Status Quo: Auswertung des 1. Calls im Nordseeprogramm
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Status Quo:Auswertung des 1. Calls im Nordseeprogramm
Petra Devillers, Maike Horn und Christina MinnibergerDeutsche Kontaktstelle
für das Interreg Nordsee Programm
Senatskanzlei Hamburg
Deutsche Kontaktstelle
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Ergebnisse des 1. Calls
1. Call des Interreg Nordseeprogramms (27. April bis 30. Juni 2015)
Besonderer Call:
• 28 Vollanträge (Full Applications)
• 50 Interessensbekundungen (Expressions of Interests)
Starke deutsche Beteiligung:
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Ergebnisse des 1. Calls
Ergebnisse des 1. Calls
• 12 genehmigte Vollanträge mit Start 01/2016 – 43 % Erfolgschance
• 23 genehmigte Interessensbekundungen – 46% Erfolgschance
Beste Erfolgsquote der Interreg V B Programme!
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Ergebnisse des 1. Calls
Die genehmigten Vollanträge des 1. Calls
Projektstart Anfang 2016
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Ergebnisse des 1. Calls
Die genehmigten Interessensbekundungen des 1. Calls
• Insgesamt wurden 23
Interessensbekundungen genehmigt
• Nur 3 Projekte in Priorität 4
„Umweltverträglicher Verkehr"
0 5 10 15 20
Priorität 1
Wirtschaftswachstum
Priorität 2
Umweltverträgliche…
Priorität 3 Kimawandel
und Umweltschutz
Priorität 4
Umweltverträglicher…
Abgelehnt
Genehmigt
Einreichung der Vollanträge von 15. Januar 2016 bis ca. Mitte März
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Ergebnisse des 1. Calls
Was haben wir aus dem 1. Call gelernt…
I. Auch Interessensbekundungen sind Anträge
II. Outputs ≠ Resultate
III. Transnationaler Mehrwert
IV. Relevanz der Projekte
V. Investments genau begründen
VI. Überzeugender Umsetzungsplan
VII. Passfähigkeit der Partner
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Lessons Learned aus dem 1. Call
I. Auch Interessensbekundungen sind Anträge
• Je ausgereifte eine Interessensbekundung, desto höher die Erfolgschance
• Partnerstruktur und Budget schon so gut wie möglich begründen
• Auf Transnationalität und Mehrwert der Kooperation achten
• Oder: klar in Aussicht stellen, welche Schritte noch geplant sind
Beratungsangebot des deutschen Netzwerkes oder des Programmsekretariates nutzen
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Lessons Learned aus dem 1. Call
II. Outputs ≠ Resultate
• Output = „The description of each specific objective under the four priorities contains output indicators showing the main benefits that projects are expected to deliver within the project lifetime. These outputs should be seen as a ‘proof-of-concept’, validating the project’s approach by delivering progress on one or more core parameter.”→ sind vom Programm vorgegeben
• Resultate = „The result indicators for each specific objective reflect the programme’slong-term intention to improve performance in each priority theme across the whole programme area or large parts of it.”→ beziehen sich auf die übergeordneten Resultate des Projektes; z.B. Steigerung der
Nutzung von erneuerbaren Energien um 20% → sollten nachvollziehbar und messbar sein
� Factsheet 23, Indikatoren
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Lessons Learned aus dem 1. Call
II. Outputs ≠ Resultate
Positive Beispiele:
− Resultate, die klaren Bezug zu Outputs haben
− „Target“, das nachvollziehbar und messbar ist
− z.B. Unternehmen werden im Einsatz „grüner“ Innovationen unterstützt; d.h. „Results“
ist die Umsetzung von 25 „grünen“ Innovationen nach Projektende
Negative Beispiel:
− Interessensbekundungen beschränken sich auf Machbarkeitsstudien und Austausch
von Erfahrungen, der konkrete Nutzen bleibt unklar
− Resultate und Outputs widersprechen sich; z.B. 20 Unternehmen sollen in Projekt
eingebunden werden, aber 30 sollen Ergebnisse umsetzen
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Lessons Learned aus dem 1. Call
III. Transnationaler Mehrwert
� Warum kann das Problem nicht alleine gelöst werden?
� Warum braucht es welche Partner?
� Und, wie interregionaler Austausch gelebt?
Wichtig:
− beschreiben wie der transnationale Austausch von Beginn an im Projekt umgesetzt wird, insbesondere wichtig bei lokalen Pilotprojekten!
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Lessons Learned aus dem 1. Call
III. Transnationaler Mehrwert
Beispiele:
Transnationales Hochwasserrisiko und gemeinsames Vorgehen bei der Renovierung und Instandhaltung von Deichen
Keine gemeinsame Entwicklung von Pilotprojekten, sondern finanzielle Unterstützungvon bestehenden, lokalen Initiativen
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Lessons Learned aus dem 1. Call
IV. Relevanz
Wo liegt die Innovation? Welche neuen Erkenntnisse bringt das Projekt?
