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Seite 1 von 22 Stadtreinigung Hamburg GRI G4 Content Index Allgemeine und spezifische Standardangaben Legende = Indikator wird im GRI G4 Content Index beantwortet KNB = Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht 2015 D+F = Daten und Fakten 2015 SRG = Stadtreinigungsgesetz HCGK = Hamburger Corporate Governance Kodex Allgemeine Standard- angaben Verweise Auslassungen Strategie und Analyse G4-1 KNB S. 4-5 G4-2 KNB S. 23-25, 66, D+F S. 15 Organisationsprofil G4-3 Stadtreinigung Hamburg G4-4 KNB S. 13 G4-5 KNB S. 13 G4-6 Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist als kommunales Entsor- gungsunternehmen im Wesentlichen in der Metropolregion Hamburg tätig. Die Verwaltungs- und Betriebseinheiten sind auf mehrere Standorte innerhalb Hamburgs verteilt. G4-7 KNB S. 13 G4-8 Die SRH ist als kommunales Entsorgungsunternehmen im Wesentlichen in der Metropolregion Hamburg tätig. G4-9 D+F S. 4, 8-10, 13-14, 22 G4-10 D+F S. 22 Der Großteil der Tätigkeit wird von festen Mitarbeitern durchgeführt. Im Berichtszeitraum gab es keine bedeutenden Schwankungen der Arbeitnehmerzahl. Eine regionale Zuordnung der Beschäftigten ist nicht anwendbar, da die SRH im Wesent- lichen in der Metro- polregion Hamburg tätig ist. G4-11 Die SRH ist als Anstalt öffentlichen Rechts tarifgebunden. Insofern gilt für nahezu alle Beschäftigten der SRH (rund 100 %) der Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V.. G4-12 KNB S. 27 G4-13 Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Veränderungen. G4-3 G4-6 G4-8 G4-10 G4-11 G4-13

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Stadtreinigung Hamburg GRI G4 Content Index Allgemeine und spezifische Standardangaben

Legende

= Indikator wird im GRI G4 Content Index beantwortet KNB = Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht 2015 D+F = Daten und Fakten 2015 SRG = Stadtreinigungsgesetz HCGK = Hamburger Corporate Governance Kodex Allgemeine Standard-angaben

Verweise Auslassungen

Strategie und Analyse G4-1 KNB S. 4-5 G4-2 KNB S. 23-25, 66, D+F S. 15 Organisationsprofil G4-3

Stadtreinigung Hamburg

G4-4 KNB S. 13 G4-5 KNB S. 13 G4-6

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist als kommunales Entsor-gungsunternehmen im Wesentlichen in der Metropolregion Hamburg tätig. Die Verwaltungs- und Betriebseinheiten sind auf mehrere Standorte innerhalb Hamburgs verteilt.

G4-7 KNB S. 13 G4-8

Die SRH ist als kommunales Entsorgungsunternehmen im Wesentlichen in der Metropolregion Hamburg tätig.

G4-9 D+F S. 4, 8-10, 13-14, 22 G4-10

D+F S. 22 Der Großteil der Tätigkeit wird von festen Mitarbeitern durchgeführt. Im Berichtszeitraum gab es keine bedeutenden Schwankungen der Arbeitnehmerzahl.

Eine regionale Zuordnung der Beschäftigten ist nicht anwendbar, da die SRH im Wesent-lichen in der Metro-polregion Hamburg tätig ist.

G4-11

Die SRH ist als Anstalt öffentlichen Rechts tarifgebunden. Insofern gilt für nahezu alle Beschäftigten der SRH (rund 100 %) der Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V..

G4-12 KNB S. 27 G4-13

Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Veränderungen.

G4-3

G4-6

G4-8

G4-10

G4-11

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Allgemeine Standard-angaben

Verweise Auslassungen

G4-14

KNB S. 24 Die Aufgabenerledigung der SRH erfolgt unter Berücksichtigung ökologischer Grundsätze mit den Zielsetzungen Abfallvermeidung, Schadstoffminderung, stofflicher sowie energetischer Abfallverwer-tung, Abfallbehandlung und Abfalllagerung. Die SRH beachtet die vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten öffentlichen Interessen, insbesondere die umwelt-, klimaschutz-, arbeitsmarkt- und ausbildungspolitischen Ziele. Der öffentliche Auftrag der SRH ist die kommunale Daseinsvorsorge. Dieser ist in der Balanced Scorecard und im Unternehmenskonzept berück-sichtigt.

G4-15 KNB S. 25 G4-16

Die Stadtreinigung Hamburg ist in verschiedenen Verbänden organisiert, wie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) oder der International Solid Waste Association (ISWA). Hervorzu-heben sind die Ämter der Geschäftsführung. Professor Dr. Siechau ist u.a. National Member des ISWA Boards, Mitglied des Vorstan-des des Arbeitgeberverbandes Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V. (AVH) und Mitglied des Überwachungsausschusses EdDE Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirt-schaft e. V., Köln. Herr Lange ist Mitglied des Vorstandes der VKU Gruppe Küstenländer, Mitglied des Vorstandes des EdDE e.V. und Mitglied im Stiftungsrat der Hamburger Klimaschutzstiftung. Liste mit Mitgliedschaften (Hyperlink ins Internet wird eingefügt; siehe beigefügtes Dokument „Liste Mitgliedschaften“)

Ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen G4-17 KNB S. Umschlag II, 12, 14-15 G4-18 KNB S. 18, D+F S. 27 G4-19 D+F S. 27 G4-20 D+F S. 27 G4-21 D+F S. 27 G4-22

Sofern es Änderungen im Vergleich zu vorherigen Berichten gab, sind diese an entsprechender Stelle erläutert.

G4-23

Da die SRH im vorliegenden Bericht erstmals die GRI-G4 Leitlinien anwendet, gibt es keine zu vergleichenden Änderungen der Aspekte zu früheren Berichtszeiträumen.

Einbindung von Stakeholdern G4-24 KNB S. 18

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Allgemeine Standard-angaben

Verweise Auslassungen

G4-25

Für die Stakeholder-Befragung 2015 basierte die Auswahl der Ansprechpartner auf den bereits in der Befragung 2012 identifizierten wesentlichen Stakeholder-Gruppen, zu denen die SRH in Beziehung steht. Die Aktualität und Vollständigkeit dieser Stakeholder-Gruppen und ihrer Vertreter hat die Stabsstelle „Kommunikation und Innovation“ gemeinsam mit dem Manage-ment der SRH überprüft. Die ausgewählten Ansprechpartner sind Meinungsführer in ihrem Gebiet und haben einen Bezug zum Unternehmen beziehungsweise stehen mit ihm in direktem regelmäßigen Kontakt.

G4-26 KNB S. 18, 26, D+F S. 5 G4-26 KNB S. 19 Berichtsprofil G4-28 KNB Umschlag II G4-29 KNB Umschlag II G4-30 KNB Umschlag II G4-31 KNB S. 106 G4-32 D+F S. 28-30 G4-33

D+F S. 28 Alle Angaben aus dem wirtschaftlichen Lagebericht werden jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Leistung wird regelmäßig extern ausgeschrieben. Die dafür beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte erstmals den Wesentlich-keitsprozess zur Erstellung des vorliegenden Berichtes. Die beiden vorherigen Nachhaltigkeitsberichte wurden durch einen externen Umweltgutachter geprüft. Um die Qualität der Berichterstattung zu belegen, befürwortet die Geschäftsführung eine externe Prüfung.

Unternehmensführung G4-34

KNB S. 14 Oberstes Kontrollorgan der Stadtreinigung Hamburg ist der Aufsichtsrat, der paritätisch besetzt ist. Vier der zwölf Mitglieder werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SRH alle fünf Jahre gewählt. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Gesellschafter der SRH zwei ihrer acht Sitze im Aufsichtsrat der Gewerkschaft Ver.di überlassen. Die übrigen sechs Mitglieder des Aufsichtsrates repräsentieren wichtige Stakeholder-Gruppen der SRH und der Aufsichtsbehörden. Den Vorsitz hat der Staatsrat der Behörde für Umwelt und Energie. Es gibt einen Unterausschuss vom Aufsichtsrat, den Finanz- und Personalausschuss.

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Allgemeine Standard-angaben

Verweise Auslassungen

G4-35

SRG § 7 Der Aufsichtsrat lässt sich von der Geschäftsführung regelmäßig über relevante ökologische und gesellschaftliche Themen berich-ten. Im Stadtreinigungsgesetz, der Satzung und in der Geschäfts-ordnung des Aufsichtsrates ist festgelegt, welche Entscheidungen und Geschäfte der Geschäftsleitung der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.

G4-36

Die oberste Verantwortlichkeit für Nachhaltigkeit bei der Stadtreinigung Hamburg liegt bei der Geschäftsführung. Sie schafft die organisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen, ent-scheidet über die betriebliche Umwelt- und Personalpolitik sowie die Unternehmensziele und -maßnahmen und vertritt das Unter-nehmen gegenüber Dritten. Beide Geschäftsführer berichten dem Aufsichtsrat direkt über wirtschaftliche, ökologische und gesell-schaftliche Themen. Ferner lässt sich der Aufsichtsrat regelmäßig persönlich von den verantwortlichen Personen über Risiken und Prüfungspläne und -ergebnisse der internen Revision berichten.

G4-37

Die Freie und Hansestadt Hamburg bringt ihre Empfehlungen und Anweisungen über Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtreinigung Hamburg ein. Wichtige Stakeholder der SRH wie Verbraucherzent-rale, Mieterverein, Grundeigentümerverband, Handelskammer und Gewerkschaft sind als Mitglieder direkt im Aufsichtsrat vertreten.

G4-38

Die Organe der Stadtreinigung Hamburg sind die Geschäfts-führung, bestehend aus zwei Mitgliedern (beide männlich), und der Aufsichtsrat, bestehend aus zwölf Mitgliedern. Fünf der zwölf aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats sind weiblich (42 % - Stand 2015). Die Aufsichtsratsmitglieder ebenso wie die Geschäfts-führung werden gemäß dem Stadtreinigungsgesetz für die Amtszeit von fünf Jahren bestellt. Der Finanz- und Personalaus-schuss (FPA) ist ein Unterausschuss vom Aufsichtsrat. Dieser setzt sich aus vier Mitgliedern des Aufsichtsrates zusammen und tagt, ebenfalls wie der Aufsichtsrat, mindestens vier Mal im Jahr. Im Aufsichtsrat sind Vertreter wichtiger Stakeholder (Mieterverein, Verbraucherzentrale, Handelskammer) Mitglied.

G4-39

Gemäß §6 Stadtreinigungsgesetz ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats Vertreter der Aufsichtsbehörde (Behörde für Umwelt und Energie Hamburg) und damit keine Führungskraft des Unternehmens.

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Allgemeine Standard-angaben

Verweise Auslassungen

G4-40

SRG §6 Der Aufsichtsrat verfügt über insgesamt zwölf Plätze. Ein Drittel der Mitglieder wird in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Arbeitnehmern der SRH gewählt. Sechs Mandate werden direkt vom Senat besetzt, wovon 40 % von Frauen zu besetzen sind. Zwei Plätze hat der Gesellschafter Vertretern der Gewerkschaft überlassen.

G4-41

SRG §4, §6, §7, HCGK 5.6 Die paritätische Besetzung ebenso wie die Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg im Aufsichtsrat dienen der Vermeidung von Interessenskonflikten. Zudem legen Mitglieder der Geschäfts-führung und des Aufsichtsrates möglicherweise auftretende Interessenskonflikte gegenseitig unmittelbar offen und stehen im regelmäßigen Austausch mit relevanten Stakeholdern. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates erklären einmal jährlich, dass alle Bestimmungen des Hamburger Corporate Governance Kodex eingehalten wurden.

G4-42

Dem Aufsichtsrat wird alle fünf Jahre ein Unternehmenskonzept zur Beschlussfassung vorgelegt, in welchem die mittelfristigen Ziele der SRH definiert und mit Kennzahlen hinterlegt werden.

G4-43

Der Aufsichtsrat wird regelmäßig mündlich und schriftlich über relevante aktuelle Entwicklungen von der Geschäftsführung informiert. Auch lässt sich der Aufsichtsrat z. B. regelmäßig über aktuelle abfallwirtschaftliche Forschungsergebnisse der Technischen Universität Hamburg berichten.

G4-44

HCGK 4.2.2., HCGK 5.4.1. Für die Bewertung der Leistung des Aufsichtsrates gibt es kein spezielles Verfahren. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates sind verpflichtet, die Regularien des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) persönlich zu erfüllen und auf die Einhaltung durch die Geschäftsführung der SRH zu achten.

G4-45

Der Aufsichtsrat verfolgt die Umsetzung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Ziele des Gesellschafters und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Geschäftsführung der SRH. Wichtige Stakeholder sind direkt im Aufsichtsrat vertreten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden zu allen relevanten Veranstaltungen mit Stakeholdern eingeladen.

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Allgemeine Standard-angaben

Verweise Auslassungen

G4-46

Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig und unabhängig von der Geschäftsführung direkt von den für das Risikomanagement verantwortlichen Mitarbeitern informieren.

G4-47

Die Überprüfung erfolgt einmal pro Quartal im Rahmen der Quartalsberichte, eine umfassende Berichterstattung einmal pro Jahr.

G4-48

Beide Geschäftsführer prüfen den Konzern- und Nachhaltigkeits-bericht und geben die finale Freigabe. Die Geschäftsführung informiert den Aufsichtsrat über die Veröffentlichung des Berichtes.

G4-49

Der Vorsitzenden des Aufsichtsrates und der Aufsichtsrat selbst werden von der Geschäftsführung informiert. Bei tatsächlich kritischen Anliegen würde eine kurzfristige Sondersitzung des Aufsichtsrates erfolgen.

G4-50

Im Berichtszeitraum gab es keine kritischen Anliegen.

G4-51

KNB S. 101, 104 Die SRH richtet sich nach dem Hamburger Corporate Governance Kodex. Dieser regelt u.a. die Kriterien für eine leistungsgerechte Bezahlung von Führungskräften. Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Vergütung enthält eine fixe Grundvergütung und eine variable leistungs-abhängige Vergütung. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die sich am Verantwortungs-bereich des jeweiligen Geschäftsführers orientiert und in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird. Die variable Vergütung erfolgt ein-mal jährlich und beinhaltet neben kurzfristigen Komponenten (z.B. Jahresergebnis) auch langfristige Anreizwirkungen (wie z.B. Klimaschutz). Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Vergütung sondern Sitzungsgeld als Aufwandsentschädigung.

G4-52

KNB S. 104 Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung orientiert sich an den Vergütungen für vergleichbare Positionen bei anderen Gesellschaften der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Allgemeine Standard-angaben

Verweise Auslassungen

G4-53

Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung wird im Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht sowie in einer Drucksache des Senates jährlich veröffentlicht. Eine Meinungsäußerung der Stakeholder wird nicht nachgefragt.

G4-54

Das mittlere Niveau der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten entspricht 33,74 % der Jahresgesamtvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters.

Eine regionale Zuordnung ist nicht anwendbar, da die SRH im Wesent-lichen in der Metro-polregion Hamburg tätig ist.

G4-55

Die prozentuale Steigerung der Jahresgesamtvergütung entspricht der Tariferhöhung und ist daher für nahezu alle Beschäftigten identisch.

Ethik und Integrität G4-56 KNB S. 26 G4-57 KNB S. 26, D+F S. 3 G4-58 KNB S. 26, D+F S. 3

Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

Kategorie: Ökonomische Leistungsindikatoren Aspekt: Wirtschaftliche Leistung DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Gebühren-

stabilität - Maßnahmen: KNB S. 24 - Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Zentrales

Controlling; Zentrale Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb, S. 25

- Zielprogramm: KNB S. 66

G4-EC1 D+F S. 4

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

G4-EC2

Risiken durch den Klimawandel entstehen für die SRH durch vermehrte Extremwettersituationen. Insbesondere Starkregen-ereignisse, häufigere und stärkere Stürme, extreme Schneefälle, aber auch länger anhaltende Hitzeperioden, hervorgerufen direkt oder indirekt durch den Klimawandel, sind als Risiken zu benennen. Diese veränderten Wetterbedingungen können zum einen zu höheren Kosten etwa bei der Reinigungsarbeiten führen, auf der anderen Seite aber auch bestehende Prozesse wie etwa die Müllabfuhr erschweren oder behindern. Risiken durch extreme Wetterbedingungen, insbesondere im Winter mit Schnee, wird mit verbessertem und intelligenterem technischem Equipment begegnet. Regulative Veränderungen mit Bezug zum Klimawandel und finanziellen Folgen für die Stadtreinigung Hamburg werden eher als Chance gesehen. Mit der schon bestehenden Bericht-erstattung zum Ausstoß und zur Einsparung von Treibhausgasen und der negativen CO2-Bilanz der SRH durch die Energie-erzeugung aus Abfall bzw. die hochwertige Wertstoffverwertung könnten sich mittelfristig sogar Möglichkeiten ergeben, Klimazertifikate zu vermarkten.

