprüchen Drit-ter frei, sofern diesen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten trifft.(7) Die Standfestigkeit der Grabmale wird mindestens einmal jährlich im Auftrag des Friedhofsträgers durch eine Druckprobe überprüft und dokumentiert.

§ 28 Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke

(1) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt.(2) Der Friedhofsträger kann die Zustimmung zur Änderung der-artiger Grabmale und baulicher Anlagen versagen. Die zustän-digen Denkmalbehörden sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.

§ 29 Entfernung von Grabmalen

(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grab-male nur mit schriftlicher Erlaubnis des Friedhofsträgers entfernt werden. Dabei ist § 16 Absatz 6 zu beachten. Bei Grabmalen im Sinne des § 26 kann der Friedhofsträger die Zustimmung ver-sagen.(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder nach Ablauf des Nutzungs-rechtes beziehungsweise nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen bauli-chen Anlagen zu entfernen. Das Entfernen darf grundsätzlich nur durch nach § 8 zugelassene Gewerbetreibende oder Dienst-leister erfolgen. Erfolgt die Entfernung durch den Nutzungsbe-rechtigten, haftet dieser für alle dabei entstehenden Schäden, er stellt den Friedhofsträger von allen Ansprüchen Dritter frei.(3) Auf den Ablauf der Ruhezeit / Nutzungszeit soll durch öffent-liche Bekanntmachung hingewiesen werden. Erfolgt die Entfer-nung nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach der öffent-lichen Bekanntmachung, so ist der Friedhofsträger berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen gehen in die Verfügungsgewalt des Friedhof-strägers über; der Friedhofsträger ist jedoch nicht verpflichtet, diese zu verwahren. Die dem Friedhofsträger erwachsenden Kosten aus der Beräumung hat der Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche zu tragen. Bei wertvollen Grabmalen sind die Bestimmungen des § 28 zu beachten.

Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern

§ 30 Bestattungs- und Beisetzungsfeiern

(1) Bestattungs- und Beisetzungsfeiern können in einem dafür be-stimmten Raum (zum Beispiel Friedhofskapelle, Kirche), am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.(2) Die Benutzung einer Kapelle oder Kirche kann untersagt wer-den, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertrag-baren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustan-des der Leiche bestehen.(3) Musik- und Gesangsdarbietungen auf dem Friedhofsgelände bedürfen der Erlaubnis des Friedhofsträgers.

§ 31 Friedhofskapelle und Kirche

(1) Kirchliche Gebäude dienen bei der kirchlichen Bestattung als Stätte der Verkündigung.(2) Der Friedhofsträger gestattet die Benutzung der kirchlichen Räume durch christliche Kirchen, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören. Die Benutzung der Räume durch andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bedarf der Erlaubnis des Friedhofsträgers. Bei der Benutzung der kirchlichen Räume für Verstorbene, die keiner christlichen Kirche angehören, ist der Charakter dieser kirchlichen Verkündi-gungsstätte zu respektieren. Der Friedhofsträger ist berechtigt, Bedingungen an die Benutzung zu stellen.

§ 32 Andere Bestattungsfeiern am Grabe

(1) Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen und der Niederlegung von Grabschmuck am Grabe von Verstorbenen anderer als der in § 31 Absatz 2 Satz 1 genannten Religions- oder Weltanschau-ungsgemeinschaften sowie Personen, die keiner christlichen Kirche angehörten, ist zu respektieren, dass sich das Grab auf einem kirchlichen Friedhof befindet.(2) Widmungsworte auf Kränzen und Kranzschleifen dürfen christlichen Inhalten nicht zuwiderlaufen.

Abschnitt 7: Schlussbestimmungen

§ 33 Alte Rechte

(1) Die Nutzungszeit und die Gestaltung von Grabstätten, über welche der Friedhofsträger bei Inkrafttreten dieser Satzung be-reits verfügt hat, richten sich nach den bisherigen Vorschriften.(2) Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind, wer-den auf eine Nutzungszeit nach § 15 Absatz 1 und § 20 Absatz 3 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Urne.(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.

§ 34 Haftungsausschluss

Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die durch Tiere, durch höhere Gewalt, durch dritte Personen oder durch nicht-satzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen entstehen.

§ 35 Gebühren

(1) Für die Benutzung des Friedhofs, kirchlicher Gebäude und anderer Einrichtungen werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebüh-rensatzung des Evangelischen Kirchspiel Wallendorf erhoben. Zur Er-hebung der Gebühren erlässt der Friedhofsträger Bescheide. Darüber hinaus können auch Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden.(2) Nicht entrichtete Gebühren können im Wege des landesrechtli-chen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden.

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§ 36 Zuwiderhandlungen

(1) Wer den Bestimmungen der §§ 5, 6 Absatz 1, Absatz 2 Buch-stabe a) bis f) und Absatz 2 Buchstabe h) und i), § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 bis 6, § 12 Absatz 1, §§ 22 und 30 bis 32 zuwiderhandelt, kann durch einen Beauftragten des Friedhofs-trägers des Friedhofs verwiesen werden. Verstöße können als Hausfriedensbruch verfolgt werden.(2) Strafrechtlich relevante Tatsachen werden nach den dafür geltenden staatlichen Bestimmungen verfolgt.

§ 37 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Die Friedhofssatzung und alle ihre Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch das Kreiskirchenamt, auf dessen Gebiet sich der Friedhof befindet.(2) Friedhofssatzungen und Aufforderungen werden öffentlich und im vollen Wortlaut in der für Satzungsbekanntmachungen der zuständigen politischen Gemeinde geltenden ortsüblichen Weise bekannt gemacht. Zusätzlich werden sie durch Aushang und Kanzelabkündigung bekannt gemacht.(3) Die jeweils gültige Fassung der Friedhofssatzung liegt zur Einsichtnahme im Evangelischen Pfarramt Wallendorf, Mühl-straße 10, 06258 Schkopau OT Wallendorf aus.

§ 38 Rechtsmittel

(1) Gegen einen Bescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffe-ne innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger Kirchspiel Wallendorf, Mühl-straße 10, 06258 Schkopau OT Wallendorf Widerspruch einlegen.(2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so er-lässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen Widerspruchsbescheid.(3) Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreis-kirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen Verwaltungsgericht eröffnet.(4) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichts-ordnung entsprechend.(5) Für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Gebüh-renbescheid gelten die besonderen Bestimmungen der Fried-hofsgebührensatzung des Friedhofsträgers.

§ 39 Gleichstellungsklausel

Alle Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.

§ 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Friedhofssatzung tritt ab 01.01.2014 in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung tritt die bisherige Friedhofsordnung außer Kraft.Friedhofsträger:Schkopau OT Wallendorf, den 10.12.2013 gez. Schwope Vorsitzende des GemeindekirchenratesD. S. gez. Forster Mitglied des GemeindekirchenratesGenehmigungsvermerke:1.Kreiskirchenamt Der Leiter/die Leiterin des KreiskirchenamtesD. S. gez. SchmidtMerseburg, den 16.12.2013 Amtsleiter/in

Ausfertigung:Die vom Gemeindekirchenrat des Kirchenspiel Wallendorf am 22.10.2013 beschlossene Friedhofssatzung für die Friedhöfe des Kirchspiel Wallendorf wurde dem Kreiskirchenamt Merse-burg als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichts-behörde hat am 16.12.2013 unter dem Aktenzeichen FHRT 84 vorstehend genannter Satzung die kirchenaufsichtliche Geneh-migung erteilt.Die vorstehend benannte Friedhofssatzung für die Friedhöfe des Kirchspiel Wallendorf wird deshalb ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.Kreiskirchenamt Merseburg Der Leiter/die Leiterin des Kreis-

kirchenamtesD. S. gez. SchmidtMerseburg, den 16.12.2013 Amtsleiter/in

Anlage 1.1 - zu § 9 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom ...Als anzeigeberechtigt oder verpflichtet gelten die Angehörigen in folgender Reihe:1. der Ehegatte2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft3. die volljährigen Kinder4. die Eltern5. die Großeltern6. die volljährigen Geschwister7. die volljährigen Enkelkinder

Wissenswertes

Nächste Fischerprüfung im AprilDer Landkreis Saalekreis als zuständige Fischereibehörde teilt mit, dass am 26. April 2014die nächste Fischerprüfung in Merseburg, Domgymnasium, Domplatz 4 stattfindet.Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können ab sofort – spätestens bis zum 28. März 2014 – gestellt werden.Antragsformulare sind bei der Fischereibehörde, Domplatz 2, 06217 Merseburg (Zimmer 104, Telefon: 03461 401215) erhält-lich. Der Antrag kann direkt in der Behörde gestellt und die Ge-bühr dort bezahlt werden. Die Fischerprüfungsgebühr beträgt für Jugendliche ab 14 Jahre 28,00 Euro und für Erwachsene 56,00 Euro. Bei Anträgen über den Postweg ist der Einzahlungsnachweis für die Prüfungsgebühr beizufügen.

