Stellenbewertungen von Verwaltungsangestellten nach dem TVöD (BAT)

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Stellenbewertungen von Verwaltungsangestellten nach dem TVöD (BAT)

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Stellenbewertungen von

Verwaltungsangestellten

nach dem TVöD (BAT)

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Bewertungsmerkmale

1. MerkmalVorwiegend mechanische Tätigkeit

2. Sprachgebrauch Mechanisch = gedankenlos, unter Einfluss äußerer Umstände

3. Tarifliche Definition Führung einfacher Kontrollen und Listen, Hilfe bei der Postabfertigung

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Entgeltgruppe 1 (BAT X)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachsten Tätigkeiten

Definition: Mechanische Tätigkeiten, die keinerlei Einarbeitung benötigen

Tätigkeitsbeispiel: Hilfskräfte

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Bewertungsmerkmale

1. MerkmalEinfache Arbeiten

2. Sprachgebrauch Einfach = schlicht, übersichtlich und ohne Aufwand zu bewältigen

3. Tarifliche Definition Gleichbleibende Arbeitsvorgänge auf einem leicht

überschaubaren, eng begrenztem Gebiet.

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Entgeltgruppe E 2 (BAT IX)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten, für die eine Einarbeitung nötig ist.

Definition: Einfachere Tätigkeiten, die eine vorhergehende Einarbeitung benötigen.

Tätigkeitsbeispiel: Reinigungskraft

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Bewertungsmerkmale

1. MerkmalSchwierige Tätigkeit

2. Sprachgebrauch Schwierig = was Mühe macht, was schwer zu lösen ist

3. Tarifliche Definition - Die Tätigkeit muss sich deutlich aus einfacheren Arbeiten

herausheben - Gewisse Grundkenntnisse in Gesetzen erforderlich

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Bewertungsmerkmale

1. MerkmalGründliche Fachkenntnisse

2. Sprachgebrauch Fachkenntnisse gründlich = Wissen und Erfahrung in einem

Fach = den Dingen bis auf den Grund gehend

3. Tarifliche Definition Fachkenntnisse = Kenntnis von Vorschriften des

Aufgabenkreises Gründlich = Nähere Kenntnisse haben aber

ohne selbständige Leistungen d. h. die Vorschriften müssen nicht voll beherrscht werden.

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Entgeltgruppe 3 (BAT VIII)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 50 % schwierigen Tätig-keiten und zu 25% gründlichen Fachkenntnissen, für die eine eingehende Einarbeitung oder arbeitsfeldspezifische Vorkennt-nisse erforderlich sind.Definition: Tätigkeiten, die man aufgrund einer Einweisung am Arbeitsplatz oder durch bereits vorhandene Arbeitserfahrung ohne Fachaus-bildung sicher ausführen kann. Es kann sich um die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichzeitiger Geschäfte nach Anleitung handeln oder um die Erledigung ständig wieder-kehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge. Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst (Sekretariat)

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Entgeltgruppe 5 (BAT VII)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten, die bis zu 50 % gründliche Fachkenntnisse erfordern. Definition: Schwierige Tätigkeiten unterscheiden sich von einfachen Tätig-keiten durch gesteigerte Anforderungen. Es sind Tätigkeiten aus-zuführen, die tiefere Fachkenntnisse von nicht ganz unerheb-lichem Ausmaß erfordern. Auch gründliche Fachkenntnisse kön-nen durch Erfahrungswissen erworben werden. Sie umfassen nähere Kenntnis von Regeln oder Inhalten, die zur Ausführung der Aufgabe notwendig sind. Der Normalfall kann nicht richtig ausgeführt werden. Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst (Sekretariat)

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Bewertungsmerkmale

1. MerkmalGründliche und vielseitige Fachkenntnisse

2. Sprachgebrauch Gründlich = den Dingen bis auf den Grund gehend vielseitig = vielfältig, häufig

3. Tarifliche Definition - Kein alles umfassender Begriff- Der Beschäftigte muss nicht in allen Sachgebieten seiner Verwaltung gründliche Fachkenntnisse haben.

