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Schulordnung und Gebührensatzung 1. Februar 2013 Städtische Musikschule Ludwigshafen am Rhein

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Schulordnung undGebührensatzung1. Februar 2013

Städtische MusikschuleLudwigshafen am Rhein

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ImpressumHerausgeberin: Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein

Städtische Musikschule Ludwigshafen am Rhein

Gestaltung: Harald Kasparek

Foto: Joachim Werkmeister

Datum: Juni 2014

Die Musikschule der Stadt Ludwigshafen am Rhein ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 4

Unser Unterrichtsangebot 6

So erreichen Sie uns 7

Unterrichtsorte 8

Schulordnung 11

Gebührensatzung 19

Richtlinien für die Gewährung von Gebührenerlass/-ermäßigung 24

Elternvertretung 26

Förderkreis 27

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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Sie über die Aufgaben,den Aufbau und die Unterrichtsangebote der Städtischen MusikschuleLudwigshafen informieren. Die Musikschule erfüllt als öffentliche Bil-dungseinrichtung eine wichtige kultur- und bildungspolitische Aufgabein unserer Stadt. Über die Auseinandersetzung mit der Musik und dasErlernen musikalischer Fähigkeiten hinaus, fördert sie die Persönlich-keitsentwicklung und Leis tungs bereitschaft junger Menschen und wirdso zum Ort der Begegnung und für Integration, zum Miteinander auchunterschiedlicher sozialer und ethnischer Gruppen sowie kulturellerMilieus.Alle für Sie wichtigen Informationen über die Rahmenbedingungen, diedie lebendige und erfolgreiche Arbeit der Musikschule ermöglichen,finden Sie in unserer Schulordnung. Für weitere Informationen stehenIhnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.Die Städtische Musikschule Ludwigshafen ist eine der ältesten kom-munalen Musikschulen der Bundesrepublik Deutschland und eine dergrößten des Landes Rheinland-Pfalz. Aufgebaut und strukturiert nachden Empfehlungen des Verbandes deutscher Musikschulen ermöglichtsie Ludwigshafener Kindern und Jugendlichen eine qualitativ hochwer-tige Musikausbildung vom Einstieg in den elementaren Grundfächernbis hin zur musikalischen Förderung von Spitzenbegabungen in den In-strumentalfächern. Ihr Angebot umfasst Unterricht in allen klassischen Instrumenten,Jazz, Rock, Pop und Ballett, sowie einen hervorragend ausgebautenEnsemblebereich.In Sing-, Bläser-, Streicherklassen und Elementarkursen arbeitet dieStädtische Musikschule eng mit den Ludwigshafener Grundschulenund Kindergärten zusammen.Eine engagierte Elternvertretung und ein aktiver Förderkreis unter-stützen die Arbeit der Musikschule und geben immer wieder neue Im-pulse im Musikschulleben. Dafür danken wir herzlich!Natürlich gilt unser Dank auch allen Musikpädagoginnen und -pädago-gen, den Mitarbeitern der Musikschulverwaltung sowie der Schullei-tung.

4 Städtische Musikschule Ludwigshafen am Rhein

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Die Beschäftigung mit Musik wirkt sich positiv und nachhaltig auf dieEntwicklung unserer Kinder und Jugendlichen aus. Das Erlernen einesMusikinstruments vermittelt ihnen Freude an der Musik und stärktKonzentrationsvermögen, Disziplin und Verantwortungsbewusstsein.Die regelmäßige Mitwirkung in den Ensembles und Orchestern entwik-kelt Gemeinschaftsgefühl und soziales Verhalten. Eine hochwertigemusikalische Ausbildung und damit die sinnerfüllte eigenständige undaktive Teilhabe der Kinder und Jugendlichen am kulturellen Leben ge-währleistet unserer Stadt optimale Bildungsperspektiven für die Zu-kunft.Wir sind sicher, dass die Musikschule ihre wichtige pädagogische Auf-gabe auch in der Zukunft erfolgreich, kompetent und lebendig erfüllenwird.

