Straßenrennsport / Bahnsport / Enduro & Trial / Motocross ......Ausbildungsgänge im Motocross &...

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1 Erstellt: IM / SPO Stand: Juli 2020 Leitfaden zum Erwerb der Lizenz DMSB Sportkommissar Straßenrennsport / Bahnsport / Enduro & Trial / Motocross & Supermoto oder DMSB Technischer Kommissar Motorradsport im ADAC Nordrhein e.V.

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Leitfaden zum Erwerb der Lizenz

DMSB Sportkommissar

Straßenrennsport / Bahnsport / Enduro & Trial / Motocross & Supermoto

oder

DMSB Technischer Kommissar

Motorradsport im ADAC Nordrhein e.V.

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Sportwarte im Motorradsport

Die folgende Tabelle zeigt die Vielfalt der Aufgaben, die Sportwarte im Motorradsport übernehmen.

Übersicht: Lizenzstufen im Motorradsport

Disziplinbezogene Lizenzstufen Straßensport Leiter der

Streckensicherung Anwärter

Leiter der Streckensicherung A

Rennleiter A + Sportkommissar B

Sportkommissar A

Bahnsport Rennleiter Anwärter

Rennleiter B Rennleiter A Schiedsrichter B + Sportkommissar B

Schiedsrichter A + Sportkommissar A

Enduro / Trial Fahrleiter Anwärter

Fahrtleiter B Fahrtleiter A Sportkommissar A

Motorcross / SuperMoto

Leiter der Streckensicherung Offroad Anwärter

Leiter der Streckensicherung Offroad A

Rennleiter B Rennleiter A + Sportkommissar B

Sportkommissar A

Motoball Schiedsrichter Anwärter

Schiedsrichter B

Dragster Dragster – Anwärter

Sportwarte – Stufe A

Disziplinübergeifende Lizenzstufen Zeitnahme-kommissar

Zeitnahme Kommissar Anwärter

Zeitnahme Kommissar B

Zeitnahme Kommissar A

Technischer Kommissar

Technischer Kommissar Anwärter

Technischer Kommissar B

Technischer Kommissar A

Technischer Kommissar Anwärter

Technischer Kommissar Dragster A

Sonstige Veranstaltungssekretär

Ausbildungsgänge im Straßensport

Rennleiter und Leiter der Streckensicherung sind zentrale Rollen im Geschehen einer Rennveranstaltung. Der Rennleiter (RL) steht vom Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung des Events an der Spitze der Organisation. Vor Ort ist er für die reibungslose, sportlich-faire Durchführung und die Einhaltung der sportrechtlichen Bestimmungen und Reglements verantwortlich. Ihm zur Seite steht der Leiter der Streckensicherung (LS), der dafür Sorge trägt, dass die Strecke gemäß der DMSB-Streckenlizenz aufgebaut und mit den vorgeschriebenen Sportwarten und Hilfsdiensten besetzt wird. Während der Veranstaltung koordiniert er alle Sportwarte der Streckensicherung sowie die Fahrzeuge der mobilen Streckensicherung. Beide Funktionen sind damit verantwortungsvoll. Entsprechend wichtig ist eine fundierte und sorgfältige Ausbildung sowie die regelmäßige Fortbildung der lizenzierten Sportwarte in diesen Funktionen. Themen sind dabei unter anderem die Vermittlung sportrechtlicher Vorschriften und Zusammenhänge, die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Funktionsträgern an der Rennstrecke oder die konkrete Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis.

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Um diese Funktionen ausüben zu können, ist neben der fundierten theoretischen Ausbildung der Erwerb von Praxiserfahrungen unerlässlich. Deshalb sehen die Ausbildungsrichtlinien vor, dass zunächst eine Reihe von Veranstaltungen als Anwärter absolviert werden muss. Um die Rennleiterlizenz zu erwerben, muss zudem zuvor die Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung absolviert worden sein. Der Einstieg in diese Funktionen ist damit das Engagement als Anwärter zum Leiter der Streckensicherung.

Ausbildungsgänge im Bahnsport

Die DMSB Academy bietet für zentrale Funktionen im Bahnsport die Aus- und Fortbildungen an, die für den Erwerb oder den Erhalt der Lizenz als Rennleiter (RL), Sportkommissar (SK) oder Schiedsrichter (SR) notwendig sind. Ergänzt werden diese Seminare durch den Erwerb von praktischen Erfahrungen an der Rennstrecke. Der Rennleiter ist auch im Bahnsport für die gesamte Veranstaltungsorganisation verantwortlich. Vom Genehmigungsverfahren über die Durchführung bis zur Nachbereitung und Berichterstattung sorgt er für die reibungslose, sportlich-faire Durchführung der Veranstaltung unter Einhaltung der sportrechtlichen Bestimmungen und Reglements. Er ist zudem dafür verantwortlich, dass die Rennstrecke gemäß dem DMSB-Bahnabnahme-Protokoll aufgebaut und mit den vorgeschriebenen Sportwarten und Hilfsdiensten besetzt wird. Während der Veranstaltung koordiniert er alle exekutiv tätigen Sportwarte sowie die Fahrzeuge der Bahninstandsetzung. Der Sportkommissar überwacht gemeinsam mit dem Schiedsrichter eine Bahnsportveranstaltung und wacht über die Einhaltung der geltenden sportlichen Bestimmungen. Darüber hinaus überprüft er alle notwendigen Genehmigungs- und Versicherungsunterlagen der Veranstaltung. Vor Training und Rennen stellt er gemeinsam mit Rennleiter und Schiedsrichter sicher, dass alle Sicherheitseinrichtungen vorhanden und das DMSB-Bahnabnahme-Protokoll erfüllt wird. Er leitet die Sportwarte-Sitzungen und entscheidet gemeinsam mit dem Schiedsrichter über die Auslegung der Ausschreibung, Veranstaltungsverschiebung/-absage, Sportstrafen und eingereichte Proteste. Der Schiedsrichter wacht gemeinsam mit dem Sportkommissar über die Einhaltung aller geltenden Regelwerke. Bei Veranstaltungen ohne Sportkommissar bildet er die oberste sportrechtliche Kontrollinstanz. Er allein entscheidet über Start und Abbruch von Trainingsdurchgängen und Rennläufen. Im Rahmen des FIM- und DMSB-Reglements trifft er Tatsachenentscheidungen, spricht Verwarnungen oder Disqualifikationen aus und entscheidet über Zieleinlauf und Ergebniserstellung. Vor Training und Rennen stellt er gemeinsam mit Rennleiter und Sportkommissar sicher, dass alle Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind und die Vorgaben des DMSB-Bahnabnahme-Protokolls erfüllt werden. In Sportwarte-Sitzungen entscheidet er gemeinsam mit dem Sportkommissar zum Beispiel über Veranstaltungsverschiebungen oder -absagen, Sportstrafen und eingereichte Proteste. Allen drei Funktionen ist gemeinsam, dass es sich um verantwortungsvolle Aufgabengebiete handelt, in denen Neutralität, soziale und fachliche Kompetenz auf hohem Niveau gefordert sind. Eine fundierte und sorgfältige Ausbildung sowie die regelmäßige Fortbildung sind deshalb unerlässlich. Themen sind dabei unter anderem die Vermittlung sportrechtlicher Vorschriften und Zusammenhänge, die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Funktionsträgern an der Rennstrecke oder die konkrete Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis. Um diese Funktionen ausüben zu können, ist neben der fundierten theoretischen Ausbildung bei der DMSB Academy das Erwerben von Praxiserfahrungen wichtig. Deshalb sehen die Ausbildungsrichtlinien vor, dass zunächst eine Reihe von Veranstaltungen als Anwärter absolviert werden muss. Um die Schiedsrichterlizenz zu erwerben, muss zudem zuvor die Ausbildung zum Rennleiter oder Sportkommissar der Lizenzstufe A absolviert worden sein.