Sprechzeiten:Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr/13:00 Uhr bis 18:00 UhrDonnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr/13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Prüfung ein 30-stün-diger Pflichtlehrgang absolviert werden muss. Informationen über Lehrgangstermine und -inhalte erhalten die Fischerprü-fungsteilnehmer über die Untere Fischereibehörde.

Hinweis:Seit 1. September 2013 sind für die Abnahme der Jugendfi-scherprüfung und der neu eingeführten Friedfischfischerprüfung Anglervereine, denen die obere Fischereibehörde nach § 15 b der Fischerprüfungsordnung die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen hat, eigen-ständig zuständig. Auch hierzu erhalten Interessenten an der Ablegung einer Jugend- oder Friedfischfischerprüfung Auskünf-te über die Fischereibehörde.

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 48

Jägerprüfung 2014 im SaalekreisDer Landkreis Saalekreis als Jagdbehörde teilt mit, dass in diesem Jahr eine Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Bundes-jagdgesetzam 25. Juni 2014 und am 28. Juni 2014durchgeführt wird.

Die Prüfungsgebühr beträgt 125,- Euro, Antragsformulare sind bei der Behörde erhältlich.

Anmeldeschluss ist der 27. Mai 2014.Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Personen beschränkt wird. Bei einer Teilneh-merzahl unter 15 Personen werden die Prüflinge an eine an-dere Jagdbehörde vermittelt.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Jagdbehörde unter den Telefonnummern: 03461 401219 oder 401237 zur Verfügung.

Bürgerinformation der TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbHIn Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung der Gene-ralinspektion der TOTAL Raffinerie wird an der Spergauer Straße ein zeitweiliger Parkplatz eingerichtet.Dieser kann im Zeitraum vom:1. April bis 12. Juli 2014von dem Reparaturpersonal genutzt werden. In einem gekenn-zeichneten Bereich der Spergauer Straße gilt im o. g. Zeitraum ein Parkverbot und ein Tempolimit von 50 km/h. Eine Fußgän-gerampel wird in Höhe Tor 4 des Chemiestandortes (Zugang POX-Methanol Anlage) eingerichtet.Aufgrund des erhöhten Fahrzeugaufkommens bitten wir alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht.Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gern zur Verfügung:Matthias Hübler, Bereichsleiter HSEIQTel: 03461 48 1158E-Mail: [email protected]

Olaf Wagner, Leiter KommunikationTel. 03461 481224E-Mail: [email protected]

Zur Aufführung

von Gerhart Hauptmanns Berliner Tragikomödie „DIE RATTEN“

am Neuen Theater in HalleVon DIETER BEER

Die theatertheoretische Debatte durchzieht das ganze Stück. Das macht sich in diesem speziellen Falle gut. Nur weiß man auch als Eingeweihter nicht immer so recht, was gemeint ist, wenn beispielsweise die Namen bekannter hauptstädtischer und Hamburger Bühnen genannt und in die Debatte geworfen werden. Wuchtig gestaltet ist das Bühnenbild: Großräumige Aufbauten, Treppen zumal, gibt es da, wodurch erstaunlich viele Spielorte geschaffen werden, so dass das leidenschaftlich-le-bendige Theaterspiel eines großen Ensembles hurtig vonstatten gehen kann. Dafür und ebenso für die Kostüme zeichnet Claudia Charlotte Burchard verantwortlich. Da stört es nicht weiter, wenn naturalistische Elemente, wie es Gerhart Hauptmanns Berliner Tragikomödie „Die Ratten“ nahelegt, gänzlich fehlen.Erzählt wird vor allem die bekannte Geschichte der Frau John, die Reinemachefrau bei dem ehemaligen Theaterdirektor Has-senreuter ist und sich sehnlichst ein Kind wünscht. Da sie ih-rem als Maurerpolier in Hamburg arbeitenden Mann Paul kein zweites Kind schenken kann - ihr Adelbertchen ist wenige Tage nach seiner Geburt gestorben - , überredet sie das schwangere polnische Dienstmädchen Pauline Piperkarcka (Anne Lebinsky) dazu, ihr uneheliches Kind nach der Geburt an sie abzugeben. So geschieht es auch. Eitel Glück und Sonnenschein herrschen fortan bei den Johns. Doch es droht der Konflikt. Denn Pauline möchte ihr Kind plötzlich wiederhaben, was ihr Frau John strikt verweigert ...Da viele Personen auftreten, die auch jeweils ihre eigene Ge-schichte haben, wird der Zuschauer stark gefordert. Ein biss-chen sollte er schon vorher darüber Bescheid wissen, was auf der Bühne geschehen wird, damit er auch die auftretenden Per-sonen den jeweiligen Darstellern zuordnen kann. Neueinsteiger im Zuschauerraum gibt`s immer wieder, die haben`s in diesem Falle nicht eben leicht. Zumal auch Dialekt gesprochen wird.Das Ehepaar Henriette und Paul John ist sehr jung besetzt, was Bettina Schneider und Alexander Gamnitzer in diesen Rollen leisten, ist dennoch hoch anzuerkennen. Sie spielen sich die Seele aus dem Leib, da obwaltet zudem eine Behändigkeit, die

ZWA Bad Dürrenberg

Nutzung von Hausbrunnen und Zisternen

Der ZWA möchte an dieser Stelle über den Ein-bau von Eigengewinnungsanlagen, z. B. bei der Nutzung von Hausbrunnen oder Zisternen, sowie über die damit im Zusam-menhang stehenden organisatorischen Rahmenbedingungen informieren. Mittels Eigengewinnungsanlagen kann Wasser aus der nichtöffentlichen Wasserversorgung nutzbar gemacht wer-den. Dieses sogenannte Brauchwasser kann bestimmte häusli-che Bereiche wie z. B. die Toilettenspülung ersetzen.

Grundsätzlich werden die Anzeigepflicht und die Verfahrenswei-sen zur Nutzung einer solchen Eigengewinnungsanlage beim ZWA im § 16 der Zentralen Beitrags-, Gebühren- und Grund-stücksanschlusskostensatzung (ZBGGS) sowie im § 8 der Was-serversorgungssatzung geregelt. Diese legen fest, dass der Bau und der Besitz solcher Anlagen anzeigepflichtig gegenüber dem Verband sind und durch diesen genehmigt werden muss. Weiterhin ist das Einrich-ten einer solchen Anlage beim Gesundheitsamt und bei der zuständigen Wasserbehörde meldepflichtig.

Sollte ein Hausbesitzer eine derartige Anlage planen, ist un-bedingt darauf zu achten, dass das genutzte Wasser ebenso Schmutzwasser darstellt und der Kanalisation zugeführt wird. Dementsprechend ist auch je-nes Wasser, welches mittels Ei-gengewinnungsanlage genutzt wird, mit einem separaten Was-serzähler zu erfassen.

Da dieser zu Verrechnungszwecken bei der Erstellung der Ab-wassergebühren genutzt wird, muss er den Anforderungen des Eichgesetzes entsprechen.Die Kosten für Installation und Überprüfung des Zählers trägt der Eigentümer.

gez. Dipl.-Phys. J. MichaelisVerbandsgeschäftsführerin

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fasziniert. Beide haben schon in anderen Rollen ihr darstelleri-sches Können unter Beweis gestellt. Bei Gamnitzer fällt mir im-mer zuerst sein Liliom ein, den er am Schauspiel Leipzig gespielt hat. Sprachlich hätte jedoch die Regisseurin Henriette Hörnigk bei ihnen und überhaupt mehr für Zwischentöne sorgen müs-sen, damit das Ergreifende, das auf der Szene geschieht, den aufmerksamen Zuschauer stärker berührt. Diesbezüglich koch-ten die Emotionen nicht sehr hoch. Andererseits treten weitere trefflich gezeichnete Figuren auf. Überaus vital gestaltet Matthi-as Brenner den etwas heruntergekommenen, nichtsdestotrotz aber wieder besseren Zeiten entgegenfiebernden Theaterdirek-tor, dessen Funktion er ja auch im wirklichen Leben am Neuen Theater innehat. Ein Genussmensch par excellence ist das, der seine Schüler beim dramatischen Unterricht ganz schön trak-tiert. Hervorragend sein Stelldichein mit Alice Rütterbusch, einer Schauspielerin aus seiner Glanzzeit als Direktor, die sicher auch in Straßburg bei ihm spielen wird, wenn Hassenreuter neuerlich dort als Prinzipal avanciert. Wie toll und dialektgefärbt Petra Eh-lert, eine Säule im halleschen Ensemble, die Alice gibt, das ist mit großem Vergnügen zu beobachten.Die nächste Vorstellung: am 18. April um 19.30 UhrKartentelefon: 0345 5110777

Zweimener Geschichte(n) [57]

Die Kirchenschatzung im Stift Merseburg von 1546

Jüngst bin ich in den „Wissenschaftlichen Beilagen zum Mer-seburger Korrespondenten aus dem Jahre 1919 auf einen inte-ressanten Artikel gestoßen, der auf das Inventar der Kirchen im Stift Merseburg des Jahre 1546 eingeht. Interessant vor allem aus zwei Gründen: unsere Zweimener Kirche stand zum dama-ligen Zeitpunkt gerade einmal reichlich 50 Jahre (im Jahr 2017 feiert unsere Kirche übrigens ihr 525 „Dienstjubiläum“!), und der Anlass reiht sich ein in Abläufe, die wir auch aus späteren Zeiten gut kennen: wenn es um die Ausrichtung von Kriegen ging. Sie werden sich erinnern: Immer wenn in Deutschland Krieg geführt wurde (aber sicher nicht nur dort) musste sich das ganze Land den Erfordernissen des Krieges unterwerfen. Nicht nur die Män-ner und Söhne wurden, ob sie wollten oder nicht, an die Fronten geworfen, auch sächliche Dinge wurden immer dann vermehrt konfisziert, wenn der Krieg mehr Ressourcen verschlang, als ursprünglich geplant war. Dann ging es so gut wie jedem im wahrsten Sinne an den Kochtopf (bisweilen hatte das Volk auch Kupferkessel und Zinktöpfe abzugeben, die zu Kriegszwecken umgeschmolzen wurden). Dass dabei kirchliches Inventar auch herhalten musste, habe ich im Zusammenhang mit den Orgel-pfeifen in unserer Ortschaftskirche schon einmal dargestellt. Das war aber im 20. Jahrhundert gewesen. Doch bereits sage und schreibe 1546 sind Eintreiber durch unsere Gegend gezo-gen und haben in den Kirchen nachgesehen, was alles verein-nahmt und in Geld umgemünzt werden konnte, um die Kosten eines Krieges zu tragen. Aus heutiger Sicht interessant ist dabei vor allem, dass bei den erhobenen „Inventuren“ in den Kirchen zu Tage tritt, welche (zumindest metallene) Kunstgegenstände sich darin befanden. So also auch 1546.Im oben erwähnten Artikel heißt es. „Im Jahr 1546 ist ein Inven-tar der silbernen Gefäße in allen Kirchen des Stifts Merseburg aufgenommen worden. Herzog Moritz, der Bruder des Adminis-trators August, hatte die Absicht, einen Teil der Kirchenschät-ze zu Kriegszwecke (vermutlich ging es um den so genannten Schmalkaldischen Krieg – U. W.) an sich zu nehmen.“ (Die Kir-chenschatzung im Stift Merseburg. Wissenschaftliche Beilage zum Merseburger Korrespondent. April/Juni 1919) Eine solche Inventarisierung wurde Kirchenschatzung genannt. Der Zweck dieser Kirchenschatzung muss im Frühjahr 1546 angekündigt worden sein, denn es wird vermerkt, dass einige Kirchen, bevor die Auflistung ihrer silbernen Kirchenschätze erfolgen sollte, ei-nige Teile bereits verkauft hatten. So waren sie zwar ihrer Kunst-gegenstände verlustig geworden, hatten aber einen Geldwert dafür erhalten, den sie von Moritz nie erhalten hätten.

Am 08. November 1546 wurde dann in Merseburg und den umliegenden Dörfern alles kon-fisziert, was nach Silber aus-sah. „Den Gemeinden blieben nur ein, höchstens zwei Kelche zum Abendmahl.“ (Ebenda)

Das 1546 dokumentierte Kir-cheninventar findet sich in dem Berbisdorffschen Kopialbuch in der Kapitelsbibliothek. Genau aufgeführt sind hier die Kost-barkeiten der Kirchen zuLützen, Markranstedt, Tronitz, Meichenn [Meuchen], Pobles, Reckenn [Röcken], Quesitz, Zelschenn [Zöllschen], Klein Korbeta, Eysdorff [Eisdorf], Nawendorff [Naundorf], Gros-gorschen, Kleingorschen, Pissen, Pristebliningk, Schkeitwar [Schkeitbat], Großegorn [Großgöhren], Keuschbergk, Talschitz [Thalschütz], Gauch (alle damals zum Amte Lützen gehörig) und Schkeuditz, Heynichen [Hänichen], Kursdorff [Cursdorf], Lützschene, Warhen [Wahren], Lindenthal, Rogelitz [Röglitz], Weßmar, Dobertaw [Oberthau], Ermelitz, Gunttorf [Gundorf], Rückmarßdorff, Zweimar, Czeschen [Zöschen], Doltzk [Dölzig], Liebenaw [Kleinliebenau] und Horburgk [Horburg] (alle damals zum Amt Schkeuditz gehörig). Mit „Zweimar“ ist natürlich unser Zweimen gemeint.Aus der Zweimener Kirche war damals aber nicht viel zu holen. Doch wenn für die Kirche in Kleinliebenau vermerkt wurde, dass diese nur einen einzigen silbernen Kelch habe, der ihnen deshalb gelassen werden müsse, so sind die Zweimener einen vergolde-ten Silberkelch mit einem Gewicht von 31 Loth losgeworden. Ein Ersatzkelch sei im Gotteshaus vorhanden gewesen und somit wurde der andere, wertvollere konfisziert. Im damaligen Deutsch liest sich das so: „1 silbern vorgulter kelch mit der paten, hat 31 loth. Haben ein kelch Im vorrathe beim gotshauße.“ (zitiert nach: ebenda, S. 94) Unser damaliger Pfarrer in Zweimen, Ur-ban Todt, wird es verwunden haben. Unser Gotteshaus scheint zur damaligen Zeit sowieso ein sehr bescheidenes gewesen zu sein. Im Visitationsprotokoll aus dem Jahre 1544 heißt es, dass der Zweimener Küster eine baufällige Behausung und einen klei-nen Garten bewohnte und sich bereits die Nachbarn angeboten hätten, ein neues Pfarrhaus zu bauen. (Vgl. Zweimener Chronik). Damals zählte unsere Gemeinde gerade einmal 90 Wirte (also so genannte Hausvorstände mit ihren Frauen und Kindern). Die Einkünfte der Zweimener Kirche werde 1544, also zwei Jahre vor dem Eintreiben des „Tafelsilbers“ in der Zweimener Kirche wie folgt dokumentiert:Der Kirche standen drei Acker (ein Acker hatte damals wohl etwa 5500 Quadratmeter) zur Verfügung (ein Acker brachte jährlich 18 Groschen Zinsen ein); weiterhin verfügte die Zweimener Kirche über 21 Altschock Bargeld (ein Altschock waren 60 Groschen); dann hatte die Kirche bereits damals 11 Gulden irgendwo an-gelegt und kassierte dafür jährlich 11 Groschen und zur Pfarre gehörte 21 so genannte „eiserne Kühe“, Kühe also, die an die Pfarre gebunden waren, die der Pfarrer „vermarkten“ konnte, wie er es für richtig hielt – nur hatte er dafür Sorge zu tragen, dass seinem Nachfolger auch wieder 21 Kühe übergeben wur-den (vgl. Zweimener Chronik). Insgesamt wurden im Amt Lützen 59 Pfund und 10 Loth und im Amt Schkeuditz 41 Pfund und 4 Loth Silber aus den Kirchen herausgepresst.Für mich als Außenstehenden ist es alles in allem eher ange-nehm, dass unsere Kirche nicht vor Pomp und Prunk strotzte. Und wenn Sie heute einmal die Zweimener Kirche besuchen, werden auch Sie die Schlichtheit der Innenausstattung sicher als wohlwollend empfinden.

