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Freitag, 26. Juni 2020, Nummer 26 Corona-Info Die gesunkenen Infektionszahlen der letzten Wochen haben es erlaubt, die Einschränkungen zum Schutz gegen die Aus- breitung des Virus Schritt für Schritt zu lockern. Kita, Kiga, Naturkindergarten und Grundschule bereiten den sogenann- ten „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ ab dem 29.06.2020 vor, die meisten Einrichtungen sind wieder –wenn auch mit Einschränkungen- geöffnet. Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes gültig ab 1. Juli werden die Ein- schränkungen und Verbote weiter gelockert. - Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verord- nung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. - Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept mehr nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern. - Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dau- er der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Pro- gramm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen. - Die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht bleiben jedoch bestehen. Die gesunkenen Infektionszahlen, die vielen Lockerungen und die wieder gewonnenen „Freiheiten“ verleiten zu einem sorgloseren Umgang mit der Gefahr durch das Corona-Virus. Die massiven Ausbrüche in einigen Landkreisen mit zahlrei- chen neuen Infektionen sollten uns jedoch daran erinnern, dass die Gefahr noch nicht vorbei ist. Neue Infektionen auch in Eichstetten am Kaiserstuhl (nach vielen Wochen ohne) zeigen, dass das Infektionsgeschehen nicht weit weg von uns ist. Mit der neuen Corona-Verordnung gibt es weniger Verbote. Es liegt nun in der Verantwortung jedes Einzelnen, die Risiken nicht nur für sich, sondern auch für die Menschen im direkten Umfeld abzuschätzen und durch verantwortungsvolles Handeln zu minimieren. Bedenken Sie, dass bei einem positiven Befund alle Kontaktpersonen ggf. mit in Quarantäne müssen. Halten Sie deshalb weiterhin den Abstand zu anderen Personen, tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn Sie den Mindestabstand nicht einhalten können, beachten Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände waschen, in die Armbeuge niesen, nicht ins Gesicht fassen). Nutzen sie die Corona-Warn-App. Die Corona-Warn-App hilft festzu- stellen, ob jemand in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsket- ten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bun- desregierung, Download und Nutzung der App sind vollkommen frei- willig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Bleiben Sie gesund Ihr Bürgermeister Michael Bruder

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Freitag, 26. Juni 2020, Nummer 26

Corona-Info Die gesunkenen Infektionszahlen der letzten Wochen haben es erlaubt, die Einschränkungen zum Schutz gegen die Aus-breitung des Virus Schritt für Schritt zu lockern. Kita, Kiga, Naturkindergarten und Grundschule bereiten den sogenann-ten „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ ab dem 29.06.2020 vor, die meisten Einrichtungen sind wieder –wenn auch mit Einschränkungen- geöffnet. Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes gültig ab 1. Juli werden die Ein-schränkungen und Verbote weiter gelockert. - Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verord-

nung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. - Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept mehr nötig.

Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern. - Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dau-

er der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Pro-gramm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.

- Die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht bleiben jedoch bestehen. Die gesunkenen Infektionszahlen, die vielen Lockerungen und die wieder gewonnenen „Freiheiten“ verleiten zu einem sorgloseren Umgang mit der Gefahr durch das Corona-Virus. Die massiven Ausbrüche in einigen Landkreisen mit zahlrei-chen neuen Infektionen sollten uns jedoch daran erinnern, dass die Gefahr noch nicht vorbei ist. Neue Infektionen auch in Eichstetten am Kaiserstuhl (nach vielen Wochen ohne) zeigen, dass das Infektionsgeschehen nicht weit weg von uns ist. Mit der neuen Corona-Verordnung gibt es weniger Verbote. Es liegt nun in der Verantwortung jedes Einzelnen, die Risiken nicht nur für sich, sondern auch für die Menschen im direkten Umfeld abzuschätzen und durch verantwortungsvolles Handeln zu minimieren. Bedenken Sie, dass bei einem positiven Befund alle Kontaktpersonen ggf. mit in Quarantäne müssen. Halten Sie deshalb weiterhin den Abstand zu anderen Personen, tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn Sie den Mindestabstand nicht einhalten können, beachten Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände waschen, in die Armbeuge niesen, nicht ins Gesicht fassen). Nutzen sie die Corona-Warn-App. Die Corona-Warn-App hilft festzu-stellen, ob jemand in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsket-ten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bun-desregierung, Download und Nutzung der App sind vollkommen frei-willig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Bleiben Sie gesund Ihr Bürgermeister Michael Bruder

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Bürgerinitiative „Umspannwerk Eichstetten – SO nit !“ Liebe Leute, unsere Demonstration am 19. Juni 2020 war einfach

nur KLASSE und ein großer Erfolg. Vielen Dank an alle, die daran teilgenommen haben. Es war insgesamt ein lebendiges und buntes Bild, das ihr da gestaltet habt mit Plakaten und Spruchbändern und Euerer engagierten Beteiligung bei den Sprech-Chören - und das al-les mit dem gehörigen Corona-Abstand. Die überaus positive bis überschwängliche Resonanz der Teilneh-merInnen und auch das Presse-Echo dürfen wir als Bestätigung unserer bisherigen Arbeit sehen. Auf dieser soliden Basis gehen wir nun die nächsten Schritte – unsere Kernforderungen und unser Ge-sprächsangebot haben wir diese Woche an die Betreiberfirmen und Genehmigungsbehörden gemeinsam mit der Gemeinde weiterge-geben; jetzt geht es los mit der inhaltlichen Arbeit! Dabei können wir gemeinsam mit der Gemeinde auf das feste Fundament unserer Bürgerschaft in unserem Engagement für eine Revision der bisheri-gen Pläne bauen - das vor allem hat uns die Demonstration am ver-gangenen Freitag eindrucksvoll gezeigt. Aktuell haben wir 575 UnterstützerInnen auf unseren Unterstützer-Listen, an der Demo haben nach Angaben der Polizei ca 350 Erwach-sene teilgenommen, dazu mehr als 100 Kinder und Jugendliche und der eindrucksvolle Traktoren-Korso unserer Landwirte mit geschätz-ten 50 Landmaschinen. Es macht Spass und Freude mit Euch für die Anliegen der Men-schen in unserem Dorf unterwegs zu sein!

Weitere Informationen, Bilder zur Demo und ein Video des Traktoren-korsos unter www.bi-uw-eichstetten.de

Wer sich noch auf die Unterstüt-zer-Liste eintragen möchte kann dies auch per eMail an [email protected]

Für den Sprecherkreis der Bürgeri-nitiative, Helmut Schöpflin & Sabine Lais

Bilder: Brigitte Ziser und Manfred Breisacher

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Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am02. Juli 2020 um 20.00 Uhr In der Turn- und Festhalle

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Maßnahmen bzgl. Coronavirus - aktueller Stand2. Eigenbetrieb: Beschluss Wirtschaftsplan 20203. Eigenbetrieb: Auftragsvergabe „Soziales Wohnen“ Gerüstbau-

arbeiten4. Eigenbetrieb: Auftragsvergabe „Soziales Wohnen“ Zimmerar-

beiten5. Eigenbetrieb: Auftragsvergabe „Soziales Wohnen“ Dachdecker

undBlechnerarbeiten 6. Eigenbetrieb: Auftragsvergabe „Soziales Wohnen“ Verglasungs-

arbeiten7. Schularreal: Erneuerung Heizzentrale Auftragsvergabe Ab-

bruch Schorn-stein/Mehrkosten aufgrund von Asbest.8. Auftragsvergabe Beschaffung hydraulisches Schneidegerät

(Rettungsschere) Freiwillige Feuerwehr 9. Auftragsvergabe Beschaffung neue Spinde für die Einsatzklei-

dung Freiwillige Feuerwehr10. Bauvoranfrage Dauerhafte Aufstellung Tiny Häuser,Altweg 131,

Flurstücke 11211, 1121211. Beschluss Festlegung der Verkaufspreise für die Grundstücke

im Gewerbe-gebiet Steegmatten II

12. Bekanntgabe der Beschlüsse zu Grundstücksverkäufen im Ge-werbegebietSteegmatten II

13. Bekanntgaben und Anfragen14. Fragen der Einwohner/innen

Hinweis: Die Sitzung wird für Teilnehmer und Besucher unter Einhaltung der Abstandsvorschriften erfolgen. Entsprechend wird bestuhlt. Bis Ein-nahme des Sitzplatzes und beim Verlassen desselbigen ist Mund-Na-sen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.Wir bitten jedoch die Beteiligten jeweils zu überprüfen, ob die Teil-nahme im eigenen Interesse vertretbar ist (Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe etc.).

Weiterhin bitten wir darum, dass Sie, wenn Sie in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, na-mentlich Geruchs-und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, NICHT zur Sitzung kommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Beratungsunterlagen werden in der Turn- und Festhalle zur Ein-sichtnahme ausliegen.

After Work Wine & Fine auf der Dachterrasse beim Weingut Hiss, Hauptstraße 31 am Freitag, 26.06.2020

AMTLICHE NACHRICHTENAmtlich

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Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche BekanntmachungAufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans und den örtlichen Bau-vorschriften „Nimburger Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGBDie Gemeindevertretung der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl hat am 28.05.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften „Nimburger Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung „Nimbur-ger Straße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der PlanungDas Baugebiet „Nimburger Straße“ aus dem Jahr 2015 wurde voll-ständig aufgesiedelt. Zum Teil wurden große Terrassen hergestellt. Nun ist es der Wunsch zahlreicher Eigentümer diese Terrassen zu überdachen bzw. zu einem Wintergarten umzuwandeln. Dies ist jedoch auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht zulässig, da die geplanten Überdachungen über die Spielräume im bestehenden Bebauungsplan von 2015 hinausgehen.Die Gemeinde möchte dem mehrheitlichen Interesse der Eigentü-mer entsprechen und den Bebauungsplan im Sinne einer geordne-ten, städtebaulichen Nachverdichtung ändern.

PlangebietDas Plangebiet liegt im Osten der Gemeinde Eichstetten am Kaiser-stuhl an der Nimburger Straße. Im Norden grenzt die Umspannstati-on der EnBW an, im Westen Wohngebiete und im Süden und Osten Mischgebiete mit einer differenzierten Nutzung.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 02.04.2020. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Bauvorschriften „Nimburger Straße“ wird mit Begründung vom 06.07.2020 bis einschließlich 07.08.2020 (Auslegungsfrist)in der Gemeindeverwaltung in Eichstetten am Kaiserstuhl (Rathaus), Hauptstraße 43, 79356 Eichstetten am Kaiserstuhl während der übli-chen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weite-re Termine vereinbart werden. Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.eichstetten.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan un-berücksichtigt bleiben können.

