Starterkit IWI

39
WELCOME STARTERKIT … heute beginnt Ihr erster Tag als zukünftige(r) Wirtschaftsingenieur(in)! Studienjahr 2011/2012 Inhalt: Fotogalerie Studierende Fotogalerie Lehrende/Mitarbeiter Liste der Lehrenden und externen Lehrbeauftragten Kapfenberg Glossar Lageplan IWI Curriculum Meilensteine Lehrveranstaltungsplan IWI Leistungsspektrum Übersicht OLV Einladung Welcome Day Join (Studierendenvertretung) FH Sport Prüfungsordnung IT @ IWI Transferzentrum CIP – Initiative Bibliotheksinfos FH JOANNEUM University of Applied Sciences Industrial Management / Industriewirtschaft Berufsbegleitend Werk-VI-Strasse 46 A-8605 Kapfenberg Tel. +43 3862 33600-8378 Fax: +43 3862 33600-8301 http://www.fh-joanneum.at

description

Starterkit IWI

Transcript of Starterkit IWI

Page 1: Starterkit IWI

WELCOME STARTERKIT … heute beginnt Ihr erster Tag als zukünftige(r) Wirtschaftsingenieur(in)!

Studienjahr

2011/2012

Inhalt:

Fotogalerie Studierende

Fotogalerie Lehrende/Mitarbeiter

Liste der Lehrenden und externen Lehrbeauftragten

Kapfenberg Glossar

Lageplan

IWI Curriculum

Meilensteine

Lehrveranstaltungsplan

IWI Leistungsspektrum

Übersicht OLV

Einladung Welcome Day

Join (Studierendenvertretung)

FH Sport

Prüfungsordnung

IT @ IWI

Transferzentrum

CIP – Initiative

Bibliotheksinfos

FH JOANNEUM University of Applied Sciences Industrial Management / Industriewirtschaft Berufsbegleitend Werk-VI-Strasse 46 A-8605 Kapfenberg Tel. +43 3862 33600-8378 Fax: +43 3862 33600-8301 http://www.fh-joanneum.at

Page 2: Starterkit IWI

IWI

INDUSTRIAL MANAGEMENT /

INDUSTRIEWIRTSCHAFT

JAHRGANG IWI 11 berufsbegleitend

Aigner Tina

Laposa Thomas Liendl Barbara Linner Markus

Engelbogen Thomas Erregger Manfred Felberbauer Martin Hammer Stephan Heinrauch Thomas

Hierzer Angelika Hude Christopher Lang Karl

Pamsl Johannes Pink Christoph Stiendl Ursula Weberhofer HelmutSchermann Martin

Eberhart Manuela Fuxjäger Rupert

Müller Dietmar

Schmied Alexander Schuchlenz Benjamin Strecher Tanja

Bortolas Andreas

Reif Jürgen

Wöhry Thomas Wolf Melanie Wrann Wolfgang Zischmeier Elisabeth

Hofbauer Barbara Meixner Martina

Page 3: Starterkit IWI

Management Rechnungswesen

Mag.

Claudia

Brandstätter

8329

Raum 105

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lieferantenmanagement, ERP, SC-CC

DI (FH)

Jörg

Schweiger, MSc

8345

Raum 16

Elektrotechnik und Automatisierung

FH-Prof. DI

Walter

Cadek

8342

Raum 6

Angewandte Informatik ERP

FH-Prof. Mag. Dr.

Wolfgang

Ortner

8327

Raum 10

Projektmanagement, Wissensmanagement, Fördertechnik

DI

Gerhard

Hanzl

8305

Raum 104

Produktionstechnik/-management Qualitätsmanagement

DI Dr.

Johann

Matauschek

8338

Raum 112

International Management International Affairs

FH-Prof. Mag.

Azucena

Perez-Alonso

8324

Raum 110

Assistenz Studiengangsleiter, Organisation IWI-Berufsbegleitend

DI (FH)

Anja

Pfleger-

Landthaler

8399

Raum 13

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Prozessmanagement, QM-Beauftragter

DI (FH)

Christian

Neumann

8394

Raum 1

Logistik, Angewandte Informatik Leiterin Lehrgang ISM

DI Dr.

Sabine

Hanusch

8326

Raum 8

Applied Business English and Communication

Mag. Dr.

Laura

Baker, MSc

8367

Raum 14

Studienassistent IT-Betreuung

Georg

Krenn

8352

Raum 18

IT-Beauftragter, SAP, Angewandte Informatik

Ing.

Herbert

Kohlbacher, MSc

8811

Raum 5

Studiengangs- und Transferzentrumsleiter

FH-Prof. Mag. Dr.

Martin

Tschandl

8340

Raum 118

Logistik, Organisation, Angewandte Informatik, FMA

DI (FH)

Uwe

Brunner

8355

Raum 12

Administration ISM, IIM

Michaela

Lichtenegger

8303

Raum 113

Administration Transferzentrum

Gabriele

Gschiel

8348

Raum 13

Administration IWI-Berufsbegleitend

Magdalena

Gabriel

8378

Raum 113

Spanisch

Lcdo. Univ.

Francisco J.

Uclés-Sanchez

8324

Raum 110

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, technische Mathematik, Automatisierung, Zentrum für angewandte Technologie(ZAT)

DI

Barbara

Mayer

8351

Raum 106

Administration IWI-Vollzeit

Veronika

Leodolter

6303

Raum 113

V2010_1

Produktionstechnik

DI

Wolfram

Irsa, CIRM, CFPIM

8363

Raum 1 IWI - TEAM

Studienassistentin ERP-Betreuung

Ariane

Gerhardter

8352

Raum 18

Energie-/Verfahrenstechnik, Produktionstechnik

DI Dr.

Erwin

Brunnmair

8329

Raum 105

Wissenschaftlicher Mitarbeiter ,ERP, Logistik, Produktionsplanung Wissensdatenbank

DI (FH)

Ernst

Peßl

8306

Raum 7

International Affairs Marketing

Mag.

Andrea

Heuschneider

8309

Raum 13

Wissenschaftlicher Mitarbeiter technischer Vertrieb, Logistik, IWI-Homepages, IWI-Marketing

DI (FH)

Markus

Dirschlmayr

8349

Raum 106

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

DI(FH)

Jürgen

Heinrich

8349

Raum 106

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Mag.

Daniela

Wilfinger

8345

Raum 16

Page 4: Starterkit IWI

Liste der Lehrenden für das 1. Semester

Lehrende

Titel Vorlesung

Bischof, Christian

Mag., MBA

LB

BWL 1

Brandstätter, Claudia

Mag.

MA

Rechnungswesen 1

Brunner, Uwe

DI (FH)

MA

Angewandte Informatik 1 Übung

Cliotis, Nikolaus

Mag. Dr.

LB

Elektrotechnik Repetitorium

Engel, Wolfgang A.

Mag.

LB

BWL 1 Marketing

Flicker, Walter DI LB

Produktionstechnik Repetitorium

Haas, Gerhard

Mag. Dr.

LB

Physik 1

Hanzl, Gerhard

DI (FH)

MA

Organisation 1

Kohlbacher, Herbert

MSc.

MA

Orientierungslehrveranstaltung EDV Einführung

Lachmair, Siegfried

Mag. Dr.

LB

Teamtraining 1

Mestel, Roland

Univ-Prof. Mag. Dr.

LB

BWL 1 Finanzierung

Neumann, Christian

DI (FH)

MA

Angewandte Informatik 1 Repetitorium

Ortner, Wolfgang

FH-Prof. Mag. Dr.

MA

Angewandte Informatik

Pachernegg, Denise

DI, Mag.

LB

Repetitorium Mathematik 1 Mathematik 1

Tschandl, Martin

FH-Prof Mag. Dr.

MA

Orientierungslehrveranstaltung

Wagenbrunn, Robert

MMag. Dr. LB Mathematik Direkthilfe

Welsh, Dominic

Mag.

LB

Repetitorium Englisch Englisch 1

MA … Mitarbeiter IWI LB … externe(r) Lehrbeauftragte(r)

Page 5: Starterkit IWI

Allgemeine Informationen IWI BB

Wintersemester 2011 / 2012

Anwesenheitspflicht ...80%ige Anwesenheitspflicht bei allen Lehrveranstaltungen! Bei Verhinderung Bekanntgabe bei unten genanntem Ansprechpartner per E–Mail, Fax oder Telefon!

Termine Kick-off-Meeting: 16.09.2011, 14.00 Uhr

Lehrveranstaltungsbeginn: 17.09.2011, 08.30 Uhr

Welcome Day IWI: 06.10.2011 von 14

00 – 20

00 Uhr

Weihnachtsferien: 23.12.2011 – 06.01.2012

Semesterferien: 20.02.2012 – 25.02.2012

Osterferien: 01.04.2012 – 09.04.2012

Hauptferien: 30.07.2012 – 13.09.2012

Drucken, Kopieren, IT@IWI, Skripten, alle weiteren Studiengangsinformationen

Im Zuge des Kick-off-Meetings erfolgt eine Einführung in die EDV-Landschaft von Kapfenberg und IWI!

Auf der Plattform IWI4U (http://www.iwi4u.at) finden Sie alle relevanten Informationen zu den Druck- und Kopierkosten, Hausordnung, EDV-Ordnung, Skripten, Prüfungsordnung sowie alle allgemeinen Richtlinien für das Bachelor-Studium Industrial Management

Log in über Username und Passwort

Ansprechpersonen

Studiengangsleitung Bachelor-Studiengang Industriewirtschaft / Industrial Management Master-Studiengang International Industrial Management Transferzentrum Industrial Management

FH-Prof. Dr. Martin Tschandl Telefon: 03862/33600-8340 [email protected] Terminvereinbarung über Administration

Organisation Industriewirtschaft berufsbegleitend (Bachelor)

DI (FH) Anja Pfleger-Landthaler Tel.: 03862/33600-8399 [email protected]

Organisation Industriewirtschaft Vollzeit (Bachelor)

DI (FH) Uwe Brunner Tel.: 03862/33600-8355 [email protected]

Studiengangssekretariat Bachelor Industriewirtschaft/Industrial Management (BB und VZ)

DI (FH) Magdalena Gabriel Tel.: 03862/33600-8378 [email protected]

Studiengangssekretariat Bachelor Industriewirtschaft/Industrial Management (BB und VZ)

Veronika Leodolter Tel.: 03862/33600-6303 [email protected]

Administration Master-Studiengang International Industrial Management (BB und VZ)

Michaela Lichtenegger Tel.: 03862/33600-8303 Fax: 03862/33600-8301 [email protected]

Transferzentrum Sekretariat

Gabriele Gschiel Tel.: 03862/33600-8348 [email protected]

EDV

Ing. Herbert Kohlbacher, MSc. Tel. 03862/33600-8811 [email protected]

FMA

DI (FH) Uwe Brunner Tel.: 03862/33600-8355 [email protected]

CIP

DI (FH) Jürgen Heinrich Tel. 03862/33600-6334 [email protected]

Page 6: Starterkit IWI
Page 7: Starterkit IWI

Industriewirtschaft / Industrial Management Bachelor-Curriculum Berufsbegleitend FH JOANNEUM

Bereich Module

Unternehmens- Rechnungswesen 1 Rechnungswesen 2 Controlling 1 Controlling 2 Controlling 3führung & (Finanzbuchhaltung & (Bilanzanalyse) (Kostenrechnung) (Kalkulation, Instr., Kennzahlen) Budgetierung, Reporting)

Controlling & Bilanzierung) Wirtschaftsrecht 1Bwl 1 (Gründzüge des privaten

(Grundlagen & Finanzierung) Bwl 2 WR, Gewerberecht) Unternehmensführung 1 Unternehmensführung 2(Intern. Finanz.& Investition) (Grundlagen) (Strategisches Management)

Logistik & Organisation Projektmanagement Prozessmanagement 1 Prozessmanagement 2Prozess- (Auf- & Ablauforganisation) (Grundlagen) (Fallstudien, Instrumente)

Management Logistik und Supply Chain ProduktionsmanagementManagement

Marketing & Teamtraining Kommunikation 1 Kommunikation 2 Marketing 1 Marketing 2Soft Skills (Gruppendynamik) (Einführung, Betriebs- (Präsentation/Moderation) (Grundlagen & Mafo) (Verkauf & Kundenorientierung)

soziologie & -psychologie)

