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SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail- und Ergänzungsprüfung 1 / 274
Livange, Mai 2019
Strategische Umweltprüfung (SUP) des
allgemeinen Bebauungsplans (PAG)
der Gemeinde Putscheid
2. Teil:
Detail- und Ergänzungsprüfung (DEP)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 2 / 274
Auftraggeber:
Commune de Putscheid
7, Veinerstrooss
L-9462 Putscheid
Tél.: +352 9904201 Fax: +352 908024
www.putscheid.lu
Auftragnehmer:
Zone Industrielle • 16, Rue Geespelt
L-3378 Livange
Tel. +352 52 09 80 Fax. +352 52 09 85
www.enviro.lu
Bearbeitet von:
Judith Kistner ([email protected]) und
Anne Herrig ([email protected])
15b, bd. Grande-Duchesse Charlotte
L-1331 Luxembourg
Tel. +352 263 858-1 Fax. +352 263 858-50
www.deweymuller.com
Quellen der Deckblattabbildungen:
ESI Juni 2018
geoportail.lu, entnommen am 07.08.2018
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 3 / 274
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 4 / 274
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 7
1. EINLEITUNG DER SUP-PROZEDUR 13
1.1 HINTERGRUND 13
1.2 ERGEBNIS DER UMWELTERHEBLICHKEITSPRÜFUNG (UEP) 15
1.3 AVIS MEV 16
1.4 ÜBERBLICK DES UNTERSUCHUNGSUMFANGS DER DEP 22
1.5 PRAXIS 33
2. INHALT UND ZIELE DES PAG 34
3. INFORMATIONEN DER ETUDE PRÉPARATOIRE UND DER UEP 37
3.1 NATIONALER, REGIONALER UND KOMMUNALER KONTEXT 37
3.2 PAG PROZESS 37
3.3 KOMPATIBILITÄT MIT ÜBERGEORDNETEN PLÄNEN/ PROGRAMMEN 38
3.3.1 Programme directeur de l’aménagement du territoire (PDAT) 2003 39
3.3.2 Integratives Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept (IVL) 2004 39
3.3.3 Plan directeur régional nord 40
3.3.4 Plans directeurs sectoriels 40
3.3.5 Plan directeur sectoriel transports. (PDS-T) avant-projet octobre 2008 40
3.3.6 Plan directeur sectoriel logement (PDS-L) projet 2013 40
3.3.7 Plan directeur sectoriel zones d’activités économiques (PDS-ZAE) avant-projet
mars 2009 40
3.3.8 Plan directeur sectoriel Décharges pour déchets inertes (PDS-déchets) 41
3.3.9 Plan directeur sectoriel paysage (PDS-P) avant-projet octobre 2008 41
3.3.10 Plan directeur sectoriel lycées (PDS-Lycée) 42
3.3.11 Plan directeur sectoriel stations de base pour réseaux publics de communication
mobiles 42
3.3.12 Plan d’aménagement partiel „centrale hydroélectrique de Vianden“ 42
3.3.13 Nationalparks und Naturschutzgebiete 42
3.3.14 Plan National Pour la Protection de la Nature (PNPN) 43
3.3.15 Zones inondables (Z.I.) und Hochwasserrisikomanagmentplans (HWRM-PL) 43
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 5 / 274
4. UMWELTZUSTAND DER FLÄCHE 44
4.1 SCHUTZGUT BEVÖLKERUNG UND GESUNDHEIT DES MENSCHEN 44
4.1.1 Altlasten 44
4.1.2 Bodenerosionen 44
4.1.3 Freizeit und Naherholung 45
4.1.4 Gewerbliche Aktivitäten, Industrie und Landwirtschaft 45
4.1.5 Industrie 46
4.1.6 Landwirtschaft 46
4.1.7 Gerüche/ Geruchsbeeinträchtigungen 46
4.1.8 Hochwasser 46
4.1.9 Technogene Belastungen 46
4.1.10 Verkehrsbelastungen und -immissionen 47
4.1.11 Wärmepumpen: 49
4.2 SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT 49
4.2.1 Schutzgebiete 49
4.2.2 Natura2000-Screening 52
4.2.3 Flora 54
4.2.4 Fauna 56
4.3 SCHUTZGUT BODEN 60
4.3.1 Geologie und Pedologie 60
4.3.2 Relief und Hangneigung 62
4.3.3 Bodenerosion 64
4.3.4 Altlasten 65
4.4 SCHUTZGUT WASSER 67
4.4.1 Grund- und Trinkwasser 67
4.4.2 Stillgewässer 68
4.4.3 Oberflächenwasser (Fließgewässer) 68
4.4.4 Hochwasser 70
4.4.5 Abwasserbehandlung/ Kläranlage 71
4.5 SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT 72
4.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFT 73
4.7 SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER 74
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 6 / 274
5. AUSZÜGE AUS DEN EXPERTENGUTACHTEN 76
5.1 WILDKATZENGUTACHTEN (GEODATA SC., APRIL 2015) 76
5.2 GUTACHTEN AVIFAUNA (COL, JULI 2013) 79
5.3 FLEDERMAUSGUTACHEN (PROCHIROP, JANUAR 2016) 80
5.4 ARTENSCHUTZPRÜFUNG 82
6. STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG – DETAIL- UND ERGÄNZUNGSPRÜFUNG 86
6.1 FLÄCHEN, DIE IN DER DEP NICHT VERTIEFEND ANALYSIERT WERDEN 89
6.2 FLÄCHEN, DIE VERTIEFEND ANALYSIERT WERDEN 90
6.2.1 Bivels 92
6.2.2 Gralingen 122
6.2.3 Merscheid 146
6.2.4 Nachtmanderscheid 150
6.2.5 Putscheid 161
6.2.6 Stolzembourg 176
6.2.7 Weiler 208
6.3 MAßNAHMEN, DEREN UMSETZUNG UND ALTERNATIVEN 229
6.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 229
6.3.2 Maßnahmen zum Ausgleich und zur Kompensation 230
6.3.3 Umsetzung der Maßnahmen auf PAG-Ebene 236
6.4 KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN 245
6.4.1 Verlust geschützter Strukturen 245
6.4.2 Bodenverbrauch 251
6.4.3 Kumulative Auswirkungen auf die neun Umweltziele 252
7. MONITORING 258
8. NICHT-TECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG 267
9. QUELLENVERZEICHNIS 271
10. ANHANG 273
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 7 / 274
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Stromleitungen (orange umrandet sind die betreffenden Bereiche der
Hochspannungsleitung der Gemeinde Putscheid). Verändert nach CREOS 2007. 47
Abb. 2: Ausschnitt der nationalen Schutzgebiete (Réserves naturelles). Verändert nach
geoportail.lu (Stand 05.05.2017). 50
Abb. 3: Darstellung des Natura2000-Gebietes LU0001002 (grün unterlegt) auf dem
Gemeindegebiet von Putscheid. Quelle: geoportail.lu (Stand 05.05.2017). 52
Abb. 4: Bodenkarte 1:100.000 der Gemeinde Putscheid. Quelle: geoportal.lu. 61
Abb. 5: Bodengüteklassen Gemeinde Putscheid. Quelle: ASTA 2013. 62
Abb. 6: Geologisches Risiko, Gemeinde Putscheid, Quelle: http://www.putscheid.lu/fr-
FR/pacte-climat-et-environnement-klimapakt-und-umwelt 63
Abb. 7: Relief der Gemeinde Putscheid. geoportail.lu, Stand 11.07.2018 63
Abb. 8: Hangneigung der Gemeinde Putscheid. geoportail.lu, Stand 11.07.2018 64
Abb. 9: Zustand 2015 der Fließgewässer laut geportail.lu (Stand 26.03.2018) 69
Abb. 10: Zones inondables – Hochwasserzonen von Putscheid. HQextrem. Quelle:
eau.geoportail.lu. Stand 26.01.2016. 70
Abb. 11: HQextrême auf der Fläche St18. Quelle: geoportail.lu, Stand 23.05.2017. 71
Abb. 12: Wildkatzenkorridore auf dem Gemeindegebiet Putscheid (rot unterlegt:
internationaler Korridor, orange unterlegt: nationaler Korridor). Quelle: GeoData sc 2014. 77
Abb. 13: Legende des PAG en vigueur. Quelle: Espace et Paysages 2009. 90
Abb. 14: Legende des PAG projet. Quelle: Espace et Paysages 2018. 91
Abb. 15: Ergebnisse der akustischen Erfassungen (Detailprüfung Fledermausfauna) vom Mai
bis August 2017 auf Bi5. Quelle: ProChirop 2017. 96
Abb. 16: Hangneigung der Fläche Bi5. Quelle: Geoportail.lu, Stand Juli 2018. 102
Abb. 17: Ergebnisse der akustischen Erfassungen (Detailprüfung Fledermausfauna) vom Mai
bis August 2017 auf Bi10. Quelle: ProChirop 2017. 111
Abb. 18: Hangneigung der Fläche Bi10. Quelle: geoportail.lu, Stand Juli 2018. 118
Abb. 19: Fotos der Fläche Bi10, aktuelle Flächennutzung. Quelle: ProChirop 2017. 119
Abb. 20: Fotos der Fläche Gr1. Grünstrukturen auf der Fläche. Quelle: ESI 2018. 123
Abb. 21: Lokalisation der Flächen Gr2, Gr3, Gr4 und Gr5 in Gralingen. Verändert nach: links:
PAG projet, E+P 2018, rechts: geoportail.lu, Stand 24.09.2018. 126
Abb. 22: Empfohlene Fläche der Kompensationsmaßnahme (Anlage Obstbaumwiese) der
Flächen Gr2, Gr3, Gr4, Gr5, Gr7, Gr9, Gr10 und Gr11. Quelle: geoportail.lu, Stand
02.03.2018. 127
Abb. 23: Bodenqualität. Quelle ASTA 2016. 133
Abb. 24: Plan réseaux, Quelle CREOS 2009, untersuchte Fläche rot umrandet ESI 2018 148
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 8 / 274
Abb. 25: Skizze des therapeutischen Zentrums für Jugendliche, Quelle: D’Pëtschter Noriicht
01/2017. 164
Abb. 26: Zustand der Flächen Pu5 im Oktober 2018. Blick nach SO. Quelle ESI 2018 165
Abb. 27: geschützter Einzelbaum (Linde), als reichhaltige Nahrungsquelle für verschiedene
Insekten. Bild: ESI Juni 2018. 166
Abb. 28: Bilder der Fläche Stolzembourg 23a vor Ort. ESI 2018. 181
Abb. 29: Ausschnitt aus «Biotopes protégés à l’intérieur du perimètre d’agglomération.
Stolzembourg». Quelle: Efor-ersa 2009a. 192
Abb. 30: Geschütze Biotope der planungsrelevanten Fläche Stolzembourg 23. Quelle: PAG
projet, E&P 20.08.2018 192
Abb. 31: Wildkatzenkorridore im Bereich Stolzembourg (gelb markiert: Ortschaft
Stolzembourg; roter Streifen: internationaler Wildkorridor; roter Stern:
Wildkatzenbeobachtungen). Quelle: Geodata sc 2014. 196
Abb. 32: Höhenprofil der Fläche Stolzembourg 23a. Quelle: geoportail.lu, Stand: 19.09.2018.198
Abb. 33: Ausschnitt der Hangneigungskarte für den Bereich St23a. Quelle: geoportail.lu,
Stand Juli 2018. 198
Abb. 34: 3D-Modell des Klangbergs, Quelle: geoportail.lu, Stand August 2018 199
Abb. 35: Klassierung der Fläche St25, Quelle: Espace et Paysage, Januar 2019 und April 2019206
Abb. 36: Plan réseaux, Quelle CREOS 2009, We5 rot umrandet. Quelle: ESI 2018. 214
Abb. 37: geschützte Biotope der planungsrelevanten Flächen Weiler 3, 4 und 5. Quelle: E&P
2010. 216
Abb. 38: Flächen Weiler 3, 4 und 5 mit Empfehlung Streuobstwiese (ca. 0,3ha). Verändert
nach geoportail.lu, Stand 03.05.2018. 216
Abb. 39 : PAP „Hosteschfeld“ à Weiler, version provisoire. Bureau d’études Ingénieurs-
conseils Rausch et associés 05.12.2018. 226
Abb. 40: Empfehlungen der Anpflanzung von Baumreihen/ Hecken/ Gebüsch mit heimischen
Arten – We16. Grün markiert: Servitude urbanisation P13, blau gestrichelt: mögliche
Verbindungen zum Waldrand. Verändert nach geoportail.lu, Stand 21.09.2018. 227
Abb. 41: Buslinien (mit Haltepunkten) und Radwege (dunkelgrün, hellgrün und rot-weiß
gestreift) in der Gemeinde Putscheid, Quelle geoportail.lu, Stand 18.06.2018 256
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 9 / 274
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Einstufung der möglichen Auswirkungen im Rahmen der Wirkungsmatrix der
Umwelterheblichkeitsprüfung. 14
Tab. 2: Übersicht der in der DEP vertiefend zu untersuchenden Schutzgüter pro Fläche
(X=Schutzgut durch Ergebnis der UEP bestimmt, X*=durch Avis MEV hinzugenommen,
x**=laut UEP und Avis MEV, X‘=durch Datenlage im Laufe der DEP hinzugenommen,
(x)=laut UEP, aber nicht durch Avis MEV bestätigt) 22
Tab. 3: Gesamtübersicht aller in Phase 1 (UEP) untersuchten Flächen. 24
Tab. 4: Arbeitssitzungen im Rahmen der Erstellung der Detail- und Ergänzungsprüfung
(Abkürzungen und Funktion: ESI: Enviro Services International – études environmentales). 33
Tab. 5: Täglicher Verkehr auf den Hauptverkehrsachsen von Putscheid. Quelle:
Administration des Ponts et Chaussées 2007. 48
Tab. 6: Types d’habitats de l’annexe I de la directive « Habitats » présents sur la commune
de Putscheid Source: Administration de la nature et des forêts. 54
Tab. 7: Liste der relevanten Tierarten für die Gemeinde Putscheid. Verändert nach der Liste
des MNHN Luxembourg, Stand 27.02.2015. 56
Tab. 8: Übersicht der Ergebnisse der Artschutzprüfung. 82
Tab. 9: Ergebnis der Detailstudie Fledermausfauna – nachgewiesene Fledermausarten,
Methoden und Schutzstatus. Rot markiert sind unsichere Bestimmungen. Quelle: ProChirop
2017. 95
Tab. 10: Zusammenfassende Übersicht der artenschutzrechtlichen Prüfung (Detailstudie
Fledermäuse) Bi5. Quelle: ProChirop 2017. 101
Tab. 11: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Bi5. 103
Tab. 12: Zusammenfassende Übersicht der artenschutzrechtlichen Prüfung (Detailstudie
Fledermäuse) Bi10. Quelle: ProChirop 2017. 117
Tab. 13: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Bi10. 120
Tab. 14: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Gr34. 145
Tab. 15: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Me1. 149
Tab. 16: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Na7. 153
Tab. 17: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Na8. 156
Tab. 18: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Pu5. 167
Tab. 19: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Pu8. 172
Tab. 20: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche St19. 179
Tab. 21: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche We3, We4 und We5. 221
Tab. 22: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche We16 228
Tab. 23: Kompensationsmaßnahmen, die den quantitativen Ersatz der Fläche betreffen.
Flächen, bei denen keine Kompensationsmaßnahmen notwendig sind (u.a. da die Fläche
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 10 / 274
bereits bebaut ist oder zur Zone de Verdure wird) oder die Kompensationsmaßnahmen
nicht den Ersatz der Flächen betreffen (z.B. Ausgleich Verlust potentieller Bruthöhlen durch
ortsnahe Anbringung von Nistkästen) sind in nachfolgender Tabelle NICHT aufgeführt. 231
Tab. 24: Zusammenfassung der Kompensationsmaßnahmen der Gemeinde Putscheid. 236
Tab. 25: Übersicht aller Festsetzungen von Maßnahmen auf PAG-Ebene. 237
Tab. 26: Übersicht der geschützten Strukturen aller Flächen. Fett gedruckt sind die Biotope,
die nach aktuellem Planungsstand nicht erhalten bleiben, bzw. deren Erhalt unsicher ist.
Liegen keine Informationen über den Erhalt der Grünstrukturen vor, so wird vom Worst-
Case-Szenario ausgegangen. Flächen, die keine geschützten Strukturen enthalten sind
nicht in die Tabelle aufgenommen. 246
Tab. 27: Zusammenfassende Übersicht aller Biotope, die im Rahmen der Neuaufstellung des
PAG der Gemeinde Putscheid betroffen sind. 250
Tab. 28: Bodenverbrauch der Gemeinde Putscheid (Stand 14.09.18). 251
Tab. 29: Monitoringmaßnahmen der Gemeinde Putscheid für die Flächen der SUP-Phase 2. 259
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 11 / 274
Abkürzungsverzeichnis
AC Administration Communale
ASP artenschutzrechtliche Vorprüfung
ASTA Ministère de l´Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consomma-
teurs.
CNRA Centre National de Recherche Archéologique
COL Centrale ornithologique du Luxembourg
DEP Detail- und Ergänzungsprüfung (2. Phase der SUP, aktuelle Bezeichnung, veral-
tet UB)
EP Etude Préparatoire, durchgeführt von E&P 2019: Espace et Paysages Urba-
nisme/ Cadre de vie/ Environnement. Etude Préparatoire. Projet d’aménagement
général de la commune de Putscheid. Januar 2019.
E & P Espace & Paysage
ESI Enviro Services International und Dewey Muller
FFH-Gebiet Flora-Fauna-Habitat Gebiet. Dies sind europäische Schutzgebiete in Natur- und
Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflan-
zen) ausgewiesen wurden.
MDDI Ministère du Développement Durable et des Infrastructures ; Département de
l’environnement (veraltet, jetzt MEV)
MEV Ministère du Développement Durable et des Infrastructures ; Département de
l’environnement (aktuelle Bezeichnung, veraltet MDDI)
ÖV Öffentlicher Verkehr
PAG Plan d’Aménagement Général – allgemeiner Bebauungsplan
PAP Plan d’aménagement principal - Teilbebauungsplan
PNPN Plan National Protection de la Nature
SUP Strategische Umweltprüfung (unterteilt in 2 Phasen)
UB Umweltbericht (veraltet, jetzt DEP, 2. Phase der SUP)
UEP Umwelterheblichkeitsprüfung (1. Phase der SUP)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 12 / 274
Abkürzungen im Bereich des PAG:
AGR Zone agricole
BEP Zone de bâtiments et équipements publics
FOR Zone forestière
HAB Zone d’habitation
JAR Zone de Jardin
MIX-r Zone mixte rurale
MIX-v Zone mixte villageoise
NQ Nouveau Quartier
QE Quartier existant
REC Zone de sport et de loisirs
SPEC Zone spécial
VERD Zone de verdure
Vorabinformation
Die im vorliegenden Bericht genannten Artikel (z.B. Art. 17 und Art. 20) beziehen sich auf das
„alte“ luxemburger Naturschutzgesetz von 2004 (Loi du 19 janvier 2004, Protection de la nature
et des ressources naturelles). Dies begründet sich daraus, da dieses zum Zeitpunkt der Erstel-
lung des Berichtes das aktuelle Naturschutzgesetz darstellte. Ebenso wurden alle Expertengut-
achten und alle Quellen, die vor Juli 2018 entstanden sind, auf der Grundlage des „alten“ Na-
turschutzgesetzes ausgearbeitet. Das „neue“ Naturschutzgesetz (Loi du 18 juillet 2018, Protec-
tion de la nature et des ressources naturelles) ist erst am 08. September 2018 in Kraft getreten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 13 / 274
1. Einleitung der SUP-Prozedur
1.1 Hintergrund
Die Gemeinde Putscheid hat beschlossen, ihren allgemeinen Bebauungsplan (PAG – Plan
d’Aménagement Général) neu aufzustellen. PAG’s sind nach der EU-Richtlinie 2001/42/EG,
umgesetzt in nationales Recht durch das Gesetz vom 22. Mai 2008 (loi du 22 mai relative à
l’évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l’environnement), grundsät-
zlich einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dies stellt auch das ministeriel-
le Rundschreiben Nr. 2779 des Innenministers vom 30.03.2009 klar.
Aufgabe der SUP ist es, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt schon in der Pla-
nungsphase zu erkennen, um ggfs. rechtzeitig gegensteuern zu können. Ziel ist der Erhalt und
der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie ein sparsamer Umgang mit
den natürlichen Ressourcen. Die Betrachtung möglicher Umweltfolgen soll nicht erst auf der
Ebene des Vorhabens erfolgen, wenn die Weichen für die räumliche Entwicklung bereits ge-
stellt wurden. Stattdessen sollen Umweltaspekte zur Entscheidungsfindung beitragen und in die
politischen Entscheidungen einfließen.
Ferner soll die SUP unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen und das Problem-
bewusstsein der Bevölkerung für Umweltaspekte schärfen. Die Betrachtung von Umweltaspek-
ten begleitet also den Planungsprozess, der mit einer Vorprüfung möglicher Auswirkungen auf
den Menschen und die Umwelt beginnt (1. Phase SUP). Vertiefende Untersuchungen (2. Phase
SUP) sind erst erforderlich, wenn erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt nicht aus-
geschlossen werden können. Vermeidungs- und Minimierungs-, sowie Kompensationsmaß-
nahmen und Alternativen werden in dieser Phase erarbeitet und sind bei der Umsetzung zu
berücksichtigen.
Im Rahmen der ersten Phase werden auch die zuständigen Ministerien eingebunden. Diese
geben nach Einreichung der UEP eine erste Stellungnahme (Avis) hierzu ab. In dieser Stel-
lungnahme gemäß Art. 6 (3) des Gesetzes vom 22. Mai 2008 legt das Umweltministerium den
Untersuchungsumfang für die 2. Phase fest.
Nach Durchführung der 2. Phase erfolgt die Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit.
Die Bürgerinnen und Bürger haben dann 30 Tage zur Einsicht und weitere 15 Tage Zeit, um
Anmerkungen zur SUP einzureichen. Daraufhin hat die Gemeinde die tatsächlichen Umwelt-
auswirkungen der Planung auf die Umwelt und die Schutzgüter zu überprüfen und die Einhal-
tung der Minimierungs-, Ausgleichs-, und Kompensationsmaßnahmen zu gewährleisten, sowie
ein adäquates Monitoring durchzuführen.
Die strategische Umweltprüfung gliedert sich somit insgesamt in drei Teile:
1. Feststellung der Umweltrelevanz und Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)
(1. Phase der SUP),
2. Detail- und Ergänzungsprüfung (DEP)
(2. Phase der SUP),
3. Beschluss, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 14 / 274
1.2 Chronologie
Die erste Phase der Strategischen Umweltprüfung, die UEP, wurde von Enviro Services Inter-
national (ESI) durchgeführt und im Juni 2015 abgeschlossen. Der entsprechende Avis des MEV
ging am 03. Oktober 2016 an die Gemeinde Putscheid. Dieser enthält Angaben zum Umfang
und Inhalt der Detail- und Ergänzungsprüfung (weitere Informationen hierzu folgen in Kapitel
1.4 Avis MEV).
Das vorliegende Dokument behandelt die zweite Phase der SUP, die Detail- und Ergänzungs-
prüfung. Zur Durchführung dieser Detail- und Ergänzungsprüfung wurde die Arbeitsgemein-
schaft Enviro Services International + Dewey Muller von der Gemeinde Putscheid beauftragt.
Die DEP wird vom PAG-Büro Espace et Paysages begleitet.
Die angewendete Methodik orientiert sich an dem vom MEV herausgegebenen, bereits genann-
ten, Leitfaden zur strategischen Umweltprüfung für die Ausarbeitung des Plan d’Aménagement
Général (2. Fassung vom 17.06.10), unter der Berücksichtigung spezifischer, im Rahmen der
Stellungnahme des MEV zur ersten Phase der SUP gestellten Anforderungen an den Untersu-
chungsumfang.
Klärung der relevanten Flächen der DEP
In der vorliegenden Detail- und Ergänzungsprüfung werden alle Flächen vertiefend analysiert,
bei denen laut UEP mit hohen Auswirkungen (IV) oder sehr hohen Auswirkungen (V) zu rech-
nen ist (siehe Tab. 1). Diese Auswahl an Flächen wird ergänzt durch die Angaben des Avis des
MEV, der ferner die Schwerpunkte der vertiefenden Flächenanalyse festlegt.
Tab. 1: Einstufung der möglichen Auswirkungen im Rahmen der Wirkungsmatrix der Umwelterheblichkeits-prüfung.
Betroffenheit von Schutzgebieten
Für Flächen, die direkt an ein Natura2000-Gebiet grenzen oder sich in der Pufferzone eines
solchen befinden, ist die Durchführung einer Natura2000-Verträglichkeitsvorprüfung (auch Na-
tura2000-Screening genannt) unter Einbeziehung der Expertengutachten (bezüglich des Vor-
kommens von Vögeln, Fledermäusen und der Wildkatze) erforderlich. Im Rahmen dieses
Screenings wird untersucht, ob die Schutzziele und/ oder Schutzarten der Natura2000-Gebiete
erheblich beeinträchtigt werden können. Ist dies der Fall, so sind vertiefende Untersuchungen in
der sogenannten Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (ehemals FFH-Verträglichkeitsprüfung)
erforderlich.
I - nicht betroffen
II - geringe Auswirkung
III - mittlere Auswirkung
IV - hohe Auswirkung
V - sehr hohe Auswirkung
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 15 / 274
1.3 Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP)
Wie bereits erwähnt, ist es das Ziel der UEP möglichst frühzeitig Auswirkungen auf die Schutz-
güter (Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt, Boden,
Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter und evtl. weitere Schutzgüter) festzustellen und
ggf. zu verhindern. Die UEP wurde von ESI im Jahr 2015 durchgeführt und ist in Anhang 1b zu
finden.
Im Rahmen der UEP wurden insgesamt 158 Flächen analysiert und bewertet. Aufgeschlüsselt
für die jeweiligen Ortschaften wurden folgende Flächen untersucht:
- Weiler: 16 Flächen (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 13, 14, 15, 16, 17, 18)
- Putscheid: 11 Flächen (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11)
- Stolzembourg: 24 Flächen (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18,
19, 20, 21, 22, 23 [groß], 24, 25)
- Bivels: 16 Flächen (2, 3, 4, 5, 6a, 6b, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16)
- Nachtmanderscheid: 20 Flächen (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17,
18, 19, 20)
- Gralingen: 38 (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14a, 14b, 15, 16, 17, 18,
19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36,
37)
- Merscheid: 28 Flächen (1, 3, 4, 5a, 5b, 6, 7, 8a, 8b, 9a, 9b, 10a, 10b, 11a, 11b,
12, 13, 14a, 14b, 15, 16, 17, 18a, 18b, 19, 20, 22, 26)
- Kuelebierg: 5 Flächen (1,2,3,4,5)
Es fehlten in der Umwelterheblichkeitsprüfung:
- Stolzembourg: 5 Flächen (12, 23 [klein], 26, 27, 28)
- Gralingen: 1 Fläche (38)
Von diesen 158 Flächen sind bei insgesamt 24 Flächen mit erheblichen Auswirkungen zu rech-
nen, weshalb diese im Rahmen der Detail- und Ergänzungsprüfung näher untersucht werden
müssten. Diese sind folgende:
- Weiler: Flächen 3, 5 und 16
- Putscheid: Flächen 5 und 8
- Stolzembourg: Flächen 1, 3, 16, 17, 18 und 19
- Bivels: Flächen 5, 8 und 10
- Nachtmanderscheid: Flächen 7, 8 und 12
- Gralingen: Flächen 14b, 18, 19 und 34
- Merscheid: Flächen 1, 3 und 4.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 16 / 274
Durch den entsprechenden Avis des MEV (03. Oktober 2016 – weitere Details folgen im nach-
folgenden Kapitel 1.4) wurden einige Flächenbewertungen relativiert, sowie andere Flächen
noch zusätzlich in den Untersuchungsrahmen der Phase 2 hinzugenommen.
1.4 Avis MEV
Die erste Stellungnahme (Avis) des MEV auf die am 02. Juli 2015 eingereichte UEP erfolgte am
03. Oktober 2016 (vgl. Anhang 1f). In diesem Avis wird die UEP bewertet, fehlende Angaben
aufgelistet und beschrieben was in der zusammenfassenden Detail- und Ergänzungsprüfung
noch untersucht, ergänzt, bzw. behandelt werden muss. Nachfolgend sind die wichtigen Punkte
zusammengefasst aufgelistet. [Anm.: Die genannten Artikel sind nach Naturschutzgesetz von
2004]
Generelles:
- Baulücken müssen in der DEP nicht näher untersucht werden. Es reicht aus, wenn diese
in der Gesamtkarte vorhanden sind. Mögliche Biotope innerhalb der Baulücken sind
nach Art. 17 des Naturschutzgesetzes zu kompensieren.
- Flächen, die von HAB-1, BEP zur Zone VERT klassiert werden sollen: Hierdurch möchte
die Gemeinde eine Anpassung der existierenden Situation […] Um zu verhindern, dass
im PAG illegale Konstruktionen in der Zone verte liegen, ist es wichtig in der Detail- und
Ergänzungsprüfung Informationen über die betreffenden Gebäude (z.B. Baujahr, Haus-
typ, etc.) zu nennen. Bei technischer Infrastruktur, die dem Allgemeinnutzen dienen und
deswegen in der Zone verte genehmigungsfähig sind, sollten von einer Klassierung in
BEP Abstand genommen werden.
- Einige Zonen die urbanisiert werden sollen, sind in der UEP nicht behandelt worden,
obwohl sie keine Baulücken darstellen -> fehlende Flächen müssen in der DEP analy-
siert werden (z.B. Stolzembourg 28).
- Perimetergrenzen können nicht eindeutig identifiziert werden. Die DEP muss daher
durch einen kartographischen Vergleich des PAG en vigueur und PAG projet ergänzt
werden.
- Einige Flächenabgrenzungen berücksichtigen nicht die gesamte betreffende Fläche. […]
Die Wahl der Abgrenzung der Flächen ist zu erklären bzw. in Phase 2 anzupassen.
- Die Nomenklatur nach règlement grand-ducal du 28 juillet 2011 muss verwendet werden
(die s.g. „Zone de biotopes protégés“ müssen korrigiert werden in „Zone à la protection
de la nature et des ressources naturelles“); Die so geschützten Biotope sollten erhalten
bleiben und durch eine Zone de servitude „urbanisation“ einen höheren Wert erhalten.
Biotope die durch keine Servitude geschützt werden sind in der partie graphique zu be-
nennen „à la protection de la nature et des ressources naturelles art.17/ art.21“. Die letz-
te Möglichkeit ist diese Flächen in eine Zone verte zu klassieren.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 17 / 274
- Fehlende Übereinstimmung bei folgenden Flächenangaben:
o Bivels 2: nach der ASP muss eine vertiefende Studie für Muscardin und Gélinotte
des bois durchgeführt werden, die UEP schreibt, dass diese Fläche bereits be-
baut ist.
o Stolzembourg 12: FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und ASP wurden durchgeführt,
aber diese Fläche fehlt in der UEP.
o Unstimmigkeiten bei der Nummerierung der Flächen:
Weiler 15 und Weiler 16: stimmen auf dem Gesamtplan nicht mit den im
Fledermausgutachten untersuchten Flächen überein. Dem hingegen wur-
de Fläche Weiler 16 (wie sie im Gesamtplan dargestellt ist) nicht von
ProChirop untersucht; Bezugnahme in der UEP und der ASP auf diese
Flächen überprüfen!
Gleiches gilt auch für Gralingen 24.
Nach einem Austausch mit efor-ersa scheint es, dass einige Flächen im Lau-
fe der Zeit umbenannt wurden. Alle Unklarheiten müssen in der DEP besei-
tigt werden.
- Allgemeine Angaben:
o Umweltziele
o Umweltzustand in der Gemeinde
o Kumulative Effekte und Interaktionen zwischen den unterschiedlichen Faktoren
o Maßnahmen zur Verhinderung und Reduktion der negativen Auswirkungen
o Monitoringmaßnahmen
o Beschreibung der gesamten SUP-Prozedur (Etappen, etc.)
Environnement humain, population, santé:
- Für die Flächen, für die eine eventuelle Verschmutzung nicht ausgeschlossen werden
kann (Nachtmanderscheid 14, Stolzembourg 11, Gralingen 25, 30) muss im Rahmen der
SUP keine vertiefende Studie durchgeführt werden. Es sollte aber in Phase 2 allgemein
die Handhabung solcher Flächen beschrieben werden und Folgemaßnahmen beschrie-
ben werden
(www.environnement.public.lu/dechets/dossiers/sol/sites_contamines/index.html)
- Elektrische Leitungen (Hoch- und Mittelspannungsleitungen): Empfehlungen des cir-
culaire n°1644 du Ministère de l’Intérieur (11.mars 1994) beachten.
- Die Gesamtkarte muss vervollständigt werden (elektrische Leitungen, Altlastenver-
dachtsflächen, klassierte Einrichtungen, Hochwasserzonen)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 18 / 274
Diversité biologique, faune et flore
- Das Screening (des Schutzgebietes LU0001002 Vallée de l’Our de Ouren a Wallendorf
Pont“) ergab, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele nicht ausgeschlossen
werden können. Daraus resultiert die Notwendigkeit einer vertiefenden Studie für die
Flächen Stolzembourg 1,8,9,10,11a, 11b, 13, 14, 15 und Bivels 5, 10, 13. Dies wird al-
lerdings durch folgende Tatsache relativiert:
o Stolzembourg 1, 10, 11a, 11b, 13, 14 und Bivels 13: werden laut PAG projet zur
Zone verte, wodurch erhebliche negative Beeinträchtigungen ausgeschlossen
werden können.
o Stolzembourg 8, 9, 15: Die Klassierung BEP ist eine Regulierung / Anpassung
der aktuellen Situation; durch das Vorhandensein des Silikatgesteins wird emp-
fohlen die zukünftige Urbanisation dieser BEP Zone detaillierter in der partie
réglementaire des PAG einzuschränken. Das Silikatgestein darf nicht negativ
beeinträchtigt werden, dies kann durch eine Servitude „urbanisation“ sicherge-
stellt werden.
o Bivels 5 und 10: Eine vertiefende Prüfung muss aufgrund der Größe und der ho-
hen ökologischen Qualität durchgeführt werden.
- Festlegung von Maßnahmen im Zusammenhang der geschützten Arten der Flora und
Fauna (CEF-Maßnahmen); Festlegung in der partie graphique et écrite du PAG. Maß-
nahmen und Bestimmungen der geschützten Arten in Anlehnung an „Document
d’orientation sur la protection stricte des espèces animales d’intérêt communautaire en
vertu de la directive „Habitats – 92/43/CEE“
- Fledermausgutachten:
o Der Fluss „Our“ stellt eine Hauptflugrute und die alte Kupfermine eine Schlafstät-
te für einige Arten dar, daher kann die Bebauung einiger Flächen starke Auswir-
kungen auf die Fledermausfauna haben:
Weiler 3 und 5, Gralingen 19: Es sollten schémas directeurs erarbeitet
werden mit einem Fledermausexperten. Es geht darum ein Maximum der
Grünstrukturen zu erhalten, die einen funktionalen Wert für die Fleder-
mäuse haben können, um eine Verletzung des Art. 20 zu verhindern. Bei
Unsicherheiten sollen CEF-Maßnahmen erarbeitet werden (wie in der De-
tailstudie beschrieben).
Bivels 5 und 10: Vertiefende Studie (Fledermäuse) notwendig, da sie ei-
nen funktional essentiellen Wert haben können. Es soll eine einzige Ana-
lyse für beide Zonen sein in Bezug zur Schaffung eines geschützten Zo-
nen Netzes und des strengen Schutzes von bestimmten Arten.
Gralingen 24: Vertiefende Studie (Fledermäuse) notwendig
Sollte sich die AC Putscheid dazu entscheiden die vertiefenden Studien nicht
durchzuführen oder auch keine CEF-Maßnahmen durchzuführen, wodurch die
vorhandenen Konflikte nicht gelöst werden, riskieren sie dadurch die Umsetzung
des PAG.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 19 / 274
- Für folgende Flächen sind keine vertiefenden Studien notwendig, unter der Bedingung,
dass Klassierung des PAG projet (in der UEP) beibehalten wird:
Fläche Vorgesehene Klassie-
rung im PAG projet
Arten, die von einem strengen Schutz
profitieren
Stolzembourg 1 Zone verte Wespenbussard
Stolzembourg 8 und 9 Baulücke (Anpassung
der bestehenden Si-
tuation Zone BEP)
Haselmaus, Haselhuhn
Stolzembourg 11a Zone verte Haselmaus, Haselhuhn
Stolzembourg 11b Zone verte Uhu, Haselmaus, Haselhuhn
Stolzembourg 13 Zone verte Haselmaus, Haselhuhn, Wespenbus-
sard
Stolzembourg 15 Baulücke, Regulie-
rung der aktuellen
Situation, Klassierung
in Zone BEP
Uhu, Haselmaus
Bivels 13 Zone verte Haselhuhn
- Zauneidechse (Lacerta agilis), Mauereidechse (Podarcis muralis) und Schlingnatter
(Coronella austriaca): mögliches Vorkommen auf den Flächen Stolzembourg 8, 9, 15. Ihr
potentielles Habitat muss durch den Schutz der Silikatfelsen durch eine Servitude urba-
nisation gesichert werden.
- Haselmaus: mögliches Vorkommen auf den Flächen Gralingen 34, Nachtmanderscheid
7 und 8, Putscheid 1 und 11, Weiler 8,9 und 3. Hierfür muss eine Überprüfung des Vor-
kommens spätestens vor der potentiellen Zerstörung der pflanzlichen Strukturen statt-
finden. Diese Maßnahme muss in die DEP aufgenommen werden.
- Grünspecht und Gartenrotschwanz: mögliches Vorkommen auf den Flächen Bivels 10,
Gralingen 14b, 18, 19, Putscheid 5, Weiler 3, 5, 16. In der DEP müssen die von efor-
ersa beschriebenen Maßnahmen und Empfehlungen aufgenommen werden.
- Maßnahmen zur Verhinderung und Verringerung der Auswirkungen, ggf. Ausgleichs-/
Kompensationsmaßnahmen müssen in der DEP festgelegt werden.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 20 / 274
- Zusammenfassende Auflistung von:
o Identifikation (auf einem Plan) und Quantifizierung der Habitate und Biotope, die
zerstört, bzw. verringert werden (auf Gemeindeebene), um Kompensationsbedarf
festzulegen (sowohl von den geschützten Biotopen, als auch von den geschütz-
ten Arten (Art. 17 und Art. 20),
o Identifikation der Arten, für die Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden,
mit Sicherstellung der Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionalität,
o Festlegung der Festsetzungen (z.B. Servitude urbanisation), die die Umsetzung
der konkreten Maßnahmen garantieren.
- Die innerstädtische ökologische Vernetzung (existent und zukünftig) muss auf allgemei-
ne Weise in der DEP behandelt werden, damit pro Flächen die entsprechenden Maß-
nahmen nachzuvollziehen sind.
Boden
- Das Thema Boden sollte auch in der DEP behandelt werden (kumulative und Langzeit-
Effekte)
- Der Bodenverbrauch muss in der DEP erneut behandelt werden, da einige Fläche in der
UEP nicht behandelt wurden (Baulücken und ZAD werden nicht mitberechnet).
- Bodenaushub: Das SUP-Büro kann Maßnahmen, die das Volumen, Vorbeugung und
Wiederverwertung, bzw. den Transport auf andere Flächen/ Deponien angehen, entwi-
ckeln.
- Bodengüte analysieren, um Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen abzuschätzen
Landschaftliche Integration
- Im Rahmen des neuen PAG sollte sich die Urbanisation auf die zentralen Kerne be-
schränken, um eine weitere Fragmentierung der Landschaft zu verhindern. Eine land-
schaftliche Fragmentierung ist auch bei den Bereichen Kuelebierg, Pull, Groësteen und
S.E.O. gegeben.
- Sollte erneut in der DEP analysiert werden, inklusive Entwicklung von Vorschlägen, die
eine Verbesserung der landschaftlichen Integration der betreffenden Flächen, hervorru-
fen. Sowohl pro Fläche, als auch kumulativ, sowie ggf. die Bestimmung der Klassifizie-
rung der Zone (z.B. Zone verte).
- Gralingen 29 und Putscheid 8: da beide Flächen die ökologische/landschaftliche Qualität
sowie die Identität der beiden Ortschaften erhalten können, müssen sie in der DEP ver-
tiefend analysiert werden. Hierbei soll die Erarbeitung des SD erfolgen (z.B. Grünstrei-
fen, Anpflanzungen, Beachtung der aktuellen Situation, Bebauung entlang bestehender
Straßen, geringe Urbanisation, etc.).
- Besondere Beachtung sollte hierbei der Übergangszone zwischen dem besiedelten Be-
reich und dem ländlichen Bereich geschenkt werden.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 21 / 274
- DEP muss folgende ergänzende Maßnahmen, vertiefend behandelt, beinhalten (sowie
Festsetzung der Umsetzung z.B. PAP):
o Planung/Festlegung auf Flächenniveau (z.B. Orientierung und Größe der Bauten,
Beachtung der existierenden Topographie, Sichtachsen, etc.)
o Maßnahmen, die Auswirkungen verhindern (z.B. Grünstreifen, Anpflanzungen
innerhalb der Zonen, Obstbaumwiesen am Rand der Ortschaften, Brachflächen,
Einzelbäume, …)
Geplante Maßnahmen zur Verhinderung und Verringerung der Auswirkungen, ggf.
Ausgleichs-/ Kompensationsmaßnahmen
- Die Umsetzung dieser sollte nicht nur durch Instrumente ohne legalen Wert erfolgen,
sondern für jede Maßnahme beschrieben werden, wie diese in der partie écrite und par-
tie graphique des PAG umgesetzt wird, bzw. durch welche Strategie die Umsetzung und
das Management garantiert wird (z.B. durch Verwendung der „Servitude urbanisation“).
Wasser
- Die Abwasserbehandlung muss in der DEP vertiefend untersucht werden (v.a. in Bezug
auf die vorgesehenen Kapazitäten und Reserven in der Gemeinde Putscheid, sowie auf
das erwartete Bevölkerungswachstum) und ggf. sollten geeignete Maßnahmen vor-
schlagen werden (z.B. bestimmte Zonen mit starken Auswirkungen nicht wie geplant zu
klassieren).
- Die Umsetzung des PAG darf keine Verschlechterung der Wasserläufe, die durch das
Natura2000-Netz laufen, mit sich bringen:
o „maintien et amélioration de la qualité de l’eau et de la structure de l’Our et de
ses affluents; en particulier maintien dans un état de conservation favorable res-
pectivement restauration des rivières avec végétation du Ranunculion fluitantis et
du Callitricho-Batrachion (3260) et des populations de la Lamproie de Planer
(Lamperta planeri) et du Saumon (Salmo salar) ;
o Maintien dans un état de conservation favorable et restauration de la population
de la Moule perlière (Margaritifera margaritifera) et de la Mulette épaisse (Unio
crassus) »
- Das Abwasser der Ortschaften Stolzembourg und Bivels wird aktuell bei Überlastung in
die Our abgeleitet, daher ist es wichtig notwendige Schritte einzuleiten.
- Für die Flächen Gralingen 25, 30, 32 und Stolzembourg 1 und 23 muss der Mindestab-
stand eingehalten werden. Es sollte eine unbebaute Zone von mindestens 5m zum
Wasserlauf durch eine Servitude urbanisation gesichert sein.
- Trinkwasser: In der DEP muss untersucht werden, ob die Trinkwasserressourcen den
zukünftigen mittleren Konsumationsbedarf decken können (zu Spitzenzeiten, sowie bei
Bränden).
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 22 / 274
Monitoring
- Die prioritären Zonen müssen identifiziert werden (einzeln oder kumulativ) und die ent-
sprechenden Maßnahmen festgelegt werden, sowie ein Kalender des Monitorings mit
der Art, Dauer und Häufigkeit der Umsetzung, den Akteuren und ihrer spezifischen Ver-
antwortungen).
1.5 Überblick des Untersuchungsumfangs der DEP
Die in der vorliegenden Detail- und Ergänzungsprüfung vertiefend zu untersuchenden Flächen
inklusive Schutzgüterschwerpunkte können Tab. 2 entnommen werden. Die Flächenauswahl
sowie die Untersuchungsschwerpunkte ergeben sich aus den Ergebnissen der UEP, den be-
reits genannten Angaben des Avis des MEV sowie der Einschätzung des Bearbeiters des SUP-
Büros. Hat sich im Laufe des SUP-Prozesses ein weiteres relevantes Schutzgut herausgestellt,
so wurde dieses ebenso im Rahmen der Detail- und Ergänzungsprüfung analysiert.
Tab. 2: Übersicht der in der DEP vertiefend zu untersuchenden Schutzgüter pro Fläche (X= Schutzgut durch Ergebnis der UEP bestimmt, X*= durch Avis MEV hinzugenommen, x**= laut UEP und Avis MEV, X‘= durch Datenlage im Laufe der DEP hinzugenommen, (x)= laut UEP, aber nicht durch Avis MEV bestätigt)
Schutz-
gut
Fläche
1.
Bevölkerung
und Gesund-
heit des Men-
schen
2.
Pflanzen,
Tiere, biolo-
gische Viel-
falt
3.
Boden
4.
Wasser
5.
Klima
und
Luft
6.
Landschaft
7.
Kultur-
und
Sachgüter
Bivels
5 x** x*
8 x** x*
10 x** x* x**
Gralingen
1 x*
2 x*
3 x*
18 x* x** x x**
19 x* x* x*
29 x**
34 x** x*
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 23 / 274
Schutz-
gut
Fläche
1.
Bevölkerung
und Gesund-
heit des Men-
schen
2.
Pflanzen,
Tiere, biolo-
gische Viel-
falt
3.
Boden
4.
Wasser
5.
Klima
und
Luft
6.
Landschaft
7.
Kultur-
und
Sachgüter
Merscheid
1 x* x**
Nachtmanderscheid
7 x** x x‘
8 x** x
12 x x
Putscheid
4 x‘ x‘
5 x** x*
6 x‘ x‘
8 x**
12 x‘
Stolzembourg
19 x**
23a x** x** x** x** x*
25 x*
Weiler
3 x* x** x x x**
4 x* x* x*
5 x* x** x x x x**
16 x** x**
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 24 / 274
Insgesamt werden demnach 26 Flächen im Rahmen der vorliegenden Detail- und Ergänzungs-
prüfung vertiefend analysiert. Der Vollständigkeit halber werden ebenso alle Flächen, die nicht
vertiefend analysiert werden unter Kapitel 5 aufgelistet. Ein Gesamtplan aller Flächen ist in An-
hang 2a zu finden.
Die Fläche St23a wurde in der 1. Phase als Modification pontcuelle (Klanggarten) untersucht,
um einen gesonderten Avis des MEV zu bekommen. Sie ist in der 2. Phase der SUP mit den
anderen Flächen untersucht worden.
Einen Überblick über die in Phase 1 untersuchten Flächen, sowie die Notwendigkeit der Detail-
untersuchung in Phase 2 der SUP liefert Tab. 3.
Tab. 3: Gesamtübersicht aller in Phase 1 (UEP) untersuchten Flächen.
Plan PAG projet (17.04.18)
Einschätzung UEP - Einstufung der Auswirkungen
Fläche durch Avis MEV hinzu-genommen
Detail-untersuchung in der DEP
Bivels
1 VERD schwach
2 HAB-1 schwach
3 HAB-1 mittel
4 60% VERD, 40% HAB1 schwach
5 HAB-1 stark X
6a HAB-1 schwach
6b HAB-1 schwach
7 HAB-1, mittel
8 67% HAB-1, 33%JAR mittel X
9 HAB-1, PAP NQ schwach
10 HAB-1, PAP NQ stark X
11 HAB-1 mittel
12 50% HAB-1 PAP NQ, 50% AGR mittel
13 VERD schwach
14 HAB-1 mittel
15 AGR schwach
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 25 / 274
Plan PAG projet (17.04.18)
Einschätzung UEP - Einstufung der Auswirkungen
Fläche durch Avis MEV hinzu-genommen
Detail-untersuchung in der DEP
16 REC-3 schwach
Gralingen
1 BEP mittel X X
2 HAB-1 mittel X
3 HAB-1 mittel X
4 HAB-1 schwach
5 HAB-1 schwach
6 HAB-1 schwach
7 95% HAB-1 davon 95% PAP NQ 5% AGR mittel
8 HAB-1 schwach
9 HAB-1, PAP NQ mittel
10 HAB-1, davon 66% PAP NQ mittel
11 HAB-1 mittel
12 MIX-v schwach
13 HAB-1 schwach
14a HAB-1 schwach
14b HAB-1 mittel
15 95% HAB-1, PAP NQ, 5% MIX-v schwach
16 HAB-1 schwach
17 MIX-r schwach
18 HAB-1, PAP NQ stark X
19 HAB-1, PAP NQ stark X
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 26 / 274
Plan PAG projet (17.04.18)
Einschätzung UEP - Einstufung der Auswirkungen
Fläche durch Avis MEV hinzu-genommen
Detail-untersuchung in der DEP
20a HAB-1 mittel
20b HAB-1, PAP NQ mittel
21 HAB-1 schwach
22 AGR schwach
23a HAB-1 mittel X
23b HAB-1 mittel
24 REC-1 schwach
25 HAB-1 mittel
26 HAB-1 schwach
27 HAB-1 schwach
28 AGR schwach
29 HAB-1, PAP NQ mittel X
30 AGR mittel
31 HAB-1 schwach
32 HAB-1 schwach
33 HAB-1 schwach
34 67% HAB-1, 33% FOR mittel X X
35 HAB-1 schwach X
36 AGR schwach
37 VERD schwach
38 85% HAB-1, 15% AGR mittel
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 27 / 274
Plan PAG projet (17.04.18)
Einschätzung UEP - Einstufung der Auswirkungen
Fläche durch Avis MEV hinzu-genommen
Detail-untersuchung in der DEP
Kuelebierg
1 BEP mittel
2 AGR schwach
3 AGR schwach
4 AGR schwach
5 AGR schwach
Merscheid
1 85% HAB-1, PAP NQ, 5% MIX-v, 5% JAR mittel X
2 AGR schwach
3 BEP mittel
4 AGR mittel X
5a HAB-1, PAP NQ mittel
5b 95% MIX-v, PAP NQ 5% HAB-1 schwach
6 HAB-1 schwach
7 HAB-1 schwach
8a HAB-1 schwach
8b AGR schwach
9a MIX-v schwach
9b MIX-v, PAP NQ schwach
10a BEP schwach
10b HAB-1 schwach
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 28 / 274
Plan PAG projet (17.04.18)
Einschätzung UEP - Einstufung der Auswirkungen
Fläche durch Avis MEV hinzu-genommen
Detail-untersuchung in der DEP
11a MIX-v, davon 10% PAP NQ mittel
11b MIX-v mittel
12 BEP mittel
13 HAB-1 schwach
14a JAR schwach
14b HAB-1 schwach
15a 67% HAB-1, PAP NQ, 33%AGR schwach
15b AGR schwach
16 HAB-1 schwach
17 80% HAB-1, PAP NQ, 20% AGR mittel
18a AGR schwach
18b HAB-1, PAP NQ schwach
19 HAB-1 schwach
20 HAB-1 schwach
21 AGR schwach
22 MIX-r schwach
26 BEP schwach
Nachtmanderscheid
1 AGR schwach
2 AGR schwach
3 80% HAB-1, 20% MIX-r schwach
4 HAB-1, PAP NQ schwach
5 MIX-v mittel
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 29 / 274
Plan PAG projet (17.04.18)
Einschätzung UEP - Einstufung der Auswirkungen
Fläche durch Avis MEV hinzu-genommen
Detail-untersuchung in der DEP
6 HAB-1 mittel
7 MIX-v stark X
8 MIX-v stark X
9 HAB-1 mittel
10 BEP schwach
11 HAB-1 schwach
12 90% HAB-1, 10% zu-künftige Straße mittel X
13 60% HAB-1, PAP NQ, 40% MIX-r schwach
14 HAB-1 mittel
15 AGR schwach
16 AGR schwach
17 HAB-1 schwach
18 60% MIX-r , 40%HAB-1 schwach
19 MIX-v PAP NQ schwach
20 MIX-v, PAP NQ schwach
Putscheid
1 VERD schwach
2 BEP schwach
3a HAB-1 schwach
3b HAB-1 schwach
4 BEP mittel X
5 50% BEP, 50% REC-2 stark X
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 30 / 274
Plan PAG projet (17.04.18)
Einschätzung UEP - Einstufung der Auswirkungen
Fläche durch Avis MEV hinzu-genommen
Detail-untersuchung in der DEP
6 BEP mittel X
7 MIX-v mittel
8 HAB-1, PAP NQ mittel X
9 HAB-1 schwach
10 REC-1 schwach
11 REC-1 mittel
Stolzembourg
1 VERD schwach
2 AGR schwach
3 HAB-1 mittel
4 MIX-v schwach
5 AGR schwach
6 MIX-v schwach
7 BEP schwach
8 MIX-v mittel
9 BEP mittel
10 FOR schwach
11a MIX-v mittel
11b 60%HAB-1, 40%VERD mittel
12 VERD schwach
13 VERD mittel
14 HAB-1 schwach
15 BEP mittel
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 31 / 274
Plan PAG projet (17.04.18)
Einschätzung UEP - Einstufung der Auswirkungen
Fläche durch Avis MEV hinzu-genommen
Detail-untersuchung in der DEP
16a 75% JAR,25% MIX-v mittel
16b 50% MIX-v, 50% JAR mittel
17 MIX-v mittel
18 MIX-v, 90% PAP NQ mittel
19 HAB-1, PAP NQ mittel
20 HAB-1 schwach
21 HAB-1 schwach
22 HAB-1 schwach
23a 63%zone spécial PAP NQ, 32%FOR, 5%AGR stark X
23b FOR schwach
24 67% MIX-v, 33%HAB-1 schwach
25 REC-4 château mittel
26 85% HAB-1, 15%VERD schwach
Weiler
1 HAB-1 schwach
2 HAB-1 schwach
3 HAB-1 PAP NQ stark X
4 Hab-1, ZAD mittel X X
5 HAB-1, ZAD stark X
6 HAB-1 schwach
7 BEP schwach
8 AGR schwach
9 AGR schwach
10 REC-1 schwach
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 32 / 274
Plan PAG projet (17.04.18)
Einschätzung UEP - Einstufung der Auswirkungen
Fläche durch Avis MEV hinzu-genommen
Detail-untersuchung in der DEP
11 MIX-v mittel
12 HAB-1 schwach
13 HAB-1 schwach
14 MIX-r schwach
15 AGR schwach
16 HAB-1 PAP NQ stark X
17 HAB-1 PAP NQ schwach
18 HAB-1 schwach
19 HAB-1 PAP NQ schwach
20 HAB-1 schwach
21 BEP schwach
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 33 / 274
1.6 Praxis
Im Rahmen der Detail- und Ergänzungsprüfung wurde eine Ortsbegehung am 06.06. und am
20.06.2018, sowie am 23.10.2018 durch ESI durchgeführt. Ferner haben unter anderem fol-
gende Arbeitssitzungen mit folgenden Schwerpunkten stattgefunden (s. Tab. 4):
Tab. 4: Arbeitssitzungen im Rahmen der Erstellung der Detail- und Ergänzungsprüfung (Abkürzungen und Funktion: ESI: Enviro Services International – études environmentales).
Termin Ort Teilnehmer Schwerpunkt
07.05.2013 AC Putscheid AC Putscheid, BENG, E-
FOR, AE, ESI
Projektstand/ Entwicklung Projekt
23.07.2013 AC Putscheid AC Putscheid, BENG, ESI Projektstand, Artenschutz
18.03.2015 AC Putscheid AC Putscheid, E&P, ESI Präsentation Flächen; aktueller Stand
UB
10.11.2016 AC Putscheid AC Putscheid, E&P, ESI Stand SUP, Anpassung der Flächen
13.07.2017 AC Putscheid AC Putscheid, E&P, ESI Anpassung der Flächen
09.11.2017 ESI E&P, ESI Stand SUP
23.02.2018 ESI E&P, ESI Besprechung Flächen
27.02.2018 AC Putscheid AC Putscheid, E&P, ESI Präsentation Stand PAG und SUP
12.04.2018 ESI E&P, ESI Besprechung Flächen
23.10.2018 AC Putscheid AC Putscheid, E&P, ESI Stand PAG, SUP, Servitudes
27.11.2018 AC Putscheid AC Putscheid, E&P, ESI
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 34 / 274
2. Inhalt und Ziele des PAG
„Die Entwicklungsstrategie der Gemeinde Putscheid beruht auf zwei Szenarien (aus EP, section
2, Art .5-6 S. 243 und weiter):
Szenario 1: ein Minimalszenario „un scénario minimaliste“ das folgende Schwerpunkte bein-
haltet: „développement rural concentré + renforcement de la centralité du noyau villageois +
prise en compte du patrimoine bâti remarquable + création de centralités secondaires vertes
+ identification des secteurs à réhabiliter. » Die Zielsetzung des Szenarios ist eine rationale
Entwicklung der bereits urbanisierten Zonen vorzuschlagen und so die kurzfristigen sowie
langfristigen Entwicklungsprioritäten festzulegen. Das angestrebte Ziel ist ein homogenes
und durch Grünflächen und Begegnungsorten strukturiertes Dorf.
Szenario 2: ein Maximalszenario „un scénario maximaliste“ das folgende Schwerpunkte
beinhaltet: „planification urbaine + résidentialisation des couronnes villageoises + renforce-
ment des lieux centraux, des équipements et des activités + potentialités foncières étendues
+ prise en compte du patrimoine bâti remarquable + et création de centralités vertes. » Das
Szenario basiert auf eine offene Entwicklungsplanung basierend auf einer Langzeitpro-
grammierung.
Szenario 1 / Szenario 2 pro Ortschaft:
- Weiler: « Le développement du village a été jusqu’alors marqué par un étirement le long
des axes routiers et le manque de cohésion dans le tissu bâti (village éclaté à tendance
extensive). Plusieurs axes de croissance ont donc été envisagés : résorption des la-
cunes dominantes, développement de centralités ciblées, création et valorisation
d’espaces verts et / ou transitoires, mise en valeur de l’ensemble patrimonial central in-
ventorié et liaisons avec le réseau national de pistes cyclables. »
« Ce scénario, volontairement phasé, doit être considéré comme une planification pré-
ventive d’un village anticipant son asphyxie interne à moyen terme. Le scénario s’appuie
sur un réseau de centralités secondaires réparties autour du noyau villageois. Leur rôle
est de structurer les nouvelles extensions projetées, d’en assurer une présence végétale
et d’y proposer des alternatives de mobilité. »
- Putscheid: « Considérant que la localité a connu une phase d’extension importante ces
dernières années (lotissement « Neit Wunnen »), il n’est prévu aucune extension hors
périmètre en vigueur. Le scénario mise sur un développement endogène du village à
l’image de la réhabilitation de la ferme, située au 02 Um Haff, en centre thérapeutique.
L’objectif est la conservation de la structure villageoise, la mise en valeur de son patri-
moine et le renforcement de son caractère harmonieux. «
« Se basant sur l’attractivité du lotissement écologique « Neit Wunnen », le scénario 2
projette la continuité de l’éco-quartier et le prolongement de ses mises en perspec-
tives. »
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 35 / 274
- Stolzembourg: « Son noyau ancien est le plus vaste et le plus caractéristique du terri-
toire communal. L’objectif principal est donc la préservation de cette ossature tradition-
nelle tout en évitant l’idée d’un secteur figé. En parallèle, il est prévu d’atténuer le déve-
loppement longitudinal par le comblement de lacunes dominantes et l’arrêt de toute ex-
tension intra-vallon et sur versant. La zone résidentielle du « Klangberg » doit faire
l’objet d’une réflexion globale quant à sa requalification et son intégration au village; car
il s’agit, de part sa situation perchée et cachée, d’une réelle enclave. Le potentiel foncier
est limité en raison d’une topographie très marquée. Les seules surfaces constructibles
disponibles se situent aux abords du bassin inférieur, où la fonction d’interfaces entre
milieu naturel et zone urbanisée sera à prendre en compte. Le scénario induit une
double considération, l’une envers le caractère traditionnel et patrimonial et l’autre visant
le maintien de l’équilibre avec l’environnement naturel. L’objectif est de poursuivre la
mise en valeur des atouts touristiques et historiques du village sans l’impacter via un
schéma de développement irraisonné. »
«La localité ne disposant pas des conditions ni des critères d’évolution nécessaires, le
scénario maximaliste ne projette aucune autre extension à Stolzembourg. Seuls les po-
tentiels fonciers du scénario 1 sont repris et intègrent la création de centralités secon-
daires mêlées à des espaces verts (proposition d’une aire de jeux notamment). »
- Bivels: « Bivels dispose d’une morphologie récente (village créé ex-nihilo) adossée au
versant. Il s’agit de renforcer la centralité du village par l’urbanisation complémentaire et
qualitative de deux emprises foncières situées à proximité. Ces phases de développe-
ment endogène contribueront à une densification horizontale du village (paliers topogra-
phiques) et non plus verticale. Elles permettront également d’apporter des alternatives
de mobilité au sein d’un village desservi actuellement par un seul et unique axe. A noter
que ces extensions internes sont à considérer comme tributaires de l’équilibre à respec-
ter avec l’environnement paysager. Il s’agit de veiller au maintien de l’harmonie existante
tout en esquissant un développement futur adapté. »
« Le schéma de développement envisage une densification interne maximale compte
tenu de la topographie de versant, de l’absence du risque d’inondation et de la présence
de biotopes protégés. L’idée projetée vise à consolider la représentativité du noyau cen-
tral via un développement phasé de secteurs-clés proches. Ces extensions apporteront
de la compacité et une structure villageoise plus cohérente et moins désunie. »
- Nachtmanderscheid: « Le village dispose d’un noyau rural caractéristique et présente
un fort potentiel de développement endogène. Cette densification contribuera au renfor-
cement de la centralité, à la mise en valeur du patrimoine classé et à l’arrêt des amorces
de développement tentaculaire en périphérie du village. Le scénario projette également
de restructurer les entrées / sorties du village. »
« Le schéma ambitionne d’associer deux tendances à savoir le maintien du caractère
traditionnel villageois et le développement maîtrisé de secteurs internes constructibles.
L’idée est d’améliorer l’homogénéité et l’attraction du village par la planification de nou-
velles greffes contigües aux îlots bâtis existantes et jusqu’alors dispersés. Le schéma
prend également en compte l’importance du potentiel de réhabilitation / réaffectation in-
terne, et, par ailleurs, très bien situé. »
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 36 / 274
- Gralingen: « Gralingen est l’exemple-type du village-rue défiguré par un développement
pavillonnaire étiré et excessif. L’important potentiel foncier interne apparaît, paradoxa-
lement, comme la meilleure solution pour atténuer ce phénomène. Les extensions proje-
tées et les volumes à requalifier créeront une centralité nécessaire au village. L’objectif
est d’inverser le développement linéaire actuel afin de recréer une trame villageoise
structurée et cohérente dans le respect constant de son cadre paysager. »
« L’inconvénient majeur de Gralingen réside dans sa longitudinalité et son absence de
cohésion. Il s’agit donc d’y remédier par des propositions d’extensions et de centralités
ciblées; ceci dans le but de réattribuer une qualité identitaire au village. Le schéma de
développement suggère un épaississement de la linéarité bâtie et la création d’un réel
cœur de village associant les 2 noyaux et mettant en valeur le patrimoine inventorié. »
- Merscheid: « A Merscheid, les objectifs consistent à stopper les extensions linéaires, à
créer des lieux de rencontres et à orienter l’urbanisation future vers des secteurs priori-
taires. Le schéma prévoit notamment la requalification de bâtiments volumineux domi-
nants en ruine ou abandonnés, constituant un fort potentiel de réhabilitation interne. A
noter également le traitement des espaces transitoires en situation d’entrée / sortie de
village et la recherche de mise en valeur du patrimoine inventorié. »
« Compte tenu de la situation géographique du village, de l’évolution démographique et
de la demande de terrains à bâtir, le scénario maximaliste y projette un développement
conséquent. Plusieurs orientations sont ainsi prévues et permettent de répondre aux
problématiques actuelles, notamment la reconversion des friches agricoles existantes et
en devenir. Ces propositions apparaissent comme des greffes nécessaires remédiant à
la formation de Baulücken, de ruines et d’extensions tentaculaires. La trame villageoise
gagnerait en compacité et se densifierait autour du noyau central. Le développement
projeté apparaît conséquent mais il participe à retrouver, à long terme, l’homogénéité
gommée progressivement par une succession d’étirements le long des pénétrantes (vil-
lage étoilé). »
- Grauenstein / Pull / Kuelebierg / S.E.O.: « Afin de régulariser quelques situations in-
cohérentes en zone verte, le scénario envisage l‘intégration de tous les volumes
d’habitation isolés répartis sur le territoire communal de Putscheid. »
Scénario 2 identique.