Dr. Eva Lohse Prof. Dr. Cornelia ReifenbergOberbürgermeisterin Beigeordnete für Kultur, Schulen,

Jugend und Familie

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Unser UnterrichtsangebotElementare MusikpädagogikIhre Ansprechpartnerin: Simone ReiserE-Mail: [email protected]

StreichinstrumenteVioline, Viola, Violoncello, KontrabassZupfinstrumenteGitarre, KonzertharfeIhre Ansprechpartnerin: Beate WieselE-Mail: [email protected]

BlasinstrumenteOboe, Querflöte, Klarinette, Fagott, Saxophon, Trompete, Horn, Posaune,Tuba, Tenorhorn, Blockflöte Ihre Ansprechpartnerin: Angela BauerE-Mail: [email protected]

TasteninstrumenteKlavier, Cembalo, KeyboardIhr Ansprechpartner: Volker HafnerE-Mail: [email protected]

Sologesang, ChöreBallett und Moderner Tanz

PopularmusikJazzklavier, E-Gitarre, Bassgitarre, Schlagzeug, Blasinstrumente, Gesang,Jazz-Rock-Theorie & Improvisation, Combo, Jazzband, Bigband, RockbandIhr Ansprechpartner: Gerhard SchwinnE-Mail: [email protected]

Studienvorbereitung, Begabtenförderung, ErgänzungsfächerIhre Ansprechpartnerin: Virginia VitézE-Mail: [email protected]

ErgänzungsfächerMusiklehre, Gehörbildung, Spielkreis, Kammermusik, Korrepetition, Chor

EnsemblesStreichhörnchen, Streich-, SinfonieorchesterBläserkreis, Bläservor-, Blasorchester Gitarrenvororchester, Gitarrenorchester, BlockflötenorchesterBigband, Rockband, JazzbandChor

ElementarkurseSingklasse, Bläserklasse, Streicherklasse in Zusammenarbeit mit den Ludwigshafener Grundschulen und Ludwigshafener Kindergärten und Kindertagesstätten

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So erreichen Sie uns

Schulleitung Angela BauerTel.: 0621 504-2569

Stellv. Schulleitung Volker HafnerTel.: 0621 504-2016

Verwaltung und Friedrich-Wilhelm-Wagner-Platz 3Anmeldung 67059 Ludwigshafen

1. OG, Zimmer 121 - 124Tel.: 0621 504-2565, -2566, -2568Fax: 0621 504-2994E-Mail: [email protected]: www.ludwigshafen.de

Bürozeiten Montag bis Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr13.30 - 16.00 Uhr

Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr13.00 - 14.30 Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

Bankverbindung Sparkasse VorderpfalzIBAN: E45545500100000000166BIC: LUHSDE6AXXXweitere Bankverbindungen aufwww.ludwigshafen.de

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Die Städtische Musikschule Ludwigshafen ist für Sie da

Zentrale Friedrich-Wilhelm-Wagner-Platz 3

Edigheim LessingschuleBürgermeister-Fries-Straße 1b

Wilhelm-von-Humboldt-GymnasiumMühlaustraße 13

Integrierte Gesamtschule und Realschule plus Ludwigshafen-EdigheimMühlaustraße 51

Friesenheim LuitpoldschuleLuitpoldstraße 37

Gartenstadt Ernst-Reuter-SchuleSchlesierstraße 56

HochfeldschuleLeistadter Straße 45

BliesschuleKrummlachstraße 10

West Kindertagesstätte AbenteuerlandBayreuther Straße 47

Maudach Alfred-Delp-SchuleSchilfstraße 17

Nord Pavillon der Goetheschule-NordGoethestraße 19

Kindertagesstätte SchanzstraßeRohrlachstraße 89

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Oggersheim Georgens-SchuleRheinhorststraße 34 - 36

Grundschule „In der Langgewann“Adolf-Kolping-Straße 30

Schillerschule Wormser Straße 17

Karl-Kreuter-SchuleAm Brückelgraben 91

Kindergarten Christ KönigJosef-Huber-Straße 45

Oppau Goethe-Mozart-SchuleKurt-Schumacher-Straße 38

Pfingstweide GrundschuleBudapester Straße 30 - 32

Rheingönheim Mozartschule RheingönheimHilgundstraße 21

Ruchheim Astrid-Lindgren-SchuleKurt-Kreiselmaier-Platz 1

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Schulordnung

Städtische Musikschule Ludwigshafen am Rhein

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1. Aufgabe und AufbauAufgabe der Städtischen Musikschule Ludwigshafen ist es, Kinder undJugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu er-kennen und zu fördern.

Ziel der pädagogischen Arbeit ist es, neben der rein instrumentalenund vokalen Ausbildung, ein umfassendes Verständnis für die Musik zuwecken.

Musik und Musikerziehung entwickeln schöpferische Kräfte und Anla-gen im jungen Menschen und schaffen außerordentlich wichtige so-ziale Bezüge.

Die Lehrinhalte umfassen alle Zweige der theoretischen und prakti-schen Musikunterweisung wie Gesang, Instrumentalspiel und gemein-sames Musizieren.

