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Steuerung der Windenergienutzung in der Gemeinde Losheim Umweltausschuss am 06.09.2012 Losheim, den 06.09.2012

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Steuerung der Windenergienutzung in der Gemeinde Losheim

Umweltausschuss am 06.09.2012

Losheim, den 06.09.2012

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Planungsfortschritt

Erster Entwurf: Präsentation im Bauausschuss 14.3.2012

Planung in der Zwischenzeit fortgeschrieben: Beteiligung der Ortsräte Regionale Abstimmung mit den Kommunen im Landkreis Erhöhung des Schutzbereiches für zusammenhängende Siedlungsbereiche

von 800 auf 1000 Meter Erfordernis zur stärkeren Berücksichtigung von Artenschutzaspekten

(windkraftrelevante Vogelarten Rotmilan, Uhu, Graureiher, Wanderfalke, Rastgebiete Wasservögel)

Aufstellungsbeschluss BPlan Windpark Judenkopf (6 Anlagen) Vorplanung im Bereich Markushof (4 Anlagen)

Inhalte

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Aktualisierte Potenzialkarte

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Planungsfortschritt

Judenkopf 84 ha

Greimerather Höhe 116 ha

Östlich Hetzberg 25 ha

Südlich Hageberg 147 ha

Peterkopf 29 ha

Hungerkopf 41 ha

Herrenwald 8 ha

Markushof 29 ha

Wahlener Platte 33 ha

Eisenberg 21 ha

Summe 533 ha

Etwa Halbierung der Fläche gegenüber erstem Entwurf

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Windleistung – 150 Meter Nabenhöhe

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Windleistung – 100 Meter Nabenhöhe

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Mögliche Konzentrationszone „Judenkopf“

Flächengröße 84 ha Im äußersten Nordwesten des

Gemeindegebiets an der Grenze zu Mettlach und RLP

Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplanverfahren zur Errichtung eines Windparks wurde bereits gefasst

Windpark mit 6 Anlagen in der Planung unter Beteiligung der Gemeindewerke

Ertragsstarker Standort

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Mögliche Konzentrationszone „Greimerather Höhe“

Flächengröße 116 ha Fläche umringt die Ortslage

von Scheiden im Norden und Westen

Überwiegend Waldflächen Wirtschaftlich interessanteste

flächen liegen im Norden im Bereich der Landesgrenze zu RLP

Auf rlp-Seite befinden sich WEA-Flächen in der Vorplanung

Exponierter Standort Landschaftsbild

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Mögliche Konzentrationszone „Östlich Hetzberg“

Flächengröße 25 ha Südlich der Landstraße

Bergen-Scheiden Geringerer Ertrag als nördlich

angrenzende Flächen Wandertouristisch

bedeutender Raum

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Mögliche Konzentrationszone „Südlich Hageberg“

Flächengröße 147 ha Große zusammenhängende

Fläche zwischen Mitlosheim und Scheiden

Überwiegend Waldflächen Geringer Windertrag,

Grenzertragsstandort Hohe Anlagen für

wirtschaftlichen Betrieb erforderlich

Aktuell nur geringes Vermarktungspotenzial

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Mögliche Konzentrationszone „Peterkopf“

Flächengröße 29 ha Zweigeteilte Fläche

südwestlich von Britten Grenzertragsstandort, nur mit

hohen Anlagen zu erschließen

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Mögliche Konzentrationszone „Hungerkopf“

Flächengröße 41 ha Grenzertragsstandort Laubwaldkuppe Schwer zu erschließen

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Mögliche Konzentrationszone „Herrenwald“

8 ha Grenzertragsfläche Liegt genau an der

kritischen Grenze zu Windklasse 1

Auflösung / Genauigkeit des Windmodells eigentlich für eine kleinräumliche betrachtung nicht ausreichend

Keine sinnvolle Konzentration auf der Fläche möglich

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Mögliche Konzentrationszone „Markushof“

Flächengröße 29 ha Vorplanung mit 4 Anlagen der

Firma Ökostrom Saar liegt vor Eine bestehende Anlage auf

der Fläche Ertrag ist für einen

gewinnbringenden Betrieb auskömmlich

Planerische Berücksichtigung der Gleitschirm- und Modellflugaktivitäten auf den östlich angrenzenden Flächen

Schutzabstand zur Urwahlener Kapelle ist einzuhalten

Schallschutz zum Markushof

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Mögliche Konzentrationszone „Eisenberg“

Flächengröße 21 ha Südöstlich von Wahlen

gelegener Hangwald Lediglich die auf der

Hochfläche gelegenen westlichen Bereich können interessant sein und sind von der Ertragskraft auskömmlich

Vorbelastung der Ortslage von Wahlen durch Schallemissionen des bestehenden Windparks schränken das Flächenpotenzial ein

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Mögliche Konzentrationszone „Wahlener Platte“

Flächengröße 33 ha Südlich von Wahlen gelegen Durch topographische Lage

(Taleinschnitt) erscheint die Fläche kaum sinnvoll nutzbar

Vorbelastung der Ortslage von Wahlen durch Schallemissionen des bestehenden Windparks schränken das Flächenpotenzial ein

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Ausblick aufs Verfahren – nächste mögliche Schritte

Bürgerinformation

Scoping-Verfahren nach § 3 Abs.1 und §4 Abs1 BauGB

• Frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und erste Runde der Beteiligung

der Träger öffentlicher Belange

• Empfehlung: Zunächst mit allen möglichen Konzentrationszonen in die

Beteiligung gehen, Ausscheiden im zweiten Schritt auf Grundlage

eingegangener Stellungnahmen (Rechtssicherheit!)

Abwägung / Billigung des Entwurfs des FNP‘s

Zweite Beteiligungsrunde / Offenlage§ 3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB

Abwägung / Satzungsbeschluss

Genehmigung des FNP durch das zuständige Ministerium

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Weitere Planungsschritte zur Umsetzung

FNP = vorbereitende Bauleitplanung; noch keine

Genehmigung

Windenergieanlagen > 50 m Gesamthöhe

Genehmigungspflicht nach BImSchG

< 3 Anlagen keine UVP-Pflicht

3-19 Anlagen UVP-Vorprüfung; evtl. komplette UVP

Ab 20 Anlagen obligatorische UVP- Pflicht

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Weitere Planungsschritte zur Umsetzung

Baurecht kann erlangt werden über:

Bebauungsplan/Verfahren nach BImSchG/Bauantrag

Genehmigungsverfahren nach BImSchG/Bauantrag

Auf Ebene der Genehmigungsplanung (Baurecht) werden

vertieft u.a. untersucht:

Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, ggf. Wildkatze)

Lärmprognose

Schattenwurfprognose

Landschaftsbildanalyse

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit