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2 Stand: 02.07.2019 – EK 2020

Wichtige Informationen zu Ihrem Bewerbungs- und Einstellungs-

verfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst NRW

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,

wir freuen uns, dass Sie sich bei der Polizei NRW bewerben möchten.

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengestellt,

die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung unbedingt benötigen. Diese Informationen

liegen auch in strukturierter Form auf unserer Internetseite

www.polizeibewerbung.nrw.de für Sie bereit.

Das Bewerbungsverfahren ist umfangreich. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt,

dass Bewerberinnen und Bewerber mit dem aufmerksamen Lesen aller Informationen

ihre Chance erhöhen, das Bewerbungsverfahren erfolgreich abzuschließen.

Nehmen Sie sich also etwas Zeit für Ihre berufliche Zukunft bei der Polizei NRW.

Wenn Sie Rückfragen haben, können Sie auf unserer Internetseite unter

‚Ansprechpartner‘ Personalwerberinnen und Personalwerber in Ihrer Nähe ermitteln.

Sie haben auch die Möglichkeit sich an die zentrale Bewerbungshotline der Polizei

NRW zu wenden: 0251-7795-5353.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

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Inhaltverzeichnis

1. Allgemeine Voraussetzungen ................................................................................. 4

1.1 Persönliche Voraussetzungen .................................................................... 4

1.2 Schulbildung und Berufserfahrung .............................................................. 5

1.3 Sportabzeichen und Schwimmnachweis .................................................... 7

1.4 Körperschmuck ........................................................................................... 8

1.5 Strafverfahren ............................................................................................. 9

1.6 Sportförderung ............................................................................................ 9

2. Durchführung der Bewerbung ............................................................................... 10

2.1 Vorbereitung der schriftlichen Bewerbung ................................................ 10

2.2 Bewerbungskonto erstellen ...................................................................... 14

2.3 Onlinebewerbung durchführen.................................................................. 15

3. Auswahlverfahren, Ansprechpartner, sonstige Informationen .............................. 16

3.1 Ablauf des Auswahlverfahrens ................................................................. 16

3.2 Ausbildungsbehörden und Studienorte ..................................................... 20

3.3 Ansprechpartner ....................................................................................... 22

3.4 Weitere Informationen .............................................................................. 22

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1. Allgemeine Voraussetzungen

1.1 Persönliche Voraussetzungen

Bewerben kann sich grundsätzlich jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger. Für

Bewerbende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit gelten besondere Voraussetzungen.

Hier muss für die Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes,

dienstliches Bedürfnis bestehen. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn

das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde, ein hoher Bevölkerungsanteil der

entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, die Bewerberin/der

Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Muttersprache spricht und

wenn eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik

Deutschland vorhanden ist. Jede Bewerbung wird im Einzelfall geprüft.

Am Tag der Einstellung dürfen Sie das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Dies gilt nicht für:

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (mindestens SAZ zwölf Jahre und das

Ende des Dienstverhältnisses oder der Fachausbildung liegt bei Eingang der

Bewerbung noch keine sechs Monate zurück),

Bewerbende, die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben,

Bewerbende, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder

Bundesfreiwilligendienst bzw. Jugendfreiwilligendienst geleistet haben,

Bewerbende, die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen

gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war.

Bei Ableistung eines der genannten Dienste erhöht sich das Höchstalter um die

geleistete Zeit, bei Betreuung oder Pflege pro Kind/Angehörigem um höchstens drei

Jahre, insgesamt um höchstens sechs Jahre.

Die Mindestgröße beträgt für Frauen und Männer 163 cm.

Ihr Body-Maß-Index darf zum Zeitpunkt der polizeiärztlichen Untersuchung nicht

kleiner sein als 18 und nicht größer als 27,5.

Weiterhin müssen Sie im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung als

polizeidiensttauglich eingestuft werden. Bezüglich Ihrer gesundheitlichen

Vorgeschichte können an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen getroffen

werden. Entscheidend ist hier allein die polizeiärztliche Untersuchung im Rahmen des

Auswahlverfahrens. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Vorgeschichte die

Polizeidienstuntauglichkeit zur Folge hat, kann Ihnen ggf. die für Sie zuständige

Personalwerberin/der für Sie zuständige Personalwerber weiterhelfen.

Sollte an Ihren Augen eine Laseroperation der Augen zur Behandlung der Kurz- oder

Weitsichtigkeit durchgeführt worden sein, muss ein augenfachärztliches Zeugnis über

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den komplikationslosen Heilungsverlauf, welches die nach den Empfehlungen der

KRC (Kommission Refraktive Chirurgie) erforderlichen Angaben zur prä- und

postoperativen Diagnostik und dem durchgeführten Operationsverfahren enthält,

vorgelegt werden. Ein solches Zeugnis darf frühestens sechs Monate nach der

Laseroperation durch jede Augenärztin/ jeden Augenarzt angefertigt werden und muss

vor der Einstellung eingereicht werden. Die Kosten für dieses augenärztliche Zeugnis

werden von uns nicht übernommen.

Der Untersuchungsumfang für das postoperative augenärztliche Zeugnis umfasst

mindestens:

Untersuchung der Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie (mit Angaben zur Hornhautdicke)

Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe

Messung des Augeninnendruckes

Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte

Vorher sind augenärztliche Angaben über den präoperativen Korrekturbedarf und das

durchgeführte Operationsverfahren vorzulegen.

