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Bund/Bundesländer-Kooperation Forschung Strategie / Management / Ziele BBK[neu]

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Bund/Bundesländer-KooperationForschung

Strategie / Management / Ziele

BBK[neu]

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Bund/Bundesländer-Kooperation Forschung

Das vorliegende Papier wurde von den nachstehend angeführten Dienststellen des Bundes und derBundesländer sowie den genannten wissenschaftlichen Anstalten und Forschungseinrichtungen erar-beitet (siehe dazu Anhang 4). Die Koordination dabei erfolgte in Kooperation mit dem Amt der Steier-märkischen Landesregierung, Abteilung Wissenschaft und Forschung, durch das Bundesministerium fürBildung, Wissenschaft und Kultur, Abt. VI/A/5.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Amt der Kärntner Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

Amt der Salzburger Landesregierung

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Amt der Tiroler Landesregierung

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Amt der Wiener Landesregierung

Geologische Bundesanstalt

Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

Umweltbundesamt

JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft m.b.H.

Österreichische Vereinigung für Agrarwissenschaftliche Forschung

Oberösterreichische Technologie- und Marketinggesellschaft m.b.H.

Eigenkapitalservice - Salzburg

Energieverwertungsagentur E.V.A.

__________________________Medieninhaber, Herausgeber, Verleger:Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, A-1010 WienHergestellt im Eigenverlag© 2002

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Bund/Bundesländer-Kooperation Forschung

INHALTSVERZEICHNIS

1 ALLGEMEINE ZIELSETZUNG ...51.1 Einleitung ...51.2 Nationale und internationale Relevanz ...61.3 Nachhaltige Entwicklung ...8

2 MANAGEMENT DER BUND/BUNDESLÄNDER-KOOPERATION ...92.1 Kooperation ...92.2 Struktur ...9

2.2.1 Strategiefelder ...102.2.2 Themenschwerpunkte ...112.2.3 Projekte ...11

2.3 Organisation ...112.3.1 Koordination Bund ...122.3.2 Koordination Bundesländer ...122.3.3 Bund/Bundesländer-Koordinationskomitee ...122.3.4 Arbeitstagung der Bund/Bundesländer-Kooperation ...13

2.4 Ergebnistransfer und Öffentlichkeitsarbeit ...132.5 Modell und Instrumente der Finanzierung ...142.6 Evaluierung ...16

3 STRATEGIEFELDER UND THEMENSCHWERPUNKTE: INHALT UND ZIELE ...183.1 Strategiefeld „Umwelt und Energie“ ...18

3.1.1 Themenschwerpunkt „Multifunktionalität der Landschaft - Raumentwicklung“ ...193.1.2 Themenschwerpunkt „Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt“..193.1.3 Themenschwerpunkt „Haushalten mit Wasserressourcen“ ...203.1.4 Themenschwerpunkt „Bewältigung der Schadstoffproblematik“ ...203.1.5 Themenschwerpunkt „Umgang mit naturräumlichen Risiken“ ...213.1.6 Themenschwerpunkt „Schutz des Klimas“ ...223.1.7 Themenschwerpunkt „Forcierung erneuerbarer Energieformen“ ...223.1.8 Themenschwerpunkt „Haushalten mit Mineralrohstoff-Ressourcen“ ...23

3.2 Strategiefeld „Ernährung und Gesundheit“ ...233.2.1 Themenschwerpunkt „Lebensmittelsicherheit“ ...243.2.2 Themenschwerpunkt „Gesundheitswert von Lebensmitteln“ ...253.2.3 Themenschwerpunkt „Umweltauswirkungen der Lebensmittelerzeugung“ ...25

3.3 Strategiefeld „Neue Produkte und Verfahren“ ...253.3.1 Themenschwerpunkt „Technologien zum Schließen von Stoffkreisläufen“ ...263.3.2 Themenschwerpunkt „Technologien zur faktoriellen Steigerung der

Ressourceneffizienz“ ...263.3.3 Themenschwerpunkt „Technologien für regionale Wertschöpfung“ ...273.3.4 Themenschwerpunkt „Verfahren zur Sanierung belasteter Standorte“ ...273.3.5 Themenschwerpunkt „Erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz“ ...283.3.6 Themenschwerpunkt „Medizintechnik/Telemedizin“ ...28

3.4 Strategiefeld „Mobilität, Verkehr und Tourismus“ ...283.4.1 Themenschwerpunkt „Sozioökonomische Mobilitätsforschung“ ...293.4.2 Themenschwerpunkt „Mobilitäts- und Transportmanagement“ ...293.4.3 Themenschwerpunkt „Interdisziplinäre Verkehrsplanung“ ...303.4.4 Themenschwerpunkt „Tourismusforschung“ ...30

3.5 Strategiefeld „Gesellschaftlicher Wandel“ ...303.5.1 Themenschwerpunkt „Arbeitswelt und soziale Nachhaltigkeit“ ...313.5.2 Themenschwerpunkt „Verbesserte Integration von Personen mit speziellen

Bedürfnissen“ ...323.5.3 Themenschwerpunkt „Demographische Veränderungen und deren soziale

Auswirkungen“ ...333.5.4 Themenschwerpunkt „Local Governance“ ...333.5.5 Themenschwerpunkt „Wissen und gesellschaftspolitische Umsetzung –

soziale Akzeptanz“ ...34

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Bund/Bundesländer-Kooperation Forschung

AnhangAnhang 1:

Landesamtsdirektorenkonferenz am 4. 10. 2001, Beratungsunterlage ...36

Anhang 2:Landeshauptmännerkonferenz am 23. 10. 2001, Resümeeprotokoll ...40

Anhang 3:Bund/Bundesländer-Kooperation NEU - Chronologie ...42

Anhang 4:TeilnehmerInnen an der Arbeitsgruppe „Bund/Bundesländer-Kooperation NEU“ ...44

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1 ALLGEMEINE ZIELSETZUNG

1.1 Einleitung

Mit der Neuorientierung der Bund/Bundesländer-Kooperation auf „Nachhaltige Ent-wicklung“ stellen Bund und Länder dieses bewährte föderale Instrument zur Durchfüh-rung von im gemeinsamen Interesse gelegenen Forschungsvorhaben auf eine neueBasis; dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen auf europäischer Ebene.Die Bund/Bundesländer-Kooperation NEU dient dabei der Koordination der anwen-dungsorientierten Forschung von Bund und Ländern und zwischen den Bundesländern;sie erfüllt als Forum die Aufgabe, über Forschungsinitiativen beider Partner zu infor-mieren und diese aufeinander abzustimmen.

Die Bund/Bundesländer-Kooperation koordiniert und finanziert Forschungsvorhaben,die zur raschen Anwendung und Umsetzung bestimmt sind. Mit diesen Forschungs-vorhaben werden einerseits überregionale Fragestellungen im Interesse des Bundesund aller Länder, sowie andererseits regional oder lokalspezifische Fragestellungen imInteresse einzelner Bundesländer bearbeitet. Vorwiegend werden dabei Forschungs-projekte gefördert, die interdisziplinär strukturiert sind und fachübergreifende Frage-stellungen beantworten, oder spezifische, für Österreich relevante Problemfelder auf-greifen, die durch andere Instrumente der Forschungsförderung nicht abgedeckt wer-den. Die Bund/Bundesländer-Kooperation dient weiters auch der Zielsetzung, Fragenund Forschungsdefizite aufzugreifen, um damit Entscheidungshilfen für Politik undVerwaltung bereitzustellen.

Die Bund/Bundesländer-Kooperation wurde 1978 eingerichtet; sie war – einem drin-genden Nachholbedarf folgend – zu Beginn auf dem Gebiet der Rohstoffforschung tä-tig, wurde 1980 um das Gebiet der Energieforschung erweitert und, zu Beginn derneunziger Jahre, um Aktivitäten der Umweltforschung ergänzt.

Das österreichische Forschungs- und Innovationssystem auf Gebieten der anwen-dungsorientierten und interessensgeleiteten Wissensproduktion verdankt derBund/Bundländer-Kooperation die systematische Bearbeitung folgender Initiativen:

- Durchforschung des österreichischen Bundesgebiets nach mineralischen Rohstoffen, ins-besondere Massenrohstoffe, Tone und Erden (Erneuerung der österreichischen Rohstoff-forschung);

- innovative Methodenentwicklungen in den Bereichen der geophysikalischen Forschung;

- geochemische, aeromagnetische und geophysikalische Basisaufnahmen des Bundesge-biets (Hubschraubergeophysik), sowie gravimetrische Vermessungen;

- Erkundung der unterirdischen Wasservorkommen (Karst- und Grundwässer);

- Forschungen zu biogenen Rohstoffen und Nahrungsmittelgrundstoffen;

- Naturraumpotentialforschung und Kulturlandschaftsforschung; Waldschadensforschung;

- Innovationen im Bereich der Energieforschung, Forschung und Entwicklung zu Energie ausBiomasse/Biogas, Wind- und Sonnenenergie, Geothermieforschung;

- Forschung und Entwicklung auf den Gebieten Recycling und Abfallwirtschaft.

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Die übergeordnete Zielsetzung der Bund/Bundesländer-Kooperation NEU – ausgerich-tet auf die politische Zielsetzung der „Nachhaltigen Entwicklung“ - liegt in der Stär-kung der föderalen, akkordierten und koordinierten Bearbeitung von im gemeinsamenund öffentlichen Interesse gelegenen Fragestellungen und der Zusammenführung undAbstimmung der relevanten Finanzierungsinstrumente. Ein wesentlicher Effekt dieserKooperation wird damit erreicht, dass das für Forschung und Entwicklung wirksamefinanzielle Gesamtvolumen erheblich erweitert wird.

Die folgenden Felder mit hoher sachpolitischer Relevanz und Attraktivität für die öster-reichische Strategie einer „Nachhaltige Entwicklung“, die gleichermaßen eine hoheKompatibilität mit dem 6. EU-Rahmenprogramm aufweisen, werden für die inhaltli-che Neugestaltung der Bund/Bundesländer-Kooperation NEU als Tätigkeitsbereichedefiniert:

� Umwelt und Energie� Ernährung und Gesundheit� Neue Produkte und Verfahren� Mobilität, Verkehr und Tourismus� Gesellschaftlicher Wandel

Die mit der Festlegung dieser Strategiefelder notwendige inhaltliche und organisatori-sche Neuorientierung der Bund/Bundesländer-Kooperation greift - auf den gewonne-nen Erfahrungen aufbauend – die politischen Herausforderungen auf nationaler undeuropäischer Ebene auf und passt ihre Strukturen und Abläufe sowie ihre themati-schen Zielsetzungen den wissenschaftspolitischen und technologiepolitischen Rah-menbedingungen an.

1.2 Nationale und internationale Relevanz

Forschung, Technologie und Innovation sind seit dem Europäischen Rat von Lissabonvom März 2000 zentrale Politikfelder für die weitere wirtschaftliche und gesellschaftli-che Entwicklung Europas geworden. Die Initiative zur Schaffung eines EuropäischenForschungsraumes, die Vorbereitung des neuen EU-Rahmenprogramms (2002-2006)für Forschung und technologische Entwicklung und die Erweiterung der EuropäischenUnion stellen dabei enorme Herausforderungen an die nationale Politik. Von Bedeu-tung für die Bund/Bundesländer-Kooperation NEU ist zudem eine im Oktober 2001erschienene Mitteilung der Europäischen Kommission, die sich mit der „regionalenDimension des Europäischen Forschungsraums“ beschäftigt.

Um mit diesen raschen und umfassenden Veränderungsprozessen im europäischenund internationalen Kontext Schritt zu halten, sind auch in Österreich erhebliche Ver-änderungen des Forschungs- und Innovationssystems erforderlich.

Zur forschungs- und technologiepolitischen Beratung der Bundesregierung wurde mitder Novellierung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes (FTFG 2000) einunabhängiger „Rat für Forschung und Technologieentwicklung“ mit Experten aus Wis-senschaft und Industrie eingerichtet. Zu seinen zentralen Aufgaben zählen vor allemdie Erarbeitung einer langfristigen Strategie für Forschung und Technologieentwick-

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lung, Empfehlungen für Schwerpunktprogramme der Forschungsförderung, die lau-fende Überprüfung empfohlener Umsetzungsschritte sowie die Beratung zur Stärkungder österreichischen Position in der internationalen FTE-Kooperation.

Ein wesentliches strategisches Element der Forschungs- und Technologiepolitik bein-haltet der Beschluss des Europäische Rats von Göteborg vom Juni 2001 für eine euro-paweite Strategie für nachhaltige Entwicklung.

Die Bundesregierung hat auf diese politischen Herausforderungen u. a. in zweierleiHinsicht reagiert:

• Nachhaltigkeitsstrategie für Österreich, basierend auf den Vorgaben des Rates vonGöteborg ;

• Anhebung der Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2005 auf 2,5 %des BIP als Zielvorgabe.

Vorrangige Ziele der österreichischen Forschungspolitik, die für die Bund/Bundes-länder-Kooperation Bedeutung besitzen, sind:

• Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Innovationssystems;

• Einrichtung thematischer, nationaler Forschungsprogramme komplementär zulaufenden und neuen EU-Programmen;

• Förderung der Kooperation von innovativen Unternehmen mit Forschungseinrich-tungen, Universitäten und Fachhochschulen.

In der „Erklärung der Bundesregierung zu aktuellen Fragen der Forschungs- und Tech-nologiepolitik", die vom Ministerrat am 11. Juli 2000 beschlossen wurde, wird unteranderem festgehalten:

„Zur Hebung der Forschungsquote in den Ländern ist die Bund/-Bundesländer-Kooperation auf eine neue Basis zu stellen.“

Die Neustrukturierung dieses föderalen Kooperationsmodells trägt zur stärkeren Ver-netzung der Forschungsanstrengungen von Bund und Ländern und zur Hebung derForschungsquote in Österreich bei. Durch die thematische Neuorientierung dieser For-schungskooperation werden bisher unausgeschöpfte Potentiale der Partner mobili-siert; durch die gezielte Bündelung von Forschungsfinanzierungsmitteln von Bund,Ländern und sonstigen Finanzierungspartnern wird ein Beitrag zur Erhöhung der Effi-zienz und Effektivität der eingesetzten finanziellen Mittel geleistet.

