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17 STELLUNGNAHME 17/168 A18 BBWind GmbH Schoneroersttaße 12-1 4 48143 MOnster landtag NRW z. Hd. Hans-Georg Schröder Postfach 10 11 43 40002 Dosseldorf LANDTAG NORDRHEIN·WESTFAlEN . WAHLPERIODE Telefon: Te lefax: E-Mail : Internet nd 0251/981103-10 0251 / 98 11 03 - 29 heinz.th [email protected] www.bbwind .de Münster, 04.12.2017 Stellungnahme zur Drucksache 171526 (Antrag der Fraktionen CDU und FDP) 1 Stichwort "Windenergieausbau - Anhörung A18 -13.12.2017" Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 16.11 .2017 möchte ich hiermit als ge ladener Sachverständiger der Anhörung am 13.1 2. 2017 vorab zur Drucksache 17/526 schriftlich wie folgt Stellung zu den einzelnen Punkten nehmen und konstruktive lösungs- bzw. Kompromissvorschlage anbringen. Abschließend setze ich den Antrag in ei nen bundespolitischen und globalen Kontext. Akzeptanz und pauschale Abstandsvorgaben Eingangs möchte ich klarstellen , dass BBWind als spezialisierter Fachdienslleister für Bürgerwindparks in NRW analog zur Landesregierung ebenfalls eine sichere, volkswirtschaftlich kostengünstige und nachhaltig organisierte Energiewende befürwortet. Dies i st speziell für die Akzeptanz der Windenerg ie als zentral en Pfeiler der nordmein-westfalischen Energiewende unabdingbar. Jedoch muss in diesem Kontext auch klargestellt werden, dass Akzeptanzverluste und Vorbehalte in der Bevölkerung regional stark differieren. So mag es breitere Akzeptanzprobleme im Paderborner Bereich geben, wo eine besonders hohe Dichte von Windenergieanlagen auftritt, nicht j edoch in we iten Teilen NRW wie z.B. dem MOnsterland. Durch zah lreiche umgesetzte Borgerwindprojekte in NRW ist mir bekannt, da ss in den meisten Reg ionen Akzeptanzprobleme ehe r Randerscheinungen sind, insofern empfehle ich, be i diesem Thema nicht Oberreg ional zu pauschalisieren. Durch die zumeist dezentrale Siedlungsstruktur in unserem Land , wird es auch mit der heutigen planungsrechtlichen Grundl age nicht zu flachendeckendem Zubau von Windenergieanlagen kommen, insbesondere nicht in zersiedelten und teilweise flachig mit Naturschutzkategori en belegten Räumen wie Monsterland , Rheinland, Sauerl and oder gar Ruhrgebi et. Zur zielfOhrenderen Akzeptanzsteigerung schlagen wir vor, sta.rker im Bereich der bedarfsgerechten Befeuerung aktiv werden zu dürfen (s .u.). Mit ko nkretem Bezug auf die Themen komplexe der Dru cksa che möchte ich mich wie folgt außern: Sitz: MOnster. SchortemerW. 12-14 - AmtsgeriCht MOnster HRB 13920 Gesch3ftsfOhrer: Heinrich Thief- UST·ID.: DE2840S8289 - SI.Nr.: 13 DZ BANK AG, IBAN DE31 "008 0000 0000 2015 BIC GENODEMSXXX -_ ..

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STELLUNGNAHME

17/168A18

BBWind GmbH Schoneroersttaße 12-1 4 48143 MOnster

landtag NRW z.Hd. Hans-Georg Schröder Postfach 10 11 43 40002 Dosseldorf

LANDTAG NORDRHEIN·WESTFAlEN

. WAHLPERIODE

Telefon: Telefax: E-Mail : Internet

nd 0251/981103-10 0251 / 98 11 03 - 29 heinz.th [email protected] www.bbwind.de

Münster, 04.12.2017

Stellungnahme zur Drucksache 171526 (Antrag der Fraktionen CDU und FDP) 1 Stichwort "Windenergieausbau - Anhörung A18 -13.12.2017"

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 16.11 .2017 möchte ich hiermit als geladener Sachverständiger der Anhörung am 13.12.2017 vorab zur Drucksache 17/526 schriftlich wie folgt Stellung zu den einzelnen Punkten nehmen und konstruktive lösungs- bzw. Kompromissvorschlage anbringen. Abschließend setze ich den Antrag in einen bundespolitischen und globalen Kontext.

