Stevertalsperre - acker-saatbau.de · Chlortoluron (CTU) war nicht mehr nachweisbar, die Gehalte an...

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Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre Ein Bericht ber die Ergebnisse der Beratung in 2010

Transcript of Stevertalsperre - acker-saatbau.de · Chlortoluron (CTU) war nicht mehr nachweisbar, die Gehalte an...

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201

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ISBN 3-9808400-7-7

Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen

Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft

im Einzugsgebiet der

Stevertalsperre

Ein Bericht Ÿ ber die Ergebnisseder Beratung in

2010

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KreisstelleCoesfeld / RecklinghausenBorkener Strasse 2548653 CoesfeldTel: 0 25 41/910 0Fax: E-mail: [email protected]: [email protected]

0 25 41/910-333

BeratungsregionWestmünsterland

Umschlag LWL Bericht 2010.indd 1 12.05.11 14:35

Kooperationsgebiet

1 Stadtwerke Coesfeld GmbH, 48653 Coesfeld, DŸ lmener Str. 80 Telefon: 02541 / 929-0, Fax: 02541 / 929-280, email: [email protected]

2 Gemeindewerke Nottuln, 48301 Nottuln, Stiftsstra§ e 10 Telefon: 02502 / 942-411, Fax: 02502 / 942-221, email: [email protected]

3 Stadtwerke DŸ lmen, 48249 DŸ lmen, Alter Ostdamm 21 Telefon: 02594 / 7900-0, Fax: 02594 / 7900-53, email: [email protected]

4 Gelsenwasser AG, Wasserwerk Haltern, 45809 Gelsenkirchen, Postfach 10 09 44 Telefon: 0209 / 708-0, Telefax: 0209 / 708-650, email: [email protected]

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2. VORKOMMEN UND TENDENZEN DER NITRAT- UND PFLANZENSCHUTZ-MITTELGEHALTE IM STEVERGEBIET UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DAS TRINKWASSER HALTERN IM JAHR 2010

DR. CLAUS SCHLETT, KARIN HILSCHER, MARTIN WITTCHEN Seit Beginn der Stever-Kooperation werden die Untersuchungsergebnisse der GELSENWASSER AG auf Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und auf andere Stoffe aus land-wirtschaftlichen Anwendungen (z. B. Nitrat) jährlich berichtet und diskutiert. Diese Daten sind Grundlagen der Beratung und ermöglichen zugleich eine Bewertung der Erfolge der Kooperationstätigkeit durch die Landwirtschaftskammer (LWK). Meteorologische Daten 2010 Die Ergebnisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass höhere Niederschläge wesentlich die Einträge von PSM-Wirkstoffen beeinflussen und daher sehr wichtig bei der Befundinterpreta-tion sind. Das Jahr 2010 war gekennzeichnet durch verhältnismäßig hohe Niederschläge im August und November (Bild. 1). Die PSM-Anwendungen im Getreide (Flufenacet!) erfolgten im gleichen Zeitfenster mit den Niederschlägen im Herbst. Zur Zeit der Getreide/Mais-Anwendungen im Frühjahr regnete es im Vergleich zu Vorjahren deutlich weniger.

Bild 1: Monatliche Niederschläge im Kalenderjahr 2010 an der Messstation Werk Haltern

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Nitrat im Oberflächen- und Trinkwasser Haltern

Die geometrischen Nitrat-Jahresmittelwerte der Stever, des Halterner Mühlenbachs und des Trinkwassers Haltern lagen in 2010 etwa auf dem Niveau von 2008. Die Minimal- und Ma-ximalwerte in der Stever zeigen in den letzten Jahren nicht mehr die ausgeprägten Schwan-kungen wie in der Vergangenheit (z. B. 1990, 1997, Bild 2).

Bild 2: Geometrische Nitrat-Jahresmittelwerte in Stever, Halterner Mühlenbach und im Trink-wasser Haltern

Die Darstellung der geometrischen Jahresmittelwerte (als gleitenden Durchschnitt) lässt weder einen Anstieg, noch eine Verringerung erkennen (Bild 3). Vielmehr bewegen sich die Werte im Trinkwasser (und im Halterner Mühlenbach) seit ca. 2004 auf einem annähernd gleichen Niveau.

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Bild 3: geom. Jahresmittelwerte und Trendbewertung (gleitende Fünf-Jahres-Mittelwerte) Pflanzenschutzmittel (PSM) im Oberflächen- und Trinkwasser des Wasserwerkes Haltern Probenahme und PSM-Untersuchungsprogramm Die Wasserproben werden nach unterschiedlichen Prinzipien entnommen. Einerseits werden Wochenmischproben (aus Tagesmischproben, automatische Probenehmer; Nr. 90-xxx), andererseits Stichproben (Nr. 33-xxx, meist monatliche Beprobung) von ausge-suchten Stellen im Stevereinzugsgebiet (Bild 4) untersucht. In den Mischproben werden im Gegensatz zu den Stichproben geringe Stoffkonzentrationen an der analytischen Nachweis-grenze von ca. 0,03 µg/L je Komponente nicht mehr erfasst. Unter der Bezeichnung "Stever" ist (ab 2005) ausschließlich die Mischprobe vom Pegel Hul-lern ("MP Hullern", EDV-Nr. 90-775) zu verstehen. Sollte Bezug auf die Probestelle "Füch-telner Mühle" genommen werden, so wird besonders darauf verwiesen.

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TW Haltern Stever

Halterner Mühlenbach 5 Per. Gleitender Durchschnitt (Stever)

5 Per. Gleitender Durchschnitt (TW Haltern) 5 Per. Gleitender Durchschnitt (Halterner Mühlenbach)

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Bild 4: Probestellen im Stevereinzugsgebiet Im Normalfall wurden die Proben nach folgendem Schema entnommen (Tab. 1):

Tab 1: PSM-Untersuchungsprogramm Stevereinzugsgebiet 2010 Die Proben werden nicht gleichmäßig verteilt über das Jahr entnommen. Vielmehr orientiert sich die Untersuchung bei einigen Parameterpaketen an den PSM-Anwendungen. Die genau-en Zeitpunkte bei einer Verdichtung der Analytik wird mit der LWK abgestimmt. Das Zusatzprogramm "Raps" wurde nach einer Untersuchungsdauer von 3 Jahren eingestellt. Es wurden keine Befunde nachgewiesen. Wirkstoffe aus diesem Paket spielen somit im Ste-vereinzugsgebiet keine bedeutsame Rolle. Als ein neues Untersuchungsprogramm wurde ein Parameterpaket mit Sulfonylharnstoffen (Getreide, Mais) für die Dauer von 3 Jahren aufgenommen, um eine eventuelle Relevanz zu Einträgen dieser Wirkstoffgruppe zu prüfen.

