Staedtische flugblatt Teilzeit

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Page 1: Staedtische flugblatt Teilzeit

… dass der Kollektivvertrag (KV)nicht vom Himmel fällt?für Innendienst-Teilzeit MitarbeiterInnen, KV-I Neu ab 1997

… dass es KEIN Gesetz für Gehaltserhöhungen gibt? Weil erst durch die jährlichen KV-Gehaltsverhandlungen

nachhaltige Einkommenserhöhungen für Sie erreicht werden.

... dass es KEIN Gesetz für Gehaltsvorrückungen gibt? Weil diese nur im KV verankert sind, das bringt Ihnen den Anspruch auf

regelmäßige zusätzliche Gehaltssteigerungen.

… warum Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeit einen Zuschlag bekommen? Weil die Gewerkschaft diese Verbesserung durchgesetzt hat. Werden innerhalb eines

Durchrechnungszeitraums geleistete Mehrarbeitsstunden nicht in Freizeit ausgeglichen, sind diese zusätzlich mit einem 25%-igen Zuschlag auszuzahlen.

… warum der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei sind? Weil nur der KV regelt, dass diese Tage für Sie arbeitsfrei bleiben!

… warum Sie Anspruch auf Sonderurlaub haben? Weil der KV festlegt, dass Sie z. B. bei Geburt, Eheschließung, Wohnungswechsel,

etc. bezahlte Freizeittage bekommen.

… warum Sie als Elternteil eine Kinderzulage erhalten? Weil dies nur im KV geregelt ist, das ist eine willkommene Sozialleistung,

welche bei jeder Gehaltsverhandlung mit angehoben wird.

… warum es bei Notfällen Ansprüche auf Betriebsfürsorgeleistungen gibt? Weil der KV regelt, dass bei langer Krankheit Zuschussleistungen und

bei Ableben fi nanzielle Unterstützungen für die Hinterbliebenen geleistet werden.

… warum Sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen? Weil nur unser KV (und nicht etwa ein Gesetz) das 13./14. Gehalt regelt!

… dass sich Ihr Betriebsrat und die GPA-djp schon seit langem für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzen (z.B. variable Arbeitszeit)? … warum wir aufzeigen woher alle diese Ansprüche kommen? Weil der Kollektivvertrag jährlich NEU verhandelt werden muss! Weil die Vorteile aus dem KV gesichert und ausgebaut gehören! Weil die Gewerkschaft auch Sie braucht, um dabei erfolgreich zu sein!

WUSSTEN SIE,

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Kollektivvertrag Innendienst (NEU)

Nehmen wir an, es hätte in den letzten 12 Jahren keine Kollektivvertragsverhandlungen gegeben. Um wieviel würden Sie weniger bekommen?

Beispiel: GehalterhöhungenFunktionsgruppe

(Stufe 1)1998

Jahresgehalt:2010

Jahresgehalt: Prozent

III € 17.805,00 € 23.782,64 33,57 %IV € 18.968,00 € 25.304,86 33,41 %V € 20.348,00 € 27.141,94 33,39 %

In KV-Verhandlungen wurden Gehaltserhöhungen von fast 33,60 % in 12 Jahren erreicht und das bei einem Preisindex von 20,5%. Ein echter Reallohnzuwachs!

Weitere Vorteile und Bargeldleistungen durch den KV:

Das Gesetz sagt: Unser KV sagt:Gehaltsvorrückungen Leider nicht! JA!38,5 Stundenwoche Leider nicht! JA!24. und 31. Dez. sind arbeitsfrei Leider nicht! JA!Höhere Überstundenabgeltung Leider nicht! JA!Kinderzulage Leider nicht! JA!Bezahlte Freizeit für Weiterbildung Leider nicht! JA!Sonderzahlung (13./14. Gehalt) Leider nicht! JA!

Unsere Gewerkschaft hat den KollegInnen im Innendienst nicht nur viel Geld gebracht, sondern auch soziale Ansprüche im Kollektivvertrag ermöglicht, die einzigartig sind. Sie trägt damit zum Wohlstand des Einzelnen bei und bietet ihre Beratungskompetenz und zusätzliche Serviceleistungen an:

• Berufshaftpfl ichtversicherung • Berufsrechtsschutzversicherung • Spitaltagegeld• Unterstützungen bei Arbeitslosigkeit• Invaliditätsversicherung

Dem gegenüber steht eine Mitgliedschaft, eine gute Investition für die Zukunft!