Akzeptanz und pauschale Abstandsvorgaben

Eingangs möchte ich klarstellen, dass BBWind als spezialisierter Fachdienslleister für Bürgerwindparks in NRW analog zur Landesregierung ebenfalls eine sichere, volkswirtschaftlich kostengünstige und nachhaltig organisierte Energiewende befürwortet. Dies ist speziell für die Akzeptanz der Windenerg ie als zentralen Pfeiler der nordmein-westfalischen Energiewende unabdingbar. Jedoch muss in diesem Kontext auch klargestellt werden, dass Akzeptanzverluste und Vorbehalte in der Bevölkerung regional stark differieren. So mag es breitere Akzeptanzprobleme im Paderborner Bereich geben, wo eine besonders hohe Dichte von Windenergieanlagen auftritt, nicht jedoch in weiten Teilen NRW wie z.B. dem MOnsterland. Durch zahlreiche umgesetzte Borgerwindprojekte in NRW ist mir bekannt, dass in den meisten Regionen Akzeptanzprobleme eher Randerscheinungen sind, insofern empfehle ich, bei diesem Thema nicht Oberregional zu pauschalisieren.

Durch die zumeist dezentrale Siedlungsstruktur in unserem Land, wird es auch mit der heutigen planungsrechtlichen Grundlage nicht zu flachendeckendem Zubau von Windenergieanlagen kommen, insbesondere nicht in zersiedelten und teilweise flachig mit Naturschutzkategorien belegten Räumen wie Monsterland, Rheinland, Sauerland oder gar Ruhrgebiet. Zur zielfOhrenderen Akzeptanzsteigerung schlagen wir vor, sta.rker im Bereich der bedarfsgerechten Befeuerung aktiv werden zu dürfen (s.u.).

Mit konkretem Bezug auf die Themenkomplexe der Drucksache möchte ich mich wie folgt außern:

Sitz: MOnster. SchortemerW. 12-14 - AmtsgeriCht MOnster HRB 13920 Gesch3ftsfOhrer: Heinrich Thief- UST·ID.: DE2840S8289 - SI.Nr.: 33715947~ 13

DZ BANK AG, IBAN DE31 "008 0000 0000 2015 7~. BIC GENODEMSXXX

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"Geordnete Bahnen" für den Windenergieausbau

Wie oben bereits angedeutet, existieren keine flachendeckenden und mehrheitlichen Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber der Windenergienutzung. Dies trifft insbesondere zu, wenn es sich um akzeptanzstiftende Burgerwindparks handelt. Seitens BBWind liegen hierzu praktische Erfahrungen aus dem Bau und Betrieb von ober 70 Burger~Windenergieanlagen vor. In den von uns begleiteten Projekten existieren keine nennenswerten Akzeptanzprobleme, da alle zentralen Akteure vom Flacheneigentümer bis zum Anwohner an der Wertschöpfungskette teilhaben können. Gerade in NRW gibt es zahlreiche gut funktionierende Best-Practice-Beispiele für akzeptanzfördernde Burgerenergie, die es zu betonen und zu fördern gilt. Ich kann nicht erkennen, dass der Ausbaupfad der Windenergie in NRW jemals die beschriebenen .geordneten Bahnen- verlassen hat, insofern sehe ich hier auch keinen Handlungsbedarf seitens der Landesregierung. Vielmehr verunsichert die derzeitige Diskussion um Abstände alle Beteiligten in den Reg ionen, in denen Windenergie eigentlich starke Akzeptanz erfahrt, wie ich Ihnen im nachsten Punkt weiter erlautere.

Rechtssicherheit und Vertrauensschutz für alle Beteiligten

Der Vertrauensschutz tur alle Beteiligten ist ein wichtiger Punkt. Unter .allen Beteiligten" sehe ich in diesem Kontext die steuernden Kommunen ebenso wie planende Bürger, Mittelstandsuntemehmen, Zulieferer und Hersteller vertreten.