Die Tätigkeit muss wirklich eine Vielseitigkeit der gründlichen Fachkenntnisse erfordern.

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Bewertungsmerkmale

1. MerkmalSelbständige Leistungen

2. Sprachgebrauch Ohne fremde Hilfe auskommen, geistig arbeiten, urteilen, etwas durch Nachdenken schaffen, von allen Seiten überlegen.

3. Tarifliche Definition - Vorgegebene oder zu ermittelnde Daten und Fakten im Rahmen von Fachkenntnissen in ein neues Ergebnis umsetzen. - Eigene geistige Initiative entwickeln - Keine inhaltliche Vervollständigung der Ergebnisse mehr

- Selbständige Leistungen meint nicht eigenverantwortliches arbeiten ohne Einzelanweisung oder Anleitung

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Entgeltgruppe 6 (BAT VI b)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die bis zu 50 % gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens 20 % selbständige Leistungen erfordern. Definition: Tätigkeiten sind vielseitig, wenn sie Menge, Umfang und Anzahl einer Erweiterung darstellen. Diese erfordern zahlreiche Fachkenntnisse, die in verschiedenen Aufgaben eingesetzt werden müssen. Selbständige Leistungen meint nicht eigenverantwortliches Arbeiten ohne direkte ständige Beaufsichtigung, das Arbeiten ohne Einzelanweisung oder Anleitung. Vielmehr handelt es sich um selbständige Leistungen, wenn vorgegebene Merkmale oder Daten eigene Bearbeitung in ein neues Ergebnis umgearbeitet werden. Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst – Führerscheinstelle -

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Entgeltgruppe 8 (BAT V c)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens 1/3 selbständige Leistungen erfordern. Beachte:Eingruppierung nach E 8 soll unter anderem folgende Merkmale bei der Bewertung berücksichtigt werden: Größe des Leistungs-bereichs, Außenwirkung und Rechtsfolgen der Tätigkeit. Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst – Wohngeldsachbearbeiter -

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Bewertungsmerkmale

1. MerkmalGründliche und umfassende Fachkenntnisse

2. Sprachgebrauch Gründlich = den Dingen bis auf den Grund gehend Umfassend = den ganzen Bereich umfassend

3. Tarifliche Definition - Steigerung der Tiefe und Breite der Fachkenntnisse- Mehr Vorschriften kennen- Steigerung der Fachkenntnisse

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Entgeltgruppe 9 (BAT V b/IV b)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und überwiegend (mehr als 50 %) selbständige Leistungen erfordern.Definition:Im Vergleich zu den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen stellen gründliche und umfassende Fachkenntnisse eine Steigerung in der Tiefe und Breite nach dar. Nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Steigerung der Kenntnisse sind notwendig.

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst –Sachbearbeiter Grundsicherung für Arbeitssuchende-

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Bewertungsmerkmale

1. MerkmalBesonders verantwortungsvoll

2. Sprachgebrauch Besonders = auffällig, außergewöhnlich, einzigartig Verantwortung = für guten Ablauf sorgen, die Folgen

tragen, dafür einstehen

3. Tarifliche Definition - Tätigkeiten mit erheblichen Auswirkungen (Rechtsphäre

oder Lebensverhältnisse Dritter)- Tätigkeiten mit Auswirkungen für den Dienstherrn (ideell

oder materiell) - Stellung der Beschäftigten innerhalb des Behördenaufbaus

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Bewertungsmerkmale

1. MerkmalBesondere Schwierigkeit und Bedeutung

2. Sprachgebrauch Besonders = auffällig, außergewöhnlich Schwierigkeit = was Mühe macht, was schwer zu lösen ist Bedeutung = wichtig, bedeutsam, beachtlich

3. Tarifliche Definition Besondere Schwierigkeit: fachlich erheblich höhere Anfor-derungen Besondere Bedeutung: Menschenführung, finanzielle Auswirkungen