Ausbildungsgänge im Enduro & Trial

Enduro- und Trialsport haben eine große Gemeinsamkeit: Hier geht es darum, mit dem Motorrad in schwierigem Gelände besser voranzukommen als die Konkurrenten. Ob es sich um lange Distanzen

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voller Unwägbarkeiten handelt wie im Endurosport oder um einen mit Schwierigkeiten gespickten Parcours wie im Trial: Immer sollen die Abläufe fair, sicher und transparent sein. Die DMSB Academy bietet deshalb für die wichtigsten Funktionäre beider Sportarten eine fundierte Aus- und Fortbildung. Der Fahrtleiter übernimmt in beiden Sportarten eine zentrale Rolle, denn er steht von der Terminanmeldung und der Einholung von Genehmigungen bis hin zur sportlich-fairen und sicheren Durchführung der Veranstaltung an der Spitze der Organisation. Ein wichtiges Ziel der Ausbildung ist deshalb, die Funktionäre über den Aufbau, die Durchführung und die Besonderheiten der Veranstaltungsorganisation im Enduro- und Trialsport zu informieren und zu schulen. Besondere Verantwortung übernehmen in beiden Sportarten die Sportkommissare bzw. Schiedsrichter als Hüter der Regeln. Gerade im Indoor-Trial (Schiedsrichter) und Outdoor-Trial (Sportkommissar) haben sie die alleinige Entscheidung über zu treffende Maßnahmen oder über Proteste. Überlegtes, kluges und menschlich integres Handeln sind neben der detaillierten Regelkenntnis und Sicherheit in der Anwendung für ihn oberstes Gebot. Dies, zumal er immer sofort und nach jeder Sektion – meist vor Publikum – ansprechbar ist. Die Ausbildung im Rahmen der Academy-Seminare wird dabei ergänzt durch ausführliche Praxiserfahrung. Bevor der Fahrtleiter-Lizenzlehrgang absolviert werden kann, ist zunächst eine Anzahl von Pflichtveranstaltungen als Anwärter zu absolvieren. Anschließend können erfahrene Fahrtleiter sich zu Sportkommissaren fortbilden und schließlich ihre Lizenz bei der DMSB Academy erwerben.

Ausbildungsgänge im Motocross & Supermoto

Rennleiter und Sportkommissare spielen im Geschehen von Motocross- und SuperMoto-Veranstaltungen zentrale Rollen, die mit großer Verantwortung verbunden sind. Entsprechend wichtig ist eine fundierte und sorgfältige Ausbildung sowie die regelmäßige Fortbildung dieser Funktionäre, für die die DMSB Academy Sorge trägt. Der Rennleiter steht vom Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung des Events an der Spitze der Organisation. Vor Ort ist er für die reibungslose, sportlich-faire Durchführung und die Einhaltung der sportrechtlichen Bestimmungen und Reglements verantwortlich. Er trägt dafür Sorge, dass die Strecke gemäß der DMSB-Streckenlizenz aufgebaut und mit den vorgeschriebenen Sportwarten und Hilfsdiensten besetzt wird. Während der Veranstaltung koordiniert er alle Sportwarte. Neben der fundierten theoretischen Ausbildung sind Praxiserfahrungen unerlässlich, um diese Funktionen ausüben zu können. Deshalb sehen die Ausbildungsrichtlinien vor, dass zunächst eine Reihe von Veranstaltungen als Anwärter absolviert werden müssen. Der Weg führt von Anwärter-Einsätzen zum Lehrgang für die Qualifikation zum Leiter der Streckensicherung Offroad A und anschließend zur Rennleiter-Lizenz der Stufe B. Wer auf dieser Lizenzstufe weitere Pflichteinsätze absolviert hat, kann die Prüfung zum Rennleiter A ablegen. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, die Prüfung zum Sportkommissar der Stufe B abzulegen. Im letzten Schritt auf nationaler Ebene steht nach weiteren Anwärter-Einsätzen die Prüfung zum Sportkommissar der Stufe A auf dem Programm. Sportwarte, die bei Welt- und Europameisterschaften tätig werden wollen, müssen zusätzlich noch einen Lehrgang mit Prüfung der FIM besuchen. Hierzu ist als Mindest-Voraussetzung die DMSB- Rennleiter-Lizenz der Stufe A erforderlich.

Ausbildungsgänge für Technische Kommissare

Der Technische Kommissar ist verantwortlich für alle technischen Belange einer Motorrad-Rennveranstaltung. So ist er im Rahmen der technischen Abnahme zu Beginn der Veranstaltung derjenige, der die Bikes der Teilnehmer auf Sicherheit und Regelkonformität überprüft. Dazu zählen auch die Geräuschmessung und die Überprüfung der vorgeschriebenen Schutzkleidung. Während des laufenden Events, aber auch nach dem Abschluss des Wettbewerbs nimmt er auf Anweisung des Rennleiters oder der Sportkommissare technische Überprüfungen vor. Dazu muss er über

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handwerkliche Fähigkeiten verfügen, um etwa den Hubraum zu messen. Der „Techniker“ richtet auch den Parc Fermé ein und überwacht ihn. Wer im Motorradsport als Technischer Kommissar tätig werden möchte, muss schon vor der Lizenz-Prüfung über eine einschlägige technische Ausbildung verfügen. Die motorsportliche Ausbildung erfolgt danach disziplinübergreifend. Die Prüfung erfolgt deshalb auch in allen Motorrad-Disziplinen als theoretische Prüfung mit einem ausführlichen Praxisteil. Der Weg zur Lizenz führt für Technische Kommissare über Einsätze als Anwärter. Dabei werden die Feinheiten der technischen Abnahme vermittelt. Nach bestandener Prüfung der Stufe B können bereits Einsätze bei Veranstaltungen mit entsprechendem Status absolviert werden. Um in die Lizenz- Stufe A aufzusteigen, stehen danach erneut Praxiseinsätze auf dem Programm, anschließend kann die Prüfung abgelegt werden. Technische Kommissare der Stufe A können auf nationaler Ebene bei allen Veranstaltungsarten tätig werden. Technische Kommissare, die bei Welt- und Europameisterschaftsläufen tätig werden wollen, müssen zusätzlich noch einen Lehrgang mit Prüfung der FIM besuchen. Voraussetzung ist der Besitz der DMSB-Lizenz der Stufe A.

