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Steuerliche Risiken bei Kauf oder Verkauf von KMU Nadia Tarolli Schmidt Advokatin und Steuerexpertin Partnerin bei VISCHER AG [email protected]

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Steuerliche Risiken bei Kauf oder Verkauf von KMU

Nadia Tarolli SchmidtAdvokatin und SteuerexpertinPartnerin bei VISCHER [email protected]

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(x)2

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Pre Deal Deal Post Deal

1. Vorbereitungs-möglichkeiten

1. Umstrukturierung2. Ausschüttungen3. Rulings4. Ind. Teilliquidation /

Transponierung

1. Liquidation2. Einkommenssteu-

er bei ind. Teilliq.3. Preisminderung

bei Steuermängel

1. Due Diligence2. Altreserven3. Mängelschutz im

Kaufvertrag4. Rulings

1. Sperrfristen2. Steuerzahlungen

bei Mängeln

Phasen

Zusätzlich : Sonderaspekte bei Einzelfirmen / Personenunternehmen

Kapitalgesellschaften:

Auslegeordnung

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0. Einführung Share Deal versus Asset Deal

1. Steuerliche Vorbereitungsmöglichkeiten:

a. Umwandlung Einzelfirma in Kapitalgesellschaft

b. Vermögensübertragung im Konzern

c. Ausgliederung

(x) Phase „Pre Deal“, Sicht „Verkäufer“

Auslegeordnung Kapitalgesellschaften

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Share Deal Asset Deal

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Share Deal versus Asset Deal

Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft

z.B. Kauf von 100 % der Aktien der Klein AG

Definitionen Share Deal / Asset Deal

Verkauf von Aktiven / Passiven eines Unternehmens

z.B. Kauf der Sparte Kinder-bekleidung eines Unterneh-mens inkl. der zugehörigen Vermögenswerte

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Share Deal versus Asset Deal

Hauptvorteil für natürliche Personen mit Anteilen im Privat-vermögen:

− Möglichkeit steuerfreier Kapitalgewinn (Vorsicht indirekte Teilliquidation)

Vorteile unabhängig von Zuordnung ins Geschäfts- oder Privatvermögen:

− Sämtliche Risiken gehen auf Käufer über

− Keine Liquidation der Gesellschaft nötig

Vorteile Share Deal für Verkäufer

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− Führt zu Realisation und Besteuerung von stillen Reserven in Gesellschaft (Verlustvorträge können berücksichtigt werden)

− Anschliessende Ausschüttung des Erlöses führt zuDividendenertrag

• Für natürliche Personen evtl. Teileinkünfteverfahren

• Für juristische evtl. Beteiligungsabzug

Share Deal versus Asset Deal

Folgen Asset Deal für Verkäufer

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Share Deal:

− Käufer muss latente Steuern übernehmen und wird diese vom Kaufpreis abziehen wollen

− Käufer wird Escrow o.ä. für Steuer- und andere Risiken verlangen

Share Deal versus Asset Deal

Implikationen für Käufer

Share Deal Asset Deal

− Käufer kann interessante Aktiven / Passiven selektiv übernehmen und Risiken minimieren

− Bessere Abschreibungs-möglichkeiten

− Keine Übernahme von Verlustvorträgen möglich

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− Verkäufer ziehen typischerweise Share Deal vor

− Käufer bevorzugen oft Asset Deals (Ausnahme Interesse an Verlustvorträgen)

− In letzten Jahren sehen wir wieder vermehrt Asset Deals

− Entgegenkommen durch Käufer führt typischerweise zu Abschlägen beim Kaufpreis

Share Deal / Asset Deal: Fazit

Share Deal versus Asset Deal

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− Umwandlung div. Einzelfirmen / Personen-gesellschaften in eine Kapitalgesellschaft wg. späterem steuerfreien Kapitalgewinn

− Fortbestand Steuerpflicht in CH

− Übernahme massgebl. Gewinnsteuerwerte

− Übertragung Betrieb oder Teilbetrieb

− Sperrfrist 5 Jahre; für Emissionsabgabe zusätzlich (Vor-)Bestand 5 Jahre für Einschränkung auf Nennwertbesteuerung

� Planungshorizont mind. 5 Jahre

Umwandlung Einzelfirma / Personenunternehmen

Vorbereitungsmöglichkeiten(x)

Ziel

Voraus-setzungen(DBG 19 Abs. 1 u. 20 Abs. 2)

