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Die Anfangsjahre des LBT Süddeutscher Verkehrskurier Magazin für Transportlogistik 5 2018 Neues Wegekosten- gutachten und Mautsätze Verlagerung auf die Güterbahn Jahresversammlung des VVW Ehrungen Regional- versammlungen

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Die Anfangsjahre des LBT

SüddeutscherVerkehrskurier

Magazin für Transportlogistik

5 ❙ 2018

Neues Wegekosten-gutachten und Mautsätze

Verlagerung auf die Güterbahn

Jahresversammlung des VVW

Ehrungen Regional-versammlungen

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bahnen eingeführten Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zur Jah-resmitte 2018.

Allein durch die künftig lücken-lose Mautpflicht von Lkw- Verkehren auf dem knapp 40.000 km umfassenden Bun-desstraßennetz ergeben sich nach Berechnungen des Bun-desverkehrsministeriums Mehr-einnahmen des Bundes in Höhe von jährlich rund 2 Mrd. Euro.

Zum Jahresbeginn 2019 sollen durch eine Erhöhung der Maut-sätze für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Zuge des neuen Bundesfernstra-ßenmautgesetzes auf Basis des neuen Wegekostengutachtens die zusätzlichen Belastungen auf ca. 2,5 Mrd. Euro jährlich steigen.

Der Bundesverband Güterkraft-verkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. weist darauf hin, dass

Die Wirtschaft am Standort Deutschland steht vor nicht unerheblichen Mehrbelast-ungen durch die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bun-desstraßen zum 1. Juli die-ses Jahres sowie erheblich ansteigende Mautsätze zu Beginn des Jahres 2019.

Dies geht aus dem aktuell dem Deutschen Bundestag zugelei-teten Wegekostengutachten hervor, das die Grundlage für das 5. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgeset-zes darstellt, mit dem die zum 1. Januar 2019 geltenden neuen Mautsätze bestimmt werden.

Bereits im vergangenen Jahr be-schlossen und verkündet wurde die Ausweitung der im Jahre 2005 zunächst nur für Auto-

von BGL-Präsident Adalbert Wandt

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Lkw-Maut: Deutsche Wirtschaft steht vor doppelter Mehrbelastung durch Ausweitung auf alle Bundesstraßen und Anhebung der Mautsätze

die Änderungen des Mautge-setzes ihre Ursache im mehrfach geänderten EU-Recht finden.

Konkret soll die Infrastruk-turmaut z.B. für neueste 40 t-Lkw von derzeit 13,5 C/km auf 17,4 C/km steigen. Darüber hin-aus erlaubt die EU auch die An-las-tung sogenannter „externer Kosten“ wie z.B. durch den Lkw verursachte Luftversch-mutzungs- und Lärmkosten. Bisher waren die neuesten Lkw vom Typ „Euro VI“ von einer Anlastung von Luftverschmut-zungskosten befreit. Künftig sollen zudem erstmals in Deutschland allen Lkw entspre-chend der EU-Richtlinie so- genannte Lärmkosten angela-stet werden.

Alle drei Kostenkomponenten zusammen ergäben eine Erhö-hung der Lkw-Maut für eine 40 t-Kombination der sauber-sten Schadstoffklasse Euro VI von 13,5 C/km auf 18,7 C/km.

Die Auswirkungen auf die künf-tigen Transportkosten für eine moderne 40 t-Kombination sind

erheblich. Für einen Transport über 300 km, davon 150 km auf einer Autobahn und 100 km auf Bundesstraßen, mussten für ei-ne moderne 40 t-Kombination bislang 20 Euro Maut entrichtet werden, künftig würden es 46 Euro sein, das wäre mehr als das doppelte als bisher.

Bei einer Jahresfahrleistung d ieser Kombinat ion von 120.000 km und einer Auftei-lung zwischen Autobahnen und Bundesstraßen von 80:20 stiege die jährliche Mautbelastung von derzeit 12.960 auf 22.440 Euro.

Aus Sicht des BGL enthält das neue Wegekostengutachten al-lerdings auch drei vom BGL seit Jahren geforderte Elemente.

Zum einen gelten für Bundes-straßen die gleichen Mautsätze wie auf Autobahnen.

Eine aus früheren Wegekosten-rechnungen ableitbare deutlich höhere Belastung auf Bundes-straßen als auf Autobahnen hätte zu einer deutlichen Be-nachteiligung von revierfernen

Transportunternehmen und der Wirtschaft im ländlichen Raum insgesamt geführt.

Zum Zweiten orientiert sich das neue Wegekostengutachten stärker an der Realität, wodurch sichergestellt werden kann, dass sich die zu entrichtende Maut auch tatsächlich am Zustand der Straßen wider spiegelt.

BGL begrüßt einheitliche Mautsätze auf Bundesstraßen und Autobahnen

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Impressum H E R S T E L L U N Glichtpunkt medien, Lothstraße 78a, 80797 München Tel. (089) 32 55 72, E-Mail: [email protected]

Die Zeitschrift SÜDDEUTSCHER VERKEHRSKURIER ist das offizielle Fachorgan des Landesverbandes Baye rischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) e.V., München, und des Verbandes des Württemberg-ischen Verkehrsgewerbes (V.V. Württemberg) e.V., Stuttgart. Sie erscheint im 69. Jahrgang monatlich und wird allen Verbandsmitgliedern im Rahmen der Mitglied-schaft ohne Erhebung eines besonderen Bezugsentgelts geliefert. Mit Namen gekennzeich nete Artikel stellen die Ansicht des Verfassers, nicht unbedingt die der Redakti-on dar. Nachdruck ist nur mit ausdrücklicher Genehmi-gung der Redaktion und unter voller Quellenangabe ge-stattet. Für unverlangt eingesandte Manu skripte wird keine Gewähr übernommen. Erfüllungsort und Gerichts-stand ist München.

G E S A M T R E D A K T I O N U N D K O N Z E P T Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Ass. Sebastian Lechner, Tilmann Mager, Brigitte Fabis, Nicole Benz, München

A N Z E I G E N M A R K E T I N GVerlag Süddeutscher Verkehrskurier Anzeigenleitung Nicole Benz, München (verantwortlich)Anzeigentarif Nr. 15, gültig seit 1. Januar 2015Anschrift des Verlages, der Redaktion, aller Redakteure und der Anzeigenleitung:Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München, Telefon (089) 12 66 29-0, Telefax (089) 12 66 29-25, E-mail: [email protected]

V E R L E G E R U N D I N H A B E RLandesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) e.V.Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München Telefon (089) 12 66 29-0, Fax 12 66 29-25 Hans Ach, Präsident

Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes (V.V.Württemberg) e.V.Hedelfinger Straße 25, 70327 Stuttgart Postfach 60 05 64, 70305 Stuttgart Telefon (0711) 4 0192 81, Telefax (0711) 42 38 10 Michael Ehret, 1. Vorsitzender

Bildnachweis: BGL, LBT: Veranstaltungen und Personenbilder; Firmen, Logos und Produkt- und Messebilder sind von den jeweiligen Vereins- mit gliedern, Firmen und Veranstaltern. Urheberrechtfreie Bilder von Pixabay.de.

Anzeigenschluss: Ausgabe 6/2018: 1. Juni 2018

SVK – ein Magazin für Mitglieder des Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmer (LBT) e.V. und Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes (V.V.Württemberg) e.V.

Inhalt

InhaltZur Sache Lkw-Maut: Doppelte Mehrbelastung - BGL begrüßt einheitliche Mautsätze auf Bundesstraßen und Autobahnen 1

NachrichtenDiesel-Skandal: BGL -Pressegespräch zum Diesel- Skandal stößt auf großes Medienecho 3

Diesel -Skandal: Terminsache! 4

Italien: Verbot der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Kabine 5

Der Verband des Württembergischen

Verkehrsgewerbes e.V. 6

MautpflichtAusweitung des Mautpflichtigen Streckennetzes zum 1.7.2018 7

Wegekostengutachten Neues Wegekostengutachten vorgestellt 8

BGL-UmfrageBGL-Umfrage: Fahrer fordern mehr Wertschätzung 9

Alles zum SchadenersatzDie Verbandslösung im Diesel-Skandal 10

Der Erwerb dieser Fahrzeuge berechtigt zum Schadensersatz 11

Terminsache: Lkw -Kartell 13

Parteitag von B90/GrüneRückblick – LBT beim Parteitag von Bündnis 90 / Die Grünen 14

Hamburg DurchfahrverbotMerkblatt zum Durchfahrtverbot für Dieselfahrzeuge in Hamburg 15

A1-Bescheini gungen BMAS antwortet auf Schreiben des BGL 16

DB Güterbahn Verlagerung auf die Güterbahn deutlich vereinfachen 18

Weiterbildung der FahrerGrundqualifikation und Weiterbildung 20

Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr– Einsatz im Fernbereich (national) – – Einsatz im Regionalbereich – – Einsatz im Nahbereich – – Einsatz im Fernverkehr (national) –

von März 2017 bis März 2018 21

DiebstahlVORSICHT: Kühlfahrzeuge im Visier der Diebe 25

SVK GeschichteDie Anfangsjahre des LBT neu erzählt 26

Ehrungen Regional Oberbayern/Schwaben 2018 29

BücherNeue Auflage: Gabelstapler sicher fahren 30

Das neue Berufskraft fahrer- Qualifi ka tionsgesetz 32

StatistikenSchlechte Luft durch Straßenverkehr 32

Je Einwohner ein reales Plus von 34 Prozent 32

TermineJuniorenkreistreffen 33

Geburtstage 33

Unternehmensfort bestand frühzeitigen Erwerb der Fachkunde 34

DieselpreiseTankstelle 35

Großverbraucher 36

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3Medienecho: Diesel

Diesel -Skandal dar und berichtete von seinen Erfahrungen zur Durch-setzung von Schadensersatzansprü-chen. Flankierend legten Herr Prof. Dr. Engelhardt und Dr. Belger für den BGL die verbandspolitische Sichtweise dar.

Achtung:Betroffene können ihre Ansprüche

online anmelden. Ansprüche für Ein-zelfahrzeuge können Betroffene be-quem über die Online Plattform www.myright.de/bgl anmelden, Fuhrparks ab 20 Fahrzeugen über die Online Plattform http://flotten.myright.de.

an einer „Sammelklage“ ist bei Fahrzeugen aus Bank Finanzierung und Leasing nach letztmaliger Frist-verlängerung der 31.05.2018, bei bar bezahlten Fahrzeugen der 30.06.2018. Einzelverfahren sind auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.

Der BGL empfiehlt, nicht bis zum letzten Tag zu warten! ■

Das BGL Pressegespräch am 23.04.2018 stieß bei Fach und überregionaler Presse auf große Reso-nanz. Der BGL informierte gemeinsam mit seinen Partnern zur „Verbands-lösung“.

Anmeldeschluss für die Teilnahme an einer „Sam-melklage“ ist bei Fahrzeu-gen aus Bank -Finanzierung und Leasing nach letzt-maliger Fristverlängerung der 31.05.2018, bei bar bezahlten Fahrzeugen der 30.06.2018.

Der BGL lud die Fach- und Tages-presse zu einem Pressegespräch zur gemeinsamen „Verbandslö-sung“ des BGL, der AMÖ, des BWVL und des DSLV in Sachen Diesel -Skandal am 23.04.2018 in das Haus des Straßenverkehrs in

Frankfurt am Main ein. Die Veran-staltung stieß auf ein großes Me-dienecho. Seitens der Presse waren u.a. anwesend:

Deutschlandradio, hr info, RTL, SAT 1, die Neue Züricher Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, Reuters, Bloomberg, die Börsenzeitung und trans aktuell. Einen TV Beitrag zum Pressegespräch finden Sie unter dem Link: https://www.hessenschau.de/tv sendung/video 60340.html

Moderiert vom Hauptgeschäftsfüh-rer des BGL Herrn Prof. Dr. Engel-hardt, führte Herr Rother (Hausfeld Rechtsanwälte LLP) in dem Presse-gespräch zu den rechtlichen Hinter-gründen des Diesel -Skandals aus. Herr Dr. Andresen (myRight) konnte zur Rechtsdurchsetzung Rede und Antwort stehen.

Für die betroffenen mittelständi-schen Transportlogistikunterneh-men legte Herr Hartung, Mitglied in der Geschäftsführung der Heinrich Schäfer GmbH & Co.KG aus Lim-burg, seine Sichtweise auf den

Diesel-Skandal: BGL -Pressegespräch zum Diesel- Skandal stößt auf großes Medienecho

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Diesel -Skandal:

Terminsache! Die Durchsetzung von Schadensersatzansprü-chen mit der Verbands-lösung des BGL, der AMÖ, des BWVL und des DSLV ist bei Fahr-zeugen aus Bank -Finanzierung und Lea-sing nach letztmaliger Fristverlängerung nur noch bis 31.05.2018, für bar bezahlte Fahr-zeuge nur noch bis 30.06.2018 möglich.

Für die von den Bundes-verbänden gemeinsam empfohlene „Verbands- lösung“ zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzan-sprüche können Sie sich kostenlos und risikofrei für Einzelfahrzeuge auf der Internetseite: www.myright.de/bgl

und für Fahrzeugflotten ab 20 Fahrzeugen auf dem Online Portal: http://flotten.myright.deregistrieren lassen.

Mit Rundschreiben E_2018_0114 vom 25.04.2018 und Eil_2018_0012 vom 16.04.2018 informierten wir Sie über die unter Federführung des BGL erarbeitete Verbandslö-sung in Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienstleister myRight, der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP und dem Prozessfinanzierer Burford Capital (die bekannten Ko-operationspartner aus dem Lkw- Kartell- Klageverfahren) zur Durch-setzung von Schadensersatzan-sprüchen.

Um zu erkennen, ob Sie vom Die-sel-Skandal betroffen sind und welche konkreten Schritte Sie zur Rechtsdurchsetzung nun einleiten müssen, hat der BGL Ihnen eine Auflistung der vom Diesel -Skandal betroffenen Fahrzeuge und ein In-formationsblatt zu den wichtigsten

Zahlen, Daten und Fakten erstellt. Betroffen vom Diesel -Skandal sind UNTERNEHMER und Verbraucher. Sie können über die Verbandslö-sung also sowohl Ihren Firmenwa-gen als auch Ihr Privatfahrzeug an-melden.