Dr. Udo Würsig

Moritz von Sachsen (1521 – 1553); Porträt von Lucas Cra-nach dem Jüngeren

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 50

Die Involvierung der Leuna-Werke über die Schwerwasserproblematik in die deutsche Atomwaffenforschung 1938 bis 1945Teil 7: Arbeiten mit schwerem Wasser aus Leuna in der ato-maren Forschungsstelle Gottow (Deutsche Wehrmacht)

Quellen für diesen Beitrag sind: Internet; dic.academic.ru; Wer-ner Clusius. Internet; Wikipedia; Kurt Diebner. Internet; Wikipe-dia; Karl-Heinz Höcker. www.catalogus-Professorum-halensis.de /poseheinz.html. DVD; DMM. Internet: http://www.ask1.org/blog/2009/03/25/die uranmaschine-oder- der1atomreaktor und Ronneburg 2.

Als dritter und letzter Abnehmer von schwerem Wasser der Leu-na-Werke muss die Forschungsstelle Gottow genannt werden. Dies war kein ziviles Forschungsinstitut wie die universitären In-stitute oder das KWI. Die Forschungsstelle Gottow befand sich auf dem Gelände der Heeresversuchsanstalt Kummersdorf und unterstand dem HWA direkt und war damit eine militärische Ein-richtung. Die Abteilung Atomforschung hatte hier von 1939 bis 1945 ihren Sitz. Maximal fünf Naturwissenschaftler durften in Gottow arbeiten. Die wichtigsten von ihnen waren Werner Cluli-us, Kurt Diebner, Karl-Heinz Höcker und Heinz Pose.Werner Clulius wurde am 19.3.1903 geboren. Er studierte von 1922 bis 1926 Physik an der Uni Breslau. 1926 promovierte Clulius bei Arnold Eucken (1884 - 1950) mit einer Arbeit über die spezifische Wärme von Festkörpern bei niedrigen Tempe-raturen. Nach der Promotion blieb er noch bis 1929 Assistent bei Eucken. Von 1929 bis 1930 wirkte er an den Universitäten von Oxford und Leiden. Bei seinem Auslandsaufenthalt begann er seine Habilitationsschrift, die er 1931 an der Uni Göttingen verteidigte. In den nächsten drei Jahren arbeitete er als Privat-dozent am Institut von Eucken. 1934 erhielt er einen Ruf als au-ßerordentlicher Professor an die Uni Würzburg. 1934 wurde er Direktor des physikalischen-chemischen Institutes der Uni Mün-chen. Er beschäftigte sich in München mit schwerem Wasser und der Isotopentrennung mit Thermodiffusionsrohr. Mit diesen Forschungen machte er beim HWA auf sich aufmerksam und wurde nach Gottow versetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er Professor für physikalische Chemie an der Uni Zürich. Clulius starb am 28.5.1963.Kurt Diebner wurde am 13.5.1905 in Obernessa bei Naumburg geboren. Er studierte an den Universitäten von Innsbruck und Halle Physik. Seine Promotion 1931 zeigte, dass seine Stärke auf dem Gebiet der Experimentalphysik lag. Nach Übergabe der Promotionsurkunde wechselte Diebner zur Physikalisch-Technischen Reichsanstalt über und trat 1934 in die For-schungsabteilung der HWA ein. Von 1934 bis 1939 arbeitete er unter der Leitung von Prof. Schumann an der Initialzündung von Sprengstoffen mit radioaktiven Strahlen. Im Sommer 1939 übernahm Diebner die Leitung des neuen Referates für Atom-physik der Gruppe WaF1 (Physik) des HWA in Kummersdorf bei Berlin. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wollte die HWA die Kontrolle über die gesamte Atomforschung in Deutschland übernehmen. Das HWA wollte das KWI für Physik in Berlin über-nehmen. Jedoch widersetzte sich dessen Leiter Peter Debye (1884-1966). Da er kein deutscher Staatsbürger war, setzte man ihn ab und bis 1942 wurde Diebner sein Nachfolger. Diebner warb über Erich Bagge (1912-1996) Heisenberg für das Atom-projekt an. Als die Uranforschung 1942 wieder an den RFR ging, musste Diebner seinen Posten beim KWI räumen. Trotz dieser Ämterhäufung leitete er die Versuche in Gottow. 1944 kehrte Diebner zurück nach Berlin als Stellvertreter des Beauftragten des Reichsforschungsrates der kernphysikalischen Forschung. Hier beschäftigte er sich unter der Leitung von Prof. Gerlach mit dem Thema „Herbeiführung thermonuklearer Reaktionen mit-tels Hohlladung“. Die Versuchsreihe führte nicht zum Erfolge. Nach Aussagen von Himmlers Chefadjutanten Sturmbahnführer