Weitere Informationen zu allen Angeboten im Bereich der Sportwarte Motorradsport finden Sie

unter www.dmsb-academy.de

Sie haben Interesse, Sport- oder Technischer Kommissar im Motorradsport zu

werden, dann finden Sie nachfolgend Informationen

Bewerbung / Anmeldung beim ADAC Nordrhein über den Fachbereich Sport- und

Ortsclubbetreuung, sofern Ihr Wohnsitz im Bereich des Regionalclubs ADAC Nordrhein ist.

ADAC Nordrhein, Sport und Ortsclubbetreuung, Luxemburger Str. 169, 50939 Köln-Sülz

Ingo Müller, Tel.: 0221 – 47 27 705, Fax: 0221 – 47 27 27 705, E-Mail: [email protected]

Ihre persönlichen Daten sind mit einer formlosen Bewerbung dem Fachbereich zu übermitteln.

Vorname / Name / Straße / PLZ / Wohnort / Geb. Datum / Erfahrungen im Bereich Motorsport

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Präambel Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Sportwarte des Deutschen Motor Sport Bundes e.V. (DMSB-APO / Stand 03/2020) Um eine Automobil- und Motorradsportveranstaltung durchführen zu können, ist der Einsatz von ausgebildeten Sportwarten unerlässlich. Der Deutsche Motor Sport Bund e.V. (DMSB e.V.) hat daher die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (DMSB-APO) als Grundlage für die Aus- und Fortbildung von Sportwarten für den Automobil- und Motorradsport erlassen und die DMSB Academy mit deren Durchführung beauftragt. Der DMSB stellt die Sportwartlizenzen aus. Die Ausbildungsinhalte sind in den entsprechenden Ausbildungsrichtlinien geregelt, die vom Academy-Beirat in Abstimmung mit den disziplinbezogenen Fachausschüssen ausgearbeitet werden.

I. Sportwarte der Lizenzstufe D (Anwärterlizenz) (1) Die Sportwartlizenz der Stufe D ist die Einstiegslizenz (Anwärterlizenz) in jeder der unter Punkt III. genannten Sportwartdisziplinen, ausgenommen sind lediglich Instruktoren, Veranstaltungssekretäre, Motoball sowie Zusatzbefugnisse.

(2) Die Ausbildung eines Sportwartes der Stufe D (Anwärter) erfolgt zielgerichtet und gegebenenfalls auch disziplinbezogen unter Betreuung durch einen erfahrenen Sportwart über Einsätze und praxisbezogene Schulungen, die auch teilweise im Clubsport-Be-reich erfolgen können. Grundlage der Ausbildung sind die jeweiligen Ausbildungsricht-linien der DMSB Academy. Die Ausbildung obliegt den Trägervereinen des DMSB, den Landesmotorsportfachverbänden oder sonstigen Mitgliedsverbänden des DMSB.

(3) Voraussetzung für die Zulassung zum Sportwart der Lizenzstufe D ist die erfolgreiche Absolvierung eines allgemeinen E-Learning-Kurses inkl. erfolgreichem Abschlusstest ("online"). Es gilt ein grundsätzliches Mindestalter von 18 Jahren (für SimRacing und Zeitnahmekommissare gilt ein Mindestalter von 16 Jahren).

(4) Anwärterzeiten sind für Sportwarte vor Erlangung einer höherwertigen Sportwartlizenz (Stufe B oder A) gemäß nachfolgenden Tabellen und im Detail gemäß DMSB-Ausbildungsrichtlinien vorgeschrieben. Für die sonstigen Funktionen in Tab. 3 gelten die Bestimmungen sinngemäß.

II. Sportwarte der Lizenzstufe C (Sportwartlizenz für Clubsport) (1) Nach Schulungseinsätzen bei mind. fünf Clubsport-Veranstaltungen unter Anleitung eines erfahrenen Sportwartes möglichst in seiner Sportwartdisziplin kann der Nach-wuchs-Sportwart die Sportwartlizenz der Stufe C beantragen. Mit dieser Lizenz darf der Inhaber bei Clubsport-Veranstaltungen entscheidungsbefugt tätig werden.

(2) Die Sportwartlizenz der Stufe C wird für die Bereiche Motorradsport und/oder Automobil-/Kartsport ausgestellt.

(3) Voraussetzung für die Zulassung zum Sportwart der Lizenzstufe C ist die erfolgreiche Absolvierung eines allgemeinen E-Learning-Kurses inkl. erfolgreichem Abschlusstest ("online"). Es gilt ein grundsätzliches Mindestalter von 18 Jahren (für SimRacing und Zeitnahmekommissare gilt ein Mindestalter von 16 Jahren).

(4) Die Lizenz hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann durch mind. drei Einsatznach-weise und die Absolvierung eines E-Learning-Kurses der DMSB Academy verlängert werden.

(5) Der Inhaber der Sportwartlizenz der Stufe C kann durch seinen nachgewiesenen Ein-satz mit der C-Lizenz im Clubsportbereich die Anwärterzeit für höherwertige Sportwartlizenzen reduzieren oder ersetzen (siehe Angaben in den Ausbildungsrichtlinien).

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III. Lizenzstufen Tab. 1: Sportwarte und Ausbildungsstufen im Automobilsport im Überblick

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Tab. 2: Sportwarte und Ausbildungsstufen im Motorradsport im Überblick

Tab. 3: Sonstige Funktionen im Überblick

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Die Ausbildungsrichtlinien Automobilsport, Motorradsport und Rettungsorganisationen sowie die Ausbildungsrichtlinien für Sportwarte der DMSB-Staffel und für Sportwarte der Streckensicherung sind Anhänge zur DMSB-APO und damit Bestandteil der DMSB-APO. Zusätzlich zu den angebotenen Präsenzveranstaltungen können Teile der Ausbildung bzw. der Fortbildung „online“ nach dem Prinzip des „Blended Learning“ erfolgen. Ebenso ist es möglich, einen Eingangstest und die Prüfung „online“ durchzuführen. Im nachfolgenden Text stehen die Bezeichnungen Sportwart oder Sportwart-Anwärter sowohl für

weibliche als auch für männliche Personen.

