Standortspezifisches Logistiklastenheft SL10 · Supply Chain. Sie hat maßgeblichen Einfluss auf...

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Standortspezifisches Logistiklastenheft SL10 Standorte Schweinfurt, Ahrweiler, Bielefeld, Eitorf, Troisdorf Stand 2010/Version 1.0/ML-LV-SL01 Eine Marke von ZF

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StandortspezifischesLogistiklastenheft SL10

Standorte Schweinfurt, Ahrweiler,

Bielefeld, Eitorf, Troisdorf

Stand 2010/Version 1.0/ML-LV-SL01

Eine Marke von ZF

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Das vorliegende Standortspezifische Logistiklastenheft beschreibt die wesentlichen Informations- und Materialflussprozesse zwischen den ZF-Standorten (siehe Kapitel A1. Geltungsbereich) und ihren Lieferanten. Die Festlegungen sollen das partnerschaftliche Zusammenwirken sowie die logistische Optimierung auf beiden Seiten unterstützen.

Die Unterlage basiert auf der Logistikrichtlinie LR10 des ZF-Konzerns und beschreibt die standortspezifischen Logistikprozesse im Detail.

Verbindliche Auskünfte und Festlegungen zum Standortspezifischen Logistiklastenheft erfolgen schriftlich ausschließlich über die unten genannten Personen:

Daniela BurgerZF Friedrichshafen AG Standort SchweinfurtErnst-Sachs-Str. 6297424 Schweinfurt

Christoph FeuchterZF Friedrichshafen AG Standort SchweinfurtErnst-Sachs-Str. 6297424 Schweinfurt

Ausgabe 2010, Version 1.0, Stand 2010© 2011 ZF Friedrichshafen AG, alle Rechte vorbehalten

Vorwort

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Definitionen

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DIN Deutsches Institut für Normung

EDI Electronic Data Interchange

EU Europäische Union

FAB Feinabruf (SAP-Begriff: Mengenabruf)

INKA-Palette Spezielle Palettenausführung aus dem patentierten Werkstoff Werzalit

ISPM Internationaler Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen

JIS Just in sequence

JIT Just in time

LAB Lieferabruf

LR10 Logistikrichtlinie der ZF Friedrichshafen AG

PE-Folie Polyethylenfolie

Run@Rate Kapazitätsmessung von Produktionssystemen (Leistungstest)

SB Sicherheitsbestand

SL10 Standortspezifisches Logistiklastenheft

TCO Total Cost of Ownership

TL10 Teilespezifisches Logistiklastenheft

VCI-Folie Volatile Corrosion Inhibitor (Korrosionsschutzfolie)

VDA Verband der Automobilindustrie

VDW Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken

VMI Vendor Managed Inventory

WBZ Wiederbeschaffungszeit

ZF-S Bezeichnet die Standorte Schweinfurt, Ahrweiler, Bielefeld, Eitorf und Troisdorf der ZF Friedrichshafen AG

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Inhaltsverzeichnis

A. Aufbau und Geltungsbereich 6

A1. Geltungsbereich 6

A2. Standortspezifisches Logistiklastenheft SL10 7

A3. Teilespezifisches Logistiklastenheft TL10 7

B. Information und Kommunikation* 8

C. Kapazitätsvorausplanung 8

Planungsvorschau und Abrufe 8

C1. Planmengen 9

C2. Frühwarnsystem 9

D. Logistikkosten* 10

E. Dispositionsverfahren 10

E1. Lieferabrufverfahren 11

Voraussetzungen 11

Abwicklung 11

E2. Feinabrufverfahren 11

Voraussetzungen 11

Abwicklung 11

E3. Vendor Managed Inventory 11

Voraussetzungen 12

Abwicklung 12

Liefersteuerung 12

E4. Konsignation 13

F. Steuerparameter 14

F1. Wiederbeschaffungszeit (WBZ) 14

F2. Anlieferfrequenz 15

F3. Mindestabrufmenge 15

F4. Sicherheitsbestand beim Lieferanten 15

F5. Externe Anlieferung 15

G. Abnahmeverpflichtung 16

H. Notfallkonzept* 16

I. Verpackung 16

I1. Verpackungsfestlegung 16

I2. Verpackungsarten 17

Einwegverpackungen 17

Überseeverpackungen 17

Mehrwegverpackungen 18

* Es wird ausschließlich auf die Inhalte der LR10 verwiesen.

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Inhaltsverzeichnis

I3. Sonstige verpackungsspezifische Anforderungen 19

I4. Abwicklung bei der Verwendung von Mehrwegverpackungen 20

Beistellung von Mehrwegverpackungen 21

Qualitätssicherung von Mehrwegverpackungen 21

Bestandsführung von Mehrwegverpackungen 21

Sonstiges 22

Allgemeine Verpackungsvorschriften für Kleinladungsträger 22

J. Warenkennzeichnung 23

J1. Warenkennzeichnung 23

Zusätzliche Kennzeichnungen 23

J2. VDA-Label DIN 4902, Version 4 (Code 39) 24

J3. Anbringung von Warenanhängern 25

K. Lieferkondition* 27

L. Transportkonzept und Laufzeit 27

L1. Versandvorschriften und Avisierung (Sendungsanmeldung) 27

L2. Transportarten 27

Gebietsspediteur 27

Direktverkehr 27

Rundverkehr 28

L3. Frachtpapiere 28

Lieferschein 28

Frachtbrief 28

Zolldokumente 28

M. Logistische Wareneingangsprüfung (Frachtübernahme) 29

N. Logistische Lieferantenbewertung und -entwicklung* 30

O. Kostenbelastung bei logistischem Mehraufwand 30

P. Ausblick 32

Q . Anlagenverzeichnis 33

Anlage I – Teilespezifisches Logistiklastenheft 34

Anlage II – Aufwandskatalog für Anlieferfehler 36

Anlage III – Länderspezifische Regelungen Präferenzzeugnisse 37

Für Ihre Notizen 38

Anschriften der Standorte 39

* Es wird ausschließlich auf die Inhalte der LR10 verwiesen.

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A1. Geltungsbereich

Das Dokument gilt für die Zulieferung von Produktionsmaterial für die Standorte ZF-S. ZF-S bezeichnet die Standorte Schweinfurt, Ahrweiler, Bielefeld, Eitorf und Troisdorf der ZF Friedrichshafen AG. An diesen Standorten arbeiten die Business UnitsAntriebsmodule der Division AntriebstechnikNkw-Dämpfertechnologie und Nkw-Antriebsstrangmodule der Division NutzfahrzeugtechnikDämpfungsmodule der Division Fahrwerktechnik

Das Logistiklastenheft berücksichtigt die Vorgaben der Konzern-Logistikrichtlinie LR10 der ZF Friedrichshafen AG, sie ist Bestandteil des Einkaufs-Rahmenvertrages und beinhaltet ein Standortspezifisches Logistiklastenheft SL10 und einTeilespezifisches Logistiklastenheft TL10 (siehe Kapitel Q, Anlage I).

Abbildung A1: Aufbau der Logistikvereinbarungen

A. Aufbau und Geltungsbereich

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Rahmenvertrag

Logistikrichtlinie derZF Friedrichshafen AG LR10

Qualitätsrichtlinien derZF Friedrichshafen AG QR83

Standortspezifische Ergänzungen

StandortspezifischesLogistiklastenheft der ZF-S SL10

Teilespezifische Ergänzungen

TeilespezifischesLogistiklastenheft der ZF-S TL10

Sonstige spezifischeErgänzungen,

sonstige Verträge undVereinbarungen

z. B.