Werner Grothmann (1915 - 2003) führte Diebner bis März 1945 noch atomare Versuche durch. 1945 verhafteten die Amerikaner Diebner in Bayern und brachten ihn mit anderen Wissenschaft-lern nach Farm Hall in England. Nach sechs Monaten wurden alle Wissenschaftler wieder freigelassen. 1947 erfand er Däm-merungsschalter für die Straßenbeleuchtung und gründete für dessen Produktion die Firma Durag in Hamburg. Im Mai 1955 meldete Diebner mit seinen ehemaligen Weggefährten Bagge und Friedwardt Winterberg (*1929) die Gottower Entdeckungen als schnelle Brüter zum Patent an. 1955 trat er als Herausgeber mehrerer Fachzeitschriften zur Kernphysik, Gründer der „Stu-dien-Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schifffahrt sowie als Mitbegründer der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren Geesthach (Forschungsreaktor FRG1) in Erscheinung. Diebner starb am 13.7.1964 in Oberhau-sen.Karl-Heinz Höcker wurde am 27.12.1915 in Brunn geboren. Von 1935 bis 1940 studierte er Physik an den Universitäten von Marburg und Berlin. Er promovierte 1940 bei Carl-Friedrich von Weizsäcker mit der Dissertation „Wirkungsquerschnitte der Re-aktionen zwischen Neutronen und Deutronen“. Bereits seit 1939 arbeitete Höcker mit Paul Müller und Weizsäcker am KWI für Physik in Berlin. Dort arbeiteten die drei Herren an der Theorie der Kernreaktoren. 1941 wurden Höcker und Müller zur Wehr-macht eingezogen. Müller fiel in der Sowjetunion und Höcker musterte man 1942 bei der Wehrmacht aus. Er wurde nun As-sistent von Weizsäcker an der Uni Straßburg (ab 1944 Hechin-gen). In Straßburg untersuchte er die Geometrie von Kernreak-toren. Er ermittelte die Würfelanordnung, als die Vorteilhaftere. Die Umsetzung erfolgte im Gitterwürfelversuch. Am Ende des Krieges beschäftigte er sich mit kosmischer Strahlung und Plas-maphysik bei Wolfgang Finkelnburg (1905-1967) in Straßburg. Höcker setzte 1948 mit seiner Ernennung zum Dozenten an der Uni Stuttgart seine Arbeit fort. 1955 erfolgte an dieser Bildungs-anstalt die Ernennung zum Professor für theoretische Physik und Kerntechnik. Aus diesem Institut ging das Institut für Kern-technik und Energiesysteme hervor. 1963 wurde Höcker erster Direktor dieser Einrichtung. Gleichzeitig übernahm er als Pro-fessor die Fakultät für Maschinenbau. 1986 wurde er emeritiert.Heinz Pose (1905 - 1975) legte 1923 sein Abitur in Königsberg ab. Danach studierte er Mathematik, Physik und Chemie an den Universitäten von Königsberg, München, Göttingen und Halle. Er promovierte 1928 in Halle. Bis 1934 war er dann Assistent in Halle. 1934 erhielt er einen Lehrauftrag für Atomphysik. 1938 ernannte man ihn zum außerordentlichen Professor und 1939 zum außerplanmäßigen Professor. 1942 erfolgte gemeinsam mit Ernst Rexer (1902 - 1983) die Versetzung an die Physika-lisch-Technische Reichsanstalt. 1943 erhielt Pose das Kriegs-verdienstkreuz 2. Klasse. Von 1944 bis 1946 war er an der Uni Leipzig beschäftigt. Von 1946 bis 1955 hatten ihn die Sowjets deportiert. Dort leitete er eine Forschungsgruppe. Von 1955 bis 1957 war er Mitarbeiter am Kernforschungszentrum Dubna. 1957 erfolgte seine Berufung als Professor an die TH Dresden. Ab 1959 hatte er den Lehrstuhl für experimentelle Physik inne.Nach einer rund zweijährigen Vorbereitungsphase konnte am 26.11.1942 der Versuch G I erfolgen. Diebner und seine Mitar-beiter füllten Uranoxid in würfelförmiges Paraffin. Das Uranoxid war auf 6.800 Würfel (zusammen 25 t) verteilt. Das Paraffin hatte eine Masse von 4 t. Bei diesem Versuchsaufbau kam es nicht zu einer erwünschten Neutronenvermehrung. Mit diesem Versuch wurde die Abkehr von Heisenbergs Schichtmodell eingeleitet.Der Versuch G II wurde nur in Gottow vorbereitet aber in der Che-misch-Technischen Reichsanstalt durchgeführt, da es in Gottow keine Möglichkeit gab, große Mengen schweres Wasser einzu-frieren. Statt des Uranoxids verwendete man 108 Uranwürfel mit einem Gewicht von 232 kg. Diese Würfel fror man in 185 kg schweres Wasser ein. Das Eis aus schwerem Wasser diente als Moderator. Der Neutronenzuwachs war hier größer als bei den Heisenbergschen Versuchen in Leipzig. 1943 wurde der Versuch G III durchgeführt. Beim Aufbau des Versuches ließ Diebner 240 Uranwürfel an Drähten aufhängen. Der Abstand zwischen den

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Würfeln betrug 14,5 cm. Die Würfel waren nun nicht im Kreis aufgehangen, sondern kubisch. Jede Würfelschicht bildet nahe-zu ein quadratisches Gitter von 2,5 x 2,3 m. Der Versuch ergab eine außerordentlich hohe Neutronenvermehrung.1944 ist es nach nicht gesicherten Quellen noch zu weiteren zwei Versuchen G III b und G IV gekommen. Der Versuch G III b soll im Frühjahr 1944 eine abgewandelte Version von G III gewe-sen sein. Jedoch mit 564 kg Uranwürfeln und 600 l schwerem Wasser. Die Neutronenerhöhung soll 106% betragen haben.Von Juli bis September 1944 wurde die Forschungsgruppe Got-tow aufgrund der zunehmenden Bombardierung des Großrau-mes Berlin mit allen Materialien nach Stadtilm/Thüringen verlegt. Die Keller einer Schule sollten zum Labor umgebaut werden. Diebner wollte seine Uranwürfel zu Kugeln umschmelzen las-sen und mit diesen Kugeln die Würfelversuche wiederholen. Ursprünglich sollte auch das KWI für Physik nach Stadtilm ver-lagert werden. Aber man entschied sich, wie bereits erwähnt, für Haigerloch. Der Versuch B VIII war für den Standort Stadtilm ge-plant. Es hielt und hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Dieb-ner in den unterirdischen Anlagen von Jonastal auf dem Trup-penübungsplatz Ohrdruf experimentiert haben soll. Zumindest war das neue Labor in Stadtilm nicht einsatzbereit.Obwohl im Sommer 1944 die Atomforschungsgruppe aus Got-tow nach Stadtilm/Thüringen verlegt wurde, hielt sich das Ge-rücht von einem Versuch G IV in Gottow, bei dem es zu einem Unfall kam, bei dem mindestens ein Mitarbeiter verstrahlt wurde. Diese Angelegenheit wurde mit dem Buch Karlsch, Rainer: “Hit-lers Bombe - Die geheime Geschichte der deutschen Kernwaf-fenversuche“; Deutsche Verlagsanstalt; München 2005 belebt. Mit dieser These, setzte sich Günter Herrmann vom Institut für Kernchemie der Universität Mainz in der Fachzeitschrift „Nach-richten aus der Chemie“, November 2005; S. 1128 f auseinan-der:

„Der erste Kernreaktor und der erste Reaktorunfall?Gab es indessen im Herbst 1944 noch einen vierten Versuch GIV zur Kettenreaktion, einen Versuch, der Erfolg hatte, aber in einem Reaktorunfall endete? Haben ihn die Beteiligten deshalb verschwiegen oder weil sie schon nach Element 94 suchen woll-ten?In einem Moskauer Archiv findet Rainer Karlsch einen kurzen Brief Diebners an Heisenberg vom November 1944. Er bezieht sich auf Probleme bei der Auswertung eines Versuchs mit 520 Würfeln. Karlsch zieht eine undatierte, unvollständige Notiz des die Gottower Versuche auswertenden Theoretikers bei, in wel-cher der Ausfall eines Versuchs festgehalten ist. Weiter verweist er auf die Korrespondenz zwischen dem Anteil von 4,5% von Uran-235 an der Uranaktivität und dem Anreicherungsgrad von 5% für Uran-235, der mit den Gaszentrifugen erreicht wurde. Somit sei angereichertes Uran-235 verwendet worden, mehrere hundert Gramm wohl, das wäre so ziemlich alles, was mit den Zentrifugen jemals produziert wurde. War G IV gar schon ein Zweistufenreaktor, wie ihn Diebner sich 1955 patentieren ließ: Ein kleiner zentraler Reaktor mit hoch angereichertem Kern-brennstoff, umgeben vom schwerer spaltbaren Uran-238, um die Energieproduktion zu verstärken und Plutonium durch Neu-troneneinfang in Uran-238 zu erzeugen? Heute nennt man das einen „Brüter“.Seit 2003 wurden in Gottow mehrfach Proben zur Untersuchung in wissenschaftlichen Laboratorien entnommen. Die Uranisotope wurden gefunden, dazu noch Anzeichen für Plutonium-239/240; einige Ergebnisse sind in einem Anhang des Buches aufgeführt. Nur: Wie ist diese Kontamination in den Außenbereich gelangt? Karlsch vermutet, dass der Reaktor für einige Stunden oder Tage gelaufen, dann aber ausgefallen ist. Danach sei der Reaktorkessel aus dem Wasser gefüllten Bassin herausgehoben und außerhalb abgesetzt worden. Der Reaktor sei ungekühlt und ungesteuert weitergelaufen, und die Kettenreaktion habe sich aufgeschau-kelt. Schließlich sei der Kessel geplatzt, ein Teil des Materials geschmolzen und ausgelaufen. Vieles spreche dafür, dass einer der Techniker bei diesem Unfall schwer verstrahlt wurde.