(Naturwissen- Mathematik & Statistik 1 Mathematik & Statistik 2 Mathematik & Statistik 3schaftliche) (Grundlagen in Wi & Te (Methoden in Wi & Te) (Modellierung in Wirtschaft & Technik)

Grundlagen Repet. Mathematik (F)Physik 1 Physik 2

Maschinenbau & Repet. PT (F) Produktionstechnik 1 Maschinenelemente 1 Maschinenelemente 2 Produktionstechnik 3 Produktionstechnik 4Produktions- (Werkstoffkunde) (Bauelemente) (CAD-Konstruktion) (Spanen, Maschinen) (Fügen)

technik Produktionstechnik 2 Technische Logistik Qualitätsmanagement(Ur- und Umformen) (Fördertechnik)

Elektrotechnik & Repet. Elektrotechnik (F) Elektrotechnik und Elektrotechnik und Automationstechnik 1 Automationstechnik 2 Automationstechnik 3Automatisierung Elektronik 1 Elektronik 2 (Sensorik) (Aktorik) (Steuerungs- und Leittechnik)

Energietechnik(Thermodynamik)

Information Angewandte Informatik 1 Angewandte Informatik 2 Angewandte Informatik 3System (Grundlagen) (Adv. Business Solutions) (Enterprise Database

Management Management)

Mangement

Business Informationsmanagement 1 Informationsmanagement 2Engineering (Enterprise Resource (ERP 2)

Planning 1 - ERP1)

(Sientific) Orientierungs-LV (F) Wissenschaftl. Arbeiten Bachelorarbeit-Sem 1 Bachelorarbeit-Sem2Coaching

Fremdsprachen Englisch 1 Englisch 2 Englisch 3 Englisch 4 Cross-culturalSPRACHEN Communication

Repet. Englisch (F)

SWS Summe 19 19 20 39 21 60 20 80 18 98 17 115

19

Semester 6Semester 1 Semester 2 Semester 3 Semester 4 Semester 5

Man

agem

ent

B

usi

nes

s A

dm

inis

trat

ion

P

rod

ukt

ion

stec

hn

ik

An

gew

and

te

Info

rmat

ik

Sp

rach

en

So

nst

ige

B

ac

he

lora

rbe

it:

Pro

jek

t-B

ac

he

lora

rbe

it

(2 S

WS

, 4

EC

TS

+ 5

EC

TS

Ba-A

rbe

it)

Kopie von CURRICULUM IWI-IIM_Stand 2011 Gedruckt am: 20.09.2011

Page 8: Starterkit IWI

Me

ilen

ste

ine

IWI B

B

OLV

Repetito

rium

P

BA

1

BA

2

Bach

elo

rprü

fung

Ma

the

ma

tikd

ire

kth

ilfe

OLV

...

Orie

ntie

run

gsle

hrv

era

nsta

ltung

P…

fäch

erü

berg

reifen

de

Prü

fun

g

BA

…B

ach

elo

rarb

eit

Pra

xis

pro

jekt

Me

nto

rin

g

Page 9: Starterkit IWI

University of Applied Sciences

IWI-QualitätRegelmäßiges Feedback von Industrie & Studierenden

Projekt -Wissensmanagement – Prozessoptimierung – KVP/CIP

Vortragsreihe IWI

Unternehmens-führung in derPraxis (seit 1999)

Mentoren-systemIWI

für Studienbeginner

BuchreiheIWI

Industrielles Management (seit 2003)

Knowledge-FactoryIWI

Seminarreihe

KooperationenEuropean Logistics – ELA,ICV, IV-Zukunft Industrie,

Welcome DayIWI

AbsolventenvereinIMC – WING

Auslandssemester IWI

bei 14 Partner-Unis

IWI goes Industry

Bus

ines

s A

dmin

istr

atio

n

Prod

uktio

ns-

tech

nik

Ang

ewan

dte

Info

rmat

ik

Sprachen – Soft SkillsInternationalisierung

Logistik / Einkauf

Betriebliche Informationssysteme

Prozessmanagement

ControllingPraktikumscoaching IWI

StudierendeStudierende UnternehmenUnternehmenLehre und ForschungLehre und Forschung

Page 10: Starterkit IWI

OLV IWI11BB_110915 Erstelldatum 20.09.2011

Orientierungslehrveranstaltung IWI BB Wintersemester 2011/2012

Datum Vortragender Thema

Freitag, 16.09.2011 14.00-15.30 Uhr

FH-Prof. Dr. Martin Tschandl DI (FH) Anja Pfleger-Landthaler

Kick off/Begrüßung: Einführung Org. IWI, Curriculum, LV-Plan, Gruppenleitung

Freitag, 16.09.2011 15.45 - 16.30 Uhr 16.30 - 17.15 Uhr bzw. 17.15 - 18.00 Uhr

Ing. Herbert Kohlbacher, MSc IWI & Information: Einführung in die EDV-Landschaft

Freitag, 16.09.2011 16.30 - 17.15 Uhr bzw. 17.15 - 18.00 Uhr

DI (FH) Uwe Brunner IWI & Information: Einführung in die lokale Infrastruktur

Freitag, 16.09.2011 Mag. (FH) Jürgen Schiefer Anti-Dropout: Erfolgreich berufsbegleitend studieren!

Freitag, 23.09.2011 14.00 - 14.45 Uhr

Mag. Gudrun Felsberger Bibliothekeinführung: Stufe1: Einführung in die Räumlichkeiten und Grundinformationen über Services

Freitag, 07.10.2011 13.15 - 14.00 Uhr

Ing. Herbert Kohlbacher, MSc IWI & Information: Die EDV-Landschaft – offene Fragen (SR 201)

Freitag, 04.11.2011 Ing. Herbert Kohlbacher, MSc IWI & Information: Die EDV-Landschaft – offene Fragen (SR 201)

Dienstag, 08.11.2011 18.00-19.30 Uhr

Michael Viet Sandvik Managing Director Sandvik

Mining and Construction GmbH IWI-Vortragsreihe

Freitag, 18.11.2011 13.15 - 14.00 Uhr

Ing. Herbert Kohlbacher, MSc IWI & Information: Die EDV-Landschaft – offene Fragen (SR 201)

Freitag, 25.11.2011 16.30 – 18.00 Uhr

FH-Prof. Dr. Martin Tschandl DI (FH) Anja Pfleger-Landthaler

Zwischenfeedback

Freitag, 03.02.2011 15.30 – 16.15 Uhr

DI (FH) Jürgen Heinrich CIP @ IWI: Vorstellung des CIP Systems

Freitag, 10.02.2012 17.15 - 18.00 Uhr

DI (FH) Markus Dirschlmayr IWI-Networking: FH-S, Absolventen (IMC, WING)

Freitag,17.02.2012 15.30 – 17.15 Uhr

Mag. Gudrun Felsberger Bibliothekeinführung: Stufe 2: OPAC-Recherche

Freitag, 02.03.2012 14.00 - 15.30 Uhr

FH-Prof. Dr. Martin Tschandl DI (FH) Anja Pfleger-Landthaler

FAQ: Reflexion des ersten Semesters

Page 11: Starterkit IWI

Auf Ihr Kommen freut sich das Team von Industriewirtschaft/Industrial Management!

Audimax

14:00 – 14:15

14:15 – 14:30

14:30 – 14:40

14:40 – 14:50

Mag. Dr. Günter Riegler Kaufmännischer Geschäftsführer FH JOANNEUM

Internationales Wirtschaftsingenieurswesen (Industrial Management) an der FH-JOANNEUM

FH-Prof. Dr. Martin Tschandl Studiengangsleiter Industriewirtschaft

Start des neuen IWI-Studienjahres und Eröffnung des IIM-Studiengangs

Univ.-Prof. Mag. Dr. Alfred Posch Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung der Karl-Franzens-Universität Graz, Mitglied des Entwicklungsteams IIM

Impuls aus der Wissenschaft zum Master International Industrial Management

Dkfm. Dr. Werner Tessmar-Pfohl (angefragt) Vizepräsident der IV Steiermark und Aufsichtsratvorsitzender der Sattler AG in Graz, Mitglied des Entwicklungsteams IIM

Impuls aus der Industrie zum zum Master International Industrial Management (IIM)

Foyer Audimax

15:00 – 15:30

“Get together – Bachelor and Master!” mit Industrial Welcome Drink

Audimax

15:30 – 17:00

Julian Henco Sales Director für Emerging Markets und Asien der Hansgrohe AG Zum Erfolg in den Emerging Markets am Beispiel der Hansgrohe AG

Foyer Audimax

17:00 – 17:30

Pause

Audimax

17:30 – 18:00 DI (FH) Simone Diem

Einkauf Rohmaterial bei der RHI AG

Impuls einer Absolventin zu „hands-on“ Industrial Management

18:00 – 19:30 Best of: Industrial Management Praxissemester Best of: Industrial Management Praxisprojekt

-Monika Herold, BSc., Norske Skog Bruck GmbH -Ariane Gerhardter, BSc., Pilotphase SAP -Bettina Stumpf, BSc., RHI AG Business by Design -Axel Reyes Nielsen, BSc., Hoerbiger USA -Michael Zitz, BSc., ERP-Lastenheft für Coffice GmbH -Reinhard Leitner, BSc., Auswahl und Implementierung PM Tool für voestalpine Tubulars

Foyer Mensa Café

19:30 Chilliger Ausklang in der Industrial Management Lounge

Page 12: Starterkit IWI

JOIN - deine ÖH an der FH JOANNEUM Wir sind deine ÖH an der FH JOANNEUM und distanzieren uns von jeder Form der parteipolitischen Aktivität im Sinne einer Parteizugehörigkeit oder Ideologie. Wir alle arbeiten ehrenamtlich für dich und dein Wunschstudium!

Die vier Buchstaben der Abkürzung JOIN stehen für FH JOANNEUM Interessensvertretung der Studierenden. Seit Dezember 2007 ist JOIN offiziell die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) an der FH JOANNEUM und damit deine gesetzlich verankerte Studie-rendenvertretung. Mit der Bezahlung deines ÖH-Beitrags bist du au-tomatisch Mitglied bei der ÖH. JOIN steht für ein Miteinander aller InteressenspartnerInnen an der FH JOANNEUM. Dabei ist für uns wichtig, sowohl deine Studienbe-dingungen strukturell zu verbessern als auch dir durch professionel-le Beratung und tatkräftige Unterstützung im Einzelfall zur Seite zu stehen.

Politik, die wirkt. Wir setzen uns in verschiedensten Gremien für deine Anliegen ein. So arbeiten wir in den Studiengangskollegien, unterschiedlichen Ar-beitsgruppen und seit der FH-Werdung der FH JOANNEUM auch im FH-Kollegium mit.

Wir bringen deine Wünsche und Forderungen an der richtigen Stelle ein!

Service, das hilft.

Wir sind bei Fragen und Problemen im Studium, zur Prüfungsord-nung, rund ums Finanzielle (Stipendium, Wohnbeihilfe,…) oder auch bei Anfragen zur Unterstützung von (studienbezogenen) Projekten als Ansprechpartnerin für dich da.

Wir freuen uns wenn du nachfragst und helfen dir gerne!

DIE ÖH WAHLEN an der FH JOANNEUM

Machen statt Meckern! Für die ÖH an der FH JOANNEUM sind gesetzlich ausschließlich Personenwahlen vorgesehen. Du wählst jährlich gegen Mitte/Ende Mai* sowohl deine Jahrgangs-vertreterInnen als auch deine StudiengangsvertreterInnen direkt, und zwar in Form persönlicher, geheimer Papierwahl. Für beide Funktionen bist du AKTIV und PASSIV wahlberechtigt!

Die StudiengangsvertreterInnen aller Studiengänge bilden gemein-sam die sogenannte „FH-Vertretung“. Diese wählt Ende Mai/Anfang Juni das JOIN/ÖH-Vorsitzteam der FH JOANNEUM. Studiengangs-vertreterInnen eines FH-Standortes wählen ihre Standortvertretung.

Für diese beiden Funktionen bist du PASSIV wahlberechtigt! Alle zwei Jahre wird von der FH JOANNEUM auch ein/e MandatarIn in die Bundesvertretung der ÖH entsandt, dies geschieht in indirek-ter Wahl ebenfalls durch die FH-Vertretung. Das nächste Mal im Sommersemester 2011. Neben diesen offiziellen Wahlen gemäß HSWO gibt es auch die Mög-lichkeit in einem unserer Arbeitsbereiche als BereichsleiterIn tätig zu werden, etwa Finanzen, PR, Projektkoordination, Internationales, oder andere. Wir freuen uns, wenn du mitmachen willst – schreib´ uns ein Mail an [email protected]!