Weiterhin muss bis zum 01.07. des jeweiligen Einstellungsjahres eine Fahrerlaubnis

der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als beglaubigte Kopie nachgewiesen

werden. Auch begleitetes Fahren ab 17 zählt hierzu, allerdings müssen alle

Führerscheininhaber spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres der Einstellung die

vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen können.

Am ersten Auswahltag, nach dem PC-Test, findet noch ein Formalgespräch statt. In

diesem Gespräch werden Sie u. a. gefragt, ob Sie in geordneten wirtschaftlichen

Verhältnissen leben. Konkret ist hier die Frage zu beantworten, ob Sie Schulden oder

Verbindlichkeiten haben. Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten wie z. B. BAFÖG-

Kredite oder Leasingverträge stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.

1.2 Schulbildung und Berufserfahrung

Um das Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung beginnen zu

können, müssen Sie zum Zeitpunkt der Einstellung hierzu berechtigt sein. Der Zugang

zum Bachelorstudiengang steht Ihnen offen bei Vorliegen des Abiturs bzw. der vollen

Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder gemäß der

Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) mit Ausbildung und

Berufserfahrung. Die Qualifikation nach BBHZVO beinhaltet den Nachweis einer der

folgenden Voraussetzungen:

§ 2 BBHZVO

Sie besitzen einen Meisterbrief im Handwerk, oder

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Sie besitzen einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss mit

Prüfungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der

Handwerksordnung, oder

Sie besitzen den Abschluss einer Fachschule entsprechend der

Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz, oder

Sie besitzen einen Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten

Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der

sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, oder

Sie besitzen einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder

landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.

§ 3 BBHZVO

Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten

Ausbildungsberuf absolviert und

Sie sind anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens

dreijährigen Tätigkeit im erlernten oder in einem fachlich entsprechenden Beruf

nachgegangen. Der Abschluss einer weiteren fachlich verwandten

Berufsausbildung wird dabei als berufliche Tätigkeit angerechnet.

Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit mit

dem entsprechenden Anteil anzurechnen.

§ 4 BBHZVO

Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten

Ausbildungsberuf absolviert und

Sie sind anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens

dreijährigen Tätigkeit in anderen Berufen nachgegangen. Dieser Tätigkeit

gleichgestellt sind beispielsweise die hauptverantwortliche und selbständige

Führung eines Familienhaushalts, die Erziehung eines minderjährigen Kindes

oder die Pflege eines Angehörigen.

Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet:

1. der freiwillige Wehrdienst2. der Bundesfreiwilligendienst3. das freiwillige soziale Jahr4. das freiwillige ökologische Jahr5. die Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne

des Entwicklungshelfergesetzes6. der Abschluss einer weiteren mindestens zweijährigen Ausbildung in einem

anerkannten Ausbildungsberuf

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Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten müssen lückenlos durch Sie

nachgewiesen werden.

In den Fällen des § 4 BBHZVO muss eine Zugangsprüfung abgelegt werden,

durchgeführt durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Bewerben

Sie sich auf normalem Wege bei uns, die Prüfung wird dann im weiteren Verlauf des

Auswahlverfahrens stattfinden.

Informationen zur Zugangsprüfung an der FHöV NRW finden Sie unter:

https://www.elearning.fhoev.nrw.de/goto.php?target=cat_31&client_id=fhoev

Weiterhin muss jede Bewerberin/jeder Bewerber den Nachweis über sechs Jahre

Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 erbringen oder alternativ die Sprachkenntnisse

der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen

Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

Alle vorgenannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen

und nicht schon bei der Bewerbung.

1.3 Sportabzeichen und Schwimmnachweis

Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres müssen Sie ein gültiges Deutsches

Sportabzeichen in Bronze in beglaubigter Kopie einreichen. Der Nachweis darf zum

01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein. Bitte beachten Sie, dass

Sie in dem Jahr, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden, den Nachweis für

Erwachsene erbringen müssen.

Im Bereich Ausdauer ist eine der folgenden Laufdisziplinen nachzuweisen:

Jugendliche: 800-m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf

(hier muss über eine bestimmte Zeit ununterbrochen gelaufen werden),

Erwachsene: 3.000-m-Lauf oder 10.000-m-Lauf.

Andere Ausdauersportarten werden nicht akzeptiert.

Der Nachweis ist mittels Urkunde zu erbringen. Diese muss durch Sie oder ihrer

Prüferin/ihrem Prüfer mit Vorlage der Prüfkarte beim Stadtsportbund ihrer Stadt

beantragt werden. Geht aus der Urkunde die Ausdauerdisziplin nicht hervor, ist die

Prüfkarte mit einzureichen.

Wo Sie das Deutsche Sportabzeichen erwerben können, erfahren Sie z. B. im Internet.

Oft kann das Sportabzeichen in Schulen oder bei lokalen Sportvereinen erworben

werden, weiterhin bieten einige Polizeibehörden vor Ort auch die Abnahme für

Bewerberinnen und Bewerber an. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre örtliche

Personalwerbung. Denken Sie bitte daran, frühzeitig mit dem Training zu beginnen.

Einer der folgenden Nachweise der Schwimmfähigkeit muss ebenfalls bis spätestens

zum 01.07. des Einstellungsjahres als beglaubigte Kopie eingereicht werden.

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Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mindestens Bronze) oder das Deutsche

Schwimmabzeichen in Gold bzw. das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Gold.

Das Schwimmabzeichen darf am 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24Monate sein.