- Laut Büro Espace et Paysages sollen die Ortschaften Gralingen und Merscheid prioritär
entwickelt werden (Besprechung in der Gemeinde vom 18.03.2015).“1
1 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 11 ff.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 37 / 274
3. Informationen der Etude préparatoire und der UEP
Da die zweite Phase der SUP eine Zusammenfassung beider Phasen bzw. eine Vervollständi-
gung der SUP-Prozedur darstellt, sind im Folgenden einige Informationen der UEP angefügt
(siehe auch Anhang 2):
3.1 Nationaler, regionaler und kommunaler Kontext
„Auf Landesebene befindet sich die Gemeinde Putscheid im ländlichen Raum, außerhalb
der urbanen Zone der Stadt Luxemburg und am Rand einer wichtigen Strasse, die N7.
Letztere verbindet Ettelbruck-Diekirch mit Belgien via Weiswampach. Das Gemeindege-
biet besteht aus landwirtschaftlichen Flächen und Waldgebiete. Es sind wenig bebaute
Räume vorhanden.
Die Gemeinde Putscheid befindet sich in der Nähe des „centre régional“ Vianden und in
einer Entfernung von 15 km zum „centre de développement et d’attraction d’ordre moyen“
Ettelbruck/Diekirch. Sie liegt ebenfalls an der deutsch-luxemburgischen Grenze. Auf der
Ebene der „espaces d’action“ ist sie Teil eines „espace à développer“, das im Parc naturel
de l’Our integriert ist.“ 2
Die Ausdehnung der Gemeinde beträgt 27,1 km2, das entspricht 1,05% des Großherzogtums.
Sie besteht aus den Ortschaften Weiler, Putscheid, Stolzembourg, Bivels, Nachtmanderscheid,
Gralingen und Merscheid. Die Einwohnerzahl beträgt 1123 (2017).3
Eine Beschreibung der Geologie, Pedologie und des Reliefs findet sich im Kapitel 4.3 Schutzgut
Boden. Sie wird hier nicht wiederholt.
Die Gemeinde besitzt viele geschützte Denkmäler sowohl natürlichen als menschlichen Ur-
sprungs, die von hohem touristischem und kulturhistorischem Wert sind. Aufgelistet sind sie
unter 4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
3.2 PAG Prozess
„En référence à l'article n°5 de la loi du 28 juillet 2011 portant modification de la loi modi-
fiée du 19 juillet 2004 concernant l'aménagement communal et le développement urbain,
le plan d'aménagement général est défini comme étant «un ensemble de prescriptions
graphiques et écrites à caractère réglementaire qui se complètent réciproquement et qui
couvrent l'ensemble du territoire communal qu'elles divisent en diverses zones dont elles
arrêtent l'utilisation du sol».
2 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 13.
3 Étude préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.21.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 38 / 274
La refonte du plan d'aménagement général est élaborée sur base d'une étude prépara-
toire portant sur l'ensemble du territoire communal et se composant :
- d'une analyse globale de la situation existante axée sur un inventaire portant sur le
cadre urbanisé existant, sur la structure socio-économique, sur les équipements pu-
blics ainsi que sur les paysages et les éléments constitutifs du milieu naturel et faisant
état des données des plans d'action établis pour les zones spécifiées dans la carto-
graphie stratégique du bruit,
- de la détermination d’une stratégie de développement à court, moyen et long terme,
développée à partir du contexte national et régional de l’aménagement du territoire et
en fonction d’options politiques spécifiques à la commune,
- de propositions concrètes concernant la mise en œuvre de cette stratégie,
- de schéma directeurs couvrant l'ensemble des zones soumises à l'élaboration d'un
plan d'aménagement particulier «nouveau quartier».“ 4
Die strategische Umweltprüfung stellt die Eingriffe und die potentiellen Auswirkungen auf die
Schutzgüter (Natur, Landschaft, Böden, etc.) für die zu bebauenden Flächen fest.
Sie erlaubt so eine Orientierung der räumlichen Entwicklung der Gemeinde Putscheid und hebt
die Flächen von hohem ökologischem Wert oder Flächen mit Umweltbeschränkung während
einer möglichen Bebauung hervor.
Die jeweils aktuelle und geplante Situation des PAG (PAG en vigueur und PAG projet) sind bei
der Analyse der Flächen pro Fläche zu finden (siehe Kapitel 5 Strategische Umweltprüfung –
Detail- und Ergänzungsprüfung). Die Pläne des PAG en vigueur sind in Anhang 2b und die Plä-
ne des PAG projet in Anhang 2c dargestellt.
3.3 Kompatibilität mit übergeordneten Plänen/ Programmen
In der Etude Préparatoire5 sind die übergeordneten Pläne und Programme für die Gemeinde
Putscheid ausführlich beschrieben. Nachfolgend werden nur die für die Detail- und Ergän-
zungsprüfung relevanten Informationen aufgeführt.
«La commune de Putscheid est constituée des localités de Weiler, Putscheid, Stolzem-
bourg, Bivels, Nachtmanderscheid, Gralingen et Merscheid. Elle fait partie du canton de
Vianden dans le district de Diekirch. Les communes riveraines sont les communes de
Hosingen, Hoscheid, Bourscheid, Tandel et Vianden. Le territoire est intégré à la région
d'aménagement Nord et présente une superficie de 27,1km2 (soit 1,05% du territoire
grand-ducal).
La commune de Putscheid se situe en milieu rural, hors de la zone de poussée urbaine
exercée par la ville de Luxembourg et en bordure d'un axe routier important, à savoir la
N7 qui relie Ettelbruck-Diekirch à la Belgique via Weiswampach. Son territoire est consti-
tué de zones agricoles et forestières et présente peu d'espaces bâtis.
[…] Au niveau des espaces d'action, elle est incluse dans un espace à développer, inté-
gré au Parc naturel de l'Our.
4 Etude préparatoire commune de Putscheid -Dispositions générales. Espace et Paysages. Août 2011, S.5.
5 Etude Préparatoire. PAG. Commune de Putscheid. Efor-ersa & Espace et Paysage. Oktober 2012.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 39 / 274
[…] La commune de Putscheid se situe en zone verte interurbaine. Une partie de son
territoire, localisée dans la vallée de l'Our, est considérée comme un espace noyau pour
la protection de la nature et des paysages.»6
3.3.1 Programme directeur de l’aménagement du territoire (PDAT) 2003
„(Aus EP 2011.30.11 /133_EP_ETP_art.03.1)
Auf Landesebene befindet sich die Gemeinde Putscheid im ländlichen Raum, außerhalb
der urbanen Zone der Stadt Luxemburg und am Rand einer wichtigen Strasse, die N7.
Letztere verbindet Ettelbruck-Diekirch mit Belgien via Weiswampach. Das Gemeindege-
biet besteht aus landwirtschaftlichen Flächen und Waldgebieten. Es sind wenig bebaute
Räume vorhanden.
Die Gemeinde Putscheid befindet sich in der Nähe des „centre régional“ Vianden und in
einer Entfernung von 15 km zum „centre de développement et d’attraction d’ordre
moyen“ Ettelbruck/Diekirch. Sie liegt ebenfalls an der deutsch-luxemburgischen Grenze.
Auf der Ebene der „espaces d’action“ ist sie Teil eines „espace à développer“, dass im
Parc naturel de l’Our integriert ist.
Was die öffentlichen Verkehrsmittel betrifft, sieht das PDAT eine Verstärkung der regio-
nalen Verbindungen (Verbindung zu den „centre de développement et d’attraction“) und
eine Reorganisation der Eisenbahnlinien vor. Jedoch befindet sich die Gemeinde Put-
scheid am Rand des Schienennetzes; der nächstgelegene Bahnhof ist Goebelsmühle.
Die Gemeinde Putscheid befindet sich in einer „zone verte interurbaine“. Ein Teil des
Gemeindeterritoriums, genauer gesagt im Ourtal, wird als „espace noyau“ für den Natur-
schutz angesehen.“7
3.3.2 Integratives Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept (IVL) 2004
„(Aus EP 2011.30.11 /133_EP_ETP_art03.1)
Die Hauptzielsetzungen des IVL sind folgende:
- Im Bereich « développement urbain et rural »: « développer les structures urbaines
et rurales de manière durable en favorisant la mixité fonctionnelle, la densification et
la proximité. Promouvoir un développement décentralisé grâce à des centres régio-
naux vitaux. Mieux coordonner le développement urbain et rural avec les transports
publics. »
- Im Bereich « développement des transports » : « réduire la circulation totale grâce à
un développement judicieux des agglomérations. Augmenter de 25% la part des
transports publics. Augmenter l’efficacité du réseau routier existant. »
- Im Bereich « conservation de la nature et du paysage » : « conserver, restaurer, et
développer les fonctions écologiques des espaces naturels. Sauvegarder et mettre
en réseau les espaces paysagers de valeur. »
6 Etude Préparatoire. PAG. Commune de Putscheid. Efor-ersa & Espace et Paysage. Oktober 2012. S.11 ff
7 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 13 ff.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 40 / 274
L’IVL sieht für die Gemeinde Putscheid folgende Entwicklung vor: „un développement
endogène c’est-à-dire une augmentation modérée du nombre de résidents. La Com-
mune …devra optimiser via une croissance qualitative, son offre à l’égard des popula-
tions résidentes et futures ainsi que l’exploitation du parc immobilier existant. Un déve-
loppement résidentiel respectueux des espaces paysagers et la création d’une offre in-
frastructurelle équilibrée doivent être initiés par le biais de projets-modèles comme par
exemple, la reconversion d’anciennes exploitations agricoles en unités d’habitation de
qualité. » .“8
3.3.3 Plan directeur régional nord
„Dieses Dokument sieht einen Zusammenschluss von Gemeinden in der Entwicklungs-
region Nord vor. So sollte sich zukünftig Putscheid mit Consthum, Hoscheid und Hosin-
gen zusammenschließen. Diese Gemeinden sind schon im Syndikat SISPOLO vertre-
ten. 2011 wurde jedoch diese Möglichkeit ausgeschlossen.“9
3.3.4 Plans directeurs sectoriels
„In seiner Sitzung vom 28. November 2014 hat der Regierungsrat entschieden die sekto-
riellen Pläne aus der prozedurelen Phase zur Schaffung der Großherzoglichen Regle-
mente für die Pläne «logement », « transports », « paysages » und « zones d’activités
économiques » herauszunehmen.“10
3.3.5 Plan directeur sectoriel transports. (PDS-T) avant-projet octobre 2008
„Die Gemeinde Putscheid befindet sich in direkter Nähe einer Nationalstraße, die auch
als europäische Straße eingestuft ist: die E421-N7. Weiter ist ein Buskorridor geplant
(N3).“11
3.3.6 Plan directeur sectoriel logement (PDS-L) projet 2013
„Die Gemeinde verfügt laut Plan PDS-L über große Baulandreserven. Jedoch ist das
Baupotenzial aufgrund der Topographie eingeschränkt.“12
3.3.7 Plan directeur sectoriel zones d’activités économiques (PDS-ZAE) avant-projet
mars 2009
„Die Gemeinde Putscheid verfügt laut Plan nicht über ein nationales oder regionales
Gewerbegebiet. Es sollte aber ein Gebiet in Flebour (Gemeinde Bourscheid) angesiedelt
werden. Die Gemeinden Vianden, Putscheid, Bourscheid und Tandel wären Partner.“13
8 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 14.
9 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 14.
10 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 14.
11 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 15.
12 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 15.
13 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 15.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 41 / 274
3.3.8 Plan directeur sectoriel Décharges pour déchets inertes (PDS-déchets)
„Der Plan wurde den 13. Februar 2006 angenommen und hat u.a. folgende Ziele:
- Schaffen ausreichender Kapazitäten
- Regionalisierung der Anlagen,
- Auswahl von Standorten auf rationeller Basis
- Minderung des Verkehrs und der Belastungen die durch den Abfalltransport entste-
hen
Die Gemeinde Putscheid gehört zur Nord-Ost-Region und hängt folglich von der Deponie
Hosingen ab (Betreiber: Recyma).“14
3.3.9 Plan directeur sectoriel paysage (PDS-P) avant-projet octobre 2008
„Putscheid befindet sich in der Region « ländlich geprägte Räume des Öslings ». Das Ge-
meindeterritorium ist geprägt von verschiedenen Elementen, die im plan sectoriel festgelegt
sind:
- „Grand ensemble paysager (GEP)“. Das Waldgebiet östlich der Gemeinde gehört
zum GEP Ourtal. Das tief eingeschnittene Tal ist durch den naturnahen Fluss Our
geprägt. Das Tal ist sehr wenig verbaut und dient als eines der größten Refugien der
Fauna und Flora. Das Ourtal auf Höhe von Vianden oder Stolzembourg weist auch
eine Wichtigkeit in Punkto Kultur und Geschichte.
- „Coupure verte“. Diese „coupures vertes“ sollen vermeiden, dass Ortschaften sich
annähern, sei es aus ökologischen, landschaftlichen Gesichtspunkten oder im Be-
reich Lebensqualität. Eine solche ist für die Gemeinde nicht geplant.
- Zone d’importance particulière „Landschaften als Kulturerbe“. Ziel ist der Schutz und
der Erhalt der Kultur- und historischen Güter auf Landschaftsebene. Ein Teil des
Gemeindegebietes liegt in solch einer Zone. Es handelt sich um das Ourtal unterhalb
Stolzembourg bis nach Vianden. Weiter sind das Stooltal zwischen Gralingen, Mer-
scheid, Nachtmanderscheid und Weiler, sowie die Hiermesbaach zwischen Put-
scheid und Tandel Teil einer solchen Zone.
- Zone d’importance particulière „Landschaften als Naturerbe“. Die Diversität in der
Landschaft (z.B. natürliche Elemente, Reliefänderungen) soll geschützt und entwi-
ckelt werden. Das Waldgebiet östlich der Gemeinde d.h. das Ourtal ist als solches
definiert. Der südliche Teil der Gemeinde ist als Öslinggrenze zu verstehen (Ös-
linganstieg).
- Zone d’importance particulière „Biodiversität“. Das Waldgebiet östlich der Gemeinde
d.h. das Ourtal ist als solches definiert. Die Talseiten der Blees, der Stool und der
Hiermesbaach fallen auch in diese Kategorie. Nebenbei fungiert die Zone zwischen
Putscheid und Nachtmanderscheid als Biodiversitätskorridor.“15
14
SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 16.
15 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 15.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 42 / 274
3.3.10 Plan directeur sectoriel lycées (PDS-Lycée)
„Der Plan wurde am 6. Januar 2006 angenommen und hat u.a. folgende Ziele:
- Schaffen mittelfristig ausreichender Kapazitäten
- Dezentralisieren des schulischen Angebotes
- Reduzierung der Fahrtzeiten
- Regionaliserung der schulischen Strukturen
- Optimierung der Schulgrößen
Die Gemeinde Putscheid befindet sich in der schulischen Region Nord, in der Nähe der
Lycées von Ettelbruck und Diekirch. Allerdings beträgt die Fahrtzeit über 30 Minuten.“16
3.3.11 Plan directeur sectoriel stations de base pour réseaux publics de communication
mobiles
„Der Plan wurde am 20. Februar 2006 angenommen. Laut Dokument sind keine Anla-
gen in der Gemeinde Putscheid geplant.“17
3.3.12 Plan d’aménagement partiel „centrale hydroélectrique de Vianden“
„Das SEO Werk verfügt über einen eigenen Plan der 1996 definiert wurde. Dieser muss
im Rahmen des PAG in Betracht gezogen werden.“18
3.3.13 Nationalparks und Naturschutzgebiete
„Die Gemeinde Putscheid ist Teil des Naturparks Our, der seit 2005 besteht. Zitat aus
der Internetseite des Naturparks Our: Die Ziele eines Naturparks sind laut Naturparkge-
setz (Art. 2):
- der Erhalt und die Wiederherstellung der Eigenart und Vielfalt der natürlichen
Umwelt, der einheimischen Flora und Fauna,
- der Schutz der Reinheit von Luft und Wasser sowie der Bodenqualität,
- der Erhalt und die Wiederherstellung des kulturellen Erbes,
- der Förderung und Orientierung einer ökonomischen und sozio-kulturellen Ent-
wicklung, die die legitimen Ansprüche der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Er-
werbsmöglichkeiten, Lebens- und Wohnumfeld-qualität mit einbezieht,
- die Förderung und Orientierung von Tourismus- und Freizeitaktivitäten im Rah-
men der genannten Zielsetzungen
16
SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 15 f.
17 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 16.
18 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 16.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 43 / 274
Damit ist ein Naturpark in Luxemburg eine Plattform für die nachhaltige Entwicklung ei-
ner Region: als eine Art Qualitätssiegel für die Region soll der Naturpark dazu beitragen,
regionale Besonderheiten und Produkte, kulturelle und touristische Aktivitäten verstärkt
zu vermarkten und dadurch zusätzliche wirtschaftliche Impulse zu setzen und den Be-
wohnern gleichzeitig eine verbesserte Lebensqualität zu bieten. Dies unter besonderer
Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzbelangen.
Das Ourtal sowie manche Zuflüsse gehören zum FFH-Gebiet „LU0001002 Vallée de
l’Our de Ouren à Wallendorf-Pont“. Weiter gibt es zwei national geplante Naturschutz-
gebiete welche die Gemeinde betreffen: das Naturschutzgebiet RN ZH14 Wahlhausen-
erdickt – Sauerwis und das Naturschutzgebiet RN RF 01 Wahlhausen – Akeschter-
baach.“19
3.3.14 Plan National Pour la Protection de la Nature (PNPN)
Im PNPN sind die europäischen und nationalen Naturschutzgebiete ausgewiesen, zu schützen-
de Arten festgelegt sowie Handlungsziele zur Erhaltung definiert.
„Le territoire de Putscheid est concerné par la zone Habitat « LU0001002 Vallée de
l’Our de Ouren à Wallendorf-Pont », dont la délimitation englobe notamment les deux lo-
calités de Bivels et de Stolzembourg.20
La commune de Putscheid est intégrée au parc naturel de l'Our défini selon le règlement
grand-ducal du 9 juin 2005.“21
Die Erhaltungsziele, sowie die Maßnahmen dieses Schutzgebietes sind im NATURA2000-
Screening ausführlich behandelt worden (siehe Anhang 4a).
3.3.15 Zones inondables (Z.I.) und Hochwasserrisikomanagmentplans (HWRM-PL)
Im Hochwasserrisikomanagementplan für Luxembourg steht zum Fluss Our für den Bereich
Putscheid:
„Auf einer Länge von 52,15 km bildet die Our die Grenze zwischen dem Grand-Duché
de Luxembourg und der Bundesrepublik Deutschland (Rheinland-Pfalz). Bei Wallendorf
mündet die Our auf 178m NN in die Sauer. Auf Ihrer Fließlänge als Grenzfluss hat sie
ein mittleres Sohlgefälle von 2,6 ‰.
Luxemburgische Zuflüsse zur Our mit mehr als drei Kilometer Fließlänge sind Schibech,
Reibach, Jansschleederbach, Hengeschterbach, Stroumbach, Kenzelbach, Etschenter-
bach, Traesbech, Holzbech, Huschterbach, Hoserathsbach / Gemünder-/Akeschterbach
und Hinkelsbach. Von km 52,15 bis km 20,2 fließt die Our durch eine naturnahe, teilwei-
se landwirtschaftliche genutzte Talaue, die im Hochwasserfall großflächige Über-
schwemmungsflächen nicht zulässt. Im Oberlauf der Talsperre Vianden sind nur wenige
Siedlungsflächen betroffen: […]
19
SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 16 f.
20 Etude préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017, S.205.
21 Etude préparatoire. Espace et Paysages, efor-ersa. Novembre 2011, S.21.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 44 / 274
In Stolzembourg (Gemeinde Putscheid, km 20,7) wird entlang der Rue principale bei
HQextrem ein Grundstück überflutet (1 Betroffener).
Im Bereich von Stolzembourg liegt die Stauwurzel des Unterbeckens des Pumpspei-
cherwerks Vianden. Die Our wird hier zum Zwecke der Energiegewinnung aufgestaut.
Der Staudamm liegt
8,4km unterhalb und im Durchschnitt 14m und maximal 35m hoch.
Der Speicherraum beträgt 10,80 Millionen Kubikmeter.“22
Weitere Angaben zur Gemeinde Putscheid werden im Hochwasserrisikomanagementplan nicht getroffen. Entlang der Our, die die östliche Gemeindegrenze bildet, liegen im nördlichen Fließ-abschnitt Überschwemmungsgebiete (Zones inondables) mit den Wahrscheinlichkeiten HQ10, HQ100 und HQextrem. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden weitere Details zu diesem Punkt unter Kapitel 4.4.4 Schutzgut Wasser – Hochwasser behandelt.
4. Umweltzustand der Fläche
4.1 Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
Das Wohnumfeld ist ein wesentlicher Faktor der Lebensqualität. Jede Veränderung des Woh-
numfeldes kann Beeinträchtigungen der Lebensqualität hervorrufen. Negative Einflüsse können
in unterschiedlichen Formen auftreten (z.B. durch Überschwemmungen, Luft- und Lärmbelas-
tungen durch Verkehr/ Gewerbe, Beeinträchtigungen durch die Landwirtschaft, Hochspan-
nungsleitungen, Antennen und/oder Kläranlagen). Ein weiterer Aspekt ist der Verlust identitäts-
stiftender Elemente in den Orten (z.B. Denkmäler, wertvolle Baustrukturen, etc.). Diese Merk-
male sind wesentliche Aspekte des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter. Um Wiederholungen zu
vermeiden, wird an dieser Stelle auf das Kapitel 4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter verwie-
sen.
Die Auflistung der möglichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes erfolgt in alphabetischer
Reihenfolge:
4.1.1 Altlasten
Altlasten können negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Men-
schen haben. Da Altlasten jedoch primär das Schutzgut Boden und das Schutzgut Wasser be-
treffen, wird die Thematik der Altlasten im Kapitel 4.3 Schutzgut Boden behandelt.
4.1.2 Bodenerosionen
Eine weitere mögliche Gefährdung der Bevölkerung stellen Hangrutschungen durch Bodenero-
sionen dar. Da die Ursachen dieser Gefährdung hauptsächlich auf die Aspekte Geologie und
Bodenarten zurückzuführen sind, wird das Hangrutschungsrisiko inklusive Bodenerosionen
ebenfalls in Kapitel 4.3 Schutzgut Boden analysiert.
22
Hochwasserrisikomanagementplan für das Großherzogtum Luxembourg. Entwurf 22.12.2014. Ministère du Développement
durable et des Infrastructures. Administration de la gestion de l`eau. S.100.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 45 / 274
4.1.3 Freizeit und Naherholung
Die Naherholung bildet einen wesentlichen Aspekt der Lebensqualität. Einrichtungen für Freizeit
und Erholung sind deshalb wichtige Bestandteile einer qualitativ hochwertig ausgestatteten
Gemeinde. Zu diesen Einrichtungen zählen z.B. Sportanlagen, Sporthallen, Kletteranlagen,
Skateparks, etc. sowie eine abwechslungsreiche und leicht zugängliche natürliche Umgebung
(Hügel, Wald, freie Feldflur, Streuobstwiesen, etc.). Letztere sind ebenso für die Fauna wichtig
und bieten ein weiteres Potential für eine Erholung suchende Bevölkerung.
„Folgende Freizeiteinrichtungen sind laut Etude Préparatoire in der Gemeinde vorhanden:
Reitschule (Ecurie de l’Our) in Gralingen,
Tennisfelder zwischen Bivels und Stolzembourg und Volleyballfeld in Strassenwies,
Ein Fremdenverkehrsbüro in Stolzembourg,
Das Museum und die Kupfergrube in Stolzembourg,
Die SEO Anlagen,
Verschiedene Spielplätze, Festsälle.
Zudem bietet die Gemeinde sowohl Touristen als auch Anwohnern mit ihren Restaurants, Cafés
und Campings Möglichkeiten zur Erholung.
Einen hohen Erholungswert bietet die Gemeinde in der Natur durch die abwechslungsreiche
Landschaft, bestehend aus dem Ourtal und den bewaldeten Plateaulagen. Die Gemeinde ist mit
mehreren Fahrradwegen ausgestattet, u.a. dem PC22, sowie Wander- und Spazierwegen (z.B.
GR05, geologischer Pfad).“ 23
4.1.4 Gewerbliche Aktivitäten, Industrie und Landwirtschaft
Das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen kann durch Immissionen des Ge-
werbes, der Industrie (z.B. Staub, Lärm, Geruch) und/ oder der Landwirtschaft beeinträchtigt
werden. Die Untersuchung möglicher Störquellen ist deshalb bereits auf dieser Ebene erforder-
lich. Da Beeinträchtigungen v.a. von Anlagen und Betrieben ausgehen, die in der Klasse 1 der
Klassifikation der loi modifiée du 10 juin 1999 relative aux établissements classés aufgeführt
sind, werden diese für die Strategische Umweltprüfung herangezogen worden, ebenso wie be-
stehende Gewerbegebiete.
Laut Emailverkehr mit Herrn Jean TRAUSCH (sécretaire communal de Putscheid) im April 2015
gibt es für die Gemeinde Putscheid keine Liste der commodo-pflichtigen Betriebe und Anlagen,
da es weder Antennen, noch Werkstätten oder Tankstellen auf dem Gemeindegebiet gibt. Die
einzigen Anlagen sind der SEO Betrieb südlich von Stolzembourg und die Kläranlage von Stol-
zembourg. Die Lage dieser beiden Einrichtungen sind in der Gesamtkarte der Gemeinde Put-
scheid (Anhang 2a) zu finden „Folgende Betriebe sind nach Commodo-Klassifizierung einge-
stuft: die SEO-Infrastrukturen, die Kläranlage von Stolzembourg und der Windpark von Nacht-
manderscheid (der 2012 abmontiert wurde). Weitere Infos zu den Commodo-pflichtigen Betrie-
ben und ihre Klasse wurden dem Büro nicht übergeben.“24
23
SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 20.
24 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 19.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 46 / 274
4.1.5 Industrie
Laut EP gibt es in der Gemeinde Putscheid das Pumpspeicherkraftwerk der S.E.O und die ent-
sprechenden elektrischen Installationen am Our-Ufer, die einen industriellen Charakter haben.
Andere Anlagen gibt es nicht.25 Die zwei Windräder bei Nachtmanderscheid wurden demontiert.
4.1.6 Landwirtschaft
„Im landwirtschaftlichen Sektor gibt es keine industriellen Anlagen. Drei Gülletanks (fosses à
lisier) stehen im Bereich der section Weiler. Die sind aber mehr als 500m von der ersten Be-
bauung entfernt.“26 Dadurch ist davon auszugehen, dass die Geruchsbelästigung durch die
Landwirtschaft gering ist.
4.1.7 Gerüche/ Geruchsbeeinträchtigungen
Die Ortschaften Putscheid, Weiler, Nachtmanderscheid, Mercheid, Gralingen, Stolzembourg
und Bivels besitzen jeweils eigene Kläranlagen. Informationen über Beeinträchtigungen durch
den Geruch der Kläranlagen liegen nicht vor.
Punktuell kann es durch die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Flächen zu Ge-
ruchsbelästigungen kommen, allerdings wird diese Geruchsbeeinträchtigung als gering einge-
schätzt. Hühner- oder Schweinefarmen, wo eher andauernde Belästigungen entstehen könnten,
gibt es in der Gemeinde Putscheid nicht.
4.1.8 Hochwasser
Unter anderem ist im Zuge des Klimawandels mit immer stärkeren Naturgefahren wie bei-
spielsweise Überschwemmungen, Sturzfluten und Rückstauungen zu rechnen. Zwar liegt die
Gemeinde Putscheid im Einzugsgebiet der Our, allerdings ist die Gefahr der Gefährdung der
Bevölkerung als relativ gering einzuschätzen, da laut Hochwasserkarte (geoportail.lu, Stand
23.05.2017) fast keine Überschwemmungsgebiete für die Gemeinde vorliegen. Lediglich ein
kleiner Bereich in Stolzembourg ist als Überschwemmungsgebiet HQextreme klassiert.
In Bezug auf das Hochwasserrisiko steht das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Men-
schen in enger Wechselwirkung mit dem Schutzgut Wasser. Daher wird im Kapitel 4.4 Schutz-
gut Wasser näher auf die Hochwasserthematik eingegangen.
4.1.9 Technogene Belastungen
Technogene Belastungen können durch Hochspannungsleitungen und Antennen hervorgerufen
werden. Laut Angaben des Gemeindesekretärs27 Herrn Jean Trausch befinden sich keine Mo-
bilfunksendemasten auf dem Gemeindeterritorium. Laut Plan d’étude von CREOS28 verlaufen
neben einigen Mittelspannungsleitungen nur eine Hochspannungsleitung (2x220kV) über einen
kleinen, weitgehend unbebauten Bereich der Gemeinde an der südöstlichen Gemeindegrenze
(siehe auch Abb. 1).
25
Étude péparatoire Espace et Paysages. Septembre 2016. S. 129.
26 SUP des PAG-Projektes der Gemeinde Putscheid. Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI. Juni 2015. S. 19.
27 Information der AC Putscheid durch Herrn Jean Trausch, per Email erhalten am 30.04.2015.
28 Plan d’aménagement général, Commune de Putscheid. Plan der Stromnetze und –leitungen. CREOS. 12.04.2007.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 47 / 274
Hierbei beträgt der Abstand der Leitung zum nächstgelegenen landwirtschaftlichen Betrieb am
Houschterhaff 65m. Generell muss bei Hochspannungsleitungen ein beidseitiger Sicherheitsab-
stand von 30m eingehalten werden. Von dieser Leitung und den daraus resultierenden Sicher-
heitsabständen sind allerdings keine planungsrelevanten Flächen betroffen.
Abb. 1: Stromleitungen (orange umrandet sind die betreffenden Bereiche der Hochspannungsleitung der Gemeinde Putscheid). Verändert nach CREOS 2007.
4.1.10 Verkehrsbelastungen und -immissionen
Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist eine bestimmende Größe für das Wohlbefinden
der Bevölkerung. Einerseits ist die individuelle Mobilität ein wichtiger positiver Faktor für die
Lebensqualität, andererseits führen, durch den Straßenverkehr bedingte, erhöhte Lärmpegel
und Abgase zu Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit und des Wohlbefindens.
Die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) hat zum Ziel „schädliche Auswirkun-
gen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Als Umset-
zung in nationales Recht, hat Luxemburg in einer ersten Phase drei plans d'action zum Schutz
vor Umgebungslärm durch Straßen- und Schienenverkehr sowie durch Flugverkehr erstellt.
Diese gelten u.a. für Straßen mit mehr als 6 Millionen Bewegungen pro Jahr sowie für Eisen-
bahnlinien mit mehr als 60.000 Verbindungen jährlich.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 48 / 274
In einer zweiten Phase sind u.a. auch für Straßen mit mindestens 3 Millionen Bewegungen und
Eisenbahnstrecken mit mindestens 30.000 Zugbewegungen/ Jahr Lärmkarten zu erstellen.
Durch die Gemeinde Putscheid verläuft keine der genannten vielbefahrenen Straßen. Auf der
am meisten befahrenen Straße (N10, an der östlichen Gemeinde und Landesgrenze) wurden
2007 insgesamt 4.386 Fahrzeuge/ Tag gemessen (siehe auch Tab. 5).
„Selon les données de l’Administration des Ponts et Chaussées, le trafic moyen est
d’environ 13.000 véhicules par jour au sein de la Commune de Putscheid (chemins re-
pris et routes nationales confondus) avec une répartition de l’ordre de 97 % de voitures
et 3% de camions/ tracteurs.“29
Damit liegt diese Verkehrsstraße noch weit unter den genannten 6 Millionen Bewegungen pro
Jahr, weshalb es keinen Aktionsplan für Putscheid gibt und ebenso laut Lärmkarten (em-
welt.geoportal.lu, Stand Mai 2017) keine Lärmimmissionen für den Bereich der Gemeinde Put-
scheid durch den Straßen-, Schienen- und Flugverkehr vorliegen.
Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Putscheid aktuell von keinen be-
deutenden Lärmimmissionen durch den Verkehr betroffen ist.
Tab. 5: Täglicher Verkehr auf den Hauptverkehrsachsen von Putscheid. Quelle: Administration des Ponts et
Chaussées 2007.
29
Etude Préparatoire. PAG. Commune de Putscheid. Efor-ersa & Espace et Paysage. Oktober 2012.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 49 / 274
4.1.11 Wärmepumpen:
Laut map.geoportail.lu (Stand 05.05.2017) liegen für das Gemeindegebiet von Putscheid keine
Verbote der Nutzung von Wärmepumpen vor.
4.2 Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Alle Angaben im vorliegenden Bericht zum luxemburgischen Naturschutzgesetz beziehen sich
auf die mittlerweile alte Gesetzesgrundlage vom 19. Januar 2004. Auch die Gutachten der Ex-
perten für Fledermaus- und Vogelschutz beziehen sich auf Anhänge und Artikel des Natur-
schutzgesetzes von 2004.
Während der Art. 17 im neuen Naturschutzgesetz vom 18 Juli 2018 inhaltlich erweitert wurde,
ergaben sich hinsichtlich der artenschutzrelevanten Artikel 20 und 28 Verschiebungen und Dif-
ferenzierungen. Die ehemaligen Artikel 20 und 28 in Bezug auf integral geschützte Tierarten
spiegeln sich im jetzigen Art. 21 wider, während der neue Artikel 20 Bezug auf die integral ge-
schützten Pflanzenarten nimmt.
Die geschützten Arten nach Anhang 2 wurden zwar ergänzt, bleiben jedoch im Anhang 2.
Geschützte Vogelarten aus dem früheren Anhang 3 wurden ersetzt durch die Listen der Vögel
aus Art 4.1 und 4.2 der VS-RL und sind ebenfalls unter Anhang 3 zu finden.
Der vorherige Anhang 6 zu den gemeinschaftlich geschützten Arten des Anhangs 4 aus der
FFH-RL wurde um einige Arten wie Luchs und Wolf sowie Schmetterlings- und Libellenarten
ergänzt und befindet sich jetzt in Anhang 4 des neuen luxemburgischen Naturschutzgesetzes.
Gemeinschaftlich geschützte Arten aus dem Anhang 5 der FFH-RL und dem alten Anhang 7
befinden sich nun in Anhang 5 des neuen Naturschutzgesetzes.
Falls die neue Gesetzgebung von 2018 verwendet wird, ist dies gekennzeichnet.
4.2.1 Schutzgebiete
Um den seit Jahrzehnten fortschreitenden Verlust der Biodiversität in Flora und Fauna einzu-
dämmen, wurden auf Grundlage der europäischen FFH- und Vogelschutzdirektive, Schutzge-
biete auf internationaler sowie nationaler Ebene ausgewiesen. Luxembourg hat zudem bereits
einige Aktionspläne für Tiere, Pflanzen und Lebensräume (plans d‘âction espèce et habitats)
erstellt, um diese mit der Umsetzung gezielter Maßnahmen zu schützen. Weiterhin stellt das
Musée national d'histoire naturelle du Luxembourg (MNHN) Datensätze geschützter Tier- und
Pflanzenarten unter Angabe des internationalen/ nationalen Schutzstatus zur Verfügung.
In der Gemeinde Putscheid befinden sich auf nationaler Ebene (im Norden der Gemeinde)
zwei Réserves naturelles:
Die Réserve naturelle (RF 01) Akeschterbaach und die Réserve naturelles (ZH 14) Sauerwiss (siehe auch Abb. 2).
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 50 / 274
Abb. 2: Ausschnitt der nationalen Schutzgebiete (Réserves naturelles). Verändert
nach geoportail.lu (Stand 05.05.2017).
Auf internationaler Ebene befindet sich auf dem Gemeindegebiet das Natura2000-Gebiet
LU0001002 « Vallée de l’Our de Ouren a Wallendorf Pont » (siehe Abb. 3).
Dieses erstreckt sich über ca. 40% des Gemeindegebietes von Putscheid sowie entlang der
östlichen Gemeindegrenzen von Reisdorf, Tandel, Vianden, über Putscheid bis nach Parc Ho-
singen und Clervaux, entlang des Ourtals und ist insgesamt ca. 5.676 ha groß30. Der größte Teil
der Fläche ist sommergrüner Laubwald (ca. 40%) während ca. 21% der Fläche Nadelwald ist
und 13% zu den allgemeinen Wäldern (Woodland habitats (general)) gezählt werden und ca.
10% verbessertes Grasland darstellt.
30
http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/dossiers/Natura_2000/Liste_nationale_des_Zones_Habitats/sdf/Site_LU0001002.pdf. NATURA2000- Standard data form. Entnommen am 05.05.2017, Stand September 2012.
ZH 14 : Sauerwiss
RF 01 : Akeschterbaach
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 51 / 274
Somit sind ca. 74% des Schutzgebietes bewaldet.
„Les versants de la vallée de l'Our et des vallons de ses affluents sont couverts de taillis
de chênes, de hêtraies submontagnardes, de pessières et de quelques forêts de ravins.
La chênaie à Luzule blanche, exploitée sous la forme de taillis ou taillis sous futaie,
couvre plus d'un tiers des surfaces boisées et plus de la moitié de la forêt feuillue. La
hêtraie submontagnarde (Hêtraie à Luzule blanche et Hêtraie à grande fétuque sur les
versants nord) occupe environ 670 ha soit presque 1/3 de la surface couverte par les
formations feuillues. A noter l'importance des pessières qui occupent pratiquement la
moitié des surfaces forestières. Les territoires agricoles couvrent plus de 18% du site. “31
„L'habitat prioritaire le mieux représenté est sans doute la forêt de ravin, bien que ce
qui reste des forêts alluviales et des formations herbeuses à nard soit également
d'un grand intérêt. En ce qui concerne les habitats non prioritaires, citons les prairies
humides non fertilisées à molinie et les prairies maigres de fauche.“32
„Auf engstem Raum bietet der Naturpark [Our] eine eindrucksvolle landschaftliche Viel-
falt. Geprägt wird der Naturpark Our durch die weitläufige Hochebene und die engen,
romantischen Felstäler, die die Flüsse Our und Clerve mit ihren Seitenbächen ins Schie-
fergestein gegraben haben. In den Feuchtgebieten der Hochflächen und den abgelege-
nen Gebieten der Flusstäler sind wertvolle Lebensräume für viele bedrohte Pflanzen-
und Vogelarten erhalten geblieben. […]
Die Ziele eines Naturparks sind laut Naturparkgesetz (Art. 2):
der Erhalt und die Wiederherstellung der Eigenart und Vielfalt der natürlichen
Umwelt, der einheimischen Flora und Fauna,
der Schutz der Reinheit von Luft und Wasser sowie der Bodenqualität,
der Erhalt und die Wiederherstellung des kulturellen Erbes,
der Förderung und Orientierung einer ökonomischen und sozio-kulturellen Ent-
wicklung, die die legitimen Ansprüche der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Er-
werbsmöglichkeiten, Lebens- und Wohnumfeldqualität mit einbezieht,
die Förderung und Orientierung von Tourismus- und Freizeitaktivitäten im Rah-
men der genannten Zielsetzungen
Damit ist ein Naturpark in Luxemburg eine Plattform für die nachhaltige Entwicklung ei-
ner Region: als eine Art Qualitätssiegel für die Region soll der Naturpark dazu beitragen,
regionale Besonderheiten und Produkte, kulturelle und touristische Aktivitäten verstärkt
zu vermarkten und dadurch zusätzliche wirtschaftliche Impulse zu setzen und den Be-
wohnern gleichzeitig eine verbesserte Lebensqualität zu bieten. Dies unter besonderer
Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzbelangen.“33
31
http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/dossiers/Natura_2000/Liste_nationale_des_Zones_Habitats/sdf/Site_ LU0001002. pdf. NATURA2000- Standard data form. Entnommen am 05.05.2017, Stand September 2012. S.7.
32 http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/dossiers/Natura_2000/Liste_nationale_des_Zones_Habitats/sdf/Site_
LU0001002.pdf. NATURA2000- Standard data form. Entnommen am 05.05.2017, Stand September 2012. S.7.
33 Naturpark Our. Online verfügbar unter: http://www.naturpark-our.lu/index.php?id=23;lang=de. Entnommen am 30.04.2018.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 52 / 274
Laut Art. 5 und Art. 12 des Naturschutzgesetzes (2004) (Art. 32 des Naturschutzgesetzes von
201834) muss eine Natura2000-Vorprüfung (FFH-Screening) durchgeführt werden, sobald
Schutzgebiete von einer Bebauungsmaßnahme betroffen sein könnten.
Abb. 3: Darstellung des Natura2000-Gebietes LU0001002 (grün unterlegt) auf dem Ge-meindegebiet von Putscheid. Quelle: geoportail.lu (Stand 05.05.2017).
4.2.2 Natura2000-Screening
Daher wurde bereits im Rahmen der Umwelterheblichkeitsprüfung (Phase 1 der SUP) ein Natu-
ra2000-Screening von efor-ersa im Jahr 2015 für die betreffenden Ortschaften Bivels und Stol-
zembourg durchgeführt. Dies begründete sich daraus, dass Flächen dieser Ortschaften an das
NATURA2000–Gebiet LU0001002 angrenzen oder sich in der Nähe dieses Schutzgebietes
befinden. In dem genannten Screening wurde untersucht, ob die Schutzziele und/ oder Schutz-
arten des Natura2000-Gebietes durch die Neuaufstellung des PAG erheblich beeinträchtigt
werden können. Ist dies der Fall, so sind vertiefende Untersuchungen erforderlich (Natura2000-
Verträglichkeitsprüfung).
34
Loi du 18 juillet 2018: Protection de la nature et des ressources naturelles.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 53 / 274
Fazit des Natura2000-Screenings35:
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Schutzzielen der Habitatzone LU001002
„Vallée de l'Our de Ouren a Wallendorf Pont“ kann durch die geplanten Siedlungserweiterungen
nicht ausgeschlossen werden.
Einige für die Siedlungserweiterung vorgesehene Flächen in den Ortschaften Bivels und Stol-
zemburg liegen im Bereich von Felsabhängen, auf denen die FFH-Lebensraumtypen 8220 (Sili-
katfelsen mit Felsspaltenvegetation) und 8230 (Silikatfelsen mit Pionierrasen) vorkommen. Ob-
wohl der absolute Flächenverlust in diesen Bereichen mit 0,2ha nicht besonders hoch ist, wäre
der Eingriff in Anbetracht der Seltenheit und kleinflächigen Verbreitung dieser Sonderstandorte
dennoch erheblich. Jeder Eingriff in den Lebensraumtyp 8230 ist per se als erheblich einzustu-
fen.
Bei einer Belastung der Our und ihrer Nebengewässer mit Nähr- und Schadstoffen durch die
geplanten Siedlungserweiterungen kann außerdem im Hinblick auf die FFH-Lebensraumtypen
3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und
des Callitricho-Batrachion) und 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen
bis alpinen Stufe) eine Verschlechterung des derzeitigen Erhaltungszustandes nicht ausge-
schlossen werden. Die bestehenden Kläranlagen sollten in Bezug auf die geplanten Siedlungs-
erweiterungen überprüft und gegebenenfalls modernisiert bzw.in ihrer Kapazität erweitert wer-
den.
Um eine erhebliche Beeinträchtigung einer möglicherweise vorhandenen Population der Spani-
schen Flagge in den von der Planung betroffenen Felsbereiche, angrenzende Waldränder und
in der Nähe befindliche, feuchten Bachtälern ausschließen zu können, sind weitere Untersu-
chungen zur Erfassung der Art notwendig.
Auch für die Fledermausarten Großes Mausohr (Myotis myotis) und Wimperfledermaus (Myotis
emarginatus) ist eine Beeinträchtigung durch die geplante Änderung des PAG nicht auszu-
schließen.
Für die Flächen außerhalb Stolzembourgs und Bivels sind keine vertiefende FFH-
Verträglichkeitsprüfung erforderlich (siehe auch Anhang 4a).
35
PAG der Gemeinde Putscheid. Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit und artenschutzrechtliche Prüfung. Efor-ersa. April 2015.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 54 / 274
4.2.3 Flora
„Il existe 14 types d’habitats de l’annexe I de la directive « Habitats » présents ou poten-
tiellement présents sur le territoire de Putscheid, situés essentiellement au sein de la
zone Habitat « LU0001002 Vallée de l’Our de Ouren à Wallendorf-Pont ». Ils figurent
dans le tableau suivant. Ces habitats d’intérêt communautaire sont protégés au titre de
l’art. 17 de la loi concernant la protection de la nature et des ressources naturelles. “36
Tab. 6: Types d’habitats de l’annexe I de la directive « Habitats » présents sur la commune de Putscheid
Source: Administration de la nature et des forêts.
Types d’habitats
Zone « Habi-
tats » con-
cernée
Habitats prioritaires de l’annexe I
FFH 6230 - Formations herbeuses à Nardus sur substrats siliceux LU0001002
FFH 91E0 - Forêts alluviales résiduelles (Alnion glutinoso-incanae) LU0001002
FFH 9180 - Forêts des pentes, éboulis ou ravins du Tilio-Acerion LU0001002
Autres habitats de l’annexe I
FFH 3260 - Végétation flottante de renoncules des rivières submontagnardes et planitiaires LU0001002
FFH 6410 - Prairies à Molinies sur calcaires et argiles LU0001002
FFH 6430 - Mégaphorbiaies hygrophiles LU0001002
FFH 6510 - Prairies maigres de fauche LU0001002
FFH 8150 - Eboulis médio-européens siliceux LU0001002
FFH 8220 - Végétation chasmophytique des pentes rocheuses siliceuses LU0001002
FFH 8230 - Roches siliceuses avec végétation pionnière LU0001002
FFH 8310 - Grottes non exploitées par le tourisme (Ancienne mine de cuivre) LU0001002
FFH 9110 - Hêtraies du Luzulo-Fagetum LU0001002
FFH 9130 - Hêtraies du Aspérulo-Fagetum LU0001002
FFH 5110 - Formations stables de Buxus sempervirens des pentes rocheuses calcaires
(Berberion p.) Hors zone
36
Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Mai 2016. S.123.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 55 / 274
„Sur l’ensemble du territoire, la part des terres agricoles couvrait 1.024 ha en 2006 soit
38 % du territoire communal, dont 603 ha de terres labourables et 421 ha de prairies et
pâturages (www.statistiques.public.lu). Les surfaces forestières occupaient 42,8 % du
territoire soit une surface communale de 2.710 ha (Statec 1995). Il n’existe que très peu
de pessières en boisement de type « timbre poste » au niveau des paysages agricoles
des plateaux, la plupart des massifs boisés étant concentrés au niveau des vallons.“37
Geschützte Flächen und Biotope
Von efor-ersa wurde eine Biotopkartierung für die Gemeinde Putscheid durchgeführt (letzter
Stand: 16.03.2010) (alle Biotopkartierungen sind in Anhang 2f zu finden). Laut dieser gibt es
eine Anzahl nach Art. 17 des luxemburger Naturschutz-gesetzes von 200438 geschützter Bioto-
pe, hauptsächlich Hecken und Bäume (einzeln, in Gruppen oder Reihen), sowie nach Art. 14
des luxemburger Naturschutzgesetzes geschützter Wälder/ Bäume. Sollten sich geschützte
Strukturen auf einer der untersuchten Flächen befinden, so sind diese unter Punkt 5 Strategi-
sche Umweltprüfung – Detail- und Ergänzungsprüfung bei der jeweiligen Fläche aufgelistet,
sowie ggf. Maßnahmen zum Erhalt dieser genannt.
Die Überprüfung des Auftretens von geschützten Pflanzen (nach Anhang 2 und Anhang 6 des
luxemburger Naturschutzgesetzes von 2004) in der Gemeinde Putscheid auf Grundlage der
Daten des MNHN39 ergibt, dass keine Vorkommen von geschützten Pflanzenarten innerhalb des
Bauperimeters der Gemeinde von Putscheid bestätigt werden können.
„Le territoire communal accueille plusieurs espèces de plantes rares, dont la plupart est
liée aux prairies sèches et aux milieux rocheux. Ainsi on peut mentionner l’œillet des
Chartreux (Dianthus carthusianorum)40, la jasione des montagnes (Jasione montana), le
lychnis visqueux (Lychnis viscaria), le pied d’oiseau délicat (Ornithopus perpusillus), la
primevère officinale (Primula veris) ou encore le libanotis (Seseli libanotis). Mais il y a
également quelques espèces des milieux humides à mentionner, tels l’iris des marais
(Iris pseudacorus) ou le trèfle d’eau (Menyanthes trifoliata). En tant que représentants
des milieux forestiers ou rudéraux, restent encore à citer l’aphane à petits fruits
(Aphanes australis), l’épine-vinette (Berberis vulgaris), la linaire élatine (Kickxia elatine)
ou l’épiaire des champs (Stachys arvensis) (Musée national d’histoire naturelle, Base de
données Recorder 2009). Toutes ces espèces figurent sur la liste rouge des plantes
vasculaires du Grand-Duché de Luxembourg (Colling, 2005) en tant que « vulnerable »
ou « endangered ».
En l’absence des données issues du cadastre des biotopes en zone verte, cette énumé-
ration de plantes rares n’est pas à considérer comme exhaustive. “ 41
37
Etude Préparatoire. Espace et Paysages, efor-ersa. Mars 2012. S.150.
38 Loi de la Protection de la nature et des ressources naturelles, 19.01.2004.
39 MNHN: Report_SUP PAG_Putscheid. 28.07.2014.
40 EFOR-ERSA Ingénieurs-conseils 2009
41 Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Mai 2016. S.118.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 56 / 274
4.2.4 Fauna
„De manière générale, la faune sauvage des plateaux exploités par l’agriculture peut
être considérée comme relativement banale. Certaines espèces animales, surtout tribu-
taires des milieux humides, doivent être mentionnées.“ 42
Die Überprüfung des Auftretens von geschützten Tierarten (nach Anhang 2 und Anhang 6 des
luxemburger Naturschutzgesetzes; ohne Berücksichtigung der Avifauna, der Fledermäuse und
der Wildkatze) in der Gemeinde Putscheid auf Grundlage der Daten des MNHN43 ergibt, dass
auf dem Gemeindegebiet von Putscheid folgende geschützte Tierarten nachgewiesen werden
können (siehe Tab. 7):
Tab. 7: Liste der relevanten Tierarten für die Gemeinde Putscheid. Verändert nach der Liste des MNHN Lu-
xembourg, Stand 27.02.2015.
Spezies deutscher Name geschützt
nach Lux.
NatschuG
Nachweis auf untersuchten Flächen
Alytes obstetri-
cans
Geburtshelferkröte Anhang 6 Nein (Biwelser Béral, Niklosbësch)
Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch Anhang 6 Nein (Poschend)
Podarcis muralis Mauereidechse Anhang 6 Nein (Brandenbourg, Vianden)
Coronella austri-
aca
Schlingnatter Anhang 6 Nein (gegenüber Stolzembourg, SEO
deutsche Seite)
Muscardinus
avellanarius
Haselmaus Anhang 6 Nein (Hosing)
Lampetra planeri Bachneunauge Anhang 2 Nein (Our, Brücke unterhalb Wehr in Ge-
münd)
Cottus gobio Groppe Anhang 2 Nein (Hiermesbaach Brücke der CR 353,
südöstl. Gralingen)
Allerdings wurden keine der Vorkommen der geschützten Tierarten innerhalb des Bauperime-
ters nachgewiesen. Hierbei sind Arten der Fledermäuse und der Avifauna sowie die Wildkatze
außer Acht gelassen, da diese in gesonderten Expertengutachten ausführlich behandelt werden
(siehe Kapitel 4.8 und Anhang 4c, Anhang 4d, Anhang 4e, Anhang 4f).
42
Etude Préparatoire. Espace et Paysages, efor-ersa. Mars 2012. S.158.
43 MNHN: Report_SUP PAG_Putscheid, 28.07.2014.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 57 / 274
In Bezug zum Vorkommen von geschützten Tierarten innerhalb des Gemeindegebietes wird an dieser Stelle auch auf die (die Detail- und Ergänzungsprüfung begleitende) Artenschutzprüfung verwiesen. Auszüge aus dieser sind unter Punkt 4.8.4 zu finden (gesamte Artenschutzprüfung: siehe Anhang 4a).
Ergebnisse der Gutachten in Bezug zum Vorkommen naturschutzrelevanter Arten:
Die COL hat für die Gemeinde Putscheid das Vorkommen folgender naturschutzrelevanter Ar-
ten beschrieben44:
- Greifvögel (Wanderfalke, Rohrweihe, Rotmilan)
- Eulen (Uhu)
- Arten des strukturreichen Offenlandes (Raubwürger, Turteltaube)
- Arten der Wiesen- und Feldflur (Feldlerche, Braunkehlchen, Kiebitz)
- Spechte (Mittelspecht, Grünspecht, Kleinspecht, Schwarzspecht)
- Arten der Wälder (Schwarzstorch, Haubenmeise)
- Typische Arten der Gewässer (Eisvogel, Fischadler, Haubentaucher)
- Außerdem: Fitis, Goldammer, Dorngrasmücke, Feldsperling, Wasseramsel
Laut Wildkatzengutachten45 kann das Vorkommen der Wildkatze auf dem Gemeindegebiet von
Putscheid bestätigt werden.
Laut ProChirop46 liegen folgende Daten zum Fledermausvorkommen in Putscheid vor:
Detektornachweise:
Stolzembourg: Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Wasserfledermaus (Myotis dauben-
tonii) und Großem Abendsegler (Nyctalus noctula)
Bivels: großes Mausohr (Myotis myotis), unbest. Bartfledermaus (Myotis mystacinus/brandtii),
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Zwergfle-
dermaus (Pipistrellus pipistrellus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), großer Abendseg-
ler (Nyctalus noctula), kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) 47
44
Centrale ornithologique (COL). Juli 2013. Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP „PAG Commune de Pütscheid“.
45 GeoData sc. Marc Moes. 09. Octobre 2014 : Évaluation environnementale stratégique concernant le nouveau Plan
d´aménagement général de la Commune de Putscheid. Avis Chat sauvage (Felis silvestris).
46 ProChirop Büro für Fledertierforschung und –schutz. 19.01.2016: Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in
der Gemeinde Putscheid im Rahmen der SUP der PAG-Planung.
47 ProChirop Büro für Fledertierforschung und –schutz mit fledkonzept – feldermauskundliche Felderfassung. 02.11.2017: Arten-
schutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der PAG Flächen Bivels 05 und 10 in der Gemeinde Putscheid auf die Fledermausfauna.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 58 / 274
Winterquartiere:
Stolzembourg, Kupfermine: Wasserfledermäusen (Myotis daubentonii), Kleinen Bartfledermäu-
sen, (Myotis mystacinus) und Großen Mausohren (Myotis myotis)
Stolzembourg, Grube am Ortsausgang an der N10: Wimper-, Bart-, Wasserfledermaus, Lang-ohr und Mausohr48
Nachweise:
Stolzembourg, Aameschbaachtal: Mausohren und Kleinen Bartfledermäusen (Myotis mystaci-
nus)
Nördlich von Stolzembourg, Wald „Akescht“: Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Großes
Mausohr (Myotis myotis), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Breitflügelfledermaus (Ep-
tesicus serotinus), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) und Kleine Bartfledermaus (Myotis
mystacinus)
Stolzembourg wird umgeben vom Natura2000-Gebiet LU0001002 „Vallée de l’Our de Ouren à
Wallendorf“. Auf dem Standarddatenbogen des Gebietes (der somit gemäß neuester Untersu-
chungen ergänzt werden muss) werden folgende Fledermausarten gelistet, die entsprechend in
der Bewertung der PAG Flächen zu beachten sind:
- Großes Mausohr (Myotis myotis) und
- Wimperfledermaus (Myotis emarginatus).“
Die Bewertung der Expertengutachten für jede einzelne Fläche ist unter Kapitel 5 Strategische
Umweltprüfung – Detail- und Ergänzungsprüfung zu finden.
Bezug zum PNPN (2017-2021)
Aufgrund der vorangegangenen Informationen (fett) und Kartierungen in MNHN.lu sind folgen-
de Aktionspläne für die Gemeinde Putscheid relevant:
- Flussperlmuschel (http://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/margaritifera_margaritifera.pdf
- blauschillernder Feuerfalter http://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/lycaena_helle.pdf
- Mauereidechse http://environnement.public.lu/dam-
assets/documents/natur/plan_action_especes/podarcis_muralis___Coronella_austriaca2.pdf
48
ProChirop Büro für Fledertierforschung und –schutz. 20.03.2017: Fledermauskundliche Stellungnahme (Screening) im Rahmen der SUP des PAG der Gemeinde Putscheid: Ergänzungsflächen von März 2017.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 59 / 274
- Zauneidechse http://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/lacerta_agilis.pdf
- Schlingnatter http://environnement.public.lu/dam-
assets/documents/natur/plan_action_especes/podarcis_muralis___Coronella_austriaca.pdf
- Wildkatze http://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/felides_chat_sauvage.pdf
- Mopsfledermaus http://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/barbastella_barbastellus.pdf
- Wimperfledermaus http://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/myotis_emarginatus.pdf
- Raubwürger http://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/lanius_excubitor.pdf
- Rotmilan http://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/milvus_milvus.pdf
- Kiebitz http://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/vanellus_vanuellus.pdf
- Niedrige Schwarzwurzel http://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/scorzonera_humilis.pdf
Außerdem gelten folgende nationale Aktionspläne für Habitate (nach Daten des MNHN):
- Auwälder https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/foret-
alluviale/plannataction-foralluv-fin.pdf
- Schlucht- und Hangmischwälder https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/foret-de-ravin/ap9180-1-
0.pdf
- Artenreiche, magere Flachland-Mähwiesen https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/habitats-prairies-
maigres-de-fauche-arrhenatherion.pdf
- Sumpfdotterblumenwiesen (Calthion palustris) https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/calthion.pdf
- Calluna-Heiden https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/landes_a_callune.pdf
- Quellen und Quellbäche https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/plan_action_especes/habitats-sources-eau-
potable.pdf
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 60 / 274
4.3 Schutzgut Boden
4.3.1 Geologie und Pedologie
«La commune de Putscheid est caractérisée par une alternance de deux dépôts paléo-
zoïques du Dévonien inférieur, le Siegenien supérieur (Sg3), caractérisé par des
schistes compacts, grossiers, mal stratifiés, contenant de rares bancs de grès argileux,
et l’Emsien inférieur (E1a), composé de schistes bien stratifiés avec de rares bancs de
grès quartzeux et quartzophyllades, appelés schistes de Stolzembourg. On peut en
outre évoquer la présence d’anciennes mines de cuivre à Stolzembourg.
Le sommet du Kopp au niveau de Bivels est caractérisé par des dépôts tertiaires. Selon
la carte des risques géologiques, la rive droite de l’Our au niveau de Bivels est caracté-
risée par des risques d’éboulement de falaise (www.pch.public.lu/publications/cartes).
Les fonds de vallons de la Blees et de la Stool sont composés d’alluvions quaternaires
(a).»49
«Le seul type principal de sol présent sur la commune est un sol limono-caillouteux à
charge schisto-phylladeuse, présent tant au niveau des plateaux que des vallons fores-
tiers. Ces sols sont caractérisés par une pente forte au niveau des vallons forestiers, en
particulier à Stolzembourg et à Bivels.
Une zone de suintement est située à l’est de Weiler, au niveau des sources de la Stool.
La vallée de l’Our est marquée, dans ses parties plates, par la présence de colluvions et
d’alluvions, comme par exemple à Bivels.
Globalement, ces types de sols constituent des supports de qualité moyenne à bonne
pour l’agriculture, notamment les labours qui prédominent sur des terres à pente faible.
Cette qualité est d’autant meilleure quand les sols ne sont pas gleyifiés et quand ils sont
suffisamment profonds.»50
49
Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. Partie I, S.129.
50 Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. Partie I, S.129.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 61 / 274
Abb. 4: Bodenkarte 1:100.000 der Gemeinde Putscheid. Quelle: geo-
portal.lu.
Bodennutzung:
Die wichtigsten Bodennutzungstypen der Gemeinde Putscheid sind:
Nadelwälder: ca. 10 %
Laub- und Mischwälder: ca. 25 %
Grünland: ca. 25 %,
Landwirtschaftliche Flächen, einjährige Kulturen, Gartenbau, Baumschulen, ... : ca. 25 %
„Sur l’ensemble du territoire, la part des terres agricoles couvrait 1.024 ha en 2006 soit 38 %
du territoire communal, dont 603 ha de terres labourables et 421 ha de prairies et pâturages
(www.statistiques.public.lu). Les surfaces forestières occupaient 42,8 % du territoire soit une
surface communale de 2.710 ha (Statec 1995). Il n’existe que très peu de pessières en boi-
sement de type « timbre poste » au niveau des paysages agricoles des plateaux, la plupart
des massifs boisés étant concentrés au niveau des vallons.“ 51
51
Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Mai 2016. S.117.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 62 / 274
Bodenqualität:
In der Gemeinde Putscheid gibt es etwa zur Hälfte eine gute und zu einem kleinen Teil eine
sehr gute Bodenqualität, ca. ein Drittel sind nur von mittlerer und ein kleiner Teil, hauptsächlich
an den Bachläufen, schlechter Qualität (siehe auch Abb. und Anhang 2e). Böden mit hoher Bo-
denqualität eignen sich hervorragend zur landwirtschaftlichen Nutzung (Ackerbau).
Problematik des Bodenaushubs:
Die Gemeinde Putscheid besteht aus Ebenen mit den Ortschaften, und hauptsächlich landwirt-
schaftlich genutzten Flächen und vielen bewaldeten Tälern mit Bachläufen.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Orte sich nicht in die Hänge fortsetzen, da es hier zu
Hangrutschungen kommen kann, und das Problem besteht, dass die großen Mengen an Aus-
hub die Deponien belasten.
Abb. 5: Bodengüteklassen Gemeinde Putscheid. Quelle: ASTA 2013.
4.3.2 Relief und Hangneigung
«La commune de Putscheid est marquée par un relief vallonné. Assez typique de
l’Ösling, ce relief est globalement formé par un plateau qui culmine dans la partie nord
au lieu-dit Waïsse Wak, à une altitude de 536 mètres, mais qui est fortement entaillé par
la vallée de l’Our à l’est et localement par des vallons, affluents directs ou indirects de
l’Our. Il en résulte une multitude d’expositions. Les principales localités, situées en pla-
teau ou partie supérieure de versant, sont exposées globalement vers le sud (Putscheid,
Merscheid, Gralingen). Seules les localités de Bivels et Stolzembourg, situées en fond
de vallée, en rive droite de l’Our, sont exposées vers l’est .»52
52
Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. Partie I, S.137
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 63 / 274
Das Risiko eines Bergrutsches besteht nur in Bivels.
Abb. 6: Geologisches Risiko, Gemeinde Putscheid, Quelle:
http://www.putscheid.lu/fr-FR/pacte-climat-et-environnement-klimapakt-und-umwelt
Die Reliefkarte und die Hangneigung der Gemeinde Putscheid ist in Abb. 7 und Abb.
8dargestellt.
Abb. 7: Relief der Gemeinde Putscheid. geoportail.lu, Stand 11.07.2018
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 64 / 274
Abb. 8: Hangneigung der Gemeinde Putscheid. geoportail.lu, Stand 11.07.2018
4.3.3 Bodenerosion
Unter Bodenerosion versteht man die Abtragung von Bodenmaterial durch Wind und Wasser,
im Wesentlichen beeinflusst durch die Bodennutzung und -bearbeitung sowie das Relief.
«Selon la carte des risques géologiques, la rive droite de l’Our, au niveau de la localité
de Bivels, est caractérisée par des risques d’éboulement de falaise dans la couche de
schiste de Stolzembourg (www.pch.public.lu/publications/cartes).
