Stimmungswandel lässt sich kaum nachvollziehen · „Wir habenesselber kaum...

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Ein Masterplan für den Mittelstand Seite 3 Veranstaltungskalender Dezember Seiten 5 und 6 Amtliche Bekannt- machungen Seiten 8 bis 11 Freitag, 2. Dezember 2016 Ausgabe 83/2016 Rie er Advent und die folgen- den Festtage gehören der Familie wie den Freunden. Doch auch oder gerade im vertrauten Kreis wird über Politik diskutiert - die großen wie kleinen Entschei- dungen im Rückblick. Unser Land und nicht nur Sachsen hat sich in den zurückliegenden Monaten verändert. Der Ton ist rauer und der Umgang aggressiver gewor- den. Anhand sozialer Daten auch im Landkreis Meißen lässt sich dieser Stimmungswandel kaum nachvollziehen. Zu keinem Zeit- punkt seit 1990 waren die Arbeits- losenzahlen so niedrig wie heute. Die Versorgung mit Kita-Plätzen ist nahezu ideal, ebenso die Ange- bote an Heimplätzen für pflegebe- dürftige alte Menschen oder die D Möglichkeiten der häuslichen Be- treuung, wenn der Alltag zur Last wird. Und doch erfahre ich in den Gesprächen mit Ihnen eine große Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen. Auch mit Blick auf den Landkreis Meißen: Da dauert der Ausbau der B 169 viel zu lange. Die Kritik ist berechtigt! Doch immer neue Einwände de- rer, die diese Investition nicht wollen, verhindern den Fortgang. Es gibt aber ein Recht der Prü- fung! Die Bahnstrecke von Mei- ßen Richtung Döbeln über Nossen musste geschlossen werden, weil sich die Fahrgastzahlen immer weiter reduzierten. Die Kritik richtet sich ausschließlich an die Entscheidungsträger und sollte doch vor allem jene mit einbezie- hen, die lieber mit dem Auto statt den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Oder die Kritik an den vie- len Straßenbaustellen vor allem in den Sommermonaten. Anträge auf Förderung werden fast immer am Ende eines Jahres entschieden. Wann, wenn nicht bei Temperatu- ren von über 5 Grad Celsius sollen Straßen dann gebaut werden? Doch Fakten überzeugen kaum. Aber ein kritisch-sachlicher Blick wäre hilfreich, denn Politik ist oft- mals die Quadratur des Kreises. Damit meine ich die Mehrheitsfä- higkeit von Entscheidungen, bei- spielsweise auf Ebene des Kreista- ges. Beim Neubau einer Klinik wie in Riesa oder der Großsanie- rung in Radebeul ist das kein Pro- blem. weiter auf Seite 2 Von Landrat Arndt Steinbach Stimmungswandel lässt sich kaum nachvollziehen Landrat Arndt Steinbach (Mitte) im Gespräch mit den Meißner Sportlern Armin Zosel (l.) und Dietmar Heinrich beim 52. Cross im polnischen Partnerlandkreis Ostrzeszow 2016. Die Sportförderung gehört zu den wichtigsten sogenannten freiwilligen Aufgaben des Landkreises . Foto: Kreissportbund er mit dem Verkehrsverbund Ober- elbe (VVO) die Adventszeit plant, ist klar im Vorteil: Das kleine Heft „Mit Bus & Bahn unterwegs - Weihnachten“ in- formiert auf 80 Seiten über alle Weih- nachtsmärkte im sächsischen Elbland, in Dresden, der Sächsischen Schweiz, im Erz- gebirge, in der Lausitz und der Böhmischen Schweiz. „Es sind insgesamt 120 Veran- staltungen rund um Pfefferkuchen und Glühwein“, informiert Gabriele Claus, VVO-Marketingchefin. Die Vorweih- nachtszeit sei in der Region schließlich ein Erlebnis für alle Sinne und dafür seien Bah- nen wie Busse im Vergleich zum eigenen Auto die bessere Alternative. Das Taschen- buch erscheint in diesem Jahr zum 15. Mal in einer Auflage von 30 000 Exemplaren. Zur stressfreien Fahrt durch den Advent verkehren im VVO mehr Züge mit zusätzli- chen Plätzen: So fahren an den Adventswo- W chenenden die S-Bahnen zwischen Pirna und Dresden alle 15 Minuten. Die Züge zwischen Leipzig und Dresden sind mit be- sonders vielen Plätzen unterwegs. „Für die Ausflüge sind die verschiedenen Tageskar- ten des VVO besonders praktisch“, betont Gabriele Claus. Diese Tickets gelten in al- len Nahverkehrszügen, Bussen, Straßen- bahnen und auf vielen Fähren. Der Planer „Mit Bus & Bahn unterwegs - Weihnachten 2016“ informiert neben Weihnachtsmärkten auch über Konzerte, Theateraufführungen und Ausstellungen im gesamten Verbundraum sowie den angren- zenden Regionen und liefert den passenden Anreisetipp gleich mit. Die Broschüre ist in den Servicezentren der Verkehrsunternehmen, in der VVO- Mobilitätszentrale, unter www.vvo-on- line.de und telefonisch unter 0351/8526555 kostenfrei erhältlich. Foto: Schloss Wackerbarth Reisen durch den Advent

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Ein Masterplan für denMittelstand Seite 3VeranstaltungskalenderDezember Seiten 5 und 6Amtliche Bekannt-machungen Seiten 8 bis 11

Freitag, 2.Dezember 2016

Ausgabe 83/2016 Rie

er Advent und die folgen-den Festtage gehören der

Familie wie den Freunden. Dochauch oder gerade im vertrautenKreis wird über Politik diskutiert -die großen wie kleinen Entschei-dungen im Rückblick. Unser Landund nicht nur Sachsen hat sich inden zurückliegenden Monatenverändert. Der Ton ist rauer undder Umgang aggressiver gewor-den. Anhand sozialer Daten auchim Landkreis Meißen lässt sichdieser Stimmungswandel kaumnachvollziehen. Zu keinem Zeit-punkt seit 1990 waren die Arbeits-losenzahlen so niedrig wie heute.Die Versorgung mit Kita-Plätzenist nahezu ideal, ebenso die Ange-bote an Heimplätzen für pflegebe-dürftige alte Menschen oder die

D Möglichkeiten der häuslichen Be-treuung, wenn der Alltag zur Lastwird. Und doch erfahre ich in denGesprächen mit Ihnen eine großeUnzufriedenheit mit politischenEntscheidungen. Auch mit Blickauf den Landkreis Meißen: Dadauert der Ausbau der B 169 vielzu lange. Die Kritik ist berechtigt!Doch immer neue Einwände de-rer, die diese Investition nichtwollen, verhindern den Fortgang.Es gibt aber ein Recht der Prü-fung! Die Bahnstrecke von Mei-ßen Richtung Döbeln über Nossenmusste geschlossen werden, weilsich die Fahrgastzahlen immerweiter reduzierten. Die Kritikrichtet sich ausschließlich an dieEntscheidungsträger und solltedoch vor allem jene mit einbezie-

hen, die lieber mit dem Auto stattden öffentlichen Verkehrsmittelnfahren. Oder die Kritik an den vie-len Straßenbaustellen vor allem inden Sommermonaten. Anträge aufFörderung werden fast immer amEnde eines Jahres entschieden.Wann, wenn nicht bei Temperatu-ren von über 5 Grad Celsius sollenStraßen dann gebaut werden?Doch Fakten überzeugen kaum.Aber ein kritisch-sachlicher Blickwäre hilfreich, denn Politik ist oft-mals die Quadratur des Kreises.Damit meine ich die Mehrheitsfä-higkeit von Entscheidungen, bei-spielsweise auf Ebene des Kreista-ges. Beim Neubau einer Klinikwie in Riesa oder der Großsanie-rung in Radebeul ist das kein Pro-blem. weiter auf Seite 2

Von Landrat Arndt Steinbach

Stimmungswandel lässt sich kaum nachvollziehen

Landrat Arndt Steinbach (Mitte) im Gespräch mit den MeißnerSportlern Armin Zosel (l.) und Dietmar Heinrich beim 52. Cross impolnischen Partnerlandkreis Ostrzeszow 2016. Die Sportförderunggehört zu den wichtigsten sogenannten freiwilligen Aufgaben desLandkreises . Foto: Kreissportbund

er mit dem Verkehrsverbund Ober-elbe (VVO) die Adventszeit plant,

ist klar im Vorteil: Das kleine Heft „MitBus & Bahn unterwegs - Weihnachten“ in-formiert auf 80 Seiten über alle Weih-nachtsmärkte im sächsischen Elbland, inDresden, der Sächsischen Schweiz, im Erz-gebirge, in der Lausitz und der BöhmischenSchweiz. „Es sind insgesamt 120 Veran-staltungen rund um Pfefferkuchen undGlühwein“, informiert Gabriele Claus,VVO-Marketingchefin. Die Vorweih-nachtszeit sei in der Region schließlich einErlebnis für alle Sinne und dafür seien Bah-nen wie Busse im Vergleich zum eigenenAuto die bessere Alternative. Das Taschen-buch erscheint in diesem Jahr zum 15. Malin einer Auflage von 30 000 Exemplaren.

Zur stressfreien Fahrt durch den Adventverkehren im VVO mehr Züge mit zusätzli-chen Plätzen: So fahren an den Adventswo-

W chenenden die S-Bahnen zwischen Pirnaund Dresden alle 15 Minuten. Die Zügezwischen Leipzig und Dresden sind mit be-sonders vielen Plätzen unterwegs. „Für dieAusflüge sind die verschiedenen Tageskar-ten des VVO besonders praktisch“, betontGabriele Claus. Diese Tickets gelten in al-len Nahverkehrszügen, Bussen, Straßen-bahnen und auf vielen Fähren.Der Planer „Mit Bus & Bahn unterwegs -

Weihnachten 2016“ informiert nebenWeihnachtsmärkten auch über Konzerte,Theateraufführungen und Ausstellungen imgesamten Verbundraum sowie den angren-zenden Regionen und liefert den passendenAnreisetipp gleich mit.

Die Broschüre ist in den Servicezentrender Verkehrsunternehmen, in der VVO-Mobilitätszentrale, unter www.vvo-on-line.de und telefonisch unter 0351/8526555kostenfrei erhältlich. Foto: Schloss Wackerbarth

Reisen durch den Advent

DER LANDKREIS MEISSENAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

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Fortsetzung von Seite 1

Anders sieht es bei der Schließungeines Krankenhauses mit wirt-schaftlicher Begründung aus. Undes wird selbst dann ein Problem,wenn dieses Krankenhaus wie inGroßenhain in eine Rehabilitati-onsklinik „umgewandelt“ wird.Wir werden in den nächsten Jah-ren und Jahrzehnten noch vieleund große Veränderungen erlebenund manchmal auch aushaltenmüssen. Weiter sinkende Einwoh-nerzahlen, eine älter werdende Be-völkerung, im Moment mehr,dann wieder weniger Kinder - sodie Prognosen - stellen auch dieKommunalpolitik vor neue He-rausforderungen. Und da ist es zu-nächst egal, wer die Mehrheit inden Räten hat. Wem trauen dieWählerinnen und Wähler eine

ausgewogene Entwicklung aufmöglichst vielen Politikfeldernwie Bildung, Wirtschaft, Soziales,Kultur zu? Diese Frage entschei-det sich an der Wahlurne, auch an-hand großer Versprechungen. DieZeit danach aber orientiert auf rea-le Erfordernisse und die wiederumsind verknüpft mit Finanzen, derRechtslage, sowohl europäischwie national, den Bevölkerungs-strömen und der Generationenver-teilung - also mehr junge odermehr ältere Menschen.Veränderungen beschreiben wedereine Katastrophe noch den Unter-gang der Demokratie, wenn wiruns darauf vorbereiten mit einermodifizierten Investitionspolitik,geänderten medizinischen Versor-gung, einer auf Zukunft orientier-

ten Bildungspolitik oder neuenRahmenbedingungen für den Mit-telstand. Es lohnt sich darübernachzudenken sowie zu diskutie-ren und sich gemeinsam diesenHerausforderungen zu stellen -unängstlich und ohne Aggression.Die Möglichkeiten, sich in unsereGesellschaft aktiv einzubringen,sind unendlich groß. Keiner wirdmateriell reich im Ehrenamt, aberreicher an Lebensglück und Wis-sen. Ich wünsche Ihnen eine guteAdventszeit, ein gesegnetes Weih-nachtsfest sowie einen glücklichenund vor allem gesunden Start insneue Jahr.

IhrArndt SteinbachLandrat desLandkreises Meißen

Auch Sachsens reiche Kultur - wie hier das Fasanenschlösschen inMoritzburg - wird erhalten und gepflegt und ist ein wesentlicher Teilder Lebensqualität. Foto: Thöns

ie Jugend von heute steht imZentrum der Diskussion um

ein geändertes Konzept der Ju-gendarbeit der Landkreisverwal-tung. Hierbei geht es vor allem umInhalte und rund eine MillionEuro für Personalkosten. BeateThiele ist die Autorin der Fort-schreibung des Fachplans A mitden Themen „Jugendarbeit, För-derung der Jugendverbände, Ju-gendsozialarbeit, ErzieherischerKinder- und Jugendschutz sowieAllgemeine Förderung der Fami-lie“. Unter diesem sperrigen Titelwerden gegenwärtig gemeinsammit Partnern viele Informationenzum Freizeitverhalten von Kin-dern und Jugendlichen im Land-kreis Meißen zusammengetragen.„Während wir die Altersgruppesieben bis zehn sehr gut kennenund passgenau Freizeitthemen an-bieten können, passieren in derGruppe der Teenager bis zum Al-ter von etwa 17 Jahren große Ver-änderungen im Vergleich zumPlan 2012“, erklärt Beate Thiele.Entgegen so mancher BehauptungErwachsener, es werde mit der Ju-gend immer schlimmer, sieht dieRealität anders aus. Zu keinemZeitpunkt war die Jugendkrimina-lität so gering wie aktuell, Schuleund Bildung stehen mehrheitlichan erster Stelle, auch in der Frei-zeit, Konsum hingegen rückt nachhinten, während Umwelt- und Na-turschutz durchaus global gesehenund bewertet werden. Kurz: DieJugend ist besser auf die Zukunftvorbereitet als manche Eltern oder

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Großeltern. Für das Kreisjugend-amt und die freien Träger der Ju-gendarbeit in den Kommunen ver-knüpft sich das Wissen um Inte-ressen mit der Frage nach neuenFormen wie Inhalten der Jugend-arbeit. „Es macht keinen Sinn“, soBeate Thiele, „ins Blaue ein neues

Projekt nach dem anderen auf denWeg zu bringen und dann kommtkeiner.“

Treff: Hausaufgaben?Mitte November war die Befra-gung Jugendlicher in den fünf Pla-nungsregionen abgeschlossen, be-

gleitet von einem umfangreichenOnline-Fragebogen. Darin ging esum Antworten auf Fragen wie„An welchen Orten verbringst dudeine Freizeit?“, „Was ist dir beiFreizeitangeboten wichtig?“,„Woher bekommst du deine Infos,welche Veranstaltungen es in dei-

ner Nähe gibt und dich interessie-ren?“ und so fort. Die Erfahrungenaus den vielen Gesprächen zeigen,dass sich Jugendkultur innerhalbweniger Jahre sehr verändert. DasInteresse des Amtes und der Part-ner ist motiviert mit dem Wissen,dass während der Pubertät zahlrei-che Konflikte vom Streit mit denEltern bis zum Probieren von Dro-gen das Erwachsenwerden ganzschön holprig gestalten können.„In solchen Situationen ist es gut,in einer gleichgesinnten GruppeRat und Hilfe zu finden“, erklärtdas Amt. Ein Beispiel: Räume fürdie Jugendarbeit stellen fast im-mer die Kommunen. Seit gerau-mer Zeit sind vor allem die Mit-tagsstunden am Sonntag ein ge-fragter Trefftermin. Aber warum?„Wir haben es selber kaum glau-ben können“, sagt Beate Thiele.„Hier treffen sich Jugendlichezum gemeinsamen Erledigen vonHausaufgaben, denn da können siefragen und sich Hilfe holen.“ Na-türlich geht es nicht nur brav undwerteorientiert in der Freizeit zu.Jugendliche lieben verrückte Ide-en, brauchen kreative Spielräumeund auch Reibungen innerhalb derGruppe.

Das Jugendamt wird bis Januardie Daten auswerten und im Feb-ruar zu Konferenzen der Sozial-räume einladen. „Unser Ziel istes“, so Beate Thiele, „dass derKreistag im September den neuenPlanteil Jugendarbeit beschließenkann.“ Und dann geht es an dieRealisierung.

Im Spannungsfeldzwischen fleißig und verrückt

Das Jugendamt interessiert sich für neue Formen und Inhalte einer sich stetig verändernden Jugendkultur

Bunt, verrückt und ziemlich normal - Jugend heute! Foto: Archiv

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as ist in Deutschland los?Diese Frage beschäftigt

auch den sächsischen Mittelstand,der sich oftmals von der Politik zuwenig beachtet fühlt. Die BÄKOOst, seit über 100 Jahren Lieferge-nossenschaft für das Bäcker- undKonditorenhandwerk sowie diePfefferküchler, mit Geschäftssitzin der Gemeinde Klipphausen, hatdas Institut für Politikwissenschaf-ten der TU Dresden unter Leitungvon Professor Werner Patzelt miteiner Studie zur „Einbindung klei-ner und mittlerer Unternehmen inpolitische Entscheidungsfindun-gen“ beauftragt. BÄKO-Ge-schäftsführer Dr. Daniel Linkestellte die Thesen der Arbeit aufeiner Veranstaltung des Wirt-schaftsrates der CDU, Landesver-band Sachsen, im November vor.Vorab einige Daten: 99 Prozentder sächsischen Unternehmen ge-hören zum Mittelstand, 90 Prozentdavon sind Klein- bzw. Kleinstun-ternehmen mit nicht mehr als zehnBeschäftigten, 75 Prozent dersächsischen Arbeitnehmer sind ineinem mittelständischen Unter-nehmen angestellt.

Leuchttürme stattMittelstand fördern?Der Mittelstand ist nicht nur dergrößte Arbeitgeber, sondern zu-gleich die wichtigste Ausbildungs-adresse. Probleme gibt es dennochmehr, als mancher Firmenchefverkraften kann: Überforderungbei einer Unmenge bürokratischerVorschriften, wenig überschauba-re Förderprogramme, hoher Ver-waltungsaufwand, unzureichendeSchulkenntnisse der Lehrlinge unddie Förderung regionaler Wirt-schaftskreisläufe ist im Vergleichzur Förderung großer Unterneh-men zu wenig ausgeprägt. DieReihe ließe sich fortsetzen. Dochdas ist nur die eine Seite, nämlichdie der Unternehmen.

Professor Werner Patzelt,Hauptreferent des Abends, er-

W

kennt große Kommunikations-mängel auf der Seite der Mittel-standes und der Politik: „Es gibtfür die Politik immer wichtigereThemen als mittelständische Un-ternehmen, die zudem ein großesRisiko für den eigenen Fortbe-stand tragen.“ In Sachsen habesich die Wirtschaftspolitik vor al-lem auf sogenannte Leuchttürmekonzentriert mit dem Argument,dass mittelständische Firmen alsZulieferer und Dienstleister „imSchlepptau“ der Großen auch oh-ne viel Förderung und öffentlichesInteresse entstehen und existieren.Diese Sicht sei nicht falsch, aberzu kurz, auch mit Blick auf die Ri-siken. Mittelständische Wirt-schaftspolitik sei mühevoll undlangwierig, denn sie verlange nachdifferenzierten Antworten auf Fra-gen der Energiepolitik, der Aus-wie Weiterbildung, des Steuer-rechtes, des Arbeitsschutzes, derAltersvorsorge oder beim Genera-tionswechsel in der Firma. DieReihe ist auch hier noch langenicht beendet. Die damit ver-knüpfte politische Kleinarbeit ver-spricht zudem keine raschen Er-

folge auf Landes- oder Bundes-ebene und so bleibt der Mittel-stand ein Thema für die Kommu-nalpolitik mit Landrat, Oberbür-germeister oder Bürgermeister. Esfehle im Moment eine Partei wiedie FDP, die sich aber vor ihremAbschied aus dem Bundestag undder Bundesregierung viel zu we-nig um genau dieses Politikfeld,das zu ihren erfolgreichen Tradi-tionen gehörte, gekümmert habe.Auch die Medien, so der streitbareProfessor, „zeigen wenig Interessean einer Berichterstattung überMittelstandspolitik.“ Die großeLeserspannung und damit spekta-kuläre Themen bleiben hier auf-grund solider Arbeit auf der Stre-cke. Aber warum?