IV. Sportwarte der Lizenzstufe B Die Sportwartfunktionen, in welchen die Lizenzstufe B vorgeschrieben ist, sind in Tab. 1 bis 3 ersichtlich.

1. Aus- und Fortbildung (1) Die Ausbildung und Vorbereitung der Sportwarte auf die Prüfung zur Lizenzstufe B sowie deren Fortbildung obliegt den Trägervereinen des DMSB, den Landesmotorsportfachverbänden oder sonstigen Mitgliedsverbänden des DMSB und der DMSB Academy. Zwischen diesen Stellen sollte eine abgestimmte Zusammenarbeit stattfinden, um bei einer zu geringen Teilnehmerzahl ggf. gemeinsam aus- bzw. fortzubilden.

(2) Die Durchführung von Aus- bzw. Fortbildungsseminaren erfolgt über die DMSB Academy oder durch Trägervereine des DMSB, die Landesmotorsportfachverbände oder sonstigen Mitgliedsverbände des DMSB. Sofern die Aus- bzw. Fortbildungsseminare durch Trägervereine des DMSB, die Landes-motorsportfachverbände oder sonstigen Mitgliedsverbände des DMSB durchgeführt wer-den, sind folgende Bestimmungen zu beachten: • • Anmeldung des dezentralen Sportwart-Seminars zur Genehmigung durch die DMSB Academy unter Mitwirkung des Academy-Beirats auf dem dafür vorgesehenen Form-blatt inkl. Zeit- und Ablaufplan gem. jeweiliger Ausbildungsrichtlinie, aus dem auch In-halte und Referenten hervorgehen, spätestens vier Wochen vor dem Seminar bei der DMSB Academy.

• • Dokumentation der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen inkl. Kopien der Einsatz-nachweise spätestens eine Woche vor dem Seminar gegenüber der DMSB Academy.

• • Dateneingabe im Bereich „Seminarteilnehmerverwaltung“ auf mein.dmsb.de sowie Zu-sendung einer Kopie der unterschriebenen Teilnehmerliste inkl. Lizenznummern, Kontaktdaten und ggf. Prüfungsergebnissen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt spätestens eine Woche nach dem Seminar an die DMSB Academy.

2. Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für die Lizenzstufe B sind in den jeweiligen Ausbildungsrichtlinien für Sportwarte des DMSB geregelt.

(2) Über die Zulassung zur Prüfung der Lizenzstufe B entscheiden die für die Ausbildung und Prüfung verantwortlichen Stellen, d.h. die DMSB Academy oder die Trägervereine des DMSB, die Landesmotorsportfachverbände oder sonstigen Mitgliedsverbände des DMSB unter Beteiligung des jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsgremiums.

(3) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss schriftlich mit dem Anmeldeformular bzw. per Online-Anmeldung erfolgen. Dem Antrag sind die in den jeweiligen Ausbildungsrichtlinien geforderten Nachweise über die gültigen Zulassungsvoraussetzungen beizufügen.

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Die Einspruchsfrist auf (Nicht-)Anerkennung von Einsatznachweisen beträgt zwei Wochen nach Benachrichtigung über die (Nicht-)Zulassung zum Lehrgang mit Prüfung. Mit Lizenzerteilung gelten die Anwärtereinsätze als anerkannt; die eingereichten Unterlagen werden nach einem Jahr vernichtet. Die Zulassung kann unter Angabe von Gründen verweigert werden. Eine erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn falsche Angaben gemacht oder gefälschte Unterlagen eingereicht wurden.

3. Prüfungen (1) Prüfungen zum Sportwart der Lizenzstufe B werden durch die DMSB Academy oder durch die Trägervereine des DMSB, die Landesmotorsportfachverbände oder sonstigen Mitgliedsverbände des DMSB durchgeführt. Vor der Prüfung wird ein Lehrgang durchgeführt, die Teilnahme ist Pflicht. Näheres regeln die jeweiligen Ausbildungsrichtlinien.

V. Sportwarte der Lizenzstufe A Die Sportwartfunktionen, in welchen die Lizenzstufe A vorgesehen und möglich ist, sind in Tab. 1 bis 3 ersichtlich.

1. Aus- und Fortbildung (1) Die Ausbildung und Vorbereitung der Sportwarte auf die Prüfung zur Lizenzstufe A sowie deren Fortbildung obliegt den Trägervereinen des DMSB, den Landesmotorsportfachver-bänden oder sonstigen Mitgliedsverbänden des DMSB und der DMSB Academy.

(2) Die Aus- bzw. Fortbildungsseminaren werden zentral über die DMSB Academy angeboten. Bei regionalen Nachfragen ist in Zusammenarbeit mit den Trägervereinen des DMSB, den Landesmotorsportfachverbänden oder sonstigen Mitgliedsverbänden des DMSB auch ein dezentrales Angebot möglich.

2. Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für die Lizenzstufe A sind in den jeweiligen Ausbildungsrichtlinien für Sportwarte des DMSB geregelt.

(2) Über die Zulassung zur Prüfung der Lizenzstufe A entscheidet die DMSB Academy unter Beteiligung des jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsgremiums.

(3) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss schriftlich mit dem Anmeldeformular bzw. per Online-Anmeldung erfolgen. Dem Antrag sind die in den jeweiligen Ausbildungsrichtlinien geforderten Nachweise über die gültigen Zulassungsvoraussetzungen beizufügen. Die Einspruchsfrist auf (Nicht-)Anerkennung von Einsatznachweisen beträgt zwei Wochen nach Benachrichtigung über die (Nicht-)Zulassung zum Lehrgang mit Prüfung. Mit Lizenzerteilung gelten die Anwärtereinsätze als anerkannt; die eingereichten Unterlagen wer-den nach einem Jahr vernichtet. Die Zulassung kann unter Angabe von Gründen verweigert werden. Eine erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn falsche Angaben gemacht oder gefälschte Unterlagen eingereicht wurden.

3. Prüfungen (1) Dem Prüfungsseminar können Online-Aktivitäten und/oder Online-Tests vorgeschaltet sein. Die Erfüllung dieser Online-Aufgaben ist für die Teilnahme am Prüfungs-Präsenz-Seminar Voraussetzung.