Die Musikschule gliedert sich in:1. Musikalische Grundfächer2. Instrumentale Grundausbildung3. Instrumental- und Vokalfächer4. Studienvorbereitung/Begabtenförderung5. Sonderstufe6. Ensemblefächer7. Ergänzungsfächer

2. UnterrichtDer Unterricht wird von staatlich geprüften Musiklehrern/innen erteilt.Die Einteilung der Schüler/innen erfolgt durch die Schulleitung.Der/Die Instrumentallehrer/in ist berechtigt, in schriftlicher Absprachemit den Eltern und der Schulleitung, die Schüler/innen in kleinere odergrößere Gruppen zu tauschen und die Unterrichtszeit und -form zu än-dern. Jedoch kann kein Anspruch auf eine bestimmte Fachlehrkraftoder Unterrichtsform und -dauer erhoben werden. Die Unterrichtszeitliegt in der Regel zwischen 13.00 Uhr und 20.00 Uhr.

Musikalische Grundfächer

Die musikalischen Grundfächer erschließen die musikalischen Anlagender Kinder, gehen dem Unterricht in den Vokal- und Instrumentalfä-chern voraus und begleiten ihn.

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Eltern-Kind-Gruppe: Frühmusikalischer Unterricht für Kinder im Altervon 1 - 3 Jahren zusammen mit einem Elternteil.

Musikalische Frühförderung: Musikalische Frühförderung für Dreijäh-rige im Kindergarten in Zusammenarbeit mit Erzieherinnen und Erzie-hern in Vorbereitung auf die Kurse in Musikalischer Früherziehung.

Musikalische Früherziehung: Elementares Unterrichtsangebot für Kin-der im Alter von 4 - 6 Jahren. Die Kursdauer ist zwei Jahre.

Musikalische Grundausbildung: Elementares Unterrichtsangebot abder 1. Grundschulklasse, Vorbereitung auf den Instrumental- und Vo-kalunterricht. Die Kursdauer beträgt ein Jahr.

Singklasse: Musikalische Grundausbildung für Kinder der 1. und 2.Grundschulklasse in Zusammenarbeit mit den Ludwigshafener Grund-schulen.

Instrumentale Grundausbildung

Das Klassenmusizieren in Zusammenarbeit mit Ludwigshafener Schu-len in Bläser- und Streicherklassen sowie Instrumentalunterricht inGruppen von 4 und mehr Kindern in den ersten zwei Unterrichtsjahrenermöglichen einen Zugang zum Instrumentalunterricht, der sozialesLernen fördert und zur Orientierung für das spätere Musizieren dient.

Instrumental- und Vokalfächer

Der Unterricht in den Instrumental- und Vokalfächern erstreckt sichauf alle Instrumente, die von der Musikschule angeboten werden, undgliedert sich in Unter-, Mittel- und Oberstufe. Die Schüler/innen wer-den bei der Instrumentenwahl beraten.

In den Instrumental- und Vokalunterricht werden bevorzugt Kinderaufgenommen, die mindestens ein Jahr ein Grundfach besucht haben.

Der Unterricht findet im Anfängerbereich grundsätzlich in Gruppen, inEinzelfällen im Einzelunterricht statt. Die Gruppen werden nach Eig-nung und Alter so zusammengesetzt, dass die besonderen Qualitätendes Gruppenunterrichts genutzt werden können. Über die Einteilungsowie erforderliche Änderungen während des Semesters entscheidetdie Schulleitung.

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Studienvorbereitende und begabtenfördernde Abteilung (SVA/BFA)Schüler/innen, die sich auf ein Musikstudium vorbereiten wollen oderüber eine besondere musikalische Begabung verfügen, erhalten beson-ders intensiven Unterricht nach den Richtlinien des Verbandes deut-scher Musikschulen. Die Aufnahme in diese Abteilung erfolgt nach bestandener Aufnahme-prüfung und verpflichtet zur Teilnahme an Wettbewerben, inbesondere"Jugend musiziert", des weiteren beinhaltet sie die Orchesterpflichtbzw. Korrepetitionspflicht. Auf die Aufnahmeprüfung kann nach Rück-sprache mit der Schulleitung verzichtet werden, wenn ein 1. oder 2.Platz im rheinland-pfälzischen Landeswettbewerb "Jugend musiziert"(Solowertung) im gleichen Kalenderjahr erreicht wurde, in dem derAntrag auf eine Aufnahme in die SVA oder BFA gestellt wird. Mindestalter ist in der Regel 12 Jahre. Über Ausnahmen entscheidetdie Schulleitung. Schüler/innen, die bereits ein Studium aufgenommenhaben, sind vom Unterricht in dieser Abteilung ausgeschlossen.