Lebenschancen fürMillionen MenschenDaniel Linke und Werner Patzeltbescheinigen dem Mittelstand gro-ße innovative und kreative Fähig-keiten, nicht selten auf Weltni-veau. „Der Mittelstand“, sagtWerner Patzelt, „ist bedeutsam fürdie gesamte deutsche Wirtschaftund besonders in den neuen Bun-

desländern. Zumal hier dieLeuchttürme, d.h., die großen Fir-men, oft fehlen.“

Eine Ursache für das zu geringepolitische Interesse sieht der Poli-tikwissenschaftler auch in der Vitavieler Frauen und Männer in derLandes- wie Bundespolitik. Vielzu wenige Abgeordnete kämenaus der Wirtschaft. Es seien vorallem Juristen, Lehrer, auch Poli-tikwissenschaftler, die in die

Landtage und den Bundestag stre-ben. An dieser Stelle beginnt derSeitenwechsel. Das kritisierteKommunikationsproblem gehörtzum Spannungsfeld Wirtschaft-Politik-Medien und muss ein ge-meinsames Thema werden. DerWirtschaftsrat kann vermitteln, er-mahnen, doch die detailliertenForderungen müssen mit Nach-druck die Öffentlichkeit erreichen.Und das können authentisch nurUnternehmer selbst!

Der Mittelstand sei nicht derFluch des Kapitalismus, sondernEckstein des gesellschaftlichenZusammenhalts. Werner Patzeltspricht von Lebenschancen, diemittelständische UnternehmenMillionen Menschen bieten. Auchaufgrund dieser hohen sozialenVerantwortung für die Gesell-schaft brauche die mittelständi-sche Wirtschaft viel mehr politi-sche Unterstützung und öffentli-che Aufmerksamkeit. „Denn hierschlägt das Herz für die Arbeit-nehmer“, so Werner Patzelt. Esgibt viel Beifall für den Professorund am Ende die Frage von Da-niel Linke nach einem „Master-plan für den Mittelstand“. Daswiederum könnte eine Aufgabefür den sächsischen Landesver-band sein!

Der Wirtschaftsrat Sachsen beklagt das zu geringe politische Interesse an dem ThemaEin Professor erklärt die Situation

Ein Masterplan für denMittelstand!

Großes Interesse an den Thesen zum Mittelstand. Der Vortragsraumin einem Dresdner Hotel war bis auf den letzten Platz besetzt.

Professor Werner Patzelt (r.) beantwortet die Fragen der Zuhörer. Fotos: Wirtschaftsrat

er Bundestag hat dem Ge-setzentwurf der Bundesre-

gierung zur Verteilung der 5-Mil-liarden-Euro-Entlastung an dieKommunen zugestimmt. Finanz-schwache Städte hatten gefordert,dass ein größerer Teil des Geldesüber die Kosten der Unterkunft(KdU) fließt. Der Deutsche Land-kreistag äußerte sich erfreut über

D die Zustimmung des Bundestages.„Wir haben erfolgreich dafür ge-kämpft, dass im Zuge der Aufsto-ckung des Bundesanteils an denSGB II-Unterkunftskosten dieGrenze von 49 Prozent der Ge-samtkosten nicht überschrittenwird. Das hat die Bundeskanzlerinin ihrer Rede vor dem DeutschenBundestag noch einmal ganz deut-

lich herausgestellt. Denn sonstwürde diese kommunale Aufgabein Bundesauftragsverwaltung um-schlagen, was nicht sachgerechtwäre und der Deutsche Landkreis-tag zu keinem Zeitpunkt in Kaufgenommen hätte“, kommentierteDLT-Präsident Reinhard Sager.

Teil des Gesetzentwurfes istauch die Entlastung der Kommu-

nen im Bereich der Flüchtlingsin-tegration. So soll der Bund dieKdU-Kosten anerkannten Asyl-und Schutzberechtigten vollstän-dig übernehmen. Wie der Land-kreistag ausführte, können dabeiunbeabsichtigte Wechselwirkun-gen in Bezug auf die 5-Milliarden-Euro-Entlastung ausgeräumt wer-den: „Einfach gesagt ist das Er-

gebnis, dass für 2018 die volleKommunalentlastung in Höhe von5 Milliarden Euro eintritt und be-reits zuvor ein voller Ausgleichder flüchtlingsbedingten Mehraus-gaben erfolgt. Dabei handelt essich um ein kompliziertes Rechen-werk, das nun aber zu einem gutenAbschluss gebracht werden konn-te.“

Mehr Bundesgeld für Integration von Flüchtlingen

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er schwarze Kater will spie-len. Offenbar hat der Haus-

herr trotz Ruhestand nicht vielZeit für den „Stuben- und Garten-tiger“. Bernd Franke hat aber Ku-chen besorgt und Kaffee gekocht.Seine Frau Gerlinde, das Gesichtder Flüchtlingshilfe der Diakoniein Großenhain, sitzt im Büro amMarkt oder ist irgendwo im Land-kreis unterwegs. Nur für ihn ist esseit Oktober ruhiger geworden.Vor allem die Verantwortung fürdie zahlreichen Sozialprojekte derDiakonie, die Bernd Franke mehrals 20 Jahre begleitete, hat ihnmanche Nacht nicht schlafen las-sen. Jetzt ist es entspannter. Abermehr Zeit für die Enkelkinderoder gar Hobbys ist es (noch)nicht geworden. In wenigen Tagenwird Bernd Franke auch das Amtdes Stellvertretenden Kreisbrand-meisters im Landkreis Meißen aneinen jungen Kameraden, den erselbst ausgebildet und auf dieseAufgabe vorbereitet hat, abgeben.Vor ihm liegt seine erste Beru-

fungsurkunde zum Kreisbrand-meister mit Datum 1. Juni 1995,unterschrieben vom damaligenLandrat Rainer Kutschke. „Bei derÜbernahme einer solchen Aufga-be“, sagt Bernd Franke im Rück-blick, „weißt du nie, was dich er-wartet.“ Für ihn waren das vierKatastrophen: die Jahrhundertflut2002, das Elbehochwasser 2006,der Tornado 2010, das Röder-hochwasser 2011 und die nächsteElbeflut 2013. Aber nur das Jahr

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2002 hat ganz tiefe Spuren hinter-lassen. Die Ereignisse danach wa-ren schon Routine. „Vielleicht“,so seine Erinnerung, „wäre zurJahrhundertflut noch viel mehr ausdem Ruder gelaufen. Aber so gabes in Riesa-Großenhain ein derKatastrophe adäquates Konzept,an dem sich alle Entscheidungenorientierten.“ Die Technische Ein-satzleitung im FTZ in Glaubitzwar dabei das Herzstück. Eindichtes Netzwerk, immer striktnach Erfordernissen und Themenstrukturiert, überzog das Elbtalvon Strehla bis Diesbar-Seußlitz.Bernd Franke war verantwortlichfür die Kräftebereitstellung. Ge-schlafen wurde zwischendurch im

FTZ. Ein kurzer Blitzbesuch beiFrau und Kindern in Großenhainmusste reichen. Doch das PaarFranke ist ein eingespieltes Teammit viel Verständnis und Vertrau-en. Bernd Franke war immer imEhrenamt der Feuerwehr unter-wegs - am Abend, am Wochenen-de, zu Weihnachten, am Geburts-tag der Kinder. Er hat die Brände,Unfälle oder die anderen Einsätzenicht gezählt. „Es waren sehr, sehrviele“, sagt er mit einem Lächeln.Bernd Franke ist der ideale Part-ner für sehr angespannte Situatio-nen. Ein kleiner Scherz kann damitunter Wunder wirken. Und dasgenau ist seine Stärke. Aber BerndFranke ist auch ein sehr kritischer

und detailversessener Einsatzleitergewesen. Seit seinem 15. Lebens-jahr - das war 1967 - ist der aktiveChrist Mitglied der freiwilligenFeuerwehr. Das ist mehr als einhalbes Menschenleben. Aber Be-ständigkeit gehört auch zu ihm -privat und beruflich. Der Wende1990 folgte beruflich sehr schnellein völliger Neubeginn - vomBrandschutzbeauftragten der Lau-tex, über eine Firma für Brand-schutzequipment hin zum Leiter„Sozialprojekte“ der Diakonie inGroßenhain. Von Vorteil war,dass Bernd Franke Menschen magund sie ihn. Seine sympathischeOffenheit ohne viel „Gewese“ undhohe fachliche Kompetenz sind

dabei die Türöffner. Aber es istschon ein Unterschied zwischenBrandschutzunterweisung derWerksangestellten und der Ausbil-dung bildungsferner junger Frauenzu Altenpflegerinnen. Ähnlich wiebei der Feuerwehr kann BerndFranke auch hier auf etliche er-folgreich beendete Weiterbildun-gen verweisen. „Was mich zuneh-mend belastet hat“, sagt er, „sinddie zeitlich begrenzten finanziel-len Förderungen durch Land oderBund. Mal drei Jahre, aber auchzwei oder sogar nur ein Jahr.“ Dahat die Feuerwehr mehr Kontinui-tät zu bieten. Als Ausgleich! Dochnun gehört er zur Ehrenabteilung -fit und reich an Erfahrungen! Erhat schon viele Ideen, was er alsMitglied der FFW SchönfeldNützliches tun kann. Also nichtnur Feiern vorbereiten und Ordenbei hohen Anlässen anlegen.Bernd Franke hat ein ganz wichti-ges Kapitel sächsischer Feuer-wehrgeschichte mitgestaltet. Erhat aber auch die Sozialarbeit derDiakonie engagiert begleitet. Under kümmert sich um Bekleidungs-container im Landkreis Meißenfür deutsche Sozialprojekte in Ru-mänien. Diese Arbeit wird nun -mit vielleicht doch mehr Zeit - er-weitert. Aktuell geht es um einemoderne Küche für vier Kinder-gärten, denn viele der Knirpsekennen keine warme Mahlzeit amTag. Doch das ist schon eine ganzandere Geschichte, die wir uns fürspäter aufheben!

Das Porträt: Bernd Franke

Bernd Franke in der Technischen Einsatzleitung in Meißen während der Flutkatstrophe 2013. Foto: Thöns

ie Adventszeit im sächsi-schen Elbtal glänzt nicht

nur im Kerzenschein, sondernauch mit einer großen Auswahl anromantischen, exklusiven oder fa-milientauglichen Veranstaltungen.Die erste Empfehlung ist zwar ex-klusiv, aber durchaus für Familiengeeignet. Am 3. und 4. Dezemberlädt die Staatliche Porzellanmanu-faktur Meissen zu einem wunder-schönen Weihnachtserlebnis-markt von jeweils 8 bis 18 Uhrein. Die Besucher des Marktessind eingeladen in eine Ideen-werkstatt für Weihnachtsgeschen-ke, nicht nur aus Porzellan, son-dern auch aus Holz, Bleiglas oderPapier! Das Weingut Proschwitzlädt Eltern und Großeltern zu ei-ner Weinverkostung ein, die Kin-der können sich inzwischen in derBastelstube die Zeit vertreiben.Der Eintritt ist kostenfrei und wei-tere Informationen gibt es unterwww.meissen.de.

D Die Adventszeit ist vor allemauch Märchen- und Theaterzeit.Und die lässt sich wunderbar inden Landesbühnen Sachsen in Ra-debeul bzw. den vielen Spielstät-ten im Landkreis Meißen planen.Spannende Abenteuer warten hierauf kleine und große Besucher. Sobeispielsweise ab 9. Dezember mit„Schneeweißchen und Rosenrot“oder dem „Kleinen Prinzen“.Auch „Hase und Igel“ sind sokurz vor dem Fest unterwegs. „ImKatzenhaus“ lernt die eingebildeteKatze Koschka, was Hilfsbereit-schaft bedeutet, und das kleineMädchen „Momo“ von MichaelEnde tanzt seine Geschichte. Aberauch Jazz mit den KlazzBrothersund dem Bühnenchor, großeOpern wie „Carmen“ und „DonCarlos“, Musical und Schauspielstehen auf dem Dezember-Thea-terplan. Für eine besinnliche undaufregende Weihnachtszeit sinddie Theatertüren weit geöffnet! In-

fos unter www.landesbuehnen-sachsen.de oder 0351/8954214.

Haben Sie schon mal die Ad-ventszeit auf schmaler Spur ver-bracht? Wenn nicht, wird es

höchste Zeit. Die Fichtelbergbahn,die Weißeritztalbahn und unserheimatlicher „Lößnitzdackel“ la-den zu thematischen Weihnachts-fahrten ein, die nicht nur die Ei-

senbahnfans begeistern werden.Auf der Lößnitzgrundbahn fährtam 4. Dezember der Nikolaus mit,am 10. gibt es Weingenuss aufschmaler Spur und am 11. kommtder Nikolaus schon wieder undverteilt nochmals Geschenke. ImWeißeritztal ist ebenfalls der Ni-kolaus am 4. Dezember im Plan-zug unterwegs, parallel mit Brau-meisters Dampfzug. Und die Fich-telbergbahn ist den ganzen De-zember auf Achse mit Dampf- undRäuchertouren am 30., Silvestermit „Kräuterzauber“ hochprozen-tig, am 11. kommt der Nikolausund am 16. öffnen sich die Werk-statttüren zu Führungen. Mehr In-fos sowie Vorbestellungen unterwww.sdg-bahn.de.

Der Landkreis Meißen wünschtseinen Einwohnerinnen und Ein-wohnern sowie den Gästen einewunderschöne Adventszeit, geseg-nete Festtage und einen gesundenund fröhlichen Start ins neue Jahr.

Freizeittipps für denMonat Dezember

Weihnachtszeit ist Märchenzeit. Hier Schneeweißchen und Rosenrotin einer Inszenierung der Landesbühnen Sachsen. Foto: Landesbühnen Sachsen

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

VERANSTALTUNGSTIPPS IM LANDKREIS 5

p Seit dem 12. November - Moritz-burg, Schloss Ausstellung „UnserAschenbrödel ist wieder da!“ Allesrund um den Kulturfilm mit einemmärchenhaften Begleitprogramm.Termine und Events unterwww.schloss-moritzburg.dep 2. Dezember - Großenhain, Kultur-schloss Kabarett Die Herkuleskeule„Die Zukunft lügt vor uns“ mit BirgitSchaller, Rainer Bursche und ErikLehmann entlang der Infos „DasFreibier wird teurer!“ und „Für Kata-strophen Knäckebrot in der Tube ein-bunkern!“, 20 Uhr. Infos und Karten:www.kulturzentrum-grossenhain.deoder unter 03522/505555p 2. bis 4. Dezember - Radebeul, Alt-kötzschenbroda „Lichterglanz & Bu-denzauber“ - der romantische Weih-nachtsmarkt im sächsischen Elbtalmit Puppenspiel, Backstube, Bastel-werkstatt, Herrn Bösewetter u.v.m.Infos: www.weihnachtsmarkt.rade-beul.dep 3. Dezember - Riesa, StadthalleStern Michl Müller „Ausfahrt freihal-ten“, 20 Uhr. Info und Karten:03525/529420 oder unter www.tou-rismus-riesa.dep 3. Dezember - Großenhain, Kultur-schloss Märchenmusik „Knusper,Knusper, Knäuschen“ - Weihnachts-konzert der Elbland Philharmonie

Sachsen, 19 Uhr. Infos und Karten:www.kulturzentrum-grossenhain.deoder unter 03522/505555p 3. Dezember - Coswig, Börse KallePohl „Selfi in Delfi“, 20 Uhr. Kartenund Info: 03523/700186 oder unterwww.boerse-coswig.dep 3. Dezember - Radebeul-West undStadtgalerie Altkötzschenbroda 21von 10 bis 18 Uhr Weihnachtsspek-takel „Radebeul-West macht mobil“mit Weihnachtsmann, Sonderaktio-nen, Stadtteilführung (15 Uhr amBürgertreff Radebeul-West), Musikund Kultur. „Kunst und Kuriositäten“versteigert der Förderkreis Stadtgale-rie bei Glühwein und Kerzenscheinab 19 Uhr in der Stadtgalerie - Vor-besichtigung ab 18 Uhr. Infos:0351/8311600 oder unter www.ra-debeul.dep 3. Dezember - Meißen, TheaterChristmas meets Cuba 2016 mitKlazz Brothers & Cuba Percussionmit dem Chor der Landesbühnen,19.30 Uhr. Info und Karten:03521/41550 oder unter www.thea-ter-meissen.dep 3. und 4. Dezember - Meißen, Staat-liche Porzellanmanufaktur Weih-nachtserlebnismarkt von jeweils 8bis 18 Uhr mit Ideenwerkstatt fürWeihnachtsgeschenke nicht nur ausPorzellan, sondern auch aus Holz,

Bleiglas oder Papier! Der Eintritt istfrei! Infos unter www.meissen.dep 3. und 4. Dezember - Coswig, VillaTeresa Coswiger Sterneweihnacht:Weihnachtsmarkt in der Villa ab 13Uhr. Info: 03523/700186 oder unterwww.boerse-coswig.dep 3. und 4. Dezember - Radebeul,Schloss Wackerbarth Manufakturen-Markt mit erlesenen Geschenkideensächsischer Kunsthandwerker. (Sieheauch Seite 19)p 4. Dezember - Ebersbach/OT Lauter-bach, Schloss 11. Schlossweihnachtab 13 Uhr. Infos unter: www.schloss-park-lauterbach.dep 4. Dezember - Schönfeld, SchlossHannes Strokopp-Kinderprogrammder Landesbühnen Sachsen, 16 Uhr.Info und Karten: 035248/20360 oderunter www.schoenfelder-traum-schloss.dep 4. Dezember - Riesa, Stern Die Bier-hähne: Weihnachtsspecial zwischenFlaschenbier und Schneegestöber,18 Uhr. Karten und Info:03525/529420 oder unter www.tou-rismus-riesa.dep 4. Dezember - Radebeul, Karl-May-Museum Adventsbasteln für Kindervon 10 bis 16 Uhr. Von 17 bis18.30 Uhr Adventsfeuer mit West-man Patty Frank. Info:0351/8373010 oder unter www.karl-

may-museum.dep 4. Dezember - Großenhain, Kultur-schloss Winterkonzert mit der Sänge-rin und Liedermacherin Sofia Talvikaus Schweden, 17 Uhr. Infos undKarten: www.kulturzentrum-gros-senhain.de oder unter03522/505555p 6. Dezember - Radebeul, Schloss Wa-ckerbarth WeinLESE mit Heinz RudolfKunze „Schwebebalken. Tagebuch-tage“, begleitet an der Gitarre vonCarsten Klatte. Das Buch zeigt dievielen Gesichter des Musikers, Sän-gers, Songschreibers, 18 Uhr. Infound Karten: 0351/89550 oder unterwww.schloss-wackerbarth.dep 7. Dezember - Meißen, Elblandklini-ken, Konferenzraum Weihnachtszau-ber mit der Perlenfischerin, Schutz-engeln sowie Lichtkristallen zumBasteln und Gestalten, 14.30 Uhr. Ei-ne Veranstaltung des Netzwerkes fürKrebsberatung Meißen. Um Anmel-dung wird gebeten: 03521/405995oder 03521/732008p 8. Dezember - Großenhain, Alber-treff Konzert im Advent mit der OS„Am Kupferberg“ und dem Jugend-chor unter Leitung von Stefan Jänke,17.15 Uhr. Eintritt frei!p 8. Dezember - Meißen, Theater Mu-sical „Was weiß der Uhu? Elster undRabe im Wettlauf der Zeit“ mit dem

National Ensemble Bautzen, 10 Uhr.Auch am 9.12.; 10 Uhr. Karten undInfo: 03521/41550 oder unterwww.theater-meissen.dep 9. bis 11. Dezember - Radebeul, Alt-kötzschenbroda „Lichterglanz & Bu-denzauber“ - der romantische Weih-nachtsmarkt im sächsischen Elbtalmit Winzerglühwein, Zelttheater,Märchenspiel und weihnachtlichenKöstlichkeiten. Infos: www.weih-nachtsmarkt.radebeul.dep 9. bis 23. Dezember - Riesa, RathausKlosterweihnacht. Info: www.touris-mus-riesa.dep 10. Dezember - Ebersbach/OT Lau-terbach, Schloss Chorkonzert mitWeihnachtsliedern zum Hören undMitsingen, 17 Uhr. Infos unter:www.schlosspark-lauterbach.dep 10. Dezember - Priestewitz/OT Wan-tewitz, Kirche Chorkonzert mit alterund neuer Kirchenmusik. Unter Lei-tung von Stefan Jänke singt der Chorder evangelischen Kantorei Mühl-berg/Elbe und spielt das Streichor-chester der Großenhainer Musik-schule, 17 Uhr. Eintritt frei! Um eineSpende wird gebeten.p 10. Dezember - Riesa, Stern Jahres-konzert Akkordeonorchester Cèst lavie, 17 Uhr. Info und Karten:www.tourismus-riesa.de oder unter03525/529420