*) Ausnahme: StudienbeginnerInnen wählen ihre JahrgangsvertreterInnen jeweils im Herbst zu Studienbeginn.

Page 13: Starterkit IWI

JOIN - deine ÖH an der FH JOANNEUM Bei Fragen, Wünschen, Problemen und Beschwerden stehen wir dir gern zur Verfügung!

Kontaktmöglichkeiten an deinem Studiengang: Deine Studiengangsvertretung ist unter der Email Adresse: [email protected] erreichbar. (z.B. [email protected]) Sobald die Wahlen zur Jahrgangsvertretung stattgefunden haben, erreichst du deine Jahrgangsvertretung unter: [email protected] (z.B. [email protected])

Kontakt JOIN/ÖH Servicecenter:

Urban Box (zwischen Alte Poststraße 150 – 152, neben dem Prüffeld) E-Mail: [email protected] Web: www.fh-joanneum.at/join Tel.: +43 (0) 316/5453 8503 skype: join-oeh

Kontaktadresse JOIN (Rechnungsanschrift): Studierendenvertretung JOIN Eggenberger Allee 11, 3. Stock, Zi 314, 8020 Graz

Kontaktmöglichkeiten zum ÖH-Vorsitzteam: Das gesamte Vorsitzteam erreichst du über den E-Mail Verteiler [email protected]. Die Einzelpersonen erreichst du so:

• Vorsitzender der FH-Studierendenvertretung Stefan Krausler (AIM09) E-Mail: [email protected]

• 1. Stellvertreter/in derzeit unbesetzt, Ausschreibung im Herbst 2010

2. Stellvertreter Christian Krenn (PTO09) E-Mail: [email protected]

• 3. Stellvertreterin Hannah Mayer (MIG08) [email protected]

• 4. Stellvertreter Michael Pillwein (GTM10) [email protected]

Page 14: Starterkit IWI

http://www.fh-joanneum.at/sport-kapfenberg

Studium und Sport

an einem Ort

Wenn Dir die eigenen vier Wände zu eng werden oder das Lernen zu viel wird, wirkt Sport

ausgleichend und ideal gegen Stress. Der FH Sport ermöglicht es Dir, gemeinsam mit

Gleichgesinnten den Sport Deiner Wahl auszuüben durch:

Gemeinsames Sport-Erleben

Organisierte Events (siehe „Das ganze Jahr in Hochsaison“)

Diverse Ermäßigungen (Nenngeld, TrainerInnen, Hallenmieten etc.)

Deine Ansprechpartner

Robert Maier (Obmann, ETM) Herbert Kohlbacher (Schwimmen, Stv., IWI)

Elmar Krajnc (ITM/SWD) Christian Neumann (Jiu Jitsu, Krafttrainining, IWI)

Ernst Peßl (Laufsport, IWI) Margaretha Eder (Sekretariat EVU)

E-Mail: [email protected]

Kosten pro Semester

Studierende/Schüler € 15,- AbsolventInnen/MitarbeiterInnen € 25,-

Angehörige&Externe € 30,- Bitte bar einzuzahlen bei Herrn Christian

Netzberger (ETM) oder den oben genannten Ansprechpartnern.

Die breite Palette des FH Sport

Abendskilauf

Aerobic

Badminton

Funktionelles

Krafttraining

Fußball

Hallensport

Jiu Jitsu

Kartsport

Kraftkammer

Laufsport

Mountainbike

Paragleiten

Power-Trainings

Schwimmen

Tanzen

Tennis

Das ganze Jahr in Hochsaison*

Funktionelles Krafttraining (Christian Neumann)

Ganzheitliche Kräftigung mit Fokus auf

Rumpfstabilisation (Rücken/Bauch) mit

dem eigenen Körpergewicht oder

alternativen Krafttrainingsgeräten

Fußball Hallenfußball am BG/BRG Kapfenberg,

wöchentlich

GoKart-Championship (Ernst Peßl) Meisterschaft in mehreren Rennen an

verschiedenen Standorten

Schwimmen (Herbert Kohlbacher) Schwimmtraining mit prof. Trainerinnen im

Schwimmbad Kapfenberg, 2x wöchentlich

Tanzen (Robert Maier) Prof. Tanztraining mit dem KSV

Tanzverein, wöchentlich

* Details und exakte Termine unter:

http://www.fh-joanneum.at/sport-kapfenberg

Page 15: Starterkit IWI

http://www.fh-joanneum.at/sport-kapfenberg

Studium und Sport

an einem Ort

Beitrittserklärung zum FH SPORT Kapfenberg Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Verein FH SPORT Kapfenberg. Mir ist bekannt, dass der Verein nur die Organisation sportlicher

Aktivitäten übernimmt. Ich bin mir des Verletzungsrisikos bei sportlichen Aktivitäten bewusst und nehme an den Aktivitäten auf eigene

Gefahr hin teil. Die Haftung des Vereins für etwaige Verletzungen und möglicherweise daraus resultierenden Folgeschäden ist

ausgeschlossen. Die angegebenen Daten werden vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Ich bin damit

einverstanden, per elektronischer Medien (E-Mail, SMS) bzw. auf dem Postweg, Informationen den Verein betreffend zu erhalten. Die

Mitgliedschaft endet mit Ende des Semesters und wird erst per Einzahlung des Beitrags für das Folgesemester automatisch verlängert.

Name : ......................................................................................................................................

Postleitz. : .......... Ort: .................................... Strasse/Hnr: .......................................................

E-Mail : ......................................................................................................................................

Telefon : ......................................................................................................................................

Für Studierende Studiengang: .................................. Jahrgang ..........................

Für MitarbeiterInnen Organisationseinheit: ....................................................................

Für AbsolventInnen/Sonstige Beruf: ............................................................................................

Datum: ................................. Unterschrift: ..................................................................................

Die Bekanntgabe der für mich interessanten Sportarten erfolgt direkt im Rahmen der Einzahlung des Mitgliedbeitrags.

Page 16: Starterkit IWI

Prüfungsordnung der FH JOANNEUM

Präambel Die FH JOANNEUM wurde im Juli 2007 gemäß § 15 Abs 1 des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG BGBl 1993/340 idgF) vom Fachhochschulrat als Fachhochschule akkreditiert. Die gegenständliche Prüfungsordnung ist durch Kollegiumsbeschluß vom 20. August 2008 legitimiert. Dies ist die erste vom Fachhochschulkollegium beschlossene Prüfungsordnung der FH JOANNEUM. Auf Grundlage von § 16 Abs 3 FHStG, gemäß den Richtlinien des Fachhochschulrates für die Akkreditierung von Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen, Akkreditierungsrichtlinien AR 2006, Version 1.1, sowie auf Grundlage der einzelnen Akkreditierungsanträge hat das Fachhochschulkollegium beschlossen:

Page 17: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 2 von 15

Inhaltsverzeichnis

A. Lehrveranstaltungsprüfungen ............................................................................................3 1. Allgemeine Regelungen..................................................................................................3 2. Prüfungsmodalitäten bei unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen ...........................4 3. Anwesenheit und Entschuldigung...................................................................................4 4. Termine, Fristen ..............................................................................................................4 5. Durchführung und Organisation......................................................................................5 6. Beurteilung von Lehrveranstaltungsprüfungen und Berufspraktika................................6 7. Wiederholungen von Lehrveranstaltungsprüfungen .......................................................6 8. Unterbrechung des Studiums und Wiederholung eines Studienjahres ..........................7 9. Archivierung von Prüfungsunterlagen.............................................................................7

B. Bachelorarbeiten ................................................................................................................8 1. Zielsetzung......................................................................................................................8 2. Zeitrahmen ......................................................................................................................8 3. Themenfindung ...............................................................................................................8 4. Fachbetreuung ................................................................................................................8 5. Begutachtung und Begutachtungsfristen........................................................................9 6. Benotung und Wiederholung ..........................................................................................9 7. Ausschluss der Benützung .............................................................................................9

C. Bachelorprüfung...............................................................................................................10 1. Zulassung......................................................................................................................10 2. Termine .........................................................................................................................10 3. Prüfungsorganisation ....................................................................................................10 4. Benotung.......................................................................................................................10 5. Wiederholung von Bachelorprüfungen..........................................................................11

D. Diplomarbeit in Master- und Diplomstudiengängen.........................................................12 1. Zielsetzung....................................................................................................................12 2. Zeitrahmen ....................................................................................................................12 3. Themenfindung .............................................................................................................12 4. Fachbetreuung ..............................................................................................................12 5. Begutachtung und Begutachtungsfristen......................................................................13 6. Benotung und Wiederholung ........................................................................................13 7. Ausschluss der Benützung ...........................................................................................13

E. Diplomprüfung in Master- und Diplomstudiengängen......................................................14 1. Zielsetzung....................................................................................................................14 2. Zulassung......................................................................................................................14 3. Termine .........................................................................................................................14 4. Prüfungsorganisation ....................................................................................................14 5. Benotung.......................................................................................................................15 6. Wiederholen von Diplomprüfungen...............................................................................15

Page 18: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 3 von 15

A. Lehrveranstaltungsprüfungen

1. Allgemeine Regelungen

a. Die jeweils gültige Fassung der Prüfungsordnung ist allen Studierenden und Lehrenden in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen und auf Verlangen auszuhändigen.

b. Die einzelnen zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und deren Typ ergeben sich aus dem Antrag zur Akkreditierung des jeweiligen Studiengangs.1 Dabei ist der jeweilige Akkreditierungsantrag in Kongruenz mit der geltenden Prüfungsordnung dem Fachhochschulrat vorzulegen bzw – wenn es sich um ältere Anträge handelt – nachträglich in Kongruenz zu bringen.

c. Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung hat zu Beginn jeden Semesters, spätestens in der zweiten Lehrveranstaltungseinheit, den Studierenden in Form eines Syllabus schriftlich eine Übersicht über die Ziele, Inhalte und Methoden ihrer oder seiner Lehrveranstaltung zu geben, sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsschlüssel der zu erbringenden Leistungen zu informieren. 2

d. Prüfungen haben möglichst zeitnah zu den Lehrveranstaltungen stattzufinden, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt wurden, Wiederholungsprüfungen und kommissionelle Prüfungen jedoch spätestens vor dem Beginn des übernächsten Semesters. Bei Vorliegen von Härtefällen können Studierende einen begründeten schriftlichen Antrag auf Verlängerung dieser Frist an die Studiengangsleitung stellen.3 Bei Abweisung des Antrags steht den Studierenden Beschwerdemöglichkeit bei der FH-Rektorin oder dem FH-Rektor zu.

e. Die Fachhochschule und alle ihre MitarbeiterInnen sowie alle Studierenden sind einem näher zu regelnden Codex der akademischen Ehrenhaftigkeit verpflichtet.

1 Eine Einsichtnahme in den Akkreditierungsantrag ist bei der jeweiligen Studiengangsleitung möglich. 2 Z.B. Einzelprüfung, Seminararbeit, Mitarbeit. 3 Dies gibt Studierenden in Ausnahmefällen die Möglichkeit, ihre Prüfungen auch nach Beginn des übernächsten Semesters ablegen zu können.