EDI-Vertrag,

Konsignations-lagervertrag,

Liefertreuevertrag

...

StandortspezifischesLogistiklastenheft SL10

Standorte Schweinfurt, Ahrweiler,

Bielefeld, Eitorf, Troisdorf

Stand 2010/Version 1.0/ML-LV-SL01

Eine Marke von ZF

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StandortspezifischesLogistiklastenheft SL10

Standorte Schweinfurt, Ahrweiler,

Bielefeld, Eitorf, Troisdorf

Stand 2010/Version 1.0/ML-LV-SL01

E. Dispositionsverfahren 10

E1. Lieferabrufverfahren 11

Voraussetzungen 11

Abwicklungen 11

SL10 und TL10 bilden eine gemeinsame vertragliche Einheit. Zusätzlich können sonstige spezifische Ergänzungen beziehungsweise Verträge vereinbart werden, zum Beispiel EDI-Vertrag, Konsignationslagervertrag, Zolllagervertrag.

A2. Standortspezifisches Logistiklastenheft SL10

Das Standortspezifische Logistiklastenheft beschreibt die bei ZF-S definierten Logistikprozesse und Logistikabwicklungen an der Schnittstelle zum Lieferanten im Detail.

A3. Teilespezifisches Logistiklastenheft TL10

Im TL10 werden die im SL10 beschriebenen logistischen Anforderungen auf Artikelnummernebene festgelegt. Das TL10 wird von ZF-S lieferantenunabhängig auf Grundlage der logistischen Anforderungen des jeweiligen Produktionsbereiches erstellt.

In Abbildung A2 wird die Anwendung des TL10 und sein Bezug zum SL10 veranschaulicht. Der strukturelle Aufbau des TL10 orientiert sich an der Gliederung des SL10. Alle Gliederungspunkte des TL10 werden im standortspezifischen Teil ausführlich beschrieben.

Abbildung A2: Verbindung zwischen TL10 und SL10

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Teilespezifisches Logistiklastenheft Standortspezifisches Logistiklastenheft

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Inhaltsverzeichnis

E. DispositionsverfahrenDie logistische Lieferantenanbindung ist ein wichtiger Prozess für die gesamte Supply Chain. Sie hat maßgeblichen Einfluss auf die Versorgungssicherheit, die Beschaffungskosten, die internen Prozesskosten, die Höhe der Lagerbestände in der gesamten Prozesskette sowie den Lieferservicegrad zum Kunden der ZF-S.

ZF-S steuert Lieferanten mit Hilfe definierter Standardprozesse. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage festgelegter logistischer Kriterien. Die Zuordnung der Dispositionsverfahren ist auf Artikelnummernebene im TL10 festgelegt. Änderungen werden mit dem Lieferanten vereinbart und sind im TL10 zu dokumentieren.

A. Aufbau und Geltungsbereich 6

A1. Geltungsbereich 6

A2. Standortspezifisches Logistiklastenheft SL10 7

A3. Teilspezifisches Logistiklastenheft TL10 (siehe Kapitel Q, Analge I) 7

B. Information und Kommunikation 8

C. Kapazitätsvorausplanung 8

Planungsvorschau und Abrufe* 8

C1. Planmengen 9

C2. Frühwarnsystem 9

D. Logistikkosten* 10

E. Dispositionsverfahren 10

E1. Lieferabrufverfahren 11

Voraussetzungen 11

Abwicklung 11

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Siehe LR10, Kapitel 3

Planungsvorschau und Abrufe

ZF-S stellt seinen Lieferanten für deren Kapazitätsvorausplanung Lieferpläne zur Verfügung, die eine Planungsvorschau mit einem Horizont von bis zu 18 Monaten beinhalten. Die Bedarfe werden von ZF-S für den Mittel- und Langfristbereich im Rahmen einer internen so genannten Produktionssollplanung geplant. Basis hierfür ist der vorliegende Kundenauftragsbestand sowie die mittel- und langfristigen Markteinschätzungen der ZF-S. Auf Grundlage der geplanten Mengen aus der Produktionssollplanung werden über Bedarfsauflösungen im Planungssystem die benötigten Komponentenmengen ermittelt und dem Lieferanten in Form von Lieferabrufen als Planungsvorschau zur Verfügung gestellt.

Abbildung C1: Langfristplanung als Planungsvorschau für den Lieferanten

B. Information und Kommunikation

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C. Kapazitätsvorausplanung

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Zeit

Von ZF-S prognostizierter GesamtbedarfsverlaufBasiert auf Kundeninformationen und

Markteinschätzungen der ZF-S

Unverbindliche Kundenauftragsbestände einzelner ZF-S-Kunden

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C1. Planmengen

Der Lieferant erhält mindestens einmal wöchentlich LABs, die den Teilebedarf der ZF-S ausweisen. Die LABs sind für den Lieferanten verbindlich, sofern der Lieferant nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Zugang schriftlich widerspricht. Der Lieferant hat hierzu sämtliche LABs der ZF-S mit seinen Kapazitätsvorhalten abzugleichen. Zusätzlich hat der Lieferant unverzüglich nach Eingang des LABs eine Kapazitätsreserve von mindestens 20 % bezogen auf die in den LABs ausgewiesenen wöchentlichen Bedarfsmengen vorzuhalten. Sollte sich hierbei zeigen, dass sich die von ZF-S in einem LAB ausgewiesenen Bedarfe mit den beim Lieferanten und seinen Vorlieferanten vorhandenen Kapazitäten nicht erfüllen lassen, ist der Lieferant verpflichtet, unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe diesen Sachverhalt ZF-S unverzüglich schriftlich mitzuteilen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Der Lieferant verpflichtet sich, die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Vorhaltung dieser Kapazitätsreserven ZF-S auf Anfrage nachzuweisen und bei Bedarf ZF-S die Durchführung eines Run@Rate zu gewähren.

C2. Frühwarnsystem

Zur Überwachung und Absicherung der Lieferantenkapazitäten kann ZF-S ein weltweites Lieferantenkapazitätsfrühwarnsystem betreiben. Hierüber wird der Lieferant gegebenenfalls unterrichtet. In diesem Fall gilt Folgendes:

Im Rahmen des Frühwarnsystems werden die für ZF-S und deren Töchter zur Verfügung stehenden Produktionskapazitäten des Lieferanten gemeinsam mit dem Lieferanten vor Ort analysiert, dokumentiert und regelmäßig aktualisiert. Das Kapazitätsfrühwarnsystem berechnet aus der Summe der weltweiten Bedarfsmenge für die ZF-S-Werke und deren Tochtergesellschaften und dem vereinbarten Kapazitätsvorhalt des Lieferanten die durchschnittliche Auslastung. Ergibt sich bei der Auswertung eine Kapazitätsüberlastung beim Lieferanten, ist der Lieferant verpflichtet, rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um drohende Lieferengpässe auszuschließen.

Der Lieferant stimmt mit Anerkennung des SL10 einer Überlassung sämtlicher Informationen an ZF-S zu, die ZF-S für die Installation und den Betrieb dieses Frühwarnsystems benötigt. Hierzu zählen insbesondere die nachstehenden Informationen.