Der Brief Diebners an Heisenberg ist im Faksimile abgebildet. Karlsch weitere Beweisführung hingegen ist fragwürdig. Das im Zusammenhang mit der Notiz zitierte Schriftstück stammt vom November 1942 und bezieht sich auf GI. Ganz unsinnig ist der Vergleich von Uran-235-Aktivität und –Häufigkeit. Uran-235 strahlt stärker als Uran-238, und so stellt es mit 0,72% Häufigkeit 4,5% der Aktivität im Natururan. Mit den Zentrifugen ließen sich bestenfalls Anreicherungen um 5,2% erreichen- also von 0,72 auf 0,74% -, nicht auf 5%. Plutonium-239 ist durch die oberir-dischen Kernwaffenversuche in den sechziger Jahren weltweit verstreut. Dieses Plutonium enthält um 15% Plutonium-240 und kann daran erkannt werden, freilich nicht mit der hier angewand-ten Methode, welche die Isotope 239 und 240 nicht auflöst.Auch der Reaktorunfall ist nicht glaubwürdig. Wenige Monate nach GIII konnte ein Versuch GIV wohl nur im Aufbau von GIII installiert werden. Da gab es keinen Kessel, der Uranwürfel und schweres Wasser einschloss, sondern eine Hohlkugel in einem großen Paraffinblock. Durch das Weglassen eines Kessels soll-ten Wandeffekte ausgeschlossen werden, welche die Resultate verfälschen könnten. Die obere Kugelhälfte war als Deckel aus-gebildet, an dem die Uranwürfel hingen. Vor dem Öffnen musste das kostbare schwere Wasser sichergestellt werden. Mit dem Entfernen des Moderators brach die Kettenreaktion sofort zu-sammen, und ohne Moderator konnte sie nicht wieder in Gang gesetzt werden. Wie soll es da zu einem „Mini-Gau“ gekommen sein?“

Zurück nach Stadtilm: Das Labor mit angrenzender Werkstatt wurde bis zum Einmarsch der Amerikaner am 8.4.1945 nicht fertig. Es konnte hier bis zum Kriegsende nicht experimentiert werden. Die Aufbauarbeiten für das künftige Labor führten von Juli 1944 bis April 1945 in Stadtilm ortsansässigen Firmen aus. Diese kamen jedoch aufgrund des chronischen Materialmangels nicht so recht voran. Kurz vor dem Einmarsch der Amerikaner am 8.4.1945 führte die Gestapo die Evakuierung der Gottower Atomforscher Richtung physikalisches Institut der Uni Innsbruck durch. Das vorhandene Uranoxid, Uran, schweres Wasser, Ver-suchsprotokolle und wichtige Akten gingen auf Transport. Auf-grund der Kürze der Zeit und der Menge an Transportgut musste man Teile des Versuchsatommeilers, Laborausstattungen, Aus-rüstungen und Akten zurück lassen. Am 12.4.1945 machte der Transport in Ronneburg Station. Hier war bereits die PTR Berlin Bereich V (Physik) mit der Reichsradiumreserve (21,8 g; damali-ger Marktwert: 3.000.000 RM = 2.000.000 US $). Dr. Carl Fried-rich Weiss (1901-?), Leiter der PTR Berlin Bereich V, schloss sich mit seinem Transport den Gottowern an. Weiss vergrub bei Bad Tölz die Kiste mit der Reichsradiumreserve und kehrte nach Ronneburg zurück. Die Amerikaner verhafteten Weiss am 14.6.1945. Am 26.6.1945 musste er auf Druck der Amerikaner die Reichsradiumreserve wieder ausgraben. Diebners Trans-port wurde in der Nacht 25./26.4.1945 zwischen Bad Tölz und Tegernsee gestoppt. Ihn selbst verhafteten die Amerikaner am 1.5.1945 in Schöngeising bei München.

Ralf SchadeStadtarchiv Leuna

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 52

Über 308 Jahre Lebenserfahrung3 Frauen aus Leuna, die im Februar/März 2014 einen Geburts-tag 100 Jahre und mehr feiern durften!1. Frau Milda Kolbe, geboren am 06.03.19072. Frau Erika Band, geboren am 06.02.19133. Frau Milda Schmidt, geboren am 10.02.1914Allen nochmals alles Gute. Möge jeder Tag so sein, wie Sie sich diesen wünschen. Alle 3 Frauen wurden noch im Kaiserreich ge-boren. Erlebten das Ende des 1. Weltkrieges und gingen in der Weimarer Republik zur Schule. Sie wurden im 3. Reich erwach-sen. Eigentlich die ereignisreichsten Jahre im Leben eines Men-schen. Sie lernten ihre Männer kennen, gründeten eine eigene Familie, um gleich um diese Angst zu haben im 2. Weltkrieg. Sie waren auch die Generation, die nach dem Krieg unser Land wieder aufbauten. Eine jede an ihrem Platz, fleißig, arbeitsam, an Entbehrungen gewöhnt, suchten und fanden sie in ihrer Familie, den Kindern und Enkeln, als auch nun schon den Urenkeln ihr kleines, großes, ganz persönliches Glück, ihre Zufriedenheit und stolz auf ihre Lieben.Sie haben im wahrsten Sinne des Wortes Geschichte erlebt und überlebt. Eigentlich müsste man diese Lebenserfahrung vielen jungen Menschen heute verordnen. Vielleicht gibt es aber auch in ihrer Familie eine ältere Generation, die viel Lebenserfahrung vermitteln kann. Dann relativieren sich manche „sogenannten“ Alltagsprobleme und das Leben ist einfach auch schön.Allen 3 Damen nochmals alles Gute und Danke, dass Sie uns ein Stück des Weges begleiten.

Milda Kolbe

Milda Schmidt

Dr. Dietlind HagenauBürgermeisterin

Wir gratulieren dem Goldenen Hochzeitspaar,kaum zu glauben – 50 Jahr.

Ja, wenn man fest zum Leben steht,die Zeit besonders schnell vergeht.

In guten und in bösen Tagenhabt ihr euch immer gut vertragen.Weil euer Bund sich hat bewährt,

seit ihr mit einem goldenen Kranz geehrt.

Herzlichen Glückwunsch

Leunaam 01.04. Adolf Hübner zum 76. Geburtstagam 01.04. Gerhard Michele zum 70. Geburtstagam 01.04. Brigitte Ronniger zum 81. Geburtstagam 02.04. Branislav Ivanovic zum 65. Geburtstagam 02.04. Regina Koch zum 65. Geburtstagam 02.04. Brigitte Zeising zum 74. Geburtstagam 03.04. Inge Fritz zum 81. Geburtstagam 04.04. Gerd Höhne zum 74. Geburtstagam 04.04. Lieselotte Müller zum 87. Geburtstagam 04.04. Ingeborg Schön zum 82. Geburtstagam 04.04. Klara Wittling zum 83. Geburtstagam 05.04. Roland Kauschke zum 79. Geburtstagam 05.04. Rosemarie Schmitt zum 70. Geburtstagam 05.04. Klaus-Jürgen Schöppe zum 65. Geburtstagam 06.04. Herta Aechtner zum 80. Geburtstagam 06.04. Jutta Maue zum 72. Geburtstagam 07.04. Hermann Hübner zum 80. Geburtstagam 08.04. Werner Fischer zum 78. Geburtstagam 08.04. Edith Köhler zum 80. Geburtstagam 08.04. Jörgen Kraus zum 65. Geburtstagam 08.04. Klara Lissau zum 81. Geburtstagam 08.04. Klaus-Peter Schmidt zum 77. Geburtstagam 09.04. Heinz-Joachim Becker zum 70. Geburtstagam 09.04. Hans-Otto Busch zum 77. Geburtstagam 09.04. Ruth Ludwig zum 71. Geburtstagam 09.04. Friedrich Neumann zum 87. Geburtstagam 11.04. Gisela Fröhlich zum 72. Geburtstagam 11.04. Heinrich Schnell zum 74. Geburtstagam 12.04. Rosita-Gerlinde Georgi zum 71. Geburtstagam 13.04. Annegret Barth zum 71. Geburtstagam 13.04. Hans-Dieter Götze zum 77. Geburtstagam 13.04. Renate Schleicher zum 70. Geburtstagam 14.04. Gerda Fitzke zum 82. Geburtstagam 14.04. Maritta Mann zum 72. Geburtstagam 14.04. Thea Matzke zum 78. Geburtstagam 14.04. Alfred Nahr zum 65. Geburtstagam 14.04. Ingrid Walburg zum 71. Geburtstagam 15.04. Dieter Dreßler zum 65. Geburtstagam 15.04. Inge Haftenberger zum 84. Geburtstag

Ehejubilare im Monat AprilWir gratulieren recht herzlich zur „Golde-nen Hochzeit“am 18.04. dem Ehepaar Thea und Hel-fried Krug aus dem OT Günthersdorf.