(2) Prüfungen zum Sportwart der Lizenzstufe A werden durch die DMSB Academy durchgeführt. Vor der Prüfung wird ein Lehrgang durchgeführt, die Teilnahme ist Pflicht. Näheres regeln die jeweiligen Ausbildungsrichtlinien.

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VI. Prüfungsbestimmungen 1. Ziel der Prüfung (1) Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob das Ziel der Ausbildung erreicht worden ist. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die erforderlichen Fachkenntnisse erworben hat und in der Lage ist, diese Kenntnisse praxisbezogen anzuwenden. 2. Bildung von Prüfungsgremien (1) Die Prüfungsgremien für Prüfungen in der Lizenzstufe B werden durch die Trägervereine des DMSB, die Landesmotorsportfachverbände oder sonstigen Mitgliedsverbände des DMSB für die jeweilige Prüfung benannt. Sofern die DMSB Academy die Prüfung für die Lizenzstufe B durchführt, wird das Prüfungsgremium durch den Academy-Beirat in Zusammenarbeit mit den für die jeweilige Disziplin zuständigen Fachausschüssen und der DMSB Academy benannt.

(2) Die Prüfungsgremien für Prüfungen in der Lizenzstufe A werden durch den Academy-Beirat in Zusammenarbeit mit den für die jeweilige Disziplin zuständigen Fachausschüssen und der DMSB Academy benannt.

(3) Da die Mitglieder des Prüfungsgremiums bei dem der Prüfung vorausgehenden Lehrgang im Allgemeinen auch als Referenten eingesetzt sind, müssen sie über die höchste Lizenz-stufe der

ausgebildeten Sportwartfunktion und die fachliche Eignung der ggf. zu vermittelnden Spezialthemen

verfügen. Weiterhin ist bei ihrer Auswahl auch auf ihre methodisch-didaktische Eignung zu achten. Ein DMSB-Referentenzertifikat bzw. ein DOSB-Ausbilderzertifikat sind wünschenswert (Hinweis: für Referenten wird das DMSB-Referentenzertifikat bzw. für Seminarleiter das DOSB-Ausbilderzertifikat ab 2022 verpflichtend). 3. Prüfungsgremium (1) Die Prüfung wird vor einem Prüfungsgremium abgelegt. Jedes Prüfungsgremium besteht aus mindestens drei Mitgliedern, davon einem Vorsitzenden und Beisitzern.

(2) Die Mitglieder müssen auf das Prüfungsgebiet bezogen sachkundig und erfahren sein. Formale Voraussetzung für den Vorsitzenden des Prüfungsgremiums ist eine Lizenzierung als Sportwart in der höchsten Lizenzstufe der jeweiligen Funktion, die übrigen Mit-glieder müssen lizenzierte Sportwarte in der jeweiligen Lizenzstufe der jeweiligen Funktion sein. Es wird empfohlen, Referenten aus dem Referenten-Pool der DMSB Academy ein-zusetzen. Sofern die DMSB Academy für die jeweilige Funktion/Disziplin eine Mentoren-liste führt, muss ein Mentor als Seminarleiter eingesetzt werden. Die Mitglieder sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig.

(3) Ein Mitglied eines Prüfungsgremiums, das sich befangen fühlt, kann von der Mitwirkung durch das jeweilige Prüfungsgremium befreit werden.

(4) Ein Prüfungsgremium ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder mitwirken. Scheidet ein Mitglied aus oder ist es bei der Prüfung verhindert, kann für die jeweilige Prüfung ein Nachfolger/Vertreter benannt werden. Die Entscheidungen ergehen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der

Vorsitzende. Abstimmungen des Prüfungsgremiums sind geheim. Dritten gegenüber ist

Verschwiegenheit zu wahren.

(5) Die Tätigkeit im Prüfungsgremium ist ehrenamtlich, Reisekosten und Auslagen werden gem. DMSB-Reisekostenordnung erstattet. Die Beratungen des Prüfungsgremiums sind nicht öffentlich. Mitglieder des DMSB-Präsidiums, des DMSB-Exekutivkomitees, des Academy-Beirats sowie Mitarbeiter der DMSB-Geschäftsstelle und der DMSB Academy können bei der Prüfung anwesend sein. Die Prüfungen sind nicht öffentlich.

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4. Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung besteht aus einem oder mehreren Teilen (schriftlich und/oder „online“) und ggf. einem mündlichen Teil. Zudem können Videoanalysen Prüfungsbestandteil sein. Die Prüfungsinhalte sind in den jeweiligen Ausbildungsrichtlinien festgelegt.

(2) Sofern in der jeweiligen Ausbildungsrichtlinie vorgesehen, wird vor Beginn des Lehrgangs ein Eingangstest durchgeführt (schriftlich oder „online“). Die Ergebnisse dieses Tests kön-nen in das Gesamtprüfungsergebnis einbezogen werden, das Bestehen dieses Tests kann zur Voraussetzung einer Teilnahme an den Hauptprüfungen gemacht werden. Die Vorsitzenden der Prüfungsgremien sind in diesem Fall verantwortlich für rechtzeitige In-formation an den Prüfungsteilnehmer.

(3) Der Prüfungsteilnehmer kann vor Beginn der Hauptprüfung von dieser zurücktreten. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Gebühren werden nicht erstattet.

(4) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Gebühren werden nicht erstattet.

(5) Gilt die Prüfung nach Art. VI. 9.3 als nicht bestanden, wird die in den jeweiligen Ausbildungsrichtlinien als Zulassungsvoraussetzung deklarierte Lizenz des Prüfungsteilnehmers wie folgt verlängert: • eine Lizenz der Stufe D wird um das Folgejahr verlängert. Gebühren werden nicht er-stattet.

• für alle höheren Lizenzstufen wird die Lehrgangs- und Prüfungsteilnahme als Fortbildung mit einhergehender Lizenzverlängerung um drei Jahre anerkannt. Gebühren wer-den nicht erstattet. (6) Begeht ein Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshandlung, kann ihn die Mehrheit des Prüfungsgremiums von der weiteren Teilnahme an der Prüfung endgültig ausschließen. Gebühren werden nicht erstattet. (7) Wird der Prüfungsteilnehmer endgültig ausgeschlossen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bei nachträglicher Feststellung von Täuschungsversuchen innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung der Prüfung, kann das Prüfungsgremium eine bestandene Prüfung für ungültig erklären. 5. Schriftlich und „online“ durchgeführte Prüfungen (1) Die Aufgaben für schriftlich oder „online“ durchgeführte Prüfungen sowie die Hilfsmittel, die bei der Prüfung zugelassen sind, bestimmt das Prüfungsgremium.

(2) Für die Bearbeitung der jeweiligen Prüfungsteile sind Zeiten angesetzt.