Analysenprogramm Probestellen Häufigkeit Zeitrahmen

PSM Standard Stevereinzugsgebiet

(EDV-Nr. 33-xxx)

1/Monat ganzjährig

PSM Standard Pegel (EDV-Nr. 90-xxx) 1/Woche ganzjährig

PSM Polare Herbizide Pegel (EDV-Nr. 90-xxx) 1/Monat Jan bis März

Juli bis Dez

PSM Polare Herbizide Pegel (EDV-Nr. 90-xxx) 1/Woche Mai bis Juni

PSM Sulfonylharnstoffe Pegel (EDV-Nr. 90-xxx) 1/Woche April bis Juni

Okt bis Nov

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Der Umfang des Untersuchungsprogramms orientiert sich generell an den Angaben der LWK zu den im Stevergebiet eingesetzten Wirkstoffen, den physikalisch-chemischen Eigenschaf-ten, den spezifischen Aufwandmengen und bisherigen Befunden. Die Zusammensetzung der Analysenpakete ist stark analytisch bedingt und orientiert sich weniger an den Zielkulturen. So enthält z. B. das Analysenpaket "Polare Herbizide" Wirkstoffe aus dem Raps-, aber auch aus dem Maisanbau. Ein Überblick der im Einzugsgebiet relevanten Wirkstoffe hinsichtlich der landwirtschaftli-chen Anwendung und der Anwendungszeiten für 2010 ist als Anlage beigefügt (Quelle: LWK Coesfeld). Die untersuchten Stoffe sind in Tabelle 2 aufgeführt.

Tab. 2: Parameterumfang von Analysenpaketen der WWU 2010

Grundlagenuntersuchung ("PSM Standard") Aclonifen Desisopropylatrazin Metamitron

Atrazin Diflufenican Metazachlor

Bromacil Dimefuron Methabenzthiazuron

Carbetamid Dimethenamid Metolachlor

Carfentrazon-Ethyl Diuron Metribuzin

Chlorthalonil Fenoxaprop-ethyl Pendimethalin

Chlortoluron Flufenacet Simazin

Chloridazon Flurtamone Terbutryn

Clodinafop-propargyl Hexazinon Terbutylazin

Desethylatrazin Isoproturon

Desethylterbutylazin Isoxaflutole

Polare Herbizide ("PSM Polare Herbizide") 2.4-D Dicamba MCPB

2.4-DB Fluroxypyr Mesotrione

Bentazon Fenoprop Quinmerac

Bromoxynil Ioxynil Sulcotrion

Clopyralid Mecoprop (MCPP) Topramezone

Dichlorprop (2.4-DP) MCPA Triclopyr

PSM-Sulfonylharnstoffe Amidosulfuron Iodosulfuron Prosulfuron

Floramsulam Mesosulfuron-methyl Rimsulfuron

Flupyrsulfuron Metsulfuron Thifensulfuron-methyl

Foramsulfuron Nicosulfuron Triflusulfuron-methyl

Tritosulfuron-methyl

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PSM-Befunde in der Stever 2010 In 2010 wurden folgende Stoffe in der Stever nachgewiesen (Tab. 3):

Tab. 3: Maximal-Befunde von relevanten PSM-Wirkstoffen in 2010 Weitere Einzelheiten hierzu sind der Diskussion der Analysenwerte zu entnehmen.

Kultur Wirkstoff Handelsbezeichnung (Auswahl) Maximal-wert (µg/L)

Mais Bentazon Artett 0,03

Bromoxynil Certrol B, Buctril < 0,03

Clopyralid Lontrel < 0,03

Dimethenamid Spectrum, Clio Super Pack, Clio Top Pack < 0,33

Flufenacet Terano (Frühjahr) < 0,03

Foramsulfuron MaisTer, Monsoon < 0,03

Metolachlor Gardo Gold, Zintan Platin Pack, Dual Gold < 0,03

Nicosulfuron Motivell, Accent < 0,03

Rimsulfuron Cato < 0,03

Sulcotrion Mikado 0,27

Terbutylazin Gardo Gold, Zintan Platin Pack, Gardobuc, Ar-

tett, Click, Calaris, Zeagran BMX Set, Bro-

moterb, Clio Top Pack, Sukzessor T(op Pack),

Laudis Terra Pack

0,03

Topramezone Clio, Clio Super Pack, Clio Top Pack, 0,08

Getreide 2.4-DP Basagran DP, Duplosan DP, Mextrol DP < 0,03

Bentazon Basagran DP < 0,03

Bromoxynil Tristar < 0,03

Chlortoluron Lentipur 700, Toluron 700 SC, Carmina 640 < 0,03

Clopyralid Ariane C 0,03

Flufenacet Herold SC, Cadou SC, Malibu Pack, Bacara

Forte (Herbst)

0,37

Fluroxypyr Starane (XL), Ariane C, Tristar < 0,03

Isoproturon Arelon Top, Herbaflex, Azur, Isofox 0,18

MCPA M - Mittel, U 46 M, Banvel M 0,06

Mecoprop Aniten Super, Foxtril Super, Duplosan KV,

Loredo, Trioflex, Platform S

0,05

Mesosulfuron Atlantis OD < 0,03

Pendimethalin Stomp SC, Stomp Aqua, Activus, Picona, Orbit < 0,05

Raps Dimethenamid Butisan Kombi < 0,03

Metazachlor Butisan, Fuego, Butisan Top, Butisan Kombi,

Nimbus CS,

< 0,03

Quinmerac Butisan Top 0,08

Totalher-

bizid

Diuron Vorox WPD, RA-15-Neu (keine Zulassung, Auf-

brauchfrist bis 13.12.08)

0,09

Sonstige Atrazin Keine Zulassung < 0,03

Carbetamid < 0,03

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Wirkstoffe aus dem Maisanbau Die PSM-Anwendungen in Maiskulturen führten in der Vergangenheit wiederholt zu Einträ-gen der Wirkstoffe Terbutylazin, Metolachlor, Dimethenamid, Bentazon und Sulcotrion. Auf-grund von höheren Einträgen von Terbutylazin, Metolachlor oder Bentazon musste in der Vergangenheit teilweise wiederholt Pulver-Aktivkohle zur Entfernung der Stoffgehalte einge-setzt werden.

Bild 5: Terbutylazin, Metolachlor und Dimethenamid in der Stever Von den genannten Substanzen waren in 2010 nur Terbutylazin, Bentazon und Sulcotrion in geringen Konzentrationen nachweisbar. In 2010 wurden erstmals Wirkstoffe aus der Substanzklasse der Sulfonylharnstoffe im Rah-men des Monitorings untersucht (z. B. Nicosulfuron, Rimsulfuron). Auch wenn diese Kom-ponenten mit geringen spezifischen Aufwandmengen ausgebracht werden, so kann dennoch ein Eintrag aufgrund der verbreiteten Anwendung mit hohen Flächenanteilen im Steverein-zugsgebiet (Mais, Getreide) und der unterschiedlichen Eintragspfade (z. B. Punktquellen) nicht generell ausgeschlossen werden. In den Untersuchungen 2010 waren keine Einträge nachweisbar. Auffällig waren Topramezon-Befunde im November und Dezember 2010 mit einem Maxi-malgehalt von 0,08 µg/L. Auch wenn die Konzentration niedrig ist, so entsprechen die Befun-de zu dieser Jahreszeit nicht den üblichen landwirtschaftlichen Anwendungen im Mais im späten Frühjahr.

Terbutylazin, Metolachlor und Dimethenamid in der Stever (MP Hullern)

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Terbutylazin Metolachlor Dimethenamid

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Bild 6: Bentazon und Sulcotrion in der Stever Wirkstoffe aus dem Getreideanbau Die PSM-Anwendungen im Getreide führten in den vergangenen Jahren vor allem zu Flufe-nacet- und Isoproturon-Einträgen. Chlortoluron (CTU) war nicht mehr nachweisbar, die Gehalte an Isoproturon (IPU) lagen über denen der letzten Jahre (Bild 7). Die Flufenacet-Befunde waren über denen der letzten Jahre. Ursache war mit hoher Wahrscheinlichkeit die Niederschlagssituation am Ende des Jahres 2010 in Kombination mit der intensiven Anwen-dung im Herbst im Getreide. Derzeit ist der Wirkstoff Flufenacet mangels Alternativen und nur weniger Wirkstoffe im Bereich der Gräserbekämpfung im Getreide allerdings aus Grün-den der Resistenzvermeidung kaum substituierbar.