Beim Schwimmnachweis ist Ihr Lebensalter zum Zeitpunkt der Abnahme

entscheidend, ob Sie das Deutsche Schwimmabzeichen oder das Deutsche

Jugendschwimmabzeichen absolvieren müssen. Wo diese Nachweise erbracht

werden können, erfahren Sie z. B. im Internet. Während das

Rettungsschwimmabzeichen nur durch bestimmte Organisationen bescheinigt werden

kann, kann das Schwimmabzeichen nach Absprache in der Regel in den meisten

Schwimmbädern bei den Bademeistern erworben werden. Denken Sie bitte daran,

sich frühzeitig um die jeweiligen Abnahmemodalitäten zu kümmern und entsprechend

zu trainieren.

1.4 KörperschmuckEine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich. Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang. Körperschmuck sind insbesondere: Tätowierungen, Piercings, Skarifikationen, Implantate und Vergleichbares.

Zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren führt eine körperliche Veränderung in der Regel in folgenden Fällen:

VerletzungsgefahrLiegt vor, wenn durch den Körperschmuck (sichtbar oder unsichtbar) die Verletzungsgefahr in polizeilichen Einsatzsituationen erhöht oder sogar erst begründet wird (z. B. Flesh Tunnel und Implantate)

Verfassungswidrigkeit/DiskriminierungGleichstellung, Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung sind für die Polizei des Landes NRW verbindliche Handlungsleitlinien. Von der Gefahr einer Ansehensschädigung zu Lasten des Landes NRW ist insbesondere immer dann auszugehen, wenn das Motiv eines Körperschmucks (sichtbar oder unsichtbar) eine Darstellung zum Inhalt hat, die

• Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist (Symbole, Fahnen,Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnte,

• rechts- oder linksradikal oder allgemein extremistisch ist,

• sexistisch oder frauenfeindlich ist oder

• allgemein entwürdigt und/oder diskriminiert, Gewalt verherrlicht oder die

Menschenwürde verletzt.

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Körperschmuck führt nicht zum Ausscheiden aus dem Verfahren, wenn er unauffällig ist und weltanschaulich neutral bleibt (z. B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne oder aus wenigen Worten bestehende Sinnsprüche).

Bei vorhandenem Körperschmuck im Intimbereich ist es erforderlich, dass Sie eine detailgetreue Skizze oder eine identische Abschrift zur polizeiärztlichen Auswahluntersuchung in Münster vorlegen. Nur so ermöglichen Sie uns zu entscheiden, ob ein Eignungsmangel ausgeschlossen werden kann.

Jeder Körperschmuck wird einzeln beurteilt. Dies erfolgt jedoch im laufenden

Bewerbungsverfahren, eine Beurteilung vorab als Entscheidungsgrundlage für eine

Bewerbung bei der Polizei NRW findet nicht statt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr

Körperschmuck einen Eignungsmangel darstellt, wenden Sie sich bitte an die für Sie

zuständigen Personalwerberinnen/Personalwerber.

1.5 Strafverfahren

Sollten sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sein oder ein strafrechtliches

Verfahren gegen Sie anhängig gewesen sein, wird im Einzelfall entschieden, ob eine

charakterliche Ungeeignetheit vorliegt. Dies wird im laufenden Verfahren anhand der

Straf- und Gerichtsakten entschieden; eine Beurteilung im Vorfeld einer Bewerbung ist

nicht möglich.

1.6 Sportförderung

Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und

bietet ihnen berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte

Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen

und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe Ihrer Bewerbung. In Betracht kommt

die Spitzensportförderung, parallel zur aktuellen Umsetzung der Spitzensportreform in

Deutschland, wenn Ihre ausgeübte Sportart im Jahr Ihrer Einstellung bei der Polizei

NRW eine olympische Disziplin ist. Darüber hinaus besteht das Erfordernis der

Zugehörigkeit zu einem Bundes- oder Landeskader (A-C) oder einer entsprechenden

Auswahlmannschaft sowie einer Empfehlung von Ihrem Sportfachverband. Sollte in

Ihrer Sportart die Spitzensportreform bereits umgesetzt sein (Differenzierung in

Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader etc.), würde eine individuelle

Prüfung der Gleichrangigkeit zu oben beschriebener Maßgabe erfolgen.

Ausgenommen von der Sportförderung sind Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,

Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Trainerinnen und Trainer sowie

Funktionärstätigkeiten.

Damit wir prüfen können, ob Sie die Möglichkeit der Spitzensportförderung in Anspruch

nehmen können, füllen Sie bitte im Bedarfsfall das Formular 10 vollständig aus.

Die Festlegung der olympischen Disziplinen erfolgt durch die "Olympic Programm

Commission" des IOC. Dieses sind zurzeit (festgelegt bis 2020) folgende Disziplinen:

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Olympische Sommersportarten:

Badminton, Basketball, Baseball/Softball–Baseball, Bogenschießen, Boxen, Fechten,

Fußball, Gewichtheben, Golf, Handball, Hockey, Judo, Kanusport - Kanurennsport,

Kanusport - Kanuslalom, Karate, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, Radsport -

Bahnrennen, Radsport - BMX, Radsport - Mountainbike (Cross-Country), Radsport -

Straßenrennen, Reitsport - Dressur, Reitsport - Vielseitigkeitsreiten, Reitsport -