Viele Kommunen in NRW haben in den letzten Jahren ihre Flachennutzungsplane bewusst fo r Windenergie geöffnet oder befinden sich derzeit in langwierigen Planungsverfahren zur Ausweisung zusatzlicher Standorte. Eine politisch motivierte, starre Abstandsregelung wurde die Kriterienkataloge der Kommunen ad absurd um führen, kostenintensive Neubewertungen erforderlich machen und die Planungssicherheit in Frage stellen. Sowohl die Stiftung Umweltenergierecht1 wie auch Prof. Dr. Grigoleie bewerten eine EinfOhrung pauschaler Abstandsvorgaben als rechtlich kritiSCh. Ich weise daher darauf hin, dass gerade für die aus Ihrer Sicht zu schützenden Kommunen eine rechtlich wackelige Konstruktion von Abstandsvorgaben eher zu mehr Rechtsunsicherheit führt.

Landwirte und Anwohner, die in Dutzenden BUrgerwindprojekten erhebliche Summen in die Entwicklung ihrer Projekte gesteckt haben, sehen ihre Investitionssicherheit durch die aktuelle politische Diskussion massiv gefährdet. Allein die Projekte in Westfalen-Lippe, die wir durch unsere Beratungstätigkeit begleiten, haben privat finanzierte Vorleistungen im Millionenbereich getätigt. Diese Investitionen werden bei erfolgreicher Projektumsetzung weitere 1,12 Milliarden Euro allein in den Bürgerwindprojekten nach sich ziehen. Über die gesamte Betriebslaufzeit werden durch diese Projekte ca. 2,80 Milliarden Euro Wertschöpfung in NRW generiert.

Die nordrhein~westfalische Energiewende wird größtenteils von erfolgreichen Unternehmen des Mittelstandes vorangetrieben. Zahlreiche Planer, Bauunternehmer, lokale Banken oder Gutachter zahlen die Windenergie zu Ihren Hauptgeschaftsfeldern und können an der zuvor bezifferten Wertschöpfung teilhaben. Insgesamt hängen 18.500 Arbeitsplatze an der Windenergie in NRW, die durch einen faktischen Ausbaustopp akut bedroht sind.

Rechtssicherheit und Vertrauensschutz werden nicht nur durch die aktuelle landespolitische Diskussion um die Einführung pauschaler Abstandsvorgaben in Frage gestellt. Die in der Drucksache anvisierte Überarbeitung des landesentwicklungsplans sowie einer mög lichen l andesinitiative zur Aufhebung der baurechtlichen Privilegierung im Baugesetzbuch bewirkt eine verheerende Unsicherheit in fast allen Projekten.

1 Nils Wegner, Abstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten, WOrzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 28 vom 14.07.2017.

2 Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit, Möglichkeiten und Grenzen der einschränkenden Sleueruna Windenergieausbaus mit den Mitteln der l andespolitik, Rechtsgutachten LA. des LEE

SItt; MClns1er. Schor1erner.;tr. 12-14 - Amtsgefichl Münster HRB 13920 GescMftsfOhrer: Heinrich Thier- UST-IO.: 0E2~058289 · SI.Nr .. 337/5947104 13

OZ BANK AG. lBAN OE31 4006 0000 0000 201574. BIC GENOOEM$XXX

2017.

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Windenergieerlass NRW

Zwischenzeitlich liegt die Entwurfsfassung des Windenergieerlasses vor. Hierzu hat sowohl der Westfälisch-Lippische l andwirtschaftsverband e.V. (Wl V) als auch der landesverband Erneuerbare Energien NRW (lEE) entsprechende Stellungnahmen abgegeben, auf die ich hier verweise.

Insbesondere die schwammigen Ausführungen zu den pauschalen Abstandsvorgaben lehne ich ab, hier reicht ein kurzer klarstellender Hinweis auf die völlig klare und ausreichende Genehmigungspraxis im Kontext des Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG I TA lärm). Zudem führt der Erlass des NRW­Umweltministeriums vom 29.11 .2017 (LAI-Interimsverfahren für Schallberechnung) bereits zu einem erweiterten immissionsschutzrechtlichen Schutzabstand für Anwohner im Außenbereich wie auch in baurechtlich dargestellten Wohngebieten.

