Steuerrechtliche Fragen bei der Entsendung von Fachkräften und Mitarbeitern nach China.

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SSteuerrechtliche Fragen bei der Entsendung von teuerrechtliche Fragen bei der Entsendung von

Fachkräften und Mitarbeitern nach ChinaFachkräften und Mitarbeitern nach China

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deutsches Unternehmendeutsches Unternehmen

Arbeitgeber oder AuftraggeberArbeitgeber oder Auftraggeber

Deutschland China

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Auftragnehmer

•Beibehaltung Wohnsitz•Gewöhnlicher Aufenthalt (6 Monate)

•Wohnung Gewöhnlicher Aufenthalt ( 6 Monate)

Projekt, Tätigkeit

Rechtsfolge:

unbeschränkte Steuerpflicht

Welteinkommensprinzip

Rechtsfolge:

unbeschränkte Steuerpflicht

AusgangssituationAusgangssituation

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Differenzierung zwischen Differenzierung zwischen

unselbständiger Arbeit ( Angestellte) unselbständiger Arbeit ( Angestellte)

und und

selbständiger ( Freiberufler) selbständiger ( Freiberufler)

DBA vom 14.02.1986

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Unselbständige Tätigkeit Art.15 DBA( bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland)

Besteuerung der Einkünfte in China nur in Deutschland:

•Wenn der Aufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als 183 Tage (6 Monate) und

•Der Arbeitgeber ist nicht in China ansässig und

•Vergütung/ Arbeitsentgelt wird nicht von einer in China belegenen Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen

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wennwenn

länger als 183 Tage tätig

oder

Betriebsstätte

Besteuerung der Einkünfte in China nur in China:

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Betriebsstätte Art. 5 DBA:

Eine feste Geschäftseinrichtung durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird

Hierunter fallen:

•Ort der Leitung, Zweigniederlassung, Geschäftstelle, Fabrikationsstätte, Werkstätte

•Eine Bauausführung oder Montage oder eine damit zusammenhängende Aufsichtstätigkeit, wenn die Dauer der Bauausführung, Montage oder Aufsichtstätigkeit 6 Monate überschreitet

•Das Erbringen von Dienstleistungen, einschließlich Beratung durch Angestellte, wenn länger als 6 Monate innerhalb eines beliebigen 12 Monatszeitraums

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Steuerliche Folgen:

•China ist bezüglich der dort erzielten Einkünfte steuerberechtigt

•In Deutschland keine Besteuerung, aber:

•sog. ProgressionsvorbehaltDie chinesischen Einkünfte werden bei der Ermittlung des Einkommens in Deutschland zunächst dazu gerechnet um den Steuerprozentsatz zu ermitteln und dann von dem zu besteuernden Einkommen wieder abgezogen, mittelbare minimale Besteuerung über Erhöhung des Steuersatzes

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Selbständige Arbeit (Freiberufler) Art.14 DBA( bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland)

Besteuerung der Einkünfte in China nur in Deutschland:

• wenn für die Ausübung der Tätigkeit keine feste Einrichtung besteht

oder

•wenn der Aufenthalt kürzer als 183 Tage während des Kalenderjahres( 6 Monate)

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Freiberuflich tätiger deutscher BauingenieurFreiberuflich tätiger deutscher Bauingenieur

Montageüberwachung einer Anlage in China für chinesischen Kunden incl. Montageüberwachung einer Anlage in China für chinesischen Kunden incl. Inbetriebnahme, Beratung, Anleitung der WartungInbetriebnahme, Beratung, Anleitung der Wartung

Auftraggeber deutsche GmbH Auftraggeber deutsche GmbH

Büro und Werkräume von der GmbH angemietet und zur ausschließlichen Büro und Werkräume von der GmbH angemietet und zur ausschließlichen Nutzung überlassenNutzung überlassen

Alle Tätigkeiten von diesem Büro aus im Zeitraum 18.09.99 bis 25.03.00Alle Tätigkeiten von diesem Büro aus im Zeitraum 18.09.99 bis 25.03.00