Die Landeshauptmännerkonferenz hat in ihrem Beschluss vom 23. Oktober 2001 alspolitische Zielsetzung für die Neuorientierung der Bund/Bundesländer-KooperationNEU in den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation die „Nachhaltige Ent-wicklung“ als Zielsetzung bestimmt (siehe dazu Anhang 1 und 2).

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1.3 Nachhaltige Entwicklung

Verstand man in den neunziger Jahren unter Nachhaltiger Entwicklung meist nur eineerweiterte Form des Umweltschutzes, so hat sich in den letzten Jahren das „3-Säulen-Modell“ (Wirtschaft-Soziales-Umwelt) durchgesetzt. In Österreich wurde aufbauendauf den Nationalen Umweltplan (NUP) unter Federführung des Bundesministers fürLand- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Vorfeld des EuropäischeRates von Göteborg das Grünbuch „Österreichs Zukunft nachhaltig gestalten“ erstellt.Dieses Grünbuch für ein nationales Leitbild für Lebensqualität, Standortqualität undUmwelt wurde im Frühjahr 2001 von ExpertInnen der Bundesministerien, der Sozial-partner und der Wissenschaft erarbeitet. Die Hauptstossrichtungen des Grünbuchsbilden die Themen

• Lebensqualität in Österreich,• Langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandortes in Österreich,• Vielfalt und Qualität der Lebensräume Österreichs,• Österreichs Verantwortung; eine aktive Rolle in Europa und der ganzen Welt.

Der Europäische Rat von Göteborg einigte sich auf eine Strategie für nachhaltige Ent-wicklung, die auf dem Grundsatz beruht, dass die Erfüllung der Bedürfnisse derzeiti-ger Generationen sicherzustellen sei, ohne dadurch die Erfüllung der Bedürfnisse künf-tiger Generationen zu beeinträchtigen (Brundtland Report, RIO-Deklaration/Agenda21). Hierzu ist es erforderlich, die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik so zu gestal-ten, dass sie sich gegenseitig verstärken. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert,eigene nationale Nachhaltigkeitsstrategien zu erarbeiten und umfassende nationaleKonsultationsprozesse in diesem Bereich zu schaffen.

Die als Ergebnis dieses vom Europäischen Rat eingeforderten Prozesses vom Minister-rat am 30. April 2002 angenommene „Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Ent-wicklung“

• weist klare und langfristige Ziele für ein „nachhaltiges Österreich“ aus, um einekohärente Ausrichtung der sektoralen Politiken zu gewährleisten;

• definiert effiziente Instrumente, Maßnahmen und Indikatoren zur Umsetzungder Strategie;

• entwickelt institutionelle Innovationen, um diesen Prozess zu steuern und zugestalten;

• hebt die Rolle von Bildung, Kommunikation und Information als wesentlicheVoraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung hervor.

Mit der Neustrukturierung der Bund/Bundesländer-Kooperation wird dieses Instru-ment zum föderalen Forum bei der Umsetzung der vom Ministerrat angenommenen„Österreichischen Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung“. Aus wirtschaftlicher undgesellschaftspolitischer Sicht ist es dabei unumgänglich, Forschung und ihre Ergebnis-verwertung in einer gemeinsamen Perspektive zu sehen.

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2 MANAGEMENT DER BUND/BUNDESLÄNDER-KOOPERATION

2.1 Kooperation

Die Bund/Bundesländer-Kooperation koordiniert und finanziert anwendungs- und ge-meinwohlorientierte Projekte, die im gemeinsamen Interesse von Ländern und Bundgelegen sind. Sie trägt als Koordinations- und Informationsplattform zur Vermeidungvon Doppelgleisigkeiten bei der Planung und Durchführung von Forschungsvorhabenbei. Mit der Festlegung neuer strategischer Felder für die Kooperation von Bund undLändern ist eine Ausweitung der Koordinationsfunktion dieser Kooperation verbunden,die eine neue strukturelle Gliederung erfordert.

Um den Herausforderungen und erweiterten Ansprüchen an eine Forschungskoopera-tion zwischen Ländern und Bund zu entsprechen, wurden zu den auf sachpolitischerEbene festgelegten Strategiefeldern Themenschwerpunkte (mit integrierten Pro-grammen und Schwerpunktsprojekten) erarbeitet, die im Rahmen von Einzelprojektenumgesetzt werden.

Die strategischen, im öffentlichen Interesse gelegenen Aufgaben einer Forschungsko-operation zwischen Bund und Ländern und die Ziele der Umsetzung und Verwertungder Ergebnisse sind im Gesamtsystem der österreichischen Forschung und Technolo-gieentwicklung zusammenzuführen.

Durch die Ratifizierung des Vertrages von Amsterdam hat Gender Mainstreaming fürdie Europäische Kommission seit 1996 Rechtsverbindlichkeit erlangt. Die systemati-sche Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit für Frauen und Männer istdamit für alle Politikfelder, dadurch auch für die Verwaltungen und letztendlich für dievon ihr initiierten und durchgeführten Projekte verbindlich.

Gender Mainstreaming zielt darauf ab, gleichstellungspolitische Bestrebungen stärkerals bisher bei allen Projekten und Maßnahmen und auf allen Entscheidungsebenen zuberücksichtigen. Das bedeutet, dass die unterschiedlichen Situationen und Bedürfnissevon Frauen und Männern in allen Projekten der Bund/Bundesländer-Kooperation, egalum welches Strategiefeld es sich handelt, zu berücksichtigen sind und alle Projekte vonden AntragstellerInnen auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen hin zu über-prüfen sind.

2.2 Struktur

Der strukturelle Aufbau orientiert sich an dem politischen Auftrag, die Kooperationnach dem Leitbild „Nachhaltige Entwicklung“ auszurichten. Abgeleitet aus den im Be-schluss der Landeshauptmännerkonferenz genannten sachpolitischen Strategiefel-dern, die die inhaltliche Gesamtorientierung vorgeben, werden Themenschwerpunktefestlegt. Zufolge dieser thematischen Neuorientierung sind auf allen Ebenen der Um-

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setzung (Strategiefelder, Themenschwerpunkte, Programme/Schwerpunktprojekteund Projekte) Ziele festzulegen und regelmäßig zu überprüfen.Für die Strategiefelder gelten die in der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie fest-gelegten übergeordneten Zielsetzungen. Die sachpolitischen und fachlichen Ziele aufden Ebenen Strategiefelder und Themenschwerpunkte werden gemeinsam von allenPartnern auf Bundes- und Länderseite festgelegt; auf Ebene der Program-me/Schwerpunktprojekte und Projekte erfolgt die Festlegung durch jene Partner derKooperation, die sich an diesen Programmen/Schwerpunktprojekten und Projektenbeteiligen.

Auf der operativen Ebene dienen Projekte der Erreichung sachpolitischer Ziele. ZurZielbestimmung und Zielüberprüfung werden daher insbesondere auf Ebene der Pro-gramme/Schwerpunktprojekte und Projekte fachliche Ziele vorgegeben, die ebensodeutlich wie die sachpolitischen zu formulieren sind. Alle Ziele müssen in sich konsi-stent sein und dem Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Diese Struktu-rierung erlaubt auf der operativen und fachlichen Ebene des Einzelprojekts eine klareund nachvollziehbare Bewertung der Projektkonzeption und der Projektergebnissenach den für die einzelnen Themenschwerpunkte festgelegten Inhalten und Zielen.

Abbildung 2-1: Struktur der Projektgenerierung

POLITISCHER AUFTRAG

SACHPOLITISCHE EBENE

FACHLICHE EBENE

OPERATIVE EBENE

2.2.1 Strategiefelder

Die Strategiefelder geben auf übergeordneter sachpolitischer Ebene die zwischen Bundund Ländern akkordierte inhaltliche Gesamtorientierung der Kooperation an, die durchThemenschwerpunkte konkretisiert werden. Im Beschluss der Landeshauptmänner-konferenz werden beispielhaft folgende Strategiefelder genannt.

➢➢➢➢ Umwelt und Energie ➢➢➢➢ Ernährung und Gesundheit➢➢➢➢ Neue Produkte und Verfahren ➢➢➢➢ Mobilität, Verkehr und Tourismus

„Nachhaltige Entwicklung“

Strategiefelder

Themenschwerpunktemit davon abgeleiteten optionalen

Programmen oder Schwerpunktpro-jekten

P r o j e k t e

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Als weiteres übergreifendes Thema wird das Strategiefeld „Gesellschaftlicher Wandel“bearbeitet.

Die einvernehmliche Beschlussfassung für eine Empfehlung an die Landeshauptmän-nerkonferenz über neue bzw. die Abänderung von bestehenden Strategiefeldern er-folgt bei den jährlich stattfinden Arbeitstagungen. Für die Strategiefelder sind konkre-te und quantifizierbare Zielvorstellungen zu formulieren, um darauf aufbauend The-menschwerpunkte bzw. Programme/Schwerpunktprojekte zu entwickeln sowie dieÜberprüfung der Zielerfüllung zu gewährleisten.

1.1.1 Themenschwerpunkte

Themenschwerpunkte sind übergeordnete Bereiche, die in ihrer ganzheitlichen Be-trachtung auf den drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung (Wirtschaft, Soziales,Umwelt) stehen. Themenschwerpunkte konkretisieren inhaltlich und zielorientiert dieStrategiefelder. Mit der Neustrukturierung der Bund/Bundesländer-Kooperation wer-den Themenschwerpunkte für alle Strategiefelder definiert. Abgeleitet aus diesenThemenschwerpunkten können zur operativen Umsetzung eines Themenschwer-punkts und zur Konkretisierung auf Projektebene Programme oder Schwer-punktsprojekte formuliert werden. Für die Themenschwerpunkte werden grundsätz-lich Laufzeiten mit einer Dauer von fünf Jahren festgelegt.

Entscheidungen über die Aufnahme bzw. die Absetzung sowie die Veränderung derLaufzeit von Themenschwerpunkten erfolgen unter Beteiligung der an den betreffen-den Themenschwerpunkten interessierten und finanzierenden Partner.

1.1.2 Projekte

Die operative Umsetzung eines Themenschwerpunkts (optional auch innerhalb einesProgramms oder Schwerpunktprojekts) erfolgt – auf der untersten Ebene – durch Pro-jekte. Diese können sowohl als Auftrags- als auch als Antragsforschungsprojekte in dieBund-Bundesländer-Kooperation eingebracht werden. Die Struktur der Projektgenerie-rung ist schematisch in Abbildung 2-1 dargestellt. Bei Antragsprojekten wird zwischenProjektanträgen, die infolge von Anregungen eingereicht werden, und Projekten, dievon Forschern/Forschungseinrichtungen an die Partner in der Kooperation herange-tragen werden, unterschieden. Die Projektanträge bzw. Projektaufträge sind den The-menschwerpunkten und den Programmen oder Schwerpunktprojekten - falls solcheeingerichtet sind – zuzuordnen, und der Beitrag der einzelnen Projekte zur Zielerfül-lung ist festzustellen.

1.2 Organisation

Die Bund/Bundesländer-Kooperation hat die Aufgabe, anwendungsorientierte For-schungsprojekte, die ein gemeinsames Interesse des Bundes und der Länder aufwei-sen, strukturiert und koordiniert abzuwickeln. Die Organisations- und Management-struktur sind in Abbildung 2-2 und Abbildung 2-3 schematisch dargestellt. Die unter-schiedlichen Modi und Erfahrungen der einzelnen beteiligten Organisationseinheiten -

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sowohl auf Länder- als auch auf Bundesseite - sind dabei zum Wohle des gemeinsa-men Zieles auf einander abzustimmen.

2.3.1 Koordination Bund

Auf Seiten des Bundes wird die Bund/Bundesländer-Kooperation getragen vom Bun-desministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, vom Bundesministerium fürVerkehr, Innovation und Technologie, vom Bundesministerium für Land- und Forst-wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vom Bundesministerium für Wirtschaft undArbeit und vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Als gene-relle Leitlinie dieser Kooperation gilt der Aufbau und die Wahrung einer systemati-schen Koordination und des Controlling in allen Phasen der Planung, Durchführungund Ergebnisumsetzung mit allen an dieser Kooperation interessierten oder von ihrbetroffenen Einrichtungen. Die Koordination auf Bundesebene erfolgt dabei im Rah-men eines interministeriellen Beratungsgremiums unter Vorsitz des Bundesministeri-um für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

2.3.2 Koordination Bundesländer

Auf Ebene der Bundesländer findet eine landesinterne Koordination in jedem Bundes-land statt, wobei die entsprechenden Themen diskutiert und Entscheidungen vorberei-tet werden. Für Vorhaben, die von spezifischem Interesse für mehrere Bundesländersind, erfolgt die Koordination zwischen den Ländern.

