Steckbrief Prüffläche · 2017-04-10 · Nordwesten, da 200 m-Vorsorgeabstand zum NSG nicht...

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Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald Offenlagefassung FNP-Teilfortschreibung Windenergie Steckbrief 01 Windeck Stand: 23.01.2015 Dipl.-Ing. H. Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr. 23 79100 Freiburg S. 1 von 6 01 Steckbrief Prüffläche Windeck, Gemeinde Hinterzarten Änderungen nach Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Reduzierung der Teilfläche Nordwest am Südrand wegen Richtfunk. Zugleich Erweiterung dieser Teilfläche nach Nordwesten, da 200 m-Vorsorgeabstand zum NSG nicht pauschal abgezogen werden darf. Angaben zur Prüffläche Gemarkung: Hinterzarten Windgeschwindigkeit in 100 m ü.G.: von 5,25 bis 5,75 m/s Windhöffigkeit: < 80 % EEG-Referenzertrag (x) nutzbar ( ) gut nutzbar ( ) sehr gut nutzbar Lage: Südwestlich von Hinterzarten Größe: Nordwest: 8,6 ha, Teilfläche Südost: 1,9 ha Anzahl möglicher WEA: Nordwest: 2 Anlagen, Südost: 1 Anlage Topographie: Kuppenlage, mäßig geneigt, ca. 1.100-1.190 m NN Raumordnung, weitere Prüf- und Restriktionskriterien: Regionalplan : keine entgegenstehenden Vorgaben Naturschutzgebiete : NSG „Bitzen“ nördlich angrenzend Natura 2000 : nordwestliche Teilfläche im 700m-Puffer um Vogelschutzgeb. "Südschwarzwald" Landschaftsschutzgebiete : "Breitnau-Hinterzarten" Wasserschutzgebiete : WSG "Hugenbergquelle", Schutzzone II grenzt an Waldschutzgebiete : Erholungswald (§ 33 LWaldG) Sonstiges : Sendemast ca. 100 m nordöstl. der Teilfläche NW / Richtfunkstrecke des SWR Nutzung: Wald FNP-Darstellung: Wald Erschließungsaufwand: mittel bis hoch (auszubauende kurvige Wege in z. T. steilem Gelände) Durch Zuwegung betroffen: LSG, NSG (TF Nordwest), ggf. Wasserschutzgebiet Netzanbindungskosten: ca. 2,56 Mio. Bewertung der Schutzgüter und Prognose der Umweltauswirkungen Schutzgut Tiere und Pflanzen Konfliktpotential mittel (- hoch) Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG, § 32 NatSchG, § 30a LWaldG), Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG): Im Gebiet liegen keine geschützten Biotope oder Naturdenkmale. gering Habitatausstattung: Innerhalb der Prüffläche altersgemischter Fichtenforst. In der Umgebung ebenfalls großflächig Nadelwald, aber auch Bereiche mit Bergmischwald, u. a. im NSG Bisten und südlich der Teilfläche SO. mittel (bis hoch entlang der Zuwe- gung durch das NSG Bisten)

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Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald Offenlagefassung FNP-Teilfortschreibung Windenergie – Steckbrief 01 Windeck Stand: 23.01.2015

Dipl.-Ing. H. Dietrich Freier Landschaftsarchitekt Schwimmbadstr. 23 79100 Freiburg S. 1 von 6

01 Steckbrief Prüffläche „Windeck“, Gemeinde Hinterzarten

Änderungen nach Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:

Reduzierung der Teilfläche Nordwest am Südrand wegen Richtfunk. Zugleich Erweiterung dieser Teilfläche nach Nordwesten, da 200 m-Vorsorgeabstand zum NSG nicht pauschal abgezogen werden darf.