Keine Tätigkeiten mehr in Deutschland, daher erklärte er Einkünfte in China Keine Tätigkeiten mehr in Deutschland, daher erklärte er Einkünfte in China gemäß §32b EStG für steuerbefreitgemäß §32b EStG für steuerbefreit

FA unterwarf alle Einkünfte in vollem Umfang der deutsch. EStFA unterwarf alle Einkünfte in vollem Umfang der deutsch. ESt

Begründung: überlassener Büroraum ist keine feste EinrichtungBegründung: überlassener Büroraum ist keine feste Einrichtung

Fall: FG Köln 20.03.2002Fall: FG Köln 20.03.2002

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Voraussetzungen für Steuerbefreiung in Deutschland gemäß Art.14 DBA:

•Freier Beruf oder sonstige selbständige Tätigkeit

•Verfügung über eine feste Einrichtung in China für die Ausübung der Tätigkeit

•Die Einkünfte können der festen Einrichtung zugerechnet werden

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Freier Beruf oder sonstige selbständige Tätigkeit:

•Selbständig ausgeübte: wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit

•Selbständige Tätigkeit u.a. von Ingenieuren, Rechtsanwälten, Architekten

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Verfügung über eine feste Einrichtung in China für die Ausübung der Tätigkeit

Örtliche Komponente:

in Anlehnung an Art.5 DBA feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird

dies umfasst:

•Bauausführung, Montage und Aufsichtstätigkeit länger als 6 Monate

•Dienstleistungen einschließlich Beratungen

Zeitliche Komponente:

Geschäftseinrichtung muss von einer gewissen Dauer sein, iSe. nachhaltigen Tätigkeit

in Anlehnung an §12 Abs.2 Nr.8 AO länger als 6 Monate

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Die Einkünfte können der festen Einrichtung zugerechnet werden

der zur Verfügung gestellte Arbeitsraum dient auch der Tätigkeit

unschädlich zugleich Auftreten für einen anderen, nämlich den Auftraggeber

wenn wenigstens vorübergehende Verfügungsmacht iSe. einer ständigen Nutzung ( vertraglicher Anspruch auf Überlassung eines Raumes)

und eine Verwurzelung im Sinne einer örtlichen Bindung vorliegt

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Rechtsfolge:

Freiberufliche Tätigkeit in vom Auftraggeber gestellten Freiberufliche Tätigkeit in vom Auftraggeber gestellten Räumlichkeiten länger als 6 Monate unterfällt nicht deutschem Räumlichkeiten länger als 6 Monate unterfällt nicht deutschem SteuerrechtSteuerrecht

Freistellung der Einkünfte in Deutschland Freistellung der Einkünfte in Deutschland

ProgressionsvorbehaltProgressionsvorbehalt

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deutsches Unternehmendeutsches Unternehmen

Arbeitgeber oder AuftraggeberArbeitgeber oder Auftraggeber

Deutschland China

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Auftragnehmer

•Beibehaltung Wohnsitz•Gewöhnlicher Aufenthalt (6 Monate)

•Wohnung Gewöhnlicher Aufenthalt ( 6 Monate)

Projekt, Tätigkeit

AusgangssituationAusgangssituation

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Vielen Dank für Aufmerksamkeit

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3. Ausschließliche Zuständigkeit

wegen Streitigkeiten über

• Equity Joint-Venture Verträge

• Contractual Joint-Venture Verträge

• Verträge über chinesisch-ausländische Kooperation bei der Erschließung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen

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一审管辖法院一审管辖法院EingangsgerichtEingangsgericht

1. Volksgericht der wirtschaftlichen und technischen Entwicklungszonen

2. Volksgericht der Mittelstufe der Provinzhauptstadt, der Hauptstadt der autonomen Gebiet und der Stadtstaaten

3. Volksgericht der Mittelstufe der Wirtschaftssonderzonen und der selbständigen Stadt auf Provinzebene

4. andere Volksgerichte der Mittelstufe, die das obere Volksgericht bestimmt

5. Volksgericht der Oberstufe

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适用案件范围适用案件范围SachgebieteSachgebiete