Eichstetten am Kaiserstuhl, den 22.06.2020

Michael BruderBürgermeister

Kriterien zur Vergabe von Gewerbegrundstü-cken im URBANEN GEBIET des Bebauungsplan „Steegmatten II“ (ehemaliges Gouldgelände) Seitens des Gemeinderats wurde in der Sitzung am 28.05.2020 überarbeitete Vergabezielsetzungen und Vergabekriterien für die Vergabe der Grundstücke im Urbanen Gebiet des Bebauungsplans „Steegmatten II“ (ehemaliges Gouldgelände) festgelegt: Für das Urbane Gebiet sind im rechtskräftigen Bebauungsplan „Steegmatten II“ Festsetzungen getroffen worden. In diesen wird u.a. festgelegt, dass 65 % der zulässigen Geschossfläche für eine gewerb-liche Nutzung zu verwenden sind und die Bebauung mind. 2 Vollge-schosse und max. 3 Vollgeschosse aufweisen muss. Der Bebauungs-plan mit dem genauen Wortlaut der schriftlichen Festsetzungen kann auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden. Vergabezielsetzungen für Gewerbegrundstücke im urbanen Gebiet 1. Sicherstellung der örtlichen Versorgung mit Gütern und Dienstleis-

tungen2. Erhalt bereits ortsansässiger Betriebe 3. Angebot wohnortnaher Arbeitsplätze sichern bzw. erweitern (Ar-

beitsplätze/Ausbildungsplätze in Relation zum Flächenbedarf )4. die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit stärken (Gewerbe-

steuerleistung in Relation zum Flächenbedarf )5. Geringe Verkehrs- und Emissionsbelastung für die Umwelt am

Standort und ökologisches Wirtschaften (Bspw. Unternehmen hat eine Zertifizierung durch standardisiertes Umweltmanagement-system wie z. B. ISO 14.001, EMAS oder Ökoprofit) der Bewerber

Vergaberichtlinien für Gewerbegrundstücke im urbanen Gebiet 1. Vergabe von Baugrundstücken erfolgt durch den Gemeinderat.2. Bei mehreren Bewerbungen für ein bestimmtes Baugrundstück,

entscheidet der Gemeinderat nach billigem Ermessen über die Vergabe nach den allgemeinen Vergabezielsetzungen sowie sonstiger öffentlicher Belange.

3. Bereitschaft zur vertraglichen Verpflichtung und dinglichen Si-cherung im Grundbuch von:

•Bauverpflichtunginnerhalbvon3Jahren •Veräußerung innerhalb von 10 Jahren nurmit Zustimmung

der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl •VorkaufsrechtderGemeinde4. Auf Verlangen der Gemeinde sind von den Antragstellern/inne-

nentsprechende Nachweise (ggf. auch über die Finanzierung des Bauvorhabens) vorzulegen.

Gewerbetreibende können ihr Interesse an einem der Grundstücke, für eine erste Entscheidungsrunde, bis zum 27.07.2020 bei der Ge-meinde Eichstetten am Kaiserstuhl, Bürgermeisteramt, Hauptstr. 43,

Die 1. Bebauungsplanänderung „Nimburger Straße“ wird im be-schleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der In-nenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegen-heit zur Stellungnahme gegeben.Der Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung sowie der örtlichen

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79356 Eichstetten am Kaiserstuhl bekunden. Der Bewerbungsbogen kann auf unserer Homepage abgerufen werden: http://www.eichstetten.de unter Bürgerinfo / Bauplatzangebot Ge-werbegrundstücke. Bei Fragen können Sie sich im Bürgermeisteramt an Hr. Porsche, Tel. 9323-18, E-Mail [email protected] wenden.

AUS DEM GEMEINDERAT

Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Eichstetter Gemeinderates vom 28.05.2020 TOP 1 Maßnahmen bzgl. Coronavirus - aktueller Stand Herr Bruder begrüßt die Anwesenden zur ersten öffentlichen Veran-staltung in Zeiten der Corona-Pandemie. Die Verwaltung im Rathaus war seit Beginn der Pandemie immer tätig. Nur die Rathaustüre war zeitweise abgeschlossen, so dass bei dringenden Anliegen der per-sönliche Kontakt zu dem jeweiligen Sachbearbeiter nur über verein-barte Termine möglich war. Da auch in diesen Zeiten Entscheidungen getroffen werden mussten, suchte die Verwaltung nach Möglichkei-ten die Gemeinderäte auch ohne Sitzung daran zu beteiligen. Zu-erst wurde dies über Umlaufbeschlüsse versucht, was sich aber als nicht praktikabel erweis. Mittlerweile erfolgen Meinungsumfragen im Gemeinderat entweder elektronisch oder in nicht öffentlichen Sitzungen, die dann als Grundlage für die Eilentscheidungen des Bürgermeisters dienen. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde besteht ein Minus zur Schätzung des Finanzamtes vom Januar. Aber im Moment ist die Gemeinde noch im Rahmen des Haushaltsplans.

TOP 2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Ge-meinderatssitzungen sowie Bekanntgabe von Eilentscheiden des Bürgermeisters Eilentscheide von Herrn Bürgermeister Bruder nach Meinungsabfra-ge in den nichtöffentlichen Sitzungen: - Auftragsvergabe Malerarbeiten im ev. Kindergarten im gesam-

ten Flurbereich sowie im Bewegungsraum an den günstigsten Bieter die Fa. Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG zum Ange-botspreis von 10.674,11 Euro.

- Auftragsvergabe Sanierung Teilbereich 2 des Bodens des ev. Kindergartens an den günstigsten Bieter die Fa. Werner Scheer GmbH zum Angebotspreis von 11.635,22 Euro.

- Erteilung des Einvernehmens für den Bauantrag Umbau und Umnutzung einer Scheune zu Wohnzwecken, Anbau Terrasse, Sonnenstraße 4A, Flst.-Nr. 549/1.

- Gebührenerlass der Elternbeiträge U3/Ü3 für die Monate April und Mai 2020.

- Erteilung des Einvernehmens für den Bauantrag Teilabriss einer Scheune und Neubau eines Landwirtschaftsgebäudes, Haupt-straße 124, Flst. Nr. 376/1

Beschlüsse des Gemeinderates aus nicht öffentlicher Sitzung: - Aussetzung der Elternbeiträge U3/Ü3 im Juni 2020

TOP 3 Änderung der Bebauungspläne „Röthenbach I“, „Röthen-bach II“ und „Nohl“ durch Aufstellung des Bebauungsplanes „Röthenbach III“; Aufstellungsbeschluss Der Bebauungsplan „Röthenbach I“ wurde bereits 4-mal geändert und hat derzeit 17 Bestandteile. Der Bebauungsplan „Röthenbach II“ wurde 3-mal geändert und besteht aus 14 Teilen. Der Bebauungs-plan „Nohl“ vom 22.01.2009 wurde bisher 2-mal geändert und grenzt westlich an den Bebauungsplan „Röthenbach II“ an, wobei hier die Flächen westlich der Mehrzweckhalle bei einer Überplanung von Bedeutung sind. Es ist sinnvoll, die Planwerke zu überarbeiten, da dadurch neue Bau-möglichkeiten geschaffen werden können und auch die Bauvor-schriften und die Bebauungsplangrundlagen aktualisiert werden können.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan „Röthenbach III“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Gel-tungsbereich ist im Einzelnen aus dem beigefügten Lageplan vom 28.05.2020 ersichtlich. Die Bebauungspläne „Röthenbach I“ und „Röthenbach II“ sol-len durch den neuen Bebauungsplan „Röthenbach III“ ersetzt und der Bebauungsplan „Nohl“ im Bereich der Überschneidung überlagert werden. Der Bebauungsplan soll im zweistufigen Regelverfahren aufge-stellt werden. Die überbaubaren Flächen, die Nutzungen und

Halbseitige Sperrung der Bötzinger Straße und Vollsperrung der Burgtalstraße Aufgrund von Kanalreinigungsarbeiten kommt es voraussicht-lich ab dem 29.06.2020 für maximal 5 Tage zu einer halbseitigen Sperrung der Bötzinger Straße im Bereich der Hausnummern 9-25 und zu einer Vollsperrung der Burgtalstraße im Bereich der Hausnummer 1. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Vielen Dank.

Vandalismus an WG Breitenweg und Naturkindergarten Zum wiederholten Male, zuletzt von 16. bis 18.06.2020 wurde von unbekannten Tätern Vandalismus an und um die WG-Abladestation im Breitenweg verübt. Außerdem wurde in den Naturkindergar-ten eingebrochen sowie ein Bollerwagen zerstört und Spanngurte entwendet. Die Aktionen dürften von einer Gruppe Jugendlicher, vermutlich mit entsprechender Außenwirkung verübt worden sein. Diese könnten sich auch im Ortsgebiet auffällig verhalten haben. Hinweise erbittet der Polizeiposten Bötzingen, Tel. 07663 60530. Wir möchten auch bitten, bei verdächtigen Feststellungen möglichst zeitnah die Polizei zu verständigen. Öffentlicher Zahlungshinweis Wir möchten auf die Fälligkeit folgender Abgaben hinweisen: Grundsteuer Jahreszahler 2020 Für Jahreszahler ist die Grundsteuer am 01. Juli 2020 zur Zahlung fällig.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen die Fälligkeitstermine zu be-achten und einzuhalten.

Durch pünktliche Zahlungen können die gesetzlich vorgeschriebe-nen Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden. Bezahlen Sie deshalb bitte rechtzeitig zum angegebenen Fälligkeit-stermin und geben Sie das vollständige Buchungszeichen an. Soweit SEPA Lastschriftmandate erteilt worden sind, werden die Abgaben zum Fälligkeitstermin abgebucht.

FUNDSACHENBraunes Halsband, gefunden im Rippach blaugraue Kinderjacke „Northville“, gefunden im Spielplatz Nohl Schlüssel mit schwarzer Kappe, gefunden im Altweg Handy „Emporia“, gefunden am Dreispitz abzuholen im Rathaus

IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR?Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein!

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das Maß der baulichen Nutzung soll den aktuellen städtebauli-chen Zielvorstellungen der Gemeinde angepasst werden.

TOP 4 „Gewerbegebiet Steegmatten“ 2. Änderung des Bebau-ungsplanes; Aufstellungs- und Offenlagebeschluss im beschleu-nigten Verfahren nach § 13 a BauGB Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Steegmatten“ wurde am 19.03.2009 aufgestellt und seither mit Satzungsbeschluss vom 01.07.2010 einmal geändert. Ziel der 1. Änderung war es unter anderem, eine räumliche Gliede-rung der Nutzungen im Gewerbegebiet auf Grund der damals be-nachbarten Firma Gould Electronics GmbH vorzunehmen, um bei möglichen Störfällen dieses Betriebes schädliche Umwelteinwirkun-gen im Baugebiet und damit Gefahren für die sich dort aufhaltenden Menschen gemäß der Seveso-II-Richtlinie so weit wie möglich zu vermeiden. So waren insbesondere öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke, Wohnungen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten ausgeschlossen, da bei diesen Nutzungen mit größerem Besucherverkehr gerechnet werden musste, der im Ernstfall nicht schnell genug hätte evakuiert werden können. Diese Gefahr besteht nicht mehr. Zwischenzeitlich wurde nach Schließung der Firma Gould Electronics GmbH das ge-samte Firmengelände durch Abbruch aller Gebäude zurückgebaut, sodass nunmehr keine Gefährdung bei einem Havarie Fall durch aus-tretende Chemikalien für die Umgebung besteht. Dies ermöglicht es, im Bebauungsplan „Steegmatten“ nun im gesamten Gebiet alle Nutzungen zuzulassen, die in einem gewöhnlichen Gewerbegebiet angesiedelt werden könnten, sofern andere Gründe nicht dagegen sprechen. Die Nutzungsbeschränkungen in dem noch unbebauten nördlichen Teil des Bebauungsplanes sollen daher entfallen. Wei-terhin soll hier auch das Baufenster geringfügig erweitert werden, um die Ausnutzung des Grundstücks im Bereich des Mastes zu ver-bessern. Die Gebäudehöhe soll von 12,0 m auf 13,0 m angehoben werden, um die notwendige Bauhöhe für den Erweiterungsbau der Fa. Rodday zu ermöglichen. Die neue Bauhöhe soll aus Gründen der Gleichbehandlung für das gesamte Baugebiet gelten. a) Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Steegmatten“ nach § 2 Abs. 1 BauGB im be-schleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zum 2. Mal zu ändern. Die Nutzungsbeschränkungen, die aufgrund der ehemaligen Firma Gould Electronics GmbH vorgenommen wurden, sollen wegfallen. Weiterhin sollen die überbaubaren Grundstücksflä-chen, die Gebäudehöhen und der Geltungsbereich aktualisiert werden. Maßgebend ist der Entwurf vom 28.05.2020. Auf einen Umweltbericht, sowie eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Be-hördenbeteiligung soll verzichtet werden. b) Der Entwurf zur 2. Änderung wird vom Gemeinderat einstim-mig gebilligt und soll nach § 13 a BauGB öffentlich ausgelegt werden.