Page 19: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 4 von 15

2. Prüfungsmodalitäten bei unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen

a. Vorlesungen: Die Aufgabe von Vorlesungen besteht darin, den Studierenden über den festgelegten Gegenstand der Vorlesung wissenschaftsbegründetes und anwendungsorientiertes Wissen zu vermitteln. Ziel dabei ist es, dass die Studierenden nach Absolvierung von Vorlesungen über Überblicks- und Detailwissen verfügen und unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze zur Lösung von Problemstellungen und Zusammenhänge erkennen können. Nicht zuletzt geht es auch darum, dass die Studierenden in der Lage sind, eigene argumentativ vertretbare Antworten auf Frage- und Problemstellungen auf der Grundlage vorhandenen Orientierungs- und Faktenwissens zu finden. Die Leistungsbeurteilung in einer Lehrveranstaltung, die als Vorlesung ausgewiesen ist, kann in einer mündlichen oder schriftlichen Einzelprüfung vorgenommen werden, doch sind auch mehrere Teilprüfungen zulässig.

b. Übungen, Seminare oder Projektarbeiten: Die Aufgabe von Übungen, Seminaren und Projekten besteht darin, den Studierenden berufsfeldbezogene Kompetenzen zu vermitteln. Ziel ist es, dass die Studierenden vorgegebene Problemstellungen handelnd und reflektierend lösen können. Die Leistungsbeurteilung in einer Lehrveranstaltung, die im Curriculum als Übung, Seminar oder Projekt ausgewiesen ist, ist in Form permanenter Beurteilung der erbrachten Leistungen durch die Leiterin oder den Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung vorzunehmen. Die Beurteilung dieser Lehrveranstaltungen darf sich nicht nur auf eine einzige Leistung gründen, es müssen vielmehr zumindest zwei Leistungsbewertungen vorgenommen werden.

c. Vorlesung mit integriertem Übungsteil: Die Aufgabe von Vorlesungen mit integriertem Übungsteil besteht darin, das in den Vorlesungen erworbene Wissen mit den in den Übungen vermittelten Fertigkeiten zu verknüpfen. Ziel ist es, dass die Studierenden Theorie-Praxis-Zyklen selbständig und nachvollziehbar durchlaufen können. Für die Leistungsbeurteilung in Lehrveranstaltungen, die im Curriculum als Vorlesung mit integriertem Übungsteil ausgewiesen sind, gelten die obigen Bestimmungen für Vorlesungen und Übungen in sinngemäßer Weise.

d. Über die hier angeführten Prüfungsmodalitäten hinaus können Leistungen wie Referate, Projektarbeiten, Präsentationen und Hausarbeiten als Grundlage der Bewertung dienen. Die Mitarbeit im Zuge der Lehrveranstaltung soll in geeigneter Form bewertet werden.

3. Anwesenheit und Entschuldigung

a. Bei allen Lehrveranstaltungen haben die Studierenden grundsätzlich anwesend zu sein. Im Übrigen sind die Bestimmungen der Akkreditierungsrichtlinien des Fachhochschulrates sowie die Festlegungen der Akkreditierungsanträge umzusetzen.

b. Zu Beginn aller Lehrveranstaltungen muss den Studierenden die jeweilige lehrveranstaltungsbezogene Anwesenheitsvorgabe schriftlich durch die Leiterin oder den Leiter der Lehrveranstaltung bekannt gegeben werden.

c. Das Nichterfüllen einer lehrveranstaltungsbezogenen Anwesenheitsvorgabe ist mit einer negativen Beurteilung der Lehrveranstaltung gleichzusetzen.4

d. Härtefälle bei entschuldigtem Fernbleiben sind zu berücksichtigen.5

4. Termine, Fristen

a. Es ist eine ausreichende Zahl von Terminen für Prüfungen und Wiederholungen von Prüfungen vorzusehen, so dass die Fortsetzung des Studiums ohne Semesterverlust möglich ist.6

4 Siehe Pkt. A.7.b. 5 Z.B. wenn Studierende über einen längeren Zeitraum schwer erkranken. 6 Siehe Pkt. A.1.d.

Page 20: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 5 von 15

b. Jede und jeder Studierende hat insgesamt drei Prüfungsantritte (Erstprüfung mit zwei Terminen, Wiederholungsprüfung, kommissionelle Prüfung). Bei der Erstprüfung sind zwei Termine vorzusehen, von denen ein Termin zum Prüfungsantritt ausgewählt werden muss.7

c. Die Prüfungstermine für die Erstprüfungen und die Wiederholung sowie allfällige Abgabetermine werden ab Beginn des Semesters von der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltung mit der jeweiligen Jahrgangsvertretung vereinbart und von der Studiengangsleitung genehmigt.8

d. Bei einer kommissionellen Prüfung darf für die oder den Studierenden innerhalb von vier Werktagen keine weitere kommissionelle Prüfung stattfinden.9

e. Die An- oder Abmeldung zu einer Einzelprüfung oder Teilprüfung hat spätestens drei Kalendertage vor dem Prüfungstermin zu erfolgen.

f. Die Beurteilungen von erbrachten Leistungen10 sind grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung bekannt zu geben, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe für die Verzögerung vor.

g. Eine Wiederholungsprüfung kann frühestens vierzehn Werktage nach Bekanntgabe der Note erfolgen.

5. Durchführung und Organisation

a. Prüfungen können in schriftlicher oder mündlicher Form sowie unter Zuhilfenahme geeigneter technischer Hilfsmittel durchgeführt werden.11 In allen Fällen ist darauf zu achten, dass für eine geeignete Aufsicht Sorge getragen wird, damit eine objektive Beurteilung der Prüfungsleistungen gewährleistet ist.

b. Es gilt als der Normalfall, dass Prüfungen über Lehrveranstaltungen, die in einer Fremdsprache abgehalten worden sind, in dieser Fremdsprache abgehalten werden. Ausnahmen können auf begründeten Antrag des/r Lehrveranstaltungsleiter/in an die/den zuständige Studiengangsleiter/in von dieser/m genehmigt werden.

c. Studierende haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.

d. Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Prüfungsunterlagen bzw. Prüfungsprotokolle zu gewähren. Die oder der Studierende kann auf Wunsch bei Einsichtnahmen StudierendenvertreterInnen beiziehen.

e. Mündliche Prüfungen sind öffentlich zugänglich, wobei der Zutritt auf eine den räumlichen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen beschränkt werden kann.

f. Der Prüfungsvorgang bei mündlichen Prüfungen ist zu protokollieren, das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist unmittelbar nach der Prüfung der oder dem Studierenden bekannt zu geben. Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind die Gründe dafür der oder dem Studierenden zu erläutern und ins Protokoll aufzunehmen. Das Prüfungsprotokoll ist mindestens ein Jahr ab der Bekanntgabe der Beurteilung aufzubewahren.12

g. Prüfungen können modulbezogen stattfinden. Falls im jeweiligen Akkreditierungsantrag modulbezogene Prüfungen vorgesehen sind, ist dies zu Beginn eines Semesters den Studierenden bekannt zu geben.

7 Siehe Pkt. A.7.b. 8 Delegierte Funktion der FH-Rektorin oder des FH-Rektors gem. § 16 Abs. 4 Z 1 FHStG. 9 Entgegen dieser Regelung kann nur die FH-Rektorin oder der FH-Rektor auf Grundlage von § 16 Abs. 4 Z 1 FHStG entscheiden. 10 Z.B. Einzelprüfung, Seminararbeit, Mitarbeit. 11 Die technischen Hilfsmittel sind in sicherheitstechnischer und rechtlicher Hinsicht vorweg zu prüfen. 12 Siehe Pkt. A.9.

Page 21: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 6 von 15

6. Beurteilung von Lehrveranstaltungsprüfungen und Berufspraktika

a. Die Benotung hat im österreichischen Notensystem (1 bis 5) zu erfolgen. Wenn diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, hat die positive Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" zu lauten. Bei einer negativen Beurteilung gelten die Regelungen für die Wiederholung von Leistungsnachweisen für Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.13

b. Bei der Leistungsbeurteilung im Falle von Lehrveranstaltungen mit mehreren Lehrenden ist die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung für die Benotung zuständig.

c. Das nicht ausreichend begründete Nicht-Antreten zu einem Prüfungstermin ist mit der Note „nicht genügend“ zu beurteilen. Als ausreichend begründetes Nicht-Antreten zählen z.B. Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Familienhospiz oder Pflege eines oder einer Familienangehörigen. Der Eintritt dieser Umstände ist glaubhaft zu machen.

d. Die Beurteilung einer Prüfung sowie einer wissenschaftlichen Arbeit ist für ungültig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, nachweislich erschlichen wurde. Die Prüfung, deren Beurteilung für ungültig erklärt wurde, ist auf die Gesamtzahl der Wiederholungen anzurechnen.

e. Eine Prüfung gilt als nicht angetreten, wenn die oder der Studierende die Prüfung aufgrund eines wichtigen Grundes vorzeitig abbricht. Die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, kommt der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltung bzw. der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Prüfungssenats zu.

f. Die Beurteilung und Wiederholung von Berufspraktika richtet sich nach dem Akkreditierungsantrag des jeweiligen Studiengangs.

7. Wiederholungen von Lehrveranstaltungsprüfungen

a. Eine nicht bestandene Einzelprüfung einer Lehrveranstaltung kann zweimal wiederholt werden, wobei die zweite Wiederholung als kommissionelle Prüfung durchzuführen ist, die mündlich oder schriftlich durchgeführt werden kann.

b. Ergibt die Summe der Leistungsbeurteilungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter eine negative Beurteilung oder wurde die lehrveranstaltungsbezogene Anwesenheitsvorgabe nicht erfüllt, so ist den Studierenden eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der geforderten Leistungsnachweise (1. Wiederholung) einzuräumen. Eine erneute negative Beurteilung dieser Leistungen bewirkt eine kommissionelle Prüfung (2. Wiederholung).

c. Zu kommissionellen Wiederholungsprüfungen ist die oder der Studierende nachweislich einzuladen. Diese Einladung ist 14 Kalendertage vor dem Prüfungstermin abzusenden.

d. Bei kommissionellen Wiederholungsprüfungen haben dem Prüfungssenat wenigstens drei Personen anzugehören. Bei einer geraden Anzahl der Senatsmitglieder hat die oder der Vorsitzende des Prüfungssenates ein Dirimierungsrecht. Bei mündlichen kommissionellen Prüfungen hat jedes Mitglied des Prüfungssenates während der gesamten Prüfungszeit anwesend zu sein; dieser Verpflichtung kann allenfalls auch im Wege des „Tele-Conferencing“ nachgekommen werden.

e. Wird eine Prüfung wiederholt, gilt nur die Beurteilung der wiederholten Prüfung.

f. Bereits positiv beurteilte Prüfungen können nicht wiederholt werden.

g. Gegen die Beurteilung einer Prüfung kann nicht berufen werden. Wenn die Durchführung einer Prüfung einen Mangel aufweist, kann innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung eine Beschwerde bei der

13 Siehe Pkt. A.7.b.

Page 22: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 7 von 15

Studiengangsleitung und in weiterer Folge bei der FH-Rektorin oder dem FH-Rektor eingebracht werden, welche die Prüfung aufheben können. Betrifft ein Mangel alle PrüfungsteilnehmerInnen, so werden, mit Ausnahme jener PrüfungsteilnehmerInnen die sich dagegen aussprechen, sämtliche Prüfungsergebnisse aufgehoben. Gegen die Entscheidung der FH-Rektorin oder des FH-Rektors kann eine Beschwerde beim Fachhochschulrat eingebracht werden. Der Fristenlauf ist so zu bemessen, dass die Fortsetzung des Studiums ohne Semesterverlust möglich ist.

8. Unterbrechung des Studiums und Wiederholung eines Studienjahres

a. Die einmalige Wiederholung eines Studienjahres in Folge einer negativen kommissionellen Prüfung ist auf schriftlichen Antrag einer oder eines Studierenden an die Studiengangsleitung nach Maßgabe zulässig. Es ist unter Bedachtnahme auf den Studienerfolg von der Studiengangsleitung darüber zu entscheiden, welche bereits positiv absolvierten Prüfungen und Lehrveranstaltungen des zu wiederholenden Studienjahres im Zuge der Wiederholung erneut zu absolvieren bzw. zu besuchen sind. Nicht bestandene Prüfungen und die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind im Zuge der Wiederholung des Studienjahres jedenfalls zu wiederholen bzw. erneut zu besuchen.

b. Studierende können in begründeten Fällen ihr Studium unterbrechen. Die Unterbrechung des Studiums muss bei der Studiengangsleitung beantragt werden. Die Gründe der Unterbrechung, die beabsichtigte Fortsetzung und die Aussichten auf den positiven Abschluss des Studiums sind schriftlich nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. In der Entscheidung über den Antrag hat die Studiengangsleitung persönliche, gesundheitliche oder berufliche Gründe zu berücksichtigen. Jedenfalls stellen die Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes, Schwangerschaft, sowie die Betreuung eigener Kinder ausreichende Gründe dar. Alle weiteren Umstände oder Ereignisse, die den angeführten in ihrer subjektiven Bedeutsamkeit gleichzuhalten sind, gelten ebenfalls als ausreichende Gründe für eine Unterbrechung des Studiums.14

c. Eine negative Entscheidung über einen Antrag auf Wiederholung oder Unterbrechung des Studiums hat unter Angabe von Gründen in schriftlicher Form zu erfolgen.

d. Gegen negativ beurteilte Anträge auf Wiederholung oder Unterbrechung eines Studienjahres kann innerhalb einer Frist von acht Wochen eine Beschwerde bei der FH-Rektorin oder dem FH-Rektor und in weiterer Folge beim Fachhochschulrat eingebracht werden.