Die finanziellen Folgen des Klima-wandels sind gegen-wärtig nicht verfüg-bar, da es bislang keine Notwendigkeit für die Erhebung gibt. Bei einem Langzeit-vergleich der Winter-diensteinsätze gab es keine erkenn-baren Anzeichen für klimabedingte Änderungen. Eine Erhebung der finanziellen Folgen erfolgt, sobald es erkennbare Aus-wirkungen gibt.

G4-EC3 KNB S. 102 Bei der SRH gibt es verschiedene Modelle zur betrieblichen Altersvorsorge, wie die Pensionskasse, Direktversicherung oder das Ruhegeld. Bei der Direktversicherung beispielsweise können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Anteil, den sie einzahlen, selber bestimmen. Die Teilnahme am beitragsorientierten Vorsor-geplan ist freiwillig. Insgesamt nehmen rund 70 Prozent der Beschäftigten die Angebote an. Um die Gesamtverpflichtung für Pensionsrückstellungen zu ermitteln, wird jährlich ein Gutachten erstellt. Ein separater Fonds für die Finanzierung der Verpflich-tungen ist nicht angelegt. Diese Verpflichtungen werden aus der laufenden Liquidität gedeckt. Der Fehlbetrag für nicht bilanzierte Verpflichtungen beträgt 63,7 Mio. € (Stand: 31.12.2015). Freiwillig bilanzierte Pensionsverpflichtungen belaufen sich auf 72,7 Mio. € (Stand 31.12.2015.)

G4-EC4 D+F S. 5 Die Freie und Hansestadt Hamburg ist die alleinige Anteilseignerin der SRH.

Eine regionale Zu-ordnung ist nicht an-wendbar, da die SRH im Wesentlichen in der Metropolregion Hamburg tätig ist.

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

Aspekt: Indirekte wirtschaftliche Auswirkungen DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Daseins-

vorsorge/Citizen Value - Maßnahmen: KNB S. 24 - Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Zentrale

Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb; Recycling-Center; Regionen

- Zielprogramm: KNB S. 66 f.

G4-EC7 KNB S. 24, 34 Die SRH ist wichtiger regionaler Arbeitgeber sowie Auftraggeber für die regionale Wirtschaft und lokale Dienstleistungsunter-nehmen. Rund 52 Prozent des Auftragsvolumens hat das Unter-nehmen 2015 an in Hamburg ansässige Unternehmen vergeben. Beispielsweise sind alle Dienstleister, die das Unternehmen beim Winterdienst ebenso wie bei der Laubsack- und Tannenbaum-sammlung unterstützen, aus der Metropolregion Hamburg. Dabei handelt es sich u.a. um Garten- und Landschaftsgärtnereien sowie Bauunternehmen. Ebenso bietet die SRH den Kapitänen der Alsterdampfer, die im Winter nicht arbeiten können, eine Beschäftigung in der Winterdienstzentrale.

G4-EC8 KNB S. 24, 43 Die SRH leistet einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in der Freien und Hansestadt Hamburg. Ohne eine geregelte Abfall-entsorgung, eine qualitätsgesicherte Stadtsauberkeit und einen verlässlichen Winterdienst würde die Stadt nicht funktionieren und sich die Lebensqualität verschlechtern. Mit dem Konzept der Quartiersreinigung fördert die SRH Impulse zur Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfelds in vier sozial benachteiligten Stadt-vierteln. Zudem ist die SRH in Hamburg der größte Arbeitgeber für Menschen mit geringer Qualifizierung, denen das Unternehmen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung gibt.

Aspekt: Beschaffung DMA

- Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Verantwortungsvolle Beschaffung

- Maßnahmen: KNB S. 24 - Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Material-

wirtschaft; Zentrale Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb - Zielprogramm: KNB S. 66

G4-EC9 KNB S. 24

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G4-DMA

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

Kategorie: Ökologisch Aspekt: Energie DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Energetische

Verwertung; Energieversorgung/ Erneuerbare Energien; Ener-gieeffiziente Anlagen; Energieeffiziente Gebäude; D+F S. 15

- Maßnahmen: KNB S. 25, 38, 40, 51 - Zuständigkeit: S. 14, Organigramm der SRH: Betrieb und

Technik, Technischer Service - Zielprogramm: KNB S. 66 f.

G4-EN3 D+F S. 11, 16 G4-EN4 D+F S. 16 G4-EN5 D+F S. 17 G4-EN6 KNB S. 51

Die SRH setzt diverse Maßnahmen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung um, wie beispielsweise bei der Sanierung der Gebäude oder durch den Einsatz von elektrischen oder kraftstoffsparenden Fahrzeugen.

Gegenwärtig liegen die Informationen nicht vor, da bislang keine systematische Erfassung des ein-gesparten Energie-verbrauchs je Maß-nahme erfolgte. Es ist geplant, dies spätestens bis 2018 einzuführen.

G4-EN7 KNB S. 39, 43, 51 Den größten Anteil des Energiebedarfs der SRH macht der Kraft-stoffverbrauch der Müllfahrzeuge und Kehrmaschinen aus. Durch die ständige Optimierung der Sammeltouren sowie durch regel-mäßige Schulung aller Fahrer ist es der SRH gelungen, seit 2004 jährlich rund 360.00 Liter Diesel einzusparen. Und durch die steti-ge technische Instandhaltung und Verbesserung der Verwertungs-anlagen arbeitet die SRH daran, die Energieeffizienz zu erhöhen.

Aspekt: Emissionen DMA - Wesentlichkeit: S. 19, Materialitätsmatrix: Energieversorgung/

Erneuerbare Energien; Klimaschutz und CO2-Emissionen; Elektromobilität; Weitere Treibhausgase; D+F S. 15

- Maßnahmen: KNB, S. 25, 39, 40, 49, 50, 25 - Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Betrieb und

Technik; Technischer Service - Zielprogramm: KNB, S. 66 f.

G4-EN15 D+F S. 17 G4-EN16 D+F S. 17 G4-EN17 D+F S. 17 G4-EN18 D+F S. 17

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

G4-EN19 KNB S. 50, D+F S. 10, 17 Um weitere indirekte Treibhausgas-Emissionen, verursacht durch Dienstreisen der Mitarbeiter, so gering wie möglich zu halten verfolgt die Stadtreinigung Hamburg den Grundsatz: vermeiden, verringern, kompensieren. Falls eine Dienstreise nicht vermieden werden kann, ist bevorzugt die Bahn zu nutzen. Die Emissionen von Flugreisen werden kompensiert. Der Fuhrpark ist hinsichtlich des Emissionsausstoßes optimiert. Des Weiteren fördert die SRH die Benutzung von Fahrrädern für Dienstfahrten, z.B. durch Dienst-fahrräder, Beteiligung an einer Leihfahrradstation oder Durchfüh-rung der Aktion "Fit in den Tag", bei der die Beschäftigten motiviert werden, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen. Ergänzend bezu-schusst die Stadtreinigung Hamburg ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Rund 21 Prozent der Mitarbeiter nutzen das Angebot.

Die Informationen über die Einsparung von THG-Emissionen je Maßnahme sind gegenwärtig nicht verfügbar. Aufgrund der Komplexität erfolgt bislang keine Erfassung. Wir prüfen, ob dies mittelfristig erfolgen kann.

G4-EN20 Bei ihrer Geschäftstätigkeit emittiert die Stadtreinigung Hamburg keine ozonabbauenden Stoffe. Die Kälte- und Klimaanlagen aller Liegenschaften sind zu 100 % ohne Kältemittel R 11, R 12 und R 22. Alle Anlagen werden turnusgemäß auf Leckagen untersucht.

G4-EN21 D+F S. 18, 19

Aspekt: Abwasser und Abfall

DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Entsorgungs-sicherheit; Wertstoffmanagement /Kreislaufwirtschaft; Ressourcenschutz; Produktverantwortung; D+F S. 15

- Maßnahmen: KNB S. 30-35, 37-40, 51; siehe auch Kommentar zum Indikator G4-EN 23

- Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Zentrale Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb; Regionen; Recycling-Center; S. 25: zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb; EMAS-Zertifizierung; D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten: Abfallbeauftragter; Gefahrgutbeauftragter

- Zielprogramm: KNB S. 66 f.

G4-EN22 D+F S. 20

G4-EN19 G4-EN30

G4-EN20

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

G4-EN23 D+F S. 6, 7, 11, 21 Die SRH erzeugt Abfälle bei der Behandlung von Abfällen (Müllverbrennung), beim Betrieb der Werkstätten sowie in der Verwaltung, aber auch bei Instandsetzungs- und Bauarbeiten. Bei der umweltgerechten Behandlung der Wert- und Altstoffströme arbeitet die SRH mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und Lieferanten zusammen, die auf die Aufbereitung von recycling-fähigen Materialien spezialisiert sind. Abgenutzte Tellerbesen und Walzen von Kehrmaschinen werden zum Beispiel von einer Behindertenwerkstatt für Blinde zurückgenommen und auf ihre Wiederverwendbarkeit geprüft. Sofern diese nicht mehr aufzu-bereiten sind, werden sie einer stofflichen Verwertung zugeführt. Die bei der Müllverbrennung anfallenden Reststoffe werden durch Fachbetriebe verwertet und im elektronischen Abfallnachweisver-fahren dokumentiert. Bei Baumaßnahmen anfallende Schrott- und Dämmmaterialien werden über die Vertriebs- und Entsorgungs-wege der Stadtreinigung Hamburg verkauft oder entsorgt. Verwaltungsabfälle wie Papier, Batterien und hausmüllähnliche Fraktionen werden zweckmäßig getrennt und in die entsprechen-den Verwertungs- und Entsorgungswege geleitet. Die SRH arbeitet mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen zusammen.

G4-EN24 Im Berichtszeitraum gab es keine signifikanten Verschmutzungen.

G4-EN25 D+F S. 8 Die SRH importiert, exportiert und behandelt keine gefährlichen Abfälle.

G4-EN26 Von den Abwassereinleitungen des Unternehmens sind keine Gewässer und damit verbundene Lebensräume betroffen.

Aspekt: Produkte und Dienstleistungen DMA - Wesentlichkeit: KNB S.19 Materialitätsmatrix: Wertstoff-

management/ Kreislaufwirtschaft; Energetische Verwertung; Entsorgungssicherheit; Produktverantwortung; D+F S. 15

- Maßnahmen: KNB S. 25, 33, 34, 37-40, 43, 45, 49, 51, siehe auch Kommentar zum Indikator G4-EN 27

- Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Zentrale Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb; Regionen; Betrieb und Technik; Recycling-Center; Technischer Service

- Zielprogramm: KNB S. 66 f.