TOP 5 „Stegmatten II“, Beschluss Benennung der Stichstraße Die neue Stichstraße im Baugebiet „Steegmatten II“ muss noch einen Namen erhalten. Im Namen soll der Ursprung dieses Gebietes auf dem ehemaligen Gould-Areal deutlich werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Namen „Gould Weg“ für die Stichstraße im Baugebiet „Steegmatten II“.

TOP6 „Urbanes Gebiet Stegmatten II“, Beschluss Überarbeitung der Vergaberichtlinien der Bauplätze Von Seiten des Gemeinderates besteht der Wunsch, die Vergabe-richtlinien für das Urbane Gebiet zu ändern. Durch den Wegfall der Selbstnutzungsverpflichtung für 10 Jahre können sich nun auch In-vestoren und Projektentwickler für ein Grundstück bewerben. Dem Gemeinderat denkt hierbei an eine vergleichbare Bebauung wie in Bahlingen in der Teninger Straße. Dies soll mehr Interessenten die Möglichkeit geben sich hier anzusiedeln und gleichzeitig auch eine dauerhafte gewerbliche Nutzung sichern.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgestellten geän-derten Vergaberichtlinien.

Die Richtlinien sind vorstehend abgedruckt.

TOP 7 Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinhei-ten, Breitenweg 20, Flst.-Nr. 1143

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen.

TOP 8 Bauantrag Neubau, Umbau und Nutzungsänderung Be-stand zu Büro-, Labor- und Sozialräumen, Kirchplatz 4, Flst.-Nr. 86 Der Gemeinderat bittet die Verwaltung bzgl. einer Überplanung der Dachterrasse Kontakt mit dem Bauherrn aufzunehmen, da für die vorgelegte Planung kein Einvernehmen erteilt werden kann. TOP 9 Bauantrag Werbeanlage „Rossmann“, Neon Reiss GmbH, Zur Herrenmühle, Flst.-Nr. 12702

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen.

TOP 10 1.Änderung Bebauungsplan Nimburger Straße; Aufstel-lungsbeschluss und Offenlagebeschluss im beschleunigten Ver-fahren nach § 13 a BauGB Inhalt der Bebauungsplanänderungen sind die Anpassung der Bau-grenzen, die Ergänzung der zulässigen Gebäudehöhe, die Anpas-sung der zulässigen Grundflächenzahl, die Beschränkung der zuläs-sigen Überschreitung der Grundflächenzahl für Nebenanlagen und die Beschränkung der Überschreitungsmöglichkeiten für Baugren-zen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nimburger Straße“ nach § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zum 1. Mal zu ändern. Der Entwurf zur 1. Änderung wird einstimmig gebilligt und soll nach § 13 a BauGB öffentlich ausgelegt werden.

Die öffentliche Bekanntmachung ist vorstehend abgedruckt.

TOP 11 Kanal- und Schachtsanierung in geschlossener Bauweise Die Kanal- und Schachtsanierungsarbeiten in geschlossener Bau-weise (Schmutzwasser) wurden als Sammelausschreibung öffentlich nach VOB/A durch den Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht für die Gemeinden Eichstetten, Bahlingen und Schallstadt ausgeschrie-ben. Die zu sanierenden SW-Kanäle und –Schächte liegen im We-sentlichen im öffentlichen Bereich und befinden sind in der Haupt-straße, Marienstraße, Mühlenstraße und Luisenstraße. Im Haushaltsplan wurden für die Maßnahme 80.000,00 € veran-schlagt.

Der Gemeinderat vergibt einstimmig den Auftrag gemäß dem vorliegenden Angebot i.H.v. 82.766,36 € (brutto) an den güns-tigsten Bieter die Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH, Motor-straße 25 in 70499 Stuttgart.

TOP 12 a: Eigenbetrieb Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl Kostenrechnung - Beschluss Der Eigenbetrieb Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl erwirbt auf dem alten Gould-Areal, Stegmatten II, ein Grundstück mit 1.826qm für 200,- EUR/qm von der KE Kommunalentwicklung Stadtentwick-lung LBBW. Die Anschaffungskosten im Jahr 2020 betragen somit 365.200,- EUR. Hinzu kommen Grunderwerbssteuer i.H.v. 18.260,- EUR sowie Notarkosten i.H.v. 5.478,- EUR. Auf diesem Grundstück entsteht ein Mehrfamilienhaus in Massiv-bauweise mit 12 Wohneinheiten auf 3 Vollgeschossen als KfW-Effizi-enzhaus 40 mit insgesamt 828qm Wohnfläche. Es wird ein Kredit der KfW-Bank über die Hausbanken der Gemeinde über die Gesamtsum-me von 2.550.280,74 EUR eingeholt. Die KfW-Bank gewährt einen Tilgungszuschuss i.H.v. 10 T. EUR pro Wohneinheit, somit insgesamt 120.000 T. EUR. Ab diesem Jahr gibt es über das Bundesamt für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein neues Förderprogramm über erneuerbare Heizungssystemen mit einem Zuschuss i.H.v. 35 Pro-zent. Hierunter fällt unsere geplante Wärmepumpe samt Planungs-kosten. Bzgl. einer künftigen Vermietung wurde seitens des Eigenbetriebs Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl die sog. Kostenmiete pro Qua-dratmeter berechnet und angewandt. Diese Untergliedert sich in 6 Teilbereiche: 1. Angaben zum Grundstück 2. Berechnung der Gesamtkosten/ Angaben zu den Baumaßnahmen 3. Finanzierung der Bauphase 4. Bewirtschaftungsphase 5. Mieterträge 6. Darstellung der Durchschnittsmiete pro Wohneinheit

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Unter Berücksichtigung aller vorhandenen Kostenschätzungen und Fördermöglichkeiten ergibt sich für den Neubau soz. Wohnen eine Kostenmiete i.H.v. 9,03 EUR/Quadratmeter, gerundet auf 9,- EUR/Quadratmeter. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Berechnung der Kos-tenmiete, insbesondere der Untergliederungen in Grundstücks-kosten, Gesamtkosten, Finanzierungsphase, Bewirtschaftungs-phase, Mieterträge und Darstellung der Durchschnittsmiete pro Wohneinheit zu und wird in der vorliegenden Form angewandt. TOP 12 b: Eigenbetrieb Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl Wirtschaftsplan 2020

Die heutige Vorstellung dient nur der Information der Beschluss ist für die Sitzung am 2.7.2020 geplant. TOP 12 c: Eigenbetrieb Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl Auftragsvergabe Gründung Duktiler Rammpfahl

Im Zuge der Gesamtmaßnahme Neubau soz. Wohnen durch den Eigenbetrieb Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl wurde die Grün-dung Duktiler Rammpfahl ausgeschrieben. Der Gemeinderat erteilt einstimmig dem Eigenbetrieb den Auf-trag für die Vergabe des Auftrages für die Gründung Duktiler Rammpfahl – Neubau soz. Wohnen des Eigenbetriebs Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl an Kurt Motz, Ulmer Straße 28+31 in 89257 Illertissen gemäß dem vorliegenden Angebot für 42.925,49 EUR unter Vorbehalt der ausstehenden Prüfung durch die Kommunalaufsicht bzgl. der Bestätigung der Gesetzmäßig-keit sowie der Genehmigungspflicht der genehmigungspflichti-gen Teile des Wirtschaftsplanes für das Haushaltsjahr 2020. TOP 12 d: Eigenbetrieb Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl Auftragsvergabe Rohbauarbeiten

Im Zuge der Gesamtmaßnahme Neubau soz. Wohnen durch den Eigenbetrieb Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl wurden die Roh-bauarbeiten ausgeschrieben. Der Gemeinderat erteilt einstimmig dem Eigenbetrieb den Auftrag für die Vergabe des Auftrages für die Rohbauarbeiten – Neubau soz. Wohnen des Eigenbetriebs Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl an Erwin Meier GmbH, Bruckmatten 29, 79356 Eichstetten am Kaiserstuhl für 496.232,76 EUR unter Vorbehalt der ausstehenden Prüfung durch die Kommunalaufsicht bzgl. der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit sowie der Genehmigungs-pflicht der genehmigungspflichtigen Teile des Wirtschaftspla-nes für das Haushaltsjahr 2020. TOP 13 Bekanntgaben, Anfragen

Bekanntgaben der Verwaltung• Die ELR-Maßnahme Breitenweg steht kurz vor dem Abschluss.• Der neu gebaute Zugang für die Heizung in der Schule ist fertig-

gestellt. Als nächstes wird der alte Kamin entfernt und die alte Hei-zung zurückgebaut.

• Im Gebiet „Steegmatten II“ wurde mit dem Bau des neuen „Gould Weg“ begonnen.

Anfragen aus dem Gemeinderat:• Weitere Öffnung des Kindergartens während der Corona-Pande-

mie. TOP 14 Fragen der Einwohner Aus dem Kreis der Sitzungsbesucher wurden folgende Themen an-gesprochen:• Höhe der berechneten Kostenmiete für das Objekt „Soziales Woh-

nen“ in Steegmatten II• Zunahme des Lärms in der Hauptstraße durch Autos und Motor-

räder

• Gemeindevollzugsdienst• Bürgerinitiative Umspannwerk Eichstetten• Arbeiten neben dem Dreisamdamm• Bauvorhaben

INFORMATION FÜR DEN BÜRGER

Fahrräder gesucht Für Flüchtlinge werden gebrauchte, gut erhaltene Fahrräder ge-sucht. Tel.: 914390

Mähgut kostenlos abzugeben Bei der Böschungspflege und der Pflege der Gewässerrandstreifen fallen große Mengen Mähgut an. Sie können kostenlos offen oder in Rundballen gepresst abgegeben werden. Interessierte können sich beim Leiter des Gemeindebauhofes oder bei der Gemeinde (Tel.: 07663/9323-15) melden.

