Stromeinkauf- Tipps und Tricks rund um den Einkauf von Strom

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Dr. Urban; Tipps und Tricks 1 Stromeinkauf- Tipps und Tricks rund um den Einkauf von Strom Dipl.-Ing. Dr. Franz URBAN 14. Mai 2007 Österreichischer Energiekonsumenten- Verband 1070 Wien, Museumstraße 5 Tel.: 01 5237511; web: www.oekv-energy.at

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Stromeinkauf- Tipps und Tricks rund um den Einkauf von Strom. Dipl.-Ing. Dr. Franz URBAN 14. Mai 2007 Österreichischer Energiekonsumenten-Verband 1070 Wien, Museumstraße 5 Tel.: 01 5237511; web: www.oekv-energy.at. Themen. Status Quo der Preisfindung bei Strom Tipps und Tricks - PowerPoint PPT Presentation

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Stromeinkauf-Tipps und Tricks rund um den

Einkauf von Strom

Dipl.-Ing. Dr. Franz URBAN 14. Mai 2007

Österreichischer Energiekonsumenten-Verband1070 Wien, Museumstraße 5 Tel.: 01 5237511;

web: www.oekv-energy.at

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Themen

Status Quo der Preisfindung bei Strom

Tipps und Tricks

Preisvergleiche: Inhalt, wie? wer?

Einkaufsunterstützung

Bündelung, Strompools

Ablauf beim Wechsel

Wesentliche Vertragsbestandteile.

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Status Quo der Preisfindung; KleinkundenKunden mit standardisiertem Lastprofil: Einstufung durch den Netzbetreiber in eine Lastprofilkategorie

» Gewerbe allgemein G0» Gewerbe werktags 8-18 Uhr G1» Gewerbe durchlaufend G3» Haushalt H0» Landwirtschaftsbetrieb L0 u.a.m.

Damit und in Verbindung mit der Jahresmenge Einstufung in bestimmte Tarife = Produkte

Anfragezeit nicht preisentscheidend; länger gültigTipp: Gewerbe möglichst kleinen Grundpreis nehmen.

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Preisfindung KMU + GU

Individuelle Vorgangsweise bei Kunden mit gemessenem Lastprofil:

Letzter Jahresfahrplan (FP) als Ausgang Transformation in das Lieferjahr Ermittlung des tagesaktuellen Preises entsprechend des

FP mit OTC- oder Börseprodukten Nach Base- und Offpeak (Peak) Werten Preis ist abhängig vom Anfragezeitpunkt Preisgültigkeit: floatend nach EEX Futures.

>100.000 kWh/a Großunternehmen

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Preisfindung KMU + GU 2

Übliche Risikoaufschläge: Ev. bei entfernteren Lieferjahren Bei längerer Angebotsgültigkeit Bei unsicherem Bezug im Lieferjahr Bei höheren Toleranzgrenzen im

JahresverbrauchTipp: möglichst genaue Angaben zum Bezug.

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Preisfindung KMU + GU 3

Gößtkunden: Werden so bepreist, dass sie ohne Verlust einem

Rechtsnachfolger verkauft werden können D.h. es werden in der Regel strengste Maßstäbe bei

der Preisfindung angelegt Preis ist abhängig vom AnfragezeitpunktTipp: Lastmanagement; Preisrisikostreuung durch

Trancheneinkauf. Mengenrisiko eher durch gezielte Zukäufe abdecken.

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Status Quo der Preisfindung KMU + GU

Preis abhängig von Zufälligkeiten

Einkaufszeitpunkt

Einkaufszeitpunkte

Genauso bei Ausschreibungs-verfahren

Quelle: EEX, ÖEKV-Grafik

Hinweis: reine Spekulation! Preisunterschied bis zu 10 EUR/MWh = 1 Cent/kWh

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Tipp 1 – Preisvergleiche, Inhalt Preisvergleich bei Energie und bei ÖKO-Mehrkosten! Konstant für Standort sind:

Netznutzung Gebrauchs- und Energieabgabe Auf Neurechnungen Zählpunktspauschale Messentgelt

Zu vergleichen sind Energiepreis (EP) Mehrkosten aus §19 ÖKO-Stromgesetz (neue, ab

1.1.2007; etwa 0,58 Cent/kWh ca. 10% vom EP).