Bentazon und Sulcotrion in der Stever (MP Hullern)

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Bentazon Sulcotrion

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Aufgrund der Flufenacet-Einträge im Herbst 2010 musste Pulver-Aktivkohle zur Entfernung der PSM-Rückstände über einen längeren Zeitraum (bis 2011) eingesetzt werden.

Bild 7: Chlortoluron, Isoproturon und Flufenacet in der Stever

Bild 8: MCPP und MCPA in der Stever

IPU, CTU und Flufenacet in der Stever (MP Hullern)

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Chlortoluron Isoproturon Flufenacet

MCPA und MCPP in der Stever (MP Hullern)

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MCPA MCPP

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Wie in den vergangenen Jahren waren die MCPA- und MCPP-Befunde aufgrund der relativ niedrigen Gehalte von geringer Bedeutung (Bild 8). Die Höhe der Konzentrationen unter-schied sich nicht wesentlich von denen der vergangenen Jahre. Auffallend bei MCPA war die lange Zeitdauer der Befunde von Sommer bis Herbst, was auf unterschiedliche Anwendungs-kulturen (z. B. Getreide, Grünland, Haus- u. Kleingärten) und längeren Ausbringungszeiträu-men in den Dauerkulturen zurückzuführen ist. Wirkstoffe aus der Substanzklasse der Sulfonylharnstoffe (z. B. Mesosulfuron) waren nicht im Oberflächenwasser enthalten. Wirkstoffe aus dem Rapsanbau Die Rapsanbauflächen spielen im Stevereinzugsgebiet flächenmäßig eine nur untergeordnete Rolle. Auf lediglich ca. 2 % der landwirtschaftlichen Fläche wurde Raps angebaut (Daten 2008, LK Coesfeld). Dennoch führten die Anwendungen in der Vergangenheit immer wieder zu auffälligen Gehalten von Metazachlor und Quinmerac (wie z. B. in 2007, Bild 9). Die Quinmerac-Konzentrationen aus 2010 lagen im Bereich des Vorjahres im Bereich < 0,1 µg/L mit einem Maximalwert von 0,09 µg/L, Metazachlor wurde in 2010 in der Stever nicht nach-gewiesen.

Bild 9: Metazachlor und Quinmerac in der Stever

Metazachlor und Quinmerac in der Stever (MP Hullern)

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Metazachlor Quinmerac

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Wirkstoffe aus Totalherbiziden Trotz der strengen gesetzlichen Regelungen zu Diuron-Anwendungen und keiner Verfügbar-keit von sog. "Haushaltspackungen" kam es auch in 2010 zu Einträgen. Diuron ist der Wirk-stoff, der normalerweise am häufigsten und über einen langen Zeitraum nachgewiesen wurde (Bild 10). In 2010 fällt auf, dass der Zeitraum der Befunde im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verkürzt war. Ursache könnte die Kälteperiode im Frühjahr und die schlechte Witte-rung (ev. in Verbindung mit Verdünnungseffekten durch Niederschläge) im Herbst gewesen sein.

Bild 10: Diuron in der Stever Der arithmetische Jahresmittelwert aus 2010 ist der bisher niedrigste im Beobachtungszeit-raum.

Diuron in der Stever (MP Hullern)

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Bild 11: arithmetische Diuron-Jahresmittelwerte in der Stever (in µg/L) PSM-Befunde im Halterner Mühlenbach Die PSM-Belastungen des Halterner Mühlenbachs waren bisher fast ausschließlich deutlich geringer als die der Stever. Nur in Einzelfällen wurden auffällige und höhere Konzentrationen gemessen. Die Maximalwerte 2010 der im Mühlenbach nachgewiesenen Wirkstoffe sind in Tabelle 4 aufgeführt. Tab. 4: PSM-Maximalwerte 2009 im Halterner Mühlenbach

Probenahme-Datum Wirkstoff Konzentration (µg/L) 05.07.2010 Dimethenamid 0,31 05.07.2010 Diuron 0,05 15.11.2010 Flufenacet 0,21 15.11.2010 Isoproturon 0,09 05.07.2010 MCPA 0,19 05.07.2010 MCPP 0,04 05.07.2010 Terbutylazin 0,15

Es handelte sich bei den Befunden um Einzelereignisse und nicht um mehrmalige Einträge. Lediglich beim MCPA wurden von Mai bis August fünf Positivbefunde gemessen.

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Auffallend war die Häufung der Positivnachweise und der Maximalwerte in der Probe vom 05.07.2010. Am 04.07.2010 gab es stärkere Niederschläge auf ausgetrocknete, nicht wasser-aufnahmefähige Böden, die die vorgenannten Häufungen am Folgetag plausibel erscheinen lassen. In 2010 war zur Bekämpfung des Storchschnabels im Mais erstmals Spritzmittel mit Terbu-tylazin als Wirkstoff in einem regional eng begrenzten Raum zugelassen worden. Daher galt diesem Wirkstoff ein besonderes Interesse.

Bild 11: Terbutylazin im Halterner Mühlenbach (im Vergleich zur Stever) Die Befunde im Halterner Mühlenbach lagen zwar über denen der Stever, aber aufgrund der Konzentrationshöhe und der geringen Häufigkeit dennoch in einem Bereich, der eine Fortset-zung des Versuchs erlaubt. Pflanzenschutzmittel im Trinkwasser Haltern In den regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers Haltern auf PSM-Wirkstoffe waren in 2010 (abgesehen von einem Befund des Wirkstoffs Topramezon an der Nachweisgrenze) keine Positivbefunde zu verzeichnen. Damit wurde der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 0,1 µg/L je Einzelsubstanz jederzeit eingehalten. Allerdings mussten aufgrund der Flufenacet-Gehalte im Nordbecken und zur Sicherung der Trinkwasserqualität im November/Dezember Pulver-Aktivkohle eingesetzt werden. Insge-samt wurden 99,2 t verbraucht.

Terbutylazin 2009-2010

0

0,02

0,04

0,06

0,08

0,1

0,12

0,14

0,16

05.

01.0

9

05.0

2.0

9

05.0

3.09

05.0

4.09

05.0

5.09

05.0

6.0

9

05.0

7.09

05.0

8.0

9

05.

09.0

9

05.1

0.0

9

05.

11.0

9

05.

12.0

9

05.

01.1

0

05.0

2.1

0

05.0

3.10

05.0

4.10

05.0

5.10

05.0

6.1

0

05.0

7.10

05.0

8.1

0

05.0

9.1

0

05.1

0.10

05.

11.1

0

05.