EnsemblefächerAlle Schüler/innen sind zur Teilnahme am Ensembleunterricht Orche-ster, Ensemble, Chor und Big-Band verpflichtet, Erwachsene könnenan einem Ensembleunterricht teilnehmen. Der Besuch der großen Ensembles (Sinfonieorchester und Blasorche-ster) hat grundsätzlich Vorrang vor dem Besuch anderer Ensembles.Dies gehört zur ganzheitlichen Ausbildung und ist verbindlicher Be-standteil des Musikunterrichts.Die Einteilung zu einem Ensemblefach nimmt, unter Berücksichtigungdes Ausbildungsstandes und des Interesses des/der Schülers/in, dieFachlehrkraft vor.

ErgänzungsfächerDie Zugangs- und Unterrichtsbedingungen für Ergänzungsfächer wer-den jeweils gesondert festgelegt.

3. SchuljahrDas Musikschuljahr hat zwei Semester. Das Sommersemester beginntam 1. Mai und das Wintersemester am 1. November. Aufnahme undAbmeldung sind in der Regel nur zu diesen Terminen möglich.Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildendenSchulen gilt auch für die Musikschule.

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4. UnterrichtsorteDer Unterricht findet ausschließlich in von der Musikschule ausgewie-senen Räumen statt. Zur Vermeidung weiter und verkehrsgefährden-der Schulwege sind die Unterrichtsstätten über das Stadtgebiet ver-teilt. Nach Möglichkeit wird der Wunsch nach einer bestimmten Unterrichts-stätte berücksichtigt. Jedoch kann kein Anspruch auf eine bestimmteUnterrichtsstätte erhoben werden.

5. AufnahmeDie Aufnahme in die Musikschule erfolgt in der Regel bis zum vollende-ten 18. Lebensjahr mit Verbleib bis zum 23. Lebensjahr. In Ausnahme-fällen können auch Erwachsene aufgenommen werden. Hierüber ent-scheidet die Schulleitung.Die Anmeldung muss schriftlich (Formblatt) durch die gesetzlichenVertreter/innen minderjähriger Schüler/innen bzw. durch die volljähri-gen Schüler/innen erfolgen, die damit gleichzeitig die Schulordnungund die Gebührensatzung anerkennen.Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ihren Hauptwohnsitz nicht inLudwigshafen haben, können in die Musikschule nur aufgenommenwerden, wenn in dem gewünschten Unterrichtsfach noch Plätze freisind.Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Musikschule besteht nicht.Adressenänderungen müssen unverzüglich der Verwaltung gemeldetwerden.

6. GebührenFür die Inanspruchnahme von Leistungen der Städtischen MusikschuleLudwigshafen am Rhein werden Gebühren erhoben. Die Festsetzungder Gebühren erfolgt aufgrund der Gebührensatzung.

7. Beendigung des SchulverhältnissesDas Schulverhältnis endet durch schriftliche Abmeldung, nach Ablaufeines zeitlich befristeten Kurses oder durch Ausschluss.Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum 01.11. und zum 01.05. einesjeden Jahres möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens bis zum15.09. mit Wirkung zum 01.11. oder bis zum 15.03. mit Wirkung zum01.05. schriftlich zugegangen sein.

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Hiervon ausgenommen sind Angebote, die in Kooperation mit allge-meinbildenden Schulen und Kindertagesstätten stattfinden, die nurzum Ende der Sommerferien des jeweiligen Schuljahres mit sechswö-chiger Frist kündbar sind.

8. Unterrichtsfachwechsel/LehrerwechselEin Lehrerwechsel kann nur mit Zustimmung der Schulleitung auf-grund eines schriftlich begründeten Antrages zum Semesterwechselerfolgen. Bei Wechsel des Unterrichtsfaches muss der Unterricht im nicht mehrgewünschten Fach gemäß Punkt 6 der Schulordnung fristgemäßschriftlich gekündigt werden.