Achtung - Straßenreinigung Am kommenden Donnerstag, 02. 07. 2020 werden die Straßen mit der Kehrmaschine gereinigt. Wir bitten die Anlieger die Straßenrän-der von parkenden Autos freizuhalten.

Rechtsverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwaldüber die

Einschränkung des Gemeingebrauchs vom 27. Mai 2020

Aufgrund des § 21 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Nr. 3 und § 82 Abs. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17 S. 389) wird durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als untere Wasserbehörde verordnet:

§ 1Anordnungszweck

Im Interesse des Wohles der Allgemeinheit, insbesondere der Ord-nung des Wasserhaushalts, der Sicherstellung der Erholung und des Schutzes der Natur wird der Gemeingebrauch durch diese Rechts-verordnung eingeschränkt.

§ 2Räumlicher Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für sämtliche öffentlichen oberirdischen Gewässer auf dem Kreisgebiet des Landkreises Breisgau-Hoch-schwarzwald. Vom Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung sind nur der Windgfällweiher, der Titisee, der Schluchsee, die Baggerseen sowie der Rhein in den genannten Gemeinden ausgenommen.(2) Die Übersichtskarte mit Zuordnung der Gemeinden zu den Re-ferenzpegeln ist Bestandteil dieser Verordnung. Die Verordnung mit Karte ist auf der Internetseite des Landratsamtes Breisgau-Hoch-schwarzwald (www.breisgau-hochschwarzwald.de) einsehbar. Eine Ausfertigung ist am Standort Freiburg, Stadtstraße 2 an der Informa-tion zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprech-zeiten niedergelegt.

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Freitag, den 26. Juni 2020 Seite 8

§ 3Verbote

Die Entnahme von Wasser (z.B. zur Bewässerung von Grundstücken) aus sämtlichen oberirdischen Gewässern in den aufgeführten Ge-meinden wird untersagt, wenn es sich um Entnahmen mittels Pump-vorrichtungen handelt und wenn die genannten Wasserstände der Referenzpegel für die jeweils zugeordneten Gemeinden wie folgt erreicht bzw. unterschritten werden:

•PegelUntermünstertal/Neumagen:abeinemPegelstandvon10cm oder weniger für die Gemeinden Au, Badenweiler, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Horben, Merzhausen, Münstertal/Schwarz-wald, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Staufen im Breisgau, Sulz-burg, Wittnau•PegelUntermünstertal/Neumagen:abeinemPegelstandvon11

cm oder weniger für die Gemeinden Auggen, Buggingen, Müll-heim, Neuenburg am Rhein, Ballrechten-Dottingen, Eschbach, Hei-tersheim, Bad Krozingen, Breisach am Rhein, Hartheim•PegelEbnet/Dreisam:abeinemPegelstandvon28cmoderweni-

ger für die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Feldberg, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Oberried, Ste-gen, St. Märgen, St. Peter •PegelEbnet/Dreisam:abeinemPegelstandvon30cmoderwe-

niger für die Gemeinden Bötzingen, Eichstetten (Kaiserstuhl), Got-tenheim, Ihringen (Kaiserstuhl), March, Merdingen, Umkirch, Vogts-burg (Kaiserstuhl)•PegelEwattingen/Wutach:abeinemPegelstandvon48cmoder

weniger für die Gemeinden Friedenweiler, Löffingen,•PegelHölzlebruck/Josbach:abeinemPegelstandvon18cmoder

weniger für die Gemeinden Eisenbach, Lenzkirch, Schluchsee, Titi-see-Neustadt

§ 4Befreiung

Die untere Wasserbehörde kann im Einzelfall auf Antrag eine wider-rufliche Befreiung von diesem Verbot erteilen, sofern eine Beein-trächtigung der in § 1 genannten Schutzgüter ausgeschlossen ist. Die Befreiung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

§ 5Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 18 des Wasserge-setzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. dem Verbot nach § 3 dieser Verordnung zuwiderhandelt,2. gegen die Bedingungen oder Auflagen einer nach § 4 erteilten Befreiung verstößt.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 126 Abs. 2 des Wassergeset-zes mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 EUR geahndet werden.

§ 6In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemein-gebrauchs vom 20.04.2011 außer Kraft.

Freiburg im Breisgau, den 27.05.2020Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Untere Wasserbehörde - gez. Störr-Ritter Landrätin

Vorstehende Rechtsverordnung wurde am 18.06.2020 auf der Internetseite des Landratsamtes (www.breisgau-hochschwarzwald.de) bekannt gemacht und eine Ausfertigung an der Information, Stadtstraße 2 zur kostenlosen Einsichtnahme niedergelegt.

gez. Ziegler FB Umweltrecht

Löffingen

Oberried

Münstertal

Lenzkirch

Schluchsee

Titisee-Neustadt

Müllheim

Breitnau

Neuenburg

Stegen

Vogtsburg

Glottertal

Buchenbach

Sankt Peter

Staufen

Ehrenkirchen

Hartheim

MarchIhringen

Feldberg

Eisenbach

Hinterzarten

Sulzburg

Bad Krozingen

Sankt Märgen

Kirchzarten

Auggen

Schallstadt

Bollschweil

Au

Buggingen

Bötzingen

Horben

Eichstetten

Müllheim

Umkirch

Eschbach

Breisach am Rhein

Friedenweiler

MerdingenGundelfingen

Badenweiler

Heitersheim

Ebringen

Gottenheim

WittnauSölden

Heuweiler

Ballrechten-Dotting.

Pfaffenweiler

Merzhausen

Pegel

Legende

Dreisam ≤ 28cm

Dreisam ≤ 30cm

Josbach ≤ 18cm

Neumagen ≤ 10cm

Neumagen ≤ 11cm

Wutach ≤ 48cmµ 1:270.000

Zugehörig zur Rechtsverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald über die Einschränkung des Gemeingebrauchs vom 27. Mai 2020

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Wie Frauen einen Weg aus der Alkohol-Falle finden Die Suchtberatungsstelle FrauenZimmer unterstützt Frauen auf ihrem Weg aus der Abhängigkeit Suchtberatungsstelle FrauenZimmer FrauenZimmer – Suchtberatungsstelle für Frauen und Mädchen bietet seit 1996 Beratung, Vermittlung und ambulante Rehabi-litationsangebote für Mädchen und Frauen aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg an. Die Einzel- und Gruppenangebote sind offen für Mädchen und Frau-en mit eigener Suchtproblematik von legalen und illegalen Substan-zen, Essstörungen und Mediennutzung ebenso wie für Frauen und Mädchen als Angehörige von suchtgefährdeten oder abhängigen Personen. FrauenZimmer ist ein geschützter FrauenMädchenRaum. Basler Straße 8 79100 Freiburg Mail: [email protected] www.frauenzimmer.freiburg.de Offene Kontaktzeiten: Montag 10.00-12.00 Uhr Dienstag 9.00-12.00 Uhr Mittwoch 10.00-12.00 Uhr Donnerstag 15.00-18.00 Uhr

VOLKSBILDUNGSWERK BÖTZINGEN

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Besucherinnen und Besucher unseres Volksbildungswerk, der Bewegungstreff im Freien für Seniorinnen und Senioren mit Uschi Torn startet wieder ab Dienstag 30.06.2020, um 09:30 Uhr auf dem Gelände des Fußball Clubs Bötzingen. Sie treffen sich vor dem Eingangstor (Abstand halten!). Während der Bewegungseinheit muss auf ausreichend Abstand geachtet werden. Alle Teilnehmer müssen sich zu Beginn mit Vorname, Nachname und Telefonnum-mer in eine Teilnehmerliste eintragen. Personen mit Erkältungssym-ptomen dürfen nicht teilnehmen. Da in unseren eigenen Räumlichkeiten, aufgrund der strengen Hy-giene- und Abstandsregeln, weniger Platz zur Verfügung steht und dadurch pro Veranstaltung nur eine geringere Personenanzahl un-terrichtet werden kann, können derzeit nur wenige Kurs angeboten werden. Das Volksbildungswerk stellt aktuell ein, unter den Corona-Vor-gaben, mögliches Kursangebot zusammen. Wir werden Sie, liebe Kundinnen und Kunden, über unser aktuelles Angebot mit direkten Anschreiben sowie über unsere Homepage www.vbwboetzingen.de informieren. Gerne steht Ihnen für Rückfragen unsere Geschäfts-stelle, telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00-12:00 Uhr sowie am Montag, von 14:00-18:00 und Donnerstag von 14:00 – 15:30 Uhr unter 07663-931020, zur Verfügung. Auch eine persönliche Beratung ist möglich. Dies jedoch nur nach telefonischer Terminabsprache, da das Volksbildungswerk für den Publikumsverkehr noch geschlossen ist. Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund! Kirstin Böcherer-Woyciechowski

INFORMATIONEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHEVorankündigung Sommerferienprogramm Liebe Kinder, Liebe Jugendliche, Liebe Eltern, die Gemeinde Eichstetten, hat sich aufgrund der sich aktuell entspannenden Lage dazu entschlos-

sen, ein Sommerferienprogramm durchzuführen. Dieses Programm beinhaltet sowohl die Sommerferienbetreuung in den Wochen von 03.08. bis 07.08. und 10.08. bis 14.08. in den Uhrzeiten von 08 Uhr bis 14 Uhr, als auch einzelne Sommerferienaktionen von einzelnen Verei-nen sowie Jugendreferent Thomas Fuß. Weitere Informationen findet ihr/ finden Sie ab nächster Woche hier im Gemeindeblatt, unter juce-eichstetten auf Instagram oder unter Juce Eichstetten auf Facebook. Dass wir dieses Jahr sehr knapp in der Zeit sind, bitte ich aufgrund der aktuellen Situation zu entschuldigen, da es erst die Lockerun-gen Mitte Juni zugelassen haben ein Ferienprogramm zu planen und durchführen zu können. Hierzu sei noch gesagt, dass wir jetzt zunächst auf Vorbehalt planen. Sollte sich die Lage bzgl. der Ausbrei-tung des Corona-Virus wieder drastisch verschlechtern, werden wir leider auch kein Sommerferienprogramm durchführen können. Da-her bitte ich auch weiterhin um Geduld, da wir in unseren Planungen dieses Jahr alles noch besser als bisher vorbereiten möchten um für alle Fälle gerüstet zu sein. Euch/Ihnen allen wünsche ich schon jetzt einen entspannten Som-mer um die letzten Monate wieder etwas ausgleichen zu können. Viele Grüße Thomas FußJugendreferent

Liebe Kinder, Liebe Jugendliche, Liebe Erwachsene und Eltern, auch wir vom Juce in Eichstetten haben mit der aktu-ellen Situation in den letzten Wochen und Monaten zu kämpfen. Der lang ersehnte Umbau lag lange bzw.