Landesentwicklungsplan NRW

Der gültige und erst vor kurzer Zeit novellierte lEP NRW beinhaltet bereits Aussagen zum Ausbau der Windenergie in NRW. Die im lEP formulierten Grundsätze der Raumordnung sind von den entsprechenden Regionalplanungstragern regional auszudifferenzieren. l etztendlich obliegt es der kommunalen Planungshoheit, konkrete Flächen für den Ausbau der Windenergie im Rahmen der Bauleitplanung auszuweisen. Diese Systematik hat sich in vielen Fallen bewahrt und sollte nicht geändert werden. Restriktivere Ziele und Grundsätze auf Ebene der landesplanung würden dazu führen, dass Regionalplanverfahren beendet werden und es neben dem ökonomischen auch einen planerischen Fadenriss in der Windenergie geben würde.

Windenergienutzung in Waldbereichen

Ohne die Entwicklung von Windenerg iestandorten im Wald werden die festgelegten nordrhein­westfälischen Klimaschutzziele quantitativ nicht erreichbar sein. Es sollten weiterhin gemaß aktuell geltendem leitfaden nWindenergie im Wald" Standorte auf monokultureIl genutzten Nadelholzbeständen zugelassen bleiben. Es gibt keinerlei nachvollziehbare ökologische Gründe, diese Standorte von der Windenergienutzung auszuschließen.

Bedarfsgerechte Befeuerung

Eine Einführung pauschaler Abstandsvorgaben über die ohnehin vorhandenen immissionsschutzrechtlichen Regelungen der TA l ärm hinaus führt sicherlich nicht unmittelbar zu einer steigenden Akzeptanz tor Windenergieanlagen. ZielfOhrende Akzeptanzsteigerung lässt sich am ehesten über konkret spürbare Maßnahmen erreichen. Die somit weitestgehend entfallende nächtliche Rotlicht-Befeuerung würde die Akzeptanz für Windenergie sicherlich nachhaltiger erhöhen als ein paUSChaler Mindestabstand. Vor dem Hintergrund des massiv erhöhten Kostendrucks für Windenergieprojekte in der EEG-Ausschreibung und der (noch) sehr teuren Radarsysteme muss eine solche Regelung allerdings mit Augenmaß eingeführt werden. Von daher schlage ich vor, eine bedarfsgerechte Befeuerung zum Teil durch die Kompensationszah lungen für den Ausgleich l andschaftsbild zu finanzieren. Es könnten so beispielsweise 50% des finanziellen Kompensationsvolumens für das landschaftsbifd in bedarfsgerechte Befeuerung investiert werden. Schließlich wird der Eingriff in das landschaftsbild so unmittelbar abgemildert.

Repowering

Ich freue mich, dass Sie den Antrag stellen, die Windenergie durch Repowering starken zu wollen. Größere und in der Anzahl weniger Anlagen bilden den technischen Fortschritt von Stromerzeugung aus Windenergie ab. Ende 2020 werden bundesweit 5.600-7.000 Altanlagen das Ende ihrer Betriebsdauer erreichen, wovon ein gutes Zehntel auf NRW entfallt (Deutsche Windguard 2016, S. 4-5). Das Potenzial für Repowering ist allerdings begrenzt. FOr einen Großteil dieser Windvorranggebiete kommt aus verschiedenen GrOnden (z. B. Artenschutz, zu geringe Abstande zur Wohnbebauung, veränderte Rahmenbedingungen, größere Anlagen) ein Repowering nicht in Frage. Insofern warne ich davor, die Mög lichkeiten für Repowering in NRW zu überschätzen.

SitZ: MOnster, SChOl1emerstr. 12. 14 - Amtsgericht Münsler HRB 13920 GeschaflsfOhrer. Heinrich Thier- U$T·IO.: OE284058289· SI.Nr.: 337/59471041 3

OZ BANK AG. IBAN OE31 4006 0000 0000 20t514, Ble GENOOEMSXXX

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Baurechtliehe Privilegierung

Windenergie ist wie andere Außenbereichsvorhaben seit vielen Jahren über § 35 BauGB baurechtlieh privilegiert. Eine NRW-Bundesratsinitiative zur Abschaffung dieser PriviJegierung ware ein fatales Signal in Sachen Energiewende und Klimaschutz. Auch ist es aus landwirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar, warum etwa landwirtschaftliches Wirtschaften oder Biogasnutzung baurechtlich privilegiert sein sollten, Windenergie als klassisches Außenbereichsvorhaben im landlichen Raum aber nicht. Neben dem Abwürgen einer wichtigen regenerativen Energ iegewinnungsform würde somit den Landwirten geschadet, die Windenergie - oft in Form von Bürgerwindparks - als zweites ökonomisches Standbein für ihre Betriebe entwickeln.