2.3.3 Bund/Bundesländer-Koordinationskomitee

In jedem Bundesland finden unter dessen Vorsitz, der vom Landesamtsdirektor wahr-genommen wird, halbjährlich Sitzungen des Bund/Bundesländer-Koordinationskomitees zwischen Bundes- und Ländervertretern statt. Diese Komiteesbeschließen Empfehlungen an die zuständigen Bundes- und Bundesländerinstanzenbetreffend die kooperative Planung, Finanzierung, Durchführung und Ergebnisumset-zung von Projekten, die von spezifischem Interesse für das jeweilige Bundesland sind.Die Teilnahme der Kooperationspartner an den einzelnen Sitzungen ist abhängig vonden Projekten, die anlässlich dieser Sitzungen besprochen werden. Auf Länderseitenehmen die zuständigen Vertreter des Landes für die zu besprechenden Projekte teil;auf Bundesseite nehmen Vertreter jener Ressorts teil, die mit der Koordination der Ein-zelprojekte befasst sind. Ein Vertreter des Forschungsförderungsfonds für die gewerb-liche Wirtschaft kann den Sitzungen in beratender Funktion beigezogen werden. Dievom Bund oder von den Ländern beauftragten regionalen Beratungseinrichtungen zurBetreuung von interessierten Projektwerberinnen und –werbern sind zur Identifizie-rung von thematischen Synergien mit dem EU-Rahmenprogramm auf regionaler Ebe-ne in beratender Funktion beizuziehen.

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2.3.4 Arbeitstagung der Bund/Bundesländer-Kooperation

Die von den Bund/Bundesländer-Koordinationskomitees koordinierten, kooperativenForschungsaktivitäten werden anlässlich der jährlich stattfindenden „Arbeitstagungder Bund/Bundesländer-Kooperation“ einer Diskussion unterzogen. Die Arbeitstagunghat dabei die folgenden Aufgaben:

• Präsentation und Diskussion der Evaluierungsergebnisse der Program-me/Schwerpunktprojekte;

• Präsentation und Diskussion der Evaluierungsergebnisse der Themenschwerpunkteund Strategiefelder;

• Präsentation, Diskussion und Festlegung neuer Strategiefelder, Themenschwer-punkte und Programme (ein Themenschwerpunkt kann dann eingerichtet werden,wenn mehrere Partner einem solchen Vorschlag bei der Arbeitstagung zustimmen);

• Präsentation und Diskussion länderspezifischer Ergebnisse.

Die Agenda der Arbeitstagung bereitet jenes Bundesland in Abstimmung mit demBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor, das in wechselnder Rei-henfolge unter den Bundesländern die Arbeitstagung ausrichtet. Dazu kann diesesBundesland im Anlassfall entsprechende Vorbereitungssitzungen einberufen und lei-ten. Über die Ergebnisse der Arbeitstagung wird ein zusammenfassender Bericht er-stellt.

2.4 Ergebnistransfer und Öffentlichkeitsarbeit

Um den Transfer der in den Projekten gewonnenen Ergebnisse zu gewährleisten, wer-den folgende Instrumente eingesetzt, wobei die unmittelbare Produkt- und Zielgrup-penorientierung auf die konkrete Ergebnis- und Nutzenverwertung ausgerichtet ist:

• die Bund/Bundesländer-Koordinationskomitees;

• die Arbeitstagung der Bund/Bundesländer-Kooperation;

• die Einbindung der stake holder und end user in die Gestaltung und Umsetzung derProjekte;

• die unmittelbare Umsetzung der Ergebnisse durch die beteiligten Partner auf Bun-des- und Landesebene;

Für die Öffentlichkeitsarbeit ist jeweils in Einzelfall zu entscheiden, welche adäquatenMethoden und Instrumente des Wissenschaftsmarketings heranzuziehen sind, wobeiinsbesondere auch alle Gruppen und Personen, die von den Ergebnissen sowie denKonsequenzen der erzielten Ergebnisse betroffen sind (i. e. stake holders), eingebundenwerden.

Eine Präsentation der Bund/Bundesländer-Kooperation im Internet wird angestrebt,wobei in einer ersten Stufe Informationen über die Neugestaltung gegeben und Linkszu den mit der Kooperation befassten Bundes- und Landesdienststellen angebotenwerden. Eine diesbezügliche Internetseite wird auf der Homepage des BMBWK einge-richtet werden. In einer zweiten Stufe soll der Internetauftritt der Bund/Bundesländer-

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Kooperation zu einem Instrument der organisatorischen Abwicklung der Kooperationzwischen den Partnern erweitert werden.

Abbildung 2-2: Organisation

2.5 Modell und Instrumente der Finanzierung

Ein wesentliches Strukturelement dieser Kooperation besteht in der Zusammenfüh-rung von Instrumenten, die eine kooperative Finanzierung von Forschung ermöglichen(Mittel des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Industrie sowie weiterer Finanzie-rungspartner unter Berücksichtigung einschlägiger europäischer Forschungsfinanzie-rungsinstrumente), wodurch das finanzielle Gesamtvolumen erheblich erweitert wird.Der Interessensabgleich schafft zugleich auch Stabilität für diese Kooperation zwi-schen Bund und Ländern und erlaubt zudem ein schnelles Reagieren auf aktuelle Be-dürfnisse föderaler Forschungsbelange im öffentlichen Interesse.

Alle Finanzierungsinstrumente, die im Rahmen der Bund/Bundesländer-KooperationNEU zur Verfügung stehen, sind an der politischen Zielsetzung der „Nachhaltigen Ent-

Koordination

Bund

Koordination

Bundesländer

Koordination Bund-Bundesländer

Bund/Bundesländer-

Koordinationskomitee

Frühjahrssitzung Herbstsitzung

Strategie Evaluation Controlling

Arbeitstagung

der

Bund/Bundesländer-Kooperation

Ergebnistransfer

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wicklung“ und den gemeinsam erarbeiteten Strategiefeldern und Themenschwer-punkten orientiert. Weiters soll auf andere bestehende Finanzierungsinstrumente undForschungsprogramme bei der Gestaltung der Bund/Bundesländer-Kooperation Be-dacht genommen werden, um die Effizienz aller Maßnahmen zur Forschungsfinanzie-rung zu erhöhen. Eine inhaltliche und finanzielle Koordination mit internationalen undeuropäischen Forschungsprogrammen wird angestrebt.

Seit Mitte der neunziger Jahre bedienen sich Bund und Bundesländer regionaler Bera-tungs- und Betreuungsstrukturen, um die Beteiligung von Unternehmen und wissen-schaftlichen Einrichtungen an den EU-Forschungsrahmenprogrammen zu stimulieren(APS Graz für Steiermark und Kärnten; DANUBE für Wien, Burgenland und Niederöster-reich; CATT Linz für Oberösterreich; CATT Salzburg für das Land Salzburg; ATTAC für Tirolund Vorarlberg).

Im Rahmen der Bund/Bundesländer-Kooperation NEU soll das Know-how dieser Verei-ne in Bezug auf die europäischen Förderprogramme und –instrumente sowie derenregionale Kompetenz genutzt werden, und zwar insbesondere durch:

• regelmäßige Awareness-Maßnahmen über mögliche Synergien zwischen denSchwerpunkten des 6. EU-Rahmenprogramms und der Strategie „Nachhaltige Ent-wicklung“ der Bund/Bundesländer-Kooperation NEU;

• Beratung von Projektteilnehmern der Bund/Bundesländer-Kooperation NEU imHinblick auf ihre mögliche Teilnahme am EU-Rahmenprogramm;

• Teilnahme der regionalen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen an den Bera-tungsgremien der Bund/Bundesländer-Kooperation NEU (insbesondere amBund/Bundesländer-Koordinationskomitee).

Das Finanzierungsmodell für die operative Umsetzung der in den Themenschwerpunk-ten angesprochenen Inhalte auf Projektebene entspricht dem „matching fund“-Modell.Bund und Länder finanzieren anteilig gemeinsam durch die Zusammenführung vonInstrumenten, um eine hohe Effizienz und Effektivität der eingesetzten Mittel sicher-zustellen. Bei den gemeinsam von Bund, Bundesländern und sonstigen Partnern finan-zierten Forschungsvorhaben ist das Einvernehmen über die Vorgangsweise mit denjeweiligen Kooperationspartnern herzustellen. Über die von Bund und Ländern zur Fi-nanzierung von Projekten eingebrachten Mitteln hinausgehend, werden im Einzelfallals Co-Finanzierungspartner Gemeinden, Unternehmen sowie weitere Finanzierungs-partner unter Berücksichtigung einschlägiger europäischer Forschungsfinanzierungs-instrumente (z.B. Interreg, EU-Rahmenprogramm für FTE, COST, u. a.) eingebunden.Mit dem „matching fund“-Modell der Bund/Bundesländer-Kooperation wird wesent-lich eine Hebelwirkung der Forschungsfinanzierung auf die Umsetzungsförderung (un-ter Einschluss europäischer Instrument wie z. B. der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP),der Regional- und Strukturfonds) erzielt.

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2.6 Evaluierung

Die Evaluierung erfolgt entsprechend „best practice-Standards“ nach sach- und for-schungspolitischen Zielsetzungen auf allen Ebenen des strukturellen Aufbaus, auf denEbenen der Einzelprojekte, der Schwerpunktprojekte bzw. Programme sowie der The-menschwerpunkte und der Strategiefelder durch interne und/oder externe Exper-ten/Evaluatoren (peer-review-Verfahren). Das administrative und finanzielle Control-ling der Vorhaben im einzelnen obliegt den durchführenden Stellen auf Bundes- undLandesseite.

Projekte durchlaufen zwei Bewertungsprozesse, eine ex ante- und eine ex post-Evaluierung. Die Ergebnisse der Einzelprojektevaluierung sind von den Exper-ten/Evaluatoren so zu dokumentieren, dass sie für eine Zusammenführung bei der E-valuierung der Programme und Themenschwerpunkte verwendbar sind.

Die Evaluierung der Programme/Schwerpunktprojekte erfolgt in zeitlich vorgegebenenAbständen. Die Ergebnisse der Evaluierung dienen sowohl der Zielüberprüfung desProgramms/Schwerpunktprojekts als auch als Input für die Zielüberprüfung der The-menschwerpunkte.

Während Projekte sofort nach Abschluss, also in der Phase der Approbation evaluiertwerden, wird auf Programmebene die Evaluierung in zeitlich vorgegebenen Abständendurchgeführt. In Abhängigkeit von den in den einzelnen Programmen beauftragtenProjekten ist zu entscheiden, in welchen Abständen die Evaluierungen erfolgen.

Die Präsentation der Evaluierungsergebnisse erfolgt bei der Arbeitstagung, wobei die-ses Gremium auch Entscheidung über etwaige Anpassungen trifft.

Während der Laufzeit eines Themenschwerpunkts werden zwei Evaluierungen durch-geführt und zwar eine nach halber Dauer und die zweite am Ende der Laufzeit. Nebender Überprüfung der Zielerfüllung wird besonders auf die sachpolitischen Vorgabenaus den Strategiefeldern eingegangen.

Die Strategiefelder werden im Abstand von drei Jahren auf ihre Zielerfüllung über-prüft. Neben der Zielerfüllung ist auch die Relevanz der Ziele des Strategiefelds zu e-valuieren.

Parallel zur Prüfung der Zielerfüllung und der Einhaltung der sachpolitischen Vorgabenwird auch die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming einen weiteren Prüfungs-faktor darstellen.

Die für die Evaluierungen anfallenden Kosten werden von Bund und Ländern getragen.Die Evaluierungen sind in Berichtsform zu dokumentieren.

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Abbildung 2-3: Managementstruktur

MANAGEMENTSTRUKTUR

Organisatorische Einheiten Aufgaben

Planung

Programme Schwerpunktprojekte

Projekte

Peer review

Projekte

Entscheidung

über Durchführung und Finanzierung derProjekte

Beauftragung/Förderung

der Projekte

Bewertung

der Projekte durch Experten/Evaluatoren

Evaluation und Controlling

der Themenschwerpunkte und Strategie-felder

Ergebnistransfer

Koordination Bund

Koordination Bundesländer

Bund/Bundeländer-KOORDINATIONSKOMITEES

ARBEITSTAGUNG

der

Bund/Bundeländer-Koordinationskomitees

stake holder the public at large

regionale Forschungsinfrastrukturen

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3 STRATEGIEFELDER UND THEMENSCHWERPUNKTE: INHALT UND ZIELE

Die thematische Neuorientierung – und damit verbunden die Ausweitung der Tätig-keitsfelder der Bund/Bundesländer-Kooperation - folgt dem Leitbild einer „Nachhalti-gen Entwicklung“ auf den drei Säulen „Wirtschaft, Soziales und Umwelt“. Basierendauf den akkordierten Vorschlägen von Bund und Ländern sind dabei die folgendenThemen vorrangig zu bearbeiten.

3.1 Strategiefeld „Umwelt und Energie“

Eines der größten Probleme der Gesellschaft ist der ständig steigende Druck auf dieUmwelt, insbesondere spielen dabei der Umgang mit Ressourcen und die Bewirtschaf-tung der Erdoberfläche sowie die Energieumwandlung eine wesentliche Rolle.Langfristig konzipierte Umweltforschung soll die ökologische Tragfähigkeit, die biolo-gische Vielfalt und die Multifunktionalität des Naturraumes, von Landschaften undRegionen analysieren. Erste umsetzbare Ergebnisse dazu liegen beispielsweise aus derKulturlandschaftsforschung vor. Die zu gewinnenden Erkenntnisse dienen u.a. der Lö-sung von naturräumlichen Nutzungskonflikten und darauf aufsetzenden raumbezo-gene Maßnahmen aller Art. Voraussetzung dafür ist die beschleunigte Erstellung regi-onalisierter Grundlagen, unterstützt durch verschiedenmaßstäbliche und verschie-denfristige Erdbeobachtungssysteme. Langfristig abgesicherte Landschaftsfunktionensind eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Entwicklung und damit auch für dieErreichung nachhaltiger Ziele in den Strategiefeldern "Ernährung und Gesundheit" so-wie "Mobilität, Verkehr und Tourismus".

Ziele:Die Minimierung negativer Umwelteinflüsse durch menschliche Aktivitäten ist dasübergeordnete Ziel dieses Strategiefeldes.Für den Bereich Energie stellt derzeit die Reduktion der durch den Einsatz von Ener-gie verursachten Umweltauswirkungen (z.B. Treibhausgasemission) bei Aufrechter-haltung der Energiedienstleistungsansprüche das Hauptziel dar.Im Bereich Umwelt soll die Auflösung von Konflikten zwischen unterschiedlichenRaumansprüchen hervorgerufen durch verschiedene Nutzungsarten fachlich unter-stützt werden und der Wissenstand hinsichtlich Einträgen, Verteilung und Wirkungvon Schadstoffen, die durch menschliche Aktivitäten hervorgerufen werden, verbes-sert werden. Die Grundlagen für die Bearbeitung sind mittels moderner Informations-technologien interaktiv verfügbar zu machen.

• Erhaltung, wo notwendig Wiederherstellung der Funktionalität der Landschaft• Nachhaltige und harmonische Nutzung naturräumlicher Ressourcen• Minimierung anthropogen bedingter Umweltbeeinträchtigungen• Wirksamer Schutz vor Naturgefahren• Sparsamer Umgang mit Energieressourcen sowie zunehmender Einsatz nachhalti-

ger Energieformen bei Aufrechterhaltung der Dienstleistungsansprüche

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3.1.1 Themenschwerpunkt „Multifunktionalität der Landschaft – Raumentwicklung“

Langfristig konzipierte Umweltforschung will die ökologische, ökonomische und sozi-ale Tragfähigkeit und die Multifunktionalität des Naturraumes, von Landschaften undRegionen, analysieren. Gewonnene Ergebnisse dienen raumentwickelnden Maßnah-men, unter anderem zur Sicherstellung der naturräumlichen Funktionalität und derLösung von Nutzungskonflikten. Zunehmende Unterschiede in der Entwicklungsdy-namik sowohl in ländlichen und städtisch geprägten Gebieten bedürfen einer beson-deren Betrachtung. Regionalen Einheiten sollen nachvollziehbar Versorgungs- und Ri-sikopotentiale zugeordnet werden, aus denen wiederum eine Versorgungssicherheitfür aktuellen und zukünftigen Bedarf und Bewirtschaftungsstrategien abzuleiten sind.Für eine nachhaltige Bereitstellung von Ressourcen sind objektivierbare Lösungswerk-zeuge zur Minimierung jener naturräumlichen Konflikte zu entwickeln, die sich ausden unterschiedlichen Ansprüchen an die Landschaft ergeben. Für die Dokumentationund Abwicklung dieser Arbeiten sind die Einrichtung eines Netzwerkes von „bench-mark“-Ökosystemen für Monitoring und ökologische Langzeitforschung, der Einsatzvon verschieden gestützten Formen der Erdbeobachtung sowie interaktiv verfügbare,GIS-gestützte Informationssysteme, die adäquat weiterzuentwickeln sind, einzurich-ten.

Ziele:

• Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Erhaltung bzw. Wiederher-stellung der Multifunktionalität der Landschaft im Gefüge mit deren Bewohnernbzw. Nutzern

• Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen für nachhaltiges Management dernatürlichen und naturräumlichen Ressourcen, sowie der Funktions- und Nutzungs-konflikte in den österreichischen Kulturlandschaften

3.1.2 Themenschwerpunkt „Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischenVielfalt

Biogene Ressourcen und insbesondere Biodiversität erfordern repräsentativen Schutz,um das Entwicklungspotential und die nachhaltige Nutzung sicherzustellen. AlsGrundlage dafür sind die fachlichen Grundlagen für alle drei Ebenen der Biodiversität(genetische Diversität, Artendiversität, Ökosystemdiversität) zu erarbeiten. Zur Umset-zung des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt, der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie der EU ist eine bundeseinheitliche Vorgangs-weise notwendig, die u.a. naturschutzfachliche Forschung voraussetzt.

Ziele:

• Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und Konzepten zur Sicherstellungdes repräsentativen Schutz, des Entwicklungspotentials und der nachhaltigen Nut-zung biogener Ressourcen und insbesondere der Ressource Biodiversität

• Entwicklung eines Monitoringsystems zur Beobachtung der Veränderung der Bio-diversität und begleitende Ursachenforschung

• Erarbeitung der fachlichen Grundlagen zur Erfüllung internationaler Verpflichtun-gen

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3.1.3 Themenschwerpunkt „Haushalten mit Wasserressourcen“

Die Versorgung mit Trink-, Nutz-, Heil- und Thermalwasser ist ein Grundbedürfnis desMenschen. Die ausreichende Verfügbarkeit von Wasser geeigneter Qualität ist Grund-lage für eine landwirtschaftliche und industrielle Entwicklung, ebenso wie für die Ge-sundheit allgemein, oder den Tourismus im speziellen. Besonderes Augenmerk der ein-schlägigen Forschung gilt der Versorgungssicherung mit Wasser und dem Schutz vorGefährdung des Mediums Wasser gegen Eintrag von Schadstoffen. Wasservorkommenin allen Ausprägungen sind in ihrer lokalen und regionalen Ausformung qualitativ undquantitativ zu erfassen. Der angestrebten nachhaltigen Bewirtschaftung der Grund-und Oberflächenwasserkörper dient die Abgrenzung von Einzugsgebieten, Infiltrati-ons- und Wegigkeitssystemen sowie die Abklärung des Speicherverhaltens und desGefährdungspotentials, die in geeigneten oder zu entwickelnden GIS-Instrumenten zudokumentieren sind. Darauf aufbauend sind Wasser-Informationssysteme einzurich-ten, Wasserhaushaltskonzepte auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und Einsparpotenti-ale zu erkunden.

Ziele:• Langfristige Sicherung der Qualität und Quantität aller Wasserressourcen, dazu

dienen• Die wissenschaftliche Abgrenzung von Einzugsgebieten, die Erkundung von In-

filtrations- und Wegigkeitssystemen, die Abklärung des Speicherverhaltens undder Gefährdungspotentiale, insbesondere durch den Einsatz von kostengünstigen,zuverlässigen und sichere Aussagen erlaubenden geophysikalischen Methoden

• Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Erhaltung der „ökologischenFunktionsfähigkeit“ von Grundwässern und Oberflächengewässern

• Erforschung von Einsparpotential zur effizienten Nutzung von hochwertigen Was-serressourcen sowie von weniger „anspruchsvollem“ Wasser, z.B. Brauchwasser

• Entwicklung und Prüfung von nachhaltigen Entwicklungs- und Nutzungsstrate-gien der Grund- und Oberflächenwasserkörper

• Die Entwicklung geeigneter GIS-Systeme zur Dokumentation aller wasserrelevan-ten Daten und der Aufbau von Wasser-Informationssystemen

• Verfahren und Technologie für Haushalte, Industrie und Gewerbe, die eine mindes-tens um einen Faktor 10 verbesserte Wassereffizienz haben

• Verfahren und Technologien für Industrie und Gewerbe, die wasserfrei sind odereinen völlig von der Natur abgeschlossenen Wasserkreislauf haben

3.1.4 Themenschwerpunkt „Bewältigung der Schadstoffproblematik“

Die vielfältigen Aktivitäten des Menschen führen zu verstärktem Schadstoff- undNährstoffeintrag in Luft, Wasser und Boden. Zur Verminderung und Sanierung vor-handener, aber auch zur Vermeidung künftiger Kontaminationen sind Strategien zuentwickeln. Dazu wird es erforderlich sein, verstärkte Anstrengungen in der Erfor-schung der Schadstoffentstehung bzw. -ausbreitung und -wirkung auf Mensch undÖkosysteme zu unternehmen. Hinsichtlich der nicht luftrelevanten Schadstoffströme,und hier vor allem nach der Deposition auf die Erdoberfläche, sind die relevanten Hin-tergrundwerte sowie die Pfade von Schadstoffen, sowohl in der ungesättigten als auchin der gesättigten Zone des Bodens sowie das Verhalten der Böden gegenüber Schad-stoffen und die schlussendlich davon ausgehende Wirkung auf die Böden, das Grund-

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wasser, die Vegetation und menschliches und tierisches Leben integrativ zu untersu-chen. Für die Bereithaltung und Darstellung der dazu notwendigen Daten ist ein si-mulationsfähiges GIS-Werkzeug zu adaptieren.

Ziele:

• Vermeidung und Verminderung der Schadstoff- und Nährstoffbelastung in denUmweltmedien,

• Reduktion der Entstehung von Schadstoffen; Schließung von Kreisläufen in Pro-duktionsabläufen der Industrie

• Zero-Emissions Verfahren (abfall- und emissionsfrei); Nutzungskonzepte für denstofflichen Einsatz nachwachsender Rohstoffe in Produktionsprozessen

• Verfahren zur wertschöpfenden Weiterverarbeitung von Abfällen und Emissionenzu vermarktbaren Produkten

• Erfassung des Gefährdungspotentiales in Abhängigkeit von Stoffcharakteristik,Stoffkonzentration und -transfer in die Biosphäre

• Entwicklung von stoffspezifischen Beurteilungskriterien des Gefährdungs-potentiales

• Flächige Erfassung belasteter Gebiete und der regionalen Hintergrundwerte• Komplexinterpretation vorhandener Einzelwerte und Einbindung der Ergebnisse

von Monitoringprogrammen• Methoden- und Strategieentwicklung zur Sanierung bzw. Verminderung vorhan-

dener, sowie zur Vermeidung künftiger Kontaminationen der Umwelt• Entwicklung von Methoden zur Umsetzung der EU-Seveso-Richtlinie

• Verminderung des Schadstoffausstoßes durch die Einführung einer nachhaltigenRohstoffnutzung unter Einbindung einer stofflichen Nutzung biogener Ressourcen(NAWARO)

3.1.5 Themenschwerpunkt „Umgang mit naturräumlichen Risiken“

Eine möglichst detaillierte Kenntnis der prozesshaften Vorgänge bei der Entstehungvon Naturgefahren, über die Schutzwirkung von Ökosystemen und Landschaftsele-menten ist Voraussetzung für einen Umgang mit Naturgefahren, der einerseits dieFunktionalität der Landschaft intakt zu halten, andererseits ökonomische Werte derGesellschaft zu schonen trachtet. Unter Beachtung der geologisch-morphologischenSituation sind die Bewertung und Verbesserung von aktiven und passiven Schutzmaß-nahmen im Sinne ihrer Nachhaltigkeit erforderlich, wie auch Prognoseverfahren undInstrumente des Risikomanagements unter Ausnützung verschieden gestützter For-men der Erdbeobachtung.

Ziele:

• Schutz des Siedlungsraumes und der Infrastruktur vor Naturgefahren wie Vermu-rung, Lawinenabgang, Überschwemmungen, Erdbeben, Massenbewegungen undFelsstürzen – dazu dienen

• Entwicklung von Methoden des Wasserhaushaltmanagements speziell in alpinenEinzugsgebieten

• Systematische Beobachtung, GIS-Dokumentation und Bewertung von Massenbe-wegungen unter Einsatz von traditionellen Kartierungs- und u.U. speziell zu

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entwickelnden Fernerkundungsmethoden• Verbesserung der relevanten Datensituation und deren Komplexinterpretation, so-

wie die Einbindung von Ergebnissen aus Monitoringprogrammen• naturnahe Verbauungsmethoden• Bundesweite Erfassung der Erdbebenaktivität zur Bestimmung des Erdbebenrisikos

und zur Unterstützung der Zivil- und Katastropheneinrichtungen, insbesondere imFalle von grenzüberschreitenden Erdbebenauswirkungen

3.1.6 Themenschwerpunkt „Schutz des Klimas “

Klimaveränderungen sind in Überlagerung geogener und anthropogener Faktoren zubetrachten und die regionalen Auswirkungen zu bewerten.Entsprechend den Vorgaben des Kyoto-Protokolls und der EU-internen Aufgabenver-teilung hat Österreich seine Treibhausgasemissionen um 13 % bis zum Zeitraum2008/12 (in Vergleich zu 1990/95) zu reduzieren. In der Forschung im Bereich Klima-schutz sind Strategien zur Reduktion klimarelevanter Emissionen notwendig, alle rele-vanten Verursachergruppen zu berücksichtigen sind.

Ziele:

• Regional wirksame Verhinderung klimaverändernder Auswirkungen des gesell-schaftlichen Umgangs mit Landschaft und Ressourcen, dazu dienen

• Abschätzung des Einflusses von Klimaänderungen auf Österreich• Maßnahmenvorschläge zur Emissionsreduktion durch Verkehr, Haushalte, Industrie

und Landwirtschaft sowie Strategien zu deren Umsetzung; meteorologische Analy-sen zur Überwachung der Wirkung emissionsvermindernder Maßnahmen

• Erfassung, Dokumentation und Bewertung klimarelevanter Prozesse, Entwicklungvon Methoden zu deren Komplexinterpretation, sowie die Einbindung von Ergebnis-sen aus Monitoringprogrammen

3.1.7 Themenschwerpunkt „Forcierung erneuerbarer Energieformen“

Die Optimierung des Energieeinsatzes umfasst grundsätzlich die drei Bereiche Ener-gieeinsparung, effiziente Energieverwendung – auch im Sinne des Klimaschutzes –und den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien. Dabei sind insb. sozioökono-mische und organisatorisch-logistische Fragestellungen wesentlich und der Aspekt derEnergiedienstleistung ist in den Blickpunkt der Betrachtungen zu stellen.

Ziele:

• Bewertung von Maßnahmen zur Umsetzung der in den Weiß- / Grünbüchern der EUsowie dem Kyoto-Protokoll zu den Themen erneuerbare Energie und Energieversor-gungssicherheit enthaltenen Strategien und Zielen, dazu dienen

• wissenschaftliche Erkenntnisse zur Steigerung der Effizienz und der Bedarfs-deckung beim Einsatz erneuerbarer Energieträger (insbesondere mit dem Schwer-punkt Industrie, Gewerbe, Verkehr)

• Wissenschaftliche Vorarbeiten für Umsetzungsprojekte in den Bereichen Energie-sparen, Einsatz von erneuerbaren Energieträgern sowie Energiedienstleistungenauch im Hinblick auf ihre zeitliche Dimension

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3.1.8 Themenschwerpunkt „Haushalten mit Mineralrohstoff-Ressourcen“

Gezielte Maßnahmen zur nachhaltigen Absicherung der heimischen Rohstoffversor-gung können nur auf der Basis einer auf aktueller Evidenz und auf neuestem Wissens-tand basierenden möglichst vollständigen Erfassung der natürlichen Vorkommen, so-wie der Verbrauchswerte erfolgen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, istdie zentrale Aufgabe der Durchforschung des Bundesgebietes nach mineralischenRohstoffen und nutzbaren Vorkommen, insb. von Massenrohstoffen, unter diesen Vor-gaben zu intensivieren. Es sind dies auf der rohstoffgeologischen Seite eine genauereErfassung und Darstellung der jungen Bedeckung und der lithologischen Eigenschaf-ten der Gesteine, auf der rohstoffwirtschaftlichen Seite ist es eine Verbesserung derErfassungsmöglichkeiten von betrieblichen Produktions- und Reservedaten. Der Aspektder Nachhaltigkeit in Zusammenhang mit Mineralrohstoffen verdient eine der Ablei-tung von Maßnahmen dienliche wissenschaftliche Betrachtung. Regionalisierte Ab-schätzungen von Bedarfsentwicklungen sind notwendig, um rechtzeitig kritische Be-reiche der Versorgung und der Nutzungskonflikte erfassen zu können. Dabei sind Si-cherungsvorschläge und Konzepte zur Folgenutzung von ehemaligen Bergbauland-schaften notwendig und auch Alternativen zu entwickeln.

Ziele:

• Langfristige Sicherung der Mineralrohstoff-Versorgung unter Beachtung der Land-schaftsfunktionen, dazu dienen

• Detaillierte Erforschung und GIS-gestützte Dokumentation der geowissenschaft-lichen Grundlagen

• Regionalisierte Abklärung der verschiedenfristigen Bedarfs- und Versorgungs-situation unter Betrachtung der spezifischen Nachhaltigkeitsaspekte von Mineral-rohstoffen, insbesondere von Massenrohstoffen

• Entwicklung von Methoden zur vorausschauenden Abklärung naturräumlicher Kon-flikte im Zusammenhang mit Mineralrohstoff-Abbauvorhaben auf verschiedenenregionalen Ebenen

• Verstärkte Nutzung von Sekundärrohstoffen im Bauwesen

3.2 Strategiefeld „Ernährung und Gesundheit“

In den letzten Jahren ist der Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit ei-nem großen Teil der Bevölkerung bewusst geworden, allerdings sind die kausalen Zu-sammenhänge sowie der Beitrag der Ernährung zur Gesundheitsvorsorge schwierigund zu wenig wissenschaftlich belegt. In letzter Zeit geht es vor allem um die Erzeu-gung der Lebensmittel, ihrer Herkunft und Qualität. Den gemeinsamen Fragen geltenauch Auswirkungen der Umweltbelastungen durch die Lebensmittelproduktion so-wohl auf die Lebensmittel als auch auf die gesamte Produktionskette.

Nach heutigen Wissenstand besteht ein Zusammenhang zwischen Ernährung und Ge-sundheit. Noch ist wenig über die Zusammenhänge zwischen Konsum und Qualitätsowie den damit verbundenen physiologischen Auswirkungen von Lebensmittel aufden Organismus bekannt.

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Man weiß heute, dass bestimmte mit der Nahrung aufgenommene sekundäre Pflan-zeninhaltsstoffe (Phytohormone, etc.) physiologisch wirksam sind. Über die Zusam-menhänge und möglichen Auswirkungen die mit der Aufnahme dieser Stoffe verbun-den sind, ist nur Teilwissen vorhanden. Der Identifizierung von Lebensmittelbestand-teilen, die eine Hauptrolle bei der Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszu-standes und des Wohlbefindens spielen, stellen daher eine wichtige Aufgabe dar.Produktentwicklungen („functional food“ ), die die Anreichungen und Zugabe solcherStoffe zum Inhalt haben, werfen die Frage auf inwieweit diese zukünftig Einfluss aufdie Volksgesundheit nehmen.Die Zugabe und Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen, Antioxidatien, Mine-ralstoffen sowie anderen sekundären Pflanzeninhaltsstoffen (Phytohormone, etc.) istin einem gesamtheitlichen Kontext zu betrachten und der tatsächliche Bedarf zu hin-terfragen. In diesem Zusammenhang sind Untersuchungen der Auswirkungen von un-terschiedlichen Anbaumethoden (biologisch, konventionell) sowie Pflanzenzüchtun-gen auf die Änderungen der Qualität und Quantität von sekundären Pflanzeninhalts-stoffe in Primärprodukten (Obst, Gemüse, etc.) durchzuführen.

Ziel:

• Besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen der Lebensmittelproduktion(Erzeugung, Sicherheit und Qualität der Produkte) und den gesundheitlichen Aus-wirkungen sowie des Gesundheitswertes von Lebensmitteln

• Aufbau von Wissen über Zusammenhänge von Qualität und Quantität von, als Nah-rungsmitteln genutzten, Pflanzen mit deren Anbau und/oder Züchtung an Handvon physiologisch wirksamen Inhaltsstoffen.

• Untersuchungen von heimischen Pflanzen bezüglich deren Nutzung zur Gewinnungernährungsphysiologisch interessanter Inhaltsstoffe.

• Ersatz von künstlichen Lebensmittelzusatzstoffen durch pflanzliche (Antioxidantien,Farbstoffe, Emulgatoren, etc.) .

• Erarbeitung von Studien die Zusammenhänge von sekundären Lebensmittelinhalts-stoffen und deren ernährungsphysiologischen Auswirkungen zum Inhalt haben.

3.2.1 Themenschwerpunkt „Lebensmittelsicherheit“

In den letzten Jahren hat sich die Sensibilität für die Gesundheitsbeeinflussung durchNahrungsmittel erhöht, wobei hier besonders die Produktionsform (biologisch, kon-ventionell, gentechnisch verändert) und die Rückstandbelastungen die kritischen Fak-toren darstellen.

Ziele:

• Sicherung der wissenschaftlichen Produktionsgrundlage für ernährungsphysiolo-gisch wertvolle Lebensmittel von gleichbleibend hoher Qualität bei schonenderRessourcennutzung

• Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen für wirksame und effiziente Evalu-ierung und Bewertung der Lebensmittelsicherheit

• Verbesserung der Methoden zur Qualitätssicherung auf allen Produktionsebenensowie zur Prozesslenkung und Evaluierung und Bewertung derselben

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• Verbesserung der Herkunftssicherung und Nachverfolgbarkeit

3.2.2 Themenschwerpunkt „Gesundheitswert von Lebensmitteln“

Der Beitrag der Ernährung zur Gesunderhaltung und Gesundheitsvorsorge wird immermehr erkannt. Einzelnen Lebensmitteln werden spezifische Eigenschaften hierfür zu-geordnet, die aber derzeit nicht ausreichend wissenschaftlich belegt sind.

Ziele:

• Erhöhung des Wissensstandes über den gesundheitsrelevanten Beitrag einzelnerLebensmittel

• Wissenschaftliche Grundlagen einer verbesserten Ernährungsberatung bzw. die zueinem verbesserten Ernährungsverhalten führen

• Entwicklung von Strategien zur Akzeptanz einer gesunden Ernährung speziell vonausgewählten Bevölkerungsgruppen

3.2.3 Themenschwerpunkt „Umweltauswirkungen der Lebensmittelerzeugung“

Jede Erzeugung von Lebensmitteln hat Auswirkungen auf die Ökosystemkette, die sichdaraus ergebenden Konsequenzen auf die Gesundheit sind im einzelnen zu wenig be-kannt.

Ziele:

• Durch umweltfreundliche und ressourcenschonende Produktionsverfahren solleine Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Lebensmittelerzeugung sowie dergesamten Produktionskette erreicht werden.

• Die wissenschaftlichen Untersuchungen eines gesamtheitlichen Ansatzes der Pro-duktionskette haben die Vertriebssysteme und die Verpackung zu umfassen.

3.3 Strategiefeld „Neue Produkte und Verfahren“

Die Bund/Bundesländer-Kooperation im Strategiefeld „neue Produkte und Verfahren“agiert auf vorwettbewerblicher Ebene und schafft die Voraussetzungen für Technolo-gieentwicklung mit wirtschaftlichem Erfolg.

Schwerpunkt dieses Strategiefeldes ist die Erforschung und Entwicklung von neuenProduktionsverfahren, Produkten und Dienstleistungen, welche unter deutlicher Re-duktion von Ressourcenverbrauch und Umweltbelastung vergleichbare oder höhereLebensqualität ermöglichen. Durch Einsatz erneuerbarer Rohstoffe und Energieträger,durch Recyclierung und durch kaskadische Nutzung wird ein effizienter Ressourcen-einsatz gewährleistet. Bei allen Verfahren, Produkten und Dienstleistungen sind dieFolgen der Anwendung zu bewerten.

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Durch Einbindung regional vorhandener Ressourcen werden Wertschöpfung und Ar-beitsplatzsicherheit in den Regionen angehoben.

Ziele:

• Reduktion der Material- und Energieintensität in der Produktion

• Verstärkte Nutzung regenerierbarer Ressourcen und Sekundärrohstoffe

• Stärkung der heimischen Wirtschaft

• Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz und Sicherung der Lebensqualität

• Entwicklung von konkreten Vorzeigeprodukten-, Verfahren- und Dienstleistung

3.3.1 Themenschwerpunkt „Technologien zum Schließen von Stoffkreisläufen“

Nachhaltige Wirtschaftssysteme erfordern die Schließung von Stoffkreisläufen. ZurVerhinderung von Neueinträgen von Schadstoffen oder um deren Ausschleusung ausdem Stoffkreislauf zu bewirken, ist nach der Erhebung von Stoffkreisläufen die Erarbei-tung und Evaluation von Maßnahmen zur Lenkung von Stoffströmen notwendig. Da-mit soll eine nachhaltige Bewirtschaftung der Stoffe und ein schonender Umgang mitRessourcen erreicht werden. Lösungsansätze, Konzepte und Strategien sowie marktfä-hige Produkte und Dienstleistungen sollen bereitgestellt werden.Technologien und Systeme zur Schließung von Stoff-, Bauteil- und Produktionskreis-läufen werden entwickelt. Bei diesen Verfahren sind die Folgen der Anwendung zubewerten.

Ziele:

• Kaskadische Nutzung der Stoffe

• Entwicklung von Produktionsketten auf Basis von Reststoffen

3.3.2 Themenschwerpunkt „Technologien zur faktoriellen Steigerung derRessourceneffizienz“

Zur Ökologisierung der Produktionsbasis und Steigerung der Ressourceneffizienz wer-den Verfahren zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe und regionalspezifischer Res-sourcen entwickelt. Technologien und Produkte weisen eine faktoriell gesteigerte Res-sourceneffizienz auf (Faktor 10-Technologien).

Ziele:

• Reduktion der Material- und Energieintensität

• Nutzung von regionalspezifischen regenerierbaren Ressourcen

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3.3.3 Themenschwerpunkt „Technologien für regionale Wertschöpfung“

Nachhaltige Entwicklung fordert und fördert die Dezentralisierung. Durch Netzwerke(Clusterbildung) und Kooperation wird dem Effizienzgedanken entsprochen und dieUmsetzung erleichtert.Neue Technologien und Organisationsstrukturen sind zu entwickeln und Marktpoten-tiale aufzuzeigen. Durch Entwickeln von Produkten und Verfahren, bei denen regionalvorhandene Ressourcen eingesetzt werden und Mehrfachnutzungen gewährleistetwerden, wird das Marktpotential, die Wertschöpfung und Arbeitsplatzsicherheit in derRegion angehoben.

Ziele:

• Einsatz regional vorhandener, regenerierbarer oder nichtregenerierbarerRessourcen

• ökologische Optimierung der Rohstoff- und Vertriebslogistik

• Entwicklung von Netzwerken und Kooperationen

3.3.4 Themenschwerpunkt „Verfahren zur Sanierung belasteter Standorte“

Untersuchungen in den letzten Jahren haben an Altstandorten bzw. im Bereich vonAltablagerungen Boden-, (Boden)luft- und Grundwasserverunreinigungen nachgewie-sen. Die Bewältigung dieser durch vielfältige menschliche Tätigkeit verursachten Ver-unreinigungen erfordert im Interesse der Schutzgüter Boden, (Boden)luft und Wassereffiziente Dekontaminationsmaßnahmen.

Die Entwicklung von Verfahren zur In situ / Ex situ-Dekontamination von mit Schwer-metallen und/oder organischen Schadstoffen verunreinigten Standorten, deren Wei-terentwicklung und deren Erprobung an geeigneten Standorten soll die Möglichkeitkostengünstiger Maßnahmen schaffen. Dies betrifft ebenso Untersuchungen zur Sa-nierung von Gebieten, die durch Luftverschmutzungen als sanierungsbedürftig einzu-stufen sind.

Für die wirkungsvolle Vorgangsweise ist eine enge Zusammenarbeit zwischen For-schung, Anwendung und Verwaltung erforderlich.

Ziele:

• Entwicklung effizienter und kostengünstiger Sanierungsverfahren

• Erprobung und Weiterentwicklung von Verfahren an geeigneten Standorten

• Entwicklung von Szenarien zur Sanierung von Luftschadstoffbelastungsgebieten(Berechnung von Emissionen und deren Verursachern, Ausbreitungsmodellen undPrognosen und wirkungsvollen Reduktionsstrategien)

• Kartierung der geologischen und hydrologischen Verhältnisse im Untergrund be-lasteter Standorte zur Erfassung von Schadstoffausbreitungen

• Dreidimensionale Erfassung von belasteten Gebieten zur Simulierung von alterna-tiven Lösungsansätzen

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• Dreidimensionale Erfassung von belasteten Standorten sowie ihrer Umgebung mitzerstörungsfreien Methoden der geophysikalischen Prospektion als Basis für denEinsatz der geeigneten Dekontaminationsverfahren

3.3.5 Themenschwerpunkt „Erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz“

Fossile Energieträger sind mengenmäßig begrenzt. Es werden Technologien zur effi-zienten Nutzung erneuerbarer Energieträger entwickelt sowie Produkte und Verfah-ren, die zur Steigerung der Gesamteffizienz von Energiesystemen beitragen. Behandeltwerden die Technologiebereiche Energiegewinnung, Energieumwandlung, Energie-speicherung und Wärmedämmung.

Ziele:

• Steigerung der Energieeffizienz

• Steigerung des Anteiles erneuerbarer Energieträger

• Minimierung von Energieverlusten

3.3.6 Themenschwerpunkt „Medizintechnik/Telemedizin“

Behandlung von Aufgabenstellungen, in denen medizinische mit informations- undkommunikationstechnischen Aufgaben verknüpft werden. Entwicklung von neuenProdukten und Verfahren in der Medizin- und Rehabilitationstechnik.

Ziele:

• Verbesserung der Lebensqualität und der Heilungsaussichten von Kranken, Behin-derten und Alten

• Verbesserung des Behandlungserfolgs und Reduktion der Behandlungskosten

• Berücksichtigung des medizinischen und technologischen Fortschritts und neuergesellschaftlicher Anforderungen

3.4 Strategiefeld „Mobilität, Verkehr und Tourismus“

Tourismus- und Verkehrsforschung soll für den Lebens- und Wirtschaftsraum Öster-reich neue Möglichkeiten suchen, um sowohl die Lebensqualität der Bevölkerung alsauch der Gäste zu erhalten und/oder zu verbessern.

Ziele:

• Betrachtung von Verkehr und Tourismus mit allen Einflussfaktoren und Akteuren,sowie der Auswirkungen als vernetztes Ganzes, Orientierung an den bestehendenProblemen, interdisziplinäre Ausrichtung.

• Faire Verteilung der Mobilitätschancen der Menschen in Zukunft zur Befriedigungihrer Lebensbedürfnisse durch auf Nachhaltigkeit basierende Verkehrssysteme,

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Geringhalten der Belastung für die Umwelt, Schaffung einer Basis für eine prospe-rierende Wirtschaft.

• Erforschung neuer Rahmenbedingungen und Aufzeigen neuer Nutzungsmöglich-keiten in der Tourismuswirtschaft, Aufbau optimierter Innovationszyklen durchsowohl strategische als auch operative Tourismusforschung, Versorgung derTourismuswirtschaft durch die daraus resultierenden Endprodukte mit besserenPlanungs-, Dienstleistungs- und Marketingwerkzeugen.

• Besondere Beachtung von geogenen Gefahrenbereichen im Rahmen touristischerErschließungen

3.4.1 Themenschwerpunkt „Sozioökonomische Mobilitätsforschung“

Die Kenntnis von gruppenspezifischen Mobilitätsbedürfnissen ist ein Ankerpunkt fürdie Gestaltung von Mobilitätsdienstleistungen und Öffentlichkeitsarbeit. Die Verpa-ckung bzw. das Marketing von Mobilitätsangeboten ist ein entscheidender Faktor fürderen nachhaltigen Erfolg. Auf Basis der Einstellungen der Zielgruppen zu Maßnahmenoder neuen Dienstleistungen können Strategien für nachhaltige Verkehrslösungengestaltet werden.

Ziele:• Erforschung und Entwicklung verbesserter Steuerungsmodelle zur Abbildung der

Wechselwirkungen zwischen Leistungsfähigkeit der Infrastruktur, Siedlungsent-wicklung bzw. Intensität der Raumnutzung und Verkehrsaufkommen.

• Bereitstellung von Grundlagen für die Verlagerung (Modal Split) und die Ver-ringerung des Verkehrs, ohne Einschränkung der Befriedigung von Mobilitätsbe-dürfnissen.

• Dabei möglichst sichere und umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrs.

3.4.2 Themenschwerpunkt „Mobilitäts- und Transportmanagement“

Mobilitätsmanagement ist ein entscheidender Faktor auf dem Weg zu einem nachhal-tigen Verkehrssystem. Organisatorische Innovationen und kundenorientierte Mobili-täts- und Transportdienstleistungen können die vorhandene Infrastruktur besser nut-zen.

Ziele:

• Bessere Nutzung der Infrastruktur durch organisatorische Innovationen und kun-denorientierte Mobilitäts- und Transportdienstleistungen bzw. dementsprechendeBeratungen.

• Mittelfristig bessere Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse bei erhöhter Öko-effizienz durch Stärkung des Umweltverbundes (Öffentlicher-, Fußgänger- und Rad-verkehr) und des intermodalen Verkehrs.

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3.4.3 Themenschwerpunkt „Interdisziplinäre Verkehrsplanung“

Komplexe Systeme lassen sich nur unzureichend beschreiben. In der Verkehrsplanungsollte immer die gesamtheitliche Betrachtungsweise des Systems stehen und nicht dasAnalysieren und Beurteilen von Teilbereichen. Unerkannte Neben- und Wechselwir-kungen in scheinbar gänzlich unterschiedlichen Bereichen oder Einflusssphären tretenauf. Der beabsichtigte Effekt von gesetzten Maßnahmen kann vollständig ausbleibenoder unerwünschte Wirkungen können auftreten.

Ziele:

• Erarbeitung von Modellen für die Verkehrsplanung im Sinne des Strategiefeldes.

3.4.4 Themenschwerpunkt „Tourismusforschung“

Aufbauend auf den bereits bestehenden touristischen Forschungsaktivitäten soll einstrategisches als auch operatives Netzwerk im Bereich der wirtschaftsnahen Touris-musforschung entstehen. Dieses touristische Forschungsnetzwerk sollte dabei dieNachfrage und das Angebot von projektorientierter Lösungskompetenz (Österreichund international) kanalisieren und strukturieren. Durch die ständige Beobachtung derNachfrage(typen) können dabei auch jene Entwicklungen erkannt werden, für welcheForschungsaufgaben/-themen eine permanente Einrichtung sinnvoll und notwendigist.

Ziele:• Entwicklung neuer Technologien im Tourismus (z.B. „e-Tourism“)• Entwicklung touristischer Meßsysteme (z.B. Entwicklung und Umsetzung eines

operationalisierbaren Meßsystems für Nachhaltigkeit im Tourismus)• Forschung über die Entwicklung des Nachfrageverhaltens der Touristen• Gestaltung von Produkt- und Dienstleistungsangeboten• Produkttests und -vergleiche• Berufsgruppenforschung• Erforschung von Freizeitverhalten bestimmter Touristenschichten (z.B. „Jugend-

tourismus“)• Entwicklung von Benchmarks für touristische Dienstleistungen• Aufbau einer touristischen Forschungsdatenbank• Aufbau wissenschaftlicher Kompetenz auf dem Gebiet des Gesundheitstourismus

3.5 Strategiefeld „Gesellschaftlicher Wandel“

Der Charakter der Arbeitsgesellschaft hat sich in den entwickelten Industriegesell-schaften stark verändert. Technologische Entwicklungen, die rasante Globalisierung,die moderne Kommunikationsrevolution und die Herausbildung einer Wissensgesell-schaft stellt die derzeitigen Handlungs- und Lösungspotentiale der modernen Indust-riegesellschaften vor völlig neue Herausforderungen. Diese Entwicklungen könnenetwa die bestehende Ungleichheit zwischen den Geschlechtern verstärken oder neue

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Formen sozialer Ungleichheit fördern. Es gilt daher insbesondere Maßnahmen zu ent-wickeln, die

• gleichermaßen die wirtschaftliche Entwicklung, die Verantwortung für die Umwelt,die soziale Absicherung und die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen;

• die Integration von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Bedürfnissen sicherstel-len;

• demographische Veränderungen und Migration in einen Zusammenhang bringen,ohne dass neue Unsicherheiten entstehen;

• neue Formen der Beziehungen zwischen Institutionen und Partizipationsmöglich-keiten von BürgerInnen ermöglichen;

• Chancen einer demokratischen, offenen Wissensgesellschaft erhöhen.

Ziele:• Mit gesicherten empirischen Grundlagen soll der Wissensstand zu bestimmten ge-

sellschaftlichen Gruppen verbessert werden, insbesondere zur Situation von Frauenund zur Situation von benachteiligten älteren Menschen, Behinderten und anderenGruppen mit spezifischen Bedürfnissen in der Arbeitswelt und im gesellschaftli-chen Leben.

• Bei den politischen EntscheidungsträgerInnen soll die Sensibilität für diese brisan-ten gesellschaftspolitischen Problemfelder und die Akzeptanz für neue Lösungsan-sätze erhöht werden. Expertisen sollen dazu in allen Politikbereichen aufgebautund Instrumente zur Bewertung der Auswirkungen politischer Maßnahmen in allenBereichen weiterentwickelt werden.

• Die Entwicklung und Verbreitung neuer Methoden und Verfahren, vor allem in Be-zug auf eine Strategie der Nachhaltigkeit, sollen deutlich machen, dass der globalegesellschaftliche Wandel auch die Wissenschaft vor neuartige Herausforderungenstellt.

3.5.1 Themenschwerpunkt „Arbeitswelt und soziale Nachhaltigkeit“

Die Auswirkungen der neuartigen Arbeits- und Beschäftigungsformen auf die sozialeVerträglichkeit sind noch zu wenig bekannt. Die Überlegungen zur Neugestaltung derArbeitsgesellschaft gehen vom Modell der „Drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung“aus, das um einen Ausgleich zwischen Ökologie, Ökonomie und sozialer Sicherung be-müht ist. Dabei geht es nicht nur um soziale Absicherung, sondern um die gesellschaft-liche Bedeutung von Arbeit schlechthin und die Erweiterung des vorherrschenden Er-werbsarbeitsbegriffs um gesellschaftlich wichtige, aber unbezahlte Arbeitsleistungenwie Eigenarbeit, Versorgungsarbeit und Gemeinschaftsarbeit. Häufig wird dieses Kon-zept der Mischarbeit als zentraler Bestandteil für soziale Nachhaltigkeit in die Diskussi-on eingebracht, da es am stärksten an grundlegende Wandelprozesse in der gegenwär-tigen Arbeitsgesellschaft anknüpft. Mischarbeit soll neue Handlungsspielräume eröff-nen und von ergänzender sozialer Sicherung begleitet werden; sie verlangt eine anNachhaltigkeit orientierte und durch sozioökologische Reformen realisierbare Perspek-tive.

Die Gestaltung und Organisation von Arbeitszeit ist ein zentraler Faktor für die Her-stellung von Gleichstellung und Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern. Ar-beitszeitmodelle müssen daher sowohl unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Berufs-

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und Privatleben für Frauen und Männer, als auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Aus-wirkungen auf die tradierte geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Gesellschaftüberprüft werden.

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, verstärkt Strategien zur Förderung vonFrauen und Mädchen in nicht „traditionell weiblichen“ Berufsfeldern, insbesondere imBereich der neuen Technologien zu entwickeln.

Auch die Nutzung von Wissen und Erfahrung der aus dem Berufsleben ausscheidendenMenschen ohne deren Überforderung ist ein gesellschaftliches wie humanes Anliegen.

Ziele:

• Querschnittsanalysen zum Erkennen von Wechselwirkungen zwischen Ökonomie,Ökologie und Sozialem in Bezug zur Arbeitswelt

• Entwicklung von nachhaltigen Systemen zur sozialen Sicherung

• Entwicklung von Instrumenten und Modellsimulationen unter Berücksichtigungvon BIP, Arbeits- und Ressourcenproduktivität

• Schaffung von fundierten wissenschaftlichen Grundlagen und Bereitstellung vonBasisdaten durch Evaluierung bereits implementierter Arbeitszeitmodelle im Hin-blick auf ihre Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Männern und Frauen

• Erarbeitung von Strategien zur Förderung von Frauen in nicht „traditionell weibli-chen“ Berufsfeldern und

• Entwicklung von pädagogischen Instrumentarien und anderen Methoden zur För-derung des Interesses von Mädchen in technische Berufe sowie an neuen Techno-logien und Entwicklung

3.5.2 Themenschwerpunkt „Verbesserte Integration von Personen mit speziellenBedürfnissen“

Personen mit speziellen Bedürfnissen sind sehr häufig mit schwierigen Lebensbedin-gungen und deren Organisation konfrontiert. Beim Zusammentreffen unterschiedli-cher Problemlagen (Qualifikationsdefizite, fehlende Berufserfahrung, gesundheitlicheBeeinträchtigungen, psychische Probleme, Suchtproblematik, Schulden, Obdachlosig-keit, Sprachprobleme, Vorstrafen, Motivations- und Orientierungsproblematiken) gibtes kaum Angebote an Qualifizierungsmaßnahmen, Stabilisierungs- und Integrations-projekten bzw. betriebliche Eingliederungsbeihilfen für Unternehmen. ExperimentellePilotphasen bei der Entwicklung neuer Maßnamen sowie eine evaluierende Begleitungund Analyse der Ergebnisse laufender Projekte sollen hier die sozialwissenschaftlichenGrundlagen zum Finden neuer Wege schaffen.

Ziele:

• Erhöhung des Wissensstandes über die Lebenssituation von Personen mit speziellenBedürfnissen durch Datenerhebung und wissenschaftliche Studien

• Entwicklung, Evaluierung und Analyse von Maßnahmen, die die Lebenssituationdieser Personengruppe verbessern sollen

• Erforschung der Bedingungen für die Entwicklung und Implementation vonInformationsnetzwerken für jene Personengruppen.

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3.5.3 Themenschwerpunkt „Demographische Veränderungen und deren sozialeAuswirkungen"

Die in allen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften zu beobachtenden demogra-phischen Entwicklungen wie Alterung der Bevölkerung, Geburtenrückgang und Zu-nahme der Kleinhaushalte wurden auch in Österreich zu zentralen Faktoren des de-mographischen Wandels.Die Probleme der alternden Gesellschaft wie Auswirkungen auf die Sozialversiche-rungssysteme, die Marktanpassungen und die Umprägung der Altersphase als „dritterLebensabschnitt“ bieten ein weites Feld für wissenschaftliche Forschung.Der gesellschaftliche und ökonomische Wandel wirkt in städtischen und ländlichenRäumen in höchst unterschiedlicher Weise auf traditionelle Familien-Beziehungsmuster. Die Ausbildung neuer Lebens- und Familienformen stellen das Sys-tem der Gesellschaft und der Politik vor neue Anforderungen. Diese neuen gesell-schaftlichen Entwicklungen bedürfen einer sozialwissenschaftlichen Erforschung undAufarbeitung, als Grundlage für politische Entscheidungen.

Ziele:

• Verbesserung der empirischen Datenlage zur speziellen Lebenssituation alternderMenschen

• Erarbeitung von Studien über die Lebensbedürfnisse alternder Menschen und Ent-wicklung von Strategien zur Verbesserung ihrer Lebenssituation

• Erhöhung des Wissensstandes über die Auswirkungen neuer Lebens- und Familien-formen auf das Gesellschaftssystem

3.5.4 Themenschwerpunkt „Local Governance“

Der stattfindende europäische Erweiterungs- und Integrationsprozess macht einemassive Neuorganisation der demokratischen Spielregeln in und zwischen Institutio-nen, aber auch zwischen Institutionen und BürgerInnen notwendig. Die Anforderun-gen an „Governance“, im Jahr 2001 von der Europäischen Kommission in ihrem Weiß-buch „European Governance“ vorgestellt, hat auch für Städte, Länder und Regionenzunehmende Bedeutung. Primär geht es darum, Möglichkeiten der Einbeziehung derStädte, Länder, Regionen in den europäischen Entscheidungsprozess und Modelle derEinbindung von BürgerInnen in die Entscheidungsfindung zu entwickeln. Als Leitlinienfür „good governance“, d.h. eine Neuordnung, die dem Konzept der Demokratie ent-spricht, gelten: Offenheit, Partizipation, Verantwortlichkeit, Effektivität und Kohärenz(Weißbuch „European Governance“).

Ziele:Bereitstellung wissenschaftlicher Grundlagen für die aktive und fundierte Mitwirkungvon Städten, Ländern, Regionen am Europäischen Integrationsprozess, insbesondere:

• systematische wissenschaftliche Beobachtung und Analyse von Kooperationen aufallen Ebenen der Entscheidungsfindung im Integrationsprozess

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• Entwicklung von Strategien, Modellen und Instrumenten für die verstärkte Einbe-ziehung von Städten, Ländern, Regionen, Interessensträgern und BürgerInnen inden europäischen Entscheidungsprozess

• Mediation und Moderation als Methode zur Lösung von Zielkonflikten in den Berei-chen Rohstoff und Energie

3.5.5 Themenschwerpunkt „Wissen und gesellschaftspolitische Umsetzung - sozialeAkzeptanz“

Die Einstellung der Öffentlichkeit zu „Wissenschaft und Forschung“ ist unterschiedlich– je nach Wissenschaftsbereichen teils ablehnend, teils akzeptierend. Eine demokrati-sche, internationalisierte Wissensgesellschaft, in der Entscheidungsprozesse auf In-formiertheit beruhen, erfordert nicht nur vielfältige Quellen von Wissen, sie bringtauch neue Verwertungs- und Anwendungszusammenhänge hervor: Individuen, Bür-gerinitiativen, Sozialprojekte fragen andere Arten und Inhalte von Information nach alstraditionelle AbnehmerInnen von Resultaten der Forschung wie Politik und Verwal-tung, Industrie. Die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft müssen in-sofern optimiert werden, als diese in einen demokratisch organisierten Dialog treten.Dabei sind auch gesamteuropäische Entwicklungen zu berücksichtigen, wie das Akti-onsprogramm „Wissenschaft und Gesellschaft“ der Europäischen Kommission.

Ziele:Entwicklung und Prüfung von Strategien und Verfahren für einen Dialog zwischenWissenschaft und Gesellschaft, insbesondere

• zur Hebung des Wissensstandes und der Akzeptanz von gesellschaftlich wichtigen,zukunftsbeeinflussenden Entscheidungen, Maßnahmen, Programmen etc.

• zur Einbindung von Interessengruppen, Bürgerinnen und Bürgern, zur Verbindungvon lebensweltlichem und wissenschaftlichem Wissen, dem Transfer von Wissen indie gesellschaftliche Praxis

• zur Einbindung von Bildungsinstitutionen (z.B. Schulen, Universitäten, Wissen-schaftsläden, Volkshochschulen)

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Ü B E R S I C H T

Strategiefelder Themenschwerpunkte

1. Umwelt und Energie

� 1.1 Multifunktionalität der Landschaft – Raumentwicklung

� 1.2 Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischenVielfalt

� 1.3 Haushalten mit Wasserressourcen

� 1.4 Bewältigung der Schadstoffproblematik

� 1.5 Umgang mit naturräumlichen Risiken

� 1.6 Schutz des Klimas

� 1.7 Forcierung erneuerbarer Energieformen

� 1.8 Haushalten mit Mineralrohstoff-Ressourcen

2. Ernährung und Gesundheit

� 2.1 Lebensmittelsicherheit

� 2.2 Gesundheitswert von Lebensmitteln

� 2.3 Umweltauswirkungen der Lebensmittelerzeugung

3. Neue Produkte und Verfahren

� 3.1 Technologien zum Schließen von Stoffkreisläufen

� 3.2 Technologien zur faktoriellen Steigerung der Ressour-ceneffizienz

� 3.3 Technologien für regionale Wertschöpfung

� 3.4 Verfahren zur Sanierung belasteter Standorte

� 3.5 Erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz

� 3.6 Medizintechnik/Telemedizin

4. Mobilität, Verkehr und Tourismus

� 4.1 Sozioökonomische Mobilitätsforschung

� 4.2 Mobilitäts- und Transportmanagement

� 4.3 Interdisziplinäre Verkehrsplanung

� 4.4 Tourismusforschung

5. Gesellschaftlicher Wandel

� 5.1 Arbeitswelt und soziale Nachhaltigkeit

� 5.2 Verbesserte Integration von Personen mit speziellen Be-dürfnissen

� 5.3 Demographische Veränderungen und deren sozialeAuswirkungen

� 5.4 Local Governance

� 5.5 Wissen und gesellschaftspolitische Umsetzung - sozialeAkzeptanz

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Anhang

Anhang 1

Verbindungsstelle der Bundesländer

LANDESAMTSDIREKTORENKONFERENZ

Tagungam 4. Oktober 2001

in Semmering

BERATUNGSUNTERLAGE

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Wissenschaft:

Bund/Bundesländer-Kooperation neu(Steiermark, LAD-03.10-41/01-13 vom 19.9.2001)

Eine Länderexpertenkonferenz arbeitete am 13. September 2001 den beiliegendenEntwurf für eine Beschlussempfehlung für einen Grundsatzbeschluss der Landes-hauptmännerkonferenz aus.

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BUND/BUNDESLÄNDER-KOOPERATION

Entwurf einer Beschlussempfehlung der Landesamtsdirektoren für einen Grundsatzbe-schluss der Landeshauptmännerkonferenz (auf der Grundlage der Länderexpertenkon-ferenz vom 13. September 2001)

Die Bund/Bundesländer-Kooperation hat sich im Bereich der Forschung, technologi-schen Entwicklung und Innovation als Instrument eines „gelebten Forschungsfödera-lismus“ bewährt; aufgrund ihrer Organisationsstruktur ist sie auch in Zukunft fähig,geänderten gesellschaftlichen Bedürfnissen durch Berücksichtigung neuer Aufgaben-felder Rechnung zu tragen.

Dieses Beispiel des kooperativen Föderalismus betraf zu Beginn, gestützt auf Beschlüs-se der Landesamtsdirektorenkonferenz 1979 Schwerpunktsetzungen in den Bereichender Rohstoffforschung und der Energieforschung; die Kooperation wurde erfolgreichauf die Erforschung unterirdischer Wasservorräte, nachwachsender Rohstoffe, For-schung und technologische Entwicklung zu alternativen Energieträgern und auf dieUmweltforschung (unter Einschluss der Kulturlandschaftsforschung) mit dem Ziel ei-ner nachhaltigen Entwicklung erweitert.

In der „Erklärung der Bundesregierung zu aktuellen Fragen der Forschungs- und Tech-nologiepolitik“, beschlossen im Ministerrat am 11. Juli 2000, wird das Ziel der Bundes-regierung festgehalten, durch Strukturmaßnahmen den Anteil der Ausgaben für For-schung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt anzuheben und zwar: „U.a. zur He-bung der Forschungsquote in den Ländern ist die seit 1984 eingerichteteBund/Bundesländer-Kooperation auf eine neue Basis zu stellen.“

Anlässlich der 23. Arbeitstagung der Bund/Bundesländer-Kooperation, die auf Einla-dung der oberösterreichischen Landesregierung am 12./13. Oktober 2000 in Aigen-Schlägl stattfand, wurde die Weiterentwicklung der Bund/Bundesländer-Kooperationvon den Landesvertretern ausführlich diskutiert. Auf Einladung des Bundesministeri-ums für Bildung, Wissenschaft und Kultur fand eine weitere Beratung am 4. April 2001statt.

Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen ist der erfolgreiche Weg des kooperativenForschungsföderalismus im Rahmen der Bund/Bundesländer-Kooperation thematisch,strukturell und organisatorisch auszubauen, mit den folgenden Zielsetzungen:

Hebung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Forschungsstandortes Österreichdurch Stärkung der Kooperation zwischen Bund und Bundesländern;Stimulierung von Wissenschaft und Wirtschaft innerhalb der Regierung; Sicherungregionaler Standorte durch Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft;Stärkung der Forschungskompetenz und Forschungskapazität sowie der Technologie-entwicklung in den Bundesländern;Stärkung der Durchlässigkeit des universitären und außeruniversitären Sektors in denRegionen in Richtung Wirtschaft;

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Nutzung regionaler, universitärer und außeruniversitärer Kompetenzen durch gemein-same Einrichtung bzw. Ausbau von Forschungsinstitutionen, Fachhochschulen, Kom-petenzzentren und Technologietransferzentren als Inkubatoren;Einrichtung von regionalen (überregionalen) Kooperations- und Informationsnetzwer-ken zwischen universitären, außeruniversitären und industriellen Forschungseinrich-tungen;Vernetzung von Forschungs- und Technologieschwerpunkten der Bundesregierung mitden entsprechenden Schwerpunktsetzungen der Bundesländer;Einbindung der Forschungs- und Entwicklungsinitiativen der Bundesländer in Aktivitä-ten des „Europäischen Forschungsraumes“.

Die bisherigen thematischen Schwerpunktsetzungen der Bund/Bundesländer-Kooperation sollen auf alle neuen, zukunftsfähigen Bereiche gemeinsamen Interesseunter Berücksichtigung des gesamten Potentials von Forschung und technologischerEntwicklung des Bundes und der Länder erweitert werden, in beiderseitigem Interessegelegenen Bereichen die möglichen Synergien nutzen und zur Stärkung des For-schungsstandortes Österreich beitragen.

Als Zielsetzung dieser Neuorientierung in den Bereichen Forschung, Technologie undInnovation wird für die Bund/Bundesländer-Kooperation NEU die „Ökologische Ent-wicklung“ bestimmt. Die im Rahmen dieser Kooperation durchgeführten Projekte sol-len sich durch ihren innovativen Charakter und ihre Anwendungsorientierung aus-zeichnen, mit den Zielsetzungen der Forschungspolitik von Bund und Ländern überein-stimmen und sich an den folgenden Forschungsbereichen (Themenschwerpunkten)orientieren:

• Umwelt und Energie

• Ernährung und Gesundheit

• Neue Produkte und Verfahren

• Verkehr, Mobilität, TourismusEine periodische Überprüfung und allfällige Weiterentwicklung der Forschungsberei-che erfolgt durch die Partner.

In diesem Sinne empfehlen die Landesamtsdirektoren, die Bund/Bundesländer-Kooperation thematisch, strukturell und organisatorisch zu erneuern und zu erwei-tern.

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Anhang 2Verbindungsstelle der Bundesländer

LANDESHAUPTMÄNNERKONFERENZ

Tagung

am 23. Oktober 2001

in Baden

RESÜMEEPROTOKOLL

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3. Forschung:Bund/Bundesländer-Kooperation neu

Der Vorsitzende hält fest als

Beschluss:

Die bisherigen thematischen Schwerpunktsetzungen der Bund/Bundesländer-Kooperation sollen auf alle neuen, zukunftsfähigen Bereiche gemeinsamen Interessesunter Berücksichtigung des gesamten Potenzials von Forschung und technologischerEntwicklung des Bundes und der Länder erweitert werden.

Als Zielsetzung dieser Neuorientierung in den Bereichen Forschung, Technologie undInnovation wird für die Bund/Bundesländer-Kooperation NEU die „Nachhaltige Ent-wicklung“ bestimmt. Die im Rahmen dieser Kooperation durchgeführten Projekte sol-len sich durch ihren innovativen Charakter und ihre Anwendungsorientierung aus-zeichnen, mit den Zielsetzungen der Forschungspolitik von Bund und Ländern überein-stimmen.

In diesem Sinne werden beispielhaft folgende Forschungsbereiche (Themenschwer-punkte) genannt:

- Umwelt und Energie- Ernährung und Gesundheit- Neue Produkte und Verfahren- Verkehr, Mobilität, Tourismus

Eine periodische Überprüfung und allfällige Weiterentwicklung der Forschungsberei-che erfolgt durch die Partner.

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Anhang 3

BUND/BUNDESLÄNDER-KOOPERATION NEUChronologie

11. 7. 2000 Erklärung der Bundesregierung zu aktuellen Fragen der For-schungs- und Technologiepolitik, beschlossen im Ministerrat: `U.a.zur Hebung der Forschungsquote in den Ländern ist die seit 1984eingerichtete Bund/Bundesländerkooperation auf eine neue Basiszu stellen. A

12./13. 10. 2000 23. Arbeitstagung der Bund/Bundesländer-Kooperation in Ai-gen/Schlägl (OÖ): Beginn der Diskussion über die Weiterentwick-lung der Bund/Bundesländer-Kooperation

4. 4. 2001 Besprechung im BMBWK mit Vertretern von Bundes- und Lan-desdienststellen über Neustrukturierung der Kooperation zwi-schen den Bundesländern und dem Bund

27. 6. 2001 Empfehlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklungzur Verteilung von F&E-Sondermitteln bezüglich Bund/ Bundes-länder-Kooperation NEU: `Der Rat anerkennt das Instrument derBund-Bundesländer-Kooperation/Neu und empfiehlt den Einsatzvon bis zu ATS 50 Mio; die Freigabe dieser Mittel wird vom Ausgangder Verhandlungen mit den Bundesländern abhängig gemacht. DerRat erwartet diesbezüglich die Vorlage eines Berichtes vom Bun-desministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die ge-planten Forschungsschwerpunkte. A

17. 7. 2001 Besprechung in der Verbindungsstelle der Bundesländern mit denLandesvertretern der Bundesländer Niederösterreich, Oberöster-reich, Steiermark und Burgenland, erste Beratung über gemein-same Forschungsschwerpunkte

13. 9. 2001 Expertenkonferenz der Bundesländer unter Teilnahme der Ver-treter aller Länder, Einladung durch Verbindungsstelle, Akkordie-rung der thematischen Vorschläge der einzelnen Länder zur Defi-nition der Forschungsschwerpunkte, Vorbereitung einer ge-meinsamen Information der Länder an das Bundesministeriumfür Bildung, Wissenschaft und Kultur, Ergänzung des Entwurfeseiner Beschlussempfehlung der Landesamtsdirektoren für einenGrundsatzbeschluss der Landeshauptmännerkonferenz vom4. April 2001 um die vorgeschlagenen Themen der Forschungs-schwerpunkte

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4. 10. 2001 Landesamtsdirektorenkonferenz: Beratung und Beschlussfassungüber den Entwurf für eine Beschlussempfehlung für einen Grund-satzbeschluss der Landeshauptmännerkonferenz

23. 10. 2001 Landeshauptmännerkonferenz: Beratung und Fassung desGrundsatzbeschlusses als Grundlage für die Information der Bun-desländer über die geplanten Forschungsschwerpunkte an dasBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

24./25. 10. 2001 24. Arbeitstagung der Bund/Bundesländer-Kooperation in Melk(NÖ): Diskussion und Detailabstimmung der Bundesländer überdie Forschungsthemen innerhalb der definierten Schwerpunkteund über organisatorische und finanzielle Aspekte der Neuorien-tierung der Bund/Bundesländer-Kooperation im Sinne der Emp-fehlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung

30. 11. 2001 1. Arbeitssitzung der Länder- und Bundespartner in derBund/Bundesländer-Kooperation in Leoben zur Erstellung einesStruktur- und Umsetzungskonzeptes für die Bund/Bundesländer-Kooperation NEU und Definition der thematischen und organisa-torischen Leitlinien für die einzelnen Schwerpunktprogramme

29. 1. 2002 2. Arbeitssitzung der Länder- und Bundespartner in derBund/Bundesländer-Kooperation in Leoben zur Diskussion desStruktur- und Umsetzungskonzeptes für die Bund/Bundesländer-Kooperation NEU

17. 4. 2002 3. Arbeitssitzung der Länder- und Bundespartner in derBund/Bundesländer-Kooperation in Wien zur Festlegung der In-halte und Ziele der thematischen Schwerpunkte derBund/Bundesländer-Kooperation NEU und zur abschließendenDiskussion des erarbeiteten Papiers

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Anhang 4

TeilnehmerInnen an der Arbeitsgruppe „Bund/Bundesländer-Kooperation NEU“

Bundesministerium fürBildung, Wissenschaft und Kultur

Dr. Ilse KÖNIGAbteilung VI/A/3Rosengasse 2-41014 Wien

OR Dr. Gerhard PFEISINGERAbteilung VI/A/3Rosengasse 2-41014 Wien

OR Dr. Christian SMOLINERAbteilung VI/A/4Rosengasse 2-41014 Wien

MR Dr. Wolfgang REITERAbteilung VI/A/5Rosengasse 2-41014 Wien

MR Dr. Stefan KOLARSKYAbteilung VI/A/5Rosengasse 2-41014 Wien

Dr. Christian SEISERAbteilung VI/B/6Rosengasse 2-41014 Wien

Bundesministerium fürVerkehr, Innovation und Technologie

Dipl.-Ing. Brigitte WEISSAbteilung V/A/6Rosengasse 2-41010 Wien

Mag. Evelinde GRASSEGGERAbteilung V/A/7Renngasse 51010 WienMR Dr. Paul SALAJKAAbteilung V/B/9Rosengasse 2-41010 Wien

Bundesministerium für Land- undForstwirtschaft, Umwelt undWasserwirtschaft

MR Dipl.-Ing. Elfriede FUHRMANNAbteilung II/A1Stubenring 11012 Wien

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Bundesministerium fürWirtschaft und Arbeit

MR Univ.-Doz. Dr. Leopold WEBERSektion IV (Energie und Bergbau)Abteilung IV/7 (Roh- und Grundstoffpolitik)Denisgasse 311200 Wien

Mag. Dr. Robert HOLNSTEINERSektion IV (Energie und Bergbau)Abteilung IV/7 (Roh- und Grundstoffpolitik)Denisgasse 311200 Wien

OR Mag. Dr. Ulrike UNTERERSektion VI (Technologie)Abteilung VI/1 (Technisch-wirtschaftliche

Forschung)Landstraßer Hauptstraße 55-571030 Wien

MR Dkfm. Dr. Lothar SCHIFFRERSektion VI (Technologie)Abteilung VI/1 (Technisch-wirtschaftliche

Forschung)Landstraßer Hauptstraße 55-571030 Wien

Mag. Dr. Petra STOLBASektion VII (Tourismus und Freizeitwirtschaft)Abteilung VII/1 (Grundsatzpolitik für Tourismusund Freizeitwirtschaft)Stubenring 11010 Wien

MR Mag. Karl AUERSektion VII (Tourismus und Freizeitwirtschaft)Abteilung VII/1 (Grundsatzpolitik für Tourismusund Freizeitwirtschaft)Stubenring 11010 Wien

Amt der BurgenländischenLandesregierung

Dr. Maria TSCHACHAbteilung 7 (Kultur, Wissenschaft und Archiv)Europaplatz 17001 Eisenstadt

Amt der KärntnerLandesregierung

Dr. Richard BÄKAbteilung 15 (Umweltschutz und Technik)Unterabteilung 15 G (Geologie)Flatschacherstraße 709021 Klagenfurt

Amt der NiederösterreichischenLandesregierung

w.Hofrat Dr. Peter GOTTSCHLINGGruppe Baudirektion, Allgemeiner BaudienstLandhausplatz 1, Haus 133109 St. Pölten

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Dipl.-Ing. Michael BERTAGNOLIGruppe Baudirektion, Allgemeiner BaudienstLandhausplatz 1, Haus 133109 St. Pölten

Dipl.-Ing. Walter STEINACKERGruppe BaudirektionLandhausplatz 1, Haus 143109 St. Pölten

Dipl.-Ing. Thomas AICHINGERAbteilung GesamtverkehrsangelegenheitenLandhausplatz 1, Haus 163109 St. Pölten

Amt der OberösterreichischenLandesregierung

Mag. Walter WÖSSAbteilung GewerbeAltstadt 304021 Linz

Stefan HOLZERAbteilung BauZ-VerkehrskoordinierungKärntnerstraße 10-124021 Linz

Amt der SalzburgerLandesregierung

Mag. Rudolf KRUGLUGERAbteilung 15 (Wirtschaft, Tourismus und Energie)Fanny-von-Lehnert-Straße 15020 Salzburg

HR Mag. Dr. Gerfried BRANDSTETTERFachabteilung „Hochschulen, Wissenschaftund Zukunftsfragen“Nonnbergstiege 25010 Salzburg

Mag. Hans-Peter STEIGERWALDFachabteilung „Hochschulen, Wissenschaftund Zukunftsfragen“Nonnbergstiege 25010 Salzburg

Ahmed NOORFachabteilung VerkehrsplanungMichael-Pacher-Straße 365020 Salzburg

Amt der SteiermärkischenLandesregierung

Dr. Dietmar KELLERMANNFachabteilung 6A (Wissenschaft und Forschung)Trauttmansdorffgasse 28010 Graz

OAR Susanne REISSNERFachabteilung 8B (Gesundheitswesen)Paulustorgasse 48010 Graz

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Bund/Bundesländer-Kooperation Forschung

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Dipl.-Ing. Dr. Otto DAGHOFERFachabteilung 17B (Technik undSachverständigendienst)Alberstraße 18010 Graz

Dr. Thomas PONGRATZFachabteilung 17C (Technische Umwelt-kontrolle und Sicherheitswesen)Landhausgasse 78010 Graz

Mag. Fritz BERNHARDFachabteilung 18B (Öffentlicher Verkehrund Verkehrsplanung)Stempfergasse 78010 Graz

Dr. Gunther SUETTEFachabteilung 19A (WasserwirtschaftlichePlanung und Hydrographie)Stempfergasse 78010 Graz

Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm HIMMELFachabteilung 19D (Abfall- undStoffflusswirtschaft)Bürgergasse 5a8010 Graz

Dipl.-Ing. Wolfgang JILEK(Energiebeauftragter des Landes)Fachabteilung 13A (Umweltrecht und Energiewesen)Referat 4 (Fachstelle für Energie)Burggasse 98010 Graz

Gerd ULZ (Experte)LandesEnergieVereinBurggasse 98010 Graz

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.Michael NARODOSLAWSKY (Experte)Technische Universität GrazInstitut für Grundlagen der Verfahrenstechnikund AnlagentechnikInffeldgasse 258010 Graz

Amt der TirolerLandesregierung

HR Univ.-Doz. Dr. Bernd STAMPFERGruppe Wirtschaft und VerkehrEduard-Wallnöfer-Platz 36020 Innsbruck

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Bund/Bundesländer-Kooperation Forschung

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Amt der VorarlbergerLandesregierung

Mag. Ferdinand THALERWirtschaftspolitische KoordinationsstelleWilhelm-Greil-Straße 256020 Innsbruck

Dr. Manfred HELLRIGLBüro für ZukunftsfragenWeiherstraße 226901 Bregenz

Amt der Wiener Landesregierung TOAR Ing. Hans FELLNERMagistratsdirektion – Europäische Integrationund WissensmanagementRathaus, Stiege 4, Halbstock1082 Wien

Mag. Renate DEININGERMagistratsdirektion – Europäische Integrationund WissensmanagementRathaus, Stiege 4, Halbstock1082 Wien

Mag. Petra FÜHRERMagistratsabteilung 57Friedrich-Schmidt-Platz 3/4. Stock1080 Wien

Dr. Roswitha MOSERMagistratsabteilung 57Friedrich-Schmidt-Platz 3/4. Stock1080 Wien

Dipl.-Ing. Christine WANZENBÖCKMagistratsabteilung 57Friedrich-Schmidt-Platz 3/4. Stock1080 Wien

Mag. Gerhard EITELMagistratsabteilung 12Schottenring 241010 Wien

OAR Hansjörg HANSELYMagistratsabteilung 18Rathausstraße 14-161010 Wien

Geologische Bundesanstalt Dr. Gerhard LETOUZÉ-ZEZULARasumofskygasse 231030 Wien

Zentralanstalt fürMeteorologie und Geodynamik

Vizedirektor Hofrat Univ.-Doz.Dr. Fritz NEUWIRTHHohe Warte 381190 Wien

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Bund/Bundesländer-Kooperation Forschung

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JOANNEUM RESEARCHForschungsgesellschaft m.b.H.

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hans SCHNITZERInstitut für Nachhaltige Technikenund Systeme - JOINTSMauritzener Hauptstraße 38130 Frohnleiten

Umweltbundesamt GL Dr. Karl KIENZLGruppenleitung ÖkologieSpittelauerlände 51090 Wien

Österreichische Vereinigung fürAgrarwissenschaftliche Forschung

Dipl.-Ing. Dr. Horst STEINMÜLLERGeymanngang 144020 Linz

Dr. Hermann DISSEMONDKleine Sperlgasse 1/371020 Wien

Oberösterreichische Technologie-und Marketinggesellschaft m.b.H.

Dipl.-Ing. Berghold BAYERHafenstraße 47-514020 Linz

Eigenkapitalservice - Salzburg Mag. Dr. Reinhard SCHARFETTERFanny-von-Lehnert-Straße 15010 Salzburg

EnergieverwertungsagenturE.V.A.

Mag. Stephan FICKLOtto-Bauer-Gasse 61060 Wien