9. Archivierung von Prüfungsunterlagen

a. Unterlagen über Lehrveranstaltungsprüfungen und Praktika sind vom Studiengang zu archivieren.

b. Unterlagen über Lehrveranstaltungsprüfungen und Praktika können frühestens ein Jahr nach der Bekanntgabe der Beurteilungen vernichtet werden.

c. Falls eine Beschwerde anhängig ist, sind die Unterlagen über Lehrveranstaltungsprüfungen und Praktika des gesamten Jahrgangs jedenfalls bis zum Ende des Beschwerdevorgangs aufzubewahren.

14 Z.B. längere Krankheit, familiäre Gründe.

Page 23: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 8 von 15

B. Bachelorarbeiten

1. Zielsetzung

Im Laufe des Bachelorstudiums müssen mindestens zwei eigenständige schriftliche Arbeiten in zwei unterschiedlichen Modulen im Rahmen von Lehrveranstaltungen verfasst werden. Diese Bachelorarbeiten sind Prüfungsarbeiten, die zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fachbereich unter Anleitung einer Betreuerin oder eines Betreuers zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Der Umfang und der Schwierigkeitsgrad haben der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit zu entsprechen.15

2. Zeitrahmen

Es muss darauf geachtet werden, dass der zeitliche Umfang, der für die Erarbeitung der Bachelorarbeiten erforderlich ist, die Grenzen der dafür vorgesehenen Arbeitsbelastung16 nicht überschreitet. Organisatorisch bedeutet dies:

a. Für die Anfertigung der Bachelorarbeiten steht im jeweiligen Semester ausreichend Zeit zur Verfügung.

b. Die Genehmigung der Themen und der zuständigen BetreuerInnen erfolgt zeitgerecht durch die Studiengangsleitung.

c. Der Abgabezeitpunkt der Bachelorarbeiten wird mit der Themenausgabe bekannt gegeben.

d. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheidet die Studiengangsleitung.

3. Themenfindung

Der oder dem Studierenden wird Gelegenheit gegeben, für das Thema in den innerhalb der im jeweiligen Akkreditierungsantrag festgelegten entsprechenden Lehrveranstaltungen Vorschläge zu machen. Falls von den LeiterInnen der in Frage kommenden Lehrveranstaltungen mehrere Themen ausgegeben werden, hat die oder der Studierende die Möglichkeit, sich innerhalb einer angemessenen Frist für eines dieser Themen zu entscheiden. Die Themenstellungen der Arbeiten müssen jedenfalls von der Studiengangsleitung genehmigt werden.

4. Fachbetreuung

a. Als BetreuerInnen sind Lehrende am Studiengang, externe LehrveranstaltungsleiterInnen sowie in Ausnahmefällen weitere ExpertInnen vorgesehen. Es können nur jene Personen zur Betreuung herangezogen werden, die selbst Kenntnisse und Erfahrung in wissenschaftlichem Arbeiten und im Publizieren haben oder facheinschlägige Leistungen erbracht haben.

b. Die Auswahl der BetreuerInnen erfolgt durch die Studiengangsleitung anhand objektivierbarer Kriterien.

c. Jede Bachelorarbeit soll nach der Titelseite eine deutsche und eine englische Zusammenfassung aufweisen (Abstract). Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis sind anzuführen. Die eidesstattliche Erklärung, dass die Bachelorarbeit selbst verfasst ist und bei keiner anderen Stelle für einen ähnlichen Zweck vorgelegt wurde, ist beizufügen. Wenn sichergestellt ist, dass zumindest die Betreuerin oder der Betreuer die betreffende Sprache beherrscht, kann die Arbeit mit Zustimmung der Studiengangsleitung auch in einer Fremdsprache verfasst werden.

15 Die spezifischen Zielsetzungen der Bachelorarbeiten in den einzelnen Studiengängen sowie jene Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen Bachelorarbeiten verfasst werden, sind dem Akkreditierungsantrag des jeweiligen Studiengangs zu entnehmen. 16 vorgegeben durch ECTS-Credits. 1 ECTS-Credit entspricht 25 Arbeitsstunden.

Page 24: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 9 von 15

d. Die Ressourcen, die sonst im laufenden Studienbetrieb zur Verfügung stehen, stehen auch für die Erstellung der Bachelorarbeit zur Verfügung. 17 Anspruch auf besondere Ressourcen besteht nicht.

e. Der Ablauf und die Strukturierung der Bachelorarbeit werden mit der Betreuerin oder dem Betreuer abgeklärt.

f. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

5. Begutachtung und Begutachtungsfristen

a. Die Begutachtung der jeweiligen Bachelorarbeit erfolgt auf der Grundlage eines Kriterienkataloges, der den Studierenden zu Beginn der entsprechenden Lehrveranstaltungen vermittelt wird.

b. Kriterienkataloge ermöglichen eine nachvollziehbare und überprüfbare Beurteilung der Arbeiten, die durch die jeweiligen BetreuerInnen der Studierenden erfolgt

c. Die Begutachtungsfristen werden so festgelegt, dass

• Die Studierenden für die Verfassung der Bachelorarbeiten ausreichend Zeit haben,

• die GutachterInnen ausreichend Zeit für die Begutachtung haben und zuletzt

• den Studierenden nach Abgabe der zweiten Bachelorarbeit ausreichend Zeit bleibt, sich für die Abschlussprüfung vorzubereiten.

d. Die Bekanntgabe der Fristen erfolgt zu Beginn des jeweiligen Semesters durch die Studiengangsleiterin oder den Studiengangsleiter.18

6. Benotung und Wiederholung

a. Die Benotung erfolgt durch die Betreuerin oder den Betreuer der Bachelorarbeiten.

b. Die Bachelorarbeiten sind mit dem üblichen österreichischen Klassifikationsschema, d. h. mit den Noten „Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3) und „Genügend“ (4), kein Erfolg mit der Note „Nicht genügend“ (5) zu beurteilen.

c. In Bezug auf die Leistungsbeurteilung und Wiederholungsmöglichkeiten gelten die Regelungen für Lehrveranstaltungen gemäß Prüfungsordnung. Falls eine Bachelorarbeit negativ beurteilt wurde, wird zur Mängelbehebung eine angemessene Frist gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann ein neues Thema bzw. eine neue Betreuerin oder ein neuer Betreuer gewählt werden.

7. Ausschluss der Benützung

Anlässlich der Ablieferung einer Bachelorarbeit ist die Verfasserin oder der Verfasser berechtigt, den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Arbeit für längstens fünf Jahre nach der Ablieferung zu beantragen. Dem Antrag ist von der Studiengangsleitung stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet sind.

17 Z.B. Bibliothek, EDV-Arbeitsplätze und –Software, Werkstätten, Labors. 18 Gem. § 16 Abs. 4 Z 1 von der FH-Rektorin oder vom FH-Rektor delegierte Aufgabe.

Page 25: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 10 von 15

C. Bachelorprüfung

Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die Studierenden die in den Modulen der Akkreditierungsanträge definierten Kompetenzen erworben haben.19

1. Zulassung

Die Zulassung zur kommissionellen Bachelorprüfung setzt folgendes voraus: • den positiven Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen, • die positive Beurteilung des Berufspraktikums, soweit es im

Akkreditierungsantrag vorgesehen ist, • die positiv beurteilten Bachelorarbeiten.

Die Studierenden sind in geeigneter Weise über die Zulassung zur kommissionellen Bachelorprüfung zu verständigen.

2. Termine

a. Die Termine für die Bachelorprüfungen werden von der Studiengangsleitung zu Beginn des Abschlusssemesters festgehalten und den Studierenden rechtzeitig per Aushang bekannt gegeben.

b. Pro Abschlussjahrgang sind zwei Termine vorgesehen.

c. Die PrüferInnen sind der Kandidatin oder dem Kandidaten frühestmöglich, jedoch spätestens zwei Kalenderwochen vor dem Prüfungstermin bekannt zu geben.

3. Prüfungsorganisation

a. Die Bachelorprüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat und ist öffentlich.

b. Die Prüfungssenate für die kommissionelle Abhaltung von Bachelorprüfungen sind von der Studiengangsleitung zusammenzusetzen. Einem Prüfungssenat haben einschließlich der oder des Vorsitzenden wenigstens drei Personen anzugehören.20 Bei einer geraden Anzahl der Senatsmitglieder hat die oder der Vorsitzende ein Dirimierungsrecht.

c. Die Studiengangsleitung hat ein Mitglied zur oder zum Vorsitzenden des Prüfungssenates zu bestellen.

d. Für jedes Prüfungsfach oder dessen Teilgebiet ist eine Prüferin oder ein Prüfer namhaft zu machen. Auch die oder der Vorsitzende kann als PrüferIn mitwirken, wenn das Fach in ihr oder sein Tätigkeitsfeld fällt.

e. Die kommissionelle Prüfung setzt sich aus der Präsentation der Bachelorarbeiten und einem Prüfungsgespräch über die durchgeführten Bachelorarbeiten sowie deren Querverbindungen zu Teilgebieten des Curriculums zusammen.21

f. Es ist zulässig, Teile der Prüfung entsprechend den Regelungen im Akkreditierungsantrag in einer Fremdsprache abzuhalten, die Studierenden sind entsprechend vorzuinformieren.

g. Die Beurteilungskriterien sind den Studierenden mitzuteilen.

4. Benotung

a. Die Benotung der kommissionellen Bachelorprüfung erfolgt nach der Leistungsbeurteilung:

• Bestanden: Für die positiv bestandene Bachelorprüfung; 19 Weitere Ziele sind der jeweils gültigen Fassungen der Akkreditierungsrichtlinien des Fachhochschulrates sowie den „Dublin Descriptors“ zu entnehmen. 20 Die Anzahl der Personen des Prüfungssenates ist dem jeweiligen Akkreditierungsantrag zu entnehmen. 21 Die Teilgebiete des Curriculums sind dem jeweiligen Akkreditierungsantrag zu entnehmen.

Page 26: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 11 von 15

• Mit gutem Erfolg bestanden: Für eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Prüfungsleistung;

• Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: Für eine herausragende Prüfungsleistung;

b. Das Ergebnis der Bachelorprüfung ist spätestens nach der Absolvierung der Bachelorprüfung durch alle KandidatInnen, die zu dem betreffenden Termin angetreten sind, bekannt zu geben. Falls die Prüfung nicht bestanden wurde, sind die Gründe anzuführen.

5. Wiederholung von Bachelorprüfungen

a. Nicht bestandene Bachelorprüfungen dürfen zweimal wiederholt werden.

b. Eine Bachelorprüfung ist zur Gänze zu wiederholen, wenn auch nur ein Prüfungsteil mit der Note „Nicht Genügend“ beurteilt wurde.

c. Bei Bachelorprüfungen sind die Wiederholungsfristen mit mindestens zwei Wochen und höchstens einem halben Jahr zu bemessen. Innerhalb dieser Grenzen sind die Termine für die Wiederholungsprüfung von der Studiengangsleitung festzusetzen.

Page 27: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 12 von 15

D. Diplomarbeit in Master- und Diplomstudiengängen

1. Zielsetzung

Die oder der Studierende hat im Rahmen der Diplomarbeit durch die selbstständige Erarbeitung eines Themas auf einem für den Studiengang relevanten Fachgebiet den Erfolg der Berufsausbildung auf wissenschaftlicher und allenfalls gestalterischer Grundlage darzulegen.

2. Zeitrahmen

a. Für die Anfertigung der Diplomarbeit steht der oder dem Studierenden zumindest das Abschlusssemester des Curriculums zur Verfügung.

b. Die endgültige Fassung der Diplomarbeit ist spätestens bei der Anmeldung zur Diplomprüfung in Form von mindestens zwei gebundenen Exemplaren einzureichen.

c. Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Diplomarbeit nach ihrer Einreichung so rasch zu begutachten, dass der Studienfortgang nicht gehemmt wird, jedenfalls aber innerhalb von vier Wochen nach Einreichung.

d. Die Anmeldung zur Diplomprüfung erfolgt zugleich mit der Abgabe der Diplomarbeit.

e. Die Kandidatin oder der Kandidat wird endgültig zur Diplomprüfung zugelassen, wenn die Diplomarbeit positiv beurteilt wurde.