Materialnummernzuordnung zu Maschinen, Fertigungsmitteln und ArbeitsplätzenInformationen zum Schichtmodell je Arbeitsplatz (Schichtanzahl, Schichtdauer etc.)Ø Rüst-/Ausfallzeiten je ArbeitsplatzØ Zyklus-/Taktzeiten je ArbeitsplatzØ prozentualer Anteil der ZF-S und deren Töchter an der Gesamtkapazität einer Maschine oder eines ArbeitsplatzesInformationen zu Ausnahmekapazitäten (zum Beispiel Werksferien)

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Siehe LR10, Kapitel 9

Die logistische Lieferantenanbindung ist ein wichtiger Prozess für die gesamte Supply Chain. Sie hat maßgeblichen Einfluss auf die Versorgungssicherheit, die Beschaffungskosten, die internen Prozesskosten, die Höhe der Lagerbestände in der gesamten Prozesskette sowie den Lieferservicegrad zum Kunden der ZF-S.

ZF-S steuert Lieferanten mit Hilfe definierter Standardprozesse. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage festgelegter logistischer Kriterien. Die Zuordnung der Dispositionsverfahren ist auf Artikelnummernebene im TL10 festgelegt. Änderungen werden mit dem Lieferanten vereinbart und sind im TL10 zu dokumentieren.

ZF-S unterscheidet prinzipiell drei Hauptdispositionsverfahren:Lieferabrufverfahren, siehe Kapitel E1.Feinabrufverfahren, siehe Kapitel E2.Vendor Managed Inventory, siehe Kapitel E3.

Abbildung E1: Informationsträger in Abhängigkeit von den Dispositionsverfahren

D. Logistikkosten

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E. Dispositionsverfahren

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Lieferabruf-verfahrenKapitel E1.

Feinabruf-verfahrenKapitel E2.

VendorManagedInventoryKapitel E3.

Zeit3 AT 18 Monate

Lieferabruf

Lieferabruf

Feinabruf

Lieferabruf

Min-/Max-Grenzen

Lieferrelevante Information

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E1. Lieferabrufverfahren

Voraussetzungen

Teile, für die das Feinabrufverfahren oder VMI weniger geeignet istSporadische Bedarfe oder im Rahmen der An-/AuslaufsteuerungLange Lieferketten

Abwicklung

Das Lieferabrufverfahren ist ein bedarfsgesteuertes Dispositionsverfahren. Ein Lieferabruf enthält in der Regel mehrere Einteilungen und informiert, wann und in welcher Menge welche Materialnummer bei ZF-S benötigt wird.

E2. Feinabrufverfahren

Über das Feinabrufverfahren werden die ZF-S-internen Verfahren JIS/JIT, Bestellpunkt und KANBAN abgebildet.

Ziel dieses Dispositionsverfahrens ist eine enge Anbindung des Lieferanten an die Produktion der ZF-S. Auf diese Weise werden Überproduktion und Überlieferungen durch den Lieferanten vermieden und schlanke und bestandsarme Prozesse realisiert.

Voraussetzungen

Teile mit weitestgehend regelmäßigem VerbrauchHohe AnlieferfrequenzKleine MindestbestellmengenKurze Wiederbeschaffungszeiten

Abwicklung

Das Feinabrufverfahren kann sowohl ein verbrauchsorientiertes als auch ein bedarfsorientiertes Dispositionsverfahren sein. Auslöser für den Feinabruf ist ein Verbrauch von Teilen in der Produktion der ZF-S (bei KANBAN- und Bestellpunktverfahren) oder ein aus der Montagefeinplanung resultierender Bedarf im Kurzfristhorizont (bei der JIS-/JIT-Steuerung). Der Lieferant erhält zum Lieferabruf (Bedarfsvorschau) den lieferrelevanten Feinabruf und ist so eng an die KANBAN-, Bestellpunkt- oder JIS-/JIT-Steuerung der ZF-S angebunden. Die Abrufe werden standardmäßig per EDI an den Lieferanten übertragen. Die im TL10 festgelegten Parameter werden vom Disponenten berücksichtigt.

E3. Vendor Managed Inventory

Ziel der VMI-Abwicklung ist es, dem Lieferanten die Möglichkeit zu geben, auf Basis der tatsächlichen Materialentnahmen durch ZF-S die eigenen Fertigungs- und Logistikprozesse kontinuierlich und selbstständig zu optimieren. Darüber hinaus erhält der Lieferant die Möglichkeit, weitestgehend auf eine Lagerung von Fertigwaren im eigenen Haus zu verzichten und frei werdende Lagerflächen für neue Wertschöpfungsprozesse zu nutzen, da die Lagerung bei der VMI-Abwicklung in der Regel bei ZF-S oder einem von ZF-S beauftragten Dienstleister erfolgt. Die VMI-Steuerung ist bei ZF-S grundsätzlich nur in

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Verbindung mit Konsignation möglich (separater Konsignationslagervertrag erforderlich).

Voraussetzungen

Teile mit regelmäßigem Verbrauch (mittelfristig)Kurzfristige Bedarfsschwankungen möglich

Abwicklung

Die VMI-Steuerung erfolgt über abgestimmte minimale und maximale Bestandsgrenzen sowie über täglich an den Lieferanten kommunizierte aktuelle Bestandsmengen beziehungsweise Entnahmemengen bei ZF-S. Die Bestandsgrenzen auf Materialnummernebene werden im TL10 vereinbart. Im Rahmen der VMI-Steuerung hat der Lieferant die Aufgabe, die Versorgung der ZF-S selbstständig so zu steuern, so dass die täglich kommunizierten Lagerbestände stets innerhalb der vereinbarten und verbindlichen Bestandsgrenzen liegen. Der Lieferant ist gegenüber ZF-S für die Einhaltung der Bestandsgrenzen verantwortlich, unabhängig von den übermittelten Lieferabrufen oder dem im SupplyOn nur zur Information angezeigten Bedarf.

Der Mindestbestand dient zur Absicherung der Kundenbedarfsschwankungen und darf deshalb vom Lieferanten nicht unterschritten werden.

Eine Überlieferung des maximalen Bestandes ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils zuständigen Disposition der ZF-S möglich.

Kosten, die ZF-S aufgrund der Unter-/Überschreitung der vereinbarten Min-/Max-Bestandsgrenzen entstehen, können dem Lieferanten entsprechend der in Kapitel O. beschriebenen Regelungen in Rechnung gestellt werden.

Liefersteuerung

Die Kommunikation erfolgt über SupplyOn. Als unverbindliche Bedarfsvorschau erhält der Lieferant in der Regel wöchentlich einen Lieferabruf. Die Versorgung der ZF-S erfolgt durch den Lieferanten in eigener Verantwortung auf der Grundlage der täglich von ZF-S an den Lieferanten kommunizierten Bestandsinformationen (siehe oben). Bei Nutzung des internetbasierten Planungswerkzeugs SupplyOn trägt der Lieferant die Verantwortung, die jeweils aktuellen Bestände täglich einzusehen. Bei der Anlieferung ist vom Lieferanten grundsätzlich auch auf eine frachtkostenoptimale Anlieferung zu achten.