liegt zum Teil noch auf Eis, dringend benötigte Anschaffungen lassen auf sich warten bzw. können nicht eingesetzt werden, Freunde und Freundinnen sowie das gemeinsame Zusammensein inklusive Musik hören und Spiele spielen werden immer noch schmerzlich vermisst. Dennoch sind wir auch in dieser Zeit nicht untätig und versuchen auf anderen und neuen Wegen unsere Arbeit bzw. unser Hobby wei-ter zu verfolgen. Das Leitungsteam und Jugendreferent Thomas Fuß planten und planen im Hintergrund weiterer Schritte zur Weiterent-wicklung des Juce in Eichstetten. In Online-Konferenzen oder Einzelgesprächen versuchen wir Proble-me und deren Lösungen sowie Veränderungen und Weiterentwick-lungen anzugehen. So wurde hier auch ein neues Logo geschaffen, welches das Juce Eichstetten in Zukunft repräsentieren soll. Dies wurde aus unserer Sicht auch dringend Zeit, denn aus dem Atom-zeitalter (siehe altes Logo) sollten wir uns dann doch auch mal ver-abschieden, schließlich haben wir ja gerade andere große Krisen zu bewältigen. Was zeichnet das neue Logo aus und was ist das charakteristische daran? Das neue Logo ist geprägt von einer Schallplatte im Hintergrund. Sie soll an die traditionsreiche Geschichte des Juce in Eichstetten erin-nern, das ja jetzt schon einige Jahrzehnte besteht.Im inneren Teil des Logo sieht man zu einem die unverwechselbare Gebäudestruktur unseres Juce, die so markant ist, dass sie für uns Teil des Logos werden musste.Ergänzen sind hier ein DJ sowie Musikboxen zu sehen. Lange haben wir uns überlegt für was das Juce steht und wie man das, für was es steht dann auch auf einem Logo verdeutlichen kann. Unterm Strich sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass Musik für viele verbin-dend wirkt und einen großen Teil des Juce-Aufenthalts bestimmt. Musik wird für uns in diesem Fall am besten durch einen DJ und Mu-sikboxen auf dem Logo verwirklicht, weshalb unser Entschluss auf diese Motive gefallen ist. Die Farben in Rot- und Orangetönen sollen hell und einladend wir-ken und an Sommer und gute Laune erinnern, die für ein Juce sicher-lich sinnvoll ist. Durch die Schrift die sich so abstrahlend darstellt kommt aber auch einiges an Moderne ins Spiel. Doch nicht nur beim Design hat sich vieles getan, auch beim Namen gibt es Änderungen. Sicherlich haben sich einige von euch schon gefragt warum steht da immer Juce? Können sie in Eichstetten nicht richtig lesen und schreiben? Muss das nicht Juze oder Jugendclub heißen? Mag sein, aber Juce ist bewusst gewollt! Es hat sich gera-de bei den “älternen“ Besuchern eingeprägt das Juce eher so aus-zusprechen weshalb dieser Name gewählt wurde. Er steht für diese Generation, sowie JZE für frühere Generationen stand. Aus unserer Sicht verbindet Juce sowieso alles in einer Art und Weise mitein-

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Freitag, den 26. Juni 2020 Seite 10

ander. Juce vergleichbar mit Juze, JugendClubEichstetten oder aus englischsprachiger Sicht das C für Center/Centrum. Sucht euch aus, was ihr am meisten damit verbindet, da darf jede-/r seine eigene Sichtweise haben. Mit dem neuen Logo haben wir jedenfalls versucht, eine gute Mi-schung aus Tradition und Moderne zu finden und hoffen, dass ihr Gefallen dran finden werdet, wenn ihr es in Zukunft in und ums Juce herum, sowie auf unseren Plakaten seht. Eure Juce-Team mit Jugendreferent Thomas Fuß

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. (Lk 19,10) Pfarrerin Ulrike Schneider-Harpprecht erreichen Sie telefonisch un-ter 07663 / 7669742 oder 0152 0165 5343, per Mail: [email protected]. Wenn sie mich brauchen, bin ich für Sie da. Bitte melden Sie sich! Evangelisches Pfarramt Pfarrbüro – Beate Weiler: Tel. 07663/1251 Fax 07663/942110 E-Mail: [email protected] Homepage: www.kirche-eichstetten.de oder Besuchen Sie uns auf Facebook. Taufen: Möchten Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen? Dazu bieten wir bis auf weiteres eigene Taufgottesdienste an, um alle Hygienere-geln befolgen zu können. Termine nach Absprache! Konfirmation 2021 Willst du nächstes Jahr konfirmiert werden? Wir freuen uns, wenn du zusammen mit anderen Jugendlichen dein JA zu Gott sagst und dich segnen lässt. Falls du noch nicht getauft bist: Wunderbar! Dann kannst du es dir in dieser Zeit überlegen. Dieses große Ereignis braucht natürlich einige Vorbereitungen. Am 8. Juli können du und deine Eltern sich näher informieren. Wir treffen uns um 18.30 in der Kirche Eichstetten. Die Kirche ist tagsüber offen. Jeden Tag um 11 Uhr und um 19.30 Uhr lädt das Glockenläuten vom Kirchturm ein, beim Hören der Glocken mitzubeten. Und wenn um 16.00 Uhr die ‚Vesperglocke‘ läutet, könnten Sie kurz innehalten, achtsam werden und Gott danken. Am Sonntag feiern wir um 10.15 Uhr Kurz-Gottesdienst mit Pfarre-rin Ulrike Schneider-Harpprecht. Parallel dazu liegt im Vorraum der Kirche der Text eines Hausgottesdienstes aus. Auf der Homepage finden Sie ihn zum Ausdrucken und als Video. - Kommen Sie bitte mit Maske. Sie kann abgenommen werden, wenn

Sie auf ihrem Platz angekommen sind. - Der vorgeschriebene Abstand von 2 Metern in alle Richtungen muß

eingehalten werden können.

Deshalb gibt es markierte Plätze. Hausgemeinschaften sitzen zusam-men. - Die Emporen bleiben gesperrt, leider. Ebenso die Toilette. - Die Gemeinde darf summen, aber nicht singen. Das soll verhindern,

dass Tröpfchen geschleudert werden.

- Gottesdienste dauern bis auf Weiteres ca. 30 Minuten. Auch das dient der Reduktion des Ansteckungsrisikos.

Abstand halten? Die Ferkel halten sich nicht dran.Und ich beneide sie. Haben die es gut: einfach kuscheln, ohne über Viren nachzudenken. Inzwischen wissen es schon die Kindergarten-Kinder: Abstand muss sein. Sogar wenn Papa und Mama sich küssen, kommt der Kommen-tar: Abstand halten! Mir selber geht es damit nicht gut. Ich spüre: Es macht mich langsam zornig und traurig. Ich kann meine eigenen Eltern nicht in den Arm nehmen. Das fehlt zunehmend, auch wenn wir viel miteinander te-lefonieren. Was mache ich mit dem Zorn und der Traurigkeit, diesen dunk-len, unangenehmen Gefühlen? Leugnen oder austoben? Vielleicht schreibe ich meinen eigenen kleinen Psalm. So wie in der Bibel. Die Psalmen schildern oft solche Gefühle und Erfahrungen. Mehr als die Hälfte von ihnen sind Klagepsalmen. Sie lassen das Dunkle stehen: Was ist, darf sein. Doch obwohl diese Gefühle akzeptiert und ausge-sprochen werden, wird ihnen nicht einfach freier Lauf gewährt. Nein, sie werden geordnet, meditiert, durch betet, besungen und auf die-se Weise durchgearbeitet und schließlich auch verarbeitet. Was es auch immer gewesen sein mag: das Gebet erreicht etwas. Der Beter ist am Schluss des Psalms in einem anderen Zustand. „Mein Gott - es schmerzt arg, die Lieben nicht berühren zu sollen. Es macht mich wütend, dass diese Zeit sich hinzieht. Es ist wie ein fins-teres Tal. Aber ich weiß: Du bist da. Du hörst mich. Du hältst meinen Kummer aus und trägst ihn mit. Du kämpfst für mich. Danke! Amen“ Und Ihr Psalm? Pfarrerin Ulrike Schneider-Harpprecht Römisch-Katholische Kirchengemeinde March-GottenheimEngelgasse 25, 79232 March-HugstettenTel. 07665/[email protected]

Kath. Pfarramt, Hauptstraße 74, 79268 Bötzingen Telefon 07665/42530-40 E-Mail: [email protected] Homepage: www.kath-MarGot.de Kontaktstelle Bötzingen geschlossen – per Telefon und E-Mail erreichbar: Mo., 09:00 – 11:00 Uhr Pfarrsekretärin Irmgard Reich Gottesdienste

Samstag, 27.06. 18:30 Eucharistiefeier (Hugstetten) Sonntag, 28.06. 09:00 Eucharistiefeier (Gottenheim) 10:30 Eucharistiefeier (Gottenheim) 10:30 Eucharistiefeier (Hugstetten) Samstag, 04.07. 18:30 Eucharistiefeier (Hugstetten) Sonntag, 05.07. 09:00 Eucharistiefeier (Gottenheim) 10:30 Eucharistiefeier (Gottenheim) 10:30 Eucharistiefeier (Hugstetten) BITTE BEACHTENS SIE: Anmeldungen zur Vorabendmesse und Sonntagsmessen jeweils Montag-Freitag vor dem Wochenende, ausschließlich unter der Telefonnummer 07665/42530-0. Montag, Mittwoch-Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag-Freitag 14:00-17:00 Uhr

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Seite 11 Freitag, den 26. Juni 2020

Bitte beachten Sie: Anmeldungen über E-Mail, Anrufbeantwor-ter oder über die Notfallnummer können NICHT angenommen werden und es erfolgt kein Rückruf von unserer Seite. WERKTAGSGOTTESDIENST IN BÖTZINGEN Der Werktagsgottesdienst am Dienstag um 18:30 Uhr in der St. Lau-rentius-Kirche in Bötzingen wird mit einer begrenzten Teilnehmer-zahl gefeiert. Eine Anmeldung zum Gottesdienst ist unbedingt notwendig. Anmel-dung nimmt unsere Mesnerin Frau Anneliese Mürtz, Tel. 07663/2482, gerne entgegen. INFORMATIONEN AUS UNSERER KIRCHENGEMEINDE

WIR SIND FÜR SIE DA! Das Geschäftsführende Pfarrbüro Hugstetten ist jetzt wieder für Be-sucher – zu den „normalen“ Öffnungszeiten – geöffnet. Die Kontaktstellen sind für Besucher weiterhin geschlossen. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nummer: 07665 42530-0 Auch per E-Mail sind wir zu erreichen: [email protected] Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage www.kath-MarGot.de . Pfarrer Karlheinz Kläger TAGESIMPULS ONLINE Weiterhin gibt es auch unseren täglich aktuellen Tagesimpuls auf un-serer Homepage www.kath-MarGot.de

Selbst ist der Mann Jürgen Werth schreibt: „Wer nur sich selbst vertraut, wird nie gelas-sen leben können.“ Als Flugzeugmechaniker, war ich misstrauisch, als der Zeitpunkt kam, dass ich in ein fremdes Flugzeug steigen sollte. Tausend Gedanken schossen durch meinen Kopf, wie zum Beispiel: „Wer ist der Mechaniker dieses Flugzeuges, ob er die Schrauben rich-tig festgeschraubt hat, oder ob er das richtige Handbuch benutzt hat, usw.“ Mit diesen Gedanken im Hinterkopf war der Flug eine Qual, unangenehm und ungenießbar. Mit so einer Einstellung kann man sich und andere Menschen das Leben zur Hölle machen. Denn dabei geht es genau darum: „Wenn ich es selbst nicht machen kann, dann kann es keiner“. Der Gedanke, dass nur ich allein, etwas Bestimmtes machen kann, ist eine Lüge, die wir selber glauben. Diese Lüge in uns macht uns unfähig, anderen Menschen zu glauben. Und das lässt uns nicht ge-lassen Leben. Doch als ich mir alles ansah, was ich getan und erreicht hatte, und die Mühe bedachte, die ich dafür aufwenden musste, da war das alles nichtig und ein Haschen nach Wind. Es gibt in dieser Welt keinen bleibenden Gewinn. Prediger 2,11 Ihr Carlos Chala Sonntag, 28.06.2020 Online-Gottesdienst von 10 – 24 Uhr abrufbar unter www.chrischona-eichstetten.de

Sonntag, 05.07.2020 Online-Gottesdienst von 10 – 24 Uhr abrufbar unter www.chrischona-eichstetten.de

Evangelische Gemeinschaft Eichstetten e.V., Altweg 43 Gemeindeleiter: Bernd Jenne, Pastor: Carlos Chala, Tel. 4709 Im Internet sind wir unter www.chrischona-eichstetten.de zu finden!