12.1

0

Datum

µg

/l

Mühlenbach Mündung Mühlenbach Mündung, Mischprobe Stever Fücht.-Mühle Stever Hullern, Mischprobe

- 22 -

- 14 -

Bild 12: Anwendung von Pulver-Aktivkohle zur Entfernung von PSM-Wirkstoffen (Jahres-menge in t/a)

Pflanzenschutzmittelbefunde im Stevereinzugsgebiet

Wasserproben aus dem Stevereinzugsgebiet (Probestellen 33-xxx) wurden monatlich auf das PSM-Standardpaket, die Proben aus den automatischen Probenehmern zusätzlich auf polare Herbizide (monatliche bzw. zeitliche Verdichtung) untersucht. Nähere Angaben zur Probe-nahme sind der Tab. 1 zu entnehmen. Die räumliche Lage der Probestellen ist aus Bild 4 er-sichtlich. Diese Untersuchungen bieten die Möglichkeit, regionale Schwerpunkte von PSM-Einträgen festzustellen und gezielt den/die Verursacher hinsichtlich von Minimierungsmöglichkeiten zu beraten. In 2010 wurden im Stevereinzugsgebiet folgende Stoffe nachgewiesen: Tab. 5: Nachweis von PSM-Wirkstoffen im Stevereinzugsgebiet 2010

Atrazin Flufenacet Metolachlor Terbutylazin

Carbetamid Fluroxypyr Metribuzin Topramezon

Chlortoluron Isoproturon Quinmerac Triclopyr

Clopyralid MCPA Simazin 2.4-D

Dimethenamid MCPP Sulcotrion

Diuron Metazachlor Terbutryn

Während die Wirkstoffe Flufenacet, Dimethenamid, Diuron, IPU, MCPA, MCPP, Metazach-lor und Terbutylazin häufiger in Proben z. T. von unterschiedlichen Probestellen nachweisbar waren, stellen die Befunde von den anderen Stoffen praktisch Einzelbefunde dar. Dabei ist jedoch die Zeitspanne zwischen den Probenahmen bei Stich- und Mischproben zu berück-sichtigen.

Aktivkohle-Verbrauch im WW Haltern nach PSM-Einträgen (Jahreswerte)

19871988

19891990

19911992

19931994

19951996

19971998

19992000

20012002

20032004

20052006

20072008

20092010

2011

Akt

ivko

hle-

Ver

brau

ch (

t/a)

0

200

400

600

800

1000

1200

1400Atrazin

IPU, CTU, Diuron, Terbutylazin

MetolachlorTerbutylazin

Bentazon

BentazonQuinmerac

Flufenacet

100 t

- 23 - - 15 -

Tab. 6: Maximalwerte von PSM-Befunden im Stevereinzugsgebiet 2010

Parameter Probestelle (EDV-Nr.) Maximalwert (µg/L)

Flufenacet

Karthäuser Mühlenbach (90-770) 0,49 Bever4 (33-337) 0,49 Funne Mischprobe (90-780) 0,38 Rinnbach (33-324) 0,38

Isoproturon Teufelsbach (33-345) 0,48 Funne Mischprobe (90-780) 0,21 Karthäuser Mühlenbach (90-770) 0,18

MCPA Mühlenbach Mündung (33-449) 0,19 Funne Mischprobe (90-780) 0,18 Stever6 (33-458) 0,10

MCPP Stever Füchtelner (33-480) 0,14

Metazachlor Zufluss östl. Rorup (33-308) 0,31 Karthäuser MB Mischprobe (90-770) 0,20 Flöthbach Hiddingsel (33-316) 0,18

Sulcotrion Pegel Senden (70-795) 0,04 Terbutylazin Mühlenbach Mündung (33-449) 0,15 Kleuterbach Mündung (33-335) 0,14 Weddernbach (33-309) 0,08

Quinmerac Stever Hullern Mischprobe (90-775) 0,08 Karthäuser MB Mischprobe (90-770) 0,07 Stever Füchtelner Mühle (33-480) 0,05

Diuron Selmer Bach (33-355) 2,8 Rinnbach (33-324) 0,48

Die Daten lassen deutlich regionale Schwerpunkte erkennen (z. B. Funne, Karthäuser Müh-lenbach. Bei den Mischproben ist die häufigere Probenentnahme zu berücksichtigen. Auffal-lend ist der hohe Diuron-Wert im Selmer Bach. Diese Probenstelle zeichnete sich schon in der Vergangenheit durch auffällige Gehalte aus. Nicht erklärbar waren zudem Metazachlorbe-funde im Flöthbach Hiddingsel (33-316) in der Zeit vom Januar bis Juli 2010. Die Befunde an dieser Stelle von September bis Dezember entsprechen dagegen den landwirtschaftlichen Anwendungen im Winterraps. PSM-Frachten im Stevergebiet Entscheidend für ein Wasserversorgungsunternehmen sind für die Bewertung von PSM-Befunden die Konzentrationen, da der Grenzwert der Trinkwasser-Verordnung in dieser Di-mension verankert ist. Stofffrachten sind eine abgeleitete Größe und unterstützen die Dis-kussion von Stoffbilanzen.

- 24 -

- 16 -

In 2010 wurden für Flufenacet und Isoproturon deutlich höhere Frachten als in 2009 be-stimmt. Dies beruht auf den hohen Niederschlägen im Herbst 2010. Die Quinmerac-Fracht entspricht der des Jahres 2009.

Bild 13: Pflanzenschutzmittel-Frachten in der Stever/ MP Hullern Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum ist eine deutliche Reduzierung der Frach-ten zu erkennen wobei die niedrigsten Werte im Jahren 2008 bestimmt wurde (Bild 14).

Bild 14: PSM-Jahresfrachten in der Stever ab 1990

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

PS

M-F

rach

t kg

/a

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

PSM-Frachten in der Stever (MP Hullern)

Terbuthylazin Chlortoluron Isoproturon Diuron Bentazon Flufenacet Quinmerac Sulcotrion Dimethenamid

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

70,0

kg/a

1990 91 92 93 94 95 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10

PSM-Jahresfrachten in der Stever1990 - 2010

Terbutylazin CTU Isoproturon Diuron Bentazon Flufenacet Quinmerac

- 25 -

- 17 -

Vorkommen von PSM-Metaboliten Nach der Ausbringung von PSM-Wirkstoffen kommt es zu Abbaureaktionen der Wirkstoffe. Im günstigsten Fall sind keine Zerfallsprodukte in der Umwelt nachweisbar. Nach Meldungen von erhöhten Metaboliten-Befunden von Chloridazon im süddeutschen Raum wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Liste von Wirkstoffen veröffentlicht, von denen im Ablauf von Lysimetern höhere Konzentrationen an Abbauprodukten gemessen wurden. Zu diesen Komponenten gehören auch die Wirkstoffe Flufenacet, Metolachlor, Metazachlor oder Dimethenamid. Abbauprodukte von Triazin-Wirkstoffen (Atrazin, Simazin, Terbutylazin) werden seit Beginn der PSM-Untersuchungen der GELSENWASSER AG erfasst. Bei den diskutierten Metaboliten handelt es sich jeweils um nichtrelevante Metabolite (nrM, nach Pflanzenschutzgesetz), für die nicht der PSM-Grenzwert der Trinkwasser-Verordnung gilt. Für einige dieser Stoffe werden vom Umweltbundesamt sog. GOW („Gesundheitliche Orientierungswerte“) empfohlen, die je nach Metabolit bei 1 oder 3 µg/L liegen. Von einigen der untersuchten Metabolite sind Konzentrations-Ganglinien nachfolgend darge-stellt

• Flufenacet-ESA (Bild 15) • Metolachlor-ESA (Bild 16) und • Metazachlor-ESA (Bild 17)

- 26 - - 18 -

Bild 15: Flufenacet-ESA im Oberflächen- und Trinkwasser Haltern

Bild 16: Metolachlor-ESA im Oberflächen- und Trinkwasser Haltern

Flufenacet-ESA (nrM) im Wasserwerk Haltern

1.1.09

1.2.09

1.3.09

1.4.09

1.5.09

1.6.09

1.7.09

1.8.09

1.9.09

1.10.09

1.11.09

1.12.09

1.1.10

1.2.10

1.3.10

1.4.10

1.5.10

1.6.10

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1.12.10

1.1.11

Flu

fena

cet-

ES

A

[µg/

L]