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Abbildung E2: VMI-Kommunikation über SupplyOn

Sollten in den von ZF-S übermittelten Lieferabrufen keine Bedarfe innerhalb der vom Zeitpunkt der Übermittlung an gerechneten nächsten sechs Wochen angemeldet werden, darf auch die im TL10 vereinbarte Mindestmenge nicht vom Lieferanten geliefert werden. Der Lieferant verpflichtet sich darüber hinaus zur unverzüglichen schriftlichen Kontaktaufnahme mit dem Ansprechpartner, falls die ihm übermittelten Lieferabrufe für mindestens sechs Wochen keinen Bedarf der ZF-S ausweisen.

E4. Konsignation

Siehe LR10, Kapitel 5.4

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Bestände und Bedarf

Lieferant

SupplyOnInventory

CollaborationKommuni-

kation

Beständeund Bedarf

Min-/Max-Grenzen

Liefertreue-messungLiefertreue-

auswertung

per:WebEDIInternet

Bestand und Bedarf

Min-/Max-Grenzen

Liefertreuebewertung

ZF

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Neben dem Dispositionsverfahren werden im TL10 auf Materialnummernebene nachfolgend beschriebene Steuerparameter von ZF-S festgelegt.

F1. Wiederbeschaffungszeit (WBZ)

Mit Wiederbeschaffungszeit im Sinne des SL10 und TL10 ist die Zeitspanne zwischen dem Bestelleingang beim Lieferanten und dem Wareneingang bei ZF-S definiert.

Grundsätzlich handelt es sich bei der im TL10 angegebenen Wiederbeschaffungszeit um eine von ZF-S geforderte Wiederbeschaffungszeit und sie entspricht daher nicht notwendigerweise der tatsächlichen Reaktions- oder Fertigungsdurchlaufzeit des Lieferanten. Liegt die tatsächliche Reaktionszeit des Lieferanten über der im Lastenheft geforderten Wiederbeschaffungszeit, so ist der Lieferant verpflichtet, über ausreichende Lagerbestände die von ZF-S geforderten Wiederbeschaffungszeiten sicherzustellen.

Sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen hierzu mit dem Lieferanten getroffen werden, berücksichtigen die Bestellungen der ZF-S die Transportzeiten der beauftragten Speditionen. Die im TL10 vereinbarte Wiederbeschaffungszeit wird als Steuerparameter im Planungssystem gepflegt und im Rahmen der Disposition der ZF-S berücksichtigt.

Abbildung F1: Zusammensetzung der Wiederbeschaffungszeit

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F. Steuerparameter

ZF-S ZF-SSpedition/LieferantLieferant Spedition/Transport

Wiederbeschaffungszeit

Bestellung WareneingangProduktion

undAvisierung

Abholungund

LuT-Daten-MeldungTransport

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F2. Anlieferfrequenz

Die im TL10 vereinbarte Anlieferfrequenz beschreibt die Frequenz, mit der ZF-S vom Lieferanten beliefert werden soll. Hierzu wird zwischen folgenden Anlieferfrequenzen unterschieden:F21: bei BedarfF22: schichtgenauF23: täglichF24: 2 Mal pro WocheF25: 3 Mal pro WocheF26: 4 Mal pro Woche F27: wöchentlichF28: 2 Mal pro MonatF29: monatlich

F3. Mindestabrufmenge

Die Mindestabrufmenge stellt die kleinstmögliche Abrufmenge beim Lieferanten dar. Sie wird auf Materialnummernebene im TL10 vereinbart.

F4. Sicherheitsbestand beim Lieferanten (SB)

Der im TL10 vereinbarte SB beschreibt den vom Lieferanten auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko vorzuhaltenden Sicherheitsbestand. ZF-S kann durch Stichproben prüfen, ob dieser SB vorgehalten wird. Wird der im TL10 vereinbarte Sicherheitsbestand unterschritten, ist der Lieferant verpflichtet, dies unverzüglich bei der zuständigen Disposition anzuzeigen und Sondermaßnahmen einzuleiten, um den SB wieder aufzufüllen.

F5. Externe Anlieferung

ZF-S behält sich vor, die Materialversorgung über ein Lieferantenlager abzuwickeln. Hierbei geht die Ware nicht direkt an die Wareneingangsstellen im ZF-S-Werk, sondern in ein von der ZF-S vorgegebenes externes Lager. Das externe Lager kann von einem Dienstleister betrieben werden. Die Anlieferadresse des externen Lagers wird im TL10 der ZF-S benannt.

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Für die im Lieferplan ausgewiesenen Stückzahlen mit Lieferdatum innerhalb von vier Wochen ab Datum des Lieferplans besteht eine Abnahmeverpflichtung für ZF-S innerhalb von 12 Monaten ab dem im Lieferplan vorgegebenen Lieferdatum, soweit der Lieferant tatsächlich Fertigwaren in diesen Stückzahlen vorhält.

Für die im Lieferplan darüber hinaus ausgewiesenen Stückzahlen mit Lieferdatum bis zu acht Wochen ab Datum des Lieferplans ist ZF-S lediglich verpflichtet, dem Lieferanten das beschaffte Vormaterial innerhalb von zwölf Monaten ab dem im Lieferplan vorgegebenen Lieferdatum zu den von ihm nachgewiesenen Einkaufspreisen, höchstens jedoch zum Marktpreis abzunehmen.

Ab der neunten Woche ab Datum des Lieferplans ausgewiesene Stückzahlen sind unverbind-liche Planzahlen. Sie verpflichten ZF-S nicht zur Abnahme der Fertigware oder Erstattung der Kosten der Beschaffung von Vormaterial, Kosten der Anarbeitung oder sonstiger Kosten. Kapitel G. gilt nicht für Bestellungen im Rahmen der An- und Auslaufsteuerung. In diesen Fällen wird mit dem Lieferanten eine Einzelfallvereinbarung getroffen.

Siehe LR10, Kapitel 10

Der Lieferant hat bei der Verpackung sicherzustellen, dass die jeweils vereinbarten Verpackungsvorschriften aus dem Rahmenvertrag oder der Einzelbestellung der ZF-S eingehalten werden. Der Lieferant ist nur im Ausnahmefall und nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch ZF-S berechtigt, in abweichenden Verpackungen zu liefern.

I1. Verpackungsfestlegung

ZF-S legt die Verpackung pro Produktionsbereich auf Materialnummernebene innerhalb einer Verpackungsvorschrift im Rahmenvertrag fest. Bei Veränderungen im Belieferungsprozess, welche eine Veränderung der Verpackung beziehungsweise der

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G. Abnahmeverpflichtung

H. Notfallkonzept

I. Verpackung

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festgelegten Füllmengen erfordern oder eine Optimierung der Verpackung ermöglichen, informiert der Lieferant aktiv ZF-S.

I2. Verpackungsarten

Grundsätzlich: Unter Umweltgesichtspunkten ist die Mehrwegverpackung einer Einwegverpackung vorzuziehen!

ZF-S unterscheidet zwischen folgenden Verpackungsarten:

Einwegverpackungen

Zu verwenden sind nur umweltverträgliche, recyclebare Materialien. Die Recyclebarkeit darf durch Binde- oder Kennzeichnungsmaterial nicht eingeschränkt werden. Nicht zugelassene Materialien sind in erster Linie Pappen mit Beschichtungen (Verbundmaterialien, Papiere mit unverträglichen Beimengungen, beschichtetes Holz sowie Kunststoff- oder Gummiverbindungen). Nach Erlass der Richtlinie 2004/102/EG sind die Mitgliedstaaten der EU angehalten, für sämtliche Importe aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern) die Vorschriften des ISPM-Standards Nr. 15 einzuhalten.

