Students At Work Brochure

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STUDIUM. BAFÖG. JOB. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre des DGB

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a brochure I made in school in 2009. Made in InDesign

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STUDIUM. BAFÖG. JOB.

Tipps und Infos zur StudienfinanzierungEine Broschüre des DGB

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INHALTSVERZEICHNIS

4 Einleitung 5 Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium 6 Der Unterhalt von den Eltern 8 BAföG 14 Das Stipendium 16 Weitere Unterhaltsfragen 16 Das selbst finanzierte Studium 18 Der Job 20 Unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse 23 Der Arbeitsvertrag

24 Das Arbeitsrecht 29 Steuern und Versicherungen 33 Der arbeitslose Student bzw. die arbeitslose Studentin34 Praktika 39 Freie Mitarbeit 40 Freiberuflich oder gewerbetreibend 46 Verträge 47 Unterstützung durch die Gewerkschaften 52 Literatur

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EINLEITUNG

Stell dir vor, von heut‘ auf morgen würden alle Studierenden ihre Jobs und Praktika aufgeben. Vermut-lich würde früher oder später das Fernsehen ein Notprogramm her-ausbringen, weite Teile der Gastro-nomie müssten schließen, Hotels und Krankenhäuser hätten nachts niemanden, der kleine und große Unannehmlichkeiten behebt, und in der Werbebranche gäbe es für die verbleibenden Beschäftigten den 24-Stunden-Arbeitstag. Studierendenjobs sind eine tragende Säule in unserem Wirtschaftssystem. Wer kein Geld für eine richtige Voll-zeitstelle inklusive Tariflohn hat, stellt einen Studenten oder eine Studentin ein. Wer schnell ein paar Arbeiten erledigt haben möchte, ruft bei der Jobvermittlung der Uni an.

Studierende sind als Arbeitneh-merinnen beliebt: jung, pfiffig, günstig und flexibel. Während des Studiums zu arbeiten, bietet einige Vorteile: Neben dem zusätzlichen Einkommen ist es eine (hoffentlich) angenehme Abwechslung. Außer-dem sind Praxiserfahrungen für den Berufseinstieg nach der Uni eine große Hilfe.

Diese Broschüre ist für alle arbeiten-den Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen gedacht. Unser Anliegen ist es, eine Hilfestel-lung im Dschungel der rechtlichen Fragen bezüglich der verschiedenen Studentenjobs zu bieten.

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Jedes Kapitel ist entsprechend seiner Überschrift einzeln lesbar. Wer das ganze Heft liest, hat einen fundierten Überblick über die ar-beits- und steuerrechtlichen Fragen, die sich bei Studentenjobs ergeben. Die nicht immer einfache rechtliche Materie haben wir durch lebensprak-tische Tipps ergänzt.

Viel Spaß bei der Lektüre und viel Glück bei der Jobsuche wünscht:

Deine Dgb Jugend

Wenn du es noch genauer wissen willst... Wenn du ganz konkrete Hilfe und Beratung brauchst und dir auch diese Broschüre nicht mehr weiter-hilft, kannst du dich auch einfach an unsere Beratungshomepage www.studentsatwork.org wenden. Von unserem Beraterteam bekommst du in nur wenigen Tagen eine Antwort. Sie können dir auch den Kontakt zum richtigen Ansprechpartner bei der Gewerkschaft vor Ort vermitteln. Bei der Gewerkschaft erhältst du im Notfall auch Rechtsschutz bei Strei-tigkeiten zum Thema Arbeits- und Sozialrecht.

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FINANZIERUNGSMÖGLICH-KEITEN FÜR DAS STUDIUM

Die Frage „Wer soll das bezahlen?“ stellen sich Studierende nicht nur vor Beginn des Studiums, sondern meis-tens auch während der gesamten Zeit an der Uni. Die Erwerbstätigkeit von Studenten ist das Hauptthema dieser Broschüre. Doch vorher soll ein kurzer Blick auf die drei Alter-nativen der Studienfinanzierung geworfen werden, da die meisten Studierenden mehrere Geldquellen miteinander kombinieren: der Unter-halt der Eltern bzw. eines Elternteils , BAföG , ein Stipendium.

Hierzulande sollte jeder entspre-chend seiner Neigungen, Eignungen und Leistungen studieren können.

Damit dies auch Kindern aus einkom-mensschwachen Familien möglich ist, gibt es das Bundesausbildungs-förderungsgesetz kurz BAföG. In diesem Gesetz werden die Rahmen-bedingungen für einen staatlich vorfinanzierten Lebensunterhalt während des Studiums geregelt.