Evangelisch-FreikirchlicheGemeindeMarienstraße 15

„10 Der Name des HERRN ist ein starker Turm; der Gerechte läuft dorthin und ist in Sicherheit.“ Die Bibel, Sprüche 18,10

Sie brauchen ein Gespräch, eine Ermuti-gung, jemand der mit Ihnen betet ...? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: [email protected]

Gerne beantworten wir Ihre E-Mail oder rufen Sie zurück.

Weitere Informationen zu unserer Gemeinde finden Sie unter www.efg-eichstetten.de

SCHULNACHRICHTEN

Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Eltern, auch wenn wir unsere Jugendbücherei noch immer nicht so öffnen können wie vor der Corona-Pandemie, möchten wir euch wegen der großen Nachfrage nach Lesestoff weitere Angebote zum Abgeben und Ausleihen machen: • Am Montag, den 13. Juli sowie am Montag, den 10. August

können in der Zeit von jeweils 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr wieder Bücher auf den Tischen vor dem überdachten Büchereieingang abgelegt werden. Wir buchen diese Medien dann zurück.

• Am Mittwoch, den 15. Juli sowie am Mittwoch, den 12. August können dann die im Internet vorbestellten Medi-en von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr wieder auf den Tischen vor dem überdachten Eingang abgeholt werden. Die Einbuchung dieser Medien nehmen wir wieder ohne Leseausweis vor. Das Angebot gilt wieder nur für vorbestellte Medien!

Unser komplettes Medienangebot kann auf unserer Internetseite https://opac.winbiap.net/eichstetten/index.aspx angeschaut und di-rekt vorbestellt werden. Alternativ können uns die jeweiligen Bücherwünsche auch per Mail an jugenbuecherei.eichstetten@t-online zugeschickt werden. Bitte achtet unbedingt auch wieder auf Abstandhalten sowohl beim Abgeben als auch beim Abholen. Bislang nicht abgegebene Medien sollten nun aber am 13. Juli oder 10. August abgegeben werden! Bleibt gesund und passt weiterhin aufeinander auf!

Euer Team der Jugendbücherei Eichstetten

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Freitag, den 26. Juni 2020 Seite 12

AUS DEM KINDERGARTEN

Liebe Kinder, liebe Eltern, wir freuen uns euch am 29.06.2020 bei uns im Kindergarten zu be-grüßen. Die Freude ist echt groß, dass Ihr wieder in den Kindergarten kommen dürft. Viel hat sich in dieser „Corona-Zeit“ bei uns im Kindergarten verän-dert. Im unteren Flurbereich hat die Firma Scheer einen neuen Bo-den verlegt. Auch in dieser Zeit wurde der Turnraum und auch die Flure von der Firma Schmidt gestrichen. Wir möchten uns ganz herzlich bei der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat für gute Zusammenarbeit und Unterstützung be-danken. Viele Grüße aus dem Kindergarten

Wer gerne ein Freiwilliges Soziales Jahr machen möchte, ist im Kindergarten Eichstetten genau an der richtigen Stelle.

Wir bieten ab sofort wieder die

Möglichkeit einer FSJ – Stelle. Wer Interesse hat, kann sich an Sabrina Reinfurth unter der Telefonnummer 07663-2333 wenden.

NACHRICHTEN DER VEREINE

Probenpause beendet Nach dreimonatiger “Corona-Pause” traf sich das Konzertorchester erstmals wieder am Freitag, 19. Juni, um gemeinsam auf dem Schul-hof zu musizieren.

Nach Absprache mit der Gemeindeverwaltung wurde ein Hygiene-konzept erstellt und umgesetzt. Mit genügend Abstand zueinander wurde Musik gemacht und be-sprochen, wie es in den nächsten Wochen weitergehen wird.

Das Wiedersehen und das gemeinsame Musizieren waren schön und hat allen gut gefallen, auch wenn es nach den neuen Vorschriften noch sehr ungewohnt war.

Generalversammlung Am Freitag, 24. Juli um 20.00 Uhr findet die diesjährige Generalver-sammlung des Akkordeonclub Eichstetten in der Turn- und Festhalle in Eichstetten statt. Es wird entsprechend der Abstandsregeln gestuhlt. Besucher wer-den gebeten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen bis sie sich am Platz befinden. Dort darf der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden. Es findet keine Bewirtung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die zweite Vorsitzende2. Totenehrung3. Bericht der zweiten Vorsitzenden4. Tätigkeitsbericht der Schriftführerin5. Berichte der Ausbilder und des Dirigenten6. Bericht der Jugendleiter7. Bericht des Rechners8. Bericht der Kassenprüfer9. Entlastung des Gesamtvorstandes10. Neufassung der Satzung:

§3 Vergütung für die Vereinstätigkeit §4 Mitgliedschaft §5 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft §7 Organe des Vereins §8 Vertretung des Vereins §9 Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes §10 Wahlen §11 Mitgliederversammlung §13 Ermächtigung zur Satzungsänderung §14 Datenschutz §15 Inkrafttreten

11. Wahlen12. Grußworte13. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen schriftlich bis zum 20. Juli 2020 bei Simone Bury, Kirchenmatten 11 in 79346 Endingen eingegangen sein, oder per Email an: [email protected].

Die Neufassung der Satzung kann auf Wunsch per Email zugesendet und eingesehen werden.

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Seite 13 Freitag, den 26. Juni 2020

Mitgliederversammlung in der Turn- und Festhalle Liebe Mitglieder, unsere Mitgliederversammlung am 13. März konnte aus bekann-ten Gründen nicht stattfinden. Da jedoch wichtige Wahlen anste-hen, möchten wir nicht bis nächstes Jahr warten und laden Sie deshalb zu unserer Mitgliederversammlung am

Freitag, 10. Juli 2020 um 19.30 Uhr in die Turn- und Festhalle Eichstetten

ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totenehrung 3. Tätigkeitsbericht 4. Bericht der Kassenführerin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Gesamtvorstandes 7. Wahl des Verwaltungsrats 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge 10. Schlusswort Wünsche und Anträge bitten wir in schriftlicher Form bis 3. Juli 2020 beim Vorstand Albert Schmidt einzureichen. Die Tagesordnungspunkte werden zügig abgearbeitet, um die Versammlung so kurz wie möglich zu halten. Wir möchten auf folgende Vorschriften hinweisen: Die Halle wird mit entsprechenden Abständen gestuhlt sein und es werden keine Speisen und Getränke verkauft. Teilnehmen darf nicht, wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person stand oder Symptome ei-nes Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweist. Name und Telefonnummer der Teilnehmer*innen sind zu erheben und zu speichern, die Daten nach Ablauf von 4 Wochen wieder zu lö-schen. Vor Betreten der Veranstaltung sind die Teilnehmer*innen über die Reinigungsmöglichkeiten der Hände zu informieren. Den Teilnehmern*innen wird ein Sitzplatz zugewiesen. Bis zur Einnah-me des Sitzplatzes wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Wir freuen uns, Sie bei unserer Mitgliederversammlung begrü-ßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen von Ihrer Bürgergemeinschaft e.V. Der Vorstand

BRONZE für die Schachjugend bei den 1. Deutschen Online - Meisterschaften im Juni 2020 Einen tollen 3. Platz, punktgleich mit 11:3 Punkten mit den Erst- und Zweitplatzierten aus Kaiserslautern und Berlin und erst in der Fein-wertung nur 0,5 Brettpunkte dahinter. (entspricht einem Remis)

Die Grundschülerschüler von Oliver Bacher konnten gegen stärkste Schulen aus dem Bundesgebiet, wie Berlin, Hamburg, Bremen, Han-

nover , Ingoldstadt oder dem starken Ruhrgebiet mehr als bestehen und aus über 2000 Schulen in die absolute Spitze im Nachwuchs-schach vordringen nach 7 Runden. Das intensive Training, das seit 1. April mehrmals die Woche Online erfolgte, war Basis für den grossartigen Erfolg an dem 2 tägigen Event. Die Einzelwertung am Spitzenbrett geht nach Eichstetten. Viktoria Meier mit starken 6 Siegen nach 7 Runden. Ein absolutes Spitzenergebnis. In der Schlussrunde punkteten im wichtigen Spiel Viktoria und Mat-teo mit schönen Siegen, David und Marc steuerten 2 wichtige Re-mis bei, um den Sieg im letzten Spiel zu sichern. Das war einfach nur grossartig von den Kindern. Zum Team gehörten: Viktoria Meier 6,0/7, Marc Schöberl 4,5/7, Matteo Pizziol 3,5/7, David Dinger 4,5/6, Timon Schulz und als Ersatz dabei Emil Schmidt und Felix Kawaletz Die Schüler der Adolf Gäshirt Schule können stolz auf ihre Leistung sein und ihren enormen Trainingseinsatz. Viele Stunden Training und viele Partien. Das Team hat in den letzten 10 Wochen zusammen über 2000 Partien Online gespielt. Zum Glück war es ein Online Turnier, da die Schule nur 5 schulfreie Tage für Sportveranstaltungen freigeben kann. Für die Deutsche Meisterschaften und Baden Württembergischen Schulmeisterschaf-ten braucht man allerdings 7 freie Tage, um immer mit den Besten für die Schule antreten zu können. Durch den Umzug des Trainers nach Bahlingen finden nun auch Schachtrainings in Bahlingen statt. Interessierte Kinder können ab 4 Jahre Schach erlernen. Allen voran ist Oskar Schmidt, der mit seinen 4 3/4 Jahren schon an Online Turnieren teilnimmt und mit Jan Kawaletz 5, 3/4 J. schon Par-tien über 98 Züge fehlerfrei spielt. Oskar spielt sehr gerne die Variante des Räuberschachs. Da gewinnt derjenige, der zuerst keine Figuren mehr hat. Die Schachwerkstatt Eichstetten gratuliert allen Kindern und be-dankt sich bei den Eltern für den Zusammenhalt und die positive Unterstützung. Der Vorstand