0,0

0,2

0,4

0,6

0,8

1,0

1,2

1,4

1,6

Abf

luss

Peg

el O

lfen

[m

3 /s]

0

20

40

60

80

MP HullernNordbecken HalternTrinkwasser HalternAbfluss

Metolachlor-ESA (nrM) im Wasserwerk Haltern

1.1.09

1.2.09

1.3.09

1.4.09

1.5.09

1.6.09

1.7.09

1.8.09

1.9.09

1.10.09

1.11.09

1.12.09

1.1.10

1.2.10

1.3.10

1.4.10

1.5.10

1.6.10

1.7.10

1.8.10

1.9.10

1.10.10

1.11.10

1.12.10

1.1.11

Met

olac

hlor

-ES

A

[µg/

L]

0,0

0,1

0,2

0,3

0,4

0,5

0,6

0,7

Abf

luss

Peg

el O

lfen

[m

3 /s]

0

20

40

60

80

MP HullernNordbecken HalternTrinkwasser HalternAbfluss

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- 19 -

Bild 17: Metazachlor-ESA im Oberflächen- und Trinkwasser Haltern Bei der Metabolisierung entstehen praktisch immer Reaktionsprodukte mit einer deutlich höheren Polarität und Wasserlöslichkeit. Damit verbunden ist eine erhöhte Eintragsmöglich-keit durch Abschwemmungen. Es ist generell festzustellen, dass nach Regenereignissen eine deutliche Zunahme der Meta-bolitenkonzentrationen stattfindet. Dies ist bei dem Metolachlor-Metaboliten weniger stark ausgeprägt. In allen Untersuchungen wurden die jeweiligen GOW unterschritten (auch die der anderen untersuchten Metabolite).

Metazachlor-ESA (nrM) im Wasserwerk Haltern

1.1.09

1.2.09

1.3.09

1.4.09

1.5.09

1.6.09

1.7.09

1.8.09

1.9.09

1.10.09

1.11.09

1.12.09

1.1.10

1.2.10

1.3.10

1.4.10

1.5.10

1.6.10

1.7.10

1.8.10

1.9.10

1.10.10

1.11.10

1.12.10

1.1.11

Met

azac

hlor

-ES

A [µ

g/L]

0,00

0,10

0,20

0,30

0,40

0,50

0,60

0,70

Abl

uss

Peg

el O

lfen

[m3 /s

]

0

20

40

60

80

MP HullernNordbecken HalternTrinkwasser HalternAbfluss

- 28 - - 20 -

Zusammenfassung Die Untersuchungen der Nitratgehalte zeigen, dass in den letzten Jahren praktisch weder ein Anstieg noch eine Abnahme zu verzeichnen ist. Bei den Pflanzenschutzmitteln waren in 2010 nur für den Wirkstoff Flufenacet höhere Ein-träge zu verzeichnen, die zur Dosierung von Pulver-Aktivkohle im Wasserwerk Haltern führ-ten. Die Gesamtmenge an Aktivkohle lag mit 99,2 t in 2010 knapp unter der Vorgabe der GELSENWASSER AG von 100 t. Diese Zielvorgabe zu einer weitergehenden und zusätzli-chen Förderung von Projekten der Landwirtschaftskammer wurde somit nur knapp unter-schritten. Die Gehalte der anderen im Stevereinzugsgebiet nachgewiesenen Stoffe lagen auf einem nied-rigen Niveau. Als arithemtischer Jahresmittelwert war nur Flufenacet oberhalb der Bestimmungsgrenze enthalten.

Bild 18: Arithmetische PSM-Jahresmittelwerte in der Stever (ab 2005 MP Hullern)

Arithmetische PSM-Jahresmittelwerte in der Stever1990 - 2010

0,00

0,05

0,10

0,15

0,20

0,25

0,30

0,35

0,40

0,45

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

µg

/L

Terbutylazin CTU Isoproturon Diuron Bentazon Flufenacet Quinmerac

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Zei

tsch

ema

zu P

SM

-An

we

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1

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1

MARTIN WIRTH Das Anbaujahr 2009/2010 verlief im Hinblick auf PSM Einträge in die Oberflächengewässer des Kooperationsgebiets nicht ganz so unproblematisch wie das vorangegangene Anbaujahr. Diese Schlussfolgerung kann man beim ersten Blick auf die Grafiken 1 und 2 ziehen. In beiden Grafiken sind die Herbizideinträge während des Anbaujahres 2009/10 im intensiv beprobten Wassereinzugsgebiet der Stever als Gesamtfrachten im mehrjährigen Vergleich dargestellt, berechnet aus den Wirkstoffgehalten der Wochenmischproben des automatischen Probenehmers „Hullern“ und dem Wasserabfluss am nahegelegenen Pegel.

In Grafik 1 sind die Harnstoffherbizidfrachten ab Herbst 99 im Vergleich dargestellt. Seit 11 Jahren wurden im Kooperationsgebiet keine IPU und Chlortoluronhaltigen Herbizide im Getreideanbau mehr empfohlen, weil beide Wirkstoffe in den 90erJahren immer wieder mit höheren Gehalten in den Oberflächengewässern nachgewiesen wurden. Der Wirkstoff Chlortoluron war von 2002 bis Ende 2007 ohne Zulassung, stand also ab der Herbstsaison 2008 wieder zur Verfügung. Vor 1999 betrugen die Jahresfrachten von IPU/CTU in der Summe z.T. über 90 000 g/Jahr, seit dem Herbst 99 liegen sie deutlich darunter. Besonders positiv waren die Anbaujahre 05/06, 06/07 und 08/09. Im zurückliegenden Anbaujahr betrug die IPUracht im gesamten Wassereinzugsgebiet der Stever 1 700 g, im Vergleich der letzten 11 Jahre ein gutes Ergebnis. Der Wirkstoff Chlortoluron spielt nach der Wiederzulassung nach wie vor keine Rolle.

- 31 -

2

Grafik 2 stellt die relevanten Herbizidfrachten der letzten 6 Anbaujahre dar. Außer IPU spielten in diesem Zeitraum folgende herbizide Wirkstoffe eine Rolle: Flufenacet (in Getreide werden die Präparate Malibu, Herold SC, Cadou SC und Bacara Forte eingesetzt, im Mais Terano), Bentazon (in Getreide Basagran DP, im Mais Artett), Dimethenamid (im Mais Clio Super), Sulcotrione (im Mais Mikado) und Quinmerac (im Raps Butisan Top). Grafik 2 zeigt, dass im zurückliegenden Anbaujahr Einträge aus den Herbstherbizidanwendungen im Getreide (Flufenacet und IPU) und im Raps (Quinmerac) eine Rolle spielten. Aus den Herbizidanwendungen im Mais (Bentazon, Dimethenamid und Sulcotrione) gab es keine Einträge.

Welchen Einfluss hatte die Witterung auf dieses Ergebnis? Eine Erklärung für die gestiegenen Einträge aus den Herbizidanwendungen im Getreide und Raps im Herbst 2009 ist der Verlauf der Herbstniederschläge. Die Grafiken 3 – 4 veranschaulichen das. Für die Monate Oktober und November 2009 sind darin im oberen Teil die Wetterdaten von 2 Standorten im ooperationsgebiet dargestellt, im unteren Teil die von der Stever in den Halterner Stausee eingetragenen Herbizidfrachten und der Wasserabfluss über die Stever.