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Umwandlung Einzelfirma / Personenunternehmen

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Vorbereitungsmöglichkeiten

Als Sperrfristverletzung gilt:

− Veräusserung der Anteile über dem Nennwert

Keine Sperrfristverletzung ist demnach:

− Schenkung / Vererbung der Anteile

− Verkauf zum Nennwert

− steuerneutrale Umstrukturierung

Verletzung der Sperrfrist:

− Abrechng. im Nachsteuerverfahren auf Verkaufszeitpunkt hin

− Anteilig auf beim Verkauf vorhandene stille Reserven

(x)

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Umwandlung Einzelfirma / Personenunternehmen, Beispiel

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Vorbereitungsmöglichkeiten

Herr Wandler wandelt seine dreijährige Einzelfirma auf den 1.1.2012 in eine AG mit einem AK von CHF 100’000 um. Die Vermögenssteuerwerte werden übernommen.

− Am 1.1. 2013 verkauft Wandler 50 % der Aktien zu CHF 500’000

− Zusätzlich wird am 20.6.2013 das AK um CHF 200’000 erhöht (Barliberierung)

Die Einzelfirma verfügte im Zeitpunkt der Umwandlung über folgende stille Reserven:

− Vorräte CHF 20’000− Einrichtungen CHF 10’000− Rückstellungen CHF 5’000

(x)

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Umwandlung Einzelfirma / Personenunternehmen, Lösung

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Vorbereitungsmöglichkeiten

Umwandlung grundsätzlich steuerfrei möglich, da

− Steuerpflicht in CH weiterbesteht− Vermögenssteuerwerte übernommen wurden− Betriebserfordernis erfüllt ist

Aber Sperrfristverletzung : Abrechnung stiller Reserven im Nachsteuerverfahren bei Herrn Wandler: CHF 17’500 zzgl. zu bereits erzieltem Einkommen

Aktienkapitalerhöhung : Keine Sperrfristverletzung, da Aktionären nichts zufliesst

Emissionsabgabe wird nicht erhoben, da Gesamtwert un-ter CHF 1 Mio.; Befreiung lag ohnehin nicht vor, da Einzel-firma weniger als 5 Jahre bestanden hat

(x)

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Vermögensübertragung im Konzern

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Vorbereitungsmöglichkeiten

− Überführung Verkaufsobjekt in ideale(s) Verkaufspaket(e)

− Konzernverhältnis (Mutter muss Kapitalgesellschaft / Genossenschaft sein)

− Übertragung zwischen inländischen Konzerngesellschaften

− Übertragung Beteiligung, Betrieb, Teilbetrieb oder Gegenstand betriebl. Anlagevermögen

− Übernahme Gewinnsteuerwerte

− Sperrfrist 5 Jahre

� Planungshorizont mind. 5 Jahre

Ziel

Voraus-setzungen

(x)

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Vermögensübertragung im Konzern, Beispiel

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Vorbereitungsmöglichkeiten

Die Blau AG ist ein Unternehmen im Bereich Zulieferindustrie. Nebst den betrieblichen Aktiven und Passiven verfügt sie über ein nicht betriebsnotwendiges Grundstück.

Die Aktionärin möchte mittelfristig den Betrieb an zwei Arbeitnehmer verkaufen und die nichtbetriebsnotwendige Immobilie behalten. Dazu soll die Gesellschaft geteilt werden.

Eine steuerneutrale Spaltung wurde von der Steuerverwaltung mangels Betrieb abgelehnt.

Alternative?

(x)

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Vermögensübertragung im Konzern, Lösung

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Vorbereitungsmöglichkeiten

Die Blau AG nimmt rechtzeitig eine Vermögensübertragung im Konzern vor.

Alle Voraussetzungen sind erfüllt.