Für wen ein BAföG-Antrag sinn-voll ist, lässt sich schlecht pauschal sagen. Da BAföG in der Regel elternabhän-gig gezahlt wird, kannst du z. B. im Vorfeld selbst berechnen, ob du etwas bekommen würdest (siehe Recherchetipp). Wenn du immatri-kuliert bist und gerade überhaupt keinen Unterhalt von deinen Eltern bekommst, ist es auf jeden Fall sinnvoll, BAföG zu beantragen. Von irgend etwas musst du ja leben!

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Wenn du ein Vermögen von mehr als 5.112,92 EUR hast, macht ein BAföG- Antrag erst dann Sinn, wenn diese Reserven fast aufgebraucht sind.

Vor Antragsteilung sollte dir aller-dings klar sein, dass BAföG nur zur Hälfte ein staatlicher Zuschuss und zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen ist. Die Höchstgrenze des zurückzuzahlenden Betrages liegt bei 10.225,84 EUR. Spätestens fünf Jahre nach Beendigung deines Studi-ums bzw. der Förderungshöchstdau-er mußt du mit der Tilgung begin-nen.Den BAföG-Antrag stellst du beim Studentenwerk, das für deine Uni bzw. FH zuständig ist. Den BAföG-Antrag stellst du beim Studentenwerk, das für deine Uni bzw. Fachhochschule zuständig ist.

Die Antragsteilung ist kostenlos und mit der Immatrikulation möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei bis sechs Wochen.

Für ein Praktikum, das zwingende Voraussetzung für einen Studien-gang ist, kannst du ebenfalls BAföG beantragen. Der Bewilligungszeit-raum beginnt am Tag der Antragstei-lung. Wenn du Schwierigkeiten hast, alle für den Antrag nötigen Informa-tionen schnell zu besorgen, z. B. weil deine Eltern im Urlaub sind, kannst du dir folgendermaßen behelfen: Du gibst den Antrag unvollständig ab.Die Bewilligung selbst erfolgt na-türlich nur, wenn alle Angaben vollständig sind, aber als Anfang des Bewilligungszeitraums gilt bei Immatrikulieren der Abgabetermin des Antrags.

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WICHTIG: Auch wer bereits BAföG erhält, muss nach zwei Semestern einen Wiederholungsantrag stellen. Wenn sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, z. B. weil die Einkommensverhältnisse deiner Eltern sich verschlechtert haben (Erziehungsurlaub, Arbeits-losigkeit etc.), kannst du jederzeit einen (erneuten) BAföG-Antrag (Än-derungsantrag) stellen. Das Antrags-formular ist lang und ausführlich. Es bedarf einer gewissen Übung im Umgang mit diesen Formularen, um sie problemlos ausfüllen zu können. Hier ein paar Tipps, wie du dir diese Arbeit erleichtern kannst: Besorge dir das Formular so früh wie möglich, evtl. schon vor der Immatrikulation. Dieses Formular ist bundeseinheit-lich, d. h. du musst es nicht am Studi-enort holen.

Du kannst es dir auf der BAföG-Seite des Bundesministerium fur Bildung und Forschung herunterladen.

Scheu nicht davor zurück, dir kom-petente Hilfe zu holen: Die Studen-tenwerke selbst geben Auskünfte, wie das Formular ausgefüllt werden kann. An einigen Universitäten bzw. Fachhochschulen gibt es studenti-sche BAföG-Beratung vom AStA (All-gemeiner Studierenden Ausschuss). Dort kennt man sich auch mit den aktuellen Gepflogenheiten des örtlichen Studentenwerks aus. Bevor du den ausgefüllten Antrag abgibst, solltest du ihn kopieren. So kannst du beim Wiederholungsantrag nach-gucken, welche Informationen du beim letzten Mal gegeben hast.

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BAFÖG RECHTSINFO Der Grundsatz des BAföG:BAföG § 1Bedarfssätze für Studierende :BAföG § 13Darlehensbedingungen: § 18 BAföG, § 18a BAföG, § 18b BAföGBerechnungsformel des BAföG/Frei-beträge der ElternBAföG § 24 – 29Freibeträge vom eigenen Vermögen BAföG § 29 Rechtsinfo BAföG während des Praktikums BAföG § 2 IV

BAFÖG-RECHNER ONLINE:www.das-neue-bafoeg.de

RECHERCHETIPP!

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IMPRESSUM

Herausgeber: Deutscher GewerkschaftsbundBundesvorstand Abt. Jugend Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Verantwortlich: Ingrid Sehrbrock Kreation und Gestaltung: PopularPixel.com Gefördert aus Mitteln des BMFSFJ

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