Bei ZF-S sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Abmessungen für Einwegverpackungen zulässig.

Tabelle I1: Standard-Einwegverpackungen

Überseeverpackungen

Überseelieferungen sind in für den Überseetransport geeigneten Überseeverpackungen anzuliefern. Dabei sind folgende Packvorschriften zu beachten:

1. Korrosionsschutz: Hier ist der Lieferant verpflichtet, zum Teileschutz geeignete

Standard-Einwegverpackungen

KL =kleinerEinwegladungsträger

GL =großerEinwegladungsträger

H = HolzP = Pappe

Pappe Holz Varianten Größe in mm

KL 1 H/P 400 x 300 x 280

KL 2 H/P 600 x 400 x 280

KL 3 H/P 300 x 200 x 148

KL 4 H/P 400 x 300 x 148

GL 5 H/P 800 x 600 x 680

GL 6 H/P 1240 x 835 x 935

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Korrosionsschutzmaßnahmen, zum Beispiel VCI-Folie, Trockenmittelbeutel, anzuwenden. Spezielle Korrosionsschutzmittel (Öle) am Bauteil sind mit ZF-S abzustimmen.

2. Idealmaße der Verpackungsabmessung:für große stapelbare Packeinheiten 1.120/1.140 x 800 x maximal 1.100 mmfür kleine stapelbare Packeinheiten 800 x 600 x maximal 1.100 mmbei nicht stapelbaren Kartons/Paletten müssen die Packstückhöhen so gewählt werden, dass der Container gut ausgeladen ist (zirca 2,00 bis 2,10 m) Die Maße sind auf den Frachtpapieren zu vermerken.

3. Gewichtslimit:maximal 550 kg pro Packeinheit

4. Ausführung:mindestens zweifache Stapelfähigkeit unter Verwendung von Stapelhilfen, zum Beispiel Eckhölzernvierfach unterfahrbar

5. Material:Holzmaterialien – konform zu den Vorschriften des ISPM-Standards Nr. 15 (Kennzeichnung)Kartonpaletten – Mindestqualität der Kartonage nach VDW 2.91BC

6. Transportsicherung:Umreifung oder StretchfolieFangnetz oder Füllmaterial

7. Sonderkennzeichnung:Zusätzlich zu der erforderlichen Warenkennzeichnung nach Kapitel J. sind Sonderkennzeichen erforderlich, wenn:die Packeinheiten nicht stapelfähig sind,es sich um besonders korrosionsgeschützte Ware handelt.

8. Nicht zulässig sind:über den Palettenrand überstehende Ware,horizontale Umreifung (in Umfangsrichtung),INKA-Paletten,Verbundmaterialien.

Mehrwegverpackungen

Bei ZF-S finden die in der folgenden Tabelle beschriebenen Mehrwegverpackungen Verwendung. Sofern ZF-S seinen Lieferanten die Mehrwegverpackung bereitstellt, wird dies im TL10 schriftlich vermerkt.

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n

n

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n

n

n

n

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n

n

n

n

n

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Tabelle I2: Standard-Mehrwegverpackungen

I3. Sonstige verpackungsspezifische Anforderungen

Zusätzlich können je nach Artikelnummer folgende Anforderungen im TL10 definiert werden:I31: KorrosionsschutzI32: InnenverpackungenI33: Sonderverpackungen

Je nach Teilegeometrie können Innenverpackungen erforderlich sein. Die Vorgaben zur Geometrie und Beschaffenheit der Innenverpackungen werden von ZF-S definiert. Einweg-Innenverpackungsmaterialien, zum Beispiel PE-Seitenfaltbeutel, Karton-Zwischenlagen, welche durch ZF-S innerhalb der Verpackungsvorschriften vorgegeben werden, sind vom Lieferanten zu beschaffen.

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n

n

Kleinladungsträger(KLT) ≤ 600 x 400 mm

Großladungsträger(GLT) > 600 x 400 mm

Kunststoff Metall Varianten Größe in mm

KLT 4328 400 x 300 x 280 KLT 4329 400 x 300 x 280 KLT 6428 600 x 400 x 280 KLT 6429 600 x 400 x 280 KLT 3215 300 x 200 x 148 KLT 4314 396 x 297 x 148 KLT 4315 400 x 300 x 148

Schäfer- 400 x 300 x 200 kasten

GLT 680 800 x 600 x 680 GLT 835 800 x 300 x 835

Gitterbox- 1240 x 835 x 935 palette

Boxpalette 1012 x 812 x 670

Sachs-Heson- 1000 x 800 x 600 Behälter 101

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Sind teilespezifische Mehrweg-Innenverpackungen oder Sonderverpackungen erforderlich, so ist die Entwicklung und Beschaffung zwischen dem Lieferanten und ZF-S abzustimmen.

I4. Abwicklung bei der Verwendung von Mehrwegverpackungen

Bedarfsermittlung

Die Berechnung der für den Gesamtumlauf benötigten Menge an Mehrwegverpackungen erfolgt nach folgender Formel:

Abbildung I1: Formel zur Berechnung des Behälterbedarfs

Die Umlauftage sind im TL10 festgelegt und beinhalten die in Abbildung I2 aufgeführten Prozesse:

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Planmenge [St./Jahr] x Umlauftage [AT]

240 [AT/Jahr] x Behälterfüllmenge [St./Behälter]Behälterbedarf [St.] =

St. ........... StückAT ........... Arbeitstage

Abbildung I2: Bestandteile der Formelkomponente Umlauftage

Lieferant ZFSpediteurAnlieferung

SpediteurRücktransport

Reinigung Sicherheit

Umlauftage [AT]

5 Arbeitstage National: 15 Arbeitstage, international: abhängig von der Entfernung

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Mehrwegverpackungen sind nur für den Transportweg zwischen dem Lieferanten und dem jeweiligen Produktionswerk der ZF-S vorgesehen. Dementsprechend werden dem Lieferanten in der Regel Mehrwegverpackungen für eine Reichweite von fünf Arbeitstagen zur Verfügung gestellt. Mehrwegverpackungen der ZF-S dürfen nicht zur Abdeckung von Zusatzbedarfen beim Lieferanten, bedingt durch Losgrößenfertigung und/oder Zwischenlagerungen, verwendet werden.

Durch interne Abläufe bedingte Behälterzusatzbedarfe beim Lieferanten gehen grundsätzlich zu Lasten des Lieferanten. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich einer schriftlichen Vereinbarung mit ZF-S.

Bei einer Veränderung des Lieferumfangs hat der Lieferant eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Gesamtumlaufmenge an Verpackungsmaterial angepasst wird. Entsprechende Behälterbedarfe sind dem Leergutmanagement der ZF-S anzuzeigen.