Ansprüche können Sie über eine „Sammelklage/Abtretungsmo-dell“ (keine Rechtsschutzversiche-rung erforderlich) oder über eine Einzelklage bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung über den Rechtsdienstleister myRight verfolgen.

Hinweis: Auch für Ihre Mitarbeiter steht das Klagemodell offen. Mit dem anliegenden Flyer (Seite 10) können Sie Ihre Mitarbeiter über die kostenlose und risikofreie Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit in Sachen Diesel -Skandal infor-mieren.

Achtung: Entsprechende Schadens-ersatzansprüche gegen den VW-Konzern verjähren Ende des Jahres 2018. Nutzen Sie deshalb die Chance für Ihre Anmeldung für Fahrzeuge aus Bank- Finanzierung und Leasing bis zum 31.05.2018 und für bar finan-zierte Fahrzeuge bis zum 30.06.2018.

Auf das Online -Anmelde -Portal des Rechtsdienstleisters myRight gelangen Sie auch über eine Ver-linkung auf der BGL Website:http://www.bgl ev.de/web/home/index.htm. ■

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Italien: Verbot

der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Kabine

Italien schließt sich dem Verbot der regel-mäßigen Ruhezeit in der Fahrerkabine an.

Unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27.12.2017 hat nun auch Italien Verstöße gegen das Verbot der regelmäßigen Wochenruhe-zeit in der Fahererkabine eines LKW unter Strafe gestellt. Der Sanktionsrahmen reicht von

422 Euro bis 1.686 Euro

und beinhaltet eine Untersagung der Weiterfahrt bis zur korrekten Ableistung der betreffenden Ruhezeit. ■

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Verband des WürttembergischenVerkehrsgewerbes e.V.

Hedelfinger Str. 25

70327 Stuttgart-Wangen

Telefon: (0711) 4 01 92 81

Telefax: (0711) 42 38 10

E-Mail: [email protected]

Web: www.vv-wuerttemberg.de Jahresversammlung

Der Verband des Württembergi-schen Verkehrsgewerbes e.V. ist der Berufs- und Gewerbever-band für Unternehmer des ge-werblichen Güterkraftverkehrs sowie des Taxi- und Mietwagen-gewerbes in Württemberg.

Der Verein wurde 1945 unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg ge-gründet. Bereits damals wurde die Notwendigkeit erkannt, eine starke Interessenvertretung für das Ver-kehrsgewerbe ins Leben zu rufen. An dieser Notwendigkeit hat sich angesichts aktueller verkehrspoliti-scher Entwicklungen bis heute nichts geändert.

InteressenvertretungWer politisch nicht wahrgenom-men wird, kann in der heutigen Zeit nicht bestehen. Ob es um Infra-

struktur, Genehmigungsrecht oder Sozialvorschriften geht, die Branche muss sich Gehör verschaffen. Ein Einzelner kann das nicht leisten. Als starke Gemeinschaft werden wir in Stuttgart, Berlin und Brüssel wahr-genommen und sorgen seit Jahr-zehnten für vernünftige und zu-kunftsfähige Rahmenbedingungen.

BranchenwissenInformation bedeutet Vorsprung. Wer nicht auf dem Laufenden ist, verpasst Chancen, riskiert Bußgel-der und muss andere an sich vorbei-ziehen lassen. Wir informieren per Rundschreiben und halten eine Fül-le an Dokumenten in unserem Int-ranet vor. In unserer Zeitschrift, dem Süddeutschen Verkehrskurier, be-reiten wir die Ereignisse auf und wir sind mit kostenfreien Informations-veranstaltungen vor Ort, wenn Sie es brauchen.

Fachliche BeratungFörderprogramme, Genehmi-gungspflichten, Sozialvorschriften oder Berufsrecht: Unternehmer des Verkehrsgewerbes haben regelmä-ßig mit den unterschiedlichsten Problemstellungen zu tun. Wie gut, wenn man da einfach zum Telefon greifen kann. Der VV Württemberg berät seine Mitglieder – fundiert, unkompliziert und schnell.

NetzwerkOb auf Jahreshaupt- und Regional-versammlungen oder bei regelmä-ßigen Informationsveranstaltungen, Exkursionen und zwanglosen Tref-fen des Unternehmer- und Junio-renkreises: Der VV Württemberg ist das Netzwerk für den Erfahrungs-austausch im Verkehrsgewerbe. Treffen Sie Kollegen, knüpfen Sie Kontakte und profitieren Sie davon, dass Sie nicht alleine sind. ■

Der Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V.

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den Bundestag eingebracht werden soll. Die Mautsatzänderung findet also zu einem Zeitpunkt statt, zu dem sich die mautpflichtige Fahr/Transportleistung und damit ggf. der betreffende Kostenanteil an den Gesamtkosten bereits erhöht haben. (siehe Meldung SO_2018_0060).

Die zweite beigefügte Tabelle weist einen aus den Angaben im Wege-kostengutachten 20182022 abge-leiteten durchschnittlichen Anstieg der mautpflichtigen Fahrleistung durch die Mautausweitung ab 1.7.2018 differenziert nach Fahr-zeugkategorie aus.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich nur um Durchschnitte und Näherungswerte handelt. So wurde u.a. von den Gutachtern ver-einfacht unterstellt, dass bis zur Mitte des Jahres die Hälfte der für das Jahr 2018 prognostizierten mautpflichtigen Fahrleistung er-bracht wird.

Der BGL stellt im Portal www.lbt.de weitere Informationen zur Verfü-gung. ■

werden, erhöhen sich die Mautkos-ten für das Unternehmen.

Der Umfang der Erhöhung wird vo-raussichtlich im Fernverkehr ein an-derer sein als im regionalen Wirt-schaftsverkehr oder im Nahverkehr. Der Umfang der Mautkostensteige-rung infolge der Mautausweitung wird zudem von Relation zu Relati-on und bedientem Marktsegment variieren.

Maßgebend sind jedoch in allen Fäl-len der bisherige Umfang der Bun-desstraßennutzung, für die erstmals ab 1.7.2018 Maut erhoben wird und der aktuelle Kostenanteil der Maut an den Gesamtkosten. Die Zusammenhänge verdeutlicht die beigefügte Tabelle „Erhöhung der Gesamtkosten durch die Auswei-tung des mautpflichtigen Strecken-netzes zum 1.7.2018“.

Hinweis: Nach der Mautausweitung zum 1. Juli 2018 im ersten Schritt, folgt im zweiten die Änderung der Mautsätze zu Beginn des nächsten Jahres. Hierfür liegt aktuell ein Ge-setzentwurf vor, der noch im Mai in

Ausweitung des Maut-pflichtigen Strecken- netzes zum 1.7.2018Anstieg der mautpflichtigen Fahr-leistungen und die damit verbunde-nen Auswirkungen auf die betriebli-che Kostensituation zum 1.7.2018 wird die Lkw-Maut – mit zunächst unveränderten Mautsätzen – auf al-le Bundesstraßenabschnitte ausge-weitet. Das zu Beginn der Mauter-hebung im Jahr 2005 noch auf Au-tobahnen beschränkte mautpflich-tige Streckennetz wächst von rund 15.500 Kilometer um das Zweiein-halbfache auf rund 53.000 Kilome-ter an. Sofern Transportleistungen mit mautpflichtigen Fahrzeugen auch auf Bundesstraßen erbracht

mautpflichtige Fahrzeuge2. HJ 2018

im gesamten  im nicht maut‐ im mautpfl. im mautpfl.BFStrNetz pfl. BFStrNetz BFStrNetz BFStrNetz (Näherungswerte, siehe unten)

mit Anzahl und zGG (A) (B) (A) ‐ (B) (2. HJ / 1. HJ)Achsen Mrd. Fzg.km Mrd. Fzg.km Mrd. Fzg.km Mrd. Fzg.km Mrd. Fzg.km in %

2 Achsen ab 7,5 t bis < 12 t 1,296 0,476 0,820 1,358 0,538 65,6%ab 12 t bis 18 t 0,299 0,110 0,189 0,313 0,124 65,6%ab 18 t 0 0 0 0 0

3 Achsen ab 7,5 t bis < 12 t 0,030 0,011 0,019 0,031 0,012 63,2%ab 12 t bis 18 t 0,786 0,278 0,508 0,818 0,310 61,0%ab 18 t 0,192 0,068 0,124 0,199 0,075 60,5%

4 Achsen ab 7,5 t bis < 12 t 0,014 0,004 0,010 0,014 0,004 40,0%ab 12 t bis 18 t 0,041 0,011 0,030 0,042 0,012 40,0%ab 18 t 1,311 0,338 0,973 1,347 0,374 38,4%

5 und mehr ab 7,5 t bis < 12 t 0 0 0 0 0ab 12 t bis 18 t 0,016 0,002 0,014 0,017 0,003 21,4%ab 18 t 16,304 1,900 14,404 16,505 2,101 14,6%

Summe 20,289 3,196 17,093 20,645

© Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. ‐ Eine Information im Rahmen des BGL‐Kosteninformationssystems, ohne Gewähr 

Durchschnittlicher Anstieg der mautpflichtigen Fahrleistung ab 1.7.2018 durch Ausweitung des mautpfl. Streckennetzes (Näherungswerte nach Wegekostengutachten 2018‐2022, S.138/140)

Anmerkungen: Im Wegekostengutachten 2018‐2022 wird vereinfacht unterstellt, dass bis zur Mitte des Jahres die Hälfte der für das Jahr 2018 prognostizierten mautpflichtigen Fahrleistung erbracht wird. Dabei werden bei der Berechnung der mautpflichtigen Fahrleistung im 1. Halbjahr 2018 nur die Abschnitte in Baulast des Bundes betrachtet. Im 2. Halbjahr enthält die prognostizierte Fahrleistung auch die Fahrleistungen auf Bundesfernstraßen in Baulast Dritter.

Ableitung mautpflichtige Fahrleistungen durchschnittlicher Anstieg mautpflichtige Fahrleistungen

durch Mautausweitung

1. Halbjahr 2018

Mautpflicht

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8 Wegekostengutachten

externe Kosten der Luftverschmut-zung und Lärmbelastung.

Empfohlene Mautsätze:

Der empfohlene Teilmautsatz für die Infrastrukturkosten steigt auf-grund des nunmehr mautpflichti-gen gesamten Bundesfernstraßen-netzes (s.o.). Hinzu kommt die Tat-sache, dass die neue Wegekosten-rechnung mit einem deutlich höhe-ren kalkulatorischen Zinssatz (3,3 %) rechnet als im letzten Wegekosten-gutachten. (Anmerkung: Dies ist ökonomisch angesichts der derzei-tigen Nullzinspolitik der EZB und der äußerst geringen Marktzinsen aus BGL Sicht nicht nachvollziehbar.

Allerdings ist dies die Konsequenz der im Zusammenhang mit der letz-ten Mautabsenkung (aufgrund der gesunkenen Zinsen) festgelegten politischen Zielsetzung, die Höhe der Maut nicht abhängig zu ma-chen von der Geldpolitik der EZB, namentlich von Herrn Draghi. Die neueKalkulationsmethodik ist letzt-lich ein Konglomerat aus histori-schen Zinssätzen langfristiger Bun-desanlei-hen, der Nominalverzin-sung von im Umlauf befindlichen langfristigen Bundesanleihen und einer sogenannten „sozialen Zeit-präferenzrate“.

war, getrennt nach Bundesauto-bahnen und Bundesstraßen.

Stattdessen empfiehlt die Wegekos-tenrechnung einheitliche Mautsätze für alle Bundesfernstraßen.

Dies ist letztlich auch schlüssig, da ab Jahresmitte 2018 alle Bundes-straßen mautpflichtig sind; auf dem gesamten Bundesfernstraßennetz sollen also zukünftig die gleichen Mautsätze gelten.

Dies hatte der BGL dringend gefor-dert. Zur Erinnerung: Das letzte We-gekostengutachten hatte für Bun-desstraßen eine deutlich höhere durchschnittliche Wegekostenbe-lastung von Lkw auf Bundesstraßen berechnet.

Dass sich allein von daher höhere Mautsätze als ursprünglich nur für Autobahnen berechnet ergeben, ist die logische Folge.

Allerdings wird damit eine Benach-teiligung deutscher Unternehmer im Vergleich zu den mehrheitlich auf den Autobahnen verkehren-den Transporten mit Lkw gebiets-fremder Unternehmern verhindert.

Außerdem wird in der neuen We-gekostenrechnung, wie ebenfalls seit Jahren vom BGL gefordert, ein stärkerer Realitätsbezug im Hinblick auf das im Zeitraum 2018 -2022 real verfügbare Netz hergestellt.

So wurden für die Ableitung der Annahmen zur Netzentwicklung Angaben zu den einzelnen Maß-nahmen des Bundesverkehrswege-plans (BVWP) 2030 ausgewertet. Datengrundlage hierfür ist das Pro-jektinformationssystem (kurz PRINS) zum BVWP 2030.

Die Wegekosten berücksichtigt ne-ben den Infrastrukturkosten auch

Neues Wege-kostengutach-ten vorgestelltBMVI stellt neues Wegeko-stengutachten vor: Mautsät-ze sollen ab 2019 erheblich ansteigen, es soll vier neu gestaltete Mautkategorien geben, einen stärkeren Rea-litätsbezug durch Verknüp-fung mit dem Bundesver-kehrswegeplan und einheit-liche Mautsätze auf Bundes-straßen und Autobahnen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am Mittwoch offiziell den Verbänden und dem Deutschen Bundestag das neue Wegekostengutachten für die Jahre 2018 bis 2022 zugeleitet. Es wird die Grundlage für die neuen Mautsätze bilden, die ab dem 1. Ja-nuar 2019 durch das 5. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßen-mautgesetzes festgelegt werden sollen. (Dieser Entwurf wurde bis-lang noch nicht in den Bundestag eingebracht.) Folgende Eckdaten des Gutachtens können festgehal-ten werden:

Methodik:

Das Wegekostengutachten führt zwar die Methodik des zurücklie-genden Wegekosten gutachtens für die Jahre 2014 -2017 im Grundsatz fort. Es behebt jedoch nach einer ersten Analyse offensichtlich zent-rale, vom BGL vielfach kritisierte Un-gereimtheiten. Erfreulicherweise erfolgt die Wegekostenrechnung nicht mehr, wie dies im letzten We-gekostengutachten noch der Fall

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Die Wegekostenrichtlinie erlaubt, seit dem 01.01.2018 auch Luftver-schmutzungskosten für Euro VI Fahrzeuge zu erheben. Die Wege-kostenstudie empfiehlt, für diese Fahrzeuge einen Aufschlag für Luft-verschmutzungskosten für Euro VI-Fahrzeuge in Höhe von 1,1 ct/km zu erheben.