Springen, Ringen - Freistil, Ringen - griechisch-römisch, Rudern, Rugby (7er),

Schießen, Schwimmsport - Kunst- und Turmspringen, Schwimmsport - Schwimmen,

Schwimmsport - Synchronschwimmen, Schwimmsport - Wasserball, Segeln,

Skateboard, Sportklettern, Surfen, Taekwondo, Tennis, Tischtennis, Triathlon,

Turnsport - Kunstturnen, Turnsport - Rhythmische Sportgymnastik, Turnsport -

Trampolin, Volleyball - Beachvolleyball, Volleyball - Volleyball

Olympische Wintersportarten:

Biathlon, Bobsport - Bobfahren, Bobsport - Skeleton, Curling, Eishockey, Eislauf -

Eiskunstlaufen, Eislauf - Shorttrack, Eislauf - Eisschnelllauf, Rennrodeln, Skisport - Ski

Alpin, Skisport - Freestyle-Skiing, Skisport - Ski Nordisch-Nordische Kombination,

Skisport - Ski Nordisch-Skilanglauf, Skisport - Ski Nordisch-Skispringen, Skisport –

Snowboard

2. Durchführung der BewerbungUm ein reibungsloses Bewerbungsverfahren zu gewährleisten, gehen Sie bei der

Durchführung Ihrer Bewerbung bitte schrittweise vor, wie auf unserer Internetseite

beschrieben (Schritte 1–4). Lesen Sie sich also zunächst alle Informationen zur

Bewerbung durch, kümmern Sie sich anschließend um Formulare und Dokumente und

legen Sie erst dann ein Bewerbungskonto an, um die Onlinebewerbung

durchzuführen.

Auf unserer Internetseite finden Sie eine Checkliste zum Bewerbungsablauf. Diese soll

Ihnen helfen, das umfangreiche Verfahren strukturiert abzuarbeiten. Drucken Sie sich

die Checkliste am besten aus.

Sollten zusätzliche Fragen oder Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an Ihre

örtliche Personalwerbung.

2.1 Vorbereitung der schriftlichen Bewerbung

Der schriftliche Teil Ihrer Bewerbung enthält sowohl persönliche Dokumente, welche

Sie einreichen müssen, als auch Formulare, die durch Sie oder eine Ärztin/ einen Arzt

ausgefüllt werden müssen. Beides ist für Ihre Bewerbung unverzichtbar.

Wichtig:

Nach Absenden der Onlinebewerbung haben Sie in der ersten Bewerbungsphase für

das Einreichen der schriftlichen Bewerbung nur zwei Wochen Zeit.

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Sollte Ihre schriftliche Bewerbung in diesem Zeitraum nicht bei uns eingehen, gehen

wir davon aus, dass Ihrerseits kein Interesse mehr an der Bewerbung besteht, womit

Sie aus dem Bewerbungsverfahren automatisch ausscheiden. Es empfiehlt sich also

unbedingt zuerst das Vorliegen aller Unterlagen zu prüfen und erst danach die

Onlinebewerbung durchzuführen.

Informationen zu unseren Formularen:

Sie finden die Formulare zum Download auf unserer Internetseite unter ‚Vorbereitung

schriftliche Bewerbung‘. Zwei Formulardateien sind vorhanden.

Erste Bewerbungsphase (vor dem ersten Auswahlverfahrenstag)

Die 'Basisformulare' (1-3) sind durch alle Bewerberinnen und Bewerber

auszufüllen. In Formular 1 geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse an, hierbei muss

es sich um die Adresse handeln, unter der Sie das Bewerbungskonto angelegt

haben.

Zweite Bewerbungsphase (nach erfolgreichem ersten Auswahlverfahrenstag)

Die 'Zusatzformulare' (4-11) sind ebenfalls zwingend durch alle

Bewerberinnen und Bewerber einzureichen. Wobei die Formulare 8–11 nur

dann beizufügen sind, wenn diese auf Sie zutreffen sollten.

Diese sind:

Das Formular 8 - 'Augenärztlicher Befundbericht' muss durch eine

Augenärztin/einen Augenarzt ausgefüllt werden, falls Sie eine Sehhilfe tragen

oder eine sonstige Minderung der Sehleistung oder eine Farbsinnstörung

bekannt ist. Die Korrekturwerte der Augen sind immer mit einer Brille

anzugeben (eventuell hierfür entstehende Kosten können von uns nicht

übernommen werden).

Das Formular 9 - 'Überschreiten des Höchstalters' muss durch Sie nur

ausgefüllt werden, falls Sie zum Einstellungstermin bereits 37 Jahre oder älter

sind und bei Ihnen eine Ausnahmeregelung zur Höchstaltersgrenze

Anwendung findet (z. B. bei Soldatinnen/Soldaten auf Zeit, Kindeserziehung

oder Pflege von Angehörigen, BFD, JFD, Zivil-/ Wehrdienst).

Das Formular 10 - 'Angaben zum Spitzensport' kann durch Sie ausgefüllt

werden, falls Sie eine olympische Sportart ausüben und hierin in einem Bundes-

oder Landeskader (A-C) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft

Mitglied sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite

unter ‚Infos zur Bewerbung‘.

Das Formular 11 - 'Für beruflich Qualifizierte' muss durch Sie ausgefüllt

werden, falls Sie kein Abitur oder die volle Fachhochschulreife besitzen und sich

auf Grundlage der Berufsbildungshochschul-zugangsverordnung mit einer

abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung bewerben wollen. Weitere

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Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter ‚Infos zur

Bewerbung‘.

Informationen zu Ihren persönlichen Dokumenten:

Sämtliche nachfolgend aufgezählte Dokumente müssen für eine Einstellung als

einzelne beglaubigte Kopie vorliegen (hierbei kann Ihnen Ihre örtliche

Personalwerberin/Ihr örtlicher Personalwerber behilflich sein). Eine Beglaubigung für

mehrere Dokumente zusammenhängend genügt nicht.