Toutefois, aucun des périmètres d’agglomération de la commune ne présente un risque
géologique particulier. La carte géologique n’évoque aucune faille géologique sur le ter-
ritoire de Putscheid et toutes les localités sont implantées sur des couches géologiques
stables. Il n’y a donc pas de contre-indications géologiques face à d’éventuels projets de
construction.
Une partie de la commune se situe sur des hauts-plateaux avec des pentes relativement
faibles et peu sujettes à l’érosion. Le risque d’érosion, lié aux événements pluvieux, peut
être important au niveau des versants raides des vallons. Mais comme la plupart de
ceux-ci sont densément couverts par la forêt, le risque d’érosion des sols s’en trouve
considérablement diminué.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 65 / 274
Dans les secteurs les plus exposés, il est important de favoriser les facteurs modéra-
teurs de l’érosion:
mise en valeur du sol par une végétation permanente (prairie permanente, forêt),
maintien des haies existantes et reconstitution d’un réseau de haies,
maintien des forêts en pente via une gestion douce en évitant les coupes rases
sur de grandes surfaces.
En ce qui concerne le risque lié à l’érosion éolienne, il est en général très faible sous
nos climats tempérés.»53.
Generell wirkt sich eine Bebauung in steilem Gelände nachteilig auf die Aspekte des Boden-
schutzes aus, da in der Regel aufwendige Erdarbeiten und Stützmaßnahmen erforderlich wer-
den und häufig erhebliche Mengen an nicht anderweitig nutzbarem Gesteinsaushub anfallen,
die zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung der nationalen Bauschuttdeponien führen. Die
Erschließung neuer Baugebiete sollte daher hauptsächlich auf den unteren Hangneigungs-
klassen zwischen 0° ‐ 12° Neigung stattfinden.
4.3.4 Altlasten
Die verwendeten Karten zum Thema Altlasten sind unter Anhang 2g zu finden.
Für das Management von Altlasten- (verdachts-) Flächen gilt folgendes:
„L'Administration de l'environnement est responsable de la gestion des sites présentant une
contamination du sol. Celle-ci comporte deux volets:
la gestion globale de l'ensemble des sites contaminés et des sites potentiellement
pollués au Luxembourg;
la gestion des dossiers de pollutions proprement dits.
Le cadastre des anciennes décharges et des sites contaminés
Ce cadastre poursuit les objectifs suivants:
détecter les situations critiques où des besoins d'intervention urgents se posent;
élaborer des programmes d'analyses et de décontamination à moyen et à long terme
en tenant compte des nécessités d'intervention prioritaires;
disposer d'un outil de planification afin de tenir compte de la présence éventuelle de
contaminations lors de la réalisation de projets ou de l'élaboration de planifications
territoriales (p. ex. PAG);
suivre l'évolution de l'état des différents sites répertoriés.
Le cadastre ne reprend donc pas seulement les sites où des contaminations ont été détec-
tées. Il fait également l'inventaire des surfaces où sur base des activités historiques ou ac-
tuelles une contamination du sol est potentiellement possible.
53
Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. Partie I, S.129.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 66 / 274
Le fait qu'un site est inscrit dans le cadastre ne veut donc pas nécessairement dire qu'il est
effectivement contaminé.
Un site sur lequel des travaux d'assainissement ont été effectués reste inscrit dans le ca-
dastre avec une mention afférente. Ainsi, il est possible de tenir compte, le cas échéant, des
contaminations résiduelles qui subsistent dans le sol en fonction du degré d'assainissement
ou de la méthode de sécurisation utilisée.
En fonction de sa situation individuelle, chaque site est caractérisé par l'état d'avancement
de la reconnaissance et, le cas échéant, des travaux d'assainissement ou de sécurisation.
On distingue les situations suivantes:
site potentiellement contaminé;
absence confirmée d'une contamination;
site contaminé avec indication de l'étape de reconnaissance (étude historique, ana-
lyses indicatives du sol et des eaux souterraines, analyses détaillées du sol et des
eaux souterraines, analyses relatives à l'assainissement ou à la sécurisation);
site assaini avec mention du type d'assainissement ou de sécurisation utilisé et in-
dication, le cas échéant, de la contamination résiduelle.
Ces indications font que le cadastre des anciennes décharges et des sites contaminés est
un outil dynamique qui nécessite une gestion et une mise à jour permanentes.
La gestion des dossiers de pollution
Dans certains cas, des investigations deviennent nécessaires pour vérifier si un site pré-
sente une pollution du sol, du sous-sol ou des eaux souterraines. Ces investigations sont
réalisées par des organismes agréés. Elles ont lieu lorsque les cas suivants se présentent:
lors d'un changement d'affectation d'un terrain sur lequel une activité potentiellement
polluante a eu lieu;
suite à une déclaration de cessation d'activité conforme à la législation sur les éta-
blissements classés d'une entreprise ayant pratiqué une activité potentiellement pol-
luante ;
suite à un accident avec des substances potentiellement polluantes ;
lorsqu'un impact sur un bien à protéger a été constaté (p. ex. pollution de ressources
en eaux potables).
Les investigations réalisées comportent les éléments suivants:
une étude historique afin de déterminer le potentiel de pollution ;
la qualification et la quantification de la pollution présente dans le sol ;
une évaluation des risques pouvant en émaner pour l'homme et pour la nature.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 67 / 274
En fonction des résultats de cette étude et notamment en fonction de la nature et de l'en-
vergure de la pollution ainsi que de leur impact potentiel, des mesures peuvent être impo-
sées. Ces mesures peuvent se concrétiser par exemple par:
la mise en place d'un système de surveillance de la pollution (monitoring) ;
la sécurisation du site contaminé ;
l'assainissement du site par excavation ;
l'assainissement du site par des mesures in-situ.
La mise en place de ces mesures est surveillée par un organisme agréé.“ 54
http://environnement.public.lu/fr/natur/sol/cadastre-des-anciennes-decharges-et-des-sols-
contamines.html (aktualisiert 03.04.2018, aufgerufen 11.07.2018)
Es gibt auf dem Gemeindegebiet von Putscheid einige Altlastenverdachts- bzw. Altlastenflä-
chen (vgl. Anhang 2g). Ist eine der planungsrelevanten Flächen hiervon betroffen, so ist dies
und der jeweilige Umfang in Kapitel 5 unter der jeweiligen Fläche aufgelistet.
4.4 Schutzgut Wasser
4.4.1 Grund- und Trinkwasser
Innerhalb der Gemeindegrenzen von Putscheid gibt es laut geoportail.lu (Stand 22.05.2017)
eine Quelle (nordwestlich von Weiler, im Bereich auf Haler/ auf der Hoehe), keinen Trinkwas-
serentnahmepunkt, dafür allerdings acht Trinkwasserbehälter. Die Gemeinde Putscheid bezieht
ihr Wasser über das Trinkwassersyndikat DEA (Distribution d’Eau des Ardennes).
Insgesamt benötigt die Gemeinde Putscheid im Durchschnitt 187,4m³/Tag Wasser55 (max.
345m³ /Tag im Sommer56; min. 150m³/Tag im Winter57). Die Trinkwasserreserve für die gesam-
te Gemeinde beläuft sich auf 320m³/Tag 58. Der aktuelle Bevölkerungszuwachs beträgt aktuell
1-2% 59, bei einer Einwohnerzahl von 1123 (im Jahr 2017)60. Auf die kommenden 8 Jahre be-
rechnet, bedeutet dies maximal ein Anstieg der Bevölkerung auf 130761 Menschen, die im
Durchschnitt insgesamt ca. 218,1m³/Tag Wasser benötigen. Somit kann durch die Reserve von
320m³/Tag der zukünftige Trinkwasserbedarf gedeckt werden. Da die Gemeinde ihr Trinkwas-
ser von dem Syndikat D.E.A. bezieht, ist auch bei weiterem Bevölkerungswachstum kein Was-
sermangel zu erwarten.
54
Le gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg. Portail de l’environnement. Information online abrufbar unter : http://environnement.public.lu/fr/natur/sol/cadastre-des-anciennes-decharges-et-des-sols-contamines.html. Stand 03.04.2018. Entnommen am 11.07.2018
55 DEA, Email vom 20.09.2018.
56 DEA, Email vom 20.09.2018.
57 Schriftliche Mitteilung der AC Putscheid, per Email erhalten am 02.03.2017 von Herrn Jean Trausch (Secrétaire communal).
58 Schriftliche Mitteilung der AC Putscheid, per Email erhalten am 02.03.2017 von Herrn Jean Trausch (Secrétaire communal).
59 Schriftliche Mitteilung der AC Putscheid, per Email erhalten am 02.03.2017 von Herrn Jean Trausch (Secrétaire communal).
60 Étude préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.21.
61 Étude préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.21. Durchschnittliches Wachstum 23 habitants/an
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 68 / 274
Ferner liegt laut geoportail.lu (Stand 22.05.2017) keine Einschränkung für die Nutzung von
Wärmepumpen für das Gemeindegebiet vor.
Wasser- und Quellschutzgebiete
Um einen guten Zustand des Grund- und Trinkwassers zu erhalten, ist es notwendig, das
Grundwasser/ die Quellen durch die Ausweisung von Trinkwasserschutzzonen (ZPS) vor nega-
tiven Beeinträchtigungen zu schützen und entsprechende Bestimmungen einzuhalten. Bisher
sind laut geoportail.lu, Stand März 2019, noch keine Trinkwasserschutzzonen für die Gemeinde
Putscheid festgelegt worden. Dies muss entsprechend dem Gesetz vom 19/12/2008 (loi du 19
décembre 2008 relative à l’eau, Art. 44) erfolgen und sollte zeitnah durchgeführt werden. Eben-
so sind auch keine weiteren Wasser-Schutzgebiete oder Bereiche in denen die Verwendung
und Ausbringung von Metazachlor verboten ist vorhanden.
„L'alimentation en eau de la Commune de Putscheid est actuellement assurée par 6 réser-
voirs qui sont alimentés par la conduite d’adduction de la Distribution des Eaux des Ar-
dennes (D.E.A.).
Etat de la consommation d'eau potable
Consommation moyenne par jour (2008) : Qd = 225,63 m3/d = 2,61 l/s
Consommation maximale (2008) : Max Qh = 51,71 m3/h = 14,36 l/s
Les réservoirs communaux sont tous dans un bon état mais présentent une capacité insuf-
fisante pour les besoins actuels en eau potable. De plus, en cas d'incendie, chaque réser-
voir doit disposer d'une réserve supplémentaire de 75m³.
Cette insuffisance est moins grave du fait que les réservoirs sont alimentés fréquemment
par le syndicat D.E.A. via de grands débits d’adduction. “ 62
4.4.2 Stillgewässer
In der Gemeinde Putscheid gibt es keine nennenswerten Stillgewässer.
4.4.3 Oberflächenwasser (Fließgewässer)
Die Gemeinde Putscheid weist folgende Bäche und Flüsse auf:
der Stolzeburger-Akeschterbaach entwässert in die Our, liegt an der Grenze zur Ge-
meinde Parc Hosingen, nördlich der Gemeine Putscheid
der Klangbaach mündet in die Our
der Ammetscherbaach mündet in die Our
die Blees, entspringt nördlich der Gemeinde Putscheid und fließt an ihrer westlichen Sei-
te an der Grenze zur Gemeinde Parc Hosingen
der Emmicht mündet in die Blees
der Rackesbaach, mündet in die Blees
der Hierchebaach mündet in die Blees
62
Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.123f
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 69 / 274
der Stool, fließt durch die Gemeinde Weiler und mündet an der südlichen Gemeinde-
grenze in die Blees, in ihn entwässern unter anderem:
o der Hellebaach
o der Déitzebaach
o der Ochsebaach
o der Hiermesbaach sowie
o der Hämichtbaach,
o außerdem gibt es noch einige kleiner Bäche, die in die 3 größeren Läufe entwäs-
sern
Von den aufgeführten Flüssen und Bächen ist die Ours das einzige Fließgewässer Typ III, Flüs-
se der kollinen Stufe des Öslings, der durch das Gemeindegebiet verläuft. Die Bäche Stool und
Blees sind Fließgewässer des Typs I, Bäche der submontanen Stufe des Öslings.
Wasserqualität
Die Wasserqualität der Our ist laut geoportail.lu (ökologischer Zustand 2015) teils mäßig, teils
ist sie stark verändert (mäßiges ökologisches Potential), die Qualität des Stool und der Blees
sind mäßig. 63
Abb. 9: Zustand 2015 der Fließgewässer laut geportail.lu (Stand 26.03.2018)
63
Administration de la gestion de l‘eau. Stand Dezember 2015
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 70 / 274
4.4.4 Hochwasser
Unter anderem im Zuge des Klimawandels ist mit immer häufigeren Naturgefahren wie bei-spielsweise Überschwemmungen, Sturzfluten und Rückstauungen zu rechnen. In Putscheid besteht nur direkt am Ufer der Our ein geringes Risiko von Hochwasser. Allerdings ist selbst bei extremem Hochwasser HQextrem keine Ortschaft betroffen (siehe Abb. 10).
Abb. 10: Zones inondables – Hochwasserzonen von Putscheid. HQextrem. Quelle:
eau.geoportail.lu. Stand 26.01.2016.
Lediglich auf der Fläche St18 ist ein kleiner Bereich als HQextrême klassiert (siehe Abb. 11). An-
sonsten sind keine Überschwemmungsgebiete im Bereich der untersuchten Flächen!
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 71 / 274
Abb. 11: HQextrême auf der Fläche St18. Quelle: geoportail.lu, Stand
23.05.2017.
4.4.5 Abwasserbehandlung/ Kläranlage
Die Gemeinde Putscheid ist Mitglied im Abwassersyndikat SIDEN, welches sich um folgende
Kläranlagen und Pumpwerke der Gemeinde kümmert:
- Bivels: Pumpwerk Village (135 EH)
- Gralingen: Mechanische Kläranlage und Regenüberlaufbecken und Pumpwerk (191 EH,
2017 ausgebaut auf 725 Einwohnergleichwerte EW für Merscheid und Gralingen, reser-
viert bei der Kläranlage Hoscheid)
- Grauenstein: Mechanische Kläranlage (28 EH)
- Merscheid: Mechanische Kläranlage Putscheid und Regenüberlaufbecken und Pump-
werk Putscheid (155 EH, siehe Gralingen)
- Nachtmanderscheid: Biologische Kläranlage Nachtmanderscheid, mechanische Kläran-
lage Nachtmanderscheid und Regenüberlauf Nachtmanderscheid (87 EH, Ausbau auf
250 EW)
- Putscheid: Biologische Kläranlage und Pumpwerk Kohlenberg (67 EH, Ausbau auf 650
EW für Putscheid und Weiler)
- Seo-usine: Biologische Kläranlage SEO (station privée) (125 EH)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 72 / 274
- Stolzembourg: Biologisch Kläranlage, mechanische Kläranlage und Regenüberlaufbe-
cken und Pumpwerk (347 EH, Ausbau auf 450 EW [von 5000])
- Weiler: Mechanische Kläranlage Weiler Putscheid und Regenüberlaufbecken und
Pumpwerk Weiler Putscheid (189 EH, siehe Kläranlage Putscheid) 64
Das ergibt einen Wert von 1703 EH (zukünftig frühestens ab 2021: 2363 EH), wobei die aktuelle
Bewohneranzahl 1123 (Stand 11.2017) beträgt65.
Die Abwässer der Ortschaften Gralingen, Merscheid, Nachtmanderscheid, Putscheid und Wei-
ler leiten alle in ein Mischsystem ab, d.h. Regenwasser und Abwasser fließen durch dieselbe
Kanalisation. Bei Starkregen läuft ein kleiner Teil in die mechanische Klärung, während der
größere Teil vom Überlauf in den Vorfluter fließt.
Das Abwasser von Stolzembourg wird in einem Mischsystem abgeleitet, der Ort besitzt seine
eigene Drei-Kammer-Kläranlage. Außerdem werden die Bäche Klangbaach, Ammeschterbaach
und Ixelsbaach in die Our abgeleitet.
Bivels besitzt ebenfalls ein Misch-System; bei Starkregen, wird der Überlauf direkt in die Our
geleitet. Ein Teil des Abwassers wird in einem Graben Typ Emscher behandelt, das gereinigte
Abwasser wird dann mit den anderen Abwässern in ein Puffer-Reservoir in das niedrigere Be-
cken geleitet. Das Ventil besitzt eine Rückschlagklappe. 66
Die Bevölkerung wird in den nächsten Jahren auf maximal 1307 Einwohner (2024) ansteigen67.
Da ein Ausbauen der Kläranlagen geplant ist, wird es auch bei Starkregenereignissen keine
Engpässe in der Abwasserentsorgung geben.
4.5 Schutzgut Klima und Luft
Für das Schutzgut Klima und Luft ist der regelmäße Austausch von Luftmassen zwischen dem
Tal und dem Umland von großer Bedeutung. Abhängig von der Landnutzung der Flächen, der
Topographie und der Tageszeit kommt es zu Frischlufteinwirkungen in den Siedlungsbereichen,
welche auch die Gesundheit des Menschen beeinflussen.
64
https://www.siden.lu/Communes-68-23 entnommen am 27.03.2018 und mail vom 04.09.2018
65 Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.21
66 Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.125
67 Étude préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.21. Durchschnittliches Wachstum 23 habitants/an
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 73 / 274
Regionales Klima in Putscheid
„La commune de Putscheid, comme l’ensemble du Grand-Duché de Luxembourg, bénéficie
d’un climat de type océanique, avec des températures relativement douces en hiver et des
étés caractérisés par des températures plutôt tempérées.
Il n’y a pas de station pluviométrique ou météorologique sur le territoire communal. Les sta-
tions pluviométriques les plus proches sont celles de Fouhren et de Hosingen. Pour ce qui
est des stations météorologiques, les plus proches se situent à Ettelbruck et à Clervaux.
Toutes ces stations sont gérées par l’ASTA.“ 68
Die jährliche durchschnittliche Niederschlagsmenge beträgt zwischen 785 (Fouhren) und
891mm (Hosing), mit dem niederschlagsreichsten Monat Dezember und einem weiteren Hoch-
punkt im Juli. Die mittlere Tagestemperatur liegt im Sommer bei max. 23°C (Ettelbruck)/ 21°C
(Clervaux) und im Winter bei min. 1,2°C (Ettelbruck)/ -2,2°C (Clervaux).
„La commune de Putscheid est localisée sur un plateau d’altitude relativement élevée par
rapport au reste du Grand-Duché, culminant à une altitude de 536 mètres. De ce fait, elle
présente une situation sensiblement exposée aux vents.“ 69 Die Winde haben eine Süd-
West/Nord-Ost Richtung. Durch ihre geringe Größe und die Lage der Ortschaften ist die
Frischluftzufuhr gesichert. Allerdings sollten Orte, die in einer Süd-West-Ausrichtung oder
auf einem Kamm liegen, durch Anpflanzungen vor den Winden geschützt werden.
4.6 Schutzgut Landschaft
Die Qualität einer Landschaft wird beeinflusst von der Höhenlage der Bebauung, der Exponiert-
heit sowie von der Einbindung des Siedlungsbereiches in das Landschaftsbild.
Landschaftliche Integrität:
« La commune de Putscheid est marquée par un relief vallonné. Assez typique de l’Ösling,
ce relief est globalement formé par un plateau, qui culmine dans la partie nord au lieu-dit
Wäisse Wak, à une altitude de 536 mètres, mais qui est fortement entaillé par la vallée de
l’Our à l’est et localement par des vallons, affluents directs ou indirects de l’Our.
Il en résulte une multitude d’expositions. Les principales localités, situées en plateau ou
partie supérieure de versant, sont exposées globalement vers le sud (Putscheid,
Merscheid, Gralingen). Seules les localités de Bivels et Stolzembourg, situées en fond de
vallée, en rive droite de l’Our, sont exposées vers l’est.»70
Die Identität der Gemeinde Putscheid ist durch seinen ländlichen Charakter geprägt.
68
Etude Préparatoire. Espace et Paysages Mars 2012, S.147.
69 Etude Préparatoire. Espace et Paysages Mars 2012, S.148.
70 Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.137.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 74 / 274
Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds:
Sind Flächen besonders gut und von weitem einsehbar und ist die zu bebauende Fläche zudem
noch sehr groß, ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sehr hoch. Bei diesen Flächen
sollte über eine Nicht-Bebauung nachgedacht werden. Bei Flächen in Ortsrandlage ist zur Ver-
ringerung der Auswirkungen und zum Erhalt der dörflichen Identität eine Eingrünung der Flä-
chen unabdingbar. Generell sollte die Bebauung der Potenzialflächen so erfolgen, dass sie sich
harmonisch in die Umgebung und die Landschaft einfügt. Von einer Bebauung in einer Hangla-
ge mit hoher Hangneigung sollte abgesehen werden.
4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Der Mensch benötigt Identifikationspunkte, um sich an einem Ort heimisch oder wohl zu fühlen.
Die Identität eines Ortes bildet folglich einen wichtigen Faktor der Lebensqualität und beein-
flusst somit auch das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen. Im Bereich alter
Kulturlandschaften sind folgende zwei Aspekte relevant: identitätsstiftende und identitätsstören-
de Merkmale.
Die Identität der Landschaft oder des Ortbildes wird durch Aspekte wie alte Ortskerne, archäo-
logische Stätten, alte Fluren, besondere Naturmerkmale (z.B. 1000-jährige Eiche) oder neue
Elemente (Gebäude, Geräte etc.) geprägt. Identitätsverlust hingegen kann u.a. entstehen durch
Überformung alter Gebäude (kaputt saniert, Volumen verändert), neue Baukörper in der alten
Struktur (bei gänzlich neuen Elementen, gestörter Ortsrhythmik, neues Volumen) oder durch
Siedungskörper, die alte Kerne dominieren (z.B. Neubaugebiete am Hang).
Die Gemeinde Putscheid weist einen dörflichen Charakter auf, weshalb es wichtig ist bei der
Planung des neuen PAG darauf zu achten die dörfliche Identität aufrecht zu halten und zu för-
dern. Nur so kann die identitätsstiftende Wirkung dieser Ortschaften in einer ländlich geprägten
Region erhalten bleiben.
Denkmalschutz/ patrimoine bâti:
In der Liste des immeubles et objets monuments nationaux ou inscrits à l’inventaire
supplémentaire (état au 25 juillet 2018)71 sind folgende geschützte Gebäude/ Elemente für die
Gemeinde Putscheid genannt:
Commune de Putscheid
Immeubles et objets classés monuments nationaux:
Gralingen:
- La ferme sise 17, rue Principale, inscrite au cadastre de la commune de Putscheid,
section F de Gralingen, sous le numéro 30/1473. -Arrêté du Conseil de Gouverne-
ment du 10 février 2017.
71
Liste des immeubles et objets monuments nationaux ou inscrits à l’inventaire supplémentaire (état au 25 juillet 2018). Service des sites et monuments nationaux. S. 72.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 75 / 274
Nachtmanderscheid:
- Le tilleul sis sur la limite séparant les parcelles inscrites au cadastre de la commune
de Putscheid, section E de Nachtmanderscheid, sous les numéros 22/863 et 25/844.
Arrêté du Conseil de gouvernement du 23 mars 1990.
- L’ancienne école sise à Nachtmanderscheid 2, am Duerf, inscrite au cadastre de la
commune de Putscheid, section E de Nachtmanderscheid, sous le numéro 25/864.
Arrêté du Conseil de Gouvernement du 28 février 2011.
- L’ancienne laiterie sise à Nachtmanderscheid 3, am Duerf, inscrite au cadastre de la
commune de Putscheid, section E de Nachtmanderscheid, sous le numéro 22/863.
Arrêté du Conseil de Gouvernement du 28 février 2011.
- La chapelle de Nachtmanderscheid, sise am Duerf, inscrite au cadastre de la com-
mune de Putscheid, section E de Nachtmanderscheid, sous le numéro 24/861. Ar-
rêté du Conseil de Gouvernement du 13 avril 2012.
Putscheid :
- Le tilleul sis sur la limite séparant les parcelles inscrites au cadastre de la commune
de Putscheid, section B de Putscheid, sous les numéros 20/490 et 9/1. Arrêté du
Conseil de gouvernement du 23 mars 1990.
- L’ancienne mine de cuivre de Stolzembourg, inscrite au cadastre de la commune de
Putscheid, section B de Putscheid, sous les numéros 256/702, 256/717 et 256/718.
– Arrêté du Conseil de Gouvernement du 1 juin 2018.
Stolzembourg:
- L’ancien château fort de Stolzembourg, inscrit au cadastre de la commune de Put-
scheid, section C de Stolzembourg, sous le numéro 97/1710, sis au lieu-dit
«Burgknapp», sont inclus dans le classement comme monument national, afin de
former périmètre de protection, toute la parcelle cadastrale prénommée ainsi que la
parcelle inscrite sous le numéro 96/1950, sise au même lieu-dit. -Arrêté du Conseil
de gouvernement du 26 octobre 2001.
Immeubles et objets inscrits à l’inventaire supplémentaire:
Putscheid:
- -L’ancienne ferme sise 6, Haaptstrooss, inscrite au cadastre de la commune de Put-
scheid, section B de Putscheid, sous les numéros 24/962 et 24/944. –Arrêté ministériel
du 14 juillet 2017.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 76 / 274
Archäologische Kulturgüter:
Durch die Informationen des CNRA wird deutlich, dass die Gemeinde Putscheid viele archäolo-
gische Stätten aufweist72 (vgl. auch Anhang 2d). Diese werden entweder als Zone orange:
contacter le CNRA avant tout projet d´aménagement oder als Zone rouge (spezifische Anga-
ben) klassiert. Die gesamte Liste aller archäologisch bekannten Stätten in Putscheid ist dem
Anhang 2d zu entnehmen. Die entsprechenden Daten pro untersuchter Fläche sind in Kapitel 5
Strategische Umweltprüfung – Detail- und Ergänzungsprüfung zu finden.
Kultur- und Sachgüter
« Dans la commune de Putscheid, la liste des immeubles et objets classés monuments na-
tionaux (état du 14 septembre 2012) mentionne plusieurs éléments du patrimoine formant
une zone d’intérêt paysager à conserver (source : ssmn.public.lu/patrimoine) dans les trois
localités suivantes :
- Nachtmanderscheid : le tilleul remarquable, l’ancienne école, l’ancienne laiterie et la cha-
pelle ;
- Putscheid : le tilleul remarquable ;
- Stolzembourg : l’ancien château-fort de Stolzembourg, situé sur un promontoire au lieu-dit
« Burgknapp ».
Enfin, le service des sites et monuments nationaux mentionne également comme patri-
moine industriel à protéger les anciennes mines de cuivre de Stolzembourg ». 73
4.8 Auszüge aus den Expertengutachten
Die zum Zeitpunkt der UEP fehlenden Gutachten wurden beauftragt und diese Ergebnisse, zu-
sammen mit den bereits bekannten Expertengutachten im Folgenden zusammengefasst. All-
gemein gilt, dass die Einschätzungen der Experten, sowie ggf. die jeweiligen Vermeidungs-,
Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen pro Fläche, in Kapitel 5 bei der jeweiligen Fläche
zu finden sind. Die vollständigen Gutachten sind in den Anhängen 33 - 41 zu finden.
4.8.1 Wildkatzengutachten (GeoData sc., April 2015)
Die Gemeinde Putscheid wird von einem internationalen und einem lokalen Wildkorridor durch-
zogen sowie von einem nationalen Wildkorridor gestreift (siehe Abb. 12).
Zusammenfassend steht in der ASP:
„Die Wildkatze kommt in der Gemeinde Putscheid vor. So liegen aus den Jahren 2011 bis
2013 insgesamt acht Nachweise aus dem Umfeld von Gralingen, Putscheid/Stolzemburg
und Niklosbierg vor (MOES 2014). Alle Nachweise wurden in bewaldeten Terrain, vor allem
im Bereich von Bachtälern, erbracht. Die Entfernung zu Siedlungsbereichen beträgt stel-
lenweise weniger als 500 Meter.
72
CNRA: Données textuelles concernant les sites archéologiques connus. 26. Mars 2016.
73 Etude Préparatoire. PAG. Commune de Putscheid. Efor-ersa & Espace et Paysage. Oktober 2012.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 77 / 274
Nach Ansicht von MOES (2014) sind die aktuell geplanten Siedlungserweiterungen alle mit
dem Schutz der Wildkatze vereinbar. In Zukunft sollten die Siedlungsbereiche von Gralin-
gen und Nachtmanderscheid jedoch nicht weiter in Richtung der angrenzenden Waldgebie-
te erweitert werden. Auch eine weitere Ausdehnung der Siedlungsfläche von Stolzemburg
im Bereich Klangberg wäre im Hinblick auf einen nördlich der Ortschaft verlaufenden Wild-
tierkorridor von internationaler Bedeutung problematisch. Bezüglich der derzeit geplanten
Erweiterungsflächen erscheint eine erhebliche Beeinträchtigung der Wildkatze im Untersu-
chungsraum jedoch ausgeschlossen.“74
Das Wildkatzengutachten von MOES (2014) kann im Originalwortlaut in Anhang 4e nachgelesen
werden.
Abb. 12: Wildkatzenkorridore auf dem Gemeindegebiet Putscheid (rot unterlegt: internationaler Korridor, orange unterlegt: nationaler Korridor). Quelle: GeoData sc 2014.
74
Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit und artenschutzrechtliche Prüfung. PAG der Gemeinde Putscheid. Efor-ersa. 2015. S. 57.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 78 / 274
Bivels:
- […] La localité de Bivels et les surfaces à évaluer se trouvent en dehors des corridors et
de leur zones tampons. Les surfaces à évaluer sont compatibles avec la conservation
du Chat sauvage et de sa population.
Gralingen:
- La partie ouest de la localité de Gralingen est entièrement située dans la zone tampon
du corridor local. La partie sud-est ne touche pas à la zone tampon du corridor d’intérêt
international. […]
- Vu la situation actuelle et leur localisation les surfaces à évaluer sont compatibles avec
la conservation du Chat sauvage et de sa population.
- Nous recommandons de ne plus réduire au futur la distance entre la limite du PAG et les
forêts à l’Ouest et à l’Est de Gralingen. Notons que la distance entre le lieu d’observation
d’un Chat sauvage au nord-est de la localité (Ochsebaach) et la maison la plus proche
est de quelque 500m.
Merscheid
- Actuellement différentes parcelles urbanisées situées dans la partie ouest de la localité
de Merscheid se trouvent à l’intérieur de la zone tampon du corridor d’intérêt local. […]
- À part une partie de la surface 6, dont la partie ouest touche la zone tampon, toutes les
surfaces à évaluer se trouvent à l’extérieur du corridor. Vu la situation actuelle et leur lo-
calisation toutes les surfaces à évaluer sont compatibles avec la conservation du Chat
sauvage et de sa population.
Nachtmanderscheid
- Les 2/3 de la localité de Nachtmanderscheid se trouve dans la zone tampon du corridor
d’intérêt international. […]
- Vu la situation actuelle et leur localisation les surfaces à évaluer sont compatibles avec
la conservation du Chat sauvage et de sa population.
- Nous recommandons de ne plus réduire au futur la distance entre la limite nord-ouest du
PAG de Nachtmanderscheid et les forêts à l’Ouest de la localité.
Putscheid et Putscheid-Kuelebierg
- Putscheid et Putscheid-Kuelebierg se trouvent en dehors des corridors et de leur zones
tampons. […]
- Toutes les surfaces à évaluer sont compatibles avec la conservation du Chat sauvage et
de sa population.
Stolzembourg
- Les parties nord-ouest et nord-est de Stolzembourg se retrouvent dans la zone tampon
d’un branchement en direction est (Allemagne) du corridor d’intérêt international. À cet
endroit (entre Stolzembourg et le Camping du Barrage et la Station d’épuration) ce
branchement est réduit à une largeur de quelque 650m. Dans la partie nord-ouest de
Stolzembourg la maison 20 Rue Klangberg se trouve à la limite de la zone tampon du
corridor d’intérêt international qui se prolonge vers le nord sur le territoire luxembour-
geois. […]
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 79 / 274
- Nous recommandons de ne pas élargir au Klangberg l’urbanisation vers le sud-ouest au-
delà du chemin longeant la Klangbaach. La largeur de la forêt entre le plateau agricole
Aeléck (point culminant 427.7) à l’ouest et les maisons les plus proches au Klangberg
est actuellement de quelque 500m. Nous jugeons ainsi une urbanisation supplémentaire
du Klangberg comme étant défavorable pour la qualité du corridor d’intérêt international
(surface 20).
- Vu la situation actuelle et leur localisation toutes les autres surfaces à évaluer sont com-
patibles avec la conservation du Chat sauvage et de sa population.
Weiler
- Weiler se trouve en dehors des corridors et de leur zones tampons. […]
- Toutes les surfaces à évaluer sont compatibles avec la conservation du Chat sauvage et
de sa population. 75
4.8.2 Gutachten Avifauna (COL, Juli 2013)
„Die der Centrale ornithologique zur Verfügung stehenden Feststellungen von sensiblen,
gefährdeten, speziell zu schützenden Vogelarten wurden im Zusammenhang zum „PAG
Commune de Pütscheid“ analysiert. Um den Einfluss eines Projektes auf die Avifauna zu
bewerten, sollte die umgebende Region mit untersucht werden. Vögel sind sehr mobil, so-
dass vom arttypischen Verhalten abhängt, welcher Radius um das Projekt anzuwenden ist.
In der Regel gilt: je nach Projektart sollten kleinere, wenig störungsanfällige Arten im Um-
kreis von wenigen Hundert Metern und größere, störungsanfälligere Arten im Umkreis bis
zu einigen Kilometern beachtet werden.
In diesem Zusammenhang ist dem NATURA2000 Schutzgebiet „Vallée de l’Our de Ouren à
Wallendorf pont (LU0001002)“ besondere Beachtung zu schenken. Ziel dieses Gebietes ist
der Schutz der Restbestände von Schluchten- und Auwäldern sowie der hierzulande sel-
tengewordenen, aber sehr artenreichen Borstgrasrasen (auf Silikatboden). Die in dieser
Gegend vorkommenden exponierten Felsen und Abhänge sind außerdem oftmals durch
außergewöhnliche Pflanzengemeinschaften gekennzeichnet und bieten Felsenbrütern wie
dem Uhu (Bubo bubo) und dem Wanderfalken (Falco peregrinus) zahlreiche potentielle
Brutplätze. Aufgrund seiner geografischen Lage und des insgesamt guten Zustandes der
hier vorkommenden Habitate ist die Region des Ourtals von außergewöhnlicher Wichtigkeit
für den Erhalt einer Vielzahl von Vogelarten. Zu den Zielarten des Gebietes gehören neben
dem Eisvogel (Alcedo atthis), dem Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) und der Heide-
lerche (Lulula arborea) außerdem noch die Kornweihe (Circus cyaneus), der Schwarz-
specht (Dryobates martius), der Neuntöter (Lanius collurio), der Wespenbussard (Pernis
apivorus) und der Grauspecht (Picus canus) sowie beide Milanarten (Milvus milvus und M.
migrans).
Aufgrund der insgesamt sehr störungsarmen Situation und der allgemeinen Isolation haben
selbst sehr scheue Vogelarten (wie bspw. Haselhuhn, Uhu und Schwarzstorch) noch re-
gelmäßige Vorkommen in der Region. Vogelarten aus den angrenzenden Waldgebieten
Deutschlands werden regelmäßig bei der Nahrungssuche in Luxemburg beobachtet (bspw.
Schwarzstorch). […]
75
Évaluation environnementale stratégique concernant le nouveau Plan d’aménagement général de la Commune de Putscheid – Avis Chat sauvage. Marc Moes, GeoData sc, 28.10.2014.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 80 / 274
Insgesamt steht die COL der geplanten Bebauung der ausgewiesenen Flächen nicht nega-
tiv gegenüber, weist aber darauf hin, dass für diese Gebiete kaum Daten vorliegen und der
Einfluss auf die Avifauna daher nur sehr schwer einschätzbar ist.
Sowohl für die Flächen bei Bivels als auch bei Stolzembourg kann die COL keine Einschät-
zung abgeben, da hier – insbesondere für die vom PAG betroffenen Gebiete – keine
avifaunistischen Daten vorliegen. Da es sich um bewaldete oder sehr strukturreiche Flä-
chen handelt, muss davon ausgegangen werden, dass es sich zum Teil um artenreiche
Flächen handelt.
Die wenigen verfügbaren Daten basieren auf Zufallsbeobachtungen seit dem Jahr 2000. Es
wurden keine standardisierten flächendeckenden Kartierungen durchgeführt, die eine ge-
naue Beurteilung der Avifauna erlauben würde. Dies gilt insbesondere für das insgesamt
noch sehr naturnahe Ourtal, welches gekennzeichnet ist durch seine oft schwer zugängli-
chen Täler und bewaldeten Hänge und versteckt lebenden Zielarten (Waldlaubsänger,
Schwarzstorch, Haselhuhn).
Durch die Ausweisung des neuen PAGs sollte es auf keinen Fall zu einer Verschlechterung
des momentanen Ist-Zustandes innerhalb der Natura2000 Schutzzone und insbesondere
der in den nahegelegenen Felswänden brütenden Arten (wie z. Bsp. dem Uhu und dem
Wanderfalken) oder anderen Zielarten des Gebietes kommen.
Demnach fordert die Centrale ornithologique zusätzliche, systematische Erfassungen auf
den betroffenen Flächen und deren direkter Umgebung, um eine Einschätzung des potenti-
ellen Einflusses auf die Avifauna abgeben zu können und schwerwiegende Impakte für die
Zielarten zu vermeiden.
Zudem sollten alle durch Bebauung verlorengegangenen Flächen durch Kompensations-
maßnahmen in der näheren Umgebung ausgeglichen werden, welche spezifisch auf die
Zielarten des Ourtals abgestimmt sind.“76.
Das gesamte Gutachten ist in Anhang 4f zu finden.
4.8.3 Fledermausgutachen (ProChirop, Januar 2016)
„Aus Stolzemburg liegen Nachweise von Fledermausarten aus den Winterquartieren in den
Kupferminen vor. Die nächst gelegene Grube befindet sich am nördlichen Ortsausgang und
wurde in der Vergangenheit für Fledermäuse mit einem Gitter gesichert. Rezent wurden
hier Nachweise von Wasserfledermäusen (Myotis daubentonii), Kleinen Bartfledermäusen
(Myotis mystacinus) und Großen Mausohren (Myotis myotis) erbracht. Aus der Grube im
Aameschbaachtal liegen Nachweise von Mausohren und Kleinen Bartfledermäusen (Myotis
mystacinus) vor (Harbusch, 2010; Harbusch & Weber, 2013).
Detektoruntersuchungen in und um Stolzemburg erbrachten Nachweise von Zwergfleder-
maus (Pipistrellus pipistrellus), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) und Großem
Abendsegler (Nyctalus noctula) (Harbusch, 1996).
76
Centrale ornithologique (COL) Juli 2013: Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP „PAG Commune de Pütscheid“.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 81 / 274
Rezent wurde nördlich von Stolzemburg der als RFI ausgewiesene Wald „Akescht“, der
ebenfalls im FFH-Gebiet liegt, auf seine Fledermausvorkommen untersucht (Harbusch,
2010). Dabei wurden folgende Arten nachgewiesen: Bechsteinfledermaus (Myotis bech-
steinii), Großes Mausohr (Myotis myotis), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Breit-
flügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) und Kleine
Bartfledermaus (Myotis mystacinus).
In der Ortschaft können Fledermäuse im Wesentlichen die Hausgartenbereiche sowie klei-
nere Wiesenflächen entlang der Our als Jagdgebiet nutzen. Die Our selbst dient als Leitli-
nie für lokale wie wandernde Fledermausarten.
Bei der Überplanung von Baulücken in der Talsohle (Rue Principale) müssen deshalb Aus-
gleichsmaßnahmen eingefordert werden, die das verloren gehende Jagdhabitat ersetzen
können. Um einen Kompromiss zwischen Bebauung und Fledermausschutz eingehen zu
können, wird deshalb empfohlen, Gebäude nur entlang der Straße zu errichten und die
rückwärtigen Bereiche zur Our einer naturnahen Entwicklung zu unterziehen.
Die in die angrenzenden Seitentäler abgehenden Straßen Rue de Putscheid und Rue des
Mines haben schon aufgrund der orographischen Gegebenheiten wenig Entwicklungspo-
tenzial. Sie liegen zudem im Pufferbereich des FFH-Gebietes und der Nationalen Schutz-
gebiete. Neue Bauprojekte sollten deshalb einer genaueren Überprüfung (FFH-Vorprüfung)
unterzogen werden, damit die Belange des Fledermausschutzes nicht beeinträchtigt wer-
den. So auch das Gebiet Klangbierg, das eine Pufferzone zwischen zwei Ausläufern des
FFH-Gebietes darstellt. Bei einer Überplanung würden diese Puffereigenschaften verloren
gehen. Vor einem weiteren Ausbau dieses Gebietes wird deshalb wegen anzunehmender
Unverträglichkeit abgeraten.“ 77
In Weiler sollten die Hecken/ Baumreihen erhalten bleiben, falls dies nicht möglich ist, schlägt
ProChirop als Ersatz das Anlegen einer Obstbaumwiese vor. Desweiteren soll die Kirche nach
Fledermäusen kontrolliert werden.
Hierzu der Hinweis von Eva Rabold (Naturpark Our):
„Die Kirche in Weiler wurde zuletzt im Jahr 2007 kontrolliert. Damals konnten keine Hinwei-
se auf Fledermäuse festgestellt werden. Zwar ist der Dachboden für Fledermäuse zugäng-
lich, er scheint jedoch zu kalt zu sein, so dass er nicht entsprechend genutzt wird.“78
Weitere fledermauskundliche Stellungnahmen sind in der Bewertung der einzelnen Flächen zu
finden.
77
ProChirop Büro für Fledertierforschung und –schutz. 03.07.2013: Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rahmen der PAG-Planung.
78 Information erhalten per Email am 12.06.2017 durch Eva Rabold, Naturpark Our, Luxembourg.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 82 / 274
4.8.4 Artenschutzprüfung
Im Rahmen der vorliegenden Detail- und Ergänzungsprüfung wurde eine Artenschutzprüfung79
durchgeführt (siehe auch Anhang 4a). Die Artenschutzprüfung dient dem Zweck
entscheidungsrelevante Informationen zu potenziellen Beeinträchtigungen geschützter Arten zu
liefern und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
vorzuschlagen. Die Übernahme des Ergebnisses dieser Prüfung in die Detail- und
Ergänzungsprüfung soll die Konformität der Neuaufstellung des PAGs im Sinne des
Artenschutzes gewährleisten.
Auf Basis einer vierstufigen Bewertung wurde das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für
jede Potenzialfläche eingeschätzt. Eine ausführliche Einbindung der Ergebnisse erfolgt in Kapi-
tel 5 Strategische Umweltprüfung – Detail- und Ergänzungsprüfung bei der jeweiligen Fläche,
eine Übersicht der Ergebnisse liefert Tab. 8. Flächen, bei denen die Potenzialeinschätzung kei-
ne Beeinträchtigungen von Schutzzielen oder geschützten Arten ergab (Kategorie 1 – grün),
sind in der Tabelle nicht enthalten.
Tab. 8: Übersicht der Ergebnisse der Artschutzprüfung.
Fläche Ergebnis Artenschutzprüfung
Bi2 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Bi4 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Bi5 erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten zu erwarten
Bi6a, Bi6b Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Bi7, Bi8 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Bi10 erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten zu erwarten
Bi11 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Bi13 erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten zu erwarten
Bi14 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
79
Artenschutzrechtliche Prüfung, PAG der Gemeinde Putscheid. Efor-ersa. 2015.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 83 / 274
Fläche Ergebnis Artenschutzprüfung
Gr2, Gr3, Gr4, Gr5 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Gr7, Gr9 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Gr10, Gr11, Gr13 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Gr14a Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Gr14b Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Gr18 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Gr19 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Gr20 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Gr24 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Gr34 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Ku1 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Me1 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Me2 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Me3, Me4, Me5a Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Me11a Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Me14a Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Me17 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Me18 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Na5 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Na6 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Na7 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Na8 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Na9 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Na11 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Na12 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 84 / 274
Fläche Ergebnis Artenschutzprüfung
Pu1 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Pu5 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Pu7 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
Pu8 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Pu10 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
Pu11 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
St1 erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten zu erwarten
St3 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
St8, St9 erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten zu erwarten
St11a erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten zu erwarten
St11b erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten zu erwarten
St12 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
St13 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
St15 erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten zu erwarten
St16, St17 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
St18 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
St19 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
St25 erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten zu erwarten
We1 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
We3 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
We4 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
We5 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
We11 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
We13 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
We16 Beeinträchtigungen von Schutzzielen und/oder geschützten Arten nicht auszuschließen
We17 Nutzung bei Einhaltung von Minderungs/ Vermeidungsmaßnahmen unbedenklich
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 85 / 274
Zusammenfassung und Empfehlungen für weitere Untersuchungen:
„Neben den bereits als Schutzziele der Habitatzone LU0001002 „Vallée de l'Our de Ouren
a Wallendorf Pont“ behandelten Arten kann bei derzeitigem Kenntnisstand eine erhebliche
Beeinträchtigung weiterer, nach europäischem Recht streng geschützten Arten nicht sicher
ausgeschlossen werden. Potenziell erhebliche Beeinträchtigungen sind in diesem Zusam-
menhang die Tötung von Individuen, eine Zerstörung von Lebensstätten, oder erhebliche
Störungen von lokalen Populationen dieser Arten.
Im Bereich der Our und in deren Nebengewässern könnte es im Zuge der geplanten Sied-
lungserweiterungen zu einer Verschlechterung der Wasserqualität durch Nähr- und Schad-
stoffeinträge kommen. In diesem Zusammenhang kann eine Beeinträchtigung von Vor-
kommen der Bachmuschel (Unio crassus) und des Gekielten Flussfalken (Oxygastra curti-
sii) nicht sicher ausgeschlossen werden. Um Beeinträchtigungen dieser Arten zu vermeiden
sollten bestehende Kläranlagen in Bezug auf die geplanten Siedlungserweiterungen über-
prüft und gegebenenfalls modernisiert bzw. in ihrer Kapazität erweitert werden.
Auf den in Bivels und Stolzemburg in die Siedlungsentwicklung einbezogenen Felsstandor-
ten und in benachbarten Habitatkomplexen muss mit Vorkommen der Mauereidechse (Po-
darcis muralis), der Zauneidechse (Lacerta agilis) und der Schlingnatter (Coronella austria-
ca) gerechnet werden. Zur Klärung des Sachverhalts sollten alle von der Planung betroffe-
nen Felsstandorte nach Hinweisen auf diese Arten untersucht werden, um eine mögliche
Beeinträchtigung fundiert beurteilen zu können.
In Bezug auf die Fledermausfauna können von der geplanten Siedlungserweiterung aus-
gehende, erhebliche Beeinträchtigungen ebenfalls nicht sicher ausgeschlossen werden
(vgl. dazu auch HARBUSCH 2013 & 2014). Dies betrifft vor allem Fledermaus-Arten, die
durch die Wahl ihrer Sommerquartiere und/oder die Lage der bevorzugten Jagdgebiete eng
an Siedlungsbereiche gebunden sind.
Zur Klärung der tatsächlichen Betroffenheit der in diesem Zusammenhang in Kapitel 6.2.1
genannten Arten werden weitere fledermauskundliche Untersuchungen empfohlen. Zusätz-
lich sollte bei älteren Bäumen im Vorhabensbereich vor deren Fällung eine Kontrolle even-
tuell vorhandener Baumhöhlen auf Fledermausvorkommen erfolgen. Im Vorhabensbereich
vorhandene Bebauung sollte vor Umbau oder Abbruch ebenfalls auf Quartiere hausbewoh-
nender Fledermäuse untersucht werden. Nur so kann eine versehentliche Vernichtung von
möglicherweise essenziellen Habitatstrukturen der lokalen Fledermausfauna und ein damit
verbundener Eintritt entsprechender Verbotstatbestände verhindert werden.
Ein Vorkommen der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) im Vorhabensbereich kann
ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Auch hier sind weitere Geländeuntersuchungen in
potenziell geeigneten Habitaten notwendig.
In Bezug auf europarechtlich geschützte Vogelarten kann bei derzeitigem Kenntnisstand
eine Beeinträchtigung folgender Arten nicht sicher ausgeschlossen werden (zur Begrün-
dung vgl. Kapitel 6.2.2):
- Uhu (Bubo bubo) -Neuntöter (Lanius collurio)
- Wespenbussard (Pernis apivorus) -Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) -Grünspecht (Picus viridis)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 86 / 274
Im Hinblick auf diese Arten sollten weitere ornithologische Untersuchungen erfolgen, um
deren tatsächliche Verbreitung im Vorhabensbereich zu ermitteln.“80
5. Strategische Umweltprüfung – Detail- und Ergänzungsprüfung
Nachfolgend erfolgt die Detail- und Ergänzungsprüfung auf der Flächenebene. Die Erläuterung
der Flächenauswahl, sowie die Benennung aller in der UEP untersuchten Flächen ist bereits
unter Kapitel 1.4 ausführlich behandelt worden. Die Schwerpunkte der Detailuntersuchung der
Flächen sind in Tab. 2 zusammenfassend dargestellt.
Die planungsrelevanten Flächen der Gemeinde Putscheid liegen in den Ortschaften Bivels,
Gralingen, Nachtmanderscheid, Merscheid, Stolzembourg, Putscheid, Weiler und Kuelebierg.
Entsprechend dieser Orte erfolgt die Flächenbezeichnung mit den ersten beiden Buchstaben
der Ortschaften und nachfolgender Durchnummerierung (z.B. Bivels Fläche 5 Bi5).
Vorbemerkungen:
Um Wiederholungen zu vermeiden gilt für alle Flächen folgendes:
1. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt pro Schutzgut. Gleichzeitig werden ggf.
Maßnahmen zur Reduktion dieser Umweltauswirkungen pro betroffenes Schutzgut be-
schrieben. Die Bewertung erfolgt daraufhin unter der Voraussetzung der Durchführung
der genannten Maßnahmen.
2. Entwicklung von Maßnahmen:
Für eine bessere Übersicht werden die Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen (um Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter zu reduzieren) direkt
bei den jeweiligen Schutzgütern und pro Fläche genannt. Eine erneute Zusammenfas-
sung aller Maßnahmen entfällt, um Wiederholungen zu vermeiden.
Die Festsetzung der Maßnahmen auf PAG-Ebene erfolgt entweder über eine Servitude
urbanisation (SU) oder durch die Kategorie „à la protection de la nature et des res-
sources naturelles“. Während für die Servituden eine detaillierte Beschreibung im PAG
erfolgt, ist die genaue Beschreibung der Inhalte der Definition „à la protection de la na-
ture et des ressources naturelles“ in der vorliegenden Detail- und Ergänzungsprüfung
(pro entsprechender Fläche) zu finden.
Servitude urbanisation Paysagère: Generell muss die Breite eines Grünstreifens (écran
vert), der der landschaftlichen Integration dient, mindestens 15m-20m betragen. Dies
dient der Sicherung der ökologischen und landschaftlichen Funktion. Nur in Ausnahme-
fällen (z.B. auf Grund der geringen Größe der planungsrelevanten Fläche) wird diese
Breite reduziert. Dies sollte allerdings, wie bereits erwähnt, eine Ausnahme bleiben.
Eine Auflistung der Details der Servituden ist in Anhang 1d zu finden.
80
Artenschutzrechtliche Prüfung, PAG der Gemeinde Putscheid. Efor-ersa. 2015. S.67.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 87 / 274
3. Die Einwirkungen, die während der Bauphase von Häusern entstehen (z.B. Baustellen-
lärm und -verkehr, Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen, etc.) wurden
nicht in die Bewertung mit einbezogen, da sie sich auf die Zeit der (normalerweise kurzen)
Bautätigkeit beschränken.
4. Die genannten Artikel (z.B. Art. 17 und Art. 20) beziehen sich (im Fall der Expertengutach-
ten, der Artenschutzprüfung und des Avis, sowie alle Quellen, die vor Juli 2018 entstan-
den sind) auf das luxemburger Naturschutzgesetz von 2004 (Loi du 19 janvier 2004, Pro-
tection de la nature et des ressources naturelles). Alle weiteren Nennungen beziehen sich
auf das neue Naturschutzgesetz von 2018 (Loi du 18 juillet 2018, Protection de la nature
et des ressources naturelles). Dieses ist am 08. September 2018 in Kraft getreten.
5. Verwendete Quellen der Expertengutachten:
Wildkatzengutachten (GeoData sc. 2014).
GeoData sc. Marc Moes. 07.04.2014: Évaluation environnementale stratégique con-
cernant le nouveau Plan d´aménagement général de la Commune de Putscheid. Avis
Chat sauvage (Felis silvestris).
Gutachten Avifauna (COL 2013).
Centrale ornithologique du Luxembourg (COL) 22.07.2013: Analyse avifaunistischer
Daten in Bezug zur SUP „PAG Commune de Pütscheid“.
Gutachten Fledermäuse (ProChirop 2013-2017):
o ProChirop Büro für Fledertierforschung und –schutz. 03.07.2013: Stellungnahme
zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rah-
men der PAG-Planung.
o ProChirop Büro für Fledertierforschung und -schutz. 28.08.2014: Zweite Stel-
lungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Put-
scheid im Rahmen der PAG-Planung.
o ProChirop Büro für Fledertierforschung und -schutz. 25.03.2015: Dritte ergän-
zende Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemein-
de Putscheid im Rahmen der PAG-Planung.
o ProChirop Büro für Fledertierforschung und -schutz. 20.03.2017: Fledermaus-
kundliche Stellungnahme (Screening) im Rahmen der SUP des PAG der Ge-
meinde Putscheid: Ergänzungsflächen vom März 2017.
o ProChirop Büro für Fledertierforschung und -schutz und fledkonzept fledermaus-
kundliche Felderfassung. 02.11.2017: Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswir-
kungen einer Bebauung der PAG Flächen Bivels 05 und 10 in der Gemeinde
Putscheid auf die Fledermausfauna.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 88 / 274
6. Zusatzinformation Fledermausfauna81:
„Überprüfung Quartierbäume“ bedeutet Für einige Flächen gilt laut Expertengutachten
(ProChirop), dass Bäume, die nicht erhalten werden können und gefällt werden müssen,
vor der Fällung auf Quartiermöglichkeiten überprüft werden müssen. Diese Überprüfung
der Bäume muss durch einen Experten (z.B. Förster oder SUP-Büro) erfolgen. Ist das Er-
gebnis positiv (stellt der Baum ein Höhlenbaum dar), muss dieser in räumlicher Nähe er-
setzt werden.
7. Info Gutachten Avifauna Wenn Bäume mit Höhlen auf der Fläche vorhanden sind und
diese gefällt werden, ist der Grünspecht von dieser Fläche verdrängt, da er keine Nistkäs-
ten annimmt. Daraus resultiert eine hohe ökologische Bedeutung von Bäumen für den
Grünspecht.
8. Wenn die Artenschutzprüfung nicht genannt ist, ist sie aus unterschiedlichen Gründen
nicht durchgeführt worden (z.B. weil die Fläche bereits versiegelt ist, oder eine kleine Bau-
lücke darstellt).
9. Wenn Gutachten (z.B. von ProChirop) schon im Rahmen der UEP untersucht und aufge-
nommen wurden, ist das Ergebnis dieses Gutachten nicht mehr gesondert aufgelistet, um
Wiederholungen zu vermeiden. Es ist nur im Zusammenhang mit durchzuführenden Maß-
nahmen genannt.
10. Pufferzone Wald Laut Omnibusgesetz (08.02.2017) ist für Veränderungen in der Puf-
ferzone des Waldes keine Genehmigung mehr erforderlich. Dennoch wird auch von Sei-
ten des MEV die Einhaltung des Pufferbereichs zwischen Wald und Bebauung sehr emp-
fohlen, u.a. wegen der Sicherheit (umfallende Bäume sind möglich), der Ökologie (hoher
Wert des Waldgürtels als Habitat oder Korridor) und des Klimas (ungünstiges Klima we-
gen Beschattung). Dies kann durch eine Servitude urbanisation oder durch die Klassie-
rung in eine Grünzone erfolgen. Daher wird bei den betreffenden Flächen jeweils auf die
Lage in der Wald-Pufferzone hingewiesen.
11. In der Übersichtstabelle (der Charakteristika jeder Fläche) sind als letzter Punkt geschütz-
te Strukturen/ Pufferzonen angegeben. Dieser Punkt bezieht sich auf das Vorhandensein
von geschützten Strukturen (z.B. Einzelbäume, Feldhecken, Feldwege, Baumgruppen,
etc.) nach dem Biotopkataster (à l’intérieur du périmètre d’agglomération; efor-ersa 2009).
Die Information über die Pufferzone gibt an, ob sich die planungsrelevante Fläche im Be-
reich einer Pufferzone (z.B. des Waldes – 30m) befindet (ebenfalls nach efor-ersa 2009).
12. Ergebnis UEP Um den Rahmen des vorliegenden Berichtes nicht zu sprengen, wurde
auf eine ausführliche Wiedergabe der Ergebnisse der UEP verzichtet. Diese sind stich-
punktartig wiedergegeben.
13. Avis MEV Die Informationen des Avis (MEV) sind ins Deutsche übersetzt und stich-
wortartig zusammengefasst worden und entsprechen sinngemäß dem französischen
Wortlaut.
14. Hangneigung Die Angaben zur Hangneigung, die im Rahmen der UEP getroffen wur-den, wurden überprüft und ggf. angepasst. In der UEP ist die Hangneigung in Prozent an-gegeben. Gemeint waren allerdings Grad. Daher wurden diese Angaben angepasst.
81
Information erhalten durch Fr. Harbusch (ProChirop) während einer Réunion am 07.06.2016.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 89 / 274
Die Angabe der Himmelsrichtung des Hanges wurde mit den deutschen Kürzeln (O für
Osten, W für Westen, etc.) abgekürzt.
15. Zone soumise à un PAP Wenn dies ohne weitere Bestimmung in der Tabelle der Cha-
rakteristika der einzelnen Flächen steht, so sind im PAG en vigueur keine weiteren Anga-
ben hierzu gemacht (weder Jahr noch Nummer).
16. Sollten auf den Potenzialflächen commodo-pflichtige Betriebe geplant sein, so sind hierfür
commodo-Genehmigungen erforderlich. Es gibt laut Email des Gemeindesekretärs (H.
Trausch, 30.04.2015) bisher keine commodo-pflichtigen Betriebe in der Gemeinde.
17. Die Artenschutzprüfung (efor-ersa 2017) unterteilt die potentielle Beeinträchtigung der Ar-
ten (durch die geplante Umklassierung) in folgende vier Bewertungskategorien:
Kategorie 1: grün: unbedenklich (nicht genannt bei den Flächen)
Kategorie 2: gelb: untergeordnete Bedeutung, evtl. Minimierungsmaßnahmen oder
weitere Untersuchungen erforderlich
Kategorie 3: orange: erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen, weitere
Untersuchungen erforderlich
Kategorie 4: rot: erhebliche Beeinträchtigungen, weitere Untersuchungen, ggf. Her-
ausnahmen der Fläche aus der Planung erforderlich
18. Definition der Alternative pro Fläche Laut aktualisiertem Leitfaden der SUP (2013)
kommt die Alternativsuche dann zum Tragen, „wenn aufgrund ermittelter erheblicher Um-
weltauswirkungen für einzelne Untersuchungsflächen die Notwendigkeit gegeben ist“.
Werden die Auswirkungen durch entsprechende Maßnahmen verringert, sodass keine er-
heblichen Auswirkungen vorliegen oder handelt es sich lediglich um ein reclassement
(z.B. HAB wird zu HAB-1), so entfällt die Alternativsuche. Im Folgenden ist dies durch den
Satz „Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben“ benannt.
19. Informationen der Réunions Die getroffenen Entscheidungen, sowie Informationen der
Réunions (siehe Tab. 4) sind in die Bewertung der einzelnen Flächen miteingeflossen.
Diese Informationen werden ggf. unter dem Punkt „Information Réunion“ pro Fläche auf-
gelistet. Hierbei werden nur die aktuellsten bzw. wichtigsten Informationen aufgelistet.
20. Verwendete Quellen der Abbildungen:
Orthofotos: AC Putscheid
Bilder der Flächen: Enviro Services International (2015 ggf. Aktualisierung 2018)
Plan der geschützten Biotope: efor-ersa (2009)
Archäologische Stätte: CNRA: Données textuelles et graphiques concernant les sites
archéologiques connus. 23.03.2016
5.1 Flächen, die in der DEP nicht vertiefend analysiert werden
Aufgrund der hohen Flächenanzahl und des daraus resultierenden hohen Umfangs dieses Ka-
pitels ist dieses als gesondertes Dokument im Anhang 1a zu finden.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 90 / 274
5.2 Flächen, die vertiefend analysiert werden
In der vorliegenden Detail- und Ergänzungsprüfung werden insgesamt 26 planungsrelevante
Flächen vertiefend untersucht.
Für eine bessere Übersicht sind pro Fläche eine Tabelle mit den wichtigsten Flächencharakte-
ristika sowie mit Abbildungen dargestellt (die grobe Flächenausdehnung ist hierbei rot [ggf.
gelb] umrandet). Die Blickrichtung des Fotos (links oben) ist im Luftbild (rechts oben) durch ei-
nen gelben Pfeil gekennzeichnet. Die Quellen der verwendeten Abbildungen sind folgende:
Fotos der Flächen (links oben): ESI 2015 (ggf. Aktualisierung ESI 2018)
Luftbilder (rechts oben): geoportail.lu, Stand Mai 2019
PAG en vigueur (links unten): Espace et Paysages. Stand: 29.10.2009
PAG projet (rechts unten): Espace et Paysages. Stand: 20.08.2018, ggf. Aktualisie-
rung 22.05.2019
Die jeweils gültigen Legenden sind in Abb. 13 und Abb. 14 dargestellt.
Abb. 13: Legende des PAG en vigueur. Quelle: Espace et Paysages 2009.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 91 / 274
Abb. 14: Legende des PAG projet. Quelle: Espace et Paysages 2019.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 92 / 274
5.2.1 Bivels
Fläche Bi5
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,39 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Baum-
bestand
PAG en vigueur: Zone d'habitation - Secteur d'habitat à caractère
rural
PAG projet (Stand UEP): HAB-1
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1, couloir pour projets routiers im O
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Geschützter Einzelbaum EB05
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 93 / 274
Ergebnis der UEP
Vorbelastung: CR 355
Kontakt mit Zone vert de protection (zukünftig: Zone de verdure)
Hohe Hangneigung: 15°-21°, O
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 4: essenzieller Bestandteil von Jagdgebieten der lo-
kalen Fledermausfauna und entlang des Ourtals wandernden Arten. Bebauung sollte le-
diglich entlang der Straße erfolgen. Ein Ausgleich für den Verlust an Jagdhabitaten
könnte durch ökologische Aufwertung intensiv genutzter Grünlandbereiche im Umfeld
der Fläche erfolgen (Harbusch 2014).
„Aufgrund eines potenziellen Artenschutzkonfliktes ist ein Umweltbericht zu erstellen.“82
Avis MEV
Vertiefende FFH-Prüfung und vertiefende Studie für Fledermäuse erforderlich.
Gehölze/ Bäume: haben potentiell essentielle Bedeutung für Fledermausfauna.
Für Bi5 und Bi10 sollte eine gemeinsame Feldanalyse erfolgen, um den funktionalen
Wert der Fläche als mögliche Fledermaus-Jagdhabitate festzustellen.
Aus der Feldanalyse hervorgehende Maßnahmen können erhebliche Auswirkungen auf
die Zielarten des angrenzenden Natura2000-Gebietes minimieren, sofern sie entspre-
chend umgesetzt werden.
Mehr als 20° Hangneigung: Erosionsgefahr nicht ausgeschlossen, vor Bebauung wird
eine geotechnische Untersuchung zur Bebaubarkeit der Fläche empfohlen.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und
Boden nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Flora
Auf der Fläche Bi5 befindet sich ein Einzelbaum (EB05) an der Rue du Lac. Dieser sollte erhal-
ten werden. Ist dies nicht möglich, so muss in räumlicher Nähe ein Ersatz erfolgen.
82
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 74.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 94 / 274
Fauna
Eine erste Abschätzung der Betroffenheit für die Fledermausfauna wurde im August 2014
(siehe auch Anhang 4c) mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
„Artenschutzrechtliche Bewertung
Die Wiese ist sicher Bestandteil essenzieller Jagdgebiete der lokalen Fledermausarten,
so wie auch wandernder Arten, die entlang der Our geeignete Lebensräume brauchen.