Gruppenfoto erfolgreiches Team Bronze bei den Deutschen Meisterschaften

Emil und Oskar beim Spiel Zuhause

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Saison 2019/2020 wird zum 30. Juni beendet Der außerordentliche Verbandstag hat die Beendigung der Sai-son zum 30. Juni beschlossen. Die Delegierten folgten dabei mit großer Mehrheit dem Vorschlag des Verbandsvorstandes, bzw. der drei baden-württembergische Fußballverbände. Erstmals fand ein SBFV-Verbandstag virtuell statt und wurde zudem live im Internet übertragen. Hier waren neben dem Leitantrag des Verbandsvorstandes drei weitere, bzw. ergänzende Anträge von Vereinen eingegangen, die unterschiedliche Regelungen in Bezug auf weitere Aufsteiger vorsa-hen. Nach Abschluss der Diskussion war die Entscheidung durch die Delegierten in einem abgestuften Abstimmungsverfahren zu tref-fen. Hierbei mussten die Delegierten zunächst über den gleichlau-tenden Teil aller Anträge (Beendigung der Saison, Aufstieg der Meis-ter per Quotient, keine Absteiger) abstimmen. Diesem Teil wurde zugestimmt. Die Anträge der Vereine wurden einstimmig abgelehnt. Mit großer Mehrheit wurde der Verbandsvorstand -wie vorgeschla-gen- ermächtigt, das Spielsystem für das Spieljahr 2020/2021 ggf. auch kurzfristig anzupassen, sollte dies erforderlich werden. Auch bei den Pokal-Wettbewerben folgten die Delegierten dem Vorschlag des Verbandsvorstandes. Somit werden alle Wettbewerbe auf Bezirksebene ohne Ermittlung es Pokalsieger beendet. Ebenso werden die Verbandspokale der B- und C-Junioren, sowie der B-Juni-orinnen ohne Sieger beendet. Die Verbandspokalwettbewerbe der Herren, Frauen und A-Junioren bleiben weiter ausgesetzt, da hier ein Teilnehmer für den DFB-Pokal ermittelt werden muss. Dies soll nach Möglichkeit sportlich erfolgen, sofern dies bis zur Meldefrist nicht möglich ist, soll hier das Los über den DFB-Pokal-Teilnehmer entscheiden.

INFORMATIONEN AUS DEN NACHBARGEMEINDEN

Gemeinde Bötzingen Inklusion im Alltag – Eine neue Aufgabe für engagierte Bürger/-innen in Bötzingen

Eine interessante Möglichkeit zu ehrenamtlichem Engagement bie-tet unsere Kommune für Menschen mit und ohne Behinderung an: Die Gemeinde Bötzingen beschäftigt sich mit dem Thema der Inklu-sion im Alltag. Um diese Aufgabe weiterführen zu können, möchten wir wieder einen „kommunalen Inklusionsvermittler (m/w/d)“ ein-setzen. Dabei geht es um die Aufgabe, durch geeignete Initiativen die gleichwertige Teilhabe aller in unserer Gemeinde lebenden Men-schen zu erreichen. Dies gilt besonders für Menschen mit Behinde-rung und anderen Beeinträchtigungen. Er/Sie soll die politisch Ver-antwortlichen in der Gemeinde beispielsweise bei der Vernetzung von Maßnahmen unterstützen. Sie werden von der Akademie Himmelreich in Kirchzarten an zwei 1-tägigen Seminaren qualifiziert und in der Praxis kontinuierlich be-gleitet. Sie wollen sich ehrenamtlich einbringen, schätzen selbstständiges Arbeiten, verfügen über gute Kommunikationsfähigkeiten, haben Freude am Umgang mit Menschen, Interesse am Thema Inklusion und wollen diese voranbringen? Dann freuen wir uns auf Ihre Be-werbung. Bei Interesse senden Sie uns eine kurze Bewerbung an die Gemein-deverwaltung Bötzingen, Hauptstr. 11, 79268 Bötzingen oder an [email protected]. Für weitere Informationen zur Stel-le steht Ihnen Frau Kreuz, unter Tel.: 07663 / 9310-36, gerne zur Ver-fügung.

Gemeinde Bötzingen Bei der Gemeinde Bötzingen ist zum 14. September 2020 eine Teil-zeitstelle als Betreuungskraft für die verlässliche Grundschule (Kernzeitbe-

treuung, m/w/d) zu besetzen. Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen werden in der un-terrichtsfreien Zeit von 07:30 Uhr bis 08:40 Uhr und von 12:15 Uhr bis 14:00 Uhr betreut. Die wöchentliche Betreuungszeit beträgt ca. 14 Stunden. Bewerben können sich Personen, die über eine pädagogische Aus-bildung verfügen oder Erfahrungen in der Kinderbetreuung und Erziehung haben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2020 an das Bürgermeisteramt Bötzingen, Haupt-straße 11, 79268 Bötzingen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen im Rathaus Bötzingen Frau Brenn, unter Tel.: 07663 / 9310-28 oder [email protected], gerne zur Verfügung. Sommerprogramm mit Änderungen Vögel, Schmetterlinge und Wildbienen im Blumenparadies Exkursionen sind mit Einschränkungen erlaubt. Da max. 12 Per-sonen teilnehmen dürfen, ist eine Anmeldung direkt im Naturzent-rum Kaiserstuhl erforderlich: Per Mail oder telefonisch am Montag und Donnerstag von 10-12 Uhr. Sonntag, 28.6., 9-11.30 Uhr Vogelwelt am Belschberg Entdecken Sie gemeinsam mit einem jungen ambitionierten Orni-thologen Bienenfresser, Schwarzkehlchen, Wiedehopf, Zaunammer und vieles mehr. Wasenweiler am Bahnhof, Hannes Bonzheim, 5 €. Bitte Fernglas mitbringen, Anmeldung bis 26.6. erforderlich! Samstag, 4.7., 8-10.30 Uhr Gefiederte Seltenheiten am Scheibenbuck Beobachten Sie besondere Schätze des Kaiserstuhls bei diesem vo-gelkundlichen Spaziergang. Oberbergen, P Winzergenossenschaft, Martin Hoffmann, 5 €. Bitte Fernglas mitbringen, Anmeldung bis 2.7. erforderlich! Sonntag, 5.7., 14-17 Uhr Schmetterlinge am Badberg Kommen Sie mit zu einem erlebnisreichen Spaziergang zu Biologie, Ökologie und Naturschutz heimischer Tagfalter. Alt-Vogtsburg, am Brunnen vor Gasthaus „Rössle“, Rebecca Fies & Martin Oehler, 6 €, Anmeldung bis 3.7. erforderlich! Freitag, 10.7., 18-20 Uhr Biologische Artenvielfalt in unseren Gärten In welchem Garten fühlt sich Mensch und Tier wohl? Wir laden Sie ein zu einem Dorfrundgang mit nützlichen Tipps für den eigenen Garten. Ihringen, Naturzentrum Kaiserstuhl beim Rathaus, Ulrike Stephan & Birgit Sütterlin, 5 €, Anmeldung bis 8.7. erforderlich! Sonntag, 12.7., 10-12.30 Uhr Bienenfresser in der Bötzinger Weinlandschaft Alte Hohlwege und neu geschaffene Lösswände sind idealer Lebens-raum für den Bienenfresser. Bötzingen, St. Albanskapelle, Bergstraße 54, Thomas Gumbert, 5 €. Bitte Fernglas mitbringen, Anmeldung bis 10.7. erforderlich! Sonntag, 19.7., 10-12 Uhr Artenvielfalt im Weinbergbiotop Mit der Winzerfamilie streifen wir durch das summende Weinberg-biotop und erfahren mehr von einer artenfördernden Bewirtschaf-tung. Bahlingen, Rathaus Infosäule, Webergässle, Katharina & Johan-nes Kiefer, 5 €, Anmeldung bis 16.7. erforderlich! In unseren Ausstellungsräumenin Ihringen zeigen wir aktuell eine Fotoausstellung mit wunderschönen Aufnahmen von Wildblumen und ihren Samen. So haben Sie Pflanzensamen noch nie gesehen -

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bizarre Formen im Makroformat. In einer Samenausstellung können Sie die kleinen Naturkunstwerke betrachten. Bunte Aquarellbilder mit Blumenmotiven ergänzen die Fotoausstellung. Einlass ist nur mit Mundschutz gestattet. Öffnungszeiten: Montag + Donnerstag 10-12 Uhr, Samstag 15-17 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Kontakt + Information: Naturzentrum Kaiserstuhl im Schwarzwaldverein e.V. Birgit Sütterlin & Reinhold Treiber Bachenstr. 42, 79241 Ihringen Tel: 07668 7108 80 (Mo + Do 10-12 Uhr) Email: [email protected] www.naturzentrum-kaiserstuhl.de

SONSTIGES

Männertag mit Wanderung Die Katholische Landvolk Be-wegung (KLB) Freiburg bietet

am Samstag, 04. Juli 2020, einen Männertag in freier Natur mit Wan-derung an. Treffpunkt ist um 10 Uhr in Rickenbach, Bergalingen 22a (Schreinerei Lauber). Die Wanderung führt auf ausgebauten Wan-derwegen ca. 20 – 24 Kilometer durch den südlichen Schwarzwald. Rückkehr ist gegen 18 Uhr. Wichtig sind dem Wetter entsprechende Kleidung und gute Schuhe zum Wandern. Mitzubringen sind Vesper und Getränke für die Wanderung. Die Leitung haben Werner Lauber und Jochen Urich. Selbstverständlich werden bei der Wanderung die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingehalten. Anmeldung bis spätestens 01. Juli 2020 bei der KLB Freiburg, Telefon 0761 5144-241, oder per Mail an [email protected]. Ein Kosten-beitrag wird nicht erhoben. Im Anschluss an die Wanderung gibt es noch das Angebot eines gemütlichen Ausklangs mit Grillabend im Garten der Schreinerei. Es wird zentral eingekauft und die Kosten geteilt. Anmeldung dafür bitte direkt bei Werner Lauber, Telefon 0171 533 648 68. Es besteht auch die Möglichkeit im Garten zu zelten oder in der Schreinerei zu übernachten. Berufsbegleitendes Studium zum/zur Betriebs-wirt/in (VWA) & Bachelor of Arts (B.A.) Informationsabende der VWA in Freiburg, Offenburg und Lörrach Im September 2020 startet in Freiburg, Offenburg und Lörrach wie-der das berufsbegleitende VWA-Studium zum/zur Betriebswirt/in (VWA) & Bachelor of Arts (B.A.). Für alle Interessierten veranstaltet die Verwaltungs- und Wirt-schafts-Akademie (VWA) Freiburg folgende Informationsabende: Mo, 6. Juli, 18 Uhr: VWA Freiburg, Haus der Akademien, Eisenbahnstraße 56 Di, 7. Juli, 18 Uhr: Hochschule Offenburg, Badstraße 24, Bau B, Raum 012 Mo, 13, März, 18 Uhr: DHBW Lörrach, Marie-Curie-Straße 4, Verwaltungsgebäude (KBC) Raum K326 Weitere Informationen unter: https://www.vwa-freiburg.de/betriebswirtTel: (0761) 38673-15 E-Mail: [email protected]

Vorbereitung auf Führungsaufgaben Mit dem Lehrgang „Geprüfter Betriebswirt (HwO)“ bietet die Gewer-be Akademie an ihrem Standort in Freiburg eine Möglichkeit, sich innerhalb eines Jahres berufsbegleitend auf anspruchsvolle Füh-rungsaufgaben vorzubereiten. Der nächste Kurs startet am 25. Janu-ar 2021. Dazu findet am Montag, 20. Juli, um 18 Uhr ein Informati-onsabend in der Gewerbe Akademie statt. Dort werden Ablauf und Inhalte dieses Lehrgangs vorgestellt, der sich an Meister und Meis-terinnen aus Handwerk und Mittelstand richtet sowie an Führungs-kräfte, die ein Unternehmen übernehmen oder gründen wollen.