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Tipp 2 – Preisvergleiche, wie? Kleinabnehmer unter etwa 100.000 kWh/a

Bezug mittels Tarifrechner im Internet: www.e-control.at

Das angegebene Ranking stimmt in der Regel Die Anmeldung beim neuen Lieferanten kann

über das Internet rasch erfolgen Anzeige der Gesamtkosten exklusive ÖKO-

Mehrkosten! Da Zusatzkosten für einen Standort neutral sind -

Differenz ist der Energiepreis.

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Tipp 3 – Preisvergleiche, wer? KMU + GU ausschließlich über Direktanfragen

bei Lieferanten Es liefert nicht jeder an jeden Standort z.B.

TIWAG nicht außerhalb Tirols: Tochter MyElectric Energieallianz nicht Wien, NÖ, Bgld. (außer Großkunden)

Nicht jeder beliefert KMU z.B. APC

Nicht jeder beliefert Großkunden Problem: „All Inclusive“ Preise der heimischen

Lieferanten für Energie und Netz Wechselprozedere ist kein Problem; erledigt der

neue Lieferant.

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Tipp 4 – Bündelung Unter 6 .... 10 GWh Jahresbezug keine Preis-

risikostreuung durch Trancheneinkauf möglich Daher Mengenvergrößerung durch Bündlung

mehrerer Unternehmen Moderne Methoden stellen sicher, dass

Jeder seinen Preis entsprechend Charakteristik hat Keiner zahlt für den anderen Einkaufsstrategie durch „Rulebook“feststeht Abrechnung nach tatsächlichem spezif. Verbrauch

Management über Fachleute empfohlen.

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Tipp 5 – Einkaufsunterstützung

Bei Zeitmangel des StromeinkäufersVorteile: Gewusst wie, durch laufende Markterfahrung Zeitliche Entlastung bei Ausschreibung, Anfragen,

Verhandlungen Kürzeste Umsetzungszeiten zur Preissicherheit Optimale Vertragsgestaltung Einkaufszeitpunk ohne Einschränkung umsetzbar Kosten minimal; z.B. 1 GWh/a, 2 EUR/MWh Diff. =

2.000 EUR Mehrkosten/a; Beraterkosten: 800,-.

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Tipp 6 – Kosteneinsparung mit Strompools

1. „Poolidee“ ist o.k. und hat sich bis 20 GWh/a pro Abnahmestelle bestens bewährt ÖEKV macht Management von rd. 300 GWh/a in diversen Pools Zeitgerechter Einkauf mit strukturierter Beschaffung Fixpreise über die Laufzeit für Teilnehmer

2. Optimierung für den Kunden Große Bestellmengen Lastschwankungen innerhalb des Pools ausgeglichen Managementkosten über Provision und kleinen Fixbeitrag.

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Ablauf beim Wechsel Lieferantenauswahl treffen Altvertrag kündigen

Kleinabnehmer in Wechselvollmacht enthalten Andere wahlweise; Kündigungsfrist Altvertrag!

Anmeldung (Kleinabnehmer) und Liefervereinbarung und Wechselvollmacht unterschreiben

Frühester Liefertermin bei Vertragsfreiheit 6 Wochen zum Monatsersten bei Erstwechsler sonst 4 Wochen zum Monatsersten

Netzrechnung vom lokalen Netzbetreiber oder in besonderen Fällen auch vom Energielieferanten.

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Prinzipiell 2 Verträge notwendig:

Verhandlungsfähigkeit der LV

Zu prüfende Mindestinhalte im LV + ALB :

Wesentliche Vertragsbestandteile

Netzanschlussvertrag + Allgemeine Netzbedingungen mit lokalem Netzbetreiber; gilt auch bei Wechsel

Energieliefervertrag (LV) + Allgemeine Lieferbedingungen mit Lieferant des Vertrauens

Kleinabnehmer in der Regel nicht KU eingeschränktGU, MU ja

• Preisvereinbarung; fix oder befristet•Laufzeit: fix oder unbefristet (z.B. LV gilt bis ... und wenn nicht gekündigt wird, Verlängerung jeweils um ein Jahr)• ALB: Klauseln wie „Nicht vom Willen des Lieferanten abhängige Preisänderungen werden weitergegeben“.

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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