Eine Bebauung der Fläche sollte dem Wert Rechnung tragen und nur eine Bebauung
entlang der Straße vorsehen. Ein Ausgleich für den Verlust an Jagdgebieten könnte
durch Aufwertung von offenen und intensiv genutzten Flächen erfolgen.“83
Aufgrund des Avis MEV und der Tatsache, dass die Fläche in der Nähe des Natura2000-
Gebietes LU0001002 Vallée de l’Our de Ouren a Wallendorf Pont liegt, wurde im Jahr 2017 die
geforderte Detailprüfung der Fledermausfauna von ProChirop durchgeführt (gesamtes Gutach-
ten: siehe Anhang 4d):
Detailprüfung der Fledermausfauna (ProChirop 2017)
Methodik
„Zur Überprüfung der Fledermausaktivität und des Arteninventars im Bereich der Flä-
chen wurden akustische Erfassungen durchgeführt. Neben den Begehungen mit dem
Hand-betriebenen Detektor wurden automatische Detektoren eingesetzt. […]
Zur Ermittlung des Artenspektrums und der Fledermausaktivität auf den Flächen 5 und
10 kamen stationäre akustische Erfassungsgeräte zum Einsatz. Auf Fläche 10 wurden 6
Beprobungspunkte (BP) über insgesamt 17 Nächte, auf Fläche 5 wurden 4 BP über ins-
gesamt 13 Nächte überprüft. Die Erfassung wurde im Mai (4 Geräte jeweils über 2 Näch-
te), Juli (4 Geräte über jeweils 2 Nächte) und August (4 Geräte über insgesamt 9 Näch-
te) durchgeführt. […]
Die aufgezeichneten Rufsequenzen wurden mittels des Soundanalyseprogrammes
Batscope 3 […] eingelesen und analysiert. […]
Ergänzend zur Beprobung durch stationäre, akustische Erfassungsgeräte wurden auf
den Flächen 5 und 10 jeweils drei Detektorbegehungen durchgeführt. Die Begehungen
fanden in der ersten Nachthälfte bei trockenem, windarmen Wetter statt. Je nach Be-
gehbarkeit des Untersuchungsgebietes wurde die Fläche durch den Beobachter abge-
schritten oder im Falle von Tierbesatz auf der Fläche/ Betretungsverbotes durch den Ei-
gentümer, von außen eingesehen.
83
Zweite Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rahmen der PAG Planung. ProChirop. 28.08.2014.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 95 / 274
Ergebnisse
In den Untersuchungsgebieten Bivels 5 und 10 in Bivels, Gemeinde Putscheid, wurden
mit Hilfe der genannten Methoden insgesamt 8 Fledermausarten, bzw. Artengruppen
sicher nachgewiesen [Tab. 9]. Arten in rot sind unsichere Bestimmungen und somit als
Hinweis auf ein Vorkommen zu verstehen.”84
Tab. 9: Ergebnis der Detailstudie Fledermausfauna – nachgewiesene Fledermausarten, Methoden und Schutzstatus. Rot markiert sind unsichere Bestimmungen. Quelle: ProChirop 2017.
Flächenspezifische Ergebnisse
In Abb. 15 werden die Ergebnisse der akustischen Erfassungen dargestellt.
84
Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der PAG Fläche Bivels 5 und 10 in der Gemeinde Putscheid auf die Fledermausfauna. ProChirop mit fledkonzept. 02.11.2017.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 96 / 274
Abb. 15: Ergebnisse der akustischen Erfassungen (Detailprüfung Fleder-mausfauna) vom Mai bis August 2017 auf Bi5. Quelle: ProChirop 2017.
Zusammenfassung
„Auf Fläche 5 wurden insgesamt 8 Arten akustisch und teilweise auch visuell registriert
(Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Bartfledermaus, Großes
Mausohr (Einzelruf), Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler), dazu gab
es 2 Arthinweise (Wimperfledermaus und Mückenfledermaus). Außer der Bartfleder-
maus wurden Rufsequenzen der Gattung Myotis lediglich im August in geringer Aktivität
erfasst. Darunter auch zwei Arten des Anhangs II der FFH-RL (Großes Mausohr (Einzel-
ruf) und Wimperfledermaus (Hinweis)). In der Gruppe Nyctaloid wurde für Großen
Abendsegler und Kleinen Abendsegler im Rahmen der Detektorbegehungen und statio-
nären Beprobung eine geringe Aktivität gemessen. Die Breitflügelfledermaus wurde je-
doch im Mai sehr häufig registriert. Dies wurde durch ergänzend durchgeführte Detek-
torbegehungen bestätigt.
Häufigste Art war die Zwergfledermaus. Sie wurde an allen Beprobungspunkten und im
Rahmen aller Detektorbegehungen registriert. Andere Arten der Gruppe Pipistrelloid
(Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus) wurden mit sehr geringen Aktivitäten erfasst.
Eine besondere Bedeutung der Fläche wird somit nur für die Breitflügelfledermaus
erwartet (erstes Teilnahrungshabitat in Quartiernähe im Mai). Eine essenzielle Bedeu-
tung für die Population wird aus der einmaligen Häufigkeit nicht abgeleitet.“ 85
85
Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der PAG Fläche Bivels 5 und 10 in der Gemeinde Putscheid auf die Fledermausfauna. ProChirop mit fledkonzept. 02.11.2017.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 97 / 274
Artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermausfauna) der Auswirkungen einer Bebauung
der Fläche Bi5
„Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Da die einzelnen Bäume kein Quartierpotenzial aufweisen, ist ein Verstoß gegen das Tötungsverbot
nicht zu erwarten.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine Quartiere und essenziellen Jagdhabitate der Art betroffen. Allerdings leidet die siedlungs-
bewohnende Art der Zwergfledermaus unter kumulativem Habitatverlust. Hier sollten durch Maßnahmen
die Auswirkungen der Eingriffe gemindert bzw. Ersatzle-bensräume geschaffen werden [M1, M2, M3].
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist für die siedlungstolerante Art nicht zu erwarten.
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Die Gefahr von Tötungen oder Verletzungen ist wegen mangelnden Quartierangebotes nicht gegeben.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine Fortpflanzungsstätten der Art aus Luxembourg bekannt. Die Fläche stellt für die vorwie-
gend durchziehende Art kein essenzielles Jagdhabitat dar.
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist nicht zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 98 / 274
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Die Gefahr von Tötungen oder Verletzungen ist wegen mangelnden Quartierangebotes nicht gegeben.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine essenziellen Jagdhabitate betroffen. Eine Bedeutung der Fläche liegt für die Art nur als
Durchflugsraum von den potenziellen Baumquartieren im benachbarten Wald hin zu den Jagdgebieten
an der Our vor. Hier sollten durch Maßnahmen die Auswirkungen der Eingriffe gemindert bzw. Ersatzle-
bensräume geschaffen werden [M1, M2, M3].
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population wird nicht erwartet.
Gruppe der Bartfledermäuse [Myotis brandtii/ Myotis mystacinus]
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Hinweise auf eine Fortpflanzungsstätte durch die Erfassungen liegen nicht vor. Tötungen und Verlet-
zungen sind wegen des mangelnden Quartierangebotes nicht zu erwarten.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine essenziellen Jagdhabitate betroffen. Allerdings leidet die siedlungsbewohnende Art der
Kleinen Bartfledermaus unter kumulativem Habitatverlust. Hier sollten durch Maßnahmen die Auswir-
kungen der Eingriffe gemindert bzw. Ersatzlebensräume geschaffen werden [M1, M2, M3].
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Es ist keine Wochenstube der Artengruppe aus der näheren Umgebung bekannt. Eine Störung der
Population wird nicht erwartet.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 99 / 274
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Die Gefahr von Tötungen oder Verletzungen ist wegen mangelnden Quartierangebotes nicht gegeben.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es ist eine benachbarte Fortpflanzungsstätte der Art aus Bastendorf bekannt. Durch telemetrische Un-
tersuchungen wurden Jagdgebiete der Kolonie im Wald Akescht, nördlich von Bivels nachgewiesen
(Harbusch, 2014b). Eine Nutzung der Flächen durch Tiere der Kolonie ist also möglich. Die Fläche stellt
wegen der geringen Nachweise aber kein essenzielles Jagdhabitat dar. Die Maßnahmen M1 bis M3
sind geeignet, um eine Minderung des Eingriffs zu erreichen
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist nicht zu erwarten.
Betroffenheit nach Artikel 17
Die Fläche stellt ein geeignetes und temporär genutztes Jagdgebiet dar und ist somit qualitativ und
quantitativ gleichwertig zu ersetzen [A1].
Betroffenheit nach Artikel 12
Das Große Mausohr ist Schutzziel des benachbarten FFH-Gebietes. Da aber keine Flächen des
Schutzgebietes beansprucht werden und auch nur wenige saisonal begrenzte Nachweise geführt wur-
den, ist nicht von einer erheblichen Einwirkung auf den Erhaltungszustand der Art im Schutzgebiet aus-
zugehen.
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Es liegen Hinweise auf ein Reproduktionsquartier in unmittelbarer Nähe durch akustische Aufnahmen
und Beobachtungen vor. Auf der Fläche selbst befinden sich aber keine geeigneten Gebäude.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine essenziellen Jagdhabitate der in der Nähe gelegenen Fortpflanzungsstätten betroffen. Die
Art nutzt jedoch saisonal die Fläche bei Auftreten von geeigneten Beutetieren. Hier sollten Maßnahmen
zur Minderung des Eingriffs durchgeführt werden [M1, M2, M3].
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist für die siedlungstolerante Art nicht anzunehmen.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 100 / 274
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Die Gefahr von Tötungen oder Verletzungen ist wegen mangelnden Quartierangebotes nicht gegeben.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine Fortpflanzungsstätten der Art aus Luxembourg bekannt. Die Fläche stellt für die großräu-
mige jagende Art kein essenzielles Jagdhabitat dar.
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist nicht zu erwarten.
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Die Gefahr von Tötungen oder Verletzungen ist wegen mangelnden Quartierangebotes nicht gegeben.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine Fortpflanzungsstätten aus der Nähe bekannt. Die Fläche stellt für die großräumig jagende
Art kein essenzielles Jagdhabitat dar.
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist nicht zu erwarten.” 86
Eine zusammenfassende Übersicht der artenschutzrechtlichen Prüfung der Fledermausfauna stellt Tab. 10 dar.
86
Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der PAG Fläche Bivels 5 und 10 in der Gemeinde Putscheid auf die Fledermausfauna. ProChirop mit fledkonzept. 02.11.2017.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 101 / 274
Tab. 10: Zusammenfassende Übersicht der artenschutzrechtlichen Prüfung (Detailstudie Fledermäu-se) Bi5. Quelle: ProChirop 2017.
Vermeidungs und Ersatzmaßnahmen
V1: Die Fällungen von Bäumen sollten im Vollwinter durchgeführt werden.
M1: Die Eingriffsfläche ist so zu verkleinern, dass die Ostseite von Bivels 5 als Raum
für einen Flugkorridor erhalten bleibt. Die Breite des Korridors sollte ca. 10m be-
tragen.
M2: Die entfallenen Obstbäume sollten in einer geschlossenen Reihe hinter den Häu-
sern der „Rue du Cimetière“ ersetzt werden, um hier eine Leitlinie in die nördlich
gelegenen Wiesen und Weidenflächen zu schaffen.
M3: Die Bebauung sollte nur entlang der Straße „Rue du Lac“ erfolgen, damit die
Grünstrukturen östlich davon erhalten bleiben können. Durch Nutzung der rück-
wärtigen Parzellen als Gartenland mit naturnaher Gestaltung kann ein Teil des
Habitatverlustes ersetzt werden.
A1: Die Weidefläche mit dem Obstbaumbestand ist quantitativ und qualitativ gleich-
wertig auszugleichen.”87
87
Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der PAG Fläche Bivels 5 und 10 in der Gemeinde Putscheid auf die Fledermausfauna. ProChirop mit fledkonzept. 02.11.2017.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 102 / 274
Vertiefende Natura2000-Prüfung (FFH-Prüfung)
Auf erneute Nachfrage von Seiten des SUP-Büros bei dem Expertenbüro der FFH- und Arten-
schutzprüfung (efor-ersa) wurde mehrfach versichert, dass es kein Bedarf an einer vertiefenden
FFH-Prüfung im Fall der Fläche Bi5 gibt:
„Für Bivels_5 gab es nur hinsichtlich der Fledermausfauna weiteren Untersuchungsbe-
darf. […] Der Untersuchungsbedarf im Hinblick auf Fledermäuse sollte durch das Gut-
achten von Frau Dr. Harbusch abgedeckt sein.“88
Dadurch wurde im Rahmen der Detail- und Ergänzungsprüfung keine vertiefende FFH-Prüfung
durchgeführt.
Schutzgut Boden
Auf der planungsrelevanten Fläche liegt überwiegend eine hohe Hangneigung von ca. 15°-25°
vor (geoportail.lu, Stand Juli 2018) (siehe auch Abb. 16), sodass gegebenenfalls die Hangstabi-
lität geotechnisch zu überprüfen ist, damit die Gefahr der Hangrutschung reduziert bzw. durch
entsprechende Maßnahmen vermieden werden kann. Eine Bebauung in steilem Gelände wirkt
sich darüber hinaus nachteilig auf die Aspekte des Bodenschutzes aus, da in der Regel auf-
wendige Erdarbeiten und Stützmaßnahmen erforderlich werden und häufig erhebliche Mengen
an nicht anderweitig nutzbarem Gesteinsaushub anfallen, die zu einer unverhältnismäßig hohen
Belastung der nationalen Bauschuttdeponien führen. Die Erschließung neuer Baugebiete
sollte daher hauptsächlich auf den unteren Hangneigungsklassen zwischen 0° ‐ 12° Neigung
stattfinden.
Abb. 16: Hangneigung der Fläche Bi5. Quelle:
Geoportail.lu, Stand Juli 2018.
88
Information erhalten per Email am 19.03.2018 durch Efor-ersa. 19.03.2018.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 103 / 274
Nullvariante
Ein Vergleich des PAG en vigueur (Zone d'habitation - Secteur d'habitat à caractère rural) und
des PAG projet (HAB-1) ergibt, dass die Klassierung der Flächennutzung weitgehend unverän-
dert bleibt. Dadurch entfällt die Nullvariante.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Umsetzung der geforderten Maßnahmen wird durch die Definition à la protection de la natu-
re et des ressources naturelles Art. 17/ Art. 20/ Art. 2189 vermerkt. Diese umfasst die voran ge-
nannten Maßnahmen (eine zusammenfassende Übersicht stellt Tab. 17 dar).
Tab. 11: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Bi5.
Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensa-
tionsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
Fledermäuse V1 (Fällungen im Vollwinter) à la protection de la nature et des
ressources naturelles art.17/ art.21
M1 (Reduktion Eingriffsfläche, 10m Korridor im
Osten der Fläche)
à la protection de la nature et des
ressources naturelles art.17/ art.21
M2 (Ersatz der entfallenen Obstbäume in einer
geschlossenen Reihe hinter den Häusern der
„Rue du Cimetière“)
à la protection de la nature et des
ressources naturelles art.17/ art.21
M3 (Bebauung nur entlang der Straße “Rue du
Lac“; Nutzung der rückwärtigen Parzellen als
Gartenland mit naturnaher Gestaltung)
à la protection de la nature et des
ressources naturelles art.17/ art.21
A1 (quantitativ und qualitativ gleichwertiger Aus-
gleich der Weidefläche mit Obstbaumbestand)
à la protection de la nature et des
ressources naturelles art.17/ art.21
Fazit
Insgesamt können die genannten Minderungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
als angemessen bewertet werden. Unter der Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung
dieser Maßnahmen/ Bedingungen (Erhalt geschützter und nicht geschützter Strukturen [ggf.
89
Entsprechend dem Naturschutzgesetz loi du 18 juillet 2018 concernant la protection de la nature et des ressources
naturelles et modifiant
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 104 / 274
Ersatz dieser in räumlicher Nähe]; Maßnahmen der Fledermausfauna; Geotechnisches Gutach-
ten der Hangstabilität), sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 105 / 274
Fläche Bi8
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,18 ha
Aktuelle Nutzung: Gartenbereich/ Wiese mit Baumbestand und
kleinem Gebäude
PAG en vigueur: Zone verte de protection
PAG projet (Stand UEP): HAB-1
PAG projet (Stand 20.08.18): 67% HAB-1, 33% JAR
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: nein, 20%: Puffer Wald
Ergebnis der UEP
Teil der Fläche im 30m Puffer zum Wald, zwei nicht geschützte Hecken vorhanden
Mittlere bis hohe Hangneigung > 20°, SO
Artenschutzprüfung: Fledermausfauna 3: Gehölzstrukturen Bedeutung als Leitlinie,
Grünflächen Jagdhabitat, Bebauung lediglich entlang des Zufahrtsweges, vorhandene
Bäume soweit wie möglich in Planung integrieren
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht muss erstellt werden, weil eine „Zone verte de protection“ verloren
geht sowie auch aus artenschutzrechtlichen Gründen.“90
90
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 74.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 106 / 274
Avis MEV
Analyse des Schutzguts Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt; Empfehlungen von ProChirop
beachten; harmonische Integration des Projektes in bestehende Topographie (>20° Hangnei-
gung).
Réunion (27.02.2018)
Es sind noch keine konkreten Projekte für diese Fläche bekannt. Wegen hoher Hangneigung ist
es möglich nur zwei Häuser zu bauen, deren Höhe an die Höhe der bestehenden Häuser ange-
passt wird.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und
Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Flora
Auf der Fläche Bi8 befinden sich keine geschützten Biotope. Allerdings liegt die Fläche zu ca.
20% im Pufferbereich des Waldes.
Fauna
Eine Abschätzung der Betroffenheit für die Fledermausfauna wurde im August 2014 (siehe
auch Anhang 4c) mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
„Artenschutzrechtliche Bewertung
Der Grüngürtel hat Bedeutung als Leitlinie, die Grünflächen als Jagdgebiet. Eine Bebau-
ung sollte sich entlang des Zufahrtweges beschränken und nur wenige Bauplätze nut-
zen, um diese Funktionen weiterhin zu erhalten. Die Bäume sollten soweit möglich inte-
griert werden.“91
Schutzgut Landschaft
Die Fläche Bi8 grenzt an ein locker bebautes Wohngebiet sowie an eine Grünzone (Zone de
Verdure im Westen der Fläche). Sie stellt einen charakteristischen Hang entlang der Our dar,
der aktuell als Wiese/ Gartenbereich mit linienförmigen Gehölzstrukturen (alte, hochwertige
Bäume) genutzt wird. Eine Reduktion der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch
einen Grünstreifen ergibt auf Grund der Lage innerhalb der Ortschaft und der Größe der Fläche
wenig Sinn.
91
Zweite Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rahmen der PAG Planung. ProChirop. 28.08.2014.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 107 / 274
Es sollte stattdessen darauf geachtet werden, dass bei der Bebauung der Fläche ein hoher
Durchgrünungsgrad im Wohngebiet erreicht wird, die vorhandenen Grünstrukturen weitgehend
in die Planung integriert und erhalten werden und die Hausgärten mit weiteren Grünstrukturen
aufgewertet werden (dies ist bei einer Bebauung von nur zwei Häusern anzunehmen). Ferner
muss eine angepasste Bauweise an die landschaftlichen Gegebenheiten erfolgen. Ebenso
muss sich die Bebauung (z.B. in Bezug auf die Höhe, die Farbe und die Form der zukünftigen
Gebäude) an die bestehende Bebauung im Flächenumfeld anpassen.
Nullvariante
Im PAG en vigueur ist die Fläche als Zone verte de protection ausgewiesen. Von negativen
Auswirkungen auf die Schutzgüter ist hierbei nicht auszugehen. Im Gegenteil ist durch die Bei-
behaltung dieser Klassierung mit positiven Auswirkungen auf die Schutzgüter Bevölkerung/ Ge-
sundheit der Menschen, Pflanzen/ Tiere/ Biologische Vielfalt (die hochwertigen Grünstrukturen
bleiben erhalten, dies kommt auch der Fledermausfauna zugute), Boden (keine Versiegelung;
keine Bebauung in hoher Hanglage), Wasser (keine Beeinträchtigung des Wasserkreislaufs;
größere Fläche zum Versickern des Regenwassers), Klima/ Luft (Erhalt einer Grünfläche und
somit Frischluftproduktionsfläche) und Landschaft (Erhalt der charakteristischen Hänge entlang
der Our, keine Bebauung dieser). Ein Nachteil ist, dass der Bevölkerung weniger bebaubarer
Wohnraum zur Verfügung steht, allerdings ist dieser durch die geringe Größe und Bebaubarkeit
der Fläche als relativ gering einzuschätzen.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Bebauung darf lediglich entlang der vorhandenen Straßen erfolgen. Dadurch bleibt der In-
nenbereich der Fläche, der die hochwertigen Grünstrukturen beinhaltet, überwiegend erhalten.
Diese Tatsache wird durch die Klassierung Zone de jardin in der Mitte der Fläche gewährleistet.
Dadurch wird auch den Anforderungen des Fledermausgutachtens Rechnung getragen. Ferner
muss durch die erhöhte Hangneigung ein geotechnisches Gutachten durchgeführt werden, um
die Gefahr von Hangrutschungen zu reduzieren.
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (Bebauung nur entlang der Straßen,
Erhalt hochwertiger Grünstrukturen [ggf. Ersatz dieser in räumlicher Nähe]; Geotechnisches
Gutachten der Hangstabilität), sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 108 / 274
Fläche Bi10
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,98 ha
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftlich genutzte Fläche mit
geschützem Einzelbaum und geschützter
Feldhecke
PAG en vigueur: Zone d'habitation - Secteur d'habitat à caractère
rural, soumis à un PAP
PAG projet (Stand UEP): HAB-1, PAP NQ
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1, PAP NQ, Einzelbaum
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Einzelbaum (EB04), Feldhecke (FHe02),
Puffer Natura2000 (20%)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 109 / 274
Ergebnis der UEP
Laut BD-Topo auch ungeschützte Hecken/ Gebüsche/ Gehölze/ Baumreihen vorhanden
Hohe Hangneigung >20°, O
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 4, Vögel: 3
o Fledermäuse: intensive Nutzung essentielles Jagdgebiet (lokale, wandernde
Arten), weitere Untersuchungen empfohlen
o Vögel (Höhlenbrüter): potenzieller Lebensraum des Gartenrotschwanzes und des
Grünspechts; Bestand aus älteren (Obst-) Bäumen mit Höhlenangeboten, könnte
Brutlebensraum sein; weitere Untersuchungen empfohlen, Verlust von ggf. vor-
handenen Bruthöhlen (Gartenrotschwanz) durch Ausbringen geeigneter Nistkäs-
ten in direkter räumlicher Nähe auszugleichen; Umsetzung des Eingriffs außer-
halb der Brutsaison;
Landschaftsbild: Bebauung führt zu erheblicher Änderung, durch die Lage im Hang
Fazit UEP
„Aufgrund des potenziellen Artenschutzkonfliktes und des Landschaftsbildes ist ein Um-
weltbericht zu erstellen.“92
Avis MEV
Vertiefende Natura2000-Prüfung und vertiefende Studie für Fledermäuse (mit Bi5) erfor-
derlich.
Da Grünspecht und Gartenrotschwanz möglicherweise vorkommen, müssen in der DEP
die von efor-ersa beschriebenen Maßnahmen und Empfehlungen aufgenommen wer-
den.
Wegen mittlerer und hoher Hangneigung und Größe der Fläche müssen Hangrut-
schungsrisiko und landschaftliche Integration thematisiert werden.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt,
Boden und Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Schutzgebiet
Diese Fläche liegt zu ca. 20% im Pufferbereich des Natura2000-Gebietes LU0001002 Vallée de
l’Our de Ouren a Wallendorf Pont und grenzt im Süden an dieses Schutzgebiet an. Das
Schutzgebiet darf durch (Nutzungs-) Änderungen auf der Fläche in keiner Weise beeinträchtigt
werden. Im FFH-Screening ist insbesonders auf die Wimperfledermaus und das große Mausohr
verwiesen, für die die Fläche Bi10 mit möglicher hoher Bedeutung eingestuft wird. Kumulativ
wird durch eine Bebauung der Fläche eine mögliche Beeinträchtigung der Gewässerqualität der
Our nicht ausgeschlossen.
92
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 75.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 110 / 274
Flora
Auf der Fläche Bi10 befinden sich ein geschützter Einzelbaum (EB04) und eine geschützte
Feldhecke (FHe02). Diese Strukturen sollten erhalten werden. Ist dies nicht möglich, so muss in
räumlicher Nähe ein Ersatz erfolgen.
Fauna
Eine erste Abschätzung der Betroffenheit für die Fledermausfauna wurde im März 2015 (siehe
auch Anhang 4c) mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
„Artenschutzrechtliche Bewertung
Aufgrund der Lage von Bivels im Mäanderbogen der Our ist von einer intensiven Nut-
zung der geeigneten Habitate durch lokale wie wandernde Fledermausarten auszuge-
hen. Da die Fläche relativ groß ist und ein bevorzugtes Habitat für mehrere Arten dar-
stellt, wird von einer essenziellen Bedeutung ausgegangen. Dabei werden sowohl An-
hang II Arten wie Mausohr und Wimperfledermaus betroffen, wie auch eine Reihe von
Anhang IV Arten. Insofern sind Art. 17 Habitate betroffen. Um eine Verträglichkeit der
Planung zu prüfen und etwaige Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen festzulegen,
sind Studien im Gelände durchzuführen, die die tatsächliche Nutzung durch die Fleder-
mäuse untersuchen.
Auf eine solche Studie kann nur verzichtet werden, wenn sichergestellt wird, dass in
räumlicher Nähe (im Mäanderbogen) eine gleich große landwirtschaftlich genutzte Flä-
che extensiviert und optimiert wird, so dass ein Ausgleich nach Art. 17 gewährleistet
wird.“93
Aufgrund des Avis MEV und der Tatsache, dass die Fläche in der Nähe des Natura2000-
Gebietes LU0001002 Vallée de l’Our de Ouren a Wallendorf Pont liegt, wurde im Jahr 2017 die
geforderte Detailprüfung der Fledermausfauna von ProChirop durchgeführt (gesamtes Gutach-
ten: siehe Anhang 4d):
Detailprüfung der Fledermausfauna (ProChirop 2017)
Methodik
Zur Methodik: siehe Bi5, S.93. Es wurde eine akustische Erfassung durchgeführt.
93
Dritte ergänzende Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rahmen der PAG Planung. ProChirop. 25.03.2015.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 111 / 274
Ergebnisse
In den Untersuchungsgebieten Bivels 5 und 10 in Bivels, Gemeinde Putscheid, wurden
mit Hilfe der genannten Methoden insgesamt 8 Fledermausarten, bzw. Artengruppen
sicher nachgewiesen [siehe S. 95, Tab. 9]. Arten in rot sind unsichere Bestimmungen
und somit als Hinweis auf ein Vorkommen zu verstehen.”94
Flächenspezifische Ergebnisse
In Abb. 17 werden die Ergebnisse der akustischen Erfassungen dargestellt.
Abb. 17: Ergebnisse der akustischen Erfassungen (Detailprüfung Fledermausfauna) vom Mai bis August 2017 auf Bi10. Quelle: ProChirop 2017.
94
Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der PAG Fläche Bivels 5 und 10 in der Gemeinde Putscheid auf die Fledermausfauna. ProChirop mit fledkonzept. 02.11.2017.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 112 / 274
Zusammenfassung
“Auf Fläche 10 wurden insgesamt 8 Arten sicher akustisch registriert (Zwergfledermaus,
Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Bartfledermaus, Großes Mausohr, Breitflügel-
fledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler). Die Wimperfledermaus konnte nicht si-
cher bestimmt werden.
Außer der Bartfledermaus wurden Rufsequenzen der Gattung Myotis lediglich im August
in geringer Aktivität erfasst. Darunter auch Arten des Anhang-II der FFH-Richtlinie (Gro-
ßes Mausohr (2 Rufsequenzen im August) und Wimperfledermaus (Hinweis, 1 Rufse-
quenz im August)). Großer Abendsegler und Kleiner Abendsegler wurden im Rahmen
der Detektorbegehungen und stationären Beprobung mit geringen Aktivitätszahlen ge-
messen. Die Breitflügelfledermaus wurde jedoch im Mai während den Detektorbegehun-
gen und im Rahmen der stationären Erfassung sehr häufig registriert.
Häufigste Art war die Zwergfledermaus. Sie wurde an allen Beprobungspunkten und im
Rahmen aller Detektorbegehungen registriert. Die zweite registrierte Art der Gruppe Pi-
pistrelloid (Rauhautfledermaus), wurde mit sehr geringen Aktivitäten erfasst. Eine be-
sondere Bedeutung wird auf Grund der erhöhten Aktivität im Mai und der Beobachtun-
gen der Detektorbegehungen für die Breitflügelfledermaus erwartet.”95
95
Dritte ergänzende Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rahmen der PAG Planung. ProChirop. 25.03.2015.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 113 / 274
Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der Fläche Bi10
„Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Tötungen durch die Zerstörung besetzter Baumquartiere (Tagesquartiere) sind zu ver-meiden [V1].
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine Wochenstubenquartiere und essenziellen Jagdhabitate der Art betroffen. Allerdings leidet
die siedlungsbewohnende Art der Zwergfledermaus unter kumulativem Habitatverlust. Hier sollten durch
Maßnahmen die Auswirkungen der Eingriffe gemindert bzw. Ersatzlebensräume geschaffen werden
[E1, M1, M2, M3].
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist für die siedlungstolerante Art nicht zu erwarten.
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Tötungen durch die Zerstörung besetzter Baumquartiere (Tagesquartiere) sind zu ver-meiden [V1].
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine Fortpflanzungsstätten der Art aus Luxembourg bekannt. Die Fläche stellt für die vorwie-
gend durchziehende Art kein essenzielles Jagdhabitat dar.
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist nicht zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 114 / 274
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Tötungen durch die Zerstörung besetzter Baumquartiere (Tagesquartiere) sind zu ver-meiden [V1].
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine essenziellen Jagdhabitate betroffen. Eine Bedeutung der Fläche liegt für die Art nur als
Durchflugsraum von den potenziellen Baumquartieren im benachbarten Wald hin zu den Jagdgebieten
an der Our vor. Hier sollten durch Maßnahmen die Auswirkungen der Eingriffe gemindert bzw. Ersatzle-
bensräume geschaffen werden [M1, M2, M3].
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population wird nicht erwartet.
Gruppe der Bartfledermäuse [Myotis brandtii/ Myotis mystacinus]
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Hinweise auf eine Fortpflanzungsstätte durch die Erfassungen liegen nicht vor. Tötungen durch die
Zerstörung besetzter Baumquartiere (Tagesquartiere) sind zu vermeiden [V1].
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine essenziellen Jagdhabitate betroffen. Allerdings leidet die siedlungsbewohnende Art der
Kleinen Bartfledermaus unter kumulativem Habitatverlust. Hier sollten durch Maßnahmen die Auswir-
kungen der Eingriffe gemindert bzw. Ersatzlebensräume geschaffen werden [M1, M2, M3].
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Es ist keine Wochenstube der Artengruppe aus der näheren Umgebung bekannt. Eine Störung der
Population wird nicht erwartet.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 115 / 274
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Die Gefahr von Tötungen oder Verletzungen ist wegen mangelnden Quartierangebotes nicht gegeben.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es ist eine benachbarte Fortpflanzungsstätte der Art aus Bastendorf bekannt. Durch telemetrische Un-
tersuchungen wurden Jagdgebiete der Kolonie im Wald Akescht, nördlich von Bivels nachgewiesen
(Harbusch, 2014b). Eine Nutzung der Flächen durch Tiere der Kolonie ist also möglich. Die Fläche stellt
wegen der geringen Nachweise aber kein essenzielles Jagdhabitat dar. Die Maßnahmen E1, M1 bis M3
sind geeignet, um eine Minderung des Eingriffs zu erreichen.
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist nicht zu erwarten.
Betroffenheit nach Artikel 17
Die Fläche stellt ein geeignetes und temporär genutztes Jagdgebiet dar und ist somit qualitativ und
quantitativ gleichwertig zu ersetzen [A1].
Betroffenheit nach Artikel 12
Das Große Mausohr ist Schutzziel des benachbarten FFH-Gebietes. Da aber keine Flächen des
Schutzgebietes beansprucht werden und auch nur wenige saisonal begrenzte Nachweise geführt wur-
den, ist nicht von einer erheblichen Einwirkung auf den Erhaltungszustand der Art im Schutzgebiet aus-
zugehen.
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Es liegen Hinweise auf ein Reproduktionsquartier in unmittelbarer Nähe durch akustische Aufnahmen
und Beobachtungen vor. Auf der Fläche selbst befinden sich aber keine geeigneten Gebäude, die als
Quartier genutzt werden könnten.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine essenziellen Jagdhabitate der in der Nähe gelegenen Fortpflanzungsstätten betroffen. Die
Art nutzt jedoch saisonal die Fläche bei Auftreten von geeigneten Beutetieren. Hier sollten Maßnahmen
zur Minderung des Eingriffs durchgeführt werden [E1, M1, M2, M3].
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist für die siedlungstolerante Art nicht anzunehmen.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 116 / 274
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Die Gefahr von Tötungen oder Verletzungen ist wegen mangelnden Quartierangebotes nicht gegeben.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine Fortpflanzungsstätten der Art aus Luxembourg bekannt. Die Fläche stellt für die großräu-
mige jagende Art kein essenzielles Jagdhabitat dar.
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist nicht zu erwarten.
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)
Betroffenheit nach Artikel 20
Verbot von Tötungen und Verletzungen
Die Gefahr von Tötungen oder Verletzungen ist wegen mangelnden Quartierangebotes nicht gegeben.
Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Es sind keine Fortpflanzungsstätten aus der Nähe bekannt. Die Fläche stellt für die großräumig jagende
Art kein essenzielles Jagdhabitat dar.
Betroffenheit nach Artikel 28
Verbot der Störung der Population
Eine Störung der Population ist nicht zu erwarten.”96
Eine zusammenfassende Übersicht der artenschutzrechtlichen Prüfung der Fledermaus-
fauna stellt Tab. 12 dar.
96
Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der PAG Fläche Bivels 5 und 10 in der Gemeinde Putscheid auf die Fledermausfauna. ProChirop mit fledkonzept. 02.11.2017.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 117 / 274
Tab. 12: Zusammenfassende Übersicht der artenschutzrechtlichen Prüfung (Detailstudie Fledermäuse) Bi10. Quelle: ProChirop 2017.
Vermeidungs und Ersatzmaßnahmen
V1: Die Fällungen von Bäumen sollten im Vollwinter durchgeführt werden.
E1: Potenziell geeignete Quartierbäume sind gleichwertig zu ersetzen.
M1: Die Eingriffsfläche ist so zu verkleinern, dass die Südseite von Bivels 10 als
Raum für einen Flugkorridor erhalten bleibt. Die Breite des Korridors sollte mind.
25m betragen. Er ist mit standortgerechten heimischen (Obst) Baumarten oder
als Baumhecke anzulegen. Dieser Korridor dient gleichzeitig als Pufferstreifen
zum direkt anschließenden FFH-Gebiet und soll Einwirkungen durch Licht abpuf-
fern.
M2: Die entfallenen Bäume und Obstbäume sollten durch Anpflanzungen standortge-
rechter heimischer Baumarten auf den Privatparzellen ersetzt werden. Eine na-
turnahe Gartengestaltung sollte festgeschrieben werden. Somit kann ein Teil des
Ausgleichs für Habitatverlust auf der Fläche erfolgen.
A1: Die Wiesen und Weideflächen mit Baumbestand sind quantitativ und qualitative
gleichwertig auszugleichen.97
97
Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der PAG Fläche Bivels 5 und 10 in der Gemeinde Putscheid auf die Fledermausfauna. ProChirop mit fledkonzept. 02.11.2017.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 118 / 274
Vertiefende Natura2000-Prüfung (FFH-Prüfung)
Auf erneute Nachfrage von Seiten des SUP-Büros bei dem Expertenbüro der FFH- und Arten-
schutzprüfung (efor-ersa) wurde mehrfach versichert, dass es kein Bedarf an einer vertiefenden
FFH-Prüfung im Fall der Fläche Bi5 gibt:
„Für Bivels_5 gab es nur hinsichtlich der Fledermausfauna weiteren Untersuchungsbe-
darf. […] Der Untersuchungsbedarf im Hinblick auf Fledermäuse sollte durch das Gut-
achten von Frau Dr. Harbusch abgedeckt sein.“98
Dadurch wurde im Rahmen der Detail- und Ergänzungsprüfung keine vertiefende FFH-Prüfung
durchgeführt.
Schutzgut Boden
Auf der planungsrelevanten Fläche liegt eine mittlere Hangneigung zwischen 12-15° im Osten
bis eine hohe Hangneigung von 15-35° im Westen vor (geoportail.lu, Stand Juli 2018) (siehe
auch Abb. 18), sodass die Hangstabilität geotechnisch zu überprüfen ist, damit die Gefahr der
Hangrutschung reduziert bzw. durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden kann. Eine
Bebauung in steilem Gelände wirkt sich darüber hinaus nachteilig auf die Aspekte des Boden-
schutzes aus, da in der Regel aufwendige Erdarbeiten und Stützmaßnahmen erforderlich wer-
den und häufig erhebliche Mengen an nicht anderweitig nutzbarem Gesteinsaushub anfallen,
die zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung der nationalen Bauschuttdeponien führen. Die
Erschließung neuer Baugebiete sollte daher hauptsächlich auf den unteren Hangneigungs-
klassen zwischen 0° ‐ 12° Neigung stattfinden. Daher wird empfohlen die Erschließung der
Fläche auf die unteren Hangneigungsklassen (dementsprechend im Osten der Fläche) zu be-
schränken.
Abb. 18: Hangneigung der Fläche Bi10. Quelle: geoportail.lu,
Stand Juli 2018.
98
Information erhalten per Email am 19.03.2018 durch Efor-ersa. 19.03.2018.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 119 / 274
Schutzgut Landschaft
Die Fläche Bi10 grenzt im Osten, Norden und quasi auch im Westen an ein Wohngebiet, wäh-
rend sich südlich der Fläche in direkter Nachbarschaft das Natura2000-Gebiet LU0001002 be-
findet. Sie stellt einen charakteristischen Hang entlang der Our dar, der aktuell als Wiese (Be-
weidung mit Rindern) mit lockerem Gehölzbestand und verwilderten Gartenbereichen genutzt
wird (vgl. Abb. 19). Eine Reduktion der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch ei-
nen Grünstreifen ergibt an dieser Stelle wenig Sinn. Es sollte allerdings darauf geachtet wer-
den, dass bei der Bebauung der Fläche ein hoher Durchgrünungsgrad im Wohngebiet erreicht
wird, die vorhandenen Grünstrukturen weitgehend in die Planung integriert und erhalten werden
und die Hausgärten mit weiteren Grünstrukturen aufgewertet werden. Ferner muss eine ange-
passte Bauweise an die landschaftlichen Gegebenheiten erfolgen und die Bebauung muss sich
(z.B. in Bezug auf die Höhe der Gebäude, die Farbe und die Form) an die bestehende Bebau-
ung in Bivels anpassen. Ein unbebauter Puffer von 20m zum Naturschutzgebiet (im Süden der
Fläche, der auch als Korridor für die Fledermausfauna dient) wird eingehalten. Generell wird
von Seiten des SUP-Büros empfohlen diese Fläche nicht zu urbanisieren.
Abb. 19: Fotos der Fläche Bi10, aktuelle Flächennutzung. Quelle: ProChirop 2017.
Nullvariante
Ein Vergleich des PAG en vigueur (Zone d’habitation) und des PAG projet (HAB-1, PAP NQ)
ergibt, dass die Flächennutzung weitgehend unverändert bleibt. Dadurch entfällt die Nullvarian-
te.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen wird durch die Servitude urbanisation CE1
(corridor pour espèces protégées) (couloir chauves-souris – zone tampon, 20m im Süden, so-
wie 5m im Osten der Fläche) sowie durch die Definition à la protection de la nature et des res-
sources naturelles art.17/ art.21 gewährleistet. Diese umfasst die voran genannten Maßnahmen
(eine zusammenfassende Übersicht stellt Tab. 13 dar). Ferner muss vor Baubeginn ein geo-
technisches Gutachten durchgeführt werden.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 120 / 274
Tab. 13: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Bi10.
Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensations-
maßnahmen:
Umgesetzt durch:
Fledermäuse V1 (Fällungen im Vollwinter) à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
E1 (Ersatz potentieller Quartierbäume) à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
M1 (Reduktion Eingriffsfläche, 25m Korridor im
Süden der Fläche)
Servitude urbanisation CE1
(corridor pour espèces proté-
gées)
M2 (Ersatz der entfallenen Obstbäume auf den
Privatparzellen)
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
A1 (quantitativ und qualitativ gleichwertiger Aus-
gleich der Weideflächen mit Baumbestand)
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen (Garten-
rotschwanz) durch Ausbringen geeigneter Nistkäs-
ten in direkter räumlicher Nähe auszugleichen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Umsetzung des Eingriffs außerhalb der Brutsaison; à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Puffer Natu-
ra2000-Gebiet
Reduktion Eingriffsfläche, 25m Korridor im Süden
der Fläche
Servitude urbanisation CE1
(corridor pour espèces proté-
gées)
Landschaft
(landschaftliche
Integration)
Bebauung mit hohem Durchgrünungsgrad; vorhan-
denen Grünstrukturen weitgehend in Planung integ-
rieren und erhalten; Hausgärten mit Grünstrukturen
aufwerten
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Biotope Erhalt der Biotope, ggf. Ersatz dieser in räumlicher
Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 121 / 274
Fazit
Insgesamt können die genannten Minderungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
als angemessen bewertet werden. Unter der Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung
dieser Maßnahmen/ Bedingungen (Erhalt geschützter und nicht geschützter Strukturen [ggf.
Ersatz dieser in räumlicher Nähe]; Schutz des Natura2000-Gebietes LU0001002; Maßnahmen
der Fledermausfauna und der Avifauna; Geotechnisches Gutachten der Hangstabilität; Maß-
nahmen landschaftliche Integration), sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 122 / 274
5.2.2 Gralingen
Fläche Gr1
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,11 ha
Aktuelle Nutzung: Friedhof mit kleinem Parkplatz
PAG en vigueur: Zone agricole
PAG projet (Stand UEP): BEP
PAG projet (Stand 20.08.18): BEP
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Keine
Ergebnis der UEP
Fläche wird als Parkplatz benutzt, Friedhof befindet sich daneben
auf Luftbild mehrere Bäume präsent
keine Artenschutzprüfung durchgeführt
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht entfällt, trotz Einstufung als BEP, weil die Fläche schon genutzt
wird.“99
99
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 93.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 123 / 274
Avis MEV
Die Fläche befindet sich am Eingang der Ortschaft und hat starke Auswirkungen auf die land-
schaftliche Integration. Wenn die Gemeinde Putscheid die Klassierung weiter beibehalten will,
muss die Fläche in der DEP mit Fokus auf die landschaftliche Integration und die dörfliche Iden-
tität untersucht werden.
Somit soll laut Avis MEV das Schutzgut Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Landschaft
Die Qualität einer Landschaft wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst, so beispielswei-
se von der Höhenlage und Exponiertheit der Bebauung sowie von der Einbindung des Sied-
lungsbereiches in das Landschaftsbild.
Landschaftliche Integration
Die Fläche Gr1 befindet sich etwas außerhalb des Ortskerns von Gralingen und stellt den Ab-
schluss der Ortschaft zum Offenland nach Norden hin dar. Sie ist umgeben von (bisher) land-
wirtschaftlich genutzten Flächen. Aktuell befinden sich der Friedhof sowie ein dazugehöriger
kleiner Parkplatz auf der Fläche. Da diese Nutzung schon längerfristig besteht und sich dieser
kleine Friedhof harmonisch in die Umgebung einfügt (auf der Fläche sind einige Grünstrukturen
vorhanden, die den Friedhof nach Süden und zur Straße hin abschirmen, vgl. auch Abb. 20),
sind von Seiten des SUP-Büros keine größeren Maßnahmen im Bereich der landschaftlichen
Integration erforderlich. Dennoch wird empfohlen, weitere Grünstrukturen (z.B. eine blütenrei-
che Hecke/ Gehölzstrukturen) im Norden der Fläche, als weitere Abgrenzung zum Offenland
hin, anzupflanzen.
Abb. 20: Fotos der Fläche Gr1. Grünstrukturen auf der Fläche. Quelle: ESI 2018.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 124 / 274
Nullvariante
Im PAG en vigueur ist die Fläche als Zone agricole ausgewiesen, allerdings liegt bereits länger-
fristig die Nutzung der Fläche als Friedhof vor. Da somit eine Beibehaltung der landwirtschaftli-
chen Nutzung generell ausgeschlossen werden kann und die Nutzung der Fläche als Parkplatz
und Friedhof bestehen bleiben soll, entfällt die Prüfung der Nullvariante.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Fazit
Insgesamt sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Unter anderem dadurch, dass
die Fläche schon längerfristig als Friedhof und Parkplatz genutzt wird. Es wird allerdings darauf
hingewiesen, dass sich die Fläche am nördlichen Eingang der Ortschaft befindet und weitere
Flächenausweisungen nach Norden vermieden werden sollten, um der Gefahr einer tentakelar-
tigen Ausweitung der Ortschaft entgegen zu wirken. Ferner wird empfohlen die vorhandenen
Grünstrukturen zu erhalten sowie am Nordrand der Fläche weitere (heimische) Grünstrukturen
anzupflanzen, um die Ortschaft zum Offenland hin abzugrenzen.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 125 / 274
Fläche Gr2
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,13 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftlich genutzte Fläche, Weide
PAG en vigueur: Zone agricole
PAG projet (Stand UEP): HAB-1
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Keine
Ergebnis der UEP
nicht geschützte Baumreihe im Norden
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 2: kumulativ größerer Teil potenzieller Jagdhabitate,
Ausgleich: Anlage von Obstwiesen und Hecken/ Gebüsche/ Gehölze- oder Baumpflan-
zungen entlang von Feldwegen
Fazit UEP:
„Ein Umweltbericht entfällt. […].“100
100
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 94.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 126 / 274
Avis MEV
Die Fläche befindet sich am Eingang der Ortschaft und hat starke Auswirkungen auf die land-
schaftliche Integration. Wenn die AC Putscheid die Klassierung weiter beibehalten will, muss
die Fläche in der DEP mit Fokus auf die landschaftliche Integration und die dörfliche Identität
untersucht werden.
Somit soll laut Avis MEV das Schutzgut Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Landschaft
Die Qualität einer Landschaft wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst, so beispielswei-
se von der Höhenlage und Exponiertheit der Bebauung sowie von der Einbindung des Sied-
lungsbereiches in das Landschaftsbild.
Landschaftliche Integration
Der Punkt der landschaftlichen Integration wird aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und
der benachbarten Lage der Flächen für die Flächen Gr2, Gr3, Gr4 und Gr5 gemeinsam erfol-
gen.
Abb. 21: Lokalisation der Flächen Gr2, Gr3, Gr4 und Gr5 in Gralingen. Verändert nach: links: PAG projet, E+P
2018, rechts: geoportail.lu, Stand 24.09.2018.
Die Flächen Gr2, Gr3, Gr4 und Gr5 befinden sich südlich von Gr1 (vgl. Abb. 21) und stellen
einen unbebauten Bereich (der aktuell landwirtschaftlich genutzt wird) entlang der Rue principa-
le, zwischen der Ortschaft Gralingen und dem Friedhof dar. Sie sind umgeben von landwirt-
schaftlich genutzten Flächen im Osten und Westen, dem Wohngebiet im Süden und dem Fried-
hof sowie weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen im Norden. Es befinden sich keine ge-
schützten Grünstrukturen auf den Flächen.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 127 / 274
Zukünftig sollen diese Flächen urbanisiert werden und als Wohngebiet ausgewiesen werden.
Da diese Flächen quasi einen Lückenschluss zwischen der bebauten Ortschaft im Süden und
dem Friedhof im Norden darstellen, ist diese Klassierung aus urbanistischer Sicht nachvollzieh-
bar. Allerdings wird verstärkt darauf hingewiesen, dass es keine weitere Ausweitung des Bau-
landes nach Norden geben sollte, um der Gefahr einer tentakelartigen Ausweitung der Ortschaft
entgegen zu wirken. Diesem Aspekt ist sich die Gemeinde Putscheid bewusst, weshalb sie sich
dazu entschieden hat, als deutlichen Abschluss der Ortschaft (östlich des Friedhofs), eine Flä-
che in eine Zone de Verdure zu klassieren. Diese Fläche entspricht der Fläche Gr37 (vgl. Abb.
21). Hierdurch soll ein sichtbarer Abschluss und sanfter Übergang zwischen dem nördlich an-
grenzenden Offenland und dem südlich beginnenden Wohngebiet geschaffen werden.
Ferner wird von Seiten des SUP-Büros sehr stark empfohlen die Anlage eines Grünstreifens im
westlichen Flächenbereich (der Flächen Gr2 und Gr5) sowie im östlichen Flächenbereich (der
Fläche Gr3) durchzuführen. Die Anpflanzung von Hecken/ Sträuchern/ Gehölzen (heimische
Arten) wirkt sich positiv auf die landschaftliche Integration aus und fördert einen sanften Über-
gang zwischen der Bebauung und dem Offenland.
Da die zukünftige Bebauung sich an die existierende Bebauung des quartier existant halten
muss, ist davon auszugehen, dass die genannten (straßenabgewandten) Bereiche auf den Flä-
chen unbebaut bleiben und als Garten-/ Grünbereich genutzt werden. Dennoch ist zusätzlich
die Anlage des erwähnten Grünstreifens sehr ratsam.
Anlage einer Obstbaumwiese
Für den gesamten Flächenverlust von Gr2, Gr3, Gr4, Gr5, Gr7, Gr9, Gr10 und Gr11 (insgesam-
ter Flächenverbrauch: 0,89 ha) wird von Seiten der Fledermausexperten und des SUP-Büros
die Anlage einer Obstbaumwiese dringend empfohlen. Ökologisch sinnvoll könnte diese west-
lich der Ortschaft Gralingen in räumlicher direkter Nähe zum bestehenden Wald angelegt wer-
den (siehe Abb. 22). Die Flächengröße entspricht mit ca. 0,72 ha zum Großteil dem insgesam-
ten Flächenverlust von 0,89 ha.
Abb. 22: Empfohlene Fläche der Kompensationsmaßnahme (Anlage Obstbaumwiese) der Flächen Gr2, Gr3, Gr4, Gr5, Gr7, Gr9, Gr10 und Gr11.
Quelle: geoportail.lu, Stand 02.03.2018.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 128 / 274
Auch im Wildkatzengutachten wird darauf hingewiesen, dass sich die Flächen (Gr2, Gr5, Gr6,
Gr10 und Gr11) im Puffer des lokalen Wildtierkorridors befinden und hier keine Siedlungserwei-
terung stattfinden sollten.
Nullvariante (gilt für die Flächen Gr2 und Gr3)
Im PAG en vigueur sind die Flächen als Zone agricole ausgewiesen. Der Umweltzustand dieser
Flächen hängt somit sehr stark mit der Nutzung als landwirtschaftlicher Fläche zusammen.
Auswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung/ Gesundheit des Menschen können Geruchsbe-
einträchtigungen (z.B. durch das Ausbringen von Gülle) sein. Durch die intensive Nutzung des
Bodens sind negative Auswirkungen auf die Flora, Fauna und die Biodiversität zu erwarten
(keine Grünstrukturen als Habitat vorhanden; Eintrag von Düngemitteln, evtl. auch Pestiziden
oder Herbiziden, etc.). Ferner hat die landwirtschaftliche intensive Nutzung negative Auswir-
kungen auf den Boden (Nährstoffentzug; Düngemitteleinträge), das Wasser (Düngemitteleinträ-
ge, etc.) und auf das Klima/ Luft. Eine extensive landwirtschaftliche Nutzung hat deutlich weni-
ger negative Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter. In Bezug auf das Schutzgut Land-
schaft ist durch die landwirtschaftliche Nutzung eher mit positiven Effekten zu rechnen, da sich
diese Nutzung harmonisch in die umliegenden landwirtschaftlichen Felder einfügt. Negative
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten.
Diese Auswirkungen bestehen aktuell bereits. Sollte die Flächennutzung (landwirtschaftlich ge-
nutzte Fläche) beibehalten werden, so werden auch zukünftig diese negativen sowie positiven
Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter wahrscheinlich unverändert vorliegen.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Fazit
Insgesamt sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Dennoch wird die Anlage ei-
ner Obstbaumwiese (z.B. westlich von Gralingen, siehe Abb. 22) dringend empfohlen. Zusätz-
lich wird empfohlen im östlichen Randbereich der Fläche Gr3 und im westlichen Randbereich
der Flächen Gr2 und Gr5 Anpflanzungen von Bäumen/ Hecken/ Gebüschen (mit lokalen Arten)
vorzunehmen. Dies wirkt sich positiv auf die landschaftliche Integration aus, indem ein sanfter
Übergang des Siedlungsbereiches zum Offenland hin geschaffen wird.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 129 / 274
Fläche Gr3
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,11 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftlich genutzte Fläche
PAG en vigueur: Zone agricole
PAG projet (Stand UEP): HAB-1
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Keine
Ergebnis der UEP
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 2: kumulativ größerer Teil potenzieller Jagdhabitate,
Ausgleich: Anlage von Obstwiesen und Hecken/ Gebüsche/ Gehölze- oder Baumpflan-
zungen entlang von Feldwegen
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 130 / 274
Fazit UEP:
„Ein Umweltbericht entfällt. Es wäre sinnvoll in der Baugenehmigung einen grünen Strei-
fen im rückwärtigen Teil der Fläche vorzusehen um ein Bindeglied mit der offenen Land-
schaft herzustellen sowie als Maßnahme für die Fledermäuse. […].“101
Avis MEV
Die Fläche befindet sich am Eingang der Ortschaft und hat starke Auswirkungen auf die land-
schaftliche Integration. Wenn die Gemeinde Putscheid die Klassierung weiter beibehalten will,
muss die Fläche in der DEP mit Fokus auf die landschaftliche Integration und die dörfliche Iden-
tität untersucht werden.
Somit soll laut Avis MEV das Schutzgut Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Landschaft
Landschaftliche Integration
Der Punkt der landschaftlichen Integration sowie die möglichen Ausgleich-/ Ersatzmaßnahmen
(z.B. Anlage einer Obstbaumwiese) ist gemeinsam für die Flächen Gr2, Gr3, Gr4 und Gr5
durchgeführt worden und unter Gr2 zu finden.
Nullvariante (gilt für die Flächen Gr2 und Gr3)
Siehe Gr2.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Fazit
Insgesamt sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Dennoch wird die Anlage ei-
ner Obstbaumwiese (z.B. westlich von Gralingen, siehe Abb. 22) dringend empfohlen. Zusätz-
lich wird empfohlen im östlichen Randbereich der Fläche Gr3 und im westlichen Randbereich
der Flächen Gr2 und Gr5 Anpflanzungen von Bäumen/ Hecken/ Gebüschen (mit lokalen Arten)
vorzunehmen. Dies wirkt sich positiv auf die landschaftliche Integration aus, indem ein sanfter
Übergang des Siedlungsbereiches zum Offenland hin geschaffen wird.
101
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 94.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 131 / 274
Fläche Gr18
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,90 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzung, Baumgruppe
vorhanden
PAG en vigueur: Secteur d'aménagement différé PAP approuvé le
08/03/2001
PAG projet (Stand UEP): HAB-1, ZAD
PAG projet (Stand 20.08.18):
HAB-1, PAP NQ, nördlicher und östlicher Flä-
chenrand: Servitude urbanisation P2, Süden: zum
Teil Zone à la protection de la nature et des res-
sources naturelles
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Baumgruppe (BG03), teilweise BG02
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 132 / 274
Ergebnis der UEP
Servitude “sauvegarde de l´environnement naturel et du paysage“ entlang der Grenze
zur Fläche 19 vorgesehen
Landschaftsbild: wegen Größe: Bebauung nicht unerheblicher Eingriff
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 2, Vögel: 3:
Fledermäuse: zusammen mit Gr14a und Gr14b: potentielles Jagdhabitat von Offenland-
arten (Breitflügel- oder Zwergfledermaus) geht verloren, Bebauung sollte aufgelockert
erfolgen, Gehölzstrukturen als neue Leitlinien anpflanzen
Vögel (Höhlenbrüter): Baumgruppe kann Bruthöhlen (Gartenrotschwanz, Grünspecht)
enthalten, zusammen mit Gr19 kann größerer Brutraum verloren gehen, weitere Unter-
suchungen empfohlen
Fazit UEP
„Da ein Artenschutzkonflikt wegen der Bebauung entstehen könnte, muss ein Umweltbe-
richt erstellt werden. Die Landschaftsintegration ist auch problematisch.“102
Avis MEV
Da Grünspecht und Gartenrotschwanz auf der Fläche vorkommen können, müssen in der DEP
die von efor-ersa beschriebenen Maßnahmen und Empfehlungen aufgenommen werden. Die
Flächen Gr18 und Gr19 haben zusammen mehr als 2 ha und befinden sich in der Nähe von
landwirtschaftlichen Flächen. Wegen der Größe und ökologischen Qualität der Fläche muss der
Autor der DEP bei der Erstellung eines schéma directeur mitwirken, unter Berücksichtigung der
landschaftlichen Integration. Gegebenenfalls sind CEF-Maßnahmen zu erarbeiten. Die DEP
muss ebenfalls eventuelle Nachbarschaftskonflikte mit landwirtschaftlichen Flächen behandeln.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Bevölkerung und Gesundheit des Men-
schen; Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt; Boden und Landschaft nachfolgend vertiefend
analysiert werden.
Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
Das Wohnumfeld ist ein wesentlicher Faktor der Lebensqualität. Jede Veränderung des Woh-
numfeldes kann Beeinträchtigungen der Lebensqualität hervorrufen.
Beeinträchtigungen des zukünftigen Wohngebiets durch die landwirtschaftliche Nutzung der
angrenzenden Felder werden dadurch gemindert, dass im östlichen und nördlichen Flächenbe-
reich (zu den landwirtschaftlichen Flächen hin) ein Grünstreifen mit lokalen Arten gepflanzt wer-
den wird. Dies ist durch die Servitude urbanisation P2 im PAG festgesetzt. Durch diesen Grün-
streifen wird das künftige Wohngebiet abgeschirmt und ist voraussichtlich keinen erheblichen
Beeinträchtigungen durch die landwirtschaftliche Nutzung ausgesetzt.
102
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 109.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 133 / 274
Auf diese Weise kann allerdings nicht verhindert werden, dass eventuelle Gerüche ins neue
Wohngebiet gelangen. Den künftigen Bewohnern des Wohngebietes sollten allerdings die länd-
liche Lage und den daraus resultierenden möglichen Geruchsbeeinträchtigungen bewusst sein.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Flora
Auf der Fläche Gr18 befindet sich eine nach Art. 17 geschützte Baumgruppe (BG03) und eine
geschützte Baumgruppe (BG02) ragt im Süd-Westen in die Fläche hinein. Diese sollten erhal-
ten bleiben. Ist dies nicht möglich, so muss in räumlicher Nähe ein Ersatz erfolgen.
Fauna
Gartenrotschwanz und Grünspecht könnten wegen der Baumgruppen auf der Fläche vorkom-
men, diese sollten daher erhalten bleiben. Eine Abschätzung der Betroffenheit der Fleder-
mausfauna wurde mit folgendem Ergebnis (vgl. Anhang 4c) durchgeführt:
„Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
Die Bebauung der Fläche sollte aufgelockert erfolgen und Grünzonen (Hecken, Baum-
reihen) als neue Leitlinien einplanen, vorzugsweise als äußere Umgrenzung der Fläche.“ 103
Schutzgut Boden
Auf der planungsrelevanten Fläche befindet sich überwiegend Boden von mittlerer Qualität (III-
average), nur im Osten ist ein Teil mit sehr guter Bodenqualität (I-excellent) vorzufinden, der der
Landwirtschaft verloren geht (vgl. Abb. 23).
Abb. 23: Bodenqualität. Quelle ASTA 2016.
103
Dritte ergänzende Stellungnahme zur Bewertung der Fladermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rahmen der PAG Planung. ProChirop. 25.03.2015.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 134 / 274
Schutzgut Landschaft
Die Qualität einer Landschaft wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst, so beispielswei-
se von der Höhenlage und Exponiertheit der Bebauung sowie von der Einbindung des Sied-
lungsbereiches in das Landschaftsbild.
Da die Fläche Gr18 ist mit 0,9 ha relativ groß und gut einsehbar ist und im Westen an das um-
liegende Offenland grenzt, wird eine Bebauung negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild
hervorrufen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft können durch die Servitude urba-
nisation P2 mit einem Grünstreifen zur Abgrenzung nach Norden und Osten reduziert werden.
Ferner sollte sich die Bebauung in Bezug auf Form und Höhe, an die umgebende Bebauung
anpassen, sich in die Landschaft einfügen und die wertvollen Grünstrukturen in die Planung
integrieren.
Nullvariante
Ein Verbleib als landwirtschaftlich genutzte Fläche würde sich positiv auf das Landschaftsbild
und die Frischluftproduktion auswirken. Nachteilig wäre ein Mangel an neuem Wohnraum für
die Bewohner des Ortes, sowie die negativen Auswirkungen auf den Boden (Nährstoffentzug,
Düngemitteleinträge, evtl. Herbizid- und Pestizideinträge etc.), das Wasser (Düngemitteleinträ-
ge, etc.) und die biologische Vielfalt.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen wird durch die Servitude urbanisation P2
auf PAG-Ebene gewährleistet. Diese sieht einen écran vert (mit heimischen Arten) im Norden
und Osten der Fläche vor. Gleichzeitig stellen diese Maßnahme die Schaffung einer neuen Leit-
linie für Fledermausarten sowie ein Lebensraum für Vogelarten dar.
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (Servitude urbanisation P2 écran vert
im Norden und Osten der Flächen, Erhalt geschützter Strukturen; Maßnahmen landschaftlicher
Integration, Maßnahmen Avifauna, Maßnahmen Fledermäuse), sind keine erheblichen Aus-
wirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 135 / 274
Fläche Gr19
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,95 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzung, Baumgruppe,
Bäume und Hecke/ Gebüsch/ Gehölz vorhanden
PAG en vigueur: 67% Secteur d'aménagement différé, 33% zone
d‘habitation - Secteurs d'habitat à caractère rural
PAG projet (Stand UEP): HAB-1, PAP NQ
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1, PAP NQ, halber östlicher Flächenrand:
Servitude urbanisation P2
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: keine
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 136 / 274
Ergebnis der UEP
Servitude „sauvegarde de l’environnement naturel et du paysage“ entlang der
Nordabgrenzung ist geplant
zwei geschützte Baumgruppen (BG02 et BG03) auf Grenze zu Fläche 18, nicht ge-
schützte Hecke entlang der CR; nicht geschützte Baumreihen und Einzelbäume
Landschaftsbild: Bebauung nicht unerheblich (Größe der Fläche)
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 3, Vögel: 3:
Fledermäuse: essenzielles Jagdhabitat der lokalen Fledermausfauna (wegen vorhande-
ner Habitatstruktur); Ausgleich: Anlage beweideter Obstwiese, potentielle Quartierbäu-
me müssen vor Fällung untersucht werden
Vögel (Höhlenbrüter): Parkbaumbestand ist potentieller Brutlebensraum Gartenrot-
schanz und Grünspecht, weitere Untersuchungen empfohlen.
Fazit UEP:
„Ein Umweltbericht muss erstellt werden.“104
Avis MEV
Es sollten Schéma directeurs erarbeitet werden mit einem Fledermausexperten. Es geht darum
ein Maximum der Grünstrukturen zu erhalten, die einen funktionalen Wert für die Fledermäuse
haben können, um eine Verletzung des Art. 20 zu verhindern. Bei Unsicherheiten sollen CEF-
Maßnahmen erarbeitet werden (wie in der Detailstudie beschrieben).