Der Unterricht findet immer montags und mittwochs ab 18.15 Uhr statt sowie an einem Samstag im Monat. Das Themenspektrum umfasst neben Unternehmensführung und -strategie auch Perso-nal- und Innovationsmanagement. Der Abschluss nach erfolgreicher Prüfung samt Projektarbeit entspricht einem Masterabschluss.

Der Lehrgang kann über das Aufstiegs-BAföG bezuschusst werden. Weitere Auskünfte erteilt die Gewerbe Akademie (www.gewerbeakademie.de), Telefon 0761 15250-63. Rechtliche Hilfe zur originellen Idee Telefonsprechstunde: Kostenlose Erfinderberatung der IHK Südlicher Oberrhein Kreativität und Erfindergeist sind wesentliche Kernstücke des Unternehmertums. Doch ist die pfiffigste Schöpfung wertlos, wird sie nicht vor Ideenklau und Nachahmung geschützt. Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein bietet des-halb in Kooperation mit Patentanwälten aus dem Kammerbezirk regelmäßig kostenlose Erstberatungen zu gewerblichen Schutz-rechten an. In der Erfinderberatung erhalten die Ratsuchenden Informationen über die grundsätzliche Schutzfähigkeit von technischen Erfindun-gen, Marken und Designs. Außerdem veranschaulichen die Exper-ten der IHK das konkrete Vorgehen für eine Schutzrechtsanmeldung und beleuchten wichtige Fallstricke. Möglichkeiten, Wege und Kos-ten zur Recherche von gewerblichen Schutzrechten werden aufge-zeigt. Denn mithilfe von Patenten und Gebrauchsmustern, aber auch Marken und Designs, haben Erfinder vielfältige Möglichkeiten, sich von Wettbewerbern zu differenzieren und das eigene Know-how zu schützen. „Gerade in der momentanen Situation möchten wir Erfinder mit einer pfiffigen Entwicklung ermuntern, mit neuen Ideen durchzu-starten“, ermutigt Philipp Klemenz, Referent Innovation und Tech-nologie bei der IHK Südlicher Oberrhein, alle, die kostenlose Erfin-derberatung der Kammer zu nutzen. Die Gespräche finden, bedingt durch die Corona-Schutzmaßnahmen, telefonisch statt. Die Termine bleiben wie gewohnt die ersten und dritten Donnerstage im Monat. Von Juli bis September sind das: • Donnerstag,2.und16.Juli Donnerstag, 6. August (Der zweite Augusttermin entfällt aufgrund der Ferien.) • Donnerstag,3.und17.September Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten. Kontakt: Petra Laumen, Telefonnummer: 0761/3858-262, E-Mail-Adresse: [email protected].

Ende des redaktionellen Teils

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Liebe Kundinnen und Kunden, nach über 33 Jahren beende ich schweren Herzens die Ära

Salon Ellen und möchte Ihnen für die langjährige Treue danken.

Meine Nachfolgerin Frau Christine Schäfer mit Heidi Rack und Ursula Hambrecht stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung

und freuen sich auf Ihr Vertrauen.Auch besonders bedanke ich mich bei meinen Mitarbeiterinnen Heidi Rack und Ursula Hambrecht für deren langjährige Treue

von 33 und 27 Jahren im Salon Ellen.

Am 4. Juli 2020 ab 13 Uhr laden wir Sie herzlichst zur

Salonübergabe in die Benzhauserstraße 8 auf ein Glas Sekt ein.

Ihre Ellen Popp mit Heidi Rack und Ursula Hambrecht

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Willi GöhlerRechtsanwalt- Fachanwalt fürArbeitsrecht

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TelefonverzeichnisBürgermeisteramtZentrale 9323-0Fax 9323-31homepage: [email protected]

Gudrun EhretMeldeamt [email protected] ErschigMeldeamt [email protected] und Verpachtung -17Alina StaigerStandesamt, Friedhofsverwaltung Vorzimmer Herr Bürgermeister Bruder [email protected] Bruder 9323-13Bü[email protected]

Susanne LeschzinskiInfostelle/Bürgerservice,Fundbüro, [email protected]

Lothar HöfflinSoziales, Renten [email protected]

Katja SchöpflinProjektstelle [email protected]

Ulrich PorscheHauptamtsleiter, [email protected]

Philipp WörnerVeranlagung, Steuern [email protected] HaginBauwesen 9323-25 [email protected] DirnerRechnungsamtsleiter [email protected] HaginGemeindekasse [email protected] FußJugendreferat 0171 [email protected]

Sprechstunden beim Bürgermeisteramt:Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 UhrMo. 14.00 - 19.00 Uhr

Bauhof, Dorfgraben 14 4341 [email protected]

Adolf-Gänshirt-Schule 3788 Offene Ganztagsbetreuung Frau Michaela Krah/ Frau Giuseppina Piekert 07663-91 29 35 0 0151-26 90 54 64 [email protected] 2333Jugendclub 99784Kita WunderlandKleinkindbetreuungSchulstr. 5 914061 [email protected]

Naturkindergarten am BreitenwegerhofLebenshilfe Breisgau gemeinnützige GmbHJulia [email protected] 71 39 860

Allgemeiner NotdienstPolizeinotruf 110Polizeiposten Bötzingen 07663 6053-0Breisach 07667 9117-0

Feuerwehr 112FeuerwehrkommandantMathias Meier 608465Feuerwehrhaus 949349Fax 9129416

Deutsches Rotes KreuzBereitschaft EichstettenClaudia Hornecker [email protected]

Strom: Netze BW GmbH

StörungsmeldestelleRegionalzentrum Rheinhausen 0800 3629477

Wasser: WassermeisterM. Wiedemann 1862oder 607140

Gas: badenova AG & Co. KGStörnummer: 0800 2767767

Unfallrettungsdienst und KrankentransportNotruf 112GiftnotrufZentrale 0761 19240Krankentransport 0761 19222

ZahnarztAuskunft bei DRK FreiburgTel. 0180 322255541

Kinderärztlicher NotdienstTelefon 116 117

Tierärztlicher NotdienstDen tierärztlichen Notdienst erfragen Sie bitte bei Ihrem Haustierarzt.

ImpressumHerausgeber:Bürgermeisteramt79356 Eichstetten am Kaiserstuhlverantwortlich für den redaktionellen Teil:Bürgermeister Bruder oder StellvertreterFür den Anzeigenteil/Druck:Primo-VerlagAnton Stähle GmbH & Co. KGMesskircher Straße 45,78333 Stockach, Tel. 07771 9317-11e-mail: [email protected]: www.primo-stockach.de

ApothekenNacht- und Sonntagsdienst

Samstag, 27.06.2020: Apotheke am Gutshof Umkirch Tel.: 07665 - 5 16 26 Hauptstr. 9, 79224 Umkirch Sonntag, 28.06.2020: Apotheke am Rathaus Reute Tel.: 07641 - 91 29 12 Hinter den Eichen 6, 79276 Reute, Breisgau Montag, 29.06.2020: Bären-Apotheke in der March Tel.: 07665 - 22 52 Hauptstr. 39, 79232 March, Breisgau (Buchheim) Dienstag, 30.06.2020: Europa-Apotheke Breisach Tel.: 07667 - 94 20 55 Richard-Müller-Str. 3 C, 79206 Breisach am Rhein Mittwoch, 01.07.2020: St. Wendelin-Apotheke Tel.: 07668 - 58 12 Farbgasse 10, 79291 MerdingenDonnerstag, 02.07.2020: Apotheke am Rathaus Reute Tel.: 07641 - 91 29 12 Hinter den Eichen 6, 79276 Reute, Breisgau Freitag, 03.07.2020: Kaiserstuhl-Apotheke Eichstet-ten Tel.: 07663 - 12 05 Hauptstr. 67, 79356 Eichstetten am Kaiserstuhl

Notfalldienst ÄrzteÄrztlicher Bereitschaftsdienst Baden-WürttembergTel. 116 117Am Wochenende und an Feiertagenvon 8.00 bis 8.00 UhrNachts von 18.00 bis 8.00 UhrMi. u. Fr. von 16.00 bis 8.00 Uhr

Soziale DiensteBürgergemeinschaft EichstettenBürgerbüro SchwanenhofMo - Fr.: 09.00 - 12.00 UhrMo. abends: 17.30 - 19.00 UhrTel.: 948686Fax: 07663 912113

Kirchliche Sozialstation und BürgergemeinschaftTagespflege im Schwanenhof – Hauptstraße 32-34, 79356 EichstettenTel.: 07663-8969-263

Migration und IntegrationTel. 07663 / 9429595Mobil 0159 / 04370819

nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Beratungsstelle für ältere Menschen und deren AngehörigeRenate Brender, Dipl.-SozialarbeiterinChristiane Gehring, Dipl.-Sozialpäd.Hauptstraße 25 79268 BötzingenTel.: [email protected]

Kirchliche Sozialstation Nördlicher Breisgau e.V.Häusliche Alten- und Krankenpflege,Hauswirtschaftliche DiensteHauptstraße 25 79268 BötzingenTel.: 07663-8969-210

Sprechstunde für Angehörige von Menschen mit DemenzFrau Regina Schultis07663-8969-260 Hospizdienst Eichstetten- Bötzingen-GottenheimBegleitung von Schwerkranken,Sterbenden u. deren AngehörigenTel. 07663 37570160 96837846

Tageselternverein Südlicher Breisgau/Kaiserstuhl e.V.07633-4069006www.tageselternverein-suedli-cher-breisgau-kaiserstuhl.de

Jugendbücherei EichstettenTel.: 07663-949112jugendbuecherei.eichstetten@ t-online.de

derzeit geschlossen

Jugendmusikschule Mittlerer Breisgau79194 GundelfingenVörstetter Straße 3,Postfach 1125,Tel. 0761 589891Fax. 0761 589893

RecyclinghofGewerbegebiet, Bruckmatten 31Mittwoch von 19.00 bis 21.00 Uhr Annahme von Zeitungen/ Zeitschriften, Papier, Pappe,Schrott, Kupfer, MessingGras- und HeckenschnittElektrogeräte, Bildschirme, Fernsehgeräte

Recyclinghof BötzingenSchlossmattenstraße 23Öffnungszeiten: Mi. 17.00 - 20.00 UhrSamstag 9.00 - 14.00 UhrAnnahme von Kühlschränken, Gras- und Heckenschnitt