Angaben zur Prüffläche

Gemarkung: Hinterzarten Windgeschwindigkeit in 100 m ü.G.: von 5,25 bis 5,75 m/s

Windhöffigkeit: < 80 % EEG-Referenzertrag

(x) nutzbar ( ) gut nutzbar ( ) sehr gut nutzbar Lage: Südwestlich von Hinterzarten

Größe: Nordwest: 8,6 ha, Teilfläche Südost: 1,9 ha

Anzahl möglicher WEA: Nordwest: 2 Anlagen, Südost: 1 Anlage

Topographie: Kuppenlage, mäßig geneigt, ca. 1.100-1.190 m NN

Raumordnung, weitere Prüf- und Restriktionskriterien:

Regionalplan: keine entgegenstehenden Vorgaben

Naturschutzgebiete: NSG „Bitzen“ nördlich angrenzend

Natura 2000: nordwestliche Teilfläche im 700m-Puffer um Vogelschutzgeb. "Südschwarzwald"

Landschaftsschutzgebiete: "Breitnau-Hinterzarten"

Wasserschutzgebiete: WSG "Hugenbergquelle", Schutzzone II grenzt an

Waldschutzgebiete: Erholungswald (§ 33 LWaldG)

Sonstiges: Sendemast ca. 100 m nordöstl. der Teilfläche NW / Richtfunkstrecke des SWR

Nutzung: Wald

FNP-Darstellung: Wald

Erschließungsaufwand: mittel bis hoch (auszubauende kurvige Wege in z. T. steilem Gelände)

Durch Zuwegung betroffen: LSG, NSG (TF Nordwest), ggf. Wasserschutzgebiet

Netzanbindungskosten: ca. 2,56 Mio. €

Bewertung der Schutzgüter und Prognose der Umweltauswirkungen

Schutzgut Tiere und Pflanzen Konfliktpotential mittel (- hoch)

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG, § 32 NatSchG, § 30a LWaldG), Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG):

Im Gebiet liegen keine geschützten Biotope oder Naturdenkmale.

gering

Habitatausstattung: Innerhalb der Prüffläche altersgemischter Fichtenforst. In der Umgebung ebenfalls großflächig Nadelwald, aber auch Bereiche mit Bergmischwald, u. a. im NSG Bisten und südlich der Teilfläche SO.

mittel (bis hoch entlang der Zuwe-gung durch das NSG Bisten)

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Windenergieempfindliche Vogelarten: TF Nordwest liegt innerhalb des Vorsorgeab-stands zum Vogelschutzgebiet mit windkraftempfindlichen Vogelarten. TF Nordwest grenzt an Naturschutzgebiet „Bisten“. Innerhalb des 1000 m-Radius um die Prüffläche konnten Rotmilan, Wanderfalke und Graureiher beobachtet werden. Revierzentren wurden nicht festgestellt. Besonders die Offenlandbereiche am Rand des 1000 m-Radius um die Prüffläche wurden von Rotmilan und Graureiher als Nahrungshabitat genutzt. Keine Überflüge über die Prüffläche zu verzeichnen. Die Habitatausstattung lässt in anderen Jahren ein vermehrtes Auftreten windkraftsensibler Arten vermuten.

Auerhuhn: TF Nordwest: „unproblematisch bis weniger problematisch“, TF Südost: „weniger problematisch“

mittel

Windenergieempfindliche Fledermausarten: Beide Teilflächen mit überwiegend Nadelmonokultur und damit sehr geringem Quartierpotential. Von potentiellem Lebens-raumverlust betroffen sind Fransenfledermaus, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Bartfledermaus, Kleinabendsegler sowie Abendsegler. Ein hohes Kollisionsrisiko be-steht besonders für die Zwergfledermaus und Kleinabendsegler, mittleres Risiko für Rauhhautfledermaus, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus und Mopsfledermaus.

mittel,

unter Berücksichtigung von Vermei-dungsmaßahmen (Abschaltzeiten)

Generalwildwegeplan: nicht betroffen nicht gegeben

Schutzgut Boden Konfliktpotential mittel

Flachgründige Braunerde / Ranker mit mittlerer Bedeutung für die Bodenfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und Filter und Puffer für Schadstoffe.

kleinflächiger Verlust am Anlagen-standort (Fundament); Eingriff durch Erschließung noch nicht absehbar.

Schutzgut Wasser Konfliktpotential mittel

Oberflächengewässer: Es liegt kein Oberflächengewässer innerhalb der Prüffläche. nicht gegeben

Grundwasser (Stoffimmissionen): bauzeitliche Gefährdung durch Abtrag der Deck-schichten und Fundamenterrichtung in unmittelbarer Nähe zur WSG-Zone II. Gegebe-nenfalls ist Ausbau der Zuwegung durch das WSG erforderlich.

mittel bis hoch

Schutzgut Klima / Luft Konfliktpotential keines

Örtliche Luftqualität /Klimatische Verhältnisse u. Funktionen werden nicht beeinträchtigt. nicht gegeben

Schutzgut Landschaftsbild / Erholung Konfliktpotential hoch

Eigen- und Erholungswert der Landschaft (Fläche und Umfeld):

Im Hochschwarzwald insgesamt hoch; zwischen Höllental, Titisee und Feldberg großes unzerschnittenes Waldgebiet mit hohem Naturerlebnispotential und "Naturhighlights" wie dem Hinterzartener Moor, Mattisleweiher, Naturschutzgebiete Bisten und Eschen-grundmoos innerhalb des 3 km-Radius um die Prüffläche. Mäßige Vorbelastung durch Sendemast auf dem bewaldeten Windeck.

sehr hoch

Sichtbarkeitsanalyse, quantitativ:

a) im 3 km-Wirkraum: nur ca. 11 % der Gesamtfläche (hoher Waldanteil!), zzgl. 3,0 % Siedlungsfläche

b) im 6 km-Wirkraum nur stichprobenhafte Analyse: große Sichtbereiche v. a. in nördli-cher Richtung (Offenland um Breitnau), außerdem teilweise sichtbar vom Südostufer des Titisees, sowie Bereich Altglashütten, Feldberggipfel und Hinterwaldkopf (jew. ca. 4-5 km entfernt).

mittel bis hoch

Sichtbarkeitsanalyse, qualitativ: Die wenigen Sichtbereiche in der Nah- und Mittelzo-ne bis 3 km sind auf Grund ihrer Abgeschiedenheit und Störungsarmut besonders emp-findlich bezüglich naturbezogener Erholungsnutzung.

hoch

Visuelle Fernwirkungen (Sichtbeziehungen außerhalb 6 km-Radius): nach Süden abgeschirmt vom Feldbergmassiv; im Osten in ca. 8 km Entfernung Aussichtsturm auf dem Hochfirst mit 360° Panoramablick. Von dort hervorzuhebender Blick über den Titisee auf den Landschaftsausschnitt zwischen dem tiefen Einschnitt des Höllentals und dem hohen Feldbergmassiv, mit der Prüffläche Windeck im Zentrum des unzer-schnittenen Raumes. Auch aus nördlichen Richtungen (Bereiche Weißtannenhöhe,

hoch

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Breitnau, Thurner) liegt die Prüffläche in der Sichtachse auf den Feldberg.

Spezifische Erholungseinrichtungen/-schwerpunkte:

Teilfläche Nordwest in großflächigem Erholungswald, TF SO von Erholungswald um-ringt. Tangierte Fernwanderwege: Westweg verläuft um die Prüfflächen. Tourismus-schwerpunkt und Kurort Hinterzarten mit zahlreichen Wanderwegen und Loipen.

hoch

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Konfliktpotential keines

Kulturdenkmäler / Bau- und Bodendenkmäler: keines betroffen nicht gegeben

Schutzgut Mensch Konfliktpotential gering

Belange des Immissionsschutzes: Die Mindestabstände zur Einhaltung der Grenzwerte nach TA Lärm werden mit einem erweiterten Vorsorgeabstand eingehalten. Am Stand-ort insgesamt geringe Betroffenheit von Wohngebäuden, die z. T. nur zeitweise genutzt werden (Ferienhaus).