Wichtig:
− Bezug nehmen auf bisherige Projekte,
− klar aufzeigen wie Ergebnisse weiterentwickelt werden oder neue Erkenntnisseentstehen
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IV. Relevanz
Beispiele:
Schutz von Inlandsgewässer als gemeinsame Herausforderung
Die “gemeinsame” Herausforderung wird nur für 2-3 Nordseeregionen beschrieben
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Lessons Learned aus dem 1. Call
V. Investments genau begründen
Wo liegt der Mehrwert des Investments für den Projekterfolg?
Wichtig:
− Jedes (!) Investment beschreiben und begründen
− bei Einzel-Invesments den transnationalen Mehrwert und Beitrag zum Projekterfolgdarstellen
− Das Verhältnis zwischen Investitionen und Gesamtbudget sollte nachvollziehbar sein
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Lessons Learned aus dem 1. Call
V. Investments genau begründen
Beispiele:
Ausstattung und Equipment, das für die Durchführung von Bodenuntersuchungen in den Pilotgebieten notwendig ist. Ergebnisse werden im Projekt ausgetauscht und ausgewertet.
Renovierungsarbeiten an einer Partnerinstitution
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Lessons Learned aus dem 1. Call
VI. Passfähigkeit der Partner
Warum sind meine Partner für den Projekterfolg wichtig?
Wichtig:
− die Rollen und Kompetenzen der Partner beschreiben,
− weitere Unterstützung sicherstellen (z.B. durch lokale Unterstützer, die nicht Partner sind),
− Beschreiben wie die restlichen Nordseeregionen von Projekt profitieren können
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Lessons Learned aus dem 1. Call
VI. Passfähigkeit der Partner
Beispiele: Projekt konnte demonstieren, dass für alle Pilotvorhaben bzw. Pilotflächen lokale Partner und vor allem alle relevanten Akteursgruppen als Partner an Bord sind; Einbezug von weiteren Partnern in “Advisory Groups”
Pilotprojekte nicht oder kaum mit Partner vertreten; Fokus auf KMU, aber kein Einbezugvon KMU
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Lessons Learned aus dem 1. Call
VII. Überzeugender Umsetzungsplan
Passt mein Zeitplan zu den Work Packages? Wie werden die Partner in welche Work-packages eingebunden?
Wichtig:
− Auf Verknüpfungen zwischen den Workpackages achten;
z.B. Vorbereitung startet nicht zeitgleich mit Umsetzung
− Relevanz der Partner für die Umsetzung der
Workpackages beschreiben
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Lessons Learned aus dem 1. Call
VII. Überzeugender Umsetzungsplan
Beispiele:Die Umsetzung von neuen Bodenmanagementprozessen baut auf Feldforschung auf. Daher startet das Workpackage zur Umsetzung erst 6 Monate nach Beginn der Untersuchungen.
Die Umsetzung der Ergebnisse beginnt mit Projektstart.
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VIII. Über das Projektende hinaus denken…
Wie werden die Projektergebnisse auch nach Projektende umgesetzt? Wie erfährt die Welt, dass es dieses Projekt gibt?
Wichtig:
− Das Projekt mit wichtigen Initativen vernetzen, bestehende Plattformen nutzen− Nachhaltige , erfolgreiche und kreative Kommunikation sicherstellen− Soziale Medien nutzen
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VIII. Über das Projektende hinaus denken…
Wie werden die Projektergebnisse auch nach Projektende umgesetzt? Wie erfährt die Welt, dass es dieses Projekt gibt?
Beispiel:
Verknüpfung mit einem bestehenden Städtenetzwerk, Artikel in renommiertenFachzeitschriften platzieren
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Lessons Learned aus dem 1. Call
IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten
Bei der Beteiligung von Begünstigten aus dem Privatsektor ist jedoch unbedingt daraufzu achten, dass nicht gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen verstoßen wird.
Mittels dieser Vorschriften soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nichtdafür aufgewendet werden, Unternehmen eines Landes einen unlauterenWettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen zu verschaffen.
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten
Die Prüfung, ob eine Maßnahme (Aktivität) durch staatliche Beihilfen gefördert wird, erfolgt anhand von fünf Kriterien. Im Nordseeprogramm werden die ersten drei Fragen immer mit JA zu beantworten sein:1. Ist die Maßnahme dem Staat zuzurechnen und wird die Maßnahme mit
staatlichen Mitteln finanziert?
2. Ist die Maßnahme selektiv?
3. Besteht die Möglichkeit, dass die Maßnahme den Handel zwischenMitgliedstaaten beeinflusst?
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten
Die deshalb spannenderen Fragen sind die Folgenden:
1. Handelt es sich bei der Maßnahme um eine wirtschaftliche Tätigkeit, diedem Begünstigten (Unternehmen) einen Vorteil verschafft?
2. Verfälscht die Maßnahme den Wettbewerb oder droht sie denWettbewerb zu verfälschen?
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten
3 Optionen:
1. „Kein wirtschaftlicher Vorteil“
2. Anwendung der De-Minimis-Regelung
3. Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten…
1. “Kein wirtschaftlicher Vorteil”
• Alle Ergebnisse müssen kostenlos, öffentlich zugänglich gemacht werden (inkl. Hintergrunddokumente, Daten, Methoden).
• Weder das Projekt noch die Begünstigten können Anspruch an geistigen Eigentumsrechten geltend machen.
• Alle Projektpartner haben sämtliche Projektaktivitäten auf nicht profitorientierter Basis durchführen.
• Alle europäischen, nationalen und organisationsinternen Ausschreibeverfahren müssen eingehalten werden. Dies gilt auch für private Partner.
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten…
2. De-minimis*
Staatliche Beihilfen für Unternehmen in einer Höhe, die nicht als wettbewerbsverfälschend oder potentiell wettbewerbsverfälschend eingestuft werden kann.
Die Europäische Kommission hat die Höchstgrenze für solche Beihilfen auf 200.000€
pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren Steuerjahren festgelegt.
* VERORDNUNG (EU) Nr. 1407/2013 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2013
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten…
Anforderungen an Begünstigte :
Begünstigte, die Empfänger staatlicher Beihilfen sind, müssen:
• dafür sorgen, dass die Selbsterklärung korrekt und vollständigausgefüllt wird;
• beachten, dass die genannten Höchstgrenzen für sämtliche öffentlicheFördermittel gelten, d. h. nicht nur für im Rahmen desNordseeprogramms gewährte Mittel;
• das Programm umgehend in Kenntnis setzen, falls ihnen nach Einreichung der Selbsterklärung öffentliche Fördermittel zuerkannt werden;
• sämtliche Projektunterlagen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Erhalt der letzten Projektzahlung aufbewahren*.
*De-Minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, Artikel 6.4: „Die Aufzeichnungen über De-Minimis-Einzelbeihilfen sind 10 Steuerjahre ab dem Zeitpunkt aufzubewahren, zu dem die Beihilfe gewährt wurde.“
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten…
3. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordung (AGVO)*
Bei Beihilfebeträgen von über € 200.000 können für die Maßnahme möglicherweise die Ausnahmeregelungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anwendung finden. Im Nordseeraum ist diese Option ausschließlich für KMU zulässig.
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IX. Private Partner sind willkommen, aber es gilt die Beihilferegelungen zu beachten…
AGVO Artikel 20...
• Wurde speziell für Interreg geschrieben und deckt alle InterregKostenkategorien ab.
• Es besteht keine Notwendigkeit Artikel 20 mit anderen Kategorien der AGVO (zBRegionalbeihilfen) zu kombinieren um Investitionskosten abzudecken.
• Ermöglicht einen einheitlichen Fördersatz für KMUs.
• Information an GD Wettbewerb über die Verwendung der AGVO (zB Artikel 20) kann durch den Mitgliedsstaat der Verwaltungsbehörde für das gesamte Programmgebiet erfolgen.
• Erstattung von 50% der Gesamtkosten der KMU, die unter de AGVO Regelung am Programm teilnehmen. Beihilfehöchstsatz beträgt 2 Millionen pro Partner.
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Kontakte & Unterstützung
Bei allen Fragen, die noch kommen…
• Deutsches Beratungsnetzwerk
• Newsletter
• Deutschsprachige Website (www.interreg-nordsee.de)
• Veranstaltungen, deutschsprachige Dokumente, Beratungen…
• Interreg Programmsekretariat in Viborg
• Fact Sheets (www.northsearegion.com)
• Interwork Events
Alle Ansprechpartner & Kontakte auf www.interreg-nordsee.de !!!
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Lessons Learned aus dem 1. Call
X. LEAR (Legal Entity Appointed Representative)
• LEAR hat die rechtliche Befugnis, den Projektantrag zu unterzeichnen
• Nur der LEAR darf Vollanträge und Berichte an das Sekretariat senden
• LEAR wird vom Lead Beneficiary benannt und muss autorisiert werden!
Autorisierung:
1. Erfolgt durch den Lead Beneficiary im Online Monitoring System (im Antrags-bereich, Sektion B)
2. Informationen zu LEAR müssen eingetragen werden (Name, Kontakt usw.)
3. LEAR registriert sich als User für das OMS und lädt ein Autorisierungsdokument im OMS herunter
4. Das unterschriebene Dokument muss per Post und digital an das JS geschickt werden
5. LEAR erhält per Post einen PIN-Code