Beistellung von Mehrwegverpackungen

Der Lieferant hat spätestens 16 Arbeitstage (Standort Ahrweiler, Eitorf, Troisdorf: zehn Arbeitstage) vor dem geplanten Liefertermin, soweit standortspezifisch hiervon nichts Abweichendes vereinbart wurde, die Bestellung der benötigten Mehrwegverpackungen bei ZF-S in Auftrag zu geben. ZF-S stellt dem Lieferanten Mehrwegverpackungen grundsätzlich „besenrein“ bei. Davon ausgenommen sind VDA-Kleinladungsträger, deren Beistellung normalerweise „nass gereinigt“ erfolgt. Sollte die Sauberkeit der Behälter nach diesem Grundsatz den Anforderungen des Lieferanten bzw. der zu liefernden Teile nicht genügen, sorgt der Lieferant eigenständig und auf eigene Kosten für die Reinheit der Mehrwegverpackung.

Qualitätssicherung von Mehrwegverpackungen Der Lieferant stellt sicher, dass die Anlieferung ausschließlich in sauberen, trockenen, mängelfreien und funktionsfähigen Mehrwegverpackungen erfolgt.Die Instandhaltung und Instandsetzung der Mehrwegverpackungen obliegt ausschließlich ZF-S. Die dadurch entstehenden Kosten werden nach dem Verursacherprinzip umgelegt.

Bestandsführung von Mehrwegverpackungen

Der Lieferant führt für die Mehrwegverpackungen ein behälterspezifisches Mehrwegverpackungskonto (Kontokorrentkonto). Das Mehrwegverpackungskonto ist für ZF-S getrennt nach den Anlieferorten Schweinfurt, Eitorf/Ahrweiler, Troisdorf und Bielefeld zu führen. Gleichzeitig verpflichtet sich ZF-S, für die einzelnen Anlieferorte Schweinfurt, Eitorf/Ahrweiler, Troisdorf und Bielefeld ein eigenes Bestandskonto zu führen.ZF-S erstellt für jeden Lieferanten am Monatsende einen Rechnungsabschluss (Kontoauszug). Dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche aus Abgang und Zugang verrechnet. Als Zugang zählen die Mehrwegverpackungen, die vom Standort der ZF-S an den Lieferanten übergeben wurden. Abgänge sind die Mehrwegverpackungen, die der Standort

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vom Lieferanten vereinnahmt hat. Als Abgänge zählen auch die Mehrwegverpackungen, die der Lieferant an von ZF-S benannte Dritte weitergibt, soweit der Lieferant ZF-S dies durch die Überlassung einer Kopie des Lieferscheins unverzüglich nach Weitergabe an Dritte anzeigt. Bei der Erfassung von Zu-/Abgängen spielt es keine Rolle, ob das Leergut unmittelbar oder über zwischengeschaltete Spediteure ausgetauscht wird. Einwände wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Lieferant innerhalb von vier Wochen nach dessen Zugang zu erheben.

Im Fall einer negativen Bestandsdifferenz stellt ZF-S dem Lieferanten die fehlende Leergutmenge an Ladungsträgern mit den Wiederbeschaffungskosten in Rechnung. Das Recht der ZF-S, eine körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) der ZF-S-Mehrwegverpackungen von dem Lieferanten verlangen zu können, bleibt unberührt.Ein Ausgleich der Leergutkonten der ZF-S mit Leergutkonten anderer in- und ausländischer ZF-Gesellschaften ist nur mit Zustimmung aller beteiligten ZF-Gesellschaften zulässig.

Sonstiges

ZF-S behält sich vor, das Management von Mehrwegverpackungen komplett oder teilweise an einen Dienstleister zu übergeben. ZF-S wird in diesem Fall den Lieferanten rechtzeitig über die Fremdvergabe informieren. Die im Rahmen einer Fremdvergabe eventuell entstehenden Kosten werden mit dem Lieferanten abgestimmt. Über die Kostenbeteiligung werden sich die Vertragsparteien im Einzelfall schriftlich verständigen.

Allgemeine Verpackungsvorschriften für Kleinladungsträger

Generell ist der Kleinladungsträger auf einer Flachpalette transportsicher zu binden. Eine Umwicklung mit Stretchfolie muss mit ZF-S abgestimmt werden. Die Warenkennzeichnung (Label) muss so angebracht werden, dass sie von außen lesbar ist. Die Stapelfähigkeit der Ladungseinheit ist durch eine Abschlussplatte zu gewährleisten. Die Höhe der Ladungseinheit inklusive Flachpalette darf 1.000 mm nicht überschreiten. Das maximale Bruttogewicht eines Kleinladungsträgers beträgt 15 kg.

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Warenkennzeichnung

Der Warenanhänger dient zur eindeutigen Identifikation der Ware auf dem Transportweg zwischen dem Lieferanten und ZF-S sowie zur Kennzeichnung und Identifizierung der Ware innerhalb der Prozesskette bei ZF-S. Vom Lieferanten ist sicherzustellen, dass alle Verpackungseinheiten mit Warenanhängern entsprechend den im Folgenden erläuterten Anforderungen angeliefert werden. Um eine eindeutige Anlieferung zu gewährleisten, ist der Lieferant dazu verpflichtet, nicht aktuelle Warenanhänger vor der Belieferung zu entfernen. Im Folgenden aufgeführte Kennzeichnungsformen sind zu beachten:

ZF-S definiert die anzuwendende Form im TL10 auf Materialnummernebene in Abhängigkeit von der gewählten Verpackung und den jeweiligen Anforderungen des zuständigen Produktionswerkes.

J1. Warenkennzeichnung

J11: VDA-Label - klein (Größe 210 x 74 mm – an Stirn- und Längsseite) J12: VDA-Label - groß (Größe 210 x 148 mm – an Stirn- und Längsseite)

Abbildung J1: Verpackungskennzeichnung bei VDA-Label – klein (Größe 210 x 74 mm)

Zusätzliche Kennzeichnungen

Masterlabel:Zusätzlich zu den genannten Kennzeichnungsformen ist bei einer Palettenanlieferung jede Verpackungseinheit mit einem Hauptwarenanhänger zu versehen. Der Hauptwarenanhänger ist die Zusammenfassung der Ladungsträger-Warenanhänger. Hauptwarenanhänger sind grundsätzlich im Format DIN A5 (210 x 148 mm) zu verwenden und im Feld Packstücknummer mit „M“ für „Masterlabel“ zu kennzeichnen.

Masterlabel bei Mischsendungen:Besteht das Gebinde aus unterschiedlichen Artikelnummern, so muss das Masterlabel die Kennzeichnung „Mischsendung“ beinhalten. Bei diesen Hauptwarenanhängern ist keine Artikelnummer, Artikelbezeichnung etc. erforderlich.

J. Warenkennzeichnung

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VDA-Waren-anhänger,Längsseite

VDA-Waren-anhänger,Stirnseite

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J2. VDA-Label DIN 4902, Version 4 (Code 39)

Der Lieferant hat sicherzustellen, dass lediglich Warenanhänger nach VDA-Norm 4902, Version 4 (oder höher) verwendet werden. Diese sind entsprechend den beiden folgenden Abbildungen vollständig zu befüllen:

Abbildung J2: VDA-Warenanhänger nach DIN 4902, Version 4 mit Code 39,

groß, 210 x 148 mm

Abbildung J3: VDA-Warenanhänger nach DIN 4902, Version 4 mit Code 39,

klein, 210 x 74 mm

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Die Langtexte und Barcodes auf den Warenanhängern sind entsprechend den Abbildungen auszuführen (siehe Abbildung J2 und Abbildung J3).