9. InstrumenteGrundsätzlich sollte der/die Schüler/in bei Beginn des Unterrichts einInstrument besitzen. Eine Beratung durch die zuständige Instrumen-tallehrkraft ist möglich und wird empfohlen. Streich-, Holz-, Tasten- und Blechblasinstrumente können – im Rahmender Bestände der Musikschule – den angemeldeten Schülerinnen undSchülern gegen Gebühr jeweils für zwei Semester zur Verfügung ge-stellt werden. Die Mietzeit beträgt in der Regel zwei Semester undkann nur aufgrund eines schriftlich begründeten Antrages für ein wei-teres Semester verlängert werden.Instrument und Zubehör sind auf Kosten des Mieters bzw. des gesetzli-chen Vertreters instand zu halten. Über Einzelheiten der Pflege hatsich der/die Teilnehmer/in bei der Lehrkraft zu informieren. Mit Repa-raturen dürfen nur von der Musikschule benannte Firmen beauftragtwerden.

10. GesundheitsbestimmungenBei ansteckenden Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbe-stimmungen der Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetzzur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Men-schen).

11. AufsichtEine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Der/die Erzie-hungsberechtigte oder deren Beauftragte/r, der/die minderjährige

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Schüler/innen zum Unterricht bringt, hat sich stets davon zu überzeu-gen, dass der Unterricht tatsächlich stattfindet.

12. Teilnahme am UnterrichtDie Schüler/innen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, anden Ensemblefächern und an den Veranstaltungen der Musikschuleverpflichtet. Die Schulleitung kann auf schriftlichen Antrag im Einzelfall Ausnah-men von dieser Verpflichtung genehmigen. Bei Verhinderung oder Er-krankung der Schülerin/des Schülers sollte der Erziehungsberechtigtedies schriftlich oder telefonisch der jeweiligen Lehrkraft oder Musik-schulverwaltung mitteilen. Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch aufNachholung der verlorenen Stunden.

13. Ausschluss aus dem Unterrichta) Fehlt ein/e Schüler/in in einem Semester trotz schriftlicher Mah-

nung mehr als zweimal unentschuldigt, kann er/sie vom Unterrichtan der Musikschule ausgeschlossen werden.

b) Bleibt ein/e Gebührenschuldner/in länger als drei Monate mit Ge-bühren im Rückstand, so kann dies zum Ausschluss aus der Musik-schule führen.

c) Schüler/innen können bei erheblichen Verstößen gegen diese Schul-ordnung oder anderen erheblichen Störungen des Schulbetriebesvom Unterricht ausgeschlossen werden.

d) Sind im Unterricht normale Fortschritte infolge mangelnden Fleißesoder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann der/dieSchüler/in durch den/die Leiter/in der Musikschule von der weiterenTeilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden.

14. Veranstaltungen Veranstaltungen der Musikschule, einschließlich der hierfür erforderli-chen Vorbereitungen, sind Bestandteil des Unterrichts. Die Musikschule ist berechtigt, im Unterricht und in ihren übrigen Ver-anstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für ihrenEigenbedarf sowie zur Selbstdarstellung zu verwenden. Eine Vergü-tungspflicht besteht nicht.

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Von öffentlichen Auftritten sowie Meldungen zu Wettbewerben oderAufnahmeprüfungen an Musikhochschulen der Schülerinnen undSchüler in den an der Musikschule belegten Fächern, ist die entspre-chende Fachlehrkraft vorher in Kenntnis zu setzen.

15. LeistungenDie Unterrichtsziele sind in den Lehrplänen des Verbandes deutscherMusikschulen (VdM) festgelegt.Jährliche Beurteilungen im Ausbildungsbuch informierenSchüler/innen und Eltern über Eignung, Leistungsstand und Fortset-zungsmöglichkeiten des Unterrichts.

16. Verbindlichkeit der SchulordnungMit der Anmeldung eines/einer Schülers/in und seiner/ihrer Zuteilungzum Unterricht ist das Vertragsverhältnis begründet und die Schulord-nung erlangt Rechtsverbindlichkeit.Von dieser Schulordnung abweichende Absprachen mit Lehrerinnenoder Lehrern der Musikschule haben keine Gültigkeit.

Ludwigshafen am Rhein, den 12.12.2012

Dr. Eva LohseOberbürgermeisterin

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Gebührensatzung

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Einmalige Aufnahmegebühr 13 Euro

Fach Unterricht 1 x Jahres Monatlicheswöchentlich Entgelt Entgelt

I Grundfächer 60 Min. 300 Euro 25 EuroMusikalische Früherziehung, Musikalische (einschließlichGrundausbildung, Eltern-Kind-Gruppe 10 Min. Eltern-

gespräche)II Singklasse 156 Euro 13 Euro

III Instrumentenkarusell 5 Gruppen bis zu 5 Schüler/innen 2 x 45 Min. 300 Euro 25 Euro