NewCo: Betrieb

Immobilie;Kein Betriebs-erfordernis

Sperrfrist 5 Jahre

(x)

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(x) Vorbereitungsmöglichkeiten

Ausgliederung

− Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder von Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens auf eine neue oder bestehende Tochtergesellschaft

− Variante, wenn Teilbetrieb aus juristischer Person heraus verkauft werden soll

− Teilweise als Vorbereitung für Naturaldividende eingesetzt

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(x) Vorbereitungsmöglichkeiten

Ausgliederung

Kumulative Voraussetzungen Steuerneutralität:

− Fortbestand der Steuerpflicht in der Schweiz

− Übernahme der massgeblichen Gewinnsteuerwerte

− Übertragung auf inländische Tochtergesellschaft

− Sperrfrist von 5 Jahren auf Beteiligung an Tochter-gesellschaft und übertragene Vermögenswerte

� Planungshorizont mindestens 5 Jahre

� Verlustvorträge können übernommen werden

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1. Umstrukturierungen

2. Ausschüttungen / Überführungen ins Privatvermögen

3. Rulings

4. Problemkreis indirekte Teilliquidation und Transponierung

Auslegeordnung: Kapitalgesellschaften

(x) Phase „Deal“, Sicht „Verkäufer“

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Umstrukturierungen

− Übertragung von Teilen des Vermögens einer Gesellschaft auf eine andere gegen Gewährung von Beteiligungs-rechten an die Gesellschafter der übertragenden Partei

− „Gegenstück“ zur Fusion

− Aufteilung in zwei oder mehrere Gesellschaften

− Asymmetrisch möglich

Spaltung

(x)

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Kumulative Voraussetzungen für Steuerneutralität:

− Fortbestand der Steuerpflicht in der Schweiz

− Übernahme der massgeblichen Gewinnsteuerwerte

− Übertragung Betrieb / Teilbetrieb

− Die bestehenden juristischen Personen führen nach der Spaltung einen Betrieb / Teilbetrieb weiter

− Keine Sperrfrist!

− Verlustvorträge können übernommen werden

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Umstrukturierungen(x)

Spaltung

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Umstrukturierungen(x)

Spaltung

Entscheidende Frage: Was ist ein Betrieb?

Definition: Relativ unabhängige organisatorische Einheit

Kumulative Erfordernisse:

− Erbringung von Leistungen am Markt oder für verbundene Unternehmen

− Personal

− Personalaufwand steht in sinnvollem Verhältnis zu erzieltem Ertrag

Sonderregeln für Holding-, Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaften

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Umstrukturierungen(x)

Spaltung

Steuerfolgen, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt si nd(Aktionär ist natürliche Person):

− Besteuerung der übertragenen stillen Reserven bei der übertragenden Gesellschaft

− Besteuerung des Aktionärs mit Einkommenssteuern und evtl. wegen Gratisaktien (höherer Nennwert als vorher)

− Verrechnungssteuerfolgen auf übertragene offene und stille Reserven

− Emissionsabgabe auf den Nennwert der neuen Beteiligungsrechte

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Umstrukturierungen(x)

Spaltung, Beispiel

Herr Frühling und Herr Herbst besitzen je 50 % der FH AG. Sie beschliessen, die Wertschriften der Gesellschaft auf eine neue Gesellschaft in Bern zu übertragen, an der die bisherigen Aktionäre wiederum je zu 50 % beteiligt sind. So wird die FH AG leichter und ist damit einfacher zu veräussern.

Die Wertschriften werden zum Buchwert auf die neue Gesellschaft übertragen. Reserven werden keine mitgegeben.

Auf den übertragenen Wertschriften liegen stille Reserven in der Höhe von CHF 1 Mio.

Ist diese Übertragung gewinnsteuerneutral möglich?

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Umstrukturierungen(x)

Spaltung, Lösungsansatz

Prüfung der Voraussetzungen einer steuerneutralen Spaltung:

− Fortbestand Steuerpflicht in der Schweiz? ja

− Übernahme Gewinnsteuerwerte? ja

− Übertragung Betrieb? neinFinanzgesellschaft stellt Betrieb dar, wenn

• Marktauftritt erfolgt oder Dienstleistung an Konzern-gesellschaft erbracht wird

• mindestens eine Person für Dienstleistungen (Voll-zeitstelle) beschäftigt oder beauftragt wird

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Umstrukturierungen(x)

Spaltung, Lösungsansatz

Steuerfolgen:

− Gewinnsteuerfolgen bei FH AG auf CHF 1 Mio.; Anpassung Buchwerte bei neuer Gesellschaft möglich

− Verrechnungssteuern auf offene und stille Reserven, also CHF 1 Mio.; Rückerstattungsanspruch bei neuer Gesellschaft (Direktbegünstigung)

− Einkommenssteuerfolgen bei Herbst und Frühling auf je CHF 500’000 (Teileinkünfteverfahren)

− Emissionsabgabe, falls Nennwert der neuen Gesell-schaft über Freigrenze von CHF 1 Mio.

− Möglichkeit der Anwendung der modifizierten Dreiecks-theorie gegen Abgabe eines Revers

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Ausschüttungen(x)

Ausschüttungen an Aktionäre

Teilweise wird zwischen den Parteien vereinbart, dass es vor der Veräusserung der Anteile zu einer Substanz-dividende kommt

Primär sinnvoll, wenn Käufer nicht bereit ist, für einzelne Aktiven einen angemessenen Preis zu bezahlen, und wenn vorher keine entspr. Massnahmen ergriffen wurden

Beispiel: Ausschüttung Liegen-schaft an Aktionär (100 %), BuchwertCHF 500, Verkehrswert CHF 1’000

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Ausschüttungen(x)

Ausschüttungen an Aktionäre

Steuerfolgen: Steuersystematische Realisation

− Ebene der ausschüttenden Gesellschaft:

• Gewinn zwischen Buch- u. Verkehrswert: CHF 500• Verrechnungssteuern 35 % auf CHF 500, sind

abzuliefern, evtl. Meldeverfahren

− Ebene Aktionär:

• Natürliche Person: Einkommenssteuern auf CHF 500, Teileinkünfteverfahren

• (Jur. Person: Gewinnsteuern, evtl. Beteiligungsabzug)

Bei Liegenschaften zusätzlich Handänderungssteuern und evtl. Grundstückgewinnsteuern (je nach System)

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Rulings(x)

Wann wird ein Ruling eingeholt?

− Mit einem Steuerruling / Steuervorabbescheid werden der Steuerverwaltung die steuerrechtlichen Folgen eines geplanten Vorgehens vor der Umsetzung vorgelegt.

− Steuerrulings sind dann sinnvoll, wenn die Steuerfolgen unklar sind oder wenn Ermessensspielräume vorliegen.

− Mit der Steuerverwaltung werden die Steuerfolgen verbindlich festgelegt.

− Zugänglich sind nur Sachverhalte inkl. Bewertungen. Rulings zu Rechts- und Auslegungsfragen werden von Steuerbehörden und kantonalen Gerichten anerkannt, vom Bundesgericht jedoch nicht geschützt.

− Keine „Steuerdeals“; Gesetz gibt Rahmen vor.

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Rulings(x)

Voraussetzungen für Bindungswirkung

− Konkreter, vollständiger Sachverhalt

− Zuständige Behörde (Vorsicht, wenn Grundstücke involviert sind)

− Unrichtigkeit der Auskunft nicht erkennbar

− Im Vertrauen auf die Aussage wurden Dispositionen getroffen, die nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können

− Keine Änderung der gesetzlichen Grundlage

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Rulings(x)

Beispiele

a. Ausgangslage: Unklar, ob Betriebserfordernis bei einer Spaltung erfüllt ist:

• 80 % Mitarbeiter in Buchhaltung• 40 % in Geschäftsführung• Erbringen Services im Konzern• Kapitaleinlagen gegeben?

b. Ausgangslage: Verkehrswert Immobilie ist unklar, z.B. vor Ausschüttung.

c. Urteil zu Bewertung Immobilie: BGE 2C_769/2009; Ruling zu Verkehrswert Land (Tatsache) ist verbindlich

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Steuerfallen indirekte Teilliquidation und Transponierung

Indirekte Teilliquidation und Transponierung(x)

− Abweichung vom Grundsatz des steuerfreien Kapital-gewinns

− Nur relevant bei Überführung vom Privat- ins Geschäfts-vermögen

− Steuerfolgen: Einkommenssteuer beim Veräusserer, und zwar (rückwirkend) auf den Zeitpunkt der Veräusserung

Anmerkung: Bei einem Asset Deal stellen sich die Fragen Transponierung oder indirekte Teilliquidation nie

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(x)

Indirekte Teilliquidation

Indirekte Teilliquidation und Transponierung

Definition:

− Verkauf Beteiligung (mind. 20 % an Unternehmen)− Die Beteiligung wechselt vom Privatvermögen des

Verkäufers ins Geschäftsvermögen des Käufers− Innerhalb von 5 Jahren Ausschüttung von beim Verkauf

bereits vorhandenen nicht betriebsnotwendigen Mitteln− Mitwirkung des Käufers (passiv reicht aus)

Grund für die Besteuerung :