3. Themenfindung

Der Themenvorschlag für eine Diplomarbeit erfolgt durch die oder den Studierenden, durch eine Lehrende oder einen Lehrenden bzw. eine Interessentin oder einen Interessenten aus der Wirtschaft. Die oder der Studierende hat mit einer oder einem Lehrenden des Studiengangs das Einvernehmen über die Themenvergabe und die Betreuung herzustellen. Die Studiengangsleitung hat das Thema sowie die Betreuung zu genehmigen. Das Thema ist schriftlich festzuhalten und im Sekretariat des Studiengangs zu dokumentieren.

4. Fachbetreuung

a. Als BetreuerInnen sind grundsätzlich Lehrende am Studiengang und nach Maßgabe externe LehrveranstaltungsleiterInnen sowie in Ausnahmefällen weitere ExpertInnen vorgesehen, die selbst Kenntnisse und Erfahrung in wissenschaftlichem Arbeiten und im Publizieren haben oder facheinschlägige Leistungen erbracht haben. Wer als BetreuerIn infrage kommt, wird von der Studiengangsleitung anhand objektivierbarer Kriterien geprüft und festgelegt.

b. Zwischen der Betreuerin oder dem Betreuer und der oder dem Studierenden, allenfalls auch den beteiligten Firmen, ist ein Vorgehens- und Terminplan festzusetzen. Die Betreuerin oder der Betreuer ist dafür verantwortlich, dass ein Thema gewählt wird, das realistischerweise im vorgesehenen Zeitraum bearbeitet werden kann; sie oder er ist weiters dafür verantwortlich, dass die Themenstellung geeignet ist, dass durch ihre Bearbeitung ein Nachweis der erworbenen Qualifikationen erbracht werden kann.

c. Die Betreuerin oder der Betreuer ist von der oder dem Studierenden über den Fortschritt der Arbeit regelmäßig zu informieren. Grundsätzlich hat die Erarbeitung der Diplomarbeit selbstständig durch die Studierende oder den Studierenden zu erfolgen. Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Studierende oder den Studierenden zu informieren, wenn absehbar ist, dass die Leistung für eine positive Beurteilung nicht ausreichen wird. Eine Beratung kann auch durch andere Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals oder durch die Studiengangsleitung erfolgen.

d. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar

Page 28: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 13 von 15

bleiben. Dabei muss aus der Arbeit klar hervorgehen, welchen Teil die Diplomandin oder der Diplomand selbstständig bearbeitet hat.

e. Jede Diplomarbeit soll nach der Titelseite eine deutsche und eine englische Zusammenfassung aufweisen (Abstract). Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis sind anzuführen. Die eidesstattliche Erklärung, dass die Diplomarbeit selbst verfasst ist und bei keiner anderen Stelle für einen ähnlichen Zweck vorgelegt wurde, ist beizufügen. Es ist zulässig, die Arbeit in Englisch zu verfassen. Wenn sichergestellt ist, dass zumindest die Betreuerin oder der Betreuer die betreffende Sprache beherrscht, kann mit Zustimmung der Studiengangsleitung auch eine andere Sprache gewählt werden.

f. Die Ressourcen, die sonst im laufenden Studienbetrieb zur Verfügung stehen, stehen auch für die Erstellung der Diplomarbeit zu Verfügung. Anspruch auf besondere Ressourcen besteht nicht.

5. Begutachtung und Begutachtungsfristen

a. Die Begutachtung der Diplomarbeiten erfolgt auf der Grundlage eines Kriterienkataloges, der den Studierenden zu Beginn des Abschlusssemesters vermittelt wird.

b. Kriterienkataloge ermöglichen eine nachvollziehbare und überprüfbare Beurteilung der Arbeiten, die durch die jeweiligen BetreuerInnen der Studierenden erfolgt

c. Die Begutachtungsfristen werden so festgelegt, dass

• die Studierenden für die Verfassung der Diplomarbeiten ausreichend Zeit haben,

• die GutachterInnen ausreichend Zeit für die Begutachtung haben und zuletzt

• den Studierenden nach Abgabe der Diplomarbeit ausreichend Zeit bleibt, sich für die Abschlussprüfung vorzubereiten.

d. Die Bekanntgabe der Fristen erfolgt zu Beginn des jeweiligen Semesters.

6. Benotung und Wiederholung

a. Die Benotung erfolgt durch die Betreuerin oder den Betreuer der Diplomarbeit.

b. Diplomarbeiten sind mit dem üblichen österreichischen Klassifikationsschema, d.h. mit den Noten „Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3) und „Genügend“ (4), kein Erfolg mit der Note „Nicht genügend“ (5) zu beurteilen.

c. In Bezug auf die Leistungsbeurteilung und Wiederholungsmöglichkeiten gelten die Regelungen für Lehrveranstaltungen gemäß Prüfungsordnung. Falls eine Diplomarbeit negativ beurteilt wurde, wird zur Mängelbehebung eine angemessene Frist gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann ein neues Thema bzw. eine neue Betreuerin oder ein neuer Betreuer gewählt werden.

7. Ausschluss der Benützung

Anlässlich der Ablieferung einer wissenschaftlichen Arbeit ist die Verfasserin oder der Verfasser berechtigt, den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Arbeit für längstens fünf Jahre nach der Ablieferung zu beantragen. Dem Antrag ist von der Studiengangsleitung stattzugeben, wenn die Studierende oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet sind.

Page 29: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 14 von 15

E. Diplomprüfung in Master- und Diplomstudiengängen

1. Zielsetzung

a. Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die Studierenden die in den Modulen der Akkreditierungsanträge definierten Kompetenzen erworben haben.22

b. Die einen Master- oder Diplomstudiengang abschließende Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung, die sich aus der Anfertigung einer Diplomarbeit und der Ablegung einer kommissionellen Prüfung zusammensetzt.

c. Bei den Inhalten der Diplomprüfung handelt es sich nicht um Teilprüfungen, sondern um Prüfungsteile23.

2. Zulassung

a. Die Zulassung zur kommissionellen Diplomprüfung setzt folgendes voraus:

• den positiven Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen; • die Approbation der Diplomarbeit.

b. Die Studierenden sind in geeigneter Weise über die Zulassung zur kommissionellen Diplomprüfung zu verständigen.

3. Termine

a. Die Termine für die Diplomprüfungen werden von der Studiengangsleitung zu Beginn des Abschlusssemesters festgehalten und den Studierenden rechtzeitig per Aushang bekannt gegeben.

b. Pro Abschlussjahrgang sind mindestens zwei Termine vorgesehen.

c. Die PrüferInnen sind der Kandidatin oder dem Kandidaten spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung bekannt zu geben.

4. Prüfungsorganisation

a. Die Diplomprüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat und ist öffentlich.

b. Die Prüfungssenate für die kommissionelle Abhaltung von Diplomprüfungen sind von der Studiengangsleitung zusammenzusetzen. Einem Prüfungssenat haben einschließlich der oder des Vorsitzenden wenigstens drei Personen anzugehören.24 Bei einer geraden Anzahl der Senatsmitglieder hat die oder der Vorsitzende ein Dirimierungsrecht.

c. Die Studiengangsleitung hat ein Mitglied zur oder zum Vorsitzenden des Prüfungssenates zu bestellen.

d. Für jedes Prüfungsfach oder dessen Teilgebiet ist eine Prüferin oder ein Prüfer namhaft zu machen. Auch die oder der Vorsitzende kann als PrüferIn mitwirken, wenn das Fach in ihr oder sein Tätigkeitsfeld fällt.

e. Die Studiengangsleitung legt die Fächerkombination fest. Die oder der Studierende ist berechtigt, diesbezügliche Vorschläge zu erstatten.

f. Es ist zulässig, Teile der Prüfung entsprechend den Regelungen im Akkreditierungsantrag in Englisch abzuhalten, die Studierenden sind entsprechend vorzuinformieren.

g. Die kommissionelle Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat setzt sich wie folgt zusammen:

• Präsentation der Diplomarbeit; • Verteidigung der Diplomarbeit;

22 Weitere Ziele sind der jeweils gültigen Fassungen der Akkreditierungsrichtlinien des Fachhochschulrates sowie den „Dublin Descriptors“ zu entnehmen. 23 D.h., dass bei einer negativen Beurteilung eines Prüfungsteiles die gesamte Prüfung zu wiederholen ist. 24 Die Anzahl der Personen des Prüfungssenates ist dem jeweiligen Akkreditierungsantrag zu entnehmen.

Page 30: Starterkit IWI

Prüfungsordnung vom 20. August 2008 Seite 15 von 15

• Prüfung aus der gem. E.4.e. festgelegten Fächerkombination. h. Die Beurteilungskriterien der kommissionellen Diplomprüfung sind den

Studierenden mitzuteilen.

5. Benotung

a. Die Benotung der kommissionellen Diplomprüfung erfolgt nach der Leistungsbeurteilung:

• Bestanden: Für die positiv bestandene Diplomprüfung; • Mit guten Erfolg bestanden: Für eine deutlich über dem Durchschnitt

liegende Prüfungsleistung; • Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: Für eine herausragende

Prüfungsleistung; b. Das Ergebnis von Diplomprüfungen ist spätestens nach der Absolvierung der

Diplomprüfung durch alle KandidatInnen, die zu dem betreffenden Termin angetreten sind, bekannt zu geben. Falls die Prüfung nicht bestanden wurde, sind die Gründe anzuführen.

6. Wiederholen von Diplomprüfungen

a. Nicht bestandene kommissionelle Diplomprüfungen dürfen zweimal wiederholt werden.

b. Eine Diplomprüfung ist zur Gänze zu wiederholen, wenn auch nur ein Prüfungsteil mit der Note „Nicht Genügend“ beurteilt wurde.

c. Bei Diplomprüfungen sind die Wiederholungsfristen mit mindestens zwei Wochen und höchstens einem halben Jahr zu bemessen. Innerhalb dieser Grenzen sind die Termine für die Wiederholungsprüfung von der Studiengangsleitung festzusetzen.

Page 31: Starterkit IWI

EDV – First Steps

1. Alles einsteigen!

Wie melde ich mich am EDV-System der FH JOANNEUM an?

Ihren Benutzernamen und das Initialpasswort erhalten Sie im Rahmen der Startvorlesung von Ihrem EDV-Koordinator Herbert Kohlbacher. Beim Ersteinstieg ist das Initialpasswort zu ändern. Die Vorgaben für neue Passwörter lauten: • Das Passwort besteht aus mindestens sieben Zeichen. • Das Passwort enthält Zeichen aus drei der folgenden fünf Gruppen: Kleinbuchstaben/

Großbuchstaben/ Ziffern/ Sonderzeichen (z.B. !, $, %, &) und/oder Unicode-Zeichen. • Das Passwort enthält keine Folge von drei oder mehr Zeichen, die auch in Ihrem

Benutzernamen enthalten sind. • Das Passwort wurde noch nie verwendet (genauer: die letzten 8 verwendeten Passwörter sind

nicht erlaubt). • Ein Passwort ist maximal 90 Tage gültig. Weitere Details unter http://www.fh-joanneum.at/zit -> Dokumentation -> Passwort-Richtlinien. Nutzen Sie das „Passwort vergessen“-Service unter http://www.fh-joanneum.at/passwort-verwalten, um im Bedarfsfall jederzeit und überall ein neues Passwort anfordern zu können.

Wo und wann kann ich arbeiten?

Die EDV-Labore 109 (1. Stock, nahe Sekretariat) und TP1 (Tiefparterre Nord) sind für alle von 0 – 24 Uhr benutzbar – sofern nicht gerade Lehrveranstaltungen darin stattfinden. Weitere Nutzungsmöglichkeiten der EDV-Infrastruktur finden Sie unter: http://www.iwi4u.at -> EDV (bzw. Organisation -> EDV-KnowledgePage) -> Infrastruktur.

2. Und wie weiter?

Wer hilft mir weiter?

Ihr EDV-Koordinator hat stets ein offenes Ohr für Ihre Probleme und Anliegen in Sachen EDV (Büro 5, Erdgeschoß, Tel-DW 8811, E-Mail: [email protected], skype: herbertk). Ihm zur Seite stehen sein studentischer Assistent, Herr Georg Krenn, IWI10 und der helpdesk der FH JOANNEUM, [email protected], Tel-DW 8888.