Die auf den Warenanhängern befindlichen Barcodes müssen folgende Anforderungen erfüllen:Zahlen wie Bestellnummer, Materialnummer, Mengen etc. dürfen im Barcode NICHT durch Leerstellen oder Sonderzeichen unterbrochen werdenIm Barcode muss die Barcode-Kennung als Präfix enthalten seinDer Barcode muss inhaltlich dem Langtext entsprechen, das heißt, Mengen oder Ähnliches dürfen nachträglich nicht von Hand ausgebessert werden, sondern erfordern einen Neudruck

J3. Anbringung von Warenanhängern

Die Etiketten sind grundsätzlich sichtbar so anzubringen, dass sie mit einem Barcode-Leser erreicht werden, ohne dass die Verpackungseinheiten umgeschichtet werden müssen. Die Anbringung der Warenanhänger hat an den am Behälter vorgesehenen Einsteckvorrichtungen, Klemmplatten, Kartentaschen oder sonstigen Vorrichtungen zu erfolgen. Zusätzlich sind die Warenanhänger mit mindestens einem Klebepunkt zu befestigen (Beispiel: siehe Abbildung J4).

Eine Verwendung von selbstklebenden Etiketten bei Mehrwegverpackungen ist nicht erlaubt!

Abbildung J4: Platzierung von Warenanhängern

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Klebepunkte

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Ist bei einem Ladungsträger keine entsprechende Warenanhänger-Vorrichtung vorhanden (Beispiel: Kartonagen), so ist vom Lieferanten darauf zu achten, dass der Warenanhänger mit Klebepunkten an allen vier Ecken befestigt wird, wobei die Angaben auf dem Warenanhänger sichtbar und lesbar bleiben müssen.

Alternativ zu einer Befestigung mit Klebepunkten können Warenanhänger in einer Begleitpapiertasche im Format DIN C5 aus PE-Folie angeliefert werden.

Abbildung J5: Befestigung von Warenanhängern

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Siehe LR10, Kapitel 7.1

L1. Versandvorschriften und Avisierung (Sendungsanmeldung)

Die Regelungen für den Versand sind den unten aufgeführten Dokumenten1, 2 zu entnehmen. Der jeweils gültige Stand dieser Vorschriften kann von den Internetseiten von ZF abgerufen werden.Allgemeine Versandvorschriften für die Belieferung der ZF Friedrichshafen AG und deren TochtergesellschaftenEmpfangswerke und -lager der ZF Friedrichshafen AG und deren TochterunternehmenTNT-Kundennummern der ZF Friedrichshafen AG und deren TochterunternehmenGebietsspeditionen Europa der ZF Friedrichshafen AG und deren TochterunternehmenStandortspezifische Sendungslaufzeiten und Zusatzinformationen

Führt eine Nichtbeachtung der obigen Unterlagen zu Sonderaktionen, gehen diese zu Lasten des Lieferanten.

L2. Transportarten

Je nach Transportaufkommen legt ZF-S die günstigste der folgenden Transportarten fest:

Gebietsspediteur

Stückgüter und Teilpartien werden grundsätzlich über die von der ZF Friedrichshafen AG

festgelegten und freigegebenen Gebietsspeditionen abgewickelt.

Direktverkehr

Eine Direktanlieferung liegt dann vor, wenn der vom Lieferanten beladene LKW ohne Um- bzw. Zuladung unter Einhaltung der festgelegten Laufzeiten direkt vom Lieferanten zum entsprechenden Produktionswerk der ZF-S fährt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn es sich gewichts- oder volumenmäßig um komplette Lkw-Ladungen handelt. Eine Direktfahrt bei einem nicht vollständig ausgelasteten Lkw ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ZF-S zulässig.

Direktverkehre werden ebenfalls nur über die von ZF freigegebenen Speditionen2 abgewickelt.

1 http://www.zf.com/corporate/de/company/purchasing_logistics/shipping_requirements/shipping_requirements.html2 http://www.zf.com/media/media/document/corporate_2/company_4/purchasing_and_logistics/purchasing_program/shipping_requirements/Anlage_3_deu_01122009.pdf

K. Lieferkondition

L. Transportkonzept und Laufzeit

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Rundverkehr

Bei entsprechenden Anlieferfrequenzen, Liefervolumina und Routengegebenheiten können Rundverkehre eingerichtet werden. Die Leergutbeistellung und Übernahme von Vollgut erfolgt in festen, abgestimmten Zeitintervallen. Übersteigt das Liefervolumen die Transportkapazitäten des Rundverkehrs, ist der Lieferant verpflichtet, ZF-S unverzüglich zu informieren. Sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen ist, kann die Avisierung an die Spedition hierbei entfallen.

L3. Frachtpapiere

Zu jeder Sendung sind grundsätzlich folgende Frachtpapiere zu erstellen:

Tabelle L1: Frachtpapiere

Lieferschein

Auf dem Lieferschein müssen sämtliche nach der VDA-Norm 4994 erforderlichen Angaben gemacht werden, inklusive des zuständigen Gebietsspediteurs sowie, falls erforderlich, der Chargennummer.

Frachtbrief

Alle in den ZF-Versandvorschriften3 aufgeführten beziehungsweise in der entsprechenden VDA-Norm genannten Angaben sind auf den Frachtbrief zu übernehmen. Des Weiteren sind folgende Informationen auf dem Frachtbrief zu vervollständigen:Lademittel- und BruttogewichtLieferschein- und BestellnummerDer Frachtbrief ist pro Abladestelle in zweifacher Ausfertigung erforderlich.

Zolldokumente

Bei Sendungen aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern) ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Zolldokumente für die Ware vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt an den Spediteur übergeben werden. Hierzu gehören in erster Linie folgende Dokumente:Handels- und Pro-forma-Rechnunginternationaler Frachtbrief (in Abhängigkeit von der Frachtart)Präferenzzeugnisse (siehe Kapitel Q, Anlage III)

Lieferschein

Frachtbrief/Speditionsauftrag

Zolldokumente bei Sendungen aus Drittländern (Nicht-EU-Länder)

Norm

VDA 4994

VDA 4922/DIN 5018

Dokument

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3 http://www.zf.com/media/media/de/document/corporate_2/company_4/purchasing_and_logistics/purchasing_program/shipping_requirements/allgemeineVersandvorschriften.pdf

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Des Weiteren ist vom Spediteur ein T1-Versandschein auszufüllen und zusammen mit der Ware an ZF-S zu übergeben.

Lieferschein, Frachtbrief (zweifache Ausfertigung) und gegebenenfalls Zolldokumente sind dem Spediteur mit der Sendung geschlossen zu übergeben.

ZF-S führt folgende Prüfungen bei Warenvereinnahmung durch:Identifikationsprüfung anhand der BelabelungPrüfung auf äußerlich erkennbare TransportschädenPlausibilitätsprüfung der gelieferten MengePrüfung auf Vorhandensein vereinbarter PrüfbescheinigungenDurchführung von Stichproben entsprechend den in den Prüfbescheinigungen angegebenen Werten

Hierbei entdeckte Mängel der Lieferung wird ZF-S dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzeigen.

Weitere Mängel der Lieferung werden dem Lieferanten, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt wurden, unverzüglich schriftlich angezeigt.