Wir wünschen alles Gute, viel Gesund-heit und Freude im Kreis der Familie.

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53 | Nr. 3/2014Leunaer Stadtanzeiger

am 16.04. Hiltrud Heidenreich zum 82. Geburtstagam 16.04. Gisela Hunold zum 80. Geburtstagam 17.04. Rudolf Gamrow zum 84. Geburtstagam 17.04. Waldemar Rau zum 86. Geburtstagam 17.04. Senta Schiechel zum 86. Geburtstagam 18.04. Bärbel Claußnitzer zum 71. Geburtstagam 18.04. Sybille Nietzsch zum 70. Geburtstagam 18.04. Ingrid Schmidt zum 74. Geburtstagam 19.04. Marietta Rosowski zum 79. Geburtstagam 20.04. Hubert Engelhardt zum 72. Geburtstagam 20.04. Reiner Jöhnk zum 71. Geburtstagam 20.04. Regina Rösnick zum 80. Geburtstagam 21.04. Annemarie Bischof zum 75. Geburtstagam 21.04. Joachim Böhm zum 74. Geburtstagam 21.04. Georg Dragon zum 87. Geburtstagam 21.04. Margot Erdmenger zum 82. Geburtstagam 21.04. Gisela Krause zum 73. Geburtstagam 21.04. Peter Scharf zum 75. Geburtstagam 21.04. Manfred Teller zum 75. Geburtstagam 21.04. Günther Ziegler zum 87. Geburtstagam 22.04. Manfred Portius zum 76. Geburtstagam 22.04. Brigitte Schmeißer zum 79. Geburtstagam 22.04. Horst Winkler zum 82. Geburtstagam 22.04. Karin Wölfer zum 71. Geburtstagam 23.04. Renate Gille zum 76. Geburtstagam 23.04. Ilse Rödel zum 89. Geburtstagam 24.04. Immo-Rainer Bernstein zum 84. Geburtstagam 25.04. Helmut Böger zum 79. Geburtstagam 25.04. Reiner Müller zum 73. Geburtstagam 25.04. Freimut Stenzel zum 73. Geburtstagam 26.04. Dr. Wolfgang Müller zum 80. Geburtstagam 26.04. Otto Peters zum 91. Geburtstagam 26.04. Elfriede Pilling zum 72. Geburtstagam 26.04. Erich Temmler zum 85. Geburtstagam 26.04. Erika Töffels zum 74. Geburtstagam 27.04. Waltraut Hoffmann zum 77. Geburtstagam 27.04. Rosalinde Marhold zum 81. Geburtstagam 27.04. Lutz Schaefer zum 70. Geburtstagam 27.04. Jutta Stodolka zum 88. Geburtstagam 28.04. Hanna Lore Arnoldt zum 89. Geburtstagam 28.04. Emil Erthner zum 73. Geburtstagam 28.04. Brigitta Herzau zum 76. Geburtstagam 28.04. Peter Lange zum 73. Geburtstagam 28.04. Elly Riedel zum 82. Geburtstagam 28.04. Harald Wiese zum 77. Geburtstagam 29.04. Rosel Knauth zum 70. Geburtstagam 29.04. Annelies Kürzel zum 76. Geburtstagam 29.04. Ursula Skora zum 65. Geburtstagam 29.04. Roselind Stenzel zum 78. Geburtstagam 30.04. Gerhard Halle zum 89. Geburtstagam 30.04. Arnold Kohley zum 71. Geburtstagam 30.04. Gerhard Szkolnizak zum 77. Geburtstagam 30.04. Siegfried Weniger zum 74. Geburtstag

OT Göhrenam 18.04. Anna Marie Aue zum 94. Geburtstag

OT Günthersdorfam 01.04. Regina Nutsch zum 71. Geburtstagam 04.04. Richard Bamps zum 76. Geburtstagam 07.04. Werner Forberger zum 72. Geburtstagam 07.04. Hans-Werner Gawlik zum 78. Geburtstagam 08.04. Karl Gnaß zum 76. Geburtstagam 08.04. Franz Trübenbach zum 70. Geburtstagam 18.04. Regina Nisser zum 72. Geburtstagam 19.04. Wolfgang Schneider zum 74. Geburtstagam 27.04. Horst Nutsch zum 75. Geburtstag

OT Horburg-Maßlauam 05.04. Anna Böse zum 92. Geburtstagam 06.04. Erich Pogrzeba zum 81. Geburtstag

am 06.04. Erna Winkler zum 81. Geburtstagam 21.04. Karin Heider zum 70. Geburtstagam 24.04. Lilli Pirl zum 77. Geburtstagam 28.04. Anneliese Ritter zum 89. Geburtstag

OT Kötschlitzam 10.04. Dr. Lutz Helling zum 75. Geburtstagam 15.04. Paul Stolle zum 76. Geburtstagam 19.04. Christine Stolle zum 75. Geburtstagam 25.04. Helmut Würsig zum 74. Geburtstag

OT Kötzschauam 06.04. Rudgert Stuck zum 70. Geburtstagam 10.04. Erich Pötzl zum 74. Geburtstagam 22.04. Christa Ahnert zum 75. Geburtstagam 23.04. Christine Sohn zum 73. Geburtstagam 25.04. Günter Blei zum 79. Geburtstagam 26.04. Wolfgang Kretschmer zum 75. Geburtstag

OT Kreypauam 03.04. Martin Rudloff zum 70. Geburtstagam 11.04. Ingrid Dannenberg zum 74. Geburtstag

OT Möritzscham 27.04. Manfred Erbe zum 65. Geburtstagam 28.04. Dieter Fiedler zum 82. GeburtstagOT Pissenam 20.04. Bernd Grahl zum 65. Geburtstagam 26.04. Rudolf Piller zum 77. Geburtstag

OT Rampitzam 08.04. Helga Pabst zum 84. Geburtstagam 15.04. Peter Flohr zum 71. Geburtstag

OT Schladebacham 14.04. Anneliese Lankers-Hoffmann zum 75. Geburtstagam 16.04. Gerhard Rust zum 73. Geburtstagam 17.04. Armin Thiele zum 80. Geburtstagam 19.04. Helga Blumtritt zum 70. Geburtstagam 26.04. Peter Blumtritt zum 72. Geburtstagam 30.04. Marita Koffler zum 73. Geburtstag

OT Spergauam 01.04. Gisela Grosch zum 74. Geburtstagam 05.04. Ulrich Florin zum 72. Geburtstagam 05.04. Brunhilde Jähnichen zum 76. Geburtstagam 05.04. Bernd Reinhardt zum 74. Geburtstagam 10.04. Marga Schröder zum 78. Geburtstagam 14.04. Uta Heise zum 72. Geburtstagam 15.04. Günter Quente zum 82. Geburtstagam 21.04. Inge Nerre zum 73. Geburtstagam 23.04. Lore Pfeifer zum 73. Geburtstagam 27.04. Harald Rödiger zum 81. Geburtstagam 28.04. Georg Heinitz zum 70. Geburtstagam 28.04. Waldtraud Herfurth zum 83. Geburtstagam 28.04. Erich Meyer zum 83. Geburtstagam 30.04. Alfred Münch zum 92. Geburtstag

OT Witzschersdorfam 05.04. Günter Piotrowski zum 83. Geburtstagam 11.04. Heinz Finsch zum 83. Geburtstagam 15.04. Margitta Kunth zum 77. Geburtstagam 16.04. Karl Schröder zum 79. Geburtstag

OT Wölkauam 06.04. Rolf Fister zum 76. Geburtstag

OT Wüsteneutzscham 01.04. Günther Ehrentraut zum 79. Geburtstag

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Leunaer StadtanzeigerNr. 3/2014 | 54

OT Zöschenam 01.04. Rudi Frenkel zum 83. Geburtstagam 05.04. Bernd Kull zum 65. Geburtstagam 05.04. Manfred Söllner zum 88. Geburtstagam 11.04. Manfred Trapp zum 70. Geburtstagam 13.04. Uta Däne zum 74. Geburtstagam 13.04. Rolf Knauth zum 72. Geburtstagam 13.04. Marga Weinstein zum 72. Geburtstagam 18.04. Rudi Stier zum 85. Geburtstagam 18.04. Anni Wiesemann zum 88. Geburtstagam 24.04. Helmut Frenkel zum 85. Geburtstagam 24.04. Kurt Piller zum 78. Geburtstagam 29.04. Karin Thomas zum 71. Geburtstag OT Zschöchergenam 05.04. Werner Kupfer zum 75. Geburtstagam 06.04. Wolfgang Thiel zum 72. Geburtstagam 23.04. Maritta Schröder zum 75. Geburtstag

OT Zweimenam 07.04. Gisela Schurig zum 65. Geburtstagam 18.04. Marlene Geißler zum 70. Geburtstag

Dank an die WWLUnsere kommunale GmbH, die Wohnungswirtschaft Leuna, hat unter dem Slogan „WWL - Wohnen und Wohlfühlen in Leuna“ für ihre Mieter eine Verbesserung der Wohnkultur im Programm. Dazu und zur Verbesserung der Chancen zum Angebot attrakti-ven Wohnraums, wurde beschlossen, an diverse Wohnungen im Stadtgebiet Balkons anzubauen.

Wir gehören zu den Mietern, die seit Errichtung und Bezug der Häuser im Lilienweg 5, 7, 9 - 11, 13, 15 und 17, 19, 21 seit 1967 hier wohnen. Mehrere Modernisierungen haben wir seit-dem erlebt und verkraftet. Und 2013 im Januar, bei anhaltendem Dauerfrost wurden dann die Wohnzimmer mit Balkontüren ver-sehen, die Balkons errichtet und im Mai die Balkons zur Nutzung übergeben.

Zum Transport der Baumaterialien wurde eine „Baustraße“ hin-ter den Häusern 5, 7, 9 angelegt. Schnee, Wasser und Matsch verwandelten diese in einen unpassierbaren Schlammpfad. Die Merseburger Firma „REKUM“ (Rekultivierung Merseburg) trug dann den Schlamm ab und schüttete Betonrecyclingkies auf. Nach Ende der Balkonbauarbeiten entfernte eben diese Firma sinnvollerweise die extra angelegte „Straße“. Eine Wiederauf-schüttung des als Schlamm abgetragenen Mutterbodens wurde aus welchen Gründen auch immer nicht vorgenommen. Da-mit entstand ein Absatz zwischen dem gepflasterten Weg hinter dem Haus und dem nicht wieder aufgefüllten Terrain. Unfallge-fahr!

Mehrfache, auch schriftliche Nachfragen durch die Mieter bei WWL und bei REKUM blieben ergebnislos.

Nun aber ein großes Lob für unsere WWL. In der Woche vom 11. März 2014 wurden mehrere LKW-Ladungen Mutterboden angefahren und damit das Bodendefizit ausgeglichen. Dieses Erdreich wurde planiert, Rasen eingesät und gewalzt. Das er-folgte aber nicht durch REKUM, sondern durch die Klingaer Gar-tenbaufirma, die von WWL u. a. für Rasen- und Strauchschnitte gebunden ist.Damit hat nun WWL die Versäumnisse von REKUM durch den Einsatz der Klingaer Firma ausgeglichen und den Zustand vor Beginn der Bauarbeiten wieder herstellen lassen. Nun sieht

es wieder ordentlich aus und das neue Gras kann keimen und wachsen. Die Unfallgefahr ist gebannt. Die Mieter sind zufrie-den.Und wenn nun noch die Ersatzpflanzung für die 40-jährige Lin-de, die am 8. November 2012 in Vorbereitung der „Baustraße“ gefällt wurde, vorgenommen wird, dann ist die Welt fast wieder heil.

Herma und Edgar Besekau

Märzenbecher nicht nur bei Landgrafroda!Jedes Jahr bekommen wir aus der Presse Informationen, dass Interessierte ins Märzenbechertal bei Landgrafroda an einem Wochenende zu einer geführten Wanderung eingeladen werden. Dann hat z. B. der Bäcker geöffnet. Ein Gastwirt aus Allstedt bie-tet auf einem Nebenpfad Roster, gegrillte Steaks, Erbens- und Gulaschsuppe, Kaffee, Bier, alkoholfreie Getränke usw. für die Naturbeobachter an.

Unbestritten ist es immer wieder ein Erlebnis, das Tal und die Hänge mit den Hunderttausenden von blühenden Märzenbe-chern zu sehen, ein Stück zu wandern und den Frühling zu ge-nießen.

In diesem Jahr ist uns eine ähnliche, bisher nicht bekannte At-traktion mit eben solchen Märzenbechern untergekommen.In der Nähe von Osterfeld, etwa 1 km entfernt, in der Ortschaft Goldschau, befindet sich diese Attraktion. Gegenüber der Feu-erwehr weisen Rote Wegpfeile mit zwei Märzenbechersymbolen den Weg sicher in das Leinewehtal. Der Leinewehbach schlän-gelt sich am Talgrund entlang. Am Bach, der in der Tiefe fließt, endet der Baumbewuchs des Südwesthangs im Wesentlichen. Die überwiegende Mehrzahl der Unmengen von Märzenbecher befindet sich auf den Niederungen des rechten Bachufers. Auf der linken Bachseite ist die geringere Besatzmenge. Nach dem Hochufer beginnen dann weiter südwestlich Ackerflächen.

Einige von den steinernen Brücken sind eingestürzt, (sicher von Hochwasservorkommnissen der vergangenen Jahrzehnte demo-liert), das kleine Stauwerk zerstört. Der lichte Baumbestand wird vorwiegend von Ahorn, aber auch Buchen (und am Bach einige Weiden) gebildet. Der Berghang des Tals ist nur von einer rela-tiv dünnen Humusschicht bedeckt. Die gewachsenen Felsen, die den Hang bilden, schauen an etlichen Stellen durch die Krume.Auf einem Schild ist zu lesen:„Das Leinewehtal: Südlich von Schaugold sind die Talhänge und der Bachgrund Leineweh von lichtem Wald bewachsen. Die Märzenbecherwiesen sind das große Wunder der Natur, das im zeitigen Frühjahr den Besucher gefangen nimmt, wenn tau-sende und abertausende Märzenbecher ihre Blütenpracht zur Schau stellen.

Das Leinewehtal ist in Sachsen-Anhalt das größte Gebiet in den Neuen Bundesländern, das einen solch großen Bestand besitzt. Auf Ihrer Wanderung durchs Tal kommen Sie vorbei an alten Steinbrücken zum Bernhardsbrunnen. Fast an der Quelle der Leineweh (Richtung Kleinhelmsdorf) befindet sich der Kling-brunnen.

Im Mai 1992 stimmte der Umweltausschuss zu, das gesamte Leinewehtal zum Flächen-Naturdenkmal zu erklären.

Nun steht die Behauptung, dass das Leinewehtal das größte Gebiet mit den Frühblühern in den Neuen Bundesländern dar-stellt. Sicher ist, dass die Strecke des Baches mit den Bechern länger ist, als das Landgrafrodaer Tal. Aber die Entscheidung, welches das schönere oder „größere“ Vorkommen dieses Na-turwunders ist, sollten die Besucher selbst fällen.

Herma und Edgar Besekau