G4-EN23

G4-EN24

G4-EN25

G4-EN26

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

G4-EN27 KNB S. 45; D+F S. 19 Um ihrem Ziel einer umwelt- und ressourcenschonenden sowie nachhaltigen Aufgabenerbringung nachzukommen, initiiert die Stadtreinigung Hamburg diverse Maßnahmen. Zum Beispiel werden sukzessive alle alten motorgetriebenen Laubbläser durch schadstoff- und geräuschärmere Elektrolaubbläser ausgetauscht. Beim Winterdienst sorgt modernste Technik dafür, Streusalz-mengen und damit mögliche Auswirkungen auf Straßenbäume und Grundwasser so weit zu reduzieren, dass dennoch die Verkehrs-sicherheit vollkommen gewährleistet wird. Und durch kontinuier-liche Fahrerschulungen und Tourenplanung ist es der Stadt-reinigung Hamburg gelungen, seit 2004 jährlich rund 360.000 Liter Diesel einzusparen. Durch die Stilllegung der MVA Stellinger Moor und eine Konzentration der thermischen Entsorgung auf die beiden Müllverwertungsanlagen Borsigstraße (MVB) und Rugenberger Damm (MVR) als die beiden modernsten Anlagen in Hamburg ergeben sich auch entsprechende Reduzierungen der Gesamt-emissionen. Rund 50% der CO2-Emissionen sind klimaneutral, da der verwertete Restmüll zu einem Großteil aus biogenen Abfällen besteht. Hinsichtlich der Emission von Luftschadstoffen entspricht die MVB der technischen Ausstattung für die Abgasreinigung der 17. Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 2. Mai 2013 der gegenwärtig besten verfügbaren Technik. Durch die zentrale Lage innerhalb der Stadtgrenzen werden zudem die innerstädtischen Verkehre und mithin die entsprechenden Emissionsbelastungen minimiert.

G4-EN28

Dieser Indikator ist nicht anwendbar, da die SRH ein Dienst-leistungsunter-nehmen ist und keine Produkte mit Verpackung verkauft.

Aspekt: Compliance DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 19, Materialitätsmatrix: Corporate

Governance/ Compliance; D+F S. 15 - Maßnahmen: KNB, S. 25 - Zuständigkeit: D+F, S. 3, Organigramm der Beauftragten:

Störfallbeauftragter; Imissionsschutzbeauftragter; Abfall-beauftragter; Gefahrgutbeauftragter; Managementbeauftragter

- Zielprogramm: KNB S. 66

G4-EN29 Im Berichtszeitraum gab es keine entsprechenden Vorfälle.

G4-EN27

G4-EN28

G4-DMA

G4-EN29

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

Aspekt: Transport DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Kraftstoff-

verbrauch der Fahrzeuge; Umweltfreundliche Technologien, D+F S. 15

- Maßnahmen: KNB, S. 49 - 51 - Zuständigkeit: KNB, S. 14, Organigramm der SRH:

Technischer Service - Zielprogramm: KNB S. 67

G4-EN30 KNB S. 49; D+F S. 15 Siehe Kommentar zum Indikator G4-EN19

Aspekt: Insgesamt DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: diverse Themen

aus dem Bereich Umweltschutz und Umweltdienstleistungen - Maßnahmen: KNB S. 51 - Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Betrieb und

Technik, S. 25 - Zielprogramm: KNB S. 66 f.

G4-EN31 D+F S. 5 Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich ökologischer Aspekte DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix:

Verantwortungsvolle Beschaffung - Maßnahmen: KNB S. 27 - Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Material-

wirtschaft, Zentrale Kundenbetreuung; Entsorgung und Vertrieb - Zielprogramm, KNB S. 66

G4-EN32 KNB S. 27 Die Stadtreinigung Hamburg fordert grundsätzlich in allen Aus-schreibungen entsprechende Eigenerklärungen bei den Lieferanten ab (rund 100%) und gibt die Einhaltung ökologischer Kriterien vor. Eine Vor-Ort-Überprüfung der Lieferanten findet aus organisatorischen Gründen nicht statt.

G4-EN33 Im Berichtszeitraum sind der SRH keine erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen ökologische Auswirkungen in der Lieferkette bekannt geworden.

G4-DMA

G4-EN30

G4-DMA

G4-DMA

G4-EN32

G4-EN33

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich ökologischer Aspekte DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 19; Materialitätsmatrix: Kunden-

orientierung; Qualitätssicherung der Dienstleistungen; D+F S. 15 - Maßnahmen: KNB S. 35 - Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Zentrale

Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb; Justitiariat - Zielprogramm: KNB S. 66

G4-EN34 Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Beschwerden in Bezug auf ökologische Auswirkungen, die über formelle Beschwerdeverfahren eingereicht wurden.

Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Aspekt: Beschäftigung DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 19, Materialitätsmatrix: Mitarbeiter-

zufriedenheit - Maßnahmen: KNB S. 55 - Zuständigkeit: KNB, S. 14, Organigramm der SRH: Personal;

Personalrat - Zielprogramm: KNB S. 68

G4-LA1 D+F S. 23 G4-LA2 Die grundsätzliche Inanspruchnahme von betrieblichen Leistungen

ist nicht abhängig von Voll- oder Teilzeitbeschäftigung. Lediglich die Höhe der Leistungen variiert je nach Umfang der Beschäfti-gung. Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen erhalten ebenfalls die tariflich festgelegten Leistungen, Ausnahme ist die Teilnahme am Lebensarbeitszeitkonto.

Eine Zuordnung zu Hauptgeschäfts-standorten ist nicht anwendbar, da die SRH im Wesent-lichen in der Metro-polregion Hamburg tätig ist.

G4-LA3 D+F S. 24 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRH haben Anspruch auf Elternzeit.

Aspekt: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 19, Materialitätsmatrix: Gesund-

heit/Arbeitssicherheit - Maßnahmen: KNB, S. 25, 56, 57-58 - Zuständigkeit: KNB S. 14: Personal; D+F S. 3, Organigramm

der Beauftragten: Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Zielprogramm: KNB S. 68

G4-DMA

G4-EN34

G4-DMA

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G4-LA3

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

G4-LA5

Der Ausschuss für Arbeitssicherheit sowie die Lenkungsgruppe des Betrieblichen Gesundheits-managements der SRH treffen sich regelmäßig. Im Ausschuss für Arbeitssicherheit sind neben der Geschäftsführung, dem Personalleiter und den Fachkräften für Arbeitssicherheit auch der Personalrat vertreten. In der Lenkungs-gruppe des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sind neben dem Leiter der Personalabteilung und des Betrieblichen Gesund-heitsmanagements ebenfalls der Personalrat sowie Arbeitnehmer-vertreter der Büroangestellten und der gewerblichen Mitarbeiter vertreten. Der Personalrat vertritt die gesamte Belegschaft der SRH (100 %).