EU -Recht erlaubt seit der letzten Überarbeitung der o.g. EU Richt- linie, auch externe Lärmkosten anzulasten.

Diesbezüglich spricht sich die We-gekostenstudie für einen (einheitli-chen) Aufschlag und zwar in Höhe von 0,2 ct/km aus.

Eine Übersicht über alle vorgeschla-genen Mautsätze fügen wir bei. Bit-te beachten Sie auch unsere diesbe-zügliche Pressemeldung vom 18.04.2018. Danach würde der Mautsatz für eine 40t -Kombination mit einem Euro VI -Zugfahrzeug von 13,5 auf 18,7 C/km, also um fast 40% ansteigen.

Auswirkungen der Mautausdeh-nung auf alle Bundesstraßen (be-reits zum 01.07. dieses Jahres) kä-men je nach Struktur des jeweiligen Transports hinzu.

Der BGL wird Ihnen in Kürze Be-rechnungstools zu den Auswirkun-gen auf die betriebsindividuelle und relationsspezifische Kostensituation zur Verfügung stellen. ■

BGL-Umfrage

Raststätte Frechen-Nord an der A4 bei Köln in der pral-len Mittagssonne: Auch ein-ige deutsche Fahrer machen hier Pause.

Die Überraschung ist groß, als plötzlich eine Gruppe leger geklei-deter Männer an die Lkw heran-tritt, Stift und Schreibunterlage in der Hand. Es sind Professor Dirk En-gelhardt, Hauptgeschäftsführer des BGL, die beiden BGL-Vertreter in Berlin und Brüssel, Jens Pawlowski und Dirk Saile, sowie als Beobachter der SPD-Bundestagsabgeordnete Udo Schiefner, Mitglied im Ver-kehrsausschuss, der sich schon seit Jahren für die Belange der Fahrer einsetzt. Sein Wahlkreis ist Viersen.Bisher gute Beteiligung an der Umfrage. Am 18. April hat der BGL seine Online-Umfrage unter Lkw-Fahrern gestartet.

Mit bislang 1.400 Teilnehmern sei der Rücklauf sehr hoch, berichtet Engelhardt. Noch bis zum 5. Juni haben die Fahrer die Chance, sich an der Umfrage zu beteiligen.Der Grund für diese Aktion: Nun

wohl am 7. Juni stimmt das Europä-ische Parlament in Brüssel über das hoch umstrittene Mobilitätspaket ab: „Wir möchten gemeinsam mit unseren Unterstützern von anderen Verbänden, aber auch aus der Poli-tik in Brüssel Einfluss nehmen“, sagt Engelhardt, „damit die Belange der Fahrer bei der zukünftigen Ausge-staltung des Mobilitätspaktes wie auch in der nationalen Umsetzung Berücksichtigung finden.“

Wertschätzung in allen Bereichen gewünscht

Es gibt offenbar bereits eine Ten-denz. „Die bisherige Auswertung der Fragebögen ist für uns kein neu-es Bild“, so Engelhardt weiter. „Sie zeigt ganz eindeutig auf, dass ne-ben der Entlohnung, die natürlich einen wichtigen Aspekt darstellt, die Fahrer beim schlechten Image der Transportbranche in der Gesell-schaft den größten Handlungsbe-darf sehen.

Auch muss an der Parkplatzsituati-on und am Umgang mit den Fah-rern an den Abladestellen dringend gearbeitet werden.“ ■

BGL-Umfrage: Fahrer fordern mehr Wertschätzung

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10 Alles zum Schadenersatz

Kurz erklärt: So melden Sie und Ihre Mitarbeiter mit Hil- fe von myRight Ansprüche an

1. Kfz-Besitzer informieren

Unternehmer, die Mitglied in den Verbänden BGL, AMÖ, BWVL und dem DSLV sind, können für ihre pri-vaten Fahrzeuge und den Pkw-Fuhrpark im Unternehmen Ansprü-che gegen VW anmelden. Anmeld-eberechtigt sind ebenfalls die Mitar-beiter der Unternehmen.

Fordern Sie unter [email protected] kostenfrei Flyer und Poster zur Mit-arbeiter-Information an.

2. Fahrzeugtyp identifizieren

Betroffen vom Diesel-Skandal sind alle Marken des VW-Konzerns VW, Skoda, Seat und Audi. Betroffen sind die TDI-Dieselmotoren mit 1,2 bis 2,0 Litern Hubraum (Motoren mit der Abgasnorm Euro 5). Alle Herstel-ler bieten auf ihren Webseiten an, anhand der Fahrzeugidentifikations-nummer (FIN) im Fahrzeugschein zu prüfen, ob Ihr Kfz betroffen ist.

3. Klageziel wirtschaftlich bewerten

Wir verfolgen das Ziel, dass VW Ihr Fahrzeug zurücknimmt und Ihnen

den vollen Kaufpreis zurückzahlt. So erhalten Sie eine deutlich höhere Summe als den Wiederverkaufs-wert.

4. Kaufdatum und andere Voraus-setzungen prüfen

Mit Hilfe von myRight können Sie Ansprüche für Fahrzeuge geltend machen, die zwischen 01.01.2009 und 17.09.2015 erworben wurden. Sie können privat genutzte Pkw und Pkw aus dem Unternehmens-fuhrpark anmelden.

Es ist möglich, Ansprüche unabhän-gig von der Finanzierungsform an-zumelden; ob die Fahrzeuge bar gekauft, mit der Bank finanziert oder geleast wurden, spielt keine Rolle. Es spielt ebenfalls keine Rolle, ob die Fahrzeuge neu oder ge-braucht erworben wurden. Sie kön-nen Ansprüche auch für Fahrzeuge anmelden, die bereits verkauft wur-den und für Fahrzeuge, bei denen bereits ein Software-Update durch den Hersteller oder die Werkstatt vorgenommen wurde.

5. Ansprüche online anmelden

Einzelfahrzeuge melden Sie online bei www.myright.de/bgl an, um Verbandsvorteile zu nutzen. Für die komfortable Anmeldung von Fuhr-parks ab 20 Fahrzeugen nutzen Sie das Onlineportal http://flotten.my-right.de. Ihre Mitarbeiter nutzen für ihre Fahrzeuge die Webadresse www.myright.de.

6. Fahrzeugdaten eingeben

Bitte halten Sie zur Anmeldung fol-gende Dokumente bereit:

- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief- Kaufvertrag oder Rechnung- Informationsschreiben von VW zum Software-Update – gege-benenfalls Leasing- oder Darlehns-vertrag.

7. Risiko auslagern

Mit der „Verbandslösung im Diesel-Skandal“ klagen Sie garantiert oh-ne Anwalts- und Prozesskostenrisi-ko. Gerichts- und Anwaltsgebühren übernehmen myRight oder Ihre Rechtsschutzversicherung (RSV). Bei Einzelverfahren fällt nur der Selbstbehalt der RSV an (in der Re-gel 150 – 300 Euro). Bei der Teilnah-me an einer „Sammelklage“ fällt nur eine Erfolgsprovision an (35 %, netto 29,41%.). Berechnungs-grundlage der Provision ist der Kun-denvorteil, den myRight gegen VW durchsetzt – nicht der gesamte Kaufpreis des Autos.

8. Anmeldeschluss beachten

Anmeldeschluss für die „Sammel-klage“ für bar bezahlte Fahrzeuge ist der 30.06.2018. Anmeldeschluss für die „Sammelklage“ für Bank-Fi-nanzierungs- und Leasingfahrzeuge ist der 31.05.2018. Für Einzelver-fahren mit RSV (privat oder gewerb-lich) sind Anmeldetermine nach Ab-sprache möglich.

Ansprüche für Barkauf-Fahrzeuge bis zum 30.06.2018, für Fahrzeuge mit Bank- und Leasing-Finanzierung bis zum 31.05.2018Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie myRight – Telefon:0800 6974448(Mo–Fr 10 bis 16 Uhr) E-Mail: an [email protected]

Die Verbandslösung im Diesel-Skandal: Zahlen, Daten, Fakten

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Alles zum Schadenersatz 11

Grundsätzlich berechtigt jeder Diesel aus dem VW-Konzern, der von 2009 bis 2015 (2016 im Einzelfall) erworben wurde, zum Schadensersatz.

Die myRight.de-Prozesskostenüber-nahme zur Anmeldung der Ansprü-che mit Hilfe einer „Sammelklage“ gegen VW gilt für alle Dieselfahr-zeuge:- der Marken VW, Seat, Skoda und

Audi,- die vom 1. Januar 2009 bis 17.

September 2015 erworben wur-den, auch bei Leasing.

- Sie gilt auch für Fahrzeuge, die be-reits verkauft wurden oder bei de-nen das Software-Update vorge-nommen wurde.

- Ausnahme: Fahrzeuge mit 3-Liter Motoren (3.0 TDI-Motoren)

Um Ansprüche für andere Fahrzeu-ge anzumelden, wird eine Rechts-schutzversicherung benötigt, mit der die myRight-Vertragsanwälte abrechnen können. Diese Fahrzeu-ge sind beispielsweise- Fahrzeuge mit 3-Liter Motoren

(3.0 TDI),- Autos der Marke Porsche,- Autos, die nach dem 17. Septem-

ber 2015 erworben wurden.

Rechtsschutzversicherungen ertei-len für Klagen im Diesel-Skandal ausnahmslos Deckung, so dass Sie auch für diese Fahrzeuge Schadens-ersatz anmelden können.

Volkswagen (VW): Im Wesentli-chen betroffene Fahrzeuge sindVW Golf (1.6 TDI)VW Golf VI (1.6 TDI, 1.6 TDI Blue-

Motion,1.6 TDI BlueMotion Tech-nology, 2.0 TDI, Variant, Cabrio, Golf Plus)VW Passat B6, B7 und CC (1.6 TDI BlueMotion, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion Technology)VW Passat (1.6 TDI, 2.0 TDI, 2.0 TDI Variant)VW Tiguan (2.0 TDI)VW Polo (1.6 TDI, 1.6 TDI Blue Mo-tion Technology)VW Jetta VI (1.6 TDI)VW Scirocco (2.0 TDI, 2.0 TDI Blue-Motion Technology)VW Caddy (1.6 TDI, 1.6 TDI Blue-Motion Technology, 2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology)VW Beetle (1,6 TDI und 2,0 TDI)VW Eos (2.0 TDI)VW Sharan I und II (2.0 TDI BlueMoti-on Technology, 2.0 TDI BlueMotion)VW Touran (1.6 TDI, 2.0 TDI)VW T5 Transporter (2.0 TDI)

Audi: Im Wesentlichen betroffene Fahrzeuge sindAudi A1 (1.6 TDI, 2.0 TDI) Audi A3 (1.6 TDI, 2.0 TDI) Audi A3 (1.6 TDI Sportback) Audi A4Audi A6 SEAT: Im Wesentlichen betroffene Fahrzeuge sindSEAT Alhambra (2.0 TDI)SEAT Altea (1.6 TDI, 2.0 TDI)SEAT Exeo (2.0 TDI)SEAT Ibiza (1.2 TDI, 1.6 TDI, 2.0 TDI) SEAT Leon II (1.6 TDI, 2.0 TDI)SEAT Toledo (1.6 TDI)Skoda: Im Wesentlichen betroffe-ne Fahrzeuge sindSkoda Fabia (1.6 TDI)Skoda Octavia II (1.6 TDI, 1.6 TDI GreenLine, 2.0 TDI) Skoda Rapid (1.6 TDI)Skoda Roomster (1.6 TDI)

Skoda Superb II (1.6 TDI, 2.0 TDI, 1.6 TDI GreenLine) Skoda Yeti (1.6 TDI, 1.6 TDI Greenline, 2.0 TDI)

Ist Ihr Fahrzeug nicht dabei? Auch andere Fahrzeuge können betrof-fen sein und zum Schadensersatz berechtigen. Prüfen Sie kostenfrei Ihre Ansprüche auf myright.de.

Ansprüche für Barkauf-Fahrzeuge bis zum 30.06.2018, für Fahrzeuge mit Bank- und Leasing-Finanzierung bis zum 31.05.2018

Ansprüche für Barkauf-Fahrzeuge bis zum 30.06.2018, für Fahrzeuge mit Bank- und Leasing-Finanzierung bis zum 31.05.2018

Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie myRight – Telefon:0800 6974448(Mo–Fr 10 bis 16 Uhr) E-Mail: an [email protected]

Der Erwerb dieser Fahrzeuge berechtigt zum Schadensersatz

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12 Alles zum Schadenersatz

DIE VERBANDSLÖSUNG IM DIESEL-SKANDAL

Wir sorgen für Ihren Schadenersatz

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13Alles zum Schadenersatz

Lkw- Kartell: Durchsetzung von Schadensersatz-ansprüchen mit der Ver-bandsinitiative nur noch bis 30.05.2018 möglich!

Nur noch bis zum 30.05.2018 können Sie sich der zweiten und letzten Klage der Verbands- initiative gegen das Lkw -Kartell anschließen und sich auf dem Onlineportal www.truck damages.com registrieren. Danach eingehende Anmeldungen können nicht mehr verjährungshemmend bearbeitet werden.

Seit längerer Zeit empfiehlt der BGL gemeinsam mit den Bundes-verbänden AMÖ, BWVL und DSLV den angeschlossenen Mitglieds-unternehmen zur Wahrung ihrer Schadensersatzansprüche gegen das Lkw Kartell die risikofreie und kostenlose Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung über das „Abtretungsmodell“.

Der BGL informierte zuletzt mit Rundschreiben E_2018_0022 vom 23.01.2018.

Bei diesem „Abtretungsmodell“ des Rechtsdienstleisters financial-right claims GmbH werden einzel-ne Klagen gebündelt, so dass sie in einem starken Verbund gegen das Lkw -Kartell geltend gemacht werden können.