Veranstaltungskalender Dezember

VERANSTALTUNGSTIPPS IM LANDKREISAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

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p 10. und 11. Dezember - NossenWeihnachtsmarkt zwischen Marktund Schloss mit großem Weihnachts-programm: Samstag: ab 18 UhrBergmannsaufzug, Spielmannszugund Wilsdruffer Bläserquartett;Sonntag: ab 13 Uhr Wichtel-Werk-statt, Anschnitt Riesenstollen, Weih-nachten im Zauberschloss und Aus-losung des Weihnachtsrätselsp 11. Dezember - Radebeul, Karl-May-Museum Weihnachtsspecial „Das Le-ben der Indianer“ mit Großer Häupt-ling Kleiner Bär für die ganze Familie,15 Uhr. Von 17 bis 18.30 Uhr Ad-ventsfeuer mit Westman Patty Frank(auch am 18.12. von 17 bis 18.30Uhr). Info: 0351/8373010 oder unterwww.karl-may-museum.dep 11. Dezember - Meißen, Barbaraka-pelle (Areal der Evangelischen Aka-demie, Freiheit 16) Gedenkfeier fürverstorbene Kinder. Jedes Jahr am 2.Sonntag im Dezember stellen rundum die Welt Betroffene im Gedenkenan verstorbene Kinder brennendeKerzen in die Fenster. Während dieKerzen in der einen Zeitzone erlö-schen, werden sie in der nächstenentzündet, sodass eine Lichterwelledie ganze Welt umringt. Infos unter:www.sankt-afra-meissen.dep 11. Dezember - Meißen, TheaterRussisches Nationalballett „Schwa-nensee“, 16 Uhr. Nur noch Restkar-ten unter 03521/41550 oderwww.theater-meissen.dep 11. Dezember - Coswig, Börse Gos-pelmusik aus Dresden mit „The Gos-pel Passengers“, 19 Uhr. Karten undInfo: 03523/700186 oder unterwww.boerse-coswig.dep 11. Dezember - Zabeltitz, Palais undSchloss Palais-Weihnacht mit Weih-nachtsmarkt und Handwerkeraus-stellung von 11 bis 18 Uhr. Aus demProgramm: 11 Uhr - Anschnitt desRiesendominosteins, 14 Uhr - weih-nachtliches Chorkonzert, 16 Uhr -Platzkonzert mit dem SpielmannszugZabeltitz, 17 Uhr - winterliche Ba-rockgartenwanderung mit demWeihnachtsmann. Außerdem: Mär-chenerzählerin, Bastelstube, Plätz-chenbackstube, Modellbau, Rasseka-ninchen. Infos und Karten: www.kul-turzentrum-grossenhain.de oder un-ter 03522/505555p 11. Dezember - Großenhain, Kultur-schloss Quaster (Dieter Hertrampf -Sänger und Gitarrist) live: „Ich be-reue nichts“ - gibt es ein Leben nachden Puhdys? Oder „Keinen Bock aufRockerrente!“, 17 Uhr. Infos undKarten: www.kulturzentrum-gros-senhain.de oder unter03522/505555p 12. Dezember - Riesa, StadthalleStern Ballett „Schwanensee“ Gast-spiel Theater Belarus, 19.30 Uhr. Kar-ten und Info: 03525/529420 oder un-ter www.tourismus-riesa.dep 13. Dezember - Meißen, TheaterMärchen der Brüder Grimm „Von ei-nem der auszog, das Fürchten zu ler-

nen“ mit den Landesbühnen Sach-sen, 10 Uhr. Auch am 14. und 15.12.jeweils 10 Uhr. Nur noch Restkartenunter 03521/41550 oder unterwww.theater-meissen.dep 14. Dezember - Coswig, Börse Din-ner-Krimi „Eiskalter Mord“, 19 Uhr.Karten und Info: 03523/700186 oderunter www.boerse-coswig.dep 16. Dezember - Coswig, Villa TeresaKonzert für Trompete und Klavier zuvier Händen mit Joachim Schäfer,Trompete; Olga Gollej und Prof.Frank Immo Zichner, Piano, 20 Uhr.Karten und Info: 03523/700186 oderunter www.boerse-coswig.dep 16. Dezember - Meißen, Theater„Der Weihnachtsbaum der Wün-sche“. Große Spannung vor demWeihnachtsfest mit KESS, 10 Uhr.Auch am 18., 19. und 20.12., jeweils10 Uhr. Info und Karten:03521/41550 oder unter www.thea-ter-meissen.dep 16. Dezember - Meißen, Theater Ka-barett Herkuleskeule: „Die Zukunftlügt vor uns“, 19.30 Uhr. Info undKarten: 03521/41550 oder unterwww.theater-meissen.dep 17. Dezember - Meißen, Porzellan-manufaktur Schauhalle Weihnachts-konzert mit dem Chor „BlaueSchwerter“ und alten wie neuenWeihnachtsliedern, 19.30 Uhr. Aucham 18. Dezember, 19.30 Uhr. Kartenund Info: 03521/401595 oder unterwww.chor-blaue-schwerter.dep 18. Dezember - Coswig, Börse Tanz

und Musik aus Kuba „Pasion de Bue-na Vista“ Karten und Info:03523/700186 oder unter www.bo-erse-coswig.dep 21. Dezember - Riesa, StadthalleStern Weihnachtskonzert „Knusper,knusper, Knäuschen …“ mit der Elb-land Philharmonie Sachsen, 18 Uhr.Info und Karten: 03521/529420 oderunter www.tourismus-riesa.dep 22. Dezember - Großenhain, Kultur-schloss Traumzauberbaum 4 „HerrKellerstaub rettet Weihnachten“.Das Familienmusical mit dem Rein-hard-Lakomy-Ensemble, 16 Uhr. In-fos und Karten: www.kulturzentrum-grossenhain.de oder unter03522/505555p 23. Dezember - Schönfeld, SchlossKonzert mit dem Akkordeon-Ensem-ble „Akkamerata“, 16 Uhr. Kartenund Info: 035248/20360 oder unterwww.schoenfelder-traumschloss.dep 25. Dezember - Riesa, StadthalleStern Märchen „Das singende, klin-gende Bäumchen …“, 17 Uhr. Infound Karten: 03521/529420 oder un-ter www.tourismus-riesa.dep 25. Dezember - Coswig, Börse Weih-nachtsparty „Freunde der Nacht“,21 Uhr. Karten und Info:03523/700186 oder unter www.bo-erse-coswig.dep 26. Dezember - Riesa, StadthalleStern Musical „Die Schneekönigin“,17 Uhr. Info und Karten:03521/529420 oder unter www.tou-rismus-riesa.de

p 26. Dezember - Radebeul, Karl-May-Museum zusätzlicher Öffnungstagvon 10 bis 17 Uhrp 27. Dezember - Großenhain, Kultur-schloss Oper „La Cenerentola“(Aschenputtel) von G. Rossini mitden Landesbühnen Sachsen, 16 Uhr.Infos und Karten: www.kulturzen-trum-grossenhain.de oder unter03522/505555p 27. Dezember - Schönfeld, SchlossMagie mit A.S. Schröter, 16 Uhr. Kar-ten und Info: 035248/20360 oder un-ter www.schoenfelder-traum-schloss.dep 28. Dezember - Meißen, TheaterKonzert mit The Original USA GospelSingers, 19.30 Uhr. Info und Karten:03521/41550 oder unter www.thea-ter-meissen.dep 28. Dezember - Coswig, Börse Bal-lett „Schwanensee“ von P.I. Tschai-kowsky mit dem Mährischen TheaterOlomouc, 19 Uhr. Karten und Info:03523/700186 oder unter www.bo-erse-coswig.dep 31. Dezember - Coswig, Villa Teresa„Das Alphabet des Wünschenswer-ten“ mit Texten von Thomas Rosen-löcher und Musik von Frank Fröhlich,15 Uhr. Info und Karten:03523/700186 oder unter www.bo-erse-coswig.dep 31. Dezember - Großenhain, Kultur-schloss Silvesterkonzert mit demNeuen Kammerorchester Dresden,17 Uhr. Und Klavierabend zum Jah-reswechsel mit Ragna Schirmer „Lie-

be in Variationen“, 22 Uhr. Infos undKarten: www.kulturzentrum-gros-senhain.de oder unter03522/505555

Vorschau:p 1. Januar 2017 - Großenhain, Kultur-schloss Neujahrskonzert mit der Elb-land Philharmonie Sachsen „Wienbleibt Wien“, 15 Uhr. Infos und Kar-ten: www.kulturzentrum-grossen-hain.de oder unter 03522/505555

Advents- undWeihnachtskonzerteder Musik- und Kunstschule im Land-kreis Meißen:3. Dezember - 17 Uhr in der Kloster-kirche Riesa4. Dezember - 16 Uhr in der Peter-Pauls Kirche in Coswig9. Dezember - 18 Uhr in der Friedens-kirche Radebeul10. Dezember - 17 Uhr im Landes-gymnasium St. Afra in Meißen16. Dezember - 18 Uhr in der KircheRadeburg17. Dezember - 18 Uhr in den Landes-bühnen Sachsen mit Orchester undSolisten (Kartenverkauf im Sekretari-at der Musikschule, [email protected]. Dezember - 18 Uhr Wenzelskirchein LommatzschWeitere Infos: 0351/8307091 oderunter www.musikschule-landkreis-meissen.de

Veranstaltungskalender Dezember

ie Auflösung unseres Foto-rätsels im November - es

war das Lutherhaus in Eisenach -war offenbar doch nicht ganz ein-fach, trotz vieler Infomöglichkei-ten und aktueller Publikationenzum Jubiläum der Reformation.Der junge Martin Luther war alsSchüler nach Eisenach gekom-men und wohnte in dem Haus derFamilie Cotta, wahrscheinlichvon 1498 bis 1501. Das Luther-haus in Eisenach - der „liebenStadt“, wie Luther sie nannte - isteines der ältesten erhaltenenFachwerkhäuser Thüringens. Seitdem 19. Jahrhundert zählt das Lu-therhaus zu den bedeutendstenGedenkstätten der Reformationund wurde in dieser Eigenschaft2011 als „Europäisches Kulturer-be“ ausgezeichnet. Seit 1956 wirddas Lutherhaus als kulturhistori-sches Museum betrieben.

Der Gutschein im Wert von 50Euro für das Café Beutler in Rie-sa geht nach Zeithain, Ring derFreunschaft. Herzlichen Glück-wunsch!

Wir bleiben auch im Dezemberbei einem Kirchenthema. Aber

D

diesmal wird es einfacher: Wobefindet sich dieser Kirchenraumim Landkreis Meißen? Ihre hof-fentlich richtige Antwort senden

Sie bitte bis 16. Dezember an dasBüro des Landrates, Kennwort:Fotorätsel, Brauhausstraße 21,01662 Meißen. Auf den Gewin-

ner wartet ein Einkaufsgutscheinin Höhe von 50 Euro für die Flei-scherei Richter in Meißen. VielGlück! Foto: Brühl

Unser Fotorätsel

7DIE ELBLANDKLINIKEN INFORMIERENAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

s ist schoneine Tradi-

tion, dass amersten Samstagim November imELBLANDKLI-NIKUM Meißenunter der Lei-tung von HerrnChefarzt Dr.Jörg Patzschke,in Kooperation mit der DeutschenHerzstiftung, eine Veranstaltungzu aktuellen Themen der Herz-Kreislauf-Medizin stattfindet.Zahlreiche Mitwirkende habenauch beim diesjährigen Seminarwieder interessante Neuigkeitenvermittelt. In diesem Jahr standder Stress, dem wir ausgesetztsind, und sein Einfluss auf unsereGesundheit im Fokus.

Ursprünglich kommt der Be-griff Stress aus der Technik undbedeutet soviel wie Druck auf einMaterial. In den 30er-Jahren desvergangenen Jahrhunderts wurde

E der Begriff dann auch auf denMenschen angewandt. Wir verste-hen in der Medizin darunter dieEinflüsse unserer Umwelt auf denmenschlichen Organismus und dieReaktionen des Körpers. Eskommt unter Stress zu komplexenReaktionen in unserem Körper. Sowerden u. a. Stresshormone undInsulin vermehrt ausgeschüttet,Blutdruck und Herzfrequenz stei-gen an, die Leistungsfähigkeitnimmt zu. Das Problem aber istder Dauerstress, bei dem es nichtmehr zu Entspannung kommt. Inder Folge treten neben psy-chischen und Schlafstörungenschwerwiegende Probleme, wiezum Beispiel Bluthochdruck, Dia-betes mellitus und Fettstoffwech-selstörungen gehäuft auf mit zumTeil fatalen Folgen wie Herzin-farkt oder Schlaganfall.

Jeder Mensch kann etwas fürseine Gesundheit tun. Das Nach-denken über das eigene Lebensollte immer am Beginn stehen.

Lässt sich mancher (negativer)Stress nicht auch vermeiden? Wastue ich für meine Entspannung?Ernähre ich mich gesund? WelcheMöglichkeiten gibt es für mich,wenn ich bereits erkrankt bin? Im

Seminar wurden alle diese Fragenbesprochen. Es wurden Hinweisezur Stressbewältigung gegeben.Zur „herzgesunden“ Ernährunggab es wieder interessante prakti-sche Hinweise, einschließlich der

Möglichkeit auch zu kosten. Pro-bleme wie Bluthochdruck, Fett-stoffwechselstörungen und Diabe-tes mellitus wurden diskutiert. Esgab auch in diesem Jahr für jedenTeilnehmer die Möglichkeit, Fra-gen jeglicher Art zu stellen.

Die Herzseminare sollen dieMenschen aufklären. Es ist wich-tig, die Krankheiten zu verhindernbevor sie auftreten. Von diesemGedanken geleitet, wird es wohlauch im kommenden Jahr wiedereine Veranstaltung zu alten undneuen Erkenntnissen in der Herz-Kreislauf-Medizin im ELB-LANDKLINIKUM Meißen ge-ben.

Kontakt:ELBLANDKLINIKUM MeißenZentrum für Innere MedizinKlinik für Innere MedizinI und IITelefon:03521 743 3233 - 3235Nassauweg 7, 01662 Meißen

Herz unter Stress

Fotos: ELBLANDKLINIKEN

Chefarzt Dr.Jörg Patzschke

echs Spaten stecken in der Er-de, an den Griffen baumeln

blaue und grüne Helme. Sie sinddas Symbol für den Baustart amRadebeuler Standort der ELB-LANDKLINIKEN. Ein Vorhaben,an dessen Realisierung manch einMitarbeiter schon nicht mehr ge-glaubt hat. Denn die Planungenfür einen Neubau haben sich langehingezogen. Nun aber steht fest:Bis Ende 2018 soll es eine neueNotaufnahme geben.

Dort, wo jetzt noch eine Wieseist, wird das Gebäude entstehen.Angedockt an Haus zwei der Kli-nik und ebenfalls drei Etagenhoch. Ein Teil des Feuerwehrtei-ches muss für das Bauvorhabenweichen. Die Notaufnahmekommt ins Erdgeschoss, im erstenund zweiten Obergeschoss soll einneues Bettenhaus mit 20 Bettender Senologie, dem medizinischenFachgebiet für Brustdrüsenerkran-kungen, entstehen. Das erläuterteder Verwaltungsdirektor der ELB-LANDKLINIKEN, MichaelSchmidt bei einer Feststunde an-lässlich des ersten Spatenstichsam 25. November auf dem Klinik-gelände. Die alte Notaufnahmeentspreche nicht mehr den Anfor-derungen einer hochmodernenmedizinischen Versorgung, soSchmidt. Der Wartebereich für diePatienten sei zu klein.

Ein weiteres Problem: Im Mo-ment befindet sich die Notaufnah-

S

me auf der anderen Seite desHauptgebäudes in der Nähe derVersorgungszufahrt. Wenn dortmehrere Krankenwagen gleichzei-tig ankommen und zusätzlich gro-ße Lastwagen auf dem Hof stehen,wird es regelmäßig eng. Deshalbsoll die neue Notaufnahme aucheine neue Zufahrt bekommen. Eshandele sich um wichtige Investi-tionen in eine hochwertige Ge-sundheitsversorgung vor Ort, sag-te Schmidt.

Auch Dr. Philipp von Breiten-buch, Ärztlicher Direktor, findet

den Neubau absolut notwendig.Denn räumlich würden die Ärztederzeit an ihre Grenzen stoßen.Baulich solle die neue Notaufnah-me an moderne medizinische Pro-zesse angepasst werden. „Es istzum Beispiel wichtig, dass einSchwerverletzter vom Schock-raum gleich ins CT kommenkann“, so der Arzt. In den altenRäumlichkeiten ist das nicht gege-ben. Im Neubau sollen außerdemzusätzlich Plätze entstehen, an de-nen Schwerverletzte intensivmedi-zinisch überwacht werden können.

Wenn alles fertig ist, soll in ei-nem zweiten Bauabschnitt, dasHauptgebäude teilweise saniertwerden. Nach derzeitiger Planungkönnte damit Anfang 2019 begon-nen werden, sagte Schmidt. Sosollen zwei zusätzliche OP-Säleentstehen. Insgesamt gebe es imHaus dann sechs Räume, in denenoperiert werden kann.

Außerdem werde die Patienten-aufnahme modernisiert. Geplantsind eine zentrale Rezeption undzusätzliche Räume. Auch die Ca-feteria soll erweitert werden. „Die

Nachfrage der Leute ist hoch“,sagte der Verwaltungsdirektor.Der Eingangsbereich soll eben-falls großzügiger und modernerwerden. Schmidt sagte, das Kran-kenhaus solle zu einem Vorzeige-objekt werden. Läuft alles wie ge-plant, sind die Sanierungen 2020abgeschlossen. Insgesamt soll dasBauvorhaben 25 Millionen Eurokosten. Der Freistaat Sachsen be-teiligt sich an den Gesamtkostenmit 14,92 Millionen Euro. Darü-ber hinaus wird das Vorhaben mit3,1 Millionen Euro über das In-vestitionsprogramm „Brücken indie Zukunft“ gefördert. „DasELBLANDKLINIKUM in Rade-beul ist ein wichtiger Anker in un-serer Krankenhauslandschaft. Mitden Investitionen kann die medizi-nische Versorgung in der Regionnoch besser gewährleistet wer-den“, sagte Sozialministerin Bar-bara Klepsch bei der Feierstunde,zu der auch viele Klinikmitarbei-ter gekommen waren.

Derzeit verfügt das Elblandkli-nikum Radebeul über 315 Plan-betten und 30 tagesklinischePlätze. Mit der Investitionwürden auch Arbeits- und Ausbil-dungsplätze im Krankenhaus gesi-chert, sagte VerwaltungsdirektorSchmidt. Die Mitarbeiter bräuch-ten jedoch in nächster Zeit öfterstarke Nerven. Denn der Umbaufindet bei laufendem Kranken-hausbetrieb statt. Nina Schirmer

Baustart am ELBLANDKLINIKUM Radebeul

Noch steht nur ein kleiner Sandkasten an der Stelle, wo innerhalb von zwei Jahren der Neubau entste-hen soll. Neben dem Haupthaus flog beim ersten Spatenstich die Erde in die Luft. Foto: Arvid Müller

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN8

Die Windfarm Mautitz Süd GmbH, Haupt-straße 3, 04769 Naundorf OT Casabra,beantragte am 15.6.2016, Az.:671/106.11-20-308_M544, die immissi-onsschutzrechtliche Genehmigung für dieErrichtung und den Betrieb von einerWindkraftanlage mit Bezeichnung WEAM544 des Typ Vestas V112 mit einerNennleistung von 3450 kW, einem Rotor-durchmesser von 112 m, einer Nabenhö-he von 140 m und einer Gesamthöhe von196 m am Standort Riesa, GemarkungMautitz Flurstück 544.

Am Standort des Vorhabens befindensich bereits vier Windkraftanlagen. DesWeiteren wurden sieben Anlagen immis-sionsschutzrechtlich genehmigt, jedochnoch nicht errichtet. Damit sind für die

UVP zwölf Windkraftanlagen dem ausge-wiesenen Vorranggebiet Mautitz/Bloß-witz anzurechnen.