(3) Der Vorsitzende des Prüfungsgremiums bestimmt, wer die Aufsicht führt.

(4) Der Aufsichtsführende hat jede Unregelmäßigkeit und den Zeitpunkt der Abgabe der Prüfungsarbeit zu vermerken. Er hat die Prüfungsarbeiten dem Vorsitzenden des Gremiums oder dem von diesem bestellten Mitglied des Prüfungsgremiums nach Beendigung der Prüfung zu übergeben.

(5) Die Prüfungsfragen sind vom Prüfungsgremium in eigener Verantwortung zu erarbeiten und gemeinsam festzulegen. 6. Bewertung schriftlich oder „online“ erzielter Prüfungsleistungen (1) Prüfungsarbeiten sind von mind. zwei Mitgliedern des Prüfungsgremiums zu bewerten.

(2) Bei der Bewertung ist auch die Art der Begründung, die Klarheit der Darstellung und die schriftliche Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

(3) Hauptprüfungen werden in allen Disziplinen wie folgt bewertet:

• mindestens 65,0 % der zu erreichenden Punkte: Prüfung bestanden.

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• zwischen 60,0 % und 64,9 % der zu erreichenden Punkte: Teilnahme an der mündlichen Prüfung.

• weniger als 60,0 % der zu erreichenden Punkte: Prüfung nicht bestanden.

(4) Die Bewertungsgrundlage eines Eingangstests obliegt dem Prüfungsgremium und wird durch dieses vor der Testfreigabe kommuniziert. 7. Mündliche Prüfung (1) In der mündlichen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer, die zwischen 60,0 % und 64,9 % der zu erreichenden Punkte erzielt haben, die Möglichkeit, Defizite aus der schriftlichen Prüfung auszugleichen, um im Gesamtergebnis noch bestehen zu können.

(2) Der Vorsitzende des Prüfungsgremiums leitet die mündliche Prüfung.

(3) In der mündlichen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmer einzeln geprüft werden. Die durchschnittliche Dauer für jeden Prüfungsteilnehmer soll in der Regel nicht mehr als 15 Minuten betragen. 8. Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen (1) Das Prüfungsgremium bereitet für die mündliche Prüfung einen Fragenkatalog von 10 Fragen schriftlich vor.

(2) Allen Teilnehmern an der mündlichen Prüfung (siehe V.6.(3)) werden diese 10 Fragen gestellt. Werden davon mindestens 6 Fragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung mit 65,0 % als insgesamt bestanden. 9. Gesamtergebnis (1) Das Prüfungsgremium kann definieren, a) welche Prüfungsteile in das Gesamtprüfungs-ergebnis einbezogen werden, b) welche Gewichtung die einzelnen Prüfungsteile erhalten und c) welche Prüfungsteile als Pflichtprüfungsteile gelten und bestanden werden müssen.

(2) Nach Abschluss der Prüfung stellt das Prüfungsgremium das Gesamtergebnis der Prüfung fest.

(3) Soweit nicht anders bestimmt, erfolgt die abschließende Beurteilung der Prüfungsleistungen in den Stufen:

• bestanden mit der Auflage zusätzlicher Einsätze als Anwärter der Stufe D bzw. Sport-wart der

Stufe C oder, bei Prüfung zur Lizenzstufe A, zusätzlicher Einsätze als Sport-wart der Lizenzstufe B

• nicht bestanden

(4) Unabhängig auch von einem positiven Prüfungsergebnis kann das Prüfungsgremium dem Prüfungsteilnehmer zusätzliche Einsätze auferlegen. Dies kann gezielt vor allem dann geschehen, wenn der Prüfungsteilnehmer an der zusätzlichen mündlichen Prüfung teilnehmen musste oder wenn bei der Prüfung Wissensdefizite in speziellen Bereichen offenbar wurden. Sofern dem erfolgreichen Prüfungsteilnehmer zusätzliche Einsätze auferlegt wurden, er-folgt die Ausstellung der Lizenz erst nach Nachweis aller Einsätze. Die Nachweise sind vom Prüfungsteilnehmer beim jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsgremiums vorzulegen und werden von diesem mit dem Vermerk an die DMSB Academy weitergeleitet, dass die Ausstellung der Lizenz erfolgen kann. (5) Im Anschluss an die Entscheidungen des Prüfungsgremiums sind den Prüfungsteilnehmern die Prüfungsergebnisse bekannt zu geben. Gegen diese Entscheidungen kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich Einspruch bei der die Prüfung durchführenden Stelle eingelegt werden. Der Einspruch ist zu begründen.

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Erstellt: IM / SPO Stand: Juli 2020

(6) Bei Einsprüchen gegen Prüfungsergebnisse der Lizenzstufe B entscheidet der die Prüfung durchführende Trägerverein des DMSB, Landesmotorsportfachverband oder sonstige Mitgliedsverband des DMSB endgültig über den Einspruch. Sofern die Prüfung bei der DMSB Academy abgelegt wurde, entscheidet diese endgültig über den Einspruch. (7) Bei Einsprüchen gegen Prüfungsergebnisse der Lizenzstufe A entscheidet die DMSB Academy endgültig über den Einspruch.

(8) Der Rechtsweg zur DMSB-Gerichtsbarkeit und zu den ordentlichen Gerichten ist ausgeschlossen. 10. Niederschrift (1) Über das Ergebnis von Prüfungen ist eine Niederschrift zu fertigen, in der die Prüfungsergebnisse und evtl. Auflagen enthalten sind. Die Niederschrift ist vom Prüfungsgremium zu unterzeichnen. Die Niederschrift und die Prüfungsarbeiten sind bei der DMSB Academy drei Jahre aufzubewahren. 11. Wiederholung der Prüfung (1) Eine nicht bestandene Prüfung kann auf Antrag wiederholt werden. Sofern bei der Anmeldung zur ersten Prüfung Anwärtereinsätze nicht vollständig nachgewiesen wurden, sind diese bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung vollständig nachzuweisen.

(2) Die Bestimmungen für die Anmeldung und Zulassung gelten sinngemäß. Bei der Anmeldung ist außerdem Ort und Datum der vorangegangenen Prüfung anzugeben.

12. Gültigkeit der Lizenz (1) Nach den Lizenzbestimmungen sind die lizenzierten Sportwarte des DMSB verpflichtet, nach der Prüfung bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Fortbildungsseminar zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit ihrer Lizenzberechtigung nach Ablauf von höchstens 3 Jahren an einem Fortbildungsseminar in der jeweiligen Funktion teilzunehmen.