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Entgeltgruppe 10 (BAT IV a 1a)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders verantwor-tungsvollen Tätigkeiten, die Schwierig und von Bedeutung (zu 1/3) sind. Definition: Schwierigkeit und Bedeutung sowie besonders verantwortungsvolle Tätigkeit bedeutet-Auswirkungen und Rechtsfolgen der Tätigkeit-Aufsichtsfunktionen -Umfang der Personalverantwortung Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst – Gruppenleiter Grundsicherung fürArbeitssuchende (Hartz 4)

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Entgeltgruppe 11 (BAT IV a 1b)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und über-wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung (50%) ihres Aufgabenbereichs aus der E 10 herausheben. Definition: Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 10 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: -Größeren Leistungsbereich als bei E 10-Außenwirkung und Rechtsfolgen der Tätigkeit

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Entgeltgruppe 11 (BAT IV a 1b)

- Aufsichtsfunktionen - Umfang der Personalverantwortung - Umfang der Finanzverantwortung - Ausbildungs- und Lehrtätigkeit - Erforderliche Spezialkenntnisse - Evtl. Spezialtätigkeiten wie Planung, OrganisationTätigkeitsbeispiele: Verwaltungsdienst – Sachgebietsleiter

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Bewertungsmerkmale

1. MerkmalMaß der Verantwortung

2. Sprachgebrauch Verantwortung = für guten Ablauf sorgen

3. Tarifliche Definition Bearbeitung besonders schwieriger Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder Allgemeinheit

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Entgeltgruppe 12 (BAT III)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und über-wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders ver-antwortlichen Tätigkeiten die sich durch Schwierigkeit und Be-deutung ihres Aufgabenbereichs und dem Maß der Verant-wortung aus der E 11 herausheben. Definition: Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 11 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: -Größerer Leistungsbereich als bei E 11 -Größere Außenwirkung und Rechtsfolgen der Tätigkeit als bei E 11 -Umfassende Aufsichtsfunktionen

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Entgeltgruppe 12 (BAT III)

- Größerer Umfang der Personalentwicklung - Größerer Umfang der Finanzverantwortung - das geprägte Ausbildungs- und Lehrtätigkeit - Erforderliche Spezialkenntnisse - Maß der VerantwortungTätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst – Sachgebietsleiter IuK

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Entgeltgruppe E 13 (BAT II)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und viel-seitigen Tätigkeiten die umfassende Fachkenntnisse und über-wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders ver-antwortungsvollen Tätigkeiten.Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit zu 50%. Definition: Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 12 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: -Größerer Leistungsbereich als bei E 12-Größere Außenwirkung und Rechtsfolgen wie E 12-Umfassendere Aufsichtsfunktionen

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Entgeltgruppe E 13 (BAT II)

- Größerer Umfang der Personalverantwortung - Größerer Umfang der Finanzverantwortung - Erforderliche Spezialkenntnisse - HochschulbildungTätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst -Amtsleiter

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Entgeltgruppe 14 (BAT 1 b)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und viel-seitigen Tätigkeiten die umfassende Fachkenntnisse und über-wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders ver-antwortungsvollen Tätigkeiten. Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit zu 50%, die von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung(50%) ist. Definition: Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 13 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: -Größerer Leitungsbereich als bei E 13 -Größere Außenwirkung und Rechtsfolgen wie E 13-Umfassendere Aufsichtsfunktionen

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Entgeltgruppe 14 (BAT 1 b)

- Größerer Umfang der Personalverantwortung - Größerer Umfang der Finanzverantwortung - Erforderliche Spezialkenntnisse - HochschulbildungTätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst – Hauptamtsleiter oder Kämmerei-

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Entgeltgruppe 15 (BAT 1a)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Leiterinnen/Leiter größerer Arbeits- und Fachbereiche oder in Tätigkeiten die hochwertige Leistungen in Spezialgebieten erfordern.Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit zu 50%, die von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung(50%) und besonderer Verantwortung(50%) ist. Definition: Die Tätigkeit stellt eine herausgehobene Spitzenposition dar, welche sich deutlich von allen vorherigen Tätigkeiten abhebt. Tätigkeitsbeispiel: Verwaltungsdienst -Dezernent