Sachlich zuständig für das Genehmi-gungsverfahren ist gemäß §§ 1 und 2Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissi-onsschutzgesetz und zum Benzinbleige-setz (AGImSchG) vom 04. Juli 1994(SächsGVBl. S. 1281), in der jeweils gel-tenden Fassung, in Verbindung mit derVerordnung des Sächsischen Staatsminis-teriums für Umwelt und Landwirtschaftüber Zuständigkeiten zur Ausführung desBImSchG, des Benzinbleigesetzes und deraufgrund dieser Gesetze ergangenen Ver-ordnungen (Sächsische Immissions-schutz-Zuständigkeitsverordnung - Säch-sImSchZuVO) vom 26. Juni 2008

(SächsGVBl. S. 444), in der jeweils gelten-den Fassung, das Landratsamt Meißenals Untere Immissionsschutzbehörde.Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus§ 3 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S.102), in Verbindung mit § 1 Gesetz zurRegelung des Verwaltungsverfahrens-und des Verwaltungszustellungsrechts fürden Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG)vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142),jeweils in der geltenden Fassung.Das beantragte Vorhaben bedarf auf-grund der §§ 4, 10 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) inVerbindung mit § 1 der Vierten Verord-nung zur Durchführung des BImSchG(Verordnung über genehmigungsbedürfti-ge Anlagen – 4. BImSchV) vom 2. Mai

2013 (BGBl. I S. 973), in der jeweils gel-tenden Fassung, und der Nummer 1.6.2/Vdes Anhangs zur 4. BImSchV – Anlagenzur Nutzung von Windenergie mit einerGesamthöhe von mehr als 50 Metern undweniger als 20 Windkraftanlagen - einerimmissionsschutzrechtlichen Genehmi-gung.Gemäß Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage zu§ 3 des Gesetzes über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neu-fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S.94), ist für das o.g. Vorhaben eine allge-meine Vorprüfung des Einzelfalls gemäߧ 3b Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 3cUVPG durchzuführen, um festzustellen,ob das Vorhaben erhebliche nachteiligeUmweltauswirkungen haben kann undinfolgedessen eine UVP durchzuführen

ist.Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfallshat ergeben, dass erhebliche nachteiligeUmweltauswirkungen nicht zu erwartensind und daher eine Verpflichtung zurDurchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung nicht besteht.

Die Entscheidung des LandratsamtesMeißen zum Verzicht auf eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung wird hiermit ge-mäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben.Die Entscheidung ist gemäß § 3a Satz 3UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Meißen, den 15.11.2016

Andreas HerrBeigeordneter

Bekanntmachung des Landratsamtes Meißenzur Entscheidung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Windfarm Mautitz Süd GmbH, Haupt-straße 3, 04769 Naundorf OT Casabra,beantragte am 1.9.2016, Az.:20401/106.11-20-308, die immissions-schutzrechtliche Genehmigung für die Er-richtung und den Betrieb von siebenWindkraftanlagen (WEA M520, WEAM521, WEA M539, WEA M543, WEAM555, WEA M610, WEA M612/4) desTyps Siemens SWT-3.6-130 jeweils mit ei-ner Nennleistung von 3600 kW, einemRotordurchmesser von 130 m, einer Na-benhöhe von 135 m und einer Gesamthö-he von 200 m als Windpark Mautitz amStandort Riesa, Gemarkung Mautitz Flur-stück-Nr. 520 (WEA M520), Flurstück-Nr.521 (WEA M521), Flurstück-Nr. 539 (WEAM539), Flurstück-Nr. 543 (WEA M543),Flurstück-Nr. 555 (WEA M555), Flurstück-Nr. 610 (WEA M610) und Flurstück-Nr.612/4 (WEA M612/4).

Am Standort des Vorhabens befindensich bereits vier Windkraftanlagen. DesWeiteren wurden sieben Windkraftanla-gen des Typs Vestas V112 immissions-schutzrechtlich genehmigt, jedoch nochnicht errichtet. Das geplante Vorhabenstellt eine Umplanung zu diesen Anlagendar.Damit sind für die UVP elf Windkraftanla-gen dem ausgewiesenen VorranggebietMautitz/Bloßwitz anzurechnen.Sachlich zuständig für das Genehmi-gungsverfahren ist gemäß §§ 1 und 2Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissi-onsschutzgesetz und zum Benzinbleige-setz (AGImSchG) vom 04. Juli 1994(SächsGVBl. S. 1281), in der jeweils gel-tenden Fassung, in Verbindung mit derVerordnung des Sächsischen Staatsminis-teriums für Umwelt und Landwirtschaftüber Zuständigkeiten zur Ausführung des

BImSchG, des Benzinbleigesetzes und deraufgrund dieser Gesetze ergangenen Ver-ordnungen (Sächsische Immissions-schutz-Zuständigkeitsverordnung - Säch-sImSchZuVO) vom 26. Juni 2008(SächsGVBl. S. 444), in der jeweils gelten-den Fassung, das Landratsamt Meißenals Untere Immissionsschutzbehörde.Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus§ 3 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S.102), in Verbindung mit § 1 Gesetz zurRegelung des Verwaltungsverfahrens-und des Verwaltungszustellungsrechts fürden Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG)vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142),jeweils in der geltenden Fassung.Das beantragte Vorhaben bedarf auf-grund der §§ 4, 10 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) inVerbindung mit § 1 der Vierten Verord-

nung zur Durchführung des BImSchG(Verordnung über genehmigungsbedürfti-ge Anlagen – 4. BImSchV) vom 2. Mai2013 (BGBl. I S. 973), in der jeweils gel-tenden Fassung, und der Nummer 1.6.2/Vdes Anhangs zur 4. BImSchV – Anlagenzur Nutzung von Windenergie mit einerGesamthöhe von mehr als 50 Metern undweniger als 20 Windkraftanlagen – einerimmissionsschutzrechtlichen Genehmi-gung.

Gemäß Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage zu §3 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufas-sung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S.94), ist für das o.g. Vorhaben eine allge-meine Vorprüfung des Einzelfalls gemäߧ 3b Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 3cUVPG durchzuführen, um festzustellen,ob das Vorhaben erhebliche nachteilige

Umweltauswirkungen haben kann undinfolgedessen eine UVP durchzuführenist.Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfallshat ergeben, dass erhebliche nachteiligeUmweltauswirkungen nicht zu erwartensind und daher eine Verpflichtung zurDurchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung nicht besteht.

Die Entscheidung des LandratsamtesMeißen zum Verzicht auf eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung wird hiermit ge-mäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben.Die Entscheidung ist gemäß § 3a Satz 3UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Meißen, den 15.11.2016

Andreas HerrBeigeordneter

Bekanntmachung des Landratsamtes Meißenzur Entscheidung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Mit dem Inkrafttreten der 2. Stufe des II.Pflegestärkungsgesetzes am 01.01.2017werden der in der sozialen Pflegeversi-cherung geltende neue Pflegebedürftig-keitsbegriff und ein neues Begutach-tungsverfahren auch für die Hilfe zur Pfle-ge nach dem SGB XII zum 01.01.2017eingeführt.Damit sollen alle Pflegebedürftigengleichberechtigt Zugang zu den Leistun-gen der Pflegeversicherung erhalten, diegesundheitlich bedingte Beeinträchtigun-gen der Selbstständigkeit oder der Fähig-keiten aufweisen und deshalb der Hilfedurch andere bedürfen. PflegebedürftigePersonen können die Beeinträchtigungen(körperliche, kognitive oder psychische)oder gesundheitlich bedingte Belastun-gen oder Anforderungen nicht selbststän-dig kompensieren oder bewältigen.Die bisherigen Pflegestufen (0 bis 3) wer-den durch Pflegegrade (1 bis 5) ersetzt.Das III. Pflegestärkungsgesetz soll nachZustimmung im Bundesrat am16.12.2016 zum 01.01.2017 in Kraft tre-ten. Ziel ist es vor allem, die Pflege vorOrt zu stärken. Außerdem werden dieKontrollmöglichkeiten verschärft, umPflegebetrug wirksamer zu verhindernund damit Pflegebedürftige und ihre An-

gehörigen besser davor zu schützen.

Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII soll(wie bisher) geleistet werden, wenn Pfle-gebedürftigkeit voraussichtlich für weni-ger als sechs Monate vorliegt und derPerson und ihren nicht getrennt lebendenEhegatten oder Lebenspartner nicht zu-zumuten ist, die für die Hilfe zur Pflegebenötigten Mittel aus dem Einkommenund Vermögen nach den gesetzlichenVorschriften aufzubringen. Bei minderjäh-rigen Personen ist auch das Einkommenund Vermögen ihrer Eltern oder eines El-ternteils zu berücksichtigen.

Weitere Spezielle Änderungen im SGBXII:1. Übernahme des Begriffs der Pflegebe-

dürftigkeit aus dem SGB XI in dasSGB XII

2. Pflegegrade nach § 61b SGB XII, auchhier fünf Pflegegrade

3. Der Träger Sozialhilfe ist an die Ent-scheidung der Pflegekasse über denPflegegrad gebunden.

4. Einführung eines Vorrang-Nachrang-prinzips zwischen Hilfe zur Pflege und

EingliederungshilfeZur Überleitung der bisherigen Pflegestu-fen in die neuen Pflegegrade werden dieVersicherten der sozialen und der priva-ten Pflegeversicherung mit Wirkung zum01.01.2017 ohne erneute Begutachtungeinem neuen Pflegegrad zugeordnet.Menschen mit körperlichen Einschrän-kungen werden in den nächsthöherenPflegegrad übergeleitet. Menschen, beidenen zusätzlich eine erhebliche Ein-schränkung der Alltagskompetenz festge-stellt wurde, werden direkt in den über-nächsten Pflegegrad eingestuft.Die Pflegekassen werden die Versichertenüber die neue Einstufung (Pflegegrad) imMonat Dezember schriftlich informieren.Bei der Umwandlung einer Pflegestufe ineinen Pflegegrad zum 01.01.2017 sollniemand schlechter gestellt werden. Pfle-gebedürftige, die bis zum 31. Dezember2016 bereits eine Pflegestufe haben undLeistungen aus der Pflegeversicherungbeziehen, genießen den sogenannten Be-sitzstandsschutz. Sie werden automatischin einen Pflegegrad übergeleitet und er-halten nicht weniger Leistungen als zu-vor. Der Bestandsschutz erlischt jedoch,wenn keine Pflegebedürftigkeit mehr be-steht.

Verschlechtert sich der gesundheitlicheZustand kann wie bisher jederzeit ein An-trag auf eine neue Begutachtung und Hö-herstufung gestellt werden. Genaue Re-gelungen zu einer eventuellen Befristungdes Bestandsschutzes werden im Gesetz-gebungsverfahren diskutiert. Eine Ent-scheidung dazu ist aber nicht vor der Zu-stimmung des Bundesrates am16.12.2016 zu diesem Gesetz zu erwar-ten.Durch das Kreissozialamt Meißen wurdenim Oktober 2016 an die Pflegekasse An-träge zur Feststellung der erheblich ein-geschränkten Alltagskompetenz für aus-gewählte Leistungsbezieher für ambulan-te Leistungen der häuslichen Pflege undunsere Leistungsbezieher über 65 Jahrein Einrichtungen der Eingliederungshilfe,die bisher keiner Pflegestufe zugeordnetwaren, gestellt.Sämtliche Leistungsbezieher über 65 Jah-re in Pflegeeinrichtungen und Eingliede-rungseinrichtungen und deren Betreuerhaben dazu vom Kreissozialamt Meißenein entsprechendes Informationsschrei-ben erhalten.Grundsätzlich sind zum 01.01.2017 keineAnträge auf Weiterbewilligung von Leis-tungen der Hilfen zur ambulanten Pflege

und zu den ungedeckten Einrichtungskos-ten erforderlich, wenn bereits ein An-spruch auf Pflegesachleistungen und/oder Eingliederungshilfen zum31.12.2016 bestand.Anträge sind bei Ablauf des Bewilli-gungszeitraums oder bei Neuanträgen er-forderlich.Das Kreissozialamt Meißen bittet aber al-le bisherigen Leistungsberechtigten, fol-gende Unterlagen umgehend nach Erhalteinzureichen:- Bescheid über den neuen Pflegegrad- Änderungen im Rentenbezug- Änderungen der Kranken- und Pflege-

versicherungund um Information bei Änderungen inden persönlichen und wirtschaftlichenVerhältnissen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desKreissozialamtes haben sich unter Beach-tung des vorliegenden Gesetzesentwurfesauf die Umstellung zum 01.01.2017 vor-bereitet. Sie stehen für Auskünfte undRückfragen unter der bekannten An-schrift des Kreissozialamtes Meißen zuden Öffnungszeiten und unter den be-kannten Telefonnummern zur Verfügung.

Das Kreissozialamt Meißen informiert:

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 9

Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes(TierGesG) und der Verordnung zumSchutz gegen die Geflügelpest (Geflü-gelpest-Verordnung) i.d.F. vom 29. Juni2016.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfü-gung Nr. 09/2016 über das Verbot derDurchführung von Geflügelausstellun-gen und -märkten sowie Veranstaltun-gen ähnlicher Art zum Schutz gegendie Geflügelpest im Landkreis Meißen

1. Die Durchführung von Ausstellungen,Märkten und Veranstaltungen ähnli-cher Art von Geflügel und in Gefan-genschaft gehaltenen Vögeln andererArten ist verboten.

2. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1dieser Allgemeinverfügung wird ange-ordnet.

3. Diese Allgemeinverfügung wird durchöffentliche Bekanntmachung verkün-det und tritt am Tage nach ihrer Be-kanntgabe in Kraft.

I.Gründe

Am 12. November 2016 wurde in amtli-chen Proben verendeter Wildvögel imLandkreis Leipzig das Virus der hochpa-thogenen Aviären Influenza (Geflügel-pest) des Subtyps H5N8 durch das natio-nale Referenzlabor (FLI) nachgewiesen.Es wurden ein Sperrbezirk von 3 km Radi-us und ein Beobachtungsgebiet mit Radi-us von 10 km um den Fundort eingerich-tet. Weitere Virusnachweise erfolgten am16. und 17. November 2016.Seit dem 08. November 2016 sind 183Ausbrüche von HPAI in weiten TeilenDeutschlands festgestellt worden (Bay-ern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein,Hessen, Niedersachsen, Stand17.11.2016 14:30 Uhr). Weitere Ver-dachtsfälle sind derzeit in Abklärung.Weltweit werden seit November 2016Ausbrüche von HPAI H5N8 festgestellt.

Das betrifft die Anrainerstaaten Deutsch-lands Polen, Dänemark, Niederlande,Österreich und Schweiz sowie die LänderUngarn, Kroatien, Israel und Indien, zu-letzt vier Ausbruchsmeldungen am 14.November 2016. (Stand 15.11.2016, 16Uhr)Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat inseinen Risikobewertungen, letztmaligvom 09. November 2016, zur Einschlep-pung sowie des Auftretens von hochgra-dig hochpathogenem Aviären Influenza-virus in Hausgeflügelbeständen dasgrundsätzliche Risiko der Einschleppunghochpathogener Influenzaviren über infi-zierte Wildvögel bestätigt. Am 14. No-vember 2016 wurde ein Aufstallungsge-bot für Geflügel und in Gefangenschaftgehaltene Vögel anderer Arten für dasGebiet des Freistaates Sachsen erlassen.In den angrenzenden Bundesländern giltebenfalls ein Aufstallungsgebot.zu 1: Gemäß § 65 Geflügelpest-Verord-nung ist die zuständige Behörde befugt,bei Feststellung der Geflügelpest bei ei-nem Wildvogel weitergehende Maßnah-men nach § 38 Abs. 11 i.V.m. § 6 Abs. 1Nr. 4 und Nr. 23 TierGesG anzuordnen.Mit dem Nachweis von hochpathogenemAviären Influenzvirus H5N8 in HundertenWildvögeln ist belegt, dass das Virus inder Wildvogelpopulation vorhanden ist.Eine weitere Verbreitung durch Wildvö-gel, insbesondere auch durch aasfressen-de sowie infizierte aber nicht erkrankteWildvögel, auch über Kreisgrenzen hi-naus, ist sehr wahrscheinlich.Es ist zu befürchten, dass es durch infi-zierte Wildvögel zu einer Einschleppungin die Geflügelbestände des FreistaatesSachsen kommt, da es sich bei diesem Er-reger um einen hochansteckenden Typhandelt. Nach einem Eintrag in einen Be-stand sind die Folgen für den betroffenenBetrieb (Tötung aller Tiere) immens.Aus Gründen der Tierseuchenbekämp-fung ist es hier erforderlich, Ausstellun-gen, Märkte und Veranstaltungen ähnli-cher Art von Geflügel und in Gefangen-schaft gehaltenen Vögeln anderer Artenzu verbieten. Das Zusammentreffen von

Vögeln unterschiedlicher Herkünfte, diesich möglicherweise in der Inkubations-zeit befinden, sowie der damit verbunde-ne Personenverkehr bergen die große Ge-fahr, dass es ausgehend von Ausstellun-gen, Märkten und Veranstaltungen ähnli-cher Art zu einer massiven Verbreitungder Aviären Influenza kommen kann.Aufgrund der derzeitigen Intensität derNeufeststellungen ist es nicht möglich,anhand von klinischen, serologischenoder virologischen Untersuchungen eineSeuchenfreiheit auch in Bezug auf epide-miologische Entwicklungen zu gewähr-leisten. Durch das Verbot von Ausstellun-gen, Märkten und Veranstaltungen ähnli-cher Art wird die Gefahr der Verschlep-pung durch Kontakte zwischen den Tie-ren unterschiedlicher Herkünfte und mitPersonen, die möglicherweise in Kontaktmit Infektionsquellen gekommen sind,vermieden und unmittelbar minimiert.Mildere Maßnahmen als die angeordne-ten sind nicht geeignet, um den Kontaktvon Vögeln unterschiedlicher Herkünfteund unerkannten Infektionsquellen aufAusstellungen, Märkten und Veranstal-tungen ähnlicher Art zu verhindern. Sowäre hier etwa die Anordnung der Unter-suchung aller auf Ausstellungen, Märktenund Veranstaltungen ähnlicher Art zuverbringenden Tiere als nicht ausreichendfür die Prävention anzusehen. In Anbe-tracht der mit der Ausbreitung der hoch-pathogenen Aviären Influenza verbunde-nen immensen Folgen für die betroffenenTiere und Tierhalter sowie der wirtschaft-lichen Schäden für die Geflügelwirtschaftmuss das Interesse der Veranstalter zu-rückstehen. Diese Maßnahme ist auchverhältnismäßig, weil sie geeignet, erfor-derlich und angemessen ist.Auf Grundlage dieser Risikobewertung istdas Verbot zur Vermeidung der Ein-schleppung oder Verschleppung der Ge-flügelpest erforderlich.zu 2: Die sofortige Vollziehung der Ziffer1 dieser Allgemeinverfügung wird gemäߧ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet. DieGeflügelpest ist eine schnell fortschrei-tende, akut verlaufende und leicht über-

tragbare Viruskrankheit, welche in Geflü-gelbeständen zu erheblichen wirtschaftli-chen Verlusten führt. Es ist daher sicher-zustellen, dass auch während möglicherWiderspruchs- bzw. Klageverfahren allenotwendigen Bekämpfungsmaßnahmenrechtzeitig und wirksam durchgeführtwerden können. Die Anordnung der so-fortigen Vollziehung liegt sowohl im öf-fentlichen Interesse als auch dem Interes-se aller beteiligten Halter und auch derVeranstalter. Demgegenüber haben dieInteressen der Veranstalter oder sonsti-gen Dritten, von der Anordnung vorläufigverschont zu bleiben, zurückzustehen.zu 3: Die Bekanntgabe der Allgemeinver-fügung nach Ziffer 3 erfolgt auf derGrundlage des § 1 des Gesetzes zur Re-gelung des Verwaltungsverfahrens unddes Verwaltungszustellungsrechts für denFreistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m.§ 41 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrens-gesetzes (VwVfG). Danach gilt eine Allge-meinverfügung zwei Wochen nach derortsüblichen Bekanntmachung als be-kannt gegeben. In der Allgemeinverfü-gung kann ein hiervon abweichenderTag, jedoch frühestens der auf die Be-kanntmachung folgende Tag, bestimmtwerden, § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG. Vondieser Ermächtigung wurde unter Ziffer 4der Allgemeinverfügung Gebrauch ge-macht, da die angeordneten tierseuchen-rechtlichen Maßnahmen keinen Aufschubdulden. Die Bekanntmachung erfolgtnach § 41 Abs. 4 S. 1 und 2 VwVfG durchdie ortsübliche Bekanntmachung des ver-fügenden Teils.Die Allgemeinverfügung wird auf derGrundlage des § 41 Abs. 3 S. 2 VwVfG öf-fentlich bekannt gegeben. Dabei ist zuberücksichtigen, dass der Adressatenkreisso groß ist, dass er, bezogen auf Zeit undZweck der Regelung, vernünftigerweisenicht mehr in Form einer Einzelbekannt-gabe angesprochen werden kann. Von ei-ner Anhörung wurde daher auf derGrundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 4 VwVfGabgesehen.Hinweis: Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 desTiergesundheitsgesetzes (TierGesG) han-

delt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oderfahrlässig dieser Tierseuchenverfügungzuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeitenkönnen mit einem der Schwere der Zuwi-derhandlung angemessenem Bußgeld biszu 30000,00 Euro geahndet werden.