(2) Diese Verpflichtung kann während der gesamten Gültigkeitsdauer einer Lizenz maximal einmal ohne besondere Begründung um ein Jahr überschritten werden. In diesem Fall ist der Sportwart verpflichtet, diesen Umstand spätestens mit der Beantragung der Lizenz für das betreffende Jahr dem DMSB schriftlich mitzuteilen. Danach erteilt der Academy-Beirat ohne weitere Überprüfung eine Ausnahmegenehmigung für das betreffende Jahr und die Lizenz wird durch den DMSB ausgestellt. Mit Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die Verpflichtung verbunden, spätestens im darauf-folgenden Jahr ein Fortbildungsseminar in der jeweiligen Funktion zu besuchen. Geschieht dies nicht, erlischt die Lizenz endgültig und es ist ggf. eine erneute Prüfung erforderlich. (3) Eine zweite Ausnahmegenehmigung kann ggf. durch die DMSB Academy unter Beteiligung des Academy-Beirats nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden, z.B. bei schriftlich nachgewiesener Krankheit, beruflicher Unabkömmlichkeit oder familiären Grün-den. Diese Gründe sind vor dem entsprechenden Fortbildungsseminar dem Academy-Beirat zur Entscheidung vorzulegen. Auch in diesem Fall ist mit Erteilung der Ausnahme-genehmigung die Verpflichtung verbunden, spätestens im darauffolgenden Jahr ein Fortbildungsseminar in der jeweiligen Funktion zu besuchen. Geschieht dies nicht, erlischt die Lizenz endgültig und es ist ggf. eine erneute Prüfung erforderlich. 13. Wiedererteilung einer Lizenz (1) Sofern ein lizenzierter Sportwart des DMSB längere Zeit keine Lizenz mehr besessen hat, wird die Wiedererteilung einer Lizenz wie folgt geregelt:

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• Beantragung im 4. Kalenderjahr nach Prüfung bzw. nach letzter Teilnahme an einem Fortbildungsseminar (eingerechnet das Jahr der Prüfung bzw. das Jahr der Teilnahme an einem Fortbildungsseminar): Teilnahme an einem Fortbildungsseminar in der jeweiligen Funktion mit anschließen-dem schriftlichem Test (30 Minuten). Bei Nichtbestehen des Tests ist ein erneuter Lehrgang mit Prüfung erforderlich. Der Nachweis der in den Ausbildungsrichtlinien geforderten Zulassungsvoraussetzungen entfällt hierbei. Die Erteilung der Lizenz erfolgt erst nach Vorliegen der genannten Voraussetzungen. • Beantragung im 5. Kalenderjahr oder später nach Prüfung bzw. nach letzter Teilnahme an einem Fortbildungsseminar (eingerechnet das Jahr der Prüfung bzw. das Jahr der Teilnahme an einem Fortbildungsseminar): Besuch eines Lehrgangs mit Prüfung in der jeweiligen Funktion. Der Nachweis der in den

Ausbildungsrichtlinien geforderten Zulassungsvoraussetzungen entfällt hierbei. Die Erteilung der

Lizenz erfolgt erst nach Vorliegen der genannten Voraussetzungen.

Wichtige Informationen zur Ausbildung Sport- und/oder Technischer Kommissar Automobilsport Vom Fachbereich Sport und Ortsclubbetreuung (Sportabteilung) des ADAC Nordrhein erhalten Sie nach Anmeldung/Bewerbung folgende Unterlagen

• Ausbildungs- und Prüfungsordnung (DMSB-APO) für Sportwarte des Deutschen Motor Sport Bundes e.V. (DMSB)

• Aktuelle Ausbildungsrichtlinie für Sport- oder Technischen Kommissar

• „Richtlinien für Sportkommissare“, sofern Sie Sportkommissar werden möchten

• „Richtlinien für Technische Kommissare“, sofern Sie Technischer Kommissar werden möchten

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie auch als Download auf der Homepage des Deutschen Motor Sport Bundes www.dmsb-academy.de.

Zu Beginn des Sportjahres Zu Beginn eines jeden Sportjahres wird vom ADAC Nordrhein eine eintägige Pflichtschulung für alle Sport- und Technischen Kommissare durchgeführt. Im Rahmen dieser Pflichtschulung wird die vergangene Saison resümiert, Neuerungen des DMSB (Internationales Sportgesetz [ISG], Änderungen/Ergänzungen in den einzelnen Reglements etc.), Vorgaben/Vorlagen für die Veranstaltungsserien des ADAC Nordrhein etc., besprochen. Darüber hinaus werden allgemeine Abläufe im Rahmen der Motorsportveranstaltungen besprochen. Weiterhin wird auch die Zusammenarbeit zwischen Sportkommissaren, Technischen Kommissaren und Veranstalter erläutert. Alle Sport- und Technischen Kommissare erhalten im Rahmen dieser Pflichtschulung Ihre Einsätze für das gesamte aktuelle Sportjahr zugeteilt. Jeder Sport- und Technische Kommissar, muss mindestens zwei Einsätze pro Jahr absolvieren. Inhaber einer Lizenzstufe D müssen/sollten die notwendigen Einsätze gemäß den Ausbildungsrichtlinien absolvieren. Bei verschiedenen Veranstaltungsserien werden vom ADAC Nordrhein auch permanente Technische Kommissare und/oder Sportkommissare eingesetzt. Die Vergabe der Einsätze bei Großveranstaltungen obliegt dem Sportleiter des ADAC Nordrhein.

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Beantragung einer DMSB Sportwart-Lizenz Die DMSB Sportwart-Lizenzbeantragung erfolgt ausschließlich online über die Homepage www.mein.dmsb.de. Informationen hierzu finden Sie unter www.mein.dmsb.de. Für alle Sport- und Technischen Kommissare, die Ihre Einsätze im Rahmen der Pflichtschulung über den ADAC Nordrhein zugeteilt bekommen, zahlt der ADAC Nordrhein die Gebühr der Lizenz. Das Prozedere für die Abrechnung der vom Sportwart gezahlten Lizenzgebühr wird gesondert geregelt. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei Ihrem ersten Einsatz unbedingt eine gültige DMSB Sportwart-Lizenz benötigen!