Hinweis: Für die Einsendung der schriftlichen Unterlagen reichen zunächst einfache

Kopien aus, im laufenden Auswahlverfahren können die beglaubigten Versionen dann

nachgereicht werden. Ihre Bewerbung wird nur bei Vorlage sämtlicher erforderlicher

Unterlagen bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Formulare nur einseitig

auszudrucken sind!

Folgende Dokumente in Kopie müssen durch Sie beigebracht werden:

In der ersten Bewerbungsphase (vor dem ersten Auswahlverfahrenstag):

Personalausweis, Reisepass oder ggf. Aufenthaltstitel

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tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf

In der zweiten Bewerbungsphase (nach erfolgreichem erstem

Auswahlverfahrenstag):

Geburts- oder Abstammungsurkunde

Schul- und evtl. Berufs- und Prüfungszeugnisse, aus denen hervorgeht,

dass spätestens bis zum Einstellungstermin das Abitur oder die volle

Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an einer Hochschule

in der Bundesrepublik Deutschland oder in Nordrhein-Westfalen erreicht ist,

oder

eine Qualifikation gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (siehe

Infos Schulbildung & Berufserfahrung) mit lückenlosem Nachweis der

Beschäftigungsverhältnisse.

Falls Sie Ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben, eine

Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung

Düsseldorf über die Anerkennung.

Falls auf dem Schulzeugnis nicht vermerkt, ein Nachweis über sechs Jahre

Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 (sollte dies auf einem Abschlusszeugnis

nicht vermerkt sein, reichen die jeweiligen Zeugnisse der fünften und zehnten

Klasse), oder

ein Nachweis über Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit

Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

• Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über das Deutsche Sportabzeichen (mindestens Bronze), das zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf (siehe Infos Deutsches Sportabzeichen). Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie in dem Jahr, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden, den Nachweis für Erwachsene erbringen müssen.

• Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mindestens Bronze) oder Nachweis des Deutschen Schwimmabzeichens in Gold bzw. des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Gold. Das Schwimmabzeichen darf am 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein.

• Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres ein Nachweis über den Besitz

der Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, hierzu zählt

auch begleitetes Fahren ab 17. Hinweis: Spätestens bis zum 01.05. des

Folgejahres der Einstellung muss die vollwertige Fahrerlaubnis Klasse B

vorliegen.

• Falls gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist oder Sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sind, das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Im Original:

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Falls Sie Spitzensportlerin oder Spitzensportler sind (siehe Infos

Sportförderung), eine Bestätigung der Zugehörigkeit zu einem Bundes- oder

Landeskader (A-C) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft und eine

Empfehlung Ihres Sportfachverbandes. Sollte in Ihrer Sportart die

Spitzensportreform bereits umgesetzt sein (Differenzierung in Olympiakader,

Perspektivkader, Ergänzungskader etc.), würde eine individuelle Prüfung der

Gleichrangigkeit zu oben beschriebener Maßgabe erfolgen.

Falls Sie eingebürgert wurden, eine Kopie der Einbürgerungsurkunde

Falls Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, den Registrierschein

des Grenzdurchgangslagers.

Falls Sie Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger sind, eine Aufenthaltserlaubnis/-

berechtigung oder Niederlassungserlaubnis.

Sollten Sie uns mit Ihrer Bewerbung ärztliche Unterlagen zusenden oder im Verlauf des Bewerbungsverfahrens dazu aufgefordert werden, senden Sie diese bitte nur als gut lesbare Kopie ein, da ärztliche Unterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden!

Postversand:

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen unbedingt fristgerecht an folgende Adresse:

LAFP NRW

Dezernat 53

Weseler Straße 264

48151 Münster

Verzichten Sie hierbei bitte auf sämtliche Bewerbungsmappen, Schutzhüllen o. ä.

Diese erschweren die Bearbeitung der großen Zahl an Bewerbungen. Der Eingang

Ihrer Unterlagen wird von uns im Nachrichtenbereich Ihres Bewerbungskontos

bestätigt. Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen kann es bis zur Einladung zum

ersten Testtag zu Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten kommen. Die

Einladung wird Ihnen jedoch rechtzeitig zugehen. Sie befinden sich solange im

Auswahlverfahren, bis Sie einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid

erhalten, auch wenn dies aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen länger dauern kann.

2.2 Bewerbungskonto erstellen

Für die Durchführung der Onlinebewerbung und die folgende Kommunikation mit uns

über den Nachrichtenbereich ist das Anlegen eines Bewerbungskontos erforderlich.

Achten Sie darauf, im weiteren Verlauf regelmäßig Ihren privaten E-Mail-Eingang (inkl.

Spam-Ordner) zu kontrollieren. Zu einer E-Mail-Adresse kann jeweils nur ein

Benutzerkonto angelegt werden. Bitte verzichten Sie unbedingt auf die Erstellung

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mehrerer Benutzerkonten zu einer Person. Sollten Sie bereits in einer vergangenen

Bewerbungskampagne ein Benutzerkonto angelegt haben und hierunter auch eine

Bewerbung verschickt haben, können Sie dieses Konto weiterverwenden. Hierzu

müssen Sie sich auf unserer Internetseite unter ‚Bewerbungskonto‘ lediglich ein neues

Passwort vergeben.

Die von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse sollte nicht mehrere Sonderzeichen (z. B.