Der Rechtsdienstleister arbeitet mit der auf Kartellrecht speziali-sierten Anwaltskanzlei Hausfeld

Terminsache: Lkw -Kartell

Lkw-Bauer Scania, auch der schwedischen VW-Tochter drohen hohe Strafzahlungen.

Rechtsanwälte LLP und dem welt-weit führenden Prozessfinanzierer Burford Capital zusammen. Unternehmer haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie Lkws mit einem zulässigen Gesamtge-wicht vom mindestens 6 Tonnen der Hersteller, MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scan i a im Ze i t r aum vom 01.01.2003 bis Ende 2016 neu erworben (Kauf, Leasing oder Mietkauf) haben.

Aufgrund der Erfahrung in ande-ren Fällen gehen wir davon aus, dass ca. 10% des gezahlten Lkw Kaufpreises (netto) bzw. 10% der gezahlten Leasingraten rückzahl-bar sind.

Zwar muss die tatsächliche Scha-

denshöhe noch durch ein ökono-misches Gutachten bestätigt werden, doch handelt es sich bei diesen Zahlen um eine konser- vative Schätzung des Durch-schnittsschadens und einschließ-lich geschuldeter Zinsen.

Bei einem Lkw Kaufpreis (netto) von durchschnittlich EUR 50.000 bis 80.000 läge der zu erwartende Schadens-ersatzanspruch inklusive Zinsen pro Lkw damit bei EUR 5.000 bis 8.000.

Nutzen Sie daher diese letzte Chance für Ihre Anmeldung bis 30. Mai 2018 auf der Internetseite:www.truck damages.comund profitieren Sie von den deutli-chen Verbandsrabatten bei der Erfolgsprovision. ■

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14 Parteitag von B90/Grüne

Mit sieben Mitausstellern präsentierte sich der LBT beim Parteitag der bayeri-schen Grünen am 05. Mai 2018 in Hirschaid und nutzte die Gelegenheit, seine Botschaften und The-men mit den Parteitagsde-legierten zu diskutieren.

Im Mittelpunkt des Parteitages stand das Wahlprogramm für die Landtagswahl am 14. Oktober 2018. Die Spitzenkandidaten Ka-tharina Schulze und Ludwig Hart-mann stellten das Programm der Grünen vor.

Der Erhalt der natürlichen Lebens-grundlagen, Gleichstellung von Mann und Frau und Chancen-gleichheit im ganzen Land stan-den dabei im Mittelpunkt. Weite-res zentrales Thema war Bildung und Digitalisierung. Die Grünen fordern im Bereich der Bildung ei-ne zweite pädagogische Fachkraft in den Grundschulen, ein längeres gemeinsames Lernen sowie einen Digitalkundeunterricht und einen klaren Fokus auf individuelle För-derung der Kinder.

Bei den Antragsberatungen stand u. a. das Thema Öffentlicher Nah-verkehr im Mittelpunkt. E-Mobili-tät und vor allem den Ausbau des ÖPNV fördern, das ist die Vorstel-lung der Grünen. Spitzenkandidat Ludwig Hartmann kritisierte u. a. die Standortpolitik der CSU, im-mer mehr Ortskerne ausbluten zu lassen. Des Weiteren fordern die Grünen einen bezahlbaren Miet-wohnungsbau. ■

Rückblick – LBT beim Parteitag von Bündnis 90 / Die Grünen

Katharina Schulze und Margarete Bause am Stand des LBT e.V.

Annalena Baerbock am LBT-Stand zusammen mit LBT-Präsident Hans Ach und LBT-Vizepräsident Wolf-gang Anwander

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15Hamburg Durchfahrverbote

Merkblatt zum Durch-fahrtverbot für Diesel-fahrzeuge in HamburgDas Bundesverwaltungsge-richt (BVerwG) in Leipzig hat am 27. Februar 2018 entschieden, dass Durch-fahrverbote für Dieselfahr-zeuge angeordnet werden können, wenn dies aus Gründen der Luftreinhal-tung zum Gesundheits-schutz der betroffenen Be-völkerung erforderlich ist.

Damit können jetzt auch in Ham-burg kurzfristig Durchfahrtsbe-schränkungen angeordnet werden. Ein aktuelles Merkblatt beantwor-tet die entsprechenden Fragen zum ausstehenden Durchfahrtverbot für Dieselfahrzeuge in Hamburg.

Die Verbände des Hamburger Stra-ßenverkehrsgewerbes haben eine umfangreiche Stellungnahme zur Be-troffenheit des Wirtschaftsverkehrs im Rahmen des Gesetzgebungsver-fahrens abgegeben. Aus übergeord-neten politischen Gründen sind die Ausführungen der Stellungnahme unberücksichtigt geblieben.

Dieses Merkblatt beantwortet die entsprechenden Fragen.

Warum gibt es in Hamburg überhaupt Dieseldurchfahrtsbeschränkungen?

Am 30.06.2017 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die 2. Fortschreibung des Luftreinhalte-plans beschlossen. Anlass für die Fort-schreibung war die weiterhin andau-ernde Überschreitung des Jahresmit-telgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) zum Schutz der menschlichen Gesundheit in Hamburg.

Die Überschreitung wird an nach den gesetzlichen Vorgaben aufge-stellten verkehrsnahen Luftmess- stationen gemessen. Die aktuellen Messwerte können unter http://luft.hamburg.de abgerufen wer- den. Darüber hinaus zeigt die gut-achterliche Modellierung der NO2-Belastungssituation entlang des Hauptstraßennetzes in Hamburg, dass an weiteren Straßenabschnit-ten mit hoher Verkehrsbelastung und schluchtartiger Bebauung eine Überschreitung des Jahresmittel-wertes zu verzeichnen ist. Für die dort lebenden Anwohner muss die NO2-Belastung auf Grenzwertni-veau abgesenkt werden.

Die Entscheidung des Hamburger Senats mit der zweiten Fortschrei-bung des Luftreinhalteplans für Hamburg zwei besonders belastete Straßenabschnitte mit Durchfahrts-beschränkungen für ältere Diesel-

fahrzeuge zu belegen, hatte zum Ziel, den gesetzlich vorgegebenen Grenzwert für NO2 zum Schutz der menschlichen Gesundheit in Ham-burg so schnell wie möglich einhal-ten zu können.

Dazu wurden im ersten Schritt zehn stadtweit wirksame Maßnahmen-pakete entwickelt, in denen für ver-schiedene Bereiche (u. a. ÖPNV, Verkehr, Hafen, Schifffahrt) Maß-nahmen festgelegt, mit denen die Einhaltung des Jahresmittel-Grenz-wertes für NO2 an vielen Straßenab-schnitten trotz hohem Verkehr zu erreichen ist.

Das Urteil des Verwaltungsgerich-tes Hamburg vom 05.11.2014 (9 K 1280/13) gab vor, dass bei der Fort-schreibung des Luftreinhalteplans auch verkehrsbeschränkende Maß-nahmen zu prüfen und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzuwägen sind. Im Ergebnis der Berechnungen und Abwägungen hat der Senat an zwei Straßenab-schnitten Dieseldurchfahrtsbe-schränkungen für Pkw unter Eu-ro 6 / LKW unter Euro VI festgelegt, um für die dort lebenden Menschen die Luftbelastung mit NO2 schnellst möglich auf Grenzwertniveau sen-ken zu können. ■

Hamburger Hafen

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A1 -Bescheini gungen

Schreiben mit, dass eine wie vom BGL geforderte europaweit koordinierte Umsetzung der Systeme der sozialen Sicherung in naher Zukunft nicht an-stehe; denn dies sei auf europäischer Ebene nicht durchsetzbar.

A1-Bescheini-gungen – BMAS antwor-tet auf Schrei-ben des BGLDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt dem BGL in einem Schreiben mit, dass das Mi-nisterium weiter in Zusam-menarbeit mit der DVKA an der Entwicklung praktikab-ler Lösungen in Zusammen-hang mit A1-Bescheinigun-gen arbeite. Es sei in naher Zukunft zu erwarten, dass die EU -Kommission ein schriftliches Gutachten zur geltenden Rechtslage vor-lege. Der Forderung des BGL nach einer EU- weiten Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherung kön-ne derzeit, da auf EU -Ebene nicht durchsetzbar, nicht entsprochen werden.

Mit Rundschreiben E_2018_0066 haben wir Sie darüber informiert, dass sich der BGL in einem weiteren Schreiben an das Bundesministeri-um für Arbeit und Soziales (BMAS) gewandt hat, um das Ministerium um einen Lösungsvorschlag bei den noch immer bestehenden Proble-men bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen zu ersuchen.

Eine Antwort des BMAS liegt nun vor. Das BMAS teilt dem BGL in dem

16

Die Kommission sei in einer rechtli-chen Prüfung zum Ergebnis gekom-men, dass die Pflicht, vor Grenz-übertritt auch bei kurzfristigen Ent-sendungen A1- Bescheinigungen zu beantragen, mit EU -Recht vereinbar

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17A1 -Bescheini gungen

sei. Ein schriftliches Dokument zu dieser rechtlichen Prüfung werde in baldiger Zukunft vorliegen.

Das BMAS sagt zu, dass in Verbin-dung mit der Deutschen Verbin-

dungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) weiter an der Ent-wicklung praktikabler Lösungen gearbeitet werde.

Der BGL wird die Möglichkeit wei-

terer verbandspolitischer Maßnahmen abwägen, sobald ein schriftliches Do-kument seitens der EU- Kommission vorliegt. ■

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18 DB Güterbahn

„Unsere Transportunternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, Alternativen zur Straße schnell und übersichtlich zu recherchieren: Über die elektronische Plattform railway.tools werden sie die Routen zusam-menstellen und später auch buchen können. Wir planen im Grunde eine digitale Logistik-Plattform für alle Transportvarianten im Vor, Haupt- und Nachlauf“, sagte Prof. Dr. DirkEngelhardt, Hauptgeschäftsführer Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. „Wenn uns hier zusammen mit der Allianz pro Schiene und der DB Netz ein Durchbruch gelingt, dann ist das eine wesentliche Erleichterung für den Kombinierten Verkehr in Deutschland.“

Er dankte zugleich dem Bundesver-kehrsminister Andreas Scheuer da-für, dass dieser die Schirmherrschaft für das Projekt übernommen habe.„Die Unterstützung des Bundesver-kehrsministers gibt unserem ge-meinsamen Projekt erheblichen Rü-ckenwind“, so Engelhardt.

DB Netz: Versender und Spediteure wollen Information? Die sollen sie bekommen Aktuell besteht für Ver-sender von Transportgut als auch für Spediteure und Straßentrans-porteure keine ausreichende Trans-parenz über Angebote im Kombi-nierten Verkehr. Die von der DB Netz AG entwickelte Online-Platt-form railway.tools wird diese Lücke nach und nach schließen. Das Portal bietet Terminals, Operateure, Ver-bindungen, Züge und Ladestellen auf einen Blick. Mit Hilfe der BGL und Allianz pro Schiene will die DB Netz die transportunternehmens-

den und sich an den großen Kun-denportalen des Personenverkehrs orientieren.

Bundesverkehrsminister und Schirm- herr Andreas Scheuer: „Wir wollen die Schiene attraktiver machen. Der Kombinierte Verkehr hilft uns da-bei, mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Deswegen fördern wir auch den Neu- und Aus-bau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Die Platt-form railway.tools ist dabei ein wei-terer wichtiger Schritt, die Logis-tikangebote kundenfreundlicher und transparenter zu gestalten.“

Allianz pro Schiene: Schulterschluss gegen Hürden bei der Verkehrsver-lagerung

„Das ist ein bedeutsamer Tag für den Güterverkehr in Deutschland“, sagte der Geschäftsführer der Alli-anz pro Schiene, Dirk Flege, bei der Unterzeichnung des Kooperations-vertrages in der Bundespressekon-ferenz am Freitag in Berlin. „Ab so-fort werden BGL und Allianz pro Schiene im Schulterschluss darauf dringen, dass die Hürden im Kombi- nierten Verkehr niedriger werden."

In Deutschland gibt es auch ver-kehrspolitisch noch viel zu tun. Län-der wie die Schweiz fördern seit Jah-ren ganz gezielt den Kombinierten Verkehr. Darüber denkt die Bundes-regierung jetzt auch in ihrem Mas-terplan Schienengüterverkehr nach. Wir meinen, das zahlt sich aus.“

BGL: Plattform kann eine wesentli-che Erleichterung für Kombinierten Verkehr werden

Pressemitteilung

Digitale Logistik-Plattform:

DB Netz, Allianz pro Schiene und BGL schließen Koopera- tion, Bundesverkehrsmini-ster Scheuer übernimmt Schirmherrschaft

Der Güterverkehr in Deutschland steht vor bedeutenden Herausfor-derungen: Bis 2030 wächst die Transportleistung laut amtlichen Prognosen um rund 40 Prozent im Vergleich zu 2010, während in der-selben Zeit die klimaschädlichen Emissionen im Verkehr um eben-falls 40 Prozent sinken sollen. Zu-gleich leidet die Transport- und Lo-gistikbranche unter akutem Fach-kräftemangel, der die Versorgungs-sicherheit in Deutschland gefährden könnte.

Für die Branchenverbände Allianz pro Schiene und den Bundesver-band Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) ein idealer Zeitpunkt, um eine Kooperation zu schließen: Mit Hilfe der Online-Plattform „railway.tools“ werden DB Netz, Allianz pro Schiene und BGL den Zugang zum Kombinierten Verkehr Straße/Schiene ab sofort erheblich vereinfachen. Gemein-sam wollen die drei Kooperations-partner auch in Zukunft daran ar-beiten, die Verknüpfung der beiden Verkehrsträger intelligent, transpa-rent und neutral auszubauen.

Die digitale Logistik-Plattform soll als Herzstück dieser Initiative nut-zerfreundlich weiterentwickelt wer-

Verlagerung auf die Güterbahn deutlich vereinfachen

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19XXX DB Güterbahn

Fahrradclub ADFC, die zwei Bahn-gewerkschaften EVG und GDL, die Konferenz für kirchliche Bahnhofs-mission, die Eisenbahnverbände BDEF, BF Bahnen, FEANDC, VBB und VDEI sowie die Technische Hochschule Wildau, die THMittel-hessen, die FH Aachen und die TU Berlin. Die Mitgliedsverbände ver-treten mehr als 2,5 Millionen Ein-zelmitglieder. Unterstützt wird das Schienenbündnis von rund 150 Unternehmen der Bahnbranche mit insgesamt 30 Milliarden Euro Umsatz im Schienenverkehr.

Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interes-sen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Un-ternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Berei-chen Straßengütertransport, Logis-tik, Spedition, Lagerung und Ent-sorgung. ■

Martin Bulheller, Pressesprecher BGL069 7919 277 und 0172 139 02 35, E-Mail:[email protected], www.bglev.deMaja Weihgold, Leiterin Kommunikation Netz069 26532000 und 0151 27 45 06 48, E-Mail: [email protected]

Die Allianz pro Schiene ist das Bündnis in Deutschland zur Förde-rung des umweltfreundlichen und sicheren Schienenverkehrs.

In dem Bündnis haben sich 23 Non-Profit-Organisationen zusammen-geschlossen: die Umweltverbände BUND, NABU, Deutsche Umwelt-hilfe und NaturFreunde Deutsch-lands, die Verbraucherverbände Pro Bahn, DBV und VCD, die Auto-mobilclubs ACE und ACV, der Bun-desverband CarSharing bcs, der

neutrale Plattform konsequent im Sinne der Nutzer weiterentwickeln. Schon heute sind über 20.000 Um-steigeverbindungen und rund 900 Ladestellen online abruf- und somit kombinierbar.

Auf beigefügtem Foto sehen Sie von links nach rechts: Stefan Kühn (DB Netz), Staatssekretär Steffen Bilger (Bundesverkehrsministerium als Schirmherr), Prof. Dr. Dirk Engel-hardt (BGL) und Dirk Flege (Allianz pro Schiene). Quelle: BGL e.V.

Weitere Informationen

Pressekontakte:

Dr. Barbara Mauersberg, Pressesprecherin Allianz pro Schiene030 246 25 9920und 0162 211 53 64, E-Mail:[email protected], www.allianzproschiene.de

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20 Weiterbildung der Fahrer

wie auch als praktische Weiterbil-dung stattfindet. Der Einsatz von Informationsund Kommunikations-technologie oder leistungsfähigen Simulatoren wird – sofern vorhan-den – vorausgesetzt. Abzudecken ist stets ein Kenntnisbereich in Zu-sammenhang mit der Straßenver-kehrssicherheit.

Nach Anhang (im Portal des LBT) I Abschnitt 4 ist die 35 stündige Wei-terbildung in Zeiteinheiten von je-weils sieben Stunden zu absolvie-ren. Die siebenstündigen Zeiteinhei-ten können auf zwei aufeinander-folgende Tage aufgeteilt werden. Mit der Teilbarkeit des siebenstün-digen Abschnitts ist einer Forderung der BGL entsprochen worden.

Ebenfalls nach Anhang I Abschnitt 4 können bereits abgeschlossene spezielle Weiterbildungsmaßnah-men auf einen Weiterbildungsab-schnitt von sieben Stunden ange-rechnet werden.

Gemäß dem neuen Art. 10a ist vor-gesehen, dass sich die Mitglieds-staaten Informationen über ausge-stellte oder entzogene Befähi-gungsnachweise austauschen und hierfür ein elektronisches Netz ein-richten oder ein bestehendes nut-zen. Nach Abs. 4 soll der Zugriff auf das Netz lediglich den zuständigen Behörden gewährt werden.

In der Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG werden einige redak-tionelle Anpassungen vorgenom-men. Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gemäß Art. 2 der RL 96/53/EG wird geregelt, dass diese für die Güterbeförderung und ohne An-hänger bis zu einer zulässigen Ge-samtmasse bis 4,25 t von Inhabern der Führerscheinklasse B geführt werden können, sofern die Inhaber seit mindestens zwei Jahren diese Führerscheinklasse besitzen. ■

Nach Abschluss des europäischen Rechtssetzungsverfahrens ist nun-mehr die RL 2018/645 vom 18. April 2018 zur Änderung der RL 2003/59/EG im Amtsblatt der Euro-päischen Union vom 02. Mai 2018 veröffentlicht worden und wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröf-fentlichung in Kraft treten.

Die beschossenen Änderungen ste-hen ganz überwiegend im Einklang mit den Interessen der Güterkraft-verkehrsbranche, wenngleich die vom BGL vorgeschlagene Absen-kung des Mindestalters auf 17 Jah-re für begleitetes Fahren bei Lkw- Fahrerlaubnisklassen vorerst nicht in die RL aufgenommen wurde.

Da es sich um eine Richtlinie han-delt, gilt sie nicht unmittelbar, son-dern ist von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Hier-zu ist eine Frist bis zum 23. Mai 2020 gesetzt.

Folgende Änderungen sind in der überarbeiteten RL 2003/59/EG ent-halten (Auswahl):

Nach Art. 10 der Richtlinie ist die Schlüsselzahl (Unionscode) 95 zum Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildung entweder im Führerschein oder in einem separatausgestellten Fahrerqualifizierungs-nachweis auszustellen. Der Fahrer-qualifizierungsnachweis ist ver-pflichtend, sofern die Schlüsselzahl nicht auf dem Führerscheindoku-ment eingetragen werden kann. Die Fahrerqualifizierungsnachweise sind zwischen den Mitgliedsstaaten gegenseitig anzuerkennen.

Im neu gefassten Art. 7 werden die Inhalte der Weiterbildung neu gere-gelt.

Vorgeschrieben ist, dass die Weiter-bildung in einem Schulungsraum

Änderungen der RL 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Amtsblatt der Euro-päischen Union veröffentlichtDie EU-Richtlinie zur Änderung der RL 2003/59/EG über die Grundqualifi-kation und Weiterbildung der Fahrer ist am 02. Mai 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlich-ung in Kraft treten.

In Zukunft wird das EU-Recht den Mitgliedsstaaten die Ausstellung ei-nes separaten Fahrerqualifizie-rungsnachweises vorschreiben, so-fern die Schlüsselzahl 95 nicht im Führerscheindokument eingetra-gen werden kann.

Beschlossen sind außerdem Neure-gelungen bei den Kenntnisberei-chen der Weiterbildung sowie die Möglichkeit der Aufteilung sieben-stündiger Zeiteinheiten

Mit Rundschreiben E_2017_0176 vom 29.06.2017 berichteten wir über die Stellungnahme des BGL zum Vor-schlag der EU-Kommission zur Ände-rung der RL 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbil-dung der Fahrer und der RL 2006/126/EG über den Führerschein.

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21XXX Kostenentwicklung

Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr– Einsatz im Fernbereich (national) –

von März 2017 bis März 2018

Lohn 2)

+2,55 22,35

gesetzliche Sozialaufwendungen +2,25 5,22

sonstige +1,56 1,04

Fahrerspesen 3)Fahrerspesen 0,00 3,03 0,00

km-abhängige Abschreibung +0,49 4,65

Kraftstoffkosten +2,82 25,74

Kosten zusätzl. Betriebsmittel (Harnstoff) -3,39 0,30

Schmierstoffkosten +6,95 0,23

Wartungs- und Reparaturkosten +3,27 5,25

Fzg.-Reinigungskosten (Außenreinigung) +2,70 0,60

Reifenkosten +6,92 1,69

km-bezogene Straßenbenutzungsgebühren 4)

-1,81 9,49

sonstige Einsatzkosten +1,94 0,33

zeitabhängige Abschreibung +0,49 4,65

Fremdfinanzierungskosten -0,43 1,11

Prüfgebühren +1,09 0,21

zeitbezogene Straßenbenutzungsgebühren 0,00 0,00

Kfz.-Steuer 0,00 0,51

Versicherungen +1,23 3,00

sonstige Fixkosten 5)

+1,94 1,29

Personalkosten +2,36 5,12

Sachkosten +1,56 4,19

Nutzung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. Die kommerzielle Verwertung ist untersagt.

© Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bgl-ev.de

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden; KRAVAG, Hamburg; Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main; eigene Erhebungen

Eine Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des BGL – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Ergebnisse.

1) inklusive Fahrpersonalbereitschaft; 2) Entwicklung der Tarifverdienste; 3) inklusive der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Anteile;

4) Bestimmung der Durchschnittsmaut anhand der Mautstatistiken des BAG bei Änderung der Mautsätze (mindestens jedoch einmal pro Jahr -

Bezugsmonat Dezember) sowie unter Berücksichtigung von Erweiterungen des mautpflichtigen Straßennetzes;

5) inklusive anteilige Kosten überzählige ANH/SANH, WB.

Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr– Einsatz im Fernbereich (national) –

+1,83

Kostengruppe Kostenart

Personalkosten Fahrer 1) ohne

Spesen

Verwaltungs-kosten

(Gemeinkosten)

Aufgrund des zunehmenden Mangels an qualifiziertem Fahrpersonal kann betriebsindividuell die Veränderungsrate der Personalkosten und damit auch die Gesamtkostensteigerung höher als nachfolgend angegeben ausfallen.

+2,46

+0,81

+2,06

+1,91

Fahrzeug-einsatzkosten (km-abhängige

Leistungs-kosten)

Fahrzeug-vorhaltekosten

(Fixkosten)

von März 2017 bis März 2018

Verände-rungin %

Kosten-struktur 2013

durchschnittl.Anteil der

Kostenart an den

Gesamt-kosten

in %

Kosten-gruppe

Verände-rungin %

Gesamt-kosten

Verände-rungin %

Hinweise: http://www.bgl-ev.de/web/der_bgl/informationen/hinweise_zum_kostenentwicklungsrechner.htm

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22 Kostenentwicklung

Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr– Einsatz im Regionalbereich –

von September März 2017 bis März 2018

Lohn 2)

+2,55 26,49

gesetzliche Sozialaufwendungen +2,25 6,18

sonstige +1,56 0,31

Fahrerspesen 3)Fahrerspesen 0,00 1,18 0,00

km-abhängige Abschreibung +0,49 5,59

Kraftstoffkosten +2,82 22,04

Kosten zusätzl. Betriebsmittel (Harnstoff) -3,39 0,26

Schmierstoffkosten +6,95 0,18

Wartungs- und Reparaturkosten +3,27 5,33

Fzg.-Reinigungskosten (Außenreinigung) +2,70 0,74

Reifenkosten +6,92 1,51

km-bezogene Straßenbenutzungsgebühren 4)

-1,81 5,50

sonstige Einsatzkosten +1,94 0,41

zeitabhängige Abschreibung +0,49 5,59

Fremdfinanzierungskosten -0,43 1,46

Prüfgebühren +1,09 0,25

zeitbezogene Straßenbenutzungsgebühren 0,00 0,00

Kfz.-Steuer 0,00 0,63

Versicherungen +1,23 3,47

sonstige Fixkosten 5)

+1,94 1,41

Personalkosten +2,36 6,31

Sachkosten +1,56 5,16

© Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bgl-ev.de

1) inklusive Fahrpersonalbereitschaft; 2) Entwicklung der Tarifverdienste; 3) inklusive der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Anteile;

4) Bestimmung der Durchschnittsmaut anhand der Mautstatistiken des BAG bei Änderung der Mautsätze (mindestens jedoch einmal pro Jahr -

Bezugsmonat Dezember) sowie unter Berücksichtigung von Erweiterungen des mautpflichtigen Straßennetzes;

5) inklusive anteilige Kosten überzählige ANH/SANH, WB.

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden; KRAVAG, Hamburg; Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main; eigene Erhebungen

Eine Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des BGL – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Ergebnisse.

Hinweise: http://www.bgl-ev.de/web/der_bgl/informationen/hinweise_zum_kostenentwicklungsrechner.htm

Kosten-gruppe

Verände-rungin %

Gesamt-kosten

Verände-rungin %

Fahrzeug-einsatzkosten (km-abhängige

Leistungs-kosten)

Fahrzeug-vorhaltekosten

(Fixkosten)+0,81

Verwaltungs-kosten

(Gemeinkosten)

+2,45

Nutzung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. Die kommerzielle Verwertung ist untersagt.

Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr– Einsatz im Regionalbereich –

+2,00

Kostengruppe Kostenart

Personalkosten Fahrer 1) ohne

Spesen

+2,06

+2,10

von März 2017 bis März 2018

Verände-rungin %

Kosten-struktur 2013

durchschnittl.Anteil der

Kostenart an den

Gesamt-kosten

in %

Aufgrund des zunehmenden Mangels an qualifiziertem Fahrpersonal kann betriebsindividuell die Veränderungsrate der Personalkosten und damit auch die Gesamtkostensteigerung höher als nachfolgend angegeben ausfallen.

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23XXX Kostenentwicklung

Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr– Einsatz im Nahbereich – von März 2017 bis März 2018

Lohn 2)

+2,55 35,18

gesetzliche Sozialaufwendungen +2,25 8,21

sonstige +1,56 0,42

Fahrerspesen 3)Fahrerspesen 0,00 1,60 0,00

km-abhängige Abschreibung +0,49 5,50

Kraftstoffkosten +2,82 13,33

Kosten zusätzl. Betriebsmittel (Harnstoff) -3,39 0,16

Schmierstoffkosten +6,95 0,17

Wartungs- und Reparaturkosten +3,27 4,53

Fzg.-Reinigungskosten (Außenreinigung) +2,70 0,86

Reifenkosten +6,92 1,40

km-bezogene Straßenbenutzungsgebühren 4)

-1,81 1,26

sonstige Einsatzkosten +1,94 0,63

zeitabhängige Abschreibung +0,49 5,50

Fremdfinanzierungskosten -0,43 1,58

Prüfgebühren +1,09 0,24

zeitbezogene Straßenbenutzungsgebühren 0,00 0,00

Kfz.-Steuer 0,00 0,53

Versicherungen +1,97 3,46

sonstige Fixkosten 5)

+1,94 0,93

Personalkosten +2,36 7,98

Sachkosten +1,56 6,53

Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr– Einsatz im Nahbereich –

+2,23

Kostengruppe Kostenart

Personalkosten Fahrer 1) ohne

Spesen

+2,37

Fahrzeug-einsatzkosten (km-abhängige

Leistungs-kosten)

Fahrzeug-vorhaltekosten

(Fixkosten)+0,91

+2,45

Verwaltungs-kosten

(Gemeinkosten)+2,06

Aufgrund des zunehmenden Mangels an qualifiziertem Fahrpersonal kann betriebsindividuell die Veränderungsrate der Personalkosten und damit auch die Gesamtkostensteigerung höher als nachfolgend angegeben ausfallen.

von März 2017 bis März 2018

Verände-rungin %

Kosten-struktur 2013

durchschnittl.Anteil der

Kostenart an den

Gesamt-kosten

in %

Kosten-gruppe

Verände-rungin %

Gesamt-kosten

Verände-rungin %

Hinweise: http://www.bgl-ev.de/web/der_bgl/informationen/hinweise_zum_kostenentwicklungsrechner.htm

Nutzung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. Die kommerzielle Verwertung ist untersagt.

© Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bgl-ev.de

1) inklusive Fahrpersonalbereitschaft; 2) Entwicklung der Tarifverdienste; 3) inklusive der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Anteile;

4) Bestimmung der Durchschnittsmaut anhand der Mautstatistiken des BAG bei Änderung der Mautsätze (mindestens jedoch einmal pro Jahr -

Bezugsmonat Dezember) sowie unter Berücksichtigung von Erweiterungen des mautpflichtigen Straßennetzes;

5) inklusive anteilige Kosten überzählige ANH/SANH, WB.

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden; KRAVAG, Hamburg; Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main; eigene Erhebungen

Eine Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des BGL – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Ergebnisse.

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24 Kostenentwicklung

Lohn 2)

+2,55 22,35

gesetzliche Sozialaufwendungen +2,25 5,22

sonstige +1,56 1,04

Fahrerspesen 3)Fahrerspesen 0,00 3,03 0,00

km-abhängige Abschreibung +0,49 4,65

Kraftstoffkosten --> s. gesonderter Ausweis unten 0,00 0,00

Kosten zusätzl. Betriebsmittel (Harnstoff) -3,39 0,30

Schmierstoffkosten +6,95 0,23

Wartungs- und Reparaturkosten +3,27 5,25

Fzg.-Reinigungskosten (Außenreinigung) +2,70 0,60

Reifenkosten +6,92 1,69

km-bezogene Straßenbenutzungsgebühren 4)

-1,81 9,49

sonstige Einsatzkosten +1,94 0,33

zeitabhängige Abschreibung +0,49 4,65

Fremdfinanzierungskosten -0,43 1,11

Prüfgebühren +1,09 0,21

zeitbezogene Straßenbenutzungsgebühren 0,00 0,00

Kfz.-Steuer 0,00 0,51

Versicherungen +1,23 3,00

sonstige Fixkosten 5)

+1,94 1,29

Personalkosten +2,36 5,12

Sachkosten +1,56 4,19

Kraftstoffkosten Kraftstoffkosten +2,82 25,74 +2,82 +2,82

Fahrzeug-einsatzkosten (km-abhängige

Leistungs-kosten) ohne

Kraftstoffkosten

Fahrzeug-vorhaltekosten

(Fixkosten)

© Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bgl-ev.de

Eine Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des BGL – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Ergebnisse.

von März 2017 bis März 2018

Verände-rungin %

Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr– Einsatz im Fernverkehr (national) –

Kostengruppe Kostenart

mit gesondertem Ausweis der KraftstoffkostenentwicklungAufgrund des zunehmenden Mangels an qualifiziertem Fahrpersonal kann betriebsindividuell die Veränderungsrate der Personalkosten und

damit auch die Gesamtkostensteigerung höher als nachfolgend angegeben ausfallen.

Hinweise: http://www.bgl-ev.de/web/der_bgl/informationen/hinweise_zum_kostenentwicklungsrechner.htm

Kosten-struktur 2013

durchschnittl.Anteil der Kostenart

an den Gesamt-kosten

in %

Kosten-gruppe

Verände-rungin %

Gesamt-kosten

Verände-rungin %

+2,46

Kosten-block

Verände-rungin %

+1,64 +1,83

1) inklusive Fahrpersonalbereitschaft; 2) Entwicklung der Tarifverdienste; 3) inklusive der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Anteile;

4) Bestimmung der Durchschnittsmaut anhand der Mautstatistiken des BAG bei Änderung der Mautsätze (mindestens jedoch einmal pro Jahr - Bezugsmonat Dezember) sowie

unter Berücksichtigung von Erweiterungen des mautpflichtigen Straßennetzes;

5) inklusive anteilige Kosten überzählige ANH/SANH, WB.

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden; KRAVAG, Hamburg; Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main; eigene Erhebungen

Nutzung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. Die kommerzielle Verwertung ist untersagt.

Personalkosten Fahrer 1) ohne

Spesen

Verwaltungs-kosten

(Gemeinkosten)

+0,81

+2,06

+0,92

Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr– Einsatz im Fernverkehr (national) –

von März 2017 bis März 2018mit gesondertem Ausweis der Kraftstoffkostenentwicklung

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25Diebstahl

VORSICHT: Kühlfahrzeuge im Visier der DiebeAktuell mehrere Diebstähle von Kühlfahrzeugen/ Kühlaufliegern in Niedersachsen.

Aktuell sind innerhalb von 14 Tagen mehrere Kühlfahrzeuge in Nieder-sachsen gestohlen worden.Die Taten erfolgten jeweils am Wochenende Samstag auf Sonntag gegen Mitter-nacht und leider auch vom Betriebsshof.

Bislang hatten die Diebe in Celle, Verden und jetzt, letztes April Wo-chenende in Groß Ippener zuge-schlagen.

In der Nacht von Freitag auf Sams-tag 27./28.4.2018 wurde zwischen 0.00 und 5.00 Uhr im Gewerbege-

biet von Groß Ippener (an der A1) ein mit Käse beladener Kühl- augflieger der Firma Weser Trans gestohlen.

Es handelt sich hier um einen KRONE -Kühlauflieger mit einem CARRIER Vecto 1950 Kälteaggre-gat, Kennzeichen: HB WT 363 (siehe Bilder).

Sollte Ihnen im Zusammenhang mit o.g. Angaben etwas aufgefallen sein, möchten wir Sie bitten, jeden möglichen Hinweis direkt an die Fir-ma Weser Trans oder auch an die Polizei zu übermitteln.

Nachfolgend die Kontakte:Weser Trans Bremen GmbH, Herr Dejan Ilic,Telefon: +49 421 578 900 900 oder Mobil: +49 163 699 6632Für Ihre Unterstützung danken wir im Voraus!

Bitte seien Sie sensibilisiert und treffen Sie für Ihre spezifischen Be-lange entsprechend geeignete

Maßnahmen. Sollten Sie auch Op-fer der Diebe werden, möchten wir Sie bitten, die Information zusätz-lich auch sofort an uns/Ihren Ver-band zu leiten.

Wir können diese gerne umgehend über unsere Verbandsinformatio-nen an alle organisierten Mitglieds-unternehmen verteilen.

Über diesen Weg konnten wir auch bereits einige Erfolge erzielen. ■

M A RT I N K O P P ERechtsanwalt

Strafsachen Bußgeldsachen

Unfall-Schadensregulierungen Arbeitsrecht

Transportrecht Personalschulungen

D 81476 München Forstenrieder Allee 210

Telefon 089/829881-0, Fax -11 E-Mail: [email protected] Internet: www.ra-koppe.de

K O P P EA N WA LT S K A N Z L E I

KRONE Kühlauflieger mit einem CARRIER Vecto 1950 Kälteaggregat der Firma WeserTrans Bremen GmbH

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26

Aufbau von Arbeitskreisen befaßt sich der LBT zunehmend mit dem Qualitätsmanagement und bietet seinen Mitgliedern eine kosten-günstige Wegbegleitung zur Zertifi-zierung.

Die in den vergangenen Jahren wohl am häufigsten diskutierte ver-kehrspolitische Maßnahme tritt am 1. Januar 1995 in Kraft: Die Auto-bahnbenutzungsgebühr für schwe-re Lkw und Fahrzeugkombinatio-nen mit einem zulässigen Gesamt-gewicht von mindestens 12 Ton-nen. Das zu Beginn noch nicht flä-chendeckende Netz der Ausgabe-stellen für die Gebührenbescheini-gungen führt vielerorts gerade für

Nahverkehrsunternehmen zu erheblichen Anfangs-schwierigkeiten.

Das ifo-lnstitut hat seine im Februar vorgelegte Ver-kehrsprognose für das Jahr 1994 aktualisiert. Danach nimmt das Institut für den gesamten Güterverkehr der Bundesrepublik einen Zu-wachs von rund fünf Pro-zent an. Für den Bereich des Straßengüterverkehrs wird ein Anstieg der Beför-derungsmenge um knapp

6 Prozent erwartet. Die im Deut-schen Bundestag vertretenen Frak-tionen haben ihre verkehrs-politischen Sprecher benannt.

Zum neuen verkehrspolitischen Sprecher der FDP wird Horst Fried-rich gewählt. SPD-Sprecherin ist El-ke Ferner, die an die Stelle des zur Deutschen Bahn AG gewechselten Klaus Daubertshäuser tritt. Ver-kehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU bleibt Dirk Fischer. In Öster-reich wird zu Beginn des Jahres das Straßen verkehrsbeitragsgesetz durch das Straßenbenützungsab-gabengesetz abgelöst. Fortan ist auch in Österreich eine pauschale Straßenbenutzungsabgabe pro Ka-lendertag zu bezahlen. Mit indivi-duellen Einzelberatungen und dem

International gehäuft auftretende Schmuggelfälle sowie sonstige Miß-bräuche führen zu einer ernsthaf-ten Krise im Carnet-TlR-Verfahren.Im Frühjahr startet der LBT eine wei-tere PR-Kampagne in privaten Rundfunksendern.

Zum 1. März gibt der Bundesver-band des Deutschen Güternahver-kehrs seine unverbindliche Mittel-standsempfehlung von Kostenori-entierten Unverbindlichen Richt-preistabellen (KURT) in zweiter Auf-lage neu heraus. Die Freistellung von Beförderungen für die Deut-sche Post AG durch den internatio-nalen Frachtkonzern TNT und des-sen Subunternehmer von den Be-stimmungen des GüKG führt zu Unstimmigkeiten und Unmut im

1995

Die Anfangsjahre des LBT neu erzählt

26 SVK Geschichte

LBT-Ehrenvorsitzender Albert Rempe verstirbt am 6. April 1995.

Viele Unklarheiten beschert die neue Autobahnbenutzungsgebühr.

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27XXX SVK Geschichte

dem Sommer setzt die Bayerische Trailerzug-Ge-sellschaft (BTZ) als erstes privates Unternehmen in Europa regelmäßig Trailer-züge über die Brennerach-se München–Innsbruck–Verona und zurück ein.

Eine Hitzewelle schürt er-neut die Dis kussion um die Ozonfrage; ab bestimmten Grenzwerten wird es künftig Fahr-verbote auch für Lkw geben.

Mit großer Betroffenheit nimmt das Gewerbe die Nachricht vom plötzli-chen Tod des BDF-Präsidenten Kle-mens Weber auf. Er verstirbt am 9. August im Alter von 61 Jahren.

1995

gewerblichen Güterkraftverkehr. „Fernfahrer h.c.“ Wolfgang Hocke, der die SVK-Leser viele Jahre hin-weg mit seinen „Motorischen Ket-zereien“ zum Schmunzeln und zum Nachdenken brachte, verstirbt im Alter von 79 Jahren.

Am 6. April verstirbt der Ehrenpräsi-dent des BDF und Ehrenvorsitzen-der des LBT, Albert Rempe. Er zählte in den Organisationen des gewerb-lichen Güterkraftverkehrs nicht nur zu den Männern der ersten Stunde, sondern über Jahrzehnte zu den führenden Persönlichkeiten des Ge-werbes. Seine fachliche Kompe-tenz, seine Loyalität, sein zielstrebi-ges, aber gerechtes Handeln und der ihm eigene Weitblick für die Entwicklung des Gewerbes mach-ten Albert Rempe Zeit seines Lebens zu einer herausragenden Persön-lichkeit. Es war aber auch seine Lebens philosophie, seine menschli-che heitere Art und sein Humor, die ihn in Politik, Wirtschaft und in Kol-legenkreisen zu höchstem Ansehen brachten.

Unter dem Motto Brummis fahren Rollis organisiert der LBT im Mai ei-ne Zweitagesveranstaltung für die Bayerische Landesschule für Kör-perbehinderte in München, bei der

sich alles um den Brummi dreht.

Trotz aller Proteste erhöht Österreich zum 01. Juli die Brenner-Maut um bis zu 100 Prozent. Fortan gibt es nur mehr Einzelkar-ten zum Preis von 1000 öS. Im Alter von 88 Jahren verstirbt das Ehren-mitglied des Vorstandes des LBT, Peter Vetter.

Die LBT-Geschäftsstelle Würzburg zieht in neue Büroräume im Tech-nologiepark Rimpar. Gleichzeitig verbindet sich das Bildungswerk des Baye rischen Verkehrsgewerbes (bbvg) in Würzburg mit der Ver-kehrsakademie Bayern und nennt sich fortan Verkehrsinstitut Unter-franken. Ein neuer informeller Ar-beitskreis, gebildet aus Unterneh-men aus Südbayern und Schwaben, befaßt sich mit Problemen beim Transport von Lang- und Kurzholz im Güternah- und -fernverkehr. Seit

Unter dem Motto »Brummis fahren Rollis« organisiert der LBT zwei Brummi-Tage in der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte.

Am 9. August verstirbt BDF-Präsident Klemens Weber.

Bei den Medientagen des Bayerischen Rund-funks haben sich die LBT-Brummi-Verkehrs-melder etabliert.

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28

Der Maßnahmenkatalog des Bundesverkehrsminis-ters zur Stärkung der Wett-bewerbsstellung des deut-schen Güterkraftverkehrs und der Spedition wird zu einem Arbeitsprogramm 1995 fortgeschrieben und

aktualisiert. Darin wird für einen

28

die der BR zusammen mit dem LBT erfolgreich betreibt, vorgestellt. „Brummi-Verkehrsmeldungen“ ha-ben sich mittlerweile fest in den Pro-grammen des Bayerischen Rund-funks etabliert und bürgen für Qua-lität und Aktualität.

Zum 25. Male führt der LBT seine traditionelle Weihnachtsaktion durch. Auch in diesem Jahr werden insbesondere Heime für geistig und körperlich behinderte Kinder mit Geld- und Sachspenden bedacht.

Zum Jahreswechsel vollzieht sich in der LBT-Hauptgeschäftsführung ein Generationswechsel. Nach fast 15-jähriger unerschöpflicher Tätig-keit als Hauptgeschäftsführer wech-selt Dr. Konrad Scharl offiziell in den Ruhestand, wird aber dem LBT wei-terhin als Berater zur Seite stehen. Weit über die Grenzen Bayerns hin-aus ist es Dr. Konrad Scharl in den letzten Jahren gelungen, die ge-wichtige Stimme des bayerischen Straßentransportgewerbes auf Ver-bands- und politischer Ebene er-folgreich zu vertreten. Zum Nach-folger von Dr. Konrad Scharl wird vom LBT-Vorstand der bisherige stellvertretende Hauptgeschäfts-führer und Geschäftsführer für den Verbandsbereich Oberbayern, As-sessor Sebastian Lechner, bestimmt. Neuer stellvertretender Haupt- ge-schäftsführer wird Diplom-Kauf-mann Christian Durmann. ■

mittel fristigen Zeitraum ein Bündel von zwanzig Maßnahmen in An-griff genommen. Der Bundesrat stimmt einer Änderung des Bun-desimmissionsgesetzes zu und ver-abschiedet damit eine bundesweite Ozonregelung.

Zusammen mit der Bayerischen Po-lizei startet der LBT rechtzeitig vor Beginn der Nebel- saison seine Akti-on „Sicht weg – Gas weg!“

Anläßlich der Mitgliederversamm-lung des BDF am 28. September in Dresden wird der langjährige Haupt-geschäftsführer und geschäftsfüh-rendes Präsidialmitglied des BDF, Dr. Hans-Wilhelm Kreft, verabschiedet. Nachfolger wird sein bisheriger Stell-vertreter Dr. Karl-Heinz Schmidt. Für den im August verstorbenen BDF-Präsidenten Klemens Weber wird Hermann Grewer zum neuen BDF-Präsidenten gewählt.

Bei den Medientagen des Bayeri-schen Rundfunks werden im Okto-ber der breiten Öffentlichkeit unter anderem die Verkehrsredaktion des Bayerischen Rundfunks und die Ak-tion „Brummi-Verkehrsmelder“,

SVK Geschichte

Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit erhalten ei-nen immer höheren Stellenwert.

Das neue BDF-Präsidium. Unser Foto zeigt von links die Vizepräsidenten Hermann Schreck, Hans Endras, Hans Wormser, Karl-Heinz Kohn, Präsident Grewer und die Vizepräsidenten Adalbert Wandt und Michael Lohse.

TRUCK OF THE YEAR

1995

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29XXX Ehrungen Regional 29

GoldMatthias Bergmann Emmerting

Bilgeri GmbH & Co. Benningen

Frick Transporte GmbH Ichenhausen

Meck Transporte Bächingen a.d. Brenz

Franz Putzhammer GmbH & Co. KG Teisendorf

SilberGeorg Däuber GmbH & Co. KG

München

Andreas Eberwein Brannenburg

Hasenkamp München

Haydu Transporte GmbH Türkheim

Kelbasha Logistics GmbH & Co. KG Augsburg

Ludwig Kuchler e.K. Miesbach

Ludwig Leidgschwendner Hausham

Alois Rosenlehner München

RUBA-Trans Oberschleißheim

Manfred Waldmüller GmbH Waidhofen

BronzeBABAG – Spedition Babensham

Walter Biedenbach GmbH Leipheim

Thomas Danner Königsdorf

Transporte Markt Indersdorf

Fink-Trans-Ver GmbH & Co. KG Günzburg

GFT Günkel Forwarding Finsing

Horst Häfele Nördlingen

Richard Kapp Lutzingen

Quehenberger Freight GmbH Strasswalchen

Roland Wagner Weißenhorn Regionalversammlung Kaufbeuren Silber und Gold Ehrungen

Regionalversammlung Meitingen Bronze – Silber – Gold Ehrungen

Regionalversammlung München Silber-Ehrungen

Regionalversammlung Sindelsdorf Silber Ehrungen

Ehrungen Regionalversammlungen Oberbayern/Schwaben 2018

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30 Bücher

Neue Auflage: Gabelstapler sicher fahrenDie neue Auflage „Gabelstapler sicher fahren“ ist im Verlag Heinrich Vogel erschienen und ab sofort im Onlineshop erhältlich.

Das Lehrbuch ist die Grundlage für die theoretische und praktische Aus-bildung zum Gabelstaplerfahrer.

Die Inhalte richten sich nach dem Musterlehrplan der Berufsgenos-senschaft (DGUV Grundsatz 308-001).

Die neue Auflage enthält neue In-halte im Kapitel „Antriebsarten“.

Dieses wurde um die Themen „ L i t h i u m - I o n e n - B a t t e r i e n “ (Vo r s te l l ung de r Techn ik , Vortei le und Nachteile und Verhalten im Brandfall) und

„ L i t h i u m - E i s e n p h o s p h a t - Batterien“ erweitert.

Besonderes Highlight des Lehr-buchs sind die integrierten Videos, die über einen QR-Code vom Handy oder Tablet aus ab-gerufen werden können.

Mit Hilfe dieser Videos werden bestimmte Gefahrensituatio-nen oder die Fahrzeugtechnik anschaulich dargestellt.

Auch Ablaufhandlungen wie z.B.das Befahren einer schiefen Ebene oder die Lastaufnahme sind leicht nachvollziehbar und dadurch einprägsamer.

Wichtige Themen können damit gezielt vor- und nachbereitet werden. Lars Range Gabelstapler sicher fahren Softcover, 84 Seiten16,8 x 24 cm, 13. Auflage 2018Bestell-Nr.: 23260

Preis: 10,90 Euro (11,66 Euro inkl. MwSt.)

Direkt zu beziehen bei:

Springer Fachmedien München GmbHVerlag Heinrich Vogel

Aschauer Straße 3081549 München

Tel. 089/ 20 30 [email protected]

Deutscher TelematikPreis 2018

AREALCONTROL AREALCONTROL Telematik-Portal

1. Platz in der Kategorie:

Telematik für Service-Pkw

AREALPILOT 360°1-Blick-Disposition

AREALCONTROL GmbHStrohberg 1 - 70180 StuttgartTelefon: +49 711 60179 - 0 [email protected]

Besuchen Sie uns am 16.06. auf der JHV

des VVW in der Motorworld Böblingen!

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31

nung (Grundqualifikation und Weiterbildung)

2.1 Sozialrechtliche Rahmenbedin-gungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr

2.2 Weitere Vorschriften für den Güterkraftverkehr

3.2 Vorbeugung von Kriminalität und Schleusung illegaler Ein-wanderer

Produktdetails

ISBN: 378121852XEAN: 97837812185292. Auflage. Kirschbaum Verlagkartoniert – 116 Seiten, 16,90 Euro ■

Bücher

Das neue Berufskraft-fahrer-Qualifi ka-tionsgesetzDer EU-Berufskraftfahrer – Aus- und Weiterbildung LKWvon Andreas Marquardt, Tim Segger und Susanne Wallenfels

Lernfeld 3: Recht und Soziales

BeschreibungDie PowerPoint-Folien-Präsentati-on enthält neben der abwechs-lungsreichen Mischung aus Text, Bildern und Grafiken – nur für den Trainer sichtbare – zusätzliche wertvolle Notizen. Diese ermögli-chen ihm eine lebendige und flexi-ble Gestaltung seines Unterrichts.

Außerdem kann der Trainer unmit-telbar auf den Text zugreifen bzw. eigene Texte, Bilder oder das eige-ne Firmenlogo in seine Präsentati-on einbinden, um den Ablauf des Unterrichts individuell zu gestalten.

Das bedienerfreundliche und leicht zu installierende Folienprogramm besteht aus 114 Folien, die im Auf-bau der Gliederung dem Lehrbuch entsprechen. Klar und übersicht-lich strukturiert vermitteln Aufbau und Bildauswahl einprägsam die Lerninhalte des Buches.

Kenntnisbereiche gemäß Berufs-kraftfahrer-Qualifikations-Verord-

dpa-infografik GmbH, Postfach 13 03 93, 20103 Hamburg, Tel. (040) 411332940, www.dpa-globus.de, E-Mail: [email protected]

Prognose nach oben korrigiertStabiles Wirtschaftswachstum, niedrige Arbeitslosigkeit und Milliardenüberschüsse in der

Staatskasse – so stellt sich die aktuelle Konjunkturlage in Deutschland dar. Und so ist es nicht

verwunderlich, dass die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognose noch einmal

angehoben haben. Erwarteten die Wirtschaftsexperten im Herbst 2017 noch für 2018 ein Wirt-

schaftswachstum von 2,0 Prozent, so gehen sie jetzt von einem Plus von 2,2 Prozent aus. Für

2019 rechnen sie mit einem Wachstum in Höhe von 2,0 Prozent. Die kräftige Konsumnachfrage,

aber auch das Auslandsgeschäft sehen die Ökonomen als zentrale Stützen der Konjunktur. Die

Arbeitslosenquote wird der Prognose zufolge 2018 auf 5,2 Prozent sinken. Für 2018 erwarten

die Wirtschaftsforscher einen weiteren Rückgang auf weniger als fünf Prozent. Eine Gefahr für

den anhaltenden Aufschwung sehen die Ökonomen unter anderem in der hohen Kapazitäts-

auslastung der Unternehmen. Viele Firmen beklagten den Mangel an Fachkräften, und auch der

Handelsstreit mit den USA berge Risiken.

Quelle: Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (http://dpaq.de/H75NL)

Datenerhebung: zweimal jährlich, voraussichtlich nächste Daten: Herbst 2018

Siehe auch Grafik: 12280 Konjunktur aus Regierungssicht, 12228 Die Leistung unserer Wirtschaft, 12039 Arbeits-

markt-Prognose

Grafik: Karen Losacker; Redaktion: Wolfgang Fink

Aus dem Frühjahrsgutachten 2018 der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute

Wirtschaftswachstumin %

Verbraucherpreise in %

Arbeitslosenquote in % Finanzierungssaldo des Staatesin % des Bruttoinlandsprodukts

Quelle: Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2018 *Prognose

6,1 % 5,74,8

+ 0,8 %1,1 1,0

2016 2017 2018* 2016 2017 2018*

2016 2017 2019*

5,2

2018* 2016 2017 2019*

1,1

2018*

2016 2017 2018*

© Globus

Konjunktur-Ausblick für Deutschland

+ 1,9 %2,2

2,0

2019*

2,2

+ 0,5 %

1,8 1,9

2019*

1,7

Privater Konsum in %

12430

+ 2,1 % 1,9 1,8

2019*

1,1

73. Jahrgang, 27. April 2018Bb-12430

Prognose nach oben korrigiertStabiles Wirtschaftswachstum, niedrige Arbeitslosigkeit und Milliardenüberschüsse in der Staatskasse – so stellt sich die aktuelle Konjunkturlage in Deutschland dar. Und so ist es nicht verwunderlich, dass die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognose noch einmal angehoben haben. Erwarteten die Wirtschaftsexperten im Herbst 2017 noch für 2018 ein Wirtschaftswachstum von 2,0 Prozent, so gehen sie jetzt von einem Plus von 2,2 Prozent aus. Für 2019 rechnen sie mit einem Wachstum in Höhe von 2,0 Prozent. ■

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3232 Statistiken

Je Einwohner ein reales Plus von 34 Prozent Die deutsche Wirtschaft ist in den vergan-genen zweieinhalb Jahrzehnten kräftig ge-wachsen. Betrug die Wirtschaftsleistung (das Bruttoinlandsprodukt) im Jahr 1992 noch 1695 Milliarden Euro (oder damals noch über 3300 Milliarden D-Mark), so wa-ren es im vergangen Jahr 3263 Milliarden Euro, also ein Plus von 93 Prozent. Ähnlich stark wuchs die Wirtschaftsleistung je Ein-wohner von 21.060 auf 39.454 Euro (plus 87 Prozent). Doch diese Werte zeigen nur die sogenannte nominale Entwicklung. Sie berücksichtigen nicht die Preissteigerungen in diesem Zeitraum, also die Tatsache, dass alles teurer geworden ist und man sich für 100 Euro heute weniger kaufen kann als vor einem Vierteljahrhundert. Bereinigt man die Werte um den Preisanstieg, so bleibt dennoch ein ordentliches Plus von 37 Prozent. In Preisen von 1992 ausgedrückt, stieg die Pro-Kopf-Wirtschaftsleistung von 21.060 auf 28.793 Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen Zuwachs von gut 300 Euro pro Einwohner und Jahr. ■

Schlechte Luft durch StraßenverkehrMehr als 650 Messstationen überall in Deutschland mes-sen mehrmals am Tag die Schadstoffkonzentrationen in der Luft. Das Umweltbundes-amt wertete diese Messdaten aus und fasste die Ergebnisse in seiner Studie „Luftqualität 2017“ zusammen. Neben Feinstaub und Ozon zählt die Gruppe der Stickstoffoxide zu den besonders schädlichen Luftschadstoffen, die in höhe-rer Konzentration giftig sind. Stickoxide können Atemwege und Augen reizen, Herz-Kreis-lauf-Erkrankungen oder Lun-genprobleme auslösen. Sie

stammen vor allem aus Verbrennungsprozessen. Laut Umweltbundesamt ging der Gesamtausstoß von rund 2,9 Millionen Tonnen im Jahr 1990 auf 1,2 Millionen Tonnen im Jahr 2016 zurück. Hauptverursacher 2016 bleibt der Verkehr mit einem Anteil von 40 Prozent an der gesamten Stickstoffoxid-Menge. Die Hälfte der Emissionen ist auf Diesel-Pkw zurückzuführen. Seit dem Jahr 2000 ist ihr Anteil an der Gesamtmenge von neun Prozent auf 50 Prozent gestiegen. Zweitgrößter Verursacher sind die Diesel-Lkw mit 28 Prozent. Ein mögliches Instrumente, die Luftqualität vor allem in den Städten zu verbessern, wären Diesel-Fahrverbote. Ende Februar entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Diesel-Fahrverbote in Städte grundsätzlich zulässig sind. Allerdings sieht das Urteil Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor. ■

dpa-infografik GmbH, Postfach 13 03 93, 20103 Hamburg, Tel. (040) 411332940, www.dpa-globus.de, E-Mail: [email protected]

Je Einwohner ein reales Plus von 34 ProzentDie deutsche Wirtschaft ist in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten kräftig gewachsen. Be-

trug die Wirtschaftsleistung (das Bruttoinlandsprodukt) im Jahr 1992 noch 1695 Milliarden Euro

(oder damals noch über 3300 Milliarden D-Mark), so waren es im vergangen Jahr 3263 Milliarden

Euro, also ein Plus von 93 Prozent. Ähnlich stark wuchs die Wirtschaftsleistung je Einwohner

von 21 060 auf 39 454 Euro (plus 87 Prozent). Doch diese Werte zeigen nur die sogenannte

nominale Entwicklung. Sie berücksichtigen nicht die Preissteigerungen in diesem Zeitraum, also

die Tatsache, dass alles teurer geworden ist und man sich für 100 Euro heute weniger kaufen

kann als vor einem Vierteljahrhundert. Bereinigt man die Werte um den Preisanstieg, so bleibt

dennoch ein ordentliches Plus von 37 Prozent. In Preisen von 1992 ausgedrückt, stieg die Pro-

Kopf-Wirtschaftsleistung von 21 060 auf 28 793 Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen

Zuwachs von gut 300 Euro pro Einwohner und Jahr.

Quelle: Statistisches Bundesamt (http://dpaq.de/RAGRX)

Datenerhebung: jährlich, voraussichtlich nächste Daten: 2019

Siehe auch Grafik: 12405 Das Wirtschaftswachstum in den Ländern, 12267 Das Bruttoinlandsprodukt, 12228 Die

Leistung unserer Wirtschaft

Grafik: Christoph Goldammer, Andreas Brühl; Redaktion: Wolfgang Fink

© Globus 12420

Wirtschaftswachstum aus drei Perspektiven

Quelle: Statistisches Bundesamt

Angaben zur Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) für Deutschland

+ 37 %+ 87 %+ 93 %

je Einwohner in Euro preisbereinigt* je Einwohner

1992 97 02 07 12 2017 1992 97 02 07 12 2017 1992 97 02 07 12 2017

in Milliarden Euro

*in Preisen von 1992

16951967

2209

25132758

3263

Mrd.€

34 2

96

31 0

31

27 0

82

24 1

33

21 0

60 €

21 0

60 €

22 0

49

23 9

94

26 1

79

27 2

67

28 7

93

39 4

54

€ €

73. Jahrgang, 20. April 2018Ba-12420

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33XXX

Liebe Mitglieder, bestellen Sie über unser Portal, www.lbt.de unter der Rubrik Informations material, u. a. Plakate und Aufkleber für Ihre LKW’s. Zu Bestellen unter: www.lbt.de/der-lbt/informationsma-terial/plakate-und-aufkleber ■

Plakate und Aufkleber zu

bestellen bei LBT

33Termine

Juniorenkreistreffen

Südbayern11.07.2018 19.00 Uhr Juniorenkreistreffen Hotel & Schweiger Brauhaus

12.09.2018 19.00 Uhr Juniorenkreistreffen Hotel & Schweiger Brauhaus

14.11.2018 19.00 Uhr Juniorenkreistreffen Hotel & Schweiger Brauhaus 85570 Markt Schwaben

Schwaben86405 Meitingen:

18.07.2018 19.00 Uhr Juniorenkreistreffen Gasthaus Neue Post

19.09.2018 19.00 Uhr Gasthaus Neue Post

21.11.2018 19.00 Uhr Gasthaus Neue Post 86405 Meitingen

OstbayernAugust 2018 Gesamtjuniorenkreistreffen Nähere Informationen erhalten Sie mit der Einladung

10.10.2018 19.00 Uhr Juniorenkreistreffen Forsters Gasthof zur Post 93093 Donaustauf

12.12.2018 19:00 Uhr Weihnachtsveranstaltung

Franken02.07.2018 19.00 Uhr Hotel zum Storch

17.09.2018 19.00 Uhr Hotel zum Storch

05.11.2018 19.00 Uhr Hotel zum Storch, Marktplatz 10 96132 Schlüsselfeld

Geburtstage In Württemberg feiern die Vollendung des

80. Lebensjahres am 15. Mai Herr Heinz Müller. Die der Kraftwagens-pedition Willi Müller wurde 1949 in Weissbach gegründet und trat dem Verband im Jahr 1955 bei.

65. Lebensjahres am 16. Mai Herr Rolf Schlumberger, Mitgeschäfts-führer der Firma Schlumberger GmbH & Co. KG, Nah- und Fern-transporte, Im-Lehrer-Feld 48, 89081 Ulm – Lehr. Das Familienun-ternehmen wurde 1934 gegründet und gehört dem Verband seit dem Jahre 1953 an.

65. Lebensjahres am 16. Mai Frau Traude Eggert, Geschäftsführerin der Otto Eggert e.K., Melbern-steigstr. 10, 72461 Albstadt. Das Familienunternehmen wurde 1949 gegründet und gehört dem Ver-band seit dem Jahre 1952 an.

65. Lebensjahres am 20. Mai Herr Ulrich Probst, Geschäftsführer der Fa. Probst Speditions GmbH, Fritz-Müller-Str. 125, 73730 Esslingen. Die Firma wurde 1960 von Karl Probst gegründet und gehört dem Verband seit dem Jahre 1966 an.

60. Lebensjahres am 27. Mai Herr Walter Steinhilber, Geschäftsführer der Steinhilber GmbH, Hagenauer Str. 26, 71543 Oberheimbach. Die Firma wurde 2001 gegründet und gehört dem Verband seit dem Jah-re 2004 an. ■

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34 BBVG

Die Gründergeneration verabschiedet sich in den wohlverdienten Ruhestand und übergibt ihr Lebenswerk in die Hände des Nachwuchses.

Gegenüber den Mitbewerbern bie-tet das bbvg den entscheidenden Vorteil, dass der Unterricht durch auf den jeweiligen Stoff spezialisierte Re-ferenten und nicht durch Generalis-ten erfolgt. Ob die Anreise per Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmit-teln erfolgt: Eine stressfreie Anreise ist möglich; insbesondere entfällt durch die Nutzung der Tiefgarage (gebührenfrei) die un geliebte Park-platzsuche.

Die Teilnehmer der zweiwöchigen Vorbereitungskurse können dem Unterricht in hellen und großzügi-gen Kursräumen mit moderner Aus-stattung folgen. Eine moderne Lüf-tungsanlage sorgt für ständige Frischluftzufuhr und selbst bei hochsommer lichem Wetter gewähr-leistet sie angenehme Temperatu-ren. Auch die bbvg-Standorte in Nürnberg und Regensburg bieten vergleichbare Lernbedingungen an.

Der LBT und das bbvg wollen das bisweilen nur schleppend oder gar nicht in Angriff ge-nommene Thema des Un-ternehmensübergangs ver-stärkt in den Fokus rücken. Aus diesem Anlass bietet das bbvg im Jahr 2018 für die Mitglieder des LBT folgende Sonderkondition an:

Für LBT-Mitgliedsunterneh-men räumen wir einen Ra-batt von fünf Prozent auf die Kursgebühren ein. ■

Nürnberg Termine 2017/18Tel. 0941 / 46 71 800

Vollzeit 4/2018 25.06.2018 bis 06.07.2018

Vollzeit 5/2018 17.09.2018 bis 28.09.2018

Vollzeit 6/2018 05.11.2018 bis 16.11.2018

München Termine 2017/18Tel. 0941 / 46 71 800

Vollzeit 3/2018 11.06.2018 bis 22.06.2018

(Anmeldeschluß 01.06.2018)

Vollzeit 4/2018 08.10.2018 bis 19.10.2018

(Anmeldeschluß 28.09.2018)

Regensburg Termine 2017/18Tel. 0941 / 46 71 800

Vollzeit 4/2018 25.06.2018 bis 06.07.2018

(Anmeldeschluß 15.06.2018)

Vollzeit 5/2018 17.09.2018 bis 28.09.2018

(Anmeldeschluß 07.09.2018)

Vollzeit 6/2018 05.11.2018 bis 16.11.2018

(Anmeldeschluß 25.10.2018)

Unternehmensfort bestand sichern durch frühzeitigen Erwerb der Fachkunde

Nürnberg

Regens-burg

München

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35XXX 35Dieselpreise

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht in der Fachserie 17 / Reihe 7

Dieselpreis ab Tankstelle 04/2018

„Verbraucherpreisindizes für Deutschland“ – eine Zeit reihe über die Veränderung der Preise für Dieselkraftstoff ab Tankstelle.

Entwicklung der Dieselpreise ab Tankstelle seit Januar 2010 ■

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die gegenwärtig an Tankstellen für Lkw angebotenen Dieselkraftstoffe und deren Qualitäts-einstufungen.

Indexreihe für Dieselkraftstoff ab Tankstelle, Cetanzahl < 60 (Dieselkraftstoffe für Lkw)

Janaina Tschäpe, „Ovalaria“ SOS-Edition 2011, Auflage: 20+3, nummeriert und signiert, Digitaler c-print, 40,8 x 33 cm

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Kunst kaufen – Kindern helfen!

Bekannte Künstler haben exklusiv für die SOS-Kinderdörfer Werke geschaffen.

Mit dem Kauf eines limitierten Kunstwerks auf www.sos-edition.de unterstützen Sie Projekte der SOS-Kinderdörfer weltweit.

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Würdesäule.

Bildung ermöglicht Menschen, sich selbst zu helfen und auf-rechter durchs Leben zu gehen. brot-fuer-die-welt.de/bildung

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3636 Dieselpreise

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig die Dieselpreisentwicklung bei Abgabe an Großver-braucher.

Das Statistische Bundesamt ver-öffentlicht in der Fachserie 17 Rei-he 2 Preise und Preisindizes für ge-werbliche Produkte (Erzeugerprei-se) eine Zeitreihe über die Verände-rung der Preise für Dieselkraftstoff bei Abgabe an Großverbraucher (Lieferung von 50–70 hl frei Ver-brauchsstelle). Die Indizes (Mess-zahlen) der aktuellen Zeitreihe wer-den anhand des Jahresdurchschnitt-lichen Preisstandes des Basisjahres 2010 (Index 2010 = 100) dar gestellt.

Aktuell liegen die Ergebnisse für April 2018 vor. ■

Dieselpreis-Information (Großverbraucher) – Vorabfassung für April 2018

© Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV · Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 · Telefax: (069) 7919-227 · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bgl-ev.de Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, auch auszugsweise, Bearbeitung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, nur mit Quellenangabe gestattet.

Entwicklung der Dieselpreise bei Abgabe an Großverbraucher seit Januar 2010

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht in der Fachserie 17 Reihe 2 Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) eine Zeitreihe über die Veränderung der Preise für Dieselkraftstoff bei Abgabe an

Großverbraucher (Lieferung von 50-70 hl frei Verbrauchsstelle). Die Indizes (Messzahlen) der aktuellen Zeitreihe

werden anhand des jahresdurchschnittlichen Preisstandes des Basisjahres 2010 (Index 2010 = 100) dargestellt.

Das Statistische Bundesamt ermittelt die monatlichen Preisveränderungen am Stichtag bei einer repräsentativen

Auswahl gewerblicher Unternehmen.

Indexreihe und Dieselpreise bei Abgabe an Großverbraucher

Index 2010 = 100

2010

Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Jahr

Index 93,5 93,6 97,7 101,7 102,2 101,6 99,8 99,1 101,1 100,5 102,9 106,1 100,0

EUR / 100 l 90,90 91,01 94,90 98,78 99,31 98,74 97,00 96,33 98,28 97,69 100,03 103,09 97,17

2011

Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Jahr

Index 110,0 112,7 116,8 117,7 113,6 116,1 116,2 112,6 116,0 119,3 121,9 117,3 115,9

EUR / 100 l 106,92 109,55 113,49 114,39 110,33 112,84 112,88 109,45 112,72 115,92 118,45 113,99 112,58

2012

Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Jahr

Index 121,6 122,4 124,8 122,6 119,1 115,1 119,7 125,2 124,0 125,4 121,6 117,5 121,6

EUR / 100 l 118,19 118,99 121,27 119,12 115,71 111,79 116,26 121,61 120,45 121,86 118,12 114,19 118,13

2013

Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Jahr

Index 118,1 120,8 117,3 113,0 113,8 114,1 116,3 116,5 117,8 115,4 113,6 113,5 115,9

EUR / 100 l 114,72 117,38 113,94 109,83 110,57 110,88 113,02 113,22 114,48 112,17 110,40 110,27 112,57

2014

Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Jahr

Index 111,5 113,1 110,8 112,6 112,4 113,2 111,0 110,9 110,4 106,1 104,4 95,1 109,3

EUR / 100 l 108,36 109,91 107,63 109,40 109,19 109,96 107,87 107,71 107,30 103,10 101,42 92,43 106,19

2015

Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Jahr

Index 89,8 98,9 97,3 99,8 100,7 98,9 96,4 92,1 90,7 89,8 91,2 82,1 94,0

EUR / 100 l 87,40 96,12 94,57 97,01 97,87 96,10 93,68 89,54 88,15 87,25 88,68 79,75 91,34

2016

Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Jahr

Index 77,8 78,7 82,2 83,3 87,8 88,1 85,9 86,9 86,1 92,2 88,8 95,3 86,1

EUR / 100 l 75,55 76,43 79,93 80,92 85,35 85,60 83,47 84,40 83,66 89,56 86,27 92,65 83,65

2017

Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Jahr

Index 95,2 95,7 92,4 94,9 91,4 88,1 89,2 89,9 93,0 94,7 95,4 96,2 93,0

EUR / 100 l 92,57 93,02 89,82 92,21 88,77 85,59 86,70 87,36 90,40 92,01 *92,68 93,52 90,39

2018

Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Jahr

Index 98,3 95,3 95,4

EUR / 100 l 95,53 92,63 92,69 96,29

*: korrigiert

Preisangaben ohne Umsatzsteuer; Daten: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Dieselpreis Großverbraucher 04/2018

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Strafsachen Bußgeldsachen

Unfall-Schadensregulierungen Arbeitsrecht

Transportrecht Personalschulungen

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Mautsätze ab 1.1.2019

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