- 32 -

3

Gleich am 6. Oktober (Grafik 3) führen Starkniederschläge von 65 bzw. 48 mm sofort zu einem hohen Wasserabfluss aus dem Gebiet. In den vergangenen Jahren wurde die Erfahrung gemacht, dass schon Wasserabflüsse über 5 ms am Pegel Hullern unmittelbar nach Herbizideinsätzen mit Herbizideinträgen in die Oberflächengewässer durch Oberflächenabfluss einhergehen. Diese Erfahrung wurde im Oktober wieder bestätigt. Erste Quinmeracfrachten (QMC) aus den Herbizideinsätzen im Raps treten auf, ebenso Diuronfrachten (DIU), die nicht aus Herbizideinsätzen in der Landwirtschaft stammen. In der letzten Oktoberdekade gibt es erste kleine Flufenacetfrachten (FF) aus den Herbizideinsätzen im Wintergetreide.

- 33 - 4

Der nasse November führte zu weiteren Einträgen. (Grafik 4).

Der Wasserabfluss lag schon am 11. November über 10 m³/s, in der ersten Novemberhälfte treten aber erst kleine Frachten von Flufenacet, IPU und Quinmerac auf. etzte erbizidbehandlungen im Getreide wurden um den 20. November abgeschlossen. Die erbstbehandlungsquote lag mit knapp 70 % höher als in den beiden Vorjahren mit ca. 60%. Ende des Monats gab es bei einem maximalen Wasserabfluss von 39 m³/s relativ hohe Tagesfrachten vor allem von Flufenacet, aber auch Frachten von IPU und Quinmerac.

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5

Auch im Dezember war der Wasserabfluss mit Werten bis 0 m³ relativ hoch. Die Herbizideinträge aus der Herbstanwendung waren Mitte Dezember abgeschlossen. Im vorangegangen Anbaujahr hatten wir im Vergleich im November und Dezember nur Wasserabflüsse unter 10 m³/s. Die „günstigen“ Eintragsbedingungen für PSM mit Wasserabflüssen über 5 – 10 m³ gab es erst im Januar 2009. Entsprechend geringer fielen die Gesamtfrachten aus, da dann die Herbizidwirkstoffe schon weitgehend abgebaut waren. Relativ frühe FlufenacetEinträge wie im Herbst 2009 und im Herbst 2007 treten nur auf, wenn günstige Bedingungen für Oberflächenabfluss in relativ geringem Abstand zu den Herbizidanwendungen gegeben sind. Wegen dem Wirkstoff Flufenacet musste am Jahresende im Wasserwerk Haltern knapp unter 100 to Aktivkohle eingesetzt werden. Die Tatsache, dass die gesamte IPUFracht weniger als die Hälfte der FlufenacetFracht beträgt, lässt darauf schließen, dass nur wenig IPU eingesetzt wurde und die Landwirte den Aufruf der Kooperation zum Verzicht auf diesen Wirkstoff sehr weitgehend umsetzen. Im Vergleich zu Flufenacet hat IPU die 4 – 6 fache Aufwandmenge/ha, eine bessere Wasserlöslichkeit und wird nicht so gut an Ton und Humusteilchen gebunden. Bei verbreitetem Einsatz von IPU müssten aufgrund der genannten Eigenschaften die IPUFrachten deutlich höher ausfallen als beim Flufenacet. Dass der Wirkstoff Chlortoluron nach seiner Wiederzulassung Ende 2007 nicht wieder auffällig geworden ist, ist nur mit dem Verzicht der Landwirte auf diesen Wirkstoff zu erklären. Gegenteilig war das trockene Frühjahr 2010 mit unterdurchschnittlichen Niederschlägen im April, Mai und Juni mit dafür verantwortlich, dass es im Anbaujahr 2009/10 keine Einträge aus den Herbizidanwendungen aus dem Maisanbau gab. Die Unterschiede bei den Herbizideinträgen der Wirkstoffe IPU, Flufenacet, Quinmerac, Dimethenamid und Sulcotrione in den letzten 6 Anbaujahren (Grafik 2) lassen sich in erster Linie auf Witterungsunterschiede zurückführen. Beim Bentazon sind die geringen Frachten der letzten Jahre neben der günstigen Witterung nur durch den fast völligen Verzicht der Landwirte auf diesen Wirkstoff zu erklären. Selbst bei günstiger Witterung mit geringem Eintragsrisiko wären bei verbreitetem BentazonEinsatz die Einträge in die Oberflächengewässer höher. Die höhere BentazonFracht im Anbaujahr 2004 kam aus dem damals von der Kooperation noch tolerierten Einsatz von Bentazon im Getreide mit nachfolgenden sintflutartigen Regenfällen. Sehr positiv ist es, dass die beiden im Mais zugelassenen Wirkstoffe Terbuthyalzin und Metolachlor bei den Gewässereinträgen in den letzten 6 Anbaujahren keine Rolle mehr gespielt haben. Dieser Erfolg resultiert aus dem sehr weitgehenden Verzicht der Landwirte auf diese beiden Wirkstoffe seit 2002 und dem günstigen Witterungsverlauf im Frühjahr 2010. Der in 2010 von der Kooperation im Wassereinzugsgebiet „Halterner Mühlenbach“ wieder empfohlene Einsatz von Terbuthylazin auf Flächen mit Storchschnabelbesatz konnte sich deshalb nicht negativ auswirken.

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Im Anbaujahr 2009/10 gab es nach den Herbstherbizidanwendungen in Getreide und Raps witterungsbedingt Einträge der Wirkstoffe Flufenacet, IPU und uinmerac in die berflächengewässer des Kooperationsgebiets. Nach den Herbizidanwendungen im Mais im Frühjahr gab es witterungsbedingt keine Einträge. Insgesamt kann man das Ergebnis des Gewässermonitorings trotz des Ende 2009 erforderlichen Aktivkohleeinsatzes im Wasserwerk Haltern als gut bis zufriedenstellend beurteilen. Die witterungsbedingten positiven und negativen Einflüsse sind nicht alleine Ausschlag gebend für das Ergebnis. Im aktuellen Anbaujahr hat sich aufgrund der eintragsträchtigen Herbstwitterung vor allem der sehr weitgehende Verzicht der Landwirte auf IPU und Chlortoluron ausgewirkt, aufgrund des trockenen Frühjahrs weniger der Verzicht auf die Wirkstoffe Terbuthylazin und Metolachlor im Mais. Dass es keine entazonEinträge gab, ist neben der trockenen Frühjahrswitterung mit großer Wahrscheinlichkeit auf den fast vollständigen Verzicht der Landwirte auf diesen Wirkstoff zu erklären. Insgesamt ist das Ergebnis positiv zu beurteilen, trotz des begrenzten Einsatzes von Aktivkohle im Wasserwerk Haltern Ende des Jahres wegen Flufenacet.