− Bisher waren Dividenden bei Aktionär steuerbarer− Gesellschaft kann auf Dividende Beteiligungsabzug

geltend machen und evtl. in gleicher Höhe abschreiben

� Typischerweise „Schutzklausel“ in Kaufvertrag

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Indirekte Teilliquidation und Transponierung(x)

Indirekte Teilliquidation, Beispiel

− Herr Vogel hält 100 % des Aktienkapitals der Vogel AG in seinem Privatvermögen

− Am 02.02.2013 verkauft er die Beteiligung an der Vogel AG zum Preis von CHF 3 Mio. an die Staren AG

− Am 30.05.2013 schüttete die Staren AG eine Substanzdividende von CHF 600‘000 aus

Indirekte Teilliquidation?

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(x) Indirekte Teilliquidation und Transponierung

Indirekte Teilliquidation, Lösung

Indirekte Teilliquidation möglicherweise gegeben :

− Verkauf von 100 % vom Privat- ins Geschäftsvermögen und Ausschüttung innerhalb von 5 Jahren

− Zu klären, ob nicht betriebsnotwendige Mittel und aus-schüttungsfähige Reserven je im Umfang von CHF 600‘000 bereits im Verkaufszeitpunkt vorhanden waren

− Falls ja, Steuerfolgen auf Ausschüttung von CHF 600’000

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(x) Indirekte Teilliquidation und Transponierung

Transponierung

Transponierung liegt vor , wenn ein Veräusserer Anteile aus seinem Privatvermögen (mind. 5 %) an eine Gesell-schaft verkauft, an der er zu mindestens 50 % beteiligt ist.

Beispiel : Herr Gerber will mit Herrn Graber eine Gesell-schaft gründen und Herr Gerber bringt als Kapital seine bestehende Gesellschaft ein.

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(x) Indirekte Teilliquidation und Transponierung

Transponierung, Beispiel

Herr Schmid hält 100 % der Aktien an der Schmid AG im Privatvermögen (Personal Holding). Gleichzeitig hält Herr Schmid 7 % der Aktien an der Suter AG (7 Aktien zu je CHF 1’000 nominal) ebenfalls im Privatvermögen.

Herr Schmid verkauft die 7% Beteiligung an der Suter AG zu einem Gesamtpreis von CHF 14’000 an die Schmid AG.

� Dadurch erzielt Herr Schmid einen Kapitalgewinn von CHF 7’000, den er infolge Transponierung als Vermögensertrag versteuern muss.

� Ausweg: Agiolösung: Wert über Nennwert wird in Agio der Schmid AG gebucht (keine Kapitaleinlagereserven)

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1. Due Diligence

2. Altreservenproblematik

3. Schutzmechanismen vor Mängeln im Kaufvertrag

4. Rulings

Auslegeordnung: Kapitalgesellschaften

(x) Phase „Deal“, Sicht „Käufer“

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Due Dilligence

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(x)

Steuerliche Due Diligence primär bei Share Deal

− Steuerrechtliche Due Diligence ist Teil der Gesamt Due Diligence (Ergänzung zu vorigen Ausführungen)

− Beispiele praxisrelevanter Themen:

• Verdeckte Gewinnausschüttung; geldwerte Leistungen• Zu hohe Rückstellungen• Verdecktes Eigenkapital • Fehlende Emissionsabgabe bei Finanzierungsrunden• MWST (z.B. Dienstleistungsbezug aus dem Ausland;

Vorsteuerkürzungen)• Keine Meldung von Kapitaleinlagen• Kein Umsatzabgabenregister• Einhaltung Rulings?

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Anwendunsbereich : Internationale Sachverhalte

Grundproblematik : Verkäufer hat schlechtere Konditionen bei Rückforderung Verrechnungssteuer als Käufer

Beispiel:

����Steuerfolgen: Gefahr mindestens weiterhin 15 % Ver-rechnungssteuer auf bei Verkauf vorhandenen Reserven 39

Sockelsteuer auf Dividenden 15 %

Sockelsteuer auf Dividenden 0 %

Altreservenproblematik(x)

Altreserven: Problematische Sachverhalte

CH

D

CH

CH

Verkauf

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Schutzmechanismen(x)

Beispiel Steuerklauseln

Zusicherungen und Garantien bzgl. Steuern:

Die Gesellschaft hat alle Steuererklärungen für sämtliche Steuerperioden , welche vor dem Stichtag enden, rechtzeitig und vollständig eingereicht und alle fälligen Steuern ordnungsgemäss und rechtzeitig bezahlt , beziehungsweise in den Jahresabschlüssen für sämtliche Steuerforderungen und steuerliche Risiken, inklusive allfällige Steuerfolgen aus früheren Reorganisationen resp. Steuerfolgen aufgrund von Sperrfristverletzungen ausreichend Rückstellungen gebildet.