Da Grünspecht und Gartenrotschwanz auf der Fläche vorkommen können, müssen in der DEP
die von efor-ersa beschriebenen Maßnahmen und Empfehlungen aufgenommen und befolgt
werden. Die Flächen Gr18 und Gr19 ergeben zusammen mehr als 2 ha und befinden sich in der
Nähe von landwirtschaftlichen Flächen. Einige Biotope und private Gärten befinden sich auf der
Fläche, so dass sie Jagdgebiet und Rastplatz von Fledermäusen sein kann. Wegen der Größe
und ökologischen Qualität der Fläche muss der Autor der DEP, in Zusammenarbeit mit dem
PAG-Büro, ebenfalls ein Schéma directeur konzipieren, unter Berücksichtigung der landschaftli-
chen Integration. Gegebenenfalls sind CEF-Maßnahmen zu erarbeiten. Die DEP muss eben-
falls eventuelle Nachbarschaftskonflikte mit landwirtschaftlichen Flächen behandeln.
Die nachfolgende Bewertung gilt für die Flächen Gr19 und Gr23 (Gr23a und Gr23b):
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Bevölkerung und Gesundheit des Men-
schen; Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und Landschaft nachfolgend vertiefend analy-
siert werden.
Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
Das Wohnumfeld ist ein wesentlicher Faktor der Lebensqualität. Jede Veränderung des Woh-
numfeldes kann Beeinträchtigungen der Lebensqualität hervorrufen.
104
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 100.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 137 / 274
Auf der Fläche befindet sich ein kleiner Bolzplatz (2 Tore stehen auf dem Rasen) mit vielen
Grünstrukturen. Durch den Verlust der parkähnlichen Struktur der Fläche (mit Bäumen/ Gehöl-
zen) geht bei Bebauung der Fläche eine Erholungsfläche verloren.
In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich keine landwirtschaftliche Einrichtung. Hierdurch ist
davon auszugehen, dass das zukünftige Nachbarschaftskonfliktpotenzial relativ gering ist. Fer-
ner werden mögliche Beeinträchtigungen des zukünftigen Wohngebiets, durch die landwirt-
schaftliche Nutzung der im Umfeld liegenden Äcker, dadurch gemindert, dass im östlichen Flä-
chenbereich ein Grünstreifen mit lokalen Arten gepflanzt werden wird. Dies ist durch die Ser-
vitude urbanisation P2 im PAG festgesetzt. Durch diesen Grünstreifen wird das künftige Wohn-
gebiet abgeschirmt und ist voraussichtlich keinen erheblichen Beeinträchtigungen durch eine
landwirtschaftliche Nutzung ausgesetzt.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Flora
Auf der Fläche Gr19 befinden sich hochwertige Gehölzstrukturen, die erhaltenswert sind. Ist ein
Erhalt nicht möglich, so sollte in räumlicher Nähe ein Ersatz erfolgen.
Fauna
Gartenrotschwanz und Grünspecht können sowohl im Parkbaumbestand der Fläche als auch in
den angrenzenden Baumgruppen der Flächen Gr14b und Gr18 vorkommen. Daher sollten die-
se Gehölzstrukturen erhalten bleiben.
„Artenschutzrechtliche Bewertung (Fledermausgutachten)
Diese Fläche ist aufgrund ihrer Strukturen ein geeignetes und essenzielles Jagdgebiet
für die lokale Fledermausfauna. In den älteren Bäumen könnten sich auch Quartiere be-
finden. Eine Überplanung der Flächen sollte durch Anlage eine (beweideten) Obstwiese
ausgeglichen werden.“ 105
Schutzgut Landschaft
Da die Fläche Gr19 ist mit 0,95 ha relativ groß ist und an das umliegende Offenland grenzt, wird
eine Bebauung Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild haben. Die Auswirkungen auf das
Schutzgut Landschaft können durch die Servitude urbanisation P2 mit einem Grünstreifen zur
Abgrenzung nach Osten reduziert werden.
Die Bebauung sollte sich ferner harmonisch in die Umgebung, angepasst an die umliegenden
Gebäude und die Landschaft, einfügen. Die wertvollen Grünstrukturen sollten in die Planung
integriert werden.
105
Zweite Stellungnahme zur Bewertung der Fladermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rahmen der PAG Planung. ProChirop. 28.08.2014.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 138 / 274
Nullvariante
Ein Verbleib als landwirtschaftlich genutzte Fläche würde sich positiv auf das Landschaftsbild
und die Frischluftproduktion auswirken. Wenn die Gehölzstrukturen erhalten bleiben, hat dies
sehr positive Wirkung auf die Biodiversität, Flora und Fauna sowie auf das Schutzgut Klima/
Luft. Auch das Schutzgut Landschaft und der Erholungsaspekt für die Bevölkerung wären als
positiv zu bewerten. Nachteilig wäre ein Mangel an neuem Wohnraum für die Bewohner des
Ortes.
Alternative:
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Kommentar SUP-Büro
Durch die ökologisch hochwertigen Grünstrukturen auf der Fläche Gr19 und der daraus resultie-
renden hohen Relevanz der Fläche für die Flora und Fauna, wurde diskutiert die Fläche nicht zu
erschließen. Allerdings würde bei Bebauung der Fläche Gr18 hierdurch eine Lücke im Sied-
lungskern entstehen, was aus urbanistischer Sicht verhindert werden sollte. Stattdessen sollte
eine Verdichtung des Siedlungskernes vollzogen werden, um den urbanistischen Zielen zu ent-
sprechen. Leider steht dies im Konflikt mit Aspekten des Natur- und Umweltschutzes. Auch eine
Bebauung lediglich entlang der Straße, während der restliche Teil der Fläche Zone de verdure
werden würde, ist aus urbanistischer Sicht nicht sinnvoll. Abschließend hat sich die Gemeinde
dazu entschieden dem urbanistischen Konzept zu folgen und die Fläche künftig als Wohngebiet
zu klassieren.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Sicherstellung der Umsetzung des Grünstreifens wird durch die Definition Servitude urbani-
sation P2 gewährleistet. Diese sieht einen écran vert im Osten der Fläche vor (Weiterführung
des Grünstreifens Gr18).
Ferner wird dringend empfohlen einen Ausgleich des Flächenverlustes durch die Anlage einer
beweideten Obstbaumwiese (beispielsweise in räumlicher Nähe zur vorgeschlagenen Obst-
baumwiese – siehe Abb. 22) durchzuführen. Ferner müssen potentielle Quartierbäume vor der
Fällung auf Besatz (Fledermaus- und Vogelarten) kontrolliert werden. Weitere Untersuchungen
der Avifauna werden empfohlen. Diese Maßnahmen sind im PAG über à la protection de la na-
ture et des ressources naturelles art.17/ art.21 gekennzeichnet.
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (Servitude urbanisation P2 écran vert
im Osten der Flächen; Ausgleich des Flächenverlustes durch Anlage einer Obstbaumwiese;
Kontrolle der Bäume auf Besatz durch Fledermäuse und Vögel), sind keine erheblichen Aus-
wirkungen zu erwarten. Ein Erhalt der Vegetationsstruktur besonders im Nord-Osten der Flä-
che wird dringend empfohlen.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 139 / 274
Fläche Gr29
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,90 ha
Aktuelle Nutzung: Bebaut
PAG en vigueur: Zone d‘habitation - Secteurs d'habitat à carac-
tère rural
PAG projet (Stand UEP): HAB-1, PAP NQ
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1, PAP NQ
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Keine
Ergebnis der UEP
Ortsbegehung: mehrere Einfamilienhäuser wurden gebaut
keine geschützten Biotope, mehrere Einzelbäume
keine Artenschutzprüfung durchgeführt
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 140 / 274
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht entfällt. Die Landschaftsintegration dieser großen Fläche bedarf ei-
nes Konzeptes.“106
Avis MEV
Da die Fläche die ökologische/ landschaftliche Qualität sowie die Identität der Ortschaft erhalten
kann, muss sie in der DEP vertiefend analysiert werden. Hierbei soll die Erarbeitung des
Schéma directeur erfolgen (z.B. Grünstreifen, Anpflanzungen, Beachtung der aktuellen Situati-
on, Bebauung entlang bestehender Straßen, geringe Urbanisation, etc.).
Information PAG-Büro/ SUP-Büro
Die Fläche ist zwar bereits bebaut, aber damit die Fläche zukünftig, nach Abriss der alten Ge-
bäude, neu- bzw. umgestaltet werden kann, wird die Fläche als NQ (neues Viertel) und nicht als
QE (existierendes Viertel) (obwohl die Fläche bereits bebaut ist, vgl. Luftbild Gr29) klassiert.
Ferner gibt es einen Bereich westlich der Fläche, der nicht Teil der Fläche Gr29 ist, obwohl sich
Gebäudeteile auf ihm befinden. Hier ist es das Ziel einen gemeinsamen Abschluss mit der Flä-
che im Norden (Gr17) nach Westen zu schaffen, sobald die bestehenden Gebäude entfernt
werden. In diesem Bereich können z.B. Hecken/ Gebüsche/ Gehölze als Abgrenzung zum Of-
fenland hin angepflanzt werden. Im PAG sollte ein Grünstreifen im Westen aufgenommen wer-
den. Die Vorgaben des PAG (z.B. écran vert/ PAP) gelten somit erst, wenn die Gebäude ent-
fernt worden sind und die Fläche neu bebaut werden soll.
Somit soll laut UEP und Avis MEV das Schutzgut Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert
werden.
Schutzgut Landschaft
Die Fläche Gr29 befindet sich im Westen des Ortes und ist bereits bebaut. Da die Fläche nach
Abriss der alten Gebäude wieder bebaut werden soll, ist keine wesentliche Änderung der Nut-
zung zu erwarten. Die Fläche ist als HAB-1 ausgewiesen. Es sollen mittel- bis langfristig Einfa-
milienhäuser entstehen, die sich an die Bebauung der im Umkreis liegenden Flächen anpassen
und in die Landschaft einfügen.
Nullvariante
Aus dem Vergleich des PAG en vigueur (Zone d’habitation – Secteurs d’habitation à caratère
rural) und des PAG projet (HAB-1, PAP NQ), sowie der Tatsache, dass die Fläche schon be-
baut ist, ergibt sich eine weitgehend unveränderte Flächennutzung. Dadurch entfällt die Nullva-
riante.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
106
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 104.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 141 / 274
Umsetzung der Maßnahmen
Die neue Bebauung sollte sich harmonisch in die Umgebung und die Landschaft einfügen. Die
Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahme eines Grünstreifens nach Westen wird durch die
Definition Servitude urbanisation P4 gewährleistet. Dieser Grünstreifen dient einem sanften
Übergang der bebauten Zone zum Offenland hin und sichert eine positive landschaftliche In-
tegration. Dieser Grünstreifen sollte nach Abriss der bestehenden Gebäude entlang der westli-
chen Flächengrenze bis zur Fläche Gr17 fortgeführt werden. Dies wird dringend empfohlen, um
die Funktion auf das Landschaftsbild aufrecht zu erhalten.
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (Servitude urbanisation P4 écran vert
im Westen der Flächen sobald das landwirtschaftliche Gebäude abgerissen wird; Maßnahmen
landschaftliche Integration), sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 142 / 274
Fläche Gr34
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,06 ha
Aktuelle Nutzung: Teils bewaldet, teils als Garten genutzt
PAG en vigueur: Zone agricole
PAG projet (Stand UEP): HAB-1
PAG projet (Stand 20.08.18): 67% HAB-1, 33% FOR
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Wald, Puffer Wald
Ergebnis der UEP
30m-Puffer Bach und 30m Puffer Wald.
Hangneigung >10°, S.
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 2, Haselmaus: 3, Vögel: 3:
Fledermäuse: keine essenzielle Bedeutung für lokale Fledermausfauna; Bebauung soll-
te auf Straßenrand beschränkt bleiben, um Puffer zum beginnenden Grünkorridor zu er-
halten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 143 / 274
Haselmaus: Vorkommen möglich, ggf. Auflagen zum Eingriffszeitpunkt & technischer
Durchführung; vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen: Planung, Durchführung und Er-
folgskontrolle setzten genaue Kenntnisse der Betroffenheit der Art voraus, weitere Un-
tersuchungen notwendig.
Vögel (Höhlenbrüter): Gebüschstrukturen: potenzieller Lebensraum Gartenrotschwanz,
Grünspecht; weitere Untersuchungen empfohlen; Verlust möglicher Bruthöhlen (Garten-
rotschwanz): Ausgleich: Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe,
Umsetzung des Eingriffs außerhalb Brutsaison.
Fazit UEP
„Da ein Artenschutzkonflikt besteht muss ein Umweltbericht erstellt werden.“107
Avis MEV
Wegen des möglichen Vorkommens der Haselmaus muss eine Überprüfung des Vorkommens
spätestens vor der potentiellen Zerstörung der pflanzlichen Strukturen stattfinden. Diese Maß-
nahme muss in die DEP aufgenommen werden.
Die Fläche befindet sich am Eingang der Ortschaft und verstärkt deren tentakelartige Auswei-
tung, daher ist eine mögliche Bebauung kritisch zu betrachten. Wenn die Gemeinde Putscheid
die Klassierung weiter beibehalten will, muss die Fläche mit Fokus auf landschaftliche Integrati-
on und dörfliche Identität in der DEP untersucht werden.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und
Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Flora
Auf der Fläche Gr34 befinden sich im östlichen und nördlichen Teil der Fläche Gebüschstruktu-
ren und Bäume, diese bilden den Waldrand und sollten erhalten bleiben.
Fauna
Laut Artenschutzprüfung wären Fledermäuse (Bewertung 2), Haselmaus (Bewertung 3) und
Vögel (Höhlenbrüter; Bewertung 3) von einer Bebauung betroffen. Um Artenschutzkonflikte so
gering wie möglich zu halten, sollte der hintere Teil der Fläche nicht bebaut werden.
Ferner ist ein Vorkommen der Haselmaus möglich, weshalb vor Zerstörung der Strukturen wei-
tere Untersuchungen notwendig sind.
Für die Vögel (Höhlenbrüter) geht potenzieller Lebensraum des Gartenrotschwanzes und Grün-
spechts verloren, weshalb weitere Untersuchungen empfohlen werden. Der Verlust möglicher
Bruthöhlen (Gartenrotschwanz) muss durch das Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter
räumlicher Nähe ausgeglichen werden. Ferner muss die Umsetzung des Eingriffs außerhalb
Brutsaison erfolgen.
107
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 107.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 144 / 274
Schutzgut Landschaft
Die Fläche Gr34 stellt den Abschluss der Ortschaft zum Waldrand und zum Offenland hin dar.
Sie ist umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie einem Waldstreifen. Die Fläche
befindet sich am Eingang der Ortschaft und eine Bebauung dieser würde eine tentakelartige
Ausweitung des Ortes bedeuten. Daher ist eine mögliche Bebauung als kritisch zu betrachten.
Gleichzeitig wird laut PAG projet durch die Klassierung ein Abschluss der Bebauung auf glei-
cher Höhe mit der gegenüberliegenden Seite (vgl. Gr35) geschaffen. Zukünftig sollte darauf
geachtet werden keine weiteren Ausweitungen nach Süden hin vorzunehmen, um der Gefahr
der tentakelartigen Ortsausweisungen entgegen zu wirken.
Nullvariante
Im PAG en vigueur ist die Fläche als Zone agricole ausgewiesen. Der Umweltzustand der Flä-
che hängt somit sehr stark mit der Nutzung als landwirtschaftliche Fläche zusammen. Auswir-
kungen auf das Schutzgut Bevölkerung/ Gesundheit des Menschen können Geruchsbeeinträch-
tigungen (z.B. durch das Ausbringen von Gülle) sein. Durch die intensive Nutzung des Bodens
sind negative Auswirkungen auf die Flora, Fauna und die Biodiversität zu erwarten (keine Grün-
strukturen als Habitat vorhanden; Eintrag von Düngemitteln, evtl. auch Pestizide oder Herbizide,
etc.). Ferner hat die landwirtschaftliche intensive Nutzung negative Auswirkungen auf den Bo-
den (Nähreintrag; Düngemitteleinträge), das Wasser (Düngemitteleinträge, etc.) und auf das
Klima/ Luft. Auf Grund der geringen Flächengröße der landwirtschaftlich genutzten Fläche sind
diese Auswirkungen als gering einzuschätzen.
Der östliche und nördliche Teil der Fläche sind mit Gebüschen/ Gehölzen/ Waldstrukturen be-
wachsen, die positive Auswirkungen auf die Biodiversität, Flora, Fauna und die Landschaft ha-
ben. Negativ wäre bei diesem Szenario ein Wegfall von zusätzlichem Wohnraum (Schutzgut
Bevölkerung/ menschliche Gesundheit), der aber bei möglicher Bebauung mit einem Wohnhaus
relativ gering ausfällt.
Alternative:
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Forderungen des Fledermausgutachtens (Bebauung nur entlang der Straße, Erhalt hoch-
wertiger Grünstrukturen im hinteren Flächenbereich) werden durch die neue Klassierung des
hinteren Flächenbereichs in FOR umgesetzt. Ebenso können hierdurch weitere artenschutz-
rechtliche Konflikte vermieden werden.
Weitere geforderte Maßnahmen werden durch die Definition à la protection de la nature et des
ressources naturelles art.17/ art.21 gewährleistet. Diese umfasst die voran genannten Maß-
nahmen (eine zusammenfassende Übersicht stellt Tab. 14 dar). Ferner wird empfohlen eine
Detailanalyse der Avifauna durchzuführen.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 145 / 274
Tab. 14: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Gr34.
Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensations-
maßnahmen:
Umgesetzt durch:
Flora, Fauna,
Biodiversität,
Fledermäuse
Erhalt der hochwertigen Grünstrukturen/ Waldsaum
im Norden/ Osten der Fläche
Klassierung in FOR
Haselmaus Weitere Untersuchungen vor Zerstörung der Struk-
turen notwendig
à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Avifauna Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen (Garten-
rotschwanz) durch Ausbringen geeigneter Nistkäs-
ten in direkter räumlicher Nähe auszugleichen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Umsetzung des Eingriffs außerhalb der Brutsaison; à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Fazit
Insgesamt können die genannten Minderungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
als angemessen bewertet werden. Unter der Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung
dieser (Bebauung nur entlang der Straße, Belassen der Gehölzstrukturen im Osten und Norden
der Fläche, Maßnahmen Avifauna und Detailanalyse Haselmaus, sowie ggf. Umsetzung der
daraus resultierenden Maßnahmen), sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Bei
Veränderung/ Bebauung der Fläche muss eine Detailanalyse der Haselmaus durchgeführt wer-
den. Diese Maßnahme ist im PAG über „à la protection de la nature et des ressources natu-
relles art.17/ art.21“ gekennzeichnet.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 146 / 274
5.2.3 Merscheid
Fläche Me1
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 1,45 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftlich genutzt, mit einer
Aufschüttung im Norden der Fläche
PAG en vigueur:
Zone d‘habitat - Secteurs d'habitat à caractère
rural, Zone soumise à un plan d’aménagement
particulier caractère rural, <5%: Zone d’habitat -
Secteurs d'habitat à caractère rural
PAG projet (Stand UEP): HAB-1, PAP NQ
PAG projet (Stand 20.08.18): 85% HAB-1 PAP NQ, 5% MIX-v, 5% JAR, SU
P5
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Einzelbaum (EB11)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 147 / 274
Ergebnis der UEP
Bauernhof in der Nähe
Landschaft: große Fläche in Kontakt mit Dorfrand, große landwirtschaftliche Fläche geht
verloren
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 2, Vögel: 2
Fledermäuse: kann Teil von Jagdhabitaten lokaler Fledermausfauna sein, nicht essenzi-
ell; Ausgleich: Einsäumung mit Hecken/ Gebüschen/ Gehölzen oder Baumreihe als neue
Leitlinien.
Vögel (Höhlenbrüter): potenzieller Lebensraum Gartenrotschwanz & Grünspecht geht
verloren; Ausgleich: Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe, Um-
setzung des Eingriffs außerhalb der Brutsaison.
Fazit UEP:
„Ein Umweltbericht muss aus Landschaftintegrationsgründen erstellt werden. […] Die
zukünftigen Gebäude müssen sich an die Dorfumgebung anpassen.“108
Avis MEV
Dem Fazit der UEP wird zugestimmt, in der DEP muss zusammen mit dem PAG-Büro, ein
Schéma directeur erarbeitet werden bezüglich des Schutzgutes Landschaft. Der Einzelbaum
muss durch eine Servitude urbanisation geschützt werden. Die Hochspannungsleitung muss in
der 2. Phase der SUP überprüft werden.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und
Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Flora
Am westlichen Rand der Fläche befindet sich ein geschützter Einzelbaum (EB11). Dieser sollte
erhalten bleiben. Ist dies nicht möglich, muss in räumlicher Nähe ein Ersatz erfolgen.
Fauna
Die Fläche stellt nach der Artenschutzprüfung einen potentiellen Lebensraum für Gartenrot-
schwanz und Grünspecht dar. Aus dem Fledermausgutachten (siehe Anhang 4c)109 geht her-
vor, dass die Fläche zwar keinen essentiellen Wert hat, aber es sehr sinnvoll ist eine Einsäu-
mung mit einer Hecken-/ Gebüsch-/ Gehölz- oder Baumreihe vorzunehmen, um neue Leitlinien
zu schaffen.
108
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 110.
109 Zweite Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rahmen der PAG Planung.
ProChirop. 28.08.2014.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 148 / 274
Schutzgut Landschaft
Die Fläche Me1 liegt im Osten der Ortschaft im Übergang zu landwirtschaftlich genutzten Flä-
chen. Positiv zu bewerten in dieser Planung ist, dass die tentakelartige Ausdehnung des Ortes
durch die Ausweisung dieser Fläche nicht verstärkt wird, sondern eine Verdichtung des Orts-
kerns erfolgt. Ein negativer Aspekt stellt der Verlust einer großen landwirtschaftlichen Fläche
dar. Um einen sanften Übergang zum östlich gelegenen Offenland zu schaffen, sollte ein Grün-
gürtel in diesem Bereich angelegt werden. Ferner sollte sich die Bebauung, in Form, Farbe und
Höhe, an die umgebende Bebauung und die Landschaft anpassen.
Hochspannungsleitung
Bei oberirdischen Hochspannungsleitungen muss je nach Spannung ein Abstand von 20-30m
eingehalten werden. Bei 20kV-Leitungen, wie in diesem Fall (vgl. Abb. 24), ist laut Circulaire No
1644 Réf.26/94 von 11.03.1994 kein Sicherheitsabstand angegeben. Es wird jedoch im Cir-
culaire empfohlen nicht in direkter Nähe zu Hochspannungsleitungen zu bauen.
Abb. 24: Plan réseaux, Quelle CREOS 2009, untersuchte Fläche rot umrandet ESI 2018
Nullvariante
Ein Vergleich des PAG en vigueur (Zone d’habitation - Secteurs d'habitat à caractère rural, Zo-
ne soumise à un plan d’aménagement particulier caractère rural) und des PAG projet (HAB-1,
PAP NQ) ergibt, dass die Flächennutzung weitgehend unverändert bleibt. Dadurch entfällt die
Nullvariante.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 149 / 274
Umsetzung der Maßnahmen
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft können durch die Servitude urbanisation P5
mit einem Grünstreifen zur Abgrenzung nach Osten hin reduziert werden. Der Einzelbaum wird
mit einer weiteren Servitude urbanisation B1 geschützt und bleibt so erhalten.
Es wird ferner dringend empfohlen den Grünstreifen nach Norden entlang der Flächengrenze
fortzuführen, um den Anforderungen des Fledermausgutachtens (Einsäumung mit Hecken/ Ge-
büschen/ Gehölzen oder Baumreihe als neue Leitlinien) und der Funktionalität eines Grünstrei-
fens gerecht zu werden. Ferner muss der Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen (Gartenrot-
schwanz) durch Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe ausgeglichen
werden, sowie die Umsetzung des Eingriffs nur außerhalb der Brutsaison erfolgen. Dies ist mit
à la protection de la nature et des ressources naturelles art.17/ art.21 im PAG vermerkt.
Tab. 15: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Me1.
Schutzgut/ Tierart Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensati-
onsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
Landschaft, Fle-
dermäuse
écran vert mit heimischen Bäumen/ Sträuchern/
Gehölzen im Osten
Servitude urbanisation P5
Flora, Biodiversität Erhalt des Einzelbaumes Servitude urbanisation B1
Avifauna
(Gartenrotschwanz,
Grünspecht)
Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen durch
Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter
räumlicher Nähe auszugleichen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der Brutsai-
son;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fazit
Insgesamt können die genannten Minderungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
als angemessen bewertet werden. Unter der Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung
dieser (Grünstreifen am östlichen Flächenrand, Erhalt des Einzelbaumes sowie Maßnahmen
der Avifauna) sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 150 / 274
5.2.4 Nachtmanderscheid
Fläche Na7
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,21 ha
Aktuelle Nutzung: Baumbestand, Gebäude an der Strasse
PAG en vigueur: Zone d'aménagement public
PAG projet (Stand UEP): MIX-v, Secteur protégé de type "environnement
construit"
PAG projet (Stand 20.08.18): MIX-v, Secteur protégé de type "environnement
construit" mit Monuments nationaux
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Feldhecke (FHe04), Einzelbaum (EB15)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 151 / 274
Ergebnis der UEP
Fläche mit hochwertigen Grünstrukturen bewachsen.
„bâti/ ensemble classé ou figurant sur l’inventaire“: ehemalige Schule, alte Molkerei.
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 3, Haselmaus: 3, Vögel: 3
Fledermäuse: Gehölzstrukturen sind Teile von Jagdgebieten und Leitlinien lokaler Fle-
dermausfauna; Baumbestand sollte erhalten bleiben, ältere Bäume müssen vor Fällung
nach Quartierstandorten abgesucht werden.
Haselmaus: Vorkommen wahrscheinlich, ggf. Auflagen zum Eingriffszeitpunkt und zur
technischen Durchführung; vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen: Planung, Durchfüh-
rung und Erfolgskontrolle setzten genaue Kenntnisse der Betroffenheit der Art voraus,
weitere Untersuchungen notwendig.
Vögel (Höhlenbrüter): potenzieller Lebensraum Gartenrotschwanz & Grünspecht, weite-
re Untersuchungen empfohlen; Verlust möglicher Bruthöhlen (Gartenrotschwanz): Aus-
gleich: Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe, Umsetzung des
Eingriffs außerhalb Brutsaison.
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht ist zu erstellen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kon-
flikte betreffend den Artenschutz sowie die Integration der bestehenden Bausubstanz in
die Neubauten bestehen.“110
Avis MEV
Wegen des möglichen Vorkommens der Haselmaus muss eine Überprüfung des Vorkommens
spätestens vor der potentiellen Zerstörung der pflanzlichen Strukturen stattfinden. Diese Maß-
nahme muss in die Detail- und Ergänzungsprüfung aufgenommen werden.
Diese Fläche beinhaltet mehrere geschützte Biotope, eine Feldhecke (FHe04) und eine Linde
(EB15) sowie nichtgeschützte Vegetation, die insgesamt laut ProChirop einen funktionalen Wert
hat. Ein Vorkommen des Grünspechts und des Gartenrotschwanzes sowie der Haselmaus sind
möglich. Die Maßnahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung müssen berücksichtigt werden
und die Baumhöhlen müssen vor jeglicher Zerstörung der pflanzlichen Strukturen auf Fleder-
mausvorkommen untersucht werden.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und
Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert werden. Desweiteren werden hier Kultur- und
Sachgüter untersucht, da es auf der Fläche Objekte nationalen Schutzes gibt.
110
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 84.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 152 / 274
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Flora
Auf der Fläche Na7 befinden sich mehrere Bäume und Gebüsche sowie ein geschützter Einzel-
baum (EB15) und eine geschützte Feldhecke (FeH04). Diese sollten erhalten bleiben. Ist dies
nicht möglich, so muss in räumlicher Nähe ein Ersatz erfolgen.
Fauna
Wegen der Gehölzstrukturen können Haselmaus, Grünspecht und Gartenrotschwanz sowie
Fledermäuse auf der Fläche vorkommen, da diese ein geeignetes Habitat darstellt. Vor jeglicher
Zerstörung der pflanzlichen Strukturen muss eine Untersuchung auf das Vorkommen der Ha-
selmaus durch eine fachkundige Person stattfinden.
Schutzgut Landschaft
Die Fläche befindet sich im Ortskern und sticht durch ihre strukturreiche Vegetation aus ihrer
Umgebung hervor. Eine Klassierung als MIX-v wird den Charakter dieser Fläche grundlegend
verändern. Einerseits würde sich eine solche Klassierung gut in den Ortskern integrieren, ande-
rerseits gingen bedeutende Grünstrukturen verloren.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Folgende Gebäude/ Ruinen, sowie der geschützte Einzelbaum sind Immeubles et objets clas-
sés monuments nationaux:
- Der geschützte Einzelbaum (EB15), eine Linde, an der Flächengrenze zu Na8 nach Ar-
rêté du Conseil de gouvernement du 23 mars 1990.
- Die ehemalige Schule Arrêté du Conseil de Gouvernement du 28 février 2011.
- Der alte Milchhof nach Arrêté du Conseil de Gouvernement du 28 février 2011.
- Die Kapelle nach Arrêté du Conseil de Gouvernement du 13 avril 2012 liegt außerhalb,
östlich der Fläche direkt an der Straße.
Alle Objekte sind als Zone rouge (spezifische Angaben) klassiert111, sie dürfen nicht verändert
werden. „Les zones rouges ne sont pas aménageables en raison de la présence d’un patri-
moine culturel majeur. Pour toute information d’ordre juridique, veuillez-vous référer à la loi du
18 juillet 1983 sur la conservation et la protection des sites et monuments nationaux.
Des installations qui n’ont pas, ou qui ont très peu d’impact sur le sol peuvent être construites
sans effet négatif pour le patrimoine archéologique. Or, cela nécessite une évaluation détaillée
du projet par le CNRA“. 112
111
Siehe Anhang 2d. Archäologische Kulturgüter Commune Putscheid.
112 Etude préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.97.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 153 / 274
Nullvariante
Ein Vergleich des PAG en vigueur (Zone d'aménagement public) und des PAG projet (MIX-v,
Secteur protégé de type "environnement construit") ergibt, dass die Flächennutzung weitgehend
unverändert bleibt. Dadurch entfällt die Nullvariante.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen
Vor jeglicher Zerstörung der pflanzlichen Strukturen muss eine Untersuchung durch eine fach-
kundige Person auf eventuelle Vorkommen der Haselmaus, sowie auf potentielle Quartierbäu-
me von Fledermäusen stattfinden. Dies ist durch à la protection de la nature et des ressources
naturelles art.17/ art.21 im PAG markiert.
Ferner wird dringend empfohlen den Baum-, Gebüsch- und Gehölzbestand zu erhalten. Zudem
sollte der Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen (Gartenrotschwanz) durch Ausbringen ge-
eigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe ausgeglichen werden, sowie die Umsetzung
des Eingriffs nur außerhalb der Brutsaison erfolgen.
Tab. 16: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Na7.
Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensations-
maßnahmen:
Umgesetzt durch:
Flora, Bio-
diversität
Erhalt der Grünstrukturen, ggf. Ersatz in räumlicher
Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Haselmaus Detailstudie durchführen à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Fledermäuse Überprüfung älterer Bäume nach Quartierstandor-
ten, ggf. Ersatz dieser in räumlicher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (Detailstudie Haselmaus vor Zerstö-
rung der Vegetationsstrukturen, Überprüfung älterer Bäume auf Quartierpotenzial, ggf. Ersatz
dieser; Erhalt der hochwertigen Grünstrukturen, ggf. Ersatz in räumlicher Nähe; Maßnahmen
Avifauna), sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 154 / 274
Fläche Na8
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,16 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftlich genutzte Fläche
PAG en vigueur: 25% Zone d'aménagement public, 75% Zone
d‘habitat - Secteurs d'habitat à caractère rural
PAG projet (Stand UEP): MIX-v, Secteur protégé de type "environnement
construit"
PAG projet (Stand 20.08.18): MIX-v, Secteur protégé de type "environnement
construit"
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: auf Parzellengrenze: EB15; Parzellengrenze:
FHe04
Ergebnis der UEP
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 2, Haselmaus: 3, Vögel: 2:
Fledermäuse: Gehölzstrukturen sind Teile von Jagdgebieten und Leitlinien lokaler Fle-
dermausfauna, möglichst erhalten oder im Rahmen der Planung neu anlegen.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 155 / 274
Haselmaus: Vorkommen möglich, ggf. Auflagen zum Eingriffszeitpunkt und technischen
Durchführung; vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen: Planung, Durchführung und Er-
folgskontrolle setzten genaue Kenntnisse der Betroffenheit der Art voraus, weitere Un-
tersuchungen notwendig.
Vögel (Höhlenbrüter): potenzieller Lebensraum Gartenrotschwanz & Grünspecht, weite-
re Untersuchungen empfohlen; Verlust möglicher Bruthöhlen (Gartenrotschwanz): Aus-
gleich: Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe, Umsetzung des
Eingriffs außerhalb Brutsaison.
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht muss erstellt werden, weil ein Artenschutzkonflikt nicht ausgeschlos-
sen werden kann.“113
Avis MEV
Wegen des möglichen Vorkommens der Haselmaus muss eine Überprüfung des Vorkommens
spätestens vor der potentiellen Zerstörung der pflanzlichen Strukturen stattfinden. Diese Maß-
nahme muss in die DEP aufgenommen werden.
Diese Fläche beinhaltet mehrere geschützte Biotope (pflanzliche Linien-Strukturen), die laut
ProChirop einen funktionalen Wert haben. Ein Vorkommen des Grünspechts und des Garten-
rotschwanzes sowie der Haselmaus sind möglich. Die Maßnahmen der Artenschutzprüfung
müssen berücksichtigt werden und die Baumhöhlen müssen vor jeglicher Zerstörung der pflanz-
lichen Strukturen auf Fledermausvorkommen untersucht werden.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und
Kultur- und Sachgüter nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Flora
Auf der Fläche Na8 befinden sich ein geschützter Einzelbaum (EB15) an der Flächengrenze zu
Na7 und eine geschützte Feldhecke (FeH04) im Westen und Norden der Fläche. Diese sollten
erhalten bleiben. Ist dies nicht möglich, so muss in räumlicher Nähe ein Ersatz erfolgen. Der
Baum ist ein monument national und muss somit erhalten bleiben.
Fauna:
Auf der Fläche können Haselmaus, Grünspecht und Gartenrotschwanz sowie Fledermäuse
vorkommen. Vor jeglicher Zerstörung der pflanzlichen Strukturen muss eine Untersuchung
durch eine fachkundige Person auf eventuelle Vorkommen der Haselmaus stattfinden.
113
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 85.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 156 / 274
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Da sich alle national geschützten Objekte und Gebäude (auch der Einzelbaum EB15 auf der
Flächengrenze) auf der Fläche Na7 befinden, wird auf diese verwiesen, um Wiederholungen zu
vermeiden.
Nullvariante
Ein Vergleich des PAG en vigueur (25% Zone d'aménagement public, 75% Zone d‘habitat -
Secteurs d'habitat à caractère rural) und des PAG projet (MIX-v, Secteur protégé de type "envi-
ronnement construit") ergibt, dass die Flächennutzung weitgehend unverändert bleibt. Dadurch
entfällt die Nullvariante.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen
Vor jeglicher Zerstörung der pflanzlichen Strukturen muss eine Untersuchung durch eine fach-
kundige Person auf eventuelle Vorkommen der Haselmaus, sowie auf Fledermausquartiere
stattfinden. Dies ist durch à la protection de la nature et des ressources naturelles art.17/ art.21
im PAG markiert.
Ferner wird dringend empfohlen den Baum-, Gebüsch- und Gehölzbestand zu erhalten. Ist dies
nicht möglich sollte ein Ersatz in räumlicher Nähe erfolgen. Zudem sollte der Verlust von ggf.
vorhandenen Bruthöhlen (Gartenrotschwanz) durch Ausbringen geeigneter Nistkästen in direk-
ter räumlicher Nähe ausgeglichen werden, sowie die Umsetzung des Eingriffs nur außerhalb
der Brutsaison erfolgen.
Tab. 17: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Na8.
Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensations-
maßnahmen:
Umgesetzt durch:
Flora, Bio-
diversität
Erhalt der Grünstrukturen, ggf. Ersatz in räumlicher
Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Haselmaus Detailstudie durchführen à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Fledermäuse Überprüfung älterer Bäume nach Quartierstandor-
ten, ggf. Ersatz dieser in räumlicher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 157 / 274
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (Detailstudie Haselmaus vor Zerstö-
rung der Vegetationsstrukturen, Überprüfung älterer Bäume auf Quartierpotenzial, ggf. Ersatz
dieser; Erhalt der hochwertigen Grünstrukturen, ggf. Ersatz in räumlicher Nähe; Maßnahmen
Avifauna), sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 158 / 274
Fläche Na12
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,26 ha
Aktuelle Nutzung: Weide, Spielplatz im Westen
PAG en vigueur: Zone d’habitation - Secteurs d'habitat à caractère
rural
PAG projet (Stand UEP): MIX-v
PAG projet (Stand 20.08.18): 90% HAB-1, 10% BEP (couloir projet routiers)
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Einzelbaum (EB16)
Ergebnis der UEP
Geringe bis mittlere Hangneigung: Süden
Artenschutzprüfung: Vögel: 2: (Höhlenbrüter): Gehölzstrukturen sind potenzieller Brutle-
bensraum von Gartenrotschwanz & Grünspecht; Einzelbaum sollte erhalten bleiben;
Verlust möglicher Bruthöhlen (Gartenrotschwanz): Ausgleich: Ausbringen geeigneter
Nistkästen in direkter räumlicher Nähe, Umsetzung des Eingriffs außerhalb Brutsaison
Landschaftsbild: Fläche exponiert, Integration in offene Landschaft kritisch
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 159 / 274
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht muss wegen der Auswirkungen auf die Landschaft erstellt wer-
den.“114
Avis MEV
Keine weiteren Vorgaben/ flächenrelevanten Informationen.
Somit sollen laut UEP die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und Landschaft
nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Flora
Auf der Fläche Na12 befinden sich ein geschützter Einzelbaum (EB16) an der nördlichen Flä-
chengrenze sowie eine nicht-geschützte Hecke im Süd-Westen der Fläche. Diese sollte in Hin-
blick auf eine Abgrenzung zum Offenland im Süden und Osten der Fläche weitergeführt wer-
den, wenn die Fläche bebaut wird. Beide Strukturen sollten erhalten bleiben.
Fauna
In der nicht-geschützten Hecke können Grünspecht und Gartenrotschwanz vorkommen. Vor
jeglicher Zerstörung der pflanzlichen Strukturen sollte eine Untersuchung durch eine fachkundi-
ge Person auf eventuelle Vorkommen dieser Arten stattfinden. Ebenso sollte der geschützte
Einzelbaum in eine mögliche Bebauung integriert werden. Ist dies nicht möglich, sind als Aus-
gleichsmaßnahmen Nistkästen für den Gartenrotschwanz in räumlicher Nähe auszubringen.
Ebenso sollte die Umsetzung des Eingriffs außerhalb der Brutsaison erfolgen.
Schutzgut Landschaft
Die Fläche befindet sich am südlichen Ortsrand von Nachtmanderscheid gegenüber einem
landwirtschaftlichen Gebäude. Bei Bebauung der Fläche geht eine landwirtschaftliche Fläche,
sowie ein an der Straße gelegener Spielplatz (der zwar öffentlich zugänglich ist, aber auf einem
Privatgrundstück liegt) verloren. Um einen sanften Übergang vom Offenland zum Ort zu schaf-
fen, wird dringend empfohlen im Süden und Westen der Fläche einen écran vert anzulegen und
die Bauweise an die landschaftlichen Gegebenheiten und die bestehende Bebauung im Flä-
chenumfeld (z.B. in Bezug auf die Höhe, die Farbe und die Form der zukünftigen Gebäude)
anzupassen.
Nullvariante
Ein Vergleich des PAG en vigueur (Zone d’habitation - Secteurs d'habitat à caractère rural) und
des PAG projet (90% HAB-1, 10% BEP (couloir pour projet routiers)) ergibt, dass die Flächen-
nutzung weitgehend unverändert bleibt. Dadurch entfällt die Nullvariante.
114
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 87.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 160 / 274
Alternative:
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Information SUP-Büro/ Umsetzung der Maßnahmen
Der empfohlene Grünstreifen kann nicht durch eine Servitude urbanisation in den PAG aufge-
nommen werden, da die Fläche bereits im PAG en vigeur als QE (bestehendes Viertel) klassiert
ist. Dennoch wird die Anlage dieses Grünstreifens von Seiten des SUP-Büros dringend empfoh-
len, um der landschaftlichen Integration und dem Artenschutz gerecht zu werden. Die vorhan-
denen Grünstrukturen sollten erhalten, bzw. in die Planung integriert werden.
Ferner sollte der Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen (Gartenrotschwanz) durch Ausbrin-
gen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe ausgeglichen werden, sowie die Umset-
zung des Eingriffs nur außerhalb der Brutsaison erfolgen.
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (Anlage eines Grüngürtels, Erhalt der
Grünstrukturen, ggf. Ersatz in räumlicher Nähe, Maßnahmen Avifauna), sind keine erheblichen
Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 161 / 274
5.2.5 Putscheid
Fläche Pu4
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,16 ha
Aktuelle Nutzung: Wiese mit Scheune, Hecke/ Gebüsch/ Ge-
hölz an der südlichen Flächengrenze
PAG en vigueur: Zone d‘habitation - Secteurs d'habitat à ca-
ractère rural
PAG projet (Stand UEP): HAB-1
PAG projet (Stand 20.08.18): BEP
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Schnitthecke (SHe02) an südlicher Grenze
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 162 / 274
Fazit UEP
„Eine Artenschutzprüfung wurde aufgrund der Planung nicht durchgeführt. Wenn die ge-
schützte Hecke erhalten bleibt, entfällt der Umweltbericht.“115
Avis MEV und Réunions
Keine weiteren Vorgaben/ flächenrelevanten Informationen.
Aktueller Stand
Da auf den Flächen Pu4, Pu5 und Pu6 ein therapeutisches Zentrum für Jugendliche entstehen
soll116, erfolgt eine gemeinsame Bewertung dieser Flächen. Diese ist nachfolgend unter Pu5 zu
finden.
115
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 47.
116 D’Pëtschter Noriicht 01/2017.S. 59f.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 163 / 274
Fläche Pu5
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,76 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Gebäuden
PAG en vigueur: 66% Zone agricole, 34% Zone d’habitation - sec-
teur d’habitat à caractère rural
PAG projet (Stand UEP): BEP
PAG projet (Stand 20.08.18): 50% BEP, 50% REC-1
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Einzelbaum (EB17), Feldweg (uW01), an der
Grenze zu Fläche 4: Schnitthecke (SHe02)
Ergebnis der UEP
Geringe bis mittlere Hangneigung, S; kleiner Teil im O: >20°, S.
Landschaft: Fläche in direktem Kontakt mit Grünzone, exponiert.
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 3, Vögel: 3:
Fledermäuse: Teile von Jagdgebieten lokaler Fledermausfauna, Verlust durch Optimie-
rung angrenzender Grünflächen ausgleichen; Einzelbaum sollte erhalten bleiben, vor
Fällung auf Vorhandensein von Sommer- und Winterquartieren baumbewohnender Fle-
dermäuse untersuchen.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 164 / 274
Vögel (Höhlenbrüter): Gehölzstrukturen sind potenzieller Brutlebensraum von Gartenrot-
schwanz & Grünspecht; Einzelbaum: großes Höhlenangebot, sollte erhalten bleiben;
Verlust möglicher Bruthöhlen (Gartenrotschwanz): Ausgleich: Ausbringen geeigneter
Nistkästen in direkter räumlicher Nähe, Umsetzung des Eingriffs außerhalb der Brutsai-
son.
Fazit der UEP
„Ein Umweltbericht ist zu erstellen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ge-
nehmigungsbedürftige Anlagen oder Gebäude angesiedelt werden. Weiter sind aus ar-
tenschutzrechtlichen Gründen genauere Untersuchungen notwendig.“117
Avis MEV
Diese Fläche beinhaltet mehrere Biotope, sie dehnt sich nach Süden aus und stellt eine Erwei-
terung des Perimeters dar. In der DEP muss genauer definiert werden, wie die BEP Zone ge-
nutzt werden soll. Es sind Vorkommen des Grünspechts, des Gartenrotschwanzes und von
Fledermäusen möglich, Fledermäuse und Vögel müssen analysiert werden. In der DEP müssen
die von efor-ersa beschriebenen Maßnahmen und Empfehlungen aufgenommen werden. Vor
jeglicher Zerstörung der pflanzlichen Strukturen müssen die Baumhöhlen auf das Vorhanden-
sein von Fledermäusen untersucht werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der landschaftlichen
Integration.
Aktueller Stand
Da auf den Flächen Pu4, Pu5 und Pu6 ein therapeutisches Zentrum für Jugendliche entstehen
soll118, erfolgt nachfolgend eine gemeinsame Bewertung dieser Flächen.
Abb. 25: Skizze des therapeutischen Zentrums für Jugendliche, Quelle: D’Pëtschter Noriicht 01/2017.
117
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 51.
118 D’Pëtschter Noriicht 01/2017.S. 59f.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 165 / 274
Das architektonische Konzept sieht den Erhalt des Bauernhauses vor, während die beiden
Scheunen links und rechts davon abgerissen werden sollen. Das neue Gebäude solle eine U-
form haben (vgl. Abb. 25), die sich zum Tal hin öffnet. Zur Straße hin wird das Gebäude ein
Stockwerk, zum Tal hin, wegen der Hangneigung, zwei Stockwerke haben.119 Laut Skizze kön-
nen die vorhandenen Grünstrukturen weitgehend erhalten werden.
Nachtrag aktueller Stand
Die Bauarbeiten haben im Oktober 2018 bereits begonnen. Der geschützte Einzelbaum bleibt
erhalten die geschützte Hecke und der Feldweg konnten nicht erhalten bleiben (siehe Abb. 26).
Abb. 26: Zustand der Flächen Pu5 im Oktober 2018. Blick nach SO. Quelle ESI 2018
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und
Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Flora
Der geschützte Einzelbaum (EB17), eine Linde, ist in die Planung mit einbezogen und bleibt
erhalten. Sollte es im Laufe des Projekts nicht mehr möglich sein den Baum zu erhalten, so
muss in räumlicher Nähe ein Ersatz erfolgen. Sowohl die geschützte Schnitthecke (SHe02), als
auch der geschützte Feldweg konnten nicht erhalten bleiben. Es soll jedoch im Süden und Os-
ten der Fläche, in Anschluss an Pu8 ein écran vert angelegt werden (Servitude urbanisation P8)
um einen sanften Übergang zum Offenland zu schaffen und Einblicke von Süden zu vermeiden.
119
D’Pëtschter Noriicht 01/2017.S. 59.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 166 / 274
Fauna
Auf der Fläche können Fledermäuse, Grünspecht und Gartenrotschwanz vorkommen. Vor jegli-
cher Zerstörung der pflanzlichen Strukturen muss eine Überprüfung auf Quartierbäume der Fle-
dermäuse und potenzielle Quartiere der Vögel stattfinden. Ist ein Erhalt der Strukturen nicht
möglich, sind als Ausgleichsmaßnahmen Nistkästen für den Gartenrotschwanz in räumlicher
Nähe auszubringen, beziehungsweise eine Optimierung angrenzender Grünlandflächen für
Fledermäuse zu schaffen. Der Erhalt der mächtigen Linde ist auch wegen der positiven Auswir-
kungen auf die Biodiversität (Insektenvielfalt) sehr zu begrüßen, er stellt eine gute Bienenweide
dar (siehe Abb. 27).
Abb. 27: geschützter Einzelbaum (Linde), als reichhaltige Nahrungsquelle für verschiedene Insekten. Bild:
ESI Juni 2018.
Schutzgut Landschaft
Aufgrund der Dimension der Flächen Pu4, Pu5 und Pu6 führt der Bau eines Therapiezentrums
zu einer Änderung in der Ortschaft. Die Gebäude sollten sich an die landschaftlichen Gegeben-
heiten anpassen und sich in die dörfliche Struktur integrieren. Die Servitude urbanisation P8 ist
zu begrüßen, da sie einen sanften Übergang zum Offenland schafft.
Nullvariante
Im PAG en vigueur ist die Fläche als Zone agricole und Zone d’habitation - secteur d’habitat à
caractère rural ausgewiesen. Im momentanen Zustand als Wiese/ Weide mit angrenzenden
Häusern sind weder auf das Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt noch auf das
Schutzgut Landschaft besondere negative Auswirkungen zu erwarten.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 167 / 274
Umsetzung der Maßnahmen
Der Flächenverlust muss durch die Optimierung angrenzender Grünflächen ausgeglichen wer-
den. Ferner sollte der Einzelbaum dringend erhalten und in die Planung integriert werden. Ist
dies nicht möglich, muss eine Kontrolle des Baumes vor Fällung auf Sommer- und Winterquar-
tiere erfolgen. Der Verlust des potenziellen Lebensraumes des Gartenrotschwanzes und des
Grünspechts muss durch das Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe
ausgeglichen werden und die Umsetzung des Eingriffs sollte außerhalb der Brutsaison erfolgen,
dies ist durch à la protection de la nature et des ressources naturelles art.17/ art.21 im PAG
vermerkt. Die Servitude urbanisation P8 schafft einen sanften Übergang zum Offenland und
vermindert somit die Auswirkungen auf die Landschaft.
Vor jeglicher Zerstörung der pflanzlichen Strukturen muss eine Untersuchung durch eine fach-
kundige Person auf Fledermausquartiere stattfinden (à la protection de la nature et des res-
sources naturelles art.17/ art.21).
Die Umsetzung der geforderten Maßnahmen wird durch die Definition à la protection de la natu-
re et des ressources naturelles art.17/ art.21 vermerkt. Diese umfasst die voran genannten
Maßnahmen.
Tab. 18: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Pu5.
Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensations-
maßnahmen:
Umgesetzt durch:
Landschaft écran vert mit heimischen Bäumen/ Sträuchern/
Gehölzen (im Süden)
Servitude urbanisation P8
Fledermäuse Überprüfung älterer Bäume nach Quartierstandor-
ten, ggf. Ersatz dieser in räumlicher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Fledermäuse Optimierung angrenzender Grünflächen für Fleder-
mäuse
à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Avifauna Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen (Garten-
rotschwanz) durch Ausbringen geeigneter Nistkäs-
ten in direkter räumlicher Nähe auszugleichen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der Brutsaison; à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/
art.21
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (Überprüfung der Bäume auf Quartier-
potenzial, ggf. Ersatz dieser; Optimierung angrenzender Grünflächen; Maßnahmen Avifauna),
sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 168 / 274
Fläche Pu6
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,03 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzung
PAG en vigueur: Zone d‘habitation - Secteurs d'habitat à ca-
ractère rural
PAG projet (Stand UEP): AGR
PAG projet (Stand 20.08.18): BEP
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: keine
Ergebnis der UEP
keine geschützten Biotope, keine Altlasten und andere Risiken, keine problematische
Geologie, keine schützenswerten Gebäude auf der Fläche
keine Artenschutzprüfung durchgeführt
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 169 / 274
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht muss nicht erstellt werden.“120
Avis MEV und Réunions
Keine weiteren Vorgaben/ flächenrelevanten Informationen.
Aktueller Stand
Da auf den Flächen Pu4, Pu5 und Pu6 ein therapeutisches Zentrum für Jugendliche entstehen
soll121, erfolgt eine gemeinsame Bewertung dieser Flächen. Diese ist unter Pu5 zu finden.
120
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 46.
121 D’Pëtschter Noriicht 01/2017.S. 59f.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 170 / 274
Fläche Pu8
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 1,12 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Gebäude
PAG en vigueur: Secteur d’habitat à caractère rural, ca. 4% Zone
agricole, <1% Zone d’aménagements publics
PAG projet (Stand UEP): MIX-v, PAP NQ
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1, PAP NQ
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Einzelbaum (EB18), Feldhecke (FHe07)
Ergebnis der UEP
Hangneigung: NO: >20°, Mitte: <10°, S: >10°.
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 2, Vögel: 2:
Fledermäuse: keine Bedeutung als Jagdhabitat, vorhandene Gehölzstrukturen erhalten,
ggf. durch randliche Pflanzungen zu Leitlinien weiterentwickeln.
Vögel (Höhlenbrüter): Gehölzstrukturen sind potenzieller Lebensraum von Gartenrot-
schwanz & Grünspecht; Verlust möglicher Bruthöhlen (Gartenrotschwanz): Ausgleich:
Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe, Umsetzung des Eingriffs
außerhalb der Brutsaison.
Einbindung in die Landschaft für neu entstehende Wohnhäuser.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 171 / 274
Fazit UEP:
„Es muss ein Umweltbericht erstellt werden. Ein Konzept zur Integration in die Land-
schaft (Fläche am Ortseingang) muss ausgearbeitet werden.“122
Avis MEV
Da die Fläche die ökologische/ landschaftliche Qualität sowie die Identität der Ortschaft erhalten
kann, muss sie in der DEP vertiefend analysiert werden. Hierbei soll die Erarbeitung des
schéma directuer erfolgen (z.B. Grünstreifen, Anpflanzungen, Beachtung der aktuellen Situati-
on, Bebauung entlang bestehender Straßen, geringe Urbanisation, etc.). Eine landschaftliche
Integration ist einziger Schwerpunkt.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV das Schutzgut Landschaft nachfolgend vertiefend analy-
siert werden.
Schutzgut Landschaft
Die Fläche Pu8 stellt den Abschluss der Ortschaft zum Offenland nach Süd-Osten dar. Sie ist
von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Ein sanfter Übergang zum Offenland kann durch
einen Grünstreifen entstehen. Erst nach Abriss der existierenden Gebäude gilt die Einteilung
nouveau quartier. Dies ist eine Möglichkeit, um innerhalb des Perimeters für eine Nachverdich-
tung zu sorgen, damit die Ortschaft nicht am Rande erweitert werden muss. Die Bebauung soll-
te sich an die landschaftlichen Gegebenheiten und die bestehende Bebauung im Flächenum-
feld (z.B. in Bezug auf Form und Höhe der Gebäude) anpassen.
Nullvariante
Ein Vergleich des PAG en vigueur (Zone d’habitation - secteur d’habitat à caractère rural) und
des PAG projet (HAB-1, PAP NQ) ergibt, dass die Flächennutzung weitgehend unverändert
bleibt. Dadurch entfällt die Nullvariante.
Alternative:
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen
Um einen harmonischen Übergang von der künftigen Bebauung zum Offenland zu schaffen,
wird eine Servitude urbanisation P7 auf den kompletten nördlichen und östlichen Rand der Flä-
che gelegt. Hier soll ein écran vert (Grünstreifen) mit heimischen Gehölzen entstehen und die
vorhandene geschützte Feldhecke (FeH07) integrieren.
Ein weiterer écran vert soll im Süden der Fläche, weiterführend zu Fläche Pu5, den direkten
Blick von Süden auf die Gebäude abschirmen, dies wird mit der Servitude urbanisation P8 fest-
gelegt.
122
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 47.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 172 / 274
Tab. 19: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche Pu8.
Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensations-
maßnahmen:
Umgesetzt durch:
Landschaft écran vert mit heimischen Bäumen/ Sträuchern/
Gehölzen (vom Norden bis zum Osten)
Servitude urbanisation P7
Landschaft écran vert mit heimischen Bäumen/ Sträuchern/
Gehölzen (im Süden)
Servitude urbanisation P8
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (u.a. Anlage Grünstreifen, Maßnahmen
Avifauna), sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 173 / 274
Fläche Pu12
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,23 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Fläche, Hecke/ Gebüsch/
Gehölz im Süden und teils im Osten
PAG en vigueur: Zone agricole
PAG projet (Stand UEP): AGR
PAG projet (Stand 20.08.18): JAR
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: keine
Ergebnis der UEP
Diese Fläche wurde im Rahmen der UEP nicht untersucht, es folgt eine nachträgliche Kurzbe-
wertung:
Fläche liegt nord-westlich des Ortes, stellt Erweiterung des Perimeters dar.
Einfassung mit einer Hecke/ Gebüsch/ Gehölz (nicht geschützt) im Süden.
Hangneigung: 0°-5° gering (geoportail.lu, Stand 14.06.2018).
Keine Altlasten oder sonstige Risiken bekannt.
Keine artenschutzrechtliche Vorprüfung ( wurde im Rahmen der DEP durchgeführt).
Die Fläche sollte unter landschaftlichen Aspekten untersucht werden.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 174 / 274
Avis MEV und Réunions
Keine weiteren Vorgaben/ flächenrelevanten Informationen.
Artenschutzprüfung (efor-ersa, 01.10.2018):
Fledermäuse: 2, Haselmaus: 2:
Fledermäuse: Erhalt der Feldhecke. Wenn die Feldhecke nicht erhalten werden
kann: tatsächliche Bedeutung der Feldhecke durch weitere Untersuchungen klären.
Haselmaus: Falls Teile der Feldhecke gerodet werden, kann Funktion potentiell vor-
handener Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch quantitativ und qualitativ gleich-
wertige Vergrößerung verbleibender Feldhecke und Ausbringen spezieller Nistkäs-
ten in näherer Umgebung aufrechterhalten werden. Maßnahmen müssen vor Be-
ginn des Eingriffs wirksam sein. Werden diese Maßnahmen nicht umgesetzt ist ein
tatsächliches Vorkommen durch weitere Untersuchungen zu klären.
Somit wird das Schutzgut Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert.
Schutzgut Landschaft
Die Fläche Pu12 stellt den Abschluss der Ortschaft Putscheid zum Offenland nach Nord-
Westen dar. Sie grenzt im Osten an den urbanisierten Bereich und ist ansonsten von landwirt-
schaftlichen Flächen umgeben. Da die Fläche als JAR klassiert wird, ist davon auszugehen,
dass keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft vorliegen. Ferner wird
durch die Klassierung Zone de jardin, in der nur relativ kleine Konstruktionen erlaubt sind, ein
Erhalt der Hecke/ Gebüsch/ Gehölz im Süden und Osten der Fläche angenommen. „Les zones
de jardins familiaux sont destinées à la culture jardinière et à la détente. Y sont admises des
constructions légères en relation directe avec la destination de la zone, ainsi qu’un seul abri de
jardin par lot ou parcelle individuelle dont la surface d’emprise au sol ne peut pas dépasser
20m2.“123
Auf dieser Fläche ist, in Zusammenarbeit mit KlimaPakt, ein Gemeinschaftsgarten geplant (sie-
he auch Neie Geméisgaart Anhang 5c). Es ist anzunehmen, dass sich die Gemüsegärten mit
der entsprechenden Infrastruktur (kleine Geräteschuppen/ Gartenhäuschen) gut in die Land-
schaft einbinden werden. Jedoch können bei der begrenzten Fläche nur wenige Gartenparzel-
len angelegt werden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass keine weitere tentakelartige
Erweiterung der Ortschaft stattfinden sollte.
Die Ausweisung der Fläche als JAR mit der beschriebenen Nutzungsform wird von Seiten des
SUP-Büros sehr begrüßt.
123
PAG Partie écrit Commune de Putscheid. Espace et Paysages 2017. Art.13 S.8. verändert nach réunion vom 28.06.2018
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 175 / 274
Nullvariante
Im PAG en vigueur sind die Flächen als Zone agricole ausgewiesen. Der Umweltzustand dieser
Flächen hängt somit sehr stark mit der Nutzung als landwirtschaftlicher Fläche zusammen.
Auswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung/ Gesundheit des Menschen können Geruchsbe-
einträchtigungen (z.B. durch das Ausbringen von Gülle) sein. Durch die intensive Nutzung des
Bodens sind negative Auswirkungen auf die Flora, Fauna und die Biodiversität zu erwarten
(keine Grünstrukturen als Habitat vorhanden; Eintrag von Düngemitteln, evtl. auch Pestiziden
oder Herbiziden, etc.). Ferner hat die landwirtschaftliche intensive Nutzung negative Auswir-
kungen auf den Boden (Nährstoffentzug; Düngemitteleinträge), das Wasser (Düngemitteleinträ-
ge, etc.) und auf das Klima/ Luft. In Bezug auf das Schutzgut Landschaft sind durch die land-
wirtschaftliche Nutzung eher mit positiven Effekten zu rechnen, da sich diese Nutzung harmo-
nisch in die umliegenden landwirtschaftlichen Felder einfügt.
Diese Auswirkungen bestehen aktuell bereits. Sollte die Flächennutzung (landwirtschaftlich ge-
nutzte Fläche) beibehalten werden, so werden auch zukünftig diese negativen sowie positiven
Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter wahrscheinlich unverändert vorliegen.
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen:
Bei dieser Klassierung ist keine weitere Umsetzung erforderlich, da die Fläche als JAR (Zone
de jardins familiaux) im PAG klassiert wird.
Fazit
Insgesamt kann die Klassierung als sehr positiv bewertet werden und es sind keine erhebli-
chen Auswirkungen zu erwarten. Trotzdem sollte der Verlust von vorhandenen Bruthöhlen
des Gartenrotschwanzes (bei Entfernung der Bruthöhlen) durch das Ausbringen geeigneter
Nistkästen in direkter räumlicher Nähe ausgeglichen werden. Es wird sehr empfohlen die Feld-
hecke als Korridor für Fledermäuse zu erhalten, sowie bei Entfernung an anderer Stelle zu er-
weitern. Ferner müssen bei Zerstörung der Feldhecke Nistkästen (der Haselmaus) in räumlicher
Umgebung ausgebracht werden. Eventuell anstehende Rodungsarbeiten sind nur im Winter-
halbjahr und ohne schweres Gerät durchzuführen (Haselmaus). Desweiteren darf keine Boden-
bearbeitung im Winter erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche, tentakelartige Erweiterung des Ortes nach
Westen vermieden werden sollte.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 176 / 274
5.2.6 Stolzembourg
Fläche St19
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,06 ha
Aktuelle Nutzung: Gartenbereich mit Grünstrukturen
PAG en vigueur:
Zone d‘habitation - Secteurs d'habitat à carac-
tère rural, Reclassement appr. le 30/03/1993
(PAP)
PAG projet (Stand UEP): HAB-1
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1, PAP NQ
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Puffer Wasserlauf
Ergebnis der UEP
Kontakt mit Zone d’activités SEO (Fluss Our) [Société Electrique de l’Our].
30m Puffer Fluss Our.
Hangneigung: <10°.
Artenschutzprüfung: Fledermäuse: 3, Vögel: 2:
Fledermäuse: kumulativ großer Teil der essenziellen Jagdgebiete lokaler Fledermaus-
fauna, Nutzung kritisch; verlorengehende Bäume müssen ersetzt werden, vorzugsweise
entlang der Our.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 177 / 274
Vögel (Höhlenbrüter): Gehölzbestand ist potenzieller Brutlebensraum (Gartenrot-
schwanz, Grünspecht); Verlust möglicher Bruthöhlen (Gartenrotschwanz): Ausgleich:
Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe, Umsetzung des Eingriffs
außerhalb Brutsaison.
Fazit UEP:
„Aufgrund des potenziellen Artenschutzkonfliktes ist ein Umweltbericht zu erstellen.“124
Avis MEV
Die Flächenabgrenzung sollte ggf. überprüft werden. Es handelt sich um eine sensible Fläche,
da sich ein privater Garten darin befindet, der zahlreiche pflanzliche Strukturen beinhaltet, die
ein potentielles Habitat geschützter Arten (Fledermäuse und Avifauna) darstellen. Um Auswir-
kungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt zu reduzieren muss eine
Kompatibilität der Urbanisation mit den Empfehlungen in der FFH-Vorprüfung untersucht wer-
den, und diese Empfehlungen müssen beachtet werden.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und
Boden nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Tiere/ Pflanzen/ biologische Vielfalt
Flora
Auf der Fläche befinden sich private Gärten mit einer vielfältigen Vegetationsstruktur. Diese
hochwertigen Grünstrukturen sind erhaltenswert.
Fauna
Im Hinblick auf den Naturschutz ist der Erhalt dieser strukturreichen Gärten äußerst empfeh-
lenswert. Bei Zerstörung dieser und Bebauung der Fläche, geht nicht nur ein kumulativ essenti-
elles Jagdgebiet für Fledermäuse und mögliche Bruthöhlen für Grünspecht und Gartenrot-
schwanz verloren, sondern durch den Verlust des vegetationsreichen Gartens auch ein Habitat
für Insekten, wie z.B. Bienen (Bienenweide). Es wird dazu geraten, bei Bebauung, mindestens
eine Baumreihe am Ourufer zu erhalten/ anzupflanzen.