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Probe-nahme-zeitraum

Boden-tiefe

kritische Nitrat- konzentra-tion Grenzwert

kritische Nitrat-N- menge*

Erfolgs-rate

Fehlerrate (301 Versuche)

Typ A N-Gabe zu gering

Typ B N-Gabe zu hoch Total

cm ppm N kg/ha N % %

vor der Saat 0-60 17 150 63 1 36 37

4-6 Blatt 0-60 18 158 71 1 28 29

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MARTIN BÖDDEKER, CHRISTIAN SKARK, DAN NOWACZYK, FRANK REMMLER Im ca. 1.900 ha großen Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hohe Mark bei Haltern wurde in 2009 auf ausgewählten organisch gedüngten Ackerbauflächen die Verlagerung anorganischer Stickstoffverbindungen mit dem Sickerwasser untersucht und mit der auf nahe gelegenen Waldflächen verglichen (s. Abbildung 1). Die Untersuchungen sollten zusätzliche Erkenntnisse zu den bereits vorliegenden Grundwasseruntersuchungen liefern, die einen teilweise steigenden Nitrattrend und eine Verlagerung der Nitrateinträge in die Tiefe aufgezeigt haben. Im Untersuchungsgebiet dominieren auf den Ackerflächen Braunerden und arabraunerden, die sich zumeist über Schmelzwassersanden (uartär) oder Halterner Sanden (Oberkreide) entwickelten. Es werden große Grundwasserflurabstände, in der Regel über 15 m u. GOK, beobachtet. Grundwasserneubildungsraten liegen in Waldgebieten zumeist unter 275 mm/a, während sie auf den Ackerflächen oft mehr als 400 mm/a betragen.

Zur Sedimentgewinnung wurden auf acht Ackerbau und vier Waldflächen insgesamt 21 Rammkernsondierungen bis zu einer Tiefe von 8 m u. GOK durchgeführt und nach lithologischen Kriterien beprobt.

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Oberflächennah werden oft sandige Schluffe und in tieferen Profilbereichen Feinsande mit unterschiedlichen Beimengungen an Schluff angetroffen, die zu 70 % weniger als 15 Masse% an Wasser enthalten. Mit den Bodenarten der erbohrten Sedimente konnte nach DIN 19732 – Bestimmung des standörtlichen Verlagerungspotentials von nichtsorbierbaren Stoffen – aus tabellierten Daten zu den Feldkapazitäten (BGR 2000) die Verlagerungsgeschwindigkeit des Sickerwassers und dessen Austauschhäufigkeit im durchwurzelten Raum abgeschätzt werden. Die Verlagerungsgeschwindigkeiten im tieferen Bodenprofil (unterhalb des Wurzelraums) betragen auf Ackerflächen im Mittel 2,3 m/a und 1,5 m/a auf Waldflächen. Das Sickerwasser im Wurzelraum der Ackerflächen wird im Mittel 1,5mal pro Jahr ausgetauscht. Aufgrund dieser Kenndaten zur Sickerwasserbewegung können die Ackerstandorte als empfindlich für Stoffeinträge in den tieferen Untergrund eingestuft werden (Drechsler & Scheffer 2008). In den Proben unter Ackerstandorten wird zumeist das Sickerwasser erfasst, das sich in den letzten 3 bis 4 Jahren gebildet hat, während die Proben unter Waldflächen das Sickerwasser aus den letzten 5 bis 6 Jahren repräsentieren. Um die Stoffgehalte in diesem Sickerwasser zu untersuchen, wurden die Proben in Anlehnung an DIN 19746 – Bestimmung von mineralischem Stickstoff – mit einer CaCl2Lösung eluiert und nachfolgend auf Stickstoffspezies untersucht. Die Eluate sind niedrig mineralisiert und weisen in der Regel elektrische Leitfähigkeiten unter 300 S/cm sowie pHWerte im sauren Bereich auf. In ausgewählten Eluaten konnten keine DOCGehalte über der Bestimmungsgrenze gefunden werden. Gefundene Sulfatkonzentrationen korrelieren nicht mit ermittelten Nitratgehalten und weisen nicht auf signifikante Nitratabbauprozesse (lithotrophe Nitratreduktion) hin. Bezogen auf das Sickerwasser treten auf Ackerflächen in mehr als der Hälfte aller Proben (59 %) Nitratkonzentrationen in einem kritischen Bereich von über 37,5 mg/L auf (n = 67 von 113) (s. Tabelle 1). In den Proben unter den Waldflächen ist dies nur für ca. ein Fünftel der Proben (18 %, n = 3 von 17) der Fall, die zumeist aus dem Wurzelraum der Waldflächen stammen.

Unterhalb des Wurzelraums (Acker We = 0,9 m, Wald We = 2 m) ist davon auszugehen, dass sich diese Nitratgehalte weiter in die tiefere ungesättigte Zone verlagern (s. Abbildung 2).

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Für diese Dränzone beträgt die Nitratkonzentration im Sickerwasser im Mittel aller Ackerflächen 60 mg/L, während sie im Mittel auf den Waldflächen bei 16 mg/L liegt.

Neben Nitrat wurden untergeordnet auch Ammonium und vereinzelt Nitrit gefunden. Werden diese Konzentrationen anderer Stickstoffspezies nach einer möglichen Nitrifikation als Nitrat betrachtet, ergeben sich unter den Ackerflächen mittlere NO3Konzentrationen von 71 mg/L in der Dränzone. Gemessen an einem Warnwert von 37,5 mg/L NO3 im Sickerwasser der Dränzone dies entspricht 75 der Nitratualitätsnorm nach der EGGrundwasserrichtlinie 2006/118/EG können alle Ackerflächen als gefährdet eingestuft werden, da auf diesen Flächen die durchschnittlichen Nitratkonzentrationen in mindestens einer Sondierung diesen Wert überschreiten. Deshalb ist eine weitere Verlagerung von Nitrat in dieser Konzentrationshöhe mit dem Sickerwasser auch über die untersuchte Tiefe von 8 m zu erwarten. Eine Unterscheidung in verschieden stark belastete Sondierungen nach Bodentp und Sedimentbeschaffenheit war nicht möglich. Hohe Nitratkonzentrationen im Sickerwasser (> 100 mg/L) werden ausschließlich unter Ackerflächen und vor allem in Profilabschnitten gemessen, die das Sickerwasser aus dem Jahr 2008 repräsentieren, treten aber auch in Profiltiefen auf, in denen älteres Sickerwasser beprobt wird. Auf allen Ackerstandorten werden mindestens einmal Nitratkonzentrationen über 50 mg/L im Sickerwasser der Jahre vor 2008 gefunden. Bezogen auf den Feststoff werden unterhalb der durchwurzelten Zone in den Bodenprofilen auf den Ackerflächen im Mittel auswaschungsfähige mineralisierte Stickstoffmengen von ca. 200 kg/ha und auf Waldflächen von ca. 40 kg/ha gefunden (als Summe über das Tiefenprofil).

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Weder aus NminUntersuchungen der Profile bis 0 cm u. GOK noch aus den parallel berechneten Stickstoffbilanzen kann das Auftreten des verlagerbaren Nitrats im Untergrund in den ermittelten Konzentrationshöhen und der zeitlichen Verteilung abgeleitet werden. Aus den mittleren Gehalten an auswaschungsfähigem Stickstoff in der Dränzone kann in Verbindung mit Grundwasserneubildungsraten und der Verlagerungsgeschwindigkeit des Sickerwassers auf die potenziellen mittleren Nitratkonzentrationen im Sickerwasser unterhalb der untersuchten Zone von 8 m geschlossen werden. Aufgrund dieser Betrachtung sind im Sickerwasser unter Ackerflächen mit Nitratgehalten zwischen 53 und 100 mg/L Werte oberhalb des Trinkwassergrenzwertes zu erwarten. Dem kann nur begegnet werden, wenn im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft – Wasserwirtschaft weitergehende Maßnahmen zur Verminderung des Stickstoffeintrags in den tieferen Untergrund ergriffen werden, die vor allem bei einer optimierenden Reduktion der Stickstoffdüngung ansetzen sollten. BGR (BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE – ADHOC.ARBEITSGRUPPE 2000): Metho

dendokumentation Bodenkunde. Geologisches ahrbuch, Reihe G – SG1. Hannover.