Seit dem 31. Dezember 2012 sind keine Steuerfolgen entstanden , noch werden solche bis zum Stichtag verursacht, die aus Aktivitäten ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsablaufs herrühren.

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Schutzmechanismen(x)

Beispielhafte Schutzklauseln

Die Gesellschaft hat den Steuer- und Abgabebehörden gegenüber in allen wesentlichen Fragen stets korrekte und vollständige Anga ben gemacht.

Die Gesellschaft hat weder den Verkäufern noch an andere nahe stehende Personen irgendwelche geldwerte Leistungen erbracht, die irgendwelche nicht zurückgestellte Steuern auslösen.

Keine Steuerverwaltung ist derzeit im Begriff gegenüber der Gesellschaft Forderungen anderer Art als Steuerforderungen, welche auf den von der Gesellschaft eingereichten Steuererklärung basieren, geltend zu machen, und es ist nach bestem Gewissen des Verkäufers nicht mit solchen zu rechnen.

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Schutzmechanismen(x)

Typische Schutzklauselelemente

− Lange Verjährungsfristen (10 Jahre)

− De Minimis Regeln zugunsten Verkäufer

− Escrow Agreement für potentielle Steuermängel und weitere Mängel

− …

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CH

CHz.B. Darlehen für Cash Pooling

Rulings(x)

Beispiele für Steuerrulings des Käufers

a. Ruling betreffend indirekte Teilliquidation, weil Käufer aus der Zielgesellschaft Darlehen beziehen will (= Aus-schüttung?), da er gemäss Vertrag für Steuerfolgen des Verkäufers haftet

b. Käufer verlangt, dass Mitarbeiterbeteiligungspläne vor Closing gerult werden

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1. Liquidation Gesellschaft

2. Einkommenssteuerfolgen aus indirekter Teilliquidation

3. Kaufpreisminderungen aufgrund von Steuermängeln

Auslegeordnung: Kapitalgesellschaften

(x) Phase „Post Deal“, Sicht „Verkäufer“

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Liquidation Gesellschaft(x)

Steuerfolgen Liquidation Gesellschaft

Beteiligungen im Privatvermögen (z.B. nach Asset Deal):

1. Steuerfolgen auf Ebene Gesellschaft, sofern stille Reserven vorhanden

2. Verrechnungssteuern, eventuell Meldeverfahren

3. Liquidationsüberschüsse beim Aktionär wie normale Dividenden steuerbar. Ausnahme: Rückzahlung von Gesellschaftskapital und von Kapitaleinlagen

4. Teileinkünfteverfahren, wenn mit mindestens 10 % an Gesellschaft beteiligt. Wäre Aktionär juristische Person: Beteiligungsabzug ab 10 % Beteiligung

5. Keine weiteren Reduktionen

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Einkommenssteuerfolgen aus indir. Teilliquidation(x)

Auslösung Steuern durch Käufer

− Verkäufer hat keinen Einfluss auf Auslösung der Steuern

− Auslösung durch Ausschüttung „alter Substanz“, also z.B. auch durch Fusion mit Kaufobjekt

− Verkäufer braucht Informationen von Käufer, um sich gegen Veranlagung zu wehren, falls Haftung nicht auf Käufer überwälzt wurde

− Haftet Käufer, braucht er Vollmacht vom Verkäufer, um sich gegen zu hohe Veranlagung zu wehren, da er die Steuern faktisch trägt, aber der Verkäufer veranlagt wird

− Steuerverwaltung veranlagt auf jeden Fall Verkäufer, unabhängig von vertraglicher Ausgestaltung

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Kaufpreisminderungen aufgrund Steuermängel(x)

Vertragliche Haftung des Verkäufers für Steuermängel

− Mangel in relevantem Umfang führt oft unabhängig von Verschulden / Kenntnis durch den Verkäufer zu Kaufpreisreduktion; Zahlung häufig ab Escrow Konto