Es sollte auch die Empfehlung der COL eingehalten werden (der Verlust von vorhandenen
Bruthöhlen des Gartenrotschwanzes sollte (bei Entfernung der Bruthöhlen) durch das Ausbrin-
gen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe ausgeglichen werden). Ferner sollte die
Umsetzung des Eingriffs außerhalb der Brutsaison stattfinden.
Ergebnis FFH-Screening (Natura2000-Vorverträglichkeitsprüfung)
Die Wasserqualität der Our darf nicht unter der Flächenveränderung leiden, eventuell müssen
die Kapazitäten der Kläranlage hierfür überprüft und ausgebaut werden.
124
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 62.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 178 / 274
Réunions
Neben der beschriebenen Klassierung wurde, auf Grund der genannten Flächenausstattung,
ebenso die Klassierung in VERD (Zone de verdure) diskutiert, unter anderem auch deshalb, da
die Fläche eine geringe Größe aufweist und nur wenig neue Bauten auf ihr entstehen können.
Bei Beibehaltung der Klassierung wurde ebenso eine Servitude urbanisation (Grünstreifen) im
östlichen Flächenbereich (der unbebaut bleiben sollte) diskutiert. Aufgrund der geringen
Flächengröße wurde diese Möglichkeit allerdings wieder verworfen, da die ökologische
Funktionalität durch die geringen Ausmaße relativ gering ist. Die AC Putscheid hat sich für die
Klassierung in HAB-1 entschieden. Es ist wahrscheinlich, dass die hochwertigen Grünstrukturen
nicht erhalten werden können, da die Bebauung in der Flächenmitte stattfinden wird.
Nullvariante
Ein Vergleich des PAG en vigueur (Zone d’habitation, Secteurs d'habitat à caractère rural) und
des PAG projet (HAB-1) ergibt, dass die formelle Flächennutzung weitgehend unverändert
bleibt. Die aktuelle Flächennutzung (Hausgärten) allerdings hat viele positive Effekte auf die
Schutzgüter Bevölkerung/ Gesundheit des Menschen (Erholungsstätte; Freizeitstätte), Tiere/
Pflanzen/ biologische Vielfalt (Habitate und Grünstrukturen bleiben erhalten), Boden (keine Bo-
denversiegelung), Wasser (kein Eingriff in den Wasserhaushalt) und Klima/ Luft (besseres
Mikroklima, da keine Versiegelung).
Alternative
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Umsetzung der geforderten Maßnahmen wird durch die Definition à la protection de la natu-
re et des ressources naturelles art.17/ art.21 vermerkt. Diese umfasst die unten genannten
Maßnahmen. Ferner sollte unbedingt darauf geachtet werden bei Bebauung der Fläche in
keinster Weise die Wasserqualität der Our zu beeinträchtigen.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 179 / 274
Tab. 20: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche St19.
Schutzgut/ Tierart Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensati-
onsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
Fledermäuse Ersatz der verlorengegangen Bäume vorzugswei-
se an der Our
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna
(Gartenrotschwanz,
Grünspecht)
Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen (Gar-
tenrotschwanz) durch Ausbringen geeigneter
Nistkästen in direkter räumlicher Nähe auszuglei-
chen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der Brutsai-
son;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (weitestgehender Erhalt der Vegetati-
onsstrukturen, bzw. Ersatz), sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Trotzdem
sollte der Verlust von vorhandenen Bruthöhlen des Gartenrotschwanzes (bei Entfernung der
Bruthöhlen) durch das Ausbringen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe ausgegli-
chen werden und der Eingriff außerhalb der Brutsaison stattfinden.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 180 / 274
Fläche St23a
Wegen der Größe der Fläche sind Bilder in
Abb. 28 aufgeführt.
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 3,02 ha
Aktuelle Nutzung: 60% Bereich Ferien-/ Wochenendhäuser, 40%
Wald/ Gebüsch
PAG en vigueur: 66% Zone d’habitation, secteurs de résidences
secondaires, 34% Zones vertes de protection
PAG projet (Stand UEP): 63% HAB-1 ZAD, 32% FOR, 5% AGR
PAG projet (Stand 20.08.18): 63% Zone spéciale – résidences secondaires PAP
NQ, 32% FOR, 5% AGR
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: 35% Natura2000-Gebiet, 50% geschützte Biotope
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 181 / 274
Abb. 28: Bilder der Fläche Stolzembourg 23a vor Ort. ESI 2018.
Vorabinformation
Die Fläche St23a „Klanggarten“ wurde wegen ihrer Größe und Problematik bereits als „Modifi-
cation ponctuelle“ (unabhängig von den restlichen Flächen) im Juli 2017 untersucht und beim
MEV eingereicht (siehe auch Anhang 1c), um eine frühzeitige Stellungnahme des Ministeriums
bezüglich der genannten Klassierung einzuholen. Dies sollte als Entscheidungshilfe für die Ent-
scheidungsträger der Gemeinde dienen. Die zweite Phase wird im Rahmen der vorliegenden
Detail- und Ergänzungsprüfung durchgeführt.
Die Fläche befindet sich in der Ortschaft Stolzembourg, an der östlichen Gemeinde- und Lan-
desgrenze und liegt an einem Hang zwischen den Flusstälern des Klangbaachs und der Our.
Sie ist reich an Grünstrukturen (Gehölze, Sträucher, Bäume, etc.) und grenzt überwiegend an
einen Wald.
Ergebnis der ersten Phase der SUP
Schutzgut: Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
Naturgefahren und Umwelteinflüsse
Höhenunterschied: ca. 40m, ca. 90% der Fläche: hohe Hangneigung: 21-35°
durch sehr hohe Hangneigung: bei Bebauung erhöhte Hangrutschgefahr mit Bodenero-
sion
→ ggf. Hangstabilität geotechnisch überprüfen, Hangrutschung durch entsprechende
Maßnahmen vermeiden
kein Risiko Hochwasserereignisse (Zones inondables – HQ10, HQ100 & HQextrem)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 182 / 274
Verkehrsbelastungen und Immissionen
Fläche durch Straßen Rue Klangberg, Rue Pouplescht und Rue des Mines von der N10
erschlossen
auf Fläche selbst nur unbefestigte ländliche Wege
langfristig kein stark erhöhtes Verkehrsaufkommen
Straße Rue Klangberg (Stolzembourg – Weiler) verläuft durch Natura2000-Gebiet
Belastung durch gewerbliche Aktivitäten und Landwirtschaft
keine gewerblichen Aktivitäten vorgesehen
im Süden der Fläche (ca. 5% → 1.510m²): landwirtschaftliche Fläche geplant (Zone ag-
ricole)
grenzt an Natura2000-Gebiet → Pestizid- und Düngemitteleinsatz sollte möglichst gering
gehalten werden
Technogene Belastungen
keine
Beeinträchtigungen durch Gerüche
gering
Commodo-Betriebe:
keine
Freizeit und Naherholung
Ländliche Lage in Waldgebiet, teilweise im Natura2000-Gebiet: hoher Wert Naherholung
kein erhöhter straßenbedingter Lärmpegel, Wald liefert stete Sauerstoffzufuhr, gesundes
Klima
Our ca. 160m Luftlinie entfernt
hohen Wert Naherholung und steigende Lebensqualität
Auswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit: mittlere bis hohe Auswirkungen
(wegen hoher Hangneigung)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 183 / 274
Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Schutzgebiete
Fläche grenzt an nationales Schutzgebiet RF 01 Akeschterbaach und liegt im Bereich
Natura2000-Gebietes LU0001002 „Vallée de l’Our de Ouren a Wallendorf Pont“
→ laut FFH-RL und Naturschutzgesetz (von 2004, Art. 12) ist eine Natura2000-
Vorverträglichkeitsprüfung (auch Natura2000-Screening) erforderlich
Natura2000-Screening
Beeinträchtigung geschützter Elemente und Arten nicht sicher ausgeschlossen:
8220 (Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation),
8230 (Silikatfelsen mit Pionierrasen),
3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis
und des Callitricho-Batrachion),
6430 (Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe);
Bachneunauge (Lamperta planeri),
Groppe (Cottus gobio),
Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera),
Bachmuschel (Unio crassus),
gekielter Flussfalke (Oxygastra curtisii),
spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria),
Wimperfledermaus (Myotis emarginatus),
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und
großes Mausohr (Myotis myotis)
Um Beeinträchtigungen dieser Arten sicher ausschließen zu können sind Detailstudien zum
tatsächlichen Vorkommen der Arten notwendig (wenn die Klassierung wie genannt beibehalten
werden soll). Ebenso ist (mit Hilfe der Ergebnisse der Detailstudien) eine Natura2000-
Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Flora
Pufferstreifen
o ca. 80% der Fläche im Bereich Pufferstreifen Wald (30m), ca. 20% im Pufferstreifen
Fließgewässers Klangbaach (Zone tampon 30m – des cours d’eau)
→ bei jeder Veränderung im Pufferbereich Fließgewässer: Genehmigung der AGE
erforderlich
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 184 / 274
Geschützte Biotope
o Geschützte Strukturen: Silikat-Felsen, Laubwald, Sukzessionswald, Feldhecke, Ge-
büsche, unbefestigter Feldweg
o Durch Umklassierung entstehende Bauarbeiten und Veränderungen dürfen die ge-
schützten Biotope nicht beeinträchtigen
o Phase 2 der SUP: Möglichkeiten der Reduktion, der Kompensation und ggf. des Er-
satzes sind zu erarbeiten
o Generell scheint Erschließung der einzelnen Wochenendhäuser wegen der ge-
schützten Biotope schwierig umzusetzen
Fauna
Daten MNHN
Innerhalb des Gemeindegebietes kann die Präsenz von folgenden Arten bestätigt wer-
den:
o Grasfrosch (Rana temporaria),
o gemeine Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans),
o Wasserfrosch (Rana esculenta),
o olivbrauner Höhlenspanner (Triphosa buditata),
o nördlicher Raubwürger (Lanius excubitor),
o großes Mausohr (Myotis myotis) und
o Wasserfeldermaus (Myotis daubentonii)
Gutachten Avifauna (COL 2013):
o Habitatansprüche der Arten: Vorkommen nicht sicher ausgeschlossen im Bereich
der planungsrelevanten Fläche: Waldlaubsänger, Schwarzstorch und Haselhuhn
o im Bereich von Stolzembourg Nachweise: Eisvogel, Schwarzstorch und Kleinspecht
o aufgrund ökologischer Ausstattung der Fläche, Vorkommen eher unwahrscheinlich:
Uhu, Wanderfalke
o keine Nachweise (Stolzembourg und nähere Umgebung): Greifvögel, Rotmilane,
Eulen, Arten des strukturreichen Offenlandes und Arten der Wiesen- und Feldflur
o im Rahmen der zweiten Phase der SUP müssen Detailprüfungen der Avifauna
durchgeführt werden
Gutachten Fledermausfauna (ProChirop 2017):
o Kategorie 2 „unbedenklich bei Einhaltung der Maßnahmen“
o Betroffenheit Art. 20: bei Verdichtung der Bebauung fallen einige ältere Laubbäume
weg, die z.T. als Quartier geeignet sind
o Betroffenheit Art. 17: Fläche zwischen Wanderwegen Ourtal und Winterquartieren,
Vorkommen zu erwarten: Mausohren, Bechtstein-, Wimperfledermaus
o Betroffenheit Art. 12: Waldflächen im Westen und besonders östliche Ausläufer im
Natura2000-Gebiet: obligate Habitatbestandteile: Mausohren, Wimper-, Bechstein-
fledermaus
o aktueller Planungsstand: Erhalt der Waldflächen im Natura2000-Gebiet, keine Ver-
änderung
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 185 / 274
o Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
o beschränken sich auf Verdichtung der bereits bebauten Zone als HAB-1 Fläche
o nach Art. 17 und 20: bei Bebauung: vorhandenen Baumbestand überprüfen, Aus-
gleichsmaßnahmen durchführen
o nach Art. 12: Waldflächen innerhalb des Natura2000-Gebietes naturgemäß entwi-
ckeln, Lichteinflüsse durch Abstandspuffer vermeiden
Gutachten Wildkatze (GeoData sc.2014):
Von einer Erweiterung der Bebauung des Klangbergs nach Südwesten hin wird abgera-
ten. Da dies nicht geplant ist, wird von keiner erheblichen Beeinträchtigung der Wildkat-
ze ausgegangen.
Artenschutzrechtliche Prüfung (efor-ersa 2017):
Artenschutzrechtliche Verbotseintritte nicht ausgeschlossen bei:
o Bachmuschel (Unio crassus),
o Gekielter Flussfalke (Oxygastra curtisii),
o Mauereidechse (Podarcis muralis),
o Zauneidechse (Lacerta agilis),
o Schlingnatter (Coronella austriaca)
o Sonstige Arten: siehe jeweilige Gutachten
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: hohe Auswir-
kungen (Detailstudien [u.a. Avifauna, Reptilienfauna und Haselmaus], sowie Natu-
ra2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich)
Schutzgut Boden
Geologie und Pedologie
untersuchte Fläche: Bereich „E1a Schiste de Stolzembourg“
Hangneigung
ca. 90% der Fläche: hohe Hangneigung: 21-35°, erhöhte Hangrutschgefahr und Gefahr
Bodenerosion
Bodengüte
ca. 85% gute Bodenqualität (II-good), 10% geringe Bodenqualität (IV-poor), 5% keine
landwirtschaftliche Fläche (V-non agricultural area)
guten Bodenqualität: landwirtschaftliche Nutzung wäre von Vorteil, aber Hanglage und
stark bewachsen mögliche landwirtschaftliche Nutzung stark eingeschränkt
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 186 / 274
Bodenaushub
starke Hangneigung mit hohem anfallendem Bodenaushub zu rechnen
Altlasten
keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden: mittlere Auswirkungen
Schutzgut Wasser
Grund- und Trinkwasser
Trinkwasserreserve [der Gemeinde Putscheid] 125: 320m³/Tag, durchschnittlich ver-
braucht: 187,4m³/Tag, Puffer: 132,6m³/Tag → ausreichende Trinkwasserkapazität auch
für zukünftige Wochenendhäuser/ Wohnhäuser sichergestellt
Oberflächenwasser/ Fließgewässer
keine Oberflächengewässer auf planungsrelevanter Fläche
entlang Fläche: sekundäres Fließgewässer „Klangbaach“, mündet in Our
Qualität des Klangbaachs darf durch Veränderungen auf Fläche in keiner Weise beein-
trächtigt werden
Hochwasser:
keine Gefahr durch Hochwasser
Abwasser
Anschluss aller Gebäude auf Fläche an Abwassernetz: Verbesserung der aktuellen Si-
tuation
aktuell keine einheitliche Abwasserentsorgung
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser: geringe bis mittlere Auswirkungen
125
Information erhalten per Email am 02.03.2017 von Herrn Jean Trausch (secrétaire communal).
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 187 / 274
Schutzgut: Klima und Luft
Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Lokalklimas durch die Umklassierung zu er-
warten.
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft: geringe Auswirkungen
Schutzgut: Landschaft
Sollten weitere Ferien-/Wochenendhäuser auf der Fläche entstehen (inklusive Bau, Zufahrts-
wege und öffentlicher Anschluss an Kanalisation) ist von einer mittleren Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes auszugehen. Es muss hierbei sichergestellt werden, dass sich zukünftige
Gebäude an die Gegebenheiten der Fläche anpassen. Dies ist besonders wegen der Hanglage
von Bedeutung.
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft geringe bis mittlere Auswirkungen
Schutzgut: Kultur- und Sachgüter
keine geschützten Objekte, keine „arbres remarquables ANF“,
kein Areal mit bekannten archäologischen Funden.
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter: geringe Auswirkungen
Schlussfolgerung der ersten Phase der Fläche Stolzembourg Klangberg (als „Modificati-
on ponctuelle“ behandelt)
Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Bevölkerung/ Gesundheit des Menschen und
Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt sind nicht ausgeschlossen, diese müssen vertiefend in der
DEP analysiert werden.
Die Fläche St23a hat einen hohen ökologischen Wert und grenzt an ein Natura2000-Gebiet
bzw. ragt stellenweise in dieses hinein. Laut Natura2000-Vorverträglichkeitsprüfung muss im
Rahmen der zweiten Phase der Strategischen Umweltprüfung eine Natura2000-
Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Ebenso sind Detailstudien einiger Tierarten (u.a.
Haselmaus, Vögel, Reptilien) notwendig.
Avis MEV (vgl. auch Anhang 1g)
Nach Prüfung der voraussichtlichen Auswirkungen der Umklassierung der Fläche Stolzembourg
23 „Klanggarten“ (von Zone d’habitation - Secteur de résidences secondaries zur Zone
d’habitation - HAB1) ist, wie vom SUP-Büro beurteilt, eine vertiefende Bewertung nötig.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 188 / 274
Es können erhebliche Auswirkungen auf die beiden Schutzgüter Bevölkerung/ Gesundheit
des Menschen und Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt, wie vom SUP-Büro festgestellt,
nicht ausgeschlossen werden. Desweiteren sollten auch folgende Themen vertiefend unter-
sucht werden: Bodenverbrauch, im Gesamtüberblick mit anderen, noch unbebauten Flächen,
die im Rahmen des PAG als bebaubar ausgewiesen werden sollen; Gewässerschutz (Nähe
zum „Klangbaach“); die starke Hangneigung; Geologie, Vegetationsdecke und Land-
schaftsschutz (dörfliche Identität/ topographische Gegebenheiten).
Die Detailstuden zur biologischen Diversität sollten jeden Zweifel auf einen signifikanten Ein-
fluss in Bezug auf die Natura2000-Zone entfernen. Nach Artikel 12 des loi du 19 janvier 2004
dürfen Planungen oder Projekte nur durchgeführt werden, wenn sie die Natura2000-Fläche un-
versehrt lassen. Wenn einzelne Pläne oder Projekte oder im Zusammenhang mit anderen Plä-
nen oder Projekten in Verdacht stehen die Natura2000-Fläche zu betreffen, wie im Falle der
aktuellen Planung, muss eine FFH-Prüfung (évaluation des incidences spécifiques) nach den
Richtlinien der methodischen Ratschläge nach article 6 de la directive «habitats» durchgeführt
werden.
Sollte sich herausstellen, dass Detailstudien geschützter Arten nicht mit den Bestimmungen
dieses Artikels vereinbar sind, müssen Minderungsmaßnahmen bestimmt werden, die die öko-
logische Funktionalität (Fortpflanzung oder Ruhestätten) der Standorte sichern (CEF-
Maßnahmen). Eine Servitude urbanisation auf der Fläche soll die CEF-Maßnahmen möglich
machen. Die Servitude soll Verschlechterungen oder Zerstörungen verhindern und muss vor
einer möglichen Bebauung der Fläche greifen.
CEF-Maßnahmen sollten günstigerweise auf Flächen durchgeführt werden, die sich im Besitz
des Bauherrn oder der Kommune befinden. Ist dies nicht möglich, muss die Ausführung und
Verwaltung der CEF-Maßnahmen für mindestens 25 Jahren garantiert sein. Flächen, die diese
Maßnahmen tragen, sollen vorsorglich mit à la protection de la nature et des ressources natu-
relles art.17/ art.21 im PAG gekennzeichnet sein.
Die Untersuchungen der geschützten Arten, wie ggf. die Bestimmung der CEF-Maßnahmen,
beziehen sich auf das «Document d’orientation sur la protection stricte des espèces animales
d’intérêt communautaire en vertu de la directive «Habitats- 92/43/CEE», beschlossen von der
Europäischen Kommission im Februar 2007.
Somit sollen laut erster Phase der SUP und des Avis MEV die Schutzgüter Bevölkerung/ Ge-
sundheit des Menschen; Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt; Boden; Wasser und Land-
schaft nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Schutzgut Bevölkerung/ Gesundheit des Menschen
Naturgefahren und Umwelteinflüsse
Zum Thema Hangneigung siehe Punkt 3. Schutzgut Boden.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 189 / 274
Verkehrsbelastung und Immission
Die untersuchte Fläche ist durch die Straßen Rue Klangberg, Rue Pouplescht und Rue des Mi-
nes von der N10 aus erschlossen. Auf der Fläche selbst befinden sich nur unbefestigte ländli-
che Wege. Die nächstgelegene Bushaltestelle (Stolzembourg Kiirch) ist ca. 200m entfernt und
fußläufig erreichbar. Da die Fläche bereits mit einigen Wochenendhäusern bebaut ist, ist lang-
fristig von keinem stark erhöhten Verkehrsaufkommen durch die Neuklassierung zu rechnen. Es
ist zu beachten, dass die Straße Rue Klangberg (Stolzembourg – Weiler) durch das Natu-
ra2000-Gebiet „Vallée de l’Our de Ouren a Wallendorf Pont“ verläuft.
Belastung durch gewerbliche Aktivitäten und Landwirtschaft
Auf der geplanten Fläche sind keine gewerblichen Aktivitäten vorgesehen. Im Süden der Fläche
(ca. 5% der Fläche: 1.510m²) ist eine landwirtschaftliche Fläche geplant (Zone agricole). Da
diese an das Natura2000-Gebiet grenzt, sollte der Pestizid- und Düngemitteleinsatz möglichst
geringgehalten werden. Wegen der geringen Größe dieser Fläche ist von keiner erheblichen
Beeinträchtigung auszugehen.
Beeinträchtigungen durch Gerüche
Beeinträchtigungen durch Gerüche können u.a. durch die landwirtschaftliche Nutzung entste-
hen. Aufgrund der geringen Größe der geplanten Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung ist
dies allerdings als geringfügig einzuschätzen. Mit weiteren nennenswerten Gerüchen durch die
Nutzung der Fläche ist nicht zu rechnen.
Technogene Belastungen
Laut erster Phase der SUP befinden sich keine Sendemasten von Mobilfunkanbietern und keine
Hochspannungsleitungen auf der Fläche. Lediglich eine Mittelspannungsleitung (Ligne M.T. 1 x
20 kV) verläuft von Osten nach Nordwesten.
Commodo-Betriebe
Es befinden sich keine Commodo-Betriebe auf der planungsrelevanten Fläche.
Freizeit und Naherholung
Durch die ländliche Lage in einem Waldgebiet und teilweise im Natura2000-Gebiet LU0001002
ergibt sich ein hoher Wert für die Naherholung. Es liegt kein erhöhter straßenbedingter Lärmpe-
gel vor und der Wald sorgt für eine stete Sauerstoffzufuhr, sowie ein gesundes Klima. Die Our
ist von der planungsrelevanten Fläche nur ca. 160m Luftlinie entfernt. Dadurch weist St23a ei-
nen hohen Wert für die Naherholung und somit für eine steigende Lebensqualität auf, was sich
auch in der aktuellen Nutzung der Fläche als Ferien-/ Wochenendhausbereich wiederspiegelt.
Gesamtbewertung des Schutzgutes Bevölkerung und Gesundheit des Menschen: Es sind mitt-
lere Auswirkungen zu erwarten. Aufgrund der hohen Hangneigung wird von einer weiteren Be-
bauung der Fläche abgeraten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 190 / 274
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Schutzgebiete
Die planungsrelevante Fläche St23a grenzt an das nationale Schutzgebiet RF 01 Akeschter-
baach und liegt im Bereich des Natura2000-Gebietes LU0001002 „Vallée de l’Our de Ouren a
Wallendorf Pont“. Daher ist für diese Fläche laut FFH-RL und Naturschutzgesetz von 2004 un-
ter Art. 12 eine Natura2000-Vorverträglichkeitsprüfung (auch Natura2000-Screening genannt)
erforderlich. In dieser wird untersucht, ob die Schutzziele und/ oder Schutzarten des Natu-
ra2000-Gebietes durch die Umklassierung der Fläche erheblich beeinträchtigt werden können.
Ist dies der Fall, so sind vertiefende Untersuchungen im Rahmen der Natura2000-
Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Natura2000-Screnning
Das Natura2000-Screening wurde von efor-ersa 2017 mit folgendem Ergebnis durchgeführt
(siehe Anhang 4b):
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Schutzarten und/ oder -zielen durch die
PAG-Planungen im Bereich der Zone Stolzemburg 23a kann bei derzeitigem Kenntnisstand
nicht ausgeschlossen werden.
Folgende Habitate und Arten sind betroffen
Bereich der Felshänge
8220 (Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation),
8230 (Silikatfelsen mit Pionierrasen).
Our und ihrer Nebengewässer
3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion flui-
tantis und des Callitricho-Batrachion),
6430 (Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe).
direkt an Gewässer gebundenen Arten
Bachneunauge (Lamperta planeri),
Groppe (Cottus gobio),
Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera),
Bachmuschel (Unio crassus),
gekielter Flussfalke (Oxygastra curtisii).
Felswände, angrenzende Waldränder und in der Nähe befindliche feuchte Bachtäler, die
potentielles Habitat sind für
spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria).
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 191 / 274
Außerdem sind Beeinträchtigungen nicht auszuschließen für
Wimperfledermaus (Myotis emarginatus),
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii),
großes Mausohr (Myotis myotis).
Das Fledermausgutachten stuft das Vorhaben der planungsrelevanten Fläche in die Ka-
tegorie 2 „unbedenklich bei Einhaltung der Maßnahmen“ ein: „Nach aktuellem Pla-
nungsstand ist der Erhalt der Waldflächen im FFH-Gebiet vorgesehen und hier wird kei-
ne Veränderung stattfinden. Insofern beschränken sich die Vermeidungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen auf die Verdichtung der bereits bebauten Zone als Hab-1 Fläche.“
126
Die aktuelle Klassierung Zone spécial - résidences seconaires («La zone spéciale est
destinée aux résidences secondaires. Sur ces terrains, seules sont autorisées les cons-
tructions en rapport direct avec la destination de la zone.» 127) ähnelt stark einer Klassie-
rung in HAB-1, da hier der Zusatz: Les constructions à usage d’habitation destinées au
logement permanent sont interdites. gestrichen wurde. Defacto müssen also, entspre-
chend dem Avis, Detailuntersuchungen (Avifauna, Haselmaus, Reptilien) stattfinden. Im
Rahmen der DEP war es zeitlich nicht mehr möglich diese Detailuntersuchungen durch-
zuführen, sie sollten nun zeitnah auf nachgelagerter Ebene stattfinden und die entspre-
chenden Maßnahmen umgesetzt werden.
Flora
Pufferstreifen
Insgesamt liegen ca. 80% der planungsrelevanten Fläche im Bereich des Pufferstreifens
des Waldes (30m) und ca. 20% der Fläche im Bereich des Pufferstreifens des Fließge-
wässers Klangbaach (Zone tampon 30m – des cours d’eau). Dadurch ist bei jeder Ver-
änderung im Pufferbereich des Fließgewässers eine Genehmigung der AGE erforder-
lich. Die Pufferzone des Waldes sollte erhalten werden.
Geschützte Biotope
Das Schutzgut „Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt" spielt für den Erhalt und den
Schutz von Lebensräumen sowie von Nahrungs- und Reproduktionsstätten eine große
Rolle. Laut étude péparatoire gelten für Stolzembourg folgende Informationen:
„Les structures protégées au sein du périmètre d’agglomération en vigueur de
Stolzembourg se composent de falaises, de forêts de feuillus, d’une forêt de suc-
cession, d’une haie vive, de broussailles et d’un chemin rural non consolidé“128.
126
Fledermauskundliche Stellungnahme (Screening) im Rahmen der SUP des PAG der Gemeinde Putscheid : Ergänzungsflächen vom März 2017. ProChirop. März 2017.
127 Partie écrit. Espace et Paysages. Juli 2018, per mail 10.07.18 und réunion 24.07.2018
128 Etude Préparatoire de la commune de Putscheid. Espace et Paysage, efor-ersa. Dez. 2011. S.156.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 192 / 274
Auf der planungsrelevanten Fläche sind 50% der Fläche geschützte Biotope (siehe Abb.
29 und Abb. 30). Die durch die Umklassierung der Fläche entstehenden Bauarbeiten
und Veränderungen dürfen die geschützten Biotope nicht beeinträchtigen. Da diese
größtenteils durch die Servitude urbanisation B4 geschützt sind, bleiben die geschützten
Vegetationsstrukturen sowie die geschützen Felsen erhalten. Generell scheint eine Er-
schließung der einzelnen Wochenendhäuser aufgrund der geschützten Biotope und des
Natura2000-Gebietes schwierig umzusetzen.
Abb. 29: Ausschnitt aus «Biotopes protégés à l’intérieur du perimètre d’agglomération. Stolzembourg».
Quelle: Efor-ersa 2009a.
Abb. 30: Geschütze Biotope der planungsrelevanten Fläche Stolzembourg 23. Quelle: PAG projet, E&P
20.08.2018
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 193 / 274
Fauna
Daten MNHN
Nach Prüfung der Daten des MNHN129 kommen auf dem Gemeindegebiet die Arten
Grasfrosch (Rana temporaria), gemeine Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans), Was-
serfrosch (Rana esculenta), olivbrauner Höhlenspanner (Triphosa buditata), nördlicher
Raubwürger (Lanius excubitor), sowie die Fledermausarten Myotis myotis und Myotis
daubentonii vor.
In der Artenschutzprüfung und dem Fledermausgutachten wird näher darauf eingegan-
gen.
Gutachten Avifauna (COL 2013)
„Sowohl für die Flächen bei Bivels als auch bei Stolzembourg kann die COL keine
Einschätzung abgeben, da hier – insbesondere für die vom PAG betroffenen Ge-
biete – keine avifaunistischen Daten vorliegen. Da es sich um bewaldete oder sehr
strukturreiche Flächen handelt, muss davon ausgegangen werden, dass es sich
zum Teil um artenreiche Flächen handelt. […] Es wurden keine standardisierten
flächendeckenden Kartierungen durchgeführt, die eine genaue Beurteilung der
Avifauna erlauben würde. Dies gilt insbesondere für das insgesamt noch sehr na-
turnahe Ourtal, welches gekennzeichnet ist durch seine oft schwer zugänglichen
Täler und bewaldeten Hänge und versteckt lebenden Zielarten (Waldlaubsänger,
Schwarzstorch, Haselhuhn).
Durch die Ausweisung des neuen PAGs sollte es auf keinen Fall zu einer Ver-
schlechterung des momentanen Ist-Zustandes innerhalb der Natura2000-
Schutzzone und insbesondere der in den nahegelegenen Felswänden brütenden
Arten (wie z.Bsp. dem Uhu und dem Wanderfalken) oder anderen Zielarten des
Gebietes kommen.“130
Die Einschätzung des SUP-Büros für St23a ist folgende:
Aufgrund der jeweiligen Habitatansprüche der Arten, kann ein Vorkommen von Wald-
laubsänger, Schwarzstorch und Haselhuhn im Bereich der planungsrelevanten Fläche
nicht sicher ausgeschlossen werden. Laut Karten der COL gibt es im Bereich von Stol-
zembourg Nachweise des Eisvogels, des Schwarzstorches und des Kleinspechts. Dem
hingegen ist es aufgrund der ökologischen Ausstattung der Fläche eher unwahrschein-
lich, dass der Uhu oder der Wanderfalke dort vorkommen.
Desweiteren liegen im gesamten Gebiet der Ortschaft Stolzembourg sowie in der nähe-
ren Umgebung keine Nachweise für Greifvögel, Rotmilane, Eulen, Arten des strukturrei-
chen Offenlandes und Arten der Wiesen- und Feldflur vor131.
129
MNHN: Musée national d’histoire naturelle. 2006-2016.
130 Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP „PAG Commune de Pütscheid“. Centrale ornithologique du Luxembourg.
22.07.2013.
131 Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP „PAG Commune de Pütscheid“. Centrale ornithologique du Luxembourg.
22.07.2013.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 194 / 274
Um das Eintreten von Verbottatbeständen nach Art. 17 des Luxemburger Naturschutz-
gesetzes zu verhindern, müssen im Rahmen der zweiten Phase der SUP Detailprüfun-
gen der Avifauna durchgeführt werden.
Kommentar des SUP-Büros:
Wie bereits erwähnt, konnten aus zeitlichen Gründen die Detailprüfungen nicht mehr
durchgeführt werden. Dies (sowie die daraus resultierenden Maßnahme zur Vermei-
dung, Reduktion und/ oder Ausgleich) müssen zeitnah nachgeholt und umgesetzt wer-
den.
Gutachten Fledermausfauna (ProChirop 2017)
Das Fledermausgutachten stuft das Vorhaben der planungsrelevanten Fläche in die Ka-
tegorie 2 „unbedenklich bei Einhaltung der Maßnahmen“ ein (gesamtes Gutachten: sie-
he Anhang 4c).
„Das FFH-Gebiet führt als Zielarten u.a. das Mausohr, die Wimper- und die Bech-
steinfledermaus. Die ehemaligen Gruben der Kupferbergwerke im Bereich der Rue
des Mines und das Schaubergwerk sind Winterquartiere für verschiedene Arten.
Ein weiteres Winterquartier ist die Grube von Stolzemburg am Ortsausgang an der
N10, die seit vielen Jahren schon als Fledermausquartier gesichert ist. Von dort
liegen Nachweise von Wimper-, Bart-, Wasserfledermaus, Langohr und Mausohr
vor. Aus der Grube im Tal des Ammeschterbachs (Galerien Flessen) sind Nach-
weise von mehreren Mausohren und Kleinen Bartfledermäusen bekannt (Quelle:
Nat. Biomonitoring, Harbusch & Weber, 2013).
Bewertung:
Betroffenheit nach Art. 20
Bei einer Verdichtung der Bebauung werden einige ältere Laubbäume auf den Par-
zellen wegfallen, die teilweise als Quartier geeignet sind.
Betroffenheit nach Art. 17
Die Fläche liegt auf den Wanderwegen zwischen Ourtal und den Winterquartieren in
den verschiedenen Kupfergruben. Ein Vorkommen von Mausohren, Bechstein- und
Wimperfledermaus ist zu erwarten.
Betroffenheit nach Art. 12
Teile der Fläche, hier Waldflächen im Westen und der östliche Ausläufer, liegen im
FFH-Gebiet und sind als obligate Habitatbestandteile für Mausohren, Wimper- und
Bechsteinfledermäuse anzusehen. Dies gilt insbesondere für die östliche Teilfläche.
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Nach aktuellem Planungsstand ist der Erhalt der Waldflächen im FFH-Gebiet vorge-
sehen und hier wird keine Veränderung stattfinden. Insofern beschränken sich die
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf die Verdichtung der bereits bebauten
Zone als HAB-1 Fläche.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 195 / 274
Nach Art. 17 und 20:
Bei einer Bebauung von Grundstücken ist der vorhandene Baumbestand auf seine
Eignung und Nutzung als Quartier zu überprüfen und es sind Ausgleichsmaßnah-
men durchzuführen.
Fällungen sind nur im Winter zulässig. Eine weitere Bebauung muss einen größt-
möglichen Erhalt des Baumbestandes vorsehen. Ausgleichsmaßnahmen für gefällte
Bäume sollten – wenn kein Ausgleich auf der Fläche möglich ist - in einer langfristi-
gen Sicherung von Altbäumen im angrenzenden FFH-Gebiet bestehen.
Nach Art. 12:
Die Waldflächen innerhalb des Perimeters, die zum FFH-Gebiet gehören, sollten na-
turgemäß entwickelt werden. Dazu gehört auch der Erhalt stehenden Totholzes, in
dem sich Quartiere befinden können. Eine Störung der Waldflächen durch Lichtein-
flüsse ist durch einen Abstandspuffer zu vermeiden.“ 132
Gutachten Wildkatze (GeoData sc. 2014)
„Die Wildkatze kommt in der Gemeinde Putscheid vor. […] Die Entfernung zu
Siedlungsbereichen beträgt stellenweise weniger als 500 Meter. Nach Ansicht von
MOES (2014) sind die aktuell geplanten Siedlungserweiterungen alle mit dem
Schutz der Wildkatze vereinbar.“133
Die Siedlungsbereiche im Nord-Westen und Nord-Osten Stolzembourgs liegen in der
Pufferzone des internationalen Wildtierkorridors Richtung Deutschland. Der nord-
westliche Teil des Klangbergs, Haus Nr. 20 Rue Klangberg, befindet sich an der Grenze
zu diesem Puffer. Moes (2014) rät ab von einer Erweiterung der Bebauung des Klang-
bergs nach Südwesten.134 Da dies nicht geplant ist, kann davon ausgegangen werden,
dass keine erhebliche Beeinträchtigung der Wildkatze durch die Umklassierung der pla-
nungsrelevanten Fläche vorliegt.
132
Fledermauskundliche Stellungnahme (Screening) im Rahmen der SUP des PAG der Gemeinde Putscheid: Ergänzungsflächen vom März 2017. ProChirop. März 2017.
133 Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit und artenschutzrechtliche Prüfung. PAG der Gemeinde Putscheid. Efor-ersa. April 2015.
134 Évaluation environnementale stratégique concernant le nouveau Plan d’aménagement général de la Commune de Putscheid –
Avis Chat sauvage. Marc Moes, GeoData sc, 28.10.2014.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 196 / 274
Abb. 31: Wildkatzenkorridore im Bereich Stolzem-bourg (gelb markiert: Ortschaft Stolzembourg; roter Streifen: internationaler Wildkorridor; roter Stern: Wildkatzenbeobachtungen). Quelle: Geodata sc 2014.
Artenschutzrechtliche Prüfung (efor-ersa 2017)
Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung (Anhang 4b) sind die geschützten Arten
des Anhangs 3 und 6 des Naturschutzgesetzes sowie die vom MEV veröffentlichten Lis-
ten der Zug-, Brut- und Überwinterungsvögel der Art 4.1 und 4.2 der VS-RL.
Betrachtet wird das tatsächliche Vorkommen der Arten durch gemeldete Sichtungen so-
wie die Ausstattung der Fläche mit Strukturen, die als Habitat für geschützte Arten die-
nen können. Daraufhin wird geprüft, ob und mit welcher Intensität die Fläche durch die
Arten genutzt wird.
Negative Auswirkungen auf europäisch geschützte Arten können nicht in allen Fällen si-
cher ausgeschlossen werden: eine Belastung der Our und deren Nebengewässer mit
Nähr- und Schadstoffen kann zu einer Beeinträchtigung von gewässergebundenen Tier-
arten führen. Hiervon wären die Arten Bachmuschel (Unio crassus) und Gekielter Fluss-
falke (Oxygastra curtisii) betroffen.
Wenn die trockenwarmen Hangstandorte mit einem Mosaik aus offenen Felsbereichen
und Gebüschen überplant werden, könnten sie ihre Funktion als Lebensraum für Mau-
ereidechse (Podarcis muralis), Zauneidechse (Lacerta agilis) und Schlingnatter
(Coronella austriaca) verlieren. Die überplanten Wald- und Gehölzstrukturen können ein
Lebensraum der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) sein.
Die artenschutzrechtliche Prüfung für Fledermäuse, Wildkatze und Vögel ist unter den
jeweiligen Gutachten zusammengefasst.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 197 / 274
Fazit ASP:
Es sind Geländeuntersuchungen für Reptilien, Haselmaus und Vögel nötig, um genaue-
re Kenntnisse zum tatsächlichen Vorkommen zu erlangen und entsprechende Vermei-
dungs-, Minderungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ergreifen zu können.
„Vor dem Hintergrund einer vergleichsweise hohen Zahl potenziell von der unter-
suchten Planung betroffener Tierarten wird dringend empfohlen, die notwendigen
Untersuchungen bereits auf Ebene der PAG-Planung durchzuführen. Andernfalls
könnten unter Umständen nicht oder nur schwer zu beseitigende Planungshinder-
nisse in den nachgeordneten Planungen (z.B. PAP) auftreten. “135
Bewertung SUP-Büro
Die Servitudes urbanisation B4 schützt große Teile der geschützten Biotope, sowie ei-
nen Teil des Natura2000-Gebietes, auf diesen Flächen darf nicht gebaut werden. Es
wird jedoch dringend empfohlen Detailstudien auf der verbleibenden Fläche vor jeglicher
Veränderung/ Bebauung durchführen zu lassen. Dies wird mit der Definition „ à la pro-
tection de la nature et des ressources naturelles art.17/ art.21“ unterstrichen.
Gesamtbewertung des Schutzgutes Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Unter der
Voraussetzung der Durchführung der genannten Detailstudien (sowie ggf. der genannten
Maßnahmen der Vermeidung, Reduktion und/ oder dem Ausgleich) sind mittlere bis geringe
Auswirkungen zu erwarten.
Schutzgut Boden
Geologie und Pedologie
Die Fläche befindet sich im Bereich „E1a Schiste de Stolzembourg“ (E&P und efor-ersa 2012).
Hangneigung
Die Fläche St23a weist einen Höhenunterschied von ca. 41m auf (siehe auch Abb. 32) sowie
auf ca. 90% der Fläche eine Hangneigung von 21-35° (siehe auch Abb. 33Abb. und Abb. 34).
Durch diese sehr hohe Hangneigung ist bei Bebauung eine erhöhte Hangrutschgefahr mit Bo-
denerosion gegeben. Die Hangstabilität ist geotechnisch zu überprüfen und die Gefahr der
Hangrutschung durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden. Es wird davon abgeraten in
dieser Hangneigungsklasse weitere Gebäude zu errichten.
135
Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit und artenschutzrechtliche Prüfung. PAG der Gemeinde Putscheid Zone Stolzembourg 23. efor-ersa. 28.06.2017. S.40ff.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 198 / 274
Abb. 32: Höhenprofil der Fläche Stolzembourg 23a. Quelle: geoportail.lu, Stand: 19.09.2018.
Abb. 33: Ausschnitt der Hangneigungskarte für den Bereich St23a. Quelle: geoportail.lu, Stand Juli 2018.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 199 / 274
Abb. 34: 3D-Modell des Klangbergs, Quelle: geoportail.lu, Stand
August 2018
Bodengüte
Nach Karten der ASTA (2013) besitzt die Fläche zu ca. 85% eine gute und zu 10% eine geringe
Bodenqualität während 5% als nicht-landwirtschaftliche Fläche klassiert ist.
Eine mögliche landwirtschaftliche Nutzung des guten Bodens ist durch die hohe Hangneigung
und einen starken Bewuchs mit Bäumen und Sträuchern stark eingeschränkt.
Bodenaushub
Da es sich um eine Fläche mit starker Hangneigung handelt, ist mit hohem anfallendem Bo-
denaushub zu rechnen. Die Verwertung/ Entsorgung des Bodenaushubs ist wegen der hohen
anfallenden Massen ein Problem für die Deponien, weshalb von einer Bebauung auf dieser Flä-
che abgeraten wird.
Altlasten
Laut efor-ersa und E&P136 liegen keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen in diesem Be-
reich vor.
Gesamtbewertung des Schutzgutes Boden: Es sind mittlere Auswirkungen zu erwarten. Von
einer Bebauung wird wegen der starken Hangneigung abgeraten.
136
Efor-ersa und Espace et Paysages (2009) Cadastre des sites potentiellement pollués
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 200 / 274
Schutzgut Wasser
Grund- und Trinkwasser
Es gibt laut geoportail.lu, Stand 01.08.2018 keine Quellen, Bohrungen, Trinkwasserbehälter
oder -entnahmepunkte auf der Fläche. Laut DEA137 beträgt die Trinkwasserreserve für Stol-
zembourg 53m3/Tag, der durchschnittliche Verbrauch lag 2017 bei ca. 29,35m3/Tag. Somit soll-
te eine ausreichende Reserve sichergestellt sein.
Oberflächenwasser/ Fließgewässer
Laut geoportail.lu (Stand 02.05.2018) gibt es keine Oberflächengewässer auf der planungsrele-
vanten Fläche. Allerdings verläuft entlang der Fläche das sekundäre Fließgewässer „Klang-
baach“, welches in die Our mündet. Die Qualität des Klangbaachs darf durch die Veränderun-
gen auf der Fläche in keiner Weise beeinträchtigt werden. Eine mögliche Bebauung mit Ferien-
häusern ist wegen der Hanglage, und der daraus entstehenden erhöhten Partikelfracht bei Nie-
derschlägen (höhere Hanginstabilität durch Verlust der Vegetationsdecke) in den Klangbaach
zu vermeiden, oder so gering wie möglich zu halten.
Hochwasser
Es gibt kein Hochwasserrisiko auf der Fläche (laut geoportail.lu, Stand 20.09.2018).
Abwasser
Der Bereich Stolzembourg gehört zum Abwassersyndikat Syndicat des eaux résiduaires du
Nord (SIDEN) (geoportail.lu, Stand 02.05.2018).
Das Abwasser in der Gemeinde Putscheid wird über ein Mischsystem abgeführt, der Ort besitzt
seine eigene Drei-Kammer-Kläranlage. Bei sehr starkem Regen gelangt das kanalisierte Was-
ser in die Our. Außerdem werden die Bäche Klangbaach, Ammeschtbaach und Ixbaach in die
Our abgeleitet.
Die biologische Kläranlage, die mechanische Kläranlage, das Regenüberlaufbecken und das
Pumpwerk in Stolzembourg haben einen Einwohnergleichwert von 347 EH und werden vom
Abwassersyndikat SIDEN betrieben.138 Sie werden laut SIDEN bis 2021 auf 450 EH für die Ort-
schaft Stolzembourg ausgebaut139. Der Ort hat 2018 rund 190 Einwohner140. Auch mit einem
mittleren Wachstum von etwa 2% jährlich141 (247 Einwohner im Jahr 2031) sollte die Abwasser-
kapazität hier noch ausreichend sein. Aktuell gibt es jedoch keine einheitliche Abwasserentsor-
gung der Gebäude des Klangbergs, der Anschluss aller Einheiten an ein kommunales Abwas-
sernetz wird dringend empfohlen.
137
DEA, Email vom 20.09.2018.
138 https://www.siden.lu/Communes-68-23 entnommen am 27.03.2018
139 Mail SIDEN vom 04.09.2018
140 Putscheid.lu, © 2018 Putscheid, entnommen 17.09.2018
141 Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.21 20% in den letzten 10 Jahren als Durchschnitt für die Gemeinde
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 201 / 274
Gesamtbewertung des Schutzgutes Wasser: Es ist mit geringen bis mittleren Auswirkungen zu
rechnen. Die Problematik der Abwasserentsorgung müsste langfristig geklärt werden.
Schutzgut Landschaft
Die Qualität einer Landschaft wird beeinflusst von der Höhenlage, der Bebauung, der Expo-
niertheit sowie der Einbindung des Siedlungsbereiches in das Landschaftsbild.
Sollten durch die Umklassierung weitere Ferien-/Wochenendhäuser auf der Fläche entstehen
(inklusive Bau der Zufahrtswege und öffentlicher Anschluss an die Kanalisation), ist mit einer
mittleren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu rechnen. Es muss sichergestellt werden,
dass sich die zukünftigen Bauten den Gegebenheiten der Fläche anpassen (in Form und Farbe)
und nicht durch die Bauweise oder Farbe aus dem Landschaftsbild hervorstechen. Dies ist vor
allem wegen der Hanglage von besonderer Bedeutung.
Gesamtbewertung des Schutzgutes Landschaft: Es ist mit geringen bis mittleren Auswirkungen
zu rechnen.
Nullvariante:
Im PAG en vigueur ist die Fläche als Zone d’habitation, secteur de résidences secondaires, und
teilweise als Zones vertes de protection ausgewiesen. Da auf der Fläche schon Ferienhäuser
stehen, ist mit keinen weiteren wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu
rechnen.
Da die Gebäude nicht an das kommunale Abwassernetz angeschlossen sind, ist, je nach Nutz-
tungsintensität, mit möglichen Verunreinigungen des Klangbaaches und infolge dessen der Our
zu rechnen. Die Bebauung grenzt teilweise direkt am Natura2000-Gebiet LU0001002 „Vallée de
l’Our de Ouren a Wallendorf Pont“, was eine Beeinträchtigung der Schutzziele und/oder
Schutzarten nicht ausschließt.
Ca. 50% der Fläche sind geschützte Biotope, diese dürfen nicht beeinträchtigen werden. Die
Servitude urbanisation B4 soll diesen Schutz für einen Großteil der Biotope garantieren.
Alternative
Zu Beginn der UEP sollte die Fläche als Zone forestière (FOR) klassiert werden. Dies
wäre zugunsten des Naturschutzes, da (ohne Genehmigung des MDDI) keine baulichen
Änderungen möglich gewesen wären.
Es wurde eine Klassierung als Zone d’habitation (HAB-1) PAP nouveau quartier (NQ)
überlegt. Hierbei müsste jedoch eine Einstimmigkeit aller Grundstückbesitzer vorliegen,
um die Klassierung auszuarbeiten.
Alternativ hierzu war ein PAP NQ angedacht, bei dem die Besitzer einzeln über die Rea-
lisation des Projektes entscheiden könnten. Vor dieser Entscheidung wären nur In-
standhaltung und Reparatur erlaubt gewesen. Bei beiden Varianten wären erhebliche
Beeinträchtigungen der Flora und Fauna nicht auszuschließen.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 202 / 274
Zwischenzeitlich wurde die Klassierung als Zone d’habitation (HAB-1) mit ZAD (Zone
d’aménagement différé) diskutiert (siehe Modification poctuelle Stolzembourg 23 Klang-
garten, Anhang 1c). Sobald die Besitzer sich einig gewesen wären, hätte auch hier ein
PAP NQ realisiert werden können. Vor dieser Entscheidung wären nur Instandhaltung
und Reparatur erlaubt gewesen. Auch hier wären erhebliche Beeinträchtigungen der
Flora und Fauna nicht auszuschließen.
Die aktuelle Klassierung Zone spécial – résidence secondaires ist ein Kompromiss. Hier
darf gebaut werden, jedoch mit der Einschränkung: Sur ces terrains, seules sont autori-
sées les constructions en rapport direct avec la destination de la zone. Desweiteren ist
auf einen Großteil der geschützten Biotope die Servitude urbanisation B4 gelegt, sodass
hier keine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Fazit des SUP-Büros
Die Fläche St23a ist eine Fläche mit hohem ökologischem Wert, die zudem an ein Natura2000-
Gebiet grenzt, bzw. stellenweise in dieses hineinragt.
Da die ursprüngliche Klassierung Zone d’habitation - résidences secondaires fast identisch ist
mit der aktuellen Klassierung Zone spécial - résidences seconaires (« La zone spéciale est des-
tinée aux résidences secondaires. Sur ces terrains, seules sont autorisées les constructions en
rapport direct avec la destination de la zone. » 142) und die Biotope mit der Servitude urbanisati-
on B4 geschützt sind, sowie Teile der Fläche im Natura2000-Gebiet liegen (auch solche, die als
Zone spécial klassiert sind), wird auf eine Detailstudie verzichtet.
Trotzdem wird von Seiten des SUP-Büros sehr dringend empfohlen die Detailstudien (Reptilien,
Haselmaus und Vögel) auf der nachgelagerten Ebene durchzuführen. Mit Hilfe der Ergebnisse
dieser Detailstudien können daraufhin adäquate Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen,
sowie ggf. Ausgleichsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen erarbeitet werden. Nur durch die Um-
setzung dieser kann das Eintreten eines Verbotstatbestands nach Art. 17 und/ oder Art. 20/ Art.
21 des Luxemburger Naturschutzgesetzes verhindert werden. Dies wird durch die Kennzeich-
nung à la protection de la nature et des ressources naturelles art.17/ art.21 nochmals unterstri-
chen.
Generell als kritisch zu betrachten ist auch das Antasten unter Schutz gestellter Flächen (der
Natura2000-Schutzgebiete). Das Bauen am Rande eines Schutzgebietes darf mit diesem Vor-
haben keinesfalls Modelcharakter bekommen, um den Sinn und die Notwendigkeit der Schutz-
gebiete nicht infrage zu stellen und den guten Erhaltungszustand der Zielarten nicht vermin-
dern.
Insgesamt wird es als angemessen bewertet, die Detailuntersuchungen erst auf nachgelagerter
Ebene durchzuführen. Da eine Servitude urbanisation B4 auf dem Großteil der geschützten
Biotope liegt, sind hier wenig Beeinträchtigung zu erwarten. Werden die Detailuntersuchungen
durchgeführt und Minderungs-, Vermeidungs-, Kompensations- und vorgezogene Ausgleichs-
maßnahmen bestimmt und durchgeführt, sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
142
Partie écrit. Espace et Paysages. Juli 2018, per mail 10.07.2018, verändert nach réunion 24.07.2018
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 203 / 274
Fläche St25
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,45 ha
Aktuelle Nutzung: Schloss, Rasen, Waldbereich, Felsen
PAG en vigueur: Zone verte de protection
PAG projet (Stand UEP):
VERD, bis auf das Schloss: MIX-v; gesamte Fläche: Secteur protégé de type "environne-ment construit"; kleiner Bereich Zone à la protection de la nature et des ressources na-turelles
PAG projet (Stand 20.08.18):
SPEC-2 château, Secteur protégé de type
"environnement construit"; kleiner Bereich
Zone à la protection de la nature et des res-
sources naturelles
Geschützte Strukturen/ Pufferzone:
Puffer Natura2000-Gebiet, Laubwald (EH-
Wms04) teils auf Fläche ansonsten an Flä-
chengrenze
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 204 / 274
Es handelt sich um ein geschütztes Gebäude (bâti/ ensemble bâti classé ou figurant à
l’inventaire supplémentaire des monuments nationaux -SSMN) in einer „Zone relative à la pro-
tection des sites et monuments nationaux“, dem Schloss der Ortschaft Stolzembourg.
Vorabinformation
Im Laufe der SUP-Prozedur hat sich der Umfang der geplanten Klassierung geändert. Die vor-
gesehene Planung wurde auf die gesamte (nicht geschützte Fläche) um das Schlossgebäude
erweitert (zum Beginn der Prozedur sollte diese Klassierung nur für den Bereich der Gebäude
gelten). Im April 2019 wurde die Flächenklassierung nochmals geändert und der SPEC-2-
klassierte Bereich erweitert (vgl. Abb. 35). Zur Information wird dennoch das Ergebnis der UEP
(mit der alten Klassierung) vorgestellt:
Ergebnis der UEP
Pufferzone Wald und Natura2000-Gebiet „LU0001002 Vallée de l’Our de Ouren à Wal-
lendorf-Pont“
Hangneigung: >20°, Fläche befindet sich auf einer Kuppe/ Hügel
Artenschutzprüfung (efor-ersa 2015): Lebensraumtypen: 4 (Silikatfelsen mit Felsspalten-
vegetation (8220) und Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion und/
oder des Sedo albi-Veronicion dilenii (8230)). Nachtfalter: 3, Reptilien: 3, Vögel: 3:
o Nachtfalter: spanische Flagge: prioritäre Art der FFH-Richtlinie, potenziell geeigne-
tes Habitat, weitere Untersuchungen notwendig, um mögliche Beeinträchtigung der
Art sicher auszuschliessen
o Reptilien: Schlingnatter: rezenter Nachweis Ourtal zwischen Bivels und Stolzem-
bourg, in geeigneten Habitaten mit Art zu rechnen, Überplanung von Waldrändern
und Felsstandorten problematisch, weitere Untersuchungen nötig
o Zauneidechse: Nachweis um Bivels, weitere Vorkommen anzunehmen, Art kommt
oft mit Schlingnatter vor, oben genannte Fläche ohne felsigen Bereich sind auch zu
untersuchen
o Mauereidechse: Vorkommen 1km südlich von Bivels, Vorkommen in geeigneten
Habitaten in Bivels und Stolzembourg angenommen, Flächen mit Felsstandorten
sind zu untersuchen
o Vögel: Uhu: Vorkommen am Rand des Ourtals zwischen Bivels und Stolzembourg;
mit Horststandorten im Bereich von Felswänden muss gerechnet werden; weitere
Untersuchungen nötig
o Gartenrotschwanz: mit Vorkommen ist zu rechnen, Flächen mit geeigneten Habi-
tatstrukturen sind zu untersuchen
o Grünspecht: kein Nachweis in der Gemeinde Putscheid, kann in allen Landesteilen
angetroffen werden, nutzt auch siedlungsnahe Bereiche, weitere Untersuchungen
nötig
Fledermäuse: historische Gebäude untersuchen (Wimperfledermaus), Dachböden un-
tersuchen (braunes Langohr), Detektornachweis Stolzembourg (großer Abendsegler)
(Harbusch 2013)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 205 / 274
Fazit UEP
„Vorausgesetzt die Planung wird durchgeführt, dann entfällt der Umweltbericht. Es sind
keine erheblichen Auswirkungen auf Lebensräume und Tierarten zu erwarten, da die
Fläche bereits bebaut ist.“143
Avis MEV
Die Fläche stellt eine Erweiterung des Perimeters und eine Regulierung der aktuellen Situation
dar (MIX-v), was allerdings kritisch betrachtet wird. Die Zone beinhaltet das Schloss von Stol-
zembourg, das national geschützt ist (SSMN), daher wird empfohlen die Fläche als Zone verte
zu klassieren. Falls die Gemeinde dies nicht möchte, wäre eine Zone spéciale "château" pas-
sender, um die zukünftige Verwendung im PAG präziser festzulegen und um bestimmte Verän-
derungen zu verhindern. Ferner muss dem Fledermausgutachten Rechnung getragen werden:
"Innerhalb des Gebäudes können sich sowohl Wochenstuben als auch Winterquartiere befin-
den. [...] bauliche Änderungen an der Gebäudesubstanz sind ohne vorherige Geländeuntersu-
chung nicht zulässig."
Réunion 27.11.218
Laut AC Putscheid werden die Ruinen der alten Burg restauriert, Teile, die nachträglich hinzu-
gebaut wurden, sollen wieder abgerissen werden. So soll die alte Ruine wieder erkennbar sein
und für Besucher attraktiver gestaltet. Es sind keine Neubauten auf der Fläche geplant.
Somit wird das Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt nachfolgend vertiefend analy-
siert.
Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Flora
Die nördlichen, westlichen und südlichen Flächenränder liegen im Pufferbereich des Natu-
ra2000-Gebietes „LU0001002 Vallée de l’Our de Ouren à Wallendorf-Pont“ und sind teilweise
von Gebüsch und Bäumen bedeckt, diese sollten erhalten bleiben.
Der Schutz der Felsen ist durch die Servitude urbanisation B3 biotope festgelegt, der Waldrand
wird mit der Servitude urbanisation P10 paysage (conservation lisière du bois) geschützt. Auch
wenn die Definition der Servitude urbanisation P10 accès travaux erlaubt, sollten sich diese auf
ein Minimum zurückhalten, um den Waldsaum so wenig wie möglich zu verändern. Die vorhan-
denen Wege sollten genutzt werden und nach Abschluss der Bauarbeiten soweit wie möglich
wieder zurückgebaut werden oder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Fauna
Eine Detailstudie für folgende Arten ist notwendig:
143
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 64.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 206 / 274
wenn der Felsen nicht erhalten bleibt, für die Mauereidechse,
wenn die Habitatstruktur nicht erhalten bleibt, für Schlingnatter und Zauneidechse und
wenn der Altbaumbestand im Bereich des Vorplatzes nicht erhalten bleibt, für den Gar-
tenrotschwanz und den Grünspecht.
Die intensivierte Nutzung der Außenbereiche sowie bauliche Änderungen an der Gebäudesub-
stanz sind ohne vorherige Geländeuntersuchung nicht zulässig (vgl. Fledermausgutachten). Da
das vorhandene Gebäude denkmalgeschützt ist, wird es voraussichtlich nicht abgerissen.
Das Luftbild (geoportail.lu, Stand März 2019, Orthofoto 2018) lässt auf eine vielfältige Struktur
von Vegetation und Gebäuderesten/ Mauern schließen, die Hinweis auf eine reiche Reptilien-
fauna gibt. Es wird empfohlen diese Strukturen möglichst wenig zu verändern.
Da die Klassierung der Außenfläche um das Schloss im März 2019 von FOR auf SPEC-2 ver-
ändert wurden (vgl Abb. 35), wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verände-
rungen innerhalb des Natura 2000-Gebietes nur äußerst zurückhaltend durchgeführt werden
sollten. Durch die servitude urbanisation B8 wird ein der Schutz des Natura2000-Gebietes ge-
währleistet.
Abb. 35: Klassierung der Fläche St25, Quelle: Espace et Paysage, Januar 2019 und April 2019
Nullvariante
Im PAG en vigueur ist die Fläche als Zone verte de protection ausgewiesen. Von negativen
Auswirkungen auf die Schutzgüter ist hierbei nicht auszugehen. Im Gegenteil ist durch die Bei-
behaltung dieser Klassierung mit positiven Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/
biologische Vielfalt (die hochwertigen Grünstrukturen bleiben erhalten, dies kommt auch den
Reptilien, Vögeln und Fledermäusen insgesamt zugute), Boden (keine Versiegelung; keine Be-
bauung), Wasser (keine Beeinträchtigung des Wasserkreislaufs; größere Fläche zum Versi-
ckern des Regenwassers), Klima/ Luft (Erhalt einer Grünfläche und somit Frischluftproduktions-
fläche) und Landschaft (Erhalt der charakteristischen Kuppe neben dem château von Stolzem-
bourg, keine Bebauung dieser).
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 207 / 274
Alternative
Bis Juni 2018 war der Großteil der Fläche noch als Zone de verdure (VERD) klassiert, dies wä-
re positiv für den Naturschutz gewesen. Das Schloss war als Zone mixte villagoise (MIX-v)
klassiert. Hier wären erhebliche Änderungen möglich gewesen, allerdings ist das Schloss natio-
nal geschützt (SSMN), sodass Änderungen nicht oder nur mit Genehmigung möglich sind. Er-
hebliche Beeinträchtigungen der Fauna und Flora wären bei Veränderungen nicht ausgeschlos-
sen gewesen.
Fazit
Da die Silikatfelsen durch die Servitude urbanisation B3 biotope erhalten bleiben, der Waldrand
mit der Servitude urbanisation P10 paysage (conservation lisière du bois) und der restliche
Wald mit der Servitude urbanisation B8 biotope geschützt sind, sind keine erheblichen Aus-
wirkungen zu erwarten. Vor Veränderungen am Schloß müssen Untersuchungen auf Fleder-
mäuse durchgeführt werden, dies ist mit à la protection de la nature et des ressources naturel-
les art.17/ art.21 im PAG vermerkt.
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (Untersuchungen auf Fledermäuse;
Maßnahmen der landschaftlichen Integration), sind.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 208 / 274
5.2.7 Weiler
Fläche We3
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 1,39 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzung, Bäume und Hecken/
Gebüsche/ Gehölze
PAG en vigueur:
93% Zone d‘habitat (68% Zone d‘habitat (soumis
à PAP de résidences secondaires) 25% Zone
d‘habitat (à caractère rural)), 7% Zones de cam-
ping (projeté)
PAG projet (Stand UEP): HAB-1, PAP NQ
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1, PAP NQ
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Schnitthecke (SHe05), Baumgruppe (BG08)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 209 / 274
Ergebnis der UEP
Vorbelastung: CR 320, Nähe zum Bauernhof
Landschaft: sehr große Fläche im Dorf
Versiegelung: große Frischluftproduktionsfläche geht verloren, landwirtschaftliche Nutz-
fläche geht verloren
Artenschutzprüfung: Vögel: 3 (Höhlenbrüter): Parkbaumbestand ist potenzieller Brutle-
bensraum (Gartenrotschwanz, Grünspecht), größerer Brutlebensraum beider Arten
könnte verloren gehen, weitere Untersuchungen empfohlen
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht muss erstellt werden, weil erhebliche Beeinträchtigungen auf die
Avifauna, auf das Landschaftsbild, dem Bodenwasser (Versiegelung) nicht ausge-
schlossen werden können. Es müssen weitere Untersuchungen durchgeführt wer-
den.“144
Avis MEV
Es sollten mit einem Fledermausexperten schéma directeurs erarbeitet werden. Es geht darum
ein Maximum der Grünstrukturen zu erhalten, die einen funktionalen Wert für die Fledermäuse
haben können, um eine Verletzung des Art. 20 zu verhindern. Bei Unsicherheiten sollen CEF-
Maßnahmen erarbeitet werden, wie in der Detailstudie beschrieben.
Wegen des möglichen Vorkommens der Haselmaus muss eine Überprüfung des Vorkommens
spätestens vor der potentiellen Zerstörung der pflanzlichen Strukturen stattfinden. Diese Maß-
nahme muss in die DEP aufgenommen werden.