G4-LA6 D+F S.25 Im Berichtszeitraum gab es keine arbeitsbedingten Todesfälle.

Geschlechterspezi-fische Informationen sind gegenwärtig nicht verfügbar. Eine Datenerhebung nach Geschlecht ist für die SRH bislang nicht sinnvoll, da die meisten Unfälle im gewerblichen Bereich passieren, wo der Frauenanteil noch sehr niedrig ist. Für eine zuverlässige statistische Aussage ist die Datenbasis zu klein. Sobald sich diese mittelfristig signifikant erhöht, nehmen wir eine Aufteilung nach Geschlecht vor.

G4-LA7 KNB S. 56 G4-LA8 Die SRH verhandelt nicht direkt mit den Gewerkschaften. Das

Unternehmen ist Mitglied der AVH (Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V.), eines Arbeitgeberverbands für Einrichtungen und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder unter Einfluss der öffentlichen Hand stehen. Derzeit hat der AVH mit den Gewerkschaften keine Vereinbarungen zu den Themen Sicherheit und Gesundheit, welche die SRH betreffen, verhandelt.

G4-LA5

G4-LA6

G4-LA8

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

Aspekt: Aus- und Weiterbildung DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19; Materialitätsmatrix: Ausbildung;

Personalentwicklung - Maßnahmen: KNB S. 56, 58 - Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Personal - Zielprogramm: KNB S. 68

G4-LA9 D+F S. 26 Geschlechterspezifi-sche Informationen, ebenso wie die Auf-teilung nach Mitarbei-terkategorie und Stunden liegt nicht vor, da dies intern nicht zur Steuerung gebraucht wird.

G4-LA10 KNB S. 56, D+F S. 26 G4-LA11

Seit 2012 gibt es bei der SRH die leistungsorientierte Bezahlung über Zielvereinbarungen für alle Beschäftigten (100%). Dafür finden jährlich Gespräche zwischen den Beschäftigten und ihren Vorgesetzten statt, in denen persönliche Ziele festgelegt werden. Im darauffolgenden Jahr wird die Leistung entsprechend beurteilt.

Aspekt: Vielfalt und Chancengleichheit DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Viel-

falt/Chancengleichheit/Integrationsförderung - Maßnahmen: KNB S. 58 f. - Zuständigkeit: D+F, S. 3, Organigramm der Beauftragten:

AGG-, Gleichstellungs- und Schwerbehindertenbeauftragte - Zielprogramm: KNB S. 68

G4-LA12 D+F S. 22, 24 Im Berichtszeitraum waren fünf der zwölf aktiven Mitglieder des Aufsichtsrates weiblich (42 %) und beide Mitglieder der Geschäfts-führung männlich. Fünf (42 %) der Aufsichtsratsmitglieder waren zwischen 30-50 Jahre alt und sieben (58 %) über 50.

Aspekt: Gleicher Lohn für Frauen und Männer DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Vielfalt/

Chancengleichheit/ Integrationsförderung; Lohnniveau - Maßnahmen: siehe Kommentar zu LA13 - Zuständigkeit: KNB S. 14: Personal, Personalrat; D+F S. 3,

Organigramm der Beauftragten: AGG-Beauftragte; - Gleichstellungsbeauftragte

G4-DMA

G4-LA11

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G4-LA12

G4-DMA

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

G4-LA13 Die Entlohnung basiert auf tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes, nicht nach dem Geschlecht.

Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Arbeitspraktiken DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Verantwor-

tungsvolle Beschaffung - Maßnahmen: KNB S. 27 - Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Material-

wirtschaft, Zentrale Kundenbetreuung; Entsorgung und Vertrieb - Zielprogramm: KNB S. 66

G4-LA14 KNB S. 27 Die Stadtreinigung Hamburg fordert grundsätzlich in allen Ausschreibungen entsprechende Eigenerklärungen bei den Lieferanten ab (rund 100%) und gibt die Einhaltung z.B. der ILO-Kernarbeitsnormen vor. Eine Vor-Ort-Überprüfung der Lieferanten findet aus organisatorischen Gründen nicht statt.

G4-LA15

Im Berichtszeitraum sind der SRH keine erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf Arbeitspraktiken in der Lieferkette bekannt geworden.

Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich Arbeitspraktiken DMA

- Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Mitarbeiter-zufriedenheit

- Maßnahmen: KNB S. 55, siehe auch Kommentar zum Indikator G4-LA16

- Zuständigkeit: KNB, S. 14, Organigramm der SRH: Personal; Personalrat, D + F, S. 3: AGG-Beauftragte, Gleichstellungs-beauftragte, Schwerbehindertenbeauftragte

- Zielprogramm, S. 68

G4-LA13

G4-DMA

G4-LA14

G4-LA15

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

G4-LA16 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an den Personalrat sowie an die AGG-Beauftragte (AGG = Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz), die Gleichstellungsbeauftragten oder den Schwerbehinderten-beauftragten zu wenden. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt zwei Beschwerden über formelle Beschwerdeverfahren an die Beauftragten des Unternehmens herangetragen und auch gelöst. Des Weiteren können sie sich in den Terminen „Geschäftsführung vor Ort” oder den jährlichen Personalversammlungen auch direkt an die Geschäftsführer wenden.