II.Zuständigkeit

Das Lebensmittelüberwachungs- und Ve-terinäramt Meißen ist für den Erlass die-ser Verfügung sachlich und örtlich zu-ständig. Die sachliche Zuständigkeit er-gibt sich aus dem Sächsischen Ausfüh-rungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz(SächsAGTierGesG) vom 09.Juli 2014(SächsGVBl. 2014, Bl.-Nr. 10, S. 386, dieörtliche Zuständigkeit aus dem Gesetzzur Regelung des Verwaltungsverfahrens-und des Verwaltungszustellungsrechts fürden Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG)vom 19. Mai 2010 (Sächs GVBl. Jg. 2010Bl.-Nr. 6 S. 142) rechtsbereinigt mit Standvom 8. August 2013.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Verfügung kann innerhalbeines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch eingelegt werden. Der Wider-spruch ist schriftlich oder zur mündlichNiederschrift beim Landratsamt Meißen,01651 Meißen, PF 100152 (Postan-schrift), bzw. 01662 Meißen, Brauhausstr.21 (Besucheranschrift), oder in der Lan-desdirektion Dresden, 01076 Dresden, PF100653 (Postanschrift), bzw. 01099 Dres-den, Stauffenbergallee 2 (Besucheran-schrift), einzulegen.Der Widerspruch gegen die vorliegendeVerfügung hat gemäß § 80 Abs. 2 und 3der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)i. d. F. der Bekanntmachung vom19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geän-dert durch § 62 Abs. 11 des Gesetzesvom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), kei-ne aufschiebende Wirkung.

Hochachtungsvoll

i. A.gez. Klaue, Amtstierarzt

Amtliche Bekanntmachung

Das Landratsamt Meißen, Kreisvermes-sungsamt, hat Daten des Liegenschafts-katasters geändert (Az.: 20103/3345/09-Ü):

Betroffene FlurstückeGemeinde GroßenhainGemarkung Großenhain (4423): 1116b,1124/5, 1124g, 1125, 1127/61, 1131a,1134a, 1134, 1135a, 1136a, 1137/2,1138/1, 1138/2, 1140a, 1145, 1147,1148, 1149, 1182, 1183Gemarkung Kleinthiemig (4477): 86a, 86,87, 88, 89/1, 89/2, 90/2Gemarkung Nasseböhla (4442): 98, 99,101, 103, 104, 105, 115, 129/2, 238, 239,242, 243, 328Gemarkung Skaup (4467): 71, 72, 73, 74,75, 76, 77, 78/1, 78/2, 79/1, 90/3, 313/2

Art der Änderung1. Zerlegung2. Berichtigung fehlerhafter Bestandsda-ten am Flurstück3. Berichtigung der Flächenangabe4. Veränderung der Lage5. Veränderung der tatsächlichen Nut-zung mit Änderung der Wirtschaftsart6. Veränderung der tatsächlichen Nut-zung ohne Änderung der Wirtschaftsart

Allen Betroffenen wird die Änderung derDaten des Liegenschaftskatasters durchOffenlegung bekannt gemacht. Die Er-mächtigung zur Bekanntgabe auf diesemWege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächs-VermKatG1.

Das Kreisvermessungsamt als Untere Ver-messungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3SächsVermKatG für die Fortführung derDaten des Liegenschaftskatasters zustän-dig. Der Änderung der Daten des Liegen-schaftskatasters liegen die Vorschriftendes § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem05.12.2016 bis zum 04.01.2017 im Kreis-vermessungsamt, Remonteplatz 7, 01558Großenhain, in der ZeitMo. und Fr. 7.30 bis 12 UhrDi. 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrDo.7.30 bis 12 Uhr und 14 bis17 Uhrim Raum 006 zur Einsichtnahme bereit.

Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatGgilt die Änderung der Daten des Liegen-schaftskatasters 7 Tage nach Ablauf derOffenlegungsfrist als bekannt gegeben.Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Ge-schäftsstelle während der Öffnungszeiten

zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:Die Zerlegung und die Berichtigung feh-lerhafter Bestandsdaten am Flurstückstellen Verwaltungsakte dar, gegen diedie Betroffenen innerhalb eines Monatsnach Bekanntgabe Widerspruch erhebenkönnen. Der Widerspruch ist schriftlichoder zur Niederschrift beim LandratsamtMeißen, Brauhausstraße 21, 01662 Mei-ßen, oder beim Staatsbetrieb Geobasisin-formation und Vermessung Sachsen, Olb-richtplatz 3, 01099 Dresden, zu erheben.

Großenhain, den 03.11.2016

ZiemerSachgebietsleiter

1) Gesetz über das amtliche Vermes-sungswesen und das Liegenschaftskatas-ter im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ver-messungs- und Katastergesetz – Sächs-VermKatG) vom 29. Januar 2008(SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 19. Juni 2013(SächsGVBl. S. 482).

Offenlegung der Änderung von Datendes Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz- Anstalt des öffentlichen Rechts -Löwenstr. 7 a, 01099 Dresden

Sehr geehrte Tierbesitzer,bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzervom Pferden, Rindern, Schweinen,Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasser-fischen und Bienen zur Meldung undBeitragszahlung bei der Sächsischen Tier-seuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die Meldung und Beitragszahlung für Ih-ren Tierbestand ist Voraussetzung für ei-ne Entschädigung im Tierseuchenfall, fürdie Beteiligung der Tierseuchenkasse anden Kosten für die Tierkörperbeseitigungund für Beihilfen im Falle der Teilnahmean Tiergesundheitsprogrammen.

Meldestichtag zur Veranlagung des Tier-seuchenkassenbeitrages für 2017 ist der01.01.2017.Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrich-tigungen werden Ende Dezember 2016an die uns bekannten Tierhalter versandt.Sollten Sie bis Anfang 2017 keinen Mel-debogen erhalten haben, melden Sie sichbitte bei der Tierseuchenkasse.

Ihre Pflicht zur Meldung begründetsich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen

Ausführungsgesetzes zum Tiergesund-heitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Ver-bindung mit der Beitragssatzung derSächsischen Tierseuchenkasse.Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiereim landwirtschaftlichen Bereich oder zuprivaten Zwecken gehalten werden.Unabhängig von der Meldepflicht an dieTierseuchenkasse ist die Tierhaltung beidem für Sie zuständigen Veterinäramt an-zuzeigen.Bitte unbedingt beachten:Nähere Informationen erhalten Sie unterwww.tsk-sachsen.de.Auf unserer Internetseite erhalten Sieweitere Informationen zur Melde- undBeitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseu-chenkasse sowie über die einzelnen Tier-gesundheitsdienste. Zudem können Sieals gemeldeter Tierbesitzer, u.a. Ihr Bei-tragskonto (gemeldeter Tierbestand derletzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Be-funde sowie entsorgte Tiere einsehen.

Sächsische TierseuchenkasseAnstalt des öffentlichen RechtsLöwenstr. 7 a, 01099 DresdenTel: 0351 / 80608-0Fax: 0351 / 80608-35E-Mail: [email protected]: www.tsk-sachsen.de

Bekanntmachung der SächsischenTierseuchenkasse (TSK)

AMTLICHES & SONSTIGE INFORMATIONENAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

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zur Entscheidung über die Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVP) gemäß § 3a des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG)

Die Arthur GmbH, Waldweghöfe 3,74193 Schwaigern, beantragte am24.3.2016 die immissionsschutzrechtlicheGenehmigung für die Errichtung und denBetrieb von einer Windkraftanlage desTyps Vestas V126-3,3 mit 149 m Naben-höhe, 126 m Rotordurchmesser und einerNennleistung von 3300 kW am StandortWülknitz, Gemarkung Streumen, Flur-stück 307/1. Diese soll eine bestehendeWindkraftanlage des Typs DeWind D4/48,mit 70 m Nabenhöhe, 48 m Rotordurch-messer, 600 kW Nennleistung in der Ge-meinde Wülknitz, Gemarkung Streumen,ersetzen (Repowering).

Sachlich zuständige Genehmigungsbe-hörde ist gemäß der §§ 1 und 2 des Aus-führungsgesetzes zum Bundes-Immissi-onsschutzgesetz und zum Benzinbleige-setz (AGImSchG) vom 04. Juli 1994(SächsGVBl. S. 1281), in der jeweils gel-tenden Fassung, i. V. m. der Verordnungdes Sächsischen Staatsministeriums fürUmwelt und Landwirtschaft über Zustän-digkeiten zur Ausführung des Bundes-Im-missionsschutzgesetzes, Benzinbleigeset-zes und der aufgrund dieser Gesetze er-gangenen Verordnungen (Sächsische Im-missionsschutz-Zuständigkeitsverordnung- SächsImSchZuVO) vom 26. Juni 2008(SächsGVBl. S. 444), in der jeweils gelten-

den Fassung, das Landratsamt Meißen.Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus§ 3 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S.102), in der jeweils geltenden Fassung, i.V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung desVerwaltungsverfahrens- und des Verwal-tungszustellungsrechts für den FreistaatSachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai2010 (SächGVBl. S. 142), in der jeweilsgeltenden Fassung.Das beantragte Vorhaben bedarf auf-grund der §§ 4, 10 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), inder jeweils geltenden Fassung, in Verbin-dung mit § 1 der Vierten Verordnung zurDurchführung des BImSchG (Verordnungüber genehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S.973, 3756), in der jeweils geltenden Fas-sung, und der Nummer 1.6.2/V des An-hangs zur 4. BImSchV – Anlagen zur Nut-zung von Windenergie mit einer Gesamt-höhe von mehr als 50 Metern und weni-ger als 20 Windkraftanlagen - einer im-missionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Nach dem Gesetz über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Feb-ruar 2010 (BGBl. I S. 94), in der jeweilsgeltenden Fassung, ist für dieses Vorha-ben entsprechend Anlage 1 Nr. 1.6.2Spalte 2 UVPG i. V. m. dem Gesetz überdie Umweltverträglichkeitsprüfung imFreistaat Sachsen (SächsUVPG) vom 9.Juli 2007 (SächsGVBl. S. 349), in der je-

weils geltenden Fassung, eine allgemeineVorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3bAbs. 3 Satz 3 und § 3c Satz 1 UVPGdurchzuführen.

Als Erweiterung der im Vorhabensgebietbestehenden und zwei weiteren geneh-migten Windkraftanlagen, die sich imBau befinden, ist das Vorhaben gemäß §2 Abs. 2 Nummer 2 UVPG in Verbindungmit § 3b Abs. 3 Satz 3 UVPG der Nummer1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG - Er-richtung und Betrieb einer Windfarm mitAnlagen mit einer Gesamthöhe von je-weils mehr als 50 Metern mit 6 bis weni-ger als 20 Windkraftanlagen – zuzuord-nen.Nach § 3c UVPG war für das beantragteVorhaben eine allgemeine Vorprüfungdes Einzelfalls durchzuführen.Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurdefestgestellt, dass für das beantragte Vor-haben keine Verpflichtung zur Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht, da erhebliche nachteiligeUmweltauswirkungen nicht zu erwartensind.

Die Entscheidung des LandratsamtesMeißen, dass eine Umweltverträglich-keitsprüfung unterbleibt, wird hiermit ge-mäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben.Die Entscheidung ist gemäß § 3a Satz 3UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Meißen, den 15.11.2016

Andreas Herr, Beigeordneter

Bekanntmachung des Landratsamtes Meißen

zur Entscheidung über die Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVP) gemäß § 3a des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG)

Die Brian Holding GmbH, Waldweghöfe3, 74193 Schwaigern, beantragte am29.9.2016 die immissionsschutzrechtlicheGenehmigung für die Errichtung und denBetrieb von einer Windkraftanlage desTyps Vestas V112-3,3 mit 140 m Naben-höhe, 112 m Rotordurchmesser und einerNennleistung von 3300 kW am StandortWülknitz, Gemarkung Streumen, Flur-stück 299. Diese soll eine bestehendeWindkraftanlage des Typs DeWind D4/48,mit 70 m Nabenhöhe, 48 m Rotordurch-messer, 600 kW Nennleistung in der Ge-meinde Wülknitz, Gemarkung Streumen,ersetzen (Repowering).

Sachlich zuständige Genehmigungsbe-hörde ist gemäß der §§ 1 und 2 des Aus-führungsgesetzes zum Bundes-Immissi-onsschutzgesetz und zum Benzinbleige-setz (AGImSchG) vom 04. Juli 1994(SächsGVBl. S. 1281), in der jeweils gel-tenden Fassung, i. V. m. der Verordnungdes Sächsischen Staatsministeriums fürUmwelt und Landwirtschaft über Zustän-digkeiten zur Ausführung des Bundes-Im-missionsschutzgesetzes, Benzinbleigeset-zes und der aufgrund dieser Gesetze er-gangenen Verordnungen (Sächsische Im-missionsschutz-Zuständigkeitsverordnung- SächsImSchZuVO) vom 26. Juni 2008(SächsGVBl. S. 444), in der jeweils gelten-

den Fassung, das Landratsamt Meißen.Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus§ 3 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S.102), in der jeweils geltenden Fassung, i.V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung desVerwaltungsverfahrens- und des Verwal-tungszustellungsrechts für den FreistaatSachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai2010 (SächGVBl. S. 142), in der jeweilsgeltenden Fassung.Das beantragte Vorhaben bedarf auf-grund der §§ 4, 10 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in derjeweils geltenden Fassung i. V. m. § 1 derVierten Verordnung zur Durchführung desBImSchG (Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756),in der jeweils geltenden Fassung, und derNummer 1.6.2/V des Anhangs zur 4.BImSchV - Anlagen zur Nutzung vonWindenergie mit einer Gesamthöhe vonmehr als 50 Metern und weniger als 20Windkraftanlagen - einer immissions-schutzrechtlichen Genehmigung.

Nach dem Gesetz über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Feb-ruar 2010 (BGBl. I S. 94), in der jeweilsgeltenden Fassung, ist für dieses Vorha-ben entsprechend Anlage 1 Nr. 1.6.2Spalte 2 UVPG i. V. m. dem Gesetz überdie Umweltverträglichkeitsprüfung imFreistaat Sachsen (SächsUVPG) vom 9.Juli 2007 (SächsGVBl. S. 349), in der je-

weils geltenden Fassung, eine allgemeineVorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3bAbs. 3 Satz 3 und § 3c Satz 1 UVPGdurchzuführen.

Als Erweiterung der im Vorhabensgebietbestehenden und zwei weiteren geneh-migten Windkraftanlagen, die sich imBau befinden, ist das Vorhaben gemäß §2 Abs. 2 Nummer 2 UVPG in Verbindungmit § 3b Abs. 3 Satz 3 UVPG der Nummer1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG - Er-richtung und Betrieb einer Windfarm mitAnlagen mit einer Gesamthöhe von je-weils mehr als 50 Metern mit 6 bis weni-ger als 20 Windkraftanlagen - zuzuord-nen.Nach § 3c UVPG war für das beantragteVorhaben eine allgemeine Vorprüfungdes Einzelfalls durchzuführen.Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurdefestgestellt, dass für das beantragte Vor-haben keine Verpflichtung zur Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht, da erhebliche nachteiligeUmweltauswirkungen nicht zu erwartensind.

Die Entscheidung des LandratsamtesMeißen, dass eine Umweltverträglich-keitsprüfung unterbleibt, wird hiermit ge-mäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben.Die Entscheidung ist gemäß § 3a Satz 3UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Meißen, den 15.11.2016

Andreas Herr, Beigeordneter

Bekanntmachung des Landratsamtes Meißen

Die Sprechzeiten der Unteren Waffen-und Sprengstoffbehörde,

Sitz: Teichertring 8, 01662 Meißen, wer-

den, zunächst befristet bis 30.06.2017,wie folgt geändert:

Mo 7:30-12:00 Uhr

Di 7:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 UhrMi geschlossenDo 7:30-12:00 Uhr u. 14:00-17:00 UhrFr geschlossen

Änderung der Sprechzeiten

über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015

I. Jahresabschluss 2015Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes GemeinschaftskläranlageMeißen hat in ihrer Sitzung am 14. November 2016 den Beschluss über die Feststel-lung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit folgendem Wortlaut gefasst:

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des AbwasserzweckverbandesGemeinschaftskläranlage Meißen zum 31. Dezember 2015, einschließlich Anhang undRechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch die NS + P Dr.Neumann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wie folgt fest:

1. ErgebnisrechnungOrdentliche Erträge 2.704:999,77 EUROrdentliche Aufwendungen 2.474.458,75 EUROrdentliches Ergebnis 230.541,02 EURAußerordentliche Erträge 413.213,06 EURAußerordentliche Aufwendungen 0,00 EURSonderergebnis 413.213,06 EURGesamtergebnis 643.754,08 EURFehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren, diedurch das ordentliche Ergebnis gedeckt werden 6.258,52 EURFehlbeträge des Sonderergebnisses aus Vorjahren, dieaus Überschüssen des Sonderergebnisses gedeckt werden 50.000,00 EURverbleibendes Gesamtergebnis 587.495,56 EUR

Gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik werden der Überschuss des ordentli-chen Ergebnisses in Höhe von 224.282,50 EUR der Rücklage aus Überschüssen des or-dentlichen Ergebnisses und der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von363.213,06 EUR der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

2. FinanzrechnungZahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.526.309,66 EURZahlungsmittelsaldo aus laufender Investitionstätigkeit -400.000,00 EURZahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit -270.000,00 EURÄnderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 856.309,66 EURAuszahlung Kapitalumlagen 1.017.600,00 EURVeränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr -161.290,34 EUREndbestand an Zahlungsmitteln 13.683,96 EUR

3. VermögensrechnungBilanzsumme 74.977.552,93 EUR

davon entfallen auf der Aktivseite auf- das Anlagevermögen 74.963.469,36 EUR- das Umlaufvermögen 14.083,57 EUR

- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR- nicht durch Kapitalposition gedeckten Fehlbetrag 0,00 EURdavon entfallen auf der Passivseite auf- die Kapitalposition 37.478.298,36 EUR- den Sonderposten 31.073.839,17 EUR- die Rückstellungen 7.140,00 EUR- die Verbindlichkeiten 6.418.275,40 EUR- Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR

II. Öffentliche AuslegungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 mit Anhang und Rechenschaftsberichtliegt in der Zeit vom

8. Dezember 2016 bis zum 16. Dezember 2016in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Gemeinschaftskläranlage Mei-ßen, Elbtalstraße 11, 01665 Diera-Zehren, während der üblichen Dienstzeit zur Ein-sichtnahme öffentlich aus.

Diera-Zehren, 15. November 2016

Gerold MannVerbandsvorsitzender

Abwasserzweckverband Gemeinschaftskläranlage Meißen

Bekanntmachung

Sprachdozenten für Integrationskursesind aufgrund der Flüchtlingskrise gefrag-ter als je zuvor. Dementsprechend kön-nen trotz des Bedarfes mitunter keineKurse beginnen, da qualifizierte Lehrkräf-te fehlen.Aus diesem Grund möchte die Bildungs-koordination für Neuzugewanderte desLandkreises Meißen pensionierteDeutschlehrer/innen aufrufen, sich alsSprach- und Integrationskurslehrer zu be-werben.Eine Einstellung ist in unterschiedlichenBeschäftigungsmodellen (Vollzeit/Teilzeit/Honorar) bei Bildungsträgern in Riesa,Großenhain, Meißen und Radebeul mög-

lich und wird angemessen vergütet.Sie verfügen über das 2. Staatsexamenbzw. eine Lehrbefähigung Deutsch (ein-schließlich Grundschullehramt). Außer-dem verfügen Sie über eine hohe sozialeund interkulturelle Kompetenz sowie einhohes Maß an Verantwortungsbewusst-sein und Zuverlässigkeit.Bei Interesse melden Sie sich bitte bei derBildungskoordinatorin für Neuzugewan-derte (03525-5175-4007, [email protected]). Sie unterstützt Siebei der Kontaktaufnahme mit den Bil-dungsträgern, sodass auch eine Zulas-sung als Lehrkraft beim BAMF beantragtwerden kann.

