Steuerliche Aspekte bei der Unternehmensnachfolge
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Steuerliche Aspekte bei der Unternehmensnachfolge Forum Finance: Unternehmensnachfolge – Vorbereitung und Erfolgsfaktoren beim Unternehmensverkauf
10. September 2014
Zur Erinnerung: Der Fall
Der Unternehmer Stefan Sorglos hat mit drei Partnern ein
Unternehmen in der IT-Branche im heutigen Wert von ca. 20 Mio. €
aufgebaut. Er ist gemeinsam mit einem seiner Partner
Geschäftsführer der GmbH.
Sorglos ist mit der Musikpädagogin Clara verheiratet und hat drei
Kinder im Alter von 20, 15 und 7 Jahren.
Wie kann eine Unternehmensnachfolge gestaltet werden?
Unentgeltlich
Schenkung
Erbschaft
(Voll-)Entgeltlich
Asset Deal
Share Deal
Zwischenformen
Übertragung gegen Versorgungsleistungen
Nießbrauchsvorbehalt
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Unentgeltliche Unternehmensnachfolge - einige Basics
Kaum Unterschiede zwischen Besteuerung von Schenkungen und
Erbfällen (Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz)
daher im Folgenden immer "Erbschaftsteuer" genannt
Die Freibeträge und Steuersätze hängen vom Verwandtschaftsgrad
beziehungsweise Zivilstand (verheiratet, eingetragene
Lebenspartnerschaft) ab.
"Je weniger verwandt, desto teurer"
Freibeträge "erneuern" sich alle zehn Jahre
Erbschaftsteuergesetz verfassungswidrig?
Die Zukunft ist wie immer unsicher, aber "Schockstarre" kann gefährlich sein
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11.09.2014
Unentgeltliche Unternehmensnachfolge - einige Basics
Steuer-
klasse Personenkreis bei Erbschaft Persönlicher
Freibetrag bei
Erbschaft
I Ehegatte und Lebenspartner 500.000 EUR Kinder, Stiefkinder,
Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder 400.000 EUR
Enkelkinder 200.000 EUR
Eltern und Großeltern 100.000 EUR
II Geschwister Neffen und Nichten Stiefeltern, Schwiegereltern Geschiedene Ehegatten
20.000 EUR
III alle übrigen Erben (z. B. Tanten, Onkel, Freunde, Bekannte) 20.000 EUR
Wichtig: Beim gesetzlichen Güterstand ist der Zugewinn steuerfrei
11.09.2014
Unentgeltliche Unternehmensnachfolge - einige Basics
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis
einschließlich Steuerklasse
I II III
75.000 EUR 7 % 15 % 30 %
300.000 EUR 11 % 20 % 30 %
600.000 EUR 15 % 25 % 30 %
6.000.000 EUR 19 % 30 % 30 %
13.000.000 EUR 23 % 35 % 50 %
26.000.000 EUR 27 % 40 % 50 %
und darüber 30 % 43 % 50 %
Die Sonderregeln für Unternehmen
Freibetrag 150.000 EUR
"Rabatt" auf Erbschaftsteuer: 85% oder 100% möglich
Stets beste Steuerklasse
Voraussetzungen
"Verwaltungsvermögen" (fremdgenutzte Immobilien, Kapitalanlagen etc.) des
Unternehmens darf nicht bestimmte Grenzen überschreiten
Gewisse Kontinuität in der Lohnsumme innerhalb von sieben Jahren
(gilt ab 20 Mitarbeiter)
Keine Veräußerung des Unternehmens innerhalb von sieben Jahren
Substanzentnahmen beschränkt
und…
bei Kapitalgesellschaften muss die Beteiligung mehr als 25% betragen
"Reparaturmöglichkeit" durch Stimmrechtsbindungsvertrag
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Auswirkung der derzeitigen erbschaftsteuerlichen Sonderregeln für Unternehmen
Annahmen
Wert Unternehmen 25% von 20 Mio. = 5 Mio.
Voller Zugewinnausgleich
Kein weiteres Vermögen
Gesetzliche Erbfolge oder entsprechende Schenkung
Erbschaftsteuerbelastung mit Begünstigung: Null
Erbschaftsteuerbelastung ohne Begünstigung: ca. 200 TEUR
Ehefrau ist Alleinerbin (z.B. "Berliner Testament")
oder entsprechende Schenkung
Erbschaftsteuerbelastung mit Begünstigung Null
Erbschaftsteuerbelastung ohne Begünstigung ca. 400 TEUR
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Unternehmensverkauf
Asset Deal aus der GmbH heraus
Steuerbelastung (GmbH, je nach Standort) 22,8 % bis 33,0 %
Ausschüttung wird mit Abgeltungsteuer belegt
Gesamtsteuerbelastung (inkl. Abgeltungsteuer) 43,2 % bis 50,7 %
Asset Deal mit Vorbereitungszeit
(z.B. Umwandlung in GmbH & Co. KG)
Steuerbelastung (Gesellschaft und persönlich) 46,0 % bis 47,0 %
Share Deal
Steuerbelastung (Teileinkünfteverfahren) 29,0 % bis 30,0 %
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Unternehmensverkauf - Optimierungen
Asset Deal mit Vorbereitungszeit
(z.B. Umwandlung in GmbH & Co. KG)
Steuerbelastung bisher 46,0 % bis 47,0 %
ab 55. Lebensjahr oder Berufsunfähigkeit 26,0 % bis 27,0 %
Share Deal mit Vorbereitungszeit
(z.B. über eine gemeinsame Holdinglösung)
Steuerbelastung bisher 29,0 % bis 30,0 %
Steuerbelastung (auf Ebene der Holding) 1,4 % bis 1,7 %
Steuerbelastung (bei Ausschüttung) 27,2 % bis 27,6 %
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Unternehmensnachfolge - Zwischenformen
Übertragung gegen Versorgungsleistungen
Nachfolger erhält Unternehmen
Nachfolger sagt dem Abgebenden eine Versorgung zu (z.B. Rentenzahlung)
Steuerlich
Der Vorgang wird als Schenkung besteuert
Die Versorgungsleistungen können (ganz oder teilweise) bei der Einkommensteuer des
Zahlenden geltend gemacht werden
Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
Es geht das Unternehmen oder Teile davon unentgeltlich über
Der Übergeber behält sich aber die Erträge aus dem Vermögen vor
Steuerlich
Vermögen geht über - Freibeträge etc. können genutzt werden, auch in mehreren
Schritten
Der Ertrag bleibt aber beim bisherigen Unternehmer Page 11
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