Unterkategorie: Menschenrechte Aspekt: Gleichbehandlung DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 19, Materialitätsmatrix:

Vielfalt/Chancengleichheit/ Integrationsförderung - Maßnahmen: KNB, S. 7, 58f. - Zuständigkeit: D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten:

AGG-Beauftragte; Gleichstellungsbeauftragte; Schwerbehindertenbeauftragte

- Zielprogramm: KNB S. 68

G4-HR3 Im Berichtszeitraum gab es insgesamt zwei Diskriminierungs-vorfälle. Die Vorfälle wurde von der AGG-Beauftragten (AGG = Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) geprüft und es wurden Vereinbarungen zur Abhilfe getroffen. Die Vorfälle sind nicht Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Menschenrechten DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 19 Materialitätsmatrix: Verantwor-

tungsvolle Beschaffung - Maßnahmen: KNB S. 27, siehe auch Kommentar zum Indikator

G4-HR10 - Zuständigkeit: KNB S. 14, Organigramm der SRH: Material-

wirtschaft, Zentrale Kundenbetreuung; Entsorgung und Vertrieb - Zielprogramm: KNB S. 66

G4-LA16

G4-DMA

G4-HR3

G4-DMA

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

G4-HR10 Die Stadtreinigung Hamburg fordert grundsätzlich in allen Aus-schreibungen (rund 100%) entsprechende Eigenerklärungen bei den Lieferanten ab und gibt die Einhaltung u.a. von ILO-Kernarbeitsnormen sowie die Entlohnung nach dem Hamburgi-schen Mindestlohngesetz vor. Alle Lieferanten (100%) der SRH sind in Europa, wo seit 1953 die Europäische Menschenrechts-konvention als ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechtsschutz gilt. Eine Vor-Ort-Überprüfung der Lieferanten findet aus organisatorischen Gründen nicht statt.

G4-HR 11 Im Berichtszeitraum sind der SRH keine erheblichen negativen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt geworden.

Unterkategorie: Gesellschaft Aspekt: Korruptionsbekämpfung DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Korruptions-

prävention - Maßnahmen: KNB S. 26, „Corporate Governance und

Compliance“; siehe auch Kommentare zu den Indikatoren G4-SO 3 und SO4

- Zuständigkeit: D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten: Antikorruptionsbeauftragte

- Zielprogramm: KNB S. 66

G4-SO3 Im Jahr 2012 wurde durch die Abteilung „Interne Revision“ für alle Geschäftsbereiche der Stadtreinigung Hamburg und der Mehr-heitsbeteiligungen ein Gefährdungsatlas erstellt, der die jeweilige Korruptionsgefährdung darstellt (100%). Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Korruptionsrisiken informiert.

Die Informationen über Korruptions-risiken unterliegen internen Vertraulich-keitsauflagen und werden daher nicht im Bericht veröffentlicht.

G4-HR10

G4-HR11

G4-DMA

G4-SO3

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

G4-SO4 Das Verbot von Korruption ist integraler Bestandteil der, für alle Mitarbeiter verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Unternehmensleitlinien. Sie sind an alle Mitarbeiter kommuniziert worden, welche stets die Möglichkeit haben, Fragen und Anmer-kungen gegenüber ihren Vorgesetzten oder dem zuständigen Mitarbeiter des Personalbereichs zu äußern und Hilfestellung einzufordern. Neue Mitarbeiter werden beim Eintritt in das Unter-nehmen ebenso über die Unternehmensleitlinien informiert. Des Weiteren wurden alle Mitarbeiter bezüglich Korruptionsprävention geschult (100 %). Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind über die Unternehmensleitlinien informiert worden. Ebenfalls sind die Lieferanten und Geschäftspartner mündlich auf die Leitlinien in Bezug auf die Nichtannahme von Belohnungen und Geschenken hingewiesen worden. Des Weiteren informiert die SRH die Bürgerinnen und Bürger insbesondere zu Weihnachten über die Medien, dass unsere Beschäftigten kein Trinkgeld oder Geschenke annehmen dürfen.

Informationen über die Anzahl infor-mierter Geschäfts-partner und Lieferan-ten liegt nicht vor, da dies nicht erfasst wird. Aus organi- satorischen Gründen ist dies vorerst nicht geplant.

G4-SO5 Im Berichtszeitraum gab es keine bestätigten Korruptionsvorfälle.

Unterkategorie: Produktverantwortung Aspekt: Kundengesundheit und -sicherheit DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 19, Materialitätsmatrix: Produkt-

verantwortung - Maßnahmen: KNB S. 25, 40, 50 siehe auch Kommentar zum

Indikator G4-PR 1 - Zuständigkeit: D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten:

Störfallbeauftragte; Imissionsschutzbeauftragte

G4-PR1 Für alle Unternehmensbereiche der Stadtreinigung Hamburg werden mögliche Risiken in regelmäßigen Abständen bewertet und falls erforderlich, entsprechende Gegenmaßnahmen vereinbart. Beispielsweise werden die Abgase der Müllverbrennungsanlage kontinuierlich überwacht. Die Emissionskonzentration liegt im Jahresmittelwert weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten. Die Reduzierung weiterer Emissionen wie Lärm werden bereits bei der Beschaffung von Fahrzeugen oder Geräten berücksichtigt. Durch ihre Geschäftstätigkeit, wie die Annahme und fachgerechte Entsorgung von Problemstoffen trägt die Stadt-reinigung Hamburg dazu bei, dass diese gesundheitsgefährdenden Stoffe nicht dem Kunden oder der Umwelt schaden.

G4-PR2 Im Berichtszeitraum gab es keine entsprechenden Vorfälle.

G4-SO4

G4-SO5

G4-DMA

G4-PR1

G4-PR2

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Verweise Auslassungen

Aspekt: Schutz der Privatsphäre des Kunden DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 19, Materialitätsmatrix: Kunden-

orientierung - Zuständigkeit: KNB, S. 26, D+F S. 3, Organigramm der

Beauftragten: Datenschutzbeauftragter

G4-PR8 Im Berichtszeitraum lagen keine begründeten Beschwerden vor.

G4-DMA

G4-PR8