Dozenten dringend gesucht

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 1 1

Junge Menschen auf dem Weg von derSchule zum Beruf zu unterstützen, ist er-klärtes Ziel zahlreicher Akteure auf demregionalen Arbeits- und Ausbildungs-markt. „Noch immer verlassen aber ver-gleichsweise zu viele Jugendliche undjunge Erwachsene im Landkreis Meißendie Schule ohne Schulabschluss, findenkeinen Ausbildungsplatz, lösen vorzeitigihren Ausbildungsvertrag oder brechenihr Studium ab“, sagt Steffen Leonhardi,Vorsitzender der Geschäftsführung derAgentur für Arbeit Riesa.

Die Zusammenarbeit der Agentur für Ar-beit Riesa, des kommunalen Jobcentersdes Landkreises Meißen sowie des Kreis-jugendamtes in diesem Bereich wird des-halb zukünftig um eine Online-Plattformerweitert, hinter der die Bündelung derKompetenzen der drei Akteure steht, um

den Jugendlichen umfassende Hilfe undgrößtmögliche Unterstützung zukommenzu lassen.Ab Dezember erhalten die Nutzer unterwww.jugendberufsagentur-meissen.degrundsätzliche Informationen, könnenüber Auswahlmöglichkeiten ihr Anliegenbeschreiben und werden dann automa-tisch bis zum persönlichen Ansprechpart-ner geleitet, der sich um das jeweiligeAnliegen kümmert. Ergänzt wird der In-ternetauftritt um Termine und Veranstal-tungen im Landkreis Meißen.„Mit unseren Dienstleistungen unterstüt-zen wir junge Menschen bis zum 27. Le-bensjahr, die keinen Berufsabschluss ha-ben, auf dem Weg von der Schule zumBeruf. Ziel ist die direkte Vermittlung inbetriebliche oder schulische Ausbildung.Um dies zu erreichen, arbeiten Berufsbe-rater/-innen, Arbeitsvermittler/-innen,

Fallmanager/-innen und Sozialpädago-gen/-innen Hand in Hand“, lobt Hans-Ri-chard Würkner, amtierender Dezernentfür Arbeit und Bildung im Landratsamt,die gute Zusammenarbeit.„Die Kolleginnen und Kollegen der Ju-gendberufsagentur im Landkreis Meißenhelfen auch bei der Bewältigung schuli-scher oder familiärer Probleme und set-zen sich für die Inklusion und Teilhabeschwerbehinderter junger Menschenein“, ergänzt Janet Putz, 1. Beigeordneteund Dezernentin für Soziales. Durch di-rekten Informationsaustausch und ge-meinsames Fallmanagement sollen zu-dem unnötiger Bürokratismus und Mehr-fachberatungen in verschiedenen Institu-tionen vermieden und die Integration al-ler Jugendlichen in Ausbildung und Ar-beit ohne Umwege in den Fokus gestelltwerden.

Virtuelle Jugendberufsagenturgeht an den Start

Das Landratsamt Meißen, Kreisvermes-sungsamt, hat in der Stadt Großenhain,Gemarkung Skäßchen, Flurstücksgrenzendurch eine Katastervermessung zumZweck der Berichtigung fehlerhafter Da-ten des Liegenschaftskatasters auf derGrundlage des § 14 Abs. 3 SächsVerm-KatG¹ neu bestimmt (Az.: 20103/279/16-B).

Betroffene Flurstücke434/3, 434/5, 434/6, 434/7, 435/1, 435/2,438/1, 438/2, 438/3, 439/1, 439/2, 439/3,442/1, 442/3, 442/3, 443/3, 443/4, 443/5,446/3, 446/4, 446/5, 447/3, 447/4, 447/5,447/6, 450/3, 450/4, 450/5, 451/3, 451/4,451/5, 454/3, 454/4, 454/5, 455/3, 455/4,455/5, 458/3, 458/4, 458/5, 458/6, 459/3,459/4, 459/5, 462/3, 462/5, 462/6, 463/3,463/4, 466/3, 466/4, 467/3, 467/4, 470/3,470/4, 471a, 471/3, 474/3, 475/3, 475/4,478/4, 478/5, 478/6, 479/4, 479/5, 479/6,482/1, 482/2, 482/3, 483, 486, 532/1Dabei wurden folgende Amtshandlungenvorgenommen:- Grenzwiederherstellung- Abmarkung- Absehen von der Abmarkung.

Allen Betroffenen werden die Ergebnisse

der Grenzbestimmungen und Abmarkun-gen durch Offenlegung bekannt gemacht.Die Ermächtigung zur Bekanntgabe vonVerwaltungsakten auf diesem Wege er-gibt sich aus § 17 SächsVermKatGDVO².

Die Ergebnisse liegen ab dem 05.12.2016bis zum 04.01.2017 in der Geschäftsstelledes Kreisvermessungsamtes, Remonte-platz 7, 01558 Großenhain, in der ZeitMo. und Fr. 7.30 bis 12 UhrDi. 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrDo.7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhrzur Einsichtnahme bereit.

Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO geltendie Ergebnisse der Grenzbestimmungenund Abmarkungen 7 Tage nach Ablaufder Offenlegungsfrist als bekannt gege-ben.Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Ge-schäftsstelle während der Öffnungszeitenzur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:Die Grenzwiederherstellung, die Abmar-kung und das Absehen von der Abmar-kung stellen Verwaltungsakte dar, gegendie die Betroffenen innerhalb eines Mo-nats nach der Bekanntgabe Widerspruch

erheben können. Der Widerspruch istschriftlich oder zur Niederschrift beimLandratsamt Meißen, Kreisvermessungs-amt, Remonteplatz 7, 01558 Großenhain,oder beim Staatsbetrieb Geobasisinfor-mation und Vermessung Sachsen, Olb-richtplatz 3, 01099 Dresden, zu erheben.

Meißen, den 11.11.2016

ZiemerSachgebietsleiter

¹ Gesetz über das amtliche Vermes-sungswesen und das Liegenschaftskatas-ter im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ver-messungs- und Katastergesetz – Sächs-VermKatG) vom 29. Januar 2008(SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 19. Juni 2013(SächsGVBl. S. 482)² Verordnung des Sächsischen Staatsmi-nisteriums des Innern zur Durchführungdes Sächsischen Vermessungs- und Ka-tastergesetzes (Durchführungsverord-nung zum Sächsischen Vermessungs- undKatastergesetz - SächsVermKatGDVO)vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271)

Offenlegung der Ergebnisse von Grenzbestimmungenund Abmarkungen nach § 17 Abs. 1 SächsVermKatGDVO

für außerunterrichtliche Betreuungsangebote an den Förderschulen in Träger-schaft des LK Meißen aufgrund neu geltender Absenkungsbeträge ab 01.01.2017

Entsprechend § 4 der Satzung des Landkreises Meißen über die Erhebung von Eltern-beiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote an den Förderschulen in Trä-gerschaft des Landkreises Meißen werden im Sinne von § 9 SächsFöSchulBetrVO lt.den ermittelten durchschnittlichen Betriebskosten (Personal- u. Sachkosten) aller Trä-ger von Betreuungsangeboten 2015 sowie neu festgelegter Absenkungsbeträge dieElternbeiträge ab dem 01.01.2017 festgesetzt:

Festsetzung der Elternbeiträge

Betreuungszeit bis zu 5 Stunden Betreuungszeit bis zu 6 StundenFamilie Alleinerziehende Familie Alleinerziehende

1. Kind 63,44 59,69 71,37 66,872. Kind 50,11 45,94 55,37 50,37

3. Kind u.weitere

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zur 13. Sitzung des Kreistages Meißenam 08.12.2016

Beginn: 16:00 UhrSitzungsort: Berufsschulzentrum

Meißen, AulaGoethestraße 2101662 Meißen

T A G E S O R D N U N G

1 Eröffnung, Tagesordnung, Protokollbe-stätigung

2 Geschäftsbericht der Verwaltung

2.1 Geschäftsbericht der Verwaltungzur Sitzung des Kreistages am 08.Dezember 2016

2.2 Tourismus und Destinationsent-wicklung im Sächsischen ElblandBericht der Geschäftsführerin des Tou-rismusverbandes Sächsisches Elbland,Frau Vogel

2.3 Beteiligungsbericht 2015 des Land-kreises Meißen - Tischvorlage

3 Einwohnerfragestunde

4 Haushaltsvollzug 2016Rechenergebnis zum 30. September2016 sowie Einschätzung zum Jahres-abschluss

5 Haushaltssatzung für die Haushalts-jahre 2017 und 2018 des LandkreisesMeißen - 1. Lesung

6 Bestellung der ehrenamtlichen Stell-vertreter des Kreisbrandmeisters undderen Nachrücker

7 Bestellung eines ehrenamtlichen Pa-tientenfürsprechers gemäß dem Säch-sischen Gesetz über die Hilfen und dieUnterbringung bei psychischen Krank-heiten (SächsPsychKG)

8 Unterbringung von Asylsuchenden undFlüchtlingen

9 Auflösung der Verkehrsverträge mitfünf Omnibusunternehmen und Einbe-ziehung weiterer Verkehrsleistungen inden Vertrag mit der Verkehrsgesell-schaft Meißen mbH einschließlichderen Finanzierung

10Direktvergabe eines öffentlichenDienstleistungsauftrages an die Ver-kehrsgesellschaft Meißen mbHAbschluss einer Kontrollvereinbarung

11Sondertilgung eines Darlehens bei derSparkasse Meißen

12Umsatzsteuerpflicht des LandkreisesMeißen, Inanspruchnahme der Opti-onsmöglichkeit gemäß § 27 Abs. 22Umsatzsteuergesetz

13Periodische Betriebsplanung (Forstein-richtung) im Körperschaftswald desLandkreises Meißen für den Planungs-zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2025 (Be-triebsgutachten für den Wald desLandkreises Meißen)

14Satzung über die Erhebung von Ge-bühren für die Durchführung von Not-fallrettung und Krankentransport imLandkreis Meißen (GebührensatzungRettungsdienst)

156. Änderung der Geschäftsordnungdes Kreistages des Landkreises Meißen

16Dritte Änderung der Satzung desLandkreises Meißen über die Entschä-digung ehrenamtlicher Tätigkeit (Ent-schädigungssatzung)

17Neufassung der Gebührensatzung fürdas Medienpädagogische ZentrumMeißen und dessen Außenstellen ab01.01.2017

18.1 Neufassung der Archivsatzung desLandkreises Meißen

18.2 Neufassung der Gebührensatzungfür das Kreisarchiv Meißen

19Vertragsverlängerung für den Betriebs-führer der ELBLANDKLINIKEN Stiftung& Co. KG, Herrn Frank Yuji Ohi

20Antrag der AfD-Fraktion zur Präsenzder Sparkasse Meißen, Ausdünnen desGeschäfts- und SB-Stellennetzes

21Anfragen und Informationen

Die Tagesordnung wird hiermit öffentlichbekannt gegeben.

Meißen, 25. November 2016

Arndt SteinbachLandrat

Öffentliche Bekanntmachung

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

AUS DEM LANDKREIS12

it einem krönenden Ab-schluss wurden im No-

vember in Weinböhla die schöns-ten Ehrenämter Sachsens verge-ben. Friederike Wachtel aus Dres-den hat sich unter den Mitbewer-berinnen Anna Bräunig aus Mei-ßen, Sandra Ruhland aus Wein-böhla und Maria Lehmann ausDiesbar-Seußlitz durchgesetzt undwurde zur neuen Weinkönigin fürdas Weinanbaugebiet Sachsen ge-wählt. An ihrer Seite werden sieAnna Bräunig und Sandra Ruh-land als Weinprinzessinnen durchdas neue Amtsjahr begleiten. Un-ter den Augen des gespannten Pu-blikums und einer Fachjury, wel-che aus Winzerschaft, Wirtschaftund Politik bestand, wurden diedrei neuen Weinhoheiten gewählt.Vor ausverkauftem Haus im Zen-tralgasthof Weinböhla mussten diejungen Damen ihr Weinwissen,ihren Charme und ihre Spontanei-tät in einem überzeugenden Auf-tritt unter Beweis stellen.

Die 27-jährige FriederikeWachtel arbeitet als Pressespre-cherin am Heinrich-Schütz-Kon-servatorium. Sie überzeugte mitihrer Bühnenerfahrung und ihrerSouveränität und konnte so das

M

Publikum auf ihre Seite ziehen.Anna Bräunig konnte sich wiedermit ihrer frischen und jugendli-chen Art eine Krone sichern. Ausihrer Sicht war es leider nicht dieGoldene. Die Lokal-MatadorinSandra Ruhland konnte ihrenHeimvorteil mit ihrer Leichtigkeitund Unbekümmertheit nutzen.Der Weinbauverband Sachsenfreut sich auf das gemeinsameJahr mit den neuen Weinhoheiten.

An der Sächsischen Weinstraße istes längst Tradition, dass in einereinzigartigen und stimmungsvol-len Gala-Veranstaltung jedes Jahraufs Neue drei Weinhoheiten ge-wählt werden. Die Sachsen verste-hen es zu feiern – ganz wie zu„Augusts“ Zeiten. Auch „Augustder Starke“ war als Sidekick andiesem Abend eingeladen.

www.weinbauverband-sachsen.de

Friederike Wachtel ist Sachsensneue Weinkönigin 2016/2017

Die neue Weinkönigin Friederike Wachtler (Mitte) mit den Weinho-heiten Anne Bräuning und Sandra Ruhland. Foto: Weinbauverband

ie Meißner Weihnacht lockt– Lichterglanz, Tannengrün

und Weihnachtsduft zaubern indiesen Tagen ein einzigartigesFlair auf dem historischen Meiß-ner Marktplatz mit dem spätgoti-schen Rathaus, den Renaissance-bürgerhäusern und der Frauen-kirche. Meißens prächtiger Rat-hausbau wird außerdem zu einemriesigen Adventskalender, derhinter großen blauen Fensterlä-den 24 weihnachtliche Überra-schungen verbirgt.

Vom 1. bis zum 24. Dezemberöffnet sich täglich ein Fenster undlüftet das Geheimnis. WertvolleGewinne, zum Beispiel MeissenerPorzellan, edle Nordmanntannen,Veranstaltungstickets und Ein-kaufsgutscheine, werden zurWeihnachtslotterie verlost. Eine

D spannende Bühnenshow um-rahmt die tägliche Nennung desGewinners. Es treten unter ande-rem Xylophon-Virtuose BerndWarkus und die Stern ComboMeissen auf.

Festlich geschmückte Markt-stände bieten zwischen Klein-markt, Elbstraße und Markt ihreWeihnachtsware an. Neben erzge-birgischer Volkskunst, Weih-nachtsschmuck, Kerzen, Pflau-mentoffel und Töpferwaren lo-cken auch zahlreiche weihnachtli-che Veranstaltungen wie Advents-musik und Märchenaufführun-gen. Die Meißner Geschäfte, inweihnachtlichen Glanz gehüllt, la-den am 11. Dezember zum ver-kaufsoffenen Sonntag ein.

www.meissner-weihnacht.de

Weihnachtsduft und Kerzenschein

Foto: C. Hübschmann

77 000 Kilometer, über217 000 Kunden und 28 regel-

mäßig besuchte Marktplätze inder Region sind nur drei Zahlenaus der Bilanz, die das Infomobildes Verkehrsverbundes Oberelbe(VVO) zu seinem 15. Geburtstagzieht. „Seit dem 5. November 2001sind wir in Dresden und dem gan-zen Verbund unterwegs“, erzähltJens Richter, der Fahrer des blau-en Transporters mit den großenPiktogrammen. „Regelmäßig ste-hen wir mit allen Informationenrund um Bus und Bahn nicht nurauf Marktplätzen, sondern auchbei Volksfesten und Sport-Veran-staltungen sind wir häufig mitvon der Partie.“ Hintergrund fürdie Einführung des Infomobils2001 war die Idee: Der Nahverkehr

2 geht auf seine Fahrgäste zu! Vorallem im ländlichen Raum wur-den die Informationsmöglichkei-ten in der Vergangenheit aus wirt-schaftlichen Gründen reduziert.Für Fragen rund um den Nahver-kehr stand oft nur der Busfahrerzur Verfügung, d.h., für individu-elle Beratung blieb kaum Zeit.Durch die Einführung des Info-mobils konnte die flächendecken-de Information zum VVO-Nah-verkehr im deutlich verbessertwerden. Der Besuch wird in derTagespresse, den Amtsblätternund auf der Internetseite des VVOangekündigt. „Viele Besucherkommen dann zielgerichtet aufdie Kollegen und mich zu“, er-zählt Jens Richter: „Manche habendann gleich eine Liste mit Fragen

und Ticketwünschen dabei.“ ImJubiläumsjahr haben sich die In-fomobiler etwas Besonderes ein-fallen lassen: Mit kleinen Auf-merksamkeiten bedankt sich dasTeam für die Treue der Fahrgäste.„In den vergangenen 15 Jahren ha-ben wir von unseren Fahrgästenzum Beispiel Schokolade für denschnellen Fahrkartentausch oderein Kuchenpaket für ausgedruckteFahrplanseiten als kleines Danke-schön erhalten“, betont Jens Rich-ter. „Bis zum Jahresende sagenwir Dankeschön und freuen unsauf die nächsten Jahre.“

Die Tourdaten des Infomobilssind an der InfoHotline des VVOunter 0351 / 852 65 55 sowie im In-ternet unter www.vvo-online.deerhältlich.

Seit 15 Jahren auf Marktplätzen zu Hause

Das Infomobil wird 15 und gehört zu den wichtigsten Beratungs-adressen rund um Bus und Bahn. Foto: VVO

n der Riesa-Information kön-nen ab sofort die neuen Kalen-

der 2017 für Wand, Tisch und Kü-che erworben werden. Der Foto-graf Robert Steinig setzte, wie inden vergangenen Jahren, aktuelle

I Riesaer Motive stimmungsvoll inSzene. Edgar Schröter dagegenhat aus seinem riesigen Fundushochwertige Themenkalender zuverschiedenen Ereignissen zusam-mengestellt. Für den Küchenka-

lender wählten die Mitarbeiterin-nen der Risa-Information Bildervom diesjährigen Fotowettbewerbaus. Lassen Sie sich überraschen,wie fotogen und attraktiv sich Rie-sa wieder präsentiert.

RIESA-Kalender 2017

AUS DEM LANDKREISAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

13

zur eisernen HochzeitEhepaar Ingeborg und WalterHärtel aus der GemeindeNünchritz am 18. November

zur diamantenen HochzeitEhepaar Christa und GünterKeil aus der Gemeinde Nünch-ritz am 17. NovemberEhepaar Christine und ErhardRische aus der Gemeinde Zeit-hain am 1. DezemberEhepaar Edith und Horst Eisen-blätter aus der Gemeinde Wein-böhla am 22. DezemberEhepaar Waltraud und WernerGertig aus der Gemeinde Wein-böhla am 22. Dezember

zur goldenen HochzeitEhepaar Erika und HeinrichStallmann aus der GemeindeZeithain am 18. NovemberEhepaar Karin und Rudi Frank aus derGemeinde Zeithain am 3. DezemberEhepaar Erika und Roland Brucksch ausder Gemeinde Zeithain am 23. Dezem-ber

zum 104. GeburtstagFrau Erna Hannewald aus der GemeindeWeinböhla am 13. Dezember

zum 95. GeburtstagFrau Liesbeth Rosen aus der Gemeinde

Zeithain am 2. NovemberFrau Ilse Vogel aus der Gemeinde Zeit-hain am 27. NovemberFrau Edelgard Paul aus der Stadt Mei-ßen am 4. Dezember

zum 90. GeburtstagFrau Gertrud Walther aus der GemeindeNünchritz am 5. NovemberFrau Gertraud Milde aus der Stadt Cos-wig am 8. NovemberFrau Nina Bayer aus der Stadt Coswig

am 15. NovemberHerrn Otto Hohmann aus der GemeindeZeithain am 16. NovemberFrau Ruth Gildner aus der GemeindeDiera-Zehren am 17. NovemberFrau Liesbeth Gelbhaar aus der Gemein-de Zeithain am 29. NovemberHerrn Sebastian Schmidt aus der StadtCoswig am 30. NovemberFrau Hertha Müller aus der Stadt Mei-ßen am 4. DezemberFrau Elisabeth Marutschke aus der Stadt

Meißen am 4. DezemberHerr Heinz Bergmann ausder Gemeinde Weinböhlaam 6. DezemberFrau Margarete Wagneraus der Stadt Radeburgam 7. DezemberFrau Ilse Reich aus derStadt Radeburg am 12. De-zemberHerrn Herbert Damme ausder Stadt Radeburg am 15.DezemberFrau Thea Hirsch aus derStadt Meißen am 17. De-zemberHerrn Werner Böhm ausder Gemeinde Weinböhlaam 25. DezemberFrau Elisabeth Zieger ausder Stadt Meißen am 26.DezemberFrau Waltraud Henschel

aus der Stadt Radeburg am 29. Dezem-berFrau Hildegard Becker aus der StadtMeißen am 30. DezemberHerrn Gerhard Gruner aus der StadtMeißen am 31. DezemberFrau Ingeborg Gey aus der GemeindeStauchitz am 1. Januar

und wünscht den Jubilaren auch nach-träglich alles Gute, Gesundheit undWohlergehen.