Ausbaudeckelung durch das EEG

Da mit dem Antrag eine .Neuorientierung des Windenergieausbausu in NRW beabsichtigt wird, darf diese - wenn Oberhaupt - nur im Kontext des neuen EEG 2017 betrachtet werden, das das Vergütungssystem mit der Einführung von Ausschreibungen grundlegend verandert hat. Ich gewinne nicht den Eindruck, dass dies erfolgt ist, da die beabsichtigten Maßnahmen im Antrag in ihrer Wirkung nicht notwendig erscheinen und weise auf die Mengenbegrenzung und den massiven Kostendruck im EEG hin. Mit dem EEG 2017 ist der Windenergieausbau Ober das mengenm3ßig begrenzte Ausschreibungsverfahren neu geregelt. Bundesweit wird der Ausbau auf jährlich 2.800 Megawatt (MW) beschrankt. Bei einer durchschnittlichen Anlagenleistung von 4 MW können also jährlich bundesweit 700 Anlagen errichtet werden. Allein deshalb wird der nordrhein-westfä!ische Ausbau zukünftig stark unter das Niveau der Errichtungen aus dem letzten Jahr (21 1 Anlagen in NRW) fallen. Nach der vollständigen Realisierung der im Jahr 2016 genehmigten 449 Windenergieanlagen werden wir einen zukünftigen jährlichen Ausbau von weniger als 100 Windenergieanlagen pro Jahr in NRW haben. Hinzu kommen die oben genannten Hunderten Windenergieanlagen, die Ende 2020 außer Betrieb genommen werden, ohne dass ein Repowering stattfinden kann. Hierdurch wird die absolute Anlagenzahl in den kommenden Jahren stagn ieren oder gar rückläufig sein , auch ohne die Einführung neuer Hemmnisse auf Bundes- und Landesebene. Des Weiteren herrscht ein massiver Kostendruck, wie die ersten drei Ausschreibungen gezeigt haben. Die Höchstzuschl3ge lagen bei 5,78; 4,29 und zuletzt bei 3,82 Cent 1 kWh, was einer Halbierung im Vergleich zum Vergotungssatz von 7,68 Cent I kWh tor eine Inbetriebnahme im Q4/2017 entspricht. Sollten landespolitische Maßnahmen dazu führen, dass hiesige Windenergieprojekte mit zusatzlichen Kosten belastet werden, so schwächt dies unmittelbar die NRW-Projekte im bundesweiten Wettbewerb der Ausschreibungen.

Der aktuelle Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen hat weltweit eine Welle der EntrOstung ausgelöst. Unisono haben nationalstaatliehe Politiker zuletzt auf der Weltklimakonferenz in Bonn bekräftigt, dass nun insbesondere die EU und China umso stärker in der Verantwortung sind. Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten eine Vorreiterrotte für die internationale Energiewende übernommen, die es zu halten und weiter konsequent auszubauen gilt. Insbesondere NRW als .Energieland", bevölkerungsreichstes Bundesland, traditionelles .Kohlelandu und Ausrichter des diesjährigen KlimagipfeJs steht hier massiv im Fokus. Eine Abkehr von der Windenergie hatte eine fatale Signalwirkung weit über NRW und Deutsch land hinaus.

Ganz gleich auf welcher Handlungsebene, die Windenergie in NRW neu gesteuert werden soll, so darf dies keinesfalls losgelöst der bundespolitischen und globalen Entwicklungen und Verpflichtungen geschehen. Gerne führe ich die oben aufgeführten Themenbereiche im Rahmen der Anhörung am 13.12.2017 näher aus. Sollten zwischenzeitlich Fragen aufkommen, stehen mein Team und ich jederzeit zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen GrOßen aus MOnster

Heinz Thier

Sitz: Mlinster, $c:hofIemerstr. 12-14 -Aml$gerichl MCmstef HRB 13920 Gesehaftsführer. Heinrich Thier- UST·ID.: DE2840~289 - SlNr. : 33715847/0<413

Dl BANK AG. IBAN DE31 4006 0000 00002015 74, BIC GENODEMSXXX