In der DEP müssen die von efor-ersa beschriebenen Maßnahmen und Empfehlungen wegen
eines möglichen Vorkommens des Grünspechts und Gartenrotschwanzes aufgenommen wer-
den.
Entgegen der Einschätzung der UEP muss diese Fläche in der DEP zu den Schutzgütern Be-
völkerung/ menschliche Gesundheit, Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und Landschaft unter-
sucht werden. Die Flächen We3, We4 und We5 ergeben zusammen mehr als 2,3ha [nach neu-
er Berechnung der Flächengrößen: ca. 3ha]. Ihre Entwicklungen beeinflussen stark das dörfli-
che Netz und ein potentieller Konflikt mit den landwirtschaftlichen Flächen kann nicht ausge-
schlossen werden. Die Fläche hat einige geschützte Biotope. Es sind Vorkommen von Garten-
rotschwanz, Grünspecht und Haselmaus möglich. Die pflanzlichen Strukturen können auch für
Fledermäuse einen funktionalen Wert haben. Es ist notwendig, dass der Autor der DEP mit Be-
sprechung des Fledermausexperten ein Schéma Directeur konzipiert. Dieses muss auch den
landschaftlichen Aspekt beinhalten. Entsprechend efor-ersa werden weitere Untersuchungen
der Avifauna empfohlen. Es wäre ferner sinnvoll die Fläche We3 statt We5 mit ZAD zu belegen.
Da die Flächen We3, We4 und We5 insgesamt etwa 3ha umfassen, werden sie zusammen be-
wertet. Die Bewertung erfolgt unter We5.
144
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 40.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 210 / 274
Fläche We4
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,74 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftlich genutzt, Hecken/ Gebüsche/
Gehölze, Baum
PAG en vigueur: Zones de camping (projeté)
PAG projet (Stand UEP): AGR
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1, ZAD, Zone à la protection de la nature et
des ressources naturelles
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Feldhecken (FHe11, FHe10), Schnitthecken
(SHe05, SHe04), Einzelbaum (EB20)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 211 / 274
Ergebnis der UEP
Landschaft: große Fläche am Dorfrand
Versiegelung: große Frischluftproduktionsfläche geht verloren, landwirtschaftliche Nutz-
fläche geht verloren
Artenschutzprüfung: Vögel: 2 (Neuntöter: 3), Haselmaus: 2:
o Vögel (Höhlenbrüter): Feldgehölz potenzieller Brutlebensraum Gartenrotschwanz
und Grünspecht, Verlust möglicher Bruthöhlen (Gartenrotschwanz): Ausgleich: Aus-
bringen geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe, Umsetzung des Eingriffs
außerhalb Brutsaison
o Neuntöter: Feldgehölz und angrenzende Grünlandflächen: potenzielles Bruthabitat;
Bebauung führt mit großer Sicherheit zum Verlust möglicher Brutreviere, weitere
Untersuchungen nötig
o Haselmaus: Gehölzstrukturen: Vorkommen möglich, ggf. Auflagen zum Eingriffs-
zeitpunkt/ technischer Durchführung; Geländeuntersuchung empfohlen
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht muss nicht erstellt werden (trotz geschützter Biotope), vorausgesetzt
die Planung wird durchgeführt.“145
Avis MEV
In der DEP müssen die von efor-ersa beschriebenen Maßnahmen und Empfehlungen wegen
eines möglichen Vorkommens des Grünspechts und Gartenrotschwanzes aufgenommen wer-
den.
Entgegen der Einschätzung der UEP muss diese Fläche in der DEP zu den Schutzgütern Be-
völkerung/ menschliche Gesundheit, Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und Landschaft unter-
sucht werden. Die Flächen We3, We4 und We5 ergeben zusammen mehr als 2,3ha [nach neu-
er Berechnung der Flächengrößen: ca. 3ha]. Ihre Entwicklung beeinflusst stark das dörfliche
Netz und ein potentieller Konflikt mit den landwirtschaftlichen Flächen kann nicht ausgeschlos-
sen werden. Das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt wird geschützt, wenn die
Fläche zur Zone verte würde. Es sind Vorkommen von Gartenrotschwanz, Grünspecht und Ha-
selmaus möglich. Die pflanzlichen Strukturen können auch für Fledermäuse einen funktionalen
Wert haben. Es ist notwendig, dass der Autor der DEP mit Besprechung des Fledermausexper-
ten ein Schéma Directeur konzipiert. Das Schéma Directeur muss auch den landschaftlichen
Aspekt beinhalten. Entsprechend efor-ersa werden weitere Untersuchungen der Avifauna emp-
fohlen.
Da die Flächen We3, We4 und We5 etwa 3ha umfassen, werden sie zusammen bewertet. Die
Bewertung steht unter We5.
145
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 37.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 212 / 274
Fläche We5
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 1,01 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftlich genutzt, Baumgruppe
PAG en vigueur:
Zone d‘habitation: 93% Zone d‘habitation - sou-
mis à PAP de résidences secondaires, 7% Zone
d‘habitation - soumis à PAP de caractère rural,
5% AGR
PAG projet (Stand UEP): HAB-1, ZAD
PAG projet (Stand 20.08.18): HAB-1, ZAD
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Baumgruppe (BG08) im Süden
Ergebnis der UEP
Vorbelastung: Mittel- oder Hochspannungsleitung
nicht geschützte Hecke
Landschaft: Bebauung Verlust großer landwirtschaftlicher Fläche, Verlust Frischluftpro-
duktionsfläche
Hangneigung: kleiner Teil >10°, ONO
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 213 / 274
Artenschutzprüfung: Vögel: 3, Haselmaus: 2, Fledermäuse: 3: (Information vor Kürzung
der Fläche um We4: We5 Auswirkungen nur auf Neuntöter und Fledermäuse)
Neuntöter: Feldhecken und angrenzenden Grünlandflächen potenzielles Bruthabitat Be-
bauung führt mit großer Sicherheit zum Verlust möglicher Brutreviere, weitere Untersu-
chungen nötig
Fledermäuse: aufrgrund des Strukturreichtums wahrscheinlich essenzielles Jagdhabitat
lokaler Fledermausfauna, Hecken Leitlinien, Baumquartiere, Feldhecke am östlichen
Rand sollte unbedingt erhalten bleiben, parallel dazu befindliche Hecken/ Gebüsche/
Gehölze bei Verlust durch Neupflanzungen ersetzen, Anlage beweideter Obstwiese als
Ersatz vorgeschlagen, potenzielle Quartierbäume vor Fällung untersuchen (Harbusch
2014)
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht muss erstellt werden, weil erhebliche Beeinträchtigungen auf den
Neuntöter und die Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden können. Weitere Unter-
suchungen sind erforderlich. Weiterhin sind das Landschaftsbild, der Boden und das
Wasser problematisch (Versiegelung). Es handelt sich nämlich um eine große Fläche,
die relativ exponiert ist.“146
Avis MEV
Siehe Avis We3.
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Bevölkerung/ Gesundheit des Men-
schen; Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima/ Luft und Landschaft
nachfolgend vertiefend analysiert werden.
Da die Flächen We3, We4 und We5 eine Fläche von etwa 3ha umfassen, werden sie nachfol-
gend zusammen bewertet.
Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
Naturgefahren und Umwelteinflüsse
Die Flächen weisen eine geringe bis mittler Hangneigung (2-5° We3, 2-7° We4 und 5-12° We5)
und kein Risiko für Hochwasser (Zones inondables – HQ10, HQ100 und HQextrem) auf (beides:
geoportail.lu, Stand 02.05.2018).
Verkehrsbelastung und Immissionen
Am südlichen Ende der Flächen führt die CR320 vorbei, was als geringe Verkehrsbelastung
gesehen werden kann.
146
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 42.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 214 / 274
Belastung durch gewerbliche Aktivitäten und Landwirtschaft
Auf der geplanten Fläche sind keine gewerblichen Aktivitäten vorgesehen, da sie als HAB-1,
PAP NQ (We3) bzw. HAB-1, ZAD (We4, We5) klassiert werden sollen. Es besteht keine Belas-
tung durch landwirtschaftliche Aktivitäten, zurzeit werden die Flächen als Wiesen/ Weiden ge-
nutzt.
Technogene Belastungen
Laut UEP befinden sich keine Sendemasten von Mobilfunkanbietern auf den Flächen147. Die
Mittelspannungsleitung (20kV) über We5 (siehe Abb. 36) unterliegt laut Circulaire No 1644
Réf.26/94 vom 11.03.1994 keinen Bestimmungen, hier muss kein Sicherheitsabstand bei Be-
bauung beachtet werden.
Abb. 36: Plan réseaux, Quelle CREOS 2009, We5 rot umrandet. Quelle: ESI 2018.
Beeinträchtigungen durch Gerüche
Beeinträchtigungen durch Gerüche können u.a. durch die landwirtschaftliche Nutzung entste-
hen (wie z.B. durch die Düngung von Feldern). Da die Flächen augenscheinlich nur gemäht/
beweidet werden, kommt es voraussichtlich zu keinen nennenswerten Gerüchen.
Commodo-Betriebe
Auf den Flächen befinden sich keine Commodo-Betriebe.148
147
Umwelterheblichkeitsprüfung – SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. Enviro Services International. Juni 2015.
148 Umwelterheblichkeitsprüfung – SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. Enviro Services International. Juni 2015.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 215 / 274
Freizeit und Naherholung
Durch die ländliche Lage und den lockeren Baum-/ Gehölzbestand (auch EB20) und die Ge-
büsch-/ Heckenstrukturen (She04, SHe05, FHe11, FHe10) sowie die Baumgruppe (BG08)
ergibt sich ein mittlerer bis hoher Wert für die Erholung/ Gesundheit, was auch die stellenweise
Klassierung im Plan en vigueur als Zone de camping (projeté) (We4) widerspiegelt.
Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Schutzgebiete
Die Flächen liegen außerhalb von nationalen und internationalen Schutzgebieten.
Flora
Geschützte Biotope
Einige Offenland-Biotope, wie BK 6510 (magere Flachlandmähwiese), BK 08 (Stillge-
wässer) und BK 3150 (Eutrophe Gewässer mit Vegetation vom Typ Magnopotamion o-
der Hydrochartion) liegen etwa 100m bis 190m von den Flächengrenzen entfernt. Man
sollte bei eventuellen Bauvorhaben darauf achten, die (Still-) Gewässer, so auch den in
etwa 150m Entfernung fließenden Stool, nicht zu beeinträchtigen.
Laut Biotopkartierung gibt es eine Baumgruppe (BG 08) auf der Fläche We3 an der
Grenze zu Fläche 5, eine geschützte Schnitthecke (SHe 05) östlich entlang der Straße
(We3 und We4), eine geschützte Feldhecke (FHe 11), einen Einzelbaum (EB 20) (We4),
eine Schnitthecke (She 04) und eine Feldhecke (FHe 10) (We5) (siehe auch Abb. 37).
Die Flächengrenze nach Norden (We5) ist für einen weichen Übergang zum Offenland
hin mit einer Servitude urbanisation P11 belegt, dort soll ein écran vert entstehen. Eben-
so am östlichen Rand (We4, Servitude urbanisation P12), hier bleibt die Feldhecke (FHe
10) erhalten und sorgt für einen Abschluss zum Offenland.
Es wird empfohlen nördlich der Fläche We4 in dem Gehölzbestand eine Obstbaumwiese
anzulegen, um einen Teil des Flächenverlustes auszugleichen (siehe Abb. 38).
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 216 / 274
Abb. 37: geschützte Biotope der planungsrelevanten Flächen Weiler 3, 4 und 5.
Quelle: E&P 2010.
Abb. 38: Flächen Weiler 3, 4 und 5 mit Empfehlung Streu-obstwiese (ca. 0,3ha). Verändert nach geoportail.lu, Stand
03.05.2018.
Empfehlung
Streuobstwiese
Flächenabgrenzung
Weiler 3, 4 und 5
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 217 / 274
Fauna
Gutachten Avifauna (COL 2013)
Da kaum Daten vorliegen wird eine systematische Erfassung auf den betroffenen
Flächen und der direkten Umgebung empfohlen. „Zudem sollten alle durch Bebau-
ung verlorengegangenen Flächen durch Kompensationsmaßnahmen in der nähe-
ren Umgebung ausgeglichen werden, welche spezifisch auf die Zielarten des Our-
tals abgestimmt sind.“149
Laut Karte der COL gibt es im Bereich Weiler Nachweise von Feldsperling und Gold-
ammer.
Die Artenschutzprüfung (efor-ersa 2017) kommt zu folgenden Ergebnissen:
We3
Vögel (Höhlenbrüter):
„der auf der Fläche vorhandene Parkbaumbestand stellt einen potenziellen
Brutlebensraum des Gartenrotschwanzes und des Grünspechts dar. Da hier ein
größerer Brutlebensraum beider Arten verlorengehen könnte, werden weitere
Untersuchungen zur tatsächlichen Betroffenheit der Arten empfohlen.“
We4
Vögel (Höhlenbrüter):
„das auf der Fläche vorhandene Feldgehölz stellt einen potenziellen Brutlebens-
raum des Gartenrotschwanzes und des Grünspechts dar. Ein Verlust von ggf.
vorhandenen Bruthöhlen des Gartenrotschwanzes kann durch das Ausbringen
geeigneter Nistkästen in direkter räumlicher Nähe ausgeglichen werden. Weite-
re artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können durch eine Umsetzung des
Eingriffs außerhalb der Brutsaison abgewendet werden.“
Neuntöter:
„das auf der Fläche vorhandene Feldgehölz und die angrenzenden Grünland-
flächen stellen ein potenzielles Bruthabitat des Neuntöters dar. Eine Bebauung
würde mit großer Sicherheit zum Verlust ggf. vorhandener Brutreviere führen.
Deshalb wären weitere Untersuchungen zur tatsächlichen Betroffenheit der Art
notwendig.“
149
Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP „PAG Commune de Pütscheid“. Centrale ornithologique du Luxembourg. 22.07.2013.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 218 / 274
We5
Vögel (Höhlenbrüter):
„die auf der Fläche vorhandenen Feldhecken stellen potenzielle Brutlebens-
räume des Gartenrotschwanzes und des Grünspechts dar. Da hier ein größerer
Brutlebensraum beider Arten verlorengehen könnte, werden weitere Untersu-
chungen zur tatsächlichen Betroffenheit der Arten empfohlen.“
Neuntöter:
„die auf der Fläche vorhandenen Feldhecken und die angrenzenden Grünland-
flächen stellen ein potenzielles Bruthabitat des Neuntöters dar. Eine Bebauung
würde mit großer Sicherheit zum Verlust ggf. vorhandener Brutreviere führen.
Deshalb sind weitere Untersuchungen zur tatsächlichen Betroffenheit der Art
notwendig.“
Somit sind potentielle Lebensräume von Grünspecht, Gartenrotschwanz und Neuntöter
von einer Bebauung betroffen. Vor Zerstörung dieser Habitate ist das Gehölze und die
angrenzenden Grünflächen auf ein mögliches Vorkommen der Arten von einer fachkun-
digen Person zu untersuchen.
Gutachten Fledermausfauna (ProChirop 2017)
Hier ist nur Fläche We5 betroffen.
Artenschutzrechtliche Bewertung
„Diese reich strukturierte Fläche ist aufgrund ihrer Größe wohl essenzielles Jagd-
gebiet der lokalen Fledermausfauna. Die Hecken/ Gebüsche/ Gehölze haben
Funktion als Leitlinie. In den Bäumen könnten sich Quartiere befinden. Eine Über-
planung muss umfangreiche Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen umsetzen.
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
Die Hecke/ Gebüsch/ Gehölz am östlichen Rand muss erhalten und als Grünzone
ausgewiesen werden. Die parallel dazu befindliche Hecke/ Gebüsch/ Gehölz sollte
im Falle der Überplanung auf jeden Fall ersetzt werden, zum Beispiel durch An-
pflanzung entlang des östlich vorbeiführenden Feldweges. Der Verlust von Bäu-
men sollte durch Neupflanzungen auf den Baugrundstücken und entlang der Er-
schließungsstraßen ausgeglichen werden. Der Verlust von Jagdhabitat auf der
Grünlandfläche sollte durch Anlegen einer (beweideten) Obstwiese ausgeglichen
werden.“150
150
Zweite Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rahmen der PAG Planung. Harbusch. 2014.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 219 / 274
Das Fazit von efor-ersa 2017 „Vor der Fällung potenzieller Quartierbäume müssen diese
von Fachleuten nach Fledermausquartieren abgesucht werden“151 behält seine Gültig-
keit.
Gutachten Wildkatze (GeoData sc 2014)
„Weiler se trouve en dehors des corridors et de leur zones tampons. Surfaces à
évaluer […] 1, 5, 12, 13, 14 et 16. Toutes les surfaces à évaluer sont compatibles
avec la conservation du Chat sauvage et de sa population.“ 152
Nach dem Gutachten von GeoData sind keine Auswirkungen auf die Wildkatze zu er-
warten.
Artenschutzrechtliche Prüfung (efor-ersa 2015)
Außer den schon erwähnten Auswirkungen auf die Avifauna und Fledermausfauna sind
noch folgende Auswirkungen zu erwähnen.
We4 und We5:
Haselmaus: „da die Fläche für die Haselmaus geeignete Gehölzstrukturen beinhaltet, ist
ein Vorkommen der Art nicht auszuschließen. Falls die Art tatsächlich dort vorkommt,
können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ggf. durch Auflagen zum Eingriffszeit-
punkt und zur technischen Durchführung des Eingriffs abgewendet werden. Zur Klärung
der tatsächlichen Betroffenheit der Art wird eine Geländeuntersuchung empfohlen.“
Diese Detailuntersuchungen sind in der nachgelagerten Ebene durchzuführen.
Schutzgut Boden
Geologie und Pedologie
Weiler liegt auf „l’Emsien inférieur (E1a), composé de schistes bien stratifiés avec de rares
bancs de grès quartzeux et quartzophyllades, appelés schistes de Stolzembourg“ (laut EP von
efor-ersa 2012). Der Boden ist charakterisiert als „sol limono-caillouteux à charge schistophylla-
deuse“ 153.
Relief und Erosion
Die Hangneigung auf den Flächen ist mit 2-12° gering bis mittel, mit einer Exposition nach Os-
ten (geoportail.lu, Stand 04.05.2018). Das Erosionsrisiko ist gering.
Bodengüte
151
Plan d’aménagement général (PAG) der Gemeinde Putscheid. Efor-ersa. S87. 2015.
152 Évaluation environnementale stratégique concernant le nouveau Plan d’aménagement général de la Commune de Putscheid
Avis Chat sauvage (Felis silvestris). GeoData sc.2014.
153 Etude Préparatoire. Espace et Paysages. Novembre 2017. S.129.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 220 / 274
Bis auf den Süden und Osten der Flächen hat der Boden, nach der Karte der ASTA (2016),
eine sehr gute Qualität. Somit geht der Landwirtschaft bei Bebauung eine große, sehr gute Pro-
duktionsfläche verloren.
Schutzgut Wasser
Generell führt jede Versiegelung zur Reduktion der Fläche, auf der Regenwasser natürlich ver-
sickern kann, was sich nachteilig auf den Wasserkreislauf auswirkt. Ferner entfällt so irreversi-
bel die Schadstofffilterungsfunktion des Bodens, sodass partikelbelastetes Regenwasser ober-
flächlich abfließt. Wegen der Größe der Flächen We3, We4 und We5 ist die Versiegelung prob-
lematisch, es sollte auf genügend Grünfläche (aufgelockerte Bebauung) und nichtversiegelte
Flächen (z.B. nicht befestigte, ökologische Parkplätze; große Gärten) geachtet werden, um eine
Versickerung von Regenwasser zumindest stellenweise zu ermöglichen.
Schutzgut Klima und Luft
Durch die Bebauung der Flächen geht eine große Frischluftproduktionsfläche verloren. Es sollte
auf aufgelockerte Bebauung und Kaltluftschneisen (im Bereich des leichten Ostgefälles) geach-
tet werden.
Schutzgut Landschaft
Die Qualität einer Landschaft wird beeinflusst von der Höhenlage der Bebauung, der Exponiert-
heit sowie von der Einbindung des Siedlungsbereiches in das Landschaftsbild. Eine mögliche
Bebauung sollte sich an die landschaftlichen Gegebenheiten und die bestehende Bebauung im
Flächenumfeld (z.B. in Bezug auf die Höhe, die Farbe und die Form der zukünftigen Gebäude)
anpassen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich das Ortschaftsbild entscheidend verändern wird.
Nullvariante
Falls die Fläche unbebaut bliebe und weiter als Wiese/ Weide genutzt würde, gäbe es keine
negativen Auswirkungen, außer einen möglichen Mangel an Wohnraum (Schutzgut Bevölke-
rung/ Gesundheit des Menschen).
Bei der Klassierung im PAG en vigueur (HAB - soumis à PAP de résidences secondaires, HAB
- à caractère rural, Zones de camping (projeté)) ist eine Bebauung in der Nähe der Straße mög-
lich (HAB - à caractère rural). Der Bereich der Zone HAB - PAP residences secondaires könnte
auch schon bebaut werden. In der Zone de camping (projeté) dürfte noch keine Veränderung
vorgenommen werden. Die Bebauung hätte negative Folgen für die Schutzgüter Tiere/ Pflan-
zen/ biologische Vielfalt, Boden (Versiegelung), Wasser (Versiegelung), Klima/ Luft (Frischluft-
produktion) und Landschaft.
Alternative
Durch die ökologisch hochwertigen Grünstrukturen auf der Fläche We3 und der daraus resultie-
renden hohen Relevanz der Fläche für die Flora und Fauna, wurde die Belegung mit ZAD für
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 221 / 274
die Fläche We3, statt We4 und We5 diskutiert. Dann würde allerdings eine Lücke im Siedlungs-
kern entstehen, was aus urbanistischer Sicht verhindert werden sollte. Stattdessen sollte eine
Verdichtung des Siedlungskernes vollzogen werden, um den urbanistischen Zielen zu entspre-
chen. Letztlich wurde sich dazu entschieden die Flächen We4 und We5 mit ZAD zu belegen.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Bebauung sollte an die landschaftlichen Gegebenheiten und die bestehende Bebauung im
Flächenumfeld angepasst sein. Die Grünstrukturen sind soweit wie möglich zu erhalten oder in
räumlicher Nähe zu ersetzen. ProChirop schlägt Neupflanzungen auf den Baugrundstücken und
entlang der Erschließungsstraßen vor. Im Norden (P11) und Osten (P12) wird eine Servitude
urbanisation auf die Flächen gelegt. Es soll ein écran vert angelegt werden bzw. erhalten blei-
ben. Dieser soll für einen sanften Übergang vom Siedlungsbereich zum Offenland hin sorgen
und eine adäquate landschaftliche Integration sicherstellen. Dieser Grünstreifen soll lediglich
heimische Strauch- und Baumarten enthalten. Desweiteren wird à la protection de la nature et
des ressources naturelles art.17/ art.21 auf die Flächen gelegt. Diese Markierung soll die Um-
setzung der Maßnahmen (Avifauna und Fledermäuse – siehe Tab. 21) sicherstellen.
Nördlich der Flächen wird das Anlegen einer Streuobstwiese, wie von ProChirop vorgeschlagen
(Abb. 38) empfohlen.154
Tab. 21: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche We3, We4 und We5.
Schutzgut/ Tierart Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensati-
onsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
Landschaft, Vögel
(Gartenrotschwanz,
Grünspecht), Fle-
dermäuse
Erhalt der Grünstruktur im Osten Servitude urbanisation P11
Pflanzen, Tiere,
biologische Diversi-
tät
Anlage eines Grünstreifens (écran vert) im Nor-
den von We5 und Osten von We4
Servitude urbanisation P11,
P12
Avifauna Weitere Detailanalysen notwendig à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse Überprüfung auf Quartiere vor Fällung der Bäume à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fazit
154
Zweite Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im Rahmen der PAG Planung. ProChirop. 28.08.2014
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 222 / 274
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (aufgelockerte Bebauung, Erhalt hoch-
wertiger Grünstrukturen [ggf. Ersatz dieser in räumlicher Nähe] und Anlegen/ Erhalt eines écran
vert im Norden und Osten [festgelegt durch Servitudes urbanisations P11 und P12]; Maßnah-
men Avifauna, Fledermäuse und der landschaftlichen Integration), sind keine erheblichen
Auswirkungen zu erwarten.
Fläche We16
Photo Luftbild
PAG en vigueur PAG projet
Größe: 0,85 ha
Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftlich genutzt, Bäume, Hecken/ Ge-
büsch/ Gehölz am Rand der Fläche
PAG en vigueur: Zone d’habitation - soumis à PAP de caractère
rural
PAG projet (Stand UEP): HAB-1
PAG projet (Stand 20.08.18):
HAB-1 Zone soumis à un PAP NQ, im Westen
und Osten randlich: nach Art. 17 geschützte Bio-
tope
Geschützte Strukturen/ Pufferzone: Baumreihe (BR03), Feldhecke (FHe09)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 223 / 274
Ergebnis der UEP
Vorbelastung: Nähe zum Bauernhof
nicht geschützte Hecke: Teil der südlichen Grenze.
Mittlere Hangneigung >10°, NO.
Landschaft: große Fläche in direktem Kontakt mit Grünzone und am Ortseingang,
Frischluftproduktionsfläche und landwirtschaftliche Nutzfläche gehen verloren.
Artenschutzprüfung: Vögel: 3, Fledermäuse: 3:
o Vögel (Höhlenbrüter): Baumreihe: potenzieller Brutlebensraum Gartenrot-
schwanz, Grünspecht; Erhalt Baumreihe: keine artenschutzrechtliche Verbotstat-
bestände; Beseitigung Baumreihe: größerer Brutlebensraum beider Arten geht
verloren, dann weitere Untersuchungen nötig.
o Fledermäuse: essenzieller Teil Jagdhabitat lokaler Fledermausfauna, Baumreihe
wichtige Leitlinie; sollte als Grünzone gesichert werden, Ersatz für als Jagdhabi-
tate genutzten Flächen: Anlage beweideter Obstwiese am Ortsrand; zu fällende
Bäume müssen ersetzt werden (Harbusch 2014).
Fazit UEP
„Ein Umweltbericht muss erstellt werden, um die Aspekte Artenschutz und Landschafts-
integration näher zu untersuchen.“155
Avis MEV
Die Flächen stimmen auf dem Gesamtplan nicht mit den im Fledermausgutachten untersuchten
Flächen überein. Dem hingegen wurde Fläche Weiler 16 (wie im Gesamtplan dargestellt) nicht
von ProChirop untersucht. Die Bezugnahme in der UEP und in der artenschutzrechtlichen Prü-
fung auf diese Flächen ist zu überprüfen! Grünspecht und Gartenrotschwanz haben ein mögli-
ches Vorkommen auf der Fläche. In der DEP müssen die von efor-ersa beschriebenen Maß-
nahmen und Empfehlungen aufgenommen werden.
Es gibt eine Baumreihe, eine Schnitthecke und geschützte Biotope. Die Fläche liegt sehr expo-
niert und befindet sich am Ortseingang. Die Grünstrukturen haben einen wichtigen funktionalen
Wert für Fledermäuse. Sie sind daher durch eine Servitude urbanisation zu schützen. Für die
Avifauna gilt: können die Empfehlungen nicht umgesetzt werden (Erhalt der pflanzlichen Struk-
turen), sind weitere Untersuchungen der tatsächlichen Betroffenheit der Arten notwendig.
Réunion du 27.11.2018
Auf der Fläche ist ein PAP version provisoire geplant, die die Servitude urbanisation weitgehend
umsetzt (siehe Abb. 39).
Somit sollen laut UEP und Avis MEV die Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt;
und Landschaft nachfolgend vertiefend analysiert werden.
155
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung. ESI 2015.S. 41.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 224 / 274
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Flora
Auf der Fläche We16 befinden sich eine Feldhecke (FHe09) im Osten und eine Baumreihe
(BR03) im Westen, jeweils als Abgrenzung zur Straße. Diese sollten nach Möglichkeit erhalten
werden, ist dies nicht möglich muss ein Ersatz in räumlicher Nähe erfolgen.
Fauna
Die Baumreihe kann dem Gartenrotschwanz und dem Grünspecht als potenzieller Brutlebens-
raum dienen. Sie sind vor jeglicher Zerstörung durch fachkundiges Personal zu überprüfen.
Während die Fläche We16 der artenschutzrechtlichen Prüfung der Untersuchungsfläche ent-
sprach, wurde im Rahmen der zweiten Phase der SUP, entsprechend dem Avis, eine Nachbe-
wertung der Fläche We16 in Bezug zur Betroffenheit der Fledermausfauna durchgeführt.
Fledermausgutachten (ProChirop, März 2017, vgl. Anhang 4c):
“Betroffenheit nach Art. 20
Ackerflächen haben nur geringe Bedeutung für Fledermäuse, da sie kaum Insektennah-
rung produzieren. Die Baumreihen und Hecken/ Gebüsche/ Gehölze um die Fläche sind
als Leitlinie wichtig, eine essenzielle Bedeutung wird aber nicht angenommen. In den al-
ten Straßenbäumen könnten sich zumindest Ruhequartiere befinden.
Betroffenheit nach Art. 17
Da im Umfeld Grünland und Viehweiden vorherrschen, die sich auch in der Nähe des
FFH-Gebietes LU0001002 befinden, ist mit dem Vorkommen von Großen Mausohren zu
rechnen.
Diese Art wurde bereits im Schutzgebiet nachgewiesen, so z.B. sind im Akescht essen-
zielle Lebensräume der Wochenstubenkolonie von Bastendorf nachgewiesen (Har-
busch, 2014). Das Mausohr nutzt zwar kaum den Acker, die Gehölzlinien sind jedoch
wichtige Leitlinien in der ansonsten offenen Landschaft.
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen:
Nach Art. 17 und 20
Die Straßenbaumreihe im Westen der Fläche soll als Leitlinie und möglicher Quartier-
standort erhalten bleiben. Ein Abstand zu ihr von ca. 15m sollte eingehalten werden, der
jedoch als Gartenland nutzbar ist. Die Hecken/ Gebüsche im Osten sollten soweit als
möglich erhalten bleiben, bzw. als Baumreihe wieder angelegt werden. Im Norden der
Fläche sollte als Abgrenzung eine Baumreihe oder Hecke/ Gebüsch/ Gehölz angelegt
werden.”156
156
Fledermauskundliche Stellungnahme (Screening) im Rahmen der SUP des PAG der Gemeinde Putscheid. Ergänzungsflächen vom März 2017.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 225 / 274
Die bestehende Leitlinie im Westen der Fläche kann leider nicht erhalten werden, allerdings soll
sie in die Mitte der Fläche verlegt werden. Nach dem PAP wird ein unbebauter Abstand von
min. 10m voraussichtlich eingehalten, da es sich um den Bereich der Hausgärten handelt. Die
empfohlene Abgrenzung nach Norden wird durch die Servitude urbanisation P13 sichergestellt,
allerding befinden sich nur 5m innerhalb des Perimeters. Nach dem Plan des Büro Rausch et
associés werden zusätzlich 5m außerhalb des Perimeters Bäume und Hecken bepflanzt, um
die Mindesbreite der Servitude urbanisation von 10m einzuhalten. Dies muss dann auf mindes-
tens 25 Jahre garantiert werden.
Schutzgut Landschaft
Die große Fläche steht in direktem Kontakt mit dem Offenland und liegt am Ortseingang. Eine
Versiegelung könnte Konsequenzen auf die Luftqualität haben, weil die Frischluftproduktion
eingeschränkt wäre. Bei Bebauung der Fläche geht der Landwirtschaft eine große Produktions-
fläche verloren. Es muss beachtet werden, dass sich der Ort hier nach Norden ausbreitet. Es
sollte zukünftig keine weitere Bebauung nach Norden erfolgen, um eine tentakelartige Auswei-
tung der Ortschaft Weiler zu verhindern. Durch eine Begrünung im Norden der Fläche (Servitu-
de urbanisation P13 écran vert) wird ein deutlicher Abschluss zum Offenland hin gestaltet.
Ebenso ist der Grünstreifen in der Mitte der Fläche sowohl für die Vogelarten, als auch zur Auf-
lockerung der Bebauung wichtig, die an beiden Seiten der Fläche entlang der Straße umgesetzt
werden soll. Die Bauweise sollte an die landschaftlichen Gegebenheiten und die bestehende
Bebauung im Flächenumfeld (z.B. in Bezug auf die Höhe, die Farbe und die Form der zukünfti-
gen Gebäude) angepasst werden.
Nullvariante:
Ein Vergleich des PAG en vigueur (Zone d’habitation) und des PAG projet (HAB-1, PAP NQ)
ergibt, dass die Flächennutzung weitgehend unverändert bleibt. Dadurch entfällt die Nullvarian-
te. Würde die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt, wie bisher geschehen, und die Feld-
hecke im Osten und die Baumreihe im Westen blieben erhalten, würde sich dies positiv auf die
Schutzgüter Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt und Landschaft auswirken (Erhalt der potentiel-
len Brutlebensräume, landwirtschaftliche Produktionsfläche, Frischluftproduktion). Es ginge
aber potentieller Wohnraum verloren (Schutzgut Bevölkerung/ menschliche Gesundheit).
Alternative:
Die Notwendigkeit der Alternativsuche ist nicht gegeben.
Umsetzung der Maßnahmen:
Es wird dazu geraten, die Baumreihe im Westen und Osten der Fläche soweit wie möglich zu
erhalten und die Häuser etwas nach hinten versetzt zu bauen.
Nach aktueller Planung können beide Gehölzreihen allerdings nicht erhalten werden, da sich
die neuen Wohngebäude in Straßennähe befinden werden, während die Gärten im inneren Be-
reich der Fläche liegen werden. Dadurch wurde die bestehende linienförmige Grünstruktur in
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 226 / 274
den Innenbereich der Fläche verlegt und die Umsetzung dieser Maßnahme durch die Servitude
urbanisation P13 sichergestellt.
Auf der Fläche ist schon ein PAP geplant, der die Servitude urbanisation berücksichtigt (siehe
Abb. 39). Wenn dieser PAP version provisoire umgesetzt wird, ist die Servitude urbanisation
P13 gesichert.
Abb. 39 : PAP „Hosteschfeld“ à Weiler, version provisoire. Bureau d’études Ingénieurs-conseils Rausch et as-
sociés 05.12.2018.
Ferner wird von Seiten des SUP-Büros empfohlen eine Verbindung dieses Grünstreifens mit
dem nördlich von Weiler befindlichen Wald zu schaffen, um beispielsweise für Fledermausarten
eine durchgängige Leitstruktur von den Jagdgebieten zum Wald zu erhalten (vgl. blau gestri-
chelte Linie in Abb. 40).
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 227 / 274
Abb. 40: Empfehlungen der Anpflanzung von Baumreihen/ Hecken/ Gebüsch mit heimischen Arten – We16. Grün markiert: Servitude urbanisation P13, blau gestrichelt: mögliche Verbindungen zum Waldrand. Verän-
dert nach geoportail.lu, Stand 21.09.2018.
Um eine klare Abgrenzung der Bebauung nach Norden hin zu erhalten, ist ein Grünstreifen
durch die Servitude urbanisation P13 vorgesehen. Dieser darf lediglich mit heimischen Arten
bepflanzt werden. Die Pflanzungen müssen ferner vor Zerstörung der geschützten Hecken/ Ge-
büsche/ Gehölze erfolgen, um die ökologische Funktionalität aufrecht zu erhalten.
Bei Veränderung/ Bebauung der Fläche muss eine Detailanalyse der Avifauna (Gartenrot-
schwanz und Grünspecht) durchgeführt werden. Diese Maßnahme ist im PAG über à la protec-
tion de la nature et des ressources naturelles art.17/ art.21 gekennzeichnet.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 228 / 274
Tab. 22: Übersicht Umsetzung der Maßnahmen im PAG für die Fläche We16
Schutzgut/ Tierart Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensati-
onsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
Fledermäuse; Fau-
na, Flora, biolog.
Vielfalt
écran vert im Norden und der Mitte der Fläche
anlegen
Servitude urbanisation P13
Vögel (Gartenrot-
schwanz, Grün-
specht)
Bei Veränderung/ Bebauung der Fläche: De-
tailprüfung Avifauna
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fazit
Insgesamt können die genannten Maßnahmen als angemessen bewertet werden. Unter der
Voraussetzung der Einhaltung und Durchführung dieser (aufgelockerte Bebauung, Ersatz der
Grünstrukturen in der Mitte der Fläche, Grünstreifen im Norden der Fläche, Durchführung der
Detailprüfung Avifauna und ggf. Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen), sind keine
erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 229 / 274
5.3 Maßnahmen, deren Umsetzung und Alternativen
Wie bereits einleitend unter Kapitel 5 Strategische Umweltprüfung – Detail- und Ergänzungsprü-
fung beschreiben, wurden für eine bessere Übersicht die jeweiligen Vermeidungs-, Minderungs-
, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (um Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter zu reduzie-
ren) direkt bei den jeweiligen Schutzgütern und pro Fläche aufgelistet. Eine erneute Zusam-
menfassung aller Maßnahmen entfällt, um Wiederholungen zu vermeiden.
5.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung
Generell sollte ein Eingriff in erster Linie vermieden werden. Erst wenn er unvermeidbar ist, soll-
te er durchgeführt werden, unter der Bedingung, dass der Eingriff so gering, so kleinräumig, so
umweltfreundlich und so schutzgutschonend wie möglich ist. Gleichzeitig sollte ein Ersatz/ Aus-
gleich durchgeführt werden. Nur auf diese Weise können die Auswirkungen so gering wie mög-
lich gehalten werden.
Zur Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf die vorhandenen Grünstrukturen ist in
erster Linie immer ein Erhalt der Grünstrukturen (z.B. Bäume, Sträucher, Hecken/ Gebüsche/
Gehölze) das oberste Ziel. Hierfür sollten diese in die Planung integriert werden, per Servitude
urbanisation oder per titre indicatif geschützt werden. Diese Maßnahme kommt auch dem Wohl
der Fledermäuse und der Avifauna zugute. Erst wenn ein Erhalt unmöglich ist, kommt der Aus-
gleich/ die Kompensation zum Tragen. Eine Auflistung aller im Rahmen der Neuaufstellung des
PAG betroffenen Biotope ist in Tab. 27 zu finden.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 230 / 274
5.3.2 Maßnahmen zum Ausgleich und zur Kompensation
Bezüglich des Schutzguts Landschaft werden zum Ausgleich einige Grüngürtel in der Gemein-
de Putscheid angepflanzt. Ebenso empfiehlt das Wildkatzengutachten157 keine Erweiterungen
des PAGs mehr in Gralingen (Richtung Westen und Osten), Nachtmanderscheid (Richtung
Nord-Westen und Westen) und des Klangbergs in Stolzembourg (Richtung Nord-Westen).
„Nous jugeons ainsi une urbanisation supplémentaire du Klangberg comme étant défa-
vorable pour la qualité du corridor d’intérêt international.“158
Generell dürfen für die Anpflanzung von Grüngürtel, Hecken, Sträucher und Bäume ausschließ-
lich heimische Pflanzenarten verwendet werden. Einen hilfreichen Überblick hierzu bieten An-
hang 5a und Anhang 5b.
Information Fledermausgutachten
„Im Rahmen der Neuaufstellung des PAG’s der Gemeinde Putscheid haben sich wäh-
rend des Screenings zu den Auswirkungen auf die Fledermausfauna einige potenzielle
Baulandflächen als wahrscheinlich problematisch für eine Bebauung herausgestellt
(Harbusch, 2014 und 2015). Diese Einschätzung begründete sich entweder durch die
Nähe zu bekannten Wochenstuben von Fledermausarten, durch die Nähe zu bestehen-
den FFHGebieten oder/und durch eine besonders wertvolle Strukturierung (Wiesen,
Streuobstwiesen, Feldhecken etc.).“159
Information Avifauna-Gutachten
„In diesem Zusammenhang ist dem NATURA2000 Schutzgebiet „Vallée de l’Our de Ou-
ren à Wallendorf pont (LU0001002)“ besondere Beachtung zu schenken. Ziel dieses
Gebietes ist der Schutz der Restbestände von Schluchten- und Auwäldern sowie der
hierzulande seltengewordenen, aber sehr artenreichen Borstgrasrasen (auf Silikatbo-
den). Die in dieser Gegend vorkommenden exponierten Felsen und Abhänge sind au-
ßerdem oftmals durch außergewöhnliche Pflanzengemeinschaften gekennzeichnet und
bieten Felsenbrütern wie dem Uhu (Bubo bubo) und dem Wanderfalken (Falco peregri-
nus) zahlreiche potentielle Brutplätze. Aufgrund seiner geografischen Lage und des ins-
gesamt guten Zustandes der hier vorkommenden Habitate ist die Region des Ourtals
von außergewöhnlicher Wichtigkeit für den Erhalt einer Vielzahl von Vogelarten. […] Die
insgesamt sehr gute Wasserqualität macht das Ourtal außerdem zu einer außergewöhn-
lich wichtigen Region für den Erhalt seltener Fischarten und stellt eines der letzten ver-
bliebenen Rückzugsgebiete für den Fischotter (Lutra lutra) die Flussperlmuschel (Marga-
ritifera margaritifera) und die Bachmuschel (Unio crassus) dar.“160
157
GeoData sc. Marc Moes. 07.10.2014: Évaluation environnementale stratégique concernant le nouveau Plan d´aménagement général de la Commune de Putscheid. Avis Chat sauvage (Felis silvestris).
158 Ebd.
159 Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der PAG Flächen Bivels 05 und 10 in der Gemeinde Putscheid
auf die Fledermausfauna. ProChirop und fledkonzept. Kesslingen und Trier, 02.11.2017.
160 Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP „PAG Commune de Pütscheid“. Natur & ëmwelt a.s.b.l. Centrale ornithologique
Luxembourg. Kockelscheuer, 22.07.2013.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 231 / 274
Tab. 23: Kompensationsmaßnahmen, die den quantitativen Ersatz der Fläche betreffen. Flächen, bei denen keine Kompensationsmaßnahmen notwendig sind (u.a. da die Fläche bereits bebaut ist oder zur Zone de Verdure wird) oder die Kompensationsmaßnahmen nicht den Ersatz der Flächen betreffen (z.B. Ausgleich Verlust potentieller Bruthöhlen durch ortsnahe Anbringung von Nistkästen) sind in nachfolgender Tabelle NICHT aufgeführt.
Fläche
Ko
mp
en
sati
on
sfl
äch
e
insg
esam
t (h
a)
Kompensationsmaßnahmen
Fledermäuse
Vögel (Grünspecht, Gartenrotschwanz, Haselhuhn, Neuntöter,
Wespenbussard)
Haselmaus
Silikatfelsen
Art
. 17
/ 20
/ 21
Bi5 A1: Für Jagdhabitatverlust von Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus:
qualitativ und quantitativ gleichwertige Ausgleichsflächen
21 0,39
Bi7 Fledermäuse: Bäume als Leitlinien erhalten 21 0,024
Bi8 Fledermäuse: Bäume als Leitlinien erhalten 21 0,04
Bi10 A1: Für Jagdhabitatverlust von großem Mausohr: qualitativ und quantitativ
gleichwertige Ausgleichsflächen
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz durch geeignete Nistkästen ausgleichen
21 0,837
Gr2 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr3, Gr4, Gr5,
Gr7, Gr9, Gr10, Gr11
21 0,13
Gr3 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr2, Gr4, Gr5,
Gr7, Gr9, Gr10, Gr11
21 0,11
Gr4 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr2, Gr3, Gr5,
Gr7, Gr9, Gr10, Gr11
21 0,05
Gr5 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr2, Gr3, Gr4,
Gr7, Gr9, Gr10, Gr11
21 0,08
Gr7 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr2, Gr3, Gr4,
Gr5, Gr9, Gr10, Gr11
21 0,17
Gr9 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr2, Gr3, Gr4,
Gr5, Gr7, Gr10, Gr11
21 0,08
Gr10 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr2, Gr3, Gr4,
Gr5, Gr7, Gr9, Gr11
21 0,053
Gr11 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr2, Gr3, Gr4,
Gr5, Gr7, Gr9, Gr10
21 0,13
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 232 / 274
Fläche
Ko
mp
en
sati
on
sfl
äch
e
insg
esam
t (h
a)
Kompensationsmaßnahmen
Fledermäuse
Vögel (Grünspecht, Gartenrotschwanz, Haselhuhn, Neuntöter,
Wespenbussard)
Haselmaus
Silikatfelsen
Art
. 17
/ 20
/ 21
Gr13 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr2, Gr3, Gr4,
Gr5, Gr7, Gr9, Gr10, Gr11
21 0,099
Gr14a Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr18, Gr19 21 0,12
Gr18 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr14a, Gr19
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht möglich mit Gr19
21 0,704
Gr19 Fledermäuse: Kumulativer Verlust potentieller Jagdhabitate mit Gr14a, Gr18
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht möglich mit Gr19
21 0,883
Gr24 Fledermäuse: Kumulativer Verlust essenzieller Jagdhabitate mit Gr19 21 0,088
Me3 Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,03
Me4 Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,011
Me5a Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,018
Me11a Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,004
Me16 Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat 21 0,012
Me17 Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,01
Na5 Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,32
Na6 Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
Haselmaus: Verlust Lebensraum
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,03
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 233 / 274
Fläche
Ko
mp
en
sati
on
sfl
äch
e
insg
esam
t (h
a)
Kompensationsmaßnahmen
Fledermäuse
Vögel (Grünspecht, Gartenrotschwanz, Haselhuhn, Neuntöter,
Wespenbussard)
Haselmaus
Silikatfelsen
Art
. 17
/ 20
/ 21
Na7 Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
Haselmaus: Verlust Lebensraum
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,21
Na8 Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
Haselmaus: Verlust Lebensraum
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,031
Na9 Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,083
Na11 Fledermäuse: Verlust Leitlinien 21 0,061
Pu11 Fledermäuse: Verlust Leitlinien
Haselmaus: Verlust Lebensraum
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,089
St3 Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
Wespenbussard: Verlust Lebensraum
17 0,015
St8 Verlust Silikatfelsen mit Pioniervegetation
spanisch Flagge (prioritäre Art): Verlust potentielles Habitat
Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter, Zauneidechse): Verlust Habitat
Haselmaus: Verlust Lebensraum
Haselhuhn: Verlust Lebensraum
17
21
0,01
St9 Verlust Silikatfelsen mit Pioniervegetation
spanisch Flagge (prioritäre Art): Verlust potentielles Habitat
Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter, Zauneidechse): Verlust Habitat
Haselmaus: Verlust Lebensraum
Haselhuhn: Verlust Lebensraum
Uhu: Verlust Nistplatz
17
21
0,02
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 234 / 274
Fläche
Ko
mp
en
sati
on
sfl
äch
e
insg
esam
t (h
a)
Kompensationsmaßnahmen
Fledermäuse
Vögel (Grünspecht, Gartenrotschwanz, Haselhuhn, Neuntöter,
Wespenbussard)
Haselmaus
Silikatfelsen
Art
. 17
/ 20
/ 21
St11b Verlust Silikatfelsen mit Pioniervegetation
spanisch Flagge (prioritäre Art): Verlust potentielles Habitat
Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter, Zauneidechse): Verlust Habitat
Haselmaus: Verlust Lebensraum
Haselhuhn: Verlust Lebensraum
Uhu: Verlust Nistplatz
17
21
0,007
St15 Verlust Silikatfelsen mit Pioniervegetation
spanisch Flagge (prioritäre Art): Verlust potentielles Habitat
Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter, Zauneidechse): Verlust Habitat
Haselmaus: Verlust Lebensraum
Haselhuhn: Verlust Lebensraum
Uhu: Verlust Nistplatz
17
21
0,017
St16a Fledermäuse: kumulativer Verlust Jagdhabitate, Wanderkorridor 21 0,162
St16b Fledermäuse: kumulativer Verlust Jagdhabitate, Wanderkorridor 21 0,054
St19 Fledermäuse: kumulativer Verlust essentieller Jagdhabitate
Verlust Bruthöhlen Gartenrotschwanz, Grünspecht
21 0,058
St23a Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter, Zauneidechse): Verlust Habitat
Haselmaus: Verlust Lebensraum
Haselhuhn: Verlust Lebensraum
Gartenrotschwanz, Grünspecht: Verlust Bruthöhlen
Fledermäuse: Verlust mögliche Sommer- und Winterquartiere
17
21
0,841
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 235 / 274
Fläche
Ko
mp
en
sati
on
sfl
äch
e
insg
esam
t (h
a)
Kompensationsmaßnahmen
Fledermäuse
Vögel (Grünspecht, Gartenrotschwanz, Haselhuhn, Neuntöter,
Wespenbussard)
Haselmaus
Silikatfelsen
Art
. 17
/ 20
/ 21
St25 Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter, Zauneidechse): Verlust Habitat
Verlust Flüsse und Hochstaudenfluren der planaren bis montanen Stufe
Bachneunauge, Groppe, Flussperlmuschel, Bachmuschel, gekielter Flussfal-
ke: Verlust Habitat
Haselmaus: Verlust Lebensraum
Waldlaubsänger, Schwarzstorch, Haselhuhn, Eisvogel, Kleinspecht: Verlust
Lebensraum
Gartenrotschwanz, Grünspecht: Verlust Bruthöhlen
Fledermäuse: Verlust Habitat
17
21
0,177
We1 Gartenrotschwanz, Grünspecht: Verlust Bruthöhlen
Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat
17
21
0,145
We3 Gartenrotschwanz, Grünspecht: Verlust Bruthöhlen 17 1,39
We4 Gartenrotschwanz, Grünspecht: Verlust Bruthöhlen
Neuntöter: Verlust Bruthabitat
Haselmaus: Verlust Habitat
21 0,677
We5 Gartenrotschwanz, Grünspecht: Verlust Bruthöhlen
Neuntöter: Verlust Bruthabitat
Haselmaus: Verlust Habitat
Fledermäuse: Verlust essentielles Jagdhabitat
21 0,92
We11 Fledermäuse: Verlust potentiell essentielles Jagdhabitat 21 0,093
We17 Fledermäuse: Verlust Jagdhabitat 21 0,29
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 236 / 274
Tab. 24: Zusammenfassung der Kompensationsmaßnahmen der Gemeinde Putscheid.
Nr. Kompensationsmaßnahme Flächengröße
[ha]
Grundlage Gutachten
1 Qualitativer und quantitativer Ausgleich (Verlust
Jagdhabitat Fledermäuse)
6,115 Fledermäuse
2 Verlust Habitat Wespenbussard 0,015 Avifauna
3 Verlust Silikatfelsen (span. Flagge, Reptilien), 0,064 ASP
4 Verlust Quartiere (Fledermäuse) 1,018 Fledermäuse
5 Verlust Habitat Reptilien (ohne Felsen) 1,018 ASP
Anzahl der Flächen, bei denen Leitlinien erhal-
ten bleiben müssen (Fledermäuse)
7 Fledermäuse
Anzahl der Flächen, bei denen Nistkästen aus-
gebracht werden müssen
29 Avifauna
Verlust Habitat Haselmaus (innerhalb der Flä-
chen, die für Fledermäuse kompensiert werden
müssen)
4,147 ASP
Summe (1-5): 8,23
5.3.3 Umsetzung der Maßnahmen auf PAG-Ebene
Die Umsetzung der Vermeidungs-, Verringerungs- und Kompensationsmaßnahmen auf PAG-
Ebene kann durch unterschiedliche Möglichkeiten erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Belegung
der entsprechenden Fläche mit der Definition à la protection de la nature et des ressources na-
turelles art.17/ art.21. Eine weitere Möglichkeit ist die Festsetzung der Maßnahme durch eine
Servitude urbanisation. Bei beiden Möglichkeiten sind detaillierte Informationen vorangehend
bei der jeweiligen Fläche beschrieben. Eine Übersicht aller Festsetzungen auf PAG-Ebene stellt
Tab. 25 dar. Ebenso ist in Anhang 1d eine Auflistung aller Servituden inklusive weiterer Infor-
mationen zu finden. Diese sind in Zusammenarbeit mit dem PAG-Büro Espace et Paysages
erarbeitet worden.
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail- und Ergänzungsprüfung 237 / 274
Tab. 25: Übersicht aller Festsetzungen von Maßnahmen auf PAG-Ebene.
Fläche Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und
Kompensationsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
Bivels
Bi5 Fledermäuse V1 (Fällung Bäume im Vollwinter) à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse M1 (Reduktion Eingriffsfläche, 10m breiter
Flugkorridor im Osten)
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse M2 (Ersatz der entfallenen Obstbäume in
einer Reihe hinter den Häusern der „Rue
du cimetière“)
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Bi5 Fledermäuse M3 (Bebauung nur entlang der Straße
“Rue du Lac“; Nutzung der rückwärtigen
Parzellen als Gartenland mit naturnaher
Gestaltung)
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse A1 (Ausgleich Verlust Jagdhabitat Obst-
baumbestand quantitativ und qualitativ
gleichwertig ausgleichen)
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Bi10
und
Bi12b
Biotope Erhalt der Biotope, ggf. Ersatz dieser in
räumlicher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse V1 (Fällungen im Vollwinter) à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse E1 (Ersatz potentieller Quartierbäume) à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse M1 (Reduktion Eingriffsfläche, 20m Korri-
dor im Süden der Fläche, 5m im Osten
der Fläche)
Servitude urbanisation CE1
(corridor pour espèces pro-
tégées)
Fledermäuse M2 (Ersatz der entfallenen Obstbäume
auf den Privatprazellen)
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse A1 (quantitativ und qualitativ gleichwerti-
ger Ausgleich der Weideflächen mit
Baumbestand)
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 238 / 274
Fläche Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und
Kompensationsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
Bi10
und
Bi12b
Avifauna
(Gartenrot-
schwanz, Grün-
specht)
Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen
durch Ausbringen geeigneter Nistkästen
in direkter räumlicher Nähe auszuglei-
chen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der
Brutsaison;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Puffer Natu-
ra2000-Gebiet
Reduktion Eingriffsfläche, 25m Korridor im
Süden der Fläche
Servitude urbanisation CE1
Landschaft
(landschaftliche
Integration)
Bebauung mit hohem Durchgrünungs-
grad; vorhandenen Grünstrukturen weit-
gehend in Planung integrieren und erhal-
ten; Hausgärten mit Grünstrukturen auf-
werten
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Gralingen
Gr10a,
Gr10b
Fauna und Flo-
ra, Landschaft
Anlage einer Obstbaumwiese für kumula-
tiven Flächenverlust
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Gr10b Landschaft écran vert mit heimischen Bäumen/
Sträuchern/ Gehölzen im Westen
Servitude urbanisation P1
Gr18 Landschaft,
Fledermäuse,
Vögel
écran vert mit heimischen Bäumen/
Sträuchern/ Gehölzen im Norden und
Osten
Servitude urbanisation P2
Gr19 Landschaft,
Fledermäuse,
Vögel
écran vert mit heimischen Bäumen/
Sträuchern/ Gehölzen im Osten
Servitude urbanisation P2
Fledermäuse Ausgleich Flächenverlust: Anlage einer
Obstbaumwiese
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Vögel, Fleder-
mäuse
Kontrolle auf Besatz vor Zerstörung
pflanzlicher Strukturen
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Gr20b Landschaft écran vert mit heimischen Bäumen/
Sträuchern/ Gehölzen im Osten
Servitude urbanisation P3
Fläche Schutzgut/ Vermeidungs-, Ausgleichs- und Umgesetzt durch:
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 239 / 274
Tierart Kompensationsmaßnahmen:
Gr29 Landschaft écran vert mit heimischen Bäumen/
Sträuchern/ Gehölzen im Westen
Servitude urbanisation P4
Gr34 Flora, Fauna,
Biodiversität,
Fledermäuse
Erhalt der hochwertigen Grünstrukturen/
Waldsaum im Norden/ Osten der Fläche
Klassierung in FOR
Haselmaus Weitere Untersuchungen vor Zerstörung
der Strukturen notwendig
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen
(Gartenrotschwanz) durch Ausbringen
geeigneter Nistkästen in direkter räumli-
cher Nähe auszugleichen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der
Brutsaison;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Ku1 Fledermäuse Ausgleich des Jagdgebeites durch Anle-
gen von Obstwiesen, Baumalleen und
Hecken/ Gebüsch/ Gehölz in Verbindung
zum östlich benachbarten Waldgebiet
oder westliche Parzellengrenze mit Grün-
strukturen aufwerten
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17
Avifauna Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen
(Gartenrotschwanz) durch Ausbringen
geeigneter Nistkästen in direkter räumli-
cher Nähe auszugleichen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der
Brutsaison;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 240 / 274
Fläche Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und
Kompensationsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
Merscheid
Me1 Landschaft,
Fledermäuse
écran vert mit heimischen Bäumen/
Sträuchern/ Gehölzen im Osten
Servitude urbanisation P5
Flora, Biodiver-
sität
Erhalt des Einzelbaumes Servitude urbanisation B1
Avifauna
(Gartenrot-
schwanz, Grün-
specht)
Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen
durch Ausbringen geeigneter Nistkästen
in direkter räumlicher Nähe auszuglei-
chen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der
Brutsaison;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Nachtmanderscheid
Na4 Landschaft écran vert mit heimischen Bäumen/
Sträuchern/ Gehölzen im Nordosten;
Servitude urbanisation P6
Na6 Flora, Biodiver-
sität
Erhalt der Grünstrukturen, ggf. Ersatz in
räumlicher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna
(Gartenrot-
schwanz, Grün-
specht)
Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen
(Gartenrotschwanz) durch Ausbringen
geeigneter Nistkästen in direkter räumli-
cher Nähe auszugleichen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der
Brutsaison;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Haselmaus Detailstudie durchführen à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse Überprüfung älterer Bäume nach Quar-
tierstandorten, ggf. Ersatz dieser in räum-
licher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 241 / 274
Fläche Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und
Kompensationsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
Na7 Flora, Biodiver-
sität
Erhalt der Grünstrukturen, ggf. Ersatz in
räumlicher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Haselmaus Detailstudie durchführen à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse Überprüfung älterer Bäume nach Quar-
tierstandorten, ggf. Ersatz dieser in räum-
licher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Na8 Flora, Biodiver-
sität
Erhalt der Grünstrukturen, ggf. Ersatz in
räumlicher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Haselmaus Detailstudie durchführen à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse Überprüfung älterer Bäume nach Quar-
tierstandorten, ggf. Ersatz dieser in räum-
licher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Putscheid
Pu5 Fledermäuse Überprüfung älterer Bäume nach Quar-
tierstandorten, ggf. Ersatz dieser in räum-
licher Nähe
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse Optimierung angrenzender Grünflächen
für Fledermäuse
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna
(Gartenrot-
schwanz, Grün-
specht)
Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen
(Gartenrotschwanz) durch Ausbringen
geeigneter Nistkästen in direkter räumli-
cher Nähe auszugleichen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der
Brutsaison;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Pu8
und
Pu5
Landschaft écran vert mit heimischen Bäumen/
Sträuchern/ Gehölzen (vom Süden P8
über den Osten P5 bis zum Süden P5)
Servitude urbanisation P8
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 242 / 274
Fläche Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und
Kompensationsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
Pu8 Landschaft écran vert mit heimischen Bäumen/
Sträuchern/ Gehölzen (vom Norden bis
zum Osten)
Servitude urbanisation P7
Pu 10 Haselmaus Bei Zerstörung der Grünstrukturen: De-
tailstudie durchführen
Servitude urbanisation B5
Pu11 Haselmaus Bei Zerstörung der Grünstrukturen: De-
tailstudie durchführen
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Stolzembourg
St3 Vögel Bei Bebauung: Detailprüfung Avifauna à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
St8 Flora und Fauna Bei Veränderung/ Zerstörung der Silikat-
felsen: FFH-Verträglichkeitsprüfung und
Detailanalyse der Spanischen Flagge,
Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter,
Zauneidechse), Haselmaus und Hasel-
huhn
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
St9 Flora und Fauna Bei Veränderung/ Zerstörung der Silikat-
felsen: FFH-Verträglichkeitsprüfung und
Detailanalyse der Spanischen Flagge,
Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter,
Zauneidechse), Haselmaus und -huhn
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
St11a Flora und Fauna Erhalt der Felsen Servitude urbanisation B2
Flora und Fauna Bei Veränderung/ Zerstörung der Silikat-
felsen: FFH-Verträglichkeitsprüfung und
Detailanalyse der Spanischen Flagge,
Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter,
Zauneidechse), Haselmaus und Hasel-
huhn
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
St11b,
Fläche
zwi-
schen
St11a
und
St11b
Flora und Fauna Bei Veränderung/ Zerstörung der Silikat-
felsen: FFH-Verträglichkeitsprüfung und
Detailanalyse der Spanischen Flagge,
Reptilien (Mauereidechse, Schlingnatter,
Zauneidechse), Haselmaus und Hasel-
huhn
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fläche Schutzgut/ Vermeidungs-, Ausgleichs- und Umgesetzt durch:
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 243 / 274
Tierart Kompensationsmaßnahmen:
St13 Flora und Fauna Bei Veränderung/ Zerstörung der Silikat-
felsen: FFH-Verträglichkeitsprüfung und
Detailanalyse der Spanischen Flagge,
Haselmaus und Wespenbussard, Eingriff
außerhalb derBrutsaison des Haselhuh-
nes
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
St14 Biotope Bei Veränderung/ Bebauung: FFH-
Verträglichkeitsprüfung
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
St15 Biotope, Flora
und Fauna
Bei Veränderung/ Bebauung: FFH-
Verträglichkeitsprüfung und Detailanalyse
der Spanischen Flagge, Reptilien (Mauer-
eidechse, Schlingnatter, Zauneidechse),
Uhu, Haselmaus und Haselhuhn
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
St18 Fledermäuse Erhalt der Baumreihe und Heckenlienie
entlang der Our
Servitude urbanisation P9
Fledermäuse Ersatz der verlorengegangen Bäume vor-
zugsweise an der Our
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna
(Gartenrot-
schwanz, Grün-
specht)
Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen
(Gartenrotschwanz) durch Ausbringen
geeigneter Nistkästen in direkter räumli-
cher Nähe auszugleichen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der
Brutsaison;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
St19 Fledermäuse Ersatz der verlorengegangen Bäume vor-
zugsweise an der Our
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna
(Gartenrot-
schwanz, Grün-
specht)
Verlust von ggf. vorhandenen Bruthöhlen
(Gartenrotschwanz) durch Ausbringen
geeigneter Nistkästen in direkter räumli-
cher Nähe auszugleichen;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna Umsetzung des Eingriffs außerhalb der
Brutsaison;
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 244 / 274
Fläche Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und
Kompensationsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
St23a Landschaft,
Biotope, Fle-
dermäuse, Vö-
gel
Erhalt geschützter und nicht-geschützter
Grünstrukturen, Erhalt der Waldfläche
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Avifauna, Repti-
lien, Haselmaus
Detailprüfung notwendig à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Biotope Erhalt und Schutz der Felsen und der
geschützten Biotope
Servitude urbanisation B4
St25 Flora, Fauna,
Biodiversität
Erhalt und Schutz der Felsen Servitude urbanisation B3
Flora, Fauna,
Biodiversität
Erhalt und Schutz der Grünstrukturen/ des
Waldsaumes
Servitude urbanisation P10
Flora, Fauna,
Biodiversität
Erhalt des Waldes Servitude urbanisation B8
Flora, Fauna,
Biodiversität
Untersuchung auf Fledermäuse vor Ver-
änderungen am Schloss
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Weiler
We3,
We4,
We5
Landschaft,
Vögel (Garten-
rotschwanz,
Grünspecht),
Fledermäuse
Erhalt der Grünstruktur im Osten Servitude urbanisation P12
Pflanzen, Tiere,
biologische
Diversität
Anlage eines Grünstreifens (écran vert)
im Norden von We5 und Osten von We4
Servitude urbanisation P12,
P11
Avifauna Weitere Detailanalysen notwendig à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
Fledermäuse Überprüfung auf Quartiere vor Fällung der
Bäume
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
We8 Haselmaus Bei Veränderung der Fläche/ Zerstörung
der Grünstrukturen: Detailanalyse Hasel-
maus
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 245 / 274
Fläche Schutzgut/
Tierart
Vermeidungs-, Ausgleichs- und
Kompensationsmaßnahmen:
Umgesetzt durch:
We9 Haselmaus Bei Veränderung der Fläche/ Zerstörung
der Grünstrukturen: Detailanalyse Hasel-
maus
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
We16 Fledermäuse;
Fauna, Flora,
biolog. Vielfalt
écran vert im Norden und der Mitte der
Fläche anlegen
Servitude urbanisation P13
Vögel (Garten-
rotschwanz,
Grünspecht)
Bei Veränderung/ Bebauung der Fläche:
Detailprüfung Avifauna
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
We11 Fledermäuse Bei Veränderung der Fläche/ Zerstörung
der Grünstrukturen: Überprüfung der Kir-
che auf ein Fledermausvorkommen
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
We16 Fledermäuse;
Fauna, Flora,
biolog. Vielfalt
écran vert im Norden und der Mitte der
Fläche anlegen
Servitude urbanisation P13
Vögel (Garten-
rotschwanz,
Grünspecht)
Bei Veränderung/ Bebauung der Fläche:
Detailprüfung Avifauna
à la protection de la nature et
des ressources naturelles
art.17/ art.21
We17 Landschaft,
Fledermäuse
écran vert mit heimischen Bäumen/
Sträuchern/ Gehölzen im Westen
Servitude urbanisation P14
5.4 Kumulative Auswirkungen
5.4.1 Verlust geschützter Strukturen
Tab. 26: Übersicht der geschützten Strukturen aller Flächen. Fett gedruckt sind die Bio-
tope, die nach aktuellem Planungsstand nicht erhalten bleiben, bzw. deren Erhalt unsicher ist.