Nachlese

http://www.iwi4u.at ist die Informationsplattform des Studiengangs, auf der Sie neben allgemeinen Informationen (Fotogalerien der Studierenden und Mitarbeiter, elektronische Unterlagen zum Starterkit, u.v.m), und den oben bereits angedeuteten Fakten zur EDV (EDV-KnowledgePage) auch die Skripten zu den Lehrveranstaltungen finden. Weitere wichtige Links entnehmen Sie bitte dem Link-Verzeichnis Ihres Starterkits.

3. Bitte sauber halten…

Wir bitten die Geräte innerlich wie äußerlich sauber zu halten – dies heißt, dass die Ver- und Gebote der EDV-Ordnung einzuhalten sind, wonach vor allem • Getränke und Speisen in EDV-Labors untersagt sind sowie • das eigenhändige Installieren von Software nicht gestattet ist! Details unter: www.fh-joanneum.at/zit -> Dokumentation -> Regelungen.

Page 32: Starterkit IWI

Link-Verzeichnis

1. Prüfungsverwaltung/Evaluierungen/Notenübersicht/Druckkostenabfrage Actions: https://actions.fh-joanneum.at Login: Username Passwort Die Prüfungsordnung der FH JOANNEUM finden Sie auf http://www.iwi4u.at -> Prüfungen.

2. Lehrveranstaltungsplan http://stundenplan.fh-joanneum.at Login: IWI VZ: Username: iwi, Passwort: iwi IWI BB: Username: iwb, Passwort: iwb

3. Skripten/Richtlinien/Administration Studium IWI4U: http://www.iwi4u.at Login: Username Passwort (hier finden Sie auch weiterführende Informationen zu den Themen EDV-Ordnung, Druckkostenregelung, Kopierkostenregelung, Hausordnung, Brandschutzordnung)

4. Anleitungen zur FH JOANNEUM IT-Infrastruktur Zentrale IT-Services: http://www.fh-joanneum.at/zit

5. Diverse Plattformen

Homepage des Studienganges: ....................... http://www.fh-joanneum.at/iwi

Bibliothek: ........................................................ http://www.fh-joanneum.at/biz

ERP-Kompetenzcenter: ..............................................http://erp.fh-joanneum.at

Supply Management Kompetenzcenter: ................. http://smcc.fh-joanneum.at

FH Sport: ................................. http://www.fh-joanneum.at/sport-kapfenberg/

6. Outlook-Web-Access http://mail.fh-joanneum.at Login: Username Passwort

Importieren Sie diese und weitere Links als Favoriten in Ihren WebBrowser mit Hilfe der Bookmark-Datei Links zu industrialmanagement.htm am L-Laufwerk unter EDV.

Ansprechpartner: Ing. Herbert Kohlbacher, MSc

Mail: [email protected] Tel.: 03862/33600 8811

Page 33: Starterkit IWI

INTE

RNAT

ION

ALE

WIR

TSC

HA

FT /

IWI /

IIMBeispiele für erfolgreich durchgeführte Praxisprojekte:

Stan

d: Ju

ni 2

008

BUCHPUBLIKATIONEN (AUSZUG):

Beschaffungscontrolling in der kundenindividuellen Massenpro-duktion, Peter Schentler, Graz 2008.

Supply Chain Performance, Martin Tschandl/Sabine Bäck (Hrsg.), Graz 2008.

Kritische Anforderungen bei der Auswahl von Supplier-Relation-ship-Management-Lösungen, Jörg Schweiger/Wolfgang Ortner/Martin Tschandl, Wien/Kapfenberg 2008.

Einkauf optimieren Praxishandbuch: Effizienz und Effektivität in Einkauf und Logistik Teil B, Sabine Bäck/Martin Tschandl/Peter Schentler/Jörg Schweiger, Kapfenberg 2007.

Einkauf optimieren: Effizienz und Effektivität in Einkauf und Logi-stik Teil A, Martin Tschandl/Sabine Bäck (Hrsg.), Kapfenberg 2007.

Kooperationsmöglichkeiten

Die knowledgefactoryIWI ist eine Seminarreihe mit Impulsen für die unternehmerische und persönliche Professionalisierung.

Mit der Beauftragung von Studierendenprojekten können Sie frischen Input aus der Wissenschaft und zusätzliche Projektressourcen erlangen.

Entwickeln Sie mit uns gemeinsam in geförderten Projekten neue Kon-zepte in Themengebieten wie Controlling, IT, Produktion und Logistik.

Lernen Sie Ihre zukünftigen MitarbeiterInnen und kreative junge Men-schen im Rahmen von 4 bis 6-monatige Praxissemestern kennen.

Nützen Sie die Chance, neue Konzepte zu Ihren bestehenden Problem-stellungen wissenschaftlich fundiert erarbeiten zu lassen.

In dieser Buchreihe veröffentlichen Autoren aus Praxis und Hochschule Forschungsergebnisse sowie Best-Practice-Cases zu aktuellen Themen.

Unser Absolventenverein pflegt Kontakt zu mehr als 400 Industriewirt-Innen und unterstützt Sie gerne bei der Suche nach neuem Personal.

...BIETEN:

Im Rahmen der Vortragsreihe präsentieren Persönlichkeiten aus der Industrie ihre Erfahrungen zu aktuellen Themenstellungen.

TRANSFERZENTRUM

INDUSTRIAL MANAGEMENT /INDUSTRIEWIRTSCHAFTBACHELOR & MASTER - Vollzeit & Berufsbegleitend

WIRTSCHAFT & TECHNIK | INTERNATIONAL | PRAXIS-NETZWERK | COMMUNITY FOR YOU

SommersemesterWintersemester

F&E-Projekte

UNTERSTÜTZUNG BEI BETRIEB-LICHEN THEMENSTELLUNGEN UNABHÄNGIG VON FACH-BEREICH UND BRANCHE.

Bachelor- und Master-Studiengang „Industrial Management“ Werk-VI-Straße 46 A-8605 Kapfenberg

Tel: +43 (0)3862 33600-8303 Fax: +43 (0)3862 33600-8301

Web: www.fh-joanneum.at/iwi E-Mail: [email protected]

Studiengangsleiter: FH-Prof. Dr. Martin Tschandl

Lehrende und Studierende verfügen über ein fundiertes Wissen in Wirtschaft, Technik und Informatik kombiniert mit Social Skills.

Unsere AbsolventInnen beherrschen 2 Fremdsprachen; mehr als 2/3 studierten oder arbeiteten während des Studiums im Ausland.

Okt.Mai Feb. Juni

Projekte mit Studierenden

Diplomarbeiten

Praxissemester

Analyse sowie Modellierung von Planprozessen und Ableitung von Maßnahmen zur Bestandsreduzierung

Entwicklung eines Vorgehensmodells zur verbesserten Nutzung des bestehenden ERP-Systems

Analyse der Controllingprozesse und Erstellung eines Pflichtenheftes für ein Controllingsystem

Erarbeitung von Berichten und Maßnahmen zur Verbesserung des Benutzerverständnisses im Rahmen eines PPS-Rollouts

Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse zum Vergleich zweier Produktionsverfahren

Erhebung und Modellierung von Sollprozessen unter Berück- sichtigung der Qualitätsanforderungen von ISO 9000-2000

Erstellung einer modularen EDV-Lösung für ein integriertes Kennzahlensystem

Themenkonzeption

Projektauftragsvorbereitung

Bewerbungszeit

• Elektronikindustrie • Software • Stahlindustrie • Automobilindustrie • Werkzeugbau • Metallverarbeitende Industrie • Transportdienstleistung • Papier- und Holzindustrie • Erdölindustrie • Maschinenbau • Kunst- stoffindustrie • Pharmaindustrie • Automatisierung und Lagerlogistik • Baustoffindustrie

Branchenbeispiele mit Projekterfahrung:

Page 34: Starterkit IWI

LOGISTIK / SUPPLY CHAIN MANAGEMENT

FINANZEN UND CONTROLLING

PERSONALMANAGEMENT

INFORMATIONSTECHNOLOGIE

Fundiertes Wirtschafts-, Technik- und Informationsmanagement-Know-how

knowledgefactoryIWI

Vortragsreihe „Unternehmensführung in der Praxis“

Projekte mit Studierenden

F&E-Projekte

Praxissemester im In- und Ausland

Diplomarbeiten

Buchreihe „Industrielles Management“

Absolventenvereine IMC „Industrial Management Club“

Mehrsprachige WirtschaftsingenieurInnen

WIR INDUSTRIEWIRTE...VON INDUSTRIAL MANAGEMENT / INDUSTRIEWIRTSCHAFT

...LÖSEN IHRE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICH-TECHNISCHEN PROBLEMSTELLUNGEN MIT MODERNSTEN MITTELN DER ANGEWANDTEN INFORMATIK IN EINEM MEHRSPRACHIGEN, INTERNATIONALEN UMFELD.

Unternehmensnetzwerk für Projekte, Praktika, Diplomarbeiten und Jobs

Accenture • Andritz • Alcatel • AT&S • austriamicrosystems • Audi • AVL List • Berndorf Band • Biogaran • BMW • Böhler • Böhlerit • Bosch Espana • BBraun• Brose • Customer Experts • Daimler Chrysler • DOKA España • EBZ Engineering Bosch & Ziege • EDS Austria • Elin EBG • epcos • Ernst & Young • EVN • Frantschach • Flextronics • Frequentis • General Electrics • Georg Fischer • Hansgrohe • Hereschwerke • Hilti • Hoerbiger • Horváth & Partners • IDS Scheer • IFE • Infineon • IXOS Austria • Jerich Trans • Joanneum Research • Kendrion Binder Magnete • Knapp System Integration • Knapp Logistik • Knorr Bremse • LEAR Corporation • Leitner Liebherr

Nutzbarmachung neuester Forschungs- und Entwicklungs- ergebnisse

Hochqualifizierte zusätzliche Personalkapazität für einen definierten Projektzeitraum

Erleichterung des Zugangs zu Fördermitteln

Frühzeitiges Kennenlernen künftiger Absolvent- Innen mit fundiertem technischen und wirtschaft-

lichen Wissen

Kennenlernen neuester IT-Prototypen und gängiger Softwaretools

IWI-K

oope

ratio

nsm

öglic

hkei

ten

in

alle

n U

nter

nehm

ensb

erei

chen

Unternehmensnetzwerk für Projekte, Praktika, Diplomarbeiten und Jobs

• Linde Wien• Magna Steyr • MAN Nutzfahrzeuge • Management Partners • Mayr-Melnhof • McDonalds • McKinsey & Company • MEWO Pulverbeschichtung • Mondi Packaging • Münze Österreich • Norske Skog • Novartis Pharma • OMV • Pankl • PEWAG • Philips • Plansee • Porsche • Pool4Tool • Profi Reifen • Rigips Austria • RHI • Rumpold • Roche Diagnostics • SAP • SAPPI • Saubermacher • Seidel Elektronik • Semperit • SHELL • Siemens • SSI Schäffer • STEWEAG • Swarovski • ThyssenKrupp Aufzugswerk • voestalpine Tubulars • voestalpine Stahl Donawitz • voestalpine • Vogel & Noot Landmaschinen • Voith Fabrics • VW

Transferzentrum von Industrial Management/Industriewirtschaft

Der Studiengang Industrial Management / Industriewirtschaft betreibt ein eigenes Transferzentrum zur Abwicklung von Projekten zwischen Hochschule und Unternehmen. Diese Einrichtung dient als Plattform für die Kommu-nikation und Innovation zwischen Industrie und Hochschule und ermöglicht dadurch den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis. Bis heute (Stand 2008) konnten über das Transferzentrum 200 erfolgreiche Projekte mit Unternehmen unterschiedlichster Größe und Branche durchgeführt werden. Dafür stehen Lehrende, wissenschaftliche MitarbeiterInnen sowie geringfügig beschäftigte Studierende zur Verfügung.