Ihre Einsätze als Sportkommissar- oder Technischer Kommissar mit der Lizenzstufe C / D Nach der Pflichtschulung im Januar wird Ihnen der Einsatzplan (getrennt nach Sport- und Technischen Kommissaren) in elektronischer Form vom Fachbereich zugesandt. Sie können auf dem Plan ersehen, bei welcher Veranstaltung Sie eingeteilt sind. Die Veranstalter werden entsprechend durch den Fachbereich informiert, welche Sport- und Technischen Kommissare bei ihrer Veranstaltung vom ADAC Nordrhein eingesetzt werden. Sollten Sie einen Einsatz einmal nicht wahrnehmen können, muss unbedingt rechtzeitig VOR der Veranstaltung eine Info an den Fachbereich erfolgen. Sollten Sie Ihren Einsatz erst am Tag der Veranstaltung absagen können, informieren Sie bitte direkt den Veranstalter (die Rufnummer finden Sie in der Veranstaltungsausschreibung und/oder Ihre Kollegen (SK und/oder TK). Jeder Veranstalter, bei dem Sie als Inhaber einer Lizenzstufe C oder D eingesetzt sind, muss/wird Sie als Sportkommissar- bzw. Technischer Kommissar-Anwärter in die Veranstaltungsausschreibung aufnehmen und Ihnen nach Genehmigung durch die entsprechende Genehmigungsbehörde (entweder ADAC Nordrhein oder DMSB) ein Exemplar der genehmigten Veranstaltungsausschreibung und einen Zeitplan der Veranstaltung zusenden. Sollten Sie bis 14 Tage vor der Veranstaltung einmal keine Veranstaltungsausschreibung/Zeitplan der Veranstaltung, bei der Sie eingesetzt sind, vorliegen haben, so informieren/kontaktieren Sie bitte den Fachbereich oder schauen Sie auf der Homepage des Veranstalters nach. Beachten Sie bitte, dass nur die genehmigte Ausschreibung maßgebend ist. Der genehmigten Ausschreibung (nur die genehmigte Ausschreibung ist maßgebend) entnehmen Sie dann bitte die Zeiten der Papier-/Dokumenten und/oder Technischen Abnahme. Ihr Einsatz beginnt ab Beginn der Papier-/Dokumenten (für Sportkommissare) bzw. Technischen Abnahme (für Technische Kommissare). Bitte finden Sie sich ca. ½ bis 1 Stunde früher am Veranstaltungsort ein und melden Sie sich beim Veranstaltungsbüro/Veranstalter an. Fragen Sie, wo sich das Büro/Aufenthaltsbereich für die Sportkommissare bzw. der Abnahmebereich für die Technischen Kommissare befindet. Sollten Sie bei einer Mehrtages-Veranstaltung im Einsatz sein, sind Sie als Inhaber einer Lizenzstufe C oder D für Unterkunft und Verpflegung selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, Zimmer und Verpflegung für Inhaber einer Lizenzstufe C oder D vorzuhalten. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung. Sofern Sie im Vorfeld der Veranstaltung noch allgemeine Fragen zum Veranstaltungsablauf haben, können Sie sich auch gerne vorab mit einem Mitglied des Sportkommissars-Kollegium bzw. den Technischen Kommissars-Kollegen (das Kollegium der Sportkommissare und die Technischen Kommissare sind in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführt) in Verbindung setzen. Im Rahmen der Veranstaltung werden die jeweiligen Sport- oder Technischen Kommissare Sie in Ihrer Funktion als „Anwärter“ in verschiedene Abläufe „einweisen“. Stellen Sie Fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Informieren Sie den Fachbereich, wenn Sie der Meinung sind, Sie haben nicht ausreichend Informationen oder Einblick über die Abläufe im Rahmen einer Veranstaltung erhalten.

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Unterlagen / Hilfsmittel im Rahmen Ihres Einsatzes Bitte bringen Sie zu jeder Veranstaltung, bei der Sie als Anwärter Sportkommissar oder Anwärter Technischer Kommissar eingesetzt sind, folgende Unterlagen/Hilfsmittel mit:

• Ihre gültige DMSB Jahreslizenz

• Ihr DMSB Handbuch

• Ausbildungsrichtlinien für Sport- oder Technische Kommissare

• Richtlinien für Sportkommissare / Technische Kommissare

• Notizblock und Stifte

• Wenn vorhanden Notebook oder Tablet oder USB-Stick

• Vordruck „Nachweise als Anwärter“ Vordrucke finden Sie unter: https://www.dmsb-academy.de/deutschsprachige-angebote/sportwarte/motorradsport/ Der Nachweis Ihrer Einsätze muss bei Ihrer Anmeldung zum Lehrgang mit Prüfung Ihrer Anmeldung beigefügt werden.

Abrechnung nach Ihrem Einsatz Alle Inhaber einer Lizenzstufe D oder C Sport- und Technische Kommissare können Ihre Einsätze, die im Rahmen der Pflichtschulung des ADAC Nordrhein zugeteilt worden sind, nach der Veranstaltung über den Fachbereich abrechnen. Hierfür sind entsprechende Vorgaben einzuhalten. · Es sind ausschließlich die aktuell gültigen Vordrucke des ADAC Nordrhein zu nutzen. Diese erhalten Sie als beschreibbare PDF mit der Einsatzplanung nach der Pflichtschulung in elektronischer Form. · Ihre Abrechnung ist spätestens bis zum 15. des Folgemonats, in dem der Aufwand entstanden ist, beim ADAC Nordrhein, Fachbereich Sport und Ortsclubbetreuung, einzureichen. · Die Abrechnung muss im Original beim ADAC Nordrhein, Fachbereich Sport und Ortsclubbetreuung eingereicht werden. Mit Original Unterschrift. · Maßgebend ist die aktuell gültige Reisekostenordnung (kann beim Fachbereich Sport und Ortsclubbetreuung

angefordert werden)) für Sport- und Technische Kommissare im ADAC Nordrhein.

Lehrgang mit Prüfung zum DMSB Sportkommissar / DMSB Technischer Kommissar der Stufe B Sie haben alle notwendigen Anwärter Einsätze – gemäß der aktuell gültigen Ausbildungsrichtlinie – absolviert, dann können Sie sich zum Lehrgang mit Prüfung bei der DMSB academy online anmelden. Die Anmeldung erfolgt über www.mein.dmsb.de ausschließlich online. · Die Termine für die Lehrgänge mit Prüfung finden Sie unter www.dmsb-academy.de. · Auch wenn Sie sich über das Portal der DMSB academy anmelden, informieren Sie auf jeden Fall den Fachbereich Sport und Ortsclubbetreuung, dass Sie sich angemeldet haben. · Bitte informieren Sie nach dem absolvierten Lehrgang mit Prüfung unbedingt den Fachbereich Sport und Ortsclubbetreuung, ob Sie Ihre Prüfung bestanden haben (mit oder ohne Auflagen) oder die Prüfung wiederholen müssen.

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· Die Kosten für Lehrgang mit Prüfung sind von jedem Sportwart selbst zu bezahlen. Über das Abrechnunsgprozedere der Gebühren im Nachgang (Seminar und Lizenz = 1 Paket) werden alle Sport- und Technischen Kommissare separat informiert.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Ausbildung, dann kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Sport und Ortsclubbetreuung.