Landrat Arndt Steinbach gratuliertHerausgeber: Landratsamt Meißen,Brauhausstraße 21, 01662 Meißen1 03521 [email protected]

Verlag: Redaktions- & Verlagsgesell-schaft Elbland mbH, Niederauer Straße43, 01662 Meißen1 03521 41045513Verantwortliche:- für amtliche Bekanntmachungen derLandkreisverwaltung: Landrat, ArndtSteinbach- Redaktion und Bekanntmachungender Landkreisverwaltung:Pressesprecherin des Landratsamtes,Dr. Kerstin Thöns, Pressestelle des Land-ratsamtes: 1 03521 725-7013- andere redaktionelle Beiträge:Petra Gürtler, Redaktions- & Verlagsge-sellschaft Elbland mbH- Anzeigen: Tobias Spitzhorn, SächsischeZeitung GmbH, Ostra-Allee 20, Dresden

Anzeigenannahme: 03521 41045531Druck: DDDV Druck GmbH,Meinholdstraße 2, 01129 Dresden

Auflage: 120 000 ExemplareVerteilung: Medienvertrieb MeißenGmbH 1 03521 409330

Das Amtsblatt ist auch auf der Homepa-ge des Landkreises Meißen unterwww.kreis-meissen.de hinterlegt.

Impressum

ur ersten BMW-Lehrstundenehmen die Lehrer des Be-

ruflichen Schulzentrums Meißenin den Bänken Platz. Der neueBMW 3er steht wenige Meter ent-fernt und ist selbst für erfahreneKfz-Handwerker noch eine He-rausforderung. Es ist das Auto mitZukunft, jedenfalls was die Soft-ware einschließlich der Sicher-heitstechnik anbetrifft. VerfeinerteAssistenzsysteme befehlen bei-spielsweise den Spurwechsel oderleiten ihn sogar vollautomatischein, der Stauassistent funktioniertbei Tempo 60, die erweiterter Ein-parkhilfe kann im Auto per Fern-bedienung von außen gestartetwerden. Ganz wichtig: Die meis-ten Systeme lassen sich updatenund sind rückmeldefähig, d.h., siekönnen untereinander und mitdem Datenspeicher in der Cloudkommunizieren.

Das Auto soll 2018 in Serie ge-hen und die Münchener hoffen na-türlich auf großes Käuferinteresse.Interessiert schauen auch dieBSZ-Lehrausbilder auf die Tech-nik. BMW stellt das Auto, dessenSoftware die Testphase bereits er-folgreich hinter sich hat, kosten-frei für die Ausbildung der Me-

Z chatroniker zur Verfügung. Schul-leiter Michael Salomon hält dieStromkabel fest umschlossen undgibt ohne Zögern zu, dass er „hiervoll auf den Kfz-Fachmann ange-wiesen“ sei. Und die bildet derLandkreis Meißen schließlich aus.„Wir haben derzeit 1.650 Schüle-rinnen und Schüler“, so MichaelSalomon, „und darunter sind 150Mechatroniker.“

Die Ausbildung dauert dreiein-halb Jahre. Schon die Länge be-legt, dass es sich hier um einenhochqualifizierten Beruf handelt.Natürlich werden die Lehrlingebegeistert von dem neuen Autosein. Der erste wichtige Schritt istdie Fehlersuche. Die Diagnosewird zeitgleich auf einem Rechnerin München gespeichert und vonden dortigen Ingenieuren kontrol-liert.

Unter dem Strich werden beideSeiten davon profitieren - Meißenund München. Das Plus des Meiß-ner BMW ist sein internationalesInnenleben - aus fast jedem BMWWerk der Welt befindet sich einTeil unter der Motorhaube. Wirwerden in einigen Wochen nach-fragen, was die Lehrlinge vomneuen 3er halten!

Diagnose in Meißen – Kontrolle in München

Beim Blick in den neuen BMW in der Kfz-Lehrwerkstatt des Beruflichen Schulzentrums in Meißen vonlinks Jens Lotzmann, Gerald Schiepeck, Michael Salomon, Wolfram Oppermann und Dirk Wiedemann.

Foto: C. Hübschman

14 AUS DEM LANDKREISAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

enn Anna P. an die Monateder Krebserkrankung zu-

rückdenkt, sind Angst und Hoff-nung wieder allgegenwärtig, ob-wohl bereits vier befundfreie Jahrevergangen sind. Das großeschwarze Loch beim Verkündender Diagnose, die bange Frage,wie geht es jetzt weiter und danndie Organisation der Operationwie Nachbehandlungen haben siedamals überfordert. Egal wie dieschwere Krankheit heißt: DasCoaching ist mindestens ebensowichtig wie der Mut zur Therapie.Wer in einer solchen Situation aufeine starke Familie oder zumin-dest einen Partner vertrauen kann,wird leichter durch diese Zeitkommen. Wer nicht, braucht drin-gend Hilfe von außen.

Der Landkreis Meißen bietetunter der Überschrift „Leben mitKrebs“ eine solche Unterstützung.Während in der Region Riesa-Großenhain die Kreisverwaltungdiese Aufgabe solo übernimmt, istes im Großraum Meißen, wozuRadebeul, Coswig, Nossen, Wein-böhla, Radeburg gehören, die Dia-konie. Im Jahr 2012 hat sich eininzwischen stabiles Netzwerk ge-gründet, u.a. mit der Meißner In-ternistin und Onkologin HeikeArzberger, mit einer Apotheke, ei-ner Ernährungsberatung, einerPhysiotherapie, den Elblandklini-ken und natürlich dem Gesund-heitsamt der Kreisverwaltung.Vielen in Erinnerung wird das lilaSofa von den jährlichen Aktions-tagen im Frühjahr sein als Sinn-bild von Beratung und gemeinsa-men Krisenmanagement.

Zu den Netzwerkerinnen gehörtauch Bettina Seiffert, Mitarbeite-rin der Diakonie Meißen mit Bü-rositz im Gesundheitsamt auf der

W Dresdner Straße: „Anliegen ist es,Patienten wie Angehörige auf demschwierigen Weg zu begleiten undzu beraten.“ Die erfahrene Sozial-pädagogin stellt sich seit 2005 die-ser Aufgabe. Damals hat der Alt-landkreis Meißen entschieden, dieBeratung an die Diakonie zu ge-ben. Eine gute Entscheidung, wiesich spätestens mit Netzwerkgrün-dung herausstellte. „Es ist sehrwichtig und hilfreich, einen Kreisengagierter wie fachlich kompe-tenter Frauen und Männer zu ver-einen“, erklärt Bettina Seifert. DasGesundheitsamt ist hier Partnerauf Augenhöhe, was auch bedeu-tet, dass nicht selten Termine au-ßerhalb der offiziellen Sprechstun-den wahrgenommen werden. DieUnterstützung erfolgt zu vielenThemen, denn Krebs ist nicht nureine medizinische Herausforde-rung.

Bettina Seifert beispielsweiseberät zu sozialrechtlichen Fragenvon der Rehakur bis zur EU-Ren-te, leistet Hilfe bei der Antragstel-lung und vermittelt themenbezo-gene Adressen. Da sich unter demNetzwerkdach ganz viel Fach-kompetenz vereint hat, sind dieBeratungsschwerpunkte ebensozahlreich. Dazu Bettina Seifert:„Wir vermitteln Ernährungsbera-tung, helfen bei psychosozialenBelastungen, vermitteln Kurse zurKrankenpflege, etwa für Angehö-rige, beraten zu Nebenwirkungender Therapien oder empfehlen Re-hasport sowie medizinisches Ge-rätetraining.“

Den meisten Menschen ist esunangenehm, über ihre Erkran-kung in der Öffentlichkeit zu spre-chen. Und für Angehörige, so dieweitergehenden Intentionen desNetzwerkes, ist es gleichermaßen

schwierig, die Entscheidungenwie Bedürfnisse des Patienten zubegreifen. Um dieses Verhältniszu harmonisieren, hat die Sächsi-sche Krebsgesellschaft das ProjektOnkolotsen ins Leben gerufen.„Sie wollen Patienten wie Famili-enangehörigen helfen“, so BettinaSeifert, „optimale Wege durch dieBehandlungs- und Versorgungs-angebote zu finden.“ Dazu gibt esals Erweiterung in Meißen dasNetzwerk. Für Anna P. wäre dieseHilfe eine große Erleichterung ge-wesen. Sie hat es auch so ge-schafft. Doch gemeinsam wäre eseinfacher und vielleicht noch effi-zienter gewesen.

Mehr Informationen unterwww.krebsberatung-meissen.deoder unter [email protected] sowie per Tele-fon 03521-7980537

Diagnose Krebs! Was ist zu tun?Netzwerk für Krebsberatung Meißen berät und begleitet Patienten wie deren Angehörige

Bettina Seifert in ihrem Büro auf der Dresdner Straße in Meißen inden Räumen des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung. Foto: Thöns

s erkrankten im Jahr 2012rund 252060 Männer und

225890 Frauen an Krebs. Die ak-tuelle Entwicklung wird maßgeb-lich beeinflusst durch die rückläu-figen Trends bei einigen der häu-figsten Krebserkrankungen. Vorallem die Zahlen beim Darmkrebssind bei beiden Geschlechternrückläufig, auch infolge der 2003eingeführten Früherkennungskolo-skopie ab dem 55. Lebensjahr.Aber es gibt keine Trendwende.Für einige Tumorarten muss ehervon steigenden Zahlen ausgegan-gen werden. Dazu gehören auchbesonders gefährliche Krebsfor-men wie Bauchspeicheldrüsen-

E und Leberkrebs.Die häufigsten Krebserkrankun-

gen sind bei Männern nach wievor Prostatakrebs (63710 Neuer-krankungen im Jahr 2012), Lun-genkrebs (34490) und Darmkrebs(33740). Frauen sind am häufigs-ten von Tumoren der Brustdrüse(69550), des Darms (28490) undder Lunge (18030) betroffen.

Die Statistik informiert, dass fürdieses Jahr insgesamt mit rund500000 neuen Krebserkrankungs-fällen zu rechnen ist. Die einzel-nen Krebsarten unterscheiden sicherheblich in ihren Konsequenzenfür die Betroffenen: Während bei-spielsweise die Prognose bei

Bauchspeicheldrüsenkrebs sehrschlecht ist, sind einige Erkran-kungen, wie z.B. Hodenkrebs, in-zwischen so gut behandelbar, dasssie in der Regel nicht mit Ein-schränkungen der Lebenserwar-tung verbunden sind.

Der Bericht kann kostenlos perE-Mail an [email protected] [email protected] bestellt werden undist als PDF-Datei unterwww.krebsdaten.de abrufbar. Er-gänzend ist unter www.krebsda-ten.de eine Datenbank mit indivi-dueller Abfragemöglichkeit ver-fügbar, die jährlich aktualisiertwird.

(Quelle: Robert-Koch-Institut)

Krebs in Deutschland

it dem Kinderzuschlag solldie wirtschaftliche Selbst-

ständigkeit von Familien mit ge-ringem Einkommen gestärkt wer-den. Um über mögliche Ansprü-che informieren zu können, habenwir für ganz Sachsen eine beson-dere Hotline eingerichtet. Hier er-fahren Eltern, ob eine Antragstel-lung Aussicht auf Erfolg habenkann und was dafür benötigtwird“, sagt Sylvio Herzog, Leiterder Familienkasse Sachsen.

Die Hotline ist unter der Fest-netznummer 0371 567 11 00 er-

M reichbar. Diese Nummer kann an-rufen, wer in Sachsen wohnt, nochkeinen Antrag auf Kinderzuschlaggestellt hat und gern mehr Infor-mationen zu dieser Leistung ha-ben möchte. Bei Bedarf kann da-rüber hinaus auch ein persönlichesBeratungsgespräch vereinbartwerden. Erreichbar ist dieser An-schluss Montag bis Donnerstagvon 8 bis 15 Uhr und Freitag von8 bis 12 Uhr.

Wer schon Kinderzuschlag be-antragt hat oder bezieht, dem stehtdas Servicecenter der Familien-

kasse unter 0800 4 5555 30 in ge-wohnter Weise zur Verfügung,ebenso für Anliegen zum Kinder-geld.

Die Familienkassen der Bun-desagentur für Arbeit zahlen nichtnur Kindergeld aus, sondern kön-nen auch die Sozialleistung „Kin-derzuschlag“ ergänzend gewäh-ren. Ein Anspruch auf diese Leis-tung kann bestehen, wenn Eltern-paare oder Alleinerziehende zwarihren eigenen Lebensunterhalt mitEinkommen bestreiten können,aber nicht den ihrer Kinder. Mit

der Zahlung von Kinderzuschlagwird vermieden, dass Arbeitslo-sengeld II beim Jobcenter bean-tragt werden muss. Zudem könnenBezieher von Kinderzuschlag fürihre Kinder auch Leistungen fürBildung und Teilhabe erhalten.

Der Kinderzuschlag ist zum1. Juli 2016 um 20 Euro auf maxi-mal 160 Euro monatlich pro Kinderhöht worden. Der Kinderzu-schlag ist schriftlich bei der Fami-lienkasse zu beantragen und kanngrundsätzlich erst ab dem Monatder Beantragung gewährt werden.

Bei der Berechnung der Leistungsind sowohl eine Mindest- alsauch eine Höchsteinkommens-grenze zu beachten. Nur wer mitseinem Einkommen zwischen die-sen beiden Werten liegt, für denkommt Kinderzuschlag in Be-tracht. Die Berechnung erfolgt da-bei auf jeden Einzelfall bezogenund ist daher immer individuell.Die Experten der FamilienkasseSachsen stehen dafür gern mit ih-rem Informations- und Beratungs-angebot zur Verfügung.

www.familienkasse.de

Neue Hotline der Familienkasse für Eltern

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

15AUS DEM LANDKREIS

eutschlands InnenministerDr. Thomas de Maizière

fragte anerkennend in seinemGlückwunschschreiben zum 70.Geburtstag von Landrat a.D. Rai-ner Kutschke nach dessen Jung-brunnen. Tatsächlich hat sich derKommunalpolitiker seit Amtsnie-derlegung im Jahr 2008 kaum ver-ändert. Er sei etwas ruhiger ge-worden! Meinten jedenfalls dierund 70 Gäste im Hotel Moritz am13. November. Der Landkreis Mei-

D ßen hatte auf Wunsch von Land-rat Arndt Steinbach und mit Zu-stimmung der Fraktionen desKreistages einen Geburtstagsemp-fang ausgerichtet.

Über 18 Jahre „regierte“ RainerKutschke zuerst den LandkreisRiesa und ab Mitte der 90er-Jahreden Landkreis Riesa-Großenhain.Amtskollege Dr. Jürgen Schütz,Landrat a.D. im Rhein-Neckar-Kreis, erinnerte in seiner Laudatioan die ersten Jahre uneigennützi-

ger Amtshilfe, aus der eine tiefeund lange Männerfreundschaftwurde. In der Politik ein eher sel-tenes Phänomen. Meißens Land-rat Arndt Steinbach, gewählterNachfolger von Rainer Kutschke,erinnerte an dessen Verdienste:„Er hat erfolgreich um den Fort-bestand der wunderbaren ElblandPhilharmonie gekämpft, ebensoum die Mittelschule in Schönfeldgemeinsam mit Bürgermeisterund Gemeinderat. Als Vorsitzen-

der des Kulturraumes hat er fastzwei Jahrzehnte die Kunst- undKulturentwicklung im Elbtal anvorderster Stelle begleitet. Einganz wichtiges Thema für RainerKutschke war und ist der öffentli-che Personennahverkehr im länd-lichen Raum. Hier hat er sichebenfalls große Verdienste erwor-ben.

Ob Musikschule oder Berufli-che Schulzentren, Umweltschutzund Wirtschaftsförderung, überall

hat er sichtbare Spuren hinterlas-sen.“ Entsprechend groß war dieSchar der Gratulanten.

Nicht jeder konnte persönlichseine Glückwünsche überbringen,so wie Thomas de Maizière, derMinister und Abgeordnete desBundestages, war am VorabendGast im ZDF-Sportstudio. In Ge-danken waren aber wohl ganz vie-le Weggefährten an diesem strah-lenden Novembersonntag in Mo-ritz an der Elbe.

Herzliche Glückwünsche für Rainer Kutschke

VVO-Geschäftsführer Burkhard Ehlen Musiker Andreas Pleyl Fotos: Thöns

Landrat Arndt Steinbach (l.) gratuliert - v. l. n.r. Landrat a.D. Dr. Jürgen Schütz, Landrat a.D. RainerKutschke und seine Ehefrau Christina.

Im Jahr 2008: Rainer Kutschke und Arndt Steinbach auf einer Bera-tung zur bevorstehenden Kreisfusion.

Landrätin a.D. Renate Koch

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mma und Simon sind seitmehr als sechs Jahren ein

Paar: unverheiratet, gemeinsameWohnung, ein gemeinsames Kind.Max ist vier Jahre alt und war einabsolutes Wunschkind. Doch in-zwischen kriselt die Beziehungund der Gedanke an eine Tren-nung ist nicht weit. Beide habeneinen sicheren Job und leben da-mit in stabilen sozialen Verhält-nissen. Und sie sind sich einig,dass Eltern immer Eltern bleibenmüssen, auch wenn Max bei derMutter leben wird. Einziges Pro-blem: Sie hat das alleinige Sorge-recht! Bei der Geburt von Maxwar das kein Problem und späterebenfalls nicht. Alle Entscheidun-gen wie Kindergarten, Impfungenoder der Besuch der Großelternwurden gemeinsam getroffen.Jetzt befürchtet Simon, dass Em-ma Max‘ Zukunft alleine plantund ihn vor vollendete Tatsachenstellt. Was kann er tun? Mit Em-ma reden, hatte bislang wenig Er-folg. Sie sagt: „Es bleibt alles, wiees ist. Doch ich treffe die tägli-chen Entscheidungen, denn Maxlebt bei mir.“ Auch ein gemeinsa-mes Sorgerecht sieht sie eher kri-tisch: Es wäre doch nicht im Sinnedes Kindes, wenn sie so und er an-

E

ders entscheiden würde? DerTrennungsschmerz ist für Simonbesonders groß, denn er hat einewunderbare Beziehung zu seinemkleinen Sohn und möchte über

dessen Zukunft mitentscheidendürfen.Simon und Emma bedürfen der

Beratung. Diese hätte dann zurFolge, dass sich die Eltern ohneeine gerichtliche Entscheidung da-für entscheiden, die elterliche Sor-ge gemeinsam auszuüben, Emmadas Aufenthaltsbestimmungsrechtzu übertragen, während Simonund Max ein gegenseitiges undgroßzügiges Umgangsrecht erhal-ten. Die Sorgerechtserklärungenmüssen öffentlich bei einem Ju-gendamt oder einem Notar beur-kundet werden.