FH-ProfessorInnen/-Lehrende

Wissenschaftliche MitarbeiterInnen

IT-ExpertInnen

ProjektassistentInnen

IT-Know-how: Business Intelligence: MIS Alea, SAP-BI

Business Process Management: ARIS, Adonis, MS Visio, SAP-PI, Process Performance Manager, Ultimus, OpenText

ERP-Systeme: SAP R/3, Proalpha, Sage, MS Dynamics Manufacturing Execution / APS: Cronet Work, SAP APO, Proalpha

Datenbanken: MS SQL, MS Access

Institutionali-sierung eines

Innovationspro-zesses für KMU

FORSCHUNG UND ENT-

WICKLUNG

EINKAUF / MATERIAL-

WIRTSCHAFTPRODUKTION

MARKETING UND

VERTRIEB

AFTER SALES

Ihr Nutzen:

p

p

p

p

p

Unsere Ressourcen:p

p

p

p

p

Analyse des

Verpackungsprozesses und Konzeption eines

Ideallayouts Tool-Entwick-

lung zur systema-tischen Steigerung der Effizienz und Effektivität

der Einkaufsprozesse

Erarbeitung

von Verbesse-rungspotenzialen

im Vertrieb

Analyse und

Optimierung der Kundenprozesse

mittels CRM

Wirtschaft-

lichkeitsanalyse für GPS-gestützte Ge-

schäftsmodelle

Analyse der Mit-

arbeiterqualifizierung in der Region Obersteier-

mark-Ost und Entwicklung von Verbesserungsmaß-

nahmen

Erstellung

eines geschäfts-prozessorientierten

IT-Lastenheftes

Verbesserung

der Durchlaufzeit eines Zwischenlagers durch Automatisie-

rung

Page 35: Starterkit IWI

Du hast Ideen zur Verbesserung

der Qualität am Studiengang

Industrial Management?Dann mach mit bei unserer Con-

tinuous Improvement Process-In

-

itiative und bringe deine persön-

lichen Verbesserungsvorschläge

rund um das IWI-Studium ein.

Wie bringst

du dich ein?

x CIP-Plattform: www.iwi4u.at >> CIP

x CIP-Mail: [email protected]

x CIP-Briefkasten beim SekretariatWarum?

Jede von dir eingebrachte Idee ist

ein wichtiger Baustein zur Stär-

kung der IWI-Qualität und zur kon-

tinuierlichen Weiterentwicklung

des Studienganges. Das erhöht

nicht zuletzt Deinen Marktwert

und hilft uns allen bei der Arbeit!

„Join the CIP-Campaign now and let us make things better.“

CIP-Initiative Studiengang Industriewirtschaft/ Industrial ManagementMail: [email protected]

UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES

CIP - Let´s make things better

Gemeinsam zu einer optimalen IWI-Qualität

Page 36: Starterkit IWI

Um eine Entlehnberechtigung zu erhalten, müssen Sie sich mittels Stammdatenblatt registrieren. Studierende und MitarbeiterInnen der FH JOANNEUM benötigen dazu Ihre Studierenden- bzw. Mitarbeiterkarte. Andere BenutzerInnen müssen einen Lichtbildausweis vorlegen. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können erst nach Vorlage einer Zustimmungs- und Haftungserklärung durch die/den Erziehungsberechtigten eine Benützungs-berechtigung erhalten. Die Formulare „Stammdatenblatt“ und „Zustimmungs- und Haftungserklärung“ liegen in der Bibliothek auf, können aber auch auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Entlehnung, Entlehninformation“ als PDF-Dokument herunterladen werden.

Die Öffnungszeiten werden an der Bibliothekstür ausgehängt, außerdem finden Sie eine Aufstellung auch auf unserer Homepage unter http://www.fh-joanneum.at/ca/w/bdsk/.

Stand: 1. Juli 2007

Fotos: FH JOANNEUM

Bibliotheks- und Informationszentrum Bad Gleichenberg

Kaiser-Franz-Josef-Str. 418 8344 Bad Gleichenberg

Tel.: +43 (0)316 5453-6711

Bibliotheks- und Informationszentrum Graz

Eggenberger Allee 11 8020 Graz

Tel.: +43 (0)316 5453-8830

Bibliotheks- und Informationszentrum Kapfenberg

Werk-VI-Straße 46 8605 Kapfenberg

Tel.: +43 (0)3862 33600-8332

www.fh-joanneum.at/biz

[email protected]

ENTLEHNBERECHTIGUNG

BIBLIOTHEKS- UND INFORMATIONSZENTRUM

UNSER ANGEBOT

ÖFFNUNGSZEITEN

Page 37: Starterkit IWI

An jedem Standort der FH JOANNEUM befindet sich eine Bibliothek, deren Aufgabe es ist, die Studierenden und Lehrenden mit Informationsmaterial für Studium, Lehre und Forschung zu versorgen.

Alle drei Bibliotheken bilden die Abteilung Bibliotheks- und Informationszentrum und arbeiten sehr eng zusammen. Egal, an welchem Standort Sie sich befinden, es wird überall dasselbe Service angeboten!

Bibliothek Kapfenberg

In unseren Freihandaufstellungen stehen derzeit rund 35.000 Medien, das sind vor allem Bücher, Zeitschriften, Diplomarbeiten, CD-ROMs, Videos und DVDs. Wir stellen über unsere Homepage aber auch Zugänge zu elektronischen Zeitschriften und wissenschaftlichen Datenbanken zur Verfügung.

Unsere Sammelschwerpunkte sind deckungsgleich mit den Lehrinhalten unserer Studiengänge.

Wenn Sie der Meinung sind, dass uns ein ganz bestimmtes Buch fehlt, so nutzen Sie bitte unser Wunschbuch: http://www.fh-joanneum.at/go/id/vyp/ .

Bibliothek Bad Gleichenberg

UNSERE BIBLIOTHEKEN UNSER SERVICE UNSER BESTAND

- Entlehnung Der Großteil unserer Medien ist entlehnbar, genauere Informationen dazu erhalten Sie im Folder „Recherche, Ausleihe, Vormerkung und Verlängerung“.

- Fernleihe Befindet sich die von Ihnen benötigte Literatur nicht in unserem Bestand, dann wenden Sie sich bitte an die Fernleihe: siehe Folder „Fernleihe“ bzw. „Document Delivery“.

- Selbständige Recherche Unser gesamter Bestand ist elektronisch erfasst und übers Internet recherchierbar. Sie können dazu gerne die Rechner in unseren Bibliotheken benützen: siehe Folder „Recherche, Ausleihe, Vormerkung und Verlängerung“. - Kopien An jedem der drei Standorte steht ein Kopierer zur Verfügung. Die Kosten werden über Ihren Studierenden- oder MitarbeiterInnenausweis abgebucht oder müssen bar am Schalter bezahlt werden.

Bibliothek Graz

Page 38: Starterkit IWI

Sobald auf Ihrem Benutzeraccount in der Bibliothek Gebühren entstanden sind, werden Sie vom Entlehnservice ausgenommen. Sie dürfen erst dann wieder Medien entlehnen, wenn alle Gebühren beglichen wurden.

Wird das Medium nicht retourniert (Verlust Ihrerseits), muss das Medium von Ihnen ersetzt werden.

Semesterapparat (SA)

Vortragende haben die Möglichkeit zu einer Lehrveranstaltung Medien zusammenzustellen. Diese sind mit einem farbigem Punkt am Signaturetikett und der Nummer des Semesterapparats gekennzeichnet. Die Medien sind dann gesondert in der Bibliothek aufgestellt und für die Dauer des Semesterapparats nicht entlehnbar.

Persönlicher Handapparat (PHA)

MitarbeiterInnen können sich einen Persönlichen Handapparat zusammenstellen, der maximal 20 Medien umfasst. Diese sind von dem/der InhaberIn des PHA in seinem/ihrem Büro bereit zu halten.

Stand: 1. Juli 2007

Fotos: FH JOANNEUM

Bibliotheks- und Informationszentrum Bad Gleichenberg

Kaiser-Franz-Josef-Str. 418 8344 Bad Gleichenberg

Tel.: +43 (0)316 5453-6711

Bibliotheks- und Informationszentrum Graz

Eggenberger Allee 11 8020 Graz

Tel.: +43 (0)316 5453-8830

Bibliotheks- und Informationszentrum Kapfenberg

Werk-VI-Straße 46 8605 Kapfenberg

Tel.: +43 (0)3862 33600-8332

www.fh-joanneum.at/biz

[email protected]

BIBLIOTHEKS- UND INFORMATIONSZENTRUM

BENÜTZUNGSORDNUNG

HANDAPPARATE

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Page 39: Starterkit IWI

Dieser Folder fasst die wichtigsten Punkte der geltenden Benützungsordnung der Bibliotheks- und Informationszentren der FH JOANNEUM zusammen. Die komplette Version entnehmen Sie bitte der aufliegenden Benützungsordnung in der Bibliothek oder unserer Homepage unter http://www.fh-joanneum.at/ca/w/umg/.

Bitte verhalten Sie sich in allen Räumlichkeiten der Bibliothek ruhig, damit Sie andere Bibliotheks-benutzerInnen nicht stören. Aus demselben Grund bitten wir Sie auch das Telefonieren zu unterlassen und den Rufton Ihres Handys auszuschalten. Für Diskussionen in der Gruppe stehen Ihnen eigene Arbeitsräume zur Verfügung. Rauchen, Essen und Trinken sind zum Schutz der Medien in der Bibliothek untersagt. Überbekleidung, Schirme, Taschen und größere Gegenstände dürfen nicht in den Bibliotheksbereich mitge-nommen werden. Bitte lassen Sie diese in der Garderobe oder holen Sie sich einen Schlüssel für die Garderobeschränke vor der Bibliothek. Die Schlüssel dieser Schränke sind am selben Tag vor Bibliotheksschluss wieder zu retournieren.

Die Medien sind entsprechend einer Fach-systematik aufgestellt und frei zugänglich. Bitte recherchieren Sie in unserem Online-Katalog nach dem gewünschten Medium und holen Sie es sich dann selbst aus dem Regal.

Bitte stellen Sie nicht benötigte Literatur nicht selbst wieder ins Regal, sondern legen Sie sie auf die dafür vorgesehenen Bücherwagen.

Medien, die nicht entlehnt werden dürfen, sind am Signaturetikett rot gekennzeichnet.

Für die folgenden Benutzergruppen gilt die jeweils angegebene maximale Stückzahl. Leihfristen können verlängert werden, sofern sich kein/e andere/r BenutzerIn auf das Medium vorgemerkt hat (siehe dazu Folder „Recherche, Ausleihe, Vormerkung und Verlängerung“).

Studierende, Absolvent/inn/en, Personen von Kooperationspartnern

28 Tage

10 Stück

Diplomand/inn/en, Lehrbeauftragte, Lektor/inn/en sowie hauptberuflich Lehrende, sonstige FH-Angestellte, wissenschaftliche Mitarbeiter/inn/en, wenn sie Medien von anderen Standorten entlehnen

56 Tage

15 Stück

Hauptberuflich Lehrende, sonstige FH-Angestellte, wissenschaftliche Mitarbeiter/inn/en am Standort ihrer hauptsächlichen Tätigkeit

180 Tage

30 Stück

Ausnahme der Leihfrist stellen Titel aus der Mediathek dar – sie dürfen nur eine Woche entlehnt werden, unabhängig von der Benutzergruppe.

DIE BENÜTZUNGSORDNUNG

MAHNUNGEN

Das Ende der Entlehnfrist entnehmen Sie dem Fristzettel, den Sie gemeinsam mit dem entliehenen Medium erhalten. Möchten Sie das Medium über die angegebene Frist hinaus behalten, müssen Sie die Frist verlängern (siehe dazu Folder „Recherche, Ausleihe, Vormerkung und Verlängerung“)

BENUTZERGRUPPEN UND LEIHFRISTENALLGEMEINES

Sollten Sie Medien weder retournieren, noch die Frist verlängern, entstehen für Sie Mahngebühren. Die folgenden Gebühren verstehen sich pro überfälligem Medium:

1. Mahnung (nach einer Woche) – einmalig € 1,00 plus € 0,30 pro Tag.

2. Mahnung (nach einer weiteren Woche) – einmalig € 3,00 plus € 0,30 pro Tag.

3. Mahnung (nach einer weiteren Woche) – einmalig € 6,00 plus € 0,30 pro Tag.

Die 1. und 2. Mahnung werden Ihnen per E-Mail zugestellt – bitte geben Sie deshalb immer Ihre aktuelle E-Mail-Adresse bekannt. Die 3. Mahnung wird Ihnen per Einschreiben nach Hause zugesandt.

BÜCHER, VIDEOS, DVDS …

Die Gebühren laufen solange weiter, bis die Gebühren bezahlt und die überfälligen Medien retourniert wurden.