− Verkäufer kann allenfalls geltend machen,

• dass Mangel dem Käufer bekannt und daher in Kaufpreis berücksichtigt war oder

• dass Käufer zu Besteuerung beigetragen bzw. keine Reduktion bewirkt hat

− Typischerweise keine Haftung für latente Steuern, sofern nicht explizit in Vertrag erwähnt

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1. Sperrfristen

2. Steuerzahlungen aufgrund übernommener Mängel

Auslegeordnung: Kapitalgesellschaften

(x) Phase „Post Deal“, Sicht „Käufer“

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Sperrfristen(x)

Einschränkungen des Käufers durch Sperrfristen

Beispielsweise

− aufgrund einer indirekten Teilliquidations-Situation oder

− aufgrund vom Verkäufer vorgängig vorgenommenen Umstrukturierungen / Reverslösungen

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Steuerzahlungen aufgrund übernommener Mängel(x)

Haftung des Käufers für alte Steuermängel

− Übernimmt der Käufer eine Gesellschaft, gehen die Steuerlasten mit über

− Liegt kein ausreichender vertraglicher Schutz vor oder kommt ein Mangel erst nach Ablauf der Gewähr-leistungsfrist zum Vorschein, haftet die erworbene Gesellschaft und damit indirekt der Käufer

− Bei Mehrwertsteuer kann vorgängig eine Revision verlangt werden

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Sicht „Verkäufer“

1. Privilegierte Geschäftsaufgabe inkl. Sozialversicherung

2. Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen

Sonderaspekte bei Einzelfirmen / Personenunternehmen

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Priviligierte Geschäftsaufgabe

− 2011 Einführung Art. 37 b DBG für Geschäftsaufgabe selbstständig Erwerbstätiger (Einzelfirma und Personengesellschaften)

− Ziel unter anderem Brechung von Progression

− Voraussetzungen :

• Definitive Aufgabe selbstständige Erwerbstätigkeit• Vollendung 55. Altersjahr oder Invalidität

− Steuerbasis : echte und steuersystematisch realisierte stille Reserven letzte 2 Jahre vor Geschäftsaufgabe abzüglich effektive oder fiktive Einzahlungen in PK

− Besteuerung : separat, 1/5 des normalen Satzes (DBG)

Priviligierte Geschäftsaufgabe

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Priviligierte Geschäftsaufgabe / Überführung

Überführung Geschäfts - ins Privatvermögen

− Auf Liquidationsgewinn fällt AHV an (keine Privilegierung)

− Liegenschaften : Gemäss Art. 18 a DBG kann bei der Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen ein Aufschub der Besteuerung verlangt werden. Die Besteuerung des Wertzuwachsgewinnes erfolgt dann erst bei tatsächlicher Veräusserung (inkl. AHV)

− Wiedereingebrachte Abschreibungen werden sofort erfasst

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Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen

Überführung Geschäfts - ins Privatvermögen

− Sofern weder Art. 37 b noch 18 a DBG greifen, hat eine Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen eine steuersystematische Realisation zur Folge.

− Besondere Regeln bei Liegenschaften (dualistisches oder monistisches System)

− Stille Reserven werden als Einkommen aus selbst-ständiger Erwerbstätigkeit besteuert (inkl. AHV)

− Bei Verpachtung gilt gesetzliche Vermutung, dass die betroffenen Güter Geschäftsvermögen bleiben. Soll eine Überführung stattfinden, muss dies ausdrücklich erklärt werden (z.B. weil grosse Wertsteigerungen erwartet werden)

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Leitfragen 1/2

1. Was ist steuerlich besser: der Verkauf von Assets(Aktiven) oder der Verkauf von Shares (Aktien)?

2. Wie können Transponierung und indirekte Teilliquidation vermieden werden?

3. Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung bei Verkauf eines KMU: Wie wird das gemacht und was sind die steuerlichen Folgen?

4. Wie werden die Aktiven besteuert, die ins Privatvermögen überführt werden?

(x)

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Steuerliche Risiken bei Kauf oder Verkauf von KMU

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Leitfragen 2/2

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5. Wann macht man ein Ruling?

6. Wann wird die Liquidation besteuert und wann wird man reduziert besteuert?

7. Welches sind die steuerlichen Vereinfachungen beim Verkauf einer KMU aufgrund der Unter-nehmessteuerreform?

8. Wie sind die Sozialversicherungen zu berück-sichtigen?

(x)

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Steuerliche Risiken bei Kauf oder Verkauf von KMU