DRECHSLER, H; SCHEFFER, B. (2008): Kriterienkatalog zur Ermittlung „empfindlicher Standorte“ aus der Sicht des Gewässerschutzes. KW Korrespondenz Wasserwirtschaft, 1 (10), 5355.

EU (2006): Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung. Amtsblatt der Europäischen Union L 32, 131.

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Phasen mit nennenswerter Wasserführung / Sickerung / geringen Flurabständen

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y = 0,3385x 0,1866R2 = 0,9524

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y = 2,0293x + 0,1155R2 = 0,6658

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Verordnung über das Inverkehrbringen und

Befördern von WirtschaftsdüngerWDüngV

Ausfertigungsdatum: 21.07.2010

Vollzitat:

"Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21. Juli2010 (BGBl. I S. 1062)"

*) D ie Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.9.2010 +++)

(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:

Umsetzung der EGRL 34/98 (CELEX Nr: 31998L0034) +++)

Eingangsformel

Auf Grund des § 4, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 6 Satz 1, des Dünge-gesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), von denen § 4 durch Arti-kel 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2539) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für

1. das Inverkehrbringen, das Befördern und die Übernahme von Wirtschafts-düngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirt-schaftsdünger enthalten, im Inland sowie

2. das Befördern der in Nummer 1 genannten Stoffe nach anderen Staaten.

Die §§ 3 bis 5 gelten nicht beim Inverkehrbringen, beim Befördern und bei der Übernahme der in Satz 1 Nummer 1 genannten Stoffe, 1. soweit die Hand-lungen innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern um den Betrieb, in dem die Stoffe angefallen sind,

a) innerhalb eines Betriebes,

b) zwischen zwei Betrieben desselben Verfügungsberechtigten vorgenommen werden,

2. soweit die Stoffe von Betrieben in den Verkehr gebracht, befördert oder übernommen werden, die der Düngeverordnung unterliegen, und diese Betriebe

a) nach § 5 Absatz 4 der Düngeverordnung nicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches verpflichtet sind und

b) die Summe aus betrieblichem Nährstoffanfall und aufgenommener Menge 500Kilogramm Stickstoff im Jahr nicht überschreiten,

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3. soweit die von einem Betrieb insgesamt in den Verkehr gebrachte, beför-

derte und aufgenommene Menge 200 Tonnen Frischmasse im Kalenderjahr nicht überschreitet oder

4. soweit diese in Verpackungen kleiner als 50 Kilogramm an nicht gewerbs-mäßige Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung sind

1. Abgeber: natürliche oder juristische Person, die einen der in § 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Stoffe an andere abgibt;

2. Beförderer: natürliche oder juristische Person, die einen der in § 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Stoffe für sich selbst oder für andere befördert;

3. Empfänger: natürliche oder juristische Person, die einen der in § 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Stoffe von anderen übernimmt.

Eine Übernahme im Sinne des Satzes 1 Nummer 3 liegt auch vor, soweit ein in § 1 Satz 1 Nummer 1 genannter Stoff im Auftrag des Empfängers unmittelbar durch Dritte auf Flächen des Empfängers aufgebracht wird.

§ 3 Aufzeichnungspflicht

(1) Abgeber, Beförderer sowie Empfänger haben spätestens einen Monat nach Abschluss des Inverkehrbringens, des Beförderns oder der Übernahme Auf-zeichnungen zu erstellen, in denen Folgendes angegeben werden muss:

1. Name und Anschrift des Abgebers,

2. Datum der Abgabe, des Beförderns oder der Übernahme,

3. Menge in Tonnen Frischmasse und Angabe der Wirtschaftsdüngerart oder des sonstigen Stoffes,

4. Gehalte an Stickstoff (Gesamt N) und Phosphat (P2O5) in Kilogramm je TonneFrischmasse sowie die Menge Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger tie-rischer Herkunftin Kilogramm,

5. Name und Anschrift des Beförderers,

6. Name und Anschrift des Empfängers.

Ergeben sich die in Satz 1 genannten Angaben ohne Weiteres aus den ge-schäftlichen Unterlagen, brauchen keine gesonderten Aufzeichnungen erstellt zu werden. Satz 1 Nummer 4 gilt nicht für den Beförderer, der ausschließ-lich im Auftrag eines anderen befördert. Für Empfänger, die Stoffe nach § 1 Satz 1 im eigenen Betrieb verwenden, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Aufzeichnungen spätestens zwei Monate nach der Übernahme zu erstellen sind.

(2) Wer Aufzeichnungen nach Absatz 1 zu erstellen hat, hat diese für drei Jahre ab dem Datum der Abgabe aufzubewahren. Der Aufzeichnungspflichtige hat die Aufzeichnungen der zuständigen Stelle auf Verlangen vorzulegen.

§ 4 Meldepflicht

Werden Stoffe nach § 1 Satz 1 Nummer 1 in ein Land verbracht, so hat der Empfänger dieser Stoffe dies bis zum 31. März für das jeweils vorangegan-gene Jahr der für seinen Betriebssitz zuständigen Behörde unter Angabe der Abgeber mit deren jeweiligen Namen und Anschrift, Datum oder Zeitraum der Abnahme und der Menge in Tonnen Frischmasse zu melden.

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§ 5 Mitteilungspflicht

Wer Stoffe nach § 1 Satz 1 Nummer 1 zum ersten Mal gewerbsmäßig in den Ver-kehr bringt, hat dies der für seinen Sitz zuständigen Behörde einen Monat vor der erstmaligen Tätigkeit mitzuteilen. Die gleiche Verpflichtung trifft auch denjenigen, der Stoffe nach § 1 Satz 1 Nummer 1 zum Zwecke der Düngung ins Inland verbringt. Abgeber, die über keinen inländischen Sitz verfügen, haben diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde des Landes anzuzeigen, in das sie zum ersten Mal abgeben.

§ 6 Ergänzende Landesregelungen

Den Landesregierungen wird die Befugnis übertragen, durch Rechtsverordnung

weitergehende Regelungen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, zu treffen, soweit dies zur Über-wachung der Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften erforderlich ist.

§ 7 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 14 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Düngege-setzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 4, eine Auf-zeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt,

2. entgegen § 3 Absatz 2 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt,

3. entgegen § 3 Absatz 2 Satz 2 eine Aufzeichnung nicht vorlegt,

4. entgegen § 4 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder

5. entgegen § 5 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2010 in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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Kooperationsgebiet

1 Stadtwerke Coesfeld GmbH, 48653 Coesfeld, DŸ lmener Str. 80 Telefon: 02541 / 929-0, Fax: 02541 / 929-280, email: [email protected]

2 Gemeindewerke Nottuln, 48301 Nottuln, Stiftsstra§ e 10 Telefon: 02502 / 942-411, Fax: 02502 / 942-221, email: [email protected]

3 Stadtwerke DŸ lmen, 48249 DŸ lmen, Alter Ostdamm 21 Telefon: 02594 / 7900-0, Fax: 02594 / 7900-53, email: [email protected]

4 Gelsenwasser AG, Wasserwerk Haltern, 45809 Gelsenkirchen, Postfach 10 09 44 Telefon: 0209 / 708-0, Telefax: 0209 / 708-650, email: [email protected]

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