[email protected]) enthalten, da dies zu technischen Problemen führen kann.

Nach Eingabe erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungscode, mit welchem Sie

hier zunächst Ihr Konto bestätigen müssen (dies kann je nach E-Mail-Anbieter bis zu

einer Stunde dauern). Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Erst nach

Kontobestätigung können Sie eine Bewerbung an uns abschicken. Hiermit wollen wir

sicherstellen, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht missbräuchlich benutzt wird.

Wenn Sie über das Nachrichtenportal des Bewerbungskontos eine Nachricht an uns

senden wollen, ist dies erst möglich, nachdem Sie eine Onlinebewerbung abgeschickt

haben.

2.3 Onlinebewerbung durchführen

Vergewissern Sie sich vor Durchführung der Onlinebewerbung, dass Ihnen alle

notwendigen Unterlagen und Daten vorliegen. Das Bewerbungsformular kann

zwischengespeichert werden.

Wichtig: In sämtlichen Datenfeldern dürfen keine Sonderzeichen verwendet werden

(Sonderzeichen sind z. B.: ? ! , . – ( ) § $ % / „ & + = und alle weiteren Zeichen, die von

der normalen Schreibweise abweichen). Achten Sie unbedingt darauf, auch bei

Doppelnamen, Straßennamen, Schulnamen etc. keine Sonderzeichen zu verwenden!

Weiterhin kopieren Sie bitte keine Textinhalte in die Datenfelder (z. B. vorbereitete

Texte aus Textverarbeitungsprogrammen).

Das Absenden der Onlinebewerbung war nur erfolgreich, wenn sich anschließend ein

Textfeld öffnet, das den Eingang bestätigt. In jedem anderen Fall hat Ihre

Onlinebewerbung uns nicht erreicht, bitte füllen Sie diese dann erneut aus oder

kontaktieren Sie Ihre Personalwerberin/Ihren Personalwerber oder die landeszentrale

Bewerbungshotline unter 0251-7795-5353.

Zudem wird der Eingang Ihrer Onlinebewerbung im Laufe des Tages automatisch in

Ihrem Nachrichtenbereich bestätigt, hierüber erhalten Sie eine E-Mail.

Nach dem Absenden der Onlinebewerbung müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist

die erforderlichen Formulare und Dokumente übersandt werden!

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3. Auswahlverfahren, Ansprechpartner, sonstige

Informationen

3.1 Ablauf des Auswahlverfahrens

Unser Auswahlverfahren besteht aus mehreren Abschnitten: aus der Vorauswahl, dem

computergestützten Test (PC-Test), einem Assessment-Center (AC), der

polizeiärztlichen Untersuchung und der Nachauswahl.

Seien Sie achtsam bei der Nutzung unterschiedlicher privater Anbieter, die im Internet

„Seminare zur Einstellungsvorbereitung“, „Coaching“ oder „Bewerbertrainings“ für die

Bewerbung bei der Polizei anbieten. Einige dieser Internetseiten erwecken einen

offiziellen Eindruck. Dahinter verbirgt sich aber niemals die Polizei NRW. In der

Vergangenheit hat sich gezeigt, dass einige Bewerberinnen und Bewerber durch die

Teilnahme an solchen kostenpflichtigen Veranstaltungen sogar Nachteile hatten, da

falsche Inhalte vermittelt wurden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer verunsichert

wurden oder auf Aufgaben vorbereitet wurden, die im Auswahlverfahren nicht

vorkommen.

Erster Check

Was geschieht vor dem ersten Auswahlverfahrenstag?

Im Rahmen des sogenannten „Ersten Checks“ werden Ihre mit der Bewerbung

eingereichten Unterlagen gesichtet. Wenn diese Prüfung soweit vollständig und ohne

Beanstandung ist, werden Sie (ohne vorherige ärztliche Beurteilung) zunächst zum

ersten Auswahlverfahrenstag eingeladen. Die Einladung erfolgt über Ihr

Nachrichtenkonto im Bewerbungsportal (bitte achten Sie in Ihrem privaten E-Mail-

Konto auch auf den Spam-Ordner).

PC-Test/Formalgespräch

Der PC-Test und das Formalgespräch finden beim Landesamt für Ausbildung,

Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) in Münster

statt. Beim PC-Test werden analytische Fähigkeiten, Lernfähigkeit,

Gedächtnisleistung und (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test

dauert ca. zwei Stunden und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen. Die

Aufgaben beschäftigen sich unter anderem mit Wortanalogien, Figurensequenzen,

Zahlensymbolen, Syllogismen, Flussdiagrammen, Rechtschreibung und

Zeichensetzung sowie der Merkfähigkeit.

Auf diesen Test sollten Sie sich gut vorbereiten. Fachliteratur, in welcher die

Aufgabenarten vorgestellt werden, erhalten Sie im Buchhandel. Nach dem PC-Test

folgt ein Formalgespräch. Hier werden eventuell offene Rückfragen geklärt.

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Weiterhin müssen Sie hier. angeben, ob Sie Tätowierungen tragen oder ob gegen Sie

ein Strafverfahren anhängig ist oder war. Anschließend erhalten Sie das Ergebnis des

PC-Tests. Wenn Sie diesen Test bestanden haben, müssen Sie am selben Tag einen

weiteren computergestützten, arbeitsmedizinischen Test durchlaufen, der unter

anderem Reaktionsschnelligkeit, Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit,

Orientierungsleistung und Belastungsvermögen prüft. Wenn Sie einen der Tests nicht

bestanden haben, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für Sie beendet. Sie

können sich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.