gering

Zusammenfassung der Umweltprüfung

- hohes Risiko bezüglich Landschaftsbild und naturbezogener Erholung

- Lage im größten unzerschnittenen Raum des Verbandsgebietes

- der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes "Breitnau-Hinterzarten" wird durch die große Exponiertheit erheblich und nachhaltig beeinträchtigt

- auszubauende Zuwegung ggf. durch Naturschutzgebiet und/oder Wasserschutzgebiet

- Nähe zu Naturschutz- und Vogelschutzgebiet

Der Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen stehen nach derzeitigem Kenntnisstand erhebliche Umweltbelange entgegen.

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Risikoanalyse Schutzgut Landschaft

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Ausschluss- und Restriktionskriterien zur Beachtung in der weiteren Planung

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Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald Offenlagefassung FNP-Teilfortschreibung Windenergie – Steckbrief 01 Windeck Stand: 23.01.2015

Planungsbüro Dipl.-Ing. U. Ruppel Eichbergweg 7 79183 Waldkirch S. 6 von 6

Empfehlung der Planer zur Gesamtabwägung / Eignung für die Windkraftnutzung und Verfahrenshinweise

1. Größe, Lage: 8,6 + 1,9 ha, südwestlich von Hinterzarten

2. Windhöffigkeit: 5,25 - 5,75 m/s

3. Anzahl WEA, Flächeneinstufung: 2+1 WEA, 2 Splitterflächen, kein gebündelter Windpark

4. Konfliktpotential Artenschutz: mittel-hoch

5. Konfliktpotential andere Umweltschutzgüter: mittel

6. Konfliktpotential Landschaftsbild: hoch, Prüffläche hat isolierte Alleinlage in nur schwach vorbe-

lasteten, unzerschnittenem Landschaftsraum

7. Sichtbereich: sehr große Fernwirkungen

8. LSG-Verträglichkeit: unvereinbar mit Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes

"Breitnau-Hinterzarten" (erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung

durch große Exponiertheit)

9. Konfliktpotential Tourismus: hoch, Tourismusschwerpunkt und Kurort Hinterzarten mit zahlreichen

Erholungseinrichtungen, Wanderwegen und Loipen.

10. Erschließungsaufwand: hoch, schwierige Erschließung durch steiles Gelände, Nähe WSG, NSG und Vogelschutzgebiet

11. Besondere Restriktionen: großflächiger Erholungswald, tangierter Fernwanderweg: Westweg

verläuft um die Prüfflächen

12. Gesamtwertung: weniger geeignet, sehr hohe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

in kaum vorbelasteten Landschaftsraum,

die schwache Windhöffigkeit rechtfertigt nicht die Eingriffe,

erschwerend: hohe Netzanbindungskosten

ungeeignet wenig geeignet geeignet gut geeignet sehr gut geeignet

Der Planungsverband schließt die Fläche aus dem Flächennutzungsplanverfahren aus.

Eine Änderung der LSG-Verordnung wird nicht beantragt.

- Die Auswertung der Daten bei der Autorisierten Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) hat ergeben, dass die

Interessen des BOS-Richtfunk betroffen sind. Es verlaufen BOS-Richtfunkverbindungen durch die Fläche hindurch, bzw. in

zu geringem Abstand daran vorbei. Der Mindestabstand zwischen BOS-Richtfunkverbindungen und konkret geplanten

Windkraftanlagen wurde prozessintern mit der für den digitalen BOS-Richtfunk zuständigen Planungsfirma auf 250 Meter in

alle Richtungen festgelegt, um Störungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können. Wird dieser Abstand un-

terschritten, ist gemäß des Windenergieerlasses des Landes Baden-Württemberg (Punkt 5.6.4.13) eine gutachterliche Be-

trachtung auf Kosten des Vorhabenträgers erforderlich. (Kontakt: Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg, Hei-

ninger Str. 100, 73037 Göppingen)