Seit dem Gesetz zur Reform des

Sorgerechts vom 19. Mai 2013kann nämlich das Elternteil, beidem das Kind nicht lebt, immervom anderen Elternteil die Zu-stimmung zur gemeinsamen elter-lichen Sorge verlangen, es seidenn, dass Gründe dem Kindes-wohl entgegen stehen. Der reineWiderspruch des anderen Eltern-teils, das keine triftigen Gründenennt, bleibt in einer gerichtlichenEntscheidung seither unberück-sichtigt. Damit erhält Simon dievolle Mitsprache zu den wichtigenEntscheidungen wie die Anmel-dung in Kinderbetreuungseinrich-tungen, Schulbesuchen, Aufnah-

me einer Berufsausbildung, dergesundheitlichen Betreuung wieImpfungen, Operationen und nichtzuletzt der Vermögensbetreuung.Die Alltagsdinge darf Emma allei-ne entscheiden. Das großzügigeUmgangsrecht dient Mutter, Vaterund Kind. Max möchte wie alleKinder beide Eltern behalten undsieht so seinen Vater nicht nur alsUmgangsonkel und die Mutternicht nur als die „Böse“ an, die fürOrdnung sorgt und die schuli-schen Leistungen wie das Verhal-ten von Max kontrolliert. DasLeitbild des heutigen Familien-rechts sind Eltern, die auch nacheiner Trennung die Verantwortungfür ihre Kinder gemeinsam tragenund damit auch einen respektvol-len Umgang pflegen sollten,gleich, ob sie zuvor verheiratetwaren oder nichtehelich zu demgemeinsamen Kind gekommensind.

Rechtsanwalt Albert Pfeilsticker,Rechtsanwältin Carola Groß,Fachanwältin für Arbeitsrecht (an-gestellte Rechtsanwältin)

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Recht im Alltag: Das gemeinsame Sorgerecht

Rechtsanwälte Albert Pfeilsticker und Carola Große. Foto: Thöns

16 UNSER RATGEBERAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

Privates Bildungszentrumfür soziale und medizinische BerufeOschatz GmbH – FT– staatlich anerkannte Ersatzschule –Fachschule/Berufsfachschule

Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/-inDauer: 3 Jahre Beginn: 1. August 2017

Ausbildung zum/zur Erzieher/-inDauer: 3 Jahre Beginn: 1. August 2017

Ausbildung zum/zur Sozialassistenten/-assistentinDauer: 1 Jahr Beginn: 1. August 2017Dauer: 2 Jahre Beginn: 1. August 2017

Ausbildung zum/zur Altenpfleger/-inDauer: 3 Jahre Beginn: 7. August 2017zertifiziert nach AZAV (Bildungsgutschein möglich)

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in ereignisreiches Sportjahr2016 neigt sich dem Ende zu.

Höhepunkt waren die erstenOlympischen Sommerspiele aufdem südamerikanischen Konti-nent, in Rio de Janeiro. Wir habenmit dem ehemaligen Mitglied derSG Kanu Meißen, Franz Anton,mitgefiebert. Einen hervorragen-den 4. Platz hat er im Zweier Ca-nadier mit seinem BootspartnerJan Benzien erkämpft, es hätteauch eine Goldmedaille sein kön-nen, so knapp fiel die Entschei-dung aus.

Den Grundstein für internatio-nale Erfolge legen unsere Sport-vereine an der Basis. Aber wiegeht es unseren Sportvereinen,welche Probleme haben sie, wiekommen sie mit den zur Verfü-gung stehenden Mitteln aus? Fra-gen, die im neusten Sportentwick-lungsbericht 2015/2016 – eineAnalyse zur Situation der Sport-vereine in Deutschland – anhandvon Zahlen und Fakten beantwor-

E

tet werden.Ziel dieser statistischen Samm-

lung ist es, die Entscheidungsträ-ger im organisierten Sport sowiein der öffentlichen Sportpolitikund -verwaltung zeitnah mit poli-tikfeld- und managementrelavan-ten Informationen zu versorgen.

In einer sich schneller wandeln-den Gesellschaft erweisen sich dieSportvereine in Sachsen als anpas-sungsfähige und stabile Körper-schaften, die sich nach wie vorverstärkt für das Gemeinwohl undim Gesundheitsbereich engagie-ren. Auch sind Themen wie

Flüchtlingsarbeit und Inklusion inden Sportvereinen angekommen.Viele Vereine blicken optimistischin die Zukunft, auch wenn dasHauptproblem der sächsischenSportvereine ganz klar die Bereit-schaft zum ehrenamtlichen Enga-gement bleibt. EhrenamtlicheFunktionsträger zu gewinnen undan den Verein zu binden, wird imBericht als signifikantes Problemin den Vereinen genannt.

Vereinsberatung als „Hilfe zurSelbsthilfe“ bei der Suche und Ge-winnung von Ehrenamtlichen undFreiwilligen anzubieten, das wirdzunehmend auch Aufgabe desKreissportbundes Meißen sein.Wir können natürlich keine ferti-gen Lösungen anbieten. Wir kön-nen Möglichkeiten aufzeigen, Im-pulse geben, beraten und Vereins-prozesse begleiten. QualifizierteAnsprechpartnerin im KSB Mei-ßen wird Anja Pohlink sein.

Die Leistungen unserer sächsi-schen Sportvereine werden mit ei-

ner jährlichen Arbeitsleistung von14 Millionen Stunden beziffert,was einer Wertschöpfung von 220Millionen Euro entspricht. Ehren-amt braucht kontinuierliche ideel-le Wertschätzung und finanzielleUnterstützung vieler Partner.Der Landkreis Meißen ist für

unsere Sportvereine ein sehr ver-lässlicher Partner. Auch dank deröffentlichen Sportförderung konn-te sich der KSB Meißen mit34484 Mitgliedern im Jahr 2009auf mittlerweile 36770 sporttrei-bende Kinder, Jugendliche undErwachsene entwickeln. WelcheBürgerorganisation kann in einerZeit des demografischen Wandelsauf solch eine Mitgliedersteige-rung verweisen?

Wir sind zuversichtlich, dassdie Sportförderung im zu beschlie-ßenden Doppelhaushalt2017/2018 der positiven Entwick-lung im organisierten Sport Rech-nung trägt und die Zustimmungdes Kreistages findet.

2286 Mitglieder mehr –eine Organisation, die stetig wächst

Der Kreissportbund Meißen im Gespräch mit Vertretern der Sport-vereine. Foto: Kreissportbund Meißen

DER KREISSPORTBUND MEISSEN INFORMIERTAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

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19:00 PREMIERE Das Tagebuch der Anne FrankFrid (ab 14) | KF Mono-Oper fürs Klassenzimmer

SB

Di 10.01. 10:00 Big Deal Craig (ab 13) SBMi 11.01. 10:00 Big Deal Craig (ab 13) SBDo 12.01. 10:00 Acts of Goodness Andersson (ab 14) SBFr 13.01. 10:00 Acts of Goodness Andersson (ab 14) SB

19:30 Wie im Himmel Pollak | M 2 für 1 HB19:30 Als die Bilder sprechen lernten – Silent Movies – Tanztheater von Matos | KF SB

Sa 14.01. 19:00 PREMIERE Samson et Dalila Saint-Saëns | N HB19:30 Fisch zu Viert Kohlhaase / Zimmer | KF SB

So 15.01. 16:00 GASTSPIEL Nussknacker undMäusekönigTanzstudio Novák

HB

19:00 Das Tagebuch der Anne Frank Frid (ab 14) | S Mono-Oper fürs Klassenzimmer SB19:00 Länderabend Portugal mit Carlos Matos | KF GW

Mi 18.01. 10:00 Der kleine Prinz de Saint-Exupéry (ab 12) HB19:30 Pyramus undThisbe Shakespeare / Lampe | KF Theatertag:10 € SB

Do 19.01. 19:30 EinWinter untermTisch Topor | KF 2 für 1 SBFr 20.01. 19:30 Wunderland – UA– Tanztheater von Kriemer de Matos / Kaalund | KF SB

20:00 Samson et Dalila Saint-Saëns | N HBSa 21.01. 16:00 Gold! Evers (ab 5) | KF SB

19:30 Fame – Das Musical De Silva/Fernandez/Levy | O HBSo 22.01. 19:00 Samson et Dalila Saint-Saëns | M HB

19:00 GASTSPIEL Ich habe Rücken Kabarett academixer | KF SBMi 25.01. 18:00 Acts of Goodness Andersson (ab 14) | KF SBDo 26.01. 18:00 Theatersport SB

19:30 Samson et Dalila Saint-Saëns | M HBFr 27.01. 19:30 Amphitryon Molière | M HBSa 28.01. 19:30 Samson et Dalila Saint-Saëns | N HBSo 29.01. 15:00 Amphitryon Molière | L Theatertag: 10 € HB

16:00 Gold! Evers (ab 5) | KF SB19:00 PREMIERE Prinzessinnen – UA– | KF

Tanztheater mit Wenke Kriemer de MatosGH

Mo 30.01. 17:00 Kochen Kunterbunt (in der Alten Kantine)

FEBRUAR

Sa 04.02. 19:30 | SonderpreisMaskenball der Landesbühnen Sachsen

Fr 10.02. 19:30 WINTERLOUNGE «Placebo Flamingo» MichaWinkler(Elektro-Posaune/Vocal), Tomas Kreibich(Orgel) und Matthias Macht (Drums Antique)

GH

Sa 11.02. 19:30 WINTERLOUNGE «Meine Herrn» | KAElena Janis (Gesang) und Luise Härtwig (Klavier)

GH

So 12.02. 19:30 WINTERLOUNGE «Heute schon geküßt» Trio Amore: Gundula |KA Ehret (Gesang), Sigrid Penkert(Violine), Christine Heinrich (Klavier)

GH

Mo 13.02. 10:00 Ein Clown platzt in die Märchenwelt...?!junges.studio: Winterwerkstatt

Di 14.02. 10:00 Ein Clown platzt in die Märchenwelt...?!junges.studio: Winterwerkstatt

Mi 15.02. 10:00 Ein Clown platzt in die Märchenwelt...?!junges.studio: Winterwerkstatt

Sa 18.02. 19:30 WINTERLOUNGE «Trinity of Queen» Natalia Posnova (Piano), | KATom Götze (bass) und Tim Hahn (Drums), sowie Peter Freestone (Moderation)

GH

So 19.02. 19:30 WINTERLOUNGE «Die goldenen 20er –mit Frack, Charme und Zylinder» CasanovaSociety Orchestra | KA

GH

Fr 24.02. 19:30 Bach Magnificat – Marias Engel – UA– Tanztheater von Carlos Matos | N 2 für 1 HB

19:30 Das Tagebuch der Anne Frank Frid (ab 14) Mono-Oper fürs Klassenzimmer | KFTheatertag: 10 €

SB

Sa 25.02. 19:30 TRAUMREISEN – DER OPERNDIREKTOR LÄDT EIN | KAKammerkonzert mit dem CANALETTO QUARTETTMusik von Haydn, Mendelssohn-Bartholdy und Borodin

GH

So 26.02. 11:00 MATINEE Dr. Jekyll undMr. Hyde Stevenson GH

15:00 Der kleine Prinz de Saint-Exupéry (ab 12) | L HB

19:00 Prinzessinnen – UA– Tanztheater mit Wenke Kriemer de Matos | KF GHMo 27.02. 19:30 Willi`s Rumpelkammer – Hits UFA-Schlager,

von frech bis frivol | KFGW

Di 28.02. 19:30 Willi`s Rumpelkammer – Hits UFA-Schlager,von frech bis frivol | KF

GW

MÄRZDo 02.03. 19:30 Pyramus undThisbe Shakespeare / Lampe | KF Theatertag: 10 € SBFr 03.03. 22:00 Prinzessinnen – UA– Tanztheater mit Wenke Kriemer de Matos | KF 2 für 1 GHSa 04.03. 16:00 dahin wo ich glücklich bin – Präsentation der Theaterwerkstatt zur Produkton:

In Gottes eigenem LandSB

19:00 PREMIERE Dr. Jekyll undMr. Hyde Stevenson HB

So 05.03. 15:00 DANÇACONCAFÉ Kaffee & Kuchen und Überraschendes der Tanzcompagnie GH

19:00 Dr. Jekyll undMr. Hyde Stevenson HB

19:00 dahinwo ich glücklich bin – Präsentation der Theaterwerkstatt zur Produkton:In Gottes eigenem Land

SB

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 2. DEZEMBER 2016

AUS DEM LANDKREIS 19

eim 7. Manufakturen-Weih-nachtsmarkt verwandelt sich

Schloss Wackerbarth in Radebeulwieder in ein großes Schaufensterfür exklusive sächsische Hand-werkskunst. Aufgrund der stetigwachsenden Gästezahl wurde dieAusstellungsfläche erneut erwei-tert und es präsentieren sich somitam 3. und 4. Dezember mehr als70 ausgesuchte Manufakturen,Kunst- und Genusshandwerker aufdem Radebeuler Weingut.

Besonderes Handwerksge-schick mit einem Hauch Exklusi-vität aus Sachsen erleben die Gäs-te am 2. Advent auch in der Ab-füllhalle. Vor Ort zeigen ausge-wählte Manufakturisten wie Rei-fentiere, Nussknacker oder Herrn-huter Sterne entstehen. Im baro-cken Schloss, der Vinothek oderdem historischen Weinkeller kön-nen die Besucher ebenfalls überdie Schultern so mancher Kunst-handwerker schauen und ihr hand-werkliches Geschick, u.a. beimKetteln von Swarovski Kristallen

B (Leuchtenmanufactur Wurzen),der weihnachtlichen Gestaltungfloraler Kreationen (BlumenhausKnibbe) oder dem kunstvollenVerzieren von Pulsnitzer Pfeffer-kuchen (Pfefferküchlerei E.C.Groschky), testen.

Die Manufaktur-Weihnacht bie-tet eine große Auswahl an Aus-stellern von traditionell bis mo-dern: Neben traditionsreichen Be-trieben wie der 1928 gegründetenPlauener Seidenweberei oder derin sechster Generation geführtenHolzwerkstatt der Familie Fücht-ner, in der 1870 der erste erzgebir-gische Nussknacker gefertigt wur-de, kommen alle Freunde feinsterHandwerkskunst auch mit jungenManufakturisten persönlich insGespräch. Diese lassen mit gro-ßem Engagement teils vergessenessächsisches Kulturgut auflebenoder interpretieren dieses ganzneu. So zeigt das junge DesignerTeam „unoferrum“ erstmals seinemoderne Weihnachtskrippe „SIL-HOUETTE“, mit der sie für den

Sächsischen Staatspreis für De-sign 2016 nominiert waren.

Kulinarisch abgerundet wirddas Adventswochenende von derSchokoladenmanufaktur Adoratio,den feinen Fleisch- und Käsespe-zialitäten vom Hofgut Kaltenbachund der Krabat Milchwelt sowiemit duftendem WackerbarthsWeiß & Heiß – kreiert nach demältesten deutschen Glühweinre-zept.

Für die kleinen Gäste bietet derManufakturen-Weihnachtsmarktein unterhaltsames Rahmenpro-gramm:

In der Weihnachtswerkstattkönnen sie in kundiger RundeWeihnachtsgeschenke für Freundeund Familie basteln. In den histo-rischen Heckengärten entführendie Märchenlaternen der Radebeu-ler Künstlerin Bärbel Voigt in diezauberhafte Welt der Schneeköni-gin.

Märchenhaft geht es auch imhistorischen Weinkeller zu, dortladen das Figuro Puppentheateraus Hohenprießnitz bei Leipzigund eine Dresdner Märchenerzäh-lerin in fantastische Welten ein.Für musikalischen Hochgenusssorgen Swing-, Jazz- und Latin-Melodien des Temmingberg-Triossowie sinnliche Perlen aus demPop-, Beat- und Swing-Repertoireder beliebten Band „Die Akusti-schen Vier“.

p Samstag, 3. Dezember, 10 bis19 Uhr; Weihnachtswerkstatt fürKinder 10 bis 18 Uhr.p Sonntag, 4. Dezember, 10 bis18 Uhr; Weihnachtswerkstatt fürKinder 10 bis 17 Uhr.

Eintritt 5 Euro;Kinder bis 16 Jahre frei.

Infos zu Programm unter:

www.sächsische-weihnacht.de

Im Advent: Sächsische Handwerkskunst7. Manufaktur-Weihnacht am 3. und 4. Dezember mit mehr als

70 ausgesuchten Manufakturisten auf Schloss Wackerbarth

Idee, Konzept und Kontakte kommen von Uta Czeschka, die seit der Premiere vor sieben Jahren die Ma-nufaktur-Weihnacht auf Schloss Wackerbarth organisiert. Foto: Thöns

Höchster Genuss – Schokolade aus der Manufaktur. Foto: Manufakturhaus

Veran

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i l b VKK S lTickets an allen bekannten VVK-Stellen undunter: 03525-529422 / www.sachsenarena.de

19.12.2016· 18.00 Uhr

SG DYNAMOSG DYNAMODRESDENDRESDEN

CHEMNITZERCHEMNITZERFCFC

VFBVFBAUERBACHAUERBACH

BSG STAHLBSG STAHLRIESARIESA

FSVFSVZWICKAUZWICKAU

FC CARL ZEISSFC CARL ZEISSJENAJENA

Das Rathaus wird zumAdventskalender

02.12.GutscheinWert: 200 €Rund um die

Kopie

03.12.Der neue Q2 fürein Wochenende

AutohausLassotta

04.12.150-€-Gutschein

für den Domkellermeissenmedia

06.12.Kunstengel

St. Afra & St. BennoKirchgemeinde

07.12.130-€-Juwelier-

GutscheinSEEG Meißen

GmbH

08.12.200-€-GutscheinPelzhaus Hempel

MichalkeSicherheits- & Service

GmbH09.12.

150-€-Fahrkarten-Gutschein VGMVerkehrsgesellschaft

Meißen GmbH

11.12.Gastronomie-

gutschein 150 €Privatbrauerei

Schwerter MeißenGmbH

12.12.Hotelgutschein

Wert: 200 €DURAVITMeißen 14.12.

Gutschein Elektro-gerät (Wert: 300 €)

MeißenerStadtwerke

GmbH16.12.Wellness-

SetElblandkliniken

Stiftung

13.12.Schloß Dresden +

Gastronomie (150 €)

Brumm BauGmbH

18.12.150-€-

EinkaufsgutscheinJansen Beton- und

GranitwerkeGmbH

19.12.Eintrittskarten für

zwei PersonenRedaktions- und

VerlagsgesellschaftElbland GmbH

mmm

20.12.150-€-

EinkaufsgutscheinLehmann

ImmobilienGmbH

24.12.Startguthaben

von 200 € für das„Junge Konto“

SparkasseMeißen

21.12.Porzellan-Sushi-Set (Wert 224 €)

Porzellan-Manufaktur

Meissen

22.12.150-€-

EinkaufsgutscheinStadt

Meißen

23.12.2-Tages-Reise

Störtebeker-Stippvisite(für 2 Personen)

Meissen-TouristGmbH

15.12.Gutscheine + Shop-artikel (Wert 150 €)

WellenspielMeißen

10.12.Nespresso-

Kaffeemaschine

METRO

In romantischer Atmosphäre öffnet sichab 1. Dezember jeden Tag ein Fensteram Rathaus. Das ist am größtenAdventskalender Deutschlands eine echteBesonderheit und mittlerweile eine lieb-gewonnene Tradition. Schon ab derEröffnung des Weihnachtsmarktes am25. November haben die Gästedie Chance, täglich hochwertigePreise zu gewinnen, die vonVereinen, Unternehmen undInstitutionen der Stadtgesponsert werden. Der Gesamt-erlös kommt einem guten Zweck zu:Die Vereine „Schmales Haus“ e.V. und„Museum unterwegs“ e.V. sowiedie Stiftung Lichtblickwerden von der MeißnerWeihnacht in ihrem ge-meinnützigen Engagementunterstützt. Lose zu zweiEuro das Stück können u.a.bei der Tourist-Information,der Sparkasse, der Sächsischen Zeitungund in der Losbude auf demMarkt erworbenwerden.

17.12.Gutschein für Heizöl-oder Kraftstoff (150 €)

Schneider MineralölMeißen GmbH

05.12.Meißen-Gutscheine

Wert 250 €Arnold

Consult AG

Bereits geöffnete Fenster:25.11.WinzergenossenschaftMeißen (Veranstaltungsgutschein,Wert 150 €) ◆ 26.11.HändlergemeinschaftWeihnachtsmarkt (Meißen-Gutscheine,Wert 150 €) ◆ 27.11. Sport Ruscher (Gutschein,Wert 150 €) ◆ 28.11. toomBaumarkt TorstenMelzerOHG (Gutschein für ein Feuerwerk,Wert 150 €) ◆ 29.11. FleischereiMauksch(Gutschein für Fleischerei oder Partyservice ◆ 30.11. Keramik Institut Meißen (Gutschein, Wert 150 €) ◆ 01.12. Elbe Center Meißen (Einkaufsgutschein Elbecenter, Wert 150 €)