IV Instrumentale Grundausbildung5 und mehr Schüler/innen 45 Min. 336 Euro 28 EuroKlassenmusizieren 2 x 45 Min. 300 Euro 25 Euro

V Instrumental-, Gesangsgruppenunterricht3 - 4 Schüler/innen 45 Min. 408 Euro 34 Euro

VI Instrumental-, Gesangsgruppenunterricht2 Schüler/innen 30 Min. 408 Euro 34 Euro

VII Instrumental-, Gesangsgruppenunterricht2 Schüler/innen 45 Min. 582 Euro 48,50 Euro

VIII Instrumental-, Gesangspartnerunterrichtein Elternteil gemeinsam mit Kind 45 Min. 1164 Euro 97 Euro

IX Instrumental-, Gesangs-Einzelunterricht 30 Min. 696 Euro 58 Euro

X Instrumental-, Gesangs-Einzelunterricht 45 Min. 1044 Euro 87 Euro

XI Instrumental-, Gesangs-Einzelunterricht Erwachsene 30 Min. 840 Euro 70 Euro

XII Instrumental-, Gesangs-Einzelunterricht Erwachsene 45 Min. 1260 Euro 105 Euro

XIII Ensemble- und Ergänzungsfächer Musiklehre, Gehörbildung, Chor, Spielkreis, 45 - 90 Min.Ensemble, Kammermusik, Orchester, Improvisation, Big-Band

a) Für Schüler/innen, die Hauptfachunterricht an unserer Musikschule erhalten gebührenfrei

b) Für Schüler/innen, die keinen Hauptfachunterricht an unserer Musikschule erhalten, sowie Erwachsene 60 Euro 5 Euro

XIV Studienvorbereitende und begabtenfördernde Abteilung (SVA/BFA)

a) alle Fächer 2 x 45 Min. 1152 Euro 96 Eurob) Musiktheorie für Schüler die keinen Hauptfach-

unterricht an unserer Musikschule erhalten 45 Min. 276 Euro 23 Euro

XV Ballett und Moderner Tanz 45 Min. 384 Euro 32 Euro

XVI Sonderstufe/Musiktherapiea) Gruppenunterricht (3 und mehr Schüler) 45 Min. 300 Euro 25 Eurob) Einzelunterricht 30 Min. 642 Euro 53,50 Euroc) Einzelunterricht 45 Min. 918 Euro 76,50 Euro

XVII Leihinstrumente 180 Euro 15 Euro

20 Städtische Musikschule Ludwigshafen am Rhein

Gebühren der Städtischen Musikschule LudwigshafenAb 01.02.2013

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21Städtische Musikschule Ludwigshafen am Rhein

Satzung über die Erhebung von Gebühren fürLeistungen der Musikschule der Stadt Ludwigshafen amRhein, zuletzt geändert durch Satzung vom 23.05.2011

Auf Grund § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) inder Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Lan-desgesetz vom 20.10.2010 (GVBI. S. 319) i.V.m. §§ 1 und 2 des Kommu-nalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geän-dert durch Landesgesetz vom 15.02.2011 (GVBI. S. 25) erlässt die StadtLudwigshafen am Rhein auf Beschluss des Stadtrates vom 10.12.2012folgende Satzung:

§ 1 Gebührenpflicht(1) Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule Lud-

wigshafen am Rhein (Musikschule) werden Gebühren auf Grundlageder vorliegenden Satzung erhoben. Darüber hinaus wird für die Auf-nahme eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben.

(2) Die Gebührensätze ergeben sich im Einzelnen aus der Anlage, die inihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 2 Gebührenschuldner/in(1) Gebührenschuldner/in ist, wer die Leistungen der Musikschule in

Anspruch nimmt.(2) Bei nicht voll Geschäftsfähigen ist Gebührenschuldner/in der/die

gesetzliche Vertreter/in.(3)Mehrere Gebührenschuldner/innen haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehung und Fälligkeit(1) Die Gebührpflicht entsteht mit dem Zeitpunkt des Schuleintritts. Sie

wird jeweils für ein Semester durch Gebührenbescheid festgesetztund ist in monatlichen Raten zum 15. eines jeden Folgemonats,oder – bei Beibehaltung der halbjährlichen Zahlungsweise – zum 15.Juni beziehungsweise zum 15. Dezember zur Zahlung fällig.

(2) Bei Aufnahme in die Musikschule wird eine einmalige Bearbeitungs-gebühr erhoben, die mit der ersten Unterrichtsgebühr fällig wird.