1. Vertragsrechtliche und deliktrechtliche Streitigkeiten mit Auslandsbezug

2. Streitigkeiten über Akkreditive

3. Antrag um Aufhebung, Anerkennung und Vollstreckung der internationalen schiedsgerichtlichen Entscheidungen

4. Überprüfung der Schiedsklausel im Vertrag

5. Antrag um Anerkennung und Vollstreckung der ausländischen gerichtlichen Entscheidungen.

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不适用该规定之情形不适用该规定之情形Ausgeschlossene SachgebieteAusgeschlossene Sachgebiete

1. Streitigkeiten wegen Grenzhandel

2. Streitigkeiten wegen Immobilien mit Auslandsbezug

3. Streitigkeiten wegen immateriales Rechts

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基本原则与重要制度基本原则与重要制度Grundsätze und wichtige InstituteGrundsätze und wichtige Institute• kein Anwaltzwang

• zwei Instanzen

• Entscheidung durch das Kollegium

• Ablehnung (Richter, Gerichtssekretäre, Übersetzer, Gutachter und Inaugenscheinnehmende)

• Schlichtung (Schlichtungsurkunde hat endgültige Rechtskraft)

• Vermögenssicherung (frühzeitige Vermögenssicherungsmaßnahmen)

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人民法院受理费人民法院受理费GerichtskostenGerichtskostenBis 1000 Yuan 50 Yuan

1000 – 50.000 Yuan x 0.04 + 10 Yuan

50.000 – 100.000 Yuan x 0.03 + 510 Yuan

100.000 – 200.000 Yuan x 0.02 + 1510 Yuan

200.000 – 500.000 Yuan x 0.015 + 2510 Yuan

500.000 – 1.000.000 Yuan x 0.01 + 5010 Yuan

Über 1.000.000 Yuan x 0.005 + 10010 Yuan

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诉讼保全申请费诉讼保全申请费VermögenssicherungskostenVermögenssicherungskostenBis 1.000 Yuan 30 Yuan

1.000 – 100.000 Yuan x 0.01 + 20 Yuan

Über 100.000 Yuan x 0.005 + 520 Yuan

Page 26: Steuerrechtliche Fragen bei der Entsendung von Fachkräften und Mitarbeitern nach China.

第一审普通程序第一审普通程序Verfahrensablauf in erster InstanzVerfahrensablauf in erster Instanz

Klageerhebung Annahme (Verfahrenseröffnung)

Vorbereitung der Verhandlung

Klageschrift übersenden, Klageerwiderung, Untersuchung

Verhandlung in der Sitzung

Öffentliche Verhandlung

Untersuchung – Beweisanzeige – Erwiderung und Verhandlung - Schlichtung

Urteilsverkündung

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第二审普通程序第二审普通程序Verfahrensablauf in zweiter InstanzVerfahrensablauf in zweiter Instanz• Die Berufungsschrift muß über das Eingangsgericht eingereicht Die Berufungsschrift muß über das Eingangsgericht eingereicht werdenwerden • mündliche Verhandlung wenn nötigmündliche Verhandlung wenn nötig

• nur bei Rechtsanwendungsfehler direkt korrigieren, ansonsten nur bei Rechtsanwendungsfehler direkt korrigieren, ansonsten erneutes Verfahren zurückweisenerneutes Verfahren zurückweisen

Page 28: Steuerrechtliche Fragen bei der Entsendung von Fachkräften und Mitarbeitern nach China.

执行程序执行程序VollstreckungsverfahrenVollstreckungsverfahren

• Gericht erster Instanz als VollstreckungsgerichtGericht erster Instanz als Vollstreckungsgericht • Vergleiche und Vereinbarungen zwischen den Parteien möglichVergleiche und Vereinbarungen zwischen den Parteien möglich

• Vollstreckung der SchlichtungsurkundeVollstreckung der Schlichtungsurkunde

• Frist des Vollstreckungsantrags: ein Jahr Frist des Vollstreckungsantrags: ein Jahr

Page 29: Steuerrechtliche Fragen bei der Entsendung von Fachkräften und Mitarbeitern nach China.

执行执行措施措施Vollstreckungsmaßnahmen sindVollstreckungsmaßnahmen sind• Einlagen einzufrieren oder abzuführen durch schriftliche Einlagen einzufrieren oder abzuführen durch schriftliche AufforderungAufforderung

• einen Teil des Einkommens einzubehalten oder abzuhebeneinen Teil des Einkommens einzubehalten oder abzuheben durch durch schriftliche Aufforderung schriftliche Aufforderung

• ein Teil des Vermögens ein Teil des Vermögens zu versiegeln, zu pfänden, einzufrieren, zu versiegeln, zu pfänden, einzufrieren, zu versteigern oder freihändig zu verkaufenzu versteigern oder freihändig zu verkaufen

• DurchsuchungsbefehlDurchsuchungsbefehl

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涉外仲裁机构裁决的执行涉外仲裁机构裁决的执行Vollstreckung des Schiedsspruchs Vollstreckung des Schiedsspruchs (mit Auslandbezug)(mit Auslandbezug)Wenn eine Partei den Schiedsspruch nicht ausführt, kann die Wenn eine Partei den Schiedsspruch nicht ausführt, kann die andere Seite beim Volksgericht der Mittelstufe des Wohnsitzes des andere Seite beim Volksgericht der Mittelstufe des Wohnsitzes des Antragsgegners oder des Ortes, an dem sich das Vermögen Antragsgegners oder des Ortes, an dem sich das Vermögen befindet, Vollstreckung beantragen.befindet, Vollstreckung beantragen.

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涉外仲裁机构裁决的不予执行涉外仲裁机构裁决的不予执行Nichtvollstreckung des Schiedsspruchs Nichtvollstreckung des Schiedsspruchs • der Antragsgegner muß nachweisender Antragsgegner muß nachweisen

• Die Parteien haben weder im Vertrag eine Schiedsklausel Die Parteien haben weder im Vertrag eine Schiedsklausel bestimmt noch nachträglich eine schriftliche Schiedsvereinbarung bestimmt noch nachträglich eine schriftliche Schiedsvereinbarung getroffen getroffen

• der Antragsgegner hat keine Mitteilung von der Bestimmung der der Antragsgegner hat keine Mitteilung von der Bestimmung der Schiedsrichter oder der Durchführung des Schiedsverfahrens Schiedsrichter oder der Durchführung des Schiedsverfahrens erhalten, oder er konnte aus anderen Gründen, für die er nicht erhalten, oder er konnte aus anderen Gründen, für die er nicht verantwortlich ist, seine Meinung [im Schiedsverfahren] nicht verantwortlich ist, seine Meinung [im Schiedsverfahren] nicht vortragen vortragen

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涉外仲裁机构裁决的不予执行涉外仲裁机构裁决的不予执行(续)(续) Nichtvollstreckung des Schiedsspruchs Nichtvollstreckung des Schiedsspruchs (fortfahrend)(fortfahrend)

•    Zusammensetzung oder Verfahren der Schiedskammer Zusammensetzung oder Verfahren der Schiedskammer entsprechen nicht den Schiedsregeln entsprechen nicht den Schiedsregeln

• der Gegenstand des Schiedsspruchs gehört nicht zum Bereich der der Gegenstand des Schiedsspruchs gehört nicht zum Bereich der Schiedsvereinbarung, oder das Schiedsorgan ist zu einem Schiedsvereinbarung, oder das Schiedsorgan ist zu einem Schiedsverfahren [über diesen Gegenstand] nicht berechtigt Schiedsverfahren [über diesen Gegenstand] nicht berechtigt

• die Vollstreckung dieses Schiedsspruchs dem gesellschaftlichen die Vollstreckung dieses Schiedsspruchs dem gesellschaftlichen öffentlichen Interesse zuwiderläuft öffentlichen Interesse zuwiderläuft

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衷 心 感 谢 您 的 关 注 衷 心 感 谢 您 的 关 注Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitVielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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19.09.2003 Berlin