Wenn Sie diesen Abschnitt erfolgreich absolviert haben, müssen Sie innerhalb von

zwei Wochen unsere Zusatzformulare (4-11) ausgefüllt einreichen, wobei die

Formulare 8-11 nur dann von Ihnen ausgefüllt und eingesendet werden, wenn diese

auf Sie zutreffen. Später werden Sie zu einem Assessment-Center eingeladen.

Vorauswahl

Im Rahmen der sogenannten „Vorauswahl“ werden Ihre eingereichten Unterlagen

geprüft. Im Bedarfsfall werden Sie gebeten, weitere Unterlagen beizubringen. Wenn

Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie nun zum Assessment-Center

oder zur polizeiärztlichen Untersuchung eingeladen, dies geschieht auf

elektronischem Wege über Ihr Bewerbungskonto (kontrollieren Sie daher bitte

regelmäßig Ihren E-Mail-Eingang inkl. Spam-Ordner).

Assessment-Center (AC)

Das Assessment-Center absolvieren Sie in einer unserer Einstellungs- und

Ausbildungsbehörden (siehe 3.2). Die Einladung dazu erfolgt durch die jeweilige

Behörde. Wo Sie das Assessment-Center absolvieren, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Sollten Sie außerhalb Nordrhein-Westfalens wohnen, wird gemeinsam mit Ihnen eine

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Durchführung des Assessment-Centers

festgelegt.

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Im Assessment-Center werden u. a. soziale und kommunikative Kompetenzen geprüft.

Sie absolvieren hier zwei Rollenspiele, halten einen Vortrag und stellen sich einem

Interview. Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das Sie

mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler/-in führen. Dabei soll ein Konflikt

behandelt werden, der im polizeilichen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert

ca. fünf Minuten. Für den dann folgenden Vortrag haben Sie 15 Minuten

Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf

Minuten dauern, im Anschluss werden Ihnen zwei Fragen zum Thema gestellt. Im

zweiten Rollenspiel wird die Situation in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums

(vergleichbar mit einem Sekretariat) nachgestellt. Hier müssen schriftliche Unterlagen

bearbeitet und es muss auf Telefonanrufe reagiert werden. Im abschließenden

Interview sollen Sie etwas zu Ihrer bisherigen schulischen und/oder beruflichen

Entwicklung erzählen sowie Fragen zu Ihrer Berufsmotivation und anderen Aspekten

des Polizeiberufes beantworten.

Auch beim AC erhalten Sie nach der letzten Übung eine Rückmeldung zu Ihrem

Ergebnis. Wenn Sie die Mindestanforderungen erfüllt haben (Rangordnungswert

mindestens 85), werden Sie darüber unmittelbar informiert und später, sofern noch

nicht erfolgt, zu einer Untersuchung beim Polizeiarzt eingeladen. Hier ist zu bemerken,

dass unter Umständen die ärztliche Untersuchung auch vor dem AC stattfinden kann,

je nach aktueller Bewerberlage.

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Rangordnungswert (ROW)

Bei jedem Auswahl-Abschnitt müssen Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen,

um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Bei den Abschnitten PC-Test und

AC wird diese Mindestanforderung in einem sogenannten Rangordnungswert

ausgedrückt. Die Höhe Ihres persönlichen Rangordnungswertes hängt von Ihrer

gezeigten Leistung im PC-Test bzw. AC ab. Der hieraus resultierende Platz in der

Gesamtrangliste jedoch natürlich auch von der Leistung der anderen Bewerberinnen

und Bewerber. Wenn Sie zum Beispiel acht von zehn Aufgaben richtig gelöst haben,

ist das schon eine sehr gute Leistung. Wenn jedoch alle Ihre Mitbewerberinnen und

Mitbewerber jeweils neun oder zehn Aufgaben richtig absolviert haben, steht Ihr Wert

mit acht im hinteren Bereich der Rangliste.

Der Rangordnungswert muss sowohl beim PC-Test (bzw. Teilaufgaben des PC-Tests)

als auch beim AC mindestens 85 betragen, um zum nächsten Abschnitt zu gelangen.

Je höher Ihr ROW ist, desto höher ist Ihre Chance eingestellt zu werden. Sollten Sie

Ihren ROW nicht kennen, kann dieser über Ihre Personalwerberin/Ihren

Personalwerber erfragt werden.

Ab 01.03. des jeweiligen Einstellungsjahres können Sie auf unserer Internetseite unter

‚Auswahlverfahren/Rangordnungswerte‘ zusätzlich Ihren persönlichen aktuellen

Ranglistenplatz anhand Ihres Rangordnungswerts abrufen. Da das Auswahlverfahren

zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein wird, stellt dieser Ranglistenplatz

lediglich eine Prognose dar.

Für eine Einstellung ausreichende Rangordnungswerte der letzten Jahre:

Einstellungsjahr 2016: Einstellungszahl 1920 ausreichender ROW 95,690

Einstellungsjahr 2017: Einstellungszahl 2300 ausreichender ROW 91,206

Einstellungsjahr 2018: Einstellungszahl 2300 ausreichender ROW 89,599

Die Ergebnisse der Vorjahre sind nur ein grober Richtwert, da das Auswahlverfahren

jährlich angepasst wird. Eine verbindliche Aussage kann damit nicht vorgenommen

werden.

Polizeiärztliche Untersuchung

Bei dieser medizinischen Untersuchung, welche wiederum beim LAFP NRW in

Münster stattfindet, wird geprüft, ob Sie polizeidiensttauglich sind. Dabei werden u. a.

Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastung (EKG) getestet. Auch die

Körpergröße wird gemessen und Ihr Body-Maß-Index ermittelt. Abschließend werden

Sie von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die

Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird

aber im Einzelnen mit Ihnen besprochen.

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Nachauswahl

Haben Sie bis hierhin alle Abschnitte erfolgreich durchlaufen, erfolgt die weitere

Bearbeitung Ihrer Bewerbung im Rahmen der sogenannten „Nachauswahl“. Dort

werden nochmals alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Gegebenenfalls werden Sie hier noch einmal gebeten, Unterlagen einzureichen. In

Abhängigkeit von Ihrem erreichten Rangordnungswert erhalten Sie in diesem

Abschnitt auch weitere Informationen über eine mögliche Einstellung in den

Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

3.2 Ausbildungsbehörden und Studienorte

Die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind in zehn sogenannte

Einstellungs- und Ausbildungsbehörden untergliedert, denen weitere

Kooperationsbehörden zugeordnet sind (siehe nachfolgende Grafik). Jede

Einstellungs- und Ausbildungsbehörde verfügt über eine Ausbildungsleitung, welche

Sie durch Ihr Studium begleitet. Die berufspraktischen Anteile des Studiums werden

Sie innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer zugewiesenen Einstellungs- und

Ausbildungsbehörde bzw. in einer Kooperationsbehörde absolvieren.

Bei Ihrer Onlinebewerbung können Sie einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch für

eine Einstellungs- und Ausbildungsbehörde angeben.

Mit der Wahl des Erstwunsches teilen Sie uns mit, welcher Behörde Sie vorrangig zur

Ausbildung zugewiesen werden möchten.

Mit der Wahl des Zweitwunsches teilen Sie uns eine weitere Wunschoption mit, auf die

wir einzugehen versuchen, falls der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden kann.

Sollte aus Kapazitätsgründen keine Zuordnung zu einer dieser Wunschbehörden

realisiert werden können, behalten wir uns vor, Sie einer anderen Behörde

zuzuweisen.

Ihre Einstellung im Sinne des Landesbeamtengesetzes NRW erfolgt in den

Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit kann nach dem Studium

eine dienstliche Verwendung landesweit stattfinden und ist nicht zwingend an die von

Ihnen gewünschte Einstellungs- und Ausbildungsbehörde gebunden.

Jede der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden kooperiert zudem mit einem

Standort der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, an dem die theoretischen

Studienabschnitte absolviert werden, sowie mit einem Trainingsstandort des LAFP

NRW, in dem das berufspraktische Training stattfindet. Aus Kapazitätsgründen sind

hier jedoch regelmäßig auch abweichende Konstellationen nötig.

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nw005709
Textfeld
E.- und A.- FHÖV- Ausbildungs- Kooperationsbehörde Behörden Studienort standort
nw005709
Textfeld
Aachen Aachen Brühl LR Düren, LR Heinsberg, LR Rhein-Erft-Kreis
nw005709
Textfeld
Bielefeld Bielefeld Schloß-Holte-Stukenbrock LR Gütersloh, LR Herford, LR Höxter, LR Lippe, LR Minden-Lübbecke, LR Paderborn, LR Detmold
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Textfeld
Bonn Köln Brühl LR Euskirchen, LR Rhein-Sieg-Kreis
nw005709
Textfeld
Dortmund Dortmund/Herne Schloß-Holte-Stukenbrock PP Hamm, LR Hochsauerlandkreis, LR Unna
nw005709
Textfeld
Düsseldorf Mülheim Selm LR Mettmann, LR Neuss, PP Wuppertal
nw005709
Textfeld
Duisburg Duisburg Selm LR Kleve, LR Krefeld, PP Mönchengladbach LR Viersen, LR Wesel
nw005709
Textfeld
Gelsenkirchen Gelsenkirchen/Mülheim Selm LR Mettmann, LR Neuss, PP Wuppertal
nw005709
Textfeld
Hagen Hagen Selm PP Bochum, LR Ennepe-Ruhr-Kreis, LR Olpe LR Märkischer Kreis, LR Siegen-Wittgenstein
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Textfeld
Köln Köln Brühl LR Oberbergischer Kreis, LR Rheinisch Bergischer Kreis
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Textfeld
Münster Münster Schloß-Holte-Stukenbrock LR Borken, LR Coesfeld, LR Steinfurt, LR Warendorf
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Rechteck
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3.3 Ansprechpartner

Als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Bewerbung stehen Ihnen Ihre

Personalwerberinnen und Personalwerber zur Verfügung. Welche Personalwerbung

örtlich für Sie zuständig ist, können Sie auf unserer Internetseite unter

‚Ansprechpartner‘ über Ihre Postleitzahl ermitteln. Dort sind auch sämtliche

Informationen hinterlegt, die Sie benötigen, um mit den Personalwerberinnen und

Personalwerbern in Kontakt zu treten. Sollte Ihr Wohnsitz außerhalb Nordrhein-

Westfalens liegen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0251-7795-5353

an die landeszentrale Bewerberbetreuung in Münster.

3.4 Weitere Informationen

Auf unserer Internetseite finden Sie unter ‚FAQ‘ noch weitere Informationen rund um

das Bewerbungs- und Auswahlverfahren.

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Stand: 07.06.2019 – EK 2020

Stand: Oktober 2018

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