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(3) Bei Ausschluss aus der Musikschule bleibt der Gebührenschuldnerbis zum Ende des jeweiligen Semesters zur Zahlung verpflichtet.Die Gebühr wird in diesem Fall in einem Betrag festgesetzt undeinen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 Erstattung, Ermäßigung und Erlass(1) Gebühren für nicht besuchte oder ausgefallene Unterrichtsstunden

werden nur nach folgender Maßgabe bei der nächsten Rechnungs-stellung erstattet, wenn:a) der/die Schüler/in den Unterricht (Ferien und Feiertage ausge-nommen) aus gesundheitlichen Gründen länger als vier Wochennicht besuchen konnte und er/sie dies durch ärztliches Attestnachweist,

b) der Unterricht aus von der Musikschule zu vertretenden Gründenausfällt. Dies gilt nicht für durch gesetzliche Feiertage oder wäh-rend der Schulferien ausgefallene Unterrichtsstunden,

c) der Unterricht durch Erkrankung der Lehrkraft mehr als zweimalhintereinander ausfällt. In diesem Fall erfolgt die Erstattung abder dritten ausgefallenen Unterrichtsstunde.Fällt der Unterricht durch unvermeidliche Verhinderung der Lehr-kraft aus, wird er vor- oder nachgegeben. In diesem Fall wird dieGebühr nicht erstattet.

(2) Es werden folgende Ermäßigungen gewährt:a) 10 % für das zweite Kind, 50 % für das dritte Kind und 80 % fürjedes weitere Kind (Geschwisterermäßigung);

b) 20 % ab dem zweiten Unterrichtsfach (Unterrichtsfachermäßi-gung).

(3) Die Ermäßigungen werden mit folgender Maßgabe gewährt:a) Unabhängig von Unterrichtsbeginn oder -anmeldung wird die Er-mäßigung auf die kostengünstigste Unterrichtsform angerechnet.Dies gilt auch bei Geschwisterermäßigung.

b) Es wird entweder die Geschwisterermäßigung oder die Unter-richtsfachermäßigung gewährt.

c) Keine Ermäßigung wird bei Unterricht in der studienvorbereiten-den und begabtenfördernden Abteilung sowie in einem Ergän-zungs- oder Ensemblefach gewährt.

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(4) Die Gebühr wird auf Antrag und bei Nachweis der Bedürftigkeit er-mäßigt oder erlassen. Einzelheiten sind den Richtlinien für die Ge-währung von Gebührenerlass/-ermäßigung der Musikschule derStadt Ludwigshafen am Rhein zu entnehmen, die Bestandteil dieserGebührensatzung sind.

§ 5 Stipendium(1) In Höhe der Gebühr kann ein Stipendium für bedürftige, begabte

Schüler/innen gewährt werden, soweit nicht bereits ein Erlass nach § 4 Abs. 4 in Frage kommt.

(2) Die Stipendien werden auf schriftlichen Antrag bei Befürwortungeiner an der Musikschule tätigen Fachkraft von der Schulleitungvergeben.

(3) Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

§ 6 InkrafttretenDiese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.02.2013 in Kraft.

Ludwigshafen am Rhein, 12.12.2012Stadtverwaltung

Dr. Eva LohseOberbürgermeisterin

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Richtlinien für die Gewährung von Gebührenerlass/-ermäßigungnach § 4, Ziffer 4 der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleLudwigshafen - in der jeweils gültigen Fassung.

I. Voraussetzungen:• Der Antragsteller muss seine Bedürftigkeit entsprechend Ziffer III +

IV nachgewiesen haben. • Die Beurteilung des Fachlehrers über den jeweiligen Schüler (bei

Anfängern nach einem halben Jahr) muss positiv sein, d.h.:a) regelmäßige und pünktliche Unterrichtsteilnahmeb) lernwilligc) integrationsfähig d) die musikalische Entwicklungsfähigkeit muss Aussicht auf Erfolghaben.

Sollte eine dieser Kriterien nicht erfüllt sein, kann – trotz niedrigenEinkommens – der Antrag auf Erlass/Ermäßigung abgelehnt werdenoder der Erlass und die prozentual ermäßigte Gebühr zurückgefordertwerden.

II. Berechnung der Einkommensgrenze: • 150 % der jeweils gültigen Regelsätze gemäß SGB II (pauschalierte

monatliche Regelleistungen (RL) beim Arbeitslosengeld II/Sozial-geld) plus Kaltmiete (ohne Wasser, Heizung, Strom und sonstigeNebenkosten) = Einkommensgrenze.

• Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oderGeldeswert, z.B. Altersruhegeld, Renten, Arbeitslosengeld I + II, Lei-stungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG, Kinder-geld, Lastenausgleich, Mieteinnahmen, Mietzuschuss, Nebenein-künfte, Sozialgeld, Unterhalt, und alle sonstigen – auch zweckge-bundenen – Einnahmen. (Einkommens- Bedarfsberechnungen an-derer Behörden/Institutionen sind nicht anwendbar und haben keineGültigkeit).

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III. Ein Erlass von 100 % erfolgt, wenn das von der Musikschule errechnete Einkommen

• ab 10% und mehr unter der Einkommensgrenze liegt und• wenn die Städtische Musikschule Ludwigshafen die nächstgelegene

Einrichtung dieser Art ist.

IV. Folgende Ermäßigungen werden gewährt, wenn das von der Musikschule errechnete Einkommen

• 9,9 % bis 5 % unter der Einkommensgrenze liegt = 75 % Ermäßigung• 4,9 % bis 0 % unter der Einkommensgrenze liegt = 50 % Ermäßigung• 0,1 % bis 5 % über der Einkommensgrenze liegt = 25 % Ermäßigung• 5,1 % und mehr über der Einkommensgrenze liegt = keine Ermäßigungund die Städtische Musikschule Ludwigshafen die nächstgelegene Ein-richtung dieser Art ist. Der Erlass/die Ermäßigung wird für ein Schuljahr gewährt und gilt abdem Monat, in dem der Antrag in der Verwaltung der Musikschule ein-gegangen ist. Der Antrag muss für jedes beginnende Schuljahr neu ge-stellt werden. Aufnahmegebühren und die Miete von Instrumenten sindvon dieser Regelung ausgenommen. Einkommensänderungen müssensofort mitgeteilt werden.Ein Erlass/eine Ermäßigung für Jugendliche gilt längstens bis zum 23.Lebensjahr, für Erwachsene (Aufnahme nach Vollendung des 18. Le-bensjahres) ist ein Erlass/eine Ermäßigung nicht möglich.

Die Richtlinien treten am 01.02.2013 in Kraft.

Dr. Eva LohseOberbürgermeisterin

Satzung entsprechend der Verordnung aus dem AmtsblattNr. 83/2012 ausgegeben am: 14.12.2012

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Elternvertretung

Die Musikschule der Stadt Ludwigshafen am Rhein ist eine Bildungs-einrichtung, in der Schüler, Lehrer und Eltern gemeinsam mitwirken,um die musikalische Bildung unserer Kinder zu fördern.Eine diesen Bedürfnissen entsprechende Ausbildung setzt jedoch vor-aus, dass der Dialog zwischen Eltern und Schule gewährleistet ist.Deshalb gibt es bei der Musikschule eine Elternvertretung, die gemein-sam mit der Schulleitung den Elternwillen zum Ausdruck bringt.

Elternvertreter:Prof. Dr. Michael HausmannTel.: 0621 67 85 71

Stellvertreter/in:Karin Haufe Norbert LehmannTel.: 0621 65 57 65 Tel.: 0621 6295812

Prof. Dr. Hausmann und sein/e Vertreter/in nehmen gerne Ihre Wün-sche und Anregungen entgegen, denn Ihre aktive Mithilfe ist notwen-dig, um die Schule entsprechend den Interessen unserer Kinder zu ge-stalten.

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Förderkreis der Städtischen MusikschuleLudwigshafen am Rhein

Am 21.11.1991 wurde der Förderkreis der Städtischen MusikschuleLudwigshafen am Rhein gegründet.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigeZwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Ab-gabenordnung.Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieswird insbesondere durch Geld- und Sachleistungen, sowie durch an-dere Beiträge zur Unterstützung der erzieherischen Arbeit der Städti-schen Musikschule Ludwigshafen am Rhein verwirklicht.Er will sich für die Belange und das Ansehen der Musikschule inner-halb der Bevölkerung einsetzen.Ferner will er die Verbundenheit der Schüler untereinander und mitder Schule fördern, auch soll der Kontakt mit den ehemaligen Schülernauf-recht erhalten, sowie das Interesse der Eltern an der Musikschul-arbeit geweckt und intensiviert werden.Wenn Sie die Arbeit des Förderkreises unterstützen möchten, wendenSie sich bitte an folgenden Vorstand:

1. VorsitzendeNese HeroldTel.: 0621 69 19 83

Stellvertretender VorsitzenderHans Ulrich MüllerTel.: 0621 539554

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