Im Rahmen dieser Regelungen verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

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M. Logistische Wareneingangs- prüfung (Frachtübernahme)

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Siehe LR10, Kapitel 8

Bei folgenden Mehraufwänden behält sich ZF-S das Recht vor, dem Lieferanten die aus den Fehlern resultierenden Kosten über das unter Kapitel Q, Anlage II ersichtliche Formular zu berechnen. Die verrechneten Stundensätze sind von den jeweiligen Arbeitsplätzen abhängig.

Tabelle O1, Teil 1: Schadensbild und Aktionen ZF-S bei logistischem Mehraufwand

N. Logistische Lieferanten- bewertung und -entwicklung

O. Kostenbelastung bei logistischem Mehraufwand

(1) Nichteinhaltung der Liefertermine/-mengen nach Kapitel E.

(2) Nichteinhaltung der Regelungen zum ThemaWiederbeschaffungszeiten nach Kapitel F1. sowie der betreffenden Vereinbarungen im Teilespezifischen Logis-tiklastenheft und/oder bestehender KANBAN-/VMI-Verträge oder sonstiger schriftlicher Vereinbarun-gen zu diesem Thema

(3) Nichteinhaltung der Mindestbestände bei VMI nach den Regelungen aus Kapitel E. sowie der betreffenden Vereinbarungen im Teilespezifischen Logistiklastenheft und/oder bestehender VMI-Verträge oder sonstiger schriftlicher Vereinbarungen zu diesem Thema

(4) Nichteinhaltung der Maximalbestände bei VMI nach Vereinbarungen des Teilespezifischen Logistiklasten-heftes und/oder bestehender VMI-Verträge odersonstiger schriftlicher Vereinbarungen zu diesemThema

Aktionen ZF-S

Aktionen bei (1) bis (3): Bei einem Regelverstoß und einem daraus resultierenden Fertigungsstillstand bei ZF-S kann ZF-S dem Lieferanten die entstehenden Ausfallkosten in Rechnung stellen. Des Weiteren ist ZF-S bei Nichtein- haltung der genannten Termine durch den Lieferanten (zum Beispiel bei einem absehbaren Produktionsausfall) zur Sicherstellung der eigenen Lieferfähigkeit berechtigt, sich kurzfristig am Markt einzudecken sowie einzelfallbezogene Sondermaßnahmen einzuleiten. Die hieraus entstehenden Mehrkosten trägt der Lieferant.

Aktion bei (4): Die Übermenge kann zu Lasten des Lieferanten zurückgeliefert oder es können Mehrkosten geltend gemacht werden.

Schadensbild

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(5) Nichteinhaltung der Verpackungsgrundsätze aus Kapitel I. und/oder der Festlegungen aus dem Teilespezi-fischen Logistiklastenheft, den Verpackungsvorschriften oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zu diesem Thema. Eine Nichteinhaltung der Verpackungsgrundsätze liegt insbesondere dann vor:- bei Anlieferung in einer falschen Verpackung - bei Anlieferung in Verpackungen die nicht den ent- sprechenden Sauberkeitsanforderungen der jeweiligen Teile entsprechen- bei Anlieferung in nicht den Vereinbarungen entsprechenden Behälterfüllmengen

(6) Nichteinhaltung der Warenkennzeichnungsgrund-sätze aus Kapitel J. und der Vereinbarungen aus dem Teilespezifischen Logistiklastenheft. Eine Nichteinhaltung der Warenkennzeichnungsgrundsätze liegt insbesondere vor:- wenn die Vollständigkeit der Warenkennzeichnung nicht gegeben ist;- bei fehlenden/fehlerhaften Warenkennzeichnungen;- bei nicht lesbaren oder falschen Barcodes;- bei nicht ordnungsgemäß angebrachten Warenkenn- zeichnungen.

(7) Nichteinhaltung der Avisierungsvorschriften nach Kapitel L.

(8) Nichteinhaltung der Frachtpapiervorschriften nach Kapitel L3.

Aktionen ZF-S

Aktionen bei (5): Die angelieferte Ware wird zu Lasten des Lieferanten umgepackt, gereinigt oder zurückgeschickt.

Aktionen bei (6) bis (8): Hieraus entstehende Mehrkosten werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt.

Schadensbild

Tabelle O1, Teil 2: Schadensbild und Aktionen ZF-S bei logistischem Mehraufwand

Das Recht der ZF-S, im Einzelfall einen über die geltend gemachten Kosten hinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.Im Falle einer Belastung durch ZF-S erhält der Lieferant vorab eine schriftliche Ankündigung (siehe Kapitel Q, Anlage II), in der die Gründe sowie die Höhe der beabsichtigten Belastung angegeben werden. Dem Lieferanten ist der Nachweis möglich, dass ZF-S kein oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte Betrag entstanden ist sowie dass der vom Lieferanten verursachte Mehraufwand von diesem nicht zu vertreten ist.

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ZF-S unternimmt laufend Anstrengungen zur Verbesserung der ein- und ausgangsseitigen Logistikprozesse. Dies wird auch zukünftig zu sich ändernden Anforderungen an die Lieferanten führen. Deshalb wird im Sinne einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung eine proaktive Zusammenarbeit des Lieferanten mit ZF-S innerhalb der gesamten Supply Chain vom Sublieferanten bis zum Kunden erwartet.

P. Ausblick

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Anlage I – Teilespezifisches Logistiklastenheft TL10 (1. und 2. Seite)Anlage II – Aufwandskatalog für AnlieferfehlerAnlage III – Länderspezifische Regelungen Präferenzzeugnisse

Q. Anlagenverzeichnis

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ML-LV-SL02

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Argentinien

Brasilien

Indien

Kroatien

Liechtenstein

Mexiko

Norwegen

Schweiz

Südkorea

Türkei

Land

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Länderspezifische Regelungen Präferenzzeugnisse

Präferenzzeugnis

Form A

Form A

Form A

UE UE auf Rechnung

UE UE auf Rechnung

UE UE auf Rechnung

UE UE auf Rechnung

UE UE auf Rechnung

zukünftig UE

A.TR

ML-LV-SL03

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Für Ihre Notizen

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Anschriften der Standorte

ZF Friedrichshafen AG Standort Schweinfurt, Werk NordErnst-Sachs-Str. 6297424 Schweinfurt

ZF Friedrichshafen AG Standort Schweinfurt, Werk SüdRöntgenstr. 297424 Schweinfurt

ZF Friedrichshafen AGStandort Schweinfurt, Werk II Johann-Georg-Gademann-Str. 1397424 Schweinfurt

ZF Friedrichshafen AG Standort Schweinfurt, HybridWerner-von-Siemens-Str. 497424 Schweinfurt

ZF Friedrichshafen AG Standort AhrweilerMax-Planck-Str. 1753474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

ZF Friedrichshafen AG Standort Bielefeld Windelsbleicher Str. 8033647 Bielefeld-Brackwede

ZF Friedrichshafen AG Standort Eitorf Bogestr. 5053783 Eitorf

ZF Friedrichshafen AG Standort Troisdorf, Modul Center (SCM)Camp-Spich-Str. 75 53842 Trosidorf-Spich

ZF Friedrichshafen AG Standort Troisdorf, Logistic Center (SCL)Camp-Spich-Str. 7553842 Trosidorf-Spich

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ZF Friedrichshafen AGErnst-Sachs-Straße 6297424 SchweinfurtDeutschlandTelefon +49 9721 98-0Telefax +49 9721 98-2290www.zf.com