Liegen keine Informationen über den Erhalt der Grünstrukturen vor, so wird vom Worst-Case-
Szenario ausgegangen. Flächen, die keine geschützten Strukturen enthalten sind nicht in die
Tabelle gibt einen Überblick über alle geschützten Strukturen auf den untersuchten Flächen
sowie die Information, ob diese (nach aktuellem Planungsstand) erhalten bleiben können.
Grundlage der Erfassung ist die Karte „biotopes protégées“ 2009 von efor-ersa. Die jeweilige
Flächenausdehnung der geschützten Struktur wurde mit Hilfe von geoportail.lu gemessen.
Für die Gemeinde Putscheid ist durch die Neufassung des PAG mit einem kumulativen Verlust
von 746m Hecken-/ Gebüsch-/ Gehölzstreifen, 312m Feldweg, 8 Bäumen und 3 Baumreihen zu
rechnen. Diese müssen auf der Fläche oder in unmittelbarer Nähe ersetzt werden.
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail- und Ergänzungsprüfung 246 / 274
Tab. 26: Übersicht der geschützten Strukturen aller Flächen. Fett gedruckt sind die Biotope, die nach aktuellem Planungsstand nicht erhalten bleiben, bzw. deren Erhalt unsicher ist. Liegen keine Informationen über den Erhalt der Grünstrukturen vor, so wird vom Worst-Case-Szenario ausgegangen. Flächen, die keine geschütz-ten Strukturen enthalten sind nicht in die Tabelle aufgenommen.
Fläche Geschützte Strukturen Geschützt
nach Artikel
Bleiben geschützte Strukturen nach
aktuellem Planungsstand erhalten?
Streifen Hecken/
Gebüsch/ Gehölz
Feldweg Bäume Sonstiges
Bi1 2 Einzelbäume 17 ja, VERD 2
Bi5 Einzelbaum 17 ungewiss 1
Bi10 Einzelbaum, Hecken/ Gebü-
sche/ Gehölze
17 ja 22m 1
Bi12 2 Hecken/ Gebüsche/ Gehöl-
ze
17 weitgehend ja 42m FHe,
28m BR
Bi13 Sukzesions-Laubwald, Felsen 17 ja, VERD 464m2 Wald
17m Felsen
Bi14 Sukzesions-Laubwald 17 ja 398m2 Wald
Gr7 Einzelbaum, Baumgruppe 17 ungewiss 90m2 1
Gr9 Hecken/ Gebüsche/ Gehölze 17, 14 ungewiss 40m
Gr14b Baumgruppe 17 ja 66m2
Gr18 2 Baumgruppen 17 ungewiss 62m2,
87m2
Gr23 Baumgruppe 17 ja 14m2
Gr38 Sukzesions-Laubwald 17 ja 25m2 Wald
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 247 / 274
Fläche Geschützte Strukturen Geschützt
nach Artikel
Bleiben geschützte Strukturen nach
aktuellem Planungsstand erhalten?
Streifen Hecken/
Gebüsch/ Gehölz
Feldweg Bäume Sonstiges
Me1 Einzelbaum 17 ungewiss 1
Me3 Baumreihe 17 ungewiss 42m BR
Me4 Baumgruppe 17 nein 125m2
Me5a Baumgruppen 17 Nein, ungewiss 90m2, 88m
2
Me5b Baumgruppe 17 ungewiss 57m2
Na3 Einzelbaum 17 ja 1
Na6 Baumreihe 17, 14 ungewiss 59m BR
Na8 Einzelbaum, Hecken/ Gebü-
sche/ Gehölze
17 ungewiss 72m 1
Na12 Einzelbaum 17 ungewiss 1
Pu1 Hecken/ Gebüsche/ Gehölze 17 ja, VERD 120m
Pu4 Hecken/ Gebüsche/ Gehölze 17 nein 29m
Pu5 Einzelbaum, (Hecken/ Gebü-
sche/ Gehölze an Grenze zu
Fläche 4), Feldweg
17 ungewiss 65m 1
Pu8 Einzelbaum, Hecken/ Gebü-
sche/ Gehölze
17, 14 ja, Servitude 30m 1
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 248 / 274
Fläche Geschützte Strukturen Geschützt
nach Artikel
Bleiben geschützte Strukturen nach
aktuellem Planungsstand erhalten?
Streifen Hecken/
Gebüsch/ Gehölz
Feldweg Bäume Sonstiges
St8 Felsen 17 ja 13m Felsen
St9 Felsen, Laubwald 17 ja 30m Felsen
160m2 Wald
St10 Felsen, Laubwald 17 ja 45m Felsen
140m2 Wald
St11a Felsen, Laubwald 17, 20, 21 ja 8m Felsen
100m2 Wald
St11b Felsen, Laubwald 17, 20, 21 ja, VERD 22m Felsen
114m2 Wald
St12 Laubwald 17 ja, VERD 133m2 Wald
St13 Laubwald 17 ja, VERD 440m2 Wald
St14 Felsen, Laubwald 17, 20, 21 ja 27m Felsen
857m2 Wald
St23a 35% Natura2000-Gebiet, 50%
geschützte Biotope (SukzL04,
FeS03, EHWms01, Gb01,
Gb02, FHe08, uW02)
17, 14, 20, 21 unsicher, z.t. Servitude, FOR 215m (FHe08) 874m2
Gb02, 0,249ha Gb01
247m 196m Felsen
FeS03,
0,4306ha
SukzL04,
0,421ha
EHWms01
St23b Laubwald 17 ja, FOR 48m2 Wald
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 249 / 274
Fläche Geschützte Strukturen Geschützt
nach Artikel
Bleiben geschützte Strukturen nach
aktuellem Planungs-stand erhalten?
Streifen Hecken/
Gebüsch/ Gehölz
Feldweg Bäume Sonstiges
St24 Hecken/ Gebüsche/ Gehölze 17 ja 100m2
St25 Laubwald 17 ja 790m2 Wald
St26 Laubwald 17, 14 ja 54m2 Wald
We1 Einzelbaum 17 nein 1
We3 Hecken/Gebüsch/ Gehölz-
streifen
17, 14 nein 9m
We4 4 Hecken/Gebüsch/ Gehölz-
streifen, Einzelbaum
17,14 teilweise 16m, 90m, 41m,
94m: 30m und 64m
(Servitude)
1
We5 Baumgruppe 17 nein 29m
We8 Hecken/Gebüsch/ Gehölz-
streifen
17,14 ungewiss 53m
We15 Hecken/Gebüsch/ Gehölz-
streifen
17, 14 ja 6m
We16 Hecken/Gebüsch/ Gehölz-
streifen, Baumreihe
17, 14 nein 144m, 55m BR
We20 Hecken/Gebüsch/ Gehölz-
streifen
17, 14 ungewiss 7m
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail- und Ergänzungsprüfung 250 / 274
Im Rahmen der Neuaufstellung des PAG der Gemeinde Putscheid sind somit zusammenfas-
send folgende Biotope betroffen:
Tab. 27: Zusammenfassende Übersicht aller Biotope, die im Rahmen der Neuaufstellung des PAG der Ge-meinde Putscheid betroffen sind.
Betroffenes Biotop Fläche
Hecken/Gebüsch/Gehölz (Art. 17 geschützt) Linienförmig
Insgesamt 1.053m
Davon werden vorraussichtlich erhalten:
Vorraussichtlich nicht erhalten werden bzw. Erhalt unsicher:
278m
775m
Hecken/Gebüsch/Gehölz (Baumgruppe, Gebüsch) (Art. 17 geschützt) Flächenförmig
Insgesamt 4.143m²
Davon werden vorraussichtlich erhalten:
Vorraussichtlich nicht erhalten werden bzw. Erhalt unsicher:
3.544m²
278m²
Feldweg (Art. 17 geschützt)
Insgesamt 312m
Davon werden vorraussichtlich erhalten:
Vorraussichtlich nicht erhalten werden bzw. Erhalt unsicher:
0m
312m
Bäume (Art. 14 geschützt)
Insgesamt 13
Davon werden vorraussichtlich erhalten:
Vorraussichtlich nicht erhalten werden bzw. Erhalt unsicher:
5
8
Baumreihe (Art. 14 geschützt)
Insgesamt 4 [184m]
Davon werden vorraussichtlich erhalten:
Vorraussichtlich nicht erhalten werden bzw. Erhalt unsicher:
1 [28m]
3 [156m]
Wald (vgl. Art. 13 und 14)
Insgesamt 12.239m²
Davon werden vorraussichtlich erhalten:
Vorraussichtlich nicht erhalten werden bzw. Erhalt unsicher:
12.239m²
0m²
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 251 / 274
Felsen (Art. 17 geschützt)
Insgesamt 358m
Davon werden vorraussichtlich erhalten:
Vorraussichtlich nicht erhalten werden bzw. Erhalt unsicher:
358m
5.4.2 Bodenverbrauch
Bei der Berechnung des Bodenverbrauchs ist die zukünftige Flächennutzung ausschlaggebend.
Von dieser hängt ab, ob eine Fläche in den Bodenverbrauch mit eingerechnet wird. Eingerech-
net werden die Klassierungen der zukünftigen Wohngebiete (HAB-NQ), ECO und BEP. Nicht
mit eingerechnet werden die Nutzungen HAB-QE, Quartier en mutation, PAP approuvé, ZAD
und Zone vert. So gilt: Sind Flächen bereits jetzt schon als bebaubar klassiert (PAP QE), unter-
liegen einem genehmigten PAP oder sollen einer Umwidmung durch Abriss und Neubau dienen
(Quartier en mutation), werden diese Flächen nicht zum Flächenverbrauch hinzugezählt.
ZAD-Flächen werden aufgrund ihres Status als Bauerwartungsland, welches nicht direkt be-
baubar ist, auch nicht mit einkalkuliert.
Von den betroffenen Flächen wird die gesamte Flächengröße (nicht nur die unversiegelte) in die
Rechnung einbezogen.
Der kumulative Bodenverbrauch der Gemeinde Putscheid durch die Neuaufstellung des PAG
beträgt insgesamt 8,69ha (siehe Tab. 28 – Quelle: E&P Oktober 2018). Eine detaillierte Aufstel-
lung der Berechnung ist in Anhang 1e dargestellt.
Tab. 28: Bodenverbrauch der Gemeinde Putscheid (Stand 14.09.18).
HAB - NQ ECO BEP QE
Quartier en
mutation
PAP app-
rouvé ZAD Zone vert
8,69 0,00 0,00 12,38 3,94 3,09 1,75 3,83
Summe Bodenver-
brauch: 8,69
Erlaubter Bodenver-
brauch 10,20
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 252 / 274
5.4.3 Kumulative Auswirkungen auf die neun Umweltziele
Im Leitfaden zur SUP heißt es auf Seite 18:
„die zentralen Umweltziele ergeben sich zum Teil aus internationalen Richtlinien und
Vorgaben (mit * gekennzeichnet). Weitere Umweltziele wurden aus den Zielsetzungen
der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Vorprojekt PNDD 2009) abgeleitet. Jedes dieser
Ziele bezieht sich in unterschiedlicher Intensität jeweils auf eines oder mehrere der
Schutzgüter, welche berücksichtigt werden sollten.“161
Hierbei sind kumulative Umweltauswirkungen auf ein Schutzgut oder Umweltziel jene Auswir-
kungen, die durch eine Mehrzahl unterscheidbarer anthropogener Belastungsbeiträge bzw. Be-
lastungsfaktoren verursacht werden. Sie können additiv sein, d.h. identische Wirkfaktoren füh-
ren aufgrund mehrerer gleichartiger Eingriffe zu sich gegenseitig verstärkenden Auswirkungen
oder aber synergetisch sein; d.h. unterschiedliche Wirkfaktoren führen aufgrund mehrerer
gleichartiger Eingriffe zu sich gegenseitig verstärkenden Auswirkungen.162
Die kumulativen Auswirkungen auf die neun Umweltziele wurden bereits in der UEP (Juni 2015)
behandelt und sind nachfolgend nochmal aufgeführt, sowie durch weitere Informationen er-
gänzt:
Ziel 01: Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20% bis 2020 (Basis: 2005)*
Die Zielsetzung begründet sich aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und richtet sich
nach EU-Vorgaben (PNDD, November 2010). Treibhausgase (vor allem CO2, Methan und N2O)
werden vorwiegend bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe freigesetzt. Der Verkehr, private
Haushalte sowie die Industrie und Landwirtschaft stellen die Hauptemittenten dar. Eine Reduk-
tion der Treibhausgasemissionen ist unter angestrebten Bedingungen nur durch gezielte Maß-
nahmen im öffentlichen und privaten Bereich möglich (Ausbau des öffentlichen Personentrans-
ports, sanfte Mobilität, Energiesparmaßnahmen bei Haushalten und öffentlichen Gebäuden,
etc.).
Bezogen auf das erste Ziel können durch die Neuaufstellung des PAG der Gemeinde Putscheid
durch die Ausweisung neuer Wohngebiete zukünftig neue Treibhausgasemittenten hinzukom-
men. Gleichzeitig gibt es allerdings keine Ausweisung von Industriegebieten, was zu begrüßen
ist. Insgesamt ist die Gemeinde Putscheid auf gutem Weg dem ersten Ziel Rechnung zu tragen.
Die Gemeinde Putscheid wurde 2017 mit dem European Energy Award Gold für eine 84,4%ige
Umsetzung des Klimapakt-Maßnahmenkataloges ausgezeichnet. Sie übernimmt damit den
1.Rang in der nationalen Klimapakt-Wertung.163 Dabei werden die Punkte Mobilität, interne Or-
ganisation, Kommunikation/ Kooperation, Entwicklungplanung/ Raumordnung, Kommunale Ge-
bäude/ Anlagen und Versorgung/ Entsorgung bewertet.
161
MEV (2010): Leitfaden zur strategischen Umweltprüfung für die Ausarbeitung des Plan d’Aménagement Général. Auflage 2.; 17.Juni 2010.
162 Heiland S., Regener M., Stratmann L., Hauff M. & Weidenbacher S. (2006): Kumulative Auswirkungen in der Strategischen
Umweltprüfung. Fachbeitrag UVU-report 20 (3).
163klimapakt.naturpark.lu, Stand 18.06.2018
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 253 / 274
Die Gemeinde Putscheid ist sehr engagiert ihre Planung in Sachen Klimaschutz umzusetzen
und reduziert dadurch auch den Ausstoß von klimarelevanten Gasen, indem sie z.B. teilweise
auf Pelletheizung umsteigt oder eine Niedrigenergiebauweise umsetzt. Auch eine Einführung
von Tempo 30 Zonen und effiziente Beleuchtung, sowie klimaschonende Baustoffe sind Punkte
der klimaschonenden Maßnahmen. Desweiteren werden private Umsetzungen energetischer
Maßnahmen, die dazu beitragen den Ausstoß von klimarelevanten Gasen zu reduzieren, finan-
ziell von der Gemeinde unterstützt.164
Ziel 02: Nationalen Bodenverbrauch stabilisieren auf 1ha/Tag bis spätestens 2020
Die Zielsetzung begründet sich aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Vorprojekt PNDD
2009). Sie stellt ein Handlungsziel innerhalb des übergeordneten Qualitätsziels „natürliche Res-
sourcen: Schutz der Biodiversität, Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen
Ressourcen“ dar.
Die Zahl von 1ha/Tag bezieht sich auf das ganze Land, nationale Projekte inbegriffen. Diese
sind getrennt von den Gemeindeentwicklungen zu betrachten. Für die Gemeinde Putscheid
stehen nach Aussage des MEV ein Wert von 0,85ha/Jahr für deren Entwicklung zu Verfügung.
Folglich kann die Gemeinde für den Zeitraum von 12 Jahren Baulandausweisungen in einem
Umfang von 10,2ha165 vornehmen. In diesem Zuge können im Grunde sämtliche Flächen als
Bauflächen ausgewiesen werden, die nicht einer Beschränkung durch ein ZAD unterliegen.
Die Neuaufstellung des PAG der Gemeinde Putscheid hat zu Beginn des SUP-Prozesses einen
Bodenverbrauch von 9,8ha umfasst, wodurch der zulässige maximale Landverbrauch innerhalb
des zulässigen Bodenverbrauchs gemäß den Vorgaben des MEV garantiert wird. In der Ge-
meinde unterlagen 1,75ha der Entwicklungsbeschränkung durch die gleichzeitige Klassifizie-
rung als ZAD-Fläche. Insgesamt waren daher 10,38ha Bauflächen (mit ZAD) ausgewiesen.
Nach der Neuaufstellung des PAG liegt der geplante Bodenverbrauch bei 8,69ha (siehe auch
Kapitel 5.4.2 Bodenverbrauch).
Somit liegt die Gemeinde Putscheid unter ihrem ihr zustehenden Bodenverbrauch, was zu be-
grüßen ist.
Ziel 03: Guter Zustand der Grund- und Oberflächengewässer bis 2027*
Dieses Umweltziel basiert auf der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG). Es zielt auf eine
chemisch und biologisch gute Grundwasserqualität sowie eine gute Qualität der Oberflächen-
gewässer. Die zwei Gewässertypen können durch zahlreiche Verschmutzungsarten beeinträch-
tigt werden. Besonders in ländlichen Regionen kann die Beeinträchtigung der Gewässer durch
die Landwirtschaft, durch nicht sachgemäße Benutzung von Düngemitteln und Pestiziden, er-
höht sein. Ebenso können auch Haushalte, Industriegewerbe und Straßenverkehr zur Ver-
schmutzung der Gewässer beitragen.
164
D’Petscher Noriicht 12/2014
165 MEV Avis vom 03.10.2016
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 254 / 274
„Die Berechnungen zur Kapazität des Trinkwassernetzes bei einem Bevölkerungszu-
wachs waren 2009 folgende (aus Mémoire; Büro BEST; 20.10.2009, S.16): «5.1 Con-
clusion. Les réservoirs de la Commune de Putscheid sont tous dans un bon état mais
présentent une capacité insuffisante pour les besoins en eau potable actuels. Cette ca-
pacité insuffisante est moins grave dû au fait que les réservoirs sont alimentés par le
syndicat D.E.A. avec des grands débits d’adduction. Lors d’un renouvellement d’un ré-
servoir dans le futur, nous proposons de prévoir des dimensions plus importantes pour
diminuer le déficit de capacité.»“166
Les eaux usées des localités du haut-plateau (Putscheid, Weiler, Nachtmanderscheid,
Merscheid et Gralingen) sont toutes évacuées dans un système unitaire d'assainisse-
ment, c'est-à-dire que les eaux de pluie et les eaux usées sont évacuées par la même
canalisation. En cas de fortes pluies, un débit réduit est évacué vers l’épuration méca-
nique tandis que les masses d’eaux restantes sont déchargées via des déversoirs dans
le cours d'eau récepteur. 167
Durch die Neuaufstellung des PAG der Gemeinde Putscheid sind keine starken Beeinträchti-
gungen des Grund- und Oberflächengewässers zu erwarten. Die Kapazitäten der entsprechen-
den Kläranlagen in Putscheid, Weiler, Nachtmanderscheid, Merscheid und Bivels sollten laut
Büro BEST; 20.10.2009, angepasst werden. Die Systeme von Merscheid und Gralingen sollten
miteinander verbunden werden. Der lieu-dit Grauenstein soll an Nachtmanderscheid ange-
schlossen werden.168 Es wird dringend empfohlen den Siedlungsbereich in Stolzembourg auf
dem Klangberg an die Kanalisation anzuschließen.
Dadurch leistet die Gemeinde Putscheid ihren Beitrag zur Erreichung des 3. Umweltziels.
Ziel 04: Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt*
Die europäischen Staatschefs haben 2001 anlässlich des Gipfels in Göteborg das Ziel gesetzt,
den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Dieses Ziel wurde 2002 anlässlich des Weltgip-
fels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg bestätigt.
Das Gemeindegebiet ist teilweise bedeckt von dem Natura2000-Gebiet „LU0001002 Vallée de
l’Our de Ouren à Wallendorf-Pont“, welches ausdrücklich zum Schutz der vorkommenden Arten
und Lebensräume ausgewiesen ist.
Die vorhandenen nach Art. 17 (des luxemburgischen Naturschutzgesetzes) geschützten Bioto-
pe wurden bei der Neuaufstellung des PAG der Gemeinde Putscheid berücksichtigt, ggf. kamen
geeignete Minderungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zum Tragen.
Durch die Expertengutachten (Avifauna, Fledermäuse und Wildkatze) und ihre Bewertungen
und Vorgaben wird ebenso sichergestellt, dass geschützte Arten, sowie ggf. ihre Lebensräume
nicht erheblich durch die Neuaufstellung des PAG beeinträchtigt werden.
166
UEP. ESI. Juni 2015. S.127
167 Étude préparatoire. Espace et Paysage. Novembre 2017. S.125
168 Étude préparatoire. Espace et Paysage. Novembre 2017. S.125ff
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 255 / 274
Eine Beeinträchtigung von weiteren Arten wurde im Rahmen der Artenschutzprüfung analysiert
und bewertet. Abgerundet wird dies durch das FFH-Screening, welches untersucht, ob die
Schutzziele und Schutzarten des Schutzgebietes erheblichen Beeinträchtigungen unterliegen
können.
Zusammenfassend kann die Gemeinde Putscheid durch die vorliegende Detail- und Ergän-
zungsprüfung inklusive Erarbeitung von Auflagen (Servituden) und Ausgleichs-, Kompensati-
ons- und Ersatzmaßnahmen ihren Beitrag zum vierten Umweltziel leisten.
Ziel 05: Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebensräume
und Arten der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie*
Die Zielsetzung bezieht sich auf die Einhaltung der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EG zur Er-
haltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert
durch die Richtlinie 97/62/EG und Verordnung Nr. 1882/2003) sowie die EU-
Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EG geändert durch Richtlinie 97/49/EG und Verordnung
Nr. 807/2003).
Auf dem Gemeindegebiet befindet sich das Natura2000-Schutzgebiet LU0001002. Dadurch ist
für entsprechende Flächen auf Anweisung des MEV169 eine FFH-Vorprüfung (Screening)
durchgeführt worden. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Neuaufstellung des
PAG keine erheblichen Auswirkungen/ Beeinträchtigungen auf das Schutzgebiet sowie dessen
Erhaltungsziele hat. Die Planungen im direkten Kontakt zum Natura2000-Gebiet sind in ihrer
Nutzung (geschützte Biotope, Servituden mit couloire espèces Richtung Natura2000-Gebiet,
Klassierung VERT/ JAR oder Hinweis durch à la protection de la nature et des ressources natu-
relles) angepasst. Dadurch wird eine Bebauung in direktem Kontakt zum Natura2000-Gebiet
vermieden. Das Planungsgebiet innerhalb der Natura2000-Zone (St23a) wird dem Schutzstatus
durch Klassierung FOR oder geschützte Biotope gerecht. Dadurch wird das 5. Umweltziel durch
die Neuaufstellung des PAG der Gemeinde Putscheid nicht wesentlich beeinträchtigt.
Ziel 06: Kein Überschreiten der Grenzwerte für Stickstoffoxide und Feinstaubpartikel
Die Grenzwerte zur Luftreinheit beziehen sich auf die EU-Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie
1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid
und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft).
Durch den erhöhten Verkehr aufgrund der neuen Wohngebiete wird in Putscheid mit einem
leicht erhöhten Abgas-, Stickstoffoxid- und Feinstaubpartikelgehalt gerechnet. Ferner stoßen
vor allem Industrie- und Gewerbezonen Stickstoffoxide und Feinstaubpartikel aus. Da in Put-
scheid allerdings keine Industrie- oder Gewerbezonen geplant sind, ist mit keinen weiteren
Stickstoffoxiden oder Feinstaubpartikeln zu rechnen.
Um weitere Emissionen von Stickstoffoxiden und Feinstaub zu verringern, sollte der öffentliche
Nahverkehr und die sanfte Mobilität weiter ausgebaut werden. Die Gemeinde Putscheid hat hier
schon viel für den Ausbau des Fußgänger- und Radwegenetzes geleistet, siehe auch Ziel 08.
169
MEV 03.10.2016
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 256 / 274
Ziel 07: Verringerung der Lärmbelastung in der Gesamtbilanz*
Diese Zielsetzung steht im Zusammenhang mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie
2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) und betrifft vor allem
Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen
Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Fahrzeugen, Haupteisenbahnstrecken (> 60.000
Züge pro Jahr) und Großflughäfen. Hiervon ist die Gemeinde Putscheid nicht betroffen.
Ziel 08: Verbesserung des Modal Split zwischen öffentlichem Verkehr (OV) und motori-
siertem individuellen Verkehr (MIV) auf 25/75
Schon das Programme Directeur d’Aménagement du Territoire (2003) formulierte das Ziel, den
Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen (Modal Split) zur Reduzierung
der verkehrsbedingten Umweltbelastungen bis zum Jahr 2020 auf 20% zu steigern. Der Anteil
des öffentlichen Verkehrs soll noch stärker erhöht werden.
Die Gemeinde Putscheid hat 2014 beschlossen flächendeckende auf allen Gemeindestraßen
Tempo 30 einzuführen. Sie hat die Höhendörfer mit gut befahrbaren Fahrradwegen verbunden
und 2015 die Ourpromenade eingeweiht. Weitere Projekte sind die Fußwege zur Mairie und zur
Bushaltestelle in Grauenstein, sowie entlang der N10 Richtung Bivels. Es wurden 7 neue Fahr-
radständer an Bushaltestellen installiert, um sowohl den Fahrradverkehr als auch die Bushalte-
stellen attraktiver zu gestalten.170
Insgesamt hat die Gemeinde Putscheid ein gut ausgebautes Bus- und Radwegenetz, siehe
auch Abb. 41.
Abb. 41: Buslinien (mit Haltepunkten) und Radwege (dunkelgrün, hellgrün und rot-weiß gestreift) in der Gemeinde Putscheid, Quelle geoportail.lu, Stand 18.06.2018
170
Putscheid.lu Umweltgerechte Mobilitätsprojekte, Stand 18.06.2018
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 257 / 274
Ziel 09: Kein weiterer Verlust an hochwertigen Landschaften, Kultur- oder Sachgütern
Diese Zielsetzung begründet sich aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (PNDD Novem-
ber 2010).
Auf einigen Flächen des PAG der Gemeinde Putscheid wurden vestiges archéologiques connus
(geschützte Monumente) festgestellt. Vor jedem projet d´aménagement auf diesen Flächen
(Zone orange) muss das CNRA kontaktiert werden.
Die Gemeinde Putscheid besitzt ein vielfältiges Erbe an geschützten Monumenten, die zu be-
wahren sind. Folgende Elemente sind in der Zone rouge, sie dürfen nicht verändert werden171:
Château (G-D->PUTSCHEID->C Section de Stolzembourg->Stolzembourg) Zone rouge.
monument national. L’ancien château fort de Stolzembourg, inscrit au cadastre de la
commune de Putscheid, section C de Stolzembourg, sous le numéro 97/1710, sis au
lieu-dit «Burgknapp», sont inclus dans le classement comme monument national, afin de
former périmètre de protection, toute la parcelle cadastrale prénommée ainsi que la par-
celle inscrite sous le numéro 96/1950, sise au même lieu-dit. -Arrêté du Conseil de gou-
vernement du 26 octobre 2001
Eglise St Michel (G-D->PUTSCHEID->E Section de Nachtmanderscheid->Nacht-
manderscheid) La chapelle de Nachtmanderscheid, sise am Duerf, inscrite au cadastre
de la commune de Putscheid, section E de Nachtmanderscheid, sous le numéro 24/861.
-Arrêté du Conseil de Gouvernement du 13 avril 2012.
G-D->PUTSCHEID->E Section de Nachtmanderscheid->Nachtmanderscheid Zone
rouge: monuments nationaux. Le tilleul sis sur la limite séparant les parcelles inscrites
au cadastre de la commune de Putscheid, section E de Nachtmanderscheid, sous les
numéros 22/863 et 25/844. -Arrêté du Conseil de gouvernement du 23mars 1990.
L’ancienne laiterie sise à Nachtmanderscheid 3, am Duerf, inscrite au cadastre de la
commune de Putscheid, section E de Nachtmanderscheid, sous le numéro 22/863. -
Arrêté du Conseil de Gouvernement du 28 février 2011.
G-D->PUTSCHEID->E Section de Nachtmanderscheid->Nachtmanderscheid Zone
rouge: monument national. L’ancienne école sise à Nachtmanderscheid 2, am Duerf,
inscrite au cadastre de la commune Putscheid, section E de Nachtmanderscheid, sous
le numéro 25/864. - Arrêté du Conseil de Gouvernement du 28 février 2011.
G-D->PUTSCHEID->B Section de Putscheid->Grubendelt, Schmelz (Les installation de
la mine se trouvent des deux côtés du ruisseau, sur les territoires à la fois de Putscheid
et Stolzembourg) Zone rouge: en cours de classement.
Durch diese Klassierungen wird gewährleistet, dass das 9. Umweltziel erreicht wird.
171
Centre national de recherche archéologique commune de Putscheid. 23.03.2016.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 258 / 274
6. Monitoring
Gemäß Art. 11 des SUP-Gesetzes ist die Gemeinde dafür verantwortlich, dass eine Überprü-
fung der tatsächlichen Auswirkungen der Neufassung des PAG auf die Umwelt in regelmäßigen
Zeitabständen durchgeführt wird. Die Durchführung selber kann durch ein von der Gemeinde
beauftragtes Organisme Agrée erfolgen, während die Verantwortung der Durchführung dem
Maître d´ouvrage obliegt172. Das Monitoring umfasst eine Überwachung und Überprüfung da-
hingehend, ob negative erhebliche Umweltauswirkungen eingetreten sind, ob es unerwartete
negative Auswirkungen gibt und ob die ökologische Funktionalität sichergestellt ist. Das Monito-
ring sollte spätestens alle 6 Jahre173 erfolgen, um unvorhersehbare negative Auswirkungen
durch die Umsetzung des PAG frühzeitig erkennen und ggf. gegensteuern zu können. Eine
Übersicht der Monitoringmaßnahmen stellt Tab. 29 dar.
Aufgrund des hohen Umfangs des vorliegenden Dokumentes sind nachfolgend nur jene Maß-
nahmen aufgeführt, die eine Festsetzung auf PAG-Ebene erfahren haben. Alle weiteren Maß-
nahmen, deren Umsetzung empfohlen wurde, sind in nachfolgender Tabelle nicht aufgenom-
men.
Generelles
Es wird vorausgesetzt, dass alle bei der jeweiligen Fläche genannten Maßnahmen umgesetzt
werden. Dies ist von der Gemeinde zu überprüfen. Dadurch erfolgt keine erneute Auflistung
aller Bedingungen/ Maßnahmen in der nachfolgenden Tabelle. Hierbei sind vor allem nur die
Maßnahmen des Ausgleichs/ Ersatzes/ Kompensation genannt, nicht aber die Verminderungs-
maßnahmen oder empfohlene Detailstudien. Diese sind bei der jeweiligen Fläche unter Punkt
6.1 Flächen, die in der DEP nicht vertiefend analysiert werden und Punkt 6.2 Flächen, die ver-
tiefend analysiert werden, zu finden.
Anpflanzungen
Bei den Kompensationspflanzungen ist zu Beginn regelmäßig zu prüfen, ob die Bäume/ Gehöl-
ze/ Sträucher/ Hecken tatsächlich anwachsen. Ist dies nicht der Fall, sind Ersatzpflanzungen
vorzunehmen. Gleiches gilt für Anpflanzungen zum Zweck der landschaftlichen Integration.
Zeitpunkt der Umsetzung
Ist die genannte Maßnahme eine CEF-Maßnahme, so MUSS diese vor Beginn des Eingriffs
stattfinden, um die Kontinuität der ökologischen Funktion aufrecht zu erhalten. Dies begründet
sich aus Art. 20/ Art. 21 des luxemburger Naturschutzgesetzes (Loi du 18 juillet 2018, Protec-
tion de la nature et des ressources naturelles). Ist es keine CEF-Maßnahme, so ist der Zeit-
punkt der Umsetzung eine möglichst einzuhaltende Empfehlung des SUP-Büros, die aus ökolo-
gischer Sicht begründet ist.
172
Workshop MEV « Strategische Umweltprüfungen » am 13.05.2016.
173 Workshop MEV « Strategische Umweltprüfungen » am 13.05.2016.
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail- und Ergänzungsprüfung 259 / 274
Tab. 29: Monitoringmaßnahmen der Gemeinde Putscheid für die Flächen der SUP-Phase 2.
Fläche Betroffenes Schutzgut/
Tierart
Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung
Monitoring-
maßnahme
Zeitpunkt der Kon-
trolle
Ausführung
durch:
Bivels
Bi5
Fledermäuse,
Großes Mausohr, Wim-
perfledermaus, Breitflü-
gelfledermaus
Fällung der Bäume im Vollwinter,
Ostseite der Fläche sollte als Raum für Flugkorri-
dor erhalten bleiben (10m),
Bebauung nur entlang der Straße,
entfallene Obstbäume sollten in einer geschlos-
senen Reihe hinter den Häusern ersetzt werden
vor Beginn des
Eingriffs
Überprüfung der
Maßnahmen;
Anpflanzung
Obstbäume
der Anpflanzung nach-
folgende Frühling
fachkundige
Person
Fledermäuse Weidefläche mit Obstbaumbestand quantitativ und
qualitativ gleichwertig ausgleichen
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der An-
pflanzung
der Anpflanzung nach-
folgende Frühling
fachkundige
Person
Bi8
Boden, Mensch Geotechnisches Gutachten vor Beginn des
Eingriffs
Gutachten durch-
führen
Vor Bebauung fachkundige
Person
Bi10
Fledermäuse Fällung der Bäume im Vollwinter, nach vorheriger
Kontrolle auf Besatz;
Potentielle Quartierbäume gleichwertig ersetzten
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle auf Be-
satz; Kontrolle der
Anpflanzung
Vor Fällung der Bäume;
der Anpflanzung nach-
folgender Frühling
fachkundige
Person
Fledermäuse Ersatz der entfallenen Obstbäume auf den Privatpar-
zellen, naturnahe Gartengestaltung
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der An-
pflanzung
der Anpflanzung nach-
folgender Frühling
fachkundige
Person
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail und Ergänzungsprüfung 260 / 274
Fläche Betroffenes Schutzgut/
Tierart
Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung
Monitoring-
maßnahme
Zeitpunkt der Kontrol-
le
Ausführung
durch:
Fledermäuse,
Großes Mausohr
Weidefläche mit Obstbaumbestand quantitativ und
qualitativ gleichwertig ausgleichen
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der An-
pflanzung
der Anpflanzung nach-
folgende Frühling
fachkundige
Person
Vögel (Grünspecht, Gar-
tenrotschwanz)
Erhalt älterer (Obst-)Bäume, ggf. Ausbringen von
Nistkästen
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle und
Reinigung
nach der Brutzeit (im
September)
fachkundige
Person
Boden, Mensch Geotechnisches Gutachten vor Beginn des
Eingriffs
Gutachten durch-
führen
Vor Bebauung fachkundige
Person
Gralingen
Gr10b
Landschaft Anlage eines Grünstreifens im Westen (Hecken/ Ge-
büsch/ Gehölz) mit heimischen Arten
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung
nachfolgender Früh-
ling
fachkundige
Person
Gr18
Landschaft, Fledermäuse Anlage eines Grünstreifens im Norden und Osten
(Hecken/ Gebüsch/ Gehölz) mit heimischen Arten
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung
nachfolgender Früh-
ling
fachkundige
Person
Gr19
Landschaft, Fledermäu-
se, Vögel
Anlage eines Grünstreifens im Osten (Hecken/ Ge-
büsch/ Gehölz) mit heimischen Arten
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung
nachfolgender Früh-
ling
fachkundige
Person
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail und Ergänzungsprüfung 261 / 274
Fläche Betroffenes Schutzgut/
Tierart
Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung
Monitoring-
maßnahme
Zeitpunkt der Kon-
trolle
Ausführung
durch:
Fledermäuse Ausgleich Flächenverlust durch Anlage einer Obst-
baumwiese
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung
nachfolgender Früh-
ling
fachkundige
Person
Fledermäuse, Vögel Erhalt der Bäume; ggf. Fällung der Bäume im Vollwin-
ter, nach vorheriger Kontrolle auf Besatz;
Potentielle Quartierbäume gleichwertig ersetzten
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle auf
Besatz; Kontrolle
der Anpflanzung
Vor Fällung der Bäu-
me; der Anpflanzung
nachfolgender Früh-
ling
fachkundige
Person
Gr29
Landschaft Anlage eines Grünstreifens im Westen (Hecken/ Ge-
büsch/ Gehölz) mit heimischen Arten
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung
nachfolgender Früh-
ling
fachkundige
Person
Gr34
Haselmaus Kontrolle auf Vorkommen, Detailprüfung, evt. Aus-
gleichsmaßnahmen
vor Beginn des
Eingriffs
Detailprüfung vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
Vögel (Grünspecht, Gar-
tenrotschwanz)
Erhalt Gebüschstrukturen, ggf. Ausbringen von Nist-
kästen in direkter räumlicher Nähe
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle und
Reinigung
zwischen Oktober und
Mai
fachkundige
Person
Merscheid
Me1
Landschaft, Fledermäuse Anlage eines Grünstreifens im Osten (Hecken/ Ge-
büsch/ Gehölz) mit heimischen Arten
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung
nachfolgender Früh-
ling
fachkundige
Person
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail und Ergänzungsprüfung 262 / 274
Fläche Betroffenes Schutzgut/
Tierart
Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung
Monitoring-
maßnahme
Zeitpunkt der Kon-
trolle
Ausführung
durch:
Nachtmanderscheid
Na4
Landschaft Anlage eines Grünstreifens im Nordosten (Hecken/
Gebüsch/ Gehölz) mit heimischen Arten
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung
nachfolgender Früh-
ling
fachkundige
Person
Na6
Haselmaus Detailstudie durchführen vor Veränderung
der Fläche
Kontrolle des
Vorkommens,
Detailstudie
vor Beginn der Flä-
chenveränderung
fachkundige
Person
Na7
Flora, Biodiversität Erhalt der Grünstrukturen, ggf. Ersatz in räumlicher
Nähe
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung
nachfolgender Früh-
ling
fachkundige
Person
Haselmaus Vor Zerstörung der Vegetationsstrukturen: Detailstu-
die Haselmaus durchführen
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle des
Vorkommens,
evt. weitere Un-
tersuchungen
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
Fledermäuse Überprüfung älterer Bäume nach Quartierstandorten,
ggf. Ersatz dieser in räumlicher Nähe
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle älterer
Bäume auf Quar-
tierpotenzial
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail und Ergänzungsprüfung 263 / 274
Fläche Betroffenes Schutzgut/
Tierart
Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung
Monitoring-
maßnahme
Zeitpunkt der Kon-
trolle
Ausführung
durch:
Na8
Flora, Biodiversität Erhalt der Grünstrukturen, ggf. Ersatz in räumlicher
Nähe
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung
nachfolgender Früh-
ling
fachkundige
Person
Haselmaus Vor Zerstörung der Vegetationsstrukturen: Detailstu-
die Haselmaus durchführen
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle des
Vorkommens,
evt. weitere Un-
tersuchungen
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
Fledermäuse Überprüfung älterer Bäume nach Quartierstandorten,
ggf. Ersatz dieser in räumlicher Nähe
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle älterer
Bäume auf Quar-
tierpotenzial
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
Putscheid
Pu8
Landschaft Anpflanzung eines Grünstreifens/ écran vert mit hei-
mischen Bäumen/ Sträuchern/ Gehölzen
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung fol-
gender Frühling
fachkundige
Person
Pu11
Haselmaus Bei Veränderung/ Eingriff: weitere Untersuchungen
notwendig
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle des
Vorkommens,
evt. weitere Un-
tersuchungen
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail und Ergänzungsprüfung 264 / 274
Fläche Betroffenes Schutzgut/
Tierart
Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung
Monitoring-
maßnahme
Zeitpunkt der Kon-
trolle
Ausführung
durch:
Stolzembourg
St18b
Fledermäuse Anpflanzung eines Grünstreifens/ écran vert mit hei-
mischen Bäumen/ Sträuchern/ Gehölzen
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung fol-
gender Frühling
fachkundige
Person
St23a
Avifauna, Reptilien, Ha-
selmaus
Bei Veränderung der Fläche/ Eingriff: weitere Unter-
suchungen notwendig
vor Beginn des
Eingriffs
Detailprüfung vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
Weiler
We3, We4, We5
Tiere, Pflanzen, ökologi-
sche Vielfalt; Landschaft,
Fledermäuse
Anlage eines Grünstreifens (écran vert) in Norden und
Osten der Flächen
vor Beginn des
Eingriffs
Anpflanzung von
heimischen Ge-
hölzen
Anpflanzung nachfol-
gender Frühling
fachkundige
Person
Tiere, Pflanzen, ökologi-
sche Vielfalt; Fledermäu-
se
Empfehlung: Anlage einer Obstbaumwiese, Anlage
eines Gehölzstreifens
vor oder während
Beginn des Ein-
griffs
Anpflanzung von
Obstbäumen/
Gehölzstreifen
Anpflanzung nachfol-
gender Frühling
fachkundige
Person
Vögel (Grünspecht, Gar-
tenrotschwanz)
Erhalt der Gehölzstrukturen, weitere Untersuchungen
notwendig
vor Beginn des
Eingriffs
weitere Untersu-
chungen not-
wendig
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail und Ergänzungsprüfung 265 / 274
Fläche Betroffenes Schutzgut/
Tierart
Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung
Monitoring-
maßnahme
Zeitpunkt der Kon-
trolle
Ausführung
durch:
Fledermäuse Ggf. Untersuchung der Kirche als Quartier vor Beginn des
Eingriffs
Überprüfen des
Vorkommens
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
Fledermäuse Überprüfung auf Quartiere vor Fällung der Bäume vor Beginn des
Eingriffs
Überprüfung auf
Quartiere
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
We8
und
We9
Haselmaus Bei Veränderung der Fläche/ Zerstörung der Hecken-
struktur: weitere Untersuchungen notwendig
vor Beginn des
Eingriffs
Überprüfen des
Vorkommens
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
We11
Fledermäuse Bei Veränderung der Fläche: vorab Untersuchung der
Kirche als Quartier
vor Beginn des
Eingriffs
Überprüfen des
Vorkommens
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
We16
Vögel (Grünspecht, Gar-
tenrotschwanz)
Detailprüfung Avifauna vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle des
Vorkommens
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
Fledermäuse, Flora,
Fauna, biolog. Diversität
Erhalt der Baumreihe, Ersatz durch Neupflanzungen;
Anlage des Grünstreifens in der Mitte der Fläche;
Empfehlung: Anpflanzung Grünstreifen zum Wald hin
vor Beginn des
Eingriffs, da
CEF-Maßnahme
Anpflanzung
Grünstreifen;
Kontrolle der
Anpflanzung
vor Beginn des Ein-
griffs
fachkundige
Person
SUP des PAG der Gemeinde Putscheid – Phase 2: Detail und Ergänzungsprüfung 266 / 274
Fläche Betroffenes Schutzgut/
Tierart
Maßnahme Zeitpunkt der
Umsetzung
Monitoring-
maßnahme
Zeitpunkt der Kon-
trolle
Ausführung
durch:
We17
Landschaft Anpflanzung eines Grünstreifens/ écran vert mit hei-
mischen Bäumen/ Sträuchern/ Gehölzen
vor Beginn des
Eingriffs
Kontrolle der
Anpflanzung
der Anpflanzung fol-
gender Frühling
fachkundige
Person
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 267 / 274
7. Nicht-technische Zusammenfassung
Die Gemeinde Putscheid hat beschlossen, ihren allgemeinen Bebauungsplan (PAG) neu aufzu-
stellen. Nach der EU-Richtlinie 2001/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das Gesetz
vom 22. Mai 2008 relative à l’évaluation des incidences de certains plans et programmes sur
l’environnement, sind Pläne und Programme grundsätzlich einer strategischen Umweltprüfung
(SUP) zu unterziehen. Aufgabe der SUP ist es, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt
schon in der Planungsphase zu erkennen, um ggfs. rechtzeitig gegensteuern zu können. Ziel ist
der Erhalt und der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie ein sparsamer
Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Generell gliedert sich die SUP in drei Teile:
1. Feststellung der Umweltrelevanz und Umwelterheblichkeitsprüfung (1. Phase der SUP),
2. Detail- und Ergänzungsprüfung (2. Phase der SUP),
3. Beschluss, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring
In der ersten Phase wird eine Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) durchgeführt. Diese soll die
Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Neuaufstellung des PAG’s einschätzen und bewerten.
Sie wurde von ESI im Juni 2015 und als Modification ponctuelle Stolzembourg (St23a) im Juli
2017 durchgeführt. Von den 158 untersuchten Flächen wurden insgesamt 24 Flächen in die Ka-
tegorie „erhebliche Auswirkungen zu erwarten“ eingestuft. Auf diese Berichte hin hat das MEV
den Avis 84103 und den Avis 89.155/CL (für St23a) formuliert und darin Stellung zu den Flächen
bezogen.
In der zweiten Phase wird die Detail- und Ergänzungsprüfung (DEP) erstellt. Die Ergebnisse der
UEP sowie die generellen und flächenspezifischen Anmerkungen des MEV bilden die Basis für
diese Phase 2 der SUP und definieren jene Flächen, die in der Detail- und Ergänzungsprüfung
vertiefend analysiert werden müssen. Dies sind insgesamt 26 Flächen. Neben den vertiefend
analysierten Flächen werden auch alle weiteren Flächen (153 Flächen, da manche erst im Ver-
lauf der DEP dazugekommen sind und andere wegfielen oder zusammengefasst wurden), die in
der ersten Phase der SUP behandelt wurden, in der DEP aufgenommen. Diese Auflistung aller
Flächen, sowie die chronologische Auflistung der SUP-Prozedur und die Übernahme der Ergeb-
nisse der UEP dienen der Transparenz, der Vollständigkeit und der Übersichtlichkeit der DEP,
da dieser eine Zusammenfassung beider Phasen darstellt.
Für die Durchführung der Detail- und Ergänzungsprüfung wurde die Arbeitsgemeinschaft Enviro
Services International/ Dewey Muller von der Gemeinde Putscheid beauftragt. Die Methodik der
Detail- und Ergänzungsprüfung orientiert sich an dem vom MEV herausgegebenen Leitfaden zur
strategischen Umweltprüfung für die Ausarbeitung des Plan d’Aménagement Général (2. Fas-
sung vom 17.06.10).
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 268 / 274
Zunächst wird in der DEP die Kompatibilität der Neuaufstellung des PAG mit übergeordneten
Plänen/ Programmen geprüft. Hierbei gibt es keine Widersprüche. Anschließend folgt eine de-
taillierte Erfassung des aktuellen Zustands in der Gemeinde Putscheid bezüglich der sieben
Schutzgüter Bevölkerung und Gesundheit des Menschen; Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt;
Boden; Wasser; Klima/ Luft; Landschaft; Kultur- und Sachgüter.
Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
Im Rahmen dieses Schutzgutes wurden Altlasten, Bodenerosionen, Freizeit und Naherholung,
gewerbliche Aktivitäten, Industrie und Landwirtschaft, Gerüche/ Geruchsbeeinträchtigungen,
Hochwasser, technogene Belastungen sowie Verkehrsbelastungen untersucht. Bei keinem der
genannten Punkte ist mit erheblichen Auswirkungen durch die Neuaufstellung des PAG zu rech-
nen.
Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Unter diesem Schutzgut wurden die Schutzgebiete, die vorhandene Flora und Fauna und die
geschützten Biotope analysiert. Ferner war eine Natura2000-Verträglichkeitsvorprüfung (auch
Natura2000-Screening) notwendig, da laut Art. 5 und Art. 12 des luxemburger Naturschutzge-
setzes von 2004 (Umsetzung der EU-Richtlinie 92/43/CEE) ein Natura2000-Screening durchge-
führt werden muss, sobald Schutzgebiete von einer Bebauungsmaßnahme betroffen sein könn-
ten. Da einige Flächen direkt an das Natura2000-Gebiet LU0001002 « Vallée de l’Our de Ouren
a Wallendorf Pont » grenzen, hineinragen (St23a) oder Auswirkungen auf dieses nicht sicher
ausgeschlossen werden konnten, wurde ein Natrua2000-Screening durchgeführt. Dieses ergibt,
dass bei Erhalt der geschützten Strukturen mit keinen erheblichen Auswirkungen/ Beeinträchti-
gungen auf das Natura2000-Gebiet LU0001002 « Vallée de l’Our de Ouren a Wallendorf Pont »
sowie dessen Erhaltungsziele zu rechnen ist.
Es befinden sich viele geschützte Strukturen auf dem Gemeindegebiet von Putscheid (siehe
Tab. 27), wobei voraussichtlich die meisten Strukturen durch die Neuaufstellung des PAG erhal-
ten werden können (siehe Tab. 27). Insgesamt ist mit einem kumulativen Verlust von 775m He-
cken-/ Gebüsch-/ Gehölzstreifen, 278m² Hecken-/ Gebüsch-/ Gehölzfläche, 312m Feldweg, 8
Bäumen und 3 Baumreihen [156m] zu rechnen, während 278m Hecken-/ Gebüsch-/ Gehölzstrei-
fen, 3.544m² Hecken-/ Gebüsch-/ Gehölzfläche, 5 Bäume, 1 Baumreihe [28m], 12.239m² Wald
und 358m Felsen erhalten werden können.
Zur Ergänzung und besseren Einschätzung der Folgen der Neuaufstellung des PAG auf die
Fauna wurden mehrere Expertengutachten (Fledermäuse, Vögel, und Wildkatze), ein Detailgut-
achten (Fledermäuse), sowie eine Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (auch Artenschutz-
prüfung) und ein FFH-Screening angefragt. Diese bewerten Flächen hinsichtlich möglicher Le-
bensräume der Tiere und schlagen ggf. Ausgleichs-, Kompensations-, oder Ersatzmaßnahmen
vor.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 269 / 274
Schutzgut Boden
Neben der Geologie, Bodenkunde, Bodennutzung und Bodenqualität der Böden (diese ist über-
wiegend gut, teilweise mittel) wurde auch die Problematik des Bodenaushubs, der Hangneigung
und der Bodenerosion behandelt. Es wird dringend empfohlen die Flächen mit großer Hangnei-
gung nicht zu bebauen, da es vermutlich Probleme mit dem anfallenden Bodenaushub geben
wird, sowie die Gefahr der Hangrutschungen erheblich sein kann. Im Gemeindegebiet sind so-
wohl Altlastenverdachtsflächen, als auch Altlastenflächen vorhanden.
Schutzgut Wasser
Putscheid bezieht aus 6 Wasserspeichern im Gemeindegebiet ihr Trinkwasser, die von der Dis-
tribution des Eaux des Ardennes (D.E.A.) gespeist werden.
Innerhalb der Gemeindegrenzen von Putscheid gibt es eine ungenutzte Quelle. Es gibt keine
Trinkwasserschutzgebiete. Die Gemeinde Putscheid besitzt keine nennenswerten Stillgewässer,
dafür aber einige Fließgewässer (Our, Stool, Blees) sowie mehrere kleinere Zuflüsse. Die Was-
serqualität der Our ist teils mäßig, teils ist sie stark verändert (mäßiges ökologisches Potential).
Es gibt keine Hochwasserzonen (Zones inondables), außer einer kleinen, unbebauten Fläche in
Stolzembourg (HQextrême).
Das Abwasser der Gemeinde wird in den Kläranlagen der jeweiligen Orte entsorgt. Die Kapazi-
tät dieser ist laut Angaben der Gemeinde, Information des Abwassersyndicats SIDEN und Be-
rechnungen des SUP-Büros für die zukünftig ansteigende Bevölkerungszahl ausreichend.
Schutzgut Klima und Luft
Auf dem Gemeindegebiet von Putscheid beträgt die jährliche durchschnittliche Niederschlags-
menge 780-890mm, während die Tagestemperaturen im Mittel zwischen -2,2°C bis 1,2°C im
Januar und 21°C bis 23°C im Juli schwanken174. Größere Kaltluftentstehungsflächen existieren
im Tal der Our und teilweise der Blees. Kaltluftentstehungsflächen mit sehr hoher klimatischer
Ausgleichsfunktion dienen in der Nacht zur Kalt- und Frischluftproduktion. Um diese Funktion zu
erhalten sollten diese Flächen frei von Bebauung gehalten werden.
Mehrere quer zur Our verlaufende Grünkorridore dienen auch als Frischluftschneisen, die den
Luftaustausch zwischen Ourtal und den umliegenden Hängen begünstigen.
Auch ein hoher Anteil an Durchgrünung im gesamten PAG-Gebiet kann für eine Verbesserung
des Mikroklimas sorgen, da begrünte Flächen sich im Sommer weniger stark aufheizen als be-
baute Fläche und für eine höhere Verdunstung sorgen.
174
Etude Préparatoire. Espace et Paysages Mars 2012, S.148.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 270 / 274
Schutzgut Landschaft
Das Gemeindegebiet besteht im Osten aus einem, von der Our und ihren Zuflüssen sehr stark
eingeschnittenen, Relief mit bewaldeten Tälern. Der westliche Teil ist durch ein Hochplateau mit
Landwirtschaft und bewaldeten Flächen vor allem an den Talhängen der Bäche Blees, Stool und
Hiermschbaach charakterisiert.175. Wichtig für dieses Schutzgut ist die landschaftliche Integrati-
on der Neubauten, um das Orts- und Landschaftsbild so gering wie möglich zu beeinträchtigen.
Durch die Anlage von Grüngürteln wird dies umgesetzt.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Der Erhalt der dörflichen Identität ist ein wichtiges Thema. Die dörfliche Identität sollte auch
durch Neubauten nicht beeinflusst werden. Diese negative Auswirkung wird unter anderem
durch festgeschriebene Bauweisen reduziert. Daneben gibt es einige denkmalgeschützte Bau-
ten und archäologische Kulturgüter auf dem Gemeindegebiet, die durch die Neuaufstellung des
PAG nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Zur Analyse aller Schutzgüter wurden auch Informationen des MNHN (Musée national d’histoire
naturelle), des ASTA (Ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des con-
sommateurs - Bodengütekarten), des CNRA (Centre National de Recherche Archéologique),
des Altlastenkatasters, des Denkmalschutzes und der AGE (Administration de la gestion de
l’eau) herangezogen.
Im Anschluss an die Analyse der aktuellen Situation der Gemeinde folgt auf Grundlage aller re-
levanten Daten und Informationen die Bewertung und Einschätzung der Auswirkungen der Neu-
aufstellung des PAG pro planungsrelevante Fläche. Gleichzeitig werden ggf. entsprechende
Vermeidungs-, Minimierungs-, und Kompensationsmaßnahmen festgelegt, damit die Neuaufstel-
lung des PAG den Vorgaben des Naturschutzgesetzes entspricht. Die genannten Maßnahmen,
sowie die Umsetzung dieser auf PAG-Ebene werden zusammenfassend dargestellt.
Abschließend werden auch die kumulativen Auswirkungen (Verlust geschützter Strukturen, Bo-
denverbrauch und kumulative Auswirkungen auf die neun Umweltziele) auf Gemeindeebene
betrachtet. Der überwiegende Teil der geschützten Strukturen kann erhalten werden, und der
Bodenverbrauch der Gemeinde Putscheid liegt bei 8,69ha und somit unter dem maximal zuläs-
sigen Bodenverbrauch von 10,2ha (für eine Zeitspanne von 12 Jahren ab der Genehmigung des
PAG) liegt.
Mit Blick auf die zukünftigen Jahre ist ein Monitoringplan erarbeitet worden. Das Monitoring soll
sicherstellen, dass die tatsächlichen Auswirkungen der Neufassung des PAG’s erfasst werden
und vor allem, dass die in der vorliegenden DEP vorausgesetzten Maßnahmen umgesetzt wer-
den und erfolgreich sind. Somit umfasst das Monitoring eine Überwachung und Überprüfung.
Unter der Bedingung der Umsetzung der genannten Maßnahmen sowie der Sicherung der
Funktionalität der vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Neuaufstellung des PAG der Ge-
meinde Putscheid umweltverträglich durchgeführt werden.
175
Etude Préparatoire. Espace et Paysages und efor-ersa. Mars 2012. Partie I. S.162
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 271 / 274
8. Quellenverzeichnis
ASTA 2013 SOLS – Classes d‘aptitude agricole. Commune de Putscheid. Version provisoire 2013
CNRA 2016 Commune de Putscheid. Donées textuelles concernant les sites archéologiques connus.
Centre national de recherche archéologique 23.03.2016
COL 2013 Centrale ornithologique. Natur & ëmwelt a.s.b.l. Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur
SUP „PAG Commune de Pütscheid“ vom 22.07.2013
Efor-ersa 2018 Information und Bild erhalten per Email am 20.02.2018 von Herrn Philipp Gräser. Efor-ersa,
ingénieurs-conseils. 2018
Efor-ersa 2017 Plan d’aménagement général (PAG) der Gemeinde Putscheid Zone Stolzemburg 23 - Vorprü-
fung auf FFH-Verträglichkeit und artenschutzrechtliche Prüfung 28.06.2017
Efor-ersa 2015 Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit und artenschutzrechtliche Prüfung 03.04.2015
Efor-ersa 2009 Commune de Putscheid Cartographie des biotopes à l’intérieur du périmètre d’agglomération
E&P 2019 Etude Préparatoire (2018); Partie 1 et Partie 2. Espace et Paysages. Janvier 2019
E&P 2019 Plan d’aménagement général projet. Commune de Putscheid. Version provisoire Mai 2019
E&P 2019 Plan d’aménagement général projet zones SUP. Commune de Putscheid. Version provisoire
16.01.2019
E&P 2017 Plan d’aménagement général en vigueur. Commune de Putscheid. 10.08.2017
ESI 2017 Enviro Services International + Dewey Muller: Strategische Umweltprüfung (SUP) der Modifica-
tion ponctuelle Stolzembourg 23 « Klanggarten » (Alternative 1) des PAG der Gemeinde Put-
scheid SUP Phase 1: Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP). vom 05.07.2017
ESI 2015 Enviro Services International + Dewey Muller. Strategische Umweltprüfung des PAG- Projekts
der Gemeinde Putscheid (SUP). 1. Teil: Umwelterheblichkeitsprüfung vom 08.06.2015
GeoData sc 2014 Évaluation environnementale stratégique concernant le nouveau Plan d‘aménagement général
de la Commune de Putscheid. Avis Chat sauvage. Marc Moes, GeoData sc. Octobre 2014
PNPN 2017 Plan national concernant la Protection de la Nature 2017- 2021. Le gouvernement du Grand-
Duché de Luxembourg. Ministère du Développement durable et des Infrastructures. 13 janvier
2017. Online verfügbar unter :
http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/dossiers/PNPN/PNPN2.pdf, Stand
22.05.2017
ProChirop 2017 Artenschutzrechtliche Prüfung der Auswirkungen einer Bebauung der PAG Fläche Bivels 5 und
10 in der Gemeinde Putscheid auf die Fledermausfauna. ProChirop mit fledkonzept.
02.11.2017
ProChirop 2017 Fledermauskundliche Stellungnahme (Screening) im Rahmen der SUP des PAG der Gemein-
de Putscheid: Ergänzungsflächen vom März 2017. 20.03.2017
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 272 / 274
ProChirop 2015 Dritte ergänzende Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde
Putscheid im Rahmen der PAG Planung. 25.03.2015
ProChirop 2014 Zweite Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid
im Rahmen der PAG Planung. 28.08.2014
ProChirop 2013 Stellungnahme zur Bewertung der Fledermausvorkommen in der Gemeinde Putscheid im
Rahmen der PAG Planung. 03.07.2013
Internetquellen:
environnement.public.lu: Stand 05.09.2018.
geoportail.lu: Stand 14.09.2018. © Origine Administration du Cadastre et de la Topogra-
phie, Droits réservés à l’Etat du Grand-Duché de Luxembourg (2018)
(www.geoportail.lu).
klimapakt.naturpark.lu: Stand 18.06.2018
mdata.mnhn.lu: Stand 05.09.2018.
naturpark-our.lu: Stand 30.04.2018
putscheid.lu: Stand 17.09.2018
siden.lu: Stand 27.03.2018.
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 273 / 274
9. Anhang
Alle Anhänge befinden sich auf CD, einzelne Dokumente liegen zusätzlich in Papierform vor.
Papier Format
1. Allgemeine Dokumente
1a SUP - 2. Teil DEP - 5.1 Flächen, die in der DEP nicht vertiefend analysiert
werden X A4
1b Umwelterheblichkeitsprüfung UEP - ESI – Juni 2015
1c Modification poctuelle Stolzembourg 23 ’Klanggarten‘ – ESI – 06.04.2018
1d Definition der Servitudes „urbanisation“ (E&P 2019) X A4
1e Bodenverbrauch (Berechnung im Detail) X A4
1f Avis MEV vom 03.10.2016
1g Avis MEV (Modification poctuelle Stolzembourg 23a Klangberg) vom
05.01.2018
2. Pläne
2a Gesamtplan der Flächen der Gemeinde Putscheid X je A3
2b PAG en vigueur X je A3
2c1 PAG projet provisoire, Mai 2019 X je A3
2c2 PAG projet, dispositions complémentaires, Mai 2019 X je A3
2d Avis CNRA, Notice d’emploi, Archäologische Kulturgüter - Commune
Putscheid (2016)
2e Bodengütekarte des ASTA – April 2016
2f Biotopkartierung - Rapport und Legende sowie Karten pro Ortschaft und für
das gesamte Gemeindegebiet (efor-ersa, 2009)
2g Altlasten Putscheid A und Putscheid B (efor-ersa und Espace et Paysages,
2009)
PAG Putscheid - Strategische Umweltprüfung - 2.Teil: Detail- und Ergänzungsprüfung 274 / 274
3. Schéma directeurs
3a Schéma directeur Gr18 x A3
3b Schéma directeur Gr19 x A3
3c Schéma directeur Gr29 x A3
3d Schéma directeur Pu8 x A3
3e Schéma directeur We3 x A3
3f Schéma directeur We4-5 x A3
4. Expertengutachten
4a Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit und artenschutzrechtliche Prüfung -
03.04.2015
4b
Natura2000-Screening und ASP - Modification poctuelle Stolzembourg -
efor-ersa 30.06.2017
(Enthält im Anhang die Gutachten Avifauna (22.07.13), Fledermäuse
(03.07.13, 28.08.14, 25.03.15 und 20.03.17) und Wildkatze (28.10.14))
4c
Gutachten Fledermäuse (ProChirop) 03.07.2013
Gutachten Fledermäuse (ProChirop) - zweite Stellungnahme 28.08.2014
Gutachten Fledermäuse (ProChirop) - dritte Stellungnahme 25.03.2015
Gutachten Fledermäuse (ProChirop) - Ergänzungsflächen 20.3.2017
4d Gutachten Fledermäuse (ProChirop) - Bericht Bivels 02.11.2017
4e Gutachten Wildkatze (GeoData sc.) Oktober 2014
4f Gutachten Avifauna (COL) - Avis Pütscheid 22.07.2013
5. Sonstiges
5a heimische Straucharten (Natur & ëmwelt)
5b Les arbustes du Luxembourg (Natur & ëmwelt)
5